Abänderung des CO2-Gesetzes (Nr. 2/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Die Traktanden 19 bis 23 haben wir bereits gestern erledigt und wir kommen somit zu Traktandum 24: Abänderung des CO2-Gesetzes. Diese Vorlage behandeln wir in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 2/2018 und er steht zur Diskussion.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Eigentlich gibt es zur vorliegenden Gesetzesänderung des CO2-Gesetzes nicht viel zu sagen, ausser dass aufgrund der Gesetzesänderung in der Schweiz wir unser CO2-Gesetz anpassen müssen. Die Abänderung des Gesetzes soll heute abschliessend beraten werden. Damit kann ich in diesem Fall gut leben. Liechtenstein hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Dies wurde mit dem Kyoto-Protokoll beschlossen und mit dem Pariser Abkommen bekräftigt. Das Kyoto-Protokoll sieht eine Reduktion um 20% gegenüber dem Referenzjahr 1990 vor. Mit dem Pariser Abkommen hat sich Liechtenstein zu einem Reduktionsziel von 40% verpflichtet.Eine Massnahme, das Ziel zu erreichen, ist es, den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen gesamthaft zu senken. Hierbei wird der CO2-Ausstoss für die ganze Flotte eines Autoherstellers als Mass angenommen. So muss der durchschnittliche Ausstoss von neuen Modellen einer Automarke im Jahr 2015 130 Gramm betragen. Bis ins Jahr 2020 dürfen es noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer sein. Übersteigt der CO2-Ausstoss aller Modelle eines Autoherstellers diesen Durchschnitt, wird eine Strafgebühr vom Importeur erhoben. In der Idee eine gute Sache. Doch reicht diese Massnahme, um das Reduktionsziel von 40% zu erreichen? Und welche Sanktionsmassnahmen sieht der Gesetzgeber vor, wenn es wieder zu betrügerischen Angaben der Autohersteller kommt? Allen noch bekannt ist hier der Dieselskandal. Die Hersteller hatten hier betrügerisch falsche Angaben über die Stickoxidgase gemacht und so viele Autofahrer bewogen, ein vermeintlich umweltfreundlicheres Auto zu kaufen. Welche Massnahmen sind vorgesehen, falls sich in Zukunft herausstellen sollte, dass der CO2-Ausstoss vom Hersteller falsch angegeben wurde? Warum geht die Regierung keinen Extraschritt? Mit vorliegendem Bericht und Antrag hätte die Regierung zusätzlich eine CO2-abhängige Motorfahrzeugsteuer vorschlagen können, tat dies aber bekanntlich nicht. Das wäre eine zusätzliche griffige Massnahme gewesen, um Käufer dazu zu animieren, Fahrzeuge mit niedrigem CO2-Ausstoss zu kaufen und zu fahren und somit unser Reduktionsziel zu erreichen und den CO2-Ausstoss zu verringern. Der Verkehr in Liechtenstein ist für mehr als ein Drittel des CO2-Ausstosses in Liechtenstein verantwortlich. Schon heute ist klar, dass wir zwei von drei Zielen der Energiestrategie 2020 verfehlen werden. Doch es scheint, dass die Regierung hier etwas mutlos handelt. Plant die Regierung in diese Richtung weitere Massnahmen zur Zielerreichung? Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Abgeordnete. Seit 2010 besteht die Vereinbarung mit der Schweiz, die gleichen Umweltabgaben zu erheben und identische Gesetze zu führen. Der Vollzug der CO2-Vorschriften wird zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen. Eine Koppelung mit dem Schweizer Recht ist auch aus wettbewerbstechnischen Gründen sinnvoll, denn sonst würde es zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen. Neu besteht nun auch die Möglichkeit für Unternehmen einer Teilbefreiung von CO2-Abgaben, wenn sie eine Wärme-Kraft-Koppelungsanlage betreiben. Somit können sie sich von jenem Teil der CO2-Abgaben befreien, welchen sie durch die Stromproduktion mit ihrer WKK-Anlage produziert haben. Ich unterstütze die vorgelegte Änderung und empfehle dem Hohen Landtag, seine Zustimmung zu erteilen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für den Bericht und Antrag Nr. 2/2018 betreffend Abänderung des CO2-Gesetzes. Der Übernahme der Vorschriften der schweizerischen Gesetzgebung über die Umweltabgaben