Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Nr. 55/2017); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir kommen zu Traktandum 33: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 55/2017 und steht zur Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Sie können sich sicherlich noch alle gut an den Landtagswahlkampf erinnern. Da hatten wir ja gottlob nur ein Thema. Und genau dieses Thema beziehungsweise dieses Problem, das wir eben im letzten Dezember beziehungsweise in diesem Januar hatten, das werden wir, so hoffe ich, nun mit diesem Bericht und Antrag eliminieren. Entsprechend dürfte es Sie nicht wundern, dass ich für Eintreten bin, und ich hoffe, wir finden hier drinnen eine Mehrheit, welche ebenfalls für Eintreten ist. Was sind die Schwerpunkte dieser Vorlage? Diese sehen Sie auf Seite 13. Ein erster Punkt ist eben die Besetzung von OKP-Stellen, die frei sind. Da hatten wir in der Vergangenheit gerade im Bereich der Frauenärzte eine Unterversorgung, welche zu beheben war. Und das ist der Regierung relativ schwergefallen, da zu viele Köche bekanntlicherweise mitunter ja ein Problem erzeugen. Deshalb müssen wir hier eingreifen.Dann Seite 14: Hier geht es darum, was gilt für ein Tarif ausserhalb der OKP? Sprich: Die Regierung möchte auch ausserhalb der OKP den Tarmed einführen, was ich natürlich explizit begrüsse. Auch das ist im Prinzip das Resümee des vergangenen Dezembers beziehungsweise des Januars dieses Jahres. Einen Unterschied gibt es natürlich für Leistungserbringer ausserhalb der OKP: Es ist zwar Tarmed vorgeschrieben, aber eben nicht der entsprechende Taxpunktwert. Sprich: Das Abrechnungssystem ist gegeben, aber nicht der Stundenlohn, um es kurz und bündig auf den Punkt zu bringen.
Dann der nächste oder der dritte Punkt, der wichtig ist, ist eine Verordnungskompetenz, um einfach die Grundversorgung sicherzustellen. Auch das resultiert aus den Erkenntnissen des letzten Dezembers beziehungsweise Januars dieses Jahres. Wir müssen hier einfach eingreifen können, sollten sich wiederum entsprechende Zustände ergeben, beziehungsweise die Regierung wird dann eben eingreifen müssen. Das unterstütze ich alles explizit. Was mir fehlt, ist der Punkt Zwangsmitgliedschaft bei der Ärztekammer. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie hierzu Ausführungen machen könnte, was hier gelten soll. Ich denke mir, es haben nicht alle Mitglieder in der Ärztekammer wirklich eine Freude, dass sie da Mitglied sein müssen. Entsprechend könnte ich mir gut vorstellen, dass wir diese Zwangsmitgliedschaft auflösen werden. Da möchte ich die Regierung bitten, kurz zu erläutern, wieso dieser Punkt nicht in diesem Bericht und Antrag aufgeführt ist. Zwei, drei Fragen zum Bericht und Antrag, Seiten 8 und 9. Da wird auf den Staatsgerichtshof verwiesen. Und der Staatsgerichtshof hat gemäss Seite 9 auch festgestellt: Es gibt eben spezifische Marktverhältnisse im Gesundheitswesen. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie das kurz erläutern könnte. Was hat denn hier der Staatsgerichtshof für spezifische Marktverhältnisse festgestellt? Ich denke mir, die sind im Prinzip schon bekannt, aber die kann man nicht genügend wiederholen. Gerade nach der Spitaldebatte ist das mitunter auch noch von Interesse. Dann ebenfalls auf Seite 9 ist nachzulesen: «Gleichzeitig ist eine ausreichende Versorgung für die prämienzahlende Bevölkerung sicher zu stellen.» Das ist eben der zentrale Punkt. Diese ausreichende Versorgung war eben nicht mehr gegeben. Sie müssen sich vorstellen: Im Dezember und Januar war es so, dass wir im Prinzip gar keine Leistungserbringer mehr hatten in der OKP. Es waren grundsätzlich alle ausgetreten, wobei man auch da erwähnen muss, nicht alle, es hat zwei Ausnahmen gegeben. Diese zwei Herren möchte ich hier explizit unterstützen und mich bei ihnen bedanken, dass sie hier doch noch einen Schritt zurückgemacht haben. Denn das hat für die Patienten in letzter Konsequenz bedeutet: Man bezahlt Prämien, aber hat keinen Leistungsanspruch. Und das geht dann ja definitiv gar nicht nach meinem Dafürhalten. Dann Seite 10 und da blicke ich ein wenig in die Zukunft: Die bestehenden Verträge werden dann eben am 31. Dezember 2017 auslaufen. Und mir ahnt irgendwie hier Schlimmes, aber ich hoffe, es ist nur eine Vorahnung, welche ich hier hege. Da möchte ich die Regierung doch bitten, den Stand der Dinge dieser Vertragsverhandlungen ein wenig darzulegen. Ist die Regierung optimistisch, dass wir Ende Jahr hier schon die nötigen Instrumente haben? Und da komme ich gerade zum Inkrafttreten dieses Gesetzes. Das wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Was machen wir, wenn wir am 31. Dezember wieder ein Riesendilemma haben? Ich weiss nicht, aber da wäre ich der Regierung einfach dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnte. Ich möchte das nicht mehr erleben. Das kann ich Ihnen sagen. Ich habe mich zu sehr aufgeregt im letzten Dezember. Und das möchte ich nicht nochmals erleben. Dann zur Vernehmlassung, Seite 16: Da bin ich doch ein wenig erstaunt bei den Vernehmlassungsteilnehmern, dass die Landesgesundheitskommission anscheinend keine Stellungnahme abgegeben hat. Da möchte ich die Regierung auch fragen: Weiss sie etwas? Wieso gibt die Landesgesundheitskommission zu dieser doch sehr wichtigen Vorlage keine Stellungnahme ab? Das erstaunt mich jetzt doch ein wenig. Ich weiss schon, dass es in dieser Kommission zum Teil unterschiedliche Ansichten gibt zu diversen Themen. Aber ich wäre halt trotzdem dankbar, wenn man hier eine Stellungnahme erhalten könnte.Dann noch kurz zur Seite 21: Da hat eine Privatperson ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Und da sind doch zwei Punkte nach meinem Dafürhalten sehr interessant. Der erste Punkt ist eben, dass die Regierung auf Seite 22 sagt, dass man beim Leistungserbringer, bei dem man ein Fehlverhalten feststellen würde, auch entsprechende Vergütungen zurückfordern könnte. Da wäre ich der Regierung doch noch dankbar, wenn sie hier Zahlen nennen könnte. In wie vielen Fällen wurden hier auch Forderungen zurückgefordert beziehungsweise gibt es aktuelle Fälle, die hier von Relevanz