Postulatsbeantwortung betreffend die Invalidenversicherung und die Sozialversicherungen im Allgemeinen (Nr. 21/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Postulatsbeantwortung betreffend die Invalidenversicherung und die Sozialversicherungen im Allgemeinen.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 21/2018 und steht zur Diskussion. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Oktober 2017 haben Sie das Postulat zur Invalidenversicherung und den Sozialversicherungen im Allgemeinen an die Regierung überwiesen. Einerseits sollte geprüft werden, wie die gesetzlich vorgegebenen Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherungen angepasst werden können, sodass sie auch bei Geringverdienenden wirksam greifen. Andererseits sollte geprüft werden, inwieweit ein Koordinationsgesetz zu den Sozialversicherungen, wie es die Schweiz hat, auch in Liechtenstein Verbesserungen bringt. Die Postulatsbeantwortung liegt nun vor. Ich danke dem Gesellschaftsminister und den am Bericht beteiligten Personen für die fristgerechte Beantwortung unseres Postulats. Im Folgenden werde ich detailliert auf die Beantwortung eingehen und eine Beurteilung vornehmen. Als Erstes wird im allgemeinen Teil des Berichts die Berechnung des IV-Grades noch einmal explizit erklärt. Dabei wird auf die schweizerische Lohnstrukturerhebungstabelle (LSE) zurückgegriffen. Die Erklärungen in der Beantwortung, weshalb nicht auf liechtensteinische Zahlen zurückgegriffen wird, sind für mich nachvollziehbar. Auf der Seite 17 wird die Bedeutung der Lohnstrukturtabelle LSE hervorgehoben, die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gewährleisten sollte: Diesen zwei Rechtswerten komme im Sozialversicherungsrecht, das auf viele Personen praktische und konkrete Auswirkungen hat, eine hohe Bedeutung zu. Ja, und genau hier liegt unseres Erachtens das Problem. Auf Versicherungsseite mag das mit Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit stimmen, auf der anderen Seite, nämlich auf der Seite der Versicherten, wird dies häufig als Rechtsungleichheit wahrgenommen, vor allem, wenn man zu den Geringverdienern gehört. Die Ermittlung des IV-Grades ist gesetzlich nicht vorgegeben. Weil sich das IV-Gesetz stark an die schweizerische IV-Gesetzgebung anlehnt, hat man sich entschieden, die Berechnung des IV-Grades mittels der schweizerischen LSE-Tabelle zu übernehmen. Liechtenstein wäre an sich frei, eine alternative Berechnungsgrundlage in Erwägung zu ziehen. Oder zumindest könnte die LSE dahingehend ergänzt werden, dass neben dem reinen Einkommensvergleich noch weitere Faktoren berücksichtigt werden könnten, zum Beispiel das Alter einer versicherten Person. Die LSE-Tabelle, wie sie aktuell zur Berechnung des IV-Grades angewendet wird, greift unseres Erachtens zu kurz. Zu viele Faktoren werden ausgeschlossen, zu vieles wird vereinfacht. Und zu viele Versicherte werden damit enttäuscht, ja frustriert. Sowohl die Versicherung als auch die Regierung kennen diese Problematik sicher. Dass der Bericht in keiner Weise die Schwächen dieser Bemessungsgrundlage per LSE anspricht, ist für mich ein klares Zeichen, dass die Bereitschaft für eine Änderung oder Anpassung nicht vorhanden ist. Nun komme ich auf jenen Teil der Beantwortung zu sprechen, der sich auf die beiden Eingliederungsmassnahmen Umschulung und Lohnzuschuss bezieht. Um eine Umschulung zuerkannt zu erhalten, sollte gemäss IV-Gesetzgebung ein IV-Grad von 20% vorliegen, wobei ein gewisser Spielraum besteht. Bei den Umschulungen sticht ins Auge, dass sie seit dem Jahre 2012 stetig zurückgegangen sind, und zwar augenfällig. Die Tabelle auf der Seite 20 ist diesbezüglich doch sehr eindrücklich. Waren es 2012 19 laufende Umschulungen, waren es 2013 noch 13 Umschulungen, 2014 12 Umschulungen, 2015 elf Umschulungen, 2016 zehn Umschulungen und 2017 gerade noch fünf Umschulungen. Diese Tendenz ist sicher nicht zufällig. Doch der Bericht enthält keine Erklärungen oder mögliche Erklärungsversuche. Was sind die Gründe für diesen Rückgang? Hier hätte ich zumindest einige Aussagen erwartet. Auch unsere Frage nach der Art der Umschulungen in den Jahren 2012 bis 2016 wird ungenügend beantwortet. So werden beispielhaft fünf Umschulungen erwähnt. Als Leser kann ich nur spekulieren: Es sind vielleicht die fünf Umschulungen, die gemäss der Tabelle im Jahre 2017 gelaufen sind? Aber sicher ist dies nicht, handelt es sich doch gemäss Bericht um eine «Stichprobe». Sicher aber ist, dass die fünf im Bericht erwähnten Umschulungen zum Betriebswirtschafter HF, zur Pharmaassistentin, zum Informatiker, zum Hauswart und zum medizinischen Masseur alles Umschulungen sind, die länger als ein Jahr dauern und demgemäss in mehreren Jahren mitzählen. Daraus wiederum kann geschlossen werden, dass die in den sechs Jahren von 2012 bis 2017 total 72 erwähnten Umschulungen demgemäss nicht 72 versicherte Personen betrafen, sondern deutlich weniger. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Versicherte in diesen sechs Jahren von einer Umschulung profitierten. Vielleicht kann die Regierung dies noch ausfindig machen? Dagegen fällt auf, dass die Ablehnungen in den Jahren 2016 und 2017 von 57 auf 62 Anträge zugenommen haben. Hier wiederum handelt es sich um Einzelpersonen. Schade, lassen sich die Zahlen für die Jahre 2012 bis 2015 nicht eruieren. Sonst liesse sich eventuell eine umgekehrte Parallelität zu den verfügten Umschulungen erkennen. Dies würde für mich dann aber heissen, dass die IV die Schrauben angezogen beziehungsweise die Latte für eine Umschulung höher gelegt hätte. Und dies wiederum würde bedeuten, dass neben der LSE-Tabelle noch weitere Faktoren bei der Zu- oder Absage einer Umschulung mitspielen. Darüber schweigt sich der Bericht aus und gibt somit Raum für Spekulationen. Und das ist schlecht. Bezüglich unserer Frage nach dem Valideneinkommen jener Personen, denen von 2012 bis 2017 eine Umschulung zuerkannt wurde, konnten keine konkreten Aussagen gemacht werden. Hier reibe ich mir schon die Augen. Wie kommt es zu dieser Aussage? Wo ist das Problem? Eine Umschulungsmassnahme wird immer über das Valideneinkommen bestimmt. Ich meine, diese Zahlen wären in den Akten beziehungsweise im IT-System relativ einfach zu eruieren gewesen. Immerhin bestätigt der Bericht, dass der durch die LSE-Tabelle bestimmte IV-Grad von 20% für