Parlamentarische Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags inkl. überarbeiteter Bericht der Besonderen Landtagskommission und der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags (Nr. 4/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Parlamentarische Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags inklusive überarbeiteter Bericht der Besonderen Landtagskommission und der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags. Der überarbeitetete Bericht der Besonderen Landtagskommission liegt zur Beratung vor. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern der Kommission für die geleistete Arbeit. Um Missverständnissen vorzubeugen, es ist dieser Bericht der BLK, der zur Beratung steht, und nicht etwa der Bericht und Antrag der Regierung zur Vorprüfung. Es ist vorgesehen, die Änderungen der Geschäftsordnung wie bisher üblich durch einfachen Landtagsbeschluss vorzunehmen. Sofern gewünscht, führen wir zuerst eine Eintretensdebatte durch. In der Folge werden wir die vorgeschlagenen Änderungen einzeln beraten und einzeln darüber abstimmen. Danach werden wir eine Schlussabstimmung vornehmen. Fragen beziehungsweise Meinungen zu konkreten Änderungsartikeln können also auch bei der Lesung vorgebracht werden. Nun stelle ich den Bericht der Besonderen Landtagskommission zur Diskussion und ich denke, der Kommissionspräsident wird sich zuerst zu Wort melden.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Besondere Landtagskommission ist nach Art. 69 der Geschäftsordnung des Landtages im Mai-Landtag 2017 bestellt worden, um eine Teilrevision der Geschäftsordnung für den Landtag zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Der Auftrag befasste sich mit zwei Vorlagen: Nämlich im Punkt A geht es um die Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein, die sogenannte GOLT vom 19. Dezember 2012, und im Punkt B um das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages sowie die Beiträge an die im Landtag vertretenen Wählergruppen vom 17. Dezember 1981. In einem ersten Schritt befasste sich die Kommission kurz mit der Reform der GOLT und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung, LGBl. 2003 Nr. 108, welche eine speziell dafür eingesetzte Kommission in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 vorgenommen hat. Um effizient und zielgerichtet vorgehen zu können, entschied sich die Kommission dazu, die zwei Hauptthemen des Landtagsauftrags, nämlich die Teilrevision der Geschäftsordnung des Landtages sowie das Bezügegesetz, voneinander zu trennen und separat zu behandeln. So geht es jetzt um den Teil 1, nämlich um die parlamentarische Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags inklusive überarbeiteter Bericht der Besonderen Landtagskommission und der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags, wie die Headline des Traktandums 10 lautet. Die Besondere Landtagskommission befasste sich sehr eingehend, seriös und mit grossem Verantwortungsbewusstsein damit, dem Landtag - dessen Landtagsabgeordnete das Volk nicht nur repräsentieren, sondern gegenüber den anderen Staatsgewalten vertreten - die notwendige Stellung und Wertigkeit zu geben, die ihm verfassungsmässig zusteht. Es wurde der BLK ein Aufgabenkatalog mit auf den Weg gegeben, der sich insofern definiert, dass die Kommission sogenannte offensichtlich festgestellte Mängel und Unstimmigkeiten, die in der letzten Legislatur geortet wurden, aufgefallen sind, keine optimalen Lösungsansätze aufwiesen und so weiter, überprüft und überarbeitet. In verschiedenen Artikeln wurden Revisionen vorgenommen, die zur Optimierung der Geschäftsordnung notwendig waren. Diese sind auf den Seiten 5 bis 8 aufgeführt und begründet. Diese haben Sie eingehend studieren können und auf diese gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Bei konkreten Fragestellungen gehen wir auf die Hintergründe und Überlegungen, die zu diesen Modifikationen geführt haben, sehr gerne dann speziell darauf ein. In einer breit angelegten Vernehmlassungsrunde wurden auch die einzelnen Fraktionen begrüsst, ihre Inputs und Meinungen abgefragt und eingeholt, sodass diese Vorlage in Abstimmung, in intensiver Einbindung des Gesamtlandtages und damit mit einer völlig transparenten Vorgehensweise finalisiert wurde. Ebenfalls das Landtagspräsidium wurde laufend informiert und dessen begleitende Zustimmung eingeholt. Die wesentlichste Erneuerung und Aufwertung für den Landtag ist der Art. 49 mit der modifizierten Gestaltung und Struktur der künftig vorgeschlagenen Form der Aktuellen Stunde. Mit dieser Plattform haben wir uns in der Besonderen Landtagskommission sehr intensiv auseinandergesetzt. Die Abgeordneten, die schon länger in diesem Hohen Haus tätig sind, wissen um die Defizite der Aktuellen Stunde, die 2013 im Rahmen der letzten GOLT-Revision quasi als Diskussionsplattform bezüglich aktueller und übergeordneter Themen eingeführt wurde. Entgegen der Grundidee der Aktuellen Stunde, dass sich dieses Gefäss von anderen Landtagsbehandlungsformen grundlegend unterscheidet und sich bei dieser Plattform des Landtages eine freie Diskussion entwickeln möge, sah die Praxis ganz anders aus. Die Fraktionen wie auch die Regierung fertigten sich für ihre Inhaltsbeiträge fertige Statements vor, die clustermässig nacheinander heruntergelesen wurden. So kamen meist erst in den letzten paar Minuten, je nachdem, wie dies das verbleibende Zeitkontingent zuliess, ein paar spontane Meinungsäusserungen auf. Mit der neuen Form der Aktuellen Stunde soll der Landtag neben all seinen anderen parlamentarischen Tools ein Gefäss erhalten, das eine eigene Plattform des Landtages «unter sich» ist. Dies ist dann das einzige Tool in dieser Form, das das Parlament, die Volksvertretung im Liechtensteiner Landtag, für sich hat - ohne Teilnahme der Regierung. Ziel der Aktuellen Stunde muss die Umsetzung der Grundidee dieser Plattform sein, dass nämlich die Landtagsabgeordneten unter sich ein übergeordnetes Thema besprechen, sich austauschen, in der Diskussion aufeinander eingehen und nicht fixe Statements in den Raum stellen. Damit kann der Landtag - die Volksvertretung - aufzeigen, dass sich das Plenum Gedanken um die vielfältigen Sorgen, Anliegen, Meinungen und Wünsche der Bevölkerung in Themen, die eine übergeordnete Relevanz einnehmen, macht. Genau aus dieser freien, unter Umständen «Querdenker-Diskussion» können sich sehr wertvolle, wichtige und zukunftsorientierte Anstösse für die Parlamentsarbeit der Fraktionen entwickeln, die von ihnen aufgegriffen werden und in parlamentarische Vorstösse münden. Für den Landtag ist diese Form, diese Gestaltung und diese Zielsetzung der künftigen Aktuellen Stunde ein echter Gewinn in seiner kreativen, kommunikativen parlamentarischen Arbeit. Die Regierung taxierte diese Form der Aktuellen Stunde im Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages als verfassungswidrig. Dass die von der Besonderen Landtagskommission vorgeschlagene Aktuelle Stunde im Art. 49 der GOLT absolut verfassungskonform ist, werden wir noch ausführen. Dies wird nach meinen generellen Ausführungen zur BLK-Revisionsarbeit ein Mitglied der Besonderen Landtagskommission Ihnen im Detail in begründeter Form darlegen. Es ist mir jedoch ein Anliegen, den Prozess dieser «Verfassungsprüfungsgeschichte» zu reflektieren, da dieser Prozess die Mitglieder der Besonderen Landtagskommission schon sehr irritiert hat und dieser Prozess im Rahmen des GVVKG einige Fragen aufwirft. Nachdem die BLK die Auffassung der Verfassungskonformität in ihrem Bericht und Antrag betreffend die partielle Revision der Geschäftsordnung für den Landtag begründete, stellte die Regierung dem Landtag, bevor dieser Bericht und Antrag für die Landtagsabgeordneten überhaupt vorlag, das Rechtsgutachten - erstattet von Dr. iur. Sägesser, Schweiz - zu.Auf der Seite 4 dieses Gutachtens kann der Auftrag der Regierung an den Gutachter nachgelesen werden. Der Auftrag der Regierung an Sägesser lautete: Sägesser soll sich zu einem verfassungsrechtlich begründeten Teilnahmerecht der Regierung im Landtag äussern und dieses darlegen. Also ein Verfassungsrechtliches Teilnahmerecht begründen und darlegen, das war der Auftrag an den Gutachter.Das Resultat von Sägesser: Im liechtensteinischen Verfassungsrecht nicht so bewandert, legt Sägesser den Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung, wo es im Wesentlichen um das Anhörungsrecht der Regierung geht, falsch aus. Die Schlussfolgerung, die die Regierung übernimmt: Der Vorschlag der BLK mit der Aktuellen Stunde ohne Teilnahme der Regierung ist mit der Verfassung nicht vereinbar - in anderen Worten: verfassungswidrig. Die BLK stellte nach diesem Vorliegen dieses Sägesser-Gutachtens der Regierung den Antrag an das Landtagspräsidium, einen profunden Verfassungsexperten einzusetzen, um diese Darstellung der Verfassungswidrigkeit durch Sägesser und Regierung zu prüfen. Das Landtagspräsidium nahm sich am 5. Februar 2018 diesem schriftlichen Antrag an und informierte gleichentags, dass dies nicht notwendig sei, da eine gutachterliche Stellungnahme im Zusammenhang mit der Abklärung der Verfassungsmässigkeit der Reform des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie weiteren damit zusammenhängenden Fragen aus dem Jahre 2012 vom Verfassungsexperten lic. iur. Marzell Beck klar zum Ausdruck bringe, dass der Vorschlag der BLK im Art. 49 der GOLT bezüglich der neuen Form der Aktuellen Stunde verfassungskonform sei. Was erstaunt nun massiv beziehungsweise ist nur schwer nachvollziehbar? Im Vorprüfungsbericht der Regierung wird dieses Gutachten von Marzell Beck nirgendwo erwähnt und verschwiegen. Der von der Regierung beauftragte Gutachter Sägesser hat dieses Gutachten des Verfassungsrechtlers Beck auf der Seite 56 in den Materialien aufgeführt, doch inhaltlich geht Sägesser in seinem Gutachten mit keiner einzigen Silbe auf die profunde Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Marzell Beck ein. Hier hat die Regierung wohl mächtigen Erklärungsbedarf, wie diese Nichtinformation beziehungsweise diese Ausblendung des Gutachtens durch den liechtensteinischen Verfassungsexperten Beck aus dem Jahre 2012 im Bericht und Antrag der Regierung wie auch im Regierungsgutachten Sägesser passieren kann.Ich komme jetzt noch auf zwei Themen zu sprechen, welche in der BLK eingehend diskutiert worden sind. Das erste Thema ist in der Geschäftsordnung des Landtages nicht festgeschrieben, es geht dabei um den Ausstand bei Beschlussfassungen des Landtages und beim zweiten Thema handelt es sich um einen konkreten Antrag. Zur Ausstandsfrage: Es gibt keine festgeschriebene Ausstandsregel, doch wird vom Landtag in der Wahrnehmung seines Mandates vorausgesetzt, dass die Landtagsabgeordneten bei Beschlussfassungen nicht ohne wirklich einschlägige Begründung eines Befangenheitsgrundes sich aus dem Plenum ausklinken und in Ausstand treten. Die Landtagsabgeordneten sind schliesslich nicht als Lobbyisten oder Standesvertreter - zum Beispiel Landesangestellte, Treuhänder, Anwälte, Wirtschaftskammer und so weiter - in den Landtag gewählt, sondern als Volksvertreter. Ihre Aufgabe und Pflicht ist es, nach besten Wissen und Gewissen ihre Meinung und Stimme im Landtag bei Beschlussfassungen abzugeben. Befangenheitsgründe sollen und können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese einschlägig gegeben und im engsten Sinne gegeben sind. Antrag betreffend die Beauftragung eines externen Experten zur Überprüfung des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie des Verwaltungskontrollgesetzes: Die intensive Beschäftigung der Besonderen Landtagkommission mit der Teilrevision der Geschäftsordnung des Landtages und damit indirekt auch mit dem Geschäftsverkehrsgesetz brachte zutage, dass es Not tut, das GVVKG einer generellen Überprüfung zu unterziehen. Aus diesem Grunde stellt die Besondere Landtagskommission den Antrag an den Landtag: Beauftragung eines externen Experten mit der generellen Überprüfung des Geschäftsverkehrs- sowie Verwaltungskontrollgesetzes - Aufgaben, Rechte und Pflichten von Regierung und Landtag - sowie die Beibringung eines entsprechenden gesetzlichen Reformvorschlages an den Landtag. An dieser Stelle ist es mir ein persönliches Anliegen, den Mitgliedern der Besonderen Landtagskommission - der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, Jürgen Beck, Helen Konzett und Daniel Seger - für die sehr konstruktive, sachbezogene, zukunftsorientierte und inhaltlich sehr interessante Zusammenarbeit herzlich zu danken. Dieses Zusammenwirken geht demnächst mit dem zweiten Teil des BLK-Auftrages weiter. Ein spezielles Dankeschön spreche ich in meinem persönlichen Namen wie auch im Namen der BLK an den Landtagssekretär Josef Hilti aus, der die Arbeit der Besonderen Landtagskommission mit seinem profunden Wissen professionell begleitete.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtags, kurz GOLT, geht es - wie der Titel bereits impliziert - darum, die Geschäftsordnung des Landtags dem aktuellsten Stand anzupassen. Es handelt sich hier um eine organisatorische, interne Angelegenheit des Landtags und darum, die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landtages, die Aufgaben und Organisation sowie das Verfahren des Landtages zu regeln. Es geht also alles in allem darum, dass der Landtag sich selbst Richtlinien und Regeln gibt, um einen systematischen Arbeitsablauf zu garantieren und so die ihm gegebenen Aufgaben erledigen zu können. Um diese Anpassungen durchzuführen, wurde - wie bereits erwähnt - im Mai letzten Jahres eine entsprechende Kommission bestellt. Ziel ist es, mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung eine verlässliche Basis für die Arbeitsweise der Landtagsmitglieder zu schaffen. Die zu treffenden Anpassungen sollen die Landtagsarbeit insgesamt effizienter und attraktiver gestalten, dies vor allem deshalb, da sich im Laufe der vergangenen Legislaturperiode verschiedene Fragestellungen ergeben hatten. Diesen Fragestellungen hat sich die Kommission, in welcher auch ich Einsitz habe, mit bestem Wissen und Gewissen angenommen, um letztlich eine für den Landtag bestmögliche Geschäftsordnung zu erstellen. Mittels Bericht und Antrag der Regierung Nr. 4/2018 hat diese nun die hier vorliegende parlamentarische Initiative einer Vorprüfung unterzogen. Die Regierung stellte sohin fest, dass abgesehen von dem in Art. 49 vorgeschlagenen Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde die gegenständliche Gesetzesinitiative verfassungskonform ist. Art. 41 der GOLT hält fest, dass ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags von der Regierung unter anderem eben auch auf Verfassungsmässigkeit vorgeprüft werden muss, letztlich dann aber der Landtag feststellt, ob das Initiativbegehren nun mit der Verfassung überein-stimmt oder nicht. Somit haben wir hier heute als Landtag darüber zu entscheiden, ob wir nun der Ansicht der Regierung folgen und auch feststellen, dass dieser Art. 49 in der vorgeschlagenen Fassung verfassungswidrig ist und somit schon gar keine weitere Behandlung mehr stattfindet, oder ob wir die Auffassung der Kommission teilen, diese Änderung für verfassungskonform erachten und somit einer weiteren Behandlung durch den Landtag nichts mehr im Wege steht. Ich möchte an dieser Stelle auch klar festhalten, dass mir bewusst ist, dass es sich beim geänderten Art. 49 um einen Vorschlag der Kommission handelt, welcher allenfalls vom Landtag selber in dieser Form gar nicht gewünscht wird. Dies, so denke ich, kann von der Kommission akzeptiert werden. Was wir aber nicht anerkennen, ist die Auffassung der Regierung, unser Vorschlag widerspreche der Verfassung. Ich teile die Ansicht der Regierung nicht, sondern kann mich voll und ganz den Ausführungen von lic. iur. Marzell Beck anschliessen, welcher in seinem Gutachten zur Aktuellen Stunde festgehalten hat und somit bestätigt, dass keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung, dass der Landtag von einer Beteiligung der Regierung bei der Aktuellen Stunde absehen kann, besteht. «Die Regierung erhält ein Informationsrecht sowie ein Rederecht, wenn der Landtag ein solches beschliesst», so Beck. Dies vor allem aus dem Grund, da in der Aktuellen Stunde Themen von allgemeinem Interesse frühzeitig diskutiert werden sollen. Die Aktuelle Stunde soll und nun zitiere ich nochmals lic. iur. Marzell Beck «ein Diskussionsgefäss für den Landtag selbst sein. Das vom Landtag abhängige Rederecht der Regierung ist vor diesem Hintergrund zu sehen und zu verstehen.» Bereits im Jahr 2009 wurde eine Besondere Landtagskommission zur Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Landtag eingesetzt. Bei dieser Überarbeitung wurde die sogenannte Aktuelle Stunde überhaupt erst eingeführt. Sie war dazu gedacht, als wesentlicher Informationswert für die interessierte Öffentlichkeit als wichtiges Instrument, die Politik näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen. Die Aktuelle Stunde sollte ein Instrument darstellen, welches den offenen Dialog zwischen den im Landtag vertretenen Parteien fördern soll und so zu einem effizienten Meinungsaustausch unter den im Landtag vertreten Parteien in wichtigen politischen Debatten führen sollte. Die Aktuelle Stunde war nicht primär zur Lösungsfindung, sondern generell zum Aufzeigen der verschiedenen Positionen und Ansichten des Plenums zu einem wichtigen Sachthema gedacht. Aus diesem Grund möchte ich auch noch kurz aus eben diesem Bericht der Besonderen Landtagskommission die Stellungnahme der FBP-Fraktion zur Aktuellen Stunde zitieren: «Es wird unterstützt, dass sich die Regierung nicht an der Diskussion beteiligen soll.» Diese Ansicht teilte auch Regierungsrätin Aurelia Frick, welche ich aus einem Protokoll der Landtagssitzung vom 23.11.2012 zu diesem Thema zitieren möchte: «Entweder ist die Regierung eingeladen und dann dürfen wir auch mitreden, und sonst denke ich, macht es keinen Sinn, dass sich da ein Fünfergremium zum Zuhören entscheidet. Und andernfalls müssten Sie das tatsächlich in Ihrer Geschäftsordnung regeln, wenn Sie diskutieren möchten ohne die Regierung. Und das steht dem Landtag ja sowieso jederzeit frei.» Ich denke, unsere Justizministerin wird hier sicher als juristisch fachkompetente Person wissen, wovon sie gesprochen hat. Art. 31 Abs. 7 der GOLT besagt zwar, dass ein Regierungsmitglied gehört werden muss. Dies aber nur, wenn es auch an der Sitzung teilnimmt. Das wäre neu in der Aktuellen Stunde nicht mehr der Fall, sollte der Kommissionsvorschlag angenommen werden. Dies kann man auch aus Art. 11b Abs. 2 GVVKG entnehmen, welcher besagt, dass die Regierung «in der Regel» an der Aktuellen Stunde teilnimmt. Heisst für mich folglich, dass der Landtag entscheiden kann, ob die Regierung dabei sein soll oder nicht. Wenn sie nicht dabei ist, muss beziehungsweise kann sie folglich auch nicht gehört werden. Zudem lautet ein weiterer Vorschlag der Kommission zu eben genanntem Art. 31 Abs. 7, dass ein Regierungsmitglied nicht mehr gehört werden muss, sondern neu, dass es gehört wird, wenn es denn den Wunsch dazu äussert. Bis anhin war es ja zumeist so, dass jeweils noch explizit bei der Regierung nachgefragt wurde, ob sie noch etwas zu sagen hätte. Die Kommission entschied sich dafür, dass die Regierung zwar gehört wird, dies aber nur, wenn sie dies auch explizit so wünscht. Einen interessanten Punkt habe ich hierzu in einem Kommentar von Dr. Rupert Quaderer in «Der historische Hintergrund der Verfassungsdiskussion von 1921» gefunden. Wilhelm Beck, bekanntlich promovierter Dr. iur., massgeblicher Beeinflusser der Verfassung 1921 sowie Mitautor des PGR und folglich mehr als bewandert in der FL-Gesetzgebung, hielt im Jahre 1920 in einem Entwurf zur Verfassung folgende Aussage zu Art. 49 fest: «Die Landtagsmitglieder sind befugt, die Regierungsvertreter zu interpellieren», heisst zu einer Erklärung aufzufordern, «und letztere», also die Regierungsvertreter, «haben zu antworten.» Beck ging also davon aus, dass es der Landtag ist, welcher das Zepter in der Hand hält. Auch wenn diese Version letztlich nicht Eingang in die Verfassung erhielt, zeigt es doch klar auf, wie eine Koryphäe auf diesem Gebiet, die Beziehung Landtag-Regierung schon damals sah. Um aufzuzeigen, wie die Diskussion innerhalb der Besonderen Kommission und daraus die Abänderung bezüglich der Aktuellen Stunde überhaupt entstanden sind, möchte ich noch die folgenden Ausführungen machen: Einige der Mitglieder der Kommission vertraten die Ansicht, dass die Aktuelle Stunde gemäss der jetzigen Ausgestaltung abgeschafft werden sollte. Vor allem monierten sie den nicht vorhandenen Mehrwert dieser stündigen Debatte ohne konkrete politische Zielerreichung. Andere Mitglieder der Kommission wiederum hatten zu diesem Zeitpunkt der Diskussion noch gar keine Gelegenheit, an einer Aktuellen Stunde teilnehmen zu können. Sowohl das Verfahren wie auch die Begrifflichkeit der landespolitischen Bedeutung wurde von einigen der Kommissionsmitglieder hinterfragt. Ich darf hier kurz aus dem Protokoll der BLK zitieren: «Heute fände ein Wettbewerb zwischen den Fraktionen um Themenaufbringung statt, welcher mit Blick auf die teils sehr stark befüllten Traktandenlisten der Landtagssitzungen schlussendlich zu einer sinnlosen Zusatzbelastung des Landtags führe.» Einige Kommissionsmitglieder erkannten nun, nach einer doch mehr als vierjährigen Anwendungszeit, nüchtern betrachtet eine doch eher blasse Wirkung dieses Instruments in Bezug auf die angestrebte bessere Aussenwirkung des Landtags. Wie bereits erwähnt, wurden daher Meinungen laut, das Instrument der Aktuellen Stunde gänzlich abzuschaffen, wenn nicht eine umfassende Änderung derselben stattfände. Dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass weitere bestehende parlamentarische Möglichkeiten um einiges griffiger und effizienter in der Parlamentsarbeit seien. Der Landtag habe es selbst in der Hand, wie er das Instrument in der Anwendung verbessern könnte. Das Instrument diene der freien Themendiskussion, also schlussendlich dem Erfahren der Meinungen der verschiedenen Parteien und Mitglieder des Landtags mit der Möglichkeit, danach einen gemeinsamen parlamentarischen Vorstoss zu lancieren. Ein solcher parlamentarischer Vorstoss wiederum wird bekanntlich an die Regierung adressiert, was heisst, dass diese somit auch wieder ins Boot geholt und nicht aussen vor gelassen wird. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus einigte sich die Kommission darauf, das Instrument der Aktuellen Stunde weiterhin beizubehalten, beschloss jedoch, dem Landtag Änderungen und Vereinfachungen, welche sich aus der gelebten Praxis indiziert hatten, vorzuschlagen. Im Besonderen wollte die Kommission die bereits 2012 geführte Diskussion bezüglich Nichteinbezug der Regierung in die Aktuelle Stunde erneut zur Debatte stellen. Es ist ja nicht so, dass dieser Vorschlag der Kommission bezüglich Nichtbeteiligung der Regierung an der Aktuellen Stunde bereits in Stein gemeisselt ist, sondern es geht der Kommission vor allem darum, dieses Gefäss, über welches doch einige Abgeordnete mehrfach ihre Unzufriedenheit kundgetan hatten, vor seinem Untergang zu retten. Daher hielt es die Kommission für angebracht, wie nun bereits erwähnt, das Gefäss der Aktuellen Stunden neu aufzugleisen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Ausschluss der Regierung bei der Aktuellen Stunde verfassungskonform ist, und werde mich auch nicht von einem Schweizer Gutachter vom Gegenteil überzeugen lassen, vor allem in Anbetracht dessen, dass bereits ein Gutachten eines renommierten liechtenstei-nischen Verfassungsrechtlers existiert, welches eben widerlegt, dass wir verfassungswidrig gehandelt haben sollen. Ich akzeptiere es aber, wenn meine Kolleginnen und Kollegen heute hier im Plenum entscheiden, unserem Vorschlag zur Abänderung der Aktuellen Stunde - obwohl er bei der Vorbesprechung innerhalb der Fraktionen nicht auf wirkliche grosse Gegenwehr gestossen ist - nicht nachzukommen und die Aktuelle Stunde entweder gänzlich abzuschaffen oder wie bis anhin mit Regierungsbeteiligung weiterführen zu wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch meinen Vorrednern und den Mitgliedern der Besonderen Landtagskommission. Ich möchte gleich zu Beginn meinen Dank aussprechen. Die Zusammenarbeit in der Besonderen Landtagskommission war sehr angenehm, sehr konstruktiv, sehr tiefgreifend und sehr professionell. In diesem Zusammenhang auch ein Dank an den Landtagssekretär, der uns sehr stark unterstützt hat. Das vorher Gesagte sagt eigentlich schon das Wesentliche aus und ich möchte nicht mehr auf die einzelnen Punkte speziell eingehen. Das kann man dann, wenn es zur Lesung des Gesetzestextes kommt. Ich möchte einfach noch kurz auf ein paar Argumente eingehen, die mir als sehr wichtig erscheinen. Ich glaube, das Wesentliche an der ganzen Geschichte war, dass man die Vorgehensweise gewählt hat, die GOLT, die Geschäftsordnung des Landtags, und das Bezügegesetz grundsätzlich schon einmal zu trennen und in zwei verschiedenen Vorlagen dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Das hat auch den Vorteil, dass man nicht dem Vorwurf ausgesetzt wird, dass es sich nur um Geldbeschaffung handelt, sondern wirklich um die Revision der Geschäftsordnung. Wenn ich auf die Revision der Geschäftsordnung zurückkomme, habe ich teilweise ein Déjà-vu, wenn ich das so sagen darf. Ich war in der glücklichen Lage, in der damaligen BLK auch schon Mitglied gewesen zu sein, und vieles hat sich wiederholt. Vor allem hat sich ein Teil wiederholt, dass man, wenn man wirklich die Geschäftsordnung ändern wollte, das ganze System stürzen müsste. Ich denke, das hätte auch keine Zustimmung hier im Gremium gefunden.Darum hat man sich eigentlich auf die machbaren Möglichkeiten beschränkt und versucht, wenn möglich, die Verfassung nicht zu tangieren. Unserer Meinung nach haben wir ja die Verfassung nicht tangiert. Was sich auch wiederholt in der ganzen Geschichte, das ist auch der irgendwie logische Widerstand aus der Regierung. Anscheinend fühlen sich die Regierungen immer wieder gemüssigt, sich angegriffen zu fühlen, wenn die Geschäftsordnung des Landtags reformiert wird. Das kann ich nicht ganz verstehen, aber ein gewisses Verständnis habe ich trotzdem. Ich möchte deshalb nur ganz kurz auch noch, was mir ein wichtiges Anliegen ist, feststellen, dass die Geschäftsordnung des Landtags und der vorliegende Gesetzesentwurf nichts mit dem nächsten Traktandenpunkt, mit dem Gesetzesentwurf des Informationsrechts des Landtages, zu tun hat. Das ist mir ein wichtiges Anliegen. Denn es ist in der Presse doch manchmal vermischt worden. Möglicherweise hat das mit dem Vorsitzenden der Besonderen Landtagskommission in seiner Funktion auch als Initiant der Gesetzesinitiative zu tun. Das hat aber nichts miteinander zu tun. Aber es geht natürlich in eine ähnliche Richtung, wenn es darum geht, die Verfassungsmässigkeit unserer Vorlage zu bestimmen. Meine Vorrednerin, die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, hat es sehr gut ausgeführt, worum es eigentlich geht und dass wir ganz klar der Auffassung sind bei der Streichung in Abs. 3, die Regierung nicht mehr verpflichtend dabei sein zu lassen bei unserer Aktuellen Stunde. Wohlgemerkt ein Gefäss, das wirklich dem Landtag vorbehalten sein sollte. Was in meinen Augen wesentlich ist, es ist ein Gefäss, wo keine Anträge und keine Beschlüsse gefasst werden. Eigentlich ist es ein - ich möchte es nicht so salopp, nein, ich möchte das Wort nicht verwenden. Aber ich bin ja sowieso kein Fan der Aktuellen Stunde und ich gehöre eben zu den Kommissionsmitgliedern, die ganz klar der Meinung sind, die Aktuelle Stunde sollte abgeschafft werden. Ich werde auch meinen Kommissionsmitgliedern nicht in den Rücken fallen, wenn ich dann anschliessend bei der Lesung auch den Vorschlag bringen werde, den Art. 49 komplett zu streichen. Denn ich denke, die Diskussion im Landtag wird wichtig sein, wie sich der Landtag zu dieser Aktuellen Stunde stellt. Meines Erachtens ist das Instrument der Aktuellen Stunde nicht nötig, weil wir jederzeit die Möglichkeit haben, bei aktuellen und brennenden Themen ein Traktandum zu Beginn der Landtagssitzungen einzufügen. Ich denke, ich lasse es einmal mit diesen ersten Ausführungen. Ich glaube, wenn wir dann zur Gesetzeslesung kommen, kann ich auch noch meine Kommentare zu den jeweiligen Artikeln einbringen, wenn das so nötig ist. Ich lasse es einmal damit, dass wir auch nicht zu viel Zeit verbrauchen, dass ich nicht zu viele leere Worte gebrauche. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Danke auch an die übrigen Mitglieder der Besonderen Landtagskommission und an den Landtagssekretär für die sehr konstruktive und professionelle Zusammenarbeit in der Vergangenheit und wir werden uns bezüglich Bezügegesetz auch noch in der Zukunft wieder finden. Darauf freue ich mich in dem Sinne auch schon. Die Aktuelle Stunde in der jetzigen Form hat sich meines Erachtens in der Vergangenheit nicht bewährt. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass sie nur selten genutzt wurde und wenig bis nichts daraus entstanden ist. Ich selbst habe im letzten Jahr nur einmal eine Aktuelle Stunde erlebt. Bisher ist aus jener Aktuellen Stunde nichts Konkretes erwachsen oder entstanden. Bei der Aktuellen Stunde handelt es sich um ein reines Informations- und Diskussionsgefäss ohne Entscheidungs- und Beschlussfassung, bisher mit Beteiligung der Regierung. Da die Aktuelle Stunde bisher kaum benutzt wurde, war es durchaus angezeigt, zu schauen, was daraus gemacht werden kann beziehungsweise wie sie adaptiert werden kann. Meines Erachtens ist sie in der vorliegenden Form nicht weiterzuverfolgen, sondern abzuändern oder schlimmstenfalls sogar ersatzlos aufzuheben. Für mich hat in der bisherigen Geschäftsordnung ein Gefäss gefehlt, mit dem der Landtag unter sich diskutieren und beraten kann. Ich selbst bin grundsätzlich der Meinung, dass der Landtag zumindest ein solches Gefäss haben sollte, wo er unter sich, jedoch dennoch öffentlich und somit transparent nach aussen reden und beraten kann, wobei es meines Erachtens für das Ansehen und die Zusammenarbeit mit der Regierung nicht abträglich ist, wenn die Regierung bei diesem einen Gefäss nicht teilnimmt. Dies hat nichts damit zu tun, dass die Arbeit der Regierung nicht geschätzt und ihr Wissen nicht gewünscht ist, sondern damit, dass es dem Landtag als Vertretung des liechtensteinischen Volkes und damit als einem der beiden Souveräne dieses Landes erlaubt sein sollte, dass er unter sich beraten und diskutieren kann. Bei dieser Änderung handelt es sich um einen Vorschlag aus der Besonderen Kommission heraus. Ich selbst muss eingestehen, ich hätte mir nie ausgemalt, dass dieser Vorschlag - und es ist wirklich nichts anderes - hohe Wellen schlägt. Die Abhaltung der Aktuellen Stunde ohne Regierung ist ein Vorschlag aus der Besonderen Landtagskommission. Dieser kann vom Landtag angenommen oder derart abgeändert werden, dass die Regierung weiterhin mit dabei ist, oder dahingehend abgeändert werden, dass sie ersatzlos gestrichen wird. Ich werde dies jeweils akzeptieren. Ich persönlich finde und fände es nur schade, wenn sich der Landtag diesbezüglich selbst der Möglichkeit beraubt, ein Gefäss zu haben, wo er unter sich beraten und diskutieren kann. Aber vielleicht können mir diejenigen Abgeordneten, die diese Meinung nicht teilen, auch sagen, was gegen ein solches Diskussions- und Beratungsgefäss einzuwenden ist. Die Gründe höre ich sehr, sehr gerne und ich bin gespannt und neugierig darauf. Nur zum Vergleich ist es doch so, dass die Regierungssitzungen ohne Beisein eines Landtagsvertreters (beispielsweise des Landtagspräsidenten, des Landtagssekretärs oder anderer Personen) abgehalten werden. Und wenn ich richtig informiert bin, dann erhält weder das Landtagspräsidium noch der Parlamentsdienst Protokolle der Regierungssitzungen. Bisher hat sich daran niemand vom Landtag gestört. Warum wirft es also hohe Wellen, wenn die Besondere Landtagskommission einen solchen Vorschlag, eben dass die Aktuelle Stunde ohne die Regierung abgehalten werden könnte, unterbreitet? Warum kann ein solches vorgeschlagenes Gefäss nicht ausprobiert werden, wie auch die bisherige Aktuelle Stunde ausprobiert wurde? Wenn sich die Aktuelle Stunde ohne Regierung nicht bewährt, so kann diese bei der nächsten Geschäftsordnungsrevision - und ich bin mir sicher, eine solche wird es wieder geben - abgeändert oder aufgehoben werden. Ich denke, dass wir uns als Landtagsabgeordnete nichts vergeben, wenn wir dies probieren, ganz im Sinne von «Probieren geht über Studieren». Bezüglich allfälliger verfassungsrechtlicher Bedenken kann ich nur sagen, dass ich mich hier vor allem auf das Gutachten von lic. iur. Marzell Beck abstütze. Bei ihm handelt es sich um den bis vor Kurzem tätigen Staatsgerichtshofpräsidenten, der während glaublich 13 Jahren Präsident des Staatsgerichtshofes war und bezüglich Verfassungswissen in Liechtenstein sicherlich ein sehr grosses und umfassendes Wissen aufwies und aufweist. Seine Ausführungen sind für mich schlüssig und überzeugend. Wenn die Regierung Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung anführt, so ist dazu entgegenzuhalten, dass Art. 63 der Landesverfassung generell das Thema Kontrolle behandelt. Abs. 4 dieses Artikels besagt nur, dass ein Regierungsmitglied gehört werden muss und verpflichtet ist, Interpellationen von Abgeordneten zu beantworten. Bei einem Gefäss, bei dem der Landtag unter sich debattieren könnte, handelt es sich jedoch gerade nicht um eine Kontrolltätigkeit und schon gar nicht um eine Kontrolltätigkeit gegenüber der Regierung, sodass Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung nicht darauf anwendbar ist. Auch ein alleiniges Anhörungsrecht, dass die Regierung in jedem Fall gehört werden muss, ist aus diesem Artikel beziehungsweise ist im Absatz nicht ableitbar. Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch der Systematik dieser Bestimmung. Wohl auch aus diesem Grunde wurde auch Art. 11b Abs. 2 GVVKG dahingehend formuliert, dass die Regierung «in der Regel» an der Aktuellen Stunde teilnimmt. Also auch da war bereits schon vorgesehen, dass sie nicht immer teilnimmt, sondern in der Regel. Dieser Artikel müsste jedoch bei einer Annahme des BLK-Vorschlages entsprechend aufgehoben werden. Im Gutachten von Marzell Beck wird aufgeführt, dass in der damaligen Vorlage die Regierung in der Regel nicht an der Aktuellen Stunde teilnehme und ihr ein Rederecht nur zukommen würde, wenn der Landtag ein solches beschliesse. Wenn dies damals möglich war, so muss dies auch jetzt noch möglich sein, denn die entsprechenden Verfassungsnormen haben sich nicht geändert, sodass auch keine Verfassungswidrigkeit meines Erachtens vorliegen kann. Besten Dank für das Wort. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Entgegen meinem Wunsch befinden wir uns jetzt doch mitten in einer Beratung eines einzelnen Artikels. Ich hätte mir das ein bisschen anders vorgestellt. Aber da wir uns nicht in einem ordentlichen Gesetzgebungsprozess befinden, kann ich mich damit abfinden, nur bitte ich die Abgeordneten, dann später bei der Lesung die gleichen Argumente nicht noch einmal vorzutragen. Die haben wir dann gehört. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank ebenso an die Landtagskommission, welche diese Teilrevision der Geschäftsordnung für den Landtag in einem umfassenden Reformvorschlag eingebracht hat. Die uns vorliegende Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung hat wie die Initiative zum Informationsrecht nach der Prüfung der Regierung anscheinend ebenso verfassungsrechtliche Bedenken ausgelöst. Ich begrüsse insbesondere die Anpassungen der Erscheinungspflicht und der Stellvertretung in den Art. 22 und 23 sowie Art. 38, welcher die Einreichungsfrist von parlamentarischen Eingängen regelt. Ich hätte mir aber für Art. 22 sowie 23 auch eine Lösung für die Stellvertretung von Abgeordneten in aussenpolitischen Kommissionen gewünscht, welche durch gleichzeitig stattfindende Sessionen terminliche Überschneidungen darstellen. Ich bitte hier die BLK, dieser Thematik noch Beachtung zu schenken und auszuführen, was denn ein wichtiger Grund für eine Stellvertretendenregelung wäre. Aber auch hier spielt anscheinend unsere Verfassung eine gewisse Rolle. Eine Aufwertung für die Aktuelle Stunde dürfte in Art. 49 auch die Anpassung der Begrifflichkeit zum jeweiligen Thema bringen. Ich begrüsse, dass der Landtag ein eigenes Diskussionsgefäss erhalten würde, in welchem eine Teilnahme der Regierung nicht per se vorgesehen wäre. Der Sinn dieser Aktuellen Stunde liegt darin, dass wichtige Themen in Zukunft von übergeordnetem und landespolitischem oder von landesweitem Interesse grundsätzlich diskutiert werden könnten. Es wird im Parlament immer wieder beklagt, dass gar keine Zeit vorhanden sei, um grundlegende Fragen für unser Staatswesen einfach einmal - losgelöst von irgendwelchen Berichten und Anträgen und so weiter - zu debattieren. Diese «neue» Aktuelle Stunde könnte diese Lücke allenfalls füllen und ich appelliere an die Fraktionen, dieses Gefäss auch zu nutzen. Ich finde ebenso, dass es sehr wichtig ist, dass das Parlament als Volksvertretung sich über die relevanten Fragen unseres Landes auch einmal nur innerhalb des Parlamentes unterhalten könnte und diskutiert und somit auch eine eigene Meinung innerhalb des Parlamentes wachsen kann. Dem Parlament wäre es ja allenfalls auch unbenommen, die Regierung auf Einladung ebenso zu Wort kommen zu lassen. Die Aktuelle Stunde hätte dann auch die Intention und die Absicht, dass aus diesen Diskussionen dann konkrete parlamentarische Vorstösse, in welcher Weise auch immer, entstehen können und entsprechende Anträge und Initiativen an die Regierung übergeben werden können. Also ich finde, das wäre eine gute Idee, welche wir bis anhin viel zu wenig genutzt haben. Die von der Regierung, ihrem Rechtsdienst und ihren Gutachtern ausgeführten verfassungsrechtlich angebrachten Bedenken wurden unter anderem, wie ja schon erwähnt, von lic. iur. Marzell Beck widerlegt. Es stellt meiner Ansicht nach ein legitimes Recht des vom Volk gewählten Landtags dar, eine Diskussion innerhalb eines Gremiums zu führen, in welchem die Regierung keinen direkten Einsitz hat. Die Regierung hat ja auch ihre eigenen Gefässe, ohne dass der Landtag dann darin direkt einbezogen wäre. Ich unterstütze diesen Antrag vollumfänglich und stimme für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich wünsche mir verantwortungsvolle und gemeinsam getragene Lösungen für die Liechtensteiner Einwohnerinnen und Einwohner, mit Blick für das Machbare und der Leidenschaft für das Mögliche. Als ein Zeichen des Miteinanders würde ich analog dem Antrag der Regierung bei der Aktuellen Stunde im Art. 49 Abs. 3 die Teilnahme der Regierung nicht streichen. Ich bin überzeugt, dass nur ein Miteinander unser Land weiterbringt. Der von der Besonderen Landtagskommission vorgeschlagene Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde unterstützt meiner Meinung nach das Zusammenwirken von Landtag und Regierung nur bedingt. Deshalb spielt es für mich auch nur eine untergeordnete Rolle, ob die Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag verfassungskonform ist oder nicht, weil ich persönlich ein anderes Verständnis habe. Denn nur ein gemeinsames, zielorientiertes, verantwortungsvolles Handeln schützt unser Land nachhaltig, wenn uns ein Wind der globalen Veränderung mit der Stärke 12 ins Gesicht bläst. Ich wünsche mir verantwortungsvolle und gemeinsam getragene Lösungen für die Liechtensteiner Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Blick für das Machbare und der Leidenschaft für das Mögliche. Das heisst, es kann ruhig hart in der Sache sein, muss aber fair im Umgang sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne gebe ich im Namen der Landtagsfraktion der Freien Liste zur parlamentarischen Initiative der Besonderen Landtagskommission und zum Bericht und Antrag der Regierung folgende Fraktionserklärung ab: Mit den Gesetzesänderungsvorschlägen der Besonderen Landtagskommission sind wir einverstanden und tragen sie mit. Seit Beginn der Arbeit war die Fraktion der Freien Liste durch die stv. Abg. Helen Konzett in der Kommission vertreten. Sie brachte unsere Ideen ein und hat uns regelmässig über den Stand der Kommissionsarbeit informiert. Wie die anderen Mitglieder der Besonderen Landtagskommission schon ausführten und wie es auch aus dem Bericht-und-Antragsdokument hervorgeht, sind die vorgeschlagenen Änderungen verfassungskonform, zielführend hinsichtlich einer Stärkung des Landtags und sachgerecht. Die Vorschläge entsprechen somit allesamt den Vorgaben, die der Landtag anlässlich der Landtagssitzung vom Mai 2017 fasste. Der Landtag wünschte gar eine Inkraftsetzung der Änderungen auf den 1. Januar 2018. Dieser Zeitplan für Änderungen in der GOLT und zum Bezügegesetz war wohl etwas idealistisch gefasst: Die Kommission hat intensiv gearbeitet und legt mit dieser parlamentarischen Initiative den ersten Teil ihrer Arbeit dem Landtag zur Prüfung und Umsetzung mit Inkraftsetzen auf den 1. Juli 2018 vor. Wie wir wissen, liegt der Bericht und Antrag der Besonderen Landtagskommission zur Abänderung des Bezügegesetzes mittlerweile ebenfalls dem Landtag vor und kann in Kürze beschlossen und in Kraft gesetzt werden, dem an die BLK formulierten Auftrag des Landtags entsprechend. Die beiden Teilanträge - Verabschieden der Vorschläge sowie generelle Überprüfung des Geschäftsverkehrsgesetzes inklusive Beauftragung zur Beibringung eines entsprechenden gesetzlichen Reformvorschlages - unterstützt die Freie-Liste-Landtagsfraktion und bedankt sich bei den Mitgliedern der Besonderen Landtagskommission inklusive Landtagssekretär für die bisher geleistete Arbeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Zuerst möchte ich es nicht unterlassen, der BLK für die geleistete Arbeit zu danken. Ich argumentiere jetzt als Nichtjurist und verweise weder auf die Verfassungsexperten Sägesser, Marzell Beck oder auch Wilhelm Beck. Ich verlasse mich jetzt vollumfänglich auf meinen gesunden Menschenverstand und auf mein Bauchgefühl. Ich bin schon seit 13 Jahre in diesem Hohen Hause und kann doch schon von ein bisschen Erfahrung sprechen. Ich habe die Aktuelle Stunde von der ersten Stunde an erlebt und muss ganz einfach dazu sagen: Für mich ist die Aktuelle Stunde belanglos, man trifft keine Entscheidung, sie ist nicht verbindend, es gibt keine Abstimmung, es ist ganz einfach eine Stunde, in der über irgendein Thema debattiert wird, und zum Teil waren die Themen ja nicht mal aktuell, wenn wir es genau nehmen. Ich plädiere wie mein Kollege Jürgen Beck auf ersatzlose Streichung des Art. 49. Wenn wir schon von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Landtags sprechen - wir haben es in der Hand über aktuelle Themen jederzeit zu sprechen. Wir können die Anträge bringen, am Anfang einer Landtagssitzung können wir über ein sehr aktuelles Thema, wenn jemand das Gefühl hat, abstimmen und wir werden das debattieren. Für mich ist es ganz klar, wenn wir über aktuelle Themen sprechen, dann soll auch die Regierung anwesend sein; für mich war das ein Argument. Soll jetzt die Regierung da sein oder nicht da sein? - das war ein Nebenschauplatz, den ich hinten und vorne nicht nachvollziehen konnte. Ja, es hat ein paar schöne Kommentare und Leserbriefe gegeben, aber nicht mehr und nicht weniger. Nochmals, verlassen wir uns auf unseren Wert als Hoher Landtag. Wenn wir etwas entscheiden wollen, werden wir es entscheiden mit einer Mehrheit, und dazu braucht es überhaupt keinen Gutachter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich kann mich gerade meinem Vorredner anschliessen. In erster Linie geht es natürlich schon darum, ob diese Bestimmung verfassungskonform oder eben nicht verfassungskonform ist. Sonst können wir diese Änderung so nicht beschliessen. Das ist der erste Punkt. Wenn wir sowieso dagegen sind, dann hat es keine Relevanz, das ist richtig. Dann spielt es auch keine Rolle, ob das verfassungskonform ist oder nicht. Dann können wir die Aktuelle Stunde natürlich jederzeit beerdigen. Aber ich möchte trotzdem auch noch Marzell Beck nennen, der auf Seite 17 unten und 18 oben ganz klar bestimmt, dass eben der Landtag selber ein Diskussionsgefäss schaffen kann für sich selber und dass ganz klar keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen solch eine Bestimmung. Gut, ich meine für mich ist es eher tragisch, dass ein Gutachter Sägesser hier zu einer anderen Ansicht kommt, obwohl er dieses Gutachten kennt. Ich denke, das wäre eigentlich die Diskussion, die wir jetzt zu führen hätten, später hätten wir die Artikel zu besprechen. Aber da man das trotzdem schon gemacht hat, werde ich es jetzt auch tun und mich nachher eigentlich nicht mehr äussern zur Aktuellen Stunde. Die Frage ist ja, bringt die tatsächlich einen Nutzen? Das kann man sich schon fragen. Der Nutzen ist gering, ich habe das auch schon gehört. Ich denke auch immer wieder, ja, bringt das tatsächlich etwas? Ist diese Aktuelle Stunde eher lästig oder ist es eher eine Chance? Man kann das von beiden Seiten sehen. Manchmal ist es lästig, wenn die Aktuelle Stunde einfach automatisch traktandiert ist, sage ich einmal. Auf der anderen Seite ist es eine Chance, wenn man sich vielleicht doch in der Fraktion Gedanken machen kann, ob es ein aktuelles Thema gibt. Das einfach nebenbei.Ich habe eine Idee, wie man vielleicht die Aktuelle Stunde noch retten könnte. Eine Möglichkeit wäre vielleicht, dass man sie nur auf Antrag traktandiert und nicht in jeder Sitzung diese Aktuelle Stunde traktandieren muss. Das ist vielleicht eine Möglichkeit, welche noch bestehen würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Auch ich möchte mich ganz am Anfang bedanken für die zusätzliche Arbeit, die von der BLK geleistet wurde. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass man neben der normalen Arbeit und dann auch der Landtagsarbeit noch in einer Kommission mitarbeitet. Ich denke, es ist gut, dass das gemacht worden ist. Ich möchte mit einem Aber weitermachen, auch ich habe festgestellt, dass diese Arbeit sehr hohe Wellen geworfen hat, und frage mich, ob die Form der Kommunikation in der Öffentlichkeit wirklich dienlich ist. Meiner Ansicht nach ist das nicht dienlich. Ich glaube, gewisse Dinge sollten wir untereinander besprechen und nicht in der Öffentlichkeit mit Stellungnahmen. Ich glaube, das ist nicht gut für uns als Landtag. Ich habe den Landtag, bevor ich gewählt worden bin, als zerstrittenes Gremium wahrgenommen, also vor 2013, und das war nicht gut. Ich denke, wir haben uns zusammengerauft in der letzten Legislaturperiode 2013 bis 2017, haben schwierige Themen miteinander diskutiert und uns natürlich auch gestritten, aber wir haben es hier in diesem Gremium gemacht; und das, finde ich, ist eigentlich der richtige Weg. Das möchte ich einfach noch sagen. Ich glaube, wir müssten in der Zukunft schauen, wie wir gewisse Dinge miteinander kommunizieren. Dann das Thema Gutachter: Bei den Traktanden 10 und 11 haben wir ja verschiedene Gutachten vor uns liegen, und wenn ich hier im Landtag etwas gelernt habe, dann ist es klar, dass Gesetze und Verfassungsartikel unterschiedlich ausgelegt werden können. Das habe ich in diesen fünf, sechs Jahren immer wieder festgestellt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist natürlich nicht einfach für jemanden, der kein Verfassungsrechtler oder Staatsrechtler ist. Ob man dann immer mit dem guten oder gesunden Menschenverstand operieren kann, ist ein bisschen fraglich. Ich habe eigentlich zwei Fragen an die BLK: Wie halten Sie es denn mit diesem Gutachten von Dr. Wolff, das auf Seite 10 erwähnt wird? Dr. Wolff, alle kennen ihn von seiner Arbeit hier im Landtag, hat damals auch eine Stellungnahme geschrieben für diese Besondere Landtagskommission, die die GOLT überarbeitet hat. Er hat in seiner Stellungnahme ganz klar ausgedrückt, dass es für ihn klar sei, dass die Regierung dabei sein müsse. Also er ist auch ein Liechtensteiner und kein Schweizer, wobei ich auch einem Schweizer das zutraue, dass er unser Rechte vollkommen richtig auslegen und interpretieren kann. Also da würde ich mich dagegen verwehren, dass man gegen einen Experten wie Sägesser einfach jetzt nur sagt, man kann ihn nicht akzeptieren. Das verstehe ich nicht. Er hat einfach eine andere Interpretation, eine andere Auslegung dieser Gesetze gemacht. Aber Wolff hat auch wieder eine andere Auslegung gemacht wie Marzell Beck. Also hier gibt es einfach unterschiedliche Auslegungen von gewissen Verfassungsartikeln, und mit dem müssen wir halt umgehen lernen. Ich habe das gelesen, was Dr. Wolff geschrieben hat, das macht für mich Sinn. Wenn wir die Aktuelle Stunde beibehalten wollen, dann sehe ich sie mit der Regierung. Ich möchte eigentlich auch fragen: War denn die Regierung das Problem in der Aktuellen Stunde? War die Regierung das Problem? Und da muss ich für mich Nein sagen. Die Regierung ist doch nicht das Problem in der Aktuellen Stunde, die Aktuelle Stunde ist in der Konzeption das Problem. Nur die Regierung jetzt wegzulassen, scheint mir nicht förderlich. Den Abs. 3 streichen und dann unter uns diskutieren - ich frage mich, wo ist der Unterschied? Ich glaube, das sind nicht die Probleme, die wir festgestellt haben. Also ich weiss nicht genau, was neu sein soll bei dieser neuen Aktuellen Stunde, so wie sie jetzt vor uns liegt. Ich denke, die Regierung war sicher nicht das Problem. Dann habe ich noch eine Frage an den Vorsitzenden, den Abg. Johannes Kaiser: Sie haben von einer Ausstandsregelung gesprochen. Ist das jetzt eine Idee, die Sie eingebracht haben, oder habe ich das in der überarbeiteten Fassung übersehen? Denn das ist natürlich ein wichtiges Thema, das Sie ansprechen. Diese Ausstandsregelung hat auch immer wieder zu Diskussionen geführt. Jetzt bin ich aber nicht sicher, ob ich es überlesen habe oder ob Sie jetzt einfach ein weiteres Thema eingebracht haben, das man eigentlich bearbeiten sollte. Und da gebe ich Ihnen natürlich recht, das Thema ist eigentlich aktuell. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Abgeordnete. In Anbetracht der vielen Voten zur vorliegenden Teilrevision der Geschäftsordnung des Landtages werde ich mich nur sehr kurz auf einen Punkt beziehen. Vorab noch ein herzliches Dankeschön an die Kommission für die geleistete Arbeit. 2012 ist der Landtag bereits zur Erkenntnis gelangt, dass die Kompetenz beim Landtag liegt, ob er mit oder ohne Regierung eine Aktuelle Stunde bestreiten will. Diesen Sachverhalt haben die vorliegenden Stellungnahmen für mich bestätigt und darum liegt auch sechs Jahre später die Grundsatzentscheidung bei uns, beim Landtag. Sollte es in Zukunft immer noch eine Aktuelle Stunde geben, dann klar unter Einbezug der Regierung, denn ich kann beim besten Willen keinen Vorteil an einem Ausschluss der Regierung erkennen, wie bereits der Abg. Eugen Nägele ausgeführt hat. Ich persönlich werde jedoch dem bereits angekündigten Absetzungsantrag von Art. 49 zustimmen. Dies, weil die Aktuelle Stunde fast nie genutzt wird und weil der Landtag jederzeit die Möglichkeit hat, aktuelle Themen auf die Traktandenliste zu setzen. Und sollten sie dann auch aktuell sein, wird dieser Antrag auch eine Mehrheit finden und auf die Traktandenliste kommen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ebenfalls ein Dank an die Besondere Landtagskommission für das vorliegende Papier. Jemand hat hier drinnen vor Kurzem gesagt, die Verfassungskonformität müsse hier nicht gegeben sein. Das geht natürlich schon nicht nach meinem Dafürhalten. Die Geschäftsordnung des Landtages muss verfassungskonform sein, alles andere wäre dann nicht sehr gut. Aber wir sehen ja, man findet immer einen Gutachter, der die eigene Ansicht betreffend die Verfassungsmässigkeit mitunter unterstützt, und deshalb haben wir ja auch verschiedene Gutachten auf dem Tisch. Jetzt können wir uns eine Meinung bilden, welches Gutachten nach unserem Dafürhalten mitunter das Richtige ist. Betreffend die Verfassungskonformität sind wir eben gerade bei den Art. 22 und 23 an Grenzen gestossen. Hier geht es um die Einbindung der Stellvertreter. Ich denke mir, hier zeigt uns eben die Verfassung schon Grenzen auf. Der Wähler wählt die 25 Landtagsabgeordneten und der Wähler geht auch davon aus, dass diese 25 Damen und Herren die Meinungen vertreten, die sie im Wahlkampf auch vertreten haben. Ich sehe das Bedürfnis der Stellvertreter schon, aber wie gesagt die Verfassung zeigt uns eben gerade bei den Art. 22 und 23 Grenzen auf. Das war ja unter anderem auch ein Grund, dass wir diese Besondere Landtagskommission eingerichtet haben. Dann zum vielfach diskutierten Art. 49: Ich denke mir, eine der zentralen Fragen hat der Abg. Eugen Nägele gestellt. Wenn wir hier drinnen sagen, diese Aktuelle Stunde ist nicht gut, aber liegt denn das daran, dass die Regierung auch zehn Minuten etwas sagen darf, dass diese Aktuelle Stunde nicht gut sein soll? Da muss ich den Abg. Mario Wohlwend unterstützen. Wir sollten doch gemeinsam versuchen, in Diskussionen gute Lösungen für dieses Land aufzugleisen. Da stört doch die Regierung nach meinem Dafürhalten nicht, zumindest mich hat sie nie gestört. Ich war ebenfalls immer dankbar um den Input vonseiten der Regierungsbank. Sie hatte auch nur zehn Minuten Zeit wie alle anderen Fraktionen auch. Also da sehe ich das Problem nicht. Den Antrag betreffend Abschaffung werde ich nicht unterstützen, denn im nächsten Traktandum reden wir von Informationen und Rechten des Landtages. Und hier hat der Landtag jetzt eben ein Recht, jede Fraktion hat alternierend das Recht, ein aktuelles Thema - neu ein übergeordnetes Thema - einzubringen, und das finde ich gut. Da muss man eben nicht am Mittwochmorgen den Antrag stellen, ob man dieses zusätzliche Traktandum auch noch diskutieren darf. Nein, dann ist es ein Recht für diese Fraktion. Deshalb kann ich den Antrag betreffend die Abschaffung nicht unterstützen. Wenn wir hier drinnen so überzeugt sind, dass diese Aktuelle Stunde nicht zielführend ist, dann liegt es doch an uns. Auch hier müssen wir mitunter einmal in den Spiegel schauen. Dann müssen wir etwas ändern, wenn die Aktuelle Stunde so schlecht ist. Mitunter sollten wir selbst einmal selbstkritisch sein und sagen, wie können wir diese Aktuelle Stunde verbessern. Aber indem wir jetzt die Regierung nicht mehr zu Wort kommen lassen - das würde ich schade finden. Wo ich die Regierung nicht unterstütze, ist betreffend diese Verfassungskonformität. Ich denke mir auch, da hat es schon Gutachten gegeben, die dem Landtag dieses Recht geben, um die Regierung hier mitunter nicht teilnehmen zu lassen. Aber wie gesagt, der Landtag hat dieses Recht, aber ich bin der Meinung, dass die Regierung, wenn wir eine Aktuelle Stunde haben, ebenfalls ihre Meinung einbringen soll. Wie gesagt, es ist doch ein Zusammenwirken zwischen Exekutive und Legislative im Sinne der Zukunft dieses Landes. Wenn wir hier eine gute Diskussion führen mit guten Lösungen, dann ist das nur von Vorteil. Deshalb, wie gesagt, die Aktuelle Stunde würde ich nicht abschaffen, es ist ein Recht des Landtages, und wenn wir eine Aktuelle Stunde machen, dann bitte mit der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte mich zwischendurch dieser Meinung anschliessen. Also es ist für mich völlig klar, ich habe, ehrlich gesagt, aufgrund der bisherigen Erfahrungen meine Zweifel am Mehrwert der Aktuellen Stunde für den Landtag, glaube aber, dass es dem Landtagspräsidenten nicht zusteht, dem Landtag eine Diskussionsplattform zu entziehen. Ich denke, ich werde daher den Antrag auf Abschaffung der Aktuellen Stunde nicht unterstützen können. Keineswegs aber sehe ich einen Mehrwert darin, dass die Regierung an den Diskussionen nicht mehr beteiligt werden soll. Also darin eine Attraktivitätssteigerung der Aktuellen Stunde erkennen zu wollen, das finde ich sehr gesucht. So weit meine Meinung.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Es wurde die Frage gestellt, was ein wichtiger Grund für eine Stellvertretung ist. Ich habe hier kurz in einem Buch nachgeschaut. Es handelt sich dabei um eine Dissertation aus dem Jahre 2002 von Dr. Roger Beck, welcher diese Dissertation bei Prof. Dr. Andreas Kley, einem bekannten Rechtswissenschaftler, auch hier in Liechtenstein, geschrieben hat. Dort wird festgehalten, dass ein wichtiger Grund für eine Stellvertretung dann vorliegt, wenn ein physischer Hinderungsgrund vorliegt. Was auch bei einer entsprechenden Krankheit der Fall sein kann, wenn diese Krankheit entsprechend gravierend ist. Zum Abg. Eugen Nägele: Im Zusammenhang mit dem Gutachten von Dr. Wolff muss ich leider eingestehen, dass mir dieses Gutachten nicht vorliegt. Mir ist nur diese einzige Passage im Bericht und Antrag von der Regierung bekannt, wenn ich mich recht erinnere. Die habe ich auch gelesen. Das Gutachten liegt mir nicht vor. Ich habe auch einmal gefragt, ob es überhaupt möglich ist, dass diese Gutachten, wo es immer wieder heisst, es gibt Gutachten, für uns, die neu im Landtag sind, irgendwie zugänglich sind oder ob es irgendeine Liste gibt, wo diese Gutachten sind. Das würde mich noch interessieren. Aber das nur so am Rande. Eben ohne das ganze Gutachten von Dr. Wolff zu lesen, kann ich dazu nichts sagen. Festhalten möchte ich an dieser Stelle nur, dass der Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde nichts mit der Regierung zu tun hat, sondern damit eben, dass die Aktuelle Stunde anscheinend bisher nicht so attraktiv war und man ein Gefäss schaffen wollte, wo der Landtag unter sich, «entre nous», diskutieren kann. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Wünschen zu tun, die Regierung nicht dabei zu haben, sondern man hat etwas genommen, was sich bisher nicht bewährt hat, und wollte etwas schaffen, wo der Landtag unter sich sein kann. Eben ohne allzu viel zu ändern, war das dann die Aktuelle Stunde. Aber eben, wenn dies von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten nicht gewünscht ist, dann werde ich das natürlich auch akzeptieren. Es ist ein Vorschlag, nicht mehr und nicht weniger. Bezüglich der Ausstandsregelung: Diese Thematik wurde in der BLK aufgebracht, sie wurde diskutiert und dahingehend behandelt, dass man an der jetzigen Regelung nichts ändern wollte. Danke für das Wort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte der Besonderen Landtagskommission ebenfalls herzlich für ihre Arbeit danken. Insbesondere auch für die heutige schlüssige Argumentation, auch wenn sie nicht in jedem Punkt einheitlich ausgefallen ist. Aber das hat Erhellung gebracht. Die Vorlage an sich ist für mich eigentlich schlüssig und stimmig. Davon ausgenommen für mich der Art. 49, die Aktuelle Stunde. Es war damals den Versuch wert, dem Landtag mit der Aktuellen Stunde ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Und der Versuch ist zu loben, er war es wert. Das Ergebnis ist für mich eigentlich nach mittlerweile fünf Jahren recht ernüchternd. Die Aktuelle Stunde wird mit abnehmender Häufigkeit genutzt, entweder ist sie ungeliebt oder unnötig. Ich muss es mit ein bisschen weniger Eloquenz ausdrücken, als es das Kommissionsmitglied Kollege Jürgen Beck ausdrücken musste: Nach meinem Dafürhalten hatte bisher keine einzige Aktuelle Stunde einen substanziellen Nachhall oder irgendeine Wirkung, die nicht auch mit einem der anderen der zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mittel hätte erreicht werden können. Dem schon angekündigten Antrag des Kollegen Beck, die Aktuelle Stunde aus der Geschäftsordnung zu streichen, werde ich meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine organisatorische Frage. Auf Seite 15 der Stellungnahme von der Regierung: «Inhaltliche Stellungnahme der Regierung zur Initiative» steht ja auch schon zur Diskussion. Ich habe hier noch grundsätzliche Punkte oder kommt es zu einem späteren Zeitpunkt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nochmals, habe ich Sie richtig verstanden? Sie stellen jetzt eine Frage bezüglich des nächsten Traktandums?Abg. Thomas Rehak
Nein, nein, ich frage Sie, weil Sie ja gesagt haben, wir wollen nicht über Inhalte reden zu Beginn. Deshalb frage ich Sie, ob wir auch über die inhaltliche Stellungnahme der Regierung reden. Die Regierung begründet auf der Seite 15, weshalb sie eine inhaltliche Stellungnahme hier abgegeben hat.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das können Sie ohne Weiteres jetzt vorbringen.Abg. Thomas Rehak
Gut, dann werde ich gerade fortführen. Auf der Seite 15 von Bericht und Antrag Nr. 4/2018 erklärt die Regierung, dass sie auch anlässlich dieser Vorprüfung eine inhaltliche Stellungnahme zum Bericht der BLK abgeben werde beziehungsweise abgegeben hat. Hierzu führt die Regierung aus, dass sie diese Berechtigung hätte gemäss dem Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung oder bezüglich des Art. 31 Abs. 7 in der GOLT. Weiter erklärt sie auch, dass sie daraus schliesst, aus dem Art. 10 von der GVVKG, hier eine inhaltliche Stellungnahme hierzu abzugeben.
Ich habe hier dezidiert eine andere Meinung, weil die Regierung gemäss Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung zwar gehört werden muss, aber dieses Gehört-werden-Müssen - ich kann es Ihnen vorlesen, das ist im Abs. 4: «Der Regierungsvertreter muss gehört werden und ist verpflichtet, Interpellationen der Abgeordneten zu beantworten.» Ich glaube nicht, dass man aufgrund von diesem Abs. 4 eben interpretieren kann, dass die Regierung in jedem Fall gehört werden muss. Für mich ist es nicht wirklich geklärt, und aus diesem Punkt sehe ich hier ein Problem. Dann weiter führt die Regierung aus, dass in Art. 31 Abs. 7 aus der GOLT, der Geschäftsordnung, dort steht, wenn ich es gerade finde: «Ein Regierungsmitglied muss gehört werden, wenn es das Wort verlangt. Es hat das Recht der Antragstellung.» Das steht aber unter dem Haupttitel «Diskussion», und auch deshalb kann aus meiner Sicht daraus nicht geschlossen werden, dass die Regierung zu einer Stellungnahme berechtigt wäre. Das geht vor allem deshalb hervor, wenn Sie den Art. 10 im GVVKG anschauen, dort steht bei «Stellungnahme der Regierung», das ist der Titel von Art. 10: «Eine von Mitgliedern des Landtages eingereichte Gesetzesinitiative kann der Regierung vom Landtag zur Stellungnahme unterbreitet werden. Diese ist dann verpflichtet, zum Inhalt der Vorlage und zu den im Landtag aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.» Also noch einmal: «... kann der Regierung vom Landtag zur Stellungnahme unterbreitet werden.» Ich glaube nicht, dass die Regierung daher ableiten kann, dass sie in jedem Fall zu einer Stellungnahme eingeladen ist. Das ist für mich nicht korrekt, wenn die Regierung von sich aus eine Stellungnahme abgibt, ohne dass der Landtag sie dazu einlädt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank für die verschiedenen Repliken und Feedbacks. An und für sich bereue ich es, dass wir nicht anlässlich einer Aktuellen Stunde das aktu-elle Thema über die Aktuelle Stunde gewählt haben. Denn dann hätten wir das wirklich in diesem Gremium diskutieren können: die Varianten Ja, Nein, Canceln oder eine neue Form, ein neues Modell. Wir haben Ihnen das abgenommen und haben diesen Prozess in unserer Besonderen Landtagskommission vorgenommen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, in der Diskussion stand nicht die Frage an erster Stelle: Mit Regierung oder ohne Regierung? Also die Votanten, die dieses Bild malen, dass wir hingegangen wären und gesagt hätten, wir machen jetzt eine Aktuelle Stunde, wir bleiben unter uns ohne Regierung. Nein, so war es wirklich nicht. Wir haben gedacht, es wäre in bisschen fantasielos und unkreativ, wenn wir mit der Arbeit hereinkommen und sagen, wir schlagen vor, die Aktuelle Stunde findet nicht mehr statt. Das wäre auch eine Möglichkeit gewesen. Wir hätten die anderen Artikelrevisionen vorstellen können und bei der Aktuellen Stunde die «glorreiche» Idee, dass wir sie abschaffen. Dass diese Form der Aktuellen Stunde bisher keine Begeisterung auslöste und da und dort sich die Abgeordneten Fragen stellten, das hat der Abg. Harry Quaderer und auch andere auf den Punkt gebracht, der Abg. Christoph Wenaweser und auch der Abg. Jürgen Beck. Wir hätten es uns auch einfacher machen können, weil bisher die Aktuelle Stunde wirklich diese Begeisterung nicht ausgelöst hat und die Form, wie sie geführt wurde, immer im Nachhinein mit einem komischen Gefühl begleitet war. Wenn die neue Aktuelle Stunde angesagt wurde, wenn sich überhaupt einmal wieder eine Fraktion getraute, eine zu veranstalten, dann war dieses Gefühl auch schon wieder vorhanden. Also die Chance, dass die Aktuelle Stunde wirklich zu einer Erfolgstory wird, hat es nicht wirklich gegeben. Also da haben wir uns überlegt, was die verschiedenen Möglichkeiten sind. Ich bin froh darüber, dass die Besondere Landtagskommission diesen Vorschlag gemacht hat. Das hat jetzt wirklich die Diskussion einmal angeregt, dass man sich positionieren kann und sagen kann: Nein, wenn, dann nur mit Regierung, dann hat es einen Mehrwert; ohne Teilnahme der Regierung, der Landtag unter sich will das Gefäss nicht haben - solche Stimmen gab es auch. Es haben nicht alle ihr Votum dahin gestaltet, aber es gibt Stimmen, die sagen: Nein, ein Modell, dass der Landtag ein einziges Gefäss in der Geschäftsordnung für sich hat, wo er selbst die Themen diskutieren kann und ungezwungen diskutieren kann. Es werden ja keine Beschlüsse gefasst, es ist eher ein Ideenpool, woraus sich eventuell parlamentarische Vorstösse entwickeln können. Muss nicht sein, kann sein. Bei allen anderen Instrumenten, die in der Geschäftsordnung vorhanden sind, ist alles genau geregelt, es sind natürlich viel griffigere Instrumente, die parlamentarischen Vorstösse. Aber das wäre jetzt ein Gefäss gewesen, dass der Landtag unter sich eine soche Diskussionsrunde zu einem gewissen Thema vornimmt. Aber wenn sich der Landtag das nicht zutraut, dass er dort substanziell, qualitativ eine gute Plattform bieten kann, dann ist er auch nicht gezwungen, diese einzuführen. Also war nie die Frage in dem Sinn, wie es einige Votanten gesagt haben, das ist jetzt wirklich der Todesstoss, wenn die Regierung nicht mehr dabei ist. Das sehe ich nicht so. Also ich habe es schon so gesehen, dass es eine Möglichkeit wäre. Es gibt vielleicht drei Möglichkeiten vom Grunde her: Also die alte Form der Aktuellen Stunde besteht natürlich auch, man kann sagen, man führt die alte Form ein. Da habe ich es dann mit dem Antrag des Cancelns, da bin ich gleich der Erste der dann auch hier drückt. Dann gibt es die Form, die die BLK jetzt vorschlägt, und es gibt die Form, dass man gleich schon hingeht und sagt: Nein, wir nehmen dieses Gefäss heraus. Ich würde das aber nicht voreilig machen. Im Sinne der BLK, das haben wir auch diskutiert: Es kann auch ein Gefäss stehen bleiben, es kann auch ruhen. Dann ist in der Geschäftsordnung ein Gefäss vorhanden, das dem Landtag die Möglichkeit gibt, unter sich oder mit der Regierung - oder diese beiden Modelle parallel - die Aktuelle Stunde in dieser Form durchzuführen. Aber man kann sie auch völlig aus der Geschäftsordnung herausnehmen, nachdem man sie vor sechs Jahren eingeführt hat. Diese Möglichkeit gibt es natürlich auch. Also hier sind wir völlig offen, aber es hat sich gezeigt, dass sich die Diskussion so angeregt entfaltet hat. Aber interessant war jetzt trotzdem beim Prozess bezüglich der Verfassungsmässigkeit, Verfassungsunvereinbarkeit, was diese Aktuelle Stunde gleich schon hohe Wellen geworfen hat. Also so unbedeutend ist sie doch nicht gewesen. Dann noch zu zwei, drei Anmerkungen: Der Abg. Eugen Nägele sagt, Dr. Peter Wolff hätte auch ein Statement drin gehabt. Im Bericht und Antrag der Regierung ist ein Statement, da hat es auch andere Statements drin. Es sind auch Landtagsabgeordnete drin zitiert, es ist auch kein Gutachten. Ich kenne das Gutachten von Dr. Wolff nicht, Herr Nägele. Ich kann es nicht sagen, ich kenne nur diesen Ausschnitt. Es hätte auch ein anderer Ausschnitt von Dr. Peter Wolff zitiert werden können. Bevor Sie schon im Landtag waren und ich schon im Landtag war, hat er auch den legendären Ausspruch gesagt: Der Landtag kann alles machen. Auch das gibt es von Dr. Peter Wolff, ich kenne dieses Gutachten nicht. Aber er hat das Zitat auf jeden Fall gesagt, ich kann jetzt nicht sagen, wann er es gesagt hat. Aber auch das gibt es. Also solche Aussagen hat es im Bericht und Antrag der Regierung einige drin. Aber es sind immer diese Aussagen drin, die die Aussage gestützt haben, dass die Aktuelle Stunde verfassungswidrig wäre. Die anderen Aussagen sind eben leider nicht drin in diesem Bericht und Antrag der Regierung, der Vorprüfung. Dann frage ich den Abg. Günter Vogt, ob seine Frage betreffend den Art. 22 so weit beantwortet ist. Betreffend die Ausstandsregelung gibt es keinen Artikel in der Geschäftsordnung, aber sie war Gegenstand der Diskussion in der Besonderen Landtagskommission, weil das immer wieder einmal vorkam, gerade kürzlich bei einem Beschluss des Landtages im November-Landtag 2017. In dieser Form wurde das in der Besonderen Landtagskommission diskutiert, aber es wurde keine Regelung getroffen, weil es bis jetzt insoweit klar ist: Der Landtagsabgeordnete kann nicht einfach in den Ausstand treten, wenn ihm jetzt etwas unangenehm ist oder er lieber nicht darüber bestimmen möchte. Er ist verpflichtet dazu, seine Stimme abzugeben, seine Meinung abzugeben. Er ist ja nicht als Lobbyist in dieser Runde. Aber wir haben es auch nicht für notwendig gesehen, das zu regeln, was eigentlich schon geregelt ist. Also wir wollten betreffend die Aktuelle Stunde dem Landtag Varianten anbieten, das haben wir hergebracht. Die anderen Artikel müssen wir miteinander besprechen und einmal schauen, ob es da noch Fragen gibt, die zu beantworten sind. So habe ich, glaube ich, die Fragen, die mir jetzt da zur Verfügung stehen, beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Anmerkung oder Fragen zu den Ausführungen des Abg. Daniel Seger zu Seite 43, Art. 23 Abs. 3. Dort steht halt: «Eine Stellvertretung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.» Dann hat er ausgeführt, ein wichtiger Grund ist nur ein physischer Grund. Ja, ich denke, hier gibt es vor allem mit Blick auf das Milizparlament schon auch andere angemessene Gründe und nicht nur physische Gründe. Ich bin ja Angestellter eines Betriebes und habe manchmal auch terminliche Verpflichtungen für meinen Betrieb und denke, dass dann das auch ein wichtiger Grund sein könnte, nicht nur ein physischer Grund. Dann bin ich Delegationsleiter einer aussenpolitischen Kommission. Die tagt drei Mal im Jahr und die Herbsttagung überschneidet sich jeweils mit unserer Landtagssitzung. Dann ist es halt ein ähnliches Problem: Erstens ist der Delegationsleiter dann nicht anwesend und zweitens bekommt man dann die Debatten, die Diskussionen und auch den Informationsfluss nicht live mit. Und ich denke, das müsste man vielleicht nochmals diskutieren, ob ein wichtiger Grund wirklich nur im Rahmen der Ausführungen des Abg. Seger dann zulässig wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich würde jetzt doch vorschlagen, dass wir dann Beratungen, wirklich konkret zu einzelnen Artikeln, bei der Lesung vornehmen. Ich glaube, die Diskussion über die Aktuelle Stunde, das lässt sich jetzt nicht mehr anders machen, haben wir geführt und die werden wir weiterhin führen, wenn es noch Diskussionsbedarf gibt. Aber konkrete Fragestellungen zu weiteren Artikeln würde ich wirklich vorschlagen, dass wir die bei der Lesung dann auch führen. Denn das führt sonst ins Uferlose und wir verlieren auch den Zusammenhang.