Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Nr. 81/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 81/2017 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Im Juni 2016 hat der Landtag dem Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, kurz MAK, sowie die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, kurz MCAA, zugestimmt. Diese Zustimmung war nötig, um mit weiteren Staaten den automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standard multilateral in dem von der OECD vorgegebenen Zeitrahmen zur Anwendung zu bringen. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht festgelegt. Dazu bedarf es der ausdrücklichen bilateralen Aktivierung im Rahmen des vom MCAA vorgesehenen Mechanismus. Einer ersten bilateralen Aktivierung des automatischen Informationsaustausches über das MCAA mit einer Reihe von Partnerstaaten hat der Landtag im November 2016 zugestimmt.Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll nun in logischer Konsequenz das Netz an AIA-Partnerstaaten in Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen Liechtensteins weiter ausgebaut werden. Zur Begründung der vorgeschlagenen Partnerstaatenliste führt die Regierung im Bericht und Antrag auf Seite 19 und 20 an: «Liechtenstein kann nicht völlig unabhängig festlegen, mit wem und wann der AIA eingeführt wird. Diese Flexibilität hängt sehr stark mit internationalen politischen Entwicklungen und Erwartungen (G20, OECD, Global Forum) zusammen.» «Sowohl die OECD, das Global Forum wie auch die G20 erwarten, dass alle Länder den AIA spätestens 2017 (für einen Austausch im Jahr 2018) umfassend umsetzen. Der Spielraum der einzelnen Länder ist dabei sehr klein. Die nötigen nationalen Genehmigungsverfahren sind daher zügig durchzuführen. Der im Rahmen der MAK und des MCAA geltende Ordre Public Vorbehalt kann darüber hinaus nur sehr eingeschränkt Anwendung finden.»Vor diesem Hintergrund hat die Regierung erklärt, dass sie die Umsetzung des AIA mit den im Bericht und Antrag aufgeführten interessierten Jurisdiktionen dem Landtag zur Genehmigung empfiehlt, da sie diese auf die bestehenden Überprüfungsmechanismen abgestellt hat. Konkret heisst das, dass die Regierung zur Beurteilung, ob der automatische Informationsaustausch mit einem Land eingegangen werden soll, neben den rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung selbigen alleinig auf ein abgeschlossenes Confidentiality Assessment per 1. Oktober 2017 abstellt. Dies bedeutet, dass der Austausch bei einem positiven Ergebnis des Assessments reziprok erfolgt oder im Falle eines Action Plans vom jeweiligen Partnerstaat nur Daten empfangen, bis zur Erfüllung des Action Plans jedoch keine übermittelt werden. Somit ist es nicht nur eine blosse Erwartung, sondern die klare Vorgabe der OECD, der G20 und der internationalen Staatengemeinschaft, dass im Sinne des globalen Standards alle Länder mit allen die Daten auszutauschen haben und dort eine Ausnahme gemacht werden kann, wo diese auf Basis eines Mangels im Confidentiality Assessment als objektiv berechtigt angesehen wird. Weitere, liechtensteinspezifische Aspekte im Zusammenspiel der Beziehung zweier Länder bleiben hierbei unberücksichtigt. Ich halte dies für einen ganz wichtigen Aspekt. Aus den eingangs erläuterten Gründen spreche ich mich grundsätzlich für ein Eintreten der Umsetzung des AIA mit den im Bericht und Antrag aufgeführten potenziellen Partnerstaaten aus. Allerdings bestehen bekanntlich noch immer gewisse Diskriminierungen und Benachteiligungen durch potenzielle Partnerstaaten für die liechtensteinische Wirtschaft und Finanzinstitute. Konkret spreche ich von Russland und Brasilien. Diese Diskriminierungen sind bei sachlicher Betrachtung in einigen Fällen argumentativ zu widerlegen und sollten daher mit hoher Priorität - mit dem Ziel der Beseitigung - angesprochen und diskutiert werden. Diese Diskriminierungen stehen in keinem direkten Verhältnis zum AIA. Ich bin mir auch bewusst, dass der AIA deshalb auch nicht als Bedingung oder Hebel in die Waagschale der Diskussion mit diesen Ländern geworfen werden kann. Wir haben eine Verpflichtungserklärung abgegeben und werden diese auch erfüllen. Jedoch halte ich es auch für wichtig, dass der Abschluss des AIA nicht dazu führen darf, dass seitens der betreffenden Partnerländer kein Interesse mehr an der Aufhebung dieser Diskriminierungen besteht. Grundsätzlich wäre es möglich, abweichend vom vorliegenden Vorschlag im Bericht und Antrag, die Aktivierung des AIA mit jenen potenziellen Partnerstaaten, bei welchen Liechtenstein berechtigte und sachlich gerechtfertigte nationale Interessen zur Beseitigung von bestehenden Diskriminierungen hat, durch ein bilaterales Abkommen anstelle