Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan (Nr. 67/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau einer Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereins in Schaan.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 67/2017 und steht zur Diskussion. Da sich diese Diskussion vermutlich etwas in die Länge ziehen wird, möchte ich schon jetzt ankündigen, dass ich um 12:30 Uhr für die Mittagspause unterbrechen werde. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Liechtensteiner Alpenverein möchte in Schaan eine Kletterhalle erstellen. Da der Alpenverein finanziell nicht in der Lage ist, diesen Bau selbst zu realisieren, richtete er ein Subventionsgesuch an die Regierung und an die Gemeinden. Hierbei stützt er sich auf das Sportstättenkonzept des Landes, welches unter gewissen Vorbedingungen solche Subventionen zulässt.Ich stehe diesem Vorhaben, einen Beitrag an einer Kletterhalle zu leisten, positiv gegenüber. Ich teile die Einschätzung der Regierung, dass es sich bei dieser Kletterhalle um ein Projekt von landesweitem Interesse handelt. Von Bedeutung ist für mich ebenfalls, dass das Internationale Olympische Komitee vor drei Wochen Sportklettern ins olympische Programm aufnahm und bereits bei den Olympischen Spielen 2020 in Tokio um olympische Medaillen geklettert wird. Ich bin der Ansicht, dass olympische Sportarten einen besonderen Status erfahren und diese auch explizit gefördert werden sollten. Aus diesem Grunde bin ich auch der Ansicht, dass die in Schaan geplante Kletterhalle so ausgestaltet sein muss, dass sie internationalen Normen entspricht. Nur dann können in Schaan internationale Kletterwettbewerbe durchgeführt werden und die Halle als ideales Trainingszentrum für angehende Olympioniken in dieser Sportart genutzt werden.Diesem Subventionsgesuch kommt eine besondere Bedeutung zu, ist es doch das erste, welches auf Basis des Sportstättenkonzeptes erstellt wurde. Zumindest ein weiteres ist bereits in Vorbereitung, weshalb es für mich schon von Bedeutung ist, welche Relevanz der heutige Entscheid des Landtages auf weitere Subventionsgesuche haben wird. Hat ein etwaiges Nein zu diesem Subventionsgesuch auch Auswirkungen auf andere, bevorstehende Gesuche? Oder käme ein etwaiges Ja des Landtages einer gewissen Präjudizierung gleich? Ich bitte die Regierung, in ihren Ausführungen ihre Einschätzungen hierzu abzugeben.Gänzlich anderer Meinung bin ich mit der Einschätzung der Regierung, dass auch die Büroräumlichkeiten des LAV, welche Teil des Projektes sind, als subventionswürdig eingestuft werden. Etliche andere und mehrheitlich kleinere Sportverbände müssen jeden Franken zweimal umdrehen, um ihren Athletinnen und Athleten beste Trainings- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Bei diesen reicht das Geld bei Weitem nicht aus, um eine eigene Geschäftsstelle zu unterhalten, geschweige denn eigene Räume hierfür anzumieten. In vielen kleineren Sportverbänden werden die administrativen Aufgaben ehrenamtlich in der Freizeit von zu Hause aus erledigt.Während Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, gemäss «Volksblatt» vom 23. Juni 2017 mit dem international ausgerichteten Skiverband, der durch seine Athletinnen und Athleten vermutlich den grössten Werbeeffekt für unser Land erzielt, sich in Diskussion um den Kommunikationsbonus von CHF 50'000 befinden, befürwortet die Regierung eine Landessubvention von CHF 183'200 für Büroräumlichkeiten des ausschliesslich national tätigen Alpenvereins. Ich weiss, man soll nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, und ich weiss auch, dass dieser Vergleich hinkt. Er soll aber eine Frage verdeutlichen: Wie erklärt die Regierung den anderen Sportverbänden, dass das Land Büroräumlichkeiten des Alpenvereins zu 40% subventioniert, während sie jeden Franken zweimal umdrehen müssen, um ihren Athletinnen und Athleten überhaupt eine funktionierende und professionelle Administration anbieten zu können? Damit wird ein gewisses Präjudiz geschaffen, welches Ungleichheit unter den Mitgliedern des Liechtenstein Olympic Committee, zu welchem auch der Alpenverein gehört, fördert, und ich deshalb nicht gutheissen kann. Die Büroräumlichkeiten haben nichts mit der geplanten Kletterhalte und nichts mit dem Sportstättenkonzept zu tun und ihnen kann auch kein landesweites Interesse attestiert werden.Ich werde meine Zustimmung zum Finanzbeschluss davon abhängig machen, ob der Landtag die Büros subventionieren möchte oder nicht. Deshalb werde ich bei der anschliessenden Lesung des Finanzbeschlusses einen Antrag auf Reduktion des Verpflichtungskredites auf CHF 2'016'800 Mio. stellen. Ich weiss, dass es unüblich ist, einen solchen ungeraden Betrag zu beantragen. Doch mir geht es nicht um die finanzielle Einsparung, sondern um das Signal, dass der Landtag nicht bereit ist, Büroräumlichkeiten eines Sportvereins zu subventionieren. Und wenn ich von den Investitionskosten von CHF 5,5 Mio. die Kosten für die Büroräumlichkeiten, welche gemäss Bericht und Antrag auf CHF 458'000 veranschlagt werden, abziehe und davon 40% Subvention nehme, ergibt sich die Summe von CHF 2'016'800 Mio. Mein Antrag wird dann in Art. 1 lauten: «Für den Neubau einer Kletterhalle sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten von CHF 5'042'000 Mio. zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'016'800 Mio.» Auch wenn ich diesem Gesuch zur Erstellung zumindest der Kletterhalle positiv gegenüberstehe, stellen sich für mich noch zu viele Fragen, um gemäss jetzigem Kenntnisstand dem Subventionsgesuch auch zustimmen zu können.Erstens: Auf Seite 12 des Sportstättenkonzepts wird ausgeführt: «Grundsätzlich soll bei der Planung von neuen Sportstätten vorab geklärt werden, ob es hierzu in der grenznahen Region Alternativen gibt. Gibt es dort bestehende Anlagen, so ist zu prüfen, ob es Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Nutzung gibt. Realisierbare regionale Kooperationen haben grundsätzlich Vorrang vor Neubauten.» Da es in der grenznahen Region in Dornbirn, Rankweil, Buchs, Sargans und Chur ähnlich oder gleich gelagerte Anlagen gibt, möchte ich die Regierung fragen, ob gemäss Sportstättenkonzept Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Nutzung geprüft wurden. Mit welcher dieser Betreiber wurde gesprochen und weshalb wurde keine Einigung erzielt? Zweitens: Gemäss Sportstättenkonzept, Seite 13, werden Sportverbände der Kategorien A und B gemäss Sportarteneinteilung im Rahmen der Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport bevorzugt. Während bei der Sportarteneinteilung 2015/16 Sportklettern in der Kategorie C eingestuft wurde, stieg es in der Sportarteneinteilung 2017/18 in die Kategorie B auf. Weshalb wurde Sportklettern in eine höhere Kategorie eingeteilt, zumal das Olympische Komitee erst vor drei Wochen Sportklettern ins olympische Programm aufnahm und somit die höhere Einstufung damit nicht in Verbindung stehen kann? Kann die Regierung ausschliessen, dass die höhere Einstufung der Sportart Sportklettern nur darauf zurückzuführen ist, um die Kletterhalle gemäss Sportstättenkonzept als subventionswürdig deklarieren zu können, was bei der Einstufung 2015/16 in die Kategorie C wohl nicht möglich gewesen wäre?Drittens: Auf Seite 21 des Berichts und Antrags wird ausgeführt, dass in der Betriebskostenaufstellung für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten jährlich ein Betrag von 2% der Anlagekosten enthalten sei. Die Anlagekosten werden mit CHF 5,5 Mio. angegeben, womit CHF 110'000 für diese Position in die Betriebskostenaufstellung aufgenommen werden müssen. Diese CHF 110'000 fehlen jedoch in der Aufstellung auf Seite 9 des grünen Teils im Bericht und Antrag. Demgegenüber werden für Reparaturen und Hypo-thekarkosten gerade einmal CHF 45'000 veranschlagt. Wenn man 1,5% Hypothekarzins auf CHF 1,1 Mio. abzieht, bleiben gerade noch CHF 28'500 für die Position Reparaturen, also bei Weitem nicht die geforderten CHF 110'000. Wie erklärt sich dies die Regierung und in welche Position der betrieblichen Kosten wurden diese CHF 110'000 subsumiert? Viertens: Die angenommenen Besucherzahlen werden meines Erachtens unabhängig der Jahreszeit mit durchschnittlich 83 Personen täglich sehr hoch angesetzt und für mich stellt sich sogar die Frage, ob diese überhaupt erreicht werden können. Wer haftet, wenn der hierfür 2016 gegründete Trägerverein, der die Kletterhalle verwalten soll, in eine finanzielle Schieflage gerät? Könnte Regress auf den Alpenverein genommen werden und könnte dies dazu führen, dass der Alpenverein seine Aufgaben bezüglich der Gafadura- und Pfälzerhütte nicht mehr ausüben könnte und somit die jährlichen CHF 100'000, welche er vom Land für die Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Vereinszweck erhält, zweckentfremdet werden müssen? Schliesslich noch fünftens: Die letzte Frage betrifft die budgetierten Einnahmen von CHF 8'400 für die LAV-Büros, wie auf Seite 10 des grünen Teils aufgelistet. Der LAV möchte 150 Quadratmeter für seine Büroräumlichkeiten, Sitzungszimmer und Archivräume belegen. Bei CHF 8'400 Mieteinnahmen für den Trägerverein würde dies einer monatlichen Miete von CHF 700 pro Monat beziehungsweise CHF 4,6 pro Quadratmeter gleichkommen. Meines Erachtens sind dies keine marktüblichen Preise, womit mit diesen Büros eine Quersubventionierung zulasten des Trägervereins beziehungsweise zum Vorteil des Alpenvereins einherginge. Wie beurteilt die Regierung diese budgetierten und meines Erachtens viel zu tief angesetzten Mieteinnahmen? Vielen Dank für die Beantwortung dieser fünf Fragen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze dieses Subventionsgesuch zum Bau einer Kletterhalle des Liechtensteiner Alpenvereines, welches die Sportkletterszene in der Region mit der Möglichkeit einer ganzjährigen Benutzung für Jung und Alt unterstützt.Diese Halle wird nicht nur dem Spitzensport, sondern insbesondere auch dem Breitensport gerecht und sie wird vielen Jugendlichen den Weg einer sinnvollen Freizeitaktivität in nächster Nähe ermöglichen. Dies ist in meinem Sinne und ich denke auch von landesweitem und förderungswürdigem Interesse. Unsere Sportkletterer sind derzeit gezwungen, sich mehrheitlich in benachbarten Kletterhallen zu betätigen. Nicht alle dieser Anlagen genügen auch den Bedürfnissen der professionellen Kletterei oder solcher Wettkämpfe.Inwieweit die Landessubventionierung in dieser Form der Kostenbeteiligung mit 40% Land, 40% Gemeinden und 20% Liechtensteiner Alpenverein die solidarische Unterstützung sämtlicher in den Prozess involvierten Gremien erfüllen wird, wird sich auch nach den Referendumsbegehren vom 8. Oktober in Balzers und Vaduz wahrscheinlich auch mit diesem Antrag stellen. Die erwähnte Eigenleistung des Liechtensteiner Alpenvereines in der Höhe von 20% der Baukosten ist mit höchstem Respekt zu begegnen. Ich denke aber, dass wir bei anderen Subventionsanträgen und bei anderen Antragstellern dann auch gleiche oder ähnliche Massstäbe im Subventionierungsverhältnis ansetzen müssten. Auf Seite 19 und 22 in der Beilage mit den Ausführungen zum Subventionsgesuch gliedert sich das Projekt mit zwei Ausbaustufen, welche dann je nach Ergebnissen der Ausschreibungen anscheinend in einer Ausbaustufe mit 10'595 oder 13'070 Kubikmetern entsprechen. Dies geht auch aus den Beantwortungen im Protokoll der Finanzkommission zu den Fragen zum Verpflichtungskredit vom 28. September 2017 hervor. Für mögliche Projektänderungen wäre dann gemäss Beantwortung allenfalls wiederholt die Genehmigung der Regierung erforderlich. Die Ausführungen im Bericht und Antrag haben anscheinend auch zu unterschiedlichen Meinungen in der Auslegung geführt, ob dieser Finanzbeschluss auch für beide Varianten der Ausbaustufen gilt. Ich werde hier einen möglichen Antrag zu Anpassungen der Ausbaustufe 1 und 2 im Finanzbeschluss unterstützen.Zu Missverständnissen haben auch die ursprünglich im ersten Projekt ausgeführten Baurechtzinsen mit der exakt gleichen Bausumme wie im zweiten Projekt ohne diese Zinsen geführt. Da der Auftrag mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Totalunternehmersubmissionsverfahren ausgeschrieben wird und somit klare Kostenobergrenzen gegeben sind, erwarte ich aufgrund dieser Situation auch keine Mehrkosten, welche im Bericht und Antrag auch nicht enthalten sind. Die Unterlagen sind meiner Ansicht so weit gut vorbereitet und berücksichtigen die wesentlichen Aspekte.Die Wirtschaftlichkeit dieser Anlage, basierend auf den betrieblichen Erträgen auf Seite 10 dieser Beilage, wie schon vom Abg. Batliner erwähnt, wage ich aber auch zu bezweifeln.Nach meiner Rückfrage bei einem anderen Betreiber einer solchen Kletterhalle in ähnlicher Dimensionsgrösse und mit über 18-jähriger Erfahrung in diesem Bereich offenbarte sich dann aber auch, dass diese in der Modellrechnung angenommenen Schätzungen als viel zu ungenau angenommen seien. Hier dazu einige Ausführungen: - Die erwarteten Eintrittszahlen von 30'000 Personen seien für die ersten fünf Jahre zumindest massiv zu hoch. Auch dürften hier nicht die Zahlen zum Beispiel von Ravensburg mit einem ganz anderen Einzugsgebiet und mit 50'000 Einwohnern erreicht werden. Es gibt hier Einflussfaktoren, die zu dieser Aussage führen. Dazu einige Stichworte: die Einwohner im Einzugsbereich, die Konkurrenzsituation mit anderen Kletterhallen oder auch eine schwierige Aufbauphase.
- Der Mix aus Parzellengrundfläche, Kletteranlagengrundfläche, Gesamtkletterfläche würde diese Eintrittszahlen nicht zulassen. Dies hauptsächlich aus dem Grund, dass bei Sportanlagen und somit auch bei Kletteranlagen die zeitlichen Auslastungsspitzen sehr hoch sind und mit der geplanten Fläche diese Spitzen anscheinend nicht abgedeckt werden können.
- Bei den Investitionen seien die Kosten für Einbauten und Ausstattung massiv zu tief angesetzt.
- Die Einnahmen aus den Sportevents seien im Normalfall immer defizitär. Der Liechtensteiner Alpenverein rechnet anscheinend aber mit sehr hohen Sponsoren- und Gönnerbeteiligungen.
