Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) (Nr. 65/2017) [1. Lesung: 5. Oktober 2017] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 98/2017); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG). Diese Vorlage wurde am 5. Oktober 2017 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 98/2017. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 2 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 2 und 3a stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung führt auf Seite 12 der Stellungnahme aus, dass eine Verlängerung der Kontrollfrist auf fünf Jahre, von drei auf fünf Jahre, keinen Kontrollabbau darstellt. Diese Meinung teile ich nicht: Eben aufgrund dieser Kontrolle, die zwei Jahre länger dauert als drei Jahre und mit der auch Sozialleistungen in Zusammenhang stehen, bin ich der Meinung, könnten hier im Missbrauchsfall zwei Jahre lang unkontrolliert Sozialleistungen missbräuchlich bezogen werden. Deshalb stelle ich den Antrag, diese Frist von fünf Jahren auf drei Jahre zu reduzieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich noch zu diesem Votum Stellung nehmen: Wie bereits in der Stellungnahme ausgeführt, befürwortet die Regierung die Verlängerung der Frist auf fünf Jahre. Hier geht es, wie ebenfalls dargelegt, nicht um einen Kontrollabbau, vielmehr um einen Bürokratieabbau. Der Aufenthaltsausweis dient zur Kontrolle der tatsächlichen Anwesenheit im Inland. In der Praxis stehen, wie in der Stellungnahme aufgeführt, hierfür andere diverse Kontrollinstrumente zur Verfügung. Verdachtsmomente, dass sich eine Person nicht mehr in Liechtenstein aufhält, stammen beispielsweise von Vermietern oder von andern oder vom Arbeitgeber. In der Schweiz wurde im Jahr 2002 die Kontrollfrist der Niederlassungsbewilligung auch für Drittstaatsangehörige auf fünf statt drei Jahre festgelegt. Dies hat sich in der Praxis bewährt. Im Geltungsbereich des PFZG gilt ebenfalls eine Kontrollfrist von fünf Jahren. Und wie gesagt, auch in Bezug auf die Sozialhilfeleistungsbezüge und so weiter stehen dem APA weitere griffige Instrumente zur Verfügung, um allfällige Erlöschungs- oder Widerrufsgründe jederzeit prüfen zu können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, vielleicht bin ich hier etwas übervorsichtig, aber ich sage mir: Wenn man mit relativ wenig Aufwand Steuergelder vor missbräuchlicher Verwendung schützen kann, dann setze ich mich dafür ein. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Daniel Seger stellt den Antrag, Art. 27 Abs. 2 wie folgt abzuändern: «Der Aufenthaltsausweis wird zur Kontrolle der tatsächlichen Anwesenheit im Inland für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt.» Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 13 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben. Ich lasse jetzt über Art. 27 Abs. 2 und 3a als Gesamtes unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Abänderung abstimmen. Wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 34 Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte eine Frage zu Abs. 1, dort heisst es: «... oder ab Entstehung der ehelichen Gemeinschaft ...» Sind hier auch Lebenspartnerschaften, also eingetragene Partnerschaften, damit gleichwertig? Wenn nicht, würde ich gerne den Antrag stellen, dass das entsprechend formuliert wird - «ab Entstehung der ehelichen Gemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft» sind diese gleichwertig -, wie das immer auch formuliert wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Wir müssen diese Regelung im Partnerschaftsgesetz - was dort die Definierung ist - nachschauen. Können wir das überspringen und nachher nochmals zu diesem Artikel kommen? Ich kann die Frage jetzt nicht beantworten, sie ist im Partnerschaftsgesetz geregelt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann stellen wir Art. 34 Abs. 1 und 1a zurück und werden darauf zurückkommen, sobald die Regierung mir signalisiert, dass sie die entsprechenden Antworten parat hat. Wir lesen weiter. Art. 36 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 Abs. 2 Bst. d, Abs. 2a und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 2 Bst. d, Abs. 2a und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Bst. e und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Bst. e und h stehen zur Diskussion.
Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Aus legistischen Gründen ist hier eine Anpassung vorzunehmen. Der neu einzufügende Bst. h mit dem Wortlaut «wegen eines Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden ist» ist im aufzuhebenden Bst. e einzufügen, sodass letzterer aufgehoben und der vorgeschlagene Bst. h zu Bst. e wird. Hiermit besteht Art. 58 aus den Bst. a bis g, weshalb auch die Aufzählung und das Wort «oder» in Bst. f korrekt sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ist diese Präzisierung allen Anwesenden verständlich? Ich sehe keine Wortmeldung. Somit können wir darüber abstimmen in der soeben gehörten Fassung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 59 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 bis 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 bis 8 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 Abs. 1, 1a und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 1, 1a und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 Abs. 1, 3, 4 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 1, 3, 4 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 Abs. 2a, 4 bis 4b, 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 2a, 4 bis 4b, 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 62a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 Abs. 1a sowie 2 Bst. e, g und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 1a sowie 2 Bst. e, g und h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Bevor wir auf die Übergangsbestimmungen eingehen, kann ich kurz noch den Nachtrag machen zu der Frage unter dem Art. 34 Abs. 1 und 1a. Gemäss Art. 32 Abs. 2 Bst. a im Ausländergesetz: Als Familienangehörige gelten der Ehegatte oder eingetragene Partner. Somit braucht es keine Spezifizierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit wäre diese Frage geklärt und ich lasse über Art. 34 Abs. 1 und 1a abstimmen. Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Ich lasse ebenfalls über II. Übergangsbestimmung abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir die 2. Lesung vorgenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Bevor wir die nächste Vorlage lesen, möchte ich unsere Gäste begrüssen: Zum einen eine siebte Klasse des Gymnasiums Vaduz, es handelt sich um den Wahlpflichtkurs «Politische Bildung», mit ihrem Lehrer Christian Beck, und dann zum andern den Seniorenstamm der VU-Ortsgruppe Schaan. Herzlich willkommen im Landtag. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können die Lesung der nächsten Vorlage vornehmen: Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes. Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 66 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir können die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können die nächste Vorlage lesen: Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes.Art. 5 Abs. 1, 2 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1, 2 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die letzte Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes. Art. 76 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit haben wir sämtliche Vorlagen in 2. Lesung beraten und wir haben Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-