sind? Und der zweite Punkt ist diese Weiterbildung auf Seite 22 und 23: Da führt die Regierung auf Seite 23 aus, dass es Stichprobenkontrollen gebe betreffend diese Weiterbildung. Grundsätzlich wird diese Weiterbildung durch die Ärztekammer bestätigt, aber es würden stichprobenweise Kontrollen stattfinden. Auch zu diesen Stichproben würde mich interessieren: Was haben diese Kontrollen ergeben, sprich, werden diese Weiterbildungen effektiv auch durchgeführt? Der letzte Punkt ist zur Verfassungsmässigkeit, Seiten 37 und 38: Hier führt die Regierung auch die Rechtsprechung aus und sagt unter anderem: «... denn die Wirtschaftsfreiheit gibt kein Recht darauf, zu Lasten der staatlich mitfinanzierten Sozialversicherungen Einkommen zu generieren.» Da bin ich dann doch ein wenig erstaunt, wenn ich mir wieder einmal das Verwaltungsgerichtshofurteil 2013/067 vor Augen halte, wo Millioneneinkommen jährlich auf den Franken ausgeführt sind, erstaunen mich diese Ausführungen auf Seite 38 doch ein wenig. Also es scheinen hier durchaus massive Einkommen toleriert zu werden. Zumindest wenn ich dieses Verwaltungsgerichtshofurteil 2013/067 betrachte. Ich weiss nicht, wie das die Regierung sieht. Sie verweist ja dann auch noch in Fussnote 14 auf die entsprechende Quelle. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Seit dem Inkrafttreten der KVG-Revision 2015 am 1. Januar 2017 muss eine erneuerte Bedarfsplanung erlassen werden, welche neben der Zahl an zugelassenen Leistungserbringern auch die Art und den Umfang der Leistungserbringung sowie Kriterien für die Reihung von mehreren Bewerbern auf eine freie Stelle zu beinhalten hat. Der Entscheid über die Besetzung einer aufgrund der Bedarfsplanung freien Stelle hat durch die Ärztekammer und den Liechtensteinischen Krankenkassenverband gemeinsam zu erfolgen. Dafür wird in der Regel eine Ausschreibung vorgenommen, und die einzelnen Bewerber werden von den beiden Verbänden anhand der Reihungskriterien gemeinsam bewertet. Wie die Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, kam es in der gynäkologischen sowie in der urologischen Versorgung zulasten der Patienten zu Engpässen, weil Ärztekammer und LKV nicht in der Lage waren, sich binnen angemessener Frist auf ein gemeinsames Vorgehen beziehungsweise auf eine entsprechende Stellenbesetzung zu einigen. In der Folge mussten von den Verbänden Not- beziehungsweise Übergangslösungen betreffend die Versorgung der Versicherten getroffen werden. Vor diesem Hintergrund begrüsse ich ausdrücklich die in der vorliegenden «nachbessernden» KVG-Revision vorgesehene Ermächtigung der Regierung, im Falle einer Nichteinigung von Ärztekammer und LKV die Stellenbesetzung ersatzweise vorzunehmen. In den Erläuterungen zu Art. 16b Abs. 6 bis 7 führt die Regierung im Hinblick auf den Fall, dass zwei Bewerber aufgrund der Bewertung die gleiche Punktezahl erzielen, aus, dass davon ausgegangen werden dürfe, dass die Regierung in der Lage sein werde, eine korrekte und diskriminierungsfreie Entscheidung herbeizuführen. Um sich nicht vonseiten der Ärztekammer einem allfälligen Vorwurf mangelnder medizinischer Fachkompetenz auszusetzen, empfehle ich der Regierung, die Ergebnisse der verpflichtenden Anhörung der Verbände besonders sorgfältig zu gewichten und im Zweifelsfalle auch von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Sachverständige zur Beurteilung hinzuzuziehen. Art. 16c Abs. 7c und 7d schliesst eine von Regierung und Landtag in der KVG-Revision 2015 übersehene Gesetzeslücke, die erst im Dezember 2016 und Januar 2017 in der von der Ärztekammer lancierten OKP-Debatte offenkundig wurde. Als Reaktion auf die von der Regierung geplanten Ausführungsbestimmungen zur KVG-Revision 2015 erklärte die Ärztekammer, dass die Ärzte den neuen OKP-Verträgen nicht beitreten werden und dass ab 1. Januar 2017 daher keine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse mehr erfolge, sondern in Zukunft der Patient die Rechnung erhalte. Da sich die Ärzte nun ausserhalb des OKP-Systems bewegten, entfalle auch die in der KVG-Revision 2015 verlangte Anwendung des Tarmed und es werde weiterhin im liechtensteinischen Tarif abgerechnet. Daraus ergaben sich grosse Unsicherheiten für die betroffenen Patienten, die nun nicht wussten, ob sie die direkt erhaltenen Arztrechnungen selbst bezahlen oder bei der Krankenkasse einreichen sollten beziehungsweise ob es überhaupt eine Rückerstattung der Kosten für versicherte Leistungen geben würde. Zudem wurden die Patienten im Ungewissen gelassen, ob sie bei einer entsprechenden Differenz, das ist Liechtensteiner Tarif abzüglich Tarmed, einen Teil der Kosten selber tragen müssen. Ich begrüsse die in der vorliegenden «nachbessernden» KVG-Revision vorgesehene Bindung an die geltende Tarifstruktur Tarmed für Leistungserbringer im Rahmen der sogenannten erweiterten OKP. Eine andere Lösung, wie zum Beispiel das Abrechnen mit dem alten liechtensteinischen Tarif, wäre ausserdem mit Blick auf Sinn und Geist der KVG-Revision 2015 als systemfremd einzustufen. Wenn Ärzte den erweitert Versicherten Rechnungen ausstellen würden, die nicht nach dem Tarmed erstellt worden sind, müssten die Krankenkassen zur Feststellung des zu leistenden Kostenersatzes die tatsächlich erbrachten Leistungen und die Anwendung des gültigen OKP-Tarifs, eben des Tarmed, ermitteln. Das würde zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen, der sich letztlich auf die Prämien und die Kosten der Krankenversicherung insgesamt niederschlagen würde. Auch die damit zusammenhängenden Unsicherheiten und Verzögerungen in der Kostenerstattung, mit denen sich die Versicherten konfrontiert sähen, gilt es zu vermeiden. Eine andere Tarifstruktur als Tarmed würde sich darüber hinaus mit den Vorschriften im KVG bezüglich Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche ausdrücklich auch im Rahmen der erweiterten OKP anzuwenden sind, beissen. Damit das Leistungsverhalten eines Leistungserbringers ohne individuellen OKP-Vertrag jedoch vergleichend und transparent überprüft werden kann, ist es zwingend, dass auch dieser mit Tarmed abrechnet. Ebenso begrüsse ich die Schaffung einer Verordnungskompetenz