des MCAA vorzunehmen. Ich kann nachvollziehen, wenn die Regierung diesen Weg aus politischen Gründen nicht gehen will. Ich rege jedoch immerhin an, dass mit der Notifikation gleichzeitig diesen beiden Ländern gegenüber kommuniziert wird, dass Liechtenstein die umgehende Behebung der noch immer bestehenden Diskriminierungen erwartet. Liechtenstein sollte auch vor dem Druck der internationalen Erwartungen seine berechtigten Interessen wahren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die definitive Festlegung der Länder und Jurisdiktionen, mit denen der automatische Informationsaustausch nun in einem weiteren Schritt umgesetzt werden soll, ist letztlich das Ergebnis einer nicht ganz einfachen Gesamtbetrachtung, bei der rechtliche, politische, aber auch wirtschaftliche Überlegungen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Auf der einen Seite bestehen sehr wohl berechtigte Bedenken, was den Datenschutz und die Korruption in einzelnen der zu notifizierenden Länder angeht. Und zudem wird Liechtenstein von einzelnen der zu notifizierenden Länder nach wie vor unberechtigterweise auf einer schwarzen Liste geführt oder durch Kapitalverkehrskontrollen benachteiligt. Auf der anderen Seite hat sich Liechtenstein zu einer konsequenten Umsetzung des automatischen Informationsaustausches verpflichtet und muss bei der Festlegung der zu notifizierenden Staaten auch potenzielle politische und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen in die Überlegungen miteinbeziehen. Weiters bleibt Liechtenstein wohl auch nichts anderes übrig, als zur Kenntnis zu nehmen, dass der internationale Druck in diesem Bereich sehr hoch ist und die Verhandlungsposition und der Spielraum eines kleinen Landes faktisch stark eingeschränkt sind. Dennoch ist Eintreten auf die Vorlage für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Danke auch für die Erläuterungen des Berichts und Antrags und Ihre Haltung dazu. Ich möchte noch ganz kurz Stellung nehmen zum Votum des Abg. Manfred Kaufmann. Die Regierung hat gegenüber den Verbänden schon mehrfach festgehalten, dass die Beseitigung von Diskriminierungen ein klares Ziel ist, welches eine ganz hohe Priorität geniesst. Und in diesem Sinne kann ich Ihnen auch versichern, dass Liechtenstein natürlich die berechtigten Interessen wahrnimmt und diese auch ganz klar bei diesen Staaten vertritt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: Der Hohe Landtag wolle den nachfolgenden Notifikationen seine Zustimmung erteilen. Der Antragstext ist für alle Länder identisch und lautet wie folgt: «Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten mit ...», und an dieser Stelle folgt das jeweilige Land, «der erstmalige Informationsaustausch erfolgt im Jahr 2019 in Bezug auf Informationen des Jahres 2018.» Wir stimmen über die Notifikationen mit den verschiedenen Ländern einzeln ab.
Notifikation betreffend Aruba. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Barbados. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Bonaire. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Brasilien. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Notifikation betreffend Cook Inseln. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Costa Rica. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Curacao. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Ghana. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Indonesien. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Israel. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Kolumbien. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Libanon. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Marshall Islands. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Montserrat. Wir stimmen ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Nauru. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Niue. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Russland. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 15 Stimmen. Notifikation betreffend Saba. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Saint Kitts and Nevis. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Samoa. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Saint Lucia. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Saudi Arabien. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation betreffend Sint Eustatius. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Schweiz. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Singapur. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation betreffend Sint Maarten. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Notifikation betreffend Uruguay. Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-