- Die budgetierten Personalkosten, zwei Vollzeitstellen, seien illusorisch.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die geplante Kletteranlage die Betriebskosten selber höchstwahrscheinlich nicht wird decken können. Sie wird Defizite abwerfen.Da der Betrieb und der Unterhalt der Kletterhalle vom Liechtensteiner Alpenverein und der Standortgemeinde getragen werden muss und auch zukünftig keine Betriebskostenbeiträge von Land und/oder anderen Gemeinden eingerechnet sind, könnte ein möglicher Heimfall an die Gemeinde Schaan, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, allenfalls schon erwartet werden. Dies wäre in diesem erwähnten Fall dann jedoch auch die Angelegenheit des Alpenvereines und der Standortgemeinde Schaan.Ich stimme diesem Finanzbeschluss zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, im uns vorliegenden Bericht und Antrag wird uns der Finanzbeschluss über die Genehmigung des Verpflichtungskredits zur Errichtung einer Kletterhalle vorgelegt. Dieses Projekt ist für den Breitensport und den Spitzensport konzipiert, wurde über vier Jahre lang durch Mitglieder des Liechtensteiner Alpenvereins ausgearbeitet, einem der ältesten und grössten Vereine im Land.Wie aus dem Bericht und Antrag zu entnehmen ist, handelt es sich um das erste Subventionsgesuch, das anhand des neuen Sportstättenkonzepts der Regierung aus dem Jahr 2012 eingereicht wurde. Deshalb vermutlich auch die Unsicherheiten in Bezug, wie so ein Verfahren überhaupt durchgeführt werden muss.Ich nehme vorweg, dass ich diesem Gesuch grundsätzlich positiv gegenüberstehe, möchte aber gemäss Geschäftsordnung einen Änderungsantrag beliebt machen, welchen ich bei der Lesung einbringen werde. Im Art. 1 soll es neu heissen, und ich lese vor: «Für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten», und jetzt meine Änderung, «der ersten und zweiten Ausbaustufe gemäss Subventionsgesuch samt Anhängen des LAV von CHF 5'500'000 zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'200'000.» Dieses Projekt wäre die erste Sportstätte, die durch eine Mitfinanzierung des ansuchenden Vereins mit einem Beitrag von 20% der Gesamtkosten erstellt werden würde. Das sind noch CHF 1,1 Mio., die durch den LAV selbst aufgebracht werden müssen. Wie schon gesagt wurde, ist der Unterhalt und auch der Betrieb ausschliesslich Sache des LAV. Diese CHF 2,2 Mio. sind sicherlich kein Klacks, wir haben es heute auch schon in anderen Diskussionen gehört. Es ist aber auch ein Investitionsbeitrag und es sind nicht jährlich wiederkehrende Subventionen, wie dies das Land sonst bei anderen Projekten und Einrichtungen zuspricht. Ich möchte hier den Bereich Kultur erwähnen oder internationale Projekte, wo dann doch recht grosse Summen gesprochen werden. Für mich persönlich haben Sport und Kultur die gleiche Relevanz, sicherlich nicht die gleiche Wichtigkeit wie Bildung, Infrastruktur, Gesundheit oder Sicherheit. Deshalb kann man auch durchaus nachvollziehbar hier argumentieren, dass das Projekt keine absolute Notwendigkeit für das Land darstellen muss. Aber es wäre wieder einmal ein Projekt auch für die lokale Bevölkerung, etwa ein zusätzliches Angebot, auch für Familien und Sportinteressierte, gerade auch bei schlechtem Wetter und in der kalten Jahreszeit und davon haben wir ja genug in Liechtenstein. In einer anderen Diskussion habe ich auch den Ausdruck gehört, dass wir uns sinngemäss im Zeitalter des Gestaltens befinden. Und mit dieser Vorlage hätten wir auch die Möglichkeit, wieder mal etwas zu gestalten. Auch meine Meinung, vielleicht ist der Zeitpunkt dieser Vorlage nicht allzu ideal, aber es ist jetzt halt so, und wir müssen das Beste daraus machen. Ich werde diesem Gesuch meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Der Liechtensteiner Alpenverein möchte eine Kletterhalle erstellen und betreiben. Dem entsprechenden Konzept hat die Hauptversammlung im Mai 2016 grossmehrheitlich zugestimmt und einen Kreditrahmen von CHF 1 Mio. bewilligt. Das Hallenkonzept wurde gemäss dem Sportstättenkonzept der Regierung entwickelt. Die Expertenkommission Sportstätten der Stabsstelle Sport beurteilte das Projekt mittels einer Entscheidungsmatrix und gab am 14. Juli 2017 in einem ausführlichen Schreiben eine positive Empfehlung ab zur staatlichen Unterstützung bei der Finanzierung der Kletterhalle. Auf diese Empfehlung sowie auf das Subventionsgesuch des LAV stützt sich der vorliegende Finanzbeschluss. So weit, so gut. Dennoch möchte ich an dieser Stelle meine Bedenken einbringen: Die Kletterhalle des Alpenvereins ist die erste Landessportanlage, die gemäss dem neuen Sportstättenkonzept erstellt werden soll. Egal, wie wir uns heute entscheiden, unser Entscheid wird die Weichen stellen für kommende Anträge. Und solche werden in den nächsten Jahren zweifellos folgen. Es geht also nicht nur um die Kletterhalle, sondern es ist die Bewährungsprobe für das Sportstättenkonzept. Aus diesem Grund bin ich für absolute Transparenz und Klarheit bei der Behandlung des vorliegenden Finanzantrags.In einigen Punkten fehlt mir diese Transparenz, weshalb ich sie jetzt auch anspreche und einige Fragen von der Regierung beantwortet haben möchte:Beim vorliegenden Projekt wurde ein Verteilschlüssel von 40% Land, 40% Gemeinden und 20% Verband festgelegt. Meine Fragen: Wer hat diesen Verteilschlüssel wann festgelegt? Ist damit der Finanzierungsschlüssel, zu dem bei der Erarbeitung des Sportstättenkonzepts 2012 noch kein Konsens erzielt worden ist, verbindlich festgelegt? Ist er zwischen Land, Gemeinden und Verbänden abgesprochen? Und gilt er also auch für die kommenden Projekte?Der Finanzbeschluss umfasst auch den Bürobereich des Liechtensteiner Alpenvereins in der Höhe von CHF 458'000 sowie einen Bistrobereich in der Höhe von CHF 850'000. Die Beteiligung an diesen Kosten mit dem obigen Verteilschlüssel erachte ich als falsch. Welchem anderen Sportverein wurden Büros und ein Bistro von der öffentlichen Hand zu 80% finanziert? Noch einmal zur Erinnerung: Was und wie wir heute entscheiden, wir schaffen damit ein Präjudiz für die kommenden Projekte. Im Projekt des Gemeinderates Schaan vom 28. September 2016 zur Genehmigung einer Baurechtsparzelle wird die Kostenaufteilung für Land, Gemeinden und Verband folgendermassen festgelegt: Land 40%: CHF 1'880'200 Mio., genau so für die Gemeinden; LAV 20%: CHF 940'500. Das macht total CHF 4'700'900 Mio. Meines Wissens sind diese Zahlen für die Gemeinde Schaan noch aktuell. Die Gemeinde hat damals den Baurechtzins aus den ursprünglichen Investitionskosten von CHF 5,5 Mio. herausgenommen, was meiner Meinung nach auch richtig ist. Der vorliegende Bericht und Antrag geht wiederum von den ursprünglich budgetierten Kosten von CHF 5,5 Mio. aus. Als Erklärung wird eine veränderte Budgetierung eines Planungsbüros angegeben. Für mich klingt diese Erklärung etwas dürftig. Kann mir die Regierung dazu noch konkretere Angaben machen? Noch etwas ist mir im Protokoll des Schaaner Gemeinderates aufgefallen. Dort heisst es und ich zitiere: «Verteilschlüssel: 40% Land, 40% Gemeinden, 20% Verband. Falls ein Verband nicht 20% Eigenfinanzierung leisten kann, erhöhen sich die Kosten für das Land Liechtenstein bis auf maximal 60%.» Im gleichen Protokoll lese ich zudem, dass der Verteilschlüssel, wie er heute vorliegt, auch für künftige Projekte, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauten und Anlagen gemäss Sportstättenkonzept stehen, gelten soll. So klar lese ich diese Informationen im vorliegenden Bericht und Antrag nicht. Meine Fragen: Sind diese Angaben aus dem Schaaner Gemeinderatsprotokoll mit allen Vertragspartnern, also Land, Gemeinden und Sportverband, abgesprochen? Kann sich der nächste Antragsteller auf diesen Verteilschlüssel verlassen?In der Vorbereitung auf dieses Traktandum konnte ich mich auch mit dem Geschäftsführer einer grossen Schweizer Kletterhalle unterhalten. Er hat mir aufgezeigt, dass Klettern und auch Indoorklettern kein momentaner Hype ist, sondern ein Breitensport, der sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt hat. Es hat mich auch überzeugt, dass eine Kletterhalle in Liechtenstein wirtschaftlich geführt werden könnte. Die Halle meines Gesprächspartners ist wie die meisten Kletterhallen in der Schweiz privat finanziert. Weil sie gut geführt ist, wirft sie auch Gewinn ab.Aber meine kritischen Bemerkungen gelten nicht dem Antragsteller. Der LAV hat seine Hausaufgaben gemacht. Meine Fragen beziehen sich auf den jetzt vorliegenden Verteilschlüssel: Wie ist er zustande gekommen? Wie ist er abgesprochen? Wie ist er rechtlich abgesichert? Gilt er auch in Zukunft im Zusammenhang mit Sportstätten, die nach dem Sportstättenkonzept erstellt werden? Sollten die verschiedenen Bereiche einer Sportstätte, also Kernbereich Sport, allgemeine Bereiche, wie zum Beispiel ein Gastrobereich, und private Vereinsräume, nicht mit einem jeweils unterschiedlichen Verteilschlüssel bewertet werden?Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für mich ist es entscheidend, dass wir bei der ersten Sportstätte, die über das neue Sportstättenkonzept realisiert wird, alles und wirklich alles sauber und transparent abwickeln, dass offene Fragen beantwortet und Unklarheiten beseitigt werden. So können wir auch zukünftige Anträge objektiv und effizient behandeln. Dies umso mehr, weil mehrere Partner an Bord sind und sich eine Investition teilen. Auch im Hinblick auf die anstehenden elf Gemeindeabstimmungen lohnt sich dieser zusätzliche Aufwand zweifellos. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte vorab betonen, dass ich der Meinung bin, dass dieses Projekt wie viele andere Projekte nicht überlebensnotwendig ist. Aber trotzdem stehe ich wohlwollend dieser Kletterhalle gegenüber, weil ich der Überzeugung bin, dass Klettern sich zum Breitensport entwickelt. Trotzdem stören mich einige Punkte im Bericht und Antrag, zumal es hier auch um grundsätzliche Fragen, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, für weitere Projekte geht. Aus dem Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Schaan bereits ein Überbauungskonzept erarbeitet hat. Die Tennishalle würde darin anschliessend an die Kletterhalle zu liegen kommen, und am alten Standort der Tennishalle ist ein Parkhaus vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass die Kletterhalle in dieser Lage in der Tat Synergien mit anderen Lokalitäten haben würde. Nur ein Teil der prognostizierten 30'000 Besucher würde mit dem ÖV anreisen und der Rest wird sich im Umfeld einen Platz für sein Auto suchen. Am Wochenende stellt dies kein grosses Problem dar, vorausgesetzt, dass keine Messe ist. Von Montag bis Freitag ist das Areal als Firmenparkplatz genutzt, und dann wird es eng, zumal noch nicht klar ist, bis wann das erwähnte Parkhaus schlussendlich realisiert wird. Firmen werden angehalten, sich bezüglich ihres Mobilitätsmanagements Gedanken zu machen. Diese Gedanken erwarte ich auch vom LAV. Diesbezüglich ist der Bericht und Antrag noch lückenhaft. Meine Frage an die Regierung: Warum müssen Verbände bei der Einreichung ihrer Konzepte nicht auch Aussagen zum Mobilitätsmanagement tätigen? Im Finanzbeschluss, und ich beziehe mich hier auf die an uns am 29. September 2017 zugesendete Variante, wurde ein zusätzlicher Artikel aufgenommen. Darin wird klargestellt, dass die Subvention nur gewährt wird, wenn der LAV 20% und die Gemeinden 40% der Gesamtkosten übernehmen. Ich muss im Moment davon ausgehen, dass der LAV diese 20% bereitstellen kann, ob die Gemeinden zustimmen, steht in den Sternen, denn die Gemeinderäte haben hier bekanntlich nicht das letzte Wort. Nun zu meiner Frage an die Regierung: Sollte eine Gemeinde nicht bereit sein, ihren Beitrag gemäss Einwohnerschlüssel zu bezahlen, entfällt dann der Landesbeitrag? Wie verhält es sich, wenn die restlichen Gemeinden die nötigen 40% unter sich aufteilen würden, kann der Landesbeitrag gewährt werden, da im Art. 1, Abs. 2 nur von den Gemeinden die Rede ist? Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich persönlich finde Kletterhallen eine tolle Sache. Sie können sowohl im Winter als auch im Sommer, bei schönem und auch bei schlechtem Wetter genutzt werden. Auch der Benutzerradius greift vom Anfänger bis zum Profi und vom Kind bis zum Senior. Und jede Bewegungsstätte sollte vom gesundheitlichen und gesellschaftlichen Aspekt her Unterstützung finden.Ich teile aber auch die Bedenken meiner Vorredner bezüglich der prognostizierten Eintrittszahlen, da dies bedeuten würde, dass täglich 82 Personen die Kletterhalle benutzen müssten. Dies wird im Winter schon ein Problem sein, aber das Klettern im Sommer ist draussen am Fels doch um einiges attraktiver. Somit frage ich mich schon, wie realistisch diese Zahl von 30'000 Besuchern pro Jahr wirklich ist. Was ich auch erwähnt haben möchte, ist folgende Passage auf Seite 21 des Berichts und Antrags, ich zitiere: «Für den Fall, dass sich der Betrieb der Kletterhalle wider Erwarten nicht kostendeckend führen lässt, wird der LAV mit der Gemeinde Schaan im Baurechtsvertrag das Szenario des Heimfalls beschreiben.» Ohne hier zu weit in die Gemeindekompetenz eingreifen zu wollen, ist es mir doch schon wichtig, diesen Punkt nicht unerwähnt zu lassen. Gemäss unserem Sachenrecht ist es so, dass, wenn das Baurecht untergeht, die bestehenden Bauwerke dem Grundeigentum heimfallen. Heisst somit, dass am Ende einer bestimmten Zeit beziehungsweise wenn der LAV nicht mehr will oder eben nicht mehr kann, die Kletterhalle wieder in den Besitz des Grundeigentümers, also der Gemeinde Schaan, fällt. Ausserdem hätte die Gemeinde dem LAV für die Kletterhalle auch noch eine angemessene Entschädigung zu leisten; und sind auch noch Gläubiger vorhanden, wird durch die Möglichkeit von Entschädigungsforderungen das Ganze noch verzwickter und kostspieliger für die Gemeinde. Auch wenn mir die Regierung heute diese Antwort wahrscheinlich nicht geben kann, da es sich hier um eine gemeindeinterne Kompetenz handelt, würde es mich doch sehr interessieren, was die Gemeinde mit einem Gebäude, welches wohl in seiner Funktion dann auch nur als Kletterhalle genutzt werden könnte, bei einem Heimfallszenario machen würde. Und letztlich frage ich mich auch, ob in diesem Fall nicht wiederum das Land finanziell zum Handkuss kommen müsste.Dann habe ich noch eine Frage zum Betrieb und Unterhalt der Kletterhalle: Auf der Seite 24 steht, dass der Betrieb und Unterhalt der Kletterhalle vollumfänglich vom LAV und der Standortgemeinde, also Schaan, bestritten werden muss. Weiter vorne im Bericht heisst es aber, dass Verband und Gemeinden, also alle Gemeinden und der LAV, für Betrieb und Unterhalt der Sportstätte zuständig sein werden. Und bei der Vorstellung des Projekts des LAV bei uns in der Fraktion bekam ich als Antwort auf diese Frage, dass der Unterhalt vom LAV alleine bestritten werde. Ich habe schon etwas Mühe mit Berichten, welche derart konträre Angaben enthalten, und hoffe, dass ich von der Regierung eine letzte und richtige Antwort auf meine Frage erhalten werde.Dasselbe Problem habe ich mit der Aussage bezüglich des Boulderns, ähnlich wie der stv. Abg. Batliner auch schon auf diese Thematik hingewiesen hat. Einmal wird im Bericht festgehalten, dass man keine Konkurrenz zur Boulderhalle in Buchs sein will und diesen Bereich nur klein ausbauen werde, andererseits aber will man Boulderwettkämpfe lancieren und würde daher einen Ausbaustandard im Boulderbereich benötigen, welcher den Anforderungen für schweiz-nationale Wettkämpfe erfüllen müsste.Abschliessend möchte ich noch nur einen Aspekt kurz erwähnen: Er betrifft die Halle, welche aus Holz erstellt werden soll. Wir haben zwar bei der Behandlung des ÖAWG, also des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen, lernen müssen beziehungsweise ich habe das lernen müssen, dass die Vorgabe heimischer Produkte bei solchen Projekten mit den Grundprinzipien des EWR nicht vereinbar ist und es somit nicht möglich ist, diesen Rohstoff verpflichtend aus der Gegend zu nutzen. Ich persönlich würde es aber doch positiv finden, wenn die Wertschöpfung für ein solches Projekt im Inland erfolgen und lokale Produkte verwendet werden könnten. Das musste ich jetzt einfach noch gesagt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, der LAV beabsichtigt, eine Kletterhalle als Sportstätte im Land zu bauen. Diese Halle dient natürlich dem besagten Zweck, also dem Klettern, und soll einem für Kletterhallen üblichen tiefen Ausbaustandard entsprechen.Diesem Ansatz widerspricht nicht, dass die Halle einerseits nach den Kriterien der International Federation of Sport Climbing und andererseits möglichst attraktiv für den Breiten- und Spitzensport gebaut werden soll. Dabei wird das Ziel verfolgt, dass die Kletterhalle die geforderte Attraktivität erlangen kann, damit sie auch wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesem Grund muss der LAV in der räumlichen Ausgestaltung eine gewisse Flexibilität haben. Und damit hier Klarheit geschaffen wird, möchte ich beliebt machen, den Änderungsantrag des stv. Abg. Ado Vogt zu unterstützen. Denn der angepasste Finanzbeschluss konkretisiert diesen und lässt damit keine Zweifel offen, dass der Zweck und die Ziele mit diesem Projekt auch erreicht werden können. Damit kann der LAV auch die Ausschreibung, wie geplant und auf Seite 19 oben im Subventionsantrag beschrieben, für beide Ausbaustufen ausschreiben und möglichst optimal ausführen.Wir sollten auch würdigen, dass der LAV 20% des Investitionskapitals selber einbringen wird. Ich denke, dass dies nicht selbstverständlich ist und auch nicht für jede Sportart möglich ist. Hier gebührt dem LAV ein grosser Dank. Wir sollten auch berücksichtigen, dass es sich beim LAV um einen sehr grossen und in der Bevölkerung breit abgestützten Verein handelt. Ich unterstütze das Projekt, weil Sportklettern eine sehr aufstrebende und beliebte Sportart bei den Jugendlichen ist. Und ich bin der Meinung, dass wir unseren Jungen eine Möglichkeit zum Sportklettern auch bieten sollten.Zu erwähnen ist, dass diese Sportstätte die erste ist, die nach dem neuen Sportstättenkonzept gebaut wird. Bisher hat noch nie ein Sportverein 20% an die Kosten einer Sportstätte zahlen müssen. Ich bin gespannt, ob dies in Zukunft auch der Fall sein wird