Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2018 (Nr. 70/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2018. Wir führen vorerst eine Eintretensdebatte durch. Ich bitte Sie, dabei noch keine Detailfragen und keine Anträge zu stellen. Diese können danach bei der Behandlung der einzelnen Konten gestellt werden. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 70/2017 und steht zur Diskussion. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Abgeordnete. Zum Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2018 nehme ich im Namen der FBP-Fraktion wie folgt Stellung. Im Kontext des vorangegangenen Traktandums mit der Finanzplanung 2018 - 2021 steht das Budgetjahr 2018 im Fokus und so gehen wir vertiefter auf dieses Finanzzeitfenster ein. Wir haben bereits feststellen können, dass sich die Ausgangslage gegenüber dem Vorjahr erneut verbessert. Einerseits trägt die gute Konjunkturlage mit höheren Steuereinnahmen zu diesem Aufwärtstrend bei, andererseits sind die negativen Auswirkungen des Frankenschocks vom Jahr 2015 weitgehend überwunden, sodass sich die direkten Warenexporte nach einem starken Rückgang grösstenteils erholt haben sowie das Beschäftigungswachstum im vergangenen Jahr angezogen hat. Die Zuversicht des Aufwärtstrends wird im Weiteren auch durch die positiven Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre sowie durch die drei entsprechenden Finanzplanungsberichte untermauert. Inkludiert in dieser positiven Grundbewertung der Ausgangslage ist natürlich auch das ständige Bestreben und die permanente Zielsetzung, dass die Zügel bei den Kostenstellen, die berechenbar sind und beeinflusst werden können, weiterhin straff gehalten werden. Es sind, wie wir bereits im Rahmen der Finanzplanung 2018 - 2021 ausgeführt haben, die drei Massnahmenpakete abgeschlossen, jedoch nicht die Aufgabe und Aufforderung, mit den Staatsfinanzen «sorgsam» zu hauswirtschaften. Dass wir in dieser Lage sind und nun vermehrt in den Gestaltungsmodus eintreten können, ist massgeblich das Verdienst des Regierungschefs und mit ihm das Verdienst der Regierung, die in den letzten Jahren konsequent an dieser Basis der Gesundung der Staatsfinanzen arbeitete. Es war eine Arbeit für die Zukunft, denn ohne diese verantwortungsvolle Stabilisierung der Staatsfinanzen - bei der auch der Gesamtlandtag finanzpolitische Verantwortung übernahm - könnten wir kaum in eine zuversichtliche Finanzplanung der nächsten Jahre schauen und darauf aufbauen. Die Budgetentwicklung zum Vorjahr verläuft insgesamt übersichtlich und auf ersten Blick ohne grosse Veränderungen. Die Erträge steigen an, die Aufwendungen sind leicht über dem Vorjahresniveau. Das Budget 2018 liegt auf Linie mit der Finanzplanung des Vorjahres. Darin wurde das betriebliche Ergebnis für 2018 mit minus CHF 49 Mio. prognostiziert, aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird im Budget 2018 ein solches von minus CHF 53 Mio. dargelegt. Die Planungsinstrumente der Regierung sind vertrauenswürdig und der Prozess wird konsequent und verlässlich durchgeführt. Und doch liegt ein Haar in der Suppe, wenn wir auf Seite 14 die Hauptveränderungen im Budgetvergleich betrachten. Dem Budgeteffekt mit dem Minderaufwand beim AHV-Staatsbeitrag von CHF 24 Mio. stehen im Sozial- und Gesundheitsbereich höhere Aufwandpositionen von CHF 12,6 Mio. gegenüber, und diese lasten wohl auch künftig auf der Staatsrechnung. Darauf komme ich nachher bei den Beitragsleistungen noch zu sprechen. Zusammengefasst: Für das Voranschlagsjahr 2018 erwartet die Regierung ein positives Jahresergebnis in der Höhe von CHF 22 Mio. Im Vergleich zum Budget 2017 ist dies ein Plus von CHF 29 Mio. Die Gesamtrechnung weist einen Mittelzufluss von CHF 36 Mio. auf. Gegenüber dem Voranschlag 2017 gestalten sich die betrieblichen Erträge um 4% höher - das ist aufgerundet ein Mehr von CHF 30 Mio. Gesamthaft sind dies CHF 760,4 Mio. Beim betrieblichen Aufwand ist die Entwicklung nicht ganz so positiv, dieser ist CHF 3,6 Mio. höher mit insgesamt CHF 813,3 Mio., liegt aber dennoch unter dem Budgetwert von 2016. Rechnet man das Finanzergebnis von CHF 74 Mio. mit ein - dieses liegt etwas höher als das Budget 2017 -, ergibt sich in der Erfolgsrechnung für das kommende Budgetjahr 2018 ein positives Jahresergebnis in der Höhe von CHF 21,5 Mio. Das so oft zitierte betriebliche Ergebnis ist im neuen Budget mit Minus CHF 53 Mio. um CHF 26 Mio. besser als im Budget des laufenden Jahres. Diese Grössenordnung wurde schon öfters erwähnt als Zielsetzung für einen ausgeglichenen Staatshaushalt, da fest einrechenbare Beteiligungserträge und nicht ausgeschöpfte Kredite dieses Minus durchaus kompensieren können, unabhängig von den Launen der Finanzmärkte mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Ergebnis der Poolanlagen. Im Überblick die Investitionen: Die investiven Ausgaben liegen brutto mit CHF 46,8 Mio. über dem Niveau der Vorjahre. Bei investiven Einnahmen von CHF 16,4 Mio. betragen die Nettoinvestitionen für das Planjahr 2018 bei CHF 30,4 Mio. In der Gesamtrechnung wurden den liquiditätswirksamen Aufwendungen und den Bruttoinvestitionen die Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit und den investiven Einnahmen gegenübergestellt. Trotz einer negativen Mittelveränderung aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 37,9 Mio. resultiert aufgrund des Finanzergebnisses per Saldo eine positive Mittelveränderung in der Höhe von CHF 36,4 Mio. Aus dem Finanzergebnis erwartet die Regierung ein Plus von CHF 3,4 Mio. gegenüber dem Budget 2017, insgesamt CHF 74,4 Mio.: CHF 38,2 Mio. aus dem Nettoertrag der extern verwalteten Vermögen sowie CHF 35 Mio. aus dem Ertrag an Beteiligungen. Hauptkomponente der Erträge aus Beteiligungen stellt die Dividende der Liechtensteinischen Landesbank dar. Die Regierung budgetiert diesbezüglich, basierend auf der effektiven Dividendenausschüttung im laufenden Jahr, einen Betrag von CHF 30,1 Mio. Dies entspricht einer Erhöhung im Voranschlagsvergleich um rund CHF 1,8 Mio. Eine wichtiger Teil der Landesrechnung, auf den die Regierung Einfluss nehmen kann, betrifft die betrieblichen Aufwendungen. Hier zeigt sich bei der Betrachtung der langfristigen Entwicklung über zehn Jahre, dass die betrieblichen Aufwendungen in diesem Zeitraum markant gesenkt werden konnten. Grund: Die realisierten Massnahmen auf der Basis der drei implementierten Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes in den letzten Jahren zeigen ihre klare Wirkung. Mit dem Voranschlag 2018 nehmen die betrieblichen Aufwendungen zwar leicht zu, dies ist hauptsächlich im Kontext mit dem ausserordentlich tiefen Ausgabenvolumen in den Rechnungsjahren 2014 bis 2016 zu sehen. Ein Blick auf den Vergleich mit dem Jahr 2010 mit einem Aufwand von CHF 956 Mio. zeigt, dass das jetzt budgetierte Ausgabenvolumen mit CHF 813 Mio. deutlich darunter liegt. Eine erfreuliche Entwicklung nehmen die Steuereinnahmen: Gegenüber 2017 werden diese für 2018 mit einem Plus von CHF 28 Mio., also insgesamt mit CHF 693,5 Mio., erwartet. Trotz einer prognostizierten Erholung der Einnahmenseite im Voranschlagsvergleich liegen die betrieblichen Erträge im Voranschlag 2018 unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre in Höhe von CHF 790 Mio. Hier haben die Finanz- und Konjunkturkrise Ende des vergangenen Jahrzehnts, die Transformation des Finanzplatzes, der Euro-Franken-Konjunkturschock und Umstellungseffekte der Steuerreform ihre Spuren hinterlassen. Aus heutiger Sicht können wir jedoch mittelfristig mit relativ stabilen Einnahmen rechnen. Die auffälligsten «Bewegungen» in diesem zentralen Bereich «Steuern und Abgaben»: - Die grösste Veränderung zum Voranschlag 2017 ergibt sich bei der Ertragssteuer, welche CHF 14 Mio. beziehungsweise 6,4% höher ausfällt: gesamt CHF 234 Mio. - entspricht 34% der Gesamtsteuern.
- Die Vermögens- und Erwerbssteuer steigt im Voranschlagsvergleich um CHF 3 Mio.: gesamt CHF 93 Mio. - entspricht 13% des Gesamtvolumens.
- Die Erträge aus der Mehrwertsteuer erhöhen sich im Vergleich zum letztjährigen Voranschlag um CHF 2,5 Mio.: gesamt CHF 192,5 Mio. - entspricht 28% der Gesamtsteuereinnahmen. Und dies, obwohl der Mehrwertsteuersatz auf 1.1.2018 von 8% auf 7,7% abgesenkt wird.
- Weitere 6% der Steuer- und Abgabesummen im 2018 werden aus Stempelabgaben erwartet (CHF 46 Mio.); 5% Zollerträge und Mineralölsteuer (CHF 32,6 Mio.).
- Unter den erwarteten 14% des Gesamtsteuereinkommens figuriert unter anderem die Quellensteuer von österreichischen Grenzgängern mit CHF 28,4 Mio.
Kommen wir zu den massgeblichen Aufwandpositionen, so stellen wir bezüglich des Voranschlags 2018 Folgendes fest: - Der budgetierte Personalaufwand steigt mit einem Volumen von CHF 218 Mio. im Budgetvergleich um CHF 4,1 Mio. - das sind 1,9%. Die Regierung begründet dies damit, da sie mit dem vorliegenden Landesvoranschlag die Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in Höhe von 1% beantragt und dieser Anteil im Personalaufwandsbudget natürlich bereits inkludiert ist.
- Das Sachaufwandsvolumen steigt im Planjahr 2018 um CHF 4,6 Mio. - Steigerung von 5,4% - auf CHF 89,8 Mio. Diese Zunahme lässt sich zum grössten Teil mit CHF 3,2 Mio. auf dem baulichen Unterhalt Dritter begründen. Ein weiterer Teil der Erhöhung beruht in der Kategorie der Anschaffung von nicht aktivierbaren Sachanlagen.
- Die Beitragsleistungen von CHF 346,7 Mio. nehmen im Vergleich zum Voranschlag um CHF 11,7 Mio. ab. Dies ist ein Rückgang von 3,3%, wobei die Reduktion vor allem auf die Beiträge an eigene Anstalten und Stiftungen zurückzuführen ist - mit der Hauptposition der budgetwirksamen Reduktion des Staatsbeitrages an die AHV in Höhe von CHF 24 Mio. Geht man hier etwas ins Detail, so fallen doch gewisse Tendenzen auf, denen sich die Politik in Zukunft etwas vertiefter annehmen muss:
Die Beiträge an private Haushalte nehmen mit CHF 85,9 Mio. und 25% mittlerweile den grössten Anteil an den gesamten Beitragsleistungen des Landes ein. Das ist gegenüber dem Voranschlag 2017 ein Anstieg von CHF 7,2 Mio. oder 9,2%. Das betrifft vor allem folgende Positionen: - Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV nehmen um CHF 3,2 Mio. zu,
- die wirtschaftliche Hilfe um CHF 1,3 Mio.,
- die persönliche Hilfe um CHF 1,1 Mio.,
- die Prämienverbilligung für Einkommensschwache um CHF 0,9 Mio.,
- die Sozialhilfe für Asylsuchende und Rückkehrhilfe um CHF 0,5 Mio.,
- oder die Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls um CHF 0,5 Mio.
Die Aufwendungen für die Soziale Wohlfahrt unterliegen offensichtlich einer eigenen Dynamik, der sich der Staat kaum entziehen kann. Das gilt auch für die stetig steigenden Beitragskosten an die Spitäler, unabhängig von der aktuellen Diskussion um das Landesspital. Das gilt es zu berücksichtigen bei Forderungen an den Staat zu neuen oder erhöhten Beiträgen.
- Die Finanzausgleichszahlungen gehen im Voranschlag 2018 aufgrund der höheren standardisierten Steuerkraft der Gemeinden um CHF 4,9 Mio. zurück. Gesamthaft liegt die Finanzzuweisung im 2018 um CHF 1,1 Mio. oder 1% unter dem Voranschlag 2017.
Die Investitionen nehmen - nachdem sich das Land in den Jahren der Sparanstrengungen im Rahmen des Staatshaushaltes fast nur mit Unterhaltsarbeiten und Anlagensicherung befasste - einen leichten Aufwind ein. Das Investitionsvolumen 2018 beläuft sich brutto auf CHF 46,8 Mio. - mit anderen Worten: 16,3% über jenem vom Budget 2017. Diesen Ausgaben stehen investive Einnahmen in der Höhe von CHF 16,4 Mio. gegenüber. Das Nettoinvestitionsvolumen beträgt somit CHF 30,4 Mio. - dieses liegt knapp CHF 7 Mio. über dem Voranschlag 2017. Der grösste Anteil an den Bruttoinvestitionen entfällt im 2018 - so gemäss den Projektvorhaben im Planjahr 2018 - mit einem Anteil von 46% auf die Investitionsbeiträge. - Die Veränderung gegenüber dem Voranschlag von CHF 8,4 Mio. verursacht vor allem der geplante Investitionsbeitrag an das Landesspital für diverse An- und Umbauten sowie die Sanierung der Patientenzimmer: vorgesehene Summe von CHF 4,9 Mio.
- Bereits vom Landtag genehmigt ist der Verpflichtungskredit für die Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs mit CHF 1,1 Mio.
- Ebenfalls eingeplant ist der Betrag von CHF 5,5 Mio. für den Neubau des Alters- und Pflegeheims in Mauren.
- Der grösste Anteil der Bruttoinvestitionen - über 30% - fällt im 2018 auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter: CHF 14,5 Mio.
- Die Investitionen in die IT-Infrastruktur der gesamten Landesverwaltung inklusive Gerichte belaufen sich auf CHF 4,9 Mio.
- Die Tiefbauten sind mit CHF 7,4 Mio. veranschlagt.
- Bei den investiven Einnahmen fällt auf, dass wir schon seit Jahren deutlich höhere Rückzahlungen als Neudarlehen haben, in der Grössenordnung von CHF 7 bis 8 Mio. jährlich. Hier liesse sich eventuell ein Ansatz finden für ein langfristiges, zukunftsorientiertes Investitionsvorhaben.
Zusammengefasst legt die Regierung dem Landtag einen positiven Voranschlag mit einem Gewinn in der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF 2,2 Mio. vor. Die Regierung kann unter Finanzminister Adrian Hasler auf der Basis der Finanzplanung 2018 - 2021 im ersten Schritt dieser Planungsperiode mit dem Landesvoranschlag 2018 wiederum in eine Phase des zukunftsorientieren und massvollen Investierens und damit des Gestaltens eintreten. Dies sind die Früchte einer langjährigen, verantwortungsvollen und - wie sich jetzt herausstellt - einer sehr vorausschauenden, weitsichtigen und gelungenen Finanzpolitik. Dies zeigt sich ebenfalls bei der mutmasslichen Rechnung für das laufende Jahr. Bei höheren Erträgen und einer Aufwandentwicklung im budgetierten Bereich kann hier anstelle eines budgetierten Minus von CHF 8 Mio. mit einem Überschuss in Höhe von CHF 20 Mio. und einem Mittelzufluss in der Gesamtrechnung von CHF 36 Mio. gerechnet werden. Im Namen der FBP-Fraktion danke ich für das fachkompetente, seriöse und verantwortungsvolle Finanzmanagement der Regierung, allen Mitarbeitenden der Regierung, der Stabsstelle Finanzen sowie allen involvierten Beteiligten der Landesverwaltung für ihr Engagement und die sehr gute Arbeit. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich vorab bei allen Beteiligten der Regierung und den Mitarbeitenden, die diesen Bericht und Antrag zusammengestellt haben, recht herzlich bedanken. Der Voranschlag 2018 schliesst mit einem prognostizierten Überschuss von CHF 21,5 Mio. ab. Das ist erfreulich und gibt einigen Spielraum, der für vernachlässigte Bereiche ausgenutzt werden muss. Das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit ist nach wie vor negativ, auch nach den Jahren des Sparens. Wie Sie gestern schon mitbekommen haben, ist die Fraktion der Freien Liste der Ansicht, dass auf der Einnahmenseite durch Korrekturen am Steuergesetz weiter Handlungsbedarf besteht, denn die Herausforderungen werden in den nächsten Jahr nicht kleiner werden. Es ist vor allem durch den demografischen Wandel, die zunehmende Digitalisierung, aber auch die Umsetzung internationaler Regulierungen, denen wir uns nicht entziehen können, mit steigenden Kosten zu rechnen. Zeit ist es zudem auch, in das Personal, nach fast einem Jahrzehnt, wieder zu investieren, denn das ist nur würdig und recht. Ausserdem haben wir bekanntermassen ein Problem bei der Entlöhnung von Junglehrerinnen und Junglehrern, wo die Konkurrenzfähigkeit mit dem naheliegenden Ausland bereits nicht mehr gegeben ist. Was ist hier der Stand? Das prognostizierte Jahresergebnis ist aber nur, und das muss man klar sagen, wegen der Kürzung des Staatsbeitrags an die AHV um CHF 24 Mio. positiv. Ach, wie schön wäre es doch, wenn wir die uns zustehenden Millionen der Schweizer Grenzgänger jedes Jahr erhalten würden. Auch die gestern eingereichte Interpellation zur DBA-Quellensteuer zeigt deutlich auf, was für einen schlechten Deal Liechtenstein mit den Schweizer Nachbarn eingegangen ist. Vertan, meine Damen und Herren, da wird auch die Interpellation nichts ändern. Es offenbart sich uns nun auch immer deutlicher, wovor die Freie Liste immer und immer wieder gewarnt hat. Der Abbau bei der sozialen Sicherheit - ganz besonders bei der Krankenversicherung - macht sich nicht nur in den Taschen der Bürgerschaft bemerkbar, sondern auch im Landeshaushalt mit überproportional steigenden Aufwänden bei den Ergänzungsleistungen zur AHV, der Wirtschaftlichen Hilfe und - das immerhin bewusst in Kauf genommen - bei den Prämienverbilligungen für Einkommensschwache. Es wird in Zukunft wohl kaum vermeidbar sein, dass das Prämienverbilligungssystem massiv ausgebaut werden muss, was erwerbsabhängigen Prämien gleichkommt, denn die Prämienverbilligung ist, wie Sie wissen, eben genau erwerbsabhängig. Das Volk ächzt unter der hochgepriesenen Eigenverantwortung. Zwar wurden sinkende Krankenkassenprämien versprochen, de facto hat sich aber nur die Eigenleistung erhöht. Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat lediglich dazu geführt, dass jede Person, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt, einfach mehr bezahlt. Ausser Spesen nichts gewesen im Gesundheitswesen.Noch einmal eingehen möchte ich hier auf die Diskussion im Zusammenhang mit der Interpellationsbeantwortung betreffend den Finanzausgleich. Dort wurde klar ersichtlich, dass die ganzen finanziellen Risiken des Wirtschaftszyklus beim Land angesiedelt sind. Momentan läuft die Wirtschaft gut. Wir haben rekordtiefe Arbeitslosigkeit, die Wirtschaft wächst, die Banken, aber auch ganz besonders wichtige Industrieunternehmen schreiben sehr gute bis Rekordgewinne. Trotzdem gelingt es uns bei stark reduzierter Kostenbasis in einer Zeit der Hochkonjunktur nicht, ein ausgeglichenes betriebliches Ergebnis zu schreiben. Das erfüllt mich wenigstens schon etwas mit Sorge. Vor allem dahingehend, wenn ich sehe, dass breiter Konsens besteht, dass hier nichts unternommen werden muss, wie wir es in diesem Landtag ja gesehen haben. Beim nächsten kleinen Schnupfen, mit dem die Wirtschaft sich infizieren wird, werden die Folgen in Form von fehlenden Einnahmen mit ganz schmerzhafter Brutalität auf den Staatshaushalt durchschlagen. Wer es nicht glaubt, wird es dann fühlen. Auch wird sich eine wirtschaftliche Flaute mit einer Baisse an den Börsen korrelieren. Will heissen, rasseln uns die Steuereinnahmen in den Keller, wird auch die Börse nichts abwerfen - nein, wir werden eher gar draufzahlen. Da ist es ein kleiner Trost, dass rund die Hälfte des Finanzergebnisses von Dividendenzahlungen herrührt. Nichtsdestotrotz gibt es Massnahmen, die keinen Aufschub mehr erlauben. So ist es notwendig und verdient, jetzt in das Personal zu investieren. Denn wie es auf der Seite 9 des Regierungsprogramms heisst, positioniert sich die Landesverwaltung und auch der Bildungsbereich sowie die Judikative «als attraktive Arbeitgeberin» mit einer «marktorientierten Entlöhnung». Und wenn ich den finanziellen Aufwand von CHF 6 Mio., wobei CHF 2 Mio. nur einmalig anfallen würden, der gerechtfertigt und verdient ist, mit den Rückstellungen für zwei Magistraten - konkret die dieses Jahr aus der Regierung ausgeschiedenen Mitglieder - vergleiche, der für zwei Nasen circa CHF 2,1 Mio. beträgt, dann setzt das alles auch wieder in eine gesunde Relation. Mehr dazu aber in Kürze. Auch der Schutzwald kann nicht weiter vernachlässigt werden. Es ist wohl das Mindeste, dass der Landtag nun über seine ureigenste Verantwortung, nämlich die Finanzhoheit, hier ein Zeichen setzt. Im selben Atemzug möchte ich unseren Vorschlag im Bereich des Erhalts der natürlichen Lebensräume und der Biodiversität nennen, den wir dann zu gegebener Zeit einbringen werden. Es muss jetzt gehandelt werden, denn aufgeschoben ist aufgehoben. Schliesslich erfüllt es mich mit Schrecken, dass die Regierung offenkundig bereit gewesen wäre, den Verein Kindertagesstätten durch die Umverlagerung dringend benötigter Gelder an die Wand fahren zu lassen. Dass die Regierung bereitwillig in Kauf nimmt, Existenzen von Menschen zu gefährden, die auf diese Dienstleistung angewiesen sind, und in der Wirtschaft dringend benötigten Fachkräften eine Teilnahme am Arbeitsprozess verwehren will, zeugt von der geistigen Haltung der Verantwortlichen. Deshalb bin ich froh, dass aus den Reihen der FBP-Fraktion ein Erhöhungsantrag eingebracht wurde, den wir selbstverständlich unterstützen werden. Es handelt sich dabei um einem Antrag, der es dem Verein Kindertagesstätten ermöglicht, zu überleben - nichts mehr, als zu überleben. Dann werde ich nun, wie mit dem Herrn Landtagspräsidenten abgesprochen, meine Ausführungen zu unserem Antrag bezüglich Lohnverhandlungen vortragen. Die Regierung schlägt die Anpassung der Löhne für Leistungsträger mit 1% der Lohnsumme (fixer Leistungsanteil) vor. Die letzte wirkliche Verdienstanpassung liegt neun Jahre zurück. Zwar beschloss der Landtag 2011 eine Erhöhung der massgeblichen Lohnsumme um 1%, jedoch ist davon in den Lohntüten leider wegen höherer Lohnabzüge bei der Nichtbetriebsunfallversicherung und höherer Beiträge in die Pensionsversicherung nichts angekommen; es handelte sich quasi um einen Inflationsausgleich. 2009 beschloss der Landtag letztmals, die Gesamtlohnsumme zur Anpassung des fixen Leistungsanteils um 2% zu erhöhen, die auch zu realen Lohnerhöhungen geführt hat. Seitdem hat es keine Verdienstentwicklung in der Landesverwaltung und bei den Lehrpersonen und so weiter gegeben. Ganz im Gegenteil: Die Nettolöhne der Angestellten im öffentlichen Dienst haben sich vor allem im Zusammenhang mit den Solidaritätsbeiträgen, die à fonds perdu in die Pensionskasse zu leisten sind, sowie für alle steigenden Krankenkassenprämien und ab dem nächsten Jahr höheren AHV-Beiträgen negativ entwickelt; alles das bei höherer Arbeitsleistung bei zudem geringerem Personalbestand. Hier soll ausserdem ein weiteres Mal klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Angestellten im öffentlichen Dienst keine Schuld an der Unterdeckung der Pensionskasse getragen haben. Die Behebung des Problems wurde aber sehr wohl finanziell auf ihrem Rücken durchgeführt: Höhere Beiträge bei gleichzeitig geringeren Pensionen. Kurzum, die finanziellen Anstellungsbedingungen für das Personal im öffentlichen Dienst haben sich im letzten Jahrzehnt markant verschlechtert. Im Gegensatz dazu wurden in den angeschlossenen Betrieben und bei den Gemeinden im selben Zeitraum sehr wohl Lohnerhöhungen gesprochen, wie in den Jahresberichten und Jahresrechnungen nachgelesen werden kann. Schliesslich soll hier auch noch erwähnt werden, welchen Leistungsausweis der diplomierte Wirtschaftsprüfer Iwan Zimmermann, der bei Ernest & Young zuständig ist für die Leitung Wirtschaftsprüfung Liechtenstein und Ostschweiz, in der Publikation «Zentralschweiz am Sonntag» am 15.10.2017 gesagt hat: «Wenn ich eine eigene Firma gründen möchte, würde ich Liechtenstein als sehr gute Alternative zur Schweiz beurteilen. Ich komme dort viel schneller zum Ziel. Die Wege in der Verwaltung sind kurz und effizient.» Eine leistungsfähige Verwaltung ist ein Standortvorteil, den es zu hegen und zu pflegen gilt. Das hängt auch mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Angestellten im öffentlichen Dienst zusammen. Die Regierung schlägt nun, wie ich das bereits ausgeführt habe, eine Erhöhung des fixen Leistungsanteils für Leistungsträger vor. Ich möchte diese Ausführung kurz übersetzen: Die Regierung schlägt also eine sehr geringe Verbesserung des Verdienstes vor, die ausserdem nur ein Teil der Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten soll. Diejenigen, die leer ausgehen, so hat es die Regierung an die Mitarbeitenden indirekt kommuniziert und so ist es zumindest sicher angekommen, sind somit keine Leistungsträger. Die Frage würde sich hier noch stellen, ob diese Nicht-Leistungsträger «nur» im letzten Jahr keine Leistungsträger waren oder allenfalls seit 2009. Die Regierung, und allen voran der Regierungschef als oberster Personalchef, hat es somit geschafft, mit einer Lohnerhöhung - ich wiederhole: mit einer Lohnerhöhung - die Demotivation zu fördern und Unruhe in den öffentlichen Dienst zu bringen. Das habe ich in dieser Form auch noch nicht erlebt.Der Staatshaushalt sei saniert, so wird die Regierung nicht müde zu wiederholen. Es ist nun an der Zeit, gerade diejenigen Personen, die ganz massgeblich und direkt zu dieser Sanierung einen wesentlichen Beitrag geleistet haben und immer noch leisten, zu belohnen. Die Angestellten im öffentlichen Dienst haben eine Aufbesserung ihres Verdienstes zweifellos verdient. «1% nur gerade für Leistungsträger», im Angesicht der Geschehnisse des letzten Jahrzehnts, ist ein Antrag, der der Situation unserer Ansicht nach in keiner Weise gerecht wird. Die Fraktion der Freien Liste wird deshalb folgenden Antrag bei der massgeblichen Lohnsumme stellen: - für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6
- einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils,
- und einem Anteil von 1% der Gesamtlohnsumme für einen einmaligen variablen Leistungsanteil zuzustimmen;
- für das Jahr 2018 gemäss Art. 5 des Staatspersonalgesetzes vom 24. April 2008, LGBl. 2008 Nr. 8 eine massgebliche Lohnsumme von CHF 98,969 Mio. zu bewilligen;
Die Punkte 3 und 4 sind unverändert gegenüber dem ursprünglichen Antrag der Regierung. Dieser Antrag ist auch im Lichte der im ganzen Land anstehenden Lohnverhandlungen von Arbeitnehmern und deren Vertretungen und der Arbeitgeber zu sehen. Die Wirtschaft boomt sicherlich, die Arbeitslosigkeit ist auf Rekordtief. Wann soll es denn im volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang Lohnerhöhungen geben, wenn nicht jetzt?Zudem, und das ist ein weiterer wichtiger Punkt, werden im nächsten Jahr für alle höhere Lohnabzüge durchschlagen. Spricht der Landtag keine Mittel, die verhältnismässig, angemessen und verdient sind, wird sich die Wirtschaft hüten, Gelder, die vorhanden sind, an die Mitarbeiter weiterzugeben. Denn sie sind es, die den Erfolg von Unternehmen mitbestimmen. Das ist bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht anders als in der freien Marktwirtschaft. Dieser Antrag, der erstens wohl verdient ist, hat zweitens Signalwirkung für die gesamte Arbeitnehmerschaft. Die von der Fraktion der Freien Liste geforderten Erhöhungen des Verdienstes bedeuten einen zusätzlichen Aufwand von rund CHF 6 Mio., wobei beim vorliegenden Antrag CHF 2 Mio. davon nur für das Budgetjahr 2018 anfallen. Im Vergleich zum Antrag der Regierung bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand von CHF 4 Mio. im Budget fürs kommende Jahr. Das erscheint auf den ersten Blick eine hohe Summe zu sein, wird allerdings, wie ich es schon ausgeführt habe, mit den Rückstellungen für ehemalige Regierungsmitglieder - Stichwort «Pensionen Magistraten» - ins Verhältnis gesetzt, wo für zwei Köpfe rund CHF 2,1 Mio. im Jahr 2017 zurückgestellt wurden. Ausserdem ist die Investition in das Personal auch dahingehend zu rechtfertigen, weil seit nunmehr neun Jahren vom Landtag keine wirkliche Erhöhung mehr gesprochen wurde, der Staatshaushalt nach Aussagen der Regierung saniert sei und das 2003 revidierte Besoldungsgesetz nur funktioniert, wenn der Landtag mit einiger Regelmässigkeit Mittel spricht. In Art. 14 des Besoldungsgesetzes heisst es: Art. 14 - Jährliches Budget für Besoldungsanpassungen - Abs. 1: «Der Landtag beschliesst jährlich auf Antrag der Regierung im Rahmen des Voranschlages den prozentualen Anteil an der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des individuellen Besoldungsanteils sowie die prozentuale Aufteilung in den fixen und den variablen Leistungsanteil. Massgebend sind insbesondere: a) die allgemeine Lohnentwicklung in den öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft; b) die Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt; c) die Finanzlage des Staates.» Den Reste erspare ich mir in diesem Zusammenhang. Ohne dass der Landtag Mittel spricht, ist de facto keine Lohnentwicklung möglich. Seit nunmehr neun Jahren herrscht Stillstand, ja es hat gar eine Negativentwicklung stattgefunden. Die Fraktion der Freien Liste ist der festen Überzeugung, dass sich der Staat Liechtenstein dies nicht auf Dauer leisten kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bitte Sie, Ihren Antrag bei der Behandlung des Antrages der Regierung nach der Beratung der Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung zu wiederholen. Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Lageder, ich werde in meinen nachfolgenden Ausführungen in Bezug auf die letzte Lohnerhöhung von einer anderen Jahreszahl ausgehen als Sie. Gemäss Landtagsprotokoll des Landesvoranschlages 2011 wurde für das Jahr 2012 letztmals eine Lohnerhöhung gesprochen und nicht im Jahre 2008, wie auch in den Ausführungen Ihres Fraktionskollegen in der «Liewo» vom letzten Sonntag ausgeführt wurde. Dies nur zur Erläuterung, weshalb ich teilweise zu anderen Schlüssen komme.Aus dem zuvor behandelten Bericht zur Finanzplanung 2018 - 2021 lässt sich sehr gut erkennen, dass die Staatsfinanzen nicht nur momentan im Lot sind, sondern die Regierung auch mittelfristig davon ausgeht, dass die fünf finanzpolitischen Eckwerte zumindest bis ins Jahr 2021 eingehalten werden können. Die Regierung erwartet in der Finanzplanungsperiode 2018 bis 2021 kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio. In Bezug auf die Reserven wird unser Land in noch nie gekannte Grössenordnungen vorstossen. Gemäss Hochschätzung für das laufende Jahr wird von einem weiteren Anstieg des Deckungsüberschusses auf CHF 1,613 Mia. ausgegangen. «Sollte dies so eintreffen, übersteigt dieser den bis anhin erreichten Höchststand von CHF 1,611 Mia. im Jahr 2007», schreibt die Regierung auf Seite 10 der Finanzplanung. Sollte die Prognose der Regierung in Bezug auf die kumulierten Mittelzuflüsse bis 2021 eintreffen, wird unser Land in wenigen Jahren an der Zwei-Milliarden-Marke an Deckungsüberschüssen anklopfen. Deshalb besteht wohl kein Zweifel, dass die Aussage «der Staatshaushalt ist saniert» der Wahrheit entspricht. Aus diesem Grunde überrascht es auch nicht, dass die Regierung auch kommendes Jahr ein positives Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung in der Höhe von CHF 22 Mio. erwartet. Die Gesamtrechnung weist einen Mittelzufluss von CHF 36 Mio. aus. Bei den betrieblichen Erträgen wird ein Volumen von CHF 760 Mio. und somit eine Steigerung gegenüber dem Voranschlag 2017 von 4% veranschlagt. Diesbezüglich liegen die Steuereinnahmen von CHF 693 Mio. und einer Steigerung von knapp CHF 28 Mio. deutlich über dem Voranschlag 2017. Ein Grossteil davon betrifft die Ertragssteuer, welche rund CHF 14 Mio. höher ausfallen soll. Die Regierung beruft sich hierbei auf Schätzungen, die bei relevanten Steuerzahlern zum Steuerjahr 2017 eingeholt wurden. Darüber hinaus geht die Regierung von einer anhaltend positiven Wirtschaftslage aus, was in Bezug auf die internationale Wirtschaftsentwicklung auch so angenommen werden darf. Auf der Aufwandseite wird im Voranschlagsvergleich erstmals seit der Durchführung des Sanierungsprojektes wieder mit einer geringen Zunahme von CHF 4 Mio. oder 0,4% gerechnet. Auch dies erachte ich hinsichtlich der aktuellen finanziellen Lage als angebracht. Trotzdem ist nicht alles Gold, was glänzt: Mit den betrieblichen Aufwendungen in der Höhe von CHF 813 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit von rund CHF 53 Mio. Im Endergebnis ist das Finanzergebnis in der Höhe von rund CHF 74 Mio. dafür verantwortlich, dass mit einem positiven Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. gerechnet werden darf. Natürlich kann man argumentieren, dass das Finanzergebnis genau gleich wie das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit zum Jahresergebnis gehört. Grundsätzlich stimmt das ja auch. Aber trotzdem erhalten die vorgelegten Zahlen dadurch einen kleinen Dämpfer, wobei mir bewusst ist, dass in den Detailpositionen Finanzergebnis nicht gleich Finanzergebnis ist. Während gewisse konstante Einnahmen wie Zinsen und Dividenden - und hierbei besonders jene der Landesbank - ohne Einschränkung als definitive Einnahmen budgetiert werden können, sind Gewinne auf Finanzanlagen doch mit hoher Unsicherheit behaftet. Dass die Entwicklung an den Finanzmärkten so weitergeht wie in jüngster Zeit, darf nicht angenommen werden. Und wenn man Analystenmeinungen verfolgt, ist es nicht eine Frage, ob die gegenwärtige Blase an den Finanzmärkten platzt, sondern nur noch wann. Dann können jene CHF 26 Mio., welche die Regierung als Kursgewinne budgetiert, sich rasch in Luft auflösen. Ich möchte hier nicht schwarzmalen, sondern die Regierung einfach bitten, die Schwelle von CHF 800 Mio. bei den betrieblichen Aufwendungen im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass man sich nicht zu weit von ihr entfernt. Sie scheint mir doch eine Grösse zu sein, an welcher man sich ausrichten kann. In den Rechnungsjahren 2012 bis 2017 konnte der Personalaufwand absolut um CHF 10 Mio. reduziert werden. Im Voranschlag 2018 steigt er gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2017 um CHF 4 Mio. Dieser Anstieg ist unter anderem im Antrag der Regierung nach einer Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in der Höhe von 1% begründet. Ich unterstütze diesen Antrag der Regierung. Dieser Antrag führt jedoch dazu, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Anpassung ihres Gehalts hoffen dürfen. Entscheiden, wer als Leistungsträger gilt und wem diese einprozentige Erhöhung gewährt werden soll, werden die Amtsleiter. Darüber hinaus könnte der Fall eintreten, dass gewisse Leistungsträger diesen einprozentigen Anteil zwar verdient hätten, aber durch die Eingrenzung von maximalen Leistungsboni nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, da sie sonst den maximalen ordentlichen Jahreslohn ihrer Lohnklasse übersteigen, was nicht zulässig ist. Seit dem Jahre 2012 wurde keine generelle Lohnerhöhung mehr gesprochen. Der Grund hierfür liegt sicherlich in der Finanzkrise des Jahres 2008, in den wirtschaftlichen Folgen dieser Finanzkrise, welche in den Jahren 2009 bis 2013 mehrheitlich zu negativen Jahresergebnissen und Reservenabbau führten, sowie in der Sanierung des Staatshaushaltes der Jahre 2014 bis 2016. Diese Phase ist nun glücklicherweise überstanden. Die Freie Liste beantragt neben diesem einprozentigem Leistungsanteil zusätzlich eine generelle Lohnerhöhung um 2%. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich anerkenne zwar die Notwendigkeit einer generellen Lohnerhöhung, 2% erscheinen mir jedoch zu hoch. Dies aus zweierlei Gründen: - Wie zuvor erwähnt, schliesst der Landesvoranschlag nur dank einer optimistischen Einschätzung in Bezug auf das Finanzergebnis positiv ab. Aus den betrieblichen Aufwendungen resultiert immer noch ein Aufwandüberschuss von rund CHF 53 Mio. Die budgetierten Kursgewinne von CHF 26 Mio. werden höher veranschlagt als das budgetierte Jahresergebnis in der Erfolgsrechnung von rund CHF 22 Mio. Die Abhängigkeit vom Finanzergebnis und die damit verbundene Unsicherheit ist mir einfach zu gross, um einer generellen zweiprozentigen Lohnerhöhung zuzustimmen.
- Von Bedeutung ist für mich jedoch auch der Vergleich mit der Privatwirtschaft. Die Lohnanpassungen des Landes und branchenübergreifend jene der Privatwirtschaft sollten nicht zu weit divergieren, sondern sich in etwa die Waage halten. Ich gehe davon aus, dass dies seit der letzten generellen Lohnerhöhung 2012 zum Nachteil des Staatspersonals nicht geschehen ist. Während in der Privatwirtschaft die eine oder andere Lohnerhöhung gewährt wurde, wurde eine solche dem Staatspersonal generell nicht zugestanden.
Ich kann aber auch den Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch in der «Liewo» von letzten Sonntag teilweise beipflichten, der einen weitaus höheren Durchschnittslohn in der Verwaltung als gegenüber der Privatwirtschaft ausmacht. Auch wenn diese Aussage nicht auf alle Bereiche des Staatspersonals so gesagt werden kann, gehe ich mit ihm überein, dass die maximalen ordentlichen Jahreslöhne bei einzelnen Lohnklassen weit über dem Durchschnitt liegen. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Lohn- und Protokollvereinbarungen der letzten Jahre der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge genauer zu betrachten. Bis auf den Verband der Liechtensteiner Personaldienstleister, bei welchem ich aus den Ausführungen der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK) keine hierfür relevanten Informationen entnehmen konnte, und dem Gipser- und Malerverband, der erst seit Kurzem einen GAV kennt, wurden zwischen 2014 und 2017 von allen Verbänden generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Diese bewegten sich mehrheitlich in der Grössenordnung von 0,5% bis 1%. Gab es eine Nullrunde, wurden im Jahr davor oder danach generelle oder individuelle Lohnerhöhungen gewährt. Für das Jahr 2018 genehmigten beispielsweise der Baumeister- und Pflästererverband eine individuelle sowie das Detailhandelsgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von jeweils 0,5%. Die Summen der Lohnerhöhungen während der Jahre 2014 bis 2017 bei den Verbänden mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen bewegen sich mehrheitlich bei 1% und mehr. Unter diesen privatwirtschaftlichen Gegebenheiten und aus der Tatsache, dass die Nullrunden beim Staatspersonal ins Jahr 2012 zurückreichen, werde ich zusätzlich zum Antrag der Regierung um eine einprozentige Erhöhung des Leistungsanteils eine generelle Lohnerhöhung für das Staatspersonal von 1% beantragen. Damit erhöht sich die massgebliche Lohnsumme gegenüber dem Antrag der Regierung um CHF 952'000. Mein Antrag zu den Absätzen 1 und 2 wird im Wortlaut lauten: «Der hohe Landtag wolle - für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6 einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils (1% generell, 1% leistungsbezogen) zustimmen;
- für das Jahr 2018 gemäss Art. 5 des Staatspersonalgesetzes vom 24. April 2008, LGBl. 2008 Nr. 8 eine massgebliche Lohnsumme von CHF 98,01 Mio. bewilligen;»
Die Absätze 3 und 4 des Antrages der Regierung bleiben unverändert. Ich gehe davon aus, dass - sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden - alle betreffenden Konti, also auch jene, welche keinen Bestandteil der massgeblichen Lohnsumme darstellen, automatisch eine Anpassung erfahren. Deshalb werde ich auf Anträge auf dementsprechende Beitragserhöhungen bei der Behandlung der einzelnen Konti verzichten. Diesbezüglich bitte ich die Regierung noch um ihre Einschätzung, ob dieses Vorgehen so richtig ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bitte auch Sie, Ihren Antrag bei Behandlung des Antrages der Regierung zu wiederholen. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur auf das Votum des Abg. Thomas Lageder kurz eingehen und ich kann Ihnen sagen, dieses Votum löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Wie kann man solche Aussagen machen? Punkt 1 zum DBA Schweiz-Liechtenstein: Immer wieder versuchen Sie, dieses Abkommen als schlechten Deal darzustellen. Fragen Sie einmal in der Wirtschaft, was dort die Rückmeldungen sind. Und schauen Sie einmal, wie die Ausgangslage war. Ich kann es nur wiederholen: Wir hatten vorher gar nichts. Und jetzt haben wir doch immerhin mindestens 50% unseres Ziels erreicht. Natürlich hätten wir auch gerne die Quellensteuer gehabt - das ist keine Frage, da bin ich bei Ihnen. Aber immer so zu tun, als ob es ein schlechter Deal wäre und als ob etwas anderes möglich wäre, ist einfach schlichtweg falsch. Es braucht hier einen Partner, der einverstanden ist, und wenn die Schweiz diesem Abkommen nicht zustimmt, dann gibt es kein neues DBA. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen, ob Sie nun wollen oder nicht.Die zweite Aussage betreffend KVG-Revision: Das Volk ächze darunter und ausser Spesen nichts gewesen im Gesundheitswesen. Auch hier kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn Sie schauen, was gemacht wurde und wie die Kostenbeteiligung erhöht worden ist, und dann einen Blick in die Schweiz werfen, dann werden Sie sehen, wo dort die Prämien sind. Ich habe mir die Zahlen kommen lassen, die der Regierungsrat Mauro Pedrazzini anlässlich der Medienkonferenz kommuniziert hat. In Liechtenstein bezahlt eine Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren pro Jahr netto CHF 6'300 für die Krankenversicherung. Über dem Rhein, wenige Kilometer entfernt im Kanton St. Gallen, bezahlt dieselbe Familie CHF 12'600, das ist das Doppelte - ich wiederhole: das Doppelte. Dann vergleichen wir die Prämiensteigerungen in der Schweiz und in Liechtenstein. Das wird von Ihnen einfach alles ausgeblendet. Ich verstehe einfach nicht, dass man hier so einseitig Argumente vorträgt.