gewisse Personenkreise - und das sind die Geringverdiener - halt doch eine hohe Hürde darstellt. Und noch etwas benennt der Bericht, nämlich die Herausforderung, dass diese Personen trotz einer Umschulung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, also einen Arbeitgeber zu finden, der den Integrationswilligen tatsächlich anstellt. Ja, Herr Gesellschaftsminister, dies ist tatsächlich eine Herausforderung und eine noch viel grössere für all jene Versicherten, denen eine Umschulung verweigert wurde. Und hier sind wir wieder bei einem zentralen anderen Thema, nämlich der Eingliederung von schwächeren Mitgliedern unserer Gesellschaft in Bildung und Arbeit. Davon zu reden, ist einfach, es aber wirklich anzugehen und zu tun, etwas ganz anderes. Dies erfordert politischen Willen und manchmal auch Gesetze, die helfen, anfängliche Widerstände aufzulösen und die Menschen zu einem neuen Bewusstsein zu bringen. Ein Behinderteneinstellungsgesetz, wie in einem seit bald sechs Jahren unbeantworteten Postulat von 2012 angedacht, könnte hier vieles in Bewegung setzen. Unten auf der Seite 21 ist mir eine Aussage ins Auge gestochen: «Die IV ist aber von ihrer Grundkonzeption her eine Erwerbsausfallversicherung und keine berufsspezifische Versicherung.» Diese Aussage muss in den Ohren jener Versicherten, die bei einem Bruttoeinkommen von CHF 5'000 monatlich ihre IV-Prämie zahlen, doch sehr zynisch tönen. Sie müssen mitzahlen, sind aber bei einem gesundheitlichen Schaden von den meisten Leistungen dieser Sozialversicherung aufgrund ihres tiefen Lohnes ausgeschlossen. Das ist äusserst unsozial. Nun zum Lohnzuschuss: Das Instrument des Lohnzuschusses wurde im Jahre 2000 eingeführt. Im Land beschäftigte Personen mit einem IV-Grad von mindestens 40% im Sinne von Art. 53 IV-Gesetz haben Anspruch auf Lohnzuschuss. Wie die Zahlen im Bericht und Antrag belegen, hat sich die Anzahl Fälle jährlich etwas erhöht. Momentan beziehen 21 Personen einen Lohnzuschuss. Für die IV bedeutet dies einen Gesamtaufwand von CHF 318'000 pro Jahr. Für das Gesamtbudget der IV ein Klacks. Für die 21 Versicherten jedoch, die davon profitieren, bedeutet dies eine Anstellung in der freien Wirtschaft und damit ein regelmässiges Einkommen. Mindestens ebenso wichtig aber ist die Genugtuung, trotz einer Einschränkung anerkannt und integriert und Teil unserer Gesellschaft zu sein. Weshalb hat sich dieses an sich sehr sinnvolle Instrument nicht stärker durchgesetzt? Im Bericht und Antrag wird auf Seite 24 als Hauptgrund angegeben, «dass es an Arbeitgebern mangelt, welche Arbeitsplätze für Integrationswillige zur Verfügung stellen. Für sie bedeutet die Anstellung ein gewisses finanzielles Risiko und auch einen grösseren Aufwand, ohne dafür entschädigt zu werden.» Für mich ist das kein Grund, sondern eine Annahme. Der wahre Grund liegt doch am gesetzlich vorgeschriebenen IV-Grad von 40%, den sehr viele Versicherte gar nie erreichen können. Unsere Frage, wie sich die Lohnzuschüsse im Jahre 2016 entwickelt hätten, wenn der IV-Grad auf 30% gesenkt worden wäre, wurde leider auch nicht im Ansatz beantwortet. Es wird lediglich auf das Vernehmlassungsverfahren im Jahre 2000 verwiesen und die drei Gründe aufgeführt, weshalb die Regierung damals den IV-Grad für Lohnzuschüsse nicht tiefer ansetzen wollte: - bei zu tiefem IV-Grad gerate man in den Bereich der Unschärfe - was immer das heisst;
- die Leistungsfähigkeit jeder Person sei gewissen Schwankungen unterworfen - das ist ja nun auch keine neue Erkenntnis; und
- würden Erfahrungen in diesem Bereich fehlen.
Nun, wenigstens der Punkt c hat sich erledigt. Die Regierung schreibt in der Beantwortung, dass nach gut 17 Jahren festgestellt werden kann, «dass die Eingliederungsmassnahmen (gerade auch der Lohnzuschuss) in quantitativer Hinsicht nicht so erfolgreich waren, wie man sich dies damals erhofft hatte. Wie die Praxis zeigt, bestehen kaum genügend Arbeitsplätze für Personen mit Invalidität. Diese Tatsache lässt sich durch gesetzgeberische Massnahmen nicht ändern.» In diesem Punkt bin ich dezidiert anderer Meinung, Herr Regierungsrat. Es liesse sich sehr wohl etwas ändern. Im Bericht und Antrag wird die Befürchtung geäussert, dass Angebote, welche Arbeitgeber bisher unentgeltlich machen, in Zukunft über den Lohnzuschuss der IV laufen würden, und dies wäre kostensteigernd. Nun, aus dem Mund eines Wirtschaftsministers könnte ich dieses Argument allenfalls verstehen, von einem Sozialminister nicht. Diese Aussage heisst doch nichts anderes, als dass man anstatt eines professionellen Vorgehens lieber auf den Zufall und die Grossherzigkeit von sozialen Arbeitgebern setzt. Herr Gesellschaftsminister Pedrazzini, der LANV und vor allem auch die LIHK haben im Jahre 2000 gefordert, den IV-Grad tiefer zu setzen. Ich habe beruflich die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber immer wieder offen sind, einen Arbeitsplatz mit Lohnzuschuss zu schaffen. Wieso werden solche Signale nicht aufgenommen? Wieso wird das Instrument des Lohnzuschusses nicht flexibler gehandhabt? Den Schwarzen Peter der Wirtschaft zuzuschieben und zu sagen, sie sei nicht bereit, derartige Arbeitsplätze zu schaffen, oder es gebe gar keine derartigen Arbeitsplätze, ist für mich nicht stichhaltig. Ich bin überzeugt, die Wirtschaft würde aufspringen, wenn von staatlicher oder Sozialversicherungsseite Offenheit, Kreativität und eine starke Bereitschaft bekundet würde. In dieser Postulatsbeantwortung erkenne ich nichts von alldem. Keine Offenheit, keine Kreativität und nur ganz wenig Bereitschaft für sinnvolle Anpassungen. Sie ist eine Rechtfertigung des Ist-Zustandes. Sie stellt zusammen, was alles nicht möglich ist. Die Einführung einer Beschäftigungsquote ist nicht möglich, die Einführung eines Bonus-Malus-Systems ergibt ebenfalls keinen Sinn, auch ein erhöhter Kündigungsschutz ist nicht sinnvoll. Hier stelle ich mir schon die Frage: Ist damit das Postulat zu einem Behinderteneinstellungsgesetz aus dem Jahre 2012 gerade auch schon beantwortet? Das wäre zu billig. Die Postulatsbeantwortung bestätigt, dass die IV in erster Linie eine Erwerbsausfallversicherung ist - für die Besserverdienenden im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung. Von dem im Zusammenhang mit der IV immer wieder gehörten und historisch gewachsenen Begriff «Integration vor Rente» kann bei derart