und neue Sportstätten nach dem neuen Sportstättenkonzept überhaupt gebaut werden können. Es darf auch noch erwähnt werden, dass der Liechtensteiner Alpenverein seine Projekte in der Regel mit Sponsoring finanziert. So hat der Liechtensteiner Alpenverein seit 2011 total CHF 712'000 an Sponsorengeldern gesammelt. Davon sind rund CHF 130'000 für den Eisturm in Malbun ausgegeben worden und rund CHF 480'000 sind für die Pfälzerhütte aufgewendet worden. Auch deshalb kann und soll dieses für den LAV wichtige Projekt nach meiner Auffassung unterstützt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich stehe diesem Projekt ebenfalls positiv gegenüber, habe eine grundsätzliche Frage an die Regierung, insbesondere auch im Kontext mit dem vorhergehenden Traktandum betreffend Aufgabenentflechtung oder Aufgabenzuteilungen. Hier geht es ja um das landesweite Interesse in hohem Masse auch. Und das liechtensteinische Sportstättenkonzept ist auch landesweit ausgerichtet. Und in diesem Zusammenhang stossen wir auch wieder an die Grenzen, wir sind ein kleines Territorium, das Fürstentum Liechtenstein, und es sind immer wieder von verschiedenen Verbänden überregionale Konzepte im Umlauf oder wollen ausgeführt werden, die mit dem Sportstättenkonzept zu tun haben, wie zum Beispiel vom Liechtensteiner Fussballverband mit dem Zentrum, das eigentlich beim Standort des Sportparkes Eschen-Mauren gescheitert ist. Dann hier der LAV, dann ist der Ruf nach einer Eishalle auch schon länger zu hören. Wir haben kein Schwimmbecken, das internationale Masse aufweist und so weiter und so fort. Hier stelle ich die grundsätzliche Frage, ob sich die Regierung Gedanken gemacht hat, ob sie nicht den Lead ganz zu sich nehmen möchte. Bei der Finanzierungsfrage müssen immer noch Varianten ausgearbeitet werden, aber bei diesem liechtensteinischen Sportstättenkonzept ist längerfristig meine Frage, ob das nicht zentralistischer vom Land Liechtenstein geführt oder gemanagt werden sollte. So können auch Standorte zusammengefasst werden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass beim Sportpark Eschen-Mauren auch ein grösserer Sportstättenkonzeptstandort entstehen könnte - mit einer Kletterhalle, mit einem fussballerischen Kompetenzzentrum in diesem Sinne, wie es geplant ist. Vielleicht gibt es andernorts wieder andere Kombinationen, aber mir geht es einfach um eine längerfristig transparente, genauere Strategie in der Standortplanung, in den Finanzierungsmodellen und damit auch bei der Chance, dass solche Konzepte auch akzeptiert und durchgebracht werden können bei der Bevölkerung. Das ist noch in den Sternen geschrieben, hier bestimmen wieder elf Gemeinden mit und so verbauen wir eigentlich eine Zukunftsgestaltung. Rein schon mit dem Finanzierungsmodell ist die Chance dieser Kletterhalle auch bisher sehr fraglich. Und wenn wir vorankommen wollen, wenn wir gute Projekte auch realisieren wollen, wenn das im Sinne des Landtages und des Landes Liechtenstein ist - es geht um das Gestalten -, dann müssen wir diese einheitliche Strategie vielleicht ein bisschen von der zentralistischen Warte aus fördern und hier ein Modell aufzeigen. Das hat natürlich zu tun auch mit dem vorangehenden Traktandum zwischen Land und Gemeinden, die Zusammenarbeit, Differenzierungsmodelle und so weiter und so fort. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Als Erstes möchte ich mich ausdrücklich beim Liechtensteiner Alpenverein (LAV) für die Einreichung dieses Subventionsgesuchs bedanken. Es ist, so wurde uns versichert und das ist auch glaubwürdig, viel Energie und Engagement in dieses Projekt investiert. Dafür nochmals mein ausdrücklicher Dank.Bei diesem Subventionsgesuch des LAV geht es um einige wichtige grundsätzliche Fragen, die ich erläutern möchte. Der strittigste Punkt, für den es keine abschliessende Beurteilung gibt, ist wohl, ob es sich bei dieser Kletterhalle um ein Projekt von landesweiter Bedeutung handelt und ob es eine Staatsaufgabe ist, eine Kletterhalle im Umfang von 40% respektive 80% der Gesamtsumme, wenn der Anteil der Gemeinden miteingerechnet wird, zu finanzieren. Dieser Frage kommt zusätzliche Bedeutung zu, da es sich um das erste Projekt nach dem 2012 erarbeiteten Sportstättenkonzept handelt. Wir müssen uns also bewusst sein, dass wir hier einen Präzedenzfall schaffen werden.Im Dezember 2016 hat der Landtag ein Subventionsgesuch des Vereins für Betreutes Wohnen (VBW) gutgeheissen. Die Eckpunkte des Gesuchs sind dergestalt, dass der Staat 25% der subventionsberechtigten Summe von CHF 3,7 Mio., also CHF 925'000, die Gemeinden ebenfalls 25%, also auch CHF 925'000, vom totalen Betrag von CHF 3,7 Mio. an Subventionen leisteten. Der restliche Betrag von 50% wurde mittels einer Spendensammlung von rund CHF 1 Mio. und einem Kredit in ähnlicher Höhe finanziert. Die Unterschiede zum vorliegenden Projekt sind gross. Der Staat und die Gemeinden beteiligten sich mit 50%, die Eigenleistung betrug ebenfalls 50%. Zudem ist es nicht unwesentlich, dass der VBW mit dem Neubau des Gebäudes für die Sozialpädagogische Jugendwohngruppe nicht gewinnorientiert ist und unzweifelhaft einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit erbringt sowie mit der ausserordentlich guten Arbeit der Allgemeinheit durch den Erfolg seiner Tätigkeit Kosten einspart. Auch der Ausarbeitungsgrad des Projektes «Herzenswunsch» unterscheidet sich meiner Meinung nach doch sehr vom hier vorliegenden Projekt. Auch ein von der Regierung im Bericht und Antrag angesprochener Vergleich mit anderen Kletterhallen in der Umgebung lässt hellhörig werden. Die Regierung führt auf Seite 18 des Berichts und Antrags aus, dass sich ein Vergleich schwierig gestalten würde. Die Projekte seien meist aus verschiedenen Töpfen finanziert und teilweise in Fronarbeit errichtet worden. Vielfach seien bestehende Gebäude umgenutzt worden und die Hallen würden privat betrieben. Auch könne kein Vergleich angestellt werden, da die beim vorliegenden Projekt inkludierten Räumlichkeiten für Büroinfrastruktur fehlen würden. Es sei daher nur bedingt möglich, einen Vergleich anzustellen. Ja, es scheint mir auch, dass in allen anderen Fällen die Ausgangslage doch eine ganz andere ist. Zu den Büroräumlichkeiten von CHF 458'000 kommt noch ein Bistro für CHF 850'000 und ein Unterstellplatz für ein Fahrzeug hinzu. Der Subventionsantrag umfasst also Mittel von CHF 1,3 Mio., bei denen man sich ganz definitiv die Frage stellen muss, ob diese eine Staatsaufgabe darstellen. Zudem ist die Summe nicht unwesentlich, sondern stellt rund einen Fünftel der Gesamtkosten dar. Völlig unklar ist zudem, in welcher Form, in welcher Grösse, die vorgeschlagene Kletterhalle realisiert werden soll, so die Ausführungen der Projektverantwortlichen. Es käme hier auf verschiedene Parameter darauf an. Ob nun die im Anhang blau oder gelb markierte Version erstellt werden würde, werde sich weisen. Aus der Sicht eines Volksvertreters ist das doch sehr unbefriedigend. Stehen wir doch in der Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft abzulegen, wofür wir Staatsgelder ausgeben. Darauf lässt sich aber keine befriedigende Antwort finden. Auch möchte ich noch ein paar wenige Worte zum ausgeführten Betriebskonzept verlieren. Die Initianten haben der Fraktion der Freien Liste gegenüber ausgeführt, dass die Kletterhalle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden solle. Das ist so weit wünschenswert und sinnvoll. Die angedachten Öffnungszeiten, die dem Pächter vorgeschrieben werden sollen, werden mit von morgens 9 Uhr bis abends 10 Uhr angegeben. Diese soll an sechs bis sieben Tagen in der Woche betrieben werden. Im Betriebskonzept sind dafür 200 Stellenprozent vorgesehen. Die Regierung führt auf Seite 19 aus, dass sie das Betriebskonzept nicht geprüft habe, da es nicht Bestandteil der Mitfinanzierung durch das Land sei. Eine Kletterhalle aber mit 200 Stellenprozent zu betreiben, wobei sich die Anwesenheitszeit bei einer Öffnungszeit von 9 bis 22 Uhr sicher von 8 bis 24 Uhr erstrecken würde, ist gelinde gesagt unrealistisch. Das ist nicht unwesentlich, da dies die Betriebskosten ganz wesentlich beeinflussen wird. Auch die angenommenen Besuche und somit die Einnahmen sind doch recht ambitiös. 30'000 Besucher pro Jahr ist sicherlich sportlich und bei wesentlich höheren Betriebskosten, wie sie realistisch sind, müssten es noch viel mehr sein.Wir haben uns auch bei anderen Kletterhallen informiert, das wird so nicht möglich sein.Andererseits wurde uns auch attestiert, dass mit einer Kletterhalle durchaus Geld verdient werden könne. Das wiederum würde dafür sprechen, dass ein solches Projekt privat finanziert werden sollte, dass ein Unternehmer oder ein Konsortium ein betriebswirtschaftliches Risiko eingehen sollte, um einen Gewinn zu erwirtschaften. Ein betriebswirtschaftliches Risiko bei diesem Projekt kann ich aber nicht erkennen. Es wäre ein Leichtes für den LAV, den Kredit von maximal CHF 1 Mio. mit den Einsparungen bei der Büromiete und dem Pachtzins zu bedienen. Das ist im Übrigen aus Sicht des LAV sehr vernünftig, denn es ist fraglich, ob ein Verein sich eines Risikos wie der Errichtung einer Kletterhalle aussetzen sollte. Auch das Sportstättenkonzept aus dem Jahr 2012 haben wir intensiv zu Rate gezogen. Und der alles entscheidende Satz findet sich auf der letzten Seite 22. Dort heisst es: «In Bezug auf die Investitionskosten gelten die subventionsrechtlichen Bestimmungen. Sofern diese erfüllt werden, obliegt es dem Landtag im Einzelfall zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Sportinfrastrukturprojekt subventioniert wird.» Genau da sind wir nun zum ersten Mal angelangt.Im Vergleich mit dem Projekt «Herzenswunsch» und im Wissen darum, wie gerade im näheren Ausland mit ähnlichen Projekten umgegangen wurde, einschliesslich der fragwürdigen Projektteile Büroräumlichkeiten und Bistro sowie der Anteile von 80% an den Investitionskosten, und schliesslich im Wissen, dass der Landtag hier einen Präzedenzfall schaffen wird und auch einer gewissen Unbestimmtheit des Projektes, ist es schon sehr fraglich, ob diesem Subventionsgesuch in dieser Form die Zustimmung erteilt werden sollte. Ich bin der Meinung, dass durch die Zustimmung einer beträchtlichen Anzahl von Folgeprojekten in Konsequenz dann auch die Zustimmung erteilt werden müsste und grosse Begehrlichkeiten geweckt würden. Auch glaube ich, dass für dieses Projekt Kletterhalle eine private Finanzierung bevorzugt werden sollte und dass diese möglich und plausibel ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Finanzbeschluss und natürlich auch ein herzlicher Dank an den Liechtensteiner Alpenverein. Ich denke mir doch, der Verein hat sich hier massiv bemüht und diese Fakten zusammengetragen, die wir in diesem Bericht und Antrag finden. Nichtsdestotrotz scheint mir doch Vorsicht geboten, es wurde nun von mehreren Vorrednern gesagt, es werden weitere Subventionsanträge kommen, und wenn wir bei diesem Subventionsantrag nicht klare Rahmenbedingungen definieren, dann könnten wir hier mitunter eine Lawine lostreten, die wir dann nicht mehr aufhalten können. Deshalb, denke ich mir doch, müssen wir uns heute die Zeit nehmen, die Fragen diskutieren und effektiv für zukünftige Projekte gewisse Leitplanken definieren.Ein konkreter Punkt und da komme ich gerade auf die Anträge zu sprechen, die bereits im Raum stehen: Auf Seite 11 wird auf das Subventionsgesetz hingewiesen im vorliegenden Bericht und Antrag, und unter anderem wurde ja die Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit abgeklärt. Und da komme ich eben zu diesem Antrag, den ich jetzt bereits zweimal vernommen habe, dass man sagt, ja in diesem Art. 1 soll sowohl die erste als auch die zweite Etappe subventioniert werden. Wenn wir uns dann den grünen Teil ansehen, Seite 22 von 23, dabei handelt es sich eben nicht nur um einen Peanuts-Unterschied zwischen dieser ersten und zweiten Etappe, es sind entweder 10'596 Kubikmeter oder zusätzlich 2'478 Kubikmeter plus ein Aussenbereich. Also allein vom Volumen her sind es 23% Unterschied. Und wie gesagt, das Subventionsgesetz sagt: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit. Und wenn wir uns das Finanzkommissionsprotokoll ansehen, hat da zumindest der Amtsleiter des Amts für Bau und Infrastruktur klar gesagt, der Antrag bezieht sich auf die Etappe 1. Und deshalb möchte ich jetzt die Regierung konkret fragen: Ist die Regierung der Meinung, die Etappe 1 ist im Sinne des Subventionsgesetzes dieser Parameter Notwendigkeit, Zweckmässigkeit ausreichend oder braucht es eben diese Etappe 1 und 2, damit man die Bedingungen des Subventionsgesetzes einhalten kann? Dann müsste ich aber dann gleich die Rückfrage stellen: Wieso haben Sie dann nicht den entsprechenden Antrag so verfasst? Denn in der Finanzkommission wurde auch ausgeführt, es handelt sich nur um die erste Etappe und das Geld wird benötigt für die erste Etappe. Und da möchte ich jetzt von der Regierung einfach wissen, braucht es gemäss Subventionsgesetz diese erste und zweite Etappe oder reicht die erste Etappe? Denn wie gesagt, wir müssen hier schon mit öffentlichen Geldern ein wenig zweckmässig umgehen, wie es das Subventionsgesetz ja auch sagt. Deshalb scheint mir diese Aussage beziehungsweise die Beantwortung der Frage sehr zentral zu sein, gerade auch mit den vorliegenden Anträgen, die bereits nun genannt wurden.Und wie gesagt, wir müssen einfach auch für zukünftige Projekte gewappnet sein. Wenn man hier einfach sagen kann, ja, wir bauen vielleicht noch 23% grösser und haben noch einen Aussenbereich - ich weiss nicht, ob das ein wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Geldern ist. Wenn wir hier diese Tür öffnen, dann weiss ich nicht, welche Türen noch geöffnet werden. Und deshalb konkret die Frage an die Regierung: Reicht die Etappe 1 aus im Sinne des Subventionsgesetztes oder braucht es die Etappe 1 und 2? Und sollte die Antwort sein, es braucht die Etappe 1 und 2, dann muss ich fragen, wieso hat die Regierung diesen Antrag hier so gestellt? Im Prinzip nehme ich Ihnen die Antwort natürlich ein wenig vorweg, aber wir müssen hier einfach Fakten schaffen. Ich stehe diesem Subventionsgesuch grundsätzlich positiv gegenüber, das möchte ich erwähnen. Aber wie gesagt, wir müssen hier schon zusehen, dass wir auch die Leitplanken des Subventionsgesetzes einhalten und einen effizienten Umgang mit öffentlichen Geldern gewährleisten, gerade auch für zukünftige Projekte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Kurz ein paar wenige Rückblicke zu gewissen Aussagen: Herr Lageder und Herr Kaufmann, ich habe mir die Frage wegen des Bistros in der Vorbereitung natürlich auch gestellt. Und ich bin dort zu einer anderen Meinung gekommen als Sie, weil ich schon der Ansicht bin, dass eine Bewirtschaftung in den Räumlichkeiten der Kletterhalle sicher einen positiven Effekt hätte. Was mich dann aber grundsätzlich zu dieser positiven Bewertung auf das Bistro kommen liess, ist der Punkt 7.4 des Sportstättenkonzeptes, wo explizit aufgeführt ist: «Ein entsprechender Gastronomiebetrieb in der Umgebung würde die Sportstätte als Treffpunkt unterstützen.» Das heisst, im Sportstättenkonzept wird auf einen möglichen Gastronomiebetrieb eingegangen, und deshalb, wenn es sportstättenkonform ist, sehe ich hier eher den positiven Effekt als den negativen, wobei die Büros für die Administration des Alpenvereins oder solche Forderungen im Sportstättenkonzept nicht explizit aufgeführt sind. Dann geschätzte Abgeordnete der DU-Fraktion, ja, Sie haben eben heute auch gezeigt, dass es auch bei Ihnen menschelt, wenn ein Fraktionsmitglied als Projektleiter dieses Konzeptes fungiert, dann ist bei Ihnen auf einmal kein Sparinteresse mehr da, dann kann man nicht genug Geld ausgeben.Ich verweise hier auf einen Leserbrief von Ihnen vom 22. Juli 2017, wo Sie etliche Positionen auflisten, wo überall gespart werden könnte, wo zu viel Geld ausgegeben wird: Radio L, Landesspital, CIPRA, Medienförderung, Projekte der Regierung, 300-Jahr-Feier - das ganze Sammelsurium von aktuellen Themen wird aufgelistet und am Schluss wird die Frage gestellt: «Bei all den oben aufgeführten Posten darf zu Recht die Frage gestellt werden, ob diese Beiträge in der Höhe gerechtfertigt sind.» Seien Sie doch bitte konsequent, entweder vertreten Sie eine solche Meinung, und dann müssen Sie aber auch diese Meinung gelten lassen bei der Kletterhalle. Aber nur weil der Projektleiter Ihrer Fraktion angehört, jetzt zu sagen, erste und zweite Ausbaustufe und ohne Rücksicht auf gar alles werden jetzt Anträge gestellt, das ist nicht konsequent zu Ende gedacht. Und wenn ich schon solche Leserbriefe in den Sommerferien verfasse, dann sollten die auch noch im Oktober einigermassen Geltung haben. Es ist eben einfacher, bei der CIPRA zu sparen als bei einem Projekt, das von einem Fraktionsmitglied aktiv gefördert wird. Und dann noch kurz eine Replik zum Abg. Daniel Oehry: Ja, das betriebliche Mobilitätsmanagement, dabei kann ich Sie zu 100% unterstützen. Wir verlangen von Betrieben, ein betriebliches Mobilitätsmanagement einzuführen, es wurde ein Postulat überwiesen vor Kurzem. Die Unternehmen tun schon einiges auch in die Richtung und im Bericht und Antrag wie auch im Konzept des Alpenvereins ist diesbezüglich kein Wort zu lesen. Also hier bin ich schon der Ansicht, dass auch diesbezüglich gewisse Vorgaben gemacht werden sollten, auch vonseiten der Regierung. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Rund die Hälfte unseres Staatsgebiets ist Gebirge. Liechtenstein ist eines von nur gerade zwei europäischen Ländern, dessen Staatsgebiet vollumfänglich in den Alpen, im Rätikon, liegt. Das zweite in diesem Zusammenhang vernachlässigbare Fürstentum Monaco liegt in den Nizzaer Voralpen.Für viele Menschen in unserem Land stellt der Liechtensteiner Alpenverein mit seinen über 2'800 Mitgliedern das Bindeglied zu unserer Berg- und Alpenwelt dar. Aus seinem Vereinszweck sind nicht mehr wegzudeckende Institutionen entstanden. Mitglieder des Alpenvereins setzen sich unter anderem in der alpinen Naturwacht für die Belange des Naturschutzes ein, unsere Bergrettung ist als eigenständiger Verein aus dem Alpenverein heraus entstanden, der Alpenverein ist weiterhin deren Dachorganisation. Der Alpenverein engagiert sich für die Pflege und den Erhalt unseres Wanderwegnetzes. Er bringt jungen Menschen und ihren ganzen Familien unsere Bergwelt näher, als nächste von sehr vielen Aktivitäten wird für 12- bis 16-Jährige am kommenden Sonntag eine Tour von Gafadura zum Schrägen Turm unter kundiger Führung veranstaltet.Während wir diese Woche hier im Landtag sitzen, findet für unsere Senioren die 1494. Dienstagswanderung, die 1656. Donnerstagswanderung und die 1229. Freitagswanderung des Alpenvereins statt. Kaum jemand, der nicht sein Konterfei unvermeidlicherweise in den Internetforen postet, wenn er über den Fürstin-Gina-Weg oder auf einer anderen Route die Pfälzerhütte erreicht oder mit dem Mountainbike von Planken auf die Gafadura gestrampelt ist.Diese Ausflugsziele und insbesondere die Pfälzerhütte, auch als Schutzhütte und als Ausgangspunkt für viele weitere Wander- und Klettertouren, gäbe es nicht ohne Alpenverein. Der Alpenverein unterhält beide Hütten auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Die finanziellen Mittel für die letzte Sanierung der Pfälzerhütte in Höhe von CHF 480'000 hat der Alpenverein meines Wissens selbst aus eigener Kraft aufgebracht. Den Eisturm im Schlucher in Malbun mit Kosten von deutlich über CHF 200'000 in seiner heutigen Ausbaustufe hat der Alpenverein meines Wissens ebenfalls selbst gestemmt. Der Alpenverein ist kein Verein, dessen Markenzeichen die hohle Hand ist. Er ist kein Verein der sich vom Silbertablett bedient. Der Alpenverein ist ein stolzer Verein, wie kaum ein anderer bodenständig, natur- und heimatverbunden. Was wäre ein Staatsfeiertag ohne die Höhenfeuer und den Fackelzug durch den Fürstensteig? Klettern und Bergsport sind weitere aufstrebende Disziplinen des Alpenvereins, mit denen er sich ein professionelles, zeitgemässes Gepräge zu geben vermag. Eine Kletterhalle für Liechtenstein und seine Umgebung passt in dieses Gepräge. Ein erster Elchtest für das Sportstättenkonzept mit einem durchaus sehr mutigen Konzept - ein Projekt das zu unserem Land passt. Wenn wir Nein zu diesem Projekt sagen, wie wollen wir dann zu darauf folgenden Projekten Ja sagen, die im Rahmen des Sportstättenkonzeptes noch kommen werden? Als nächstes wohl das nordische Zentrum des Liechtensteinischen Skiverbands in Steg.Man kann mir ruhig vorwerfen, dass mein Votum wenig rational gehalten ist. Das ist mir bewusst, aber rationale Argumente wurden im Lauf der Debatte schon viele ausgetauscht. Es wurden begrüssenswerte, berechtigte Fragen gestellt und Überlegungen zutage gebracht, deren Beantwortungen durchaus entscheidungsrelevant sind. Aber unter ausschliesslicher und mitunter doch subjektiver Anwendung rationaler Argumente beziehungsweise der Kriterien des Subventionsgesetzes, wie die Erfüllung eines allgemeinen Bedürfnisses, die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit oder die Zweckmässigkeit, können wir dieses und jedes andere Projekt zu Fall bringen. Wollen wir das, gerade eingedenk der präjudiziellen Wirkung in der Legislatur des Gestaltens, wie es Kollege Ado Vogt treffend erwähnt hat? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann unterbreche ich jetzt wie angekündigt für die Mittagspause. Wir werden um 14 Uhr mit der Debatte fortfahren.Mittagspause (von 12:30 bis 14 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, bevor wir mit den Beratungen fortfahren, begrüsse ich eine Gruppe des Liechtensteinischen Gymnasiums und des Gymnase de Morges. Je souhaite la bienvenue aux élèves du Gymnase de Morges. Bienvenue au parlement du Liechtenstein. Wir fahren fort mit unseren Beratungen zu Traktandum 9, Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für eine Kletterhalle. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich möchte mich auf verschiedene Äusserungen vom Vormittag beziehen, vor allem aufgrund der Präjudizwirkung, die dieser Antrag hat auf spätere Landessportstätten, nachdem dies ja der erste Subventionsantrag im Rahmen des landesweiten Sportstättenkonzeptes ist. Ich denke, es ist auch wichtig hinsichtlich der formellen Form, wie ein solcher Finanzbeschluss auszusehen hat. Und da hat insbesondere der Abg. Wendelin Lampert sich dazu auch geäussert. Ich möchte da auch ansetzen und ich habe eine Frage an den zuständigen Minister bezüglich des Antrages des Abg. Ado Vogt. So wie ich es verstehe aus dem Finanzkommissionsprotokoll vom 20. September und aus dem Schreiben der Regierung an die Finanzkommission vom 29. September, ist in jedem Fall ein neuer Subventionsantrag einzureichen, sofern die zweite Etappe gebaut werden würde, weil die eingereichten Unterlagen gemäss Aussagen des Amtsleiters sich ja nur auf die erste Etappe beziehen. Ich weiss nicht, ob ich hier etwas falsch verstanden habe, und wäre für Ausführungen des zuständigen Ministers dankbar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte noch kurz auf die Äusserungen des stv. Abg. Alexander Batliner eingehen. Ich pflichte Ihnen vollkommen bei. Würde dieser Antrag nicht aus den Reihen der DU-Fraktion kommen, würde es hier drinnen ganz anders klingen, davon bin ich überzeugt. Ich möchte aber auch betonen, dass das für mich nicht entscheidungsrelevant ist. Es hinterlässt aber doch einen fahlen Beigeschmack. Dann möchte ich noch darauf eingehen, was Sie zum Thema Bistro gesagt haben. Sie haben völlig recht, und mir ist das auch bewusst, das steht im sogenannten Sportstättenkonzept. Es ist aber trotzdem fraglich, ob es Sinn macht, dass das auch da drinsteht. Und ich meine ganz klar, dass das eben keinen Sinn macht. Wenn man hier auch einen Vergleich zieht, beispielsweise mit der Liechtensteinischen Post AG, was wir dort schon für Diskussionen geführt haben, dass die Post ein bisschen Papeteriematerial verkauft, und was da dafür Kritik geäussert wurde. Und hier soll nun die Gastronomie konkurrenziert werden. Das passt für mich einfach nicht zusammen und vor allem auch das grosse Ausmass der Investitionen. Dann noch ein letztes kleines Wort zum betrieblichen Mobilitätsmanagement: Ich freue mich darüber, dass das der Abg. Daniel Oehry erwähnt hat und auch Sie, Herr stv. Abg. Alexander Batliner, das ist sehr löblich. Ich unterstütze das und freue mich auch darüber, dass das einstimmig überwiesene Postulat hier bereits seine Wirkung zeigt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, besten Dank. Da ich jetzt zweimal angesprochen wurde, einmal vom stv. Abg. Batliner und einmal vom Abg. Lageder, möchte ich schon noch ein paar Dinge dazu sagen: Sie haben quasi eine Fraktionserklärung gegenüber der DU abgegeben, was mich sehr erstaunt. Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, dürfen Sie dies tun. Ich persönlich kann mich daran erinnern, dass wir heute Morgen zwei Abgeordnete waren, von fünf, die sich zu diesem Antrag geäussert haben. Von den anderen habe weder ich noch alle anderen etwas gehört. Da möchte ich Sie einfach bitten, da ein bisschen vorsichtig zu sein. Sie können mein Votum kritisieren oder das des Abg. Hasler, aber sicherlich nicht eines von jemandem, der nicht einmal etwas dazu gesagt hat. Der stv. Abg. Batliner hat mir dann noch Inkonsequenz in meinem Wahlverhalten vorgeworfen. Er hat da genannt: CIPRA, Jubiläumsfeier, Radio L, Spital, TAK. Ich habe da bei all dem Ja gesagt - einfach dass Sie das noch wissen. Ich habe auch nie einen Leserbrief dagegen geschrieben, dass wir das auch noch vielleicht im Protokoll drin haben. Nun, ich bin ein stellvertretender Abgeordneter, mache manchmal Fehler, vielleicht tun Sie das auch. Ich denke, ich kann Ihnen das wirklich verzeihen, bitte aber in Zukunft davon abzusehen, im Namen anderer Fraktionen zu sprechen. Ich tue das auch nicht. Ich persönlich zumindest habe das noch nie gemacht im Namen der Freien Liste, der VU und der FPB. Sonst wird es dann relativ schwierig, wenn man jemanden zwingt, etwas zu sagen, der noch gar nichts dazu gesagt hat. Vielen herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch noch auf ein, zwei Punkte eingehen. Es ist das Argument gefallen, dass dieser Finanzbeschluss durchaus eine Präjudizwirkung haben könnte und dass eine Lawine losgetreten werden könnte. Ich denke eher, dass das Gegenteil der Fall sein wird, weil ich nicht viele Sportvereine kenne, die in der Lage sind, 20% einer neuen Sportstätte zu finanzieren. Ich sehe da eher ein Problem, dass es da Widersprüchlichkeiten gibt zwischen dem Subventionsgesetz und dem Sportstättenkonzept, und ich bin effektiv gespannt, ob es überhaupt in Zukunft noch weitere Anträge in dieser Hinsicht geben wird. Und dann natürlich auch noch eine kleine Replik zum stv. Abg. Alexander Batliner: Ja, ich glaube eben, der Abg. Batliner ist ja offenbar nicht in der Lage, zwischen Subventionen, die wiederholt und jährlich anfallen, zu unterscheiden und solchen, die einmalig sind. Und bei diesem Subventionsantrag geht es um etwas, was eine einmalige Auslage ist, für den grössten Verein in Liechtenstein mit sehr vielen Mitgliedern, und es ist auch etwas für die Jugend. Ich darf daran erinnern, vor Kurzem hat der Landtag erst CHF 2 Mio. bewilligt für eine Langsamverkehrsbrücke, die mehr als verzichtbar gewesen wäre. Hier geht es doch um eine sehr interessante Sportstätte für unsere Jungen, für unsere Nachkommen, und ich denke, da lohnt es sich schon, dass eine einmalige Investition gemacht wird. Zu berücksichtigen ist natürlich auch, dass das finanzielle Risiko à la longue von der Standortgemeine und dem Liechtensteinischer Alpenverein getragen wird. Es ist natürlich auch noch richtigzustellen: Hier geht es um einen Antrag, um ein Gesuch, des Liechtensteiner Alpenvereins und nicht der DU-Fraktion. Das ist eben schon ein bisschen - ja, das ist natürlich vollkommen zurückzuweisen, solche Behauptungen, dass das aus den Reihen der DU-Fraktion stammt, das ist völlig daneben. Fakt ist, dass der Abg. Thomas Rehak Mitglied des Alpenvereins ist und wesentlich an der Ausarbeitung dieses Konzeptes mitgearbeitet hat. Und deswegen uns vorzuwerfen, dass wir dann etwas nur aus diesem Grund unterstützen, ist natürlich vollkommen verfehlt. Wir haben schon öfters bewiesen, dass wir alle unabhängig Entscheidungen treffen, und das sollten andere zuerst einmal noch nachmachen. Von da habe ich noch nicht viel gesehen. Dankeschön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Es sind ja sehr viele Fragen im Raum und darum möchte ich keine neue an die Regierung stellen - ich bin ganz gespannt, wie dann die Antworten ausfallen -, sondern eine Frage an die Finanzkommission: Sie hat ja dieses Thema Kletterhalle, Neubau einer Kletterhalle, auch behandelt. Im Protokoll steht, dass die Empfehlung vorbehaltlich eines ergänzten oder konkretisierten Finanzbeschlusses gegeben wird. Meine Frage ist: Sind diese Dokumente, die jetzt nachgereicht worden sind am 29. September und am 20. September, ausreichend, um den Beschluss der Finanzkommission umzustimmen, oder bleibt die Finanzkommission bei dieser Entscheidung? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ja, wo soll ich denn nun beginnen? Herr stv. Abg. Batliner, ich beginne doch bei Ihnen am besten, Sie sitzen mir ja auch zur meiner Linken. Das möchte ich aber nicht wortwörtlich verstanden wissen - nein. Der stv. Abg. Ado Vogt hat es ja gesagt: Wie kommen Sie denn dazu, eine sogenannte Fraktionsmeinung zu orten, obwohl Sie eigentlich nur zwei Abgeordnete der DU-Fraktion zu diesem Thema gehört haben? Ich denke mir, Sie versuchen hier, etwas herbeizukonstruieren, das nicht existiert. Es geht schlussendlich darum, dass es kein Antrag der DU ist. Ich möchte das wirklich nochmals betonen. Natürlich ist es so, dass ein Fraktionskollege der Projektleiter dieses Projekts ist, und er hat vier Jahre in Fronarbeit dafür geleistet. Also vielen Dank für so viel Arbeit. Übrigens haben noch viel mehr Leute vom Alpenverein da mitgearbeitet. Ich möchte noch schnell die Gelegenheit nutzen, noch ein paar allgemeine Bemerkungen zum Alpenverein zu machen. Aber zuerst möchte ich wirklich nochmals nahelegen, dass bei uns die Sippenhaft oder Fraktionshaft nicht gilt. Wie mein Kollege zu meiner Rechten gesagt hat, wir sind unabhängig, und das im wahrsten Sinne des Wortes, jeder kann selbst entscheiden.
Nun ein paar Worte zum Liechtensteiner Alpenverein. Ich glaube, der Abg. Christoph Wenaweser hat es eigentlich treffend kommentiert. Ich selbst war manche Jahre Mitglied der liechtensteinischen Bergrettung und ich habe miterlebt, wie identitätsstiftend der Liechtensteiner Alpenverein ist. Und ich habe miterlebt, was die Jugendarbeit des Liechtensteiner Alpenvereins beigetragen hat zum Verständnis für unsere Alpen, für unsere Heimat, aber auch, was für mich natürlich wirklich entscheidend ist, ist, jeder Jugendliche, der dazu gebracht wird, die Natur zu schätzen - und das wird vom Alpenverein wirklich in vorbildlicher Weise gemacht -, ist ein guter Jugendlicher in unserem Land und ist für unsere Zukunft wichtig. Ganz abgesehen davon, Bewegung und Klettern ist eine ganz tolle Geschichte und jeder Jugendliche, der weg ist von irgendwelchen anderen schlechten Aktivitäten, ist ein geretteter Jugendlicher. Das möchte ich einfach noch dazu sagen. Die JO-Abteilung des liechtensteinischen Alpenvereins hat in den letzten Jahren sehr viele Jugendliche aufgenommen, und ich möchte es einfach nochmals wiederholen: Das ist ein Teil Liechtensteins. Und wenn Sie das jetzt einfach sehr flach sehen und versuchen, uns hiermit irgendwie irgendetwas unterzuschieben, das mit Vetternwirtschaft zu tun hat, das möchte ich einfach nochmals von mir weisen. Was dazu kommt, es wurde schon mehrmals erwähnt: Der Antrag ist noch zu präzisieren. Da sind Sachen drin, die Fragen aufwerfen. Es ist auch der erste Antrag in dieser Grössenordnung, was das Sportstättenkonzept betrifft. Der Alpenverein versucht ja nichts anderes, als eine vernünftige Sportstätte für die Allgemeinheit zu schaffen, die in einer vernünftigen Grösse auch realisierbar ist - nichts anderes. Wenn ich das richtig verstanden habe, was mein Fraktionskollege mir erklärt hat, dann ist es so, dass man der Regierung frühzeitig schon die Absichten und den Subventionsantrag auch zur Begutachtung zugestellt hat. Wenn die Regierung jetzt diesen Bericht und Antrag bringt, dann bin ich überzeugt, dass die Regierung hier auch Antworten dazu bringen muss, zu den Fragen, die hier aufgeworfen worden sind. Ich denke nicht, dass man hier dem Alpenverein daraus einen Strick drehen darf. Wie gesagt, der Alpenverein versucht hier, für die Allgemeinheit, für die Jugendlichen eine Sportstätte zu schaffen, die für alle da ist und die auch alle nützen können. Und das hat dann nichts mit Inkonsequenz der DU zu tun, wenn sich DU-Abgeordnete dafür entscheiden, in ein sinnvolles Projekt auch ihre Gedanken einzubringen und einem solchen Projekt auch zuzustimmen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Lageder, ich bin eigentlich zur Gänze Ihrer Meinung, was das Bistro betrifft, und ich stelle die Sinnhaftigkeit der Erwähnung der Gastronomie im Sportstättenkonzept auch infrage. Nur, wir müssen nun heute auf Basis des gültigen Sportstättenkonzepts entscheiden und dort steht es nun einmal drin. Ich weiss auch, dass dieses Sportstättenkonzept nie vom Landtag behandelt wurde, zumindest bewilligt wurde. Es ist ein Dokument, das von einer früheren Regierung ausgearbeitet wurde, und nach dem haben wir vorzugehen. Deshalb bin ich zur Entscheidung gelangt, in meinem Abänderungsantrag in Art. 1 das Bistro nicht zu integrieren, sondern mich nur auf die Büros des LAV zu konzentrieren. Zudem bin ich auch der Ansicht, dass ein Gastronomiebetrieb positive Aspekte auch auf die Wirtschaftlichkeit haben kann. Es ist richtig, es hat in unmittelbarer Nähe dieses Standorts in Schaan zumindest zwei Gastronomiebetriebe. Aber dort sehe ich dann schon noch ein wenig einen Unterschied, ob die in der Stätte selber oder in der nahen Umgebung beheimatet sind. Aber ob diese subventioniert werden müssen, das ist dann wieder eine andere Frage, das sehe ich ähnlich wie Sie. Herr Abg. Jürgen Beck, ja, da gebe ich Ihnen recht, ich bin davon ausgegangen, dass der Antrag des Abg. Ado Vogt mehr oder weniger ein Fraktionsantrag ist, der ja auch namentlich von Erich Hasler explizit unterstützt wurde. Ich habe mich jetzt von Ihrer Seite hier richtigstellen lassen. Ich wollte nicht die gesamte DU-Fraktion dementsprechend kritisieren, sondern ich zielte wirklich auf diesen Antrag. Wenn ich gewisse Abgeordnete der DU-Fraktion hier ungerechtfertigt kritisiert habe, dann entschuldige ich mich in aller Form dafür. Das ist überhaupt kein Problem. Aber: Und ich habe auch nichts dagegen, wenn Sie dem Antrag der Regierung zustimmen, ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass dieser Antrag hier Zustimmung findet. Ich stehe diesem Antrag der Regierung auch sehr positiv gegenüber, bis auf die Einschränkung der Büroräumlichkeiten.Aber Fakt ist eben auch, Herr Abg. Ado Vogt, Ihr Antrag, so wie ich ihn verstehe - und sonst muss mich die Regierung anschliessend korrigieren, wenn ich wirklich das falsch verstanden habe -, Ihr Antrag erweitert unter Umständen den Finanzrahmen, den die Kletterhalle erhalten würde. Das ist das, was ich kritisiert habe mit meiner Aussage vor der Mittagspause. Man kann nicht solche Leserbriefe schreiben und bei wichtigen Institutionen finanzielle Kürzungen fordern und bei der Kletterhalle den Finanzrahmen komplett ausschöpfen wollen. Ob sie jetzt wiederholt unterstützt werden oder jährlich, das kann man diskutieren, Herr Abg. Hasler, das wäre eine interessante Diskussion, da bin ich gerne bereit für ein Gespräch. Aber man kann nicht bei solch wichtigen Institutionen, wo für mich zum Beispiel auch die CIPRA und speziell auch Radio Liechtenstein dazugehören und weitere, auch das TAK, wie es im Leserbrief genannt ist. Man kann nicht dort einen Leserbrief schreiben, der von Ihnen nicht unterschrieben ist, Herr Abg. Vogt, das will ich auch sagen, er ist von drei Mitgliedern Ihrer Fraktion unterschrieben, aber am Schluss steht doch noch DU-Fraktion, zu der gehören Sie dann halt doch. Man kann nicht dort verlangen in einem Leserbrief, dass man Kürzungen vornehmen oder zumindest prüfen soll, ob man kürzt, bei solch wichtigen Institutionen, die auch wie die CIPRA eine gewisse Ausstrahlungskraft