kann ich nur teilweise zustimmen. Zu diesem CO2-Gesetz stellen sich verschiedene Fragen, die nicht in der Kürze einer abschliessenden Behandlung beantwortet werden können. Dazu wäre eine Stellungnahme von der Regierung für eine 2. Lesung notwendig. Dennoch stelle ich den am Mittwoch angekündigten Antrag für eine 2. Lesung nicht. Mit einer 2. Lesung ist das Inkraftsetzungsdatum vom 1. Mai gefährdet. Die Sanktionszahlungen, das sind Geldbeträge, die auf den Wagenpreis dazugeschlagen werden, sollten noch rückwirkend per 1.1.2018 in Kraft gesetzt werden. Die Regierung teilte mir mit, eine spätere Inkraftsetzung könnte eine Verteuerung der Neuwagen mit sich bringen, und das will ich natürlich nicht. Die Regierung wird dazu vermutlich noch Näheres erläutern. Die Fragen werde ich in Form einer Interpellation stellen, für eine Kleine Anfrage ist der Umfang zu gross. Im Bericht und Antrag, Seite 7: Den Betreibern von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen soll mittels Teilbefreiung von der CO2-Abgabe wieder ein Anreiz geschaffen werden, Elektrizität in das Netz einzuspeisen. Zur Erinnerung: Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, abgekürzt WKK, sind mit meist fossilen Brennstoffen befeuerte Anlagen, die Strom und Wärme erzeugen. Welche Überlegungen haben dazu bewogen, die Stromerzeugung mit meist fossilen Brennstoffen stärker zu favorisieren? Dies in Anbetracht, dass für heizöl- und erdgasbefeuerte Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen bereits ein Förderbeitrag in der Höhe von CHF 400 pro Kilowatt elektrischer Leistung ausgerichtet wird. Dazu kommt noch eine Einspeisevergütung von mindestens 16 Rappen pro Kilowattstunde elektrischer Energie. Für WKK-Anlagen und den Bezug von Energie aus solchen Anlagen müsste meiner Ansicht nach im Gesetz verankert sein, dass Müll von ausserhalb unserer Region, Schweröle und ähnliche Brennstoffe explizit nicht erlaubt sind, zum Schutz unseres Lebensraumes. Die liechtensteinische Erdgasversorgung betreibt ein paar kleine Anlagen mit umweltfreundlichem Erdgas. Leider wird in Liechtenstein dort, wo ganzjährig grosse Mengen Wärme und Strom gebraucht werden, in der Vergangenheit und auch in jüngster Zeit, der Brennstoff Müll bevorzugt. Nur ein Viertel der 512 Tonnen täglich verbrannter Menge stammt aus dem Einzugsgebiet der KVA. Er wird auf dem Landweg herbeigekarrt, derweil das Erdgas umweltschonend in unterirdischen Leitungen frei Haus geliefert würde. Nebenbei, damit man Müll statt Erdgas verbrennen kann, wurden CHF 30,6 Mio. allein in die Dampfleitung investiert. Darüber hinaus ermöglicht die freie Wahl des Stromlieferanten den Zugang zu billigem Strom aus Kohle. Die liechtensteinische Energiepolitik in Bezug auf Umwelt wird in sich immer widersprüchlicher. Ein Verzicht auf fossile Brennstoffe ist für eine wetterunabhängige und durchgehende Energieversorgung nicht möglich. Wir können, wenn wir wollen, jedoch mit der Auswahl der Energieträger steuern, ob aus den Kaminen in unmittelbarer Nähe der Wohnsiedlungen Rauchgase aus der Verbrennung von Müll oder Öl mit unbekannten Giftstoffen oder eher Rauchgase aus dem sehr viel umweltfreundlichen Erdgas in unsere Atemluft geblasen wird. Rauchgas aus der statischen Erdgasverbrennung ist nicht giftig, ist zum Grillieren von Speisen bestens geeignet. Die Auswahl von fossilen Brennstoffen darf meiner Meinung nach nicht nur nach den Kriterium des CO2-Ausstosses gemacht werden. Vielmehr ist die Belastung der Umwelt durch andere, in Rauchgasen vorhandene giftige Stoffe sowie die notwendige Infrastruktur mit zwangsläufig folgenden Folgekosten für eine Beurteilung miteinzubeziehen. Ich bin nicht gegen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, im Gegenteil: Wir haben im Land für eine auslandsunabhängige Versorgung mit Elektrizität zu wenig Generatoren, die Strom erzeugen. Aber der vorliegenden Gesetzgebung zu Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen stimme ich nicht zu, sie garantiert keine