Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) (Nr. 27/2017) [1. Lesung: 9. Juni 2017] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 88/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung). Diese Vorlage wurde am 9. Juni 2017 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 88/2017. Wir können mit der Lesung durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 3 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 11 Bst. d und Ziff. 23 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 11 Bst. d und Ziff. 23 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Bst. f und g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Bst. f und g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c, Abs. 4 Bst. b und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c, Abs. 4 Bst. b und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch von meiner Seite guten Morgen allerseits. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie haben uns auf die 2. Lesung einige Informationen versprochen, die ich aus diesem Bericht und Antrag nicht entnehmen kann. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um den Abs. 5 dieses Artikels. Und ich werde einen Abänderungsantrag stellen in der Form, dass auch ein zweites Amt oder eine zweite Stelle für die Kontrolle dieser Daten verantwortlich ist. Wörtlich wird in Abs. 5 der Antrag lauten: «Die Datenschutzstelle und das Amt für Kommunikation kontrollieren die Anwendung der Bestimmungen betreffend Datenschutz und Datensicherheit in Bezug auf Daten, die zum Zwecke der Mitwirkung bei einer Überwachung bearbeitet werden.» Ich möchte diesbezüglich auf Ihre Aussagen aus der 1. Lesung verweisen, wo Sie uns gesagt haben, ich zitiere: «Wir haben geschrieben, wir prüfen das noch. Ich denke auch, da braucht es technisches Know-how. Das ist klar. Wo wir das herbekommen, werden wir prüfen und dann entsprechend ausführen.» Sie haben dieses technische Know-how in diesen Artikel nicht integriert. Sie schreiben auf Seite 13 des Berichts und Antrags, dass zur Diskussion gestanden sei, die Zuständigkeit der Datenschutzstelle infrage zu stellen, und dass die beibehalten werden soll. Es war bei meinen Ausführungen im Rahmen der 1. Lesung für mich nie die Intention, die Datenschutzstelle aus diesem Artikel zu streichen, sondern ein zweites Amt bei dieser Kontrolle hinzuzufügen, zumal es ja nicht nur den Datenschutz betrifft, sondern auch die Datensicherheit, wie in der zweiten Zeile des Abs. 5 ausgeführt ist. Und ich bin einfach der Überzeugung, dass die Datenschutzstelle in Bezug auf die Datensicherheit das Know-how hierzu nicht hat, sondern das Amt für Kommunikation eher geeignet ist.Ich habe im Rahmen der 1. Lesung vorgeschlagen, das Amt für Informatik hier hinzuzufügen. Der Abg. Thomas Rehak hat dann das Amt für Kommunikation ins Spiel gebracht und die Argumentationen, die der Abg. Rehak dazumal auch ausführte, waren für mich stimmig, weshalb ich den Vorschlag des Abg. Rehak, das Amt für Kommunikation hier einzufügen, übernommen habe. Und ich bitte, diesen Antrag wohlwollend zu behandeln. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ein gewisses Wohlwollen kann ich Ihnen da durchaus entgegenbringen, Herr stv. Abg. Alexander Batliner. Wir haben das in der Tat überprüft, sind aber zum Schluss gekommen, dass die Aufteilung der Verantwortung auf zwei Stellen insofern schwierig wird, weil dann nicht mehr klar ist, wer nun die Verantwortung hat, das zu überprüfen. Wir haben deshalb die Datenschutzstelle hier drin gelassen in der Auffassung, dass die Datenschutzstelle eben sicherzustellen hat, dass sie diese Kontrollen auch übernehmen können und entsprechendes Personal beziehungsweise die entsprechende Kompetenz eben auch sicherstellen müssen. Ich glaube, es wäre schwierig, wenn wir hier im Landtag oder von der Regierung aus quasi sagen würden, ich glaube nicht, dass die heute dieses Personal haben und deshalb können wir es ihnen hier nicht geben. Denn sonst müssten wir ja über die Personaldecke aller Stellen hier detailliert im Bilde sein. Von dem her war unsere Zielsetzung, dass wir sagen, es ist eben diese eine Stelle, die das übernehmen muss und sicherstellen muss, dass sie auch die Kompetenzen hat. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann das schon nachvollziehen. Nur, es gibt zwei Bereiche, die zu kontrollieren sind: den Datenschutz und die Datensicherheit. Und die Datenschutzstelle soll für den Datenschutz zuständig sein und das Amt für Kommunikation für die Datensicherheit. Das braucht technisches Know-how, das braucht IT-Wissen, wo ich die Aufgaben nicht bei der Datenschutzstelle sehe. Und die Datenschutzstelle hat für mich diesbezüglich andere Aufgaben auch zu erfüllen und deshalb werde ich den Antrag beibehalten, hier das Amt für Kommunikation einzufügen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Selbstverständlich können Sie den Antrag einbringen. Ich möchte aber noch das Stichwort der Amtshilfe hier anbringen, dass es natürlich möglich ist, dass die Datenschutzstelle auf andere Ämter zugeht, wenn sie denn deren Kompetenzen braucht. Aus meiner Sicht sollte die Verantwortlichkeit eineindeutig geklärt sein. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde der Antrag gestellt, Art. 52 Abs. 5 wie folgt abzuändern: «Die Datenschutzstelle und das Amt für Kommunikation kontrollieren die Anwendung der Bestimmungen betreffend Datenschutz und Datensicherheit in Bezug auf Daten, die zum Zwecke der Mitwirkung bei einer Überwachung bearbeitet werden.» Wer diesem Antrag des Abg. Alexander Batliner die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über den gesamten Artikel in der vorliegenden Fassung ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 52a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52a steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch bei diesem Artikel möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar die Frist von sechs Monaten auf drei Monate festzulegen, sodass im Artikel dementsprechend in der dritten Zeile einfach «von sechs Monaten» mit der Wortgruppe «von drei Monaten» ersetzt wird. Ich möchte diesbezüglich die Ausführungen aus der 1. Lesung des Abg. Christoph Wenaweser aufnehmen, der gesagt hat: «Bei der Setzung von Fristen für die Vorratsdatenspeicherung handelt es sich meines Erachtens immer um eine Abwägung zwischen dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und einer möglichst optimalen Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Verbrechen.» Und er hat zusätzlich angeführt: «Leicht machen dürfen wir uns diese Entscheidung nicht.» Diesem Votum des Abg. Christoph Wenaweser aus der 1. Lesung möchte ich eigentlich nichts hinzufügen. Ich kann das voll und ganz unterstützen, weshalb ich die Frist hier auf drei Monate gerne festlegen möchte. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Guten Morgen. Ja, ich unterstütze den Antrag des Abg. Alexander Batliner. Für mich sind die Fristen von sechs Monaten auch viel zu lang. Ich hätte, wenn ich schneller gewesen wäre, zwei Monate vorgeschlagen, aber ich nehme auch drei Monate. Das entspricht ungefähr auch der Speicherfrist in Deutschland von zehn Wochen, wenn das Gesetz dort überhaupt in Kraft wäre, was es immer noch nicht ist, weil da auch verfassungsrechtliche Fragen zu klären sind. Das Gleiche ist ja in Österreich auch der Fall, wie es auf Seite 16 geschrieben wird. Ich sehe jetzt nicht ein, warum wir auf sechs Monate gehen müssen, wenn unsere deutschen Nachbarn zehn Wochen nehmen. Deswegen: Zwei Monate oder drei Monate in diesem Fall sind vollkommen ausreichend. Vorratsdaten zu speichern, ist schön und gut, aber man muss sich auch bewusst sein: Mit diesen Vorratsdaten lässt sich ein komplettes Bewegungsprofil anlegen und auch Gewohnheiten von einem Bürger im Land abbilden, wenn man möchte. Es sind ja nicht nur die Telefondaten, die gespeichert werden, oder E-Mail-Daten, also wer mit wem kommuniziert, sondern auch, wo ich