als internationale Organisation haben oder wie das TAK das kulturelle Angebot in unserem Land unterstützen, oder Radio Liechtenstein, das auch für die Meinungsbildung der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt, und gleichzeitig bei diesem Projekt verlangen, über den Regierungsantrag hinauszugehen, und unter Umständen, nicht absolut, es muss jetzt nicht eintreten, aber unter Umständen einen Antrag stellen, der zu einer grösseren Subvention führt bis maximal die CHF 2,2 Mio. gemäss Regierungsantrag. Und das kritisiere ich. Dort habe ich versucht meine Kritik anzubringen. Wenn Sie gesagt hätten, wir unterstützen diesen Antrag der Regierung, ich hätte kein Wort gesagt, ich hätte keine Kritik geäussert. Aber einen Antrag zu stellen, der über den Antrag der Regierung hinausgeht und unter Umständen dazu führt, dass das Land mehr finanzielle Mittel aufbringen muss als mit dem Antrag der Regierung, das ist das Inkonsequente dabei zu dem Leserbrief, den Sie um den 22. Juli geschrieben haben. Das ist das, was ich kritisiere, und wenn ich hier falsch liege mit meiner Einschätzung mit der zweiten Stufe, Herr Abg. Vogt, wenn ich hier falsch liege, dann bitte ich die Regierung, Herrn Regierungschef-Stellvertreter, dann korrigieren Sie mich, dann bin ich auch gerne bereit, bei den restlichen Fraktionsmitgliedern oder bei Ihnen, Herr Vogt und Herr Hasler, die Kritik zurückzunehmen. Aber das ist mein Verständnis: Dieser Antrag geht um die Ausbaustufe 1 in erster Linie, und Sie möchten die Ausbaustufe 2 integrieren in den Finanzbeschluss. Wenn die Kletterhalle CHF 4 Mio. kostet, nur angenommen, die Kosten nur CHF 4 Mio. für die Ausbaustufe 1 betragen, und wir zahlen nur 40%, dann reduziert sich der absolute Betrag. Dann reduziert sich dieser, wir bezahlen ja nur 40% von den eigentlichen schlussendlichen Kosten. Aber wenn Sie die Ausbaustufe 2 in den Finanzbeschluss integrieren, dann steigen die Kosten und dann wird auch der 40-Prozent-Anteil sich erhöhen bis maximal die CHF 2,2 Mio. Und das ist das, was ich kritisiert habe. Man kann nicht auf der einen Seite verlangen, Kürzungen vorzunehmen, und bei diesem Bericht und Antrag und bei diesem Finanzbeschluss einen Antrag bringen, der unter Umständen dazu führt, dass er dem Land mehr Geld kostet, als so wie ihn die Regierung nun vorlegt. Und das ist das Inkonsequente an ihrem Handeln und das kritisiere ich und deshalb habe ich die Kritik heute Vormittag auch so explizit und deutlich geäussert. Sollte ich falsch liegen, wird mich der Regierungschef-Stellvertreter sicher korrigieren und dann bin ich bereit, mich auch dementsprechend zu entschuldigen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Danke, Ihnen, Herr Kollege Nägele, für Ihre Anfrage, wie das Thema in der Finanzkommission erörtert worden ist. Die Diskussion ist dergestalt abgelaufen, dass die Finanzkommission aufgrund des vorliegenden Berichts und Antrags der Ansicht war, dass mit diesem Finanzierungsbeschluss die erste Ausbauetappe finanziert werden sollte. Das sehen Sie auf der Seite 23 im Papier des LAV, das dem Antrag anheftet. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter wird sich dazu sicher auch noch äussern, aus diesen ganzen Diskussionen ging hervor, wenn das tatsächlich so ist, dann muss dieser Beschluss ja präzisiert werden. Deswegen sind wir dann in der Finanzkommission so verblieben, dass die Regierung einen Vorschlag macht, diesen Finanzbeschluss zu präzisieren, damit sichergestellt ist, diese zu sprechenden Mittel betreffen nur Ausbauetappe 1. Im Verlauf der danach folgenden Diskussionen, die sich dann auch insbesondere zwischen der Regierung und dem Alpenverein ergeben haben, hat sich dann herausgestellt, nein, der Alpenverein meint etwas ganz anderes. Der Alpenverein sagt, es ist die erste und die zweite Bauetappe. Wir machen also die erste auf jeden Fall, und wenn danach das Geld bis zu diesem Dach von CHF 5,5 Mio. reicht, dann bauen wir halt auch noch die zweite - oder so weit halt das Geld reicht, bauen wir halt Teile der zweiten noch dazu, das war dann die Meinung des Alpenvereins. Diese Meinung wurde auch bei einem Besuch in den Fraktionen wahrscheinlich auch nochmals bestätigt. Jedenfalls bei uns war der Alpenverein und hat gesagt, ihr Verständnis ist so, mit diesen CHF 5,5 Mio. wird so viel wie möglich gebaut, also nicht nur «Blau» auf jeden Fall, sondern «Orange» möglichst auch noch. Und aus dieser Diskrepanz heraus haben wir halt in der Finanzkommission gesagt, also wenn es nur «Blau» sein soll, dann muss der Regierungsantrag präzisiert werden. Die Regierung hat sich aber dann dazu entschieden, nicht dem Parlament einen geänderten Regierungsbeschluss oder einen geänderten Antrag zu unterbreiten, sondern diesen dem Landtag einfach als Möglichkeit vorzuschlagen, der dann aus Kreisen des Landtags eingebracht werden kann. Nun liegen ja schon verschiedene Anträge vor, wenn ich mich erinnere: Kollege Batliner möchte um den Bürotrakt verkürzt den Kredit genehmigen, Kollege Vogt möchte explizit das Gegenteil dessen, was eigentlich in der Finanzkommission besprochen worden ist. Und die Finanzkommission hat mit zwei zu drei Stimmen eigentlich schon Nein gesagt oder dem Landtag ein Nein zu diesem Projekt oder zu diesem Finanzbeschluss empfohlen. Das war auch eine Ihrer Fragen, Herr Kollege Nägele, ich kann da nicht für die anderen Finanzkommissionsmitglieder sprechen, wie sie in diesem ganzen Sachverhalt jetzt entscheiden würden. Einfach damals war es so, die Finanzkommission hat unter der Annahme, wenn ich es so präzise sagen darf, dass die CHF 5,5 Mio. für Ausbauetappe 1 ist, mit zwei zu drei Nein gesagt. Und jetzt haben wir viele andere Anträge auch noch. Ich denke, vielleicht wir werden auch die Aussagen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters noch einige Klarheit geben, und ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend beantwortet habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Darf ich an den Finanzkommissionsvorsitzenden eine Frage nachschieben? Die Begründungen sind im Finanzkommissionsprotokoll nicht ersichtlich, weshalb die Finanzkommission mit drei zu zwei dieses Projekt nicht empfiehlt zur Annahme. Dieser Beschluss bezieht sich auf den blauen Teil, wenn ich Sie richtig verstanden habe, also auf die erste Ausbauetappe. Und auch die wurde anscheinend von der Finanzkommission nicht empfohlen, dass der Landtag dem zustimmt. Was sind denn die Ablehnungsgründe, die im Finanzkommissionsprotokoll nicht aufgeführt sind? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Kollege Kaiser, für die Nachfrage. Ich kann es nochmals wiederholen, sonst mögen mich bitte die anderen Mitglieder der Finanzkommission korrigieren, wenn ich das falsch wiedergeben würde. Die Finanzkommission hat mit zwei zu drei Stimmen ein Nein empfohlen - unter der Annahme, dass mit den CHF 5,5 Mio. Ausbauetappe 1 finanziert wird und nicht mehr. Das heisst, wenn es billiger wird, werden auch entsprechend weniger Mittel zur Auszahlung fällig. Und das war auch eine Diskrepanz, glaube ich auch, zwischen dem Alpenverein und der Regierung. Der Alpenverein, so ist es zumindest mir erinnerlich, ist davon ausgegangen, er bekommt, finanziert 40%, 40%, 20%, CHF 5,5 Mio. in die Hand und kann Etappe blau, also die erste Ausbauetappe, machen und, wenn das Geld noch reicht, auch noch so viel als möglich von der Etappe 2. Der Alpenverein geht davon aus, er kann einfach diese CHF 5,5 Mio. aufbrauchen, in der Hoffnung, auch Etappe 2 realisieren zu können mit diesem Geld. Und die Finanzkommission ist davon ausgegangen, dass nur Gelder gesprochen werden für maximal CHF 5,5 Mio. für Etappe 1 und dass halt eben dann, wenn die Etappe 1 günstiger ausfällt, nicht, wie es der Alpenverein dachte, auch noch Etappe 2 angehängt werden kann, sondern dass dann die Unterstützung der öffentlichen Hand abgeschlossen ist, auch wenn es dann günstiger wäre. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir haben ja heute den glücklichen Zustand, dass alle Mitglieder der Finanzkommission anwesend sind, auch die stellvertretenden Abgeordneten. Mitunter müssen diese Herren selbst hier die Antworten auf die Frage des Abg. Johannes Kaiser liefern. Ich kann für mich sagen, ich war dafür, aber in der Annahme, dass die Regierung einen geänderten Antrag bringt. Was jetzt hier drinnen abgeht, hat gar nichts mit Sparen zu tun, das finde ich schon ein wenig daneben. Da muss ich den stv. Abg. Alexander Batliner schon unterstützen. Einfach das Beispiel Ausbauetappe 1 und 2: Wenn man das eben umrechnet auf CHF 5,5 Mio., die 123%, dann müsste die Ausbauetappe 1 für knapp CHF 4,5 Mio. finanzierbar sein - das ist CHF 1 Mio. Jetzt haben wir vier Jahre über das Sparen gesprochen, dann kommt man mit solchen Sachen - ich habe schon Mühe, das muss ich schon gerade sagen. Bei anderen Themen war man ja auch sehr sparsam. Das erwarte ich hier auch, um es auf den Punkt zu bringen. Und ich habe auch von anderen Abgeordneten gehört, dass Sie diesen Antrag Etappe 1 und 2 unterstützen. Wie gesagt, ich habe das Subventionsgesetz vorgelesen, da sind so schöne Worte drin wie Notwendigkeit und Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.Ich bin gespannt, was die Regierung zu diesen Punkten im Subventionsgesetz sagt, und ich bin auch erstaunt über diese Anträge. Ich war in der Finanzkommission für diesen Antrag. Aber wie gesagt, eigentlich war klar, die Regierung bringt einen geänderten Antrag. Das ist im Prinzip nicht erfolgt. Ich werde mir nun meine Meinung bilden, wie diese Debatte hier drinnen noch weiter verläuft. Jetzt ist es für mich wieder auf der Kippe. Aber eines dürfte auch klar sein, wer bei Ausbauetappe 1 für CHF 5,5 Mio. nicht dabei war in der Finanzkommission bei den drei Ja, der wird bei Etappe 1 und 2 für CHF 5,5 Mio. noch weniger dabei sein. Wie gesagt, das müssen dann die anderen Herren, die ja in der Finanzkommission sitzen, beantworten. Ich für mich werde mir jetzt die Antworten der Regierung anhören und mir dann ein Bild machen. Im Sinne des Subventionsgesetzes werde ich mir dann die Anträge zu Gemüte führen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit wird es jetzt wohl Zeit für die Einschätzung der Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Ja, vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, für die zahlreichen konstruktiven und kritischen Voten möchte ich mich bedanken. Dass bei diesem Finanzbeschluss mein Herz nicht nur als Infrastrukturminister, der das Subventionsgesuch einbringen darf, sondern auch das als Sportminister schlägt, dürfte klar sein. Es wurde schon ausgeführt, dass die Kletterhalle eben das erste Projekt ist, das der Idee des Sportstättenkonzeptes 2012 folgt und in dieser Folge eingereicht wurde.
Das Ziel, das zentrale Ziel, dieses Sportstättenkonzeptes war und ist es, landesweite Sportstätten, die unter anderem die internationalen Anforderungen für Wettkämpfe, aber auch die Anforderungen des Spitzen- und Breitensportes erfüllen, zu fördern. Diese und eine ganze Reihe weiterer Kriterien erfüllt die Kletterhalle aus Sicht der Regierung.Was ich aber schon anmerken möchte und das ist wichtig in diesem Zusammenhang: Aufgrund des frühen Stadiums des Bauprojektes, nicht des gesamten Projektes, sondern des Bauprojektes, das wir hier haben, sind keine detaillierten Zahlen oder gar Angebote verfügbar. Und hier zeigt die Erfahrung, die gerade auch in diesem Projekt gemacht wurde, dass das Sportstättenkonzept 2012 auf der einen und das Subventionsgesetz auf der anderen Seite in Zukunft besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Daran wird mein Ministerium in den kommenden Monaten - ganz unabhängig vom Ausgang der heutigen Debatte - arbeiten müssen und arbeiten werden. Erste Aufträge in diese Richtung sind auch schon vergeben. Das soll und darf aber dem LAV nicht zum Vorwurf gemacht werden. Es ist auch festzuhalten, dass mit diesem Antrag dem heute gültigen Rahmen, das heisst dem Sportstättenkonzept auf der einen und dem Subventionsgesetz auf der anderen Seite, entsprochen wird.
Dann möchte ich auf die Fragen eingehen, die mir gestellt wurden, oder auch die Anmerkungen. Ich fange an, das war wahrscheinlich irgendwann heute um 11 Uhr oder so, beim Abg. Alexander Batliner: Sie haben in Ihrer Einleitung gesagt, dass der LAV finanziell nicht in der Lage wäre, diesen Bau selbst zu finanzieren. Und genau das ist ja auch die Idee hinter dem Sportstättenkonzept auf der einen und dem Subventionsgesetz auf der anderen Seite. Ich denke auch, das wurde auch mehrfach geäussert, die 20%, die hier eingebracht werden vom LAV, das ist doch auch beachtlich; und es wird nicht jeder Verband und jeder Verein in dieser Grössenordnung wahrscheinlich finanzielle Mittel aufbringen können.Dann haben Sie die Frage gestellt nach dem Verteilschlüssel und der präjudiziellen Wirkung. Da möchte ich dann zusammen mit dem Abg. Georg Kaufmann danach darauf eingehen. Dann haben Sie gesagt, bei den Büroräumlichkeiten, da wären Sie gänzlich anderer Meinung und wollten auch einen Antrag einbringen. Ich denke, die Regierung hat hier auf Seite 24 ausgeführt, warum wir der Meinung sind, dass es gerechtfertigt ist, hier auch Büroräumlichkeiten und darüber hinaus auch Bistroräumlichkeiten zu finanzieren. Es wurde unter anderem der Zweck angeführt, aber auch eben die eingebrachten Mittel von 20%, die man hier berücksichtigen muss. Dann haben Sie noch ein anderes Thema angezogen - von wegen LSV: Hier möchte ich einfach auch dazu sagen, dass man zwischen einmaligen Subventionen, wie das hier der Fall ist - der Betrieb geht ja dann an den LAV über -, und der Förderung der Regierung via die Sportkommission oder die Stabsstelle für Sport - und gerade auch hier bekommt der LSV jährlich Infrastrukturbeiträge für die Infrastruktur, die der LSV braucht, das sind die Pisten in Malbun - unterscheiden muss. Dass man das nicht vermischen sollte und aus meiner Sicht auch nicht vermischen kann. Dann haben Sie gefragt zum Sportstättenkonzept auf Seite 12 bezüglich Kooperationen mit anderen Kletterhallen. Hierzu möchte ich ausführen, dass die Kletterhallen in Buchs und Sargans nicht verglichen werden können; beziehungsweise in Buchs ist es eine Boulderhalle und keine Kletterhalle, und in Sargans ist es eine kleinere Infrastruktur, die ja auch altersmässig relativ in die Jahre gekommen ist und mit dieser Kletterhalle nicht verglichen werden kann. Chur und Dornbirn sind ganz einfach für den Zweck, den man hier auch hat, und auch für die Jugend zu weit weg, als dass man hier quasi das so einbinden könnte. Aber es wurde natürlich geprüft.Dann haben Sie gefragt, warum Sportklettern höher eingestuft wurde, ob wir ausschliessen können, dass das nur darum geschah, um dieses Subventionsgeschäft heute vorzulegen - jedenfalls habe ich das so verstanden. Die Hochstufung war aber schon lange auf dem Parkett, man wusste, dass das kommt, und da Sportklettern jetzt auch effektiv olympisch wurde, hat man die Sportart eben dann auch hochgestuft. Das hat mit diesem Antrag hier nichts zu tun und auch mit dem Subventionsgesuch grundsätzlich nichts.Dann haben Sie nach der Wirtschaftlichkeit gefragt. Da gab es einige Fragen, die beantworte ich jetzt vielleicht auch hier: Ja, es ist effektiv so, wir handeln hier nach dem Subventionsgesetz für einen Bau, und da ist die Frage nach der Wirtschaftlichkeit in dieser Hinsicht zu stellen. In dieser Hinsicht haben wir sie auch beantwortet. Ich habe aber Ihre Voten in die Richtung schon gehört. Hier ist halt auch wichtig, zu erwähnen: Das Subventionsgesetz, wenn dann quasi diese Kletterhalle nicht funktionieren sollte, hat auch ganz klare Vorgaben, was dann zu geschehen hat. Hier ist es auch so, der LAV erhält diese Subvention, er beantragte auch diese Subvention, er ist der Ersteller und Eigentümer der Halle und von dem her ist die Haftung für mich damit abschliessend geklärt.Dann budgetierte Einnahmen für die Büroräumlichkeiten: Da haben Sie noch gefragt wegen der monatlichen Miete von CHF 700 und ob das eine Quersubventionierung wäre. Das entspricht einfach den aktu-ellen Mietkosten des LAV, die sie heute in ihren Räumlichkeiten, wo sie heute sind, quasi auch bezahlen und ist im Sinne eines Minimalbetrags einfach einmal so hineingekommen. Kein böser Wille oder irgendetwas, sondern das hat man einfach aus diesen Kosten übernommen. Dann zum Abg. Günter Vogt, Sie haben nochmal gefragt wegen der verschiedenen Varianten des Finanzbeschlusses. Das ist jetzt vielleicht wichtig. Ich zähle einmal auf, was jetzt alles passieren könnte. Also es ist grundsätzlich so, dass die Regierung den Finanzbeschluss eingebracht hat, wie er jetzt eben halt auch hier drinsteht, und ich bin auch der Meinung, dass der eigentlich klar ist und auch dem Subventionsgesuch entspricht. Ich möchte hier auf die zweite Seite des Anschreibens des LAV verweisen, ganz oben heisst es: «Die Gesamtkosten sind mit CHF 5,5 Mio. veranschlagt. Die Kosten für das Projekt wurden von der Firma Bau-Data geprüft und sind aus unserer Sicht realistisch kalkuliert.» Das sind die CHF 5,5 Mio. für die erste Etappe und auf dem basiert auch der Bericht und Antrag. Von dem her ist für mich klar, dass die Regierung mit diesem Antrag, mit diesem Finanzbeschluss, die erste Etappe und nur die erste Etappe gemeint hat. Und wenn dann die Meinung wäre, dass für diese CHF 2,2 Mio. auch eine zweite Etappe gefördert werden sollte, dann müsste gemäss dem Antrag, den die Regierung hier stellt, der LAV eben noch einmal einen Antrag an die Regierung stellen, und ich müsste noch einmal hier mit diesem Antrag vorstellig werden. Das ist das Verständnis, was diesem Bericht und Antrag zugrunde liegt. Und deshalb, und das haben wir auch gegenüber der Finanzkommission ausgeführt, sehen wir keinen Grund, den Finanzbeschluss vonseiten der Regierung abzuändern. Wenn man aber das Gefühl hat, das wäre nicht klar genug, dann kann man das gerne einfügen - wir haben den Vorschlag gemacht, wie das zu verstehen wäre - und dann ist es noch klarer. Aber für mich, ich konnte es schon gar nicht anders verstehen und ich möchte es auch nicht anders verstehen. Und wenn es anders verstanden worden wäre, dann haben wir ja die Vorschläge auf dem Tisch, wie das formuliert werden könnte. Das ist die erste Variante.