sinkenden Umschulungszahlen und gerade einmal 22 Lohnzuschüssen in 17 Jahren wohl nicht gesprochen werden. Was vor 50 Jahren funktionierte, funktioniert heute nicht mehr und gehört angepasst. Angepasst vor allem für geringverdienende Versicherte. Was es auch braucht, ist ein Umdenken: Weg von der Frage «Was für Kompetenzen werden für eine ausgeschriebene freie Stelle benötigt?» hin zu der anderen Frage: «Welche Arbeiten kann eine Person mit ihren Möglichkeiten und Ressourcen noch ausführen?» Und diese Stelle dann schaffen mit der finanziellen Unterstützung durch den Staat an den Arbeitgeber. Wenn die Politik mit den Sozialversicherungen, und hier meine ich nicht nur die IV, zusammenspannt und attraktive Angebote bereitstellt, dann werden Arbeitgeber in zunehmendem Masse auch entsprechende Stellen schaffen. Was es braucht, ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. An dieser Stelle möchte ich noch jene zwei Verbesserungsvorschläge erwähnen, die im Bericht und Antrag angedeutet werden: Auf der Seite 22 werden zu den bestehenden Massnahmen weitere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung in Erwägung gezogen. Ebenfalls wird angetönt, dass Arbeitsversuche zeitlich auf bis zu einem Jahr ausgedehnt werden könnten. Ja, beides sind sicher Schritte in die richtige Richtung, welche Arbeitgeber motivieren könnten, Personen mit Einschränkungen anzustellen. Doch sind diese nur sehr vage formuliert. Eine Verbindlichkeit oder gar der Wille, in diese Richtung zu gehen, ist nicht zu erkennen. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf den zweiten Teil unseres Postulats eingehen, nämlich die Prüfung der Schaffung eines Koordinationsgesetzes zu den Sozialversicherungen. Diese Frage wird dahingehend beantwortet, dass im Zuge der Bearbeitung der Motion zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen im Sozialbereich die Schaffung eines derartigen Koordinationsgesetzes in Angriff genommen wurde. Die Umsetzung sei ins Stocken geraten, da die gemeinsame Rechtsmittelinstanz fehlt, die über eine einheitliche Auslegung der Sozialversicherungsgesetze wacht. Die Schaffung dieser Instanz stelle derzeit das grösste Problem dar. Hier frage ich die Regierung: Wird am Projekt gearbeitet und gibt es Meilensteine? Oder ruht es beziehungsweise wurde es zur Seite gelegt? Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wie viele Gesetze übernehmen wir hier in diesem Hohen Haus, weil wir an Verträge mit Europa oder der Schweiz gebunden sind? Beim Thema der Sozialversicherungen hätten wir die Freiheit und Unabhängigkeit, und ich sage, wir hätten auch die Pflicht, Lösungen anzustreben, die für unser Land passend sind und dem Grundsatz von Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit für alle wirklich entsprechen. Was es braucht, ist ein klares Signal der Politik. Für mich ist dieses wichtige soziale Thema mit der Beantwortung unseres Postulates in keiner Weise abgeschlossen. Wie ich zu Beginn meines Votums herausgestrichen habe, wurde das Postulat fristgerecht beantwortet. Doch mit der Beantwortung bin ich überhaupt nicht zufrieden. Ich meine, die Regierung hat die Aufgabe, die ihr der Landtag mit diesem Postulat übertragen hat, nicht erfüllt. Zu viele unserer Fragen wurden gar nicht oder nur sehr schwammig und unklar beantwortet. Herr Regierungsrat Pedrazzini, Sie haben sich schon bei der Diskussion des Postulats massiv gegen eine Überweisung an die Regierung gewehrt und damit im Vorhinein Handlungsbedarf in diesem Thema negiert. Die vorliegende Postulatsbeantwortung bestätigt diesen Eindruck. Aus meiner Warte besteht Handlungsbedarf und deshalb ist die Arbeit für mich nicht beendet. Aus diesem Grund kann ich den vorliegenden Bericht und Antrag auch nicht abschreiben. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir kämpfen momentan dafür, dass wir von der Regierung umfassend und gut informiert werden. Es liegt nun an Ihnen, die vorliegende Postulatsbeantwortung auf diese Qualität hin zu werten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Postulatsbeantwortung betrifft den Bereich der Sozialversicherungen. Dieses Postulat wurde mit 24 Stimmen im Oktober-Landtag 2017 überwiesen. Es besteht Handlungsbedarf bei den gesetzlich vorgegebenen Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung sowie im Zusammenspiel mit den verschiedenen Sozialversicherungen. Ich danke in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Votum von Georg Kaufmann, welches ich in vielen Punkten unterstützen werde. Geforderte Abklärungen, wie Unternehmen bei der Beschäftigung und insbesondere bei der Führung und Betreuung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen über Lohnzuschüsse und Umschulungen hinaus vermehrt und verbessert unterstützt werden könnten, wurde besprochen. Dabei wurden in der Oktober-Debatte zum Postulat explizit nicht nur materielle, sondern auch inhaltliche Unterstützungen angesprochen. Massnahmen fehlen in dieser Beantwortung gänzlich. Im zweiten Teil wurde auch ein Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) angesprochen. Hier wurden ebenso Abklärungen einer gemeinsamen Rechtsmittelinstanz gefordert, auf welche ebenfalls nur sehr oberflächlich eingegangen wurde. Der Landtag hat bereits im Jahre 2012 ein Postulat bezüglich Behinderteneinstellungsgesetz überwiesen. Es ist anscheinend so, dass sich die Regierung nicht wahnsinnig stark für die Einhaltung solcher Fristen interessiert, welche im Gesetz stehen: Ein Postulat ist eigentlich an der vierten Sitzung zu beantworten. Dieses Behinderteneinstellungsgesetz, das der Vorvorgängerlandtag einstimmig an die Regierung überwiesen hat, ist nach wie vor nicht beantwortet, und ich bitte den zuständigen Minister um Erklärung, wieso dem immer noch so ist. Der IV-Grad ist gemäss unserer Gesetzgebung eine wirtschaftliche Grösse. Er wird aufgrund eines Einkommensvergleiches festgestellt. Die IV vergleicht das vor dem Eintreten der Behinderung erzielte Einkommen, das sogenannte Valideneinkommen, mit einem theoretisch möglichen Einkommen mit Behinderung, dem sogenannten Invalideneinkommen. Letzteres wird von der IV anhand der sogenannten Lohnstrukturerhebungstabelle, kurz LSE, ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Einkommen ergibt den Grad. Je höher dieser ist, desto umfassender sind die gesetzlich vorgegebenen Unterstützungsmassnahmen