mit meinem Auto hingefahren bin, wann mein Handy wo registriert worden ist und so weiter. Deswegen bin ich für den Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich danke dem Kollegen stv. Abg. Alexander Batliner für seinen Antrag, für seine begleitenden Worte und ebenso danke ich für die Worte des Kollegen Patrick Risch. Ich werde diesen Antrag vollumfänglich unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Patrick Risch noch erweitern. In Deutschland ist es ja sogar so, dass zwischen Verbindungsdaten und Standortdaten ein Unterschied gemacht wird. Und bei den Standortdaten, die meines Erachtens noch sensibler sind als die Verbindungsdaten, wird in Deutschland ja sogar nur ein Monat vorgesehen, wie aus der Tabelle auf Seite 16 des Berichts zu entnehmen ist. Die Regierung hat ja ausgeführt, dass sie diesbezüglich keine Unterschiede machen möchte zwischen Verbindungs- und Standortdaten, auch aus technischen Gründen und der Einfachheit halber. Diesem Ansinnen kann ich beipflichten - aber umso wichtiger ist es dann auch, diese Frist zu kürzen, da damit eben nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Standortdaten davon betroffen sind. Und wenn man auf eine sechsmonatige Frist geht, dann bin ich schon der Ansicht, müsste eine Unterscheidung zwischen Verbindungsdaten und Standortdaten gemacht werden. Aber wie gesagt, die Ausführungen der Regierung zu dieser unterschiedlichen Handhabung kann ich eigentlich nachvollziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich möchte hierzu schon noch einmal ein paar Ausführungen machen, zusätzlich zu dem, was wir schon ausgeführt haben in diesem Dokument, und auch hinsichtlich der 1. Lesung, als der Abg. Christoph Wenaweser mich auch darauf hingewiesen hat, dass damals mein Vorvorgänger Martin Meyer darauf hingewiesen hatte, dass man die Fristen dann eben noch einmal anschauen müsse im Sinne auch des Standortnachteils für Liechtenstein. Vor diesem Hintergrund haben wir eben auch die anderen Länder noch einmal betrachtet, haben auch eine Liste eingefügt, wie es in anderen Ländern ist. Und es gibt eine schöne Ausnahme in diesem Umzug und das ist Deutschland. Deutschland ist das einzige Land, das hier kürzere Fristen hat. Ich hätte noch eine ganze Liste hier, die mit einem Jahr drin sind, also zwölf Monate: Da ist Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich und so weiter und so fort - also eigentlich alle ausser dann eben Deutschland, die hier deutlich mehr haben. Sie haben ausgeführt, Herr stv. Abg. Alexander Batliner, dass man es sich schon gut überlege, wenn man hier auf sechs Monate gehen würde. Ja, wir sind heute bei sechs Monaten. Also es ist nicht so, dass wir hier etwas hochsetzen. Es ist so, dass wir die sechs Monate belassen, und dass wir mit dieser Vorlage eben die Regelung, was mit diesen Daten gemacht werden kann, deutlich verschärfen und eben quasi regeln und klären. Und von dem her bleiben wir bei sechs Monaten, das ist unser Vorschlag, und regeln viel genauer, was damit gemacht werden müsste.Es kam jetzt auch vom Abg. Patrick Risch - so jedenfalls habe ich das verstanden - dann eben wieder: Man speichert ja Daten, die man eigentlich nicht speichern sollte. Hier geht es um die Daten, die die Betreiber sowieso speichern. Die brauchen sie auch, um die Rechnung zu stellen. Also wenn Sie jetzt noch auf zwei Monate oder dann vielleicht zwei Wochen runtergehen würden - gewisse von diesen Daten sollte man nicht löschen, bevor man die Rechnung stellt. Also von dem her müssen wir schon ein bisschen schauen, dass wir jetzt nicht einfach wild das so weit herunterziehen, dass wir vielleicht operativ noch ein Problem bekommen. Es geht darum, die Daten, die sowieso anfallen, so zu regeln, dass man sie eben brauchen kann. Zum einen operativ, das ist sowieso klar, aber dass dann auch geregelt ist, wann die wie gelöscht werden müssen und wann die im Sinne der Strafverfolgung dann auch genutzt werden könnten. Es gab eine Arbeitsgruppe, die das ausgearbeitet