Dann haben Sie die Regierung betreffend die Kita-Finanzierung kritisiert. Haben Sie vergessen, dass im letzten Jahr die Regierung einen Antrag gestellt hat, diese Finanzierung zu erhöhen und der Landtag diesen Antrag abgeschmettert hat? Es war der Landtag und nicht die Regierung; und Sie kritisieren hier die Verantwortung der Regierung, die sie nicht wahrgenommen haben soll. Zum Thema Lohnerhöhung: Da wurden Sie vom Abg. Alexander Batliner bereits korrigiert, die letzte Lohnerhöhung ist im 2012 erfolgt. Wenn andere Anpassungen bei den Lohnabzügen erfolgen, hat das nichts mit der Frage zu tun, ob eine Lohnerhöhung stattgefunden hat oder nicht. Der Landtag hätte diese Lohnerhöhung nicht sprechen müssen, dann hätte es einfach eine Mehrbelastung aufgrund höherer Lohnabzüge gegeben. Deshalb nochmals: Im 2012 gab es die letzte Lohnerhöhung. Und was immer wieder vergessen wird, wenn man von schlechteren Anstellungsbedingungen spricht: Das grösste Projekt, das in den letzten Jahrzehnten umgesetzt worden ist, ist die Ausfinanzierung der staatlichen Pensionsversicherung mit rund CHF 230 Mio. Und das darf man einfach auch nicht vergessen, dies wird immer ausgeblendet. Und dass wir hier eine Lösung gesucht haben, um auch beim Volk diese Unterstützung zu bekommen, und die Abstimmung dann knapp gewonnen haben, das darf man einfach nicht vergessen. Dann haben Sie mich kritisiert betreffend die Kommunikation betreffend den fixen Leistungsanteil. Man kann sicher über das Wort Leistungsträger diskutieren, ob das nun geschickt gewählt war oder nicht. Für mich war es das zentrale Anliegen, dass eben nicht die Anspruchshaltung besteht, dass nun jeder 1% Lohnerhöhung bekommt. Und wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, dann werden Sie auch Mitarbeiter haben, die sich sehr stark einsetzen für den Betrieb, die vielleicht am Abend länger bleiben, gewisse Projekte umsetzen, die bereit sind, die sogenannte Extrameile zu gehen, und andere, die sich eher zurücklehnen. Und wenn dann alle gleich viel bekommen am Ende des Tages, dann stellt sich schon die Frage, wo hier die Motivation bleibt. Und deshalb war meine klare Botschaft, dass es eben individuell betrachtet wird und nicht jeder davon ausgehen kann, dass er fix 1% Lohnerhöhung bekommt. Ich denke, diese Aussage war zu diesem Zeitpunkt auch gerechtfertigt. Das wären so weit meine Ausführungen zu Ihrem Votum.Dann hat der Abg. Alexander Batliner noch gefragt, ob das Vorgehen, wie er es vorgeschlagen hat, korrekt ist. Ich bin der Meinung, das ist das richtige Vorgehen. Es macht keinen Sinn, wenn wir über die verschiedenen Anträge betreffend Erhöhung des fixen Leistungsanteils sprechen und dann bei den jeweiligen Kontos diese Korrekturen vornehmen. Vielmehr legt der Landtag im Rahmen der Anträge fest, wie hoch die Lohnerhöhung allenfalls sein soll, und wir werden diesen Beschluss selbstverständlich in den entsprechenden Konti berücksichtigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf die Aussagen des Herrn Regierungschefs möchte ich nicht eingehen. Ich möchte nur noch einmal meine Frage bezüglich des Entwicklungsstands Junglehrerinnen und Junglehrer wiederholen, da mir das Thema doch sehr am Herzen liegt. Und ich möchte betonen, das ist dringlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Frage betreffend die Lehrerbesoldung für die dienstjüngeren Lehrer in unserem Land. Es ist so, dass eine Analyse der Lehrerbesoldung gezeigt hat, dass Lehrpersonen mit mehreren Jahren - also wenigen, aber mehreren Jahren - Berufserfahrung, abgesehen von Lohnanpassungen aufgrund des Erfahrungsanteils, denselben Lohn wie Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerinnen haben, sich also keinerlei Lohndifferenzierung nach Massgabe der Berufserfahrung bildete. Davon betroffen sind insbesondere dienstjüngere Lehrpersonen ab dem vierten bis circa 15. Dienstjahr. Aufgrund dessen hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2017 beschlossen, dass per 1. Januar 2018 eine systembedingte Lohnanpassung bei Lehrpersonen ab dem vierten bis maximal 15. Dienstjahr im Rahmen der Systemwartung ausgefertigt wird. Das Schulamt wird die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt unter Berücksichtigung des Ausschöpfungspotenzials des fixen Leistungsanteils zuweisen. Das heisst, wir haben hier eine sehr kurzfristige Massnahme getroffen und unter Hochdruck daran gearbeitet. Und diese Massnahme wurde bereits auch allen Lehrervereinen kommuniziert, sie ist bereits in der Budgetierung 2018 integriert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur nochmals kurz bei der Frau Bildungsministerin rückfragen. Welcher Betrag oder welcher Prozentsatz an Mitteln wurde zur Verfügung gestellt? Und ich denke nicht, dass das das Ende der Fahnenstange ist, sondern dass es weitergeht. Könnten Sie auch dazu noch einige Ausführungen machen, was die Regierung gedenkt in den nächsten Jahren zur tun? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Für diese kurzfristige Massnahme der Systemwartung wurden 0,25% der Lohnsumme vorgesehen, das ist so verankert in der Verordnung. Die wird aber ganz spezifisch mit dem Verteilschlüssel verteilt, sodass es gezielt diesen Personen zusätzlich zugutekommt, die von dieser Problematik betroffen sind, unabhängig von dem 1% - oder wie viele Prozente es dann sein werden - der allgemeinen Lohnerhöhung. Und ja, das ist die kurzfristige Massnahme. Für die längerfristige Massnahme wurde das Schulamt beauftragt, zusammen mit dem Amt für Personal und Organisation der Regierung zeitnah einen Vorgehensvorschlag zur Verbesserung der Lohnperspektive, insbesondere von dienstjüngeren Lehrpersonen, zu unterbereiten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Lehrerbesoldung in das Besoldungssystem des Staatspersonals eingeschlossen ist und daher nicht völlig losgelöst betrachtet werden kann. Aber dies war in diesem Regierungsbeschluss ein klarer Zusatzauftrag. Kurzfristige Massnahme jetzt mit der Systemwartung; längerfristige Massnahme: ein Zusatzauftrag zur Prüfung des Systems. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, Herr Präsident. Ich möchte vielleicht doch noch einmal zwei, drei Argumente bezüglich unseres Antrags bringen. Herr Regierungschef, ich bin zwar kein Finanzexperte, aber ich habe heute wirklich gehört: Es geht uns gut, CHF 2 Mia. auf der hohen Kante bald, der Staatshaushalt ist saniert. Auf der anderen Seite lese ich zum Beispiel: die massive Abschwächung des Schweizer Frankens in den letzten Jahren, also man bekommt weniger für das gleiche Geld. Dann rechnet man mit einem realen Anstieg des Bruttoinlandproduktes. Hier würde mich interessieren, Herr Regierungschef, mit welcher Steigerung des BIP rechnen Sie im 2018? Und der dritte Grund ist einfach auch: Es ist eine kommende Inflation feststellbar. Die Löhne kommen unter Druck, die Beiträge an Pensionskassen, an Krankenversicherungen steigen einfach. Und ich meine schon, wenn man das alles berücksichtigt, wäre es jetzt wirklich schon an der Zeit, das Staatspersonal daran zu beteiligen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich erkenne die einzige aufkommende Inflation bei den Begehrlichkeiten der Freien Liste, wenn es um die Löhne der Staatsangestellten geht. Nichts anderes, als Geld auszugeben, was andere haben, das ist Ihr, das ist euer Motto. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe mich ja nicht konkret zu den Anträgen der Freien Liste betreffend Lohnerhöhung geäussert. Ich denke, das ist auch Sache des Landtages. Was ich aber doch festhalten möchte zu Ihren Ausführungen betreffend Wechselkurs Schweizer Franken zu Euro: Sie bekommen mehr für das Geld, nicht weniger. Der starke Schweizer Franken hat dazu geführt, dass unsere Exportwirtschaft leidet. Aber wenn Sie Güter aus dem Ausland einkaufen, bekommen Sie viel mehr Güter fürs gleiche Geld. Und wenn Sie einmal schauen, wie sich die Preise bei gewissen teuren Produkten entwickelt haben - zum Beispiel die Fahrzeugpreise mit diesen Eurorabatten und Preisreduktionen. Schauen Sie einmal die Preise für Benzin, Heizöl und so weiter an. Die Preise waren früher viel höher. Wir hatten in den letzten Jahren keine Inflation, wir hatten Deflation. Die Kaufkraft ist die letzten Jahre gestiegen, das darf man nicht vergessen. Zum BIP-Wachstum kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da habe ich die entsprechenden volkswirtschaftlichen Daten nicht. Zum Thema Inflation, die Sie angesprochen haben: Natürlich geht man davon aus, dass es irgendwann wieder zu einer Inflation kommen wird. Aber derzeit sind wir, was den Teuerungsausgleich anbelangt, klar unter dieser Marke. Und erst wenn diese Marke überschritten wird, stellt sich die Frage, ob ein Teuerungsausgleich beim Landtag beantragt wird oder eben nicht. Aber derzeit ist das für mich kein Thema.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Grundsatzdiskussion abgeschlossen. Bevor wir nun in die Detailberatung gehen, machen wir 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 11 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 16, Landesvoranschlag und Finanzgesetz für das Jahr 2018. Wir kommen zur Detailberatung.Wir beginnen mit der Erfolgsrechnung, und zwar in der Reihenfolge, wie ich sie Ihnen im Vorfeld der Landtagssitzung mitgeteilt habe. Das heisst, wir beginnen mit Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - ab Seite 66 des grünen Teils. Zum Vorgehen: Wir werden jedes dreistellige Unterkonto separat aufrufen, bitte melden Sie sich unverzüglich, wenn Sie zu einem der zugehörigen achtstelligen Konten Bemerkungen oder Anträge anbringen möchten. Ich bitte Sie, jeweils die Kontonummer zu nennen, damit die Übersicht gewährleistet ist. Bevor wir dann zum nächsten Unterkonto gehen, wird über allfällige Anträge abgestimmt. Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der Lesung zu beginnen. Konto 500 - Altersversicherung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 500 - Altersversicherung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 520 - Krankenversicherung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 520 - Krankenversicherung - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 520.366.00 - Prämienverbilligung für Einkommensschwache. Die Zunahme an Prämienverbilligung im Vergleich zum Vorjahr ist recht dramatisch, plus CHF 900'000. Meine Frage: Muss in den nächsten Jahren mit einer konstanten und ähnlichen Zunahme gerechnet werden? Oder «pendeln» sich die Beiträge beim Voranschlag 2018 ein? Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, diese Frage lässt sich dadurch beantworten, dass wir anschauen, welche Änderungen es gab bei der Prämienverbilligung. Und zwar wurden gerade im Rahmen der KVG-Revision eben Neuerungen eingeführt, und zwar, dass auch die Kostenbeteiligung in Zukunft subventioniert wird, und zwar mit 30% oder 40%, je nach Stufe. Das erklärt schon rund CHF 750'000 dieser Erhöhung auf diesem Budgetposten. Das heisst, der allergrösste Teil wird dadurch erklärt, dass es Veränderungen am System gab, welche bei der Kostenbeteiligung eine Subvention neu vorsehen, die es früher nicht gab. Für die kommenden Jahre rechnen wir mit einem Anstieg ungefähr im Rahmen dessen, wie die Prämien steigen könnten beziehungsweise auch die Anzahl der Bezüger steigen könnte, aber nicht diesem sprunghaften Anstieg, den wir jetzt gesehen haben, das ist systemimmanent. Sie erinnern sich: Die Kostenbeteiligung wurde erhöht im Rahmen der KVG-Revision und dafür sind vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 die Prämien um etwas über CHF 300 pro Jahr zurückgegangen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Konto 530 - Sonstige Sozialversicherungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 530 - Sonstige Sozialversicherungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 540 - Beihilfen gemäss Jugendgesetz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 540 - Beihilfen gemäss Jugendgesetz - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Konto 540.366.00 - Kinder- und Jugendhilfe. Ich stelle den Antrag, das Konto 540.366.00 - Kinder- und Jugendhilfe - um CHF 300'000 zu erhöhen und somit den Betrag von CHF 6,639 Mio. in den Landesvoranschlag aufzunehmen. Diese Erhöhung ist verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen. Folgende Begründung hierzu: Das Konto 540.366.00 - Kinder- und Jugendhilfe - sieht im Voranschlag 2018 Ausgaben von CHF 6,339 Mio. vor. Hiervon entfallen CHF 2,206 Mio. auf den Verein Kindertagesstätten. Der Verein Kindertagesstätten ist der grösste Anbieter Liechtensteins im Bereich Kinderbetreuung. Der Landtag hat anlässlich der Debatte um den Landesvoranschlag 2017 die von der Regierung beantragte Erhöhung des entsprechenden Kontos um rund CHF 300'000 abgelehnt und dennoch gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht auf alle Anbieter aufgeteilt werden sollen. Die Regierung hat dem Landtag anlässlich dieser Debatte mitgeteilt, dass diese Umverteilung ohne Erhöhung des Gesamtbetrags zwar möglich sei, dabei aber behutsam vorzugehen sei, damit die Existenz des grössten Anbieters nicht gefährdet werde. Gemäss dieser Entscheidung wurde dem Verein Kindertagesstätten für 2017 rund CHF 180'000 weniger ausbezahlt und dafür den neuen Anbietern ein Betrag zugesprochen. Der Verein Kindertagesstätten berichtet, dass trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erhöhung der Elternbeiträge die finanzielle Lage sehr angespannt und die Zukunft des Vereins gefährdet sei. Das Jahr 2017 wird der Verein mit einem Defizit von rund CHF 250'000 abschliessen. Dieses Defizit kann der Verein noch aus seinen Reserven tragen, welche damit aber aufgebraucht sind. Ein weiteres Jahr ohne Beitragserhöhung bringt den Verein finanziell in eine sehr schwierige Situation. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es sich beim Verein Kindertagesstätten um einen privaten Verein handelt, für welchen der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Franken und einem Personalbestand von rund 130 Personen trägt der Vereinsvorstand auch ein gewisses persönliches Risiko. Ein Nein zur beantragten Beitragserhöhung würde den Verein für Kindertagesstätten vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Je nach Entwicklung wäre es nicht ausgeschlossen, dass der Verein seine Dienstleistungen einstellen müsste, da sie finanziell nicht mehr tragbar wären. Mindestens eine Leistungskürzung inklusive der Schliessung von einzelnen Kitas und Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wären aber wohl unabwendbar. Somit wären zahlreiche Kitaplätze und Tagesstrukturen in Gefahr. Wenn dieser Verein in Schwierigkeiten gerät und sein Angebot verringern oder sogar sein Engagement einstellen muss, entsteht ein grösseres Problem im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf den Wirtschaftsplatz und auf die Familienorganisation bei zahlreichen Familien. Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 540.366.00 - Kinder- und Jugendhilfe - um CHF 454'000 gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden. Dies auch deshalb, da der Verein seit diesem Jahr für weitere Tagesstrukturen, namentlich Vaduz und Nendeln, verantwortlich zeichnet. Daher beantragt die FBP-Fraktion eine weitere Erhöhung des Betrags auf diesem Konto, damit der Fortbestand des Vereins Kindertagesstätten sichergestellt ist. Zur Umsetzung der Beschlüsse der Landtagssitzung vom November 2016 hat die Regierung eine schrittweise Umverteilung der Mittel eingeleitet. In einem mehrstufigen Prozess ist geplant, die nach 2011 neu entstandenen Plätze gleich wie die davor entstandenen Plätze zu fördern, allerdings nur bis zur Höhe von 90% des im Jahr 2016 ausbezahlten Betrags pro Platz. Die FBP-Fraktion beantragt, die Subvention pro Platz für Kindertagesstätten und Tagesstrukturen nun wieder auf denselben Wert anzuheben, welcher 2016 ausbezahlt wurde. Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist. Dafür ist neben der von der Regierung beantragten Budgeterhöhung eine zusätzliche Erhöhung des Kontos 540.366.00 um CHF 300'000 notwendig. Daher wird beantragt, ein Betrag von CHF 6,639 Mio. für das Konto 540.366.00 in den Landesvoranschlag aufzunehmen, verbunden mit der Massgabe, dass die Regierung die Förderung pro Platz bei Kindertagesstätten und Tagesstrukturen wieder auf das Niveau von 2016 anzuheben habe. Und wenn nach dieser Anhebung immer noch Lücken in der Finanzierung bestehen, haben die Anbieter diese durch Erhöhung der Elternbeiträge zu schliessen. Hierbei ist es von Bedeutung zu erwähnen, dass es sich bei dieser Beitragserhöhung um eine Übergangsfinanzierung für das Jahr 2018 handelt. Ab dem Jahr 2019 plant die Regierung die Einführung von Beiträgen, welche sich nicht mehr an der Anzahl der Plätze, sondern an der effektiv erbrachten Leistung orientieren. Damit sollte dann die finanzielle Grundlage des Vereins Kindertagesstätten für mehrere Jahre gesichert sein. Nachfolgend möchte ich noch ein paar private, persönliche Ausführungen zu einzelnen medialen Berichten der letzten Tage kundtun. Dieser Antrag bedeutet aus meiner persönlichen Sicht nicht, dass das ursprüngliche Familienmodell «Familie als Beruf» benachteiligt wird. Es geht einzig und allein um eine Über-gangsfinanzierung, um die ausserhäusliche Kinderbetreuung auch kommendes Jahr in dem Umfang sicherzustellen, wie sie bisher vorhanden war. Für mich war jeweils stets die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf und Familie als Beruf von grösster Wichtigkeit. Dass sich diese beiden Familienmodelle in der letzten Zeit immer mehr verschmelzen und zwei Drittel der Familien nun eigentlich eine Mischform solcher Familienmodelle wählen, zeigt auch, dass man eine klare Unterscheidung nicht mehr vornehmen kann. Und es zeigt auch, dass die Wahlfreiheit gegeben ist. Ein Nein zu diesem Antrag würde diese Wahlfreiheit einschränken, da mit der Reduktion des Angebots oder mit Betriebseinstellungen etliche Familien gezwungen wären, ihr gewähltes Familienmodell aufzugeben. Ich erwarte auch von der Regierung, dass sie ab 2019 nicht nur die Subventionierung von Platz zu Leistung bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung abändert, sondern auch das Modell «Familie als Beruf» oder die Mischform der Familienmodelle gestärkt werden und hierzu ebenfalls Vorschläge unterbreitet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe ebenfalls eine Erläuterung zur Kontonummer 540.366.00. Familie und Beruf und/oder die Familie als Beruf, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Thema. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren, anderseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb befinde ich mich bei diesem Thema in einem Wechselbad der Gefühle. Auf der einen Seite schäme ich mich für die Politik, dass sie dem Volk leider immer noch keinen Lösungsvorschlag vorweisen kann, auf der einen Seite bin ich wütend, dass den Landtagsabgeordneten ein Jahr später das gleiche Puzzleteil auf den Tisch geworfen wird, welches vor einem Jahr abgelehnt wurde, weil die Gesamtstrategie nicht klar war. Ganz nach dem Motto «friss oder stirb». Oder ist es das Motto, dass die restlichen Puzzleteile im schlimmsten Fall mit dem Hammer passend gemacht werden? Die Gefahr dieser gewaltsamen Technik schmälert vermutlich die Möglichkeit einer ganzheitlichen und nachhaltigen Lösung in naher Zukunft. Die Kita ist unbestritten ein wichtiges Puzzleteil, allerdings nicht das einzige. Nachdem ich aus meiner Sicht keine Wahl habe, werde ich mich dem Antrag des Landtagsabgeordneten Alexander Batliner anschliessen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich bei der FBP-Fraktion für diesen Antrag ausdrücklich bedanken. Ich kann mich Ihren Worten und Ausführungen anschliessen, die Sie in der Begründung Ihres Antrages eingebracht haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass es beim Verein Kindertagesstätten keinerlei Einsparmöglichkeiten gibt. Im Gegenteil, dieser Verein läuft schon auf dem Zahnfleisch mit den gegenwärtigen Mitteln. Ich möchte auch noch einmal hier betonen - nicht dass hier ein falsches Verständnis aufkommt -, der Verein Kindertagesstätten betreut auch einige Einrichtungen von Unternehmen. Diese sind ausdrücklich nicht betroffen, es fliessen keinerlei Staatsgelder in diese Unternehmenskindertagesstätten. Dieser Antrag hat mit dem nichts zu tun. Ich wiederhole noch einmal: In Betriebskindertagesstätten fliesst kein einziger Franken öffentliches Geld. Ich möchte auch betonen, dass die Leistungen, die der Verein Kindertagesstätten und auch andere Kindertagesstätten für unsere Gesellschaft, für unsere Wirtschaft erbringen, unverzichtbar sind, absolut unverzichtbar. Und ich möchte die Regierung noch einmal bitten, endlich ein zukunftsfähiges Finanzierungsmodell für Kindertagesstätten auf die Beine zu stellen. Und ich möchte auch betonen, dass die Tagesmütter nicht vergessen werden dürfen, sie erbringen eine ausgezeichnete Leistung für einen sehr kleinen Lohn. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur auf ein Detail hinweisen. Auf der Seite 69 des Voranschlags ist uns ein Fehler unterlaufen, und zwar heisst es dort unter «Kinder- und Jugendhilfe», dass der Verein Kindertagesstätten CHF 2'141'000 bekäme. Diese Zahl stimmt aber leider nicht, das war ein Versehen. Das ist die mutmassliche Rechnung dieses Jahres. Der richtige Betrag in Klammer muss lauten: CHF 2'206'000. Im Tabellenteil ist die Zahl, also die Gesamtsumme, richtig vorgesehen. Ich möchte mich für dieses Versehen in aller Form entschuldigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe ein Frage an die Regierung, und zwar haben wir bei der Präsentation vom Verein Kindertagesstätten eine Liste bekommen. Ich nehme an, die hat die Regierung auch. Das ist das Blatt 13, da ist 2018 auf der rechten Spalte: total Staat, Voranschlag Landtag. Da bekommt vom Staat die TS, die Tagesstruktur, Eschen CHF 160'000, Triesen auch CHF 160'000, Schaan auch CHF 160'000, Triesenberg dann CHF 19'000, und Schellenberg bekommt CHF 0, und Vaduz bekommt wieder CHF 160'000. Wie kann das sein, dass Schellenberg einfach ausgeklammert wird? Das ist in der Tat so, dass die Finanzierung der Defizitbeiträge sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ich denke, die heutige Regelung ist nicht sinnvoll. Kann da die Regierung dazu etwas sagen? Dann noch zur Unmöglichkeit, dass der Verein Kindertagesstätten noch irgendwelche Möglichkeiten oder keine Möglichkeiten mehr haben soll. Also die Einkommensverteilung der Eltern von 2015: 28% haben ein Einkommen von über CHF 169'000 pro Jahr, auch diese werden noch unterstützt. Und da ist einfach die Frage, ob man da nicht etwas reduzieren kann bei diesen hohen Einkommen, sodass etwas übrig bleibt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne zeige ich Ihnen, geschätzte Abgeordnete, meine Sicht zum Antrag auf die Beitragserhöhung beim Konto 540.366.00 - Kinder- und Jugendhilfe - anlässlich des Landesvoranschlag 2018 auf. Als ich den Antrag des geschätzten Kollegen Abg. Batliner bekommen habe, habe ich mich sehr schnell an eine Ausbildungssequenz während meiner Studiums zum Sozialpädagogen zurückerinnert. Dieser Antrag ist ein Paradebeispiel eines Drama-Dreiecks, wie es von vielen Psychoanalytikern benutzt wird, um Abläufe zu erkennen und deren Absichten und Handeln zu entlarven. Lassen sie mich das kurz ausführen: Das Drama-Dreieck beinhaltet drei Akteure, die in einem Zusammenspiel fungieren. Die Rollen im Drama-Dreieck sehen folgende Typen vor. Zum einen gibt es den Verfolger, je nach Situation auch Täter benannt, dann gibt es den Retter und es gibt das Opfer. Ich sehe folgende Rollenzuteilung bei diesem vorliegenden Antrag. Die Rolle des Verfolgers übernimmt im vorliegenden Drama-Dreieck das Gesundheitsministerium. So wurde in der letzten Budgetdebatte versprochen, dass ein Systemwechsel in der Finanzierung, wie in diesem Fall mit der Kita, so angepasst wird, dass dieser Bestand hat. Leider hat dies nicht stattgefunden, geschweige werden Ansätze aufgezeigt, wie die ganze Finanzierung in Zukunft in eine Bahn gelenkt werden kann, sodass es nicht mehr nötig sein muss, dass solche Anträge in Zukunft gestellt werden müssen. Dann tritt aus den eigene Reihen der Retter auf, er zeigt sich souverän, kulant, erkennt sofort den Missstand und bietet seine Unterstützung an. Er will ja, dass alles rechtens ist, wobei dabei nicht immer die Lösung im Fokus steht - vielfach geht es hierbei auch um eigene Profilierung. Und als dritte Gruppe steht die Kita, die in diesem Fall die Rolle des Opfers einnimmt. Denn sie sind diejenigen, die sich nun dem Umstand ausgesetzt fühlen, dass aufgrund von Vernachlässigung der Finanzierung durch den Verfolger diese kurz vor Leistungskürzungen im Angebot stehen, weil ansonsten Gefahr läuft, nicht mehr zahlungsfähig zu sein.Hinzu kommt, dass auch ich mich in der Rolle des Opfers sehe, weil ich mich wieder einmal mehr genötigt fühle, diesem Antrag zuzustimmen, da ja aufgrund der vorliegenden Finanzpolitik keine andere Möglichkeit besteht, diese Katastrophe abzuwenden. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bin etwas erstaunt, wie viele Drama-Dreiecke ich mittlerweile in meiner doch kurzen Arbeit hier im Landtag schon erlebt habe. Ich hoffe sehr, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird, zumal die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an meinen Vorredner für diese psychoanalytische Lektion, die zumindest interessant war. Ich möchte mich vielleicht auch noch zu diesem Antrag äussern. Ich habe den Kürzungsantrag des Abg. Gopp vor einem Jahr mitunterstützt und mich damit auch klar gegen Schnellschüsse ausgesprochen. Das auch in der Erwartung, dass die Regierung 2017 eine Neuregelung der Kita-Finanzierung vorlegt, was bisher nicht geschah und auch ganz klar zu kritisieren, zu bemängeln ist. Allerdings hat vielleicht in dieser Verzögerung auch der Landtag eine gewisse Mitschuld. Wir haben in diesem Jahr allein zwei Vorstösse an die Regierung weitergereicht, die einen sehr engen Bezug zu dieser Kita-Thematik haben, und damit diese Verzögerung wahrscheinlich noch verlängert. Nun, wir wissen heute, dass die Reserven beim Kita-Verein aufgebraucht sind und der Bestand des Vereins effektiv gefährdet ist. Ich werde dem Antrag daher jetzt zustimmen, aber mit der ganz klaren Message von meiner Seite, dass das keine dauerhafte Lösung ist, sondern eine einmalige Überbrückung ist, bis dann die Finanzierung wirklich im 2018 neu geregelt wird. Und ich gehe insofern auch einig mit dem Abg. Elkuch, dass bei der Tarifierung ganz sicher noch Spielraum besteht. Hier wurde per Mitte Jahr ein erster Schritt gemacht. Ich möchte den Kita-Verein jetzt schon auffordern, für Mitte nächstes Jahres eine weitere Anpas-sung der Tarife vorzusehen, damit eben wirklich Grossverdiener nicht auch noch vom Staat subventioniert werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann es vorwegnehmen, ich werde den Antrag vom stv. Abg. Alexander Batliner auch unterstützen. Ich möchte aber auch noch gerne ein paar Worte zum Vorwurf, der Landtag habe letztes Jahr den Erhöhungsantrag der Regierung abgeschmettert, sagen. Vor rund einem Jahr hat die VU-Fraktion in einer Fraktionserklärung einen Budgetnachtrag des Gesellschaftsministers im Umfang von CHF 300'000 abgelehnt mit der Begründung, dass es zuerst eine fundierte Analyse und Bedarfsabklärung bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung braucht. Ein Schnellschuss im komplexen System der ausserhäuslichen Kinderbetreuung wurde abgelehnt. Wir waren auch der Ansicht, dass eine Erhöhung der Subventionen in diesem Umfang und deren gleichmässige Verteilung auf alle Kitas die nach 2011 errichteten Kitas nicht wirklich zu fördern vermag. Klar war damals auch, dass der beantragte Subventionsbeitrag nur eine Übergangslösung darstellen und die Umstellung des Systems auf eine Subventionierung nach effektiv erbrachten Betreuungsleistungen anstatt nach Betreuungsplätzen erfolgen sollte.
Im Zusammenhang mit der Nachwahlbefragung zur Abstimmung über die Wirtschaftskammerinitiative «Familie und Beruf» sahen wir zudem die Gefahr, dass eine gleichwertige Förderung der Kinderbetreuung durch einen Elternteil wie auch andere Betreuungsformen, wie Mittagstische oder Tagesmütter, in der Diskussion wieder durch die Maschen fallen könnten. Nun, ein Jahr später, muss ich feststellen, dass dem Übergangsjahr 2017 noch ein Übergangsjahr 2018 folgen soll, bis 2019 endlich die Förderung der Kitas umgestellt werden könnte. Zudem hat sich die Einsparung beim Kita-Verein zugunsten der anderen Anbieter als existenzgefährdend erwiesen. Der Wirrwarr von unterschiedlichen Förderarten konnte nicht entflechtet und eine Gleichbehandlung demzufolge nicht erreicht werden. Während das erwartete Defizit von rund CHF 250'000 in diesem Jahr durch Reserven gedeckt ist, läuft der Verein 2018 offensichtlich Gefahr, seinen Betrieb einstellen zu müssen. Der vorliegende Antrag beabsichtigt deshalb, die Subventionen wieder auf den Stand 2016 anzuheben. Für mich ist es unerklärlich, dass die Regierung, sollte sie die Notlage gleich einschätzen wie der Antragsteller, nicht von sich aus einen Budgetnachtrag liefert, hätte dies doch zweifellos Auswirkungen auf viele Familien und Betriebe in unserem Land. Die Informationslage ist bei der Regierung eindeutig besser als bei den Landtagsabgeordneten. Sie muss die Anträge der Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe verifizieren und im Landtag vertreten. Ich möchte vom zuständigen Gesellschaftsminister wissen, weshalb er nicht von sich aus einen Budgetnachtrag eingebracht hat und wie er die finanzielle Situation beim Kita-Verein einschätzt. Was das Modell «Familie als Beruf» und die Wahlfreiheit bezüglich der Kinderbetreuung zu Hause anbelangt, so scheinen sich die zu prüfenden Unterstützungsmöglichkeiten auf die Erhöhung des Kindergeldes im ersten Lebensjahr, kombiniert mit der fünfmonatigen Karenz, zu beschränken. Wie eine solche Lösung im Detail aussehen könnte, ist Gegenstand eines hängigen Postulats. Aus diesem Grund hat die VU-Fraktion gestern ein Postulat eingereicht, das dem Ziel der Wahlfreiheit und Gleichwertigkeit zwischen den verschiedenen Familienmodellen einen Schritt näher kommen soll. Inhaltlich geht es darum, die Familienarbeit mit einem Wert zu versehen und die Alters- und Risikovor-sorge für jene Elternteile auszubauen, die ganz oder teilweise auf ein Erwerbseinkommen zugunsten der Kinderbetreuung verzichten. Da für mich verschiedene familienpolitische Anliegen nebeneinander Platz haben müssen und jedes Familienmodell seine Berechtigung hat, werde ich, wie schon gesagt, den vorliegenden Antrag gerne unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke, es ist nötig, dass man hier vielleicht noch einmal kurz auf die Historie zurückkommt und die Aufforderungen, welche auch die Unabhängigen gestellt haben, die Kita-Finanzierung umzustellen von einer Objekt- zu einer Subjektfinanzierung. Das ist jetzt schon eineinhalb oder fast zwei Jahre zurück - passiert ist in der Zwischenzeit nichts. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich mit diesem Thema beschäftigen sollte. Die Resultate, die diese Arbeitsgruppe hervorgebracht hat, sind uns unbekannt. Ja, das hat uns dann eben auch veranlasst, den einen oder anderen Vorstoss zu diesem Thema zu machen. Das Ziel war nicht, die Politik zu lähmen, sondern eben der Regierung Inputs zu geben, in welche Richtung man die Familienpolitik weitertreiben könnte. Das hat nichts mir Verhinderung zu tun, Herr Abg. Elfried Hasler, sondern das sind Inputs, welche man in dieser Arbeitsgruppe oder auch in der Regierung verarbeiten könnte, wenn man denn wollte. Auch zu bemängeln gibt es, dass es eine immer noch bestehende Ungleichbehandlung gibt. Da habe ich dann eine Frage an Alexander Batliner, wie das dann geregelt werden soll mit seinen CHF 300'000 zusätzlich. Also auch heute ist es so, dass bestehende Kitas noch sehr knapp unterstützt werden im Vergleich zu anderen. So ist es doch so gewesen, dass bestimmte Kitas im Jahr 2017 jetzt mit rund 20% von dem gefördert wurden, was der Kita-Verein erhalten hat. Und für das Jahr 2018 sollen es laut Regierungsvorschlag mit der finanziellen Erweiterung um CHF 276'000 dann 45% sein. Ich frage mich dann, Herr Batliner, ja, was wird dann mit den CHF 300'000 sein? Werden dann alle Kitas gleich viel bekommen? Das ist für mich schon sehr relevant. Dann, ich weiss nicht, ob Sie die kennen, es gibt eine Studie der HTW Chur. Die würde ich allen zur Lektüre empfehlen. Diese Studie beschreibt sehr gut die Objekt- und Subjektfinanzierung und betrachtet auch die Kita-Situation in der Region Sarganserland-Werdenberg. Dort drin wird auch reklamiert, dass sie unter einem Mitbewerb mit den Unternehmenskitas in Liechtenstein stehen und dadurch jetzt an Überkapazitäten leiden oder auch zu leiden beginnen. Ja, unsere Nachbarn haben auch grosse Mühe, wie sie jetzt diese Kita-Finanzierungen auf die Reihe bekommen; nur auf einem, das sei auch betont, viel geringerem Niveau. Da kann man dann schauen, wer in Liechtenstein die Kitas nutzt. Der Verein Kindertagesstätten Liechtenstein hat hierzu die Angaben geliefert. Bei uns in Liechtenstein verdienen 28% aller Kita-Nutzer über - Sie haben mich richtig gehört: über - CHF 169'000. Und die sind immer noch subventioniert vom Staat und das wollen wir einfach nicht mehr - verstehen Sie uns schon richtig. Hier gibt es eben schon Potenzial, dass man die wahren Kosten an diese Nutzer weiterverrechnet und sicher nicht noch Subventionen für diese spricht. Wenn wir das wiederum vergleichen mit der Situation in der Schweiz: Dort bezahlt man bereits die wahren Kosten ab einem steuerbaren Einkommen von sage und schreibe knappen CHF 90'000. Bei uns ist es eben so, dass wir über 43% Nutzer haben, die immer noch über CHF 125'000 verdienen und die immer noch von Subventionen profitieren, meine Damen und Herren, und das ist einfach nicht fair. Also es ist eben nicht so, dass bei uns die die Kita-Nutzer sind, die geringe Einkommen haben, sondern es ist genau umgekehrt. Dann vielleicht eine Möglichkeit wäre auch, die HTW Chur zu beauftragen, da möchte ich die Regierung dazu einladen, um diese Studie zu erweitern und über Liechtenstein zu stülpen und Fragen, die sich uns hier ergeben, beantworten zu lassen. Jedenfalls habe ich noch keine Resultate gehört, welche von der Arbeitsgruppe der Regierung gekommen sind. Für mich ist somit dieser Antrag, um CHF 300'000 mehr für die Kita-Finanzierung auszugeben - ich weiss nicht, ich habe fast kein Wort dafür, das ist komplett übertrieben, meine Damen und Herren. Denn mit diesen CHF 276'000, die nun der Regierungsrat Pedrazzini beantragt, kann auch der Kita-Verein gut überleben. Nur, er will uns halt auch nicht sagen, dass, wenn man die Erfolgsrechnung anschaut im Vergleich 2015 und 2016, dann sehen wir beim Konto Verwaltung und Informatik zum Beispiel einen Kostenanstieg von CHF 75'000. Im 2015 haben sie rund CHF 197'000 ausgegeben und im Jahr 2016 waren es dann bereits CHF 271'000. Und wenn man es auch vergleicht, die HTW Chur hat gute Zahlen dazu geliefert, dann sieht man auch, dass die Lohnkosten - ich gebe zu, die sind knapp und die sind auch aus meiner Sicht tief bei Kitas - im Bereich Sarganserland und Werdenberg rund 78% der Kita-Einnahmen betragen, bei uns sind es 93% der Kita-Einnahmen. Und weiterhin müssen auch die Sarganserländer und Werdenberger noch rund 9,2%, glaube ich, an die Liegenschaften berappen. Bei uns werden die Liegenschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Und ich sehe schon, reklamiert hat hier der Verein Kindertagesstätten. Aber von den anderen - von Gamprin habe ich nichts gehört, von Planken habe ich nichts gehört. Es gibt auch andere Kita-Vereine, welche mit dieser Situation, so wie sie Herr Pedrazzini vorgeschlagen hat, sehr gut umgehen können. Und darum bitte ich Sie, diese CHF 300'000 nicht zu genehmigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich habe das letzte Jahr den entsprechenden Antrag der Regierung auch nicht unterstützt und diesen Antrag werde ich nun unterstützen. Denn ich denke mir, wir können uns eine Zahlungsunfähigkeit des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein nicht erlauben. Nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, das können wir uns auch als Gesellschaft nicht erlauben. Ich denke mir, das würde für diese Familien riesige Probleme ergeben. Wenn wir nun hier drinnen diskutieren, dass wir uns teilweise in einer Opferrolle sehen, dann würde ich doch an den Gestaltungsspielraum des Landtags appellieren. Wir besitzen hier drinnen die Finanzhoheit. Am Ende des Tages wird es auch beim neuen Finanzierungsmodell 2019 um Geld gehen. Und wenn man halt hier drinnen tausend Wünsche hat, dann muss man irgendwie das Geld organisieren, um diese Wünsche zu bezahlen. Man kann sich dann in die Opferrolle degradieren oder man sagt eben am Ende des Tages, wie man dann diese Sache bezahlt. Das ist halt immer wieder das Dilemma, wenn man die Finanzhoheit hat. Und die Finanzhoheit, die hat der Landtag, um diese Debatte werden Sie nicht herumkommen. Da können Sie hier philosophieren, so lange Sie wollen, am Ende das Tages werden Sie es bezahlen müssen.Wo ich viele Voten schon unterstütze, das ist diese Präsentation, die uns der Verein Kindertagesstätten Liechtenstein zugestellt hat, diese Einkommensverteilung. Sie wissen das aus meinen vergangenen Voten: Das stört mich schon auch, wenn ich hier sehe, 28% haben ein Einkommen von über CHF 169'000. Da möchte ich konkret von der Regierung erstens einmal wissen: Wie teuer ist ein Platz generell und was ist der maximale Beitrag ab einem Einkommen von CHF 169'000? Sprich, werden hier die Vollkosten bezahlt oder welcher Prozentsatz beziehungsweise welcher Frankenbetrag wird bezahlt? Dann zu diesem Vergleich oder zu diesen Ausführungen betreffend die Studie der HTW Chur, da muss man insofern schon vorsichtig sein. Sie haben gesagt, Herr Abg. Rehak, dass sich die Nachbarn bedroht oder konkurrenziert fühlen durch die Unternehmenskitas. Nach meinem Informationsstand sind eben die Beiträge in den Unternehmenskitas wesentlich geringer als im Verein Kindertagesstätten Liechtenstein. Sprich, auch wenn Sie ein Einkommen haben von grösser als CHF 169'000, ist der Beitrag bei Weitem nicht so hoch wie beim Verein Kindertagesstätten Liechtenstein. Dementsprechend resultiert natürlich eine Konkurrenzsituation; aber ich meine, das ist ein unternehmerischer Entscheid. Wenn eine Unternehmung sagt, das ist es uns wert, dass wir dieses Geld investieren, dann ist es, wie gesagt, ein Entscheid dieses Unternehmens, das dadurch natürlich auch einen gewissen Wettbewerbsvorteil hat. Aber konkret die Fragen an die Regierung: Was kostet ein Platz und was bezahlen Eltern mit einem Einkommen von über CHF 169'000? Diese Zahlen hätte ich doch auch gerne gewusst. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Nur kurz noch, weil ich angesprochen wurde, eine Replik an den Abg. Rehak. Ich habe ja erwähnt, dass der Landtag vielleicht nicht ganz unschuldig an gewissen Verzögerungen ist, weil er selber ja zwei Vorstösse an die Regierung überwiesen hat, die einen sehr engen Bezug zu diesem Thema haben. Es war aber nicht meine Aussage, so wie es offensichtlich angekommen ist beim Abg. Rehak, dass ich jetzt seiner Fraktion hier eine aktive Behinderung oder Verhinderung vorgeworfen hätte. Das ist einfach eine Tatsache, dass natürlich, wenn die Regierung an einem Thema arbeitet und der Landtag dann entsprechend engverknüpfte Themen weiter in Form von Vorstössen an die Regierung überweist, halt die neuen Vorstösse auch noch in das Thema eingearbeitet werden müssen. Und logischerweise führt das dann zu einer Verzögerung. Da nehme ich mich selber auch nicht aus, mindestens einen von diesen zwei Vorstössen habe ich auch unterstützt. Also das ist nicht der Punkt. Es ist einfach eine Feststellung, nicht eine Kritik in dem Sinne oder - sagen wir - ein Vorwurf einer aktiven Verhinderung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bin dann gespannt auf die Antworten zu den Fragen der Abg. Lanter-Koller, die mich sehr interessieren. Ich kann auch den Voten meiner Fraktionskollegen Wohlwend und Frick sehr gut folgen, tendiere aber eher dazu, dieses Problem hier noch etwas auszusitzen und eine faire Neureglung des zuständigen Ministers und der zwei eingesetzten Arbeitsgruppen abzuwarten. Mein Argument dafür ist auch, dass dieser Antrag eine Ungleichbehandlung der Kitas beinhaltet und den kann ich nicht unterstützen. Es wurde ja auch schon vom Abg. Wendelin Lampert ausgeführt, dass 28% dieser Kita-Benutzer mehr als CHF 169'000 verdienen, und da fehlt mir dann irgendwo auch der Gerechtigkeitssinn, diesen Antrag zu unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zuerst eine Replik auf die Aussagen der Abgeordneten Herbert Elkuch und Elfried Hasler. Ich kann mich ab 2019 auch für einkommensabhängige Elternbeiträge aussprechen. Das ist sicher ein Weg, den man gehen kann, da sehe ich überhaupt kein Problem damit, je nach Höhe der Einkommen der beiden Elternteile. Was mir aber dann schon auch von höchster Bedeutung ist, auch auf die Gefahr hin, dann wieder fast als Kommunist betitelt zu werden oder zumindest als Sozialist, ist, dass die unteren Einkommen dementsprechend auch entlastet werden. Es kann nicht sein, dass ein Kitaplatz mehr Aufwendungen generiert als das Einkommen, welches eine Person aus dem Lohn hat, während er oder sie einer Arbeit nachgeht. Also da ist dann schon genauestens darauf zu achten, dass dies dann nicht geschieht. Herr Rehak, wegen der Gleichbehandlung der einzelnen Anbieter: Es ist einmal sicher so, dass dieser Antrag nicht nur dem Verein Kindertagesstätten zugutekommt, sondern allen Anbietern zugutekommt. Das können Sie auch aus der Begründung, die Ihnen seit letztem Donnerstag vorliegt, entnehmen. Ich zitiere daraus: «Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beiträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist.» Die FBP-Fraktion hat diesbezüglich Rücksicht genommen auf den Entscheid des Landtages, dass alle gleichbehandelt werden sollen. Und dieser Antrag - also die CHF 300'000 werden nicht nur dem Verein für Kindertagesstätten zugutekommen, sondern allen Anbietern. Und es wird einfach die Folge daraus sein, dass ab kommendem Jahr, sollte der Antrag eine Mehrheit finden, wieder 100%, also die CHF 13'900 bei den Kitaplätzen und die CHF 8'900 bei den Tagessstrukturplätzen, subventioniert werden, dass diese Zahl vor 2016, das heisst die 100%, dann auch wiederhergestellt ist. Und somit sehe ich eigentlich die Gleichbehandlung schon gegeben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte Wendelin Lampert noch unterstützen. Er hat gesagt, er hat mich zwar nicht ganz richtig verstanden, aber Unternehmenskitas wären ja zu befürworten. Das sehe ich genauso, weil sie natürlich vielleicht günstigere Kitaplätze anbieten können, das sei einmal dahin gestellt. Aber sie entlasten ja auch mit ihrem Engagement den Staat. Der Staat sollte ja dadurch auch gewisse Entlastungen erleben können. Somit müsste man Unternehmenskitas nicht fördern, aber zumindest unterstützen, das ist meine Sicht, nicht finanziell unterstützen, sondern sie motivieren, dass sie Kitas gründen. Und das würde dann das Staatsbudget natürlich entlasten, dafür wäre ich natürlich zu haben.
