Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Nr. 48/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir kommen nun zu Traktandum 33: Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Auch diese Vorlage behandeln wir in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 48/2018 und steht zur Diskussion:Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren. Im Jahr 2001 haben die Schweiz und Liechtenstein die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Der schweizerische Bundesrat hat anfangs März dieses Jahres diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung beschlossen. Mit den Änderungen werden Bestimmungen ins nationale Recht aufgenommen, die zur Einführung eines europäischen Dienstes zur elektronischen Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren erforderlich sind. Die Abgabenerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch vereinfacht. Ausländische Transporteure dürfen im Rahmen dieses sogenannten «European Electronic Toll Service» - kurz «EETS» - Erfassungsdienstleister beauftragen. Diese können ihnen Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung tätigen.Zudem sollen den Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug durch verfahrenstechnische Anpassungen Rechnung getragen sowie noch nie angewandte Bestimmungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung aufgehoben werden. Liechtenstein ist vertraglich verpflichtet, derartige Rechtsänderungen ins liechtensteinische Recht zu übernehmen. Anders als in der Schweiz lässt unsere Verfassung aber keine Gesetzesänderungen oder gesetzesvertretende Verordnungsbestimmungen zu. Aus diesem Grund sind neben den schweizerischen Gesetzesbestimmungen verschiedene schweizerische Verordnungsbestimmungen auf Gesetzesstufe ins liechtensteinische Recht zu übernehmen. Abänderungen des Schweizerischen Rechts sind bereits am 1. Mai 2018 in Kraft getreten. Um Einheitlichkeit mit der schweizerischen Rechtslage in Bezug auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe zu schaffen, beantragt die Regierung abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und stimme auch diesem Antrag zu. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, ich kann mich dem Votum der Abg. Violanda Lanter-Koller vollumfänglich anschliessen. Zusammengefasst müssen wir festhalten, dass Liechtenstein durch den Vertrag mit der Schweizer Eidgenossenschaft betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe verpflichtet ist, die Rechtsänderung ins nationale Recht zu übernehmen. Einen Handlungsspielraum scheint es aufgrund dieser Konstellation de facto nicht zu geben. Eintreten steht für mich somit auch ausser Frage und auch dem Antrag der Regierung kann ich zustimmen. Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort. Die Regierung beantragt beim Landtag mit dieser Vorlage heute die abschliessende Abänderung des seit 2001 bestehenden Schwerverkehrsabgabegesetzes. Das Gesetz regelt die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, welche als eine Lenkungsabgabe zur Entlastung der Umwelt für Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht konzipiert ist und für alle Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der Schweiz und Liechtenstein gilt. Es handelt sich also um eine Maut. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von meinen Vorrednern bereits sehr gut zusammengefasst und ich muss das nicht mehr tun. Ich habe einfach noch eine Frage an den Herrn Vizeregierungschef: Gemäss dem bestehenden Art. 28 des Schwerverkehrsabgabegesetzes unterliegt der Nettoertrag aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe einer Zweckbindung. Ein Drittel des Nettoertrags wird «für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr entstehen, verwendet», so das Gesetz. Betrachten wir die im Liechtensteiner Rechenschaftsbericht 2017 auf der Seite 424, Kapitel 3.6, ausgewiesene Verwendung der Mittel, sehen wir, dass der Ertrag gut CHF 12 Mio. und das errechnete Drittel CHF 4 Mio. betrugen. Wir sehen aber auch, dass im Berichtsjahr 2017 zum einen viel weniger als ein Drittel, nämlich nur gerade CHF 1,4 Mio. eingesetzt wurden und dass zum anderen die nicht verwendete Differenz von rund CHF 2,6 Mio. einem schon aus den Vorjahren geäufneten Topf von CHF 18,5 Mio. zugeschlagen wurden, womit in diesem Topf nun CHF 21,1 Mio. geäufnet sind, welche die Regierung auf die neue Rechnung 2018 vorträgt. Eigentlich ist eine Äufnung in einem Topf beziehungsweise eine Nicht-Verwendung nicht im Gesetz explizit vorgesehen, sie wird aber zum wiederholten Male vorgenommen. Erhebliche Beträge werden hier entgegen der Intention des Gesetzes zurückgehalten, nicht investiert oder eben geäufnet, im letzten Jahr gar wieder CHF 2,6 Mio. Was ist dazu die Meinung des Herrn Vizeregierungschefs?Seitens der Fraktion der Freien Liste gibt es, ausser der vorhin gestellten Frage, keine offenen Themen und ich kann sowohl Eintreten als auch eine abschliessende Behandlung befürworten. Danke schön.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie bereits ausgeführt, geht es beim vorliegenden Bericht und Antrag um den verpflichtenden Nachvollzug der schweizerischen Rechtsvorschriften für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Inhaltlich wurde bereits alles zusammengefasst und vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung auch die abschliessende Behandlung der Vorlage. Ich möchte noch kurz die Frage der stv. Abg. Helen Konzett beantworten: Sie haben mich nach der Zweckbindung gefragt und wie meine Meinung dazu ist, dass hier ein Topf geäufnet wurde beziehungsweise wahrscheinlich auch die Frage, warum ich nicht der Meinung bin, dass man diesen endlich verwenden sollte. Ihr Fraktionskollege Thomas Lageder hat mich diesbezüglich dieses Jahr auch schon gefragt und ich habe da auch schon die Ausführungen zu diesem angeblichen Topf oder eben Nicht-Topf gemacht, wie das funktionieren kann. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass - um eben diese Gelder dann in die laufende Rechnung wieder aufzunehmen und auszugeben - entsprechende gesetzliche Grundlagen da sein müssen, damit wir das Geld auch verwenden können. Es ist heute so, dass wir es nicht ausschöpfen, dass wir die Gelder nicht in dem Ausmasse nutzen und dass wir eben das Potential haben, in diesem Bereich mehr auszuschöpfen und mehr zu nutzen, was man also aus meiner persönlichen Sicht auch tun sollte, wenn eben entsprechende Dinge anstehen. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 22 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir nehmen die 2. Lesung vor.Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir können weiter lesen.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir können weiter lesen.Art. 