umweltfreundliche Energieversorgung mit Elektrizität.Zum System der Lenkungsabgabe für Autos: Das System, wie im Art. 12 beschrieben, ist ein Unding. Wer einen leichten Kleinwagen mit tiefen Abgaswerten kauft, hilft mit, ein schweres Auto mit hohem Energieverbrauch von der Lenkungsabgabe zu befreien. Diese Politik unterstütze ich nicht. Dies wird Flottenverbrauch genannt. Dass die parallele Umsetzung der Vorgaben der Schweiz, die für die Inverkehrsetzung neuer Personenwagen gilt, übernommen werden muss, um eine Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden, ist für mich selbstverständlich, und dem kann ich auch zustimmen.Aber dass beispielsweise die Leistungsgrenze von Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen derjenigen der Schweiz anzupassen ist, ist nicht nachvollziehbar. Unabhängig von den Vorgaben in der Schweiz können wir die Leistungsgrenze für Anlagen im Land, die Wärme und Strom gleichzeitig abgeben, exakt unserem Bedarf anpassen und brauchen dazu keine Vorschriften aus dem Ausland zu übernehmen. Sehr oft sind Vorlagen, welche die Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen beinhalten, mit landesinternen Belangen verknüpft. Im Sog der verpflichteten Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge werden dann auch landesinterne Angelegenheiten mehr oder weniger unbesehen durchgewunken. Ich werde mich bei der Lesung der Gesetze nochmals melden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankLandtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie bereits erwähnt, haben wir aufgrund einer Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Umweltabgaben in Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in unser Landesrecht zu übernehmen. Somit ist Eintreten wohl unbestritten. Mit dem uns hier vorliegenden Bericht und Antrag soll eine Verstärkung und Weiterführung der Anstrengungen zur Reduktion der landesweiten Treibhausgasemissionen bezweckt werden. Dies unter anderem damit, dass neu auch Lieferwagen und leichte Sattelschlepper unter entsprechende Emissionsvorschriften fallen. Ich bin mir bewusst, dass die Klimaerwärmung für uns alle grosse Herausforderungen mit sich bringt und begrüsse somit alle Anstrengungen, um entsprechende negative Konsequenzen auf unsere Gesellschaft zu minimieren. Meine Frage bezüglich der Befürchtung, dass die Vorlage bei der Beschaffung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen eine Verteuerung bewirken könnte, hat die Regierung zwischenzeitlich mit dem uns allen vorliegenden Nachtrag zu den finanziellen Auswirkungen der Abänderung des CO2-Gesetzes beantwortet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe nur eine Frage: Auf Seite 20, Punkt 7, steht, dass sich die personellen Auswirkungen der Gesetzesvorlage in einem überschaubaren Rahmen halten. Was bedeutet «überschaubar»? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Herbert Elkuch ausdrücklich unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die gegenständliche Vorlage dient dem Nachvollzug der schweizerischen CO2-Gesetzgebung, zu dem sich Liechtenstein mit der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Umweltabgaben völkerrechtlich verpflichtet hat. Bestünde diese Vereinbarung nicht, müssten die Bestimmungen zu den Emissionslimiten von Fahrzeugen aufgrund unserer EWR-Mitgliedschaft übernommen und umgesetzt werden. Die massgeblichen Anpassungen in dieser Revision sind, dass ab 2020 auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Emissionsvorschriften aufgenommen werden und die Vorschriften für Personenwagen verschärft werden. So ist geplant, dass neu zugelassene Personenwagen bis Ende 2020 durchschnittlich nur 75 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Zudem wird ermöglicht, dass die Sanktionssätze besser an den Wechselkurs zwischen Euro und Franken angepasst werden können. Die personellen Konsequenzen halten sich in engen Grenzen, da die wesentlichen Vollzugsaufgaben durch die Schweiz wahrgenommen werden. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen habe ich Ihnen am Montag ein Schreiben zukommen lassen. In der Beilage dieses Schreibens werden die geringen finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung, also die Einnahmen aufgrund der Sanktionsbeiträge, in Liechtenstein aufgezeigt. Die Einbussen bei der Mineralölsteuer, die über den Zollvertragsschlüssel von der Schweiz an uns weitergegeben werden, sind keine Folge der Gesetzesänderung in Liechtenstein, sondern der Gesetzesänderung in der Schweiz, die auch in der Schweiz beschlossen wurde. Dennoch erachtete es die Regierung als sinnvoll, diese Information dem Hohen Landtag zur Verfügung zu stellen, um die gegenständliche Vorlage in den Gesamtkontext eingliedern zu können. Durch die abschliessende Behandlung dieser Vorlage und die damit einhergehende Neuregelung der Sanktionssätze entstehen Vorteile für unsere Unternehmer und Bürger, da sie in den Genuss von vorteilhafteren Sanktionssätzen kommen. Eine Nichtanpassung der Sanktionssätze würde vor allem die Fahrzeugimporteure, insbesondere die Grossimporteure von Personenwagen, treffen und eine ungewünschte Wettbewerbsverzerrung im gemeinsamen Wirtschaftsraum zwischen Liechtenstein und der Schweiz zum Nachteil der liechtensteinischen Importeure bewirken. Auch Kleinimporteure müssten negative Auswir-kungen zeitigen, da die vom Bundesamt für Energie geplante Rückerstattung der nach der bisherigen Regelung zu viel bezahlten Beiträge verunmöglicht würde.Zudem würde eine nicht abschliessende Lesung zu einem Mehraufwand bei den schweizerischen Behörden führen, da diese zwei unterschiedliche Regelungen vollziehen müssten. Diesen Mehraufwand müssten sie uns voraussichtlich separat in Rechnung stellen. Im Fall der gegenständlichen Vorlage war es nicht möglich, sie auf die Landtagssitzung vom Dezember 2017 zu terminieren, da in der Schweiz die definitiven Bestimmungen zur CO2-Verordnung, welche in Liechtenstein zum Teil auf der Gesetzesstufe integriert werden mussten, erst anfangs November 2017 rechtsverbindlich beschlossen wurden. Der zeitliche Rahmen beim Nachvollzug der schweizerischen Bestimmungen ist aufgrund der Rechtsetzungsprozesse in der Schweiz und in Liechtenstein grundsätzlich und speziell auch in diesem Fall äusserst knapp bemessen. Es wurden aus diesem Grund entsprechende Vorlagen an den Landtag auch in der Vergangenheit jeweils abschliessend in 1. und 2. Lesung beraten. Aufgrund dieser Ausführungen möchte ich den Hohen Landtag bitten, die Vorlage heute abschliessend zu behandeln.Gerne werde ich nun auf Ihre Fragen eingehen. Der Abg. Patrick Risch hat die Frage gestellt, ob diese Massnahmen reichen, um auch die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Hier möchte ich gerne ausführen, das ist ein Teilaspekt. Die Ziele des Pariser Abkommens wurden mit einer Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen von 40% gegenüber dem Basisjahr 1990 bis zum Jahr 2030 festgelegt. 30% der Reduktion sollen mit den Massnahmen im Inland erreicht werden, maximal 10% durch den Zukauf von ausländischen Zertifikaten. Die wesentlichste Massnahme zur Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen im Bereich Verkehr ist die Festlegung der EU-Emissionslimiten bei Neufahrzeugen. Die Schweiz übernimmt diese EU-Bestimmungen in ihrer CO2-Gesetzgebung und Liechtenstein folgt dieser im Rahmen der Vereinbarung mit der Schweiz über die Umweltabgaben. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage werden die Emissionslimiten bei Neufahrzeugen umgesetzt und somit eine wichtige Massnahme getroffen. Aber mit dieser Massnahme alleine werden wir im Rahmen des Pariser Abkommens nicht unsere Ziele erreichen. Die Erreichung des Anteils von minus 30% im Inland ist möglich, wenn die Massnahmen der Energiestrategie 2020 auch in den Jahren nach 2020 konsequent weitergeführt werden und stärker ausgestaltet werden, auch im Rahmen der neuen Energiestrategie, die erarbeitet wird. Dann zu Ihrer zweiten Frage, die hat sich auf die Sanktionsmassnahmen, welche Liechtenstein hat, bezogen. Hier ist festzustellen, dass grundsätzlich die Sanktionsmassnahmen primär in dem Land vollzogen werden, wo die Autoherstellung geschieht. Ein allfälliger Importstopp, wie Sie genannt haben, bei Überschreitung oder Nichteinhaltung wäre grundsätzlich nur mit der Schweiz möglich aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraumes. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, warum haben wir nicht zum Beispiel einen weiteren Schritt gemacht - zum Beispiel mit der Einfühung einer CO2-abhängigen Motorfahrzeugabgabe? Ein solches Modell ist im Massnahmenplan Luft aus dem Jahr 2007 und auch in der Energiestrategie bereits schon einmal als mögliche Massnahme aufgeführt worden; und in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgten angesichts ähnlicher Überlegungen in der Schweiz detaillierte Abklärungen zu dieser Thematik. Damals wurde aber in der Schweiz schlussendlich eher ein Weg zu einer Umweltetikette geplant, die weitere Energie- und Umweltkriterien berücksichtigen sollte - dieses Ziel wurde verfolgt. Da der liechtensteinischen Motorfahrzeugsteuer bei Personenwagen das Fahrzeuggewicht zugrunde liegt und diese somit den Treibstoffstoffverbrauch und CO2-Ausstoss indirekt mitberücksichtigt, wurde bei uns auch das damalige System beibehalten.Dann zum Abg. Herbert Elkuch. Sie haben die unterschiedlichen Systematiken in den Verbrennungsanlagen benannt. Hier ist einfach aufzuführen, die WKK-Anlagen in Liechtenstein werden mit Gas betrieben. Wir haben nicht viele, aber die, die in Liechtenstein sind, werden mit Gas betrieben. Und es ist natürlich so, dass der Unterschied zwischen Gas und einem fossilen Brennstoff natürlich auch Einfluss auf die Umwelt hat. Ich teile somit Ihre Meinung, dass es wichtig ist, hier zu differenzieren. Es geht aber wirklich bei den WKK-Anlagen auch darum - und das ist ja dann aus Umweltsicht auch wieder begrüssenswert -, dass man die WKK-Anlagen grundsätzlich dazu animiert, dass sie ihren Strom einspeisen, und deshalb wie ein Anreizsystem schafft, dass dieser Strom genutzt werden kann. Sie haben auch noch Ausführungen bezüglich der Lenkungsabgaben gemacht. Hier kann ich einfach sagen, dass wir hier wirklich einen Nachvollzug der schweizerischen Gesetzgebung machen. Dann hat die Abg. Eberle-Strub mich noch gefragt bezüglich der personellen Auswirkungen. Überschaubarer Rahmen - ja, das ist so ein Begriff. Ich habe bereits ausgeführt, die Vollzugspraxis findet in der Schweiz statt. Es ist ein sehr komplexes Abrechnungssystem und wir haben das Glück, dass wir das weiterhin auch über die Schweiz abrechnen können. Deshalb ist auch wichtig, dass wir einen Nachvollzug gesetzesgleich mit der Schweiz machen können, dass da keine Differenz entsteht. Und deshalb gehen wir davon aus, wenn wir das beibehalten können, dass bei uns nur aufgrund der Tarifanpassung und der Sanktionsbeitragsanpassung keine personellen Konsequenzen einhergehen werden, die jetzt stellenprozentrelevant wären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen, Frau Gantenbein. Ich habe doch noch eine Frage. Also meine Frage zwecks betrügerischen Angaben zielt darauf ab: Beim Dieselskandal haben die Hersteller gross proklamiert, wir haben diesen Stickstoffoxidausstoss und es hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass dem nicht so ist. Dann, als in den USA vor allem millionenschwere Sanktionszahlungen von den Autoherstellern gemacht wurden, werden mussten - oder besser gesagt: die Autohersteller mussten an den Staat bezahlen -, war hier in Europa, vor allem in Liechtenstein und der Schweiz, nur das grosse Schulterzucken und man hat gesagt, ja, das war halt einfach einmal ein bisschen falsch angegeben. Mir geht es darum, wenn die Autohersteller sagen, unsere Flotte hat einen Durchschnittsverbrauch von 95 Gramm CO2 pro Kilometer, dann sich im Nachhinein herausstellt, dass sie wiederum ein bisschen die Zahlen optimiert haben: Wird es wiederum nur das grosse Schulterzucken sein oder gibt es dann ein griffiges Verfahren im Gesetz, das vorgesehen ist und sagt, aufgrund der falschen Angaben der letzten zehn Jahre bezahlen sie jetzt nachträglich nochmals diese CO2-Abgabe?