hat, und die sind zum Schluss gekommen, dass sechs Monate ein guter Kompromiss ist. Und wenn wir von der Strafverfolgung sprechen, dann ist vielleicht auch noch wichtig: Irgendwann muss ja dann der Richter auch entscheiden, dass man auf die Daten zugreifen kann. Und dass unsere Gerichte nicht in zwei Wochen oder in drei Tagen entscheiden, sondern vielleicht ein bisschen länger brauchen, damit man dann vielleicht auch noch die Chance hat, diese Daten dann vielleicht für diese Strafverfolgung zu brauchen, ist klar. Von dem her denke ich, wir haben das ausgeführt, ich habe jetzt nochmals nachgedoppelt. Und ich denke, wir sind mit diesen sechs Monaten nicht in einem Standortnachteil, das kann man wirklich nicht sagen, wir sind hier ein bisschen höher als Deutschland und besser als die meisten anderen. Und von dem her denke ich, der Vorschlag der Regierung ist durchaus vernünftig. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Das Argument mit der Rechnungstellung kann ich so nicht ganz stehen lassen, denn eigentlich werden ja nur die Daten gespeichert, welche für die Rechnungstellung notwendig sind, sprich die Telefonanrufe, also die Telekommunikation. Ich habe noch nie eine Rechnung erhalten für meine Anzahl E-Mails, die ich versandt hatte. Also die werden ja auch gespeichert. Es wird ja auch der Standort meines Autos gespeichert, wenn sich das Auto mit dem Handymasten verbindet und was immer auch da überträgt. Man weiss ja nicht einmal ganz genau, was da über den Kommunikationskanal fliesst via Telecom. Deswegen finde ich drei Monate vollkommen ausreichend. Ich habe noch nie eine Rechnung erhalten, die drei Monate zurückgeht. Also meistens kommt sie ziemlich postwendend, wenn der Monat abgeschlossen ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es werden eben schon viele Daten gespeichert. Auch wenn Sie sich mit Ihrem Handy bewegen und an einem WLAN-Point vorbeigehen, wenn Sie es nicht einmal registrieren, ist das schon gespeichert. Also das ist auch so. Ich denke, drei Monate müssten genügend sein. Ich denke auch, dass man die Rechnung bis in drei Monaten geschrieben hat. Und viele von diesen Daten, welche hier gespeichert werden können und auch gespeichert werden, sind nicht relevant für die Rechnung. Und von dem Sinn her denke ich, drei Monate ist eine Zeit, mit der man auskommen müsste. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, es geht mir hier nicht um Standortvor- und -nachteile, es geht mir um den Persönlichkeitsschutz. Und ich gewichte diesen einfach dementsprechend höher als Sie in diesem Fall. Und ich glaube einfach, dass deshalb auch drei Monate die richtige Zeitspanne sind. Aber Standortvor- und -nachteile, das spielt bei mir bei diesem Punkt eine sehr untergeordnete Rolle. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, der Standortvorteil, das war eben die Diskussion, auf die der Abg. Christoph Wenaweser im Hinblick auf die Diskussion damals bei der Einführung des Gesetzes hingewiesen hat. Deshalb habe ich, weil Sie das referenziert haben, noch einmal darauf hingewiesen. Für mich ist es auch klar, dass der Standortvorteil hier nicht das matchentscheidende Thema ist. Nichtsdestotrotz denke ich, man darf durchaus eben auch ins Ausland schauen, was andere Länder machen. Und andere Länder - ausser Deutschland - sind durchaus bei sechs oder mehr Monaten. Das war der Punkt den ich anführen wollte. Von den Abgeordneten Thomas Rehak und Patrick Risch kam jetzt nochmals die Aussage: Ja, man weiss nicht so genau, was die denn da alles so speichern und da wird dann eben schon sehr viel gespeichert. Ich möchte darauf hinweisen: Hier ist klar geregelt, was gespeichert wird, welche Daten und welche nicht. Wir haben es auf Seite 11 auch nochmals detailliert ausgeführt. Und ich glaube, es ist klar, um welche Daten es hier geht. Und es ist auch so, der Abg. Patrick Risch hat nochmals gesagt, man wisse ja auch nicht, was die Telecom dann auch noch über den Inhalt weiss. Nun, hier geht es um die Verkehrs- und Standortdaten, wie wir ausgeführt haben. Und von dem her glaube ich, das Rechtsgebiet und auch das Objekt, um was es hier geht, ist einigermassen klar eingegrenzt. Und wir müssen uns auf das beziehen, was wir jetzt auch im Gesetz regeln wollen. Was die Monate angeht: Ich glaube, das habe ich abschliessend ausgeführt. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss und die Regierung kam zum gleichen Schluss: belassen bei sechs Monaten. Und ich möchte beliebt machen, dem Antrag nicht zu folgen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich möchte die Regierung doch nochmals bitten, konkret auszuführen, wie das aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden aussieht, wenn diese Daten nicht mehr vorhanden sind. Wie geht das dann ab? Wie soll man irgendetwas beweisen können nach drei Monaten? Betreiben wir hier nicht eher Täterschutz als Opferschutz? Da möchte ich konkret von der Regierung wissen, wie sie dies sieht. Ich weiss schon, es steht einiges hier drin, aber mitunter muss man es nochmals erläutern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Meine grosse Sorge galt auch nicht dem Standortvor- oder -nachteil. Ich habe das nur erwähnt, um den damaligen zuständigen Regierungsrat Dr. Martin Meyer vollständig zitiert zu haben. Wenn man einen Blick auf das Brüsseler Urteil wirft, gemäss dem jetzt eben auch diese Vorlage bei uns in Behandlung steht, dann kann man nochmals sagen: «Das Urteil aus Brüssel fordert eine Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung auf Zeitraum, geografisches Gebiet oder den Personenkreis. Eine sich auf alle Teilnehmer und registrierten Nutzer erstreckende und alle elektronischen Kommunikationsmittel», man muss sich das vorstellen: alle elektronischen Kommunikationsmittel, «und Verkehrsdaten erfassende, nationale Regelung sehe keine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme in Abhängigkeit von dem verfolgten Ziel vor. Eine solche Regelung», so Brüssel, «betreffe pauschal sämtliche Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich diese Personen auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte.» Das Urteil aus Brüssel sagt weiter: «Sie gilt auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte. Zudem sieht sie keine Ausnahme vor, sodass sie auch für Personen gilt», und das ist halt schon auch noch ein Punkt, «deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften einem Berufsgeheimnis unterliegen könnten.» Das sind für mich die wesentlichen Argumente, weswegen ich eine Kürzung der Frist auf drei Monate unterstützen würde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, vielen Dank nochmals für das Vorlesen, was aus Brüssel kommt. Ich glaube, alleine für die Frist kann man das nicht herziehen. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Das sehe ich schon auch. Aber das war ja eigentlich fast schon ein Rückkommen auf den Grundsatz dieser Regelung. Und ich denke, wir diskutieren jetzt hier einmal über die Frist und nicht über den Grundsatz. Und da komme ich zum Abg. Wendelin Lampert. Ja, es ist so. Hier muss man schon schauen, ist es Opfer- oder Täterschutz? Was wir noch geändert haben, auch auf den Hinweis des Abg. Thomas Rehak hin, ist die Löschung dieser Daten. Und es ist hier vorgeschrieben, dass es dann wirklich gelöscht wird und nicht einfach so gelöscht, sondern sicher gelöscht, dass dann nichts mehr da ist. Und ich glaube, es ist auch gut, dass dann irgendwann nichts mehr da ist. Aber wenn halt nach drei Monaten gelöscht ist, dann kann die Strafverfolgung dann schon sagen: Ich hätte jetzt noch gern die Daten. Aber dann sind sie nicht mehr da und dann wird auch nicht darauf zugegriffen. Der Fall ist klar. Und von dem her habe ich vorhin schon ausgeführt: Es ist schon sinnvoll, die Daten für eine gewisse Zeit zu behalten, damit es überhaupt die Möglichkeit gäbe, darauf zuzugreifen. Und deshalb sind wir auf die sechs Monate gekommen. Ich denke, wie gesagt, wir sind hier nicht alleine in Europa und auch nicht alleine auf der Welt, wenn wir bei sechs Monaten bleiben, sondern dann sind wir eher am unteren Limit, ausser: Deutschland hat es noch kürzer. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für die Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich hätte doch noch eine Frage. Ich habe sie bei der 1. Lesung schon gestellt, wie die Erfolgsquote ist, die Aufklärungsquote mithilfe von Vorratsdaten. Aufgrund der wenigen oder gar keiner Fälle in Liechtenstein kann man keine Rückschlüsse ziehen. Aber wie sieht es im Ausland aus, Schweiz oder Frankreich, wo zwölf Monate sind und dennoch Straftaten vorherrschen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht gerade eine Anschlussfrage zur Frage des Abg. Patrick Risch. Sollten wir diese Frist von sechs auf drei Monate reduzieren: Wie wird dann die Erfolgsquote vom dritten bis zum sechsten Monat sein, wenn die Daten gelöscht sind? Die Antwort liegt auf der Hand. Die wird dann gegen null tendieren. So einfach ist es. Ich bin klar für Opferschutz, das muss ich Ihnen sagen. Und deshalb werde ich die Regierung unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Patrick Risch, das kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten. Wie gesagt, wir haben für Liechtenstein die Zahlen erhoben. Das waren diese rund zwei Fälle, über die wir gesprochen haben. Und wie ich schon einmal ausgeführt habe, mit dieser Regelung hier regeln wir noch klarer, wie auf diese Daten zugegriffen werden kann. Es ist eigentlich also eine Erhöhung der Sicherheit und nicht eine Reduktion der Sicherheit, und es ist ein Beibehalten der Frist, wie wir sie hatten. Das möchte ich nochmals klar gesagt haben. Ja, zum Abg. Wendelin Lampert: Die Antwort ist einfach zu sagen, wie hoch die Erfolgsquote zwischen dem dritten und dem sechsten Monat wäre. Die wäre dann 0%. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Interessant zu wissen wäre natürlich noch, wie lange die NSA die Daten speichert. Da bin ich mir ganz sicher, dass es mehr als sechs, zwölf oder auch 24 Monate sind. Und da bin ich mir auch sicher, dass wir, wenn wir die Daten nach drei Monaten löschen, sie bei der NSA anfordern können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zum Abg. Harry Quaderer: Ob wir das dann anfordern könnten und ob wir eine Antwort bekommen würden, das stelle ich jetzt einmal infrage. Ich kann Ihnen aber ausführen: Offiziellerweise ist in Amerika die Speicherfrist zwölf Monate. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über den Antrag des Abg. Alexander Batliner befinden. Er beantragt, bei Art. 52a den Einschub «für einen Zeitraum von sechs Monaten» abzuändern in einen Einschub «für einen Zeitraum von drei Monaten». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 52a in der vorliegenden Fassung ab. Bitte stimmen Sie jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 52b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52b steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vorab, Herr Regierungschef-Stellvertreter, bin ich froh, dass Sie in Abs. 1 Bst. c dieses Artikels die Diskussion aus der 1. Lesung aufgenommen haben und diese Formulierung dementsprechend auch, zumindest aus meiner Perspektive, verschärft haben. Ich kann den Änderungen in Bst. c zustimmen. Ich möchte aber nun auf den Bst. e dieses Absatzes eingehen. Wir haben bereits in der 1. Lesung über den Standort dieser Daten gesprochen und Sie haben dort auch glaubhaft ausgeführt und auch vom Urteil her, dass es vorgeschrieben ist, dass alle EWR-Mitgliedstaaten und die Schweiz als Standort für diese Daten infrage zu kommen hätten. Und eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass sich diesbezüglich nicht viel ändert. Doch auf Seite 25 Ihres Berichts machen Sie jetzt einen für mich wesentlichen Einschub, den ich auch in den Artikel aufnehmen möchte und beantragen werde. Und auf Seite 25 schreiben Sie: «Nach den EWR-rechtlichen Vorgaben ist die Speicherung in allen EWRA-Staaten zuzulassen, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben ...» Und dieser Einschub - «die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben» - hat mich doch überrascht, aber auch sehr gefreut. Und deshalb möchte ich hier Ihre Formulierung auch in den Artikel übernehmen und stelle bei Bst. e den Antrag: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten», und jetzt der Einschub, «die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind». Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, diese Ergänzung kann man sicher machen. Ich hätte sie nicht als notwendig erachtet, aber das kann man schon so machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Alexander Batliner, ich wäre dann froh, wenn Sie es noch einmal ganz kurz wiederholen würden. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, mir ist dieser Einschub eben schon noch wichtig, weil es wirklich um hochsensible Daten geht, die nun sechs Monate gespeichert werden. Wir haben zuvor schon darüber gesprochen, was alles gespeichert wird. Und deshalb möchte ich die Sicherheit schon haben, dass die Daten, wenn sie schon im Ausland gespeichert werden sollen, in Staaten gespeichert werden, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben. Und deshalb mein Antrag, ich wiederhole ihn nochmals, Herr Präsident. Bst. e würde dann lauten: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind». Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte nur noch ergänzen, Sie haben jetzt gesagt, wenn sie schon im Ausland gespeichert werden sollen. Also das Ziel ist natürlich nicht und es ist auch nicht zu erwarten, dass da im grossen Umfang im Ausland gespeichert werden wird. Aber der Antrag ist natürlich trotzdem so korrekt. Und weil ich gesagt habe, ich erachte es nicht als notwendig, ist, weil wir davon ausgehen, dass die EWR-Staaten dieses Datenschutzniveau haben. Mit Ihrer Präzisierung, denke ich, ist das dann doppelt unterstrichen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner ab. Er schlägt vor, Art. 52b Abs. 1 Bst. e wie folgt abzuändern: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind; und». Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir stimmen über Art. 52b unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung als Gesamtes ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 52c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 Abs. 2 Bst. u und ubis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 Abs. 2 Bst. u und ubis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. Überschrift vor § 102a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor § 102a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 102a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 102a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 108 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 108 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 357b Abs. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 357b Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich habe hier eine Frage, wieso nicht gerade auch das Datum des Kommunikationsgesetzes eingetragen wird, weshalb hier verschiedene Formulierungen bei Inkrafttreten verwendet werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Warum nicht genau das gleiche verwendet wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Aus meiner Sicht ist es inhaltlich die gleiche Verwendung, weil das ein Standard ist, dass wir quasi auf die Vorlage verweisen, die halt vorne steht. Von dem her ist das, glaube ich, total üblich so. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über III. Inkrafttreten. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Damit haben wir auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 erledigt. Wir machen jetzt zehn Minuten Pause, nachdem die zuständige Kulturministerin abwesend ist.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:05 bis 10:20 Uhr).
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