der Regierung zur Sicherstellung der Versorgung, wenn den Versicherten zu wenig zugelassene Leistungserbringer zur Verfügung stehen. Dies kann eintreten, wenn, wie beim Jahreswechsel 2016 auf 2017 angekündigt, die gesamte Ärzteschaft aus der OKP austreten würde. In einem solchen Fall des medizinischen Notstands muss die Regierung handlungsfähig sein. Bis die geordnete Versorgung wiederhergestellt ist, soll die Regierung deshalb mit Verordnung zeitlich befristet Tarife und Preise für Leistungserbringer festlegen können. Gemäss den Ausführungen der Regierung würde sie in aller Regel den geltenden OKP-Tarif oder den vergleichbaren Schweizer Tarif heranziehen. Auch wenn die Konfliktsituation, die über den Jahreswechsel eskalierte, mittlerweile behoben werden konnte, ist es wichtig, dass nun prospektiv zum Schutz der Versicherten dafür gesorgt wird, dass eine solche Situation künftig nicht mehr vorkommen kann. Dann habe ich noch eine konkrete Frage, und zwar zu Seite 18 des Berichts und Antrags. Hier wird erwähnt, dass im Zusammenhang mit dem Dialog zwischen der Regierung und den Leistungserbringern unter anderem Seminare geplant sind seitens des Ministeriums für Gesellschaft. Diese Seminare sollen zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens dienen, und im Rahmen dieser Seminare sollen konkrete Problemfelder, wie beispielsweise die Veränderungen in der Struktur der hausärztlichen Versorgung, angesprochen werden oder auch Initiativen über Zukunftsmodelle. Mich würde einfach interessieren, wie der Stand dieses Projektes ist. Ich bin im Übrigen für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Ich habe einen etwas kritischeren Ansatz zu dieser Vorlage als meine beiden Vorredner. Nach dem Eklat Ende letzten Jahres zwischen Ärztekammer, Krankenkassenverband und Regierung möchte die Regierung nun vorsorgen. Mit einer Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes will die Regierung in Zukunft die Besetzung einer Bedarfsplanstelle ultimativ entscheiden. Dies, wenn Ärztekammer und Krankenkassenverband sich nicht innert nützlicher Frist auf eine Nachbesetzung einigen können. Nach Ablauf dieser nützlichen Frist will die Regierung den Verhandlungspartnern noch eine Frist von einem Monat geben. Wird dann innert Monatsfrist keine Entscheidung getroffen, will in Zukunft die Regierung entscheiden. Und Grundlage dazu ist Art. 16b Abs. 6a des KVG. Ich frage mich, ob dieser neue Ansatz wirklich das Problem lösen wird, wie es letzten Herbst im Bereich der Gynäkologie und Urologie auftrat. Der Bericht und Antrag geht auf die Situation, wie sie letzten Herbst stattgefunden hat, nur oberflächlich ein. Als kritischer Leser könnte man den ganzen Bericht und Antrag als einseitige Propaganda des Gesundheitsministers verstehen. Anstatt die Fakten zur Praxisauf-gabe des Gynäkologen bis zur Nachbesetzung sauber aufzulisten, sieht man nur, wie die Diskussion zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium die letzten Jahre wohl verlaufen ist. Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung hin Klarheit in folgenden immer noch offenen Fragen zu schaffen: Wann hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband erstmals von der Praxisaufgabe des Gynäkologen erfahren? Wann stand es in der Zeitung respektive wann haben es die Patienten erfahren? Wann und wie hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband reagiert? Und gab es zur Zeit der Kündigung Anwärter auf die Gynäkologenbedarfsplanstelle? Wann wurde die Stelle schliesslich nachbesetzt? Insbesondere interessiert mich, ob es Anwärter auf der Warteliste der Bedarfsplanstelle gab. Denn wenn es keine gab, dann nützt uns auch dieser Artikel nicht viel. Die Regierung wird ja wohl kaum innert Monatsfrist einen Arzt aus dem Hut zaubern können, oder? Ausserdem bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung auch den zeitlichen Ablauf einer Nachbesetzung einer Bedarfsplanstelle aufzuführen, mit Ausnützung der jeweils maximalen Fristen, wie es im KVG erlaubt ist. Also von der ordentlichen Kündigung bis zur ordentlichen Nachbesetzung der Planstelle. Im Zusammenhang mit der gesamten Bedarfsplanung nicht unwesentlich ist wahrscheinlich auch: Vorletzte Woche war in den Landeszeitungen zu lesen, dass Regierungsrat Pedrazzini und sein Schweizer Kollege Berset ein neues Abkommen unterzeichnet haben, mit dem Ziel einer grösseren Arztwahl. Nach dem Lesen des Artikels im «Vaterland» respektive «Volksblatt» bin ich mehr verwirrt als aufgeklärt. Zum einen ist zu lesen, dass Liechtensteiner Patienten nun eine grössere Freiheit bei der Arztwahl haben sollen, dann wiederum wird erwähnt, dass diese Freiheit nur gilt, wenn der Schweizer Arzt einen OKP-Vertrag hat. Was bringt dieses Abkommen nun konkret den Liechtensteiner Patienten, welche sich mit einer normalen OKP, also ohne Zusatzversicherung, in eine ärztliche Behandlung in die Schweiz begeben? Bezahlen die Krankenkassen? Oder ist dies nur FL-Versicherten mit einer OKP-plus-Vereinbarung möglich? Wichtig nun vor allem: Sind nun alle Ärzte in der Schweiz automatisch unter einem liechtensteinischen OKP-«Vertrag» subsumiert beziehungsweise gleichgestellt? Und wenn ja, was bringt uns dann die Bedarfsplanung in Liechtenstein noch? Macht diese dann noch Sinn? Wird die Bedarfsplanung, welche wir in Liechtenstein kennen, mit einer halbseidigen Grenzöffnung nicht ad absurdum geführt? Was geschieht mit den in Liechtenstein konzessionierten Ärzten ohne OKP-Vertrag? Die Liechtensteiner Patienten dürfen dann zwar zu jedem Arzt in der Schweiz, wegen unserer Bedarfsplanung aber nicht zu jedem Arzt in Liechtenstein. Sprich, der in Liechtenstein Versicherte unterliegt in Liechtenstein der Restriktion der Bedarfsplanung, in der Schweiz hat er freie Arztwahl? Dies als Frage. Gerne bitte ich den Herrn Gesundheitsminister, das hier und jetzt einmal näher zu erläutern. Für mich stellt sich generell die Frage, ob die Bedarfsplanung im Bereich der Grundversorgung überhaupt noch Sinn macht? Jetzt noch mehr, wenn alle Ärzte mit dem Tarmed abrechnen müssen. Mit der Einführung des Tarmed verfügen wir nun über Vergleichsdaten mit der Schweiz und es kann somit