Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen) (Nr. 41/2018); 1. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Somit können wir mit Traktandum 31 beginnen: Abänderung des Gemeindegesetzes.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 41/2018 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Bei den Gemeindewahlen 2015 führte die geltende Mandatsverteilung nach dem Gemeindegesetz in der Gemeinde Balzers zu einer Sitzverteilung, die nicht dem abgegebenen Stimmverhältnis entsprach. Die Vaterländische Union erhielt mit einer Parteistimmenzahl von 8'302 Stimmen sechs Gemeinderatssitze, die Fortschrittliche Bürgerpartei mit 8'565 Stimmen, also 263 Stimmen mehr als die VU, hingegen nur fünf Gemeinderatssitze zugesprochen. Daraufhin wurde im April 2015 eine Motion mit dem Inhalt eigereicht, eine Anpassung der Mandatsverteilung bei den Gemeinderatswahlen vorzunehmen. Die Regierung wurde konkret beauftragt, dem Land eine Gesetzesvorlage betreffend eine Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt.Vorneweg: Die Regierung ist diesem Antrag, diesem Auftrag meiner Meinung nach sehr gut nachgekommen. Die Beibehaltung des gemischten Wahlsystems mit der Proporzwahl des Gemeinderates und der Majorzwahl des Gemeindevorstehers, welche der Landtag 1974 beschloss, hat sich grundsätzlich bewährt und wird nicht infrage gestellt. Ebenso wenig wird das Erfordernis der Erreichung eines Grundmandats für die zur Wahl stehenden Wählergruppen infrage gestellt. Und auch der Einbezug des Gemeindevorstehers in die Mandatsverteilung wird nicht infrage gestellt. Lediglich die bisherige Restmandatsverteilung nach der Methode nach D'Hondt wird durch die Methode nach Hagenbach-Bischoff ersetzt. Dabei soll neu eine Methode zur Anwendung kommen, die es ermöglicht, dass die stimmenstärkste Partei auch im Gemeinderat die stärkste Partei ist. Bei der vorgeschlagenen Methode nach Hagenbach-Bischoff wird dieses Ziel erreicht. Die Berechnung der Restmandate ist relativ einfach und nachvollziehbar.Nichtsdestotrotz hätte ich es befürwortet, wenn die Gemeinden, als direkt Betroffene im Rahmen einer Vernehmlassung begrüsst worden wären. Auch wenn der Auftrag vom Landtag an die Regierung eng gefasst war, wäre der Einbezug der Gemeinden wichtig und richtig gewesen. Die Gemeinden werden immer wieder mit Vernehmlassungen konfrontiert, die sie nur am Rande etwas angehen. Bei dieser Gesetzesabänderung jedoch, die die Gemeinden im Kern betrifft, wurden sie nicht einbezogen. Sie werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Ich gehe davon aus, dass der Faktor Zeit eine Rolle spielte, weshalb auf die Vernehmlassung verzichtet wurde, um für die Gemeindewahlen im nächsten Jahr entsprechend gerüstet zu sein. Ich spreche mich dafür aus, diese Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen und die Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen vom April 2015 abzuschreiben. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin, vielen Dank für das Wort. Sehr geehrte Landtagsmitglieder, guten Morgen. Sie haben um eine speditive Sitzung gebeten und darum schliesse ich mich meinem Vorredner Beck in fast allen Punkten an. Herzlichen Dank an das Ministerium für die Erarbeitung dieser Vorlage. Der von der FBP-Fraktion am 27.4.2015 eingebrachten Motion wird mit dieser Vorlage Rechnung getragen. Sollte der Landtag der Anpassung des Gemeindegesetzes zustimmen, führt dies nach Inkrafttreten dazu, dass diese Diskrepanz in Zukunft nicht mehr auftreten kann. Aus diesem Grund bin ich für Eintreten. Herzlichen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. «Sitzverteilungsverfahren haben zum Gegenstand, Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Hierbei soll dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung getragen werden, respektive sich der Wählerwille bestmöglich in der Sitzverteilung widerspiegeln.» Dieses Zitat findet sich im Bericht und Antrag auf der Seite 6. Anlässlich der Gemeindewahl 2015 in Balzers wurde das geltende Mandatszuteilungsmodell dieser grundsätzlichen Anforderung nicht gerecht. Trotz gewonnener Vorsteherwahl und deutlich mehr Kandidaten- und Zusatzstimmen erhielt die FBP inklusive Vorsteher fünf Gemeinderatssitze, die VU jedoch dank zwei gewonnener Restmandate sechs Gemeinderatssitze.Aus diesem Grund reichte die FBP-Fraktion am 27. April 2015 eine Motion ein mit dem Antrag: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt.»Nun liegt uns also der entsprechende Bericht und Antrag vor. An dieser Stelle danke ich dem Ministerium für Inneres und der Stabsstelle Regierungskanzlei für den wirklich interessanten und umfassenden Bericht und Antrag. Nun, was war die Aufgabenstellung? Die Regierung hat sich daran gemacht, das Balzner Problem zu lösen und nichts anderes - leider. Ich zitiere aus dem Bericht und Antrag auf der Seite 26: «Es ist somit nach Ansicht der Regierung nicht notwendig und somit nicht verhältnismässig, aufgrund der zu lösenden Problematik einen grundsätzlichen Eingriff in das Mandatszuteilungsmodell im Sinne der Aufhebung des Grundmandatserfordernisses vorzunehmen. Es stehen gelindere Mittel zur Verfügung, um das in Balzers aufgetretene Problem zu lösen.»Aus diesem Grund wurden auch alle Methoden, bei denen das Grundmandat entfallen würde, gar nicht geprüft. Grund: Die Motion der FL, welche genau in diese Richtung zielte, wurde von diesem Hohen Haus damals mit 10 Stimmen nicht überwiesen. Und trotzdem zeigt