Die zweite Variante ist die, die der Abg. Ado Vogt eingebracht hat. Er hat nämlich gesagt, dass man eben die Ausbaustufe 1 und 2 realisieren können soll mit diesem Beschluss. Dazu ist zu sagen, im Subventionsgesetz steht drin, in Art. 14 des Subventionsgesetzes heisst es: «Die ausgeführten Arbeiten beziehungsweise die Anschaffungen müssen mit den zur Subventionierung eingereichten Unterlagen übereinstimmen.» Und wenn jetzt hier hineingeschrieben wird, dass eben auch Ausbaustufe 2 gefördert werden soll, dann kann man eben das Subventionsgesuch hervornehmen und dann ist im Anhang 1 wenigstens die Grössenordnung beschrieben. Es ist nichts zu den Kosten gesagt, die Kosten dafür wurden nicht von der Bau-Data jetzt hier angegeben. Aber wir wissen, die Grösse sollte dann so sein, und dann müsste das gemäss Gesetz mit diesen Unterlagen übereinstimmen. Es wäre also nicht so, dass der Landtag hier sagt, CHF 2,2 Mio., und dann bauen sie, was sie wollen, sondern dann müsste das dann wenigstens der Grösse nach mit diesen eingereichten Unterlagen übereinstimmen. Dass das eine gewisse Unschärfe hat, das gebe ich gerne zu. Da möchte ich eben auch nochmal darauf hinweisen, ich habe es vorhin schon gesagt, das Sportstättenkonzept auf der einen Seite und das Subventionsgesetz auf der anderen Seite passen heute nicht gerade so gut zusammen, wie wir das vielleicht gerne hätten. Dann hätten wir heute vielleicht schon ein fixfertiges Projekt mit Kostenvoranschlag und wüssten genau, über was wir entscheiden können. Hier ist eine gewisse Unschärfe drin. Es sollte uns aber nicht davon abhalten, zu wissen, über was wir jetzt entscheiden. Das heisst, die Variante des Abg. Ado Vogt würde bedeuten, man könnte wie in Anhang 1 beide Varianten realisieren.
Dazu ist auch zu sagen, dass der Alpenverein zuerst mit einem Projekt gestartet ist und Ausbaustufe 1 und 2 wollte - es gab nur dieses Projekt, und mit der externen Überprüfung der Kosten kam es dann dazu, dass man gesagt hat, es darf nur die CHF 5,5 Mio. kosten, also muss man es etappieren. Das ist der Hergang, dazu werde ich vielleicht danach noch etwas sagen. Also die Variante 2 ist aus meiner Sicht gemäss dem Gesetz auch möglich, diese zu verabschieden. Zu den Themen Notwendigkeit, Dringlichkeit und so weiter komme ich dann, wenn ich auf den Abg. Wendelin Lampert antworte. Also wir haben die Variante 1, wie sie ist, Etappe 1; wir haben die Variante 2, das wäre dann eben: Man könnte auch im Rahmen dieser CHF 2,2 Mio. dann wie hier beschrieben weitergehen. Und bei Variante 3 bin ich noch nicht ganz sicher, ob da ich schon alles verstanden habe. Das war ja dann der Antrag des Abg. Alexander Batliner, hier noch einmal weiter zu kürzen. Dann haben Sie noch erwähnt, Herr Abg. Günter Vogt, dass Sie mit benachbarten Kletterhallen oder Klettercentern gesprochen hätten. Da muss man vielleicht einfach noch fairerweise natürlich in Betracht ziehen, dass die vielleicht auch nicht ganz unvoreingenommen sind. Wenn es um eine Kletterhalle in Liechtenstein geht, könnte durchaus sein, dass die eine gewisse Konkurrenz natürlich auch fürchten und von dem her dem Ansinnen nicht unbedingt nur positiv gegenüberstehen. Aber ich habe nicht direkt jetzt die Gespräche verfolgt, das vielleicht noch dazu.
Dann zum Abg. Georg Kaufmann: Sie haben die Frage nach dem Verteilschlüssel gestellt und wie dieser zustande gekommen ist. Ich denke eigentlich, dass wir auf Seite 20 des Berichts und Antrags, das ist auf der linken Seite im zweiten Absatz, relativ detailliert beschrieben haben, wie das zustande kam. Und ja, es ist so, dass man damals im Rahmen des Sportstättenkonzepts eben sich nicht finden konnte, wie das in Zukunft ausschauen sollte. Das ist auch beschrieben im Bericht und Antrag. Ich kann vielleicht noch ergänzen, früher im Subventionsgesetz war es so, dass die Förderung für lokale Sportstätten, das heisst auf Gemeindeebene, mit 30% und landesweite Sportstätten mit 50% im Gesetz festgeschrieben war. Das ist dann aber bei irgendeiner Revision entfernt worden. Heute ist es so, es gibt vom Gesetz her keine Vorgabe, und insofern ist auch die Frage, ob das jetzt präjudiziell ist oder nicht. Es ist nicht rechtlich präjudiziell, aber es hat natürlich eine Signalwirkung auf weitere Sportstätten, die gefördert werden würden, je nachdem auch, wie wir das Sportstättenkonzept dann weiterentwickeln. Aber ja, das hat natürlich eine Signalwirkung. Dann haben Sie gefragt, Büro und Bistro, ob man das denn schon einmal irgendwo finanziert hätte. Ja, umgekehrt vielleicht die Frage, ob Sie irgendein Tennishaus in Liechtenstein kennen oder irgendeine andere Sportstätte, die ohne mindestens eine Verpflegungsmöglichkeit auskommt oder nicht mindestens eine Art von Büroräumlichkeiten hat. Ich glaube, es ist hier sehr, sehr detailliert ausgeführt, was da alles reinkommt, das ist auch wichtig und richtig. Man kann nicht nur den Tennisplatz fördern, sondern es braucht halt noch ein bisschen etwas darum herum, deshalb sind wir auch zu dieser Auffassung dann gelangt. Dann haben Sie aus dem Schaaner Gemeinderatsprotokoll zitiert. Ich bin informiert, dass man hier zwischen LAV und Gemeinde auch im Kontakt ist. Grundsätzlich stützen wir uns auf die Unterlagen, die wir hier bekommen haben. Es gibt von der Vorsteherkonferenz wenigstens einen Brief, der sagt, man kann sich das so vorstellen in diese Richtung. Es gibt einen Brief der Gemeinde Schaan, von dem her. Bei uns geht es heute darum, ob das Land bereit ist, für eine solche Sportstätte eine Subvention in Aussicht zu stellen, wenn dann alles andere auch klappt. Auch der LAV muss seinen Beitrag leisten und auch die Gemeinden, und wenn dann alles zusammenkommt, dann würde es dann klappen. Von dem her bin ich jetzt da nicht in die Tiefen des Gemeinderatsprotokolls gegangen. Aber natürlich muss das am Schluss zusammen funktionieren.
Dann haben Sie mich gefragt, warum denn früher der Bauzins enthalten war, jetzt eine neue Variante vorliegt und die jetzt quasi den gleichen Betrag ausweist. Es wurde schon mehrfach erwähnt, dieses Projekt hat eine lange Geschichte und während dieser Geschichte gab es verschiedene Varianten und verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Erkenntnisse. Das, was wir jetzt heute vorliegen haben, ist eben die letzte - und ich hoffe und denke auch - finale Erkenntnis. Es war von Anfang an immer so, dass der LAV in dieser finanziellen Grössenordnung bereit war und sich vorstellen konnte, Mittel zu bringen. Und von dem her waren auch die CHF 5,5 Mio. irgendwie eine fixe Grösse. Und deshalb gibt es jetzt auch diese zwei Etappen, weil man gesagt hat, man kann und will nicht darüber hinausgehen. Man möchte aber natürlich - und das verstehe ich auch - für den Betrag, den man bekommt, möglichst viel Sportinfrastruktur haben. Aber die Geschichte dieses Projekts ist eine längere. Dass der Betrag jetzt wieder da zu liegen kommt, ich glaube, das habe ich damit erklären können.
Dann möchte ich zum Abg. Oehry kommen: Sie haben das Mobilitätsmanagement angesprochen. Ich bin nicht sicher, ob Sie das betriebliche angesprochen haben oder einfach das Mobilitätsmanagement. Ja, die Verbände fallen eben heute nicht darunter. Es gibt Kriterien im Sportstättenkonzept, die beantwortet werden müssen, mit der Erreichbarkeit, mit Parkierungsmöglichkeiten. Und ich bin auch der Meinung, da könnte man durchaus in einer nächsten Auflage des Sportstättenkonzepts einen Schritt weitergehen, auch in diese Richtung - insofern danke für den Input. Aber eine Verpflichtung gibt es in diese Richtung heute nicht. Dann haben Sie gefragt, was passiert, wenn eine Gemeinde jetzt - wenn es dann in die Gemeinden gehen würde, wenn Sie heute zustimmen würden - nicht zustimmt. Grundsätzlich ist hier drin nicht vorgesehen, dass alle zustimmen müssten. Aber wie wir an einem aktuellen Beispiel ja sehen, gibt es durchaus die Möglichkeit, die Gemeinderatsbeschlüsse untereinander abhängig zu machen. Das ist aber quasi ausserhalb dieses Raumes. Wenn die 40% der Gemeinden, wie viele es dann auch immer sind, kommen, dann wäre das für den Landesbeitrag eigentlich das grüne Licht, ausser wir würden den Antrag in diese Richtung anpassen. Da habe ich jetzt aber keinen Formulierungsvorschlag. Dann zur Abg. Gunilla Marxer-Kranz: Sie haben angesprochen, wer für den Unterhalt verantwortlich ist, Sie haben angemerkt, dass es hier Widersprüche im Bericht und Antrag gibt und dass wir das in Zukunft auch vermeiden möchten. Ich bin auch der Meinung, die Qualität sollte hoch sein. Ich möchte deshalb anmerken, auf der Seite 20 steht: «Verband und Gemeinden». Und auf Seite 24 steht dann eben: «die Standortgemeinde». Auf Seite 20, das ist eine generelle Aussage, da ja jede Gemeinde, also die Gemeinden, Standortgemeinde sein kann. Es war also nicht die Meinung, dass die Gemeinden zusammen aufkommen müssten, und ich denke auch, es war nicht wirklich ein Widerspruch, sondern eine grammatikalische Finesse. Für mich der wichtige Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass das Land jetzt eine Subvention spricht, eine einmalige, und das Land nicht für quasi den Unterhalt zuständig ist. Und der zweite wichtige Punkt ist mir, das der LAV sagt: Wir übernehmen das Risiko, wir übernehmen die Verantwortung und wir übernehmen den Betrieb. Und nicht: Wir erwarten, dass die Gemeinde uns da unterstützt. Ich glaube, die zwei Aussagen sind, also die erste aus Landessicht und die zweite aus Gemeindesicht, doch sehr zentral und das muss man dem LAV auch zugutehalten.Dann haben Sie gesagt, ja, es gibt doch diese Boulderhalle in Buchs und es ist dann doch auch eine Konkurrenz. Das ist so, natürlich ist es dann auch eine Konkurrenz. Es entspricht aber eben auch dem Sportstättenkonzept. Wenn wir sagen, es muss halt den internationalen Anforderungen entsprechen, dann muss es das halt in allen Bereichen, und von dem her können wir und sollten wir den Teil hier nicht rausnehmen. Ich glaube, es wäre keine fertige Kletterhalle, wenn wir den Boulderbereich streichen würden zugunsten der Boulderhalle in Buchs. Ich glaube, das gehört dann auch einfach zusammen. Dann haben Sie sich noch gewünscht, dass wir die einheimischen Unternehmen für den Bau bevorzugen. Das wünsche ich mir natürlich auch und vielleicht sprechen wir bei der GDL da auch noch darüber. Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben auf eine frühere Diskussion heute Morgen noch verwiesen, auf die Aufgabenentflechtung, gerade auch beim landesweiten Interesse. Ich bin dankbar für diesen Input und habe sehr viel Sympathie auch dafür, weil ich auch denke, in Zukunft müssen/sollten landesweite Sportstätten vielleicht auch mehr vom Land und weniger von allen Gemeinden gemeinsam getragen werden. Also insofern ist diese Richtung der Aufgabenentflechtung und gerade auch dieses Beispiel sicher ein gutes.Der Abg. Thomas Lageder hat ausgeführt, dass es ja jetzt völlig unklar wäre, welche Variante gebaut werden soll. Ja, ich glaube, ich habe die Varianten nochmals ausgeführt. Es ist so, es ist heute nicht ab-schliessend klar, wie das Gebäude dann aussehen wird und ob das mit den Synergien dann auch noch etwas wird oder nicht. Aber ich glaube, die grobe Stossrichtung konnte ich erklären.Dann habe ich den Abg. Wendelin Lampert: Sie haben auf Seite 11 des Berichts und Antrags hingewiesen, das Subventionsgesetz, und haben auch ausgeführt, das sind ja keine Peanuts, der Unterschied, den wir hier haben, sondern es ist doch massgeblich, und haben Ausführungen gemacht zur Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit, die auch hier drinstehen, und die Regierung gefragt, ob wir der Meinung sind, ob jetzt die Etappe 1 genügend ist oder ob es Ausbaustufe 2 benötigt, um dem Subventionsgesetz gerecht zu werden. Ja, hier ist es eben so: Die Regierung hat die Ausbaustufe 2 nicht beantragt, aber der Landtag kann die Subvention gemäss Art. 1b Abs. 1 mit Auflagen verknüpfen. Und der weitere Ausbau könnte allenfalls als solche Auflage gesehen werden. Mir ist hierzu auch noch wichtig zu erwähnen, das steht im Subventionsgesetz in Art. 6: Die Regierung hat das hinsichtlich der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu überprüfen, wir haben das überprüft und es liegt auch ein Stück weit im Ermessen. Die Regierung hat gesagt, ja, diese Punkte sind gegeben, wir haben uns auch in der Finanzkommission darüber unterhalten, dass man das auch trefflich - das steht auch so im Protokoll - anders sehen könnte. Und es kann auch heute der Landtag zur Meinung gelangen, im Ermessen jetzt dieses Hohen Hauses, dass man durchaus auch mehr quasi, also auch die Ausbaustufe 2, fördern möchte. Ich glaube, das schliesst das Gesetz nicht aus, aber mir ist wichtig zu betonen, sonst hätte ich es auch nicht eingebracht: Die Regierung beantragt Ausbaustufe 1, diese Ausbaustufe 1 wird all diesen Anforderungen gerecht und damit ist das der Antrag, den die Regierung eingebracht hat. Ich als Sportminister habe gern mehr Sportinfrastruktur zum gleichen Preis. Aber da komme ich dann beim Abg. Alexander Batliner noch dazu, was der gleiche Preis bedeuten würde. Also wie gesagt, wir laufen hier mit dem Antrag rein, den wir gebracht haben, der ist Ausbaustufe 1 und mit dem sind alle Bedingungen abgedeckt.
Dann hat die Abg. Lanter-Koller gefragt, ob es denn so sei, dass auf jeden Fall ein neuer Antrag eingebracht werden müsste. Ich glaube, da habe ich schon ausgeführt, wenn ein Antrag durchkommt, der auch Ausbaustufe 2 beinhalten würde, dann nicht und in jedem anderen Fall natürlich schon. Dann zum letzten Votum des Abg. Alexander Batliner: Sie haben gesagt, eben der Antrag des Abg. Ado Vogt erweitere den Finanzrahmen. Das war zuerst und dann haben Sie es aber noch konkretisiert. Eben den Finanzrahmen erweitert es natürlich nicht, CHF 2,2 Mio. ist das Maximum, und gemäss Subventionsgesetz wird abgerechnet, was gebraucht wird, und auch nur das quasi ausbezahlt. In dieser Folge ist es so, dass die Ausbaustufe 2 sicher mehr kosten wird als die Ausbaustufe 1 und damit natürlich auch der Finanzbedarf dann höher ist, nicht der Finanzrahmen, aber was ausbezahlt wird. Und dann noch zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben ausgeführt, eben wenn das tatsächlich so ist, dass man es auch anders sehen könnte, dann müsste es konkretisiert werden. Hier habe ich schon ausgeführt, warum die Regierung der Meinung ist, der Bericht und Antrag beschränkt sich auf Etappe 1. Wie gesagt, ich habe nichts dagegen, wenn man das noch ergänzen möchte. Diese Ergänzungen, die wir geschickt haben. Ich denke aber auch, dass der Bericht und Antrag, so wie er ist, klar ist. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass ich den Bau der Kletterhalle natürlich sowohl als Sport- als auch als Infrastrukturminister in jeder Hinsicht begrüssen würde. Ich freue mich natürlich vor allem, wenn Sie zustimmen, weil Sie überzeugt sind, dass das ein tolles Projekt für Liechtenstein, den Sport, die Jugend und den LAV ist. Denn da könnte man wirklich etwas Tolles machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat. Ich möchte die Gelegenheit benützen, um auch unsere neu eingetroffenen Gäste sehr herzlich im Landtag zu begrüssen. Es kommt relativ selten vor, dass wir auch Stehplätze benützen müssen. Herzlich willkommen.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für die Beantwortung Ihrer Fragen. Einen kurzen Replik hierzu, was die Mietkosten betrifft. Wenn Sie sagen, dass die budgetierten Mieteinnahmen für den Trägerverein dem entsprechen, was der Alpenverein heute, wenn ich richtig das im Kopf habe, ich glaube, bei der Steinegerta bezahlt, dann sehe ich eben dort schon einen Unterschied. Der Trägerverein wird darauf achten müssen, dass er zumindest jährlich eine schwarze Null vorlegt, und da werden die Mieteinnahmen, besonders wenn die Eintrittszahlen so hoch angenommen werden, irgendwann eine Rolle spielen. Dann ist es halt doch eine Quersubventionierung zum Nachteil des Trägervereins und zum Vorteil des Alpenvereins, weil für mich steht da im Mittelpunkt der Trägerverein und nicht der Alpenverein. Der Trägerverein ist verantwortlich, dass die Kletterhalle funktioniert, einen Gewinn abwirft oder zumindest eine schwarze Null abwirft. Und dann sollte es keine Quersubventionierung zum Nachteil des Trägervereins geben, der wird es noch schwer genug bekommen, sollte diese Kletterhalle je gebaut werden.