einfacher festgestellt werden, ob ein Arzt als «Powerseller» am Markt auftritt. Und wenn wir von Bedarfsplanung sprechen: Wie verhält es sich mit der Bedarfsplanung beim ambulanten Angebot des Landesspitals? Hier werden doch zum überwiegenden Teil die gleichen Dienste wie bei den Hausärzten angeboten. Ein Hausarztbesuch im Landesspital kostet aber einiges mehr als beim Hausarzt. Die Hausärzte unterstehen der Bedarfsplanung und das Spital kann das Angebot laufend ausweiten - ohne Rücksicht auf die Mengenausweitung? Wo endet diese Zentralisierung der Hausarzttätigkeit am Landesspital? Oder: Ist diese Konkurrenzierung der Hausärzte beabsichtigt? Doch dieser Umstand wird durch diese Abänderung im KVG überhaupt nicht adressiert. Wenn die Bedarfsplanung in der Grundversorgung nicht aufgegeben wird, sollte das Kriterium der individuellen Nachfolgeregelung bei der Vergabe der Bedarfsplanstelle stärker gewichtet werden. Ich glaube, bei allen anderen Berufsgruppen im Land wäre der Unmut gross, wenn der Geschäftsinhaber sein Geschäft nicht seinen Kindern respektive einem seiner langjährigen Mitarbeiter übergeben könnte, aber ihm vorgeschrieben würde, wer sein Nachfolger sein wird. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Abg. Johannes Hasler
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Die beantragten gesetzlichen Anpassungen sind meines Erachtens nicht nur notwendig, sondern sie sind zwingend. Die Regierung hat dies erkannt und wie angekündigt den vorliegenden Bericht und Antrag verabschiedet. Schwierigkeiten, wie wir sie zum Jahreswechsel hatten, müssen absolut verhindert werden und eine Unterversorgung unserer Patientinnen und Patienten muss vermieden werden. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Vorlage. Und entgegen den Ausführungen des stv. Abg. Wolfgang Marxer ist für mich der Bericht und Antrag zweck- und verhältnismässig. Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich bin der gleichen Meinung wie mein Kollege Johannes Hasler. Diese Anpassung ist notwendig und sie ist dringend. Auch mir liegt eigentlich das unsägliche Spiel der Ärztekammer zum Jahreswechsel 2016/2017 noch vor Augen. Man könnte ja sogar fast behaupten, dass sie versucht haben, die Landtagswahlen zu beeinflussen. Aber das ist ihnen dann, glaube ich, nicht ganz gelungen. Der einzige Wermutstropfen eigentlich für mich ist, dass wir jetzt schon im Monat September sind. Aber ich mache Ihnen jetzt keinen Vorwurf, Herr Gesundheitsminister. Die Wahlen waren spät. Wir sind eigentlich erst zum vierten Mal jetzt zusammen in diesem Hohen Hause. Ich war eigentlich fast der Ansicht, wenn wir eine Vorlage für dringlich erklären sollten, dann wäre dies vielleicht eine. Aber ich möchte das jetzt nicht strapazieren. Ich bin froh, sie liegt auf dem Tisch. Ich bin ganz sicherlich für Eintreten. Für mich ist auch Art. 16b Abs. 6a ein Punkt eigentlich, den ich nicht ganz verstehe: «Können sich die Ärztekammer und der Kassenverband nicht auf Besetzung einer aufgrund der Bedarfsplanung freien Stelle einigen, so entscheidet die Regierung nach Anhören der Verbände ...» Und man gibt jetzt der Ärztekammer und dem Kassenverband einen Monat Zeit. Also ich denke mir, da würde eine Woche für mich genügen. Ich habe überhaupt keine Bedenken, dass wir im Lande Liechtenstein jemals ein Problem haben werden, einen Arzt zu finden, welcher die OKP-Zulassung bekommt. Ich glaube, da würden Ärzte von nah und fern springen, dass sie diese Zulassung bekommen. Danke. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich möchte erwähnen, dass wir uns immer noch in der Eintretensdebatte befinden. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Obwohl ich kein Arzt oder Physiker bin, stelle ich folgende Diagnose: Ich werde ein paar Punkte wiederholen und das nicht, weil ich Demenz habe, sondern weil ich an den Satz von Paracelsus glaube: «Alle Dinge sind Gift, und nichts ist Gift ohne Gift. Allein die Dosis macht ein Ding giftig.» Deshalb ist es mir ein Anliegen, die Dosis von dem FBP-Abgeordneten Wendelin Lampert und dem FBP-Regierungsrat Mauro Pedrazzini nicht zu neutralisieren, sondern zu relativieren. Aus diesem Grund wird das Rezept sein, gewisse Dinge zu wiederholen. Druck erzeugt Gegendruck. Bei grösserem Druck ist es auch wahrscheinlich, dass häufiger Löcher entstehen, weil dadurch der Druck an Schwachstellen entweichen kann. Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass der kooperative Umgang den grössten Erfolg für alle Beteiligten bringt. Klar gibt es Situationen, in denen ein anderer Umgang nötig ist. Es ist aber ein Irrglauben, dass Druck ein Allerweltsmittel ist. Ansonsten müssten wir auch nicht schon die ersten Löcher stopfen. Erstes Loch im KVG: Wir müssen die Situation einer Unterversorgung mit zugelassenen Leistungserbringern im Rahmen der Bedarfsplanung künftig vermeiden. Deshalb soll die Regierung nun auch ermächtigt werden, ersatzweise im Falle einer Nichteinigung von Ärztekammer und LKV die Stellenbesetzung vorzunehmen. Wie die Erfahrungen aus dem Vorjahr zeigen, kam es in der Gynäkologie sowie in der urologischen Versorgung zulasten der Patienten zu Engpässen, weil Ärztekammer und LKV nicht in der Lage waren, sich binnen angemessener Frist auf ein gemeinsames Vorgehen beziehungsweise auf eine entsprechende Stellenbesetzung zu einigen. Deshalb ein klares Ja meinerseits für diesen Punkt. Zweitens Loch im KVG: Wir müssen die Leistungserbringer verpflichten, die von ihnen erbrachten Leistungen für Versicherte mit erweiterter OKP nach der geltenden OKP-Tarifstruktur zu berechnen. Die vorliegende Bestimmung schliesst eine von Regierung und Landtag in der KVG-Revision 2015 übersehene Gesetzeslücke, die erst im Dezember 2016 und Januar 2017 in der von der Ärztekammer lancierten OKP-Debatte offenkundig wurde. Deshalb auch hier ein klares Ja meinerseits.Drittes Loch im KVG ist eine Wiederholung aus dem Juni-Landtag: Den Krankenversicherern beziehungsweise den Prämienzahlern sind in den letzten Jahren bereits namhafte Staatsbeiträge entzogen worden. Von vormals CHF 57 Mio. Staatsbeitrag verblieben nach einer nochmaligen Korrektur nur noch CHF 29 Mio. im System. Diese Reduktion