der Bericht und Antrag der Regierung auf den Seiten 24 und folgende klar auf, dass mit dem Wegfall des Grundmandats auch das Balzner Problem gelöst wäre.Dass nun durch das Festhalten am Grundmandat aber ein schöner Teil von Wählerstimmen von kleineren Parteien - und hier spreche im Falle von Balzers immerhin von über 15% - einfach mir nichts dir nichts unter den Tisch fällt, passt nicht in mein demokratisches Grundverständnis. Aus meiner Sicht macht ein Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung auf Gemeindeebene einfach keinen Sinn. Durch die relativ kleine Anzahl von Gemeinderäten haben wir ja durch das Wahlsystem bereits eine Hürde in Form einer impliziten Sperrklausel eingebaut.Im Bericht und Antrag wird auch auf eine Landtagssitzung im Jahre 1974 Bezug genommen, bei der die Thematik Gemeinderatswahl ausführlich diskutiert wurde. Dazu möchte ich Dr. Peter Marxer auszugsweise zitieren, der damals ausführte: «Ich möchte sagen, dass ich diese Lösung», also Majorzwahl des Vorstehers und Proporzwahl der Gemeinderäte, «für die sauberste und gangbarste halte, denn auf der einen Seite hat sie den Vorteil, durch Einführung des Gemeindeproporzes allen Rechnung zu tragen, die wünschen, dass in den Gemeinden auch die Minderheiten mitsprechen können und auf der anderen Seite ist dem Wunsch Rechnung getragen, den Gemeindevorsteher in der Majorzwahl weiterhin direkt wählen zu können und drittens bringt sie den Vorteil, dass die Mehrheit immer noch Mehrheit bleibt.»Geschätzte Abgeordnete, bezüglich den Ausführungen zum Einbezug des Vorstehers gehe ich in allen Punkten einig. Diese Thematik ist klar und logisch begründet und nachvollziehbar. Seiner zweiten Forderung, nämlich dass in den Gemeinden auch die Minderheiten mitsprechen können, wird mit dem Beibehalt des Grundmandatserfordernisses zur Teilnahme an der Restmandatsverteilung nicht entsprochen. Zur Erinnerung: In Balzers sind es über 15% der Wählerstimmen, die deswegen von vornherein ausgeschlossen wurden.Hier erinnere ich noch einmal an die Problemstellung: «Sitzverteilungsverfahren haben zum Gegenstand, Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Hierbei soll dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung getragen werden, respektive sich der Wählerwille bestmöglich in der Sitzverteilung widerspiegeln.»Ich meine, genau aus diesem Grund sollte ein Restmandat dem Kandidaten oder der Kandidatin mit den meisten Reststimmen zufallen, ohne Wenn und Aber und ohne Grundmandatserfordernis. Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagspräsidentin. Ja, ich kann dem Votum des Abg. Georg Kaufmann vollumfänglich zustimmen. Ich denke auch, dass der Auftrag an die Regierung, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend eine Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt, nicht vorgelegt wurde. Der Kollege Kaufmann hat es gesagt: Hier wurde schlicht und einfach das Problem Balzers gelöst, nicht mehr und nicht weniger. 16% der Wählerstimmen werden aussen vor gelassen, die Voten der Abgeordneten der VU und der FBP - das habe ich so erwartet, dass da die Freie Liste und DU nicht erwähnt werden, diese haben keine Relevanz in dieser Sache, so scheint es mir. Aber trotzdem denke ich mir, der Kollege Kaufmann hat es gesagt: Wegfall Grundmandat. Es geht um die restlichen Mandatsstimmen und ich glaube, da sollte man auch die kleineren Parteien miteinbeziehen. Alles andere ist ein Beibehalt der Pfründe: Machtpolitik VU, FBP. Wenn sie sich einig sind, dann hat sich das Volk eine Frage zu stellen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort, Frau Vizepräsidentin. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Bei den Gemeindewahlen 2015 ist in Balzers die paradoxe Situation eingetreten, dass die VU mit 41,4% der Stimmen sechs Gemeinderatssitze erhielt, die FBP aber mit 42,7% der Stimmen nur fünf Gemeinderatssitze inklusive Vorsteher. Ja, das ist undemokratisch oder wie es die Regierung ausführt: «Es würde dem gesunden Rechtsempfinden und der demokratischen Gesinnung entgegenlaufen, wenn aufgrund von Mängeln im Wahlsystem nicht die Mehrheit der Stimmbürger, sondern die Minderheit regieren würde.» Es geht um die gerechte Sitzverteilung. Es geht aber eigentlich um mehr, nämlich um die Festlegung der demokratischen Regeln. Und diese Regeln sind kritisch und es ist nicht einfach mit dem Argument, dass die Mehrheit diese Regeln bestimmen kann, der Demokratie Genüge getan. Die Mehrheit ist in der Verantwortung, ein faires System zu etablieren, das den Minderheitenschutz berücksichtigt. Das auch im Wissen, dass die heutige Mehrheit künftig einmal die Minderheit sein kann.Diesem Anspruch wird die vorgeschlagene Umstellung bei der Restmandatsverteilung jedoch in keiner Weise gerecht. Zwar führt die neue Formel der Restmandatsverteilung nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren dazu, dass die FBP in Balzers dann sechs Mandate inklusive Vorsteher hätte und die VU nur noch fünf, doch die FBP hätte eben auch mit der relativen Stimmenmehrheit von 42,7% die absolute Mehrheit der Mandate inne. Kann das wirklich das Ziel dieser Gesetzesänderung sein? Nein. Die Regierung sagt es, wie ich vorher schon ausgeführt habe, selber: «Es würde dem gesunden Rechtsempfinden und der demokratischen Gesinnung entgegenlaufen, wenn aufgrund von Mängeln im Wahlsystem nicht die Mehrheit der Stimmbürger, sondern die Minderheit regieren würde.»Dadurch, dass Parteien, die kein Grundmandat