Vielleicht noch eine Replik zu Alexander Batliner: Für mich ist wichtig, dass wir auch die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung zeitnah umsetzen können. Ich weiss nicht, wenn wir jetzt einfach mehr und mehr Geld in das System bringen, ob wir da uns dann nicht selber auf den Füssen stehen und uns selbst behindern, dass wir diese Umstellung hinbekommen. Ich frage Sie, Herr Batliner, ja, wo soll dann bitte die Schwelle liegen? Ab wann soll dann eine Familie unterstützt werden? Im Moment ist es eine Objektfinanzierung, das heisst, die Kita legt das selbst fest, ob sie hier Schwellen einbaut oder wie sie die Tarife gestaltet. Für mich ist es halt schon so, in Liechtenstein ist es so, dass über 43% der Kita-Nutzer, beim Verein Kita zumindest, über CHF 125'000 verdienen. Das heisst, soll man die auch noch unterstützen? Wo bitte soll die Schwelle liegen? Ich denke, das ist schon eine politische Frage, die müssen wir hier drinnen beantworten. Für mich ist die Schwelle jedenfalls nicht bei CHF 169'000, sondern die ist wesentlich darunter. Aber die Frage geht an Sie: Wo sehen Sie diese Schwelle? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn ich dazu auch einen Satz sagen kann. Es gilt einfach auch zu berücksichtigen, dass die Kosten relativ hoch sind. Sobald wir eine Vollkostenrechnung den einzelnen Personen übergeben, heisst das nichts anderes, dass mitunter ein Zweiteinkommen vollkommen aufgefressen wird. Das heisst dann auch wieder Annäherung der Löhne, womit wir dann näher beim Kommunismus wären. Es gilt schon zu beachten, dass zwei Drittel unserer Familien zwei Einkommen haben. Und so gut gemeint all diese Ratschläge auch sind, müssen wir trotzdem darauf achten, dass ein Zweiteinkommen, das meistens dann das kleinere, meistens ein Teilzeiteinkommen, meistens dasjenige der Frau ist, nicht komplett aufgefressen wird durch die Kosten, die entstehen. Damit heisst es wieder: Frau zurück in die Küche. Und ich möchte daher wirklich bitten, auch zu beachten, was die Konsequenzen sind.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es ist natürlich sehr erfreulich, dass die Betriebe Kitas einrichten, ohne dass der Staat diese unterstützen muss, ohne gesetzliche Vorgaben. Also da gebührt den Betrieben auch Dank. Das ist sehr wünschenswert. Jetzt aber zur Frage von Herrn Wendelin Lampert - die Kosten: Wir haben ein Postulat eingereicht und dort haben wir die Kosten pro Tag aufgelistet und auch, was diese Eltern mit über CHF 169'000 für ein Kind pro Tag bezahlen müssen, dann für zwei Kinder und dann für drei Kinder. Das wurde Ihnen auch zugestellt; das ist bis jetzt nicht widerlegt worden. Ich möchte Ihre Frage erweitern, wie viel bezahlt der Staat bei einem Kind, bei zwei Kindern und bei drei Kindern? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Gewisse Zahlen muss man kommentieren oder gewisse, ich sage jetzt einmal, Fragestellungen, die Sie eingeworfen haben in der ganzen Debatte. Die Unternehmen stellen keine Betriebskitas nur so aus dem sozialen Aspekt auf die Strasse oder auf die andere Strassenseite, zumindest wie in unserem Fall. Denn das sind Rekrutierungsinstrumente. Wir wollen, dass Frauen, aber auch Männer, die Kinder haben, eine Wahl haben, wohin sie ihre Kinder bringen. Das heisst, wir sorgen als Unternehmen für Wahlfreiheiten. Diese Rolle sehe ich natürlich auch beim Staat, weil der Staat dafür zu sorgen hat, dass es diese Wahlfreiheit auch gibt. Wenn Kitas nicht Räume oder Plätze zur Verfügung stellen, dann kann keine Frau oder kein Mann sein Kind dorthin bringen. Wenn wir von Kosten reden, wenn der Kita-Verein Liechtenstein sagt, Vollkostenansatz sind CHF 110, und sie liegen heute bei irgendwo CHF 91, das ist die halbe Wahrheit. Wenn ich einen Säugling dorthin bringe, dann landen wir bei CHF 110,85, also da sind wir schon sehr nahe bei den Vollkostenansätzen. Wenn wir die 28% im höchsten Lohnband drin nehmen, dann ist das eine fragile Geschichte. Denn Sie müssen sich vorstellen, da findet auch eine gewisse Quersubventionierung zu den unteren Lohnbändern statt, weil die dann auch besser unterstützt werden. Das heisst, wenn die Kita jetzt hergeht, die Sätze nochmals hinaufzutun, und das hat sie bereits gemacht, dann landen wir vielleicht in Zukunft dann bei CHF 110 für alle. Keine Ahnung, was dann bei den anderen Lohnbändern passiert. Sie sind sich bewusst, dass man da etwas schieben kann, aber aus meiner Sicht ist das erste Thema jetzt, die 2018-Thematik zu lösen. Und den Auftrag hat, glaube ich, die Regierung auch gefasst, zu sagen, wie dann die Spielwiese im 2019 aussieht. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Rehak, ich werde jetzt den Teufel tun, um Ihnen eine Schwelle hier mitzuteilen. Ich gehe einfach davon aus, dass die Regierung per 1.1.2019 von der Platzsubvention zur Leistungssubvention umstellt, dass die beiden hängigen Postulate im Verlauf des nächsten Jahres beantwortet werden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Und dann haben wir die Fakten auf dem Tisch, dann können wir darüber diskutieren. Ich bin auch der Ansicht, was die Elternbeiträge betrifft, es braucht nicht eine Schwelle von null auf hundert oder wie auch immer, das kann auch gestuft vonstattengehen. Ich glaube, da gibt es verschiedene Modelle, die hier möglich sind. Und ich bin gespannt, was die Regierung im Verlauf des nächsten Jahres hier vorschlagen wird. Und wenn Sie den Antrag der FBP-Fraktion als «komplett übertrieben» bezeichnen, dann möchte ich Sie einfach fragen, wie Sie die Folgen aus einer Ablehnung dieses Antrages einschätzen. Übertreiben wir mit unserer Einschätzung, dass Kitaplätze und Tagesstrukturen verloren gehen, dass es Probleme gibt für die Familienorganisation, dass es Probleme gibt für die Wirtschaft, dass vielleicht nicht ausgeschlossen ist, dass irgendwo in einer Familie ein Elternteil seinen Arbeitsplatz künden muss, um für die Kinderbetreuung selbst wieder verantwortlich zu sein, weil vielleicht ein Kitaplatz oder ein Tagesbetreuungsplatz gestrichen wurde? Mich nähme schon wunder, wenn Sie das als übertrieben betiteln, wie Sie die Folgen eines Neins zu diesem Antrag für sich selbst bewerten und die Folgen daraus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich stelle den Antrag auf Abbruch der Diskussion. Wir sind beim Landesvoranschlag 2018, es geht um einen ganz konkreten Antrag des stv. Abg. Alexander Batliner, es ist eine einmalige Summe, die gesprochen werden muss. Wir sprechen jetzt über die Höhe der Elternbeiträge in einem zukünftigen Modell, das wir noch gar nicht kennen. Es sind noch so viele Fragen offen, die wir dann diskutieren werden, wenn diese Beantwortungen vorliegen. Deshalb bin ich dafür, dass wir jetzt abbrechen und zum Vorschlag kommen und dann darüber abstimmen. Ich würde - jetzt hat schon wieder jemand gedrückt -, ich wollte gerade sagen, ich würde die drei, die nach mir jetzt noch gedrückt haben, sprechen lassen, ich würde sagen, die drei Thomas sollen noch sprechen, Herrn Lampert würde ich nicht mehr sprechen lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Also Sie stellen den Antrag nicht unverzüglich, ich müsste jetzt unverzüglich darüber abstimmen lassen, damit augenblicklich die Diskussion abgebrochen wird. Sie wollen diesen vier Rednern noch zugestehen ...Abg. Eugen Nägele
Drei.Landtagspräsident Albert Frick
Drei Thomas?Abg. Eugen Nägele
Ja.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich sehe dieses ausdrücklich anders. Ich möchte auch bei dieser Position ausdrücklich über Tarife diskutieren, da diese hier angesprochen wurden. Insbesondere der Abg. Lampert hat die Lohnhöhen angesprochen und zumindest nicht direkt gefordert, aber zumindest implizit habe ich hier herausgehört, dass er fordert, dass bei Gehältern über CHF 169'000 wohl die Tarife erhöht werden sollten. Hier bin ich ausdrücklich dagegen, ich bin auch ausdrücklich dagegen, dass grundsätzlich Tarife einkommensabhängig ausgestaltet werden. Dies vor allem aus zwei Gründen: Erstens ist dies komplett leistungshemmend. Wenn wir dies weiterdenken, dann können wir sagen, wir wollen dies bei den Krankenkassenprämien, beim Kindergeld - alles Forderungen beispielsweise von der Freien Liste. Dies würde dann schlussendlich dazu führen, dass sich Leistung nicht mehr lohnt, bei einem höheren Einkommen würde das dazu führen, dass einfach die Leistungen, die man vom Staat beziehen kann, entweder aufgefressen werden oder dass man für gewisse Leistungen beim Staat mehr zu zahlen hat, das der Punkt 1. Und der zweite Punkt ist, dass es wahrscheinlich dann einen weiteren Effekt geben würde, falls man die Tarife erhöht, oder sogar einen dritten Effekt: Die Eltern würden sich vielleicht dann einerseits dazu entscheiden, ihre Kinder nicht mehr in die Kita zu bringen, sondern die Kinder zu Hause von einer dritten Person betreuen zu lassen. Oder es könnte auch sein, dass die Tarife so hoch sind, dass sich für eine Person im Haushalt das Arbeiten schlichtweg einfach nicht mehr lohnt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, manchmal ist es gut, wenn man Thomas zum Vornamen heisst, nicht immer. Nein, ernsthaft, zurück zur Sache. Ja, ich bin dezidiert für lohnabhängige Beiträge, wie es der Abg. Thomas Vogt schon ausgeführt hat. Es ist aber nicht alles falsch, was Sie gesagt haben. Ich bin dezidiert nicht der Meinung, dass Reiche grundsätzlich geschont werden sollten. Ich glaube, das ist auch jedem hier drin klar. Nur, dieses System - und da haben Sie recht, Herr Abg. Thomas Vogt - ist eben sehr sensibel. Sie haben es richtig ausgeführt, wenn man es übertreibt, dann werden sich diese Personen eine Nanny anschaffen, eine Nanny zumieten, einkaufen, wie auch immer Sie das nennen wollen. Sie werden ihre Kinder durch eine dritte Person betreuen lassen, weil es wahrscheinlich die spezifischere Betreuung ist und dann irgendwann nicht mehr mehr kostet. Das hat zur Folge, dass diese Leute ihre Kinder nicht mehr in die Kitas schicken werden. Dann fallen wichtige Zahler, die eben die Geringverdienenden unterstützen in ihren Beiträgen, weg. Und das führt dann sehr wahrscheinlich zu einem weiteren negativen Effekt. Wir haben hier die Betreuung der Kinder nach Nationalität in diesem Dokument des Vereins Kindertagesstätten, und jetzt sind die Liechtensteiner in der grosser Mehrheit. Jetzt ist es wahrscheinlich, dass die Grossverdiener sehr wahrscheinlich eine liechtensteinische Nationalität haben. Ich bin durchaus für Diversität und Durchmischung. Nur, wenn es dann so sein sollte, dass das Verhältnis kippt, dann werden die Liechtensteiner - und so ist das nun einmal, das kann man jetzt gut finden oder nicht - ihre Kinder weniger in die Kindertagesstätten schicken und dann wird das System kollabieren. Deshalb: Lohnabhängigkeit ja, aber das System muss austariert sein, sonst implodiert es, da bin ich ganz sicher. Ja, dabei belasse ich es.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Lageder, ich verstehe jetzt die Welt nicht mehr. Sie sind für Quersubventionierung, Sie sagen, da fallen gute Zahler weg und die würden dann quasi diese Eltern berappen, die weniger Einkommen haben und weniger für einen Kitaplatz zahlen würden. Das ist ein Trugschluss. Herr Regierungsrat Pedrazzini, klären Sie uns bitte auf. Ist das bei uns möglich, dass man in diesem Sinne quersubventionieren kann? In der Schweiz geht das nicht. Ich würde das bei uns auch nicht begrüssen, sondern es soll ja genau so sein, dass bei Minderverdienenden dieser Differenzbetrag der Staat zahlt, das ist die Idee - und nicht, dass die Gutverdienenden, welche ihre Kinder in die Kita bringen. Die sollen einfach einen Vollkostenbeitrag zahlen. Also das heisst, wenn ein Tag Kita CHF 105 kostet, dann sollen sie CHF 105 zahlen. Das ist meine Absicht und ich denke auch, da werden wir uns vermutlich zum Grossteil hier drin vielleicht sogar noch einig sein. Aber ich werde es dann hören. Jedenfalls möchte ich nicht, oder es kann auch nicht sein, dass Gutverdienende dann quersubventionieren zu solchen, die dann weniger gut verdienen. Das ist die Aufgabe des Staates. Das ist zumindest meine Sicht. Und so handhaben es auch über der Grenze unsere Nachbarn. Ich empfehle Ihnen nochmals, lesen Sie diese Studie der HTW Chur. Dort steht es gut beschrieben. Dort sind auch die Vorteile und Nachteile von der Objekt- zur Subjektfinanzierung sehr gut aufgeschlüsselt. Und wenn man vielleicht der HTW Chur noch CHF 10'000 oder CHF 20'000 geben würde, könnten sie diese Studie erweitern auf Liechtenstein. Und dann hätten wir eine sehr, sehr gute Grundlage, um hier drin Entscheidungen fällen zu können. Im Moment arbeitet eine uns unbekannte Gruppe an diesem System und sie kommen keinen Schritt weiter. Da würde ich doch empfehlen, dass man Spezialisten beauftragt mit diesen Dingen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit wären die drei Thomas durch und ich lasse jetzt über den Antrag des Abg. Eugen Nägele auf Ende der Debatte abstimmen. Ich gebe zu, dass ich gewisse Sympathie für diesen Antrag habe, weil wir eben gerade auf Seite 2 von etwa 120 zu beratenden Seiten angelangt sind - in einer Stunde - und ich auch glaube, dass es nicht sehr zielführend ist, zu jedem Thema eine politische Grundsatzdiskussion zu führen. Aber selbstverständlich ist es dem Landtag überlassen, darüber zu befinden. Wer mit dem Antrag des Abg. Eugen Nägele einverstanden ist, jetzt die Debatte zu diesem Thema zu beenden, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht zugestimmt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, dass ich noch etwas sagen darf im Landtag. Sie können Probleme nicht lösen, indem Sie Debatten versuchen zu verhindern. Diese Debatte, die wird kommen und diese Debatte ist sehr wichtig für die Regierung, das dürfen Sie nicht unterschätzen. Versetzen Sie sich einmal in die Lage des Gesellschaftsministers, der sollte hier diese x Wünsche irgendwie in eine Reihe bringen. Und deshalb ist diese Debatte ganz zentral. Und ich denke, wir haben genügend Zeit. Wir haben ein ganzes Traktandum, das sicherlich erheblich Zeit benötigt hätte, von der Traktandenliste abgesetzt. Entsprechend denke ich mir, wir haben die Zeit und diese müssen wir uns auch nehmen. Zum Abg. Thomas Vogt: Er zeigt jetzt hier primär auf mich. Aber ich denke mir, vor mir hat Herbert Elkuch in etwa das Gleiche gesagt, Elfried Halser hat es gesagt. Nach mir beziehungsweise parallel hat Thomas Rehak noch ganz andere Sachen gesagt. Er hat nicht nur bei CHF 169'000 die Schwelle gesetzt, er hat bereits bei CHF 125'000 begonnen und hat unter anderem den antragstellenden stv. Abg. Batliner aufgefordert, er solle ihm doch bitte eine Grenze nennen. Er hat dann aber dagegen votiert und gesagt, das würde er sicher nicht tun. Aber Sie sind ja selbst hier drin gesessen, Sie wissen ja auch, was wir die letzte Stunde so besprochen haben. Das hoffe ich zumindest. Ja, mit diesem Argument - ich muss jetzt halt die Zahlen ein wenig vorwegnehmen: Nehmen wir einmal an, wir gehen bei einer Vollkostenrechnung von CHF 110 pro Tag aus, bei 20 Tagen gibt das ein Einkommen von CHF 2'200. Da frage ich Sie, wer in diesem Land verdient bei 100-prozentiger Tätigkeit weniger als CHF 2'200? Das wäre ja dann genau der Grenzwert, wo es kippen würde. Aber wie gesagt, das sind ja die Zahlen, die hier herumschwirren. Ich bin dann einfach gespannt, was die Regierung für Zahlen hat. Dann eine Zusatzfrage zu diesen Kosten beziehungsweise den Elternbeiträgen in den Betriebskitas: Da würde mich jetzt doch vonseiten der Regierung interessieren, ist der Regierung bekannt, was man zum Beispiel bei der Bankenverbandskita bezahlt? Was sind hier die maximalen Beiträge der Arbeitnehmenden? Denn dann kommen wir mitunter auch zu dieser Studie der HTW Chur: Wieso sind denn die Betriebskitas so ein grosser Konkurrenzfaktor für die st. gallischen Kitas? Ich denke mir, auf Grundlage der Antwort durch die Regierung, wenn uns die Regierung diese Zahl gibt, ich habe natürlich eine Zahl, aber diese sage ich jetzt nicht. Aber ich bin gespannt, ob der Gesellschaftsminister die gleiche Zahl hat, wie ich sie bereits habe. Dann ist Ihnen dann auch klar, wieso natürlich die Betriebskitas eine massive Konkurrenz für die st. gallischen Kitas sind. Aber ich muss auch sagen, das sind unternehmerische Entscheide, das begrüsse ich sehr. Ich denke mir, der Abg. Oehry hat es auf den Punkt gebracht: Es ist eben bei der Rekrutierung von Personal sehr zentral, dass man auch hier ein Paket anbieten kann, das interessant ist. Ich denke mir, gerade bei der Hilti wird diese Kita nach meinem Informationsstand ja bereits massiv vergrössert, und da sieht man ja auch den Erfolg.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Da der Abg. Rehak meiner Aufforderung, was seine Vorstellungen zu den Folgen einer Ablehnung dieses Antrages sind, nicht nachgekommen ist oder keine zu haben scheint, kann ich mich auf den Abg. Thomas Vogt konzentrieren. Nur kurz eine Rückmeldung, Herr Vogt: Ich finde, Sie dürfen nicht alle leistungsabhängigen Prämien in einen Topf werfen. Beim Krankenversicherungsgesetz handelt es sich doch um eine obligatorische Versicherung. Bis auf Alleinerziehende oder niedere Einkommen handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, eine Tagesstruktur oder einen Kitaplatz auch zu benutzen. Da werden mir doch Äpfel mit Birnen verglichen im Hinblick zu einer obligatorischen Versicherung. Ich bin wie Sie auch gegen einkommensabhängige Krankenkassenprämien. Aber das ist für mich doch eine andere Schublade in Bezug auf das Obligatorium.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich möchte noch einmal auf diese Quersubventionierung zurückkommen. Wir haben ja in unserem Postulat ganz klar festgehalten oder dass es geprüft wird mit unserem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell, dass jeder Kitaplatz, unabhängig der Höhe des Elternbeitrages, die gleiche Tageseinnahme erzielt, weil der Staat den Differenzbetrag bezahlt. Damit spielt keine Rolle, ob eine Kita Kinder von vorwiegend einkommensstarken oder einkommensschwachen Familien betreut. Eine Benachteiligung von einkommensschwachen Familien ist damit ausgeschlossen. Es ist auch unerheblich, ob eine Kita beim Kita-Verein angeschlossen ist oder nicht. Und wir lassen ja auch die Frage prüfen, ob man nicht andere Fremdbetreuungsinstitutionen, also Tagesmütter oder weitere, diesem Finanzierungsmodell gleichstellen kann. Dann möchte ich noch anfügen, unser Postulat wurde nicht auf dieser Studie aufgebaut. Diese Studie wurde uns nach Einreichung des Postulates, als das in einer Schweizer Zeitung veröffentlicht wurde, zugeschickt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, nachdem mich Alexander Batliner aufgefordert hat, ihm die Frage zu beantworten, mache ich das gerne. Der Verein Kindertagesstätten ist aus meiner Sicht nicht vergleichbar mit dem Landesspital. Das Landesspital hätte tatsächlich ein Problem, wenn wir ihm diesen Kredit oder diese Erhöhung nicht gewährt hätten. Der Verein Kindertagesstätten hat das aus meiner Sicht nicht. Ich glaube, dass Sie sich noch einmal an das Votum von Peter Frick erinnern sollten. Das kann ich nämlich teilen. Ich glaube einfach, man droht uns hier und wir gehen auf diese Drohung ein, ohne uns zu überlegen, ob es vielleicht nicht anders auch ginge. Ich kann Ihnen sagen: Aus meiner Sicht ginge es anders. Schauen Sie nur den Kita-Verein in Gamprin an, schauen Sie den Verein in Planken an. Schauen Sie die drei sehr, sehr knapp finanzierten Kita-Vereine an, die nur 20% von dieser Subvention erhalten. Haben Sie etwas von diesen gehört, haben Sie mit denen gesprochen? Die haben keine Probleme. Nur der Verein Kindertagesstätten, das ist der grösste Verein, das gebe ich zu, der hat existenzielle Probleme. Und ohne diese CHF 150'000 oder was es dann sein wird - oder lassen Sie es CHF 200'000 sein, die sie aus diesen CHF 300'000 erhalten werden -, ohne diese CHF 300'000 werden sie Konkurs anmelden müssen bei einem Umsatz von sage und schreibe CHF 5,5 Mio. - Ich glaube das nicht. Das ist meine Meinung. Ich habe Ihnen auch gesagt, ich möchte von der Objekt- zur Subjektfinanzierung wechseln und jetzt nicht einfach mehr Geld ins System stecken. Auch im Hinblick von dem, dass wir ja immer - Sie haben es ja gerade selber auch festgestellt - mehr Unternehmenskitas haben, welche ich auch sehr begrüsse, wo ich mich auch bedanke, dass die Unternehmen Kitas gründen für tiefere Kosten. Herr Pedrazzini wird uns dann vielleicht noch den Tagessatz mitteilen, da bin ich auch gespannt, Herr Lampert. Das ist ja zu begrüssen, das ist doch nichts Schlechtes. Aber dadurch sinkt eben die Auslastung in den staatlich subventionierten Kitas. Dadurch müssen sie ja eher weniger Geld brauchen, nicht mehr, das ist mein Schluss. Ich weiss nicht, vielleicht habe ich mich verrechnet. Herr Pedrazzini wird mich dann korrigieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. In der vergangenen Diskussion hat man sehr oft das Wort Einkommen gehört. Ich möchte diesbezüglich doch noch klarstellen, dass mit dem Einkommen immer das steuerbare Einkommen gemeint ist. Wenn man von einem Schwellwert von CHF 125'000 sprechen würde, dann meint man damit ja das steuerbare Einkommen. Eine Familie mit zwei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von CHF 125'000 Jahreseinkommen dürfte nach meiner Auffassung ein Bruttoeinkommen von sicher CHF 165'000 zur Verfügung haben. Auch diesbezüglich, wenn wir Vergleiche anstellen mit der benachbarten Schweiz, gibt es natürlich drastische Unterschiede, weil die Abzugsmög-lichkeiten im Kanton St. Gallen sicher nicht so grosszügig wie bei uns hier in Liechtenstein sind. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hatte mich schon darauf eingerichtet, dass ich vor dem Mittag nicht mehr zu Wort komme, aber ich bin froh, dass ich das auch noch darf. Danke schön. Gut, ich versuche, die Fragen in der Reihenfolge zu beantworten, in der sie gestellt wurden, mehr oder weniger. Der Abg. Herbert Elkuch hat sich als Erstes nach der Tagesstruktur in Schellenberg erkundigt, wieso die mit null eingestellt sei. Die Tagesstruktur in Schellenberg wurde Mitte 2016 eingestellt, also aufgelöst, nicht mehr weitergeführt. Sie wurde aber nach den Sommerferien dieses Jahres wieder weitergeführt, aber der Termin für die Antragstellung für Subventionen ist eben der 20. Mai. Und bis zum 20. Mai sind bei uns eben keine Subventionsanträge eingetroffen. Deshalb wird das für das kommende Budget nicht berücksichtigt. So sind die Regeln. Der Abg. Peter Frick hat vom Drama-Dreieck gesprochen. Ich frage mich immer in solchen Dingen, wer kriegt am Schluss das Mädchen? Der Abg. Elfried Hasler hat moniert, dass das Konzept fehlt. Das stimmt meines Erachtens nicht ganz, weil wir ja letztes Jahr die Diskussion gehabt haben, zuerst - und zuvorderst sei es das Dringendste und anders sei das nicht zu machen - müsse sofort eine Gleichstellung hergestellt werden zwischen den Plätzen, die vor 2011 gegründet wurden, und denjenigen, die nach 2011 entstanden sind. Diese Ungleichbehandlung war mir auch ein Dorn im Auge und für diese Forderung habe ich jedes Verständnis. Ich habe aber letztes Jahr gewarnt, dass es dazu einen Pfad geben muss, dass wir das nicht von einem Tag auf den anderen machen können, sonst gerät das System in Probleme - insbesondere die etablierten Anbieter und insbesondere die grösseren unter den etablierten Anbietern, die eben relativ wenig Manövriermasse haben, weil ihre Reserven, auch wenn sie in Franken noch ansehnlich aussehen würden, im Vergleich zur Tatsache, dass es einfach 130 Angestellte sind und rund CHF 4 Mio. Umsatz, eben doch relativ gering sind. Wir haben dann ein Konzept ausgearbeitet, das davon ausgeht, dass wir im ersten Jahr, also im Jahr 2017, den etablierten Betreibern nur noch 90% des Beitrages pro Platz geben und den neueren Plätzen nur 45% davon und dann im zweiten Übergangsjahr, im Jahr 2018, eben beiden, den älteren und den neueren Plätzen, 90% der früheren Subventionierung pro Platz zukommen lassen. Ich habe es letztes Jahr schon gesagt, die Subventionierung pro Platz ist ein Auslaufmodell. So kann es nicht gehen, weil wir dann, wenn viele neue Angebote entstehen, eben auch leere Plätze subventionieren würden. Das kann es natürlich nicht sein. Deshalb ist eine Umstellung auf eine leistungsabhängige Förderung nötig. Aber diese Umstellung auf die leistungsabhängige Förderung ist auch wieder eine Unsicherheit für diese Betreiber. Und wenn diese Betreiber schon sozusagen auf den Felgen laufen, dann muss man da sehr vorsichtig sein, weil diese dann einfach keine Reserven mehr haben, um diese Unsicherheiten aufzufangen. Ein weiterer Defekt unseres heutigen Systems, Sie haben es vorher ja auch schon erwähnt, ist, dass das Einkommen aus Sicht der Kita, der Umsatz, davon abhängt, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Das ist natürlich problematisch. So schwanken die Einnahmen je nach Struktur der Elternschaft. Das kann es auch nicht sein und da müssten wir eben auch diese Umstellung machen. Das bringt uns dann gleich zur Frage der Quersubventionierung oder Nicht-Quersubventionierung. Unser Ziel ist es, dass eine Kindertagesstätte pro geleisteter Einheit in Summe einen bestimmten Betrag bekommt. Das muss der Betrag sein, den wir als Gestehungskosten akzeptieren. Wie sich dann dieser Betrag aufteilt auf den Beitrag des Staates oder den Beitrag der Eltern, das ist dann ein Schritt zurück gelagert. Das ist dann eben der Subventionsmechanismus.
Heute werden die einkommensabhängigen Elternbeiträge eben über einen anderen Mechanismus gesteuert, und zwar ist das seit jeher, ausgelagert an die Kindertagesstätten. Das heisst, die Kindertagesstätten selbst müssen den Lohn, das Haushaltseinkommen, der Eltern einholen. Und zwar ist es der steuerpflichtige Erwerb gemäss Ziff. 15 der Steuererklärung. Das ist der Erwerb aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, aus Leistungen von Versicherungen und Alimenten. Das wird von den einzelnen Kindertagesstätten eingeholt und gemäss Tarifordnung wird dann die Rechnung gestellt. Das ist praktisch für uns als Staat, weil wir nur fünf Kunden haben, nämlich die Betreiber von Kindertagesstätten, und nicht 500 Kunden, nämlich die Eltern. Aber das System hat eben seine Schwächen, die haben wir erkannt und die möchten wir eben beheben. Also ich möchte noch einmal sagen, das Konzept fehlt nicht. Es ist einfach die Geschwindigkeit, mit der wir es umsetzen können, die einfach angepasst werden muss, auch an die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen. Und deshalb bin ich auch nicht der Ansicht, dass es ein Schnellschuss sei, den wir machen würden, sondern es ist eben ein systematisches und schrittweises Vorgehen. Natürlich sind die Betreiberinnen von Kindertagesstätten auch gefordert, sie müssen auch ihre unternehmerischen Entscheidungen darauf basieren. Aber eben: Anpassungen in Betrieben, die relativ wenige Reserven haben, kann man eben nicht von heute auf morgen verlangen.Dann hat die Abg. Violanda Lanter-Koller gefragt, wieso wir nicht selbst einen Budgetnachtrag gestellt haben. Wir haben das Budget gegenüber dem letzten Jahr erhöht. Der Landtag war letztes Jahr sehr, sehr vorsichtig und wir haben auch eine sehr vorsichtige Erhöhung eingestellt. Und der Verein Kindertagesstätten hat sich dafür eingesetzt, dass es eine gewisse Erleichterung gibt, wofür ich alles Verständnis habe.
Der Abg. Thomas Rehak hat nach unserem Vorgehen gefragt. Ja, ich habe es schon aufgezeigt, ich möchte es noch mit Zahlen untermauern. 2016 bekamen Plätze, die vor 2011 entstanden sind, 100% und die neuen Plätze 0%. 2017 sind wir für die alten Plätze auf 90% gegangen und für die neuen auf 45%. 2018 hätten wir geplant gehabt, für beide, alte und neue Plätze, auf 90% zu gehen, wobei sich die Prozentzahl jeweils auf CHF 13'900 pro Platz bezieht. Jetzt sieht der Antrag des Abg. Batliner eben vor, dass wir von 90% auf 100% gehen, also wieder auf dieselbe Summe wie 2016, und das macht dann eben diese CHF 300'000 aus. Dann zur Aussage, dass 28% der Eltern über CHF 169'000 verdienen: Also die Tarife, die entstehen, entstehen genau gemäss diesem Modell. Aber es gibt Eltern, die sagen einfach, ich bin nicht bereit, mein Einkommen offenzulegen gegenüber dem Verein Kindertagesstätten, und diese bezahlen dann einfach den Maximalbetrag, wie er CHF 169'000 entspricht. Nun zur Frage des Abg. Wendelin Lampert, die auch von diversen anderen Abgeordneten wiederholt wurde: Wie sind die Tarife? Der Maximaltarif für Säuglinge beträgt CHF 100,85, der Maximaltarif für Kleinkinder CHF 91,75, das können Sie aus den entsprechenden Tarifformeln im Internet entnehmen. Die Gestehungskosten pro Kitaplatz, also das ist das Gemisch Säuglinge und Kleinkinder, betragen CHF 107,36, das können Sie aus dem Jahresbericht des Vereins Kindertagesstätten pro 2016 entnehmen. Das heisst also, dass für einen Säugling im Schnitt eine Subvention pro Tag von CHF 6,51 stattfindet und für ein Kleinkind von CHF 15,61. Für einen Säugling bezahlen die Eltern also maximal 94% der Gestehungskosten und für ein Kleinkind 85,5% der Gestehungskosten. Die Spanne der Tarife liegt bei Säuglingen von CHF 23,30 bis eben den genannten CHF 91,75 und bei Kleinkindern zwischen CHF 25,6 bis CHF 100,85. Und zwar bezieht sich jeweils das Minimum auf ein Jahreseinkommen von CHF 42'900 und das Maximum eben auf CHF 169'000 und höher. Also nochmals: Der Tarif für die CHF 169'000 wird fällig, entweder wenn ein Haushalt tatsächlich CHF 169'000 und mehr verdient oder wenn ein Haushalt sagt, ich möchte mein Einkommen gegenüber dem Verein Kindertagesstätten nicht offenlegen. Wir profitieren also hier von einem bestimmten «Gschammigkeitsfaktor». Das ist für den Verein noch recht praktisch manchmal. Landtagspräsident Albert Frick hat meines Erachtens das gesagt, was man wirklich genauer beachten sollte, nämlich dass sich die Arbeit netto lohnen müsse. Es wurde dann auch von einem anderen Abgeordneten die Frage gestellt, ab wann das der Fall sei oder wie dann die Zahlen so liegen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, das auszurechnen, das ist gar nicht schwer, das können Sie auch einmal machen über Weihnachten. Und zwar nehmen wir ein Einkommen des Mannes von CHF 80'000 und jetzt überlegt sich die Frau, soll sie jetzt einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht? Und zwar möchte sie einer Erwerbstätigkeit von 40% in Teilzeit nachgehen. Ohne Subvention müsste sie einen Bruttolohn von mehr als CHF 5'500 - natürlich immer auf 100% gerechnet, damit man sich das besser vorstellen kann - also mehr als CHF 5'500 pro Monat, verdienen, damit sie überhaupt erst «break even» bekommt. Also mit CHF 5'500 pro Monat muss sie genau ihr gesamtes Nettoeinkommen für die Kindertagesstätte ausgeben. Da wird sie natürlich nicht arbeiten gehen. Das lohnt sich ja überhaupt nicht. Mit Subventionen - und Subventionen sind einerseits die Subventionen, über die wir hier sprechen, und eben auch dieser Geschwistertenrabatt von 25% - muss sie bei CHF 5'500 rund 40% ihres Nettoeinkommens für die Kinderbetreuung abgeben. Jetzt muss man das im Kontext des gesamten Haushaltes nehmen. Das ist eine Grenzbetrachtung, das heisst: Wie viel kommt mehr herein und wie viel muss ich mehr ausgeben? Also nochmals, ohne Subventionen sind alle, die weniger als CHF 5'500 im Monat verdienen würden auf 100%, einfach schlicht und einfach an den Herd gekettet, um das deutlich auszudrücken. Der Abg. Herbert Elkuch hat gefragt, wie sich denn die Subventionen bei einem, zwei oder drei Kindern auswirken würden. Ja, es sind diese CHF 15 beziehungsweise diese CHF 6,51, die ich vorher genannt habe, pro Tag plus eben dann 25% für das Geschwisterchen und 50% beziehungsweise. Aber es ist eher selten, dass in einer Familie drei Kinder gleichzeitig in die Kindertagesstätte gehen. Meistens geht dann eines schon in die Volksschule und Kindergarten, dann sind das eben die Tarife für die Tagesstrukturen, die wesentlich tiefer sind.