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Eben den Zusammenhang möchte ich jetzt nicht verlieren, darum habe ich nochmals das Wort gewünscht. Es geht mir jetzt einfach darum, noch zwei, drei Sachen zu präzisieren, weil es sonst wirklich aus dem Zusammenhang gerissen worden wäre. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass nicht ein falscher Eindruck entsteht - und das hat der Abg. Johannes Kaiser sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht: Es ging nie und nimmer darum, die Regierung als Ursache eines Problems darzustellen. Das muss einfach schon klar sein. Es wäre wirklich fantasielos gewesen, wenn man einfach hingegangen wäre und gesagt hätte, okay, wir lassen das so, wie es ist. Das war nie die Absicht. Es wurde sogar moniert, irgendwie unterstellt man uns, wir wollten keine Zusammenarbeit Exekutive und Legislative. Was soll das bitte? Natürlich, jeder von uns weiss, dass man vernünftig das Land nur vorwärtsbringen kann, wenn man gemeinsam am gleichen Strick zieht. Darum ist auch die Diskussion relativ müssig und macht ja auch keinen Sinn. Es geht mir schlussendlich wirklich nur darum, dass das klar ist. Der Abg. Harry Quaderer hat es ja gut gesagt: Wenn wir wirklich ein aktuelles Thema haben, dann möchten wir natürlich die Regierung auch dabei haben. Es ging darum, ein Gefäss zu haben, und das war der einzige Grund, warum ich mich überzeugen liess, dass man die Aktuelle Stunde in Varianten vielleicht vorschlagen könnte. Dass der Landtag ein Gefäss hat - und das hat der Abg. Günter Vogt auch so ausgeführt -, das war damals auch ein Grund für mich, warum ich im Jahr 2012 zugestimmt habe, dass wir ein Gefäss schaffen, in dem wir wirklich übergeordnete Themen diskutieren könnten. Es hat nicht funktioniert, so wie es war, darum wird mein Absetzungsantrag oder Löschungsantrag schlussendlich kommen. Nur noch ganz kurz: Die Abwesenheitsgründe sind ein sehr interessantes Thema, da muss ich Ihnen vollkommen recht geben. Aber es ist genau das Thema, wo es anfängt, schwierig zu werden. Sie könnten natürlich hingehen und eine Liste aufführen, mit welchen Gründen ein wirklich wichtiger Grund dargelegt ist. Wir haben das des Langen und Breiten diskutiert und dann wird es ja schwierig. Ich denke, der Landtag, die höchste Vertretung des Volkes, muss durchaus in der Lage sein, Vertrauen zu haben. Wenn ein Abgeordneter einen Grund angibt, warum er nicht dabei sein kann, dann muss man das akzeptieren und dann ist es wichtig. Ich denke es macht keinen Sinn, es war früher auch schon Diskussionspunkt: Ich kann mich an Landtagssitzungen erinnern, in denen der Landtagspräsident vorlesen musste, welche Gründe ein entschuldigter Abgeordneter vorbringt. Ich finde das geringschätzend. Ich gehe davon aus, dass jeder der 25, die hier sitzen, wirklich einen wichtigen Grund hat, warum es sich vertreten lässt. Das kann ich voraussetzen, das denke ich auch so. Da muss ich auch dem Abg. Wendelin Lampert noch kurz beipflichten: Die Verfassung lässt nur die 25 ordentlich gewählten Mitglieder zu, die sind dem Volk verantwortlich und wurden auch laut Verfassung so gewählt. Dem Wähler wurde versprochen, dass diese 25 Abgeordneten ihre Arbeit machen, das war es schlussendlich. Also erübrigt sich die ganze Diskussion über Stellvertreter schlussendlich komplett. Und auch, wie gesagt, die Absenz- oder die Abwesenheitsgründe muss man in einem Parlament akzeptieren können. Ich denke, man kann es dem Landtagspräsidenten ruhig überlassen, dass er beurteilt, ob der Grund wichtig ist oder nicht, weil wir sonst nicht mehr fertig werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, die Diskussion um die Aktuelle Stunde veranlasst mich jetzt doch schon, noch ein paar Gedanken dazu zu äussern. Einfach zu sagen, die Aktuelle Stunde hat sich nicht bewährt, und aber praktisch nie eine solche vorgeschlagen zu haben, ist für mich einfach zu billig. Die Freie Liste, glaube ich, hat die letzten sechs oder acht Jahre, seit es dieses Instrument gibt, jedes Mal eine Aktuelle Stunde eingebracht. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir das überhaupt nicht als Zeitvergeudung oder sinnlose Angelegenheit angeschaut. Jetzt einfach zu sagen, wir schaffen das ab, finde ich - Entschuldigung - eine Frechheit. Wenn Sie das nicht wollen, dieses Instrument nicht nutzen wollen, können Sie wie bisher sagen: Wir haben kein Thema. Aber die Fraktion der Freien Liste wünscht die Aktuelle Stunde, weil sie für uns ein wichtiges Gefäss darstellt. Ich weiss von der stv. Abg. Helen Konzett, dass die Idee, die Aktuelle Stunde nur im Landtag und ohne Regierung zu führen, eigentlich zur Schärfung dieses Gefässes beitragen sollte. Wir haben die letzten Wochen und Monate so oft über die Stärkung des Landtages geredet und jetzt wollen wir ein Gefäss abschaffen, in dem wir wirklich miteinander diskutieren können, offen, und ohne bereits irgendwelche Entschlüsse fassen zu müssen? Ich verstehe das einfach nicht ganz. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Meinungsäusserung. Wobei ich schon ermahnen möchte, den parlamentarischen Anstand zu bewahren. Eine Meinungsäusserung als Frechheit zu bezeichnen, die nun wirklich ein gutes Recht eines Abgeordneten ist - dieses Instrument besteht seit fünf Jahren, vorher hat der Landtag über Jahrzehnte hinweg ohne dieses Instrument gelebt -, nach fünf Jahren eine Standortbestimmung vorzunehmen, ich denke, ist ein absolut legitimes Recht und keine Frechheit. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Nun frage ich mich noch, ob die Regierung sich äussern will an dieser Stelle.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Teilrevision der Geschäftsordnung des Landtags wurde von der Besonderen Landtagskommission als Gesetzesinitiative, gestützt auf Art. 40 GOLT, eingebracht. Damit ist das Verfahren, wie diese Abänderung zu behandeln ist, vorgegeben und die Regierung hatte eine Vorprüfung im Sinne von Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden Sie im vorliegenden Bericht und Antrag. Die Regierung kommt zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung vereinbar ist, abgesehen von dem im Art. 49 vorgeschlagenen Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde. Nach Ansicht der Regierung und des beigezogenen Experten Dr. Sägesser, aber auch nach Meinung des schon 2012 damit befassten Experten Dr. Peter Wolff ist der von der Kommission vorgeschlagene Ausschluss der Regierung von der Aktuellen Stunde nicht mit der Verfassung vereinbar. Ungeachtet allfälliger unterschiedlicher Ansichten dazu, bin ich der Meinung, dass einem schlussendlich der gesunde Menschenverstand sagt, dass es sinnvoll ist, wenn die Regierung bei der Beratung eines Themas von übergeordneter Bedeutung im Landtag teilnimmt. Paul Vogt, langjähriger Abgeordneter der Freien Liste, hat sich in einem Leserbrief wie folgt geäussert: «Folgt der Landtag dem Antrag der Landtagskommission zur Abänderung der Geschäftsordnung, schiesst er ein Eigengoal. Man stelle sich vor, der Landtag führt eine öffentliche Diskussion zu einem wichtigen Thema, die Regierung wird davon ausgeschlossen - sitzt aber im Gebäude daneben und hört nicht einmal zu. Die ‹Aktuelle Stunde› würde an politischer Bedeutung verlieren.» Übrigens hat auch der Vorsitzende der Besonderen Landtagskommission, der Abg. Johannes Kaiser, 2012 bei der Einführung der Aktuellen Stunde so argumentiert. Er hat damals gesagt, dass er mit der Aktuellen Stunde zwar nicht warm werde, aber wenn, dann müsse die Regierung dabei sein, sonst mache es absolut keinen Sinn. Die legistische Prüfung der Kommissionsvorlage war eine Herausforderung, das sehen Sie an den Ausführungen im Bericht und Antrag von Seite 13 bis 23. Diese zehn Seiten beinhalten nur die wichtigsten Verbesserungsvorschläge. Weitere haben wir dann später noch informell übermittelt. Etliche dieser Verbesserungsvorschläge im Bericht und Antrag wurden von der BLK übernommen. Leider musste ich feststellen, dass diese Vorschläge mit Fehlern übernommen wurden. Ich werde mich deshalb bei der Lesung der Vorlage diesbezüglich noch zu Wort melden. Dann möchte ich noch kurz aus Sicht der Regierung auf einige Voten eingehen. Ich denke, es ist noch wichtig, der Vorsitzende der BLK hat ausgeführt betreffend den Auftrag an Dr. Sägesser. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass Sie den ersten Satz des Auftrages an Dr. Sägesser weggelassen haben, der lautet nämlich: «Stellungnahme zur Frage, ob die Regierung von einer Teilnahme und von der Möglichkeit zur Äusserung bei der aktuellen Stunde ausgeschlossen werden kann.» Und erst dann geht es weiter mit dem Satz, den Sie zitiert haben: «Die Stellungnahme soll sich auch zu einem verfassungsrechtlich begründeten Teilnahmerecht der Regierung im Landtag äussern und dieses darlegen.»Dann wurde mehrfach die Diskussion geführt betreffend dieses Gutachten und das Gutachten von Marzell Beck. Ebenfalls wurde auch Kritik geübt am Schweizer Gutachter Sägesser. Ich möchte hier den Ball nochmals aufnehmen, den der Abg. Eugen Nägele schon gespielt hat, dass nämlich Dr. Peter Wolff in einer gutachterlichen Stellungnahme vom 1. Februar 2012 zu einem Entwurf der damaligen Landtagskommission, ebenfalls im Rahmen der Totalrevision der Geschäftsordnung des Landtages, Ausführungen gemacht hat. Und er hat Folgendes ausgeführt: «Die Einführung einer sogenannten aktuellen Stunde ist sicher keine schlechte Idee. Warum die Regierung nicht aktiv daran teilnehmen können soll - also kein Recht auf Wortmeldungen haben soll -, ist für mich allerdings unerfindlich. Im Bericht wird dies auch mit keinem Wort begründet und es ist darauf hinzuweisen, dass der Regierungsvertreter gemäss Artikel 63 Absatz 4 LV in den Beratungen des Landtags gehört werden muss, was meiner Meinung nach nicht nur bei Diskussionen betreffend die Kontrolle der Staatsverwaltung zu beachten ist. Nachdem ein Regierungsmitglied auch in den Sitzungen der Landtagskommission zu hören ist und es auch sonst kein Beispiel eines Ausschlusses der Regierung aus den Beratungen des Landtages gibt, wäre es doch höchst eigenartig, wenn die Regierung von der Behandlung eines Themas von landespolitischer Bedeutung im Rahmen der aktuellen Stunde ausgeschlossen wäre.» Und hier wird ja auch klar argumentiert, dass die Regierung gehört werden muss. Der Abg. Jürgen Beck hat dann noch gemeint, dass sich die Regierung angegriffen fühlt und er dies auch schon in der Vergangenheit gesehen hat, wenn sich der Landtag mit der Geschäftsordnung des Landtages befasst. Ich kann Ihnen nur so viel dazu sagen, ich fühle mich oder die Regierung fühlt sich nicht angegriffen, aber wir bringen uns dann natürlich ein, wenn es das Verhältnis zwischen Landtag und Regierung betrifft. Die Bestimmungen der GOLT, die den Landtag betreffen, sind selbstverständlich ausschliesslich Sache des Landtages. Dann noch ganz kurz zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben ja auch die inhaltliche Stellungnahme der Regierung hinterfragt und die Ausführungen auf Seite 15. Ich habe Ihnen vorhin das Zitat von Dr. Peter Wolff vorgelesen, der eben genau ausführt, wie Art. 63 Abs. 4 der Landesverfassung zu verstehen ist. Und das ist in der Rechtsmeinung umfassend zu verstehen, dass die Regierung gehört werden muss. Das betrifft nicht nur, wie es im Wortlaut so verstanden werden könnte, die Interpellation, sondern ist generell zu verstehen. Das ist die breite Rechtsmeinung, die in Liechtenstein zu diesem Thema herrscht. Art. 10 GVVKG bezieht sich hingegen auf das Stadium nach dem Eintreten - also wenn der Landtag bereits eingetreten ist, dann kommt Art. 10 GVVKG zum Einsatz. Hier sind wir auch der Meinung, dass es wichtig ist, auch für den Landtag, dass die Regierung die Meinung schon vorher kundtun kann, damit der Landtag auch weiss, wie die Regierung zu gewissen Fragen steht. Das hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt und ist natürlich viel effizienter für die Vorbereitung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur zwei kurze Repliken. Ich weiss nicht, was der Regierungschef mit dem Zitat von Altparlamentarier Paul Vogt bezwecken will, weil er die Aktuelle Stunde ganz anders bewertet hier. Er schreibt ja: «Folgt der Landtag dem Antrag der Landtagskommission zur Abänderung der Geschäftsordnung, schiesst er ein Eigengoal.» Was er damit meint, kann nur spekuliert werden. Er sagt weiter: «Man stelle sich vor: Der Landtag führt eine öffentliche Diskussion zu einem wichtigen Thema, der Regierung wird davon ausgeschlossen - sitzt aber im Gebäude daneben und hört nicht einmal zu. Die ‹Aktuelle Stunde› würde an politscher Bedeutung verlieren.» Das ist irgendeine Ansicht, er hat nicht verstanden, was die Aktuelle Stunde genau bewirken will. Es soll, das war die Idee, ein Gefäss, eine Plattform, für den Landtag sein, wo der Landtag unter sich, das ist die Grundidee, ein wichtiges Thema diskutieren kann. Und ich traue dem Landtag zu, dass er ein wichtiges Thema unter sich auch qualitativ gut diskutieren kann, ohne dass die Regierung dabei ist. Und dass dann diese Aktuelle Stunde in das politische Niemandsland absinkt, das kann ich mir nicht vorstellen. Und dann schreibt er weiter: «Der Regierung könnte es ziemlich egal sein, was der Landtag diskutiert - für sie entstünden ohnehin keine Verpflichtungen.» Ich weiss nicht, was das soll, es gibt ja keine Beschlüsse, es gibt keine Anträge, es gibt gar nichts in dieser Aktuellen Stunde. Er hat das Thema nicht verstanden, tut mir leid. Vielleicht hat er sich auch zu wenig damit beschäftigt, was die BLK wollte. Und zudem müsste er einen ganz anderen Leserbrief schreiben, er müsste sich einmal damit befassen, wenn er sich schon mit dieser Geschichte befasst, mit der Geschäftsordnung, dem GVVKG, ob es legitim ist, dass Amtsleiter überhaupt im liechtensteinischen Landtag vertreten sein können. Ob das nicht Interessenskonflikte sind und andere Probleme sind, es wäre interessant, einmal diese Geschichte von ihm aufgearbeitet zu haben. Aber da müssen wir wahrscheinlich auch andere konsultieren. Dann nochmals zu Dr. Peter Wolff: Natürlich schätze ich Dr. Peter Wolff, ich habe ihn immer sehr geschätzt, auch seine Meinung. Er wird auch eine sehr gute Rechtsmeinung haben. Aber wenn ich verschiedene Gutachten habe, ich habe nebenbei eine gutachterliche Stellungnahme eines Verfassungsrechtlers, im Kaliber eines Verfassungsexperten, wie zum Beispiel lic. iur. Marzell Beck, der 13 Jahre Erfahrung hat als Präsident des Staatsgerichtshofes. Also da habe ich schon grösseres Vertrauen in dieses Gutachten und ich bin der überzeugten Meinung, dass das fundiert ist. Ich möchte nicht Gutachten, das bringt ja nichts her, gegeneinander auszuspielen. Gutachten sind immer eine Glaubensfrage. Aber wenn jetzt von einem anerkannten, ausgewiesenen Verfassungsrechtler diese Aussagen kommen, diese Aussagen scheinen nirgendwo auf, weder im Bericht und Antrag der Regierung noch im Sägesser-Gutachten, dann fragt man sich schon: Wie kommt diese Lücke zustande?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt einfach ein bisschen warnen, dass wir diese Diskussion nicht endlos weiterführen, bevor wir dann wirklich auf die einzelnen Artikel eintreten. Ich glaube auch wirklich, dass die Meinungen gemacht sind: Entweder wird diese Aktuelle Stunde nicht mehr stattfinden oder sie wird in der bisherigen Form stattfinden. Das ist so meine Überzeugung, wenn ich so in die Runde höre. Aber wir können natürlich schon noch weiterdiskutieren, aber ich glaube eigentlich, dass jeder weiss, was er will.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auch nochmals kurz auf dieses Gutachten, das in diesem Bericht und Antrag Nr. 4/2018 genannt wird, von Dr. Peter Wolff eingehen. Der Abg. Eugen Nägele und Sie, Herr Regierungschef, haben dieses erwähnt, leider ist mir dieses Gutachten nicht gänzlich bekannt. Aber Sie können mir sicher sagen, Herr Regierungschef, oder erklären, wie dann dieser Art. 11b Abs. 2 GVVKG zur Aktuellen Stunde zustande gekommen ist. Dieser Abs. 2 heisst: «Die Regierung nimmt in der Regel an der Aktuellen Stunde teil, und es kommt ihr ein Rederecht zu.» Ich frage mich dann schon, gemäss Ihren Ausführungen dürfte dann dieser Artikel so gar nicht existieren, weil die Regierung ja dann immer dabei sein müsste. Aber ich glaube, die Intention dazumal war doch auch, dass eben diese Möglichkeit besteht, dass die Regierung nicht dabei ist, und dann ist ja dieses absolute Rederecht auch damit unterbunden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke, abschliessend werden wir heute nicht bestimmen können, ob dieser Art. 49 tatsächlich verfassungskonform ist oder nicht. Es gibt verschiedene Rechtsmeinungen hierzu. Wir sollten uns wirklich auf unseren Willen konzentrieren, was der Landtag will. Die Regierung hat ja dann die Möglichkeit, wenn sie dann tatsächlich davon überzeugt ist, dass dieser Artikel nicht verfassungskonform wäre, gemäss Art. 18 des Staatsgerichtshofgesetzes diesen Vorschlag oder dieses Gesetz beim Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen. Und dann wissen wir es mit Sicherheit, ob dieser Artikel verfassungskonform ist oder eben auch nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nun haben wir noch eine Wortmeldung des Herrn Regierungschefs.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wurde von der Landtagsvizepräsidentin noch gebeten, eine kurze Ausführung zu machen. Im 50 Seiten umfassenden Gutachten von Marzell Beck wird die Aktuelle Stunde auf rund eineinhalb Seiten abgehandelt. Dabei kommt Marzell Beck zum Ergebnis, dass eine Konzeption der Aktuellen Stunde als Diskussionsgefäss für den Landtag selbst verfassungsrechtlich möglich sei. Er leitet dies aus der Kompetenz des Landtages, sich eine Geschäftsordnung zu geben, ab. Darüber hinaus findet sich keine weitere Begründung, mit der sich die Regierung hätte auseinandersetzen können. Im Gegenteil, Beck bezeichnet auf Seite 17 seines Gutachtens die Aktuelle Stunde ausdrücklich als Kontrollinstrument des Landtages, befasst sich aber nicht mit Art. 63 Abs. 4 der Verfassung und dem darin verankerten Anhörungsrecht der Regierung. Man muss aber auch wissen, dass sich Beck zu einem Vorentwurf für Art. 11b GVVGK geäussert hat und dieser Vorentwurf noch keinerlei Bezug darauf nahm, dass das Thema einer Aktuellen Stunde von landespolitischer Bedeutung sein muss. Es ist daher gut möglich, ich weiss es nicht, dass Beck die Aktuelle Stunde als Diskussionsgefäss für landtagsinterne Angelegenheiten verstanden hat, die natürlich ohne Beteiligung der Regierung diskutiert werden können. Dieser Aspekt hat übrigens zum heutigen Wortlaut von Art. 11b geführt, wonach die Regierung in der Regel an der Aktuellen Stunde teilnimmt. Das ist so weit mein Kenntnisstand.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse jetzt noch über Eintreten auf die Vorlage abstimmen und danach werden wir eine Pause einschalten. Wer für Eintreten auf die Vorlage zur Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen und wir machen jetzt 30 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:45 bis 19:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen zu Traktandum 10 fort und wir nehmen die Lesung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein durch Artikelaufruf vor. Art. 10 Abs. 2 Bst. e und Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. e und Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Kommission schreibt im Titel der überarbeiteten Vorlage, dass diese Vorlage legistisch geprüft sei. Ich möchte darauf hinweisen, dass das so nicht zutrifft. Diese Version hier, die vorliegt, wurde in dieser Form eben nicht legistisch erneut begutachtet. Zudem verweise ich auch auf den Ingress, er wurde jetzt so nicht vorgelesen. Nämlich «Dem nachfolgend vom Landtag gefassten Beschluss erteile ich meine Zustimmung:» ist zu streichen. Dies wurde bereits vom Sprecher so vorgenommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung. Gibt es inhaltliche Meinungen zu Art. 10? Das ist nicht der Fall. Somit können wir abstimmen. Ich denke aber, dass wir gesondert abstimmen müssen über Bst. e und Abs. 7. Ich lasse zuerst über Bst. e abstimmen. Wer mit dem Vorschlag zur Änderung von Art. 10 Abs. 2 Bst. e einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Dann stimmen wir ab über die vorgeschlagene Änderung zu Abs. 7. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 12 Abs. 4 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 4 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich habe hier nur eine Frage an die Landtagskommission im Sinne klarer Materialien oder einer klaren Auslegung. Art. 22 Abs. 2 sieht neu vor, dass Abgeordnete, die eine Sitzung vorzeitig verlassen wollen, dies dem Landtagspräsidenten anzuzeigen haben. Jetzt, bei einer eng verwandten Bestimmung, nämlich bei Art. 23, wenn es um die Stellvertretung geht, heisst es: Es ist unter Angabe des Hinderungsgrundes Anzeige zu erstatten. Und hier meine Frage im Sinne einer Verständnisfrage für die Materialien: Muss auch beim vorzeitigen Verlassen in Analogie zur Stellvertretung ein Hinderungsgrund angegeben werden? Und muss auch hier dies ein wichtiger Grund sein gemäss Geschäftsordnung? Ich habe den Eindruck, dass das eigentlich konsequenterweise so sein müsste, das heisst, dass ein Nichterscheinen und Sich-stellvertreten-Lassen letztendlich gleichbehandelt werden müsste wie ein vorzeitiges Verlassen der Sitzung, also dass in beiden Fällen ein Hinderungsgrund anzugeben ist und dieser auch ein wichtiger Grund sein muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier bewusst eine Unterscheidung gemacht. Es hat nicht das gleiche Gewicht wie eine Stellvertretung, dass dort wirklich ein Hinderungsgrund angegeben werden muss. Das vorzeitige Verlassen hat nicht diese Gewichtung und diesen Stellenwert. Es geht einfach beim Abs. 2 darum, dass ein Sitzungsmitglied hier - und ich gehe davon aus, dass der Landtagsabgeordnete sein Mandat so wahrnimmt, wie es der Abg. Jürgen Beck vor ein paar Minuten einmal dargestellt hat -, so verantwortungsvoll ist und das in seinem selbst eigenen Verantwortungsbereich beurteilt. Wenn er aber vorzeitig die Sitzung verlassen muss, dass er dies dem Landtagspräsidenten anzeigt und sich nicht einfach französisch verabschiedet. Es geht hier darum. Aber beim Hinderungsgrund unter «Stellvertretung», so wie Sie das geschildert haben, hat es eine ganz andere Gewichtung. Deshalb haben wir das nur mit dem Anzeigen so in Vorschlag gebracht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, falls man hier weiter gehende Gründe ausführen müsste, dann müsste man diese jetzt hier ins Gesetz schreiben. Das ist meine Ansicht. Wenn hier «anzuzeigen» steht, dann ist es aus meiner Sicht genügend, wenn man dem Präsidenten ein E-Mail zukommen lässt oder wenn man ihm das auch mündlich überliefert und sagt: Okay, ich muss dann und dann die Sitzung verlassen. Das wäre für mich Anzeige genug. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Dann auch noch eine Anschlussfrage, eben auch im Sinne der Materialien, dass diese Sachen in Zukunft klar sind. Ich kann mit dieser Erklärung grundsätzlich leben. Aber es stellt sich jetzt natürlich noch die Frage: Wann ist eine Stellvertretung notwendig und wann ist es einfach ein frühzeitiges Verlassen? Wenn ich jetzt beispielsweise eine Sitzung um ein Uhr frühzeitig verlasse und bis am Abend halt nicht mehr da bin - ist das einfach ein frühzeitiges Verlassen, wo ich mich nicht dafür rechtfertigen muss? Oder gibt es hier eine Grenze, ab der dann eine Stellvertretung eigentlich verlangt ist? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir möchten eigentlich in dieser Geschäftsordnung nicht alles bis zum letzten regeln. Es geht auch ein bisschen um die Ermessenssache. Aber Sie sprechen etwas an. Also wenn jemand als frühzeitiges Verlassen, wenn man den heutigen Tag hernimmt, schon um 13 Uhr meint, dann ist das nicht im Sinne des Abs. 2. Hier gilt jetzt wirklich als frühzeitiges Verlassen, wenn jetzt die Sitzung, nehmen wir an, wie heute Abend bis 22 Uhr geht und es muss jemand wirklich um 20:30 Uhr gehen, damit er das dem Landtagspräsidenten zur Kenntnis bringt. Also dieser Fall oder dieses Fallbeispiel war hier gemeint mit dem Abs. 2. Und hier appelliere ich ebenfalls an die Verantwortung der Landtagsabgeordneten, dass sie, wenn sie einen halben Tag nicht hier sind, dann schon eine Stellvertretung bereitstellen sollten - beziehungsweise frühzeitig, weil dieser halbe Tag vielleicht dem Landtagsabgeordneten auch frühzeitig bekannt ist oder sein sollte -, dass er frühzeitig mit seiner Stellvertretung spricht und diese dann auch aufbietet und mit der Angabe des Hinderungsgrundes an den Landtagspräsidenten. Aber bei diesem Abs. 2 geht es wirklich um eher ein frühzeitiges Verlassen der Landtagssitzung, wenn es sich um eine kleinere Zeitspanne handelt und es sich nicht lohnt, eine Stellvertretung dafür aufzubieten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke, wir sollten hier schon Vertrauen in den einzelnen Abgeordneten haben. Ich denke auch, dass wir bis dato noch nicht oft gesehen haben, dass ein Abgeordneter frühzeitig die Sitzung verlässt. Es kann ja immer Gründe geben, weshalb das notwendig werden sollte. Kinder können zum Beispiel ein Grund sein, dass die Kinder irgendetwas anmelden, was ein unbedingtes Erfordernis erzwingt von einem Abgeordneten, die Sitzung zu verlassen. Das kann auch ein Todesfall sein im schlimmsten Fall oder eine Krankheit. Wir wissen es ja nicht. Das muss dem Abgeordneten überlassen sein, wann er diesen Grund für dermassen wichtig empfindet, diese Sitzung zu verlassen. Und dann kann ich auch noch aus der Perspektive eines stv. Abgeordneten hier einbringen, welcher ich in der letzten Periode war, und das ist für einen Stellvertreter dann nicht so einfach: Ich bin in Zürich zum Beispiel, ich arbeite dort. Der Stellvertreter arbeitet dort und man bekommt ein Telefon: Jetzt ist etwas passiert; es ist Morgen um 9:30 Uhr; ich kann die Sitzung nicht verlassen, ich muss aber; du musst sofort kommen. - Das geht auch nicht. Das sehen Sie auch ein. Ich denke, in der Praxis sollten wir das dem einzelnen Abgeordneten überlassen. Wir sollten diesem vertrauen. Er sollte das so handhaben, dass er, wenn er die Sitzung vorzeitig verlassen muss, für sich selber wenigstens einen wichtigen Grund hat und das dann natürlich auch dem Präsidenten anmeldet. Er wird wohl kaum nach Malbun Skifahren gehen, denke ich einmal. Und wenn er denkt, das ist wichtiger für ihn als eine Landtagssitzung, ja, dann können wir auch nicht viel machen. Denn Sanktionsmöglichkeiten gibt es ja auch nicht. Und von dem Sinn her würde ich beliebt machen, dass wir das wirklich dem entsprechenden Abgeordneten überlassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also die Erfahrung, meine Erfahrung, lehrt ja, dass sich ein Abgeordneter nicht bei mir meldet und sagt: Ich bin jetzt einmal weg. Sondern da bekomme ich eigentlich immer einen Grund mitgeliefert. Das ist ja völlig normal. Aber wenn man das so will, dann müsste man hier eigentlich einfügen, dass das auch verpflichtend ist. Da müsste man hier das einfügen: «haben dies dem Landtagspräsidenten unter Angabe des Grundes anzuzeigen». Aber da müsste jemand einen entsprechenden Antrag stellen. Aber in der Praxis hat das bis jetzt keine Mühe bereitet, weil immer auch der Grund angegeben wurde. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe nur eine kleine Klärungsfrage zum Art. 22 Abs. 1 Satz 3, da heisst es: «Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Abwesenheit aufgrund eines gesundheitlichen Aspektes oder eines anderen unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses.» Und vorne steht dann auf der Seite 6: «Als wichtige Gründe gelten beispielsweise: Krankheit, unerwartete dringliche oder familiäre oder berufsbedingte Ereignisse oder Anlässe.» Also das sind die Gründe, die die BLK anführt, und das kann man verstehen unter «unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse». Einfach, damit das klar ist. Das sind also die Oberbegriffe, wie man das verstehen kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Zum vorherigen Beitrag des Abg. Eugen Nägele: Ja, das ist so zu verstehen, dass dort Beispiele aufgeführt wurden, wie das ungefähr verstanden wird. Wir haben auch hier «unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse», nicht «unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse». Aber es sind für die Materialien eigentlich die Beweggründe, die hier geltend gemacht werden könnten. Dann nochmals zum Abg. Elfried Hasler: Ich zitiere nochmals den Art. 22 in der früheren Fassung. Dort hiess es betreffend den Abs. 2 im Art. 22: «Abgeordnete, die eine Sitzung vorzeitig verlassen wollen, haben die Genehmigung des Landtagspräsidenten einzuholen. Diese ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Präsidenten zu erteilen.» Wir haben das eher, wie es der Abg. Rehak gesagt hat, Richtung Vertrauen in den Landtagsabgeordneten formuliert, deshalb heisst es neu: «Abgeordnete, die eine Sitzung vorzeitig verlassen wollen, haben dies dem Landtagspräsidenten anzuzeigen.» Und nicht wieder mit Genehmigung einholen, dieser muss sie erteilen. Das ist eine Formulierung, die sich eigentlich gegenüber einem Landtagsabgeordneten, der Verantwortung, die er trägt, nicht unbedingt geziemt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine Wortmeldungen mehr? Somit stimmen wir ab. Ich lasse zuerst über Art. 22 Abs. 1 Satz 3 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir stimmen ab über Art. 22 Abs. 2. Wir stimmen jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 23 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Im Sinne der Präzisierung der Materialien hier auch noch die kurze Frage, was wichtige Gründe sind. Der Abg. Eugen Nägele hat die Seite 6 im Bericht und Antrag schon erwähnt, was als wichtige Gründe gelten könnte. Der Abg. Seger hat nur physische angebracht. Und dann möchte ich auch noch wissen, ob jetzt zum Beispiel ein Einsitz in einer Kommission, eine Terminüberschneidung, ein solcher Anlass sein könnte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Also Regelungen sind nur so gut, dass man sie auch praktizieren kann. Und hier möchten wir, das haben wir ganz bewusst gemacht, einen Ermessensspielraum haben, einen Ermessensspielraum auch ausnützen können. Und je mehr wir hier hineinschreiben, desto schwieriger wird es. Also es sollte auch ein Delegationsleiter die Möglichkeit haben, hier den Ermessensspielraum haben, um einen Stellvertreter einzusetzen. Je weniger wir hier hineinschreiben und das auch einengen mit Beispielen, desto besser handhabbar ist diese Regelung. Da kommt genau ein Beispiel, das nicht hier drinsteht. Und dann gibt es schon wieder Schwierigkeiten. Hier haben wir das Prinzip des Ermessensspielraums spielen lassen und deshalb mochten wir eigentlich nicht das viel zu genau präzisieren, damit auch viel darunter subsumiert werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Ich möchte hier auch sagen: Entschuldigung, wenn ich da vorhin vielleicht für Missverständnisse oder Unverständnis gesorgt habe. Es ist natürlich, wenn wir das hier aufschreiben, beziehe ich mich auch darauf. Somit würde ich auch das, was ich vorhin gesagt habe, zurückziehen, dass das vielleicht auch gestrichen werden kann, damit es nicht irgendwelche Missverständnisse oder Unstimmigkeiten gibt, damit dann die Materialien in sich geschlossen sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, auch ich bin langjähriges Mitglied der EWR/EFTA-Delegation, die ja auch periodisch auf Reisen geht. Aber die Usanz, die gelebt wurde, war immer, der Landtag ist a priori zu behandeln. Also wenn ein Delegationstreffen während der Landtagssitzung stattfindet, dann ist der Abgeordnete gebeten, an der Landtagssitzung teilzunehmen. So war es in der Vergangenheit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte das Votum meines Vorredners unterstützen. Für mich ist klar: Landtagsarbeit muss Delegationsarbeit vorgehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ist das das allgemeine Verständnis? Es erscheint mir auch wichtig für die Materialien. Oder gibt es andere Meinungen? Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier nur kurz noch die Frage. Es gibt verfassensrechtlich anscheinend verschiedene Auslegungen diesbezüglich, wie eine Stellvertretung ausgelegt werden kann. Vielleicht müsste man das dann halt noch berücksichtigen in den Materialien. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort. Ich finde schon, wenn wir schon Mitglied in einem europäischen Gremium sind, zum Beispiel OSZE oder im Europaparlament oder Europarat, dass wir auch Präsenz zeigen sollten und nicht sagen sollten, wir haben jetzt Landtagssitzung. Es gibt so viele Überschneidungen. Wir haben ja das Instrument der Stellvertretung. Deswegen finde ich schon, dass, wenn eine Sitzung für ein Delegationsmitglied im Ausland ansteht, dann eben die Stellvertretung dafür hier drin sitzt. Also ich bin nicht der gleichen Meinung wie Harry Quaderer oder Elfried Hasler. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auf Seite 6 haben wir zu Art. 22 eine entsprechende Aussage der Besonderen Landtagskommission. Ich zitiere: «Gemäss Verfassung ist ein ordentliches Mitglied des Landtages grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages teilzunehmen (Art. 53 LV).» Ich denke mir, da sind wir genau bei der Verfassungskonformität unserer GOLT angelangt und die sollte verfassungskonform sein. Das wäre kein Luxus als Gesetzgeber. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Sie haben es vorweggenommen, mein Vorredner hat es vorweggenommen. Und ich möchte es einfach auch noch zum Ausdruck bringen: Landtag hat Priorität. Da gibt es für mich keine Diskussion und da kann man nicht die Auslandsarbeit als wichtiger bewerten. Das geht nicht. Der Stimmbürger hat den Landtag gewählt, um die Landtagsarbeit hier im Land zu machen. Das ist erste Priorität, alles andere ist sekundär. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Dann stellt sich mir die Frage, wie wichtig uns dann unser ausländisches Engagement in dieser Hinsicht ist. Machen wir das nur einfach so, weil wir gerade Lust haben, zu reisen, oder wollen wir uns da wirklich einbringen und mitarbeiten? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich denke, es ist nicht eine Geringschätzung von Delegationsarbeit, aber es ist eine Frage der Priorisierung. Was ist jetzt einfach in zwei Sachen wichtiger? Und ich denke, wichtiger ist ganz klar die Landtagsarbeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Und wie gehen wir damit um? Es gibt hier verschiedene Meinungen. Es wird nichts Konkretes dazu ausgesagt von der Besonderen Landtagskommission. Wird das weiterhin eine Einschätzung sein? Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Wir sollten hier kein Wischiwaschi machen. Wie der Abg. Jürgen Beck gesagt hat: Wir sind gewählt vom liechtensteinischen Volk. Und wenn die Sitzung im Land stattfindet, haben wir hier zu sein, auch wenn Europarats-, auch wenn EWR/EFTA-Delegationssitzungen sind. Was ich dem Kollegen Patrick Risch sagen kann: Die Delegationen haben ja manchmal auch die Gelegenheit, die Termine abzustimmen. Ich sehe das bei den Kollegen aus der Schweiz, Island und Norwegen. Die versuchen sich immer so zu arrangieren, dass sich Delegationsarbeit nicht mit ihren Sitzungen überschneidet. Und ich kann Ihnen ganz klar sagen: In der Schweiz, wenn eine Session in Bern ist, dann hat die absoluten Vorrang über eine Reise ins Ausland. Klipp und klar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich stimme mit den klaren Aussagen, dass die Landtagsarbeit immer Priorität zu haben hat, absolut überein. Und das ist, wie es auch der Kollege Quaderer sagt, nicht nur bei uns Usanz, sondern das machen andere Delegationen halt genau ebenso. Die fehlen dann halt bei den Sessionen in ihren europäischen Parlamenten oder Organisationen, wenn in der Heimat Sessionen anstehen. Zudem wird ja auf die internationalen Termine bei der Termingestaltung des Landtags grösstmögliche Rücksicht genommen. Und ich denke, dabei können wir das auch gut bewenden lassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Das stimmt sicher alles. Aber wenn wir morgen über die Jahresberichte befinden werden, dann, glaube ich, können wir mindestens in zwei Jahresberichten feststellen, dass jedes Jahr diese Problematik angeführt wird. Jedes Jahr stellen wir fest, dass die Überschneidung von Landtagsterminen und Terminen in Europa, sei das jetzt Brüssel, Strassburg, ein Problem ist. Und ich denke, man kann jetzt schon sagen, der Landtag ist wichtig. Und das ist auch, ehrlich gesagt, meine Meinung. Aber es ist auch unbefriedigend für diese Personen, wenn sie jedes Jahr feststellen müssen, dass sie bei wichtigen Sitzungen nicht dabei sind und auch gewisse Diskussionen und Beratungen verpassen. Also dieses Problem ist damit eigentlich nicht gelöst. Und natürlich sind wir gewählt worden vom Volk, damit wir unsere Arbeit hier machen. Aber ein Bestandteil unserer Arbeit ist auch die Arbeit in Europa. Also wir können ja nicht so tun, als ob diese Delegationen keine Rolle spielen. Es ist auch Bestandteil der Landtagsarbeit, dass wir uns dort zeigen, dass wir vertreten sind in diesen Gremien. Also diese Problematik scheint mir unbefriedigend. Mit diesen Aussagen, die wir heute tätigen, lösen wir diese Problematik nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Wir versuchen es natürlich immer zu lösen, aber es lässt sich einfach nicht zu 100% lösen. Wirklich - bei der Beratung der Termine der Landtagssitzungen wird, soweit bekannt, natürlich immer Rücksicht genommen auf die Sitzungstermine der verschiedenen Delegationen. Aber ein 100-prozentiges Ausschliessen einer Überschneidung ist schlicht und einfach nicht möglich. Wir haben schon verschiedenes versucht: Die Landtagssitzung auf Beginn des Monats zu setzen anstelle am Ende des Monats und so weiter. Aber es wird immer wieder einmal zu einer Überschneidung kommen. Es stellt sich einfach die Frage, es gibt ja mehrere Termine im Jahr, ob es nicht zulässig ist, dass Liechtenstein halt einmal dann nicht dabei ist. Ich glaube, das lässt sich nicht vermeiden. Ja, ich höre mir jetzt noch die anderen Meinungen an. Aber ich denke, es wäre dann schon sehr gut, wenn wir hierzu - zumindest für die Materialien - einen Grundsatzentscheid fällen würden, damit das irgendwo festgeschrieben ist, ob das ein wichtiger Grund ist oder eben nicht. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Insofern ist die Meinung der BLK schon ganz klar, dass dieser Artikel hier übergelagert ist gegenüber anderen Terminen, die der Landtag wahrzunehmen hat. Verfassungsmässig ist es gewollt, dass der Landtagsabgeordnete und der Landtagsbetrieb erste Priorität hat. Die Ausgangslage hier war beim Art. 23, dass vor dem Begriff «wichtiger Grund» die Wortfolge «eines effektiven Hinderungsgrundes» war. Zum Beispiel eine andere Delegationsterminwahrnehmung ist nicht in diesem Sinne. In diesem Sinne haben wir dies auch nicht diskutiert in der BLK, dass das ein Hinderungsgrund wäre. Es geht hier schon um Hinderungsgründe. Aber dass man einen anderen Termin wahrnehmen muss, das ist bezüglich des Kriteriums «wichtiger Grund» ein ganz anderes Thema. Also die BLK hat das so verstanden, dass sich hier ein Ersatz gefunden hat für den Begriff «eines effektiven Hinderungsgrundes», dass man einfach sagt, «wichtige Gründe», damit man hier einen grösseren Ermessensspielraum hat. Aber dass man dann vertreten wird in einer Delegation, das ist eine ganz andere Geschichte. Ich glaube, dass müsste man wirklich über die Terminschiene lösen, wann die Landtagssitzungen terminiert sind und wann diese internationalen Sitzungen sind. Obwohl das gewisse Schwierigkeiten bringt, aber das muss man über jene Schiene, glaube ich, lösen. Dieser Art. 23 Abs. 3 sagt das aus, dass verfassungsmässig gewollt ist, dass der Landtagsabgeordnete in erster Priorität die Landtagsarbeit wahrnimmt. Und der Spielraum «wichtige Gründe», die Stellvertretung einzusetzen, bezieht sich eher auf diesen Betrieb hier, wenn er hier nicht dabei sein kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich bin auch klar der Meinung, dass die Verfassung uns hier diktiert, dass Landtagsarbeit eindeutig vorgeht. Des Weiteren möchte ich einfach noch den Hinweis anbringen, dass es vielleicht intelligent ist, bei der Besetzung von Delegationen auch stv. Abgeordnete in diese Delegationen nach Möglichkeit zu wählen, weil diese dann effektiv die Stellvertretung der regulären Abgeordneten bei diesen internationalen Organisationen übernehmen können. Und dann haben wir, denke ich, beides ein wenig abgedeckt. Ich denke auch, dass es klar ist, dass alle Terminkonflikte nicht zu verhindern sind. Aber ich glaube, auch da sind wir nicht das einzige Parlament der Welt. Das ist einfach leider so in der Natur der Sache. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte hier gerade nahtlos anschliessen. Das Problem relativiert sich dann, wenn stv. Abgeordnete in den Delegationen sind, was bei der EWR/EFTA-Delegation der Fall ist und meines Wissens auch bei der OSZE, hingegen beim Europarat bin ich nicht sicher. Und darum wäre es in Zukunft sicher sinnvoll, wenn wir hier in die Delegationen auch Stellvertreter delegieren. Also ich entnehme jetzt dieser Diskussion, dass mehrheitlich klar die Meinung ist, dass eine Delegationstätigkeit kein Hinderungsgrund sein kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch hier anknüpfen. Ich weiss nicht, ob das das Problem löst, wenn wir Stellvertreter in die Delegationen wählen. Mir ist erinnerlich, dass Delegationen wiederum nur geleitet werden können durch ordentliche Mitglieder des Landtags. Diese Diskussion hatten wir in der letzten Legislatur auch bezüglich der IPU, wo ich Delegationsleiterin war. Da ging es gerade um den Punkt, kann ein Stellvertreter im Verhinderungsfall der Delegationsleiterin dann alleine gehen, in dem Fall war es der stv. Abg. Helmuth Büchel, und die Delegation leiten? Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geht dies nicht.Und dann habe ich noch einen Punkt: Der Abg. Eugen Nägele hat erwähnt, die Jahresberichte würden zeigen, dass wiederum Terminkollisionen stattgefunden hätten. Aber so, wie ich es noch in Erinnerung habe, als ich die Jahresberichte gelesen habe, waren es nicht Terminkollisionen, sondern aufgrund der Wahlen letztes Jahr waren die Delegationen noch gar nicht bestellt worden. Also wir hatten da noch gar keine Delegationsmitglieder. Das ist auch noch ein wichtiger Punkt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich meiner Vorrednerin an. Ich bin jetzt der Delegationsleiter der IPU. Und für mich ist eigentlich auch sonnenklar, dass die Landtagsarbeit vorgeht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Man sollte schauen, wie das in der Praxis bei den internationalen Organisationen aussieht. Ich kann jetzt aus dem letzten Jahr aus Strassburg vom Europarat berichten. Einmal fand zum Beispiel im Deutschen Bundestag die Abstimmung statt über Ehe für alle. Da war kein einziger deutscher Abgeordneter in Strassburg. Die waren dann alle in Berlin. Einmal fand eine Vertrauensabstimmung im italienischen Parlament statt. Es war kein Italiener in Strassburg. Es waren alle in Rom. Und dann haben die Deutschen und die Franzosen einmal ihren Tag der Freundschaft gefeiert. Da war kein einziger Deutscher und kein einziger Franzose in Strassburg. Es ist in allen Ländern eine Selbstverständlichkeit, dass der Ruf des nationalen Parlaments einfach vorangeht, unabhängig davon, wie man sich in der anderen Zeit bei den internationalen Organisationen in die Arbeit einbringt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also ich stelle für die Materialien fest, dass grossmehrheitlich die Meinung besteht, dass die Teilnahme an Konferenzen unserer Delegationen nicht als wichtiger Grund angesehen wird. Vielen Dank. Somit können wir über Art. 23 Abs. 3 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 31 Abs. 7 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 7 Satz 1 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Gemäss den Erläuterungen im Bericht der BLK handelt es sich hierbei um eine stilistische Anpassung ohne inhaltliche normative Wirkungsänderung. Grundsätzlich sollte jede Änderung einer Rechtsvorschrift einen normativen Gehalt haben, also nicht ohne Not erfolgen. Hinzu kommt, dass die geltende Formulierung mit dem Wortlaut von Art. 63 Abs. 4 Landesverfassung korrespondiert, wonach der Regierungsvertreter gehört werden muss. Die Regierung beantragt daher, von einer Änderung des Art. 31 Abs. 7 abzusehen und die bisherige Formulierung beizubehalten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident. Die BLK hat sich mit diesem Wörtchen auch ausreichend auseinandergesetzt. Die BLK findet es stilistisch eleganter und es sagt genau dasselbe aus inhaltlich: Ein Regierungsmitglied wird gehört, wenn es das Wort verlangt. Es ist auch von der Sprachökonomie her eleganter. Das Wörtchen «muss»: Wir wollten von der Sprache her etwas weggehen. Der Lehrer sagt zum Schüler, er muss. Der Polizist sagt zum Fahrzeuglenker, er muss. Und hier unter Leuten, wie wir jetzt in Regierung und Landtag sind, haben wir dieses stilistisch elegante Wort so gewählt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Wir stimmen ab. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 34 Abs. 1, 4 und 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1, 4 und 8 stehen zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. In der Vergangenheit gab es immer wieder Unklarheiten oder auch Missverständnisse, wann Einreichefristen für den Landtag enden: War es am Mittwoch oder ist es am Dienstag oder ist es am Montag oder was auch immer? Ich glaube, zuletzt auch im November, als die Eingabefrist für ein Postulat für die Dezember-Sitzung verpasst wurde. Das ist etwas, was immer wieder etwas unklar ist. Ich meine, wünschenswert wäre doch eine einfache Lösung, die dazu führt, dass die Fristen jeweils am selben Wochentag enden, zum Beispiel im Regelfall, wenn die Landtagssitzung, der Regelfall ist ja, die Landtagssitzung beginnt an einem Mittwoch, dann Eingabefristen zum Beispiel alle an einem Dienstag enden. Das würde einfach die Sache einfacher machen. Sonst muss man immer wieder nachschauen in der GOLT, wie war das schon wieder: Ist es jetzt diesmal der Montag, ist es diesmal der Dienstag, ist es diesmal der Mittwoch? Art. 34 Abs. 4 sieht ja jetzt neu vor, dass bei Gesetzesartikeln, die nicht in der Vorlage behandelt werden, wenn man hier einen Abänderungsantrag hat oder ähnliches, dieser dann acht Tage vor der Sitzung einzureichen ist, plus ein Tag noch dazukommt als Eingabefrist, das heisst, dass dieser in der Regel an einem Montag eingereicht werden muss. Dann sieht ein anderer Artikel, Art. 38, vor, beispielsweise dass parlamentarische Eingänge, Postulate, Motionen und so weiter, vier Wochen plus ein Tag vor Sitzung einzureichen sind. Also hier ist es wieder ein Dienstag. Dann sieht die Abmachung vor, dass die Einreichefrist für Berichte und Anträge der Regierung vier Wochen vor Sitzungsbeginn, also hier wieder ein Mittwoch, einzureichen sind. Dann sieht Art. 49 Abs. 2, die Aktuelle Stunde, sofern sie dann bestehen bleibt, neu vor, dass die Einreichung des Themas acht Tage vor der Sitzung, hier wieder ein Dienstag, zu erfolgen hat. Ich denke jetzt einfach, ich finde es schade, dass wir hier verpassen, eine einfachere Regelung einzuführen. Ich denke, das Verpassen von Fristen oder Missverständnisse sind hier fast wieder vorprogrammiert. Jetzt habe ich in diesem Zusammenhang eigentlich zwei Fragen an die BLK. Einmal scheint mir auch seltsam oder ist mir nicht einsichtig, wieso die Landtagskommission den Landtag schlechterstellt bei den Einreichefristen als die Regierung. Das heisst nämlich, die Regierung muss ja vier Wochen vorher, also in der Regel an einem Mittwoch einreichen, hingegen parlamentarische Eingänge der Parlamentarier müssen minus vier Wochen plus ein Tag, also am Dienstag, schon eingereicht werden. Also das scheint mir komisch. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion, dass hier laufend gesagt wird, dass sich der Landtag schlechterstellt als die Regierung. Hier macht die BLK genau diesen Vorschlag und stellt sich schlechter. Da hätte ich einfach gerne eine Erklärung. Dann ein Vorschlag zur Lösung oder was die Sache vielleicht etwas einfacher machen würde, wenn eben in Art. 34 Abs. 4 die Regelung wäre, sieben Tage statt acht Tage. Dann wären wenigstens alle Fristen für den Landtag gleich - an einem Dienstag würde die Sache etwas einfacher machen. Ich weiss, dass ist nicht matchentscheidend, aber man hat in der Vergangenheit einfach gesehen, dass es immer wieder unklar war, wann muss ich jetzt was einreichen. Und das wäre doch viel einfacher, wenn alles an einem Dienstag ist, und fertig. Dann muss man nicht mehr studieren. Wir müssen sonst schon sehr viel studieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abgeordneter Elfried Hasler, ich war gerade kurz abgelenkt. Haben Sie einen konkreten Antrag gestellt? Abg. Elfried Hasler