erringen können, nicht an der Restmandatsverteilung teilnehmen dürfen, sind in Balzers 2015 15,9% der Stimmen - da waren es bei der DU 8,1% und bei der FL 7,8% - einfach verfallen. Würde diese Restriktion bei der Restmandatsverteilung nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren wegfallen, hätte die DU anstatt der FBP ein Mandat errungen. Somit könnte eine relative Mehrheit aus VU und DU mit immerhin 49,5% der Stimmen und sechs Mandaten gegen fünf in Balzers regieren. Damit würde in Tat und Wahrheit die grösstmögliche Minderheit des Volkes regieren. Doch so viel Demokratie will man dann doch nicht wagen, wenn man den Ausführungen im Bericht und Antrag folgt.Aus der Optik der FBP und der VU ist das leicht erklärbar, denn das würde auch in anderen Gemeinden zu demokratischeren Resultaten und somit zu Sitzverlusten führen. Bei geltendem Gesetz, also nach der Methode D'Hondt, jedoch ohne Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung, hätten nämlich die FBP in Vaduz ein Mandat an die DU verloren und in Eschen ein Mandat an die FL. Zudem hätte die VU in Triesen ein Mandat an die FL verloren.Das Grundmandatserfordernis wirkt wie eine Sperrklausel: Je weniger Mandate zu vergeben sind, desto stärker fällt sie ins Gewicht. In Planken zum Beispiel sind sieben Mandate inklusive Vorsteher zu vergeben. Es braucht folglich sogar 12,5% der Stimmen, damit eine Partei ein Grundmandat erzielt. Würden somit zwei Parteien diese wie in Balzers nur knapp verfehlen, wären durch das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung knapp 25%, ein Viertel der Dorfbevölkerung, politisch nicht repräsentiert. Eine absolute Mehrheit der Mandate könnte in dieser Konstellation schon mit knapp 38% der Stimmen errungen werden. Gesundes Rechtsempfinden und demokratische Gesinnung - da kommt einem gleich beides in die Quere, wenn man sich eine solche durchaus mögliche Konstellation vorstellt.Es läuft dem gesunden Rechtsempfinden und der demokratischen Gesinnung in der Tat entgegen, wenn aufgrund von Mängeln im Wahlsystem nicht die Mehrheit der Stimmbürger, sondern die Minderheit regieren kann. Wenn FBP und VU wirklich wollen, dass in den Gemeinden die Mehrheit regiert, dann muss das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung fallen, alles andere ist Kosmetik im Sinne des Eigennutzes. Einzig mit der Umstellung in der Restmandatsverteilung von D'Hondt auf Hagenbach-Bischoff wird ein offensichtliches Problem überschminkt, es wird kaschiert und nicht gelöst. Bei der Restmandatsverteilung nach D'Hondt sind die Restmandate günstiger zu haben als die Grundmandate. Eine kleine Partei, die kein Grundmandat erringt, hat deshalb einen Vorteil, weil sie für einen Sitz nicht zu viel bezahlt, während die grossen Parteien bei jedem Sitz Stimmen zu viel bezahlen. Im Verfahren nach Hagenbach-Bischoff zählt jedoch der Durchschnitt, den eine Partei für einen Sitz bezahlt. Es ist durchaus zu rechtfertigen, dass kleine Parteien bevorzugt werden, denn sie haben einen Startnachteil gegenüber grossen Parteien. Da bei uns die Mehrheit entscheidet, ist es gerechtfertigt, wenn Minderheiten im Entscheidungsfindungsprozess Raum gegeben wird. Oder anders ausgedrückt: Leisere Stimmen werden leicht durch eine laute übertönt, weshalb diese leise Stimme verstärkt werden darf, damit sie nicht ganz untergeht - Stichwort Diktatur der Mehrheit. Klar ist jedoch, ohne jeden Zweifel, dass das Grundmandatserfordernis für die Teilnahme an der Restmandatsverteilung im Sinne eines fairen demokratischen Systems nicht haltbar ist. Gerade auch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass in der Gemeinde Balzers die Anzahl Gemeinderäte auf die letzte Legislaturperiode hin reduziert wurde. Bis 2015 waren es in Balzers noch zwölf Gemeinderäte plus Vorsteher, also total 13. Heute sind es noch zehn Gemeinderäte plus Vorsteher, also total elf. Somit ist die implizite Sperrklausel von 7,14% auf 8,33% angestiegen. Ohne diese Reduktion von Sitzen hätten somit sowohl die DU als auch die FL ein Grundmandat errungen und wären somit mit je einer gewählten Person im Gemeinderat vertreten. Die FBP hätte sechs Sitze erreicht und die VU fünf. Das Problem, das wir heute diskutieren wäre gar nicht aufgetreten. Der Status quo zeigt die restriktive Wirkung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung sehr plastisch auf.«Fair» heisst weiter, dass alle Parteien gleichbehandelt werden. So, wie im Bericht und Antrag argumentiert wird, ist aber diese Ungleichbehandlung, die ein Grundmandatserfordernis mit sich bringt, nicht so leicht ersichtlich. Nirgendwo im Bericht und Antrag wird die Logik des Hagenbach-Bischoff-Verfahrens erklärt, welche beinhaltet, dass - wie ich bereits ausführte - ein Maximum an Stimmen für einen Sitz aufgewendet werden muss. Es werden nicht einmal die Zwischenresultate offengelegt. Damit wäre mit einem Blick zu erkennen gewesen, dass die FBP bei sechs Sitzen in Balzers pro Sitz weniger Stimmen benötigt als die DU erlangt hat. Seltsam und weit hergeholt erscheint damit die grosse Zahl an Berechnungen, die die Regierung mit den Zahlen von früheren Gemeinderatswahlen anstellt. Es hat immerhin vier Jahrzehnte gedauert, bis eine Konstellation zustande kam, die eine Grosspartei dazu veranlasste, eine Änderung des Gemeindegesetzes anzustreben. Was zeigen also die Berechnungen über die vergangenen vier Legislaturperioden?Beispielrechnungen werden gewöhnlich verwendet, um ein mögliches