Ja, auch dem Abg. Thomas Vogt möchte ich nahelegen, was ich gerade vorhin gesagt habe. Einkommensabhängige Tarife - es geht hier nicht wie bei einer Sozialversicherung die Tarifierung im Sinne von, wer welchen finanziellen Beitrag leistet, sondern es geht hier ganz klar auch um eine Entscheidung, lohnt es sich unter dem Strich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, oder lohnt es sich eben nicht? Und nochmals: Diese Grenze von CHF 5'500, die eben diejenigen, meistens sind es Frauen, unterscheidet, für die sich Erwerbstätigkeit lohnt und für die sich Erwerbstätigkeit eben nicht lohnt. Und ich finde diese Schwelle einfach etwas hoch. Und gerade diejenigen, die ein geringeres Einkommen haben, sind wahrscheinlich im Alter oder wenn die Kinder aus dem Haus sind, ganz besonders darauf angewiesen, dass sie erwerbstätig sind. Und es weiss jeder, es ist leichter, wieder eine Erwerbstätigkeit in einem höheren Pensum anzunehmen, wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, wenn man eben relativ nahe dran war am Erwerbsleben, das heisst, auch wenn die Kinder klein waren, wenigstens in einem kleinen Pensum den Fuss in der Türe hatte. Weil wenn jemand 15 Jahre aus dem Erwerbsleben draussen ist, dann haben sich alle EDV-Systeme, die Art des Arbeitens so verändert, dass es wirklich schwierig ist. Dann die Unterscheidung noch zu den Kindertagesstätten der Betriebe: Meines Wissens betragen die Tarife bei der Kindertagesstätte der Bank und auch der Hilti, CHF 65 pro Tag - «flat». Meines Wissens gibt es einen reduzierten Tarif für geringe Einkommen. Der kommt aber offenbar nicht zur Anwendung. Das wird daran liegen, dass in diesen Unternehmen die Lohnverteilung etwas homogener ist als im Schnitt der restlichen Wirtschaft, sodass hier diese CHF 65 angesetzt werden. Jetzt müssen wir diese CHF 65 in Relation zu den Tarifen der Kindertagesstätten setzen. Da sehen Sie, die Spanne geht ja dort von CHF 25,6 bis CHF 100 oder von CHF 23,30 bis CHF 91,75 für den ganzen Tag. Also wird es für Haushaltseinkommen, die eher höher sind, um die Frage des Abg. Wendelin Lampert zu beantworten, eben günstiger sein, das Kind in der Kindertagesstätte seines Betriebs unterzubringen. Aber es gibt eben auch noch andere Aspekte, wie zum Beispiel die geografische Nähe. Die Kindertagesstätte der Hilti ist neben dem Betriebsareal. Das ist einfach sehr praktisch. Denn wenn man mit Müttern spricht: Das Problem bei der Kinderbetreuung ist schon auch irgendwo finanziell, aber diese «Karrnerei», das ist das Problem. Dieses dauernde «Rumkarren» der Kinder, morgens dorthin, dann noch hier, das sind einfach schwierige Dinge. Und wenn die Kindertagesstätte in der Nähe der Betriebsstätte steht, dann hat man sozusagen nur einen Gang. Also es ist nicht nur das Geld, es sind auch rein praktische Dinge bis hin zu Dingen, dass man zum Beispiel die Mittagspause auch mit dem Kind verbringen könnte, wenn man das wollte. Der Abg. Thomas Rehak hat die Frage der Quersubventionierung aufgebracht. Ja, da nochmals meine Bekräftigung, das Ziel ist, dass eine Kindertagesstätte einen bestimmten Betrag pro Leistungstag bekommen soll. Und wie sich das aufteilt auf die Eltern und den Staat, das soll dann hintenherum sein. Wo ich ihm nicht beipflichten kann, ist, dass er sagt, wir haben Arbeitsgruppen und die kämen keinen Schritt weiter. Wir haben ja schon - und das haben Sie deutlich an den Aussagen des Vereins Kindertagesstätten gespürt - mindestens einen Schritt gesetzt. Und dieser Schritt ist mehr als spürbar. Also dass man da nicht weiterkäme, das widerlegt schon die Tatsache, dass der Verein Kindertagesstätten tätig wurde.Der Abg. Thomas Rehak hat zum Schluss dann noch gefragt oder hat in den Raum gestellt, wie die zukünftige Entwicklung der Nachfrage denn sei, weil es sein könnte, dass es ein Überangebot gibt und dann das Angebot etablierter Betreiber abgebaut werden muss. Das sind eben Dinge, die sich entwickeln, auf die haben wir wenig Einfluss. Aber wir müssen ein System schaffen, das mit dem umgehen kann. Und «umgehen kann» heisst nicht nur, dass die etablierten Vereine sofort alles Geld verlieren, wenn sie weniger Leistungen erbringen, sondern dass wir auch Systeme schaffen, die Anpassungsprozesse erlauben. Der Verein Kindertagesstätten ist diesbezüglich relativ gut aufgestellt, weil er auch die Kindertagesstätte des Bankenverbandes und der Hilti betreibt. Das heisst, wenn bei der Hilti mehr Kinder betreut werden müssen und dafür weniger bei der Kindertagesstätte Schaan, dann können die Angestellten des Vereins Kindertagesstätten eben zur Hilti-Kita arbeiten gehen anstatt in Schaan - dann gleicht sich das aus. Aber insgesamt wird es in unserem Land wahrscheinlich in Zukunft eher mehr Kinder zu betreuen geben. Und die jeweiligen Unternehmen, also ganz konkret jetzt die Hilti, der Bankenverband, die Ivoclar, die vergeben jeweils, so ist es heute üblich, Aufträge an bestehende Kindertagesstättenbetreiber. Also müssen wir im Gesamten davon ausgehen, dass es mehr Arbeit gibt, sie teilt sich dann halt etwas anders auf zwischen Betriebskindertagesstätten und Nicht-Betriebskindertagesstätten. Damit hoffe ich, ihre Fragen beantwortet zu haben, und sonst bitte ich Sie, nochmals nachzufragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Gesellschaftsminister, für Ihre sehr ausführlichen Erläuterungen. Es ist jetzt doch vieles klar, ich habe trotzdem noch ein paar Anschlussfragen. Und zwar würde mich natürlich auch noch interessieren, wie die Tagessätze bei der Kindertagesstätte der Liechtensteinischen Landesverwaltung ausgestaltet sind. Dies vielleicht zur Ergänzung. Dann möchte ich ja über Weihnachten Hypothesen rechnen und ich möchte dann die richtigen Annahmen treffen. Deshalb muss ich noch einmal nachfragen, ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, im Jahr 2017, sprich in diesem Jahr, hätten die nicht subventionierten Kitas rund 45% der Subventionen erhalten und im Jahr 2018 sollen es dann 90% sein oder mit dem Antrag von Herrn Batliner 100%. Jetzt, nach meinen Informationen sind für das Jahr 2017 aber nur circa 20% der Subvention an die drei nicht subventionierten Kitas und Institutionen, die anderen weiss ich nicht, geflossen. Ich habe gedacht, für das Jahr 2018 wären das mit Ihrem Antrag von rund CHF 276'000 dann diese 45%. Bitte schauen Sie mir das noch einmal an. Dann würde mich schon interessieren, wie ist dann der Betrag 90%, was macht das pro bewilligtem Platz genau aus oder wie wird das ausgestaltet sein? Das möchte ich noch von Ihnen wissen. Dann würde mich auch interessieren, wie Sie dazu stehen. Sie haben einen Betrag beantragt von CHF 276'000, welche Sie zusätzlich an die Kitas verteilen möchten. Haben Sie dann bewusst einen Betrag gewählt, der betriebswirtschaftlich nicht ausreicht und diesen Verein Kindertagesstätten Liechtenstein, ich sage einmal, in existenzielle Nöte bringt, oder reichen diese CHF 276'000? Das ist schon noch essenziell. Was ist dann Ihre Sicht, braucht es diese CHF 300'000 mehr, braucht es tatsächlich CHF 576'000 - glaube ich, sind es - mehr im Jahr 2018 als im Jahr 2017. Wo ist dort die kritische Grenze? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Regierungsrat Pedrazzini. Mir stellt sich die gleiche Frage wie dem Abg. Thomas Rehak. Sie haben Verständnis für die Forderung des Kita-Vereins, definieren Sie «Verständnis» genauer. Braucht es den Betrag CHF 300'000 aus betriebswirtschaftlichen Gründen? Oder ist es nach Ihrer Meinung «nice to have»? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Ihr Beispiel, Sie sagen, der Mann verdient CHF 80'000, die Frau müsste dann noch CHF 5'500 dazu verdienen, damit irgendwo dieser Break-Even erreicht ist, dass es sich rentiert. Ich mache eine ganz andere Rechnung. Sie haben ausgeführt, der Tag Vollkosten ist CHF 107,36, gehen wir von 22 Arbeitstagen aus, dann gibt das CHF 2'370, die man bei Vollkosten bezahlen müsste. Wie man da auf CHF 5'500 kommt, da wäre ich Ihnen schon dankbar, wenn Sie mir das erläutern könnten, dann kann ich an Weihnachten hier auch noch etwas nachrechnen. Und eines müssen Sie auch noch wissen: Bei CHF 80'000 des Mannes plus CHF 5'500 mal 13 Jahreseinkommen sind wir bei CHF 151'500 - ich nehme einmal an, brutto -, dann sind wir beim Thema von Erich Halser: Netto würden die nie den Vollkostensatz bezahlen. Also die CHF 107 sind dann schon wieder viel zu hoch. Für mich geht es nicht auf. 22 Arbeitstage mal CHF 107,36 pro Tag gibt CHF 2370,72, das ist doch der Break-Even. Den müsste man bezahlen und nicht mehr. Wie kommt man da auf CHF 5'500, da wäre ich Ihnen dankbar. Und da sehen Sie jetzt, diese Debatte ist eben wichtig. Sonst kommt dann die Regierung mit einem Vorschlag, dann müssen wir halt dann diese Debatte führen. Aber wie gesagt, da hätte ich schon noch gerne eine Erläuterung dazu. Weitere Gretchenfragen wurden schon gestellt: Was braucht man dann effektiv für einen Betrag, um das hier zu finanzieren. Ich meine, die Regierung hat einen anderen Antrag eingebracht. War sich die Regierung bewusst, dass mit diesem Antrag mitunter dieser Verein in Zahlungsschwierigkeiten gerät? Wie war hier der Informationsstand?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Gemäss Vorschlag der Regierung und des Gesellschaftsministers, der dafür verantwortlich zeichnet, soll also für das nächste Jahr mit dem budgetierten Geld 90% der, nehme ich an, zugelassenen Kitaplätze finanziert werden. Nach meiner Auffassung müsste das genügen, weil mit den zusätzlichen Kitaplätzen, die im Land geschaffen werden, ja auch davon auszugehen ist, dass nicht jeder Kitaplatz mehr eine Auslastung von mehr als 90% haben wird. Ich möchte aber noch einen anderen Punkt aufgreifen, und zwar bin ich nach wie vor der Meinung, dass sehr gut Verdienende den Vollkostenpreis für einen Kitaplatz bezahlen sollen, was im Moment ja nicht der Fall ist. Auf der anderen Seite könnte ich mir vorstellen, dass man, damit die Attraktivität einer Teilzeitarbeit für die Frau, für die Mutter, attraktiv ist und auch für den ganzen Haushalt, die Kosten, die man für die Kinderbetreuung ausgeben muss, als Gewinnungskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen könnte. Ich denke, das ist in einigen Kantonen in der Schweiz der Fall und damit könnte man natürlich die Attraktivität eines Zweiteinkommens wesentlich steigern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Nur noch eine Ergänzung zum Votum vom Abg. Erich Hasler. In der Schweiz ist es auch so, dass man nur dann Anrecht auf einen subventionierten Kitaplatz hat, wenn man einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Also das möchte ich vielleicht auch noch beliebt machen, dass man das auch prüft. Das heisst, man darf natürlich auf den Tennisplatz am Nachmittag, man darf auch seine Kinder in die Kita bringen, aber dann soll man bitte den Vollkostenbeitrag zahlen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch auf diese Fragen eingehen, die noch zusätzlich gestellt wurden. Der Abg. Thomas Rehak hat sich danach erkundigt, wie viel denn bei der Landesverwaltungskita bezahlt werden müsse. Die Landesverwaltungskita wendet genau dieselbe Tariftabelle an wie der Verein Kindertagesstätten. Also was Sie dort von der Homepage herunterladen können, ist auch für die Landesverwaltungskita gültig. Damit stellen wir fest, dass die Landesverwaltungskita gegenüber den Betriebskindertagesstätten eine andere Tarifierung hat. Jetzt können Sie sich überlegen, ob Sie das richtig oder falsch finden. Sie haben wie auch der Abg. Erich Hasler mit den Tücken der Prozentrechnung Ihre Mühe. Und zwar: Ich habe mich vielleicht undeutlich ausgedrückt, wir haben nicht 90% der Plätze subventioniert, sondern wir haben pro Platz 90% des Betrags, der im Jahr 2016 pro Platz ausgerichtet wurde, im Jahr 2017 für die bestehenden Plätze ausgerichtet. Das gab uns Geld, um für die neuen Plätze 45% dieses Betrags auszuschütten. Konkret für einen Platz Kindertagesstätte: CHF 13'900 war 100% im Jahr 2016, davon wurden im 2017 90% ausbezahlt für die alten Plätze und 45% von CHF 13'900 pro neuen Platz. Das ist natürlich ungerecht, das ist nicht dasselbe, aber es war ein erster Schritt. Und der zweite Schritt wäre dann eben gewesen, im Jahr 2018 90% von CHF 13'900 für jeden genehmigten Platz auszu-zahlen. Das hätte dann eben die Differenz gegeben, die wir budgetiert haben. Jetzt kam eine Reihe von Fragen, ob wir denn nicht bedacht hätten, dass der Verein Kindertagesstätten in Schwierigkeiten geraten könnte und so weiter. Da muss ich sagen, da gibt es einfach irgendwann einmal eine Grenze, ab der das Ministerium kein Micromanagement mehr betreibt. Wir stellen die Dinge ein, und dann muss sich die Welt halt mit diesem Schritt entwickeln und das Überlaufgefäss sind dann eben die Elternbeiträge. Die wurden jetzt schon angepasst und der Verein Kindertagestätten hat uns vor einigen Wochen auch glaubhaft versichern können, dass das für sie weiter problematisch sei. Deshalb kam dann auch der Antrag des Abg. Alexander Batliner zustande. Deshalb sage ich ja, ich habe Verständnis. Ob es das braucht oder «nice to have»? Ja, wenn wir das nicht geben, dann muss das bei den Eltern geholt werden. Das sind die kommunizierenden Gefässe. So geht das. Der Abg. Erich Hasler hat Steuerabzüge vorgeschlagen. In der Schweiz kann man mit Steuerabzügen wirklich etwas erreichen, noch mehr in Deutschland und auch viel in Österreich. Nehmen Sie sich einmal eine Steuererklärung einer Familie, da können Sie mit Steuerabzügen nicht so wahnsinnig viel erreichen, weil man bei uns relativ bald einmal bei null oder quasi null aufschlägt. Dann noch zum Votum des Abg. Wendelin Lampert: Ich spreche von CHF 5'500, bezogen auf 100%, weil man sich das im Kopf einfach besser vorstellen kann, was ein 5'500-Franken-Job ist, was ein 7'000-Franken-Job ist, was ein 4'000-Franken-Job ist. In meinem Beispiel habe ich 40% davon gerechnet, also das Haushaltseinkommen ist dann CHF 80'000 plus diese CHF 28'600, das gibt dann CHF 108'000. Sie haben wesentlich mehr gerechnet, Sie sind bei CHF 150'000 gelandet. Aber ich habe nur ein 40-Prozent-Pensum. Aber eben, es mag erstaunlich für Sie sein, aber nehmen Sie sich wirklich einmal die Zahlen, nehmen Sie die Tarifordnung des Vereins Kindertagestätten, nehmen Sie einen Bruttolohn, ziehen Sie davon meinetwegen 15% ab, um auf den Nettolohn zu kommen, und rechnen Sie das alles durch. Es ist erstaunlich. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt wirklich in Erinnerung rufen, dass wir bei der Beratung des Landesvoranschlages sind und einen konkreten Antrag vorliegen haben. Die Meinungen, das wissen wir alle, ob man diesem Antrag zustimmt oder nicht, sind längst gemacht. Wir können jetzt natürlich noch stundenlang debattieren über Kitas und alle grundsätzlichen Fragen, die damit zusammenhängen. Aber ich glaube doch, wir sollten langsam, aber sicher so weit kommen, über diesen Antrag abstimmen zu können.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch dem Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Er scheint nicht allzu begeistert von meinem Vorschlag zu sein, dass man die Auslagen für die Kinderbetreuung vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, dass dies ein überlegenswerter Vorschlag ist, weil man ja insbesondere die angeblich gut ausgebildeten und wahrscheinlich besser verdienenden Leute animieren möchte, im Berufsleben zu bleiben. Und dann habe ich noch eine weiterer Frage, und zwar zur Subventionierung der sogenannten neuen Kitaplätze. Welche Auflagen verbindet die Regierung mit der Subventionierung dieser neuen Kitaplätze? Müssen diese die gleichen Tarife und dann natürlich auch das Geld an die Eltern weitergeben, wie es auch der Verein Kindertagesstätten macht, oder sind sie diesbezüglich frei? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe einfach eine Anschlussfrage, ich hoffe, das ist dann auch meine letzte. Sie betrifft die ehemals nicht subventionierten Kitas. Ich möchte hier eine Beispielrechnung machen. Wenn diese ehemals nicht subventionierten Kitas 20 bewilligte Plätze hat, dann hätte sie somit ein Anrecht im Jahr 2017 auf rund CHF 135'000, wenn ich das richtig rechne. Das wären dann diese 45% von den CHF 15'000. Und im Jahr 2018 wären es dann CHF 270'000, also mit Ihrem Vorschlag, mit der Erhöhung von CHF 276'000. Und mit der Erhöhung von Alexander Batliner, mit den CHF 576'000, wären es dann CHF 300'000 für das Jahr 2018, einfach dass es klar ist. Das möchte ich hier noch herausgeschält haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank auch der Regierung für die Beantwortung der Frage. Ja, ich habe es schon auf 100% gerechnet, aber bei einer 40-Prozent-Rechnung sieht es genau gleich aus: 22 Arbeitstage hat der Monat, wenn wir davon ausgehen, dass man nur 40% arbeitet, dann sind es ja auch nur 40%, wo man eine Kita braucht, dann sind wir halt nicht bei CHF 2'370, sondern nur noch bei CHF 945 pro Monat. Bei diesem Satz kommen Sie niemals, wenn der Gemahl CHF 80'000 verdient und die Frau nur mit CHF 945, das mal 13 gerechnet, zu den CHF 80'000 dazuzählt, auf diesen Maximalsatz von CHF 107,36, wenn wir volle Kostentransparenz und Umwälzung hätten. Also da muss ich Ihnen sagen, das geht für mich nie auf, ich bin da anderer Ansicht. Wie gesagt, wenn ich nur 40% arbeite, dann brauche ich auch nur 40% die Kita, dann brauche ich sie nicht 100%. Dann bezahle ich ja auch nur 40%, und das sind wie gesagt maximal CHF 945, das ist der Break-Even bei 100% Kostenüberwälzung; und die haben wir gar nicht. Und bei CHF 945 werden Sie nie 100% zahlen, nicht einmal bei der Idee von Thomas Rehak, dass man ab CHF 125'000 zumindest den Vollkostenbetrag zahlen müsste. Denn mit einem Einkommen des Gemahls von CHF 80'000 plus dem kleinen Einkommen der Gemahlin oder umgekehrt, ich möchte jetzt hier keine Quotendiskussion hervorrufen, werden Sie nie zu diesem maximalen Betrag von CHF 107,36 kommen. Da wäre ich dann der Regierung schon dankbar, wenn sie in ihren Überlegungen solche Sachen auch einfliessen lässt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte es jetzt nicht unnötig verlängern. Die Frage des Abg. Erich Hasler zielte ganz konkret darauf, welche Auflagen sind mit Subventionierungen verbunden? Mit der Subventionierung sind klar einkommensabhängige Elternbeiträge verbunden und praktischerweise nehmen die Kitas dann eben die gleichen Tabellen wie der Verein Kindertagesstätten. Es ist auch klar, dass keine Unterstützung von Betriebskitas gesprochen wird und dass die Auftragseingänge für das Folgejahr bis zur Budgetrunde im Juli des laufenden Jahres getätigt werden müssen.Zum Abg. Wendelin Lampert: Ich glaube, wir müssen uns einmal zusammensetzen und die Rechnung machen. Es ist ein Excel-Sheet, das sich in Textform jetzt wirklich nicht sehr gut in einer parlamentarischen Debatte herunterbeten lässt. Deshalb ist es besser, Sie machen einmal Ihre Rechnung und dann vergleichen wir das mit meiner Rechnung und dann können wir schauen, wer der bessere Ingenieur ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit, denke ich, können wir zur Abstimmung kommen. Der Abg. Alexander Batliner beantragt bei Konto 540.366.00 eine Erhöhung von CHF 300'000. Abg. Thomas Rehak
Also meine Fragen sind nicht beantwortet worden und deshalb melde ich mich halt jetzt noch einmal. Ich stelle sie nochmals für die nicht geförderten Kitas. Ich habe ein Beispiel gemacht, die hätten 20 bewilligte Plätze; mit 20 bewilligten Plätzen, nach den Aussagen von Herrn Gesellschaftsminister Pedrazzini, mit einer Förderung von 45%, eine Vollförderung wäre ja CHF 15'000 pro Platz und Jahr, müsste das CHF 135'000 für das Jahr 2017 ausmachen. Für das Jahr 2018 mit den CHF 276'000, welche Herr Pedrazzini beantragt hat, wären das CHF 270'000 Förderung pro Jahr, und mit 100% wären es dann eben CHF 300'000 pro Jahr. Ich wollte von Herrn Pedrazzini wissen, ob ich hier richtig gerechnet habe. Ich habe ja auch die Frage gestellt, ob dann sein Antrag mit den CHF 276'000 die Wirtschaftlichkeit des Kita-Vereins wirklich beeinträchtige - das ist auch noch nicht ganz klar. Oder ob diese CHF 300'000 tatsächlich nötig sind, dass dieser Kita-Verein tatsächlich nicht die Türen und Fenster schliessen muss. Ich denke, es ist schon relevant, wenn wir hier über diese CHF 300'000 abstimmen. Sonst stimmen wir einfach so nach Bauchgefühl ab und sagen, ja, ja, die werden diese CHF 300'00 schon brauchen. Aber ich sehe es ehrlich gesagt immer noch nicht. Und ich weiss nicht, ob Sie es sehen, aber für mich ist es unklar. Und das möchte ich doch klar wissen. 20 bewilligte Plätze im Jahr 2017 für die nicht geförderten Kitas: CHF 135'000. Und im Jahr 2018: CHF 270'000. Mit dem Antrag von Herrn Batliner wären es dann CHF 300'000. Stimmt das, stimmt das nicht? Das ist die erste Frage. Und zweitens: Wie verhält sich das mit den CHF 276'000, beantragt von Herrn Gesellschaftsminister Pedrazzini? Reichen diese CHF 276'000, wird der Kita-Verein mit dem überleben können oder reichen diese CHF 276'000 nicht? Wird der Kita-Verein ohne die CHF 300'000 von Herrn Alexander Batliner die Fenster und die Türen schliessen, die Kinder müssen zu Hause bleiben und die Eltern werden nicht mehr arbeiten gehen können? Ich möchte hier ein klare Antwort. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Rehak, ich zitiere aus dem Antrag: «Die Regierung beantragt, im Landesvoranschlag 2018 das Konto 540.366.00 Kinder- und Jugendhilfe um CHF 454'000 gegenüber im Vorjahr zu erhöhen. Diese Erhöhung reicht aber nicht aus, um beim Verein Kindertagesstätten im Jahr 2018 ein Defizit zu vermeiden.» Herr Präsident ich gehe mit Ihnen überein, die Meinungen sind gemacht, und beantrage Ende der Debatte. Landtagspräsident Albert Frick
Die Regierung hat auf jeden Fall noch das Recht zu antworten.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Also ich versuche jetzt nochmals, Zahlen, Tabellen in Worten darzustellen, was sehr schwierig ist. CHF 13'900 mal 45% sind CHF 6'255 pro Platz. CHF 13'900 mal 90%, das wäre, was geplant gewesen wäre im Jahre 2018, sind CHF 12'510 pro Platz. Und CHF 13'900 mal 100%, das ist das, was der Antrag des Abg. Alexander Batliner ist, wären CHF 13'900 pro Platz. Wenn man das jetzt aufrechnet auf ihr Beispiel von 20 Plätzen, dann sind das im einen Fall CHF 125'000 für einen Fall mit 20 Plätzen, im anderen Fall sind es dann CHF 250'200. Und im dritten Fall sind es dann CHF 278'000, wenn mein Taschenrechner im iPhone richtig gerechnet hat. Befriedigt Sie diese Antwort? Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wobei ich gerne noch fünf Sekunden zuwarte, erübrigt sich ihr Antrag und wir können abstimmen. Der Abg. Alexander Batliner beantragt, Konto 540.366.00 um CHF 300'000 zu erhöhen, auf die Summe CHF 6'639'000. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Stimmen stattgegeben. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:55 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit der Detailberatung der Erfolgsrechnung des Landesvoranschlags fort. Und ich bitte, mit der Lesung weiterzufahren. Konto 550 - Invalidität - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 550 - Invalidität - steht zur Diskussion.
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Konto 560 - Wohnungswesen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 560 - Wohnungswesen - steht zur Diskussion.
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Konto 580 - Amt für Soziale Dienste - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 580 - Amt für Soziale Dienste - steht zur Diskussion.
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Konto 581 - Allgemeine Fürsorge - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 581 - Allgemeine Fürsorge - steht zur Diskussion.
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Konto 583 - Familienhilfe - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 583 - Familienhilfe - steht zur Diskussion.
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Konto 589 - Sonstige Beiträge - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 589 - Sonstige Beiträge - steht zur Diskussion.
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Konto 590 - Flüchtlingswesen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 590 - Flüchtlingswesen - steht zur Diskussion.
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Konto 591 - Hilfsaktionen im Ausland - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 591 - Hilfsaktionen im Ausland - steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich hätte eine Frage zum Konto 591.367.02 - Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (LED); CHF 14,690 Mio. Sind in diesem Konto CHF 100'000 Entwicklungshilfe an die Demokratische Republik Nordkorea inbegriffen oder nicht? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich muss Ihnen nochmals im Detailkonto nachschauen, dafür müssen Sie mir einige Minuten Zeit geben. Aber in der Regel geben wir, wenn ich mich richtig erinnere, an Nordkorea über die Not- und Wiederaufbauhilfe Geld. Über dieses Pauschalkonto wird immer jeweils während des Jahrs entschieden, ob man einen Beitrag leisten soll oder nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass wir es fix so im Budget vorgesehen haben, sondern dass das während des Jahrs auf Empfehlung des Amtes von uns gesprochen wird. Aber ich kann Ihnen, wenn Sie das wünschen, das noch kurz anschauen. Darf ich kurz repetieren - 591.267.02, oder?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Wir kommen zu Konto 2 - Bildungswesen - auf Seite 42. Konto 205 - Gemeindeschulen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 205 - Gemeindeschulen - steht zur Diskussion.
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Konto 208 - Sekundarschulen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 208 - Sekundarschulen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 213 - Hallenbad Schulzentrum Unterland - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 213 - Hallenbad Schulzentrum Unterland - steht zur Diskussion.
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Konto 218 - Schulamt - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 218 - Schulamt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 219 - Allgemeine Ausgaben - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 219 - Allgemeine Ausgaben - steht zur Diskussion.
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Konto 220 - Sonderschulung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 220 - Sonderschulung - steht zur Diskussion.
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Konto 225 - Diverse Schulen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 225 - Diverse Schulen - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Konto 225.365.00 - Subventionen an Privatschulen. Ich hätte hier die Frage, auf welche Privatschulen sich dieser Betrag aufteilt, und wenn man in den Erläuterungen liest, dass bei der Privatschule Formatio ein Anstieg zu verzeichnen ist, wie hoch dieser Anteil ist aus diesem Konto. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann Ihnen hier folgende Detailangaben machen: Für die Waldorfschule sind im Budget 2018 CHF 154'000 vorgesehen. Vielleicht noch als Nebenbemerkung: Das wird natürlich genau auf Klassen und Schülerzahlen budgetiert. Für die Formatio sind für das Budget 2018 CHF 358'000 budgetiert. Ja, das ist es auf diesem Konto. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Konto 260 - Hochschulwesen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 260 - Hochschulwesen - steht zur Diskussion.
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Konto 272 - Forschung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 272 - Forschung - steht zur Diskussion.
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Konto 273 - Internationale Programme - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 273 - Internationale Programme - steht zur Diskussion.
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Konto 280 - Stipendien, Ausbildungsbeihilfen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 280 - Stipendien, Ausbildungsbeihilfen - steht zur Diskussion.
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Konto 281 - Liechtensteinische Musikschule - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 281 - Liechtensteinische Musikschule - steht zur Diskussion.
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Konto 282 - Erwachsenbildung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 282 - Erwachsenbildung - steht zur Diskussion.
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Konto 290 - Amt für Berufsbildung und Berufsberatung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 290 - Amt für Berufsbildung und Berufsberatung - steht zur Diskussion.
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Abg. Eugen Nägele
Das war schnell. Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 290.367.00 - Berufsbildung. In den Erläuterungen zu diesem Konto steht, dass im Bereich der höheren Berufsbildung mit einem Mehraufwand von plus CHF 350'000 gerechnet werden muss. Ich würde gerne wissen, wie sich dieser Mehraufwand ergibt und was die Gründe dafür sind. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank für das Wort. Darf ich nochmals rückfragen, haben Sie Konto 290.367.00 gemeint? Hierzu kann ich ausführen, die jährliche Festlegung des Landesvoranschlages für das Konto höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung basiert grundsätzlich auf den effektiven Vorjahresrechnungswerten. Im Rechnungsjahr 2016 leistete der Staat effektive Beiträge in der Höhe von rund CHF 1,6 Mio., was eine Abweichung vom Voranschlag 2017 von plus 15% oder staatliche Mehraufwendungen von CHF 206'000 bedeutete. Die besagten staatlichen Mehraufwendungen basieren einerseits auf einer Zunahme der Anzahl an Lehrgangsteilnehmenden und andererseits hat die Lehrgangswahl, also deren Dauer sowie deren Unterrichtslektionsintensität, Auswirkungen auf die zu leistenden staatlichen Beiträge pro Lehrgang. Ausgehend vom Rechnungsjahr 2016 und der vorgenannten Entwicklung rechnet die Regierung im Bereich der höheren Berufsbildung mit mehr Aufwendungen in der Höhe von rund 10%, was demzufolge zu einem Landesvoranschlag 2018 von CHF 1,75 Mio. führt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 292 - Kunstschule - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 292 - Kunstschule - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 293 - Amtlicher Lehrmittelverlag / Didaktische Medienstelle - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 293 - Amtlicher Lehrmittelverlag / Didaktische Medienstelle - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 294 - Jugendhaus Malbun - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 294 - Jugendhaus Malbun - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 295 - Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 295 - Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich - steht zur Diskussion.
Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kleine Frage beim Konto 295.316.00 - Mieten Bildungsbereich. Da wird ausgeführt bei der Erklärung: beim Schulzentrum Mühleholz die CHF 55'000. Ist es der Sportplatz, der so viel kostet? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, da geht es um den Sportplatz, der von der Gemeinde Schaan gemietet wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Wir kommen zu Konto 9 - Finanzen, Steuern - ab Seite 96. Konto 900 - Landessteuern (Teil 1) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 900 - Landessteuern (Teil 1) - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 900 - Landessteuern (Teil 2) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 900 - Landessteuern (Teil 2) - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 905 - Eidgenössische Abgaben - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 905 - Eidgenössische Abgaben - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 920 - Zuweisungen an Gemeinden - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 920 - Zuweisungen an Gemeinden - steht zur Diskussion.
Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich nehme Bezug auf das Konto 920.352.09 - Finanzausgleich. Ich habe hier eine Frage, nämlich zu den Ausführungen auf Seite 31. Es geht um den Sonderbeitrag für die Gemeinde Triesenberg. Ich hätte gerne gewusst, wie hoch dieser Sonderbeitrag ist und ob es hier angedacht ist, diesen allenfalls in Zukunft zu erhöhen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich müsste es kurz eruieren, wie hoch der Sonderbeitrag für die Gemeinde ist. Das ist sicher aus dem Rechenschaftsbericht erkennbar. Da wurde der ganze Finanzausgleich dargestellt. Ich kann Ihnen die konkreten Zahlen noch nachliefern. Und zur zweiten Frage: Es gibt ein Schreiben der Gemeinde Triesenberg mit der Bitte, dass man diesen Sonderbeitrag entsprechend erhöht. Und wir werden diese Frage sicher auch im Rahmen der ganzen Thematik Finanzzuweisungen, Finanzausgleich und Aufgabenentflechtungen thematisieren. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass die Gemeinde Triesenberg, wie ich schon ausgeführt habe an anderer Stelle, den tiefstmöglichen Gemeindesteuerzuschlag mit 150% hat. Also auch da gibt es Spielraum. Und eine weitere Frage ist, ob allenfalls die Thematik mit dem Feriengebiet in Malbun über Umlagen finanziert werden könnte. Auch hier sind noch einige Fragen offen, die wir derzeit im Ministerium klären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Konto 940 - Vermögens- und Schuldenverwaltung (Teil 1) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 940 - Vermögens- und Schuldenverwaltung (Teil 1) - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 940 - Vermögens- und Schuldenverwaltung (Teil 2) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 940 - Vermögens- und Schuldenverwaltung (Teil 2) - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 941 - Poolanlagen - extern verwaltetes Vermögen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 941 - Poolanlagen - extern verwaltetes Vermögen - steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Konto 941.422.10 - Verwaltungskosten Poolanlagen. Die Vermögensverwaltungskosten betragen CHF 2,85 Mio. oder 7,9% des Nettoertrags aus dem extern verwalteten Vermögen von CHF 38,15 Mio. Meines Erachtens ist dies ein ziemlich hoher Prozentsatz. Wie hat sich dieser im Mehrjahresvergleich entwickelt und was sind die Gründe für so hohe Kosten? Könnte man die Kosten durch den Einsatz neuer Technologien nicht signifikant reduzieren? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Erlauben Sie mir kurz noch die Beantwortung der Frage der Abg. Violanda Lanter-Koller: Der Betrag beträgt CHF 2,5 Mio. Und zu Ihrer Frage, Herr Abg. Manfred Kaufmann, zu den Poolanlagen: Die Vermögensverwaltungskosten werden ja gemäss Standard in Relation zum gesamten verwalteten Vermögen gestellt. Das budgetierte Anlageergebnis ist deshalb keine geeignete Bemessungsgrundlage für die Aussagekraft, ob die Kosten angemessen sind oder nicht. In den letzten Jahren hat sich dieser Wert von 0,221% im Jahre 2013 auf derzeit 0,168% reduziert. Die Vermögensverwaltungskosten des Finanzvermögens liegen per Ende 2016 im Vergleich mit rund 240 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im ersten Quartil und können somit als äusserst kostengünstig betrachtet werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 942 - Liegenschaftserträge - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 942 - Liegenschaftserträge - steht zur Diskussion.
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Konto 950 - Zölle - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 950 - Zölle - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 990 - Wertveränderungen Finanzvermögen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 990 - Wertveränderungen Finanzvermögen - steht zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe ein Frage zum Konto 990.330.01. Was sind die Gründe für die Kostensteigerung oder für die Erhöhungen der Debitorenverluste? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann hier nur auf die Ausführungen anhand des Berichts und Antrages auf der Seite 103 verweisen. Wenn Sie die Rechnung 2016 anschauen, sehen Sie, dass wir dort bei CHF 767'000 sind, in der Rechnung 2015 bei CHF 667'000. Und wir haben dementsprechend einen Mittelwert genommen von diesen vergangenen Werten. Es ist immer sehr schwierig, hier eine konkrete Aussage zu machen, und man bezieht sich hier einfach auf die Vergangenheit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Konto 991 - Abschreibungen Finanzvermögen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 991 - Abschreibungen Finanzvermögen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 992 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 992 - Abschreibungen Verwaltungsvermögen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 997 - Einlagen in Spezialfinanzierungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 997 - Einlagen in Spezialfinanzierungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 998 - Entnahmen aus Spezialfinanzierungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 998 - Entnahmen aus Spezialfinanzierungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren fort mit Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - ab Seite 4.
Konto 011 - Landtag - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 011 - Landtag - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 012 - Regierung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 012 - Regierung - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Hier habe ich eine Frage, wer die Bemessungsgrundlage ausrichtet für dieses 1% Gehaltserhöhung bei der Regierung. Ist das der Landtag, der bestimmt, welche Regierungsperson von diesem 1% profitieren kann und welche nicht? Wer bemisst das? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Es ist so, dass ja damals, als das neue Lohnsystem einführt worden ist, die Gehälter der Regierung nicht auf den Betrag gemäss Besoldungsgesetz erhöht worden sind. Man hat die aktuellen Gehälter eins zu eins übernommen und in dem Sinne auch festgelegt, dass, wenn es Anpassungen gibt im Rahmen des fixen Leistungsanteils, die Gehälter der Regierung generell um diesen Betrag erhöht werden. Das heisst, es braucht hier keine separate Entscheidung. Bis die Regierung beim vorgesehenen Betrag gemäss Besoldungsgesetz angelangt ist, werden Anpassungen des fixen Leistungsanteils auch bei den Gehältern der Regierungsmitglieder vorgenommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Erlauben Sie mir eine kleine Ausführung zum Konto 012.300.01. Den grössten Erfolg erreichen solche Regierungen, die durch eine Mischung aus persönlicher Bescheidenheit und gleichzeitig hoher professioneller Durchsetzungskraft für Spitzenleistungen im Staatsbetrieb sorgen. Eine Erhöhung gegenüber dem laufenden Jahr unter Berücksichtigung des beantragten fixen Leistungsanteils von 1% sehe ich zu diesem Zeitpunkt für die Gehälter der Regierung nicht, weil der Landeshaushalt in den vergangenen Jahren mit diversen Sparmassnahmen saniert werden musste, zum Beispiel durch Einnahmenquelle Bürger - mit KVG-Revision, Gebührenerhöhungen, AHV-Revision, Stipendienkürzungen und so weiter. Deshalb sehe ich die Regierung zum heutigen Zeitpunkt als Bittsteller in der Warteschlange klar nach dem Bürger. Dort, wo aufgrund von Marktvergleichen auf höchster Ebene Anpassungsbedarf besteht, sollte dies erst auf die nächste Legislaturperiode geschehen. Ich beantrage deshalb, das Konto 012.300.01 ohne Erhöhung gegenüber dem laufenden Jahr bei einem Betrag von CHF 1'465'000 zu belassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, es handelt sich um den Betrag CHF 1'495'000, nicht CHF 1'465'000. Stv. Abg. Alexander Batliner
Herr Wohlwend, ich habe eine Frage an Sie. Wie sehen die Löhne des Schweizer Bundesrates aus, wissen Sie das? Falls Sie das nicht wissen, vielleicht weiss es ja sonst jemand.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Nein, das weiss ich leider nicht. Aber wie ich schon erwähnt habe, wenn Anpassungen nötig sind, dann, finde ich, sollte man diese am Ende einer Legislaturperiode vorschlagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Ja, jetzt möchte ich dem Herrn Batliner eine kurze Replik geben. Das ist schon ein bisschen eine unfaire Frage, kennen Sie den Lohn der Bundeskanzlerin Angela Merkel? Kennen Sie den, Herr Batliner? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ungefähr EUR 600'000. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Nein, den Lohn der Angela Merkel kenne ich nicht. Aber ich kann Ihnen sagen, dass das Bruttojahreseinkommen einer Bundesrätin oder eines Bundesrates CHF 445'163 beträgt; Stand 1. Januar 2017. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte gerne nochmals konkret auf diese Frage antworten. Im Rahmen der Landtagsdiskussion bezüglich der Abänderung des Besoldungsgesetzes wurde damals angemerkt, dass mit der Anpassung die Regierungsmitglieder und die Richter direkt mehr Geld erhalten würden. Für die Angestellten gebe es keine höheren Löhne respektive die Gesetzesänderung sei weitestgehend kostenneutral. Dies führte dazu, dass die Löhne der Regierungsmitglieder und Richter zu den damaligen Löhnen ins neue Lohnsystem übernommen wurden und eine schrittweise Heranführung an die Höchstbesoldung beschlossen wurde. Das hat der Landtag so beschlossen. Die schrittweise Anpassung der bisherigen Gehälter der Regierungsmitglieder soll mit dem Prozentsatz der Gesamtlohnsumme der Staatsangestellten, den der Landtag für die Anpassung des fixen und variablen Teils der Besoldung genehmigt, erfolgen. Das heisst, im Gesetz ist festgelegt, dass zum Beispiel der Regierungschef eine Höchstbesoldung hat von 123% der Lohnklasse 20. Und diese Höchstbesoldung respektive dieser Prozentsatz ist derzeit nicht erreicht, er liegt aktuell bei 121,6%, das heisst 98,8% Ausschöpfung. Und wenn der Landtag entsprechend Anpassungen macht beim fixen Leistungsanteil, dann wird dies entsprechend hier dazugefügt - wie bei allen anderen auch - und bis maximal zu der Summe, die gemäss Besoldungsgesetz vorgeschrieben ist. Das ist die rechtliche Grundlage, die der Landtag damals bei der Anpassung des Besoldungsgesetzes so besprochen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss Sie leider korrigieren. Frau Kanzlerin Merkel verdient EUR 5'900 pro Monat, das sind knapp EUR 300'000 pro Jahr. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Das möchte ich dann noch überprüft wissen. Ja, wir haben einen konkreten Antrag vorliegen, nämlich die Gehälter der Regierungsmitglieder bei CHF 1'495'000 zu belassen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht stattgegeben. Und wir lesen weiter. Konto 015 - Stabsstelle EWR - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 015 - Stabsstelle EWR - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 019 - Stabsstelle Regierungssekretär - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 019 - Stabsstelle Regierungssekretär - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 015.301.00. In den Erläuterungen dazu können wir lesen, dass die Reduktion durch eine Bestandesreduktion begründet wird. Ich wäre dankbar für eine genauere Erläuterung zu der Reduktion in diesem Bereich. Reduktionen sind ja grundsätzlich schwierig umzusetzen und deshalb würde mich das interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Sie haben das Konto 019.301.00 angesprochen, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Hier geht es ja um die Stabsstelle Regierungssekretär und hier hatten wir eine Pensionierung. Diese 80-Prozent-Stelle wurde nicht eins zu eins nachbesetzt, aber wir haben gewisse Pensenerhöhungen vorgenommen. Deshalb ist insgesamt eine Reduktion des Bestandes ausgewiesen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 020 - Allgemeine Verwaltung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 020 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe hierzu zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf die Ausführungen zu Frühpensionierungen, welche auf der Seite 19 vorne erwähnt sind. Für Frühpensionen werden CHF 0,7 Mio. mehr ausgegeben. Solche Modelle sind in der Privatwirtschaft aufgrund der hohen Kosten praktisch nicht mehr anzutreffen. Der Staat leistet sich ein solches Modell offensichtlich immer noch. Wie ist das Frühpensionierungsmodell konkret ausgestaltet, Alter im Zeitpunkt der Inanspruchnahme etc.? Besteht die Möglichkeit, hier Anpassungen vorzunehmen? Dann meine zweite Frage: Gemäss Seite 28 des grauen Teiles dieses Berichts und Antrags nehmen die Reisespesen/Repräsentationen im Voranschlagsvergleich um CHF 0,5 Mio. zu. Meines Erachtens steht dies im Zusammenhang mit dem Konto 020.317.03 - 300 Jahre Liechtenstein. Hier hat der Landtag insgesamt CHF 2 Mio. gesprochen. Werden diese restlichen CHF 1,5 Mio. erst im 2019 verbucht oder sind diese in anderen Positionen des Landesvoranschlages 2018 enthalten? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, ich beginne gerade bei der zweiten Frage. Wir haben diese CHF 500'000 unter dem Konto «300 Jahre Liechtenstein» eingestellt, das ist die erste Tranche. Sämtliche Beträge im Rahmen dieses Zwei-Millionen-Verpflichtungskredites werden auf diesem Konto verbucht und damit auch transparent dargestellt. Und dieses neue Konto wird unter der Rubrik Reisespesen/Repräsentationen im vorderen Teil ausgeführt. Das heisst, die Erhöhung um diese CHF 500'000 bei Reisespesen/Repräsentationen ist auf diese «300 Jahre Liechtenstein» zurückzuführen. Dann zu Ihrer zweiten Frage: Der Anspruch auf eine Frühpensionierung ist im Besoldungsgesetz begründet. Entsprechende Leistungen können von Staatsangestellten vom vollendeten 63. Altersjahr bis zur Erreichung des ordentlichen Rücktrittsalters geltend gemacht werden. Hier gibt es zwei relevante Bestimmungen. Gemäss Besoldungsgesetz, Art. 39e Abs. 1, übernimmt der Staat den Dienstgeberbeitrag sowie 50% des Dienstnehmerbeitrages der Pensionsversicherung sowie die Kosten für die Alterspension gemäss Pensionsversicherung wie folgt: bei 15 bis 19 Dienstjahren: Übernahme einer Jahrespension; und bei 20 und mehr Dienstjahren: Übernahme von zwei Jahrespensionen. Dann gibt es den zweiten Teil, die Überbrückungsrente. Diese ist im Besoldungsgesetz Art. 39a Abs. 1 geregelt: Der Staat übernimmt die entstehende Kürzung gemäss Art. 73 Abs. 3 des Gesetzes über die AHV. Die Kürzung auf Basis der maximalen einfachen Altersrente gilt als maximale Entschädigung bei vorzeitiger Pensionierung. Das entspricht für die Jahrgänge 1958 und jünger monatlich CHF 225 respektive 9,7% der maximalen einfachen AHV-Rente. Die Frühpensionierungsregelung wurde letztmals auf den 1. Januar 2013 geändert. Die Anpassung war mit deutlichen Kürzungen der staatlichen Leistungen verbunden. Und um Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen, müsste somit das Besoldungsgesetz angepasst werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 020.309.00 - Betrieb Kindertagesstätte Landesverwaltung. Da war die Rechnung im Jahr 2015 CHF 85'043 und jetzt ist der Voranschlag bei CHF 202'000, allein die Abweichung vom Voranschlag 2017 auf 2018 beträgt 27,8%. Also da ist eine enorme Kostensteigerung drin. Wie wird das begründet? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sie finden die Begründung auf der Seite 11 im grünen Teil. Hier ist festgehalten: «Im Rahmen der aktuellen Übergangslösung hinsichtlich des in Ausarbeitung befindenden Finanzierungskonzepts für die Kindertagesstätten wird auf die Ausrichtung eines Beitrags an Betriebskindertagesstätten verzichtet, wodurch der generelle Sockelbeitrag über den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beim Amt für Soziale Dienste an die Kindertagesstätte in Höhe von rund CHF 40'000 entfällt.» Also hier haben wir eine neue Grundlage, dass eben diese Kosten nicht mehr getragen werden, sondern der Staat hier mehr Geld einschiessen muss, um das Defizit der Kindertagesstätte der Verwaltung zu decken. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Aber das ist in drei Jahren von CHF 85'000 auf CHF 202'000. Sind da mehr Kinder? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Diese Frage muss ich Ihnen im Detail abklären. Ich habe die Zahlen nicht so detailliert vorliegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 022 - Landeskasse - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 022 - Landeskasse - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 023 - Steuerverwaltung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 023 - Steuerverwaltung - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 023.431.01 - Verwaltungsgebühren und Ordnungsbussen. Wenn man die Rechnung 2015, die Rechnung 2016 und die mutmassliche Rechnung 2017 vergleicht, dann ergeben sich grosse Unterschiede in den Beträgen. Mich würde interessieren, woher die grossen Unterschiede von einem Jahr zum anderen kommen und was genau hinter diesem Konto Gebühren und Bussen steckt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. In diesem Konto werden die Verwaltungsgebühren und Bussen ausgewiesen. Die Verwaltungsgebühren, zum Beispiel für Bestätigungen und Entscheidungsgebühren, bewegen sich zwischen CHF 100'000 und CHF 200'000 pro Jahr. Die Bussen für die Nichteinreichung der Steuererklärung juristischer Personen und insbesondere die Nach- und Strafsteuern schwanken naturgemäss relativ stark. Und hier sind es meistens konkrete Einzelfälle, die zu diesen Ausschlägen führen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 024 - Amt für Personal und Organisation - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 024 - Amt für Personal und Organisation - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 025 - Amt für Informatik - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 025 - Amt für Informatik - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 025.434.03 - IT-Dienstleistungen für Dritte. Hier budgetiert man jetzt auch noch Mehreinnahmen. Gedenkt man da einfach, noch weitere Gemeinden hinzuzugewinnen, um IT-Dienstleistungen für die Gemeinden anzubieten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, es ist so, dass wir entsprechende Dienstleistungen für die Gemeinden erbringen, auch im Sinne der Nutzung von Synergien. Diese Beträge werden einerseits auf der Ausgabenseite budgetiert, auf der anderen Seite kommen dann die entsprechenden Einnahmen zum Tragen. Konkret ist es so, dass für Dienstleistungen an die Gemeinden rund CHF 90'000 vorgesehen sind. Dann haben wir Dienstleistungen für die Landesbibliothek mit CHF 10'000 und für die FMA mit CHF 50'000 budgetiert. Das sind die Details zu diesem Konto. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Total Aufwand Amt für Informatik: Wenn man die Zahlen anschaut: Im Jahr 2015 lag der Aufwand bei CHF 12,7 Mio. Und der Voranschlag 2018 sieht CHF 16,4 Mio. vor. Ich habe da für mich aufgeschrieben: «Jedes Amt träumt von solchen Steigerungen, aber im Amt für Informatik scheint es möglich.» In allen Positionen ergeben sich grosse Erhöhungen und ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen in Zukunft entwickeln werden. Werden die Erhöhungen jährlich so weitergehen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann Ihnen gerne einige grundsätzliche Ausführungen zu diesem Thema machen. Bei den IT-Betriebskosten sind in den letzten Jahren Beträge von rund CHF 900'000 aus IT-Budgets der Amtsstellen in die Betriebskosten des Amts für Informatik verlagert worden. Hier hat man bewusst diese Kosten konzentriert an einer Amtsstelle. Ein weiterer Aspekt betrifft die Verbuchungspraxis des sogenannten Microsoft Enterprise Agreements, welches früher in der Investitionsrechnung und heute eben in den Betriebskosten verbucht wird. Kostentreiber für IT-Betriebskosten sind Erweiterungen der IT-Infrastruktur sowie neue Geräte, Services und Applikationen. In der Periode 2015 bis 2018 ist es gelungen, diesen kumulierten Zuwachs von rund CHF 1,2 Mio. durch entsprechende Einsparungen teilweise zu kompensieren. Das Personalbudget des Amtes für Informatik umfasste bereits 2015 knapp 40 Stellen. Im Jahre 2015 waren jedoch vier Stellen nicht besetzt; diese Stellen wurden bis 2017 im Rahmen der Umsetzung der IT-Strategie rekrutiert. Ebenfalls wurde ja ein neuer Leiter des Amtes für Informatik bestellt. Für die Zukunft, das heisst für 2018, ist eine neue Stelle als sogenannter EU/EWR-Verantwortlicher budgetiert. Zusätzlich beschäftigt das AI eine befristete Stelle im Bereich Service Desk. In diesem Zusammenhang ist eben auch zu erwähnen, dass im Zeitraum 2015 bis 2018 die Erträge aus Weiterverrechnung von Leistungen von knapp CHF 90'000 auf CHF 450'000 gestiegen sind. Für die Zukunft, das heisst für die Planungsjahre ab 2019, wird ein vergleichsweise moderates Wachstum erwartet. Dennoch gehen wir von einem Wachstum aus. Wir haben ja auch zentrale Projekte, wie zum Beispiel die Modernisierung des zentralen Personenregisters und die Digitale Agenda. Hier werden sicher gewisse Projekte kommen, die dann auch zu entsprechenden Kosten führen werden. Zudem möchte ich betonen: Das Amt für Informatik ist eine zentrale Stelle, die für die ganze Verwaltung diese Dienstleistungen erbringt. Das heisst, gerade die Betriebskosten oder nicht aktivierbare Informatikanschaffungen dienen ja nicht primär nur dem Amt für Informatik, sondern der gesamten Verwaltung und auch den Schulen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Meine Frage geht in die gleiche Richtung wie die des Abg. Eugen Nägele. Die Kostensteigerungen sind erheblich, was ja teilweise auch schon vom Herrn Regierungschef begründet wurde. Meine Frage geht jetzt dahin, ob allenfalls auch schon überlegt wurde, gewisse Dienstleistungen outzusourcen. Ich weiss, dass zum Beispiel gewisse Informatikdienstleistungen auch für Schulen erbracht werden. Dort würde vielleicht auch die Möglichkeit bestehen, private Anbieter miteinzubeziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Günter Vogt, das wird heute schon gemacht und wird auch verstärkt so umgesetzt. Es geht darum, dass diejenigen Leistungen die outgesourct werden können, auch entsprechend outgesourct werden sollen. Hier kann man ganz konkrete Aufträge nach aussen geben und damit auch das Gewerbe mit diesen Aufträgen begünstigen. Das ist das Ziel des Amtes für Informatik. Auf der anderen Seite geht es auch darum, dass wir die Synergien zwischen Gemeinden und Landesverwaltung nutzen. Hier gibt es Potenzial, die ganzen Prozesse noch effizienter und effektiver auszugestalten. Mit den Angeboten, die wir für die Gemeinden haben, wird ja auch die Qualität auf Gemeindeebene massiv erhöht. Ich denke, hier ist ein Wechselspiel von Geben und Nehmen und wir sind sicher auf einem guten Weg. Und ich weiss, dass das Amt für Informatik hier auch Gespräche mit den Gemeinden und mit dem Gewerbe führt, um gute Lösungen zu finden für die Zukunft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Vielleicht auch im Zuge der Digitalisierung wird uns hier sicher noch einiges erwarten auf diesem Konto, davon gehe ich einmal aus. Auf der anderen Seite sollten sich dann aber die Investitionen in die Informatik und in die Digitalisierung auf der Personalseite positiv auswirken. Ich glaube, das wäre das Ziel, wenn man die Digitalisierung weitertreibt. Wir haben auch noch gehört, also in der GPK haben wir gehört beim Amt für Statistik, dass das Amt für Informatik eher knapp besetzt wäre mit Spezialisten, welche Software-Implementierungen vorantreiben, Projektleiter und so weiter. Das Stichwort ist das Projekt Hermes, vielleicht kann der Regierungschef hierzu noch Ausführungen machen, ob man hier gedenkt, in Zukunft Ressourcen hinzuzufügen, oder ob es dann wieder anders gelöst wird, indem die Ämter hier die Software-Projekte übernehmen. Ich glaube, im Moment ist es ja so, dass das Amt für Informatik zuständig ist in der Gesamtprojektleitung, wenn irgendwelche Adaptionen und Digitalisierungssysteme eingeführt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Also ganz kurz zur Klarstellung: Hermes ist kein Projekt, sondern eine Projektierungsmethode. Da geht es darum, wie ein Projekt abgewickelt wird. Und da gibt es gewisse Formalitäten, an denen sich das Amt für Informatik auch orientiert, angelehnt an die Schweiz respektive die schweizerische Bundesverwaltung. Natürlich ist es so, dass die Ressourcen, die vorhanden sind, immer knapp sind im IT-Bereich. Wenn man schaut, welche Anforderungen von den Amtsstellen auf das Amt für Informatik zukommen, ist es natürlich nicht ganz einfach, hier die entsprechenden Prioritäten zu setzen, und dann auch die Ressourcen zu haben, um die Projekte rechtzeitig umzusetzen. Das ist ein Spannungsfeld, das wir haben. Wie Sie aber aufgrund der Daten entnehmen können, wurden auch entsprechende Ressourcen aufgebaut, und das Amt für Informatik sollte heute so ausgestattet sein, dass es diesen Herausforderungen auch begegnen kann. Natürlich ist es so, wenn man die Digitalisierung und die zukünftigen Entwicklungen anschaut, dass noch weitere Anforderungen auf das Amt zukommen werden. Und wir werden diese auch seriös diskutieren und die notwendigen Schritte planen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Konto 028 - Amt für Bau und Infrastruktur - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 028 - Amt für Bau und Infrastruktur - steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zu Konto 028.318.06 - Raumentwicklung. Da ist eine Kostensteigerung von 173% von CHF 75'000 auf CHF 205'000. Das wird hier begründet: Die Erstellung eines Raumkonzeptes für Liechtenstein, das soll eine Gesamtschau der künftigen räumlichen Ordnung des Landes aufzeigen und dient dann als strategischer Orientierungsrahmen. Wird da der Landesrichtplan aufgearbeitet, gibt das Änderungen der Geodaten oder was ist das für ein Raumkonzept, das ausgearbeitet wird? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, hier schlägt sich jetzt schon das Regierungsprogramm nieder. Dort haben wir ja ausgeführt, dass wir ein Raumkonzept erstellen wollen, und das ist eine mögliche Vorstufe für einen überarbeiteten Landesrichtplan. Da geht es eben darum, dass die verschiedenen Themen - Verkehrsplanung, alternative Energiegewinnung, nachhaltiger und haushälterischer Umgang mit dem Boden, angestrebte Einwohner- und Arbeitsplatzdichte -, all diese Themen, die eben Einfluss auf den Raum haben, in so einer Gesamtschau erarbeitet werden sollen. Und dafür braucht es nicht nur interne, sondern externe Ressourcen; und das ist hier entsprechend abgebildet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu 028.310.00 - Kanzleiauslagen. Diese steigen seit 2015 kontinuierlich an und werden jetzt wieder um CHF 11'000 erhöht. Bei zum Beispiel Stabsstelle EWR und Steuerverwaltung gibt es Reduktionen bei dieser Position und auch bei den nachfolgenden Ämtern bleiben die Kanzleiausgaben gleich oder werden reduziert. Darum wüsste ich gerne, warum es wieder eine Erhöhung gibt und was diese beinhaltet? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Diese Erhöhung beinhaltet gar nichts, es ist eine Verschiebung aus dem Konto 600.314.08.50 infolge Kontenzusammenlegung und Bereinigung. Insofern ist diese Änderung budgetneutral. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Konto 029 - Stabsstelle für Chancengleichheit - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 029 - Stabsstelle für Chancengleichheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Konto 030 - Leistungen an Pensionierte - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 030 - Leistungen an Pensionierte - steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Danke. Ich habe eine Frage zu 030.307.04 - Frühzeitige Pensionierung. Das ist auch im Steigen begriffen, das war im Jahr 2015 noch CHF,594'000 neu sollen es über CHF 2 Mio. werden. Da wird erklärt: «Die Prognose für das kommende Jahr basiert auf den zur Verfügung stehenden Personaldaten und durchgeführten Frühpensionierungsberatungen.» Ich frage, mich wenn jemand früher in Pension geht, dann bekommt er noch einen Lohn, oder was ist das genau? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann hier auf die Antwort verweisen, die ich dem Abg. Manfred Kaufmann vorhin gegeben habe. Dort habe ich genau ausgeführt, was diese Frühpensionierungsregelung umfasst. Diese ist im Besoldungsgesetz geregelt. Bei dieser Frühpensionierungsberatung, die Sie angesprochen haben, geht es darum, dass Mitarbeitende der Landesverwaltung, die Interesse an einer Frühpensionierung haben, beim Amt für Personal und Organisation entsprechende Informationen holen können, damit sie wissen, was genau auf sie zukommt, welche Möglichkeiten sie haben und was genau wie finanziert wird. Aus diesen Gesprächen weiss man dann schlussendlich auch, welche Personen die Anträge stellen, und diese Beträge werden dann auch zurückgestellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Konto 041 - Stabsstelle Rechtsdienst - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 041 - Stabsstelle Rechtsdienst - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 043 - Finanzkontrolle / Finanzaufsicht - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 043 - Finanzkontrolle / Finanzaufsicht - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 045 - Stabsstelle Finanzen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 045 - Stabsstelle Finanzen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 046 - Amt für Statistik - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 046 - Amt für Statistik - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 047 - Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 047 - Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 050 - Amt für Auswärtige Angelegenheiten - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 050 - Amt für Auswärtige Angelegenheiten - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 051 - Ständige Vertretung beim Europarat in Strassburg - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 051 - Ständige Vertretung beim Europarat in Strassburg - steht zur Diskussion.
Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Konto 051.315.00. Die Raumkosten Residenz sind im Vergleich zu 2015 um 14% angestiegen, ich frage mich, wieso. Und eigentlich ist das eine Frage, die weitere Konten im Nachgang auch noch betrifft, die Auslandsvertretungen. Da sind zum Teil Kostensteigerungen bis zu 200%. Hier fehlt mir die Erklärung dazu. Können Sie hier Ausführungen machen? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Damen und Herren Abgeordnete. Das Konto «Raumkosten Residenz» erhöht sich in Strassburg geringfügig. Aber es sind in der Regel Einzelpositionen, die sich ändern. So sind beispielsweise die Betriebskosten leicht höher geworden, die Gehälter sind gleich. Ich gehe jetzt gerade die Unterkonten durch - «Reparaturen und Gebäudeunterhalt» hat sich etwas erhöht und so setzt sich diese Erhöhung zusammen. Auch «Anschaffungen» hat sich etwas erhöht. Wir müssen die Gebäude, die teilweise alt sind, unterhalten. Wenn wir in Miete sind - das bezieht sich dann auch die anderen Konten, die Sie bereits angesprochen haben -, müssen wir geringfügige Änderungen selber vornehmen, das wissen Sie auch. Kleine Anpassungen oder Abnützungen machen wir natürlich selber, auch wenn wir im Mietverhältnis sind. Und das sind in der Regel kleine Unterpositionen. Oder beispielsweise die Heizkosten, ich glaube, das ist in Wien, wo sich Positionen einfach geringfügig erhöhen oder wir von einer geringfügigen Erhöhung ausgehen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ja, geringfügige Abweichungen beim Doppelten, das erscheint mir doch schon etwas viel, aber hier greife ich vor, das wäre beim Konto 054.316.01. Aber von der Transparenzseite her wäre es vielleicht einfacher, dass man für die Raumkosten ein Konto hätte und dann die Unterhaltskosten, dann ist es transparent. Ansonsten hätte ich gerne die Erklärungen auf der unteren Seite abgebildet. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich nehme diesen Hinweis sehr gerne mit und ich denke, dass wir da auf die nächste Budgetdebatte auch detaillierter ausführen können, ob jetzt das aufgrund von Heizkosten- oder Warmwasserkostensteigerung ist. Ich denke, das können wir machen, das werde ich auch noch schauen. Ich weiss nicht, soll ich die Frage zu 054.316.01 jetzt beantworten oder wenn wir nachher zum Konto kommen, Herr Landtagspräsident?Landtagspräsident Albert Frick
Tun Sie es gleich jetzt.Regierungsrätin Aurelia Frick
Gerne. Gut, da haben wir eine Erhöhung, das haben Sie richtig gesagt, fast um das Doppelte. Das hat damit zu tun, dass wir im Jahr 2015 diverse Wechsel von Diplomaten hatten, die von einem Ort an andere Stellen hingegangen sind, also diverse Umzüge. Und wenn beispielsweise die Nummer-Zwei-Positionen an einem Ort nicht besetzt war, hatten wir eine Lokalanstellung. Für Lokalanstellungen übernehmen wir die Wohnkosten etc. nicht, das ist dann etwas günstiger. Und als dann die neue Nummer 2 von unserem diplomatischem Dienst in diesem Fall nach Brüssel gegangen ist, hat das eine Erhöhung der Diplomatenwohnungskosten nach sich gezogen. Und das sehen Sie auch bei anderen Konten. Wenn es Veränderungen hat, ist es in der Regel, dass wir einen Wechsel hatten; und manchmal ist die Wohnung dann etwas grösser oder kleiner, je nachdem, wie gross diese betreffende Familie ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe noch eine Meldung zum Lohn von Angela Merkel bekommen. Ich gebe zu, dass ich falsch lag mit meinem Zwischenruf, aber Gott sei Dank nicht nur ich. Es heisst: In der Summe erzielt Merkel damit einen monatlichen Verdienst von EUR 25'900, das sind bei 13 Monatslöhnen EUR 336'000, sprich ungefähr CHF 370'000, damit wäre das auch geklärt. Wir können weiterlesen. Konto 052 - Mission bei den Vereinten Nationen in New York - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 052 - Mission bei den Vereinten Nationen in New York - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 053 - Botschaft in Washington - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 053 - Botschaft in Washington - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 054 - Mission bei den Europäischen Gemeinschaften - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 054 - Mission bei den Europäischen Gemeinschaften - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Konto 054.367.00 - Mitgliedsbeiträge EWR/Schengen. Die Mitgliedsbeiträge gehen im Voranschlag 2018 zurück, was sehr erfreulich ist. Als Begründung wird angegeben, dass der auslaufende Finanzmechanismus dafür verantwortlich ist. Nun haben wir aber im letzten Jahr einen neuen Finanzmechanismus beschlossen, der deutlich teurer ist als der vorhergehende Finanzmechanismus. Woher kommt also die Entlastung im Jahr 2018?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Der Finanzierungsmechanismus hat naturgemäss Wellenbewegungen drin. Wir sind jetzt am Anfang von einem Finanzierungsmechanismus, das heisst, dass die einzelnen Teilnehmer die Projekte im Moment eingeben und dann fangen die Projekte langsam an zu laufen, und dann gehen die Beiträge, die wir bezahlen, wieder hinauf. Und dann geht es am Ende langsam wieder hinunter. Wir bezahlen dieses Jahr teilweise noch Beiträge für den letzten Mechanismus. Es ist immer eine Wellenbewegung und Sie haben richtig gesagt, wir sind ja schon in diesem neuen Mechanismus drin. Das startet jetzt. Und es ist davon auszugehen, dass wir in diesem Konto in den nächsten zwei Jahren sicher erheblich höhere Beiträge sehen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 055 - Mission bei EFTA/Intern. Organisationen, Genf - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 055 - Mission bei EFTA/Intern. Organisationen, Genf - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 056 - Ständige Vertretung bei OSZE/UNO, Botschaft in Wien - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 056 - Ständige Vertretung bei OSZE/UNO, Botschaft in Wien - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 057 - Botschaft in Bern - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 057 - Botschaft in Bern - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 058 - Botschaft in Berlin - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 058 - Botschaft in Berlin - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 090 - Nicht aufteilbare Aufgaben - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 090 - Nicht aufteilbare Aufgaben - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 091 - Liegenschaftsverwaltung Verwaltungsbereich - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 091 - Liegenschaftsverwaltung Verwaltungsbereich - steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Ich beziehe mich auf den Bericht und Antrag Nr. 85/2017 von gestern. Das ist die Kontonummer 091.314.00 - Instandsetzung Verwaltungsgebäude. Und zwar vom Objekt Landtagsgebäude das Projekt «Ersatz Türen Süd» mit CHF 250'000 zu streichen, also das ist ein Antrag, das zu streichen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann den Antrag des Herrn Abg. Herbert Elkuch absolut unterstützen. Ich möchte hier noch kurz eingehen auf eine andere Position in Punkt 091.314.00, und das ist der Bereich allgemein zur Position in Bezug auf das Landtagsgebäude, wo CHF 1 Mio. veranschlagt werden. Eine für die nächsten 30 bis 40 Jahre abschliessende - und ich betone: abschliessende - Sanierung des Daches begrüsse ich ausdrücklich. Anders schaut es mit der Instandsetzung des Peter-Kaiser-Platzes aus, hier findet, wie ich befürchte, keine abschliessende Sanierung statt, sondern wir stehen am Anfang einer vermutlich jahrelangen «Pflästerlepolitik» in Form von Klinkersteinen. Ich bin überzeugt, dass wir in Zukunft noch viel Geld in Klinkersteine «vermörteln» werden. Meine konkrete Frage an die Regierung: Wie setzt sich dieser Betrag von CHF 1 Mio. zusammen; beziehungsweise wie viel davon entfällt auf den Bodenbelag des Peter-Kaiser-Platzes. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich beantworte vielleicht zuerst die Frage nach der Aufteilung. Der Platz, das ist die Sanierungsetappe, die im nächsten Jahr ansteht, das sind CHF 100'000, die Sanierungsetappe Mauerabdeckungen, das sind die Mauerkronen: CHF 400'000. Und die Neueindeckung des Daches des Hohen Hauses sind dann die restlichen CHF 500'000, so teilt sich das aktuell auf. Und dann vielleicht noch ein Wort zum Abg. Herbert Elkuch zu den Türfronten, da ich heute in den Pausen darauf angesprochen wurde, dass sich die Türen dann doch öffnen lassen müssen, weil es ja Notausgänge sind. Da kann ich Ihnen versichern, öffnen lassen sie sich dann schon, und man kann sie auch als Notausgänge nutzen. Einfach beim Schliessen gibt es die Probleme. Also wenn jetzt der Antrag der Kürzung durchkommen würde, müssen Sie keine Angst um Ihre Sicherheit haben. Raus würde man dann noch kommen. Aber einfach für Veranstaltungen öffnen und wieder schliessen, das würde man dann entsprechend einschränken. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einmal beliebt machen, dass man den Peter-Kaiser-Platz mit Teer überzieht. Einen Quadratmeter teeren, ich glaube, das kostet zwischen CHF 60 und CHF 100, je nachdem, wie man die Unterkofferung macht. Von dem Sinn her, es sind rund 3'000 Quadratmeter, da könnte man für CHF 300'000 diesen Platz jetzt teeren. Klar, diese CHF 100'000 würden nicht ausreichen und man bräuchte noch CHF 200'000 mehr. Also wenn man hier drin eine Zustimmung für das bekommen könnte, dann würde ich auch den Antrag machen. Aber ich glaube, im Moment macht es noch keinen Sinn. Ich frage Sie jetzt, ob Sie damit einverstanden sein könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich werde den Antrag des Abg. Herbert Elkuch, diesen Betrag auf CHF 3,68 Mio. um CHF 250'000 zu reduzieren, unterstützen. Wie ich gestern Abend schon bei der Debatte im Rahmen des Hochbautenberichts gesagt habe, steht für mich hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis überhaupt in keiner Relation, zumal ich in der Zwischenzeit auch erfahren habe, dass mit dem Landtagspräsidenten als sogenanntem Hausherrn wie auch mit dem Parlamentsdienst über diese Positionen im Vorfeld überhaupt nicht gesprochen wurde. Und ich bin schon der Ansicht, wenn solche Renovationen bei öffentlichen Bauten anstehen, sollte man zumindest mit diesen Personen darüber sprechen, die Hausherr dieses Hauses sind oder die es tagtäglich benützen. Und da hier überhaupt keine Rücksprache genommen wurde, welchen Zweck diesen Türen in Zukunft haben sollen, wie intensiv sie in Gebrauch sein werden in Zukunft, was man mit ihnen vorhat, kann man auch nicht abklären, ob es zweckmässigere Instandsetzungsarbeiten bei dieser Türfront gibt und ob es auch billigere gibt. Und deshalb werde ich den Antrag des Abg. Herbert Elkuch auch unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Um noch die Frage des Hausherrn zu klären, während den Sessionen ist dies der Landtagspräsident, dazwischen ist dies der Landtagssekretär. Das ist in der Geschäftsordnung festgehalten.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Bevor ich zu diesem Antrag komme, noch eine grundsätzliche Bemerkung: Mir wurde gesagt, dass es eben keine Klinkersteine sind, sondern dieser Ziegel war eine Spezialanfertigung. Dieser Ziegel wurde speziell gebrannt für dieses Haus, das man damals baute. Hätte man einen Standardklinkerstein genommen, den man auch überall sonst nützt, auch in Norddeutschland, hätte es anscheinend keine Probleme gegeben. Ich glaube, das ist vielleicht auch eine Ursache dieser Dauerprobleme, es wurde ein Spezialziegel für dieses Haus angefertigt. Und man hat leider einen Ziegel verwendet, bei dem man keine Erfahrungswerte hatte. Ich würde den Platz nicht teeren - das ist eine optische Frage, mich würde es stören, aber ich wäre offen für Varianten. Jetzt aber der Antrag: Ich würde gerne die Regierung fragen, ob es nicht einen Mittelweg geben könnte. Wenn man eine Flügeltüre instand setzen würde von diesen vier, die es unten hat, und diese so instand setzt, wie man das plant, damit man sie öffnen kann, wenn man es braucht - auch als Notausgang oder bei einem Anlass, die sind ja eigentlich gross genug -, und die anderen drei fest installieren würde, so wie sie jetzt aussehen, aber nicht zum Öffnen, dann könnte man doch einen Mittelweg gehen, gleichzeitig auch Geld sparen. Wir haben ja noch einige Anträge offenstehen und ich denke, dieses Geld könnte man sinnvoll in gewisse Anträge umwidmen. Also ich würde eigentlich gerne einen Kompromissantrag stellen, dass wir nur eine Türe instand setzen und dann die anderen in dem Sinn instand setzen, dass wir sie einfach zu lassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist jetzt wahrscheinlich nicht ganz einfach, da müssten Sie dann einen konkreten Kürzungsantrag stellen, der aber schwierig zu beziffern ist. Meines Erachtens würde es nichts ausmachen, diesem Antrag auf Kürzung zuzustimmen, die Sache nochmals gründlich zu betrachten und dann allenfalls im nächsten Jahr eine Revision anzustreben.Abg. Johannes Hasler
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, nochmals für das Wort. Ich habe noch etwas Kleines bezüglich der Türfronten vergessen. Ich möchte noch auf die Haftung der Verantwortlichen, allenfalls auch auf einen Garantiefall eingehen. Ich habe im Anschluss an die Debatte von gestern noch die Mitteilung erhalten, dass anscheinend das Problem mit den Türen schon vor der Eröffnung des Gebäudes bekannt war und dass kurz nach der Eröffnung bereits über Nacht ein Fahrzeug vor der Türe parkiert werden musste, damit diese gesichert werden konnte. Ich weiss nicht, ob das stimmt, aber zumindest hat man mir gesagt, dass diese Meldungen an die zuständigen Behörden gelangt sind und dass das Problem seit Jahren bekannt war. Da frage ich mich dann schon, wie es mit der Haftung ist und mit der Rechenschaft von gewissen Personen. Denn wie sollen wir das der Bevölkerung erklären? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eine sehr positive Erklärung wäre die, dass von den aktuellen Landtagsabgeordneten kaum jemand schon im Dienst war zu jener Zeit, wenn es tatsächlich so wäre, dass schon bei Beginn dieser Schaden vorhanden war.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich teile Ihre Meinung, dass man nicht nur eine teilweise Sanierung macht, entweder das Ganze oder gar nicht. Aber ich unterstütze auch den Kürzungsantrag von Herbert Elkuch. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ja, das von Johannes Halser vorgebrachte Thema, das ist natürlich schon etwas, das abgeklärt werden muss. Aber wir können jetzt den Antrag der Regierung, wenn es gewünscht ist, trotzdem streichen und das dann abklären und später machen. Dann kommt ja dazu, wenn ich richtig informiert bin, kann die Regierung CHF 50'000 für kleinere Reparaturen ausgeben, auch wenn wir hier den Betrag streichen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Sie haben mich noch auf eine Summe angesprochen, das kann ich natürlich nicht abschätzen. Es sind fünf Teile, wenn man es anschaut: die Eingangstüre und dann vier Flügeltüren. Wenn man jetzt CHF 250'000 durch fünf teilt, ja, dann müsste man halt sagen, CHF 50'00 bis CHF 60'000 würde man sicher brauchen. Aber viel besser wäre es wahrscheinlich, wenn man den Antrag zurückstellen könnte und dann einfach im nächsten Jahr diese Frage noch einmal diskutiert oder die Instandsetzung dann noch einmal in Angriff nimmt. Landtagspräsident Albert Frick
Also ich nehme zur Kenntnis, dass Sie keinen konkreten Antrag stellen. Vielen Dank. Möchte die Regierung noch Stellung nehmen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nur ganz kurz zum Abg. Herbert Elkuch: Die Regierung ist an diese Budgets gebunden. Das heisst, die Regierung kann nicht einfach hingehen und diese Budgets bis zu CHF 50'000 überschreiten, das geht nicht. Deshalb haben wir ja detailliert pro Konto diese Budgets festgelegt. Landtagspräsident Albert Frick
Damit wäre das auch geklärt und wir können uns dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch zuwenden. Er beantragt, bei Konto 091.314.00 eine Reduktion von CHF 250'000 vorzunehmen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen stattgegeben. Wir können weiterlesen. Konto 092 - Betriebliches Mobilitätsmanagement - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Betriebliches Mobilitätsmanagement - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe eine allgemeine Frage zum Aufwand und zum Ertrag des Kontos 092. Der Aufwand ist höher als der Ertrag, nun wird auf Januar 2018 das BMM leicht angepasst und ich frage mich, ob die Anpassung nicht so gestaltet werden könnte, dass der Aufwand und der Ertrag eine schwarze Null ergeben. Wäre das nicht wünschenswert und auch möglich?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, das Ziel der Anpassung war jetzt nicht unbedingt, hier eine Verbesserung herzustellen. Aber natürlich ist das wünschenswert und möglich. Es ist hier defensiv budgetiert und ich denke, eine schwarze Null ist durchaus im Bereich des Möglichen - auch mit dieser Anpassung. Das werden wir dann in der Rechnung des nächsten Jahres sehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Wir fahren fort mit Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - ab Seite 28. Konto 100 - Amt für Justiz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 100 - Amt für Justiz - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 101 - Zivilstandsamt - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 101 - Zivilstandsamt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 103 - Ausländer- und Passamt - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 103 - Ausländer- und Passamt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 104 - Landesvermessung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 104 - Landesvermessung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 110 - Landespolizei - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 110 - Landespolizei - steht zur Diskussion.
Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Bei der Landespolizei habe ich eine grundsätzliche Frage, ohne auf ein Konto einzugehen. In den letzten Jahren musste die Landespolizei bei Super-League-Spielen des FC Vaduz für Sicherheit sorgen, dies war ein beträchtlicher Aufwand, da die Landespolizei an 18 Heimspielen präsent sein musste. Der FC Vaduz spielt seit diesem Sommer nicht mehr in der Super League. Meiner Meinung nach sollte dies bei den Zahlen für den Voranschlag 2018 bemerkbar sein. Kann die Regierung zu diesem Thema Licht ins Dunkel bringen?
Dann habe ich eine Frage zum Konto 110.309.01 - Ausbildung Polizeiaspirantinnen und -aspiranten. Können werdende Polizistinnen und/oder Polizisten, die eine längere und teure Ausbildung geniessen, für eine bestimmte Zeit verpflichtet werden? Und dann habe ich noch eine Frage zu Konto 110.315.03 - Unterhalt Polycom. Sind in den budgetierten CHF 250'000 Neuanschaffungen von Polycom-Geräten enthalten oder sind die CHF 250'000 wirklich nur für den Unterhalt der Polycom-Geräte gedacht? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Auch ich habe eine allgemeine Frage zu diesem Konto, dabei geht es um die landesweite Notrufnummer. Der Landesnotruf wurde vom Landesspital in die Landespolizei integriert, ich sehe bei der Landespolizei keinen Budgetposten für diesen Bereich. Gibt es keine Kosten, die unter dieser Rubrik abgerechnet werden? Oder wo sind die Aufwendungen für die landesweite Notfallnummer subsummiert? Ich habe herausgesucht und gefunden, dass früher im Konto 490 - Übriges Gesundheitswesen - immer gewisse Kosten für diese Notrufnummer budgetiert waren. Ich würde gerne ein bisschen mehr darüber wissen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete, gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein. Die Fragen vom Abg. Herrn Frank Konrad: Ihre grundsätzliche Frage bezüglich der Auswirkungen des Wechsels von den Spielen in der Super League und nun in der Challenge League. Hier ist es so, dass die Auswirkungen vor allem im Personalbudget sichtbar werden, da weniger Überstunden geleistet und ausbezahlt werden müssen. Und die externen Kosten, welche im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit bei Fussballspielen im Ordnungsdienst eins zu eins beim FC Vaduz anfallen, insbesondere die Unterstützung auch durch Schweizer Polizeikräfte, die werden dem Club weiterverrechnet, also da sieht man keine Reduktion.Dann zu Ihrer Frage zum Konto 110.309.01 bezüglich der Ausbildung: Es ist so, dass die Grundausbildung für Polizistinnen und Polizisten vollumfänglich vom Arbeitgeber, sprich hier vom Land, bezahlt wird. Hierzu gibt es auch einen Art. 76 und 78 in der StPV. Und was die Rückzahlungsverpflichtung betrifft, so sieht Art. 76 in Verbindung mit Art. 89 StPV vor, dass mit dem Polizeiaspiranten ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, der auch eine Rückzahlungsvereinbarung im Falle einer Kündigung beinhaltet. Diese Rückzahlungsverpflichtung gilt 48 Monate ab Abschluss der Ausbildung. Dann zu Ihrer Frage zu Konto 110.315.03, zum Unterhalt Polycom: Nein, in diesem Betrag sind keine Beschaffungskosten für neue Polycom-Geräte enthalten. Dieser Betrag setzt sich folgendermassen zusammen, es sind CHF 80'000 für Netzunterhaltskosten, dann CHF 45'000 für Unterhaltskosten des Vermittlersystems in der liechtensteinischen Einsatzzentrale, CHF 75'000 für Ersatzteile der Netzwerk- und Mobilkomponenten, CHF 15'000 für Standortlizenzen, CHF 30'000 für redundante End-to-End-Hochleistungsdatenleitungen und CHF 5'000 für Stromkosten und Sendemasten. Dann zur Frage des Abg. Eugen Nägele bezüglich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Übernahme des Sanitätsnotrufs 144 vom Landesspital zur Landespolizei entstanden sind. Es ist so, dass mit dem Entscheid damals festgehalten wurde, dass der Personal- und Sachaufwand bei der Landespolizei um maximal CHF 100'000 erhöht werden kann. Dieser Höchstbetrag wird aber nach Einschätzung der Landespolizei derzeit nicht voll ausgeschöpft. Es sind drei Unterkonten, wo die Kosten jetzt verteilt sind. Einmal sind es CHF 55'000 im Personalbudget, also im Konto 110.301.01.01, weil in der Zentrale eine 60-Prozent-Stelle zusätzlich geschaffen wurde. Dann sind es CHF 20'000 im Konto 110.318.09.05 für ärztliche Fachberatung bezüglich des 144 durch das Landesspital. Dann sind es CHF 10'000 im Konto Betriebskosten Informatik, 110.315.02.01, dort ist es die Position für zusätzliche Wartungskosten des Einsatzleitsystems eben infolge der Integration. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe eine Frage zu Konto 110.311.00 - Nicht aktivierbare Güter. Dort wird die Beschaffung von Server, Storage und Netzwerkinfrastruktur beschrieben für rund CHF 100'000. Ich frage mich, warum setzt man hier noch auf dedizierte Hardware und wendet keine Virtualisierung an. Das ist vielleicht auch regulatorisch so vorgesehen, dass das so sein muss, damit ich Ihnen ein bisschen helfe, ich weiss es nicht. Aber sonst würde mich das irgendwie verwundern. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Anschlussfrage zum FC Vaduz. Also meiner Ansicht nach kann man die Sicherheitskosten ausserhalb des Stadions nicht dem FC Vaduz aufbürden, meine ich, nur im Stadion. Hat sich das geändert? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Ich kann Ihnen derzeit zu diesen Detailfragen keine Auskunft geben, werde dies aber tun, sobald mir die Informationen vorliegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Vielleicht darf ich noch kurz aushelfen. Die Frage des Abg. Frank Konrad kann ich so beantworten, dass eine Vereinbarung besteht: Wenn Polizisten aus der Schweiz beigezogen werden, dann werden die anfallenden Kosten dem Verein weiterverrechnet, unabhängig davon, ob es innerhalb oder ausserhalb des Stadions ist. Was klar ist, für die Sicherheit im Stadion ist der Verein zuständig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Konto 111 - Motorfahrzeugkontrolle - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 111 - Motorfahrzeugkontrolle - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 112 - Finanzmarktaufsicht - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 112 - Finanzmarktaufsicht - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 113 - Financial Intelligence Unit - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 113 - Financial Intelligence Unit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 118 - Datenschutzstelle - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 118 - Datenschutzstelle - steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu 118.301.00 - Gehälter. Die Gehälter für die Datenschutzstelle sind in etwa im gleichen Rahmen für 2018 budgetiert wie 2017. Zum Bericht und Antrag Nr. 27/2017 betreffend die Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung wird in der Stellungnahme der Regierung Nr. 88/2017 erwähnt, dass aufgrund der Erweiterung der Kontrollaufgaben der Datenschutzstelle mit einem Mehraufwand von maximal einer Stelle zu rechnen ist. Das müsste nach meinem Empfinden auch zu einer Erhöhung der Lohnkosten führen. Warum sind diese Lohnkosten im Voranschlag 2018 nicht budgetiert oder wird diese neue Stelle erst 2019 eingeführt? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Ich kann diesbezüglich eine Antwort geben. Im betreffenden Bericht und Antrag wurde damit die Frage eines Abgeordneten beantwortet. Es besteht aber kein klarer Antrag auf eine neue Stelle. Es heisst, es sind keine personellen Auswirkungen ausgewiesen im Bericht und Antrag. Das heisst, die Datenschutzstelle wird diesbezüglich erst im Jahre 2018 aktiv werden, um den effektiven Personalbedarf dann bekannt zu geben, und mit entsprechenden Anträgen an das Landtagspräsidium gelangen. Natürlich: Es wird allenfalls einen Nachtragskredit bedingen oder eben erst eine Anstellung auf 2019. Damit können wir weiterlesen. Konto 120 - Landgericht - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 120 - Landgericht - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich möchte gerne wissen, welche Auswirkungen die Absetzung des Traktandums zur 15. Landesrichterstelle bei den Konten 120.301.00, 120.301.02, 120.303.01 und 120.303.02 hat und ob hier nicht gewisse Beträge angepasst werden müssen, weil meines Erachtens ja die 15. Landesrichterstelle in diese Beträge schon integriert war. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Anmerkung zum Konto 120.436.01 - Rückerstattung Auslagen, Verfahrenshilfe. Hier hätte ich einfach gerne ein separates Konto, wo man lediglich die Verfahrenshilfe sieht, sprich die Erträge aufseiten der Verfahrenshilfe. Das war ja doch gerade in der letzten Legislatur ein viel diskutiertes Thema. Auf der Ausgabenseite sehen wir ein separates Konto, das Konto 120.366.00 - Verfahrenshilfe in Zivil- und Strafsachen. Aber auf der Einnahmenseite sehe ich das nicht. Das wäre ein Wunsch für das nächste Jahr, dass wir ein separates Konto alleine für die Verfahrenshilfe haben, damit der Landtag auch sieht, ob hier etwas von dieser Verfahrenshilfe zurückbezahlt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich möchte hier Herrn Lampert unterstützen und auch beliebt machen, dass man dieses Konto so einrichtet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Den Wunsch habe ich zur Kenntnis genommen für die Einnahmenseite der Verfahrenshilfe. Und ich glaube, was die Budgetposition 2018 für die Gehälter anbelangt, ich denke, da muss der Landtag einen Entscheid fällen. Einen zusätzlichen Richter können wir nicht anstellen, solange der Landtag nicht darüber befunden hat. Und ich glaube, das obliegt heute dem Landtag, zu entscheiden. Möchten Sie diese zusätzliche 15. Stelle für das Jahr 2018 im Budget drin lassen, sodass man für den Fall, wenn wir im kommenden Jahr darüber befinden und der Landtag eine 15. Stelle bewilligt, diese Person dann anstellen kann? Es obliegt dem Landtag, zu entscheiden, wie wir damit umgehen möchten. Wenn Sie diese 15. Stelle streichen möchten, dann müssten wir für die Konten 120.301.00, 120.301.02, 120.303.01 und 120.303.02, das sind die ersten vier Positionen, die Sie auf der Seite 36 haben, bei der ersten Position auf CHF 3,378 Mio. gehen, bei der zweiten Position auf CHF 3,326 Mio., bei der dritten Position auf CHF 747'000 und bei der vierten auf CHF 735'000, sodass wir auf eine massgebliche Lohnsumme von CHF 96,973 Mio. kommen würden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Konsequenterweise möchte ich diese Beträge, die Sie ausgeführt haben, Frau Regierungsrätin, auch übernehmen und beantragen. Wenn ich das richtig in aller Schnelle notiert habe, wäre es beim Konto 120.301.00 ein Betrag von CHF 3,378 Mio.; beim Konto 120.301.02 ein Betrag von CHF 3,326 Mio.; beim Konto 120.303.01 ein Betrag von CHF 747'000 und beim Konto 120.303.02 ein Betrag von CHF 735'000. Ich möchte diese vier Anträge stellen bitte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann möchte ich noch kurz die Anschlussfrage an die zuständige Ministerin stellen, wie lange üblicherweise eine solche Stellenbesetzung dauert oder vom Zeitpunkt, von dem sie beschlossen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich würde die Beträge im Budget lassen. Ich denke, wenn das möglich ist, wenn es überhaupt möglich ist, dass man etwas im Budget lässt, das man gerade momentan nicht braucht, aber vielleicht einmal brauchen wird im Laufe des Jahres 2018, dann würde ich es drin lassen. Sonst müssten wir halt einen Nachtragskredit stellen oder sonstwie diese Stelle dann finanzieren. Also ich würde sie drin lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich würde auch dafür plädieren, sie drin zu lassen, um auch nicht einer Entscheidung vorzubeugen. Und dann noch eine Anmerkung zu den Anträgen bezüglich der massgeblichen Lohnsumme: Wenn Sie hier kürzen, hat es einfach Folgen für die massgebliche Lohnsumme, und das müsste man dann entsprechend anpassen. Nein, hat es nicht, das richterliche Personal ist nicht ... Ja, Entschuldigung, Sie haben recht, es hat keine Auswirkung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielleicht könnte das seitens der Regierung geklärt werden, damit es auch rundum verstanden wird.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe die relevanten Positionen mit den neuen Beträgen heruntergelesen und dann auch die massgebliche Lohnsumme, die auf CHF 96,973 Mio. sich beläuft anstatt auf CHF 97,058 Mio. Wir haben also eine niedrigere relevante massgebliche Lohnsumme, weil die Gehälter des richterlichen Personals, das haben Sie schon richtig gesagt, die sind nicht Bestandteil der Lohnsumme, aber diejenigen des nicht richterlichen Personals schon. Und die sind ja unten bei diesen vier Positionen, da ist ein Teil nicht richterliches Personal. Dann kann ich vielleicht gerade noch die andere Frage beantworten, wie lange es in der Regel dauert. Das ist ehrlich gesagt ziemlich unterschiedlich, je nachdem, ob wir gerade einen Kandidaten haben, der beispielsweise direkt aus der Ausbildung kommt und gerade bereit ist, oder wir irgendwo einen Kandidaten haben, der gerade in der Position ist, zu wechseln, den das Richterauswahlgremium dann vorschlagen möchte. Da kann das unter Umständen sehr schnell gehen. Aber es ist durchaus auch möglich, dass es einmal sechs Monate dauern kann. Also die Frage ist wie fast unmöglich zu beantworten, weil wir schon alles hatten. Erinnern Sie sich an den Landrichter Witwer, ich glaube, innerhalb von vier Wochen oder so konnten wir den Landtag mit dieser Position befassen. Es ist also sehr unterschiedlich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte gerade bei Ihren letzten Ausführungen und bei der Frage des Abg. Günter Vogt nochmals anschliessen. Halten Sie es für realistisch, in der Annahme, dass zum Beispiel der Landtag im nächsten März-Landtag eine 15. Richterstelle beschliessen würde, dass dann, ich sage jetzt, noch vor den Sommerferien ein Richter eingestellt würde?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
In die Glaskugel schauen kann ich nicht. Ich glaube, wir haben schon sehr rasch Anstellungen vornehmen können, und wie gesagt, hat es auch schon sechs, sieben Monate gedauert. Ich glaube, es ist fast unmöglich. In der Regel gehen wir eher davon aus - würden wir im nächsten März, April oder Mai den Landtag damit befassen -, dass es wahrscheinlich eher nach der Sommerpause sein wird. Aber ich bin da ehrlich gesagt, das merken Sie auch, relativ entspannt, also ich glaube, das ist ein Entscheid, den der Landtag treffen muss. Ich glaube, sollte man sich entscheiden, dass man die zusätzliche Stelle will, und Sie würden das heute aus dem Budget streichen wollen, dann streichen wir es und wir können den Landtag auch mit einem Nachtragskredit nachher befassen. Ich glaube, das ist wirklich ein Entscheid ein bisschen, wie Sie das schöner finden und was Ihnen besser passt. Natürlich würde ich es eher drin lassen, aber da bin ich jetzt wirklich relativ entspannt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, als Finanzminister sehe ich das ein bisschen anders. Ich denke, aufgrund der Absetzung des Traktandums von der Traktandenliste und damit der Verzögerungen, die es gibt, bis schlussendlich eine Richterstelle besetzt ist, würde ich dafür plädieren, diese Positionen zu streichen und dann im Rahmen des Bericht und Antrages einen Finanzbeschluss mitzuliefern. Und dann haben wir das ganze Paket beim Landtag und zur richtigen Zeit auch die Beschlüsse vor Ort. Jetzt haben wir im Budget eine Richterstelle für das ganze Jahr sowie eine Sekretariatsstelle, wissen aber nicht, was der Landtag im nächsten Frühjahr entscheiden wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abg. Alexander Batliner, er betrifft die Konten 120.301.00, 02, 01, 02. Ich wiederhole lieber alle vier: 120.301.00, 120.301.02, 120.303.01, 120.303.02. Ich denke wir können das in einer Abstimmung erledigen, weil sich die Beträge ja bedingen. Sehe ich das richtig? Wer mit dem Antrag des Abg. Alexander Batliner einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben. Somit können wir weiterlesen. Konto 121 - Staatsanwaltschaft - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 121 - Staatsanwaltschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 125 - Opferhilfe - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 125 - Opferhilfe - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 130 - Landesgefängnis - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 130 - Landesgefängnis - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 160 - Amt für Bevölkerungsschutz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 160 - Amt für Bevölkerungsschutz - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zum Budgetposten 160.301.00 - Gehälter beim besagten Amt für Bevölkerungsschutz. Bei der Erläuterung wird eine höhere Aufwendung im Voranschlagsvergleich aufgrund einer zusätzlichen befristeten Stelle angegeben. Meine Fragen: In welcher Zeitspanne wird diese befristete Stelle besetzt sein? Welche Aufgaben wird der oder die Stelleninhaber/-in zu bewerkstelligen haben? Und aus welcher Situation heraus kommt die Begründung für diese befristete Stelle? Und noch zu guter Letzt: Wird diese Stelle öffentlich ausgeschrieben? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Werter Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf die Fragen des Abg. Peter Frick ein. Bezüglich der Zeitspanne des Bewerbungsverfahren wird im Anschluss an den Budgetentscheid des Hohen Landtags dann natürlich erst gestartet, und somit, je nachdem, wie lange dieser Bewerbungsprozess dauert, wird diese Stelle bis Mitte des kommenden Jahres hoffentlich besetzt werden können. Welche Aufgaben der Stelleninhaber innehat: Hier ist es so, dass der oder die zukünftige Stelleninhaber/-in verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Führungsorgane von Land und Gemeinden sein soll. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich zudem mit der Ausarbeitung von Notfallplanungen für die in der Gefährdungsanalyse ausgewiesenen Risiken. Das Aufgabengebiet «Organisation und Ausbildung Führungsorgane» umfasst im Einzelnen folgende Tätigkeiten: Im Landesführungsstab ist der Ausbildungsverantwortliche des LFS zuständig für das Erstellen und Aktualisieren der im LFS benötigten Führungsbehelfe und Einsatzdispositive, Organisation und Durchführung von Übungen, Erstellen von Notfallplanungen für die in der Gefährdungsanalyse ausgewiesenen Szenarien. In den Führungsorganen der Gemeinden ist es die Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung des mit dem betreffenden Führungsorgan vereinbarten Konzeptes, Unterstützung des FOG bei der Ausbildung, der Durchführung von Übungen und auch Unterstützung des FOG bei Erstellung der benötigten Führungsbehelfe und Einsatzdispositive und dann auch noch die Organisation der Sicherheitsverbundübungen Liechtenstein.Aus welcher Situation kommt diese Begründung für diese befristete Stelle? Es ist so, dass in der in den Jahren 2012/2013 unter breiter Beteiligung sämtlicher im Land tätigen Rettungs- und Hilfsdienste erarbeiteten Gefährdungsanalyse eine Vielzahl von Defiziten im heimischen Bevölkerungsschutz festgestellt wurden. Und Anlass zur Sorge bereiten insbesondere die seit jeher bekannten Mängel in den Führungsstrukturen. Ohne eine funktionierende Führung in Notfallsituationen kann eine Bewältigung von Notlagen nicht sichergestellt werden. Und Defizite bei den an der Front tätigen Einsatzkräften können über eine eingespielte Nachbarschaftshilfe kompensiert werden. Fehlen aber den einheimischen Führungsorganen die erforderlichen Kompetenzen, um die Hilfeleistenden aus dem In- und Ausland zielführend in den Einsatz zu bringen, ist die Souveränität des Landes im Fall einer Katastrophe infrage gestellt. Und es geht hier wirklich darum, dass wir hier diesen Entscheid noch professionalisierter umsetzen können, sodass wir uns dann auch in den Kompetenzen und Verantwortungen gestärkt den Herausforderungen stellen können.Wird diese Stelle öffentlich ausgeschrieben? Die Stellenbesetzung erfolgt gemäss dem ordentlichen Anstellungsverfahren der Landesverwaltung. Nach Festlegung des definitiven Stellenprofils wird darüber befunden, ob die Stelle vorerst intern oder direkt öffentlich ausgeschrieben wird. Und es handelt sich bei dieser Stelle - noch als Zusatzbemerkung - um eine 100-Prozent-Stelle, die auf drei Jahre befristet werden soll, weil spätestens im Jahr 2020 beim ABS eine nächste Pensionierung ansteht, und im Rahmen der Ersatzanstellung könnte dann die befristete in eine unbefristete Stelle überführt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Konto 171 - Obergericht - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 171 - Obergericht - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 179 - Weitere Gerichte - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 179 - Weitere Gerichte - steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Ich möchte an dieser Stelle einmal für 15 Minuten Pause unterbrechen, bevor wir zum nächsten Konto übergehen.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:10 bis 16:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort und ich bitte, mit der Lesung weiterzufahren. Konto 4 - Gesundheit - ab Seite 62. Konto 400 - Spitäler - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 400 - Spitäler - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 450 - Amt für Gesundheit - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 450 - Amt für Gesundheit - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 460 - Schulgesundheitsdienst - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 460 - Schulgesundheitsdienst - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 465 - Suchtprävention - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 465 - Suchtprävention - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 470 - Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 470 - Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen - steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zu 470.318.04 - Seuchenbekämpfung. Gerne hätte ich gewusst, wofür CHF 225'000 eingesetzt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die CHF 225'000 teilen sich auf diverse Positionen, die jeweils in irgendeiner Form mit der Seuchenbekämpfung zu tun haben. Der grösste Posten ist für die Entsorgung tierischer Abfälle reserviert, nämlich CHF 58'000; ein sehr grosser - etwas grösserer Posten noch - ist für die Beiträge für die Entsorgung für die tierischen Nebenprodukte definiert. Und dann gibt es noch Posten wie Tiergesundheitsdienste, Tierseuchengruppe, tierärztliche Probenerhebung und Prophylaxemassnahmen. Die Betriebskosten für die Notschlachtanlage, an der wir uns kostenmässig beteiligen mit CHF 4'000, sind drin. Dann sind auch Laboruntersuchungen drin, die man machen muss, aktuell sind Dinge wie Tuberkulose da ein Thema. CHF 10'000 sind noch für Ausmerzbeiträge an Tierbesitzer reserviert, das heisst, wenn ein Tier geschlachtet werden muss aus seuchenpolitischen Massnahmen, dann erhält der Besitzer da eine Abgeltung. Dann sind CHF 8'000 für Impfstoffe und Medikamente geplant. Und so ergeben sich dann eben diese CHF 225'000. Konto 490 - Übriges Gesundheitswesen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 490 - Übriges Gesundheitswesen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Wir kommen zu Konto 8 - Volkswirtschaft - ab Seite 90. Konto 800 - Landwirtschaft - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 800 - Landwirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 801 - Förderung der Rahmenbedingungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 801 - Förderung der Rahmenbedingungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 803 - Wirtschaftlichkeitsförderungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 803 - Wirtschaftlichkeitsförderungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 804 - Ökologische Förderungen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 804 - Ökologische Förderungen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 805 - Marktfördermassnahmen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 805 - Marktfördermassnahmen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 806 - Dienstleistungen von Dritten - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 806 - Dienstleistungen von Dritten - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 811 - Waldwirtschaft - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 811 - Waldwirtschaft - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wie das schon in meinen Voten angedeutet wurde, möchten wir hier von der Fraktion der Freien Liste einen Antrag einbringen, es geht um das Konto 811.362.04 - Waldbewirtschaftung und -erhaltung. Hierunter wird auch die Schutzwaldpflege mit CHF 620'000 subsummiert und wir stellen daher den Antrag, dieses Konto um die angedeutete Schutzwaldpflege von CHF 620'000 zu erhöhen. Also das Doppelte Budget für die Schutzwaldpflege zu investieren respektive zu budgetieren, was dann einen Kontobetrag im Voranschlag 2018 von CHF 1'430'000 geben würde. Ich begründe das nochmals kurz. Die Fraktion der Freien Liste schlägt im Lichte der Diskussionen im vergangenen Monat eine Verdopplung der Ausgaben für die Schutzwaldpflege von CHF 620'000 auf CHF 1'240'000 vor, was für das Konto total eine Summe von CHF 1'430'000 bedeuten würde. Damit können wir dem Genüge tun, was im Regierungsprogramm 2017 - 2021, Seite 23, steht: «Der Zustand unserer Wälder, insbesondere unserer Schutzwälder, wird mit langfristigem Fokus verbessert.» Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2017 wendet sich der Verein Holzkreislauf mit einem ausführlichen und wohlbegründeten Antrag um einen jährlichen Unterstützungsbeitrag von CHF 25'000 an den Landtag. Ob dieser Betrag auf einem der bereits bestehenden Konten der Kontogruppe 8 untergebracht werden kann oder ein zusätzliches Konto geschaffen werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber auch nicht erheblich. Erheblich ist die Absicht des Vereins Holzkreislauf, mit diesem jährlichen Beitrag die Nutzung von heimischem Holz als Bauholz zu fördern. Im Energiebereich konnten die Defizite in der Nutzung von heimischem Holz durch den, im Fall von Balzers sogar mit gut CHF 2 Mio. staatlich subventionierten, Bau von Holzheizungen behoben werden. Düster sieht es gemäss dem erwähnten Schreiben des Vereins Holzkreislauf nach wie vor in der Nutzung von heimischem Holz als Bauholz aus. Zum einen ist das Holzbauvolumen im Vergleich zur unmittelbaren ausländischen Nachbarschaft immer noch auf tiefem Niveau, und wenn mit Holz gebaut wird, kommt das Bauholz in vier von fünf Fällen aus dem Ausland. Das importierte Bauholz stammt im schlechtesten Fall aus Ländern wie Russland, wo mit riesigen Kahlschlägen Raubbau an der Natur betrieben wird. Oft kommt aber auch Holz ungewissen Ursprungs als Schnittware aus Deutschland oder aus Österreich zu uns. Liechtensteins Holz bleibt als Konsequenz dessen entweder im Wald stehen oder muss an Sägereien in Österreich oder Italien verkauft werden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist forstwirtschaftliche Schizophrenie in Reinkultur. Dass es auch anders geht, zeigen unmittelbare Nachbarregionen, wie St. Gallen oder Graubünden, wo die Schaffung professioneller Strukturen zur Förderung heimischen Holzes als Bauholz mit öffentlichen Mitteln und Manpower stark gefördert wird. Im Bundesland Vorarlberg ist die Unterstützung von politischer Seite gemäss Schreiben des Vereins Holzkreislauf so gross, dass es sich innert weniger Jahre zur weltweit führenden Holzbauregion mausern konnte. Holz genug hat auch unser Land, das im weltweiten Vergleich, bezogen auf die Waldfläche, zu den Ländern mit den höchsten Waldvorräten gehört. Ich halte die Absicht des Vereins Holzkreislauf, den Absatz heimischen Holzes als Bauholz zu fördern, aus den hier erwähnten und weiteren im Schreiben des Vereins Holzkreislauf aufgeführten Gründen für sehr unterstützungswürdig. Aus diesem Grunde beantrage ich hierzu die Ausrichtung eines Betrages von CHF 25'000 für das Jahr 2018 an den Verein Holzkreislauf und ersuche die geschätzten Kolleginnen und Kollegen um breite Zustimmung zu diesem ökologisch und ökonomisch sinnvollen Vorhaben. Ein Ja zu dieser für den Moment einmaligen Beitragsleistung sollte von der Regierung in der Folge als Auftrag verstanden werden, eine bislang abgelehnte Leistungsvereinbarung mit Wirkung per 1. Januar 2019 nun doch noch abzuschliessen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch ich möchte den Holzkreislauf unterstützen und zurück zu natürlichen Werkstoffen aus unserer Heimat. Acker- und Wiesland und Wald sind eine wichtige Lebensgrundlage. Dabei nimmt der Humus in seiner Gesamtheit eine zentrale Stelle ein. Die optimale Versorgung des Bodens mit Humus ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Produktion. Humus entsteht durch den Abbau und Umbau von organischen und tierischen Materialien. In unseren extremen Steillagen übernehmen die Förster und Waldarbeiter die wichtige Aufgabe, die Erosion und den Abtrag von Humus durch eine standortgerechte Bewirtschaftung zu verhindern, und erhalten die Multifunktion des Waldes. Während unersetzliches Ackerland seit Jahren in grossem Stil zerstört wird, konnte der Wald sich flächenmässig halten - dank restriktiver Gesetze aus einer Zeit, in welcher der Wald als Rohstofflieferant für Wärme, Bauholz und Gebrauchsgegenstände unabdingbar war. Der Wald erfüllt multifunktionale Aufgaben, er ist Rohstofflieferant, Bevölkerungsschutz, Einstand für Wild, Schutz vor Erosionen, Rüfen, Erdrutschen und Lawinen, Wärme- und Wasserspeicher, Erhaltung der Biodiversität, zugleich auch noch Erholungsraum und Klimaschutz. Der Wald in Liechtenstein ist ein nachwachsender Rohstofflieferant für Säger, Zimmerleute und Schreiner. Holz hat gute Festigkeitseigenschaften im Verhältnis zum Gewicht. Produkte aus Holz sind im trockenen Zustand mehrere Hundert Jahre haltbar. Die Verwendungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, für Tragkonstruktionen, Gebrauchsgegenstände, aber auch für edelste Möbelstücke mit Intarsien aus Ahorn, Nussbaum und so weiter, von Biedermeier bis Jugendstil. Der Werkstoff Holz enthält sehr wenig graue Energie, es sind keine Schmelz- und chemischen Prozesse notwendig. Produkte aus Holz aus unseren Wäldern, veredelt durch das einheimische Gewerbe, erzielen eine sehr hohe Wertschöpfung im Land. Abfallholz aus der Waldbewirtschaftung und der Holzbearbeitung dient der Zellulose- und Papierherstellung, für Pressspanplatten oder als Brennstoff. Entsorgungsprobleme und Lasten für die zukünftige Generation entstehen durch den Werkstoff Holz nicht. Es gibt kein Alternativprodukt zu Holz, welches umweltschonender ist. Produkte aus hiesiger Verarbeitung mit heimischen Holz sind zwar teurer als Importe aus fernen Ländern, jedoch die Verwendung der vor der Haustüre nachwachsenden Rohstoffe bietet Gewähr für eine traditionell nachhaltige, multifunktionale Waldbewirtschaftung, ohne Raubbau an der Natur, mit hoher Wertschöpfung im Land, gekoppelt mit Bevölkerungsschutz, und ist überdies ein wertvoller Umwelt- und Klimaschutzbeitrag. Der Verein Holzkreislauf als Zweckgemeinschaft möchte die heimische Ressource Holz fördern. Meine Erwartung an den Holzkreislauf ist, Holz als Werkstoff zu fördern, das ist auch sein Ziel, und die Verbrennung als späte oder letzte Priorität zu setzen. Im Weiteren, da Holz ein lagerfähiger Energieträger ist und teure Spitzenenergie liefern kann, ist Holz auch ein Energieträger für die kalte Jahreszeit. Damit wird das Befeuern der Kohle- und Schwerölkraftwerke reduziert. Die CO2-Zertifikate-Debatte ist in finanzieller Hinsicht nicht so wichtig, weil die ambitionierten Ziele der CO2-Reduktion gemäss dem Klimaabkommen von Paris nicht erreicht werden müssen. Zum Anliegen des Holzkreislaufes: Die Unterstützung des Zieles «zurück zu natürlichen Werkstoffen aus unserer Heimat» ist eine gute Investition. Ich werde dem Beitrag von CHF 25'000 aus staatlichen Mitteln für unsere heimische Natur und Wirtschaft zustimmen. Dem Verein Holzkreislauf wünsche ich viel Erfolg bei seinem sinnvollen Ziel, die liechtensteinische Bevölkerung von der Nachhaltigkeit des Werkstoffes Holz aus unserer Heimat zu überzeugen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich würde gerne die beiden Voten der Vorredner unterstützen und ich werde auch diesen Antrag des Abg. Christoph Wenaweser unterstützen. Ich habe einen Blick in die Schweiz geworfen und geschaut, wie es dort abläuft, und habe eine sehr interessante Studie gefunden. Ich glaube, wir alle kennen das schweizerische Nationalfondsprojekt. Und auch die Kommission für Technik und Innovation (KTI) ist bei uns bekannt, sicher seit der «Horizon 2020»-Diskussion. Diese beiden Organisationen haben vom Jahr 2012 bis 2016 ein sogenanntes nationales Forschungsprogramm in Auftrag gegeben und haben dafür CHF 18 Mio. gesprochen. Der Titel der Studie lautet, Verfügbarkeit und die Nutzung von Holz in der Schweiz optimieren. Es ging also darum, die verfügbare Ressource Holz noch besser zu nutzen. In dieser Studie, die ich nicht in jedem Detail gelesen habe, geht es auch um die Einsparung von CO2. Da spricht man zum Beispiel davon, dass durch die Nutzung von Holz momentan 2,2 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden können. Wenn man noch mehr Holz einsetzen würde anstatt Stahl und Beton, könnte man noch einmal 2,5 Mio. Tonnen CO2 einsparen und so weiter und so fort. Was wirklich sehr spannend ist, ist, dass dieses nationale Forschungsprogramm 30 Felder definiert, wie man das Holz besser in der Schweiz nutzen könnte, und es ist spannend, dass zum Beispiel die ETH Zürich auch involviert ist. Ein Titel lautet, neuartige und zuverlässige Tragwerke aus Buchenholz herauszufinden oder robotergestützte Assemblierung komplexer Holztragewerke zu definieren. Es geht aber auch darum, Holz-Leichtbeton zu entwickeln als Ersatz für den normalen Beton. Ich denke, wenn in der Schweiz solche Projekte mit CHF 18 Mio. unterstützt werden, damit das Holz besser eingesetzt werden kann, dann kann ich mit gutem Gewissen auch CHF 25'000 hier in Liechtenstein einsetzen, damit Holz noch besser und nachhaltiger genutzt werden kann. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurden zwei Anträge gestellt. Und ich bitte die Regierung noch um ihre Ausführungen.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident. Werte Damen und Herren. Gerne werde ich kurz Stellung nehmen bezüglich ihrer zwei Anträge. Der Antrag des Abg. Thomas Lageder zum Konto 811.362.04: Hier haben wir ja im Bereich der Waldbewirtschaftung und -erhaltung in den folgenden Konten die Schwerpunkte gesetzt, es ist die Schutzwaldpflege mit den CHF 620'000, dann die Förderung der Naturschutzfunktion mit CHF 65'000 und die Behebung von Waldschäden mit CHF 110'000. Auch in diesem Konto ist bereits schon der Aspekt eingeflossen mit der Tatsache, dass wir mit dem Eschensterben konfrontiert sind und auch hier Nachpflanzungen aktiv vorantreiben müssen. Es ist natürlich so, dass es eine sehr volatile Problematik ist, wo man nicht genau sagen kann, was da auf uns zukommt. Wir haben einen Betrag im Budget integriert, haben aber natürlich vorgesehen, wenn das jetzt massiv schlimmer kommen würde, dass man das dann halt mit einem Nachtragskredit gegebenenfalls beim Hohen Landtag beantragen müsste. Es ist so, dass die Thematik ja sehr komplex ist, wir sind inmitten des Prozesses, um wirklich auch zu sagen, welche Massnahmen gesetzt werden. Ich bin natürlich sehr dankbar um die Unterstützung, um der Thematik vom Wald und dem Schutzwald insbesondere Bedeutung zu geben. Es ist einfach so, dass alleine mit der Verdoppelung des Betrages hier und heute nicht gesagt werden kann, was mit dem dann wirklich gezielt in nächster Zukunft ausgeführt werden könnte. Ich wäre sehr dankbar aber um die Unterstützung, dass man sagt, in dem Massnahmenpaket werden Inhalte konkret bearbeitet, und ich dürfte in der nächsten Budgetdebatte dann auch um Unterstützung bitten, wenn in diesem Bezug konkrete Inhalte beantragt werden könnten. Dies zu Ihrem Antrag.Dann zum Antrag des Abg. Christoph Wenaweser und zu den Voten der Abgeordneten Herbert Elkuch und Eugen Nägele. Ich möchte mich als Umweltministerin für Ihre Voten bedanken, es ist natürlich auch mir ein Anliegen, dass bei der Bewirtschaftung unser Wälder das entstehende Holz dabei bestmöglichst verwertet wird. Bei schlechten Holzsortimenten geschieht dies beispielsweise durch die energetische Nutzung in unseren Holzheizwerken. Bei den guten Holzsortimenten besteht aber noch Optimierungsbedarf. Der Verein Holzkreislauf umfasst alle Schritte einer anzustrebenden Nutzungskaskade unseres Holzes: Von der Anzucht über die Ernte und Veredelung zu Möbeln sowie Inneneinrichtungen. Dies sorgt dafür, dass die gesamte Wertschöpfung im Land verbleibt und Arbeitsplätze im Land gesichert werden. Heimisches Holz hat auch einen einzigartig geringen Anteil an grauer Energie und kann dadurch durch seine CO2-Neutralität einen Beitrag zu unseren Klimaschutzbemühungen leisten. Es wurde ausgeführt, zum Beispiel in unserem Nachbarland, in der Schweiz, aber auch in Österreich wird die Holzwirtschaft mit namhaften Beträgen gefördert, bei uns fehlt eine solche Förderung bislang. Ich bin überzeugt, dass auch ein verhältnismässig geringer Beitrag hier einen ersten Schritt für die Sensibilisierung für den heimischen Rohstoff mit sich bringen würde. Und ich danke sowohl den Abgeordneten für ihre Initiative wie auch dem Verein Holzkreislauf für ihre Arbeit, die sie leisten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Regierungsrätin, können Sie sich vorstellen, unter welchem Konto dieser Sonder- oder dieser neue Beitrag geführt werden könnte? Ansonsten würde ich ihn unter Titel 811 - Waldwirtschaft - dann beantragen. Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Antrag der Freien Liste betreffend das Konto 811.362.04: Hier sehen wir, in der mutmasslichen Rechnung 2017 wird CHF 1,025 Mio. benötigt, sprich, in diesem Jahr ist der Betrag höher als der budgetierte. Und es ist immerhin fast oder mehr als CHF 200'000 Differenz, welche im Jahr 2018 nicht mehr vorgesehen sind. Entsprechend stehe ich dem Antrag positiv gegenüber. Mich würde aber vonseiten der Regierung interessieren: Wieso sind hier im Vergleich zur mutmasslichen Rechnung mehr als CHF 200'000 weniger? Und grundsätzlich frage ich mich halt - wie gesagt, stehe ich dem Antrag schon positiv gegenüber: Aber müssten wir nicht die Grundprobleme zuerst bekämpfen? Denn was nützt es, wenn wir hier sehr viel in die Waldverjüngung investieren, wenn der junge Wald dann nie in die Höhe wächst? Ich möchte hierzu die Regierung auch fragen, wie sie diese Problematik sieht. Aber ich bin mir schon auch bewusst, nur vom Reden und Zusehen wird es dann nicht besser werden. Irgendwann werden wir dann handeln müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich stehe dem Antrag von Christoph Wenaweser auch sehr positiv gegenüber, werde ihn vorbehaltlos unterstützen. Zum Antrag der Freien Liste muss ich sagen, das ist mir doch ein bisschen zu wenig qualifiziert. Wir haben zwar einen Grundsatz, er heisst «Wald vor Wild», umgesetzt wird es so nach meiner Kenntnis noch zu wenig. Ich frage mich dann auch, was nützt es, wenn wir aufforsten und dann können diese Pflanzen nicht wachsen, sprich, sie werden abgefressen? Das bringt dann auch wenig. Ich frage mich auch - eine Verdoppelung: Kann man dann diese Leistung tatsächlich im Land erbringen? Können das die Leistungserbringer überhaupt erbringen oder nicht? Solche Fragen hätte ich, die ich gerne geklärt hätte. Mich dünkt eine Verdoppelung jetzt gerade sehr viel, aber ich kann das auch nicht beurteilen. Vielleicht kann die Regierung hier noch ein paar Ausführungen dazu machen. Weiter möchte ich auch noch gesagt haben, dass es natürlich eine Katastrophe ist, wenn man auf Gaflei zum Beispiel diese neuen Steinschutzverbauungen anschaut. Das geht überhaupt nicht, das ist meine Ansicht. Aber ich weiss nicht, es gibt hier Leute, die in der Gegend wohnen, vielleicht können diese etwas dazu sagen, ob sie Freude haben mit diesen Stahlverbauungen. Für mich ist das eine absolute Katastrophe und das müsste man irgendwie verhindern können. Aber wie gesagt, wenn man den Wald natürlich sterben lässt, den Schutzwald sterben lässt, dann ist es vielleicht irgendwann zu spät und dann braucht es dann solche katastrophalen Bauwerke. Von dem Sinne her habe ich gewisse Sympathien, aber mit Nachtragskrediten könnte ich natürlich auch leben, wenn man das qualifiziert ausgearbeitet hätte. Ich denke, hier hat die Regierung Arbeit - Stichwort «Wald vor Wild» -, hier müsste man endlich einen Schritt weiterkommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, als jemand, der in Planken aufgewachsen ist, weiss ich um die Bedeutung der Wälder. Schutzwälder sind wirklich entscheidend wichtig. Sie haben zum Beispiel auch einen Einfluss auf Bauzonen. Ein bestehender intakter Wald kann natürlich auch bei der Erstellung einer Gefahrenkarte einen positiven oder negativen Einfluss haben. Also die Schutzwälder sind unbestritten wichtig. Ich habe jetzt auch ein bisschen Mühe mit diesem Betrag, er erscheint mir einfach sehr hoch. Dann frage ich mich, ist das wirklich die Lösung, einfach mehr Geld zu sprechen, wird damit wirklich der Wald besser geschützt? Ich kann das nicht beurteilen, ich hätte eine Frage, die sich eben daraus ergibt: Wie funktioniert die Pflege des Schutzwaldes? Das ist ja nicht eine Aufgabe, die alleine dem Land obliegt, sondern das wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden gemacht. Also da gibt es ja, nach dem, was ich weiss, eine Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden. Da würde mich interessieren, welche Aufgabe übernimmt die Gemeinde? Müsste dann die Gemeinde auch mehr Geld sprechen oder finanziert die Pflege des Schutzwaldes nur das Land alleine? Der Abg. Wendelin Lampert hat eigentlich die Grundproblematik angesprochen, die ich auch ansprechen möchte. Einfach nur pflanzen und dann wächst nichts, das nützt wahrscheinlich gar nichts. Diese Grundproblematik scheint mir bei Weitem nicht gelöst zu sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich hätte noch eine Frage im Zusammenhang mit dem Eschensterben. Hier wird angeführt, dass es Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Eschensterben gibt. Mich würde jetzt interessieren, um welche Aufwendungen es sich hierbei handelt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Einmal zum Thema Erhöhung der Position für den Schutzwald: Hier würde ich ganz klar, wenn es dann auch sinnvoll und notwendig und begründet ist, einen Nachtragskredit bevorzugen und nicht hier jetzt einfach auf Vorrat ins Blaue hinaus irgendeinen Betrag in der Hoffnung, dass der dann schon gebraucht wird. Und der zweite Punkt: Beim Holzkreislauf würde mich auch noch interessieren, Sie haben sich jetzt sehr positiv gegenüber diesem Antrag geäussert, haben aber diese Position in der Regierung abgelehnt und nicht aufgenommen. Was waren denn die Gründe, die gegen diesen Antrag gesprochen haben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Zunächst herzlichen Dank an die geschätzten Kollegen, die sich sehr positiv zum Antrag in Sachen Holzkreislauf geäussert haben. Ich habe auch sehr viel grundsätzliche Sympathie für den Antrag der Freien Liste. Es wäre ein starkes Zeichen, ein starkes Bekenntnis des Landtages für den Schutzwald. Ich habe im Konjunktiv gesprochen, deswegen kommt auch noch das Aber. Ich weiss, die Regierung ist dabei, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die sich insbesondere mit diesem Thema jetzt befassen muss. Da sind die Jäger dabei, die Grundbesitzer sind dabei, es sind die Ämter, die Gemeinden, die Forstbetriebe dabei und die sollten jetzt ihre Arbeit aufnehmen. Und ich hoffe, sie kommen sehr, sehr schnell zu vernünftigen Ergebnissen. Wie hier drin schon einmal gesagt, was wir mit Schutzwald an Schutzmassnahmen erreichen, ist um den Faktor 5 bis 10 pro Hektar günstiger, als wenn wir das mit Verbauungen dann machen müssten. Noch einmal zur Erinnerung eine Zahl, die ich hier drin schon einmal gesagt habe: ein Meter gusseiserne Verbauung kostet je nach Topografie zwischen CHF 1'500 und CHF 2'500; Faktor 5 bis 10 günstiger, wenn wir es mit natürlicher Waldverjüngung hinkriegen. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Schutzwald sind nach meiner Auffassung gemäss dem heute gültigen Waldgesetz ganz klar beim Staat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Noch einmal zu unserem Antrag: Der Antrag der steht, das ist ganz klar. Es geht hier, wie es der Abg. Christoph Wenaweser gesagt hat, um ein Bekenntnis. Es geht auch darum, dass der Landtag über seine ureigenste Hausaufgabe, nämlich Finanzen zu sprechen, Einfluss auf dieses Thema nimmt. Wir haben schon etliche Stunden über den Schutzwald diskutiert. Und was ich mit allen Mitteln verhindern will, ist, dass da etwas vorwärtsgeht und dass es dann an finanziellen Mitteln fehlt. Ich meine, das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass die finanziellen Mittel dann nicht benutzt werden. Ja, okay, dann sind sie nicht benutzt worden. Aber es soll hier nicht daran fehlen, dass Massnahmen getroffen werden können. Und wir wissen alle, in wie schlechtem Zustand der Schutzwald ist; und es muss jetzt etwas passieren. Und deshalb wollen wir dort das Budget verdoppeln. Ich denke, es ist höchste Zeit, jetzt etwas zu initiieren und etwas zu machen. Und am Mangel an finanziellen Mitteln - ich kann nur die Worte des Abg. Christoph Wenaweser unterstützen. Jegliche andere Massnahme wird ein Vielfaches mehr an Geld kosten. Deshalb möchte ich Ihnen nahelegen, diesen Antrag zu unterstützen und den Worten Taten folgen zu lassen. Geredet haben wir jetzt genug über das Problem, der Landtag ist meiner Meinung nach jetzt am Zug, hier Geld zu sprechen. Dann noch ganz kurz zum Antrag des Abg. Christoph Wenaweser, den wir selbstverständlich unterstützen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine ähnliche Frage wie Herr Eugen Nägele, und zwar das Verhältnis Gemeinde-Staat. Es gibt ja bei uns auch Schutzwälder, die eine Schutzwaldfunktion haben, aber nicht als Schutzwald eingetragen sind. Das machen die Gemeinden. Dann ist es doch so, bei den Schutzwäldern übernimmt der Staat das Defizit von der Pflege, die beim Schutzwald entsteht. Es gibt ja Schutzwälder, die werfen Ertrag ab, und es gibt Schutzwälder, die kosten nur. Und dann eben auch mit diesem Landesrichtplan oder wie das da ausgelegt wird, die Wälder, die eine Schutzfunktion übernehmen müssen, aber nicht als Schutzwald eingetragen sind, die gehen ja voll zulasten der Gemeinde. Wie würde das da gehandhabt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wurde vom Abg. Rehak noch angesprochen bezüglich der Steinschlagverbauungen auf dem Berg, in Gaflei, weil ich dort ja auch in der Nachbarschaft wohne beziehungsweise oberhalb dieser Steinschlagverbauung. Ja, diese Steinschlagverbauung wurde in den letzten Monaten erstellt, zurück geht es darauf, dass dieses Gebiet sich in der roten Gefahrenzone befindet. Von der Gemeinde Triesenberg wurden verschiedene Sicherungsmassnahmen miteinander verglichen und man hat sich dann für diese Sicherungsvariante, eben diese Steinschlagverbauung, entschieden. Diese Steinschlagverbauung hat eine Länge von 120 Metern eine Höhe von vier Metern, und ich kann Ihnen bestätigen: Damit sie überhaupt erstellt werden konnte, mussten unzählige Bäume gefällt werden. Schön ist meines Erachtens anders. Und eine Integration in die Umgebung oder in das Dörfchen Gaflei hätte für mich auch besser gemacht werden können. Aber nun ja, es ist da, ob sie tatsächlich einmal einen Schutz darstellen wird für einen Kieselstein oder einen grösseren Stein, der herunterkommt, das kann ich nicht beurteilen. Ich weiss nur, meine Vorfahren wie auch ich - wir haben dieses Haus seit 50 Jahren in der Familie, da ist noch nie ein grosser Stein heruntergekommen. Danke für das Wort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident, besten Dank für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne kann ich auf die Fragen innerhalb der einzelnen Voten eingehen, zuerst auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert in Bezug auf die Reduktion zwischen Budget 2017, Hochrechnung 2017 und dann das Budget 2018. Es ist so, die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Eschenwelke führt auch ausserhalb des Schutzwaldes zu kontinuierlichen Zwangsnutzungen in sensiblen Bereichen, so beispielsweise durch die Gefährdung von Infrastrukturen. Diese Eingriffe in die Waldbestände haben am Anfang sehr stark zugenommen. Es gibt mittlerweile landesweit viele Standorte, wo durch Gefährdung von Personen und Objekten dringender Handlungsbedarf besteht. Und um da unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, sind im Jahr 2018 Aufwendungen von CHF 110'000 vorgesehen. Und jetzt die Differenz, die ist entstanden, weil man hier eine Reihe an Mehraufwand in diesem Jahr hatte. Bezüglich der Sicherheitsgründe konnten diese nicht aufgeschoben werden und deshalb sind hier die Kosten in der Hochrechnung mit CHF 235'000 höher, das macht den Unterschied. Dann zur Frage des Abg. Thomas Vogt: Die bezog sich auch auf das Thema des Eschensterbens, was da genau für Arbeiten anfallen. Grundsätzlich ist es so, dass die kranken Bäume dann waldbauliche Arbeiten benötigen, also Forstarbeiten benötigen. Die müssen abgeforstet werden, weil da wirklich auch Unfallgefahr besteht, wenn diese umfallen würden. Und natürlich sind es dann längerfristig Nachbewirtschaftungen, wo man dann wieder nachpflanzt. Dann die Frage des Abg. Elfried Hasler bezüglich des Holzkreislaufs: Es ist so, dass das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt einen Antrag bei der Regierung eingebracht hat. Ich bin aber nicht befugt, über Regierungsdiskussionen Auskunft zu geben. Deshalb kann ich nicht näher auf diese Frage eingehen, warum oder was darüber diskutiert wurde, warum dieser Antrag abgelehnt wurde. Dann zu den verschiedenen Fragen im Bereich Finanzierung: Die Finanzierung, also die Schutzwaldpflege, die budgetierten Mittel von CHF 620'000 sind Beiträge an Aufwände der Gemeinde. Es gibt also Landesbeiträge an Gemeinden für spezielle Situationen, wie zum Beispiel Massnahmen in Sonderwaldflächen. Die genaue Aufschlüsselung kann ich Ihnen hier aber nicht detailliert ausführen. Dann noch die diversen Voten zum Thema «macht es Sinn, jetzt das Konto zu verdoppeln?» - auch die Frage des Abg. Wendelin Lampert: Was würde das dann konkret bedeuten? Ich könnte mir auch vorstellen, dass man die Hochrechnung des Jahres 2017 als Betrag stehen lässt, das wäre vielleicht ein Mittelweg, diese CHF 1'025'000, das wäre der Erfahrungswert von diesem Jahr, weil wie gesagt die Entwicklungen im Bereich des Eschensterbens nicht per se jetzt exakt gesagt werden können. Ich bin aber schon auch der Meinung, dass im Rahmen des Projektes, wo wir wirklich ganz gezielt auch Massnahmen erarbeiten wollen - es gibt hier bereits eine Bestellung einer Arbeitsgruppe -, dann auch sehr konkret und sehr zielorientiert Massnahmen erarbeitet werden, die dann natürlich mit einer Kostenfolge verbunden sein können, aber dann wirklich sauber begründet gegebenfalls auch schon in diesem Jahr mit einem Nachtragskredit eingebracht werden könnten. Also dem entwehre ich mich nicht. Es ist einfach jetzt schwierig, prospektiv zu sagen, brauchen wir Ressourcen im Personalbereich, brauchen wir Materialaufwendungen, brauchen wir Projektkosten für weitere Untersuchungen, was auch immer? Also es kann die ganze Palette sein, es ist jetzt einfach zu früh. Der Prozess steht am Anfang. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Besten Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Ja, ich denke, Sie haben einen guten Vorschlag gemacht, ein Zeichen zu setzen, wäre aus meiner Sicht auch sinnvoll. Wie gesagt, diese Verdoppelung ist mir zu wenig qualifiziert, aber ich denke, wenn ein Antrag kommt mit CHF 1'025'000, dann würde ich den unterstützen. Falls die Freie Liste diesen Antrag nicht so anpasst, dann werde ich ihn dann selber einbringen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ich möchte da noch kurz nachhaken bei dieser Schutzmauer, die ich jetzt gerade noch aufgeschnappt habe. Es hat ja eine Gefährdungsanalyse gegeben hier im Land, da wurden ja die roten Zonen eingetragen. Und diesbezüglich wurden ja auch bauliche Sicherheitsmassnahmen in die Wege geleitet. Nun, das Bewusstsein bezüglich dieser baulichen Sicherheitsmassnahmen ist hier in Liechtenstein sehr gering, absolut gering. Die Schutzmauer, habe ich jetzt gerade gehört, sollte auch noch schön sein, weil ja eh in der Vergangenheit nichts passiert ist. Ja, also bitte schön, also ein bisschen Dankbarkeit für das Erkennen von Gefahren und die Prävention und das Investieren für die Sicherheit hier im Lande, also das wäre schon noch ein bisschen wünschenswert, sprich, das würde ein bisschen eine Wertschätzung dem Thema Sicherheit geben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, gut, wenn dem so ist, dann werden wir uns kompromissbereit zeigen und beantragen, das Konto 811.362.04 auf CHF 1'025'000 zu erhöhen und dieses zusätzliche Geld in die Schutzwaldpflege zu investieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Grundsätzlich bin ich sicherlich dankbar für Sicherheit. Doch ich möchte auch hier an das Amt für Bevölkerungsschutz appellieren, dass man das Verhältnismässigkeitsprinzip im Auge behält und dort Sicherheitsmassnahmen ergreift, wo auch wirklich Sicherheit notwendig ist, und eben auch dort vielleicht nicht mit Kanonenkugeln auf Fliegen schiesst. Aber das ist meine persönliche Meinung und wir können das gerne auch bilateral miteinander einmal aussprechen und ich lade Sie auch gern nach Gaflei ein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wäre das auch erledigt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Problem ist vielleicht in einer langfristigen Betrachtung: Solange eben die Bäume noch stehen, passiert natürlich nichts; wenn der Stein runterkommt, dann wird er ja von den Bäumen gebremst. Wenn dann eben die Bäume nicht mehr vorhanden sind, dann treffen die Steine auf andere Gegenstände oder Personen. Und diesen Moment gilt es natürlich zu verhindern. Aber wir gehen Richtung mutmassliche Rechnung 2017, ich hätte auch den anderen Antrag unterstützt. Denn ich denke mir, hätte die Regierung das Geld gehabt, heisst es ja nicht, dass man es brauchen muss. Man darf es brauchen - selbstverständlich nur für sinnvolle Projekte. Aber ich denke mir auch, den abgeänderten Antrag werde ich sicherlich unterstützen. Und wie gesagt, im Endeffekt werden wir irgendwo dieses Problem an der Wurzel anpacken müssen. Und wir haben es jetzt ja auch gehört, das Problem liegt eben nicht bei den Gemeinden, das Problem beziehungsweise die Verantwortung liegt beim Land. Am Ende des Tages wird hier der Landtag zum Handkuss kommen beziehungsweise er wird diese Schutzwälder irgendwie wieder aufforsten müssen. In Triesenberg haben wir übrigens eine andere Lösung für ein ähnliches Problem. Die Bäume sind auch nicht mehr da, Sie müssen vielleicht einmal in die Lavadina gehen, da hat man einen ganzen Erdwall aufgehäuft. Sie müssen sich vorstellen, das ist ein Bauwerk, ich würde sagen, etwa sechs, sieben Meter hoch. Da sieht man dann eben auch, dass sich durchaus ab und zu Steine Richtung Wohngebiet bewegen, obwohl es oberhalb dieses Erdwalls durchaus noch weitere Verbauungen hat. Aber wenn halt kein Wald mehr da ist, dann muss man einen solchen Erdwall bauen, um die Wohnzonen darunter zu schützen. Das ist dann auch mit erheblichen Kosten verbunden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich möchte jetzt die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Aber ich bin nicht ganz sicher, Frau Gantenbein, haben Sie die Frage der Zuständigkeiten Gemeinden und Land beantwortet? Vielleicht habe ich es nicht gehört oder nicht zugehört, aber wenn Sie hier noch einmal etwas sagen könnten, wäre ich sehr froh. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, ich warte auch auf diese Antwort. Und zwar: Wird der Auftrag vom Land den Forstbetrieben gegeben, den Schutzwald zu pflegen, oder kommt er von den Gemeinden? Die Defizite, die mit dem Schutzwald entstehen, übernimmt die in jeder Höhe das Land oder ist es limitiert oder wie läuft es genau? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zu den vielen berechtigten Fragen der Kollegen Nägele und Elkuch gibt das Waldgesetz eigentlich sehr, sehr erschöpfend Auskunft. Ich möchte einige Artikel zitieren: Art. 1, Zweck des Gesetzes; Art. 2 - «Begriff des Waldes»; Art. 3 - «Öffentlicher und der privater Wald»; dann den Art. 18 - «Waldschäden, Katastrophen»; und dann die Art. 38 und Art. 39, die in ihrer Kombination die Verantwortung für entstehende Kosten in der Schutzwaldbewirtschaftung dem Land zuschreiben. Und auch die Folgen des fehlenden Schutzwaldes: Insbesondere in Art. 38 und 39 - «Schutz vor Naturereignissen» - schreibt das Gesetz die Verantwortung klar dem Lande zu. Ich danke für die Kompromissvorschläge, ich danke, dass die Freie Liste bereit ist, auch einen Kompromiss einzugehen. Die Budgetposition um CHF 215'000 auf CHF 1'025'000 zu erhöhen, findet meine volle Unterstützung. Ich möchte zum Abschluss noch etwas zu bedenken geben, wenn wir die CHF 25'000 für den Verein Holzkreislauf jetzt sprechen, dann darf es unter Umständen auch eine Investition sein und dann können wir vielleicht auch hoffen, dass das Konto 812.435.00, wo die Einnahmen aus dem Verkauf von Holz und Materialien budgetiert sind, unter Umständen dann in die Höhe geht und das Gesamtdefizit kleiner wird. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit, glaube ich, können wir zu den Abstimmungen schreiten, vorab wird aber noch die Regierung Stellung nehmen.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Ich möchte noch die ergänzende Antwort betreffend die Finanzierung in einer vereinfachten Form geben. Es ist so, dass bei den Schutzwäldern, wo ein direkter Schutz von Leben und Sachwerten besteht, der Staat bezahlt, bei der zweiten Kategorie, indirekter Schutz von Leben und Sachwerten, und der dritten Kategorie, Standortschutz, die Gemeinden beziehungsweise der Staat, wenn noch Budget vorhanden ist. Also die Gemeinden führen die Arbeiten durch, was nötig ist, Stabilitätspflege, Jungwuchs und Dickungspflege, Einleitung der Waldverjüngung. Das Land bezahlt dann das Defizit pro Kubikmeter oder Fläche. Sie haben noch gefragt, wer den Auftrag erteilt. Es ist so, dass die Gemeinden die nötigen Arbeiten planen und sich dann aber natürlich mit dem Land absprechen. Auf dieser Basis wird auch budgetiert, dass man wirklich im gemeinsamen Dialog schaut, wo haben wir welche Thematik und wo muss welches Geld eingesetzt werden. Dies zur Finanzierungsfrage. Dann möchte ich gerne noch eine Antwort bezüglich des Kontos geben. Es wäre eine Möglichkeit gemäss Amt für Finanzen, dass man diesen Betrag betreffend Holzkreislauf auf das Konto 710.367.00 geben könnte. Dann würde genau der Fall eintreffen, was der Abg. Christoph Wenaweser gesagt hat, dass dann auch hier die CHF 25'000 nicht in diesem Konto integriert sind. Das ist die Rückmeldung, die ich jetzt vom Amt für Finanzen erhalten habe. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Können Sie die Kontonummer bitte nochmals wiederholen?Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Die Kontonummer für den Beitrag für den Holzkreislauf wäre 710.367.00 mit dem Titel «Beiträge an Vereinigungen» beim AU.Landtagspräsident Albert Frick
Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse gerade über diesen Antrag abstimmen. Wer damit einverstanden ist, unter Konto 710.367.00 - Beiträge an Vereinigungen - einen Beitrag von CHF 25'000 für den Verein Holzkreislauf aufzunehmen, der möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben. Der Abg. Thomas Lageder beantragt, Konto 811.362.04 auf die Höhe von CHF 1'025'000 zu erhöhen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Damit können wir weiterlesen. Konto 812 - Landesforstbetrieb Unterau - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 812 - Landesforstbetrieb Unterau - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 820 - Jagd - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 820 - Jagd - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 825 - Fischerei - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 825 - Fischerei - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 830 - Standortförderung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 830 - Standortförderung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 840 - Amt für Volkswirtschaft - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 840 - Amt für Volkswirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 842 - Gewerbe - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 842 - Gewerbe - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 860 - Energie - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 860 - Energie - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zu Konto 6 - Verkehr - ab Seite 76.
Konto 600 - Landstrassen, Brücken - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 600 - Landstrassen, Brücken - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Wie angekündigt, möchte ich einen Kürzungsantrag beim Konto 600.314.02 - Technischer Dienst - einbringen. Hier sind ja CHF 150'000 für die Beschaffung und Inbetriebnahme von sechs Langsamverkehrsdauerzählstellen vorgesehen. Hier schlage ich eine Kürzung um CHF 100'000 vor. Mein Vorschlag wäre, dass man zwei mobile Langsamverkehrszählungseinheiten beschafft und die dann halt von mir aus an die Langsamverkehrsbrücke zwischen Vaduz und Buchs hinstellt und hier zählen kann. Da haben Sie mich gestern überzeugt, dass vielleicht die eine oder andere Zählstelle noch Sinn machen kann. Aber sechs Zählstellen, um Radfahrer zu zählen, das, denke ich, brauchen wir nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Rehak, ich werde Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wenn ich an die Diskussionen in diesem Hause vom letzten Juni denke, was die Langsamverkehrsbrücke Buchs-Vaduz betrifft, die Notwendigkeit dieser Brücke, wo auch gewisse Untersuchungen gefordert wurden, den Langsamverkehr in unserem Lande zu zählen, erachte ich diese Position als sinnvoll, um auch in Zukunft den Langsamverkehr voranzutreiben und die Investitionen in den Langsamverkehr zielgerichtet auszuüben und nicht auf Basis von Vermutungen und Schätzungen. Und deshalb werde ich Ihrem Antrag nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich gar nicht auf den Abg. Rehak antworten - ich habe schon davor gedrückt, ich habe ja gestern schon ausgeführt, warum ich diese einmalige Investition als sinnvoll erachte -, sondern ich wollte die Abg. Susanne Eberle-Strub auf das Konto 600.314.08 hinweisen, weil Sie mich vor ungefähr zweieinhalb Stunden gefragt haben, wo diese CHF 11'000 herkommen. Hier sind sie weggegangen, das wollte ich noch erwähnen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Rehak, Sie beantragen eine Kürzung um CHF 100'000? Abg. Thomas Rehak
Jawohl, ganz genau, Sie haben mich richtig verstanden, ich beantrage eine Kürzung um CHF 100'000. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit stimmen wir ab. Der Abg. Thomas Rehak beantragt bei Konto 600.314.02 - Technischer Dienst - eine Kürzung des Voranschlags um CHF 100'000. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Wir können weiterlesen. Konto 650 - Öffentlicher Verkehr, verkehrspol. Massnahmen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 650 - Öffentlicher Verkehr, verkehrspol. Massnahmen - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, hierzu einfach eine Frage: Die Planungsleistungen S-Bahn FL.A.CH sind seit zwei Jahren auf CHF 0 zurückgefahren. Österreich bekommt in Kürze wohl eine neue Regierung, sicher noch dieses Jahr. Je nachdem wird ein Verkehrsminister dieses Amt annehmen, der die S-Bahn FL.A.CH positiv bewertet. Dass hier überhaupt keine Budgetposition vorgesehen wird - würden Sie es nicht für sinnvoll erachten, zumindest zur Sicherheit einen kleineren Budgetposten zu haben, sollten sich mit Österreich gewisse positive Entwicklungen in dieser Richtung ergeben? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich möchte dem stv. Abg. Alexander Batliner danken für den Vorschlag, hier vielleicht noch etwas aufzunehmen, denke aber, dass für die Arbeiten, die im nächsten Jahr dann allenfalls anfallen würden, das Konto 650.318.04 - Experten, Gutachten Verkehrsbereich - herhalten müsste; und wenn es dann mehr werden würde, dann kommen wir im nächsten Jahr. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 684 - Amt für Kommunikation - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 684 - Amt für Kommunikation - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir kommen zu Konto 3 - Kultur, Freizeit - auf Seite 56.