Ja, ich habe jetzt zuerst einmal die BLK um Stellungnahme gebeten, was man sich dabei überlegt hat. Und je nachdem wäre dann vielleicht ein Antrag notwendig. Den habe ich noch nicht gestellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir haben genau das überlegt, was der Abg. Elfried Hasler überlegt hat, bei der Festlegung dieser Regelung. Das haben wir ausreichend diskutiert, haben auch die Erfahrungen des Parlamentsdienstes eingeholt. Ihr Modell wäre, dass auf den Wochentag die Fristen abgestimmt wären, auf den Dienstag oder in dieser Richtung. Wir haben als Modell genommen, dass man ganz klar entweder die Wochen oder Tage fixiert, dass man sagt, es sind vier Wochen, und dann am Tag davor muss eingereicht werden. Oder es sind acht Tage und ein Tag davor muss eingereicht werden, damit es wirklich klar ist. Wir haben das Gefühl gehabt, es sei aufgrund dessen, dass wir das mit dieser Zeitspanne fixieren und mit diesem Zusatz «am Mittag davor», so, dass das dann Klarheit schafft und auch zukünftig sich dann einpendelt. Wir sind da gegenüber der Regierung grosszügig gewesen. Wir haben da nicht diesen halben Tag noch aufgezählt oder den ganzen Tag aufgezählt. Wir haben gedacht, wenn wir hier für den Landtag selbst eine Regelung finden und das in den Hinterkopf geht (zum Beispiel vier Wochen - Mittag davor; acht Tage - Mittag davor), dann ist egal, welcher Wochentag es ist, sondern es geht um diese Definition der Zeitspanne. Und dann habe ich noch zum Abs. 1 eine Korrektur, die aufgenommen werden müsste. Diese kann man vielleicht aufnehmen. Dort ist etwas zu viel drin und auf der anderen Seite etwas zu wenig. Das heisst, nach dem ersten Satz heisst es, ich lese ihn vor: «Gesetzesvorlagen unterliegen zuerst der allgemeinen Diskussion über die Frage des Eintretens. Dabei können Anträge auf Überweisung an eine Kommission oder an die Regierung, Verschiebung oder Rückweisung gestellt werden.» Das ist okay. Und dann kommt ein Zwischensatz, den muss man herausstreichen. Der ist fälschlicherweise hineingekommen: «Danach wird über Eintreten abgestimmt.» Dieser muss gestrichen werden. Und anschliessend muss noch etwas ergänzt werden, es müsste heissen: «... wird eine Gesetzesvorlage nicht überwiesen, verschoben oder zurückgewiesen ...» Also «Danach wird über Eintreten abgestimmt» herausnehmen und dann muss es vollständigkeitshalber heissen: «... wird eine Gesetzesvorlage nicht überwiesen ...» Das noch zur Korrektur dieses Abs. 1. Landtagspräsident Albert Frick
Also das Herausstreichen des Satzes «Danach wird über Eintreten abgestimmt» scheint mir logisch, weil ja im nächsten Satz dann eben die Abstimmung kommt. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte eine Frage stellen zu Art. 23 Abs. 3. Ich möchte noch einmal kurz darauf zurückkommen: Was haben wir jetzt genau abgestimmt? Ich denke, ich bin nicht der einzige, der diese Frage hat. Entschuldigung, Art. 31 Abs. 7: Haben wir jetzt für den Vorschlag der BLK gestimmt, so wie ich das verstanden habe? Einfach, dass das klar ist, weil das meine Absicht war. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das scheint vollkommen klar zu sein. Das ist das, was zur Diskussion steht, und darüber stimmen wir ab, haben wir abgestimmt. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich glaube, ich wurde hier offensichtlich missverstanden betreffend diese Frist. Mir geht es nicht darum, fixe Wochentage einzuführen, eben nicht, sondern auch, wie es die BLK vorschlägt, Einreichefristen. Aber eben, ich finde es unglücklich, dass wir jetzt ein Mal am Montag einreichen müssen, das andere am Dienstag und das andere am Mittwoch oder was auch immer. Und ich möchte darum eben konkret den Antrag stellen zu Art. 34 Abs. 4, dass dort, wo «acht Tage» steht, neu «sieben Tage» steht, was dann faktisch - weiter unten wird ja noch ein zusätzlicher Tag für die Eingabefrist vorgegeben - dazu führt, dass im Normalfall an einem Dienstag eingereicht werden muss, so wie auch parlamentarische Eingänge dann immer an einem Dienstag eingereicht werden müssen und auch die Aktuelle Stunde, sofern sie dann übrig bleibt, an einem Dienstag eingereicht werden müsste. Das macht die Sache einfach einfacher. Ich glaube, dieser eine Tag wird es nicht ausmachen. Aber dann haben wir wenigstens die Lösung, dass alle Einreichefristen für den Landtag an einem Dienstag - in der Regel - enden und diejenige dann halt der Regierung an einem Mittwoch. Ich kann in dem Sinn die BLK auch verstehen, wenn sie sich hier in diesem Punkt schlechterstellt als die Regierung. Ganz einfach aus dem Grund, dass die Regierung ja in der Regel an einem Dienstag die Regierungssitzung hat und dann eigentlich einsichtig ist, dass dann dort halt nun einmal am Folgetag die Einreichefristen enden. Aber wie gesagt, mit meinem Vorschlag wäre es dann mindestens so, dass alles, was wir Abgeordnete einzureichen haben, in der Regel an einem Dienstag der Fall ist, es sei denn ausserordentlich, die Landtagssitzung beginnt an einem Dienstag, dann ist es ein Montag, aber auch wieder für alle Eingabefristen ein Montag. Das macht die Sache einfach einfacher. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Aber konkret stellen Sie jetzt nur den Antrag «sieben Tage»? Abg. Elfried Hasler
Genau, «acht Tage» durch «sieben Tage» zu ersetzen. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, und weitere Anträge würden dann allenfalls folgen.Abg. Elfried Hasler
Ich glaube, es braucht keine weiteren mehr. Dann wäre mindestens für den Landtag alles an einem Dienstag.Landtagspräsident Albert Frick
Okay. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Unser Ziel war es einfach, dass wirklich die vier Wochen oder die acht Tage zur Gänze erfüllt sind. Daher haben wir dann immer den Tag davor genommen. Und was natürlich auch noch problematisch war: Ich glaube, dieses Jahr haben wir zweimal den Landtag jeweils Dienstag, Mittwoch, Donnerstag. Darum haben wir uns dann auch nicht auf die speziellen Wochentage beschränkt, sondern unser Ziel war einfach, fix zu definieren, dass die vollen vier Wochen gelten, die vollen acht Tage. Darum haben wir den Tag davor genommen, weil es doch einen Unterschied macht, ob man das dann morgens um 8 Uhr einreicht oder abends um 8 Uhr oder nachts um 23:55 Uhr. Und wir wollten einfach die volle Frist und haben uns da nicht irgendwie auf einen Tag beschränkt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Ich befürchte, dass ich mich zu wenig klar ausdrücke. Das spielt meines Erachtens eben keine Rolle. Auch in dem Fall, wenn ausserordentlich die Landtagssitzung an einem Dienstag beginnt, dann ist es einfach so, dass mit der von mir vorgeschlagenen Regelung alle Eingabefristen für den Landtag an einem Montag enden, aber alle zumindest. Und im Normalfall, wenn die Landtagssitzung an einem Mittwoch beginnt, dann enden alle Eingabefristen an einem Dienstag. Also es geht mir nicht darum, feste Wochentage zu definieren, sondern nach wie vor Fristen. Und wie gesagt, wenn wir das so ändern, dann ist es einfach für alle Eingabefristen für den Landtag einheitlich. Wenn die Landtagssitzung, wie es der Normalfall ist, an einem Montag beginnt, dann haben wir einzureichen bis Dienstag, dann ist das klar - ausser wenn in den seltenen Ausnahmefällen eine Landtagssitzung einmal an einem Dienstag beginnt. Dann sind aber zumindest auch wieder alle Eingabefristen an einem Montag. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das dürfte dann jetzt geklärt sein. Somit können wir abstimmen. Wir stimmen zuerst ab über Art. 34 Abs. 1 mit der vom Kommissionspräsidenten eingebrachten Änderung, das heisst, der Satz «Danach wird über Eintreten abgestimmt» entfällt, weil ja im nächsten Satz präzisiert wird, dass dann über Eintreten abgestimmt wird. Und im letzten Satz heisst es nicht: «Wird ein Gesetz nicht überwiesen ...» Sondern: «Wird eine Gesetzesvorlage nicht überwiesen ...» Diese beiden Änderungen hat der Kommissionspräsident eingebracht. Geben Sie bitte jetzt Ihre Stimme zu Art. 34 Abs. 1 ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Zu Art. 34 Abs. 4 haben wir einen Änderungsantrag, über den ich zuerst abstimmen lasse, nämlich den Antrag des Abg. Elfried Hasler, «sind spätestens acht Tage vor Beginn der Sitzung» zu ersetzen durch «sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung». Ist das klar? Wir stimmen über den Antrag des Abg. Elfried Hasler jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir stimmen noch ab über Art. 34 Abs. 8. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Abs. 1a und 4a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1a und 4a stehen zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe Ihnen im Vorfeld der Sitzung einen Antrag zukommen lassen zur Änderung von Art. 38 Abs. 2 und Abs. 3, der Ihnen allen vorliegt. Hier geht es darum, dass stv. Abgeordneten auch zugestanden werden soll, parlamentarische Vorstösse mitzuunterzeichnen, allerdings nicht alleine, sondern immer mit mindestens einem ordentlichen Abgeordneten. Ich denke, stv. Abgeordnete haben heute schon Rechte und Pflichten, die weit darüber hinausgehen, beispielsweise eine Interpellation unterzeichnen zu dürfen, sie nehmen Einsitz in Kommissionen und Delegationen und sind hier präsent, auch im Rahmen ihrer Stellvertretung, und entscheiden hier mit. Von dem her fände ich es eigentlich nur angemessen, wenn beispielsweise eben ein stv. Abgeordneter zukünftig auch eine Interpellation zumindest mitunterzeichnen kann, ein Postulat mitunterzeichnen kann oder eine Motion oder eine Initiative mitunterzeichnen kann. Ich denke, die Begründung habe ich schriftlich ausgeführt. Ich möchte aber auf einen Punkt schon noch zu sprechen kommen, der durchaus berechtigt eingewendet werden könnte. Denn ich denke, es könnte eingewendet werden, dass die Geschäftsordnung in den Art. 42 und 44 bestimmt, dass der Wortlaut einer Motion beziehungsweise eines Postulates nach Einreichung nur noch mit Zustimmung aller Motionäre und Postulanten abgeändert werden kann. Damit wäre im Falle einer Annahme dieses Antrages die nachträgliche Änderung des Wortlautes einer Motion beziehungsweise eines Postulates nicht möglich, wenn sich auch ein stv. Abgeordneter unter den Unterzeichnern befindet und dieser an dieser Landtagssitzung dann auch nicht anwesend wäre. Dieser Einwand ist sicher grundsätzlich gerechtfertigt. Dennoch bin ich aus folgenden Gründen der Meinung, dass wir den stellvertretenden Abgeordneten die Möglichkeit zugestehen sollten, parlamentarische Eingänge zusammen mit ordentlichen Mitgliedern mitzuunterzeichnen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens einmal sind Initiativen und Interpellationen von den Einschränkungen betreffend nachträgliche Abänderbarkeit von parlamentarischen Eingängen einmal nicht betroffen. Wir reden, wenn, dann nur von Postulaten und Motionen. Dann: Bereits nach der heutigen Regelung kommt es sehr häufig vor, dass auch die von den Einschränkungen betreffend nachträgliche Abänderbarkeit betroffenen Motionen und Postulate in der Praxis gar nicht mehr abänderbar sind, da nicht alle Unterzeichner, also ordentlichen Abgeordneten, an der betreffenden Landtagssitzung anwesend sind. Dies war zum Beispiel allein im 2017 an fast jeder Landtagssitzung der Fall. Also konkret hier einige Beispiele allein der letzten fünf Landtagssitzungen: Der Vorstoss der FBP zur Familienförderung wäre auch nicht mehr abänderbar gewesen, da zwei Unterzeichner abwesend waren; der Vorstoss der Freien Liste zur Invalidenversicherung wäre nicht mehr abänderbar gewesen, weil ein Unterzeichner nicht anwesend war; der parteiübergreifende Vorstoss zur Finanzierung der Alterspflege wäre auch nicht mehr abänderbar gewesen, weil ein Unterzeichner abwesend war; oder der Vorstoss der Freien Liste zur faktischen Gleichstellung wäre ebenfalls nicht mehr abänderbar gewesen, weil ein Unterzeichner gefehlt hat. Also bis auf eine Landtagssitzung kam dies an jeder Sitzung bereits heute schon vor mit der heutigen Regelung. Was dazukommt: Es bliebe jetzt der Fraktion natürlich beziehungsweise den Einreichern von parlamentarischen Eingängen auch künftig vorbehalten und freigestellt, von der Unterzeichnung durch stv. Abgeordnete abzusehen, wenn dies aus taktischen Gründen beispielsweise als zielführend erachtet wird. So zum Beispiel, wenn die grundsätzliche Bereitschaft besteht, eine Motion in ein Postulat umzuwandeln, falls sich dies dann zur Steigerung der Überweisungswahrscheinlichkeit an der Landtagssitzung auch ergeben sollte. Das ist mindestens meine Erfahrung mit Vorstössen, speziell eben bei Motionen, da haben wir praktisch immer in der Fraktion vorbesprochen, was wäre, wenn im Landtag der Antrag kommt: Der Motion werden wir nicht zustimmen, aber einem Postulat schon. Wären wir dann bereit in der Fraktion oder die Unterzeichner bereit, darauf einzutreten? Also das ist etwas, was in der Regel vorher besprochen wird, und wenn dies so wäre und man wollte sich diese Möglichkeit freihalten, dann müsste man dann einfach sagen, ja, dann sollen bitte keine stv. Abgeordneten mitunterzeichnen.Dann ist letztlich die Zustimmung zu diesem Antrag daher meines Erachtens ein Abwägen: Einmal soll auf der einen Seite der in vielen Bereichen heute schon viel weiter gehenden Einbindung von stv. Abgeordneten nun konsequenterweise auch bei parlamentarischen Eingängen der Vorzug gegeben werden, oder wird der auch heute schon allerdings oft in der Praxis nicht mehr gegebenen Abänderbarkeit eines Teils der parlamentarischen Vorstösse, Postulate, Motionen, der Vorzug gegeben? Ich für mich persönlich gebe in dieser Abwägung der nur konsequenten stärkeren Einbindung der stv. Abgeordneten den Vorzug. Aber das sei selbstverständlich Ihnen überlassen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich muss nur eine Ihrer Aussagen korrigieren: Sie haben erwähnt, dass stv. Abgeordnete bisher Interpellationen mitunterzeichnen konnten. Abg. Elfried Hasler
Nein, habe ich nicht. Wenn ich das gemacht habe, möchte ich das zurücknehmen. Das war selbstverständlich nicht die Absicht.Landtagspräsident Albert Frick
Das haben Sie so gesagt. Das ist nicht der Fall. Abg. Elfried Hasler
Das war ein Versprecher.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Der Abg. Elfried Hasler hat das lang und breit erklärt. Aber ich bin eigentlich nicht seiner Meinung. Ich bin der Ansicht, dass ordentliche Mitglieder parlamentarische Vorstösse zu unterzeichnen haben und im Landtag anwesend sein sollten. Wenn sie bei einem parlamentarischen Vorstoss nicht anwesend sind, dann gibt es keine Änderung. So einfach ist das. Ich möchte nicht die Arbeit der stv. Abgeordneten irgendwie schlechtmachen. Sie arbeiten mit bei parlamentarischen Vorstössen. Aber wenn dies der Fall ist, dann müssen sie auch anwesend sein. Aber per se sind ja die ordentlichen im Landtag und nicht die stellvertretenden. Wir haben heute zum Beispiel den Fall mit der stv. Abg. Helen Konzett. Wir diskutieren die BLK. Sie war in der Kommission, aber sie ist heute nicht anwesend. Sie kann sich nicht äussern. Ich finde das auch nicht sehr gut. Ich kann das nicht anders sagen. Also ich bin nicht Ihrer Meinung und werde diesen Antrag nicht unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn Sie vorher für eine Vereinfachung plädiert haben, verkompliziert Ihr Vorschlag die Regelung in der Geschäftsordnung. Ich sehe insbesondere den Mehrwert oder die genaue Zielsetzung nicht. Denn für einen Vorstoss gilt die heutige Regelung schon, dass ein Abgeordneter dies unterzeichnen muss. Ein Abgeordneter muss die rechtliche Bedingung erfüllen, diesen Antrag zu unterzeichnen. Es können ja Stellvertreter diesen Antrag auch unterzeichnen, nur werden sie nicht mitgezählt. Und insbesondere ist die Situation so, dass, wenn der Landtag tagt und es eine Abänderung gibt, wie Sie das geschildert haben, dann müssen auch die entsprechenden Landtagsabgeordneten, die eine Motion oder ein Postulat und so weiter eingegeben haben, auch im Landtag sein, um diese Abänderung gemeinsam vornehmen zu können. Der stv. Abgeordnete kann dennoch nicht allein diesen parlamentarischen Vorstoss einreichen. Also er kann nur mitunterzeichnen und diese Mitunterzeichnung ist heute schon möglich. Auch wenn es um die Profilierung geht oder um die Kommunikationsarbeit, dass die stv. Abgeordneten auch mitgearbeitet haben oder auch beteiligt sind an einem solchen parlamentarischen Eingang, kann die Fraktion dies auf den verschiedensten Wegen umsetzen: Bei einer Pressekonferenz, Medienmitteilung oder bei der Unterzeichnung, dieses Papier kann mitunterzeichnet werden, dann ist es für jedermann ersichtlich, der stv. Abgeordnete hat auch seine Unterschrift oben. Es werden aber für den Parlamentsdienst, wenn die Eingabe ist, die Abgeordneten gezählt. Und vor allem, wenn das behandelt wird im Landtag, ist es dann wichtig, dass dann die Abgeordneten auch mit von der Partie sind, damit dann eine Abänderung vorgenommen werden kann, wenn dies gewünscht wird. Wenn dann wieder eine Regelung gemacht werden würde, dass eine Mehrheit der Interpellanten, der Motionäre oder Postulanten im Landtag anwesend sein müsste, um etwas abzuändern, dann wird es noch komplizierter. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nein, das wäre natürlich nicht die Idee, eine weitere Komplexität hier hineinzubringen. Aber das bringt mich jetzt doch noch auf einen interessanten Punkt - Art. 38 sieht heute vor: Unterschriften von stv. Abgeordneten auf parlamentarischen Eingängen sind nicht zu berücksichtigen. Hier frage ich mich: Was heisst das eigentlich, «nicht zu berücksichtigen»? Offensichtlich können sie unterschreiben, aber was heisst «nicht berücksichtigen»? Heisst «nicht berücksichtigen», dass sie zum Beispiel nicht kommuniziert werden in den Medien? Oder was auch immer. Wenn das nicht heisst «werden nicht gezählt», sondern wenn das heisst, sie können unterschreiben, über die Medien kann es auch kommuniziert werden oder wird es auch kommuniziert, dass diese unterschrieben haben, dann, würde ich sogar sagen, erübrigt sich mein Vorstoss. Nur die Frage: Was heisst das? Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das ist jetzt Interpretationssache. Meiner Ansicht nach gibt es nur eine Interpretation. Das ist vielleicht ein bisschen eine komplizierte Umschreibung der Tatsache, dass sie eben nicht unterschreiben können. «Nicht zu berücksichtigen» heisst, auch wenn die Unterschrift daraufsteht, sie zählt nicht. Also man hätte es wahrscheinlich auch anders formulieren können: Stv. Abgeordnete können keine parlamentarischen Eingänge unterzeichnen - das wäre inhaltlich dasselbe, aber ist einfach anders formuliert. Denn diese Formulierung, wie sie jetzt dasteht, macht eigentlich keinen Sinn. Sie kann nur den einen Sinn haben, dass eben diese Unterschriften nichts zählen.Abg. Elfried Hasler
Dann interpretiere ich das so, wie Sie sagen, dass es die dann nicht gibt, diese Unterschriften, die es zwar gibt, aber nicht gibt. Und in dem Sinn halte ich an meinem Antrag fest. Es ist mir klar, das ist ein Abwägen letztendlich, was man stärker gewichten will, wie ich gesagt habe. Da bin ich relativ emotionslos. Für mich habe ich diesen Entscheid getroffen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Jetzt bin ich gespannt, ob es noch andere Interpretationen dieser Umschreibung gibt. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, könnte das eben nicht bedeuten: Es gibt 25 Abgeordnete und zusätzliche Stellvertreter und im Endeffekt können es logischerweise nicht mehr als 25 gültige Unterschriften sein, und sofern zum Beispiel nur 19 ordentliche Mitglieder unterzeichnen, können noch zusätzlich sechs Stellvertreter unterzeichnen? Mir ist auch klar: Das ist die absolute Ausnahme. Normalerweise werden parlamentarische Eingänge nicht von 25 Abgeordneten unterschrieben. Aber es ist auch klar: Es können nicht mehr als 25 Unterschriften gültig sein. Wir haben ja nur 25 Abgeordnete. Landtagspräsident Albert Frick
Aber diese Interpretation der bisherigen Lösung scheint mir doch etwas unschlüssig zu sein, weil sie entweder zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen sind. Aber da müsste dann schon geschrieben stehen: Sie sind zu berücksichtigen, bis die Zahl 25 erreicht ist. Herr Abg. Christoph Wenaweser, können Sie noch etwas beitragen zur Lösung dieses gordischen Knotens? Abg. Christoph Wenaweser