der Staatsbeiträge hat in den vergangenen Jahren zu massiven Prämienaufschlägen geführt. Die OKP-Bruttokosten wachsen durchschnittlich mit 4 bis 5% im Jahr und betragen heute rund CHF 170 Mio., was ein Wachstum der OKP-Kosten von nominal rund CHF 7 Mio. bis CHF 8 Mio. im nächsten Jahr bedeutet. Aufgrund der KVG-Revision wird zwar mit einem deutlich gedämpften Wachstum gerechnet, dennoch werden sich die OKP-Bruttokosten auch in Zukunft erhöhen. Meiner Ansicht nach ist es sinnvoll, nachdem nächstes Jahr repräsentative Zahlen nach der Einführung der KVG-Reform vorliegen, folgende Punkte zu prüfen und allenfalls zu justieren: Die Erwerbsgrenze und die Reduktionssätze sind allenfalls zu erhöhen. Deshalb hatte ich im Juni-Landtag den Antrag gestellt, den Staatsbeitrag für die erwachsenen Versicherten bei CHF 33 Mio. zu belassen. So würde sich der Staat mittelfristig am Kostenwachstum moderat beteiligen und nicht das gesamte Kostenwachstum müsste mittels Prämienaufschlägen auf die Versicherten umgewälzt werden. Viertes Loch im KVG: Und last, but not least erwarte ich von allen Beteiligten ein konstruktives Miteinander, dass die angesprochenen Probleme im Gesundheitssystem ausgeräumt werden können. Des Weiteren gilt es, die persönlichen Befindlichkeiten zugunsten von gesellschaftlich tragfähigen Lösungen, welche auch für zukünftige Generationen tauglich sind, unterzuordnen. Was mich wirklich krankmacht, ist dieser Umgang miteinander. Kleine Kränkungen, grosse Missverständnisse, empfundene Ungerechtigkeiten - wir alle wissen, was gemeint ist. Wir müssen dafür sorgen, dass das angebrannte Süppchen nicht von den Patienten ausgelöffelt werden muss. Danke. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch ich bin für Eintreten und werde auch der Vorlage zustimmen. Der Ursprung dieser Vorlage war ja, wie bereits gesagt, anfangs Januar, als die Ärzte Rechnungen nicht im Tarmed ausstellten an Patienten die krankenkassenversichert sind, und die Krankenkasse nach Gesetz eben nur nach Tarmed abrechnen darf. Und somit war das nicht mehr kontrolliert. Damals war der Landesausschuss zusammengetreten. Das war damals auch wichtig. Anlässlich seiner Sitzung vom 5.1.2017 hat der Landesausschuss die Information der Regierung betreffend aktuelle Entwicklungen in der Umsetzung des KVG zur Kenntnis genommen und beraten. Der Landesausschuss fordert einstimmig die Regierung auf, Gesetzesänderungen vorzubereiten, damit die Rechnungsstellung, unabhängig vom OKP-Status der Ärzte, im Inland flächendeckend und zwingend gemäss Tarmed zu erfolgen hat. Und diese Vorlage haben wir jetzt hier. Danke. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Tag. Diese Vorlage schliesst, wie Sie schon mehrfach bemerkt haben, einige Lücken im KVG, die besonders störend zum Jahreswechsel zutage getreten sind. Wir haben uns bemüht, diese Lücke mit den gelindesten Mitteln zu schliessen, die uns zur Verfügung stehen, und auch im Einklang mit dem, was unser Staatsgerichtshof über Handels- und Gewerbefreiheit geurteilt hat in der Vergangenheit. Der Abg. Wendelin Lampert hat sich erkundigt, wieso diese Vorlage nicht die angekündigte Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft der Ärztekammer enthalte. Ich denke, eine der Antworten ist, weil diese Vorlage in diesem Jahr noch in 2. Lesung verabschiedet werden soll, damit sie am 1.1.2018 in Kraft treten kann.
Auch der Abg. Harry Quaderer hat sich gewundert, wieso das so lange gegangen wäre. Wir haben uns im März als Regierung formiert, haben vorher schon einige Vorarbeiten gemacht, aber schliesslich haben wir dann eben doch eine Vernehmlassung durchgeführt, um die Meinung der Vernehmlassungsteilnehmer abzuholen. Sie haben gefragt, Herr Abg. Wendelin Lampert, wie der Stand der Dinge in Sachen Bedarfsplanung ist. Der Regierung wurde eine Bedarfsplanung vorgelegt und die ist jetzt noch in Überarbeitung zusammen mit den Verbänden. Sie haben gefragt, was der Plan B ist, wenn die Verträge Ende Jahr nicht stehen. Ich denke, genau diese Mittel, die wir heute hier beschliessen, sollen helfen, dass Ende Jahr oder Anfang nächsten Jahres unter allen Umständen geordnet Medizin gemacht wird in unserem Land. Ich denke auch, dass die Gemüter etwas abgekühlt sind und die Sachlage auch etwas klarer geworden ist durch die Wahlen. Sie haben gefragt, wie der Staatsgerichtshof Marktverhältnisse definiert oder welche er meint. Er äusserst sich in seinem Urteil dazu nicht. Also kann ich Ihnen leider da keine Auskunft geben, wie der Staatsgerichtshof diese Dinge sieht. Die Landesgesundheitskommission - ja, das ist ein Mangel im heutigen System - ist derzeit nicht besetzt. Der Grund war, dass sie ausgelaufen ist im letzten Jahr, also nicht die Gesundheitskommission, sondern die Amtsperiode ist ausgelaufen, und sie ist noch nicht neu bestellt worden. Die Schwierigkeit bei der Neubestellung der Landesgesundheitskommission ist, dass es dort einige Mitglieder hat, die mir gesagt haben, man müsse sie gar nicht mehr fragen, sie kämen nicht mehr, um sich diesen Krach anzuhören. Ich setze einige Hoffnung auf dieses Seminar, das hier auch angekündigt wird, um eben die Zusammenarbeit zu stärken und mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu diesen Konflikten eben auch vernünftig an der Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens zu arbeiten.Dazu hat die Abg. Violanda Lanter-Koller eine Frage gestellt. Ich möchte ganz kurz darauf eingehen. Wir haben vor den Sommerferien mit allen Verbänden der Leistungserbringer individuell Gespräche geführt und ihnen die Idee dieses Seminars erläutert und auch ihre Ideen abgeholt, wie man so etwas gestalten könnte. Mittlerweile, jetzt haben wir nach den Sommerferien, wurde die UFL in Triesen beauftragt, dieses Projekt wissenschaftlich zu begleiten, und sie hat eine Person mandatiert, die jetzt diese Vorträge organisiert. Also das Ministerium zieht sich so weit wie möglich zurück, um eben eine faire und unbelastete Diskussion in den Augen der Leistungserbringer zu ermöglichen. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich faire und unbelastete Diskussionen führen kann und auch über Dinge hinwegsehen kann. Aber eben, es dient, glaube ich, der geistigen Hygiene in dieser Veranstaltung, wenn eben hier eine neutrale Person moderiert und auch die Dinge wissenschaftlich aufarbeitet. Der Abg. Wolfgang Marxer hat die Vorlage stark kritisiert. Er hat sie als einseitige Propaganda der Regierung bezeichnet. Das möchte ich zurückweisen. Ich denke, dass wir hier schon fair geblieben sind in dieser Vorlage. Er hat dann aber sehr viele Ausführungen gemacht zur Bedarfsplanung. Wo ich ihm zustimme, ist, dass die Bedarfsplanung problematisch ist. Sie ist eine schwierige Sache. Sie musste eingeführt werden nach unserem EWR-Beitritt, als die Anzahl Ärzte explodierte und wir auch gleichzeitig eine Kostenexplosion hatten. Wieso war das so? Vor dem EWR gab es eine Kommission. Die hat einfach entschieden: Du darfst und du darfst nicht. Nach dem EWR-Beitritt mussten wir allen EWR-Bürgern, auch wenn sie nicht im Land wohnen, erlauben, hier eine Praxis zu eröffnen. Und das hat zu einer grossen Ausweitung der Anzahl der praktizierenden Ärzte geführt mit entsprechenden Massnahmen. Die damalige Regierung hat dann eben die Bedarfsplanung eingeführt. In der Schweiz hat man ein anderes Mittel: Man kann Zulassungsbeschränkungen erlassen. In der Schweiz ist eine ständige Diskussion im Gange, wie die sein sollen und ob man vielleicht nicht doch zu anderen Mitteln greifen müsse. Jedenfalls, es ist hier auch ausgeführt, es gibt im Wesentlichen drei Mittel: Die Zulassungsbeschränkung, die dürfen wir nicht mehr anwenden; die Bedarfsplanung, also einen gesteuerten Zutritt zum Krankenversicherungssystem, das wenden wir an. Einfach die Bedarfsplanung abzuschaffen und keine Alternative zu bringen, wäre meines Erachtens keine Lösung und ein Garant für eine schlechte Kostenentwicklung. Eine andere Lösung wäre zum Beispiel auch die Vertragsfreiheit: Dass die Krankenkassen selbst entscheiden, mit wem sie einen Vertrag eingehen oder mit wem sie eben keinen Vertrag eingehen. Aber ich finde die Bedarfsplanung ist ein Mittel, das zwischen diesen beiden Mitteln steht, wobei wir das erste, die Zulassungsbeschränkung, eben nicht mehr anwenden dürfen.Er hat dann auch viele Fragen gestellt zum Abkommen Schweiz-Liechtenstein. Dieses Abkommen werden wir in einem separaten Bericht und Antrag noch dieses Jahr dem Landtag zur Diskussion vorlegen. Deshalb nur in aller Kürze: Es ist so, dass liechtensteinische Versicherte auch ohne Zusatzversicherung in Zukunft sich in der Schweiz frei behandeln lassen sollen. Das führt zu dieser speziellen Situation, die Sie ausgeführt haben. Aber der Grundsatz ist: Jedes Land regelt seine Ärztedichte selbst. Und wir haben eben das Instrument der Bedarfsplanung. Dann haben Sie gefragt, ob die Bedarfsplanung Sinn macht. Und ich habe schon ausgeführt, sie durch einfach nichts zu ersetzen, ist keine Alternative. Sie haben auch auf das Problem der Nachfolge verwiesen. Und es wurde schon mehrfach, auch angesichts der KVG-Revision, betont: Ein OKP-Vertrag ist weder vererbbar noch handelbar, wenn jemand diesen Vertrag zurückgibt. Es ist so wie - der Vergleich hinkt vielleicht ein bisschen: Aber wenn jemand eine Stelle irgendwo in der Industrie oder in der Verwaltung oder in der Bank hat, dann kann er die auch nicht seinem Sohn vererben. Dann wird die Stelle neu ausge-schrieben, wenn diese Person in Pension geht, und dann ist die Personalabteilung oder die Vorgesetzten gefordert, eben die geeignete Person zu finden.
Der Abg. Harry Quaderer hat bemerkt, dass vielleicht die Landtagswahlen beeinflusst wurden. Ich stimme ihm zu. Sie haben gefragt, warum in Art. 16b noch die Verbände angehört werden sollen. Das sind eben auch Dinge, die man in einem fairen Verfahren immer in ein Gesetz einzubringen versucht. Also das rechtliche Gehör, dass man die Argumente gehört hat und die dann eben auch bewerten kann, ohne dass jemand nachher sagt, man hat mich gar nicht gefragt danach. Der Abg. Mario Wohlwend hat gesagt, dass man die Dosis relativieren soll und einen kooperativen Umgang pflegen soll. Ja, wie ich jetzt schon ausgeführt habe, lieber wäre es mir schon, ja. Aber: Wie soll ein Regierungsrat mit einer Situation umgehen, wenn man nach zehn Jahren Streit in diesem Haus ein Gesetz verabschiedet, das den Tarmed verpflichtend vorsieht, und nach einem Referendum das Volk auch noch darüber abstimmt? Wenn dann der Regierungsrat einfach dort sitzt und Däumchen dreht und sagt: Ja, das ist nicht so tragisch. Dann habe ich ein Glaubwürdigkeitsproblem, und zwar ein schlimmes Glaubwürdigkeitsproblem. Es ist die Aufgabe der Exekutive, die Gesetze umzusetzen, die die Legislative, also Sie, beschlossen hat beziehungsweise auch noch mit einer Volksabstimmung dann bekräftigt wurden. Da gab es für uns auch keinen Millimeter Spielraum in dieser Sache. Alles andere wäre ja schon seltsam gewesen. Wie hätte ich das dem Volk, das dieser KVG-Revision zugestimmt hat, erklären sollen? Das Wachstum der letzten Jahre war wesentlich kleiner als diese 4 bis 5%, die Sie erwähnt haben. Diese 4 bis 5% waren in der Vergangenheit das langfristige Wachstum. Wir haben eben in diesen letzten vier, fünf Jahren - also vier Jahren, muss ich sagen - versucht, das Wachstum durch diverse Massnahmen geringer zu machen. Und es ist auch gelungen. Aber ich muss auch zugeben, das waren einmalige Massnahmen. Einen Tarif kann man einmal senken, und wenn er gesenkt ist, dann hat man halt diesen Effekt geerntet; und der lässt sich nicht nochmals ernten im Folgejahr. Also es besteht die Gefahr, dass wir wieder auf diese 4 bis 5% raufkommen, die Sie erwähnt haben. Dafür müssen wir dann arbeiten, dass das nicht eintrifft, weil 5% Wachstum heisst: Verdoppelung in 15 Jahren. Das ist einfach nicht bezahlbar. Sie haben die Erwerbsgrenze und die Subventionssätze erwähnt. Ich denke, Sie beziehen sich damit auf die Prämienvergünstigung. Das wurde lang und breit erklärt und wir haben uns grosse Mühe gegeben in der KVG-Revision, die Dinge so anzupassen, dass durch diese Erhöhung der obligatorischen Kostenbeteiligung unter dem Strich eben keine Mehrbelastung entsteht, und dazu möchte ich auf die Anhänge des damaligen Berichts und Antrags verweisen. Ich glaube, ich habe