Spektrum aufzuzeigen. Ein Verweis auf die Systemlogik wäre viel einfacher, würde aber zeigen, wie ein Grundmandatserfordernis diese Logik gerade wieder infrage stellt. Hilfreich wäre auch gewesen, bei jenen Ergebnissen, bei denen es zu Veränderungen bei der Umstellung von D'Hondt auf Hagenbach-Bischoff gekommen wäre, die Zahlen herunterzurechnen, um nachvollziehen zu können, dass die Sitzverteilung verhältnismässig ist, wie die Regierung schreibt. Dazu noch das Beispiel Eschen, 2011: Eine Umstellung hätte bei einer Stimmenverteilung von 9'485 für die VU und 6'709 Stimmen für die FBP zu einer Sitzverteilung von sieben zu vier anstatt sechs zu fünf geführt. Was nun fairer ist, ist mit den Zahlen 9'485 zu 6'709 schwer nachvollziehbar. Heruntergerechnet bedeutet dies ein Stimmenverhältnis von 7 zu 4,95 beziehungsweise ein Verhältnis von 6 zu 4,24. So ist leichter ersichtlich, dass sich unter diesen Umständen - Stimmenverteilung und Anzahl zu vergebender Sitze - ein repräsentativer Gemeinderat schwer bestimmen lässt. Die FBP bekommt im Verhältnis zur VU entweder etwa ein Fünftel zu wenig oder ein Fünftel zu viel Sitze. D'Hondt bevorzugt die kleinere Partei, Hagenbach-Bischoff behandelt alle gleich, was sich darin zeigt, dass die VU bei sieben Sitzen für einen Sitz durchschnittlich 1'355 Stimmen aufwendet, die FBP bei fünf Sitzen aber nur 1'341 Stimmen aufwenden würde.Ich komme zum Schluss: Die Fraktion der Freien Liste ist sich einig, dass eine Umstellung auf das Hagenbach-Bischoff-Verfahren zwingend die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung voraussetzt. Gerade beim Hagenbach-Bischoff-Verfahren ist es nämlich leicht nachvollziehbar, wie ein Grundmandatserfordernis der Logik des Systems widerspricht. Wenn wir ein Wahlsystem wollen, das dem Ziel der möglichst demokratischen Machtverteilung nahekommt, dann muss das Grundmandatserfordernis fallen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich kann anknüpfen an die Voten von Frau Helen Konzett und auch an meinen Fraktionskollegen Quaderer und auch an den Fraktionssprecher der Freien Liste, Kaufmann. Ich bin auch - das heisst, ich möchte eigentlich an die Grossparteien appellieren, weil die werden hier drin am Schluss die Mehrheit haben -, dass man sich wirklich überlegt, ob dieses Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung aufrechtzuerhalten ist. Ich meine nicht. Und ich bitte die Regierung darum, ich mache jetzt auch einen Antrag entsprechend - ist nicht möglich, aber wenn er nicht kommt, dann werde ich es auf die 2. Lesung selber einbringen, was weniger optimal ist -, dass sie eine Anpassung macht auf die 2. Lesung, dass sie uns einen Artikel präsentiert, wo dieses Grundmandatserfordernis gestrichen ist und dass man wenigstens darüber abstimmen kann. Das wünsche ich mir auf die 2. Lesung und da bitte ich die Regierung, dazu dann Ausführungen zu machen, ob Sie zu dem bereit wäre. Dann kann ich auch ein bisschen anknüpfen an das Votum von Frau Konzett: Ich habe auch erkannt, zum Beispiel in Balzers hatte die DU zum Beispiel 1'619 Reststimmen, welche nicht berücksichtigt wurden, weil die Wahlzahl dann eben bei 1'671 lag. Das ist natürlich traurig und das kann irgendwo, wenn man dann schaut, wie die Reststimmen verteilt wurden: Zum Beispiel hatte die VU 1'618 Reststimmen, das heisst eine weniger als die DU und diese 1'618 Reststimmen hatten dann zur Folge, dass der VU noch zwei zusätzliche Gemeinderatsmandate zugesprochen wurden. Und das kann es wirklich nicht sein, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Für mich gibt es eben nur eine Lösung, dass dieses Grundmandatserfordernis eben fallen muss. Auch wenn man das Beispiel anschaut: In Balzers hätte es auch so ausgehen können, dass die Freie Liste und die DU zum Beispiel per Zufall je 1670 Stimmen gehabt hätten, das wären dann rund 16,6% gewesen für Balzers. Frau Konzett hat ausgeführt, wie sich das in Planken zum Beispiel darstellen könnte - das wäre noch viel gravierender. Aber dann hätte man bis zu 16,6% der Stimmen, welche in Balzers eben im Gemeinderat nicht vertreten wären. Das ist aus meiner Sicht nicht demokratisch, auch nicht zu verantworten. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Geschätzte Landtagsvizepräsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen miteinander. Gerne möchte ich zur Abänderung des Gemeindesgesetzes folgende Ausführungen der Regierung machen: Am 10. Juni 2015 hat der Landtag an die Regierung eine Motion überwiesen, die folgenden Auftrag an die Regierung enthielt: Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglichst Rechnung trägt.»Nach Ansicht der Regierung ist dieser Auftrag sehr klar gefasst: Hinsichtlich des geltenden Mandatszuteilungsmodells soll nur auf Ebene der Restmandatsverteilung angesetzt und eine Lösung gefunden werden, damit Ergebnisse, wie sie anlässlich der Gemeindewahl im Jahr 2015 in Balzers aufgetreten sind, für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Ziel jedes Sitzverteilungsverfahrens ist es, die Wählerstimmen in der Art und Weise in Abgeordnetenmandate umzurechnen, das dem Wählerwillen bestmöglichst entsprochen wird. Es ist unbestritten, dass die geltende Methode diesem Erfordernis in der Gemeinde Balzers im Jahr 2015 nicht gerecht wurde: Die stimmenstärkste Partei erhielt mit dem Vorsteher weniger Sitze im Gemeinderat, als die stimmenschwächere Partei. Auf diese Problematik wird mit der gegenständlichen Vorlage eingegangen