Konto 300 - Landesbibliothek - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 300 - Landesbibliothek - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 301 - Landesmuseum - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 301 - Landesmuseum - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin Frick, ich hätte zu diesem Konto 301.363.00 eine Verständnisfrage, welche aber auch das Konto 391.314.00 tangiert, also die Instandsetzung Kulturgebäude. Die Frage handelt von der Neugestaltung des Postmuseums. Gemäss Hochbautenbericht werden für das Konto 391.314.00 CHF 450'000 für die Umgestaltung und die baulichen Massnahmen des Postmuseums vorgesehen. Gemäss Erläuterungen sind diese CHF 450'000 auch beim Konto 391.314.00 aufgeführt und aus den Erläuterungen kann abgeleitet werden, dass dem auch so ist. Beim Konto 301.363.00 erhöhen Sie den Betrag ebenfalls um CHF 646'000, wobei erneut die Ausstattung des Postmuseums von CHF 450'000 erwähnt wird. Ich wollte Sie fragen, wie Sie die doppelte Budgetposition von CHF 450'000, auch im Unterschied zum Hochbautenbericht, begründen und ob hier unter Umständen versehentlich der Fehler geschehen ist, dass diese Budgetposition zweimal aufgenommen wurde. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal ist es Absicht, dass an zwei unterschiedlichen Orten budgetiert worden ist. Auf der Seite 61 geht es um die bauliche Instandsetzung, also um die baulichen Massnahmen am Gebäude, die gemacht werden. Und auf der Seite 56, auf der wir uns jetzt in der Diskussion befinden, geht es um die Einrichtung für das neue Postmuseum. Aber - und deshalb bin ich auch froh, dass Sie sich hier eingeklinkt haben - irrtümlicherweise steht unten im Kommentar, es würde sich um einen Betrag von CHF 450'000 handeln. Aber es handelt sich richtigerweise um CHF 475'000, also unten auf der Seite 67 müsste die Zahl von CHF 450'000 auf CHF 475'000 korrigiert werden. Hat das Ihre Frage beantwortet? Also es geht insgesamt um einen Betrag für den Umbau und die Neueinrichtung des Postmuseums von insgesamt von CHF 925'000. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Auch mir sind die beiden Konten aufgefallen. Von CHF 925'000 baut man in Liechtenstein ein Haus, wir bauen das Landesmuseum etwas um, und die Ausstattung kommt dazu. Mich interessieren noch die Besucherzahlen des Postmuseums, auf dieser Seite einmal. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besucherzahlen, Herr Abg. Konrad, kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Was wir aber wissen, das wurde, glaube ich, auch in der GPK diskutiert, dass wir insbesondere im Postmuseum steigende Besucherzahlen haben. Also insbesondere das Postmuseum wird sehr, sehr frequentiert besucht. Wenn Sie Interesse haben, können Sie mir zuwinken und nicken, dann lasse ich Ihnen die exakten zahlen per E - Mail zukommen, wenn das für Sie passt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir weiterlesen. Konto 302 - Theater, Konzerte - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 302 - Theater, Konzerte - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 303 - Kunstmuseum - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 303 - Kunstmuseum - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 304 - Amt für Kultur - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 304 - Amt für Kultur - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 305 - Historische Projekte - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 305 - Historische Projekte - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 309 - Kulturstiftung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 309 - Kulturstiftung - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 321 - Medien - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 321 - Medien - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe hier einen Antrag zur Position 321.365.06, es geht um die direkte Medienförderung. Die Liechtensteiner Medienlandschaft besteht aus zwei parteinahen Tageszeitungen, einem Fernsehsender mit einer Stunde Programm pro Tag, einem Sonntagsblatt und einigen mehr oder weniger oft erscheinenden Publikationen, welche von der direkten Medienförderung mehr oder weniger profitieren. Daneben bestehen zwei kleine, nur sporadisch erscheinende Parteiblätter der Oppositionsparteien, welche keine Förderungen erhalten. Für diese Kosten muss die Parteifinanzierung herhalten. Weiter besteht ein an der Staatskasse hängendes Radio, welches, wie wir noch beschliessen werden, gefördert werden wird. Bisher verfügt Liechtenstein als souveräner Staat über kein Medium, das die Anforderungen nach einem unabhängigen, neutralen und somit als Ganzes qualitativ hochwertigen Journalismus erfüllt. Liechtenstein liegt in der Rangierung der «Reporter ohne Grenzen», welche die Informationsfreiheit in den Ländern bewertet, auf dem schlechten 32. Rang zwischen Südafrika und Chile. In den vordersten Reihen befinden sich die skandinavischen Länder, die Schweiz liegt auf Rang 7, Österreich auf Rang 11 und Deutschland auf Rang 16. Gerade die Politik müsste grösstes Interesse an einem neutralen qualitativ hochwertigen Journalismus haben, der in den meisten Demokratien als vierte Staatsgewalt eine wichtige Kontrollfunktion innehat, jedoch nicht in unserem Land. Die Politiker der beiden Alt- und Grossparteien sollen sich nicht mehr hinter ihren Parteizeitungen verstecken können. Die Presse muss endlich andere, neue Wege gehen. Nur damit kommen wir zu einer vierten Staatsgewalt, welche diesen Namen auch verdient. Solange der Rubel rollt, wird sich wohl nichts verändern, davon bin ich überzeugt. Es ist höchste Zeit, dass sich unsere Medienlandschaft reformiert. Damit hier Bewegung aufkommt, stelle ich den Antrag, das Konto 321.365.06 um 10% - oder in Zahlen: um CHF 130'000 - zu kürzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Rehak, ich werde Ihren Antrag ganz sicher nicht unterstützen, so viel vorweg. Wenn Sie eine pluralistische Medienlandschaft in so einem kleinen Land wie Liechtenstein möchten, die auch finanziell tragbar ist, dann werden Sie mit Kürzungen bei der Medienförderung das sicher nicht erreichen. Wenn man auch die Entwicklung in der Schweiz sieht, wo Bestrebungen vorhanden sind, private Medien verstärkt zu fördern, verstärkt zu subventionieren und zu stützen, um die Medienlandschaft pluralistisch zu gestalten, dann sind Sie mit Ihrem Antrag genau auf der konträren Ebene, als was in der Schweiz geschieht, weil in der Schweiz momentan auch einige Zusammenschlüsse von verschiedenen Medien laufen, die die pluralistische Medienlandschaft in der Schweiz nicht gerade gefährden, so weit würde ich nicht gehen, aber zumindest einschränken. Wenn Sie in Liechtenstein eine pluralistische, neutrale Medienlandschaft möchten, dann werden Sie dieses Ziel sicher nicht mit der Kürzung der Medienförderung erreichen. Dann bin ich aber gerne bereit, mit Ihnen darüber zu sprechen, den politischen Parteien zu verbieten, sich an Medien zu beteiligen. Das wäre der richtige Weg, den man gehen muss. Wir dürfen nicht die Mediensubventionierung zurückfahren, was dazu führen würde, dass früher oder später ein Medium - vielleicht auch beide - sterben wird. Aber ich bin gerne bereit, Gespräche in die Richtung mit Ihnen zu führen und aufzunehmen, welche Folgen so ein Entscheid auch hätte, einmal zu eruieren und tiefer zu behandeln. Das wäre der richtige Weg, der gegangen werden müsste, und nicht über Kürzung von Subventionen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank dem stv. Abg. Alexander Batliner für seine Ausführungen. Ich wäre absolut bereit, mit Ihnen eine Motion zum Thema Medienförderung zu machen, damit wir diese Medienförderung endlich auf eine Basis stellen, die dieses Wort auch verdient hat. Ich warte gerne auf Ihr E-Mail für einen Termin. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Herr Abg. Lageder, ich sage es vorweg, eine Motion wäre mir zu viel, aber ein Postulat setze ich gerne einmal mit Ihnen auf, weil mich selber wundernehmen würde, welche Auswirkungen so ein Schritt grundsätzlich auf die Medienlandschaft und die Demokratie in Liechtenstein hätte. Das würde mich selber als jemand, der Medienwissenschaften studiert hat und aus diesem Bereich kommt, auch interessieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Auch dieses Angebot nehme ich selbstverständlich dankend an.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich gehe mit dem Abg. Thomas Rehak einig, dass die Politik grösstes Interesse an einer diversifizierten und funktionierenden Medienlandschaft haben müsste. Ich gehe aber auch mit meinen anderen Vorrednern einig, dass die Kürzung der Medienförderung nicht das probate Mittel ist, sondern dass es sicher andere, auch parlamentarische Mittel gibt, in diese Richtung zu arbeiten. Und natürlich begrüsse ich vor diesem Hintergrund die Kürzung nicht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Antrag zu. Der Abg. Thomas Rehak stellt den Antrag, Konto 321.365.06 - Direkte Medienförderung - um CHF 130'000 zu reduzieren. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht stattgegeben und wir lesen weiter. Konto 330 - Parkanlagen, Wanderwege - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 330 - Parkanlagen, Wanderwege - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 340 - Sport - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 340 - Sport - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 390 - Kirche - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 390 - Kirche - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 391 - Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 391 - Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir fahren weiter mit Konto 7 - Umwelt, Raumordnung - ab Seite 80.
Konto 700 - Wasserwirtschaft - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 700 - Wasserwirtschaft - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 701 - Luftreinhaltung/Klima (Teil 1) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 701 - Luftreinhaltung/Klima (Teil 1) - steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe zwei Fragen zum Konto 701.365.00 - Rückverteilung CO2-Abgabe. Erstens: Nach welchen Kriterien werden die Gelder, es ist die beträchtliche Summe von CHF 1,9 Mio., an die Arbeitgeber zurückgegeben? Und zweitens: Was genau bedeutet der Satz in den Erläuterungen: «Die Aufwendungen für das laufende Jahr sind bereits bekannt und liegen unter den letztjährigen Prognosen.»? Ich wäre dankbar für eine Erläuterung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Werter Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne gebe ich Antwort auf die Fragen des Abg. Eugen Nägele bezüglich des Kontos 701.365.00 - Rückverteilung CO2-Abgaben. Ihre erste Frage war, nach welchen Kriterien diese Gelder wieder zurück überwiesen werden. Es ist so, die Rückverteilung an die Arbeitgeber richtet sich gemäss Art. 31 der CO2-Verordnung nach dem abgerechneten massgebenden Lohn der Arbeitnehmer; und die Abwicklung der Rückverteilung erfolgt durch die AHV. Die zweite Frage betreffend die Erläuterungen, dass die Aufwendungen für das laufende Jahr bereits bekannt sind und hinter der letztjährigen Prognosen liegen. Bei der Budgetierung sind jeweils Annahmen darüber zu treffen, wie sich die Einnahmen aus der CO2-Abgabe und deren Verhältnis aus der Wirtschaft und aus der Bevölkerung entwickeln, und diese fliessen so in den Landesvoranschlag ein. Im Voranschlag 2017 wurden für die Rückverteilung der CO2-Abgabe entsprechend CHF 1,5 Mio. budgetiert. Zur Zeit der Erstellung des Voranschlages für das Folgejahr sind die effektiven Zahlen für das laufende Jahr dann jeweils bekannt. Für das Budgetjahr 2017 ergab sich, dass die Aufwendungen effektiv auf CHF 1,265'000 zu liegen kommen. Und dieser Wert ist dann in der Spalte «MR2017» dargestellt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 701 - Luftreinhaltung/Klima (Teil 2) - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 701 - Luftreinhaltung/Klima (Teil 2) - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 702 - Lärmschutz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 702 - Lärmschutz - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 703 - Bodenschutz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 703 - Bodenschutz - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 704 - Abfall und Verdachtsflächen - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 704 - Abfall und Verdachtsflächen - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 705 - Störfallvorsorge, umweltgefährdende Stoffe - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 705 - Störfallvorsorge, umweltgefährdende Stoffe - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 706 - Nichtionisierende Strahlung - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 706 - Nichtionisierende Strahlung - steht zur Diskussion.
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Konto 710 - Amt für Umwelt - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 710 - Amt für Umwelt - steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu 710.317.00 - Reisespesen, Repräsentationen. Ein Betrag von CHF 152'000. Auch ohne die für 2018 begründete Erhöhung von CHF 25'000 auf CHF 152'000 belaufen sich die Ausgaben auf diesem Konto jedes Jahr auf über CHF 100'000. 2018 ist der Posten «Reisespesen, Repräsentationen» beim Amt für Umwelt sogar höher als beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten. Da frage ich mich schon, warum das Amt für Umwelt ein so hohes Budget in diesem Bereich hat. Vielen Dank für die Beantwortung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Die Frage der Abg. Frau Eberle-Strub kann ich folgendermassen beantworten: Im Konto «Reisespesen, Repräsentationen» sind Sitzungen in Brüssel der EFTA-Umweltgruppe budgetiert, dann Vertragskonferenzen zu internationalen Übereinkommen, also zum Beispiel die Klimakonferenz, die nächste Woche stattfindet, die jeweils einen hohen Budgetanteil beansprucht. Dann sind es Sitzungen im Rahmen der UNO sowie der registerführenden Stellen, Sitzungen der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und auch an der Teilnahme Ständiger Ausschuss Berner Konvention in Strassburg, das sind drei bis vier Tage. Und dann ist es so, dass dieses Konto aufgesplittet ist: In Reisespesen bezüglich der Amtstätigkeit, das sind CHF 62'000; und dann Internationales CHF 40'000; und Repräsentation, Veranstaltungen, dort sind es CHF 50'000 und dort ist ein namhafter Betrag von CHF 40'000 drin. Deshalb auch die Kostensteigerung, weil Liechtenstein plant, im 2018 im Rahmen der Alpenkonvention, in der wir Mitglied sind, eine Sitzung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonvention auch als Gastgeber einmal in Liechtenstein auszurichten. Dort ist auch ein Betrag, der relativ hoch ist, auch wegen der Übersetzungen, die notwendig sind.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 750 - Schutz vor Naturgefahren - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 750 - Schutz vor Naturgefahren - steht zur Diskussion.
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Konto 770 - Natur- und Landschaftsschutz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 770 - Natur- und Landschaftsschutz - steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte noch einen Antrag stellen zum Konto 770.318.03 - Konzepte und Planungen. Ich beantrage, dieses Konto um CHF 100'000 auf CHF 115'000 zu erhöhen, und möchte das wie folgt begründen. Das Regierungsprogramm 2017 - 2021 legt im Bereich «Natürliche Lebensräume, erhalten und Biodiversität schützen» auf Seite 23 Folgendes fest:
«Ausgangslage: Der Schutz unserer natürlichen Lebensräume sowie der Erhalt von Biodiversität sind von zentraler Bedeutung. Intakte Ökosysteme erfüllen nicht nur wichtige Funktionen, wie den Schutz vor Naturgefahren, sondern sind Voraussetzung für den Erhalt unserer Wasserqualität und guter Luft.» «Zielsetzung: Die Biodiversität bleibt für die kommenden Generationen erhalten. Der Zustand unserer Wälder, insbesondere unserer Schutzwälder, wird mit langfristigem Fokus verbessert.» «Massnahmen: Ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung wird erarbeitet und umgesetzt. Die notwendigen Konzepte zum konfliktarmen Zusammenleben mit wieder eingewanderten Tierarten werden erarbeitet.» Dieses Programm ist völlig unzureichend und enthält widersprüchliche Aussagen.Zum Thema Erhalt der Biodiversität: Bei den Massnahmen wird die Waldverjüngung und Konzepte gegen wieder eingewanderte Tierarten aufgeführt. Das hat mit Biodiversität praktisch gar nichts zu tun. Es braucht konkrete Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität. Diese fehlen vollständig. Die Biodiversität in Liechtenstein nimmt seit Langem in erschreckendem Masse ab. Zum Erhalt der Wasserqualität: Dies zielt nur auf das Trinkwasser ab. Das gesamte Gewässersystem ist aber in einem schlechten ökologischen Zustand. Auf der Grundlage von sehr detaillierten Gutachten zur Gewässermorphologie aus den 90er-Jahren besteht eine «Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm für die Gewässer in Liechtenstein» - diese ist beim Amt für Umwelt vorliegend. Im Biodiversitätsbericht des Amtes für Umwelt wird auf die katastrophale Lage der Biodiversität und der Gewässer hingewiesen. Die meisten gesetzten Ziele zum Erhalt der Biodiversität können nicht erreicht werden. Das ist eine Absage an die Erhaltung der Biodiversität. Das Regierungsprogramm 2017 - 2021 ist im Grunde ein Eingeständnis der Kapitulation gegenüber dringenden Massnahmen im Natur- und Landschaftsschutz und zur Erhaltung respektive Umkehr der negativen Entwicklung der Biodiversität. Es läuft zurzeit eine «Konsultation Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie». Auf dieser Grundlage könnte ein Programm zur Förderung der Biodiversität erarbeitet werden, weil Gewässer die einzigen nicht unterbrochenen Ökosysteme in der Landschaft, im Besitz der öffentlichen Hand und somit eine gut geeignete Grundlage für Massnahmen in der gesamten Landschaft sind. Deshalb fordert die Fraktion der Freien Liste in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Grundsatzpapiers, einer Auslegeordnung auf Richtplanstufe, in welchem die notwendigen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität auf Grundlage des Gewässersystems und bestehender Lebensräume aufgezeigt werden. Erarbeitet werden sollen: - die rechtlichen Voraussetzungen,
- die politischen Massnahmen,
- ein Inventar bestehender wertvoller Landschaftsteile,
- das Potenzial für ökologische Aufwertung von bestehenden Lebensräumen,
- die zu schaffenden Vernetzungen in der Landschaft,
- und eine Auflistung von konkreten Massnahmen mit Kostenschätzungen.
Um eine schrittweise Erarbeitung dieser Grundlagen bis 2025 zu gewährleisten, schlagen wir eine Erhöhung dieses Kontos um CHF 100'000 - Start mit diesem Jahr - vor und dann auch in den Folgejahren. Es ist jetzt gut möglich, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet. Wir sind uns dessen durchaus bewusst, aber somit ist dieses Anliegen für einmal bei der Regierung platziert. Trotzdem: Der Antrag steht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Abg. Lageder, ich muss vorweg, bevor ich meine Antwort gebe, die Frage stellen, Sie beziehen sich aufs Konto 770.318.03. Hier müsste ich einfach richtigkeitshalber aufführen, dass CHF 15'000 budgetiert sind, nicht CHF 115'000. Und Sie möchten eine Erhöhung um CHF 100'000, habe ich das richtig verstanden? - Gut. Ich möchte gerne kurz auf Ihr Anliegen eingehen. Sie haben erwähnt, dass momentan der Bericht «Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie» in der öffentlichen Konsultation ist. Und der Bericht zeigt, dass es im Gewässerschutz trotz zahlreicher Erfolge noch viel zu tun gibt, da gehe ich ganz mit Ihnen einig. Das Umweltziel «guter ökologischer Zustand» wird grösstenteils aufgrund der fehlenden Lebensräume nicht erreicht. Die begradigten Gewässer im Talraum sind infolge der fehlenden Strukturen als Lebensraum für Fische und Kleinorganismen stark beeinträchtigt. Das Erreichen der Umweltziele erfordert verschiedene Massnahmen, die auch mit Kosten verbunden sein werden. Bevor aber auch hier konkret Mittel in weitere Abklärungen oder Massnahmen investiert werden, sollen jedoch einerseits zuerst die Konsulation abgeschlossen und die Stellungnahmen diesbezüglich ausgewertet werden. Auf dieser Basis sollen die konkreten Abklärungen und Massnahmen definiert und im Rahmen des Budgetprozesses für das Jahr 2019 eingeplant werden. Und was ich hier auch noch zusätzlich erwähnen möchte, ist, dass im Konto 770.318.03 - Konzepte und Planung -, das haben wir vorher schon behandelt - nein, im Konto vom ABI, doch, 770.318.03, ich glaube, das stimmt -, dass dort auch ein Betrag für die Raumplanung drin ist und wir in der Regierung auch der Meinung sind, dass jetzt übergeordnet dort konzeptionell gearbeitet werden kann und das dann natürlich auch in Bezug auf den Umweltschutz und die Biodiversität übersetzt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Antrag zu. Der Abg. Thomas Lageder beantragt, Konto 770.318.03 um CHF 100'000 auf CHF 115'000 zu erhöhen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Gleichzeitig sind wir am Ende der Beratung der Erfolgsrechnung des Landesvoranschlags angelangt. Und wir kommen nun zur Investitionsrechnung. Wir werden im gleichen Verfahren fortfahren, wir werden die Konten in der im Bericht und Antrag vorgegebenen Reihenfolge aufrufen und beginnen mit der Lesung ab Seite 108.
Das dreistellige Unterkonto 090 - Nicht aufteilbare Ausgaben - im Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden.Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - werden aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 2 - Bildungswesen - werden aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden. Konto 304 - Amt für Kultur - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 304 - Amt für Kultur - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 321 - Medien - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 321 - Medien - steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe Ihnen im Vorfeld dieser Debatte einen Antrag auf Erhöhung des Kontos 321.563.00 zukommen lassen, was den Ausbau und den Aufbau von Sendeanlagen der Liechtensteinischen Rundfunk Anstalt, konkret Radio Liechtenstein, betrifft. Ob ich diesen Antrag in der Form wie Ihnen übermittelt überhaupt stelle oder in abgeänderter Form, möchte ich von Antworten des Regierungschef-Stellvertreters abhängig machen, auf ein paar Fragen, die ich hätte. Gemäss Erläuterungen werden verschiedene Projekte für kommendes Jahr vorgesehen. Wenn man die Summen zusammenzählt, sind etwa CHF 140'000 nicht genauer kategorisiert. Ich möchte Sie fragen, was wird unter diese CHF 140'000 subsummiert? Kann davon ausgegangen werden, dass das Mischpult für das Studio 1, welches im Verlauf dieses Jahres zu mehreren Sendeausfällen geführt hat, darin integriert ist? Oder auch die neue IP-Technologie, welche für das Radio unabdingbar ist, um weiterhin Zugang zu internationalen Agenturen - hauptsächlich der Schweiz - oder auch von Meteo Schweiz zu haben, welche kommendes Jahr ihre Technologie von ISDN auf IP umstellen, und deshalb Radio Liechtenstein gar nicht umherkommt, diese neue Technologie ebenfalls zu übernehmen, da sonst keine Verbindung mehr möglich ist? Können Sie davon ausgehen, dass mit diesen Investitionen, die Sie hier vorschlagen, die dringendsten Infrastrukturmassnahmen für einen geregelten Sendebetrieb ausgeführt werden können im kommenden Jahr und auch die Stabilität des Senders, der immerhin 32 Sendeausfälle zu verzeichnen hatte im Verlaufe dieses Jahres, auch gewährleistet wird? Meine Intention war es nicht, mit diesem Antrag Ihre Massnahmen auch in Bezug auf den Landesvoranschlag in einem Jahr zu torpedieren, da Sie ja angekündigt haben im Rahmen einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom Oktober, die Investitionen dort zu integrieren. Doch wenn man den Jahresbericht von Radio Liechtenstein genauer betrachtet, den wir ja im Juni, wenn ich es richtig im Kopf habe, behandelt haben, ist ja Radio Liechtenstein davon ausgegangen, dass sie einen Grossteil der Investitionen im Jahr 2018 ausführen können. Und die Verschiebung um ein Jahr führt dazu, dass gewisse Investitionen, die auch gemäss Radio L dringlich sind, nächstes Jahr nicht umsetzbar sind. Meine Intention ist es einfach, dass die dringendsten Massnahmen, die wirklich unbedingt nötig sind, und hierzu zähle ich das Mischpult im Studio 1 wie die neuen IP-Technologien, kommendes Jahr umgesetzt werden können, weil das für mich existenziell ist, um die Sendestruktur und die Sendesicherheit von Radio Liechtenstein auch zu gewährleisten. Ich wollte Sie einfach fragen, wie Sie diese Situation sehen, wie Sie meine Fragen beantworten oder wie Sie meinen Antrag, den ich ja verschickt habe, der Ihnen auch zugestellt wurde, grundsätzlich bewerten. Und je nach Ihren Antworten werde ich dann entscheiden, ob und wie ich den Antrag einbringe. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Und vielen Dank dem stv. Abg. Alexander Batliner für die Ausführungen zu seinem Antrag, den ich als bekannt voraussetze. Ich habe schon früher in diesem Hohen Haus ausgeführt, dass mir viel daran liegt, dass die Mitarbeitenden von Radio L ihre tägliche Arbeit in einem professionellen Umfeld machen können. Und ich habe auch schon ausgeführt, dass ich der Meinung bin, dass die Mitarbeitenden von Radio L einen guten Job machen. Ich habe mich daher auch zunächst gefreut, als ich den Titel des Antrages gesehen habe, da ich dachte, ich erhalte Unterstützung in Sachen Radio L. Die Details des Antrages fand ich dann aber etwas weniger glücklich. Und deshalb möchte ich, damit wir hier Informationsgleichstand haben, ein paar Ausführungen machen. Ich schicke voraus, dass ich mich natürlich nicht sehr aktiv gegen eine Erhöhung wehren werde, nur scheint mir die Notwendigkeit nicht unbedingt gegeben. Es gibt auch einige Punkte im Antrag, die ich insofern unglücklich fand, als dass es heisst, die Verschiebung sei zustande gekommen, weil die Regierung hier externe Experten hinzugezogen habe. Dazu habe ich am 6. Oktober in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Folgendes ausgeführt: «Das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport hat den Antrag aufgrund fehler- und teilweise mangelhafter Informationen und Abklärungen zur Überarbeitung wieder an den LRF zurückgestellt und vorgeschlagen, insbesondere für Abklärungen, die nicht im Kernbereich des LRF liegen, mit einem externen Partner zusammenzuarbeiten.» Das heisst also, die Verzögerung kam nicht zustande, weil die Regierung jemanden beauftragt hat, sondern weil es einfach nicht gepasst hat. Das ist mir einfach noch wichtig, weil das im Antrag drin stand und ein bisschen ein falsches Bild der Tatsachen vermittelt. Die ausgeführten Positionen sind teilweise bereits im vorgesehenen Budget enthalten. Wir haben im August, als es darum ging, dass der Investitionsantrag nicht kommt, natürlich auch gesagt, man soll uns bitte zeigen, was es denn jetzt wirklich braucht. Und insofern haben wir eine Liste erhalten und diese wurde mit Prioritäten hinterlegt. Es sind Anschaffungen mit Priorität 1, 2 und 3 in diesen CHF 140'000 enthalten. Und insofern nehme ich auch an, dass die Priorität-3-Sachen dann anders priorisiert werden könnten. Beispielsweise wären, wie Sie erwähnt haben, die IP-Technologien drin. Das Mischpult wäre jetzt so nicht drin, da müsste man dann halt repriorisieren. Ich glaube, das darf man aber auch von einem Staatsunternehmen oder einem staatsnahen Unternehmen erwarten, wenn es dann Geld erhält. Und warum ich eben auch nicht glücklich war: Also der Weg, den dieser Antrag genommen hat, ist nicht derjenige, der im Gesetz vorgesehen wäre. Dort, im LRFG, in Art. 38, ist vorgesehen, dass ein solcher Antrag an die Regierung gestellt würde, womit die Regierung die Möglichkeit hätte, die Positionen mit dem Budget abzugleichen und den Antrag folglich dem Landtag vorzulegen. Das ist hier jetzt - aus welchen Gründen auch immer - nicht geschehen. Also dieser Abgleich hat jetzt nicht stattgefunden, den könnten wir jetzt hier machen und versuchen, herauszufinden, welches Mikrofon, welches Kabel und welches Mischpult denn jetzt bestellt werden soll. Ich gehe davon aus, dass mit einer Repriorisierung, mit diesem Budget, was wir hier vorgeschlagen haben, der Betrieb so weit sichergestellt werden kann. Wenn Sie möchten, dass es hier ein bisschen mehr Luft beim Radio L gibt, dann werde ich mich, wie gesagt, natürlich nicht dagegen wehren. Aber ich als verantwortlicher Minister habe den Vorschlag gemacht, das Budget so reinzunehmen, und ich denke, es müsste so passen. Mir liegen keine anderen Informationen vor. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen, die mich weitergebracht haben. Das Mischpult von Studio 1 ist bei einem Grossteil der Sendeausfälle in diesem Jahr die verantwortliche technische Komponente gemäss meinen Informationen. Deshalb bin ich schon der Ansicht, dass diese Neuanschaffung eigentlich gewährleistet sein sollte. Wenn Sie davon ausgehen, dass dieses im Rahmen des ordentlichen Betriebs kommendes Jahr investiert werden kann - es handelt sich hier doch um einen Betrag von CHF 54'800 -, wenn man die Jahresrechnung von Radio Liechtenstein die letzten Jahre ansieht, sind CHF 54'800 nicht gerade ein kleiner Betrag. Ich wollte hier wirklich nochmals nachfragen, ob Sie nicht die Notwendigkeit sehen, dieses Mischpult zusätzlich hineinzunehmen, weil es wirklich massgeblich für die Sendeausfälle im Grossteil der Fälle verantwortlich war gemäss meinen Informationen, oder ob Sie das nicht zwingend als notwendig erachten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich erachte es jedenfalls als den falschen Ort, zu diskutieren, ob das Radio ein Mischpult braucht oder nicht. Ich gehe davon aus, dass mit Repriorisierungen die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat von Radio L in der Lage sind, den Betrieb mit diesen Budgetmitteln, die sie hier beantragen, sicherzustellen. Ich gehe davon aus, wenn das nicht der Fall wäre, dann hätte ich in den letzten Wochen mindestens ein oder zwei oder drei Telefonate erhalten; die habe ich nicht erhalten. Ich gehe davon aus, es passt so. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich nehme das zur Kenntnis und werde auf einen Antrag verzichten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir weiterlesen. Konto 340 - Sport - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 340 - Sport - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Das dreistellige Unterkonto 400 - Spitäler - im Konto 4 - Gesundheit - wird aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - werden aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden.Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 6 - Verkehr - werden aufgerufen, ohne dass Fragen oder Anträge gestellt werden.Konto 710 - Amt für Umwelt - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 710 - Amt für Umwelt - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto 750 - Schutz vor Naturgefahren - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 750 - Schutz vor Naturgefahren - steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu 750.562.02 - Rüfeschutzbauten. Dieses Konto wird um CHF 150'000 erhöht. Ein Grund für diese Erhöhung ist der nicht planbare Sanierungsaufwand bei den Sammleranlagen wegen Biberschaden, und zwar im Umfang von CHF 350'000. Die Biber konnten auch auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes nicht eingeschränkt werden, wie es in der Begründung heisst. Werden nun jedes Jahr Rückstellungen gemacht, um Biberschäden zu sanieren? Es muss doch möglich sein, die Sammleranlagen so zu sanieren oder zu bauen, damit die Biber keinen Schaden mehr anrichten können. Oder liege ich da vollkommen falsch? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzte Abg. Frau Eberle-Strub, beim Konto 750.562.02 - ja, das ist so, dass die Aktivitäten der Biber nach wie vor einen nicht planbaren Sanierungsaufwand bei den Sammleranlagen aufweisen. Bei der Budgetierung der damit verbundenen Aufwendungen 2017 wurde davon ausgegangen, dass die Ausbreitung der Biber auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes eingeschränkt werden kann und sich Schäden respektive die damit verbundenen Sanierungsaufwendungen in engen Grenzen halten. Es zeigt sich aber die Erfahrung, dass sich der Biber nicht einfach so lenken lässt. Und entsprechend der ursprünglichen Annahme im Budget 2017 muss weiterhin mit einem Sanierungsaufwand in den Rüfeschutzbauten gerechnet werden. Aber natürlich ist es das Ziel, dass diese Rüfeschutzbauten so saniert werden, dass sie dann den Schutz gewährleisten können. Aber das wird noch ein langer Prozess sein, weil wir doch über einige Anlagen im Land verfügen, die noch saniert werden müssen. Und deshalb sieht man diesen Betrag von diesen CHF 350'000 jetzt auch vor. Da wurde eine Zeit lang einfach kompensiert, indem man andere Sanierungen rückgestellt hat. Und jetzt muss der einfach ausgewiesen werden, sodass die anderen Investitionen nicht in Verzug geraten. Das ist der Grund. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Konto 770 - Landtagsschutz - wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto 770 - Landtagsschutz - steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Die dreistelligen Unterkonten zu Konto - Volkswirtschaft - werden aufgerufen, ohne das Fragen oder Anträge gestellt werden.Das dreistellige Unterkonto 940 - Vermögens- und Schuldenverwaltung - im Konto 9 - Finanzen, Steuern - wird aufgerufen, ohne das Frage oder Anträge gestellt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Keine Wortmeldungen. Damit haben wir auch die Investitionsrechnung abgeschlossen und können uns nun dem Antrag der Regierung auf Seite 67 des Berichts und Antrags zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu verlesen. Punkt 1 des Antrages (Erhöhung der Lohnsumme um 1%) wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube, wir wollen diesen Punkt 1 zuerst bereinigen. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, wir können es auch Punkt für Punkt machen. Gerne.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, es ist vernünftig, wenn wir das Punkt für Punkt machen.Abg. Thomas Lageder
Die Fraktion der Freien Liste wird hier einen Antrag einbringen, wie Ihnen bereits schon bekannt ist. Ich lese den gerne noch einmal langsam zum Mitschreiben vor:- für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6
- einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils,
- und einem Anteil von 1 % der Gesamtlohnsumme für einen einmaligen variablen Leistungsanteil zuzustimmen.
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch von meiner Seite vollständigkeitshalber der Antrag, den ich bereits heute Vormittag schon formuliert habe, zu Punkt 1: «Der hohe Landtag wolle- für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6 einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils (1% generell, 1% leistungsbezogen) zustimmen;»
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Werte Damen und Herren. Gerne mache ich noch einige Ausführungen zu den vorliegenden Anträgen. Die Regierung sieht für das kommende Jahr die Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils in Höhe von 1% beim Staatspersonal vor. Die FBP möchte zusätzlich eine generelle Lohnerhöhung von 1% und die Freie Liste eine generelle Lohnerhöhung von 2% beantragen. Nun befinde ich mich in einem persönlichen Dilemma, der Grund dafür liegt auf der Hand, ist auch schon diskutiert worden. Bis letzten Montag, das heisst unmittelbar vor dem Landtag November 2017, ging ich mit vollster Überzeugung davon aus, dass ich bei der Lohnerhöhung aufgrund der Befangenheit, da ich selber Leistungsbezüger des Landes Liechtenstein bin, in den Ausstand treten werde. Dies habe ich bis dahin so auch gegen aussen kommuniziert. Da dies einige Diskussionen und Reaktionen vor allem unter den Lehrpersonen ausgelöst hat, bin ich nun nach reiflicher Überlegung zu der Erkenntnis gekommen, dass ich nicht in den Ausstand trete und daher bei den vorliegenden Anträgen den Fokus auf die Lehrerinnen und Lehrer in Liechtenstein lege. Nun glaubwürdig oder nicht, was ich hier sage - das ist selbstverständlich Ihnen, meine Damen und Herren, überlassen. Es ist mir wichtig aber an dieser Stelle, dass ich mich als stellvertretender Abgeordneter jetzt und in Zukunft für die Anliegen der Lehrpersonen einsetzen kann. Ich kann das nicht, wenn ich in den Ausstand trete. Ich werde mich für die Erhöhung und die generell geforderte Erhöhung der beiden Anträge, ich werde mir das noch genauer durch den Kopf gehen lassen, aber ich werde mich für den einen oder anderen bestimmt aussprechen, da ich den Eindruck habe, dass die Anliegen der Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Jahren nicht gut bis gar nicht in der Regierung wie auch im Landtag vertreten wurden. Die Problematik mit den Lehrerlöhnen ist ja allen im Land bekannt, an dieser Stelle aber auch ein Dankeschön an den Abg. Lageder, der sich ja auch bereits in der Eintretensdebatte gegenüber den Lehrpersonen sehr löblich geäussert hat. Jüngere Lehrer verdienen im Vergleich mit der Schweiz viel weniger, ist ja auch nichts Neues. Daher werde ich mich für einen von diesen vorliegenden Anträgen einsetzen. Klar spreche ich hier dann halt auch für mich und für alle anderen Landesangestellten. Dies ist eben genau das Dilemma, das ich hierbei nicht umgehen oder auch nicht auflösen kann. Vielfach höre ich das Argument, dass die besser verdienenden Schweizer Lehrpersonen dafür mehr Steuern zahlen, das mag so richtig sein. Es ist aber auch so, dass der Lehrerberuf in der Schweiz auch in anderen Bereichen besser ausgestaltet ist als hier in Liechtenstein. Zum Beispiel nebst dem Mehrverdienst ist er besser ausgestaltet im Bereich der Weiterbildungen und des Bildungsurlaubs. Dies macht den Beruf der Lehrperson in der Schweiz sehr attraktiv, ich sage jetzt: attraktiver als hier in Liechtenstein. Und dies relativiert den Vorwurf der Mehrsteuerzahlung von Lehrpersonen in der Schweiz enorm. Das heisst, die Lohnerhöhung sehe ich im Bereich der Lehrpersonen als einen Anfang in einem noch langen Weg, um hier einen Gleichstand gegenüber den besser gestellten Lehrpersonen auf der Schweizer Seite anzustreben. Die Regierung hat hier ja bereits Ausführungen gemacht, die in die richtige Richtung gehen könnten oder auch werden. Denn es gilt, es um jeden Preis zu verhindern, dass die jungen gut ausgebildeten Schweizer Lehrpersonen in die Schweiz abwandern. Die eingangs erwähnte Thematik bezüglich des Austandes ist nach wie vor bei mir im Hinterkopf, das wird mich auch noch eine Weile beschäftigen und diesbezüglich werde ich mir in der aktuellen Mandatsperiode noch weitere Gedanken machen, wann Landtagsabgeordnete in den Ausstand treten sollten und wann nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte dem anfügen, dass ein In-den-Ausstand-Treten natürlich bedeuten würde, dass Sie gegen die Anträge sind. Entweder stimmen Sie zu, oder Sie stimmen nicht zu. Wenn Sie in den Ausstand treten, stimmen Sie eben nicht zu. Darüber müssen Sie sich bewusst sein.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein grundsätzliches Thema betonen, das meines Erachtens immer etwas zu kurz kommt in der Kommunikation. Meines Erachtens wird im Zusammenhang mit Lohnerhöhungen beim Staat auch falsch kommuniziert, wird hier mindestens unklar kommuniziert. Wir haben ja schon gehört, die Freie Liste hat argumentiert, dass seit neun Jahren keine Lohnerhöhung mehr stattgefunden hat. Wir haben heute auch schon gehört, dass das nicht der Fall ist, dass 2012 das letzte Mal der Landtag eine Erhöhung des fixen Leistungsanteils beschlossen hat. Diese Argumentation, dass es seit neun Jahren Nullrunden gäbe, die wurde auch vom Personalverband unbesehen übernommen in einem Schreiben an ihre Mitarbeiter und an den Landtag. Da muss ich schon sagen, das finde ich nicht korrekt; respektive man kann den Menschen auch einreden, dass es ihnen schlechter geht als anderen. Es gibt nämlich auch einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen den Lohnanpassungen beim Staat und den Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft. Bei Firmen, die einen Gesamtarbeitsvertrag haben, wird in der Regel jährlich eine Lohnerhöhung beschlossen oder nicht beschlossen. Das wird in einem Prozentsatz dann definiert, beispielsweise 0,5% oder was auch immer, und das beinhaltet dann in aller Regel sämtliche Lohnerhöhungen, wie auch immer die dann noch detaillierter aufgeschlüsselt werden. Beim Staat ist das eben anders: Beim Staat sprechen wir einmal über Lohnerhöhungen, wie wir sie jetzt im Moment eben diskutieren, über eine Erhöhung des fixen oder variablen Leistungsanteils. Das ist dann in der Regel jährlich die Diskussion und hier hat der Landtag auch seine Rolle, darüber befinden wir. Aber - und das darf einfach nicht regelmässig unter den Tisch gekehrt werden - da verkauft man sich auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern zu schlecht. Daneben gibt es noch gesetzlich zwingende Lohnanpassungen, nur über die sprechen wir hier drin nicht, die sind einfach im Gesetz fixiert. Im Besoldungsgesetz, Art. 14, heisst es: «Für die Systempflege und -wartung stehen jährlich 0,25% der Gesamtlohnsumme zur Verfügung.» Und weiter heisst es in Art. 15: «Die ordentliche Besoldung wird jeweils nach Vollendung des 25., 30., 35. und 45. Altersjahres auf den Beginn des kommenden Kalenderjahres um den Erfahrungsanteil von 3% der Grundbesoldung erhöht.» Also es gibt hier eine Komponente mit automatischen Lohnerhöhungen und auf der anderen Seite eben die, über die dann immer öffentlich gesprochen wird. Bei diesem Teil, über den öffentlich gesprochen wird, war es tatsächlich so, dass seit 2012 nichts mehr gesprochen wurde. Aber natürlich wurden jährlich diese automatischen Lohnanpassungen vorgenommen. Jetzt muss man aber wissen, dass diese Beträge nicht unbedingt ausgeschöpft werden. Das kommt eben auch darauf an, wie viele Dienstjubiläen man dann eben hat - 25, 30, 35, 45 Jahre. Und je nachdem ist der Betrag dann höher oder tiefer und auch bei der Systempflege. Also das ist mir einfach schon noch wichtig zu sagen. Und von dem her gibt es per gesetzlicher Definition keine Nullrunden beim Staat. Die gibt es gar nicht, die kann es gar nicht geben. Die sind aber - muss man ehrlicherweise auch sagen - auch nicht sehr üppig, diese automatischen Anpassungen. Hier sprechen wir dann faktisch am Schluss eben von vielleicht 0,2, 0,3% der Lohnsumme, aber das immerhin. Und das ist einfach etwas, was der Korrektheit halber schon auch erwähnt werden muss. Und ich glaube, man kann sich den eigenen Mitarbeitern gegenüber auch schlechter verkaufen, als man ist. Ich glaube, das darf man auch sagen, dass das eben so ist. Dann zum Antrag der Regierung: Ich habe keinerlei Mühe mit dem Antrag der Regierung, ich werde diesen unterstützen. Im Quervergleich mit den Branchenabschlüssen, beispielsweise den öffentlichen Daten zu Gesamtarbeitsverträgen, lässt sich zeigen, dass diese Anpassung, wie sie die Regierung fordert, absolut angemessen ist und etwa im Rahmen der Branchen liegt. Wo ich allerdings persönlich etwas Mühe habe, sind die generellen Erhöhungen, wie sie in diesen Anträgen gefordert werden. Hier stellt sich für mich einfach schon die Frage: Macht das Sinn, wenn ich einen Mitarbeiter schlecht bewerte, wenn ich nicht zufrieden bin mit ihm, dass ich ihm trotzdem einfach jetzt eine automatische Lohnerhöhung gebe? Da sträubt sich in mir etwas, das kann es doch nicht sein. Wenn man mit einem nicht zufrieden ist, wenn einer schlechte Leistungsbeurteilungen hat - nach diesen Anträgen würde es dann dazu führen, dass man auch dieser Person den Lohn erhöhen müsste. Das, finde ich, macht keinen Sinn. Dieses Geld gebe ich lieber einem anderen, der es eben dann vielleicht auch hoffentlich verdient hat. Dann das Argument der Lehrer - das ist etwas, was uns hier laufend verfolgt. Es wird immer wieder gesagt - ich habe diese Zahlen noch nie gesehen -, es wird immer wieder unterstrichen, auch von Regierungsseite, dass die Lehrerlöhne der Altlehrer, wenn Sie so wollen, sehr hoch sind oder üppig ausgestattet sind, dass aber bei den Junglehrern offensichtlich hier Nachholbedarf ist. Da finde ich es eben auch falsch, wenn man wieder mit der Giesskanne drüber geht mit diesem Prozent. Dann gebe ich das doch lieber den Junglehrern, dort, wo wirklich Bedarf ist, und nicht einfach allen. Weiters finde ich es jetzt auch nicht unbedingt sinnvoll, wenn jemand seinen Dienst beim Staat am 1. Dezember jetzt antritt oder am 1. November und dann am 1.1. schon eine Lohnanpassung bekommt. Ich denke, da sind ja monatlich bei so einem Grossbetrieb typischerweise Eintritte. Da wurde gerade ein neues Gehalt ausgehandelt; in der Regel ist es ja so, dass man sogar einen Gehaltsprung macht, wenn man wechselt. Und wieso soll dann ein, zwei Monate später schon wieder eine automatische Lohnerhöhung stattfinden? Da gebe ich doch diesen Prozentanteil auch wieder lieber in den Gesamttopf und gebe es anderen, wo der Lohn eben nicht stimmt. Oder beispielsweise wenn ich einen Leistungsträger habe, der heute schon in seinem Lohnband oben ansteht oder fast oben ansteht - vielleicht gäbe es da noch ein gewisses Potenzial -, aber auf der anderen Seite in der gleichen Abteilung Leute sind, die eben unten noch sind, dann macht es für mich keinen Sinn, hier oben nochmals etwas draufzugeben, wenn ich auf der anderen Seite beschränkte Mittel habe und die unten eben geben will. Und darum gefällt mir die Mechanik - jetzt einmal abgesehen vom Prozentsatz, aber ich kann mit diesem Prozentsatz ausgezeichnet leben - von diesen Anträgen nicht. Hingegen gefällt mir die Mechanik der Regierung, dass es eine individuelle Lohnerhöhung sein soll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann das Votum des Kollegen Elfried Hasler nur unterstützen. Glaubwürdig oder nicht glaubwürdig - ich werde den Antrag der Regierung unterstützen. Glaubwürdig oder nicht glaubwürdig - ich werde die populistischen Anträge der Herren Batliner und Lageder mit Sicherheit nicht unterstützen. Glaubwürdig oder nicht glaubwürdig - ich denke, die Staatsangestellten in diesem Hohen Hause sollten, wenn sie glaubwürdig bleiben wollen, in den Ausstand treten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, für mich sind diese beiden Anträge auch unhaltbar. Wir sind hier drin das Parlament Liechtensteins und vertreten auch die Bürger Liechtensteins. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen in Erinnerung rufen, welche ich vom Amt für Statistik habe, welche die Medianlöhne aus dem Jahr 2014 zum Beispiel vergleicht. Jetzt, wir sind hier im Bereich Verwaltung sowie Erziehung und Unterricht, also wir sind in den beiden obersten Lohnsegmenten unterwegs, wo wir von Lohnerhöhungen sprechen. Sprich, ab CHF 8'600 pro Monat oder auch über CHF 9'000 pro Monat. Das sind die beiden Kategorien, welche wir hier und jetzt behandeln. Natürlich hat die Landesverwaltung auch Angestellte, die höchstwahrscheinlich auch unter dem Medianlohn von CHF 6'500 verdienen. Aber reden wir einmal vom Durchschnitt zuerst. Jetzt erklären Sie einmal dem Forstwart, welcher für unseren Schutzwald zuständig ist, der einen Durchschnittslohn von CHF 3'900 hat, weshalb dann Lehrer im Durchschnitt rund CHF 9'000 verdienen sollen. Ja klar, Sie werden dem entgegenhalten: Ja, Sie, Herr Forstwart, machen drei Jahre Ausbildung und der Lehrer hat vielleicht sechs Jahre Ausbildung zu absolvieren. Vielleicht sind es ja auch mehr, man wird mich sicher dann korrigieren. Ich denke, wir sollten schon den Gesamtblick auch anwenden. Der Medianlohn im 2014 hat rund CHF 6'522 pro Monat betragen. Deshalb kann ich diese beiden Anträge in Gottes Namen nicht unterstützen. Auch schon eine Lohnerhöhung von 1% ist aus meiner Sicht nicht ganz unproblematisch. Ich möchte Ihnen auch noch ein paar Zahlen sagen, wie die Lohnverteilung bei uns im Lande Liechtenstein ist. Wir haben rund 6,8% von unserer Bevölkerung, die verdient zwischen gar nichts und CHF 2'000 im Monat. Wir haben rund 16,7%, die verdienen zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000 pro Monat. Sprich, das sind dann 23,5%, welche bis CHF 4'000 verdienen. Wir haben rund 51% von der Gesamtbevölkerung, die bis CHF 6'000 verdienen, und wir haben sage und schreibe 74% der Bevölkerung, die weniger als CHF 8'000 pro Monat verdienen. Und wir sind hier tätig in einem Segment über diesem Lohnsegment, sprich in einem Bereich, der als durchaus genügend angeschaut werden kann. Natürlich kann man das auch von einer anderen Seite sehen, indem man sagt, ja, in der Branche verglichen ist das vielleicht wenig Geld; oder im Vergleich: Man verdient auch anderswo mehr. Das ist so. Aber ich denke, wir sind Politiker hier, wir haben eine Verantwortung für das gesamte Land und deshalb sollten wir hier schon vorsichtig sein, wenn wir einfach Lohnerhöhungen sprechen, ohne den Gesamtblick für das Land Liechtenstein anzuwenden. Deshalb habe ich sehr grosse Mühe mit diesen beiden Anträgen und werde ich sie sicher nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wie Sie vermutlich zur Kenntnis genommen haben, befinde ich mich als Staatsangestellter bei diesem Thema in keiner leichten Situation aufgrund zweier Hüte. Auf diese Thematik ist auch schon der stv. Abg. Frick eingegangen. Ich möchte aus diesem Grund zwei Dinge klarstellen: Werte Damen und Herren Abgeordnete, wir alle sind vom Volk gewählt, um Entscheide zu fällen. Dabei können wir meiner Meinung nach berechtigt lediglich Ja oder Nein zu einem Antrag sagen. Eine Enthaltung gibt es nicht. Abstimmen ist unsere Pflicht als Abgeordnete. Für mich ist es deshalb keine Option, meine Karte zu ziehen und einfach den Raum zu verlassen, um mich vor einer Entscheidung zu drücken. Ich nehme meine Verantwortung als vom Volk gewählter Abgeordneter wahr. Eine mögliche Kritik, dass ich hierdurch meinen eigenen Lohn festsetze beziehungsweise erhöhe, wird auf mich nicht zutreffen. Schon vor der heutigen Sitzung stand ich im Kontakt mit dem Amt für Personal und Organisation. Gemäss APO sei es möglich, jedoch bis anhin noch nicht vorgekommen, dass Angestellte auf eine Lohnerhöhung verzichten. Ich habe für mich beschlossen und möchte festhalten, dass ich auf jegliche in dieser Sitzung gesprochene mich betreffende Lohnerhöhung zugunsten von anderen Angestellten verzichte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ja, geschätzter Abg. Quaderer, das ist genau das Dilemma, das ich angesprochen habe, und da werde ich mir auch noch Gedanken dazu machen. Ich habe mir einfach überlegt, wie Sie sich das wohl vorstellen. Wir haben hier im Landtag bei 25 Personen meines Wissens, vielleicht vertue ich mich jetzt auch, vier Abgeordnete, die beim Staat arbeiten, plus zwei Abgeordnete mit Angehörigen, die beim Staat arbeiten. Die Staatsangestellten haben das Recht wie alle anderen, dass sie von ihren gewählten Vertretern auch vertreten werden. Wo ziehen Sie die Grenze? Ich weiss es auf alle Fälle nicht. Aber ich ziehe die Grenze sicher nicht da, wo Sie sie ziehen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Zum Thema Lohn gibt es sicher noch viele Dinge zu klären, aber eine Sache möchte ich noch vorausschicken. Der Abg. Thomas Rehak hat vom Medianlohn gesprochen und etwa zwei Sätze später vom Durchschnittslohn. Und das ist eben das Problem, es ist nicht das Gleiche. Also wenn man von einem Medianlohn spricht oder von einem Durchschnittslohn, dann sprechen wir von zwei Welten. Was ist der Medianlohn? Wenn wir in einem Betrieb oder in der Schule fünf verschiedene Lohnkategorien hätten, dann wird man die unteren zwei Kategorien und die oberen zwei Kategorien wegnehmen und die dritte in der Mitte, das ist der Medianlohn. Oder wenn man drei Kategorien hat, dann wird die eine unten und die eine oben weggenommen und die in der Mitte, das ist dann der Medianlohn. Aber das hat überhaupt nichts mit dem Durchschnitt zu tun. Und deshalb, wenn wir jetzt über die Lohnsumme sprechen und den Medianlohn herannehmen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass wir nicht über den Durchschnitt sprechen. Das ist mir schon wichtig, wenn wir über Lohnsummen sprechen, dass wir das auch im Kopf haben. Ich habe auch schon mit dem Amt für Statistik gesprochen, habe gefragt, ob es nicht möglich wäre, die Lohnsumme als Durchschnittsumme zu veröffentlichen. Das dürfen sie nicht. Es gibt Richtlinien intern, nicht nur hier in Liechtenstein, sondern auch in der Schweiz, wie man gewisse Zahlen publiziert. Daran müssen sie sich halten und das ist eben der Median und nicht der Durchschnitt. Wenn man jetzt den Durchschnitt ausrechnen würde, dann wären die Löhne ganz anders. Es ist auch komisch, wenn man bei diesen Statistiken die Lehrerlöhne, ich bin jetzt nicht ganz sicher, als unterhalb oder oberhalb des Bankensektors sieht. Denn wenn man die Löhne dann wirklich als Durchschnittslöhne anschaut, dann stimmen diese überhaupt nicht in dieser Kategorie oder in dieser Reihenfolge. Also das ist einmal ein Thema. Der Abg. Elfried Hasler hat auf verschiedene Punkte hingewiesen, die wirklich sehr interessant sind. Und da gibt es natürlich schon Bereiche, wo ich Ihnen sehr zustimmen würde. Wenn ich jetzt die Möglichkeit hätte, einen gewissen Anteil dieser Lohnsumme, also ich spreche jetzt über den Antrag des Abg. Batliner oder des Abg. Lageder, den Junglehrern zuzuschieben, dann wäre ich sehr dafür, wenn wir das machen könnten. Aber ich glaube nicht, dass wir hier die Möglichkeit haben, jetzt im Landtag ein System zu definieren, wie man das machen kann. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass es auch für mich ein bisschen schwierig ist, diese Löhne so zu verteilen. Denn wir haben bei den Lehrern sogenannte Meilensteingespräche im Abstand von fünf Jahren, aber die fallen nicht automatisch mit dem Erfahrungsanteil zusammen. Diese Meilensteingespräche muss man erfüllen, und wenn man sie erfüllt, dann könnte man theoretisch vorrücken im Lohn. Es wurde aber in den letzten Jahren nie eine Lohnsumme dafür gesprochen. Und wenn man diese Meilensteine nicht erfüllt, dann würde man eigentlich stehen bleiben, aber in den letzten fünf Jahren hatten diese Meilensteingespräche keine Auswirkung. Ich bin aber überzeugt, dass es sinnvoll wäre, wenn es jetzt eine Lohnerhöhung gäbe, dass man natürlich diejenigen berücksichtigt, die jetzt einen Meilenstein erfüllt haben, die die Bedingungen erfüllt haben. Und diejenigen, die es nicht erfüllt haben, muss ich ganz ehrlich sagen, die sollten eigentlich nichts bekommen, weil sie gewisse Bedingungen nicht erfüllt haben. Nur, das, denke ich, können wir heute Abend nicht hier bestimmen. Und so bin ich auch in einem Dilemma und ich würde es auch Befangenheit nennen. Also ich bin gehemmt, muss ich ganz ehrlich sagen, hier über diese Anträge abzustimmen. Ich habe Hemmungen in mir selber, die ich spüre. Auf der einen Seite finde ich es richtig, dass wir eine Lohnerhöhung machen, auf der anderen Seite finde ich es auch nicht richtig, wenn ich selber über meinen Lohn hier abstimmen soll. Aber ich denke, im Sinne, wie es Herr Frick gesagt hat, des Gewähltseins und für die anderen auch verantwortlich zu sein, ist es wichtig, dass man eben hier zustimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch auf Ihr Votum, Herr Präsident, eingehen. Sie haben vorhin ausgeführt, dass ein Verlassen des Saals oder ein Nichtabstimmen einer Nichtzustimmung Ihres Erachtens gleichkomme. Dies ist meines Erachtens nicht richtig. Meines Erachtens gibt es hier schon einen Unterschied. Der grosse Unterschied liegt halt vor allem darin, dass durch ein Verlassen des Saals einfach das Zustimmungserfordernis, also die Anzahl der Ja-Stimmen, sich dann auch verringert. In dem Sinne ist das für mich nicht das Gleiche.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte eigentlich auch am Votum des Abg. Elfried Halser anknüpfen und ich möchte mich auch gegen diese Erhöhungsanträge aussprechen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass Lohnerhöhungen ein Führungselement sein müssen, das ist nun in unserem Lohnsystem für die Staatsangestellten nicht in Reinkultur möglich. Trotzdem sehe ich die Zukunft in einem solchen Modell, dass man also das Lohnsystem grundsätzlich einmal überprüft. Gerade weil ich es eben als eine Führungsaufgabe ansehe, denke ich, der Antrag der Regierung ist zu unterstützen, weil die Regierung in der Rolle als Vorgesetzte der Landesangestellten am besten einschätzen kann, was es braucht für eine Führung der Mitarbeitenden, für eine Motivation der Mitarbeitenden. Und ich masse mir hier nicht an, das besser beurteilen zu können als die Regierung. Und in diesem Sinne möchte ich dem Regierungsantrag folgen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete. Vorher wurde vom Landtagskollegen Rehak aus der Statistik des Amtes für Statistik zitiert und dort auf den Medianlohn aus dem Bericht «Lohnstatistik 2014» verwiesen. Wenn ich da weiterblättere - und darauf beziehe ich mich als Industrieangehöriger -, dann steht da schon drin, dass im Industriesektor der Medianlohn um 2,7% zunahm. Einfach dass man das auch einmal zur Kenntnis nimmt. Wenn wir dann die Situation in der Industrie- und Handelskammer anschauen, da habe ich mich auch schlaugemacht, dann hat man seit 2012 in Summe annähernd 2% Lohnerhöhungen gegeben. Also da sind wir nicht total ausserhalb der Struktur und der Landschaft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte mich den Ausführungen von Elfried Hasler anschliessen. Ich denke, der Vorschlag der Regierung ist sehr ausgewogen und eine einprozentige Lohnerhöhung, welche nicht auf dem Giesskannenprinzip beruht, erachte ich als genügend und werde die anderen Anträge nicht unterstützen. Auch ich erachte es als grenzwertig, wenn hier von Mitgliedern des Hohen Landtags über eigene Zuwendungen abgestimmt wird. Ich erinnere, ich war auch im Gemeinderat in Balzers, und wenn über Zuwendungen an meine eigene Firma abgestimmt wurde, musste ich selbstverständlich den Raum verlassen und durfte dann vom Abstimmungsergebnis erfahren, wenn ich das öffentliche Protokoll gelesen habe. Also ich habe hier Respekt vor jedem Mitglied, das selbst Lohn bezieht und hier über die entsprechenden Erhöhungen abstimmen soll, das seinen Badge zieht und entsprechend die Abstimmung in der Cafeteria verfolgt. Eugen Nägele hat auch schon die eigene Befindlichkeit hierbei ausgedrückt. Dann zum Schluss vielleicht noch über ein politisches Damoklesschwert des PVL, des Personalverbands öffentlicher Verwaltungen: Hier wird empfohlen, die Abstimmung genau zu verfolgen, und ich erachte dieses Schreiben als komplett deplatziert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Nägele, wenn ich mich versprochen habe und einmal «Durchschnittslohn» gesagt haben sollte, was ich nicht gemeint habe, dann möchte ich mich dafür entschuldigen. Ich habe vom Medianlohn gesprochen, ich habe den auch erwähnt, ich habe auch gesagt, das war im Jahr 2014 rund CHF 6'500. Ich wollte hier drinnen uns nur bewusst machen, dass rund 75% unserer Bevölkerung einen Lohn, nach dem Medianlohn gemessen, unter CHF 8'000 hat. Dem müssen wir uns halt stellen, das ist die politische Verantwortung, denke ich, die wir hier drin tragen müssen. Und deshalb kann ich mir nicht vorstellen, diese beiden Anträge zu unterstützen. Dann wollte ich noch dem Regierungschef eine Frage stellen, und zwar würde mich interessieren, wie viel Personal oder wie viele Angestellte einen Lohn unter dem Medianlohn aus dem Jahr 2014 beziehen, sprich unter CHF 6'500. Vielleicht können Sie das irgendwie quantifizieren. Ich weiss, das ist vielleicht jetzt eine schwierige Frage. Aber trotzdem, dann würde ich schon eher beliebt machen, wenn man die Lohnerhöhungen tatsächlich dort gibt, wo sie auch wirklich notwendig sind. Und ich denke, ob ein Richter, der sich jetzt schon in der Lohnklasse 20 befindet, dann CHF 190'000 oder CHF 191'720 bekommt, ich glaube, das ist einfach nicht sehr relevant. Aber für ein Reinigungspersonal, das vom Staat angestellt ist, vielleicht mit CHF 4'170, ob die dann - ich sage einmal - CHF 100 mehr oder weniger bekommen, das hat halt schon eine Relevanz. Das ist nicht das Gleiche. Und hier möchte ich schon beliebt machen, dass man sich hierzu auch Gedanken macht. Aber selbstverständlich vertrauen wir auch der Regierung, dass sie hier das richtige Augenmass anwendet, weil wir über das hier drin ja nicht bestimmen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann die Ausführungen der Abgeordneten Elfried Hasler, Violanda Lanter-Koller und Günter Vogt sehr gut nachvollziehen. Unter normalen Umständen würde ich Ihnen voll und ganz beipflichten. Doch ich habe mir im Vorfeld dieses Antrages die Vorstellung gemacht, in welcher Situation jene Personen sind, die darüber entscheiden müssen. Wenn wir in den letzten Jahren oder letztes Jahr eine generelle Lohnerhöhung gehabt hätten, dann würde ich diesen Antrag der Regierung zur Gänze unterstützen. Aber man muss sich die Situation vorstellen: Da hat ein Amtsleiter darüber zu entscheiden, wer eine Lohnerhöhung bekommt oder nicht; und seine ganze Belegschaft oder die ganze Abteilung hatte in den letzten fünf Jahren keine Lohnerhöhung. Und durch die Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse ist es bei vielen zusätzlich noch so, dass sie heute weniger Netto vom Brutto haben als vor fünf Jahren. Und jetzt kommt die Situation, dass der Amtsleiter entscheiden muss - alle hatten fünf Jahre keine Lohnerhöhung -, und jetzt muss er entscheiden, wer bekommt mehr Geld und wer bekommt nicht mehr Geld. Gewisse, die eine Leistung erbracht haben und an der oberen Grenze der Leistungsskala sind, die haben vielleicht sogar eine Leistung gebracht, bekommen aber trotzdem nicht mehr Geld, weil sie die Lohnklasse nicht überschreiten dürfen. Also diese dürfen sowieso nicht unterstützt werden. Das ist einfach für mich eine Situation in der gegenwärtigen Situation, wenn man die letzten fünf Jahre betrachtet, die auch innerhalb eines Amtes, innerhalb einer Abteilung, Sprengstoffpotenzial besitzt, auch auf der psychologischen Ebene. In diese Lage möchte ich einen Amtsleiter ehrlich gesagt nicht bringen. Wenn wir eine generelle Lohnerhöhung von zusätzlich 1% garantieren, dann ist zumindest das grösste Konfliktpotenzial aussen vor, weil jeder 1% mehr bekommt, es sei denn er bleibt mit diesem Prozent innerhalb der Lohnklasse. Auch die, so verstehe ich es zumindest, die mit diesem generellen 1% aus der Lohnklasse hinausfallen, würden dieses 1% nicht erhalten. So ist zumindest mein Verständnis. Dann haben die, die seit mehreren Jahren weniger Netto vom Brutto haben, zumindest auch etwas. Und dann bekommen die, die zusätzlich Leistung gebracht haben, zusätzlich 1%. Das nimmt Druck von den verantwortlichen Personen, die diesen Entscheid zu fällen haben. Wenn man in den letzten Jahren immer wieder eine Lohnerhöhung gewährt hätte oder nicht, dann wäre es eine komplett andere Situation. Aber die Ausgangsposition ist, dass es fünf Jahre keine Lohnerhöhung gab. Und da sehe ich ein gewisses Konfliktpotenzial auch innerhalb eines Amtes, innerhalb einer Abteilung. Deshalb scheint es mir wichtig zu sein, dass nach fünf Jahren die einprozentige generelle Lohnerhöhung gewährt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, stv. Abg. Alexander Batliner, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Auch ich werde selbstverständlich diese Anträge unterstützen. Nach so langer Zeit eine Lohnerhöhung nur sogenannten Leistungsträgern zu geben, das empfinde ich nicht als richtig. Ich empfinde es als falsch, weil: Was ist ein Leistungsträger die letzten fünf Jahre? Muss da jemand fünf Jahre lang gut gearbeitet haben oder hatte jemand vielleicht ein Problem jetzt das letzte halbe Jahr, hat die Leistung nicht mehr erbracht? Ich sehe keine objektiven Kriterien, um «Leistungsträger» zu bestimmen. Und ich denke einfach, ich hatte letzthin auch Kontakt mit Ämtern, wie Sie sagen, Herr Batliner, die Amtsleitung hätte ganz grosse Probleme, um zu entscheiden, wer in meinem Amt nun ein Leistungsträger ist und wer kein Leistungsträger ist. Weil gemäss den Angaben haben alle die letzten Jahre den Karren gezogen, haben gearbeitet. Und jetzt gewissen Leuten zu sagen: Es tut mir leid, du bekommst nichts, du bist kein Leistungsträger, vielleicht das nächste Mal, aber ich weiss nicht, wann das ist, das finde ich falsch. Also ich werde selbstverständlich die Anträge unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte auch noch einmal einige kleine Ausführungen dazu machen. Es wurde beispielsweise vom Abg. Elfried Hasler die letzte sogenannte Lohnerhöhung, die im Jahr 2011 für das Jahr 2012 gesprochen wurde, erwähnt. Nur leider ist es halt so, dass es sich dort um keine wirkliche Lohnerhöhung gehandelt hat. Denn da wurden Kosten auf die Mitarbeitenden von der Pensionsversicherung, die da schon in Schieflage war, überwälzt. Und es hat sich eben auch so abgezeichnet, dass die Erhöhung der Nichtbetriebsunfallversicherung genau auch in dieses Jahr gefallen ist. Also faktisch, ich gebe Ihnen recht, es wurde Geld gesprochen - angekommen ist nichts. Dann möchte ich eben noch einen kleinen Vergleich anstellen, der Abg. Daniel Oehry hat es auch schon gesagt. Schauen wir doch einmal in die Wirtschaft hinaus. Seit neun Jahren ist de facto nichts gegangen in der Landesverwaltung und beim Lehrpersonal. Beim Lehrpersonal sehen wir die Katastrophe, die das angerichtet hat, wir haben keine Konkurrenzfähigkeiten mehr. Wenn das bei den Junglehrern nicht in Bälde gelöst wird, dann werden sie ganz natürlich einfach das Land verlassen. Und das hier kann auch schon helfen - und es wird auch helfen. Das, was jetzt mein Fraktionskollege, der Abg. Georg Kaufmann, und auch der stv. Abg. Alexander Batliner bereits ausgeführt haben zu diesem 1% - leistungsabhängig, das ist höchst problematisch meiner Meinung nach. Die Stimmung ist schon schlecht. Ich habe es heute Morgen ausgeführt, wie ich mich zu erinnern wage, die Lohnerhöhung hat zu einer schlechten Stimmung geführt, das ist einfach ein Alarmsignal. Deshalb ist auch unser Antrag so formuliert, dass wir 2% für alle wollen - nach neun Jahren de facto ohne Lohnerhöhung -, ich glaube, das ist mehr als gerechtfertigt. Man kann sich sonst durchaus einmal ein paar Gemeindeprotokolle der letzten Jahre durchlesen und die Finanzkommissionen dort konsultieren. Das wird dann ein richtiges Trauerspiel für die Angestellten im öffentlichen Dienst, die nicht auf Gemeindeebene arbeiten. Also «2% generell» ist unser Antrag und «1% variabel». Dann können Sie die Leistungsträger einmalig wirklich entschädigen, so wie es, ich denke, auch richtig ist. Leistung soll sich lohnen, das ist für mich auch klar. Es muss aber hier auch ein anderes Signal gesendet werden.Dann möchte ich auch noch zu den Unvereinbarkeiten ein Wort sagen. Es ist schon interessant: Immer wenn es um das Staatspersonal oder die Personen, die im öffentlichen Dienst sind, geht, wenn es um deren Löhne oder so etwas geht, dann sind gewisse Personen in der Argumentation von gewissen anderen Personen voreingenommen, dann sind sie parteiisch. Wenn es um die Mindestertragssteuer geht oder um Art. 180a PGR, wenn da Steuersenkungen beantragt werden, dann ist plötzlich keine Unvereinbarkeit mehr zu sehen. Und das ist halt schon auch erstaunlich. Ich denke, der Ansatz ist richtig - meine Damen und Herren, Sie sind gewählt, Sie haben eine Verantwortung, Sie wissen selbst, wie die Situation auch in Ihrem Job ist. Sonst wird das Milizparlament immer gelobt, dass man quasi Expertise von aussen ins Parlament mitbringe, hier soll es dann nicht der Fall sein. Ich möchte einfach auch da um ein bisschen Konsequenz und Konsistenz bitten. Und deshalb, Sie müssen es selbstverständlich selber wissen, aber ich glaube, die Sachlage ist relativ klar. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Noch eine kurze Ergänzung: Es wird hier immer suggeriert, dass eine Junglehrerstelle im Fürstentum Liechtenstein unattraktiv wäre. Ich habe eine andere Erfahrung gemacht. Es gibt viele Junglehrer und Junglehrerinnen, die in Liechtenstein keinen Job finden; nicht, weil sie unzufrieden mit der Bezahlung wären, sondern weil sie vom Schulamt oder von der entsprechenden Schule keine Stelle bekommen. Ich denke, das ist doch auch ein Problem. Man sagt immer, man verdient zu wenig, die Erfahrung ist eine andere, die ich zumindest gemacht habe. Ich kenne viele Junglehrerinnen, die arbeiten in Appenzell, die arbeiten in Widnau, die arbeiten nicht bei uns, und das sind Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Es ist schon erstaunlich, wie der Chefökonom der Freien Liste die Verbindung von der Mindestertragssteuer zur Lohnerhöhung der Staatsangestellten macht und dabei noch suggeriert, dass durch eine Erhöhung einer Mindestertragssteuer ein Treuhänder noch irgendwo etwas hätte profitieren können. Nein, im Gegenteil: Das Land hat profitiert. Aber das sehen Sie natürlich ein bisschen anders. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Nur noch zwei kurze Informationen oder Bemerkungen: Ich denke, ich kann mich jetzt leider nicht mehr an diese Kleine Anfrage erinnern, da wurde der Lohnvergleich zwischen Liechtenstein und der Schweiz einmal gemacht. Ich habe jetzt auf die Schnelle diese Kleine Anfrage mit der Beantwortung einfach nicht gefunden. Ich weiss nicht, ob vielleicht die Bildungsministerin noch etwas dazu sagen könnte. Ich denke, beim Anfangslohn, da sind wir auf einem Niveau, das vergleichbar ist. Das Problem ist, dass jetzt in den letzten fünf Jahren nichts gegangen ist und dass die Lehrpersonen, die neu eingetreten sind - ich spreche hier überhaupt nicht von mir, sondern von jungen Lehrpersonen, die eingetreten sind und die jetzt nach fünf Jahren keine Lohnentwicklung gemacht haben -, jetzt nach fünf Jahren im Vergleich zu einer Lehrperson im Kanton St. Gallen schlechter dastehen. Und wenn ich mich an eine Aussage der Bildungsministerin erinnere, dann soll ja im Zusammenhang mit der Systempflege für die Lehrpersonen, die vier und mehr Dienstjahre hier waren, etwas gemacht werden. Es geht hier nicht um die Anfängerlöhne. Und dann müssen wir vielleicht ein bisschen unterscheiden, auf welcher Stufe man unterrichtet. Ich glaube, die zur Verfügung stehenden Lehrpersonen sind nicht auf allen Stufen gleich. Ich glaube, es gibt nach wie vor viele oder genügend Lehrpersonen auf der Primarschulstufe. Ich denke, aber im Sekundarschul-I- und vor allem Sekundarschul-II-Bereich sieht es eben ganz anders aus. Da kann man nicht so aus dem Vollen schöpfen und einfach so auswählen. Ich glaube, die Verteilung ist eben auch ganz unterschiedlich und deshalb ist es schwierig, wenn man hier immer wieder über die Lehrer spricht oder Lehrerinnen. Je nachdem, auf welcher Stufe man sich bewegt oder wo man sich auch im Lohn bewegt - nach einem Jahr, nach fünf Jahren -, sieht die Situation immer wieder anders aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nochmals auf das Schreiben des PVL vom 7. November, das schon erwähnt wurde, referenzieren. Da steht unter anderem: «Die von uns dabei vorgebrachten Sachargumente sollten aufzeigen, weshalb es dringend einer Lohnerhöhung bedarf. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass unser Lohnsystem seit der Abschaffung der Lohnkarriere und der Einführung von Leistungslöhnen sowie der Möglichkeit von Bonuszahlungen dringend auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, da dieses System andernfalls ad absurdum geführt wird, was es aktuell auch ist.» Einfach eine klare Frage an den Regierungschef: Bedarf es mehr als 1%, um dieses Lohnsystem nicht ad absurdum zu führen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Zu Herrn Nägele: So wie ich es in Erinnerung habe, diese Kleine Anfrage, sind die Löhne der Kindergärtnerinnen und der älteren Lehrer in der Schweiz höher. Aber wenn ein Liechtensteiner in der Schweiz unterrichtet, dann unterliegt er der Steuer der Schweiz. Und die Steuern in der Schweiz sind dann um vieles höher. Weil Schulen öffentlich-rechtliche Institutionen sind, muss in der Schweiz versteuert werden. Wenn er hier unterrichtet, hat er am Ende mehr, auch wenn in der Schweiz der Lohn höher ist. Aber unter dem Strich ist der Verdienst hier höher, wenn die Steuern eingerechnet werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also dem möchte ich doch etwas beifügen. Wir haben das gestern vom Abg. Elfried Hasler sehr deutlich gehört, wer alles in diesem Land von tiefen Steuern profitiert. Und ich denke, dieses Steuergesetz gilt für alle. Und wenn es dazu verwendet werden sollte, Lohndumping zu betreiben, um diese tiefen Steuern indirekt zu hohen Steuern zu machen, dann kann ich das wirklich nicht verstehen. Entweder haben wir ein Steuergesetz, das für alle gilt, oder eben nicht. Aber tiefe Steuern dadurch zu hohen Steuern zu machen, indem man Lohndumping betreibt, also dann müssten wir das auf alle Berufsgattungen ausweiten und wir müssten einem Beschäftigten in der Industrie sagen, du wohnst in Liechtenstein, du machst dieselbe Arbeit wie derjenige, der in Österreich wohnt, aber du verdienst CHF 1'000 weniger, weil deine Steuern tiefer sind. Also diese Argumentation kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Entweder haben wir ein Steuergesetz, das für alle gilt, oder eben nicht. Aber zu sagen, wir haben hier tiefere Steuern, also können wir auch tiefere Löhne als in der Schweiz für vergleichbare Berufe haben, das kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Das heisst für mich nichts anderes als Aufhebung des Steuergesetzes durch Lohndumping. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich glaube, Sie haben hier etwas komplett falsch verstanden. Es geht nicht um ein Lohndumping. Es geht darum, dass man die Nettoerträge vergleicht, und zwar nur deshalb, weil man bei uns suggeriert, dass der Lehrerberuf unattraktiv wäre. Es geht um die Attraktivität des Lehrerberufes am Schluss und nicht darum, Lohndumping zu betreiben. Das ist überhaupt nicht das Ziel. Ich glaube, das haben Sie komplett falsch verstanden. Es ist relevant, zumindest für mich ist es relevant, was am Schluss in der Tasche bleibt. Ich denke, das ist auch für die Staatsangestellten relevant. Wir haben es hier drin jetzt auch schon mehrfach gehört, die PVS hat da Kosten produziert und so weiter. Aber es ist eben für uns Politiker auch relevant, was dem ganz normalen Angestellten, ob er jetzt bei der Hilti arbeitet oder ob er Forstwart ist oder was auch immer er für einen Job hat. Unser Interesse muss sein, dass sich Arbeit lohnt. Und deshalb, denke ich, müssen wir hier halt mit einer gewissen Vorsicht an dieses Problem herangehen. Es ist mir auch bewusst, dass es nicht schön ist, wenn man über sieben, acht, neun Jahre keine Lohnerhöhung erfährt. Aber die Regierung beantragt 1%. 1% soll verteilt werden, es ist mir auch klar und bewusst, dass es für die Amtsleiter nicht einfach sein wird, dieses 1% zu verteilen. Und ich bin froh, dass ich das nicht machen muss. Aber es ist schon klar, dass das nicht einfach sein wird. Aber ich habe ja gesagt, ich hoffe, dass man wirklich diese Leute berücksichtigt, die erstens einmal unter dem Medianlohn bezahlt sind, und auch diese bevorzugt, die dieses Geld tatsächlich brauchen. Das ist halt mein Input. Aber am Schluss müssen wir der Regierung vertrauen, was sie damit tut. Und bezüglich der Lehrer, das ist schon so, die Lehrer bezahlen Steuern in der Schweiz und das hat Nachteile. Die Lehrer sollen gut verdienen, das ist so, sie haben eine lange Ausbildung, das ist unbestritten. Aber trotzdem geht es um die Attraktivität des Lehrerberufes, den haben wir hier behandelt, und ich denke, der Lehrerberuf ist in unserem Land nicht unattraktiv. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerne auf verschiedene Argumente kurz eingehen. Zum Ersten zu den Fragen des Abg. Thomas Rehak: Sie haben mich gefragt, ob ich die Anzahl Mitarbeiter unter dem Medianlohn nennen kann. Das kann ich nicht, ich habe diese Zahlen hier nicht verfügbar. Ich möchte aber doch noch einige Ausführungen machen zu Aussagen, die Sie diesbezüglich gemacht haben, was die Bevorzugung des unteren Segmentes anbelangt. Es ist so, dass die Landesverwaltung insbesondere in den unteren Lohnklassen im Vergleich zur Konkurrenz sehr gut bezahlt. Und es ist auch so, dass die Landesverwaltung in den oberen Lohnklassen im Vergleich zur Konkurrenz schlecht bezahlt und klare Nachteile hat. Und für mich wäre es ein völlig falsches Signal, wenn man hingeht und sagt, die individuellen Lohnerhöhungen werden primär dort ausgeschüttet, wo es die Menschen am notwendigsten haben, und jene die in den oberen Segmenten sind, werden davon nicht profitieren. Wir brauchen genau bei diesen Spezialisten - es sind Fachspezialisten, es sind Führungskräfte - gute Mitarbeitende. Zudem spricht man immer wieder davon, dass wir hier auch Liechtensteiner haben möchten. Und hier stehen wir auch in Konkurrenz zum Finanzplatz, wenn ich als Beispiel unsere Juristen anschaue oder die anderen Kompetenzen, die notwendig sind. Wir müssen hier schon darauf achten, dass wir auch in diesen Bereichen richtig bezahlen und, wenn es um Lohnerhöhungen geht, auch diese Personen berücksichtigen. Sonst machen wir einen kapitalen Fehler.Dann zum Abg. Thomas Lageder: Sie haben das Thema Junglehrer angesprochen und hier hat auch der Landtagspräsident noch eine Aussage diesbezüglich gemacht. Ich bin mir bewusst, dass wir hier ein Problem haben, vor allem in einem gewissen Segment, betreffend die Dienstjahre. Die Regierung ist bereit, unter der Leitung der Bildungsministerin, hier Abhilfe zu schaffen. Aber die Ausführungen des Abg. Thomas Rehak diesbezüglich, die unterstütze ich eben auch. Es geht nicht nur um die Bruttolöhne, es geht auch um die Nettolöhne. Und wenn ich mir diesbezüglich anschaue, was im Zusammenhang mit der Interpellation zur Besteuerungspraxis für Spitalangestellte ausgeführt worden ist, beispielsweise Einkommensverlust von 12% bis 20% und «existenzbedrohend», ja, das können Sie dann auch umgekehrt darstellen und sagen: Wir können uns im Prinzip entsprechend tiefere Löhne leisten. Das will ich nicht und das meine ich auch nicht. Ich sage nur, es wird immer so argumentiert, wie es einem gerade passt, und das funktioniert für mich nicht. Wir haben ein Problem bei den Junglehrern, wir müssen das entsprechend in den Griff bekommen. Aber es ist bei Weitem nicht so, dass diese Lehrerschaft jetzt das Land verlassen würde und in die Schweiz geht. Also da habe ich eine ganz andere Meinung. Und dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben das Schreiben des PVL angesprochen und gesagt oder gefragt, ob das Lohnsystem ad absurdum geführt wird respektive ob 1% ausreicht, um es nicht ad absurdum zu führen. Diese Frage ist schwierig zu beantworten. Und Sie haben heute mehrere Voten von Abgeordneten gehört, die gesagt haben, 2% wären der richtige Ansatz, damit man auch mehr Spielraum hat. Mir ist bewusst, dass wir seit einigen Jahren keine Lohnerhöhungen beantragt haben und dass 1% nicht das Gelbe vom Ei ist. Ich bin aber auch Finanzminister, ich bin nicht nur verantwortlich für das Personal der Landesverwaltung, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Liechtenstein. Es galt, auch in der Regierung eine ausgewogene Lösung zu präsentieren. Die Regierung war der Ansicht, dass sie 1% verantworten kann und ist mit diesem Antrag an den Landtag herangetreten. Wenn der Landtag das Gefühl hat, man sollte mehr geben - absolut möglich, damit habe ich kein Problem. Ich sage nur, für uns war die Frage grundsätzlich im Raum: Beantragen wir 1% oder beantragen wir nichts? Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir jetzt dieses 1% beantragen. Es ist notwendig, dass jetzt ein Zeichen gesetzt wird. Und die Frage ist ja auch, was in Zukunft passiert, in einem Jahr, in zwei Jahren. Wir müssen das auch entsprechend auf der Zeitachse berücksichtigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Regierungschef Adrian Hasler. Bei einer Gehaltsverhandlung geht es nicht nur ums Geld, es geht auch um Zufriedenheit und Motivation. Umso wichtiger ist es für Sie als Vorgesetzter, sich gut vorzubereiten. Nur so können Sie richtig reagieren, wenn Ihre Mitarbeiter mit überzogenen Forderungen in das Gespräch starten. Deshalb ist es aus meiner Sicht Chefsache, die richtige Dosis zu finden. Deshalb werde ich auch dem Antrag der Regierung folgen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Wenn Sie die Geduld haben, dann habe ich jetzt diese Kleine Anfrage mit den Antworten gefunden, das war der 2. Dezember 2016. Ich denke, so viel Zeit haben wir. Da wurde die Frage gestellt, wie es eben mit der Lohnentwicklung ist. Und da wurden die Kategorien Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule I und II aufgelistet. Also wenn ich das jetzt kurz wiederholen darf, dann ergibt sich bei einem Berufseinsteiger oder bei einer Berufseinsteigerin folgende Situation: Im Kindergarten verdient man in Liechtenstein CHF 77'300, ich runde jetzt, in St. Gallen CHF 73'800; in der Primarschule CHF 84'300, im Kanton St. Gallen CHF 73'800; Sekundarstufe I CHF 91'000 hier, im Kanton St. Gallen CHF 93'000; Sekundarstufe II CHF 99'600, im Kanton St. Gallen CHF 95'000. Also es gibt einen Unterschied - einen grösseren Unterschied sehen wir in der Primarschule, die ist hier besser als in St. Gallen, sonst sehr ähnlich. Nach zehn Dienstjahren sieht es so aus: Hier in Liechtenstein verdient man im Kindergarten CHF 81'000, im Kanton St. Gallen CHF 97'000; in der Primarschule CHF 93'000, Kanton St. Gallen CHF 97'000; Se-kundarstufe I CHF 105'000, Kanton St. Gallen CHF 117'000; Sekundarstufe II CHF 126'000, Kanton St. Gallen CHF 134'000. Also je länger es geht, geht die Schere einfach auf. Also ich werde den Antrag des Abg. Alexander Batliner unterstützen. Und wenn man die Möglichkeit hätte, dieses zweite Prozent hier in diese Lohnpflege einfliessen zu lassen, dann würde ich das sehr begrüssen. Aber ich denke nicht, dass wir heute die Möglichkeit haben, das zu beschliessen, weil wir das Lohngesetz heute nicht ändern können. Aber ich möchte Ihnen einfach noch einmal mitgeben, dass es mir nicht um mich geht, sondern vor allem um die anderen Lehrerinnen und Lehrer hier im Land, vor allem um die jungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Lohnverhandlungen haben hart zu sein und das findet hier eben gerade im Moment statt. Ich anerkenne ausdrücklich die Haltung der Regierung, die sich veranlasst sieht, obwohl die Verlockung gross wäre, höhere Lohnerhöhungen zuzuerkennen, mit einem massvollen Vorschlag ins Rennen zu gehen. Ich anerkenne auch die Überlegungen, die hinter den Anträgen des Kollegen Batliner und der Kollegen von der Freien Liste stehen. Aber vielleicht gibt es zwischen allen diesen Dingen noch irgendwo einen Kompromiss, den sowohl diejenigen, die noch eher dem Antrag der Regierung anhängen, als auch diejenigen, die anderen Anträgen anhängen, gemeinsam beschliessen könnten. Ich stelle in Aussicht, dass ich einen Antrag stelle, die Lohnsumme um 1,5% zu erhöhen, wovon 0,75% generell zu verteilen sind und 0,75% leistungsbezogen. Der kommt erst dann zur Abstimmung, wenn die anderen beiden, weiter reichenden Vorschläge nicht angenommen würden. Ich möchte gerne auch die Regierung fragen, was sie allenfalls von einem solchen Kompromiss hält.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, langsam gehen wir hier in einen Lohnbasar. Jetzt stelle ich den Antrag auf Ende der Diskussion und ich möchte nochmals klar festhalten, wir sprechen hier über einen Lohnantrag für die gesamte Staatsverwaltung und nicht nur für Lehrer. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bin dem Abg. Christoph Wenaweser noch eine Antwort schuldig. Ich kann mit diesem Vorschlag sehr gut leben. Es wird auch das Leben der Amtsleiter erleichtern, um diese Lohnerhöhung entsprechend zu verteilen. Das ist keine Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. In dem Fall deponiere ich den Antrag, die Gesamtlohnsumme um 1,5% zu erhöhen - 0,75% davon sind individuell und 0,75% generell zur Verteilung zu bringen -, und gehe davon aus, dass über diesen Antrag als dritter abgestimmt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Damit scheinen wir am Ende der Eintretensdebatte angekommen zu sein und können zu den Abstimmungen kommen. Wir stimmen als erstes über den Antrag des Abg. Thomas Lageder ab, danach über den Antrag des Abg. Alexander Batliner, danach über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser, sofern nicht schon einer der Anträge angenommen wäre. Damit auch keine Missverständnisse aufkommen und alle es richtig verstehen, bitte ich den Abg. Thomas Lageder, seinen Antrag noch einmal vorzutragen.Abg. Thomas Lageder
Danke, Herr Präsident. Das mache ich natürlich gerne. Also das wäre dann: - für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6
- einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils,
- und einem Anteil von 1% der Gesamtlohnsumme für einen einmaligen variablen Leistungsanteil zuzustimmen.
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Ich darf Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass man auch einem Antrag zustimmen kann, wenn man bereits einem anderen Antrag zugestimmt hat. Wir wollen am Schluss eine Lösung haben. Damit kommen wir zum Antrag des Abg. Alexander Batliner. Ich bitte auch Sie, den Antrag noch einmal zu wiederholen.Stv. Abg. Alexander Batliner
«Der Hohe Landtag wolle - für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6 einem Anteil von 2% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils (1% generell, 1% leistungsbezogen) zustimmen;»
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abg. Alexander Batliner die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser ab. Ich bitte auch Ihn, diesen Antrag noch einmal zu wiederholen.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Da ich mit der Terminologie des Besoldungsgesetzes nicht detailliert vertraut bin - ich versuche es, müsste allenfalls noch eine Korrektur bekommen: «Der Hohe Landtag wolle für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6 einem Anteil von 0,75% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils und von weiteren 0,75% zur Anpassung des variablen Leistungsanteils zustimmen;» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nein, das ist eben genau nicht richtig, wenn Sie es so formulieren, weil Sie dann mit 0,75% einen Bonus sprechen, der eben nicht auf den Lohn geschlagen wird. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich am Antrag des Abg. Alexander Batliner orientieren, und ich kann Ihnen kurz vorschlagen, wie der Antrag richtig lauten müsste für Ihre Zahlen. «Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den Antrag, der Hohe Landtag wolle - für das Jahr 2018 gemäss Art. 14 Abs. 1 des Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6 einem Anteil von 1,5% der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des fixen Leistungsanteils (0,75% generell, 0,75% leistungsbezogen) zustimmen;»
Dann haben Sie eine Erhöhung des fixen Leistungsanteils um 1,5% und beauftragen die Regierung, hälftig, das heisst 0,75% generell und 0,75% individuell, zu erhöhen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. In dem Sinne bitte ich Sie, den Antrag, so wie vom Herrn Regierungschef formuliert, von mir als eingebracht zu betrachten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen zugestimmt. Somit können wir mit der Lesung weiterfahren. Punkt 2 des Antrages wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Punkt 2 des Antrages steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Aufgrund des geänderten Antrages zu 1. müsste die massgebliche Lohnsumme entsprechend erhöht werden. Sie lautet nun neu CHF 97'444'000. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden dann eine Abstimmung über den gesamten Antrag vornehmen, wenn es keine Änderungsanträge gibt. Wir lesen weiter. Punkt 3 des Antrages wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Punkt 3 des Antrages steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Punkt 4 des Antrages wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Keine Wortmeldungen. Somit können wir über den Antrag der Regierung unter Beachtung der nun geänderten Zahlen in Abs. 1 und 2 abstimmen. Wer dem Antrag der Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimmen abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Antrag mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir können mit der 1. Lesung des Finanzgesetzes beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Hier geht es um die Festsetzung des Sollertrags. Ich möchte den Herrn Regierungschef kurz bitten, auszuführen, welche Effekte das auf die Einkommenssituation des Staates hätte, wenn der Sollertrag auf 3% gesenkt würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Diese Frage kann ich Ihnen spontan so nicht beantworten. Wir haben im Rahmen eines Berichts und Antrags Ausführungen gemacht, als es um die Entkopplung ging. Aber ich habe diese Zahlen jetzt nicht im Kopf, das ist schon zu lange her.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich spiele eigentlich mit dem Gedanken, hier einen Antrag zu stellen. Und ich finde es schade, dass die Regierung eigentlich nicht vorbereitet ist - wie soll ich sagen? -, dass die Regierung nicht darauf vorbereitet ist, die Effekte eines Anpassens des Sollertrages zu benennen. Denn hier hat der Landtag ja seine Kompetenz, hier kann er ja steuern - eigentlich. Aber vielleicht kann er auch nicht steuern, weil er eben gelähmt ist durch die Koppelung an den EK-Zinsabzug. Ich glaube, Sie wissen, worauf ich hinaus will. Wie gesagt, ich möchte Sie einfach nochmals bitten, das auszuführen, sonst werde ich vielleicht einen Antrag ins Blaue versuchen. Vielleicht hat es dann auch eine zukünftige Wirkung auf das Steuergesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sie haben natürlich das Recht, hier einen Antrag zu stellen. Wenn Sie hier den Sollertrag entsprechend reduzieren wollen, dann bin ich wirklich sehr überrascht aufgrund der Postulate, die sie gestern eingebracht haben, und weil sie da ausgeführt haben, dass mit diesem Sollertrag die Vermögenssteuer gegenüber früher sogar reduziert worden ist. Also da widersprechen Sie sich ja selbst. Sie haben natürlich recht, dass diese Koppelung entsprechend Probleme bietet. Ein tieferer Sollertrag führt auch dazu, dass man einen tiefen Eigenkapitalzinsabzug hat, was insgesamt die Staatskasse belastet. Wenn man den Sollertrag entsprechend erhöhen würde, würde das die Steuern für natürliche Personen erhöhen, würde aber die Steuern für Unternehmen reduzieren. Und wie Sie ja gestern auch ausgeführt haben, hat die Regierung im Rahmen des Massnahmenpaketes III eine Entkoppelung von Sollertrag und Eigenkapitalzinsabzug beim Landtag beantragt, ist nicht durchgedrungen, hat dann aber gemeinsam mit der Wirtschaft eine einvernehmliche Lösung gefunden, die quasi aufkommensneutral war. Das heisst, wir haben dort Grössenordnung CHF 14 Mio. bis CHF 15 Mio. Mehrerträge erzielt und damit dieses Thema erledigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, nur noch einmal eine ganz kurze Ausführung von meiner Seite. Nein, es würde sich eben nicht widersprechen, hier einen Antrag auf Senkung des Sollertrages auf 3% zu stellen, denn die Koppelung ist nun einmal Gesetz. Dann gilt es, abzuwägen, was das geringere Übel ist, ob nun die Einnahmen auf der Unternehmensseite steigen oder ob die Einnahmen auf der Seite der natürlichen Personen steigen. Dann kann man eben klar sagen, dass momentan die Situation mit dem Tiefzinsniveau so ist, dass beim EK-Zinsabzug der Zinssatz zu hoch ist. Und auf der anderen Seite beim Sollertrag ist er eben auch, wenn man gerade den kleinen Sparer anschaut, zu hoch. Das wäre meine Überlegung. Aber dass ich mir mit diesem Antrag selber widersprechen würde, dem kann ich nicht beipflichten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Damit haben wir die 1. Lesung des Finanzgesetzes für das Jahr 2018 vorgenommen. Da wir bereits abschliessende Behandlung beschlossen haben, nehmen wir nun die 2. Lesung vor. Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Finanzgesetz für das Jahr 2018 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir das Finanzgesetz erlassen. Die Regierung beantragt, dieses Finanzgesetz als dringlich zu erklären. Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 16 abgeschlossen. Ich schliesse die Landtagssitzung. Mit speditiver Arbeitsweise können wir das morgen erledigen. Vielen Dank. Die Sitzung ist geschlossen (um 19:25 Uhr).
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