Ich weiss nicht, ob es konstruktiv ist, aber ich versuche es jetzt. Wenn man diese kurzfristig aufgetauchte Unsicherheit eliminieren wollte, dann könnte man «nicht zu berücksichtigen» durch «nicht zulässig» ersetzen. Dann wäre es ja eigentlich auch klar. Ich werde aber keinen solchen Antrag stellen. Im Grunde genommen ist es für mich klar: Die Geschäftsordnung ist nur einem verpflichtet, nämlich die Prozesse hier im Landtag so optimal wie möglich zu gestalten. Der Antrag des Kollegen Elfried Hasler erfüllt nach meinem Dafürhalten dieses Kriterium nicht. Und deswegen werde ich ebenfalls nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zu den Abstimmungen. Es geht um Art. 38. Wir stimmen zuerst ab über Abs. 1a. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Dann stimmen wir ab über die Anträge des Abg. Elfried Hasler betreffend die Abs. 2 und 3. Ich glaube, ich kann das gemeinsam abstimmen lassen, weil sie sich ja bedingen. Wer dem Antrag zur Änderung der Abs. 2 und 3 des Abg. Elfried Hasler die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht stattgegeben. Damit stimmen wir noch über Art. 38 Abs. 4a ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 43 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Abs. 1, 2 Satz 2 sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 1, 2 Satz 2 sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Bevor ich mich zu Art. 49 äussere, komme ich um eine Vorbemerkung nicht umhin. Im Rahmen dieses Artikels kämpft die Regierung für ihre Teilnahme an den künftigen Aktuellen Stunden des Landtags. Was mich doch sehr erstaunt, ist, dass der Regierungschef als Protagonist dieses Kampfes in diesem für die Regierung offenkundig sehr bedeutenden Anliegen von den zwei Kampfgefährten aus der eigenen Partei bereits verlassen worden ist. Ich frage mich da schon: Haben diese eingedenk der inzwischen fortgeschrittenen Stunde den Kampf um ihre Rechte zugunsten des Feierabends bereits aufgegeben? Nichtsdestotrotz möchte ich den Antrag stellen, darüber abzustimmen, ob Art. 49 Abs. 3 GOLT beziehungsweise die Abänderung der Kommission bezüglich Ausschluss der Regierung verfassungswidrig ist oder nicht. Dies aus dem Grund, da Art. 41 der GOLT besagt, dass der Landtag festzustellen hat, ob das Initiativbegehren mit der Verfassung übereinstimmt. Sollte der Landtag nämlich entscheiden, dass die Änderung verfassungswidrig ist, findet gemäss diesem Artikel nämlich keine weitere Behandlung mehr statt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Wie ich bereits angekündigt habe, stelle ich den Antrag, den Art. 49 ersatzlos zu streichen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zu Ihren Ausführungen, Frau Landtagsvizepräsidentin, nur ganz kurz: Sie haben mich dargestellt als Protagonist, der massgeblich für diese Aktuelle Stunde kämpft. Ich möchte das doch richtigstellen. Die Regierung hat die Vorprüfung durchgeführt und hat im Bericht und Antrag ausgeführt, dass sie der Ansicht ist, dass die Regierung gemäss Art. 63 Abs. 4 Verfassung auch an der Aktuellen Stunde anwesend zu sein hat. Und ich denke, es ist unsere Pflicht als Regierung, auf diesen Punkt hinzuweisen. Dass es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt, haben wir heute in der Debatte gehört. Das akzeptiere ich auch und habe ich auch in meinem Eintretensvotum entsprechend ausgeführt. Und nun liegt es am Landtag, hierzu eine Entscheidung zu treffen, wie der Landtag diese Frage beurteilt. Aber aus meiner Sicht ist es nicht ein Kampf, dass die Regierung unbedingt in dieser Aktuellen Stunde dabei ist. Es geht darum, dass man die Verfassung entsprechend achtet und wir zum Schluss gekommen sind, aufgrund von unserer Beurteilung, dass eben die Regierung dabei sein muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich bin jetzt auch etwas irritiert ab diesem Vokabular, «Kampf» etc. Das finde ich etwas deplatziert, ehrlich gesagt. Es war eine Stellungnahme der Regierung. Aber wenn wir schon wissen wollen, was die Haltung des Regierungschefs ist, würde mich in diesem Fall auch ganz klar interessieren, was die Haltung der anderen zwei anwesenden Regierungsmitglieder in diesem Fall ist. Also wenn wir schon so, Entschuldigung, lächerlich kommen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich noch zum Antrag des Abg. Jürgen Beck äussern. Ich glaube, wenn man diesen Antrag stellt, müsste man dann auch den Art. 11b des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung ebenfalls streichen. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, es ist schon so, dass mehrere Artikel, die wir jetzt diskutieren, dann Änderungen im Geschäftsverkehrsgesetz nach sich ziehen. Das müsste dann und wird auch automatisch nachvollzogen. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wurde direkt vom Abg. Elfried Hasler angesprochen. Als Mitglied der Kollegialregierung teile ich natürlich die Einschätzung der Regierung in dieser Sache. Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass man sich bei diesem Traktandenpunkt mit sich selbst beschäftigt. Ich hoffe trotzdem, dass das, was hier diskutiert wird, die Bürger draussen wenigstens ein bisschen interessiert. Noch mehr hoffe ich, dass wir uns dann nach diesem und dem nächsten Traktandum wieder auf Dinge konzentrieren können, die das Land weiterbringen und dem Bürger auch einen Mehrwert bringen. Denn ob die Regierung bei der Aktuellen Stunde dabei ist oder nicht, ist mir persönlich wirklich egal und es macht Liechtenstein nicht besser und auch nicht schlechter. Und deshalb bitte ich Sie dann, entsprechend abzustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte die Regierung noch bitten, konkret den Antrag zu stellen allenfalls oder zu sagen, ob sie an ihrem Antrag festhält. Also ich werde zwar nicht über Ihren Antrag abstimmen lassen. Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, dann ist eigentlich die neue Situation klar. Aber die Regierung empfiehlt, nicht darauf einzutreten. Sehe ich das richtig? Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, Sie sehen das richtig. Die Ausführungen im Bericht und Antrag haben wir bereits erwähnt und die Regierung beantragt in diesem Sinne, die Abs. 3 und 4 dieses Artikels in der bisherigen Fassung zu belassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit kommen wir zu den Abstimmungen. Natürlich stimmen wir zuerst über den Antrag des Abg. Jürgen Beck ab. Das wäre ja der weiter reichende Antrag des Abg. Jürgen Beck und damit würde sich jede weitere Diskussion erübrigen, wenn dieser Antrag angenommen wird. Das ist der am weitesten reichende Antrag, dann ist die Aktuelle Stunde gestrichen und jede weitere Diskussion erübrigt sich. Also für mich ist völlig klar: Ich muss jetzt über diesen Antrag abstimmen lassen. Und wenn der keine Mehrheit findet, dann haben wir zu schauen, wie wir weitergehen, ob dem Antrag der Regierung oder der Empfehlung der Regierung gefolgt werden kann oder dem Antrag der Besonderen Kommission. Aber es scheint mir klar, dass sich, wenn dieser Antrag eine Zustimmung findet, jede weitere Diskussion zu diesem Thema erübrigt. Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident. Die BLK hat hier ein Antragspapier erstellt und es geht eigentlich jetzt darum, dass der Antrag der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz ganz klar erste Priorität hat, dass zuerst über die Verfassungsmässigkeit abgestimmt wird, und dann kommen alle anderen Anträge.
Landtagspräsident Albert Frick
Über die Verfassungsmässigkeit der Empfehlung der Regierung?Abg. Johannes Kaiser
Die Verfassungsmässigkeit des Art. 49. Wir haben ja dieses Papier, über dieses stimmen wir ab und nicht den Bericht und Antrag der Regierung. Also zu diesem Bericht und Antrag, den wir jetzt schon zwei Stunden am Behandeln sind, ist auch mit der entsprechenden Begründung der Antrag gestellt worden von der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, dass über diese Verfassungsmässigkeit jetzt abzustimmen ist, und zwar über die Verfassungsmässigkeit. Und dann kommen erst alle anderen Anträge. Das ist nämlich die Grundabstimmung. Und wenn diese Verfassungsmässigkeit vom Landtag nicht gesehen wird, dann erübrigt sich alles andere. Landtagspräsident Albert Frick
Also diese Interpretation ist jetzt sicher falsch. Dann werde ich genauso über den Antrag des Abg. Jürgen Beck noch abstimmen müssen. Damit erübrigt sich doch nicht alles andere. Im Rahmen dieser Debatte Antrag zu stellen, dass Art. 49 gestrichen wird, darüber habe ich zu befinden. Ich mache jetzt ein ganz kurzes Time-out. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 20:30 bis 20:40 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Wir werden folgendes Abstimmungsverfahren vornehmen: Wir werden zuerst darüber befinden, ob der Antrag der Besonderen Landtagskommission zu Abs. 3, nämlich die Regierung von der Aktuellen Stunde fernzuhalten, verfassungskonform ist. Danach werden wir, wie immer auch diese Frage ausgeht, als Nächstes über den Antrag des Abg. Jürgen Beck abstimmen, weil das ein sehr weitgehender Antrag ist. Wer der Ansicht ist, dass der Antrag der Besonderen Landtagskommission zu Art. 49 Abs. 3 verfassungskonform ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen zugestimmt und somit wurde die Verfassungskonformität festgestellt. Jetzt haben wir aber einen Antrag vorliegen, der sozusagen alle weiteren Abstimmungen zu den verschiedenen Absätzen zu Art. 49 erübrigen würde, weil es einen Antrag gibt auf generelle Abschaffung von Art. 49. Das heisst, der Abg. Jürgen Beck stellt den Antrag, Art. 49 ersatzlos zu streichen, im Klartext heisst es, die Aktuelle Stunde zu streichen. Gibt es hierzu Fragen oder Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Jürgen Beck zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht zugestimmt. Somit nehmen wir die einzelnen Abstimmungen zu Art. 49 vor. Wer Art. 49 Abs. 1 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, hier müsste es heissen: Das Thema ist «bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung» einzubringen, weil wir dann auch wieder diese Montag-Dienstag-Umstellung haben, oder?Landtagspräsident Albert Frick
Nein, da haben Sie etwas falsch verstanden, wahrscheinlich. Herr Abg. Elfried Hasler, wollen Sie das nochmals erklären? Abg. Elfried Hasler
Nein, das ist hier nicht nötig, weil es im anderen Fall sieben plus eins waren - gibt acht und hier sind es schon acht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Somit stimmen wir ab. Art. 49 Abs. 2 - wer die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Somit kommen wir zur Abstimmung von Art. 49 Abs. 3, dem Vorschlag der Besonderen Landtagskommission, das heisst konkret, die Regierung von der Aktuellen Stunde fernzuhalten. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Genau hier wollte ich mich noch vergewissern: Ist es dann nur Abs. 3, dem man nicht zustimmen müsste, damit die Regierung weiterhin teilnimmt, oder ist hier auch Abs. 4 noch betroffen? Ich weiss es nicht. Einfach nur, dass es sicher ist.Landtagspräsident Albert Frick
Nein, gesonderte Abstimmung. Abg. Elfried Hasler
Ja, muss beiden nicht zugestimmt werden, wenn man der Meinung ist, die Regierung soll teilnehmen, oder ist es nur Abs. 3, dem man nicht zustimmen müsste, wenn man will, dass die Regierung teilnimmt? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Es betrifft auch Abs. 4, denn in Abs. 4 steht heute geschrieben: «... sowie die einer Wählergruppe und der Regierung zur Verfügung gestellten ...» Und im neuen Abs. 4 der BLK ist eben dieser Passus «und der Regierung» herausgestrichen. Landtagspräsident Albert Frick
Aber ich denke, vom Vorgehen her ist es sinnvoll, über beide Artikel gesondert abzustimmen, wobei es natürlich schon logisch wäre, wenn man einmal Nein sagt, dass man auch das zweite Mal Nein sagt, damit das auch wirklich gut verstanden wird. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich kann diese Ausführungen nur unterstützen, sowohl vom Herrn Regierungschef als auch vom Herrn Landtagspräsidenten. Wer die Regierung dabei haben will, muss gegen diesen Abs. 3 stimmen und auch gegen diesen Abs. 4. Denn das sehen wir im Bericht und Antrag, den uns die Regierung zugestellt hat, im grünen Teil, Seite 56: Da ist ja der bestehende Abs. 4 explizit ausgeführt mit eben der Erwähnung der Regierung. Aber es stimmt schon, was Sie gesagt haben. Die beiden Absätze hängen zusammen. Also wer beim einen Ja sagt, beim anderen Nein, das wäre dann wenig konsistent in der Argumentation. Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube, das dürfte klar sein. Also wer am bisherigen festhalten will, müsste jetzt Nein stimmen, damit das vollkommen klar ist. Oder wer dem neuen Vorschlag folgen will, müsste zweimal mit Ja stimmen, damit das auch klar ist. Wir stimmen ab über Art. 49 Abs. 3. Wer dieser Neuerung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Artikel wurde mit 13 Stimmen zugestimmt. Wir stimmen ab über Art. 49 Abs. 4. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Ebenfalls Zustimmung mit 13 Stimmen. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte hier eine Frage stellen. Es ist jetzt natürlich eine völlig neue Situation. Das heisst jetzt, dass die Regierung nicht mehr dabei wäre bei der Aktuellen Stunde. Dann möchte ich trotzdem noch einmal den Antrag stellen, die Aktuelle Stunde abzuschaffen. Es könnte ja sein, dass aufgrund dieser Tatsache jetzt eine Meinungsänderung bei gewissen Leuten eingetreten ist, die sagen: Ja, nein, wenn es ohne Regierung ist, dann macht es keinen Sinn. Darum werde ich jetzt noch einmal Antrag im Hinblick auf die neue Situation stellen, die Aktuelle Stunde abzuschaffen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Antrag. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag nicht zuzulassen. Es wurde über die Abschaffung respektive die Streichung von Art. 49 abgestimmt, in welcher Form auch immer, und somit ist das erledigt. Der Landtag hat sich entschieden, die Aktuelle Stunde beizubehalten. Und jetzt hat er sich entschieden, in welcher Form. Somit ist das Thema meiner Meinung nach erledigt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Meldungen oder Meinungen hierzu? Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Meine Frage wäre nur, was jetzt mit den Bestimmungen im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags mit der Regierung in Bezug auf die Bestimmung des Art. 11b jetzt nun geschieht. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist so, dass eine Vorlage ausgearbeitet werden muss und dem Landtag vorgelegt werden muss zur Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich denke schon, dass es jetzt eine neue Situation ist. Und ich weiss nicht, vor was man eigentlich Angst hat. Wenn es keine Meinungsänderung gegeben hat, dann wird es wieder gleich herauskommen wie beim ersten Fall. Und ansonsten ist es ein demokratischer Entscheid des Landtags, dass unter diesen neuen Gegebenheiten die Aktuelle Stunde nicht mehr als sinnvoll erachtet wird. Ich denke schon, das müsste doch zulässig sein. Wie gesagt, da muss man doch keine Angst haben. Vielleicht ist es ja tatsächlich so, dass alle bei ihrer ursprünglichen Meinung bleiben. Und dann ist es so. Dann ist es ein demokratischer Entscheid. Ich glaube, da kann man doch nichts dagegen haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Noch zur Anmerkung des Abg. Thomas Vogt. Es werden alle Änderungen, die relevant sind, auch im GVVKG natürlich übernommen, auch andere Änderungen. Es muss natürlich das Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz dementsprechend angepasst werden. Und durch das, dass jetzt dieser Entscheid gewählt wurde, wird auch das Inkrafttreten auf Mitte Jahr, auf 1. Juli 2018, der GOLT-Reform dann festgesetzt. Zum Antrag des Abg. Elfried Hasler: Wir können auch wieder mit dem Abs. 12 vorne beginnen mit den Abstimmungen. Ich habe nicht gemeint, dass wir hier in einer Zirkusveranstaltung sind. Aber wenn wir Zeit haben und die notwendige Energie, dann können wir bei Art. 12 vorne nochmals anfangen, Art. 15, Art. 20 stimmen wir erneut ab. Ich weiss nicht, was das eigentlich für eine Zielsetzung hat, was das soll. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Voten von Johannes Kaiser und Thomas Lageder vollumfänglich unterstützen. Wenn die Abstimmung nicht nach Gusto ausfällt, können wir nicht wieder von vorne beginnen. Es ist ganz klar, der Antrag von Jürgen Beck war klar. Das hat gar nichts mehr damit zu tun, wie Thomas Lageder das erklärt hat. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Dem kann ich eigentlich nur beipflichten. Sie haben mich jetzt wirklich überrascht, Herr Abg. Elfried Hasler. Es wurde abgestimmt. Auch wenn ich es mir wünschen würde, dass man meinem Antrag zugestimmt hätte - diese Vorgehensweise kann ich nicht nachvollziehen. Es wurde abgestimmt. Mein Antrag wurde abgelehnt und es hat sich nichts Wesentliches daran geändert. Nur, weil für Sie die Voraussetzungen jetzt anders sind. Wir haben eine Vorgehensweise festgelegt. Wir haben vorher eine Pause gemacht und haben das Vorgehen festgelegt. Das wäre dann äusserst undemokratisch nach meiner Ansicht, wenn wir jetzt einen sozusagen Rückkommensantrag auf Abschaffung nochmals machen würden. Also das geht bei mir überhaupt nicht auf. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, Herr Abg. Beck, ich habe Sie überrascht. Ja, ich bin immer wieder für eine Überraschung gut. Betreffend das Votum des Abg. Kaiser könnte man sich jetzt fragen, wer hier einen Zirkus veranstaltet in den letzten Tagen und Wochen. Aber diese Diskussion werde ich jetzt nicht heute führen, kann vielleicht morgen geführt werden. Aber ich sehe, mein Antrag hat wenig Gegenliebe, und ziehe ihn deshalb zurück. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit lesen wir weiter. Art. 57 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 Abs. 1 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 Abs. 1 Satz 1 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Jetzt kommt keine Überraschung. Aber ich möchte hier doch noch auf etwas hinweisen, was meines Erachtens nicht korrekt ist im vorliegenden Bericht und Antrag. Es wird nämlich ausgeführt, dass die vorliegende Vorlage keinerlei finanzielle Konsequenzen hat. Das ist natürlich nicht der Fall: Wenn wir die Anzahl Mitglieder bei Kommissionen und Delegationen erhöhen, hat das natürlich direkte Auswirkungen. Ich habe mir das ausgerechnet. Das ist jetzt nicht der Rede wert vielleicht für viele, aber es sind immerhin CHF 30'000, die hier potenziell mehr anfallen. Und ich glaube, wir würden die Regierung zu Recht kritisieren, wenn sie so argumentieren würde in einem ihrer Berichte und Anträge - nach dem Motto: Ja, das ist ja nur eine Möglichkeit, und solange sie nicht genutzt wird, fallen auch keine Kosten an. So ist es natürlich nicht. Also ich denke, es hätte meines Erachtens im Bericht und Antrag noch ausgeführt werden müssen, dass es sehr wohl finanzielle Konsequenzen haben kann und höchstwahrscheinlich ja auch wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, vielleicht könnten hier die Mitglieder der Besonderen Landtagskommission noch ein paar Ausführungen zusätzlich machen, weshalb sie das auf sechs Mitglieder erhöhen möchten. Meine Erfahrung ist in der GPK, dass es nicht ein Nachteil ist, wenn man eine ungerade Zahl an Mitgliedern ist. Ich bin zwar Vorsitzender und mache dann natürlich immer sehr gern noch einen Stichentscheid, wenn das notwendig ist. Davor scheue ich mich nicht. Aber nichtsdestotrotz, wenn man dann sechs Mitglieder wäre, dann ist diese Wahrscheinlichkeit halt umso höher, dass es hier Stichentscheide vom Vorsitzenden einer Kommission braucht. Das ist einfach zu berücksichtigen, wenn wir sagen, okay, wir werden neu sechs Mitglieder in die Kommissionen bestellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist vielleicht noch festzuhalten, dass wir gerade Art. 62 diesbezüglich geändert haben und dort für die besonderen Kommissionen wir uns für drei bis sechs Mitglieder entschieden haben. Und jetzt steht dasselbe zu Art. 71 zur Diskussion. Also wenn wir ein bisschen eine Einheit bewahren wollen, wäre es wahrscheinlich vernünftig, hier auch zuzustimmen. Aber vielleicht will sich der Kommissionspräsident dazu äussern. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Darf ich Ihnen den Ball zurückspielen, weil das vom Landtagspräsidium kam, dass diese Zahl angepasst wird? Da bin ich weniger informiert, weshalb von drei bis sechs Mitglieder. Das war auch aus der Erfahrung her, dass man das mindestens in die Geschäftsordnung aufnimmt, damit diese Möglichkeit besteht. Wann sie wirksam wird, das ist dann offen. Es könnte auch sein, dass verschiedene neue Fraktionen, die im Landtag vertreten sind, Ansprüche haben, da es Kommissionen gibt, wo auch jede Fraktion vertreten sein sollte. Damit da die Geschäftsordnung das auch längerfristig anschaut und dementsprechend auch die Ressource schafft, falls dies benötigt werden würde.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich kann etwas dazu sagen. Es ist natürlich so, dass wir zufälligerweise im Landtagspräsidium diese Situation schon haben. Dort nehmen der Landtagspräsident, die Landtagsvizepräsidentin und je ein Vertreter aller Fraktionen Einsitz, das sind nun einmal sechs Personen. Das wäre eigentlich nicht ganz richtig, aber es ergibt sich einfach so. Und ich denke schon, im Allgemeinen wird ja in den Kommissionen der Konsens gesucht, es wäre das Ziel der Kommissionen, dass man hier etwas berät und zu einem einheitlichen Entscheid kommt. Aber wenn einmal die Situation eintreten müsste, dass ein Kommissionspräsident einen Stichentscheid fällen muss, was mir jetzt praktisch im Landtagspräsidium, glaube ich, einmal passiert ist in vier Jahren, in der vorhergehenden Legislatur, dann wäre das auch nicht so tragisch, weil die Kommissionen keine Beschlüsse fällen. Es geht ja eh nur um Empfehlungen an den Landtag. Das ist die Erklärung: Im Landtagspräsidium ist es eben genau so und das ist auch eine Kommission, das lässt sich auch nicht ändern. Das wäre ja eigentlich eine Legalisierung eines bestehenden Zustandes.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, es ist schon so, dass sie keine wirksamen Beschlüsse nach aussen fällt, aber nach innen eben schon. Das gilt zum Beispiel für die GPK, da wird ja beschlossen, welche Ämter man prüft, welchen Themen man verstärkt nachgehen will, wenn man das dann so tut. Es gibt einiges, was man zu diskutieren hat, zumindest in einer GPK, worin ich mich auskenne. Und da gibt es sehr oft die Situation, dass man da nicht unbedingt einstimmige Beschlüsse fällt. Aber vielleicht ist es auch nicht angezeigt, eine GPK mit sechs Personen zu bestücken, wenn das nicht unbedingt notwendig ist - so habe ich das jetzt auch verstanden. Dann könnte ich auch damit leben. Aber wenn es dann ein Automatismus wird, dass jede Kommission dann unbedingt sechs Personen beinhalten muss, was ich befürchte, dann wäre ich jetzt dagegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Dass sie sechs haben muss, ich glaube, dann müsste der Wortlaut sein: Die Kommissionen bestehen aus sechs Mitgliedern. Das ist ja bewusst offengelassen. Aber ich möchte mich da nicht besonders profilieren, die Situation ist eben die im Landtagspräsidium, wie sie sich ergeben hat.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich bin mir da nicht so sicher. Ich teile diese Ansicht nicht, dass das Landtagspräsidium eine Kommission ist. Das Landtagspräsidium ist nämlich separat geregelt unter Art. 10, und dort ist klar umschrieben, wer dem Landtagspräsidium angehört. Also das Landtagspräsidium ist keine Kommission, es ist ein eigenes Gefäss, das in Art. 10 geregelt wird. Und von dem her gehe ich davon aus, dass wir hier sehr wohl nicht erhöhen müssen, nur aufgrund des Landtagspräsidiums. Das ist eine separate Sache, das ist in Art. 10 schon geregelt und die Zusammensetzung ist dort auch schon geregelt. Also meines Erachtens kann man hier sehr wohl bei diesem Artikel der Meinung sein, es soll bei dem bleiben, wie es heute ist, und man müsse nicht erhöhen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich sehe diesen Einwand nicht unbedingt. Wieso soll sich der Landtag hier die Flexibilität nehmen? Es heisst erstens ja «können» - «können» heisst, man muss nicht, man kann. Die Kommissionen können aus drei bis sechs Mitglieder bestehen. Nächstes Jahr gibt es nicht wieder eine GOLT-Revision, wenn wir hier zu tiefe Zahlen drin haben, damit wir das wieder erhöhen können. Also die Kommissionen können aus drei bis sechs Mitgliedern bestehen. Der Landtag kann selbst bestimmen, ob er drei, vier, fünf oder sechs Mitglieder in eine Kommission wählt. Aber die Möglichkeit gibt die GOLT vor, um das geht es: Flexibilität, ein bisschen vorausschauen und dass die Möglichkeit bestehen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es weitere Wortmeldungen? Damit stimmen wir ab. Wer Art. 71 Abs. 1 Satz 1 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 80a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Das Inkrafttreten müsste auf 1. Juli 2018 festgesetzt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Inkrafttreten: «Diese Abänderung der Geschäftsordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.» Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Abänderung der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Nun kommen wir noch zum Antrag b der Besonderen Landtagskommission: «Der Landtag wolle - des Weiteren einen externen Experten mit der generellen Überprüfung des GVVKG (Aufgaben, Rechte und Pflichten von Regierung und Landtag) sowie der Beibringung eines entsprechenden gesetzlichen Reformvorschlages beauftragen.»
Gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Elfried Hasler
Danke für Das Wort. Ich war etwas überrascht ob diesem Antrag. Ich denke, bevor man einen externen Gutachter mit etwas beauftragt, sollte man zuerst einmal eine gewisse Einigkeit haben, was überhaupt das Problem ist, also eine Problembeschreibung, und zweitens dann möglichst auch gewisse Vorstellungen haben, was denn zu ändern sein könnte. Beides finde ich hier nicht und jetzt hier ins Blaue hinaus einem Gutachter einen Auftrag zu erteilen, einmal zu schauen, was vielleicht zu ändern sein könnte, finde ich schon äusserst seltsam, sehr befremdlich. Ich glaube - es geht jetzt hier nicht um ein Gesetz, aber ich habe letzthin den Spruch gehört -, Bismarck hat einmal gesagt, wenn die Leute wüssten, wie Gesetze und Würste entstehen, dann würden sie nicht mehr gut schlafen. Wenn ein Entscheid für ein Gutachten auf diese Weise zustande kommt, einfach ins Blaue hinaus, dann würde ich auch nicht mehr so gut schlafen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es geht hier nicht um ein Gutachten, Sie verstehen das falsch. Es geht nicht um ein Gutachten, bei dem dem Gutachter gesagt wird, was er eigentlich zu erfüllen hat, sondern es geht um einen Expertenauftrag, dass ein Experte auf diesem Gebiet des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes dieses aus seiner Sicht prüft, anschaut im Kontext mit anderen Gesetzen, mit anderen Bestimmungen und Schriften und von sich aus auch Inputs gibt. Es ist ein ergebnisoffenes Verfahren, dass dem Experten die Möglichkeit gegeben wird, Verbesserungen, Änderungen oder Fragestellungen aufzuarbeiten, und dass ihm nicht ein Aufgabenkatalog mitgegeben wird, welchen ein Experte abarbeiten muss. Es ist genau der umgekehrte Weg, der kreative Weg, der ergebnisoffene Weg. Wir haben in den Diskussionen immer wieder Punkte erreicht, bei denen wir gesagt haben, das ist unbedingt einmal notwendig, weil da immer herumgewerkelt, gemacht und wieder ergänzt wurde. Es geht jetzt darum, dass ein Experte das einmal genau anschaut und von sich aus dieses GVVKG betrachtet und Verbesserungen und Weiterentwicklungen in Vorschlag bringt und dieses GVVKG insbesondere auch im Kontext mit anderen Gesetzgebungen und Schriften anschaut.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich habe es hier mit Abg. Elfried Hasler, mir fehlt hier wirklich auch ein konkreter Auftrag, eine gewisse Zielsetzung für diesen Gutachter. Ich weiss auch nicht, wieso ich jemanden beauftragen sollte, der ergebnisoffen hier das Gesetz irgendwie überprüfen soll. Das verstehe ich nicht. Wir haben jetzt das Gesetz einmal mehr revidiert - ob zum Guten oder zum Schlechten, wir haben es jetzt revidiert. Aber im Moment sehe ich hier wirklich ansonsten keinen Handlungsbedarf. Und ich werde dem Experten den Auftrag jedenfalls nicht erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich kann mich hier nur noch einmal anschliessen und ein ergebnisoffener Weg ist in diesem Fall dann auch ein teurer Weg. Also wenn Sie einem Gutachter den Auftrag geben, ja, schau einmal einfach - also das habe ich noch nie erlebt. Das wäre für mich jetzt ganz etwas Neues. Und ich denke, es ist auch ganz normal, dass, wenn man einem Gutachter ein Auftrag erteilt, dann will doch der Gutachter wissen, ja, was ist das Problem des Kunden und hat der Kunde gewisse Lösungsansätze, die er beurteilt haben will. Alles andere ist abstrus, Entschuldigung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann den Ausführungen von Thomas Vogt und Elfried Hasler nur beipflichten. Eine ergebnisoffene Durchsicht mit dem Auftrag, Änderungen vorzuschlagen, die sehe ich hier absolut nicht. Es würde ja auch noch viele andere Gesetze geben, da könnte man doch das gerade auch machen. Also ich sehe das absolut nicht, vor allem ist das wirklich ins Blaue hinaus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ja, es ist schon spät, aber ich möchte mich jetzt hier auch noch äussern. Ich möchte mich dem Votum des Abg. Thomas Vogt anschliessen, ich finde es genau richtig. Ich glaube, es ist auch wichtig, zu wissen, was man möchte, damit man das Resultat überprüfen kann. Man muss ja wissen,was man möchte, dann kann man nachher das Resultat anschauen und beurteilen, ob das Resultat gut ist oder nicht gut. Sonst ist es irgendwie sehr schwierig, das abzuschätzen. Also hier würde ich auf keinen Fall zustimmen. Es gibt ja viele Themen, die wir besprechen könnten, da habe ich nichts dagegen, wenn wir uns noch einmal Gedanken machen. Aber in dieser Offenheit finde ich es auch nicht richtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich habe für beide Seiten ein gewisses Verständnis. Aber vielleicht: Heute ist er schon zitiert worden, die liechtensteinischen «Politischen Schriften», Band 53, das wäre Roger Beck, wenn Sie den lesen, dann finden Sie genügend Stoff, mit welchem sich dieser Gutachter beschäftigen kann. Man könnte hier auch konkreter werden, das stimmt. Vielleicht könnten wir uns auch überlegen, ob wir der BLK nicht diesen Auftrag zurückgeben, im Sinne von dem, dass sie das konkretisieren können. Das wäre vielleicht eine Option, welche ich beliebt machen würde. Denn wenn man hier den Roger Beck liest, ich habe das gut studiert, auch im Sinne vom nächsten Traktandum, das kommt, da gibt es genügend Stoff, mit welchem man hier einen Gutachter beschäftigen könnte. Es sind auch viele Fragen offen, auch die Verfassung hat einiges, was zu klären wäre, nur schon der heute oft zitierte Art. 63 Abs. 4, der ist nämlich völlig unklar. So gut definiert, wie der Regierungschef Hasler es uns gesagt hat, ist dieser nicht. Auch dort würde es einen bestimmten Bedarf geben, das noch besser abzuklären und wissenschaftlich zu analysieren, was dieser nun genau heissen würde. Denn wir interpretieren den, jeder interpretiert ihn so, wie wir ihn gerne sehen. Von dem Sinne her ist dieser Vorschlag nicht so abwegig. Vielleicht wäre es schon so, dass man ihn besser konkretisieren sollte. Ich würde vorschlagen, dass wir der BLK den Auftrag geben, diesen zu konkretisieren. Dann kann ja auch das Präsidium entscheiden. Ist es nicht so? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe angenommen, dass der Wortlaut vom Antrag b gelesen worden sei. Dort heisst es: «Des Weiteren einen externen Experten mit der generellen Überprüfung des GVVKG (Aufgaben, Rechte und Pflichten von Regierung und Landtag) sowie der Beibringung eines entsprechenden gesetzlichen Vorschlages beauftragen.» «Ergebnisoffen» heisst, er kann jetzt nicht das nochmals herunterbrechen auf 20 Unteraufgaben, sondern es geht darum, dass das im Kontext untersucht wird, das Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz, das auch die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag regelt und definiert. Wir hatten auch noch einen Diskussionspunkt abgesetzt, der sich auch mit dem befasst hätte. Und deshalb geht es darum, hier ergebnisoffen eine Expertise erstellen zu lassen. «Ergebnisoffen» heisst, es sind verschiedene Schriften, der Abg. Rehak hat zum Beispiel die «Politischen Schriften» von Roger Beck genannt, wo es einen ganzen Haufen von Anregungen drin hat, wo die Schwächen des Landtages gegenüber der Regierung aufgezeigt werden, wo sich das besser miteinander abstimmen lässt und nivellieren lässt. Aber ich kann mir vorstellen, dass das vielleicht noch zu wenig ist für einen Auftrag, für eine Expertise, und deshalb finde ich den Vorschlag des Abg. Rehak sehr gut, dass man das vielleicht nochmals der BLK zurückgibt, um diesen Expertisenauftrag genauer zu definieren und vielleicht einmal auch noch zu skizzieren, was damit genau gemeint ist, was an verschiedenen Schriften oder Berichten schon vorhanden ist und in welche Richtung diese Expertise genauer gehen soll. Da habe ich das Verständnis, dass das vielleicht ein bisschen überraschend kommt, dass man da nicht ins Blaue hinaus diesen Auftrag jetzt gerade einem Experten übergeben würde. Wir würden das natürlich von der BLK aus auch nicht mit einem Satz übergeben, sondern da würde auch eine Diskussion stattfinden, um einen Expertisenauftrag genau zu definieren. Aber ich könnte mir gut vorstellen oder finde es einen sehr guten Vorschlag von Thomas Rehak, dass man das der BLK zurückgibt, dass man da noch eine genauere Auftragsbeschreibung erstellt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich meine, die BLK hat ja vom Landtag einen ziemlich konkreten Auftrag erhalten, in welchem Rahmen sie einen Bericht und Antrag vorzulegen hat, und darüber konnte sie nicht hinausgehen. Eben auch bei der Lektüre, bei mir war das jetzt nicht LPS 53, sondern wahrscheinlich die deckungsgleiche Dissertation, die LPS 53 vorangegangen ist. Ich bin mir aber nicht 100% sicher, ob jetzt wortwörtlich jedes Wort, jeder Absatz genau gleich ist, das kann ich nicht beurteilen. Danke für das Wort.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte Ihnen in diesem Sinne zustimmen, dass die Kommission ihren Auftrag erfüllt hat. Sie hatte ja den Auftrag, Vorschläge zur Revision der Geschäftsordnung des Landtages zu machen. Dieser Auftrag wurde erfüllt mit Bst. a dieses Antrages und ich möchte mich noch einmal sehr herzlich dafür bedanken. Bst. b geht aber weit über den Auftrag hinaus, den wir der Kommission gegeben haben. Ich sehe keinerlei Grund, jetzt diese Arbeit in diesem Sinne fortzuführen. Das wäre ein neues Thema, das wir in irgendeiner anderen Form dann wieder aufbringen müssten, falls Bedarf besteht.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann das nur unterstützen, das ist nicht der Auftrag dieser Kommission. Wenn der Landtag der Meinung ist, dass hier eine Überprüfung stattfinden soll, und gewisse Vorgaben gibt, ich denke, dann ist das eine andere Geschichte und dann wäre auch eine neue, andere Kommission ein-zusetzen, also nicht hier einfach ein Folgeauftrag für die Kommission abzugeben. Und wenn, wie gesagt, dann müsste das meiner Meinung nach ganz klar, wenn überhaupt, dann separat in einer neuen Kommission, vielleicht auch in einer neuen Besetzung, damit es weniger Zirkus gibt, auch bearbeitet werden. Wir haben einfach auch eine gewisse Verantwortung, mit Finanzen vernünftig umzugehen. Wir können jetzt doch nicht ins Blaue hinaus irgendein Gutachten in Auftrag geben und Kosten verursachen - einfach wie gesagt ins Blaue hinaus. Das wird der Bürger irgendwann dann wirklich nicht mehr verstehen. Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann sollten wir jetzt zur Abstimmung kommen.Abg. Thomas Rehak
Ja, besten Dank. Mein Antrag bleibt bestehen, dass wir dieser Kommission, der bestehenden BLK, diesen Auftrag geben. Es ist zu definieren, was in diesem Gutachten zu stehen hat. Man hat auch den Roger Beck gelesen, das habe ich jedenfalls verstanden, dort drin gibt es viele Inputs. Genau diese könnte die BLK verarbeiten und mit diesen Inputs könnte die BLK einen Auftrag definieren, welchen man an einen profunden Gutachter gibt, welcher hier Vorschläge zu machen hätte. Das werden keine unendlich hohen Kosten sein. Man kann hier Ja oder Nein dazu sagen. Mein Antrag bleibt bestehen, ich würde der BLK diesen Auftrag geben, genau das so zu tun, diesen Roger Beck zu studieren, daraus den Auftrag zu formulieren und den dann dem Präsidium vorzubringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ein allerletztes Votum jetzt. Aber einfach, wenn wir in Zukunft jedes Mal, wenn irgendjemand eine Diplomarbeit über ein Thema schreibt, wir das nachher hernehmen und einen Auftrag geben - also ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich muss schon sagen, also das ist jetzt höchst unprofessionell, was hier jetzt abläuft. Wenn man der Meinung ist, es brauche hier Anpassungen, ich denke, dann muss sich einfach jemand die Mühe nehmen, das hier einzubringen, hier ganz klar die Probleme zu benennen, im Idealfall auch Lösungsansätze zu definieren und dann separat hier wieder reinkommen und die Einsetzung einer Kommission beantragen. Damit habe ich kein Problem. Aber jetzt so einfach auf die Schnelle, aus der Hüfte geschossen, so etwas zu machen, nur weil jemand ein Buch geschrieben hat: Also ich hätte dann auch noch einige Bücher daheim, die wir auch noch herziehen könnten, um gewisse Überprüfungen vorzunehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Nur der Ordnung halber möchte ich sagen, es ist keine Diplomarbeit, sondern eine Doktorarbeit. Das ist ein gewisser Unterschied, auch akademischer Art und Weise. Der Professor, bei dem er sie geschrieben hatte, ist Dr. Andreas Kley, der unter anderem auch schon LPS-Schriften zum Verwaltungsrecht in Liechtenstein geschrieben hat, also nicht irgendjemand. Für ihr Wissen noch, bei Roger Beck handelt es sich um meinen Cousin, Herr Abgeordneter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Ich möchte das Votum von Herrn Seger unterstützen. Das ist wirklich keine Diplomarbeit. Sie sind hier despektierlich. Es ist eine Doktorarbeit geschrieben worden, sie sieht ungefähr so aus. Das ist auch eine Schrift, die oft auch bei Urteilen und so weiter herangezogen wird. Richter, Gutachter nehmen diese Schriften zur Hand, auch unsere Regierung pflegt, daraus zu zitieren. Also das ist sicher keine Schrift, die man hier despektierlich behandeln müsste. Ich denke, mein Vorschlag hat Hand und Fuss, wenn Sie es selber lesen würden, würden Sie es sehen. Das ist keine Nachttischlektüre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Auch mir ist es ein Bedürfnis, zu sagen, dass das eine gute Arbeit ist - mit sehr vielen Recherchen, mit viel Hirnschmalz, der da in dieser Studie liegt. Nichtsdestotrotz bin ich nicht für diesen Antrag. Es hat nichts mit dem zu tun. Ich würde es trotzdem nicht befürworten, diesen Antrag b.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Rehak, ich verstehe Ihren Antrag wirklich nicht. Die Arbeit oder die Dissertation von Roger Beck ist sicherlich sehr gut und ich schätze Herr Roger Beck sehr als Kollegen. Ich verstehe jedoch einfach Ihre Vorgehensweise nicht. Wenn Sie irgendwo einen konkretes Problem im Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz sehen, dann geben Sie doch diesen Input an die BLK weiter, und allenfalls ergibt sich daraus irgendein Abklärungsbedarf. Aber einfach zu sagen, bitte lest eine Desertation durch und schaut dann, ob es irgendwo noch Probleme gibt, das ist meines Erachtens nicht die richtige Vorgehensweise. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich verspreche Ihnen, dass das jetzt wirklich das letzte Votum ist. Aber ich möchte einfach nicht stehen lassen, dass vielleicht rüberkommt, dass ich hier diese Arbeit irgendwie despektierlich bezeichne. Ja, es ist eine Doktorarbeit, es gibt aber auch sehr, sehr viele Doktorarbeiten, noch weitere gute Doktorarbeiten, die genügend Stoff böten, jede Menge Gesetze grundsätzlich zu hinterfragen. Ich bleibe dabei und bin da auch voll und ganz beim Abg. Vogt. Also so kann ich mir das einfach nicht vorstellen. Aber jetzt ist wirklich Schluss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich muss Herrn Vogt eine Replik geben. Es ging ja darum, den Auftrag genauer zu definieren, das war mein Vorschlag. Ich will den Auftrag an die BLK geben, dass sie diesen Auftrag definiert, weil der Antrag auch von dort kommt, und dass die BLK die Chance hat, diesen Auftrag besser zu definieren, das war mein Ziel. Nicht jetzt einfach zu sagen, okay, alles was in dieser Dissertation steht, müsste man da irgendwie umsetzen, das ist überhaupt nicht meine Idee. Dort drin hat es gute Inputs, ich habe nur gesagt, ich habe es gelesen. Die BLK könnte diese Inputs verwenden, um den Auftrag besser und klarer, so wie Sie ihn ja möchten, zu definieren. Und wenn man sagt, okay, so wie das GVVKG aufgestellt ist, das passt für uns, wir wollen nichts mehr ändern. Ich habe vor allem verstanden, man will vor allem eine andere Kommission haben, dann stimmen Sie einfach Nein. Dann ist das erledigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich hoffe auch, dass wir langsam zum Ende der Diskussion kommen können.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur klarmachen, dass meine Meinung hierzu publik ist. Ich werde diesem Antrag mit Sicherheit nicht zustimmen. Die BLK hat ihre Arbeit erledigt, basta, Punkt. Sollte es eine Mehrheit finden und ans Präsidium gehen, meine Stimme wird das nicht haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir von der BLK wollten gar nicht, dass es eine so lange Diskussion gibt. Sie müssen einfach über den Antrag b noch abstimmen lassen, weil es ein offizieller Antrag von der BLK ist. Wie Sie abstimmen, ist jedem frei belassen. Wir haben auch kein Problem, wenn er abgelehnt wird, es ist einfach ein Antrag. Wir haben es im guten Sinne gemeint, wir haben nichts Schlechtes gewollt. Stimmen wir ab.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, stimmen wir ab. Meine Meinung kennen Sie ja für beide Anträge, weil es einfach über das Ziel hinausschiesst, es hat nichts mehr mit dem Auftrag zu tun. Wir stimmen zuerst über den Antrag des Abg. Thomas Rehak ab. Er beantragt, dass im Sinne des Antrages der Besonderen Landtagskommission dieser an die Landtagskommission zur Präzisierung des Antrages zurückgeht. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen jetzt über den Antrag b der Besonderen Landtagskommission ab. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht zugestimmt. Damit haben wir nun Traktandum 10 endgültig erledigt. Ich bedanke mich für die Mitarbeit und schliesse die Landtagssitzung bis morgen um 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:25 Uhr).
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