durch die IV. Dass durch diese Berechnung Geringverdienende rein mathematisch gesehen nicht einen IV-Grad erreichen, der sie zu bestimmten Leistungen berechtigen würde, ist erkannt. Hier besteht ganz klar eine Schlechterstellung von Geringverdienenden im IV-Bereich aufgrund dieser wirtschaftlichen Berechnung. Gesetzlich sei nicht vorgegeben, wie bei der Ermittlung dieses Invalideneinkommens im Einzelnen vorzugehen sei. Nach ständiger Rechtsprechung richtet sich diese am Beizug von Tabellenwerten der LSE nach der Schweizer Rezeptur. In der Beantwortung wird nicht ausgeführt, dass eine mögliche Einführung der Bemessung des Arbeitsunfähigkeitsgrades bei der Umschulung an der Berufsunfähigkeit mit Blick auf einen möglichen Beruf, anstelle der Bemessung des IV-Grades an der allgemeinen Erwerbsfähigkeit in Betracht gezogen werden könnte. Die Regierung erklärt, dass die IV eine Erwerbsausfallversicherung sei und keine berufsspezifische Versicherung. Dies wurde auch schon vom Abg. Kaufmann angesprochen. Und ich denke, genau hier haben wir ein systemspezifisches Problem, welches es zu optimieren gilt. Weitere mögliche Verbesserungen wären ein grösserer Ermessensspielraum zum Auffangen von besonderen Fällen oder auch Verbesserung beim Instrument des Arbeitsversuches. Hier hätte ich ebenfalls erwartet, dass diese Möglichkeiten vertieft ausgeführt worden wären. Es wird erwähnt, dass Arbeitgeber, welche einen Willen zur Integration bekunden und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, gewisse Risiken im Rahmen der Krankentaggeldversicherung tragen. Auch hier fehlen konkrete Vorschläge, wie ein solches Risiko minimiert werden könnte oder wie umfassende Massnahmen unter Einbezug der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch aussehen könnten. Es wird festgestellt, dass nach gut 17 Jahren Erfahrungen mit Eingliederungsmassnahmen, auch am Beispiel des Lohnzuschusses, man nicht so erfolgreich war, wie man es sich damals erhofft hatte. In der Praxis bestehen zu wenige und kaum genügend Arbeitsplätze für Personen mit Invalidität. Die Aussage, dass sich diese Tatsache nicht durch gesetzgeberische Massnahmen ändern lässt, wie auf Seite 27 in der Beantwortung ausgeführt wird, kann ich ebenfalls nicht unterstützen. Wir können, wenn wir wirklich auch wollten. Anstatt den Blick auf mögliche Lösungen zu setzen, wird in der Beantwortung in vielen Punkten auf Missbrauchspotenzial und negative Auswirkungen verwiesen. Nach Aussagen des zuständigen Ministers im Oktober-Landtag ist den Postulanten darin beizupflichten, dass die Leistungskoordination eine wichtige Zielsetzung des ATSG darstellt und aus diesem Grund davon ausgegangen werden könne, dass die Einführung eines solchen Gesetzes in Liechtenstein den Anliegen der Postulanten vollumfänglich Rechnung tragen würde. Wie der Stand einer solchen möglichen ATSG-Rezeptur ist, lässt der zuständige Minister aber auch in dieser Beantwortung offen. Ich denke, dass diese Beantwortung nicht genügt und weitere Schritte folgen lassen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Das Positive vorweg: Liechtenstein soll ein Rahmengesetz zu den Sozialversicherungen erhalten. Mit dem zweiten Teil des Postulates rennen die Postulanten bei der Regierung offene Türen ein. Sie ist im Zuge der Bearbeitung der Motion zur Vereinheitlichung der Anlaufstellen und der Bemessungsgrundlagen im Sozialbereich offenbar selber zur Ansicht gelangt, dass Liechtenstein ein eigenes Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts nach Schweizer Vorbild haben sollte. Die besagte Motion ist am 3. September 2015 eingereicht und am 1. Oktober 2015 mit 13 Stimmen an die Regierung überwiesen worden. Ich habe damals der Überweisung der Motion zugestimmt und deren Umsetzung ist zeitlich überfällig. Ich begrüsse ausdrücklich, dass ein Koordinationsrecht vorgeschlagen werden soll, das etwas Ordnung in den Wildwuchs im bestehenden und in verschiedenen Erlassen geregelten Sozialversicherungsrecht bringt. Es macht Sinn, gemeinsame Grundsätze in einem Rahmengesetz festzuhalten und Leistungen mit demselben Ziel aufeinander abzustimmen. Ferner könnten endlich dieselben Begriffe in unterschiedlichen Gesetzen einheitlich definiert und ausgelegt werden. Die Regierung nennt als grösstes Hindernis für eine rasche Vorlage des Gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts die Klärung der Frage, welche Instanz respektive welches Gericht als einheitliche Beschwerdeinstanz für Sozialversicherungsangelegenheiten zuständig sein könnte. Ich glaube aber, wenn die betroffenen Vollzugsbehörden und Institutionen den Erlass eines Rahmengesetzes mehrheitlich befürworten, wie es auf Seite 41 der Postulatsbeantwortung steht, dann wird hier auch eine Lösung zu finden sein. Kann die Regierung die Frage beantworten, welche Behörden oder Institutionen ein Rahmengesetz nicht befürworten und aus welchen Gründen? Was ist der Zeithorizont, den sich die Regierung bis zur Vorlage des Rahmengesetzes gibt? Nun aber zum ersten Teil des Postulats: Ich kann die Postulanten sehr gut verstehen, dass sie sich mit der Beantwortung unbefriedigt zeigen. Man könnte die Haltung der Regierung etwa so zusammenfassen: Problem vorhanden und erkannt - Lösung nicht in Sicht. Der Abg. Georg Kaufmann hat die Aussagen in der Postulatsbeantwortung gut zusammengefasst und gewürdigt. Ich gebe ihm in weiten Teilen recht. Es kann doch nicht sein, dass die angewandte Methodik zur Ermittlung eines Leistungsanspruchs auf Eingliederungsmassnahmen dazu führt, dass der Grundsatz des IV-Gesetzes, nämlich «Eingliederung vor Rente», bei beinahe 50% der Versicherten und Beitragszahlenden von vornherein praktisch nicht erfüllt werden kann. Die Berechnung des IV-Grades führt dazu, dass insbesondere Geringverdienende mit einem Bruttolohn um CHF 5'000 den erforderlichen IV-Grad von 20% respektive 40% nie erreichen, um in den Genuss der Eingliederungsmassnahmen Umschulung und Lohnzuschuss zu kommen. Die Regierung erklärt zwar, weshalb dies aufgrund der Grundkonzeption des IV-Gesetzes so ist. Sie hält aber an dieser Grundkonzeption fest und zeigt, mehr halbherzig, Änderungen auf, die vorstellbar wären. Diese Vorschläge werden zwar ins Feld geführt, sie werden aber nicht vertieft, verteidigt oder einer Pro- und Kontra-Abwägung unterzogen. In Bezug auf Umschulungsmassnahmen wird beispielsweise gesagt, dass der IV-Verwaltung ein grösseres Ermessen zum Auffangen von besonderen Härtefällen gegeben werden könnte. Abgesehen davon, dass die «besonderen Härtefälle» einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellen, birgt die Ermessensbürokratie auch eine erhöhte Willkürgefahr. Ich glaube, diesen Vorschlag nimmt die Regierung selber nicht ernst. Bei der Massnahme Lohnzuschuss erklärt die Regierung auf Seite 23, der Lohnzuschuss habe als Integrationsmassnahme seine Berechtigung und sei in den Fällen, in denen er zugesprochen werden kann, zielführend. Die Krux ist, und dies wird auf Seite 27 bestätigt, dass nach gut 17 Jahren, seit es die Leistungsart Lohnzuschuss gibt, die Erwartungen nicht erfüllt worden sind. Es würden nicht genügend Arbeitsplätze zur Beschäftigung von Behinderten bestehen, was sich durch das Gesetz nicht ändern liesse. Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit natürlich nicht richtig, wie die Regierung in ihren nachfolgenden Ausführungen zum Bonus-Malus-System selber aufzeigt. Auch wenn ich mit der Regierung der Meinung bin, dass die berufliche Integration behinderter Personen nicht durch negative Strafmassnahmen, sondern durch positive Anreize zu fördern sind, werden wir im Zuge der Behindertengleichstellung nicht darum herumkommen, uns mit der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration zu befassen. Summa summarum kommen wir nicht weiter, wenn die Regierung die von den Postulanten aufgezeigten Probleme im Zusammenhang mit den Eingliederungsmassnahmen bestätigt, sich bei der Prüfung von Lösungsansätzen aber als ziemlich ratlos outet. Soll die Zielsetzung des IV-Gesetzes aber erfüllt werden und möglichst viele betroffene Menschen vom Versicherungsschutz profitieren können, dann muss über kurz oder lang die Grundkonzeption des Gesetzes überdacht werden. Die Exekutive als oberste Vollzugsbehörde ist aufgefordert, Gesetze zu überdenken oder zu überarbeiten, wenn offenkundig deren Zielsetzungen nicht erreicht werden können. Diese Postulatsbeantwortung nährt die Hoffnung jedenfalls nicht, dass die Regierung sich ernsthaft mit der Grundkonzeption und der Zielgenauigkeit der Eingliederungsmassnahmen befassen will. Ich persönlich war an der Landtagssitzung vom 4. Oktober 2017 verhindert. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Erwartungen der 24 Abgeordneten, die damals der Überweisung dieses Postulats zugestimmt haben, erfüllt worden sind. Ich fände es schade, wenn ich, und so sieht es im Moment aus, beinahe die letzte gewesen bin, die ihre Meinung zu dieser Postulatsbeantwortung abgegeben hat. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Freie Liste eröffnete in einem Leserbrief: «Die Postulatsbeantwortung der Regierung bestätigt, dass rund die Hälfte der Bevölkerung von vornherein keinen Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen hat.» Diese Bestätigung, so wie sie dargestellt worden ist in der Zeitung, in dieser Klarheit, wie sie die Freie Liste publiziert hat, ist so nicht in diesem Bericht und Antrag enthalten. Ich bitte Sie, Ihre Berechnung respektive den Rechnungsvorgang, der auf Fakten im vorliegenden Bericht und Antrag beruht und zu diesem Ergebnis führt, aufzuzeigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe oder auf die einzelnen Bemerkungen, möchte ich einmal klarstellen, dass hier offenbar eine Meinung vertreten wird, die sich durch das Gesetz nicht herleiten lässt, nämlich dass es für Personen unter 20% Invaliditätsgrad keine Leistungen gäbe. Ich bitte Sie auf Seite 19 anzuschauen, dass es auch für Personen mit einem Invaliditätsgrad unter 20% Leistungen gibt, aber eben ein angemessenes Verhältnis zwischen der Dauer und den Kosten bestehen muss. Die immer wieder vertretene Meinung, dass es eben für diese Menschen keine Leistungen gäbe, ist falsch. Das muss ich hier ganz klar darlegen. Dann wurde mir auch vorgeworfen, dass wir uns zu wenig um die grundsätzlichen Dinge gekümmert haben. Wir haben uns genau um die grundsätzlichen Dinge gekümmert, weil wir gesagt haben, die IV soll auch in Zukunft eine Versicherung sein, die den Erwerbsausfall im Auge hat. Und so ist sie konstruiert und so funktioniert sie auch. Wenn wir anfangen, wie der Abg. Georg Kaufmann gesagt hat, andere Kriterien - wie Alter oder weiss der Geier was noch - dazuzunehmen, dann kommen wir eben in einen Zustand, wo wir nicht mehr alle gleichbehandeln. Und natürlich ist es so, dass man bei geringeren Einkommen leichter eine andere Tätigkeit findet, die einem ein praktisch gleich grosses Einkommen verschafft, auch ohne Umschulung oder nur mit relativ kurzen Umschulungen. Und ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das Beispiel, das Sie damals aufgebracht haben, das Sie motiviert hat zu dieser Postulatsbeantwortung, eben ein Beispiel war, wo dieser Person, die ihre Arbeit nicht mehr ausüben konnte aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden, eben eine andere Ausbildung von vernünftiger Länge zur Verfügung gestellt wurde oder eher bezahlt wurde, in Aussicht gestellt wurde. Sie hat dann aber einfach diese Ausbildung nicht antreten können aus anderen Gründen, sie hat nämlich eine Prüfung nicht bestanden. Und dann hat diese Person dann den Anspruch erhoben, dass sie eine dreijährige Ausbildung bezahlt bekommt. Und dann hat die IV gesagt, nein, also das geht jetzt wirklich nicht. Das war der Grund für dieses Postulat.Und noch einmal: Es ist schon so, dass es logisch ist, dass Personen mit geringerem Einkommen leichter eine andere Tätigkeit finden, bei der sie ungefähr gleich viel verdienen. Aber jetzt denken Sie sich einmal den Fall: Eine Person kann einen Beruf nicht ausüben und man sagt, gut, es gibt einen Beruf B, den sie ausüben könnte, aber das will sie halt nicht. Sie würde dort zwar gleich viel verdienen oder vielleicht sogar noch etwas mehr, aber das will sie halt einfach nicht. Jetzt fragen Sie einmal die Person, die den Beruf B hat, ob sie bereit ist, mit ihren Lohnabzügen jemanden zu fördern, der ihren Beruf eben nicht ausüben will. Das wäre ja auch eine äusserst komische Situation, die sich da ergeben würde. Deshalb: Das System der IV, so wie es heute ist, ist von den Grundsätzen her stimmig. Wir beleuchten in dieser Postulatsbeantwortung einige Verbesserungsmöglichkeiten, die dazu führen könnten, einige Dinge, die aufgetreten sind, etwas zu verbessern. Aber am Grundsätzlichen, und das ist die Aussage dieses Postulates, wir haben uns mit dem Grundsätzlichen befasst und wir machen die klare Aussage, dass wir am Grundsätzlichen nichts ändern möchten. Wenn sie am Grundsätzlichen etwas ändern möchten, dann müssten Sie eine parlamentarische Initiative ergreifen, eine Volksinitiative oder was Sie auch immer dafür tun könnten. Dann sind da die gesetzgeberischen Massnahmen für Arbeitsplätze, die Sie vorschlagen, also dass man da Zwangsmassnahmen einführt. Da ist es auch nicht so, dass wir einfach darübergeschludert sind. Wir haben uns das schon angeschaut, und ich möchte Sie auf die Fussnote 9 auf der Seite 31 verweisen, wo man eben die Erfahrungen aus Österreich hier zitiert hat. In grossen Teilen ist es eine Rechtfertigung des Ist-Zustandes, ja, das gebe ich zu, aber eben nur in grossen Teilen. Es gibt ein paar Sachen, die eben schon drin sind. Zum Thema ATSG: Ja, es wird am Projekt weitergearbeitet. Wenn das nicht so klar herausgekommen ist, dann entschuldige ich mich dafür. An diesem Projekt wird gearbeitet. Ich habe erwähnt oder wir haben erwähnt, dass es da Schwierigkeiten gibt, den einheitlichen Gerichtsweg zu finden. Einen einheitlichen Gerichtsweg zu finden: Wir werden in dieser Landtagssitzung etwas später uns darüber unterhalten oder Sie sich darüber unterhalten, ob Sie einen 15. Landrichter zulassen wollen. Die Bereitschaft des Landtags, da viele Richterstellen aufzubauen, ist nicht vorhanden nach meiner Beobachtung. Und deshalb müssten wir halt hausieren gehen und schauen, wie wir diesen Gerichtsweg installieren können, sodass der möglichst schlank ist und eben auch die Akzeptanz des Landtags dann finden würde, wenn man dort eine Richterstelle schaffen würde oder eventuell mit bestehenden Instanzen arbeiten würde, die wir schon haben. Aber Sie können sich vorstellen, wenn ich zu den Gerichten gehe und sage, ich hätte dann noch einen Sack Arbeit, habt ihr Lust, dass da natürlich nicht gerade unbedingt grosse Freude herrscht. Letztlich wird das dann vielleicht bei der Behandlung des ATSG der Landtag dann einfach entscheiden müssen, wie der Gerichtsweg aussieht. So wird das sein. Und dann wird der Landtag aber auch konsequenterweise die Mittel dafür stellen müssen. Ich denke, das ist eines der zentralsten Anliegen eines ATSG, dieser einheitliche Instanzenweg. So wie er heute ist, ist er einfach furchtbar und extrem aufwendig. Dann zu den Ausführungen des Abg. Günter Vogt: Er hat zusätzlich gesagt, wir hätten nur oberflächlich zu dieser Rechtsmittelinstanz Stellung genommen. Ja, wir können da einfach noch nicht mehr sagen, weil wir jetzt im Moment am hausieren sind, wo wir denn diese ansetzen können, und die entsprechenden Gespräche suchen - in der Hoffnung, in diesem Gesetz etwas verwirklichen zu können, das eben mit vernünftigem Aufwand auch machbar ist. Eben wohlwissend, dass die Bereitschaft des Landtags, hier sehr viel Geld auszugeben, mutmasslich nicht vorhanden ist. Er hat auch diese Berufsunfähigkeit versus Arbeitsunfähigkeit angesprochen. Nochmals: Die IV versichert den Erwerb. Und wenn wir anfangen, dort jetzt andere Kriterien einzubauen, dann müssen Sie sich aber doch der Konsequenzen im Klaren sein, dann erweitern wir den Anspruchsbereich der IV und dann wird das eines Tages oder ziemlich schnell auch mehr kosten. Wir haben in den letzten Jahren, das war vor meiner Zeit, die IV revidieren müssen, um eben diese explodierenden Kosten einzudämmen. Ich erinnere mich an Zeiten, wo es Mode war, dass man sagt, wenn man Entlassungen im Betrieb hat, den und den schickt man dann in die IV. Das war früher so. Und uns sind die Kosten eben davongelaufen. Meine Vorgänger mussten da eben Massnahmen treffen. Und heute steht die IV eben auf gesunden Beinen da. Wenn wir jetzt anfangen, da wieder in völlig andere Richtungen zu arbeiten, dann müssen wir uns auch der Kostenfolgen bewusst sein. Sie haben auch angeregt, Arbeitsplätze zu schaffen, auch mit gesetzlichem Zwang. Ja, da möchte ich noch einmal auf diese Fussnote 9 verweisen. Da können Sie sich anschauen, was passiert, wenn man gesetzlichen Zwang ausübt. Es wird festgestellt, dass es keinen grossen Effekt hatte.Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat dann klargestellt, dass das ATSG nach Schweizer Vorbild gemacht werden soll. Ja, das ist so, das ist auch unser Ziel. Aber wir können die schweizerische Rechtsmittelinstanz nicht eins zu eins übernehmen oder wir wollen das nicht so machen, weil wir da doch ein bisschen andere Sachen hatten. Sie haben gesagt, dass die Motion zeitlich überfällig ist. Ich habe damals bei der Überweisung schon gesagt, dass wir diese nicht in diesen vorgesehenen Zeitrastern ganz umsetzen können, aber gewisse Teile sind schon umgesetzt. Sie erinnern sich: Letztes Jahr mussten wir sogar eine kleine gesetzliche Anpassung machen, um Mietbeihilfen und Prämienvergünstigungen zum ASD übertragen zu können. Der Abg. Günter Vogt hat noch gefragt wegen dieses Postulats, das längst hängig ist. Ich denke, wir haben dann langsam diese Informationen zusammen, um dieses Postulat in der nächsten Zeit dann beantworten zu können. Ich denke, das waren alle Fragen, die gestellt wurden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke. Geschätzter Herr Regierungsrat Pedrazzini, Sie haben zuerst einen konkreten Fall erwähnt und mir unterstellt, dass ich wegen dieses konkreten Falls oder dass wir wegen dieses konkreten Falls dieses Postulat eingebracht haben. Nein, so ist das nicht. Es war reiner Zufall, dass dieser Fall dazugekommen ist. Ich kann Ihnen sagen, ich habe mehrere Jahre meines Berufsleben mit solchen Fällen zu tun gehabt. Und aus diesen Erfahrungen heraus ist dieses Postulat entstanden. Ich darf Ihnen auch sagen, aus diesen Erfahrungen heraus habe ich überhaupt kandidiert als Landtagsabgeordneter. Sonst wäre ich heute wahrscheinlich nicht hier. Es ist also nicht so, dass es nur ein Fall ist und dass wir diesen aufgebauscht haben. Sie haben dann gesagt, die IV sei eine Erwerbsausfallversicherung. Ja, wenn ich das so klar höre, dann tut es mir einfach im Herzen weh. Sind wir jetzt so weit, dass wir sagen: Die IV ist eine Versicherung und diese Versicherung deckt den Erwerbsausfall. Es zahlen alle ein, auch jene, die weniger Geld verdienen; profitieren werden vor allem aber die Besserverdienenden.Sie haben weiter gesagt, Personen mit niedrigerem Einkommen finden leichter eine Tätigkeit. Auch das ist eine Annahme, eine Behauptung. Wenn Sie wirklich in diesem Bereich arbeiten und versuchen, solche Leute, die dazu noch eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, im Arbeitsmarkt unterzubringen, und dabei einzig auf die Grossherzigkeit von Arbeitgebern vertrauen können, dann haben Sie was zu tun. Jedes Mal, wenn ich das geschafft habe, habe ich mir ein grosses Glas Wein eingeschenkt. Es ist wirklich nicht einfach. Und deshalb: Wenn wir auf der einen Seite sagen, die IV ist eine Erwerbsausfallversicherung, die Geringverdienenden finden leichter eine Stelle, dann erwarte ich andererseits von der Politik, wenn es um ihre Integration in die Arbeitswelt geht, griffige Massnahmen. Dann müssen wir auch einmal über ein entsprechendes Gesetz sprechen. Einfach zu sagen, diese Personen finden leichter eine Arbeit, weil eine Arbeit, die gering entlöhnt wird, leichter zu finden ist, genügt nicht. Das funktioniert im Jahre 2018 nicht mehr. Vielleicht war das in den 60er-Jahren noch möglich. Aber heute, Herr Pedrazzini, sicher nicht mehr.Was ich aber am meisten an dieser Beantwortung kritisiere: Wir haben konkrete Fragen gestellt. Und das sind nicht Fragen, die eine riesige Arbeit gemacht hätten. Das waren zum Teil sehr einfache Fragen und auch diese Fragen wurden in keiner Weise beantwortet. Und da bin ich wohl zu Recht bitter enttäuscht. Wenn ich frage, wie hoch war das Valideneinkommen jener Personen, die eine Umschulung gekriegt haben, so erwarte ich eine klare Antwort. Entschuldigen Sie, der IV-Grad wird ja gerade durch das Valideneinkommen bestimmt. Diese Antwort wäre wirklich in kürzester Zeit möglich gewesen. Ich finde, Sie haben dieses Postulat zu wenig ernst genommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich muss eigentlich einiges, was mein Fraktionskollege Georg Kaufmann gesagt hat, noch einmal wiederholen: Dieses Postulat ist keinesfalls auf einem Einzelfall basierend, sondern aus Jahren der Erfahrung von beispielsweise Georg Kaufmann und anderen Personen, die hier einen massiven Missstand feststellen. Und wenn Sie ausführen, dass es eben für Geringverdiener leichter sei, eine andere Tätigkeit zu finden, dann ist das absolut graue Theorie. Dann sind wir nämlich wieder beim berühmt-berüchtigten Staplerfahrer. So viele Staplerfahrer, wie es eigentlich bräuchte, so viele Stellen hat es ganz sicher nicht, die zur Verfügung stehen müssten. Aber es wird immer der äusserst theoretische Fall des Staplerfahrers, wenn jemand irgendeine Behinderung durch die Arbeit dann eben aufweist, angeführt. Das ist hypothetisch. Worum geht es uns eigentlich? Es geht eigentlich darum, dass man die Menschen befähigen sollte, sich wieder im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Und das kostet Geld, das ist richtig. Aber wenn man nur die Kosten sieht, dass das eben Geld kostet, und man dann sagt, wir können nicht jedem eine Ausbildung zahlen - was passiert dann mit den Menschen? Finden die eine Stelle? Fallen die vom Himmel? Ohne Fähigkeiten wird es wohl nicht leichter sein, eine alternative Stelle zu finden. Das Problem wird nicht adressiert, es wird verwaltet. Und es ist eben mitnichten so, dass die Kosten dann nicht entstehen, sondern sie entstehen einfach vielleicht nicht bei der IV, sondern in anderen sozialen Institutionen. Und wie gesagt, dass die IV auf gesunden Beinen sei, das mag schon sein. Die Frage sollte aber sein, sind die Invaliden eben auch auf gesunden Beinen. Und diese Frage haben Sie eben nicht beantwortet. Das System, so wie es heute ist, ist offensichtlich nicht dahingehend ausgestaltet, dass Menschen, die sich gerne helfen lassen möchten, eine Arbeit auszuführen, unterstützt werden. Und das ist das Problem. Und das ist meiner Meinung allerseits anerkannt bei sehr vielen Personen, mit denen wir gesprochen haben, die mit dieser Thematik zu tun haben. Und das ist äusserst schade. Und noch viel mehr schade ist es eben, dass es genau jene betrifft, die es am allernötigsten hätten, nämlich die Geringverdienenden. Bei den anderen ist das Problem nämlich de facto nicht vorhanden, weil der IV-Grad eben sehr schnell 20% oder sogar 40% wird und es überhaupt keiner grossen Diskussion bedarf. Das Kriterium ist nämlich ein wirtschaftliches und daher sind die wirtschaftlich Schwächeren benachteiligt. Und das darf meiner Ansicht nach nicht sein. Lösungen für dieses Problem werden hier keine dargelegt, im Gegenteil: Man sagt sogar, dass es gewünscht ist. Damit bin ich nicht einverstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke schön. Ich hatte noch eine Frage gestellt bezüglich des Rahmengesetzes, und zwar wird da auf Seite 41 gesagt, mehrheitlich würde dieses befürwortet werden von Vollzugsbehörden und Institutionen. Daraus schliesse ich, dass es einige gibt, die das eben nicht befürworten. Und ich wollte gerne wissen, welche Behörden sich dagegen wehren oder nicht dafür sind. Dann wollte ich noch wissen, wie der Zeithorizont ist. Ich glaube, das ist Ihnen auch noch untergegangen bei der Beantwortung der Fragen. Dann zum Teil 1 noch einmal: Ich denke, das Argument, Geringverdienende würden schneller wieder eine Anstellung finden, ist infrage zu stellen. Sie haben, glaube ich, gesagt, ohne Umschulung wäre es leichter für Geringverdienende, eine neue Arbeit zu finden. Ich meine, jedes zweite Wort, das man hört, ist Digitalisierung. Und ich glaube, aufgrund dieser Digitalisierung fallen eben gerade diese Jobs für Geringverdienende weg. Ich glaube überhaupt nicht daran, dass es für Geringverdienende in Zukunft überhaupt noch grosse Möglichkeiten geben wird, nach einem Jobverlust wieder eine Arbeit zu finden. Also ich denke, hier müssen wir schon, wie es bereits gesagt worden ist vom Abg. Georg Kaufmann und auch vom Abg. Thomas Lageder, uns des Sinnes und Zweckes einer solchen IV noch einmal bewusst werden und halt trotzdem, auch wenn Sie jetzt an dieser Grundkonzeption festhalten, diese irgendwann halt doch überdenken müssen. Sonst frage ich mich, für wen wir überhaupt eine Invalidenversicherung haben. Ich denke, für die Hochverdienenden brauchen wir nicht unbedingt eine Erwerbsausfallversicherung. Ich meine, dann reden wir nicht mehr von einer Sozialversicherung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Auch nur kurz eine Rückmeldung an den Minister. Beim ATSG hat er von Hausieren gesprochen. Ich denke, nach ein paar Jahren ist dann das Hausieren irgendwann beendet und dann müssen wir auch eine Lösung finden und diese durchziehen. Zu den IV-Kosten: Die haben wir im Griff. Aber ich denke, wir sollten schon unterscheiden zwischen solchen, die vielleicht das System ausnutzen, und dem Raster von Geringverdienenden, die halt dann eben durch dieses Sieb fallen und keine Unterstützung erhalten.Und weiter zu den gesetzlichen Zwangsmassnahmen für Betriebe: Da gäbe es halt eben auch einfache Lösungen. Sie wissen, es gibt Risiken im Bereich der Krankentaggeldversicherung. Und meiner Ansicht nach könnten dort eigentlich einfache Massnahmen, Förderungsmassnahmen für Betriebe, gefunden werden, damit dort ein grösserer Anreiz bestehen würde, eine solche Integration zu betreiben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzter Regierungsrat Pedrazzini. Auch ich hätte mir gewünscht, dass gewisse Fragen ein bisschen konkreter beantwortet worden wären. Es sind sicherlich keine leichten Aufgaben. Aber die zentralen Fragen sind sicherlich: Was müssen wir tun, dass jeder Mensch in Liechtenstein auch zukünftig individuell angepasste Angebote zur Erreichung seiner persönlichen Lebensqualität in Anspruch nehmen kann, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen? Und bezüglich der Koordination: Was müssen wir tun, dass die vielfältigen Angebote unter den verschiedenen Leistungserbringern optimal koordiniert werden können und dadurch die Synergien besser genutzt werden? Auch bei diesem Punkt hätte ich mir eigentlich ein bisschen mehr konkreten Inhalt gewünscht. Wenn ich hier auf Seite 22 lese: «Was hingegen vorstellbar wäre, sind Änderungen, die der IV-Verwaltung grösseres Ermessen zum Auffangen von besonderen Fällen gäbe.» Auch zu diesem Punkt wäre es interessant gewesen, wie eine Kostenabschätzung aussehen würde. Oder auf Seite 24, auch diesen Punkt möchte ich nicht als gegeben anschauen: «Dass es bis heute nicht mehr Fälle von Lohnzuschüssen gab, liegt hauptsächlich daran, dass es an Arbeitgebern mangelt ...» Die Frage ist dort vielmehr: Was können wir dagegen tun? Und dort müssen wir sicherlich kreativ werden. Also auch ich hätte gern konkretere Antworten bei diesem Postulat gehabt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Georg Kaufmann hat mich zitiert mit der Aussage: Personen mit niedrigem Einkommen finden leichter eine Tätigkeit. Falls ich das so gesagt habe, tut mir das leid. Das stimmt nicht, was ich sagen wollte: Personen mit geringerem Einkommen finden leichter eine Tätigkeit in einem anderen Beruf, in der sie gleich viel verdienen. Das ist meine Aussage. Und deshalb werde ich auch auf Ihre Ausführungen, die Sie aus dieser Aussage abgeleitet haben, nicht eingehen, weil ich dieses Zitat nicht so gemacht habe oder nicht so gemeint habe. Das werden wir dann im Protokoll sehen. Dass ich dieses Postulat zu wenig ernst genommen habe, weise ich auch zurück. Ich habe eine klare Meinung zu den Dingen, die im Postulat dargelegt werden. Diese Meinung unterscheidet sich ganz wesentlich von Ihrer Meinung in vielen Dingen. Aber das heisst nicht, dass ich die Dinge nicht ernst nehme. Das ist einfach eine andere Ausrichtung. Sie haben vorher gesagt, Sie würden von einem Sozialminister erwarten, dass er anders ist. Vielleicht wäre ich auch gerne Wirtschaftsminister geworden - aber deshalb ändere ich nicht meine Persönlichkeit, wenn ich Sozialminister werde.Der Abg. Thomas Lageder hat in seiner Aussage so getan, als ob man nichts machen würde. Es wird sehr viel gemacht. Gerade der Abg. Georg Kaufmann in seiner vorherigen - vielleicht jetzt noch - Tätigkeit hat sehr viel gemacht und es läuft sehr viel. Und auch für Geringverdiener wird sehr, sehr viel gemacht. Aber eben, grundsätzlich ist es eine Versicherung für den Erwerbsausfall. Sie versucht natürlich, jeden mit den flankierenden Massnahmen, die hier genannt werden, und es gibt noch viel mehr, die hier nicht genannt wurden, wieder in den Erwerb zu bringen. Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat gefragt, wer denn gegen dieses Rahmengesetz sei. Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen, aber mir fällt niemand ein. Das Problem ist eben diese Rechtsmittelinstanz, die wir finden müssen. Und da gibt es halt eben Vorbehalte gegen gewisse Vorschläge, die wir halt haben in der Rechtsmittelinstanz. Und es wird so sein, wie der Abg. Günter Vogt gesagt hat: Eine Zeit lang geht man hin hausiert und versucht, aber irgendwann muss man halt eine Entscheidung treffen. Und dann geht man in die Vernehmlassung damit und dann in die 1. Lesung und in die 2. Lesung. Und wenn dann 13 Stimmen in diesem Haus für eine bestimmte Lösung sind, dann ist es diese Lösung dann eben auch. Sie haben nach dem Zeithorizont gefragt. Da möchte ich mich jetzt im Moment nicht festlegen. Wir müssen diese Rechtsmittelinstanzfrage klären. Und ich hoffe, dass wir die noch dieses Jahr klären können, und sonst müssen wir halt dann einfach durchziehen mit einer vernünftigen Idee und offiziell dann in die Vernehmlassung gehen. Ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Geschätzter Herr Regierungsrat, ich möchte nicht in ein Pingpongspiel mit Ihnen verfallen, aber doch noch etwas hinzufügen: Wenn Sie sagen, Sie haben das sehr wohl ernst genommen, dann hätte ich schon erwartet, dass Sie bei diesen Zahlen - Rückgang der Umschulungen auf fünf Umschulungen im letzten Jahr und so wenige Lohnzuschüsse - sich schon Gedanken machen, woran das liegt. Liegt es vielleicht nicht doch am System, das wir haben? Solche Gedanken fehlen mir in dieser Postulatsbeantwortung, eine kritische Auseinandersetzung mit den Fakten. Sie bringen ja die Fakten, Sie bestätigen ja eigentlich, was wir sagen. Aber die kritische Hinterfragung fehlt mir. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Die Diskussion wird nicht mehr benützt und wir können abstimmen. Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 5. September 2017 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen bei 24 Anwesenden. Damit hat der Landtag das Postulat betreffend die Invalidenversicherung und die Sozialversicherungen im Allgemeinen abgeschrieben. Wir haben Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-