eine Frage des Abg. Wendelin Lampert nach den Rückforderungen nicht beantwortet. Ja, Sie wissen es so gut wie ich, es ist nur ein Verfahren bisher erfolgreich abgeschlossen worden. Aber weitere laufen und zu diesen laufenden Verfahren kann ich im Moment nichts sagen. Zu den Stichproben oder zu der Qualitätskontrolle werden wir auf die 2. Lesung Ausführungen machen, ebenso zur immer wieder gehörten oder immer wieder geäusserten Behauptung, dass das Landesspital den Hausärzten schaden möchte, Konkurrenz machen möchte. Ich habe gestern schon ausgeführt, das wäre keine sehr intelligente Strategie des Landesspitals, die Leute zu ärgern, die auch noch Patienten zuweisen. Hier muss ein Weg gefunden werden und es sind schon einige Massnahmen implementiert und einige Abmachungen implementiert. Sie müssen jetzt eben im Leben zum Tragen kommen und das werden wir zur 2. Lesung dann noch ausführen. Ja, ich hoffe, damit die Fragen beantwortet zu haben. Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte mich beim Herrn Gesundheitsminister bedanken für seine Ausführungen. Nur ein Nachhaken, um sicher zu sein, dass ich Sie richtig verstanden habe, bezüglich des Abkommens mit der Schweiz. Ich habe den Satz gesagt: Mit einer halbseidigen Öffnung wird die Bedarfsplanung in Liechtenstein ad absurdum geführt. Als Frage, und mit Ihrer Antwort haben Sie das eigentlich bestätigt: Jawohl es ist so, Liechtensteiner Versicherte können jederzeit zu einem Schweizer Arzt gehen. Das kommt eigentlich dem gleich, dass Schweizer Ärzte somit einen OKP-Status haben. Damit wird diese Wertschöpfung ins Ausland exportiert. Und einen Engpass, den befürchteten Engpass, weshalb wir eigentlich diese Vorlage hier behandeln, um den zu vermeiden, kann es ja praktisch gar nicht mehr geben, wenn die Ausweichmöglichkeit Schweiz völlig geöffnet wurde. Ist das richtig verstanden oder nicht? Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Mit anderen Worten erwähnen Sie die angebotsinduzierte Nachfrage, die Sie befürchten, wenn wir mehr Ärzte zur Verfügung stellen - aber dafür etwas weiter weg. Und da muss man sich eben die Frage stellen: Auf welchen Prinzipien beruhten diese Gespräche? Erstens: Jedes Land regelt seine Ärztedichte selbst. Die Schweiz hat auch Mittel und Methoden. In gewissen ländlichen Gegenden müssen die gar nicht angewendet werden, weil es einen Mangel gibt. Und das Zweite, was ich erwähnen möchte, ist eben: Es gibt nicht nur Ärzte unter den Leistungserbringern. Und unter dieser Grenzschliessung der letzten Jahre haben besonders die anderen Leistungserbringer - Chiropraktoren, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen - gelitten. Für diese existiert in Liechtenstein keine Bedarfsplanung und da wird einfach die Grenze wieder geöffnet für den freien Verkehr von Dienstleistungen. Das war ein ganz, ganz wesentlicher Punkt in diesem Abkommen. Aber wie gesagt, wir werden dieses Abkommen im Detail noch diskutieren. Aber ich bitte Sie, zu bedenken, dass es nicht nur Ärzte gibt, die von dieser Grenzsituation betroffen sind, sondern ganz besonders auch Leistungserbringer, die in einem - sagen wir - tieferen Lohnsegment angesiedelt sind. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Krankenversicherung durch Artikelaufruf vor. Art. 16b Abs. 6 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 16b Abs. 6 bis 7 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich habe vier Fragen zu den Erläuterungen auf den Seiten 23 bis und mit Seite 27. Die erste, Seite 23: Hier wird die Stellungnahme der Ärztekammer zitiert. Es geht um diese Besetzung der freien OKP-Stellen. Die Ärztekammer führt eben aus, ja, eine Nichteinigung habe es gar nicht gegeben. Ich glaube, da bin ich in einem anderen Land gewesen die letzten Jahre. Es hat sehr wohl eine Nichteinigung gegeben. Und im Weiteren führt dann eben die Ärztekammer aus, es seien besondere Umstände gewesen, die mitunter zu einer Nichteinigung geführt haben. Da würde mich doch interessieren, was diese besonderen Umstände gewesen sind. Ich denke mir, der stv. Abg. Wolfgang Marxer hat in eine ähnliche Richtung diskutiert im Rahmen der Eintretensdebatte.
Dann die zweite Frage, Seite 24: Da geht es ebenfalls um das Eingriffsrecht der Regierung bei einer unterbliebenen Einigung. Und die Regierung führt eben aus, ja, sie müsse auch von dieser nichteingetretenen Einigung wissen. Da frage ich mich nur, könnte es auch sein, dass ein Patient die Regierung über diese Nichteinigung informiert? Denn, ich denke mir, gerade im Bereich der Frauenärzte war der Missstand erheblich die letzten Jahre und da könnte ich mir schon vorstellen, dass eine Bürgerin auf die Regierung zukommt und sagt: Hier ist eine Unterversorgung vorhanden. Ich frage mich einfach, kann das auch eine Patientin oder ein Patient sein.Dann Seite 25: Ich zitiere kurz: «Wenn eine bestimmte Stelle tatsächlich nachweislich nicht besetzt werden kann, etwa weil es zu wenig oder keine geeigneten Bewerber gibt, werden die Verbände gefordert sein, dies der Regierung darzulegen und gemeinsam mit ihr nach Lösungen zu suchen.» Ich frage mich einfach, wird in diesem Bereich auch das Instrument der Ausschreibung genutzt? Sprich, wenn hier schon so dermassen ein Notstand zu bestehen scheint, dass man niemanden findet, niemanden hat, niemand auf dieser Liste ist, dann müsste man hier doch umgehend eine Ausschreibung lancieren. Und da möchte ich die Regierung schon fragen: Wird dieses Instrument auch angewendet, werden solche Stellen dann auch ausgeschrieben? Und wenn ja, wo?Die letzte Frage bezieht sich auf Seite 27: Da geht es um diese Patientenschutzorganisation. Und die Regierung führt aus, unter anderem seien Aufgaben der Patientenschutzorganisation Beratungs- und Unterstützungsdienste für hilfesuchende Patienten. Ist die Regierung denn nicht auch der Meinung, dass diese Patientenschutzorganisation auch für bezahlbare Prämien einstehen sollte? Das würde mich auch einmal interessieren. Denn nach meinem Dafürhalten hat eine Patientenschutzorganisation auch auf bezahlbare Prämien zu achten - selbstverständlich auch auf die aufgeführten Punkte auf Seite 27. Aber wie gesagt, die Prämien sollten auch bezahlbar sein. Und eine Patientenschutzorganisation hat nach meinem Dafürhalten hier auch eine Verpflichtung. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich kann hier bei den Fragen nahtlos anschliessen und möchte nur auf einen Punkt kommen, der beantwortet werden sollte: Ab wann ist für die Regierung der Zeitpunkt oder der Umstand einer Nichteinigung zwischen Ärztekammer und Krankenkassenverband gegeben? Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Wir können weiterlesen. Art. 16c Abs. 7c und 7d werden aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 16c Abs. 7c und 7d stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ja, hier auch zu diesen Erläuterungen auf den Seiten 28 ff. Da geht es unter anderem darum, dass eben dieser nicht OKP-tätige Leistungserbringer zwar den Tarmed anwenden muss, aber eben einen, ich sage jetzt einmal, höheren Taxpunktwert verrechnen kann. Und dann schreibt die Regierung: Ja, dieser Nicht-OKP-Leistungserbringer muss natürlich den Patienten informieren. Aber da würde mich schon interessieren, wie muss er diesen informieren, sprich nur mündlich? Dann frage ich mich, wie will man hier eine Beweisführung erbringen. Nach meinem Dafürhalten sollte diese Information selbstverständlich schriftlich erfolgen, denn sonst dürfte es einfach schwierig werden, zu beweisen, was das konkret bedeutet, welche Zusatzkosten hier für den Patienten entstehen werden. Denn der Patient denkt mitunter, ja, das ist ja logisch, es ist einfach Standard-Tarmed mit Standard-Taxpunktwert. Aber das ist eben nicht zutreffend. Es kann sich eben um einen höheren Taxpunktwert handeln und da muss der Patient wissen, was die Zusatzkosten sind. Und ich würde doch appellieren, dass hier eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen muss. Da würde mich auch interessieren, wie dies die Regierung sieht.
Dann frage ich mich auch: Was bedeutet es für Versicherte mit dieser erweiterten OKP? Wobei, wir haben es vorhin ja gerade gehört, diese erweiterte OKP wird mitunter gewisse Änderungen erfahren zukünftig, wenn die Schweiz mehr oder weniger geöffnet ist. Ich frage mich einfach: Was bedeutet das für einen Patienten, der zum Beispiel nach Zürich geht? Werden hier dann die ganzen Kosten vergütet, wenn hier mitunter eben der Taxpunktwert auch höher ist? Welche Kosten werden dann im Detail vergütet?Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Frau Vizepräsidentin, für das Wort. Ja, wir werden auf die 2. Lesung Ausführungen machen, ab wann eine Nichteinigung festgestellt werden kann. Zum Abg. Wendelin Lampert: Momentan bestehen meines Erachtens keine Formvorschriften, wie das zu geschehen hat. Es ist im Streitfall zu prüfen, wie die Beweislage ist, und wir werden selbstverständlich Ihre Anregung auch prüfen, ob das schriftlich geschehen kann. Ich muss im Bereich des Abkommens mit der Schweiz jedoch für Details auf den zugehörigen Bericht und Antrag, der in Erarbeitung ist, verweisen, weil wir hier sonst verschiedene Themen vermischen. Ich denke, wir werden sehr ausführlich in diesem Bericht und Antrag über das Abkommen miteinander sprechen. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Jetzt ist mir gerade noch eine Frage aufgefallen zu Seite 34: Hier wird unter anderem die LIPO zitiert im Rahmen der Vernehmlassung. Die LIPO sagt konkret, dass dieser Revisionsvorschlag keine Verbesserung für Versicherte ohne erweiterte OKP bringt. Da frage ich mich schon, in welchem Lande diese LIPO im Jahr 2017 beziehungsweise Ende 2016 anfangs 2017 war. Da habe ich dann gar kein Verständnis. Genau diese Vorlage löst doch die Probleme für Versicherte ohne erweiterte OKP. Oder irre ich mich hier mitunter? Das würde mich jetzt schon interessieren, wenn die Patientenschutzorganisation hier schon ganz eine andere Ansicht vertritt. Und ich nehme an, es handelt sich um eine Patientenschutzorganisation im Fürstentum Liechtenstein. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Frau Vizepräsidentin, für das Wort. Ja, wir werden Ihnen das auch ausführen. Ich meine, es ist die Patientenorganisation, die liechtensteinische Patientenorganisation, das ist klar. Die ganzen Zusammenhänge, denke ich, werden wir auf die 2. Lesung kurz zusammenfassen. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich bitte um Weiterverlesen.Art. 16d Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 16d Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 28 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Wie bereits in der Eintretensdebatte erwähnt, ich frage mich einfach: Dieses Inkrafttretensdatum 1. Januar 2018 - könnte das nicht genau wieder zu einem Vakuum führen? Sollten wir dann, ich sage, im Verlauf des Dezembers 2017 feststellen, dass man wieder keine Verträge abschliessen kann beziehungsweise ganze Berufsgruppen aus der OKP austreten möchten: Was tun Sie dann? Müssten wir dieses Gesetz nicht früher in Kraft treten lassen? Das ist meine konkrete Frage. Und ich weiss schon: Die 2. Lesung wird im November stattfinden, 30 Tage Referendumsfrist, 1. Dezember wäre zu früh, aber mitunter Mitte Dezember - ist auch nicht Standard. Ich möchte einfach an Weihnachten nicht wieder die gleichen Debatten führen. Dagegen verweigere ich mich. Und sonst hätte ich es dann mit dem Abg. Harry Quaderer: Dann bitte heute gerade abschliessende Lesung machen, dann haben wir das Problem vom Tisch. Und wie gesagt, auch da müssten wir das Inkrafttreten nach meinem Dafürhalten eben schon regeln. Sehen Sie da kein Problem? Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Es ist nicht so, dass ich kein Problem sehe. Meine Welt ist voller Probleme. Aber man nimmt eins um das andere und dann hat man sie auch alle irgendwann. Ja, Sie haben recht, wenn wir die 2. Lesung machen, dann landen wir mit der Referendumsfrist irgendwo Mitte Dezember. Wir werden das prüfen, ob man das Mitte Dezember in Kraft setzen kann. Ich denke, es sind doch einige Fragen offen geblieben, die die Regierung Ihnen beantworten sollte. Ich denke, eine abschliessende Lesung wäre doch etwas zu, ja, überhastet.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig das Traktandum 33 erledigt. -ooOoo-