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, zu den erdgasbefeuerten Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen: Also subventioniert werden auch solche mit Öl. Und es sind nur solche mit Gas bei uns innerhalb der Landesgrenzen in Betrieb, aber unmittelbar - ein paar Hundert Meter oder nicht einmal - an der Landesgrenze sind dann ganz andere Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen in Betrieb. Wir können da schon etwas steuern, wenn wir wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten abstimmen. Doch jetzt gibt es wieder Wortmeldungen.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Ich möchte gerne noch auf das Votum des Abg. Patrick Risch eingehen: Die Information, die mir vorliegt bezüglich der Sanktionsmassnahmen, ist, dass die Angaben pro Fahrzeug vom Bundesamt berechnet werden. Und ob es dort weitere Sanktionsmassnahmen gibt, gibt diese Gesetzgebung hier nicht her. Mehr Informationen habe ich diesbezüglich nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit stimmen wir über Eintreten ab, wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Das sind die Brennstoffe, also das sind die fossilen Energieträger, da ist auch Kohle, Schweröl mit Teer und Schwefel, das sind alle Energieträger. Und das wird dann unten in Verbindung gebracht mit Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen. Also ich denke, dass hier schon eine Einschränkung sein sollte, dass diese Anlagen nicht mit Schweröl oder ähnlichem oder Kohle befeuert werden dürfen. Mir ist klar, das Gesetz gilt für das ganze CO2-Gesetz nicht nur für das, was wir heute beschliessen, aber trotzdem. Dann ist auf der zweiten Linie: «in thermischen Anlagen zur Stromproduktion», also das sind dann die kalorischen Kraftwerke. Diese sind ja bei uns überhaupt nicht - also die will man nicht, die Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, diese schon, aber nicht diese thermischen Kraftwerke, da bin ich komplett dagegen. Irgendwie sollte das gestrichen werden oder das sollte doch gar nicht da drinstehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7b steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Zurück zu Art. 5a Abs. b. Landtagspräsident Albert Frick
7a?Abg. Herbert Elkuch
5a.Landtagspräsident Albert Frick
Okay.Abg. Herbert Elkuch
Art. 5a Abs. b: «gegenüber dem Referenzjahr ... von der Regierung mit Verordnung bestimmten Mass zusätzlich Strom produzieren, der ausserhalb des Unternehmens verwendet wird.» Ich denke, dass die Wärme in angrenzenden Gebäuden verwendet werden soll. Nicht, dass da so etwas gebaut wird und dann werden lange Leitungen noch irgendwohin verlegt. Das ist nicht effizient.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Ich möchte bezüglich Ihrer Ausführungen anmerken, dass Ihr Anliegen betreffend die Gesamtsystematik der WKK durchwegs verständlich ist. Ich bitte Sie einfach zu berücksichtigen, dass es in dieser Gesetzesvorlage sehr wichtig wäre, eine analoge Umsetzung zur Schweiz zu machen, weil wir sonst Abweichungen zur Schweiz haben und Verzerrungen im Markt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 7b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Zum Art. 11 Abs. 1 habe ich eine Frage, da steht: «Die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, sind bis Ende 2015 auf durchschnittlich ...», und dann geht es weiter, «und bis Ende 2020 ...» Jetzt habe ich bei den Erläuterungen zu Art. 11 nichts zum Jahr 2015 gefunden. Gehe ich aber recht in der Annahme, dass das rückwirkend so gemacht werden muss, also dass man das rückwirkend berechnet? Das Jahr 2015 ist ja schon drei Jahre vorbei. Das Jahr 2020 kommt, das ist für mich klar, aber 2015, das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