und dem Landtag ein Vorschlag unterbreitet, damit in diesem spezifischen Umfang dem Wählerwillen besser entsprochen werden kann.Dem Auftrag des Landtages entsprechend schlägt die Regierung die mildest mögliche Massnahme vor, die zum einen das geltende Mandatszuteilungsmodells weitgehend unberührt lässt, zum anderen jedoch Ergebnisse, die offensichtlich dem Wählerwillen widersprechen, ausschliesst. Die Regierung ist sich bewusst, dass die Auslegung, wann dem Wählerwillen nicht mehr bestmöglichst entsprochen wird, unterschiedlich ausfällt. Es sind verschiedenste Konstellationen denkbar, in denen der Wählerwille nach der einen oder anderen Ansicht eben nicht bestmöglichst abgebildet wird. Als Beispiel ist hier insbesondere das Grundmandatserfordernis zu nennen, welches in vielen Ihrer Voten benannt wurde.Eine entsprechende Diskussion über die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Gemeinderatswahlen wurde infolge dieser Motion am 2. September 2015 im Landtag geführt mit dem Ergebnis, dass eine entsprechende Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernissen nicht an die Regierung überwiesen wurde. Aus der gegenständlich behandelten Motion geht eindeutig hervor, auf welche Konstellation, die dem Wählerwillen nicht hinreichend Rechnung trägt, der Landtag mit deren Überweisung abzielte: Es soll verhindert werden, dass die stimmenschwächere Partei mehr Sitze im Gemeinderat hat, als die stimmenstärkere. Ebenso wird der Regierung vorgegeben, dass diese Problematik durch die mildest mögliche Massnahme behoben werden soll. Dieser doppelten Zielsetzung wird mit dem vorliegenden Bericht und Antrag entsprochen. Es geht bei der gegenständlichen Vorlage einzig um die Lösung einer konkreten Problematik des geltenden Sitzverteilungsmodells. Weitere Änderungen der Mandatszuteilung, wie beispielsweise eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses, bleiben hiervon völlig unberührt. Die Regierung empfiehlt Eintreten auf die Vorlage.Ich werde folgend gerne noch auf einzelne Fragenstellungen in Ihren Voten eingehen. Der stv. Abg. Rainer Beck hat die Frage gestellt, warum es keine Vernehmlassung gab: Es ist natürlich dahingehend zuzustimmen, dass die Gemeinden ganz grundsätzlich zu Vernehmlassungen und im Speziellen erst recht zu den Gemeindegesetz betreffenden Vernehmlassungen einzuladen sind. Es ist hier wirklich der zeitliche Aspekt ein Grund, den Sie auch schon genannt haben. Wir haben mit der Übernahme des Innenministeriums im 2017 diese Motion mitbekommen und im Hinblick auf die Gemeindewahlen 2019 hat diese Vorlage eine gewisse Dringlichkeit. Es ist aber so, dass wir der Meinung sind, dass es, wenn man gezielt diese Problematik lösen möchte, eine sehr singuläre Möglichkeit gibt mit dieser Lösung, die wir vorschlagen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis.Dann möchte ich gerne auf das Votum des Abg. Georg Kaufmann eingehen: Ich möchte hier nochmals widerholen, dass die gegenständliche Vorlage - und ich glaube, das haben Sie ja auch attestiert - zum Ziel hat, dass hier eine spezifische Problemstellung, wie sie in Balzers 2015 aufgetreten ist, gelöst wird. Die Freie Liste anerkennt zumindest diesen spezifischen Teil des Lösungsansatzes. Ich möchte hier einfach nochmals Bezug nehmen auf verschiedene Stellungnahmen von Ihnen und ausdrücklich festhalten: Diese Motion wurde der Regierung vom Landtag mit einem klaren Auftrag am 27. April 2015 übergeben. Und anlässlich der Landtagssitzung vom 10. Juni 2015 hoben die Motionäre hervor, dass es nicht um eine grosse Revision des Gemeindegesetzes oder eine grosse Revision des Wahlvorgehens gehe, sondern einfach darum, einen ausgetretenen Fehler auszumerzen. Und das ist ein klarer Auftrag an die Regierung, den wir mit dieser Vorlage bearbeitet haben. Eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hätte in Balzers, wie Sie ausgeführt haben - auch die stv. Abg. Frau Helen Konzett hat dies benannt -, die aufgetretene Problematik ebenfalls gelöst. Das ist unstreitig, ich denke, das ist auch im Bericht und Antrag so beschrieben. Eine Verteilung der Grundmandate nach Hagenbach-Bischoff, ein Absehen von Grundmandatserfordernis und ein Einbezug des Vorstehers und der Berechnung der Restmandate nach D'Hondt hätte zu einer Sitzverteilung von FBP fünf inklusive Vorsteher, VU fünf und DU ein Sitz geführt. Allerdings wäre es auch in den drei weiteren Gemeinden, Vaduz, Triesen und Eschen, zu Änderungen bei der Mandatszuteilung gekommen. Eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei gleichzeitigem Festhalten an den anderen Elementen des geltenden Systems ist somit zwar geeignet, aber nicht erforderlich, um die in Balzers aufgetretene Problematik zu lösen. Die Regierung ist sich aber, wie bereits ausgeführt, bewusst, dass es gewissen Abgeordneten nicht ausschliesslich um die Ausmerzung der in Balzers aufgetretenen Problematik geht. Anlässlich der Landtagssitzung vom 10. Juni 2015 hat sich ein Abgeordneter der Freien Liste hierzu des Bildes eines Schiffes namens Gemeindewahlrecht mit zwei Haarrissen und einem grossen Leck bedient. Das grosse Leck bestehe im Grundmandatserfordernis. Die gegenständliche Vorlage hat jedoch, wie bereits ausgeführt, den klaren Willen der Landtagsmehrheit folgend die Lösung der in Balzers aufgetretenen Problematik zum Gegenstand. Einen weitergehenden Auftrag hat die Regierung vom Landtag nicht erhalten respektive wurde ein solcher nicht an die Regierung