Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 34/2017) [1. Lesung: 9. Juni 2017]- Stellungnahme der Regierung (Nr. 68/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Entsendegesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze.Diese Vorlage wurde am 9. Juni 2017 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 68/2017. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 4 Abs. 2d und 2e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2d und 2e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich habe eine Frage in Bezug auf Abs. 4 dieses Artikels, wo steht: «Die Regierung kann in begründeten Fällen Erleichterungen in Bezug auf die Angaben nach Abs. 1 vorsehen.» Wäre es nicht zielführender, diese Möglichkeit dem Amt für Volkswirtschaft zuzuerkennen? Ich finde, es ist nicht die Aufgabe der Regierung, zu entscheiden, ob jemand den Namen oder die Adresse des Arbeitnehmers oder die Angaben über den geplanten Beginn angeben muss. Ich würde beliebt machen, einen Antrag zu stellen: «Das Amt für Volkswirtschaft kann in begründeten Fällen Erleichterungen in Bezug auf die Angaben nach Abs. 1 vorsehen.» Ich glaube nicht, dass das im Zuständigkeitsbereich der Regierung liegen sollte. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu melden? Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Idee war, dass man hier die Erleichterungen nicht zu leicht machen kann und insofern hier die Regierung doch noch gefragt werden muss. Ich kann Ihren Input verstehen, ich würde aber gerne bei der Lesensart, wie sie hier ist, bleiben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keinen gegenteiligen Antrag gibt, stimmen wir über Art. 6a in der vorliegenden Fassung ab. Bitte stimmen Sie jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung.Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6d steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier nur der Deutlichkeit halber nochmals auf den Bericht und Antrag Nr. 34/2017 hinweisen, und zwar bezüglich Abs. 2 lit. f, dass unter den Gerichten eben nicht nur die ordentlichen Gerichte, sprich das Landgericht und die Oberinstanzen verstanden werden, sondern auch die Verwaltungsbeschwerdekommission, die hier im Rechtsmittelweg vorgesehen ist, und der Verwaltungsgerichtshof. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis. Gibt es Kommentare hierzu? Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir ab über Art. 6d. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Art. 7 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 1, 1a, 1b und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1, 1a, 1b und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Im Juni-Landtag habe ich mich dahin geäussert, dass wir in dieser Sache nun definitiv im Modus «Auge um Auge, Zahn um Zahn» angelangt und als David ohne Steinschleuder chancenlos sind. Deshalb habe ich volles Verständnis für die Forderung der Wirtschaftskammer für gleich lange Spiesse. In der Zwischenzeit weilte Ende Juni der schweizerische Nationalratspräsident Jürg Stahl in Liechtenstein und besuchte unter anderem den Landtagspräsidenten Albert Frick.Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Wohlwend, wir befinden uns in einer 2. Lesung. Wenn Sie etwas zu II. Inkrafttreten sagen wollen, dann wäre das jetzt angebracht. Abg. Mario Wohlwend
Okay, also muss ich mich wiederholen?Landtagspräsident Albert Frick
Nein, ich denke es geht einfach darum, dass Sie jetzt nicht vielleicht ein neues Referat oder eine Grundsatzdebatte anfangen. Es geht jetzt um II. Inkrafttreten. Abg. Mario Wohlwend
Das ist eine grundsätzliche Frage. Am 28.6. war dann in den Landeszeitungen über diesen Besuch zu lesen und es hiess, dass das Thema GDL mit nach Bern genommen würde, so wie weitere Gespräche geführt werden sollten. Herr Regierungschef-Stellvertreter: Sehen Sie vor diesem Hintergrund eine Möglichkeit, zeitnah mit Bern eine einfachere Lösung im Sinne von gleich kurzen oder gar keinen Spiessen zu erreichen, allenfalls sogar, dass diese Revision gar nicht notwendig wäre? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, wir sind jetzt bei Inkrafttreten, insofern ist es wirklich wahrscheinlich die letzte Möglichkeit. Nein, ich möchte vielleicht ganz kurz dazu ausführen: Das ist nicht an mir vorbeigegangen, dass es diese Äusserung gab, dass es nochmals Gespräche geben könnte. Selbstverständlich führen wir diese Gespräche. Wir waren im August auf höchster Ebene beim Bundesrat Johann Schneider-Ammann, haben nochmals gesprochen. Wir haben dann aber auch schriftlich die Bestätigung bekommen, man will jetzt quasi hier festhalten und einmal schauen, wie sich das entwickelt. Von dem her, wir bleiben in Kontakt, wir sind in Kontakt und wir wollen kurze Spiesse, kürzestmögliche. Aber wir müssen das jetzt hier entscheiden und Inkrafttreten lassen, damit wir eben diesen Schritt auch gehen können. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über II. Inkrafttreten ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Art. 3 Abs. 2 Bst. b, c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 2 Bst. b, c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. s wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-