Dann zu meiner Frage 3, Herr Regierungschef-Stellvertreter, da lasse ich Sie nicht aus der Verantwortung, weil das für mich die zentrale Frage von allen fünf ist, die ich gestellt habe. Und ich zitiere jetzt nochmals die Seite 23 im Bericht und Antrag zur Betriebskostenaufstellung. Und hier schreiben Sie: «Hierzu hat der LAV eine entsprechende Betriebskostenaufstellung vorgelegt. Für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten ist darin ein jährlich zu erwartender Betrag von 2% der Anlagekosten enthalten.» 2% der Anlagekosten von CHF 5,5 Mio. ergibt den Betrag von CHF 110'000. Und ich möchte jetzt von Ihnen anschliessend wirklich konkret wissen, wo bei der Aufstellung von den betrieblichen Kosten, Seite 9 im grünen Teil, diese CHF 110'000 integriert sind. Ich finde die nicht, und wenn die dort vergessen gegangen sind, dann hat das massive Auswirkungen auf die gesamte Rechnung, die hier präsentiert wird. Die rutscht dann nämlich von einem positiven Abschluss in einen negativen Abschluss. Ich kann nicht erkennen, wo diese CHF 110'000, die die Regierung verlangt, dass sie in die betrieblichen Kosten aufgenommen werden, hier aufgeführt sind. Und da erwarte ich eine konkrete Antwort. Dann haben Sie gesagt zu mir, meinen konkreten Antrag hätten Sie noch gerne genauer spezifiziert. Dem Wunsch kann ich sehr gern nachkommen. Ich werde den Antrag der Regierung in Art. 1 eigentlich fast zur Gänze übernehmen, es gibt drei kleine Änderungen. Zum einen werde ich in der Zeile 1 den Vermerk «und des Verwaltungssitzes» aus meinem Antrag entfernen und ich werde die beiden Finanzbeträge von CHF 5,5 Mio., wie es in der dritten Zeile aufgeführt ist, auf CHF 5'042'000, weil ich die CHF 458'000 abzähle für die LAV-Büros, und die CHF 2,2 Mio. auf CHF 2'016'800 abändern, weil ich dann von diesen CHF 5'042'000 die 40% nehme. Dann abschliessend noch Ihre Ausführungen zum Antrag des Abg. Ado Vogt: Es freut mich, dass Sie meine Vermutung dementsprechend bestätigt haben, dass der Antrag des Abg. Ado Vogt unter Umständen zu einem höheren Finanzbedarf für das Land und für die Gemeinden führen könnte, und ich gehe davon aus, dass der Abg. Ado Vogt sich dieser Dimension vielleicht gar nicht bewusst war. Ich möchte den Abg. Ado Vogt fragen, ob er am Antrag festhält oder sich überlegt, den Antrag zurückzuziehen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, besten Dank für das Wort. Ich möchte etwas dazu sagen, wie das zu diesen Ausbaustufen gekommen ist. Das Ursprungsprojekt des Liechtensteiner Alpenvereins war Ausbaustufe 1 und 2 zusammen. Das stammt aus Abklärungen mit Spezialisten, welche eine optimale Dimensionierung für das FL, also für das Fürstentum Liechtenstein, definiert hatten. Das war eine bekannte Firma, die auch die Planung und Ausbauten für St. Gallen, Chur und Uster gemacht hat. Daraus ist das Volumen von 13'000 Kubikmetern entstanden. Dieses Volumen müsste nach Einschätzung des Liechtensteiner Alpenvereins für CHF 5,5 Mio. realisierbar sein, auch deshalb, weil der Ausbaustandard in Kletterhallen tief ist. Mit 13'000 Kubikmetern ergibt sich ein Kubaturpreis von CHF 420,60, was noch immer wesentlich über der Kalkulation von der Halle in Uster liegt. Jetzt, wie kam es zu diesen zwei Ausbaustufen? Die im Zuge des neuen Subventionsantrages gemäss dem Subventionsgesetz zur Kostenkontrolle beauftragte Firma zweifelte an der Machbarkeit beziehungsweise an der Kalkulation und hat eine kleinere Variante, die Ausbaustufe 1, als Sicherheitsvariante vorgeschlagen. Diese Sicherheitsvariante hat erst nach der Prüfung der Sportstättenkommission Eingang in das Projekt gefunden. Sie ist eine Sicherheitskalkulation. Beim LAV sind ja auch die Mittel begrenzt, also das ist gegeben, und der Zweck dieses Investitionsantrages ist ja die Errichtung einer Kletterhalle, welche betrieblich ohne staatliche Beiträge auskommen muss. Deshalb braucht der Liechtensteiner Alpenverein bei der Ausgestaltung seines Projekts eine gewisse Flexibilität auch bezüglich räumlicher Dimensionierung des Projektes.
Und jetzt zum Antrag von Herrn Ado Vogt, dass das teurer kommen könnte: Das glaube ich nicht, weil die subventionsberechtigten Investitionskosten ein Betrag von CHF 5,5 Mio. sind. Das ist fix. Und die Aufteilung, diese 40%, das ist lediglich die Aufteilung zwischen Land, Gemeinden und Alpenverein. «... und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2,2 Mio.» Es heisst hier nicht Maximum, es heisst nicht Minimum, sondern es ist der absolute Betrag von CHF 2,2 Mio. Das wird genehmigt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jetzt zu den Ausführungen von Herrn Risch: Diese Zeilen, die Sie da zitiert haben, da steht nichts von einer Etappe 1, da ist nichts aufgeführt, auch auf Seite 2, auch auf Seite 3 nicht. Da steht: «Der Liechtensteiner Alpenverein ersucht die Regierung und den Hohen Landtag um eine Subventionszusicherung von 40% der Gesamtkosten für die Errichtung einer Kletterhalle mit Büroräumen für den LAV in Schaan in der Höhe von CHF 2,2 Mio.» Also auch hier ist der Betrag gegeben. Und dann auf Seite 19: «Das Projekt ist in zwei Ausbaustufen gegliedert, siehe auch Anhang I. In der nachfolgend ausgeführten ‹Schätzung Finanzbedarf› vom 30.6.2017 ist die 1. Ausbaustufe enthalten. Die Kalkulation basiert auf einem Totalunternehmerverfahren. Nach dem Bauprojekt werden die Bau- und Dienstleistungen im offenen Verfahren als Totalunternehmerausschreibung (TU) nach ÖAWG erstellt. In der TU-Ausschreibung werden 1. + 2. Ausbaustufe in Modulen ausgeschrieben.» Den Offertstellern werden die Möglichkeiten gegeben, zusätzlich Unternehmervorschläge abzugeben. Unter Einhaltung des Kostendaches von CHF 5,5 Mio. inklusive Mehrwertsteuer kann beim Zuschlag dann eventuell auch das zweite Modul berücksichtigt werden. Nachher im Bericht und Antrag wird nur noch von der Etappe 1 gesprochen, und das ist widersprüchlich, weil der Antrag des LAV klar für beide Etappen ist, aber mit dem Kostendach von CHF 5,5 Mio., was eine Landessubvention von CHF 2,2 Mio. ergibt. So etwas kann man nicht dem Landtag so übergeben. Also darum war auch in der Finanzkommission diese unterschiedliche Meinung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich wurde vom Herrn Regierungsrat noch angesprochen auf die Rückfrage beim Betreiber der anderen Kletterhalle. Die Kletterhalle steht in Chur. Er hat mir in einem Mail ausgeführt, dass das Projekt hervorragend aufgegleist zu sein scheine und dass es eine grosse Unterstützung erfahren würde. Die Unterlagen seien sehr gut vorbereitet und berücksichtigten auch die wesentlichen Aspekte. Die einzige Kritik kam in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit.
Dann kurz zum Subventionsantrag des Liechtensteiner Alpenvereines: Insbesondere auf Seite 19 wird explizit vom Alpenverein davon ausgegangen, dass das Projekt Ausbaustufe 1 und 2 betrifft. Die einzige unpräzise Auffassung wäre dann, dass im Finanzbedarf unten nur die Ausbaustufe 1 ausgeführt wird und nicht 2. Ich denke, hier gab es wahrscheinlich entweder ein Kommunikationsproblem oder es bestanden grundsätzlich unterschiedliche Ansichten zwischen dem Amt für Bau- und Infrastruktur und dem Alpenverein, in welcher Kubatur, finanziellen Grösse, man diese Anlage bauen kann. Die einzige Unschärfe entsteht durch den Bericht und Antrag, weil dort auf Seite 23 nur noch von 10'596 Kubikmetern berichtet wird und halt nicht von den 13'000 Kubikmetern. Und ich denke, wir würden dem Anliegen des Liechtensteiner Alpenvereines nicht gerecht werden, wenn wir hier nur die 10'000 und ein bisschen Kubikmeter beschliessen würden und nicht die im Subventionsantrag geforderten beiden Ausbaustufen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke dem Regierungschef-Stellvertreter herzlich für die Ausführungen, die mich in meiner Meinungsbildung sehr viel weitergebracht haben. Ich möchte anknüpfen an die Ausführung des Abg. Günter Vogt, und auch Herbert Elkuch hat mir ein bisschen mehr Einsicht gegeben hinter die Begründungen, die in der Finanzkommission auch mit dieser Ausbauetappe 1 und 2 diskutiert wurden. Wenn das so ist, wie es jetzt nachträglich noch ein bisschen vertiefter ausgeführt wurde, hoffe ich, dass der stv. Abg. Ado Vogt seinen Antrag aufrechterhält. Denn es ist ja ausgeführt von der Regierung, dass für dieses Projekt eine einmalige Subvention in dieser Höhe gesprochen wird, das heisst, es ist eine Plansicherheit vonseiten des Landes vorhanden, mit diesen CHF 2,2 Mio. an Subventionen. Ich sehe es nicht ein, weshalb man den Alpenverein einengen soll. Wenn der LAV innerhalb dieses Betrags von CHF 2,2 Mio. letztlich mehr umsetzen kann, kann ein Mehr an Sportstätteninfrastruktur geschaffen werden. Und wenn der Alpenverein nur die erste Ausbauetappe realisieren kann, kann der Landtag vielleicht darauf schielen oder hoffen, dass der Alpenverein nicht die ganze Subvention ausnützen kann. Darin sehe ich keinen Sinn vonseiten des Landtages, hier eine solche Hürde einzubauen oder auf dies zu hoffen. Wenn der Landtag CHF 2,2 Mio. überzeugt ausspricht für dieses Projekt und auch überzeugt ist, dass es ein gutes Projekt ist, dann soll der LAV mit diesen CHF 2,2 Mio. möglichst viel unternehmen können. Alles andere sehe ich verfehlt. Zudem, und das kann ich auch noch so begründen, ich habe zwei Begründungsschienen: Eine Begründungsschiene ist die, dass das Land normalerweise 50% an landesweite Projekten beisteuert. Hier bringt der LAV übermässig viel, 20%. Das habe ich noch nie hier im diesem Hohen Haus miterlebt, dass ein Verband so viel mitbringt. Also es sind noch 40%, die das Land an das Gesamtprojekt beisteuert, und die Gemeinden 40%, also es ist ein erhöhter Beitrag. Dies begründet einmal das. Und solange die FMA jährlich einen einmaligen Jahresbeitrag von CHF 5 Mio. erhält, bringe ich auch dieses Argument immer wieder. Das ist ein einmaliger Betrag von weniger als der Hälfte, den der LAV kriegt für ein Riesenprojekt, wo sehr viele Menschen, junge Menschen und sehr viele andere, für die Zukunft ein tolles Projekt erhalten. Also das sind die Begründungen dafür. Ich hoffe, dass Ado Vogt diesen Antrag aufrechterhält, und der kriegt auch von mir seine volle Unterstützung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich bei den drei Vorrednern recht herzlich bedanken. Bei den Abgeordneten Herbert Elkuch, Günter Vogt und Johannes Kaiser. Ich denke, es hat doch einige Klarheit gebracht, was der LAV eigentlich will und auch imstande ist, zu leisten, respektive welches Projekt er für diese Subvention umsetzen kann. Meines Wissens ist die neueste Kletterhalle dieser Art in Uster realisiert und die hat etwas zwischen CHF 8 Mio. und CHF 9 Mio. gekostet. Die ist drei Mal grösser als die vom Liechtensteiner Alpenverein geplante. Daher ist der Liechtensteiner Alpenverein auch der berechtigen Ansicht, dass sie mit diesem Geld von CHF 5,5 Mio. auch die zweite Ausbaustufe problemlos realisieren können. Also grundsätzlich könnte man mit dem Finanzbeschluss, wie es die Regierung vorgeschlagen hat, auch einiggehen, wenn im Landtag einfach klar Einigkeit herrscht, dass man einverstanden ist, dass der Alpenverein für das Geld auch die zweite Ausbaustufe realisieren kann, sofern es reicht. Dann könnte man das auch so akzeptieren. Auf der anderen Seite bin ich natürlich dafür, dass man über diesen präzisierten Antrag des stv. Abg. Ado Vogt abstimmt, dann ist alles klar. Wie gesagt, die Summe, die das Land spricht, ist fixiert, da gibt es kein Maximum, kein Minimum und auch kein Geld, das man nachschiessen muss. Der Alpenverein ist meines Wissens überzeugt davon, dass er für dieses Geld diese beiden Ausbaustufen realisieren kann. Ich denke, wenn er mehr dafür realisieren kann, als was man da ursprünglich oder jetzt mit dieser widersprüchlichen Diskussion zuerst gemeint hat, dann kann man ja absolut nichts dagegen haben. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Besten Dank für das Wort. Ich antworte ja nur, weil ich direkt angesprochen wurde. Für mich ist ganz klar, ich will nicht mehr Geld ausgeben. Für mich sind diese CHF 2,2 Mio. das Ende der Fahnenstange. Ich möchte aber mit meinem Antrag, so wie ich es verstanden habe, dem LAV ermöglichen, für das gleiche Geld mehr Halle zu bekommen. Das ist alles. Ich werde keinesfalls einen Antrag einbringen, wo dann irgendwie der Subventionsrahmen vergrössert wird oder der einen allfälligen neuen Subventionsantrag nötig macht, den wir hier behandeln müssen. Also wenn mich da jemand korrigieren kann oder muss, dann bin ich gerne bereit, da meinen Fehler einzugestehen. Ich denke aber, dass ich das schon so verstanden habe, dass ich einfach da mehr Flexibilität dem Antragsteller geben möchte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, gerade zum Abg. Erich Hasler, der sagt die Kletterhalle in Uster wäre etwa drei Mal grösser, die kostet CHF 8 Mio. gemäss der Beilage 3, die wir vor uns liegen haben. Drei Mal grösser: CHF 8 Mio.; drei Mal kleiner: acht durch drei, dann wären wir irgendwo bei CHF 2,7 Mio. - das ist ja ein treffender Vergleich. Ich meine, die Regierung sagt, notwendig ist Etappe 1. Die Notwendigkeit, das hält auch das Subventionsgesetz fest, das ist notwendig, wie es der Begriff sagt. Wenn man jetzt halt argumentiert, ja, das darf auch 25% grösser sein, dann ist das eben kein sparsamer Umgang mit öffentlichen Geldern. Es tut mir leid. Der Abg. Günter Vogt hat ja verdankenswerterweise auf Seite 19 hingewiesen. Hier führt ja auch der LAV aus, Ausbauetappe 1: CHF 5,5 Mio. Das sagt der Antrag beziehungsweise das Schreiben des LAV. Und wenn Sie jetzt sagen, ja, es wäre keine Erweiterung - es ist eben sehr wohl eine Erweiterung. Wenn Sie Etappe 1 und 2 für CHF 5,5 Mio. bauen, dann müssen Sie die Etappe 1 circa für etwa CHF 4,4 Mio. bauen und dann müssen Sie eben nur 40% dieser CHF 4,4 Mio. subventionieren. Das gibt dann CHF 1,76 Mio. Differenz, sprich: Mindestsubvention für das Land minus CHF 440'000. So einfach ist es, und es tut mir leid, hier hat es anscheinend Missverständnisse gegeben. Aber die Regierung sagt klar - sonst muss sie es jetzt korrigieren: Notwendig ist Etappe 1 und nicht mehr. Ich gehe doch davon aus, dass man wirtschaftlich mit den Geldern umgeht und hier nicht Sachen subventioniert, die gemäss Regierung nicht notwendig sind. Da kann ich auch nichts dafür, es tut mir leid. Wir haben dann auch noch elf Gemeinderäte und wir schauen dann einmal, was mit der Brücke dieses Wochenende passiert. Es könnten da mitunter auch noch Referenden entstehen gegen diesen Beschluss. Und nach dieser Diskussion hier drin, weiss ich nicht, ob man mit der Unterstützung des Antrages des stv. Abg. Ado Vogt der Sache einen Gefallen erweist. Das dürfte zusätzliche Diskussionen geben. Wie gesagt, ich bin grundsätzlich für diesen Antrag. Ich staune schon auch ein wenig, wenn ich die Finanzkommission so Revue passieren lasse, was in der Finanzkommission gesagt wurde und wie heute hier drin argumentiert wird. Da staune ich Bauklötze, um es deutsch und deutlich zu sagen. Und wie gesagt, Subventionsgesetz sagt klar, Notwendigkeit wird subventioniert. Die Notwendigkeit gemäss Regierung ist die Etappe 1. Tut mir leid, kann ich auch nicht aus der Welt diskutieren. Der LAV sagt selbst, Etappe 1 kostet CHF 5,5 Mio., das steht ja hier drin, das hat ja der Abg. Vogt auch bereits zitiert. Deshalb muss ich festhalten, ich werde die Etappe 1 unterstützen, einen weiter gehenden Vorschlag kann ich im Sinne des effizienten Umgangs mit öffentlichen Geldern nicht unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Vielen Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für die Ausführungen, dies hat auch bei mir zu viel mehr Klarheit geführt. Den Antrag des Abg. Ado Vogt verstehe ich jetzt auch ganz klar und ich werde ihn unterstützen, auch wenn jetzt gerade das Gegenteil gesagt wurde. Ich glaube, wenn der LAV in den Aussagen klar und deutlich gesagt hat, dass für diesen Gesamtbetrag auch eine zweite Etappe möglich ist, dann würde ich ihm auch diese Chance geben. Was ist denn wirklich notwendig? Heute Morgen haben wir jetzt stundenlang über diese Kletterhalle diskutiert. Ich habe, glaube ich, bis auf eine Person, keine Ablehnung gehört. Jemand hat gesagt, man soll das privat finanzieren. Alle anderen haben eigentlich gesagt, das ist eine gute Sache. Ob das jetzt für die Jungen gut ist oder für die Alten, das sei dahingestellt. Aber wenn die Möglichkeit besteht, dass dieses Gesamtprojekt, Etappe 1 und 2, für CHF 5,5 Mio. gebaut werden könnte, dann würde ich das doch jetzt nicht verhindern. Dann würde ich das doch jetzt nicht beschliessen und nicht sagen, es darf nur Etappe 1 gebaut werden. Deshalb möchte ich persönlich schon beliebt machen, dass wir versuchen, diese flexible Handhabung des Geldes in der Umsetzung offenzulassen. Das sollen doch diejenigen dann entscheiden, die das Projekt dann konkret ausarbeiten müssen. Sie haben selber gesagt, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass momentan noch kein Detailkonzept vorliegt. Das sind Grobschätzungen, das sind Grobplanungen. Es liegen auch keine detaillierten Pläne vor uns, wo wir genau anschauen können, was jetzt wohin kommt und wie viel was kostet. Diese Fragen werden dann im Laufe des Prozesses geklärt werden müssen, wenn genauere Projekte in Auftrag gegeben werden und dann auch genauere Zahlen vorliegen. Ich würde es offenlassen, auch wenn mir dann vorgeworfen wird, dass ich mit den Finanzen nicht haushälterisch umgegangen bin. Aber wenn ich jetzt abwäge zwischen diesem Betrag, der jetzt im Raum steht, also der Differenzbetrag, und der Möglichkeit, ein Gesamtprojekt zu realisieren, dann würde ich mich für das Gesamtprojekt entscheiden. Auch einmal eine Aussage im Sinne der Schulen: Ich weiss nicht, ob Sie das wissen, aber wir gehen jedes Jahr mit vielen Hunderten Schülern nach Sargans. Wir fahren nach Sargans, weil Klettern ein Pflichtangebot ist bei uns im Sport auf der Oberstufe. Das ist ein Angebot, das sehr, sehr gut genutzt wird. Es wäre ja schön, wenn wir hier in Liechtenstein klettern könnten und nicht mit dem Bus nach Sargans fahren müssten. Der Zeitgewinn, den wir hätten, spricht deutlich auch für diese Kletterhalle und ist auch ein finanzieller Aspekt, der dafür sprechen würde. Und nach Chur zu fahren oder nach Dornbirn zu fahren, das kommt einfach nicht infrage, weil die Zeit zu knapp ist, das muss man ganz ehrlich sagen. Da würde eine Kletterhalle hier sicher Sinn machen. Ich glaube, nicht nur wir würden davon profitieren, sondern auch viele andere Schulen hier in Liechtenstein, die vielleicht nicht nach Sargans fahren, weil sie dieses Angebot momentan noch nicht berücksichtigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wäre dann meines Erachtens sehr wünschenswert, wenn die Eintritte für die liechtensteinischen Schüler entsprechend günstiger ausfallen würden als beispielsweise in Sargans, wo wir nicht zuerst CHF 2,2 Mio. investieren. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Dass jetzt alles von allen bald gesagt ist, werde ich mich auch noch melden. Ich werde keine Fraktionserklärung abgeben. Aber ich glaube, wenn man jetzt dieser Debatte zugehört hat, scheint ausser vielleicht wenigen Rednern unbestritten, dass die Sinnhaftigkeit und der Nutzen dieses Projektes gegeben ist. Die Finanzierung wurde jetzt ziemlich klar von den Kollegen Kaiser, Hasler und auch Elkuch dargelegt, und ich glaube, das dürfte jetzt jeder verstanden haben. Und ich glaube, wir könnten langsam zu den Anträgen kommen. Ich werde natürlich den Antrag des Kollegen Ado Vogt unterstützen. Dieser Antrag macht im Gesamtkontext jetzt am allermeisten Sinn. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank, für das Wort. Ich denke, der Antrag, so wie ihn der stv. Abg. Ado Vogt formuliert hat, entspricht auch den Vorstellungen des Liechtensteiner Alpenvereins und ist insofern präzis ausgefallen, obwohl ich den Antrag der Regierung eben auch nicht einschränkend auslegen würde, weil es hier auch nur um die Investitionskosten und um den Verpflichtungskredit von CHF 2,2 Mio geht. Es ist dem Alpenverein nach meiner Ansicht zu überlassen, wenn er diese Ausbaustufen realisieren kann für dieses Geld, dann soll er das bitte doch machen. Man muss ja auch berücksichtigen, dass jede Sportstätte auch eine Mindestgrösse haben muss, damit sie überhaupt einigermassen rentabel geführt werden kann. Wenn Sie zwei Tennisplätze bauen und Sie haben noch ein kleines Bistro darin, dann können Sie sicher sein, dass das nie rentieren kann. Wenn Sie fünf Plätze haben, dann schaut es schon anders aus. Und ich denke, wenn der Alpenverein ja überzeugt ist, dass er für dieses Geld beide Ausbaustufen realisieren kann, dann soll er das bitte machen. Meinen Segen hat er dazu. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Die Mitglieder der Finanzkommission wurden gefragt, wie ihr Verhalten war. Und es war mein Einwand, dass man die Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit trefflich anders sehen kann, als es die Regierung in ihrem Bericht und Antrag ausgeführt hat. Aber das ist nicht mein Punkt. Ich habe ein Problem mit dem Finanzierungsschlüssel, insbesondere wie er zustande kam. Und der entscheidende Punkt jetzt ist für mich die Frage: Würde ein Antrag, wie ihn der Abg. Ado Vogt eingebracht hat, noch dem Subventionsgesetz entsprechen? Wenn die Regierung bisher gesagt hat, ihr Antrag entspricht der Notwendigkeit, würde jetzt der neue Antrag noch dem Subventionsgesetz entsprechen? Das ist, glaube ich, die entscheidende Frage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das Stichwort «haushälterisch», der haushälterische Umgang, hat mich auch noch zu ein paar wenigen Gedanken bewogen. Also wenn ich es für mich richtig zusammenfasse, wer dem Antrag Vogt zustimmt, der stellt sicher, dass für CHF 5,5 Mio. ein Maximum an Kletterhalle entsteht. Wer dem Regierungsantrag zustimmt, der sagt im Prinzip dasselbe, aber es ist weniger klar. Wer dem Einschränkungsvorschlag, wie er nach der Debatte in der Finanzkommission von der Regierung ausgearbeitet worden ist, zustimmt, der nimmt in Kauf, dass wir für die gleichen CHF 5,5 Mio. halt einfach weniger Kletterhalle haben. Der nimmt auch in Kauf, dass auch die Ausbauetappe 1 CHF 5,5 Mio. kosten kann. Unter dem Aspekt weiss ich nicht, ob das dann haushälterisch wäre. Ich werde also primär dem Antrag Vogt zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Aber dieser Antrag wurde auch noch nicht eingebracht - bis jetzt. Der wurde ja nur von der Regierung in Vorschlag gebracht, aber müsste vom Landtag eingebracht werden. Ich glaube, er wurde von niemandem konkret formuliert. Stv. Abg. Ado Vogt
Besten Dank. Doch, ich habe in meinem Votum angekündigt, dass ich den Änderungsantrag bei der Lesung dann einbringen werde. Ich habe ihn sogar vorgelesen. Landtagspräsident Albert Frick
Ich spreche nicht von Ihrem Antrag, ich spreche vom Antrag, den die Regierung als Alternative eingebracht hat. Sie hält aber an ihrem ursprünglichen Antrag fest. Dieser Antrag steht eigentlich jetzt nicht zur Debatte, weil er noch nicht eingebracht wurde. Dann würde mich einfach noch interessieren, Herr Regierungschef-Stellvertreter: Bekommen wir irgendetwas für diese CHF 2,2 Mio. an Vergünstigungen, beispielsweise für unsere Schulen, oder ist das ein Beitrag à fonds perdu? Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zu Ihrem ersten Punkt: Ich bin sicher, dass der LAV da mit sich sprechen lassen wird. Es gibt auch schon Ausführungen in die Richtung, dass auch Liechtensteiner hier bevorzugt werden würden, das müsste aber dann EWR-rechtlich noch geprüft werden, wie hier der Inländervorrang dann wirklich umgesetzt werden könnte. Aber dass man hier mit dem LAV sprechen kann, das wurde in Aussicht gestellt. Dann zum Abg. Alexander Batliner: Sie haben nochmals die Mietkosten und auch die Anlagekosten nochmals angesprochen. Ganz grundsätzlich möchte ich sagen, das ist die Wirtschaftlichkeit und der Betrieb und weniger die einmalige Subvention. Selbstverständlich gebe ich Ihnen noch die Antwort zu Seite 21. Ich möchte zitieren, dort heisst es: «Der Betrieb muss selbsttragend sein und mit den Erträgen der Kletterhalle abgedeckt werden. Zudem hat der LAV sicher zu stellen, dass das Gebäude ordentlich unterhalten wird und sich in einwandfreiem Zustand befindet.» Das ist das, was gefordert ist und was sie machen müssen. Und dann gibt es den Zusatz: «Hierzu hat der LAV eine entsprechende Betriebskostenaufstellung vorgelegt. Für Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten ist darin ein jährlich zu erwartender Betrag von 2% der Anlagekosten enthalten.» Ich wurde informiert, dass sich diese 2% zusammensetzen aus den Kosten für Reinigung, Strom, Heizen, Wasser, Reparatur, Versicherung und einem Anteil der Verwaltungskosten, was insgesamt CHF 126'000, also ein bisschen mehr als diese 2%, ausmacht. Dann wurde jetzt noch mehrmals ausgeführt, man könnte den Antrag der Regierung auch so verstehen, dass es dann schon okay wäre. Ich glaube, es ist deutlich, dass es hier Missverständnisse gab. Die wurden dann auch im Nachgang zu diesem Bericht und Antrag auch offensichtlich, weil hat der LAV gesagt, wir haben uns eigentlich etwas anderes vorgestellt. Ich glaube, wir konnten heute klären, welche Varianten es gibt, und ich möchte nochmals auf die Stelle halt auch hinweisen: Es sind diese CHF 5,5 Mio. für die erste Etappe. Der Abg. Wendelin Lampert hat auf die Stelle im Subventionsgesuch hingewiesen. Es wurde gesagt im Anschreiben, dass man mit dieser Berechnung quasi einverstanden ist. Die Kubikmeterzahlen im Bericht und Antrag mit der Etappe 1 stimmen überein. Als dieser Bericht und Antrag und die ganzen Dokumente in meinen Einfluss gelangt sind, konnte ich wirklich nicht erkennen, wo man hier quasi etwas anderes verstehen könnte, und ich glaube, auch der Regierung ging es nicht anders. Im Nachgang und in den Gesprächen konnten wir dann wohl erkennen, dass der LAV etwas anderes gemeint hatte. Von dem her, gibt es jetzt diese zwei Varianten, die wir hier vorgelegt haben. Ich glaube, es bringt nichts, jetzt zu suchen, wer hier den Fehler gemacht hat. Ganz offensichtlich - das habe ich auch schon ausgeführt -, das Sportstättenkonzept und das Subventionsgesetz und der lange Prozess sind schwierig, und es bedarf einiges sowohl aufseiten der Verbände als auch aufseiten der Ämter. Um hier dann zum Schluss zu kommen. Ja, wir werden und müssen das optimieren, wenn wir hier drin wieder einmal über eine Sportstätte sprechen wollen, weil ich glaube, sonst gibt es dann nicht sehr viele solche Anträge mehr. Also das einfach vielleicht nochmals zur Erklärung. Dann wurde ich noch ganz konkret gefragt, ob ich denn jetzt das Gefühl hätte, der Antrag des Abg. Ado Vogt würde dem Subventionsgesetz zuwiderlaufen und demzufolge rechtswidrig sein. Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Ich habe davor schon ausgeführt, dass eben diese verschiedenen Punkte Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu überprüfen sind und dass es da ein gewisses Ermessen gibt, dass diese Prüfung auf der Etappe 1 gemacht wurde und wir der Meinung sind, dass alles eingehalten ist, dass aber auch die Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit und Dringlichkeit auf der Etappe 2 hätten gerechtfertigt werden können. Das kann ich Ihnen aber nicht abschliessend beantworten. Aber ein Zuwiderlaufen gegen das Gesetz kann ich hier nicht erkennen, wenn der Landtag der Meinung ist, man wolle hier eine gewisse Freiheit geben. Und bevor wir dann wahrscheinlich dann weitergehen zur Abstimmung: Ja, es ist jetzt so, wir haben dann wahrscheinlich zwei Varianten. Eine, die heisst: Etappe 1 und das möglichst günstig und das ist gut für den Staatshaushalt. Und wir haben die Variante 2: Das ist Etappe 1 und 2 und das ist möglichst viel Sportinfrastruktur für einen definierten Maximalbetrag. Der Infrastrukturminister sagt das eine und der Sportminister das andere, und ich bin gespannt, wie Sie sich entscheiden werden. Abg. Georg Kaufmann
Ich möchte Ihnen nur kurz eine Antwort geben, Herr Landtagspräsident, bezüglich der Eintrittspreise für Schüler. In diesem sehr interessanten Protokoll des Schaaner Gemeinderates steht es ganz klar drin: «in die Tariffestlegung ist ein ‹Einheimischer-Tarif› aufzunehmen.» Das ist also von der Gemeinde hier bereits festgelegt worden. Ich möchte dann noch einmal ganz kurz zurückkommen auf Sie, Kollege Hasler. Sie haben gesagt, wir hätten gesagt, es würde eine Lawine von Sportstätten auf uns zukommen. Ich habe nicht gesagt «Lawinen», sondern es werden sicher andere Sportstätten kommen. Und Sie haben den LAV gelobt für die 20%, die sie da selbst leisten, und das müsse besonders herausgestrichen werden. Jawohl, das ist richtig, sie leisten 20%. Aber es wird Sportvereine oder Verbände geben, die das nicht leisten können, aus ganz normalen Gründen. Da möchte ich noch einmal die ganz konkrete Frage an den Regierungschef-Stellvertreter stellen, was hier im Gemeindeprotokoll steht: «Falls ein Verband nicht 20% Eigenfinanzierung leisten kann, erhöhen sich die Kosten für das Land bis auf maximal 60%.» Können wir das heute ebenfalls so festlegen für nachfolgende Projekte? Mir ist das einfach wichtig, dass wir hier einen klaren Fall haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Abgeordnete. Eigentlich wollte ich nichts mehr sagen. Aber jetzt reizt es mich gerade. Und ich muss das Votum vom Vormittag nochmals wiederholen, dass ich nicht falsch zitiert werde: Ich stehe positiv zu dieser Kletterhalle und ich würde mich auch freuen, wenn das Land, die Gemeinden und der LAV diese erstellen könnten. Aber irgendwie verstehe ich die Welt gerade nicht mehr. An sich hat die Grundsatzdiskussion nichts mit der Qualität des Alpenvereins zu tun, sondern wir haben zu prüfen, was sinnvoll, zweckmässig, nachhaltig und so weiter ist. Und wenn das Gesetz dann sagt oder die erste Interpretation, die ich im Bericht und Antrag drin lese, dass Variante 1, der erste Level, den ich ausbaue, sinnvoll, zweckmässig die ganzen Ansprüche erfüllt, selbstverständlich wird dann die Stube, die ich vergrössere, die Ansprüche auch erfüllen, wenn sie dann schlussendlich auch mehr kostet. Das ist aus meiner Sicht logisch. Aber dann habe ich jetzt am Schluss zu entscheiden, ob ich auf mein Herz höre, das sagt, geil, wir bauen eine Kletterhalle - um es deutsch zu sagen -, oder ob ich mich an das Gesetz halte, das sagt, welcher Level ist zweckmässig und sinnvoll. Keine Ahnung, wie ich mich jetzt entscheiden soll. Aber in dem Dilemma stehe ich jetzt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bei dem Dilemma kann ich Ihnen jetzt auch nicht helfen. Ich möchte vielleicht auf den Abg. Georg Kaufmann zurückkommen. Wir hatten es bei der Motionsüberweisung schon, ob jetzt ein Gemeindebeschluss auf Landesebene quasi Anwendung findet oder nicht. Wir haben es jetzt auch hier beim Gemeinderatsprotokoll, ob wir das als verbindlich erklären wollen für die weitere Zukunft. Meine Lesart dieses Protokolls geht in die Richtung, dass man halt sagt, der Gemeindeanteil soll bei 40% bleiben; wenn der Verband 20% bringt, ist gut, und sonst geht halt der Anteil des Landes hoch und nicht der Anteil der Gemeinden. So ist meine Lesart und so möchte ich das nicht festgeschrieben haben. Heute ist es so, dass jetzt bei jedem Antrag das neu definiert werden müsste, auch wenn das heute Signalwirkung hat. Ich habe auch schon die Sympathie geäussert in die Richtung des Abg. Johannes Kaiser, dass dieser Vorschlag, vielleicht auch mehr Verantwortung bei landesweiten Interessen dann auch beim Land zu sehen, dass das durchaus geprüft werden sollte. Deshalb möchte ich jetzt nicht quasi hier etwas festzurren oder in eine Richtung gehen, die wir heute nicht brauchen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank. Ich denke, dass man das Wort «zweckmässig» vor allem in dem Sinne interpretieren muss, dass man diese Kletterhalle nachträglich auch rentabel betreiben kann. Und da spielt eben die Ausbaugrösse schon eine entscheidende Rolle, weil die Fixkosten mit Personal etc., was sie da vor Ort haben müssen, immer gleich hoch sein werden. Von daher gesehen denke ich, muss «zweckmässig» auf jeden Fall so interpretiert werden, dass auch der zukünftige Betrieb rentabel gemacht werden kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Es wird ja immer wieder gesagt, wenn nur die Bauetappe 1 gebaut wird, dann kommt das billiger; wenn man beide baut, kommt das teurer. Aber ich gehe davon aus, dass das ein Fixbetrag ist - CHF 2,2 Mio. Es steht ja hier nirgends «maximal» - also ist das immer gleich. Vom Landtag aus, also von hier aus, gesehen sind das immer CHF 2,2 Mio., ob nur eine Etappe oder ob zwei Etappen gebaut werden. Oder liege ich da falsch? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nein, es ist so, die CHF 2,2 Mio. sind als Maximum zu verstehen. Es wird das Realisierte subventioniert nach Vorlegen der Abrechnung, der Endabrechnung, und von dem dann eben die 40%. Von dem her, da wir davon ausgehen, dass die Etappe 2 mehr kosten wird als die Etappe 1, wird dann auch mehr abgerechnet werden. Der Rest kann nicht einfach irgendwie frei verwendet oder irgendwas werden, es gibt keine Pauschalsubventionen, sondern immer auf die abgerechneten Kosten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit scheinen wir am Ende der Debatte angelangt zu sein und können zur Abstimmung schreiten beziehungsweise zur Verlesung des Finanzbeschlusses. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Wie bei meinem Eintretensvotum angekündigt, stelle ich hier einen Abänderungsantrag. Der Art. 1 soll lauten: «Für den Neubau einer Kletterhalle sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten von CHF 5'042'000 zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'016'800.» Wie in der Eintretensdebatte begründet, bin ich der Ansicht, dass die LAV-Büros nichts mit dem Sportstättenkonzept zu tun haben, gleichzeitig ein Präjudiz schaffen und dem Alpenverein, auch gegenüber den anderen über 40 Sportverbänden vom Liechtenstein Olympic Committee, eine gewisse prioritäre Stellung eingeräumt wird, welche anderen Sportvereinen nie zuteilwerden wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Ich möchte auch folgenden Änderungsantrag einbringen. Nach mir würde der Art. 1 dann lauten: «Für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins (LAV) sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten der ersten und zweiten Ausbaustufe gemäss Subventionsgesuch samt Anhängen des LAV von CHF 5'500'000 zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'200'000.» Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sollten wir nicht vielleicht den Ausdruck «Stufe» durch «Etappe» ersetzen, weil es ebenso im Bericht und Antrag immer wieder verwendet wird? Ich lasse zuerst abstimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner, damit wir über den Betrag Klarheit haben, und danach über Ihren Antrag.
Der Antrag des Abg. Alexander Batliner lautet demzufolge: «Für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten von CHF 5'042'000 zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'016'800.» Habe ich das korrekt wiedergegeben? Herr Regierungschef Adrian Hasler wünscht noch das Wort. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe nur genau zugehört und Sie haben den Antrag nicht ganz korrekt formuliert, weil Sie den Passus «und des Verwaltungssitzes» erwähnt haben. Gemäss Antrag von Alexander Batliner soll ja genau der Verwaltungssitz eben nicht Bestandteil des Subventionsantrages sein. Nur damit hier keine Missverständnisse aufkommen.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist sehr richtig, dieser Passus fällt weg. Ich gehe davon aus, dass alle den Antrag jetzt richtig verstanden haben. Oder muss ich ihn wiederholen? Ich glaube, es dürfte klar sein. Somit stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Alexander Batliner die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen. Damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt und wir können übergehen zum Antrag des Abg. Ado Vogt, der da lauten würde - Art. 1: «Für den Neubau einer Kletterhalle und des Verwaltungssitzes des Liechtensteiner Alpenvereins sichert der Landtag eine Subvention von 40% an die subventionsberechtigten Investitionskosten der ersten und zweiten Ausbauetappe», und dann war da noch etwas, «gemäss Subventionsgesuch samt Anhängen des LAV von CHF 5'500'000 zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 2'200'000.» Das ist für alle verständlich. Ich lasse hierüber abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben und wir können weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit lasse ich nochmals abstimmen über den Finanzbeschluss gesamthaft mit entsprechend angepasstem Art. 1. Wer dem Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 9 erledigt und machen jetzt eine Pause von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:45 bis 16:05 Uhr).
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