Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes (Nr. 63/2017); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 63/2017. Er steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Am 1. September 2017 trat das revidierte Sorgfaltspflichtgesetz in Kraft. Dessen Art. 18b enthält die Bestimmungen zum sogenannten Informationsverbot und nennt auch deren Ausnahmen. Die bisherige Rechtslage nahm Treuhänder und Treuhandgesellschaften vom in Art. 18b Abs. 3 Bst. c statuierten Informationsverbot aus. In der Fassung vom 1. September 2017 fand jedoch aufgrund eines redaktionellen Versehens Art. 3 Abs. 1 Bst. k keine Berücksichtigung mehr, und somit wären die Treuhänder und Treuhandgesellschaften nicht mehr vom Informationsverbot ausgenommen gewesen. Dies ist so aber nicht gewollt. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll Art. 18 Abs. 3 Bst. c um den Verweis auf den revidierten Art. 3 Abs. 1 Bst. k SPG wiederum ergänzt werden, um so die bisherige Rechtslage wiederherzustellen und Treuhänder und Treuhandgesellschaften weiterhin vom in Art. 18b Abs. 3 Bst. c statuierten Informationsverbot auszunehmen. Die Regierung wünscht für diese Gesetzesvorlage abschliessende Behandlung, da es sich, wie gesagt, vorliegend lediglich um eine Korrektur aufgrund eines redaktionellen Versehens handelt. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage und auch für deren abschliessende Behandlung, sollten sich nicht noch grundlegende Fragen stellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem ich keine weiteren Wortmeldungen feststelle, können wir bereits über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 18b Abs. 3 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b Abs. 3 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir nehmen die 2. Lesung vor. Art. 18b Abs. 3 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b Abs. 3 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Dieses Gesetz soll am 1. Dezember 2017 in Kraft treten. Somit lautet II. Inkrafttreten wie folgt: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Dezember 2017 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Präzisierung. Wir stimmen ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und gleichzeitig haben wir auch Traktandum 24 erledigt. Ich schliesse jetzt die Landtagssitzung. Wir werden morgen ab 9 Uhr noch die Traktanden 22 und 25 abarbeiten.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:10 Uhr).
-ooOoo-