In meinem Verständnis ist das der festgelegte Zeitraum, dass von 2015 bis 2020 diese 130 Gramm CO2 pro Kilometer geltend sind. Die sind natürlich schon abgerechnet, aber es wird immer rückwirkend dann auf ein Jahr abgerechnet. Aber ich glaube, hier hat man einfach festgestellt oder festgelegt: 2015 bis 2020 wird es so sein und ab dann gibt es dann eben diese Reduktion auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Aber natürlich ist 2015 schon abgerechnet, das kommt eigentlich aus dem bestehenden Gesetz, das hat man einfach übernommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11a steht zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe zu Abs. 2 eine Frage: Welche Fahrzeuge können vom Geltungsbereich der Vorschriften über die Verminderung der CO2-Emissionen ausgenommen werden und warum?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Das ist dieser Artikel mit diesen Kompensationen, den ich gar nicht unterstützen kann. Wir müssen ihn übernehmen, aber auch Herr Patrick Risch hat sich dazu gemeldet. Da ist es so, da gilt der Neuwagenflottendurchschnitt des Importeurs. Und wenn jemand einen Wagen kauft mit wenig CO2-Ausstoss, hilft er damit, einen Wagen von der CO2-Abgabe zu befreien, der viel ausstösst. Und ich denke, wenn das eine Lenkungsabgabe sein soll, die richtig wirkt, dann müsste das, was der andere einspart, dem gegeben werden, der den Wagen mit wenig CO2-Ausstoss kauft. So ist das: Derjenige, der der Umwelt entgegenkommt, hilft demjenigen, der nicht der Umwelt entgegenkommt, indem er ihm diese Kompensationszahlung erniedrigt oder ganz wegnimmt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe keine inhaltliche, sondern eine grammatikalische Anmerkung zu Art. 12 Abs. 2: Bei der zweiten Zeile habe ich das Gefühl, dass ein «die» zu viel ist: «Für eine Emissionsgemeinschaft gelten die dieselben Rechte und Pflichten», ich denke «die» könnte man streichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Ich möchte noch einen Nachtrag zur Frage der Abg. Eberle-Strub geben. Ein Beispiel könnte sein, Sanitätsfahrzeuge könnten ausgenommen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Hier stellt sich mir die Frage: Im Bst. a werden die CO2-Abgaben oder die Grenzen für das Referenzjahr 2017 ausgeführt und im Bst. b für das Jahr 2018. Jetzt wenn ich die Ziff. 4 unter Bst. a und b vergleiche, dann stelle ich dort eine Differenz von CHF 104,50 zu CHF 103,50 fest. Ist das ein Tippfehler oder ist da so gewollt? Wenn ja, dann würde mich interessieren, warum. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzter Herr Abg. Lageder, ich kann Sie bestätigen, ich habe eins zu eins die gleiche Frage gestellt. Es ist kein Tippfehler. Die Begründung, soweit es mir noch richtig in Erinnerung ist, hat auch mit der Annahme des Wechselkurses auch zu tun. Aber es ist kein Tippfehler, dieser CHF 1 Reduktion ist gewollt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 24 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des CO2-Gesetzes vorgenommen. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung. Gibt es hierzu Wortmeldungen?
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, falls wir das beschliessen würden, würde ich Lesung per Gesetzesaufruf beantragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse zuerst über den Antrag der Regierung zur abschliessenden Lesung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, die Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Es wurde Antrag gestellt auf Lesung durch Gesetzesaufruf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir nehmen die 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vor. Das Gesetz über die Abänderung des CO2-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des CO2-Gesetzes steht zur Diskussion.
Ich sehe keine Wortmeldung. Damit haben wir die 2. Lesung vorgenommen und wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des CO2-Gesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 24 erledigt.-ooOoo-