überwiesen. Aus diesem Grund hat die Regierung diesen Vorschlag nun so ausgearbeitet. Ich möchte aber auch festhalten, dass die gegenständliche Vorlage somit im Ergebnis keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Forderung der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hat. Es steht dem Landtag grundsätzlich selbstverständlich offen, entsprechende parlamentarische Mittel einzureichen, um auf eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hinzuwirken. Das verhindert dieser Lösungsvorschlag auch nicht.Dann würde ich gerne noch auf die Voten der Abgeordneten Harry Quaderer und Thomas Rehak eingehen: Sie haben auch die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses eingebracht. Der Abg. Thomas Rehak hat das dies sogar mit einem Antrag formuliert. Hier möchte ich einfach Folgendes festhalten: Eine Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hätte weitreichende Auswirkungen auf die Sitzverteilung und wäre daher einer breiteren Vernehmlassung zu unterziehen. Es stellen sich diverse Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Sitzverteilungsmodells bei einer Abschaffung des Grundmandatserfordernisses. Wird beispielsweise die gegenständliche Vorlage angenommen und die Restmandate nach der Hagenbach-Bischoff-Methode bestimmt, hätte die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses geringere Auswirkungen als bei einer Berechnung der Restmandate nach D'Hondt. In den Gemeinden Triesen und Eschen wäre es im Vergleich zum geltenden System zu keiner Änderung der Sitzverteilung gekommen. Bei einer Zuteilung der Sitze ohne Grundmandatserfordernis zeigt sich deutlich, dass ein Verzicht auf das Grundmandatserfordernis sich stärker auswirkt, wenn die Restmandate nach D'Hondt statt nach Hagenbach-Bischoff bestimmt werden. Hieraus ergibt sich, dass bereits im geltenden System mit der Bestimmung der Grundmandate nach Hagenbach-Bischoff ein Verzicht auf das Grundmandatserfordernis unterschiedliche Auswirkungen auf die Sitzverteilung hat, je nach dem, wie die anderen Elemente ausgestaltet sind. Und das müsste berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist bezüglich einer Abschaffung des Grundmandatserfordernisses auch festzuhalten, dass bereits auf Ebene der Grundmandatsverteilung angesetzt werden kann. Es gibt somit zahlreiche Möglichkeiten, die Mandate ohne Grundmandatserfordernis zu bestimmen. Diese Möglichkeiten führen so dann zum Teil zu unterschiedlichen Sitzverteilungen. Dies gilt es, eingehend zu analysieren, möchte man das Grundmandatserfordernis abschaffen. Zu einer derart weitgehenden Analyse war die Regierung aber im Rahmen dieser gegenständlichen Vorlage nicht angehalten. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Frau Regierungsrätin Gantenbein, für Ihre Ausführungen. Ich bin nicht ganz einverstanden mit Ihnen, weil der Auftrag der Motion, der ist klar: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerten Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die dem Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt.» Das ist der Motionstext. Die Motionäre, drei davon sind da, alle anderen sind teilweise nicht da - das gibt es auch -, aber die meisten Motionäre sind überhaupt nicht mehr im Landtag. Das möchte ich auch gesagt haben: Johannes Kaiser ist da, Eugen Nägele ist da und Wendelin Lampert ist da, alle anderen sind nicht da. Wenn es nur darum geht, dass man jetzt für die beiden machthabenden Parteien eine Lösung sucht, reden wir hier, geht es um rund 263 Stimmen in Balzers. Das ist - Entschuldigung, wenn ich es sage: Peanuts. Das ist überhaupt nichts. Und auf der anderen Seite ignorieren wir 3183 Stimmen. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Das ist eine reine Machtverteidigung, das ist eine Machtdemonstration, wenn man das so umsetzen will. Für mich geht das überhaupt nicht, wenn Sie das wirklich so wollen, dann denke ich, müssen wir einfach nicht eintreten auf diese Vorlage. Wenn man nicht bereit ist über das Grundmandat in dieser neuen Konstellation zu reden, dann muss ich sagen, dann ist das für den Papierkorb. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Geschätzte Regierungsrätin Gantenbein: Ja, Sie haben die Aufgaben super gemacht. Der Bericht und Antrag ist wirklich interessant, ist wirklich umfangreich. Ich habe ihn durchgelesen und immer wieder ist es mir so vorgekommen, als lese ich zwischen den Zeilen: Jawohl, eigentlich sollte das Grundmandaterfordernis fallen, dann hätten wir das Problem gelöst - aber das ist nicht meine Aufgabe. Also mir ist es so vorgekommen. Sie haben sich da wirklich ganz stark an den vorgegebenen Auftrag gehalten. Mich würde von den Vertretern der beiden Grossparteien noch interessieren: Was ist denn aus Ihrer Sicht der Sinn dieses Grundmandats? Ich meine, das Grundmandat in der jetzigen politischen Landschaft macht keinen Sinn mehr. Aber wenn Sie mir da eine Erklärung dafür geben können, wäre ich schon noch froh. Von daher möchte ich mich meinem Kollegen Thomas Rehak anschliessen und die Regierung auf die 2. Lesung bitten, die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatszuteilung noch einmal eingehend zu prüfen und in einer Stellungnahme vertieft abzuhandeln.Im September haben immerhin zehn Abgeordnete der Motion der Freien Liste zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses zugestimmt, und zwar nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien. Dagegen haben auch nur 13 Abgeordnete der Überweisung dieser Motion zugestimmt. Das zeigt doch, dass das Problem schon etwas weiter zu gehen scheint, als die blosse Umstellung von D'Hondt zu Hagenbach-Bischoff. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Frau Vizepräsidentin. Ich war damals ebenfalls bei den Motionären und es war uns und wirklich ein Anliegen, dass man das auch ein bisschen breitgefächert anschaut. Man hätte bei der Motionstextierung oder -zielsetzung hineinschreiben können, dass das Grundmandat speziell auch angeschaut wird. Aber man hat das dazumal, ich kann mich an diese Diskussion noch erinnern, der Regierung auch etwas offen gelassen. Und deshalb ist der Antrag an die Regierung auf Seite 8, wie er hier wiedergegeben wird, auch offen gehalten. Der Abg. Thomas Rehak hat dies aufgeführt und ich möchte das nochmals wiederholen: «Die Regierung wird beauftragt dem Landtag eine Gesetzesvorlage betreffend einer Neuregelung der im Gemeindegesetz verankerte Restmandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen zu unterbreiten, die den Wählerwillen bestmöglich Rechnung trägt.» Und Demokratie hat schon damit zu tun, dass der Wählerwille wirklich wiedergegeben wird. Und es ist hier hervorragend aufgeführt in diesem Bericht und Antrag, wie dieser Wählerwille zum Ausdruck kommt und wie die Mandatsverteilung ist. Die Regierung hat nur nicht den nächsten Schritt oder den letzten Schritt getan, auch noch das Grundmandat wirklich auch noch zu betrachten, ob das wirklich dem Wählerwillen entspricht. Der Verzicht auf das Grundmandatserfordernis wäre schon interessant, wenn die Regierung das auf die 2. Lesung anschauen würde, weil das ist auch der Sinn der 1. Lesung: In der 1. Lesung werden vom Landtag Anliegen und Bedürfnisse inhaltlicher Natur eingebracht, die die Regierung ohne Weiteres in die zweite Lesung hineinarbeiten kann - damit ist ja nichts beschlossen. Und dass würde mich sehr freuen, wenn sich die Regierung zu diesem Schritt bewegen könnte. Die Demokratie, die Wiedergabe der Demokratie, die bestmögliche Rechnungstragung gegenüber dem Wählerwillen ist ja die Motionszielsetzung und da möchte ich die Regierung darum bitten, dass sie das auf die 2. Lesung nochmals genau aufarbeitet. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, zuerst einen Dank an die Regierung für den vorliegenden Gesetzesentwurf. Ich denke mir, die Regierung hat den Auftrag der Motion sehr genau wahrgenommen, denn es hat eben in diesem Auftrag eine Einschränkung: Man verweist auf das Gemeindegesetz und die verankerte Restmandatsverteilung. Man muss schon ein wenig in das Jahr 2015 zurückblättern. Es hat da eben zwei Motionen gegeben, es wurde ja bereits treffend erwähnt: Die eine Motion hat eben eine Mehrheit gefunden und die andere Motion hat keine Mehrheit gefunden. Sprich: Diese Motion, die wir heute hier vor uns haben beziehungsweise die Beantwortung, war mehrheitsfähig und die Motion der Freien Liste vom 2. August 2015 fand eben keine Mehrheit in der Sitzung vom 2. September 2015. Und es wurde bereits gesagt, es hat zehn Stimmen für die Motion gegeben. Was da übrigens ein wenig erstaunlich ist: Nicht einmal alle Oppositionspolitiker hier drinnen haben dieser Motion damals zugestimmt, denn ich denke mir, aus der Sicht der Opposition ist das natürlich ein berechtigtes Anliegen. Ich kann nur darauf hinweisen. Ich habe jetzt hier gerade das Abstimmungsergebnis vor mir. Wer war denn damals für diese Motion der Freien Liste sprich hat auf diese Restmandatsverteilung hingewiesen? Das war unter anderem, zum Beispiel von den Grossparteien, Violanda Lanter-Koller, die hier zugestimmt hat, dann damals Johannes Kaiser und der Sprechende. Also zumindest wir drei können für uns annehmen, dass wir damals dafür waren. Und ich denke mir, wenn man heute der Meinung ist, es müsste hier einen Lösungsansatz geben, dann würde es doch eine neue Motion brauchen. Vielleicht findet man in einer neuen Legislatur mitunter auch Mehrheiten. Aber wie gesagt, sie müssen dann einfach sehen, dass Sie in Ihren Reihen auch alle dafür sind, denn es waren damals nicht alle DU-Abgeordneten für diese Motion der Freien Liste. Ich möchte ja hier niemanden namentlich erwähnen, das können Sie alle selbst nachsehen. Aber wie gesagt, ich denke mir, im Sinne der Demokratie ist es grundsätzlich schon ein berechtigtes Anliegen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, wir sind hier in einem Gremium und da darf jeder sagen, was er denkt und auch so abstimmen, wie er will. Für mich ist es schon so, dass man jetzt mit dieser Vorlage, auch mit dem Auftrag - ich habe auch erwähnt, ich meine, es sind jetzt heute drei Motionäre anwesend, die meisten Motionäre sind nicht mehr im Landtag. Der Landtag ist hier in einer neuen Konstellation. Er kann jetzt durchaus der zuständigen Regierungsrätin den Auftrag geben, dass man über dieses Grundmandatserfordernis noch einmal nachdenkt, auch dass man - so, wie ich gesagt habe - einer Artikel bringt, worüber man auch abstimmen kann, dass dieses Grundmandatserfordernis fallen kann. Und dann wird der Landtag hier drin entscheiden. Man braucht 13 Stimmen dafür. Dann ist es dann so, wie es ist. Das ist unser Vorschlag. Und der Landtag ist neu zusammengesetzt, also er darf sich diese Fragen noch einmal stellen. Das ist nicht in Stein gemeisselt, aus meiner Sicht. Jetzt, hier, heute haben wir die Chance, der Regierungsrätin diesen Auftrag mitzugeben und das habe ich getan. Ich hoffe, man wird das auch schlussendlich so umsetzen wollen oder zumindest prüfen wollen und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag machen, damit der Landtag dann entscheiden kann. Danke. Ich hoffe einfach, dass die Mehrheit oder auch die Mehrheiten hier drin, die Grossparteien, sich dessen durchaus bewusst sind, dass wir hier schon ein bisschen um Kaisers Bart sprechen. Wir reden um 263 Stimmen, die hier dieses Problem ausgemacht haben und auf der anderen Seite ignorieren wir über 3'000 Stimmen, die anscheinend kein Problem sind. Demokratisch ist das nicht. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, ich nehme Ihren Auftrag und Ihren Wunsch gerne mit, die systemischen Bedingungen zum Grundmandatserfordernis hier - auch wenn das für mich ganz klar über den Auftrag dieser Motion hinweg geht - nochmals für die 2. Lesung skizzierend darzustellen. Ich habe aber bereits ausgeführt: Es handelt sich hier um eine komplexe Thematik und jetzt einfach in dem auch vorgegebenen Zeitprozess, wo gewünscht wird, diesen Bestandteil der Problematik für die Gemeindewahlen umzusetzen, wird es nicht möglich sein, jetzt einfach einen Gesetzesartikel zu ändern, ohne dann eben Vernehmlassungsprozesse und alle weiteren Aspekte, die hier einfliessen zu berücksichtigen. Aber selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihnen die uns vorliegenden Erfahrungen oder auch Ausführungen zum Grundmandatserfordernis auf die 2. Lesung noch differenzierter darzustellen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich denke, wenn man das so kurzfristig dann nicht hinbekommt, ja, dann kann ich nur sagen: Wir haben Zeit. Also wir haben hier überhaupt keine Eile. Dann müssen wir halt nochmals eine Gemeinderatswahl nach dem alten System durchführen. Wir werden trotzdem Gemeinderäte haben, das ist uns klar. Dann nehmen wir uns die Zeit, die wir brauchen: Wenn Sie, wenn das bis dahin nicht möglich ist, dann braucht es halt länger. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank für das Wort. Ich möchte hier nochmals zum Ausdruck bringen: Wir haben hier eine Motion mit einem klaren Auftrag vorliegen und den haben wir erfüllt. Wir werden die spezifischen weiteren Fragestellung auf die 2. Lesung vorbereiten, aber ich finde es schwierig, wenn Sie der Regierung den Auftrag geben, eine zweite Motion, die hier nicht Bestandteil von dieser Vorlage war, jetzt hier einfach einzupacken. Wie gesagt, bin ich gerne bereit, Ausführungen zu machen, was das bedeuten würde, was es für Möglichkeiten gäbe, was es hier zu prüfen gilt - einfach, um diesbezüglich den Ausblick möglicher Varianten zu geben. Aber ich glaube, es ist nicht der Auftrag dieser Motion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja dann habe ich Sie richtig verstanden, dann werden Sie auf die 2. Lesung diesen Auftrag nicht so umsetzen, wie ich gewünscht habe. Dann bin ich dann einfach für Nichteintreten. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ich denke mir, diese Vorlage geht in eine richtige Richtung, das dürfte unbestritten sein. Und die Regierung hat den Auftrag der Motion nach meinem Dafürhalten umgesetzt. Es hat hier eine klare Einschränkung gegeben, ich habe es im ersten Votum gesagt, dass man sich eben gemäss Gemeindegesetz an diese Restmandatsverteilung halten muss. Das war eine Einschränkung im Motionstext. Deshalb würde ich es jetzt schade finden, wenn wir diesen Schritt in die richtige Richtung nicht machen würden. Aber das andere Thema: Ich habe Verständnis für die Opposition, dass sie das hier einbringen will oder es erwähnt, aber ich würde doch empfehlen, eine Motion einzureichen. Dann sehen wir, ob diese Motion hier drin mehrheitsfähig ist und dann hat die Regierung auch einen klaren Auftrag und kann das dann mitunter auf die Gemeinderatswahlen 2023 einbringen. Aber für die nächsten Gemeinderatswahlen ist das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, den wir tun sollten. Ich denke mir, deshalb bin ich für Eintreten. Und wie gesagt, die Regierung hat nach meinem Dafürhalten diese Motion korrekt beantwortet.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Frau Landtagvizepräsidentin. Ja, ich glaube jetzt geht das alles ein bisschen zu weit. Ich glaube, nochmals eine Motion einzureichen, ist wirklich sinnlos. Ich denke mir, der Landtag kann auf die 2. Lesung eine Gesetzesänderung beantragen und wenn das eine Mehrheit findet, findet es eine Mehrheit und wenn es keine findet, so ist das auch zu akzeptieren. Aber es geht hier wirklich - Sie haben die Anliegen gehört: Wenn die Parteien «Rot» und «Schwarz» denken, dass dies die demokratisch beste Lösung ist, dann sollen sie das durchdrücken. Ende der Durchsage. Das ist zu akzeptieren, nicht mehr und nicht weniger. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Genau. Eigentlich gibt es dem nichts mehr beizufügen. Schade ist es einfach, dass man dass jetzt nicht im gleichen Zuge behandeln will. Das habe ich jetzt verstanden und von dem Sinn her kann man eigentlich hier kaum Ja sagen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gemeindegesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 71 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 71 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 Abs. 2 bis 5 werden aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 79 Abs. 2 bis 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 31 erledigt.
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