GESETZ ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN (ENTSENDEGESETZ) SOWIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 10. DEZEMBER 1912 ÜBER DIE AUSÜBUNG DER GERICHTSBARKEIT UND DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IN BÜRGERLICHEN RECHTSFRAGEN (JURISDIKTIONSNORM), LGBL. 1912 NR. 9 TEIL II, § 41 - GERICHTSSTAND DES ORTES DER BESCHÄFTIGUNG (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 96/71/EG) (NR. 87/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen noch zu Punkt 13 unserer Tagesordnung: Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern sowie Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtsfragen - 2. Lesung. Wir lesen zunächst das Entsendegesetz in der Neufassung der Stellungnahme Nr. 8/2000 der Regierung.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. In Abs. 3 Bst. a, 3. Zeile, streichen wir den Bst. e. Es muss nicht "erhebliche", sondern "erheblich" heissen.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe eine Frage bei diesem Artikel. Hier wird ein Nachunternehmer eingeführt und auf Art. 4 Bezug genommen. Dieser Nachunternehmer ist aber in Art. 4 überhaupt nicht erwähnt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 schreibt vor, welche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährt werden müssen. Gegen diese Bestimmung kann natürlich auch ein sog. Nachunternehmer, das ist der andere Unternehmer, wie er in Abs. 2, 1. Zeile von Art. 9 umschrieben wird, verstossen.Abg. Gabriel Marxer:
Ja, aber es heisst ja hier in Art. 4 - das ist schon richtig, was Sie sagen, Herr Präsident - aber das hat jetzt mit meinem Problem eigentlich nichts zu tun. Es kann ja gut sein, dass der Nachunternehmer diese Bedingungen, die Art. 4 festsetzt, durchaus gewährleistet. Hier ist überhaupt jegliche Überlassung an einen Nachunternehmer unter Strafe gestellt. Und davon ist in Art. 4 keine Rede.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das glaube ich nicht, Herr Abg. Gabriel Marxer, Abs. 2 Bst. b beinhaltet zwei verschiedene Straftatbestände. Tatbestand 1 ist, dass der Unternehmer, der einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiss oder wissen müsste, dass dieser einen Nachunternehmer einsetzt, der gegen Art. 4 verstösst. Der 2. Tatbestand ist, dass er zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der gegen Art. 4 verstösst. Also Abs. 2 Bst. b ist sicher nicht so einzusetzen, dass der 1. Tatbestand nur aus den Worten besteht: "Einen Nachunternehmer einsetzt", sondern der Halbsatz, der gegen Art. 4 verstösst, der bezieht sich sicher auf die ersten drei Worte dieses Abs. 2 Bst b. Aber der Herr Regierungschef-Stellvertreter wird uns das jetzt genauer noch erklären.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist so, wie Sie sagen, Herr Präsident. Wenn man es ganz klar machen wollte, dann müsste man wiederholen die Passage, der gegen Art. 4 verstösst. Es müsste also heissen: "Einen Nachunternehmer einsetzt, der gegen Art. 4 verstösst oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der gegen Art. 4 verstösst". Das ist die Meinung. Für mich ist das so klar genug. Wenn man es noch klarer machen will, müsste man diese Formulierung wählen, die ich ausgeführt habe. Aber ich denke, es ist nicht notwendig. Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt sicher nicht mehr, weil es jetzt im Protokoll steht. Was nicht bei allen, möglicherweise unklaren Gesetzesbestimmungen der Fall ist. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Erlassung dieses Entsendegesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt lesen wir noch die Abänderung der Jurisdiktionsnorm, die sich in der ursprünglichen Vorlage Nr. 87/1999 befindet in 2. Lesung.§41 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 41 Abs. 2 steht zur Diskussion. Warum die Regierung hier im einleitenden Ingress vom Jahr 1997 spricht, weiss ich nicht, aber es ist auf jeden Fall falsch. Es wird das Gesetz vom 15. März 2000 sein.
Wenn die Diskussion sonst nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit § 41 Abs. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. In-Kraft-Treten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Was schlägt die Regierung vor für das In-Kraft-Treten?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Am Tage der Kundmachung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Am Tage der Kundmachung. Wer mit II - dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft - einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung der Jurisdiktionsnorm einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 13 unserer Tagesordnung beendet. Wir unterbrechen jetzt und fahren morgen um 09.00 Uhr fort.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 22:25 UHR)
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