Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Massnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen), sowie des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) (Nr. 56/2017) [1. Lesung: 7. September 2017] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 84/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Massnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen), sowie des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Diese Vorlage wurde am 7. September 2017 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 84/2017. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. § 1173a Art. 27 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1173a Art. 27 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. § 1173a Art. 46 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1173a Art. 46 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Werter Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Aus legistischen Gründen ist hier der Sachtitel «Missbräuchliche Kündigung» zu streichen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir nehmen die Streichung zur Kenntnis und stimmen über den Paragrafen ab. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.§ 1173a Art. 71 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1173a Art. 71 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte hier im Namen der Fraktion der Freien Liste einen Änderungsantrag wie folgt einbringen:
Abs. 2: «Vereinigungen mit Sitz im Inland, die nach ihren Statuten die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern bezwecken, können mit Einwilligung der beschwerten Person: - im eigenen Namen feststellen lassen, dass eine Verletzung der Rechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorliegt; oder
- im Namen der beschwerten Person einen Rechtsstreit anstrengen oder sich an einem durch die beschwerte Person eingeleiteten Verfahren, entweder in deren Namen oder zu deren Unterstützung, beteiligen.»
Abs. 3: «Sie müssen den betroffenen Parteien wie Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern, Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern oder der betroffenen Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie eine Klage einreichen.»
Ich möchte das wie folgt begründen: Mit diesem Antrag reklamiert die Fraktion der Freien Liste analog dem Verein für Menschenrechte ein Verbandsklagerecht in die Gesetzgebung. Gründe für diesen Antrag gibt es verschiedene: Das alleinige Recht zur Klage wirkt abschreckend. Nur mit einem Verbandsklagerecht können rücksichtslose Arbeitgeber in die Schranken gewiesen werden. Ein Verbandsklagerecht hat präventive Wirkung und verhindert, ohne dass in der Regel auch eine Klage durch den Verband eingereicht werden muss, ein dreistes Ausnutzen der asymmetrisch verteilten Ressourcen und Machtverhältnisse. Ein Verbandsklagerecht ist nur schon dahin gehend gerechtfertigt, dass ein «level playing field» der Verhältnisse sichergestellt werden kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich habe es bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt. Meines Erachtens besteht auch hier Waffengleichheit in Bezug auf die Mittel in einem solchen Prozess. Wie gesagt, die minder bemittelten Personen, die einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht anzustrengen versuchen oder wollen, diese können von der Verfahrenshilfe profitieren und müssen somit die Verfahrenskosten nicht selbst zahlen. Andere Personen haben in diesem Bereich eine Rechtsschutzversicherung, das sind sehr, sehr viele Personen mittlerweile, die das haben. Da werden die Verfahrenskosten von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Und dann gibt es solche Personen, die oh-nehin genügend Verdienst haben und die Verfahrenskosten auch selbst zahlen können. Von dem her spreche ich mich gegen diesen Antrag aus. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Thomas Lageder, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ergänzen Sie Abs. 2 und würden auch Abs. 3 ändern. Das ist aber leider nicht möglich, in einer 2. Lesung einen Absatz, der in der Vorlage nicht vorkommt, zu behandeln. Ich kann Ihnen die Stelle rasch vorlesen, Art. 34 - Beratung von Gesetzesvorlagen - Abs. 4: «Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel oder Absätze betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens zehn Tage vor Beginn der zweiten Beratung beim Parlamentsdienst eingebracht werden.» Also die Abänderung des Abs. 2 wäre natürlich möglich. Vielleicht müssen Sie versuchen, das in den Abs. 2 einzubringen. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank. Ja, dann ändere ich meinen Antrag folgendermassen ab: Ich lese das nochmals kurz vor damit keine Missverständnisse auftreten. Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte alle Abgeordneten, gut zuzuhören, damit ich das nicht wiederholen muss. Abg. Thomas Lageder
Abs. 2: «Vereinigungen mit Sitz im Inland, die nach ihren Statuten die Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern bezwecken, können mit Einwilligung der beschwerten Person:- im eigenen Namen feststellen lassen, dass eine Verletzung der Rechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer vorliegt; oder
- im Namen der beschwerten Person einen Rechtsstreit anstrengen oder sich an einem durch die beschwerte Person eingeleiteten Verfahren, entweder in deren Namen oder zu deren Unterstützung, beteiligen.
- Sie müssen den betroffenen Parteien wie Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern, Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern oder der betroffenen Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie eine Klage einreichen.»
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern? Damit können wir über den Antrag des Abg. Thomas Lageder abstimmen. Sie haben ihn alle gehört. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über den Paragrafen in der vorliegenden Fassung ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiter. § 1173a Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 1173a Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Hier ist noch das Datum des Inkrafttretens einzufügen, sodass es lautet: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2018 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Präzisierung. Wir stimmen über Inkrafttreten ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 252 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 252 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes. Art. 28 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Bitte um Entschuldigung, aber ich würde in Bezug auf die Vorlage 2 das Inkrafttreten noch ergänzen, sodass hier das Inkrafttreten dann synchron ist. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, bitte machen Sie das. Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Auch bei der Vorlage 2 ist noch das Datum des Inkrafttretens einzufügen, sodass es lautet: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2018 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.» Und dann kann man sich folgend hierauf beziehen, dann stimmt es chronologisch. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir nehmen diese Präzisierung zur Kenntnis. Wir stimmen ab über Inkrafttreten bei der dritten Vorlage. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes. Überschrift vor Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 21 Stimmen erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes. Art. 61 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Art. 12 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir alle Vorlagen in 2. Lesung beraten und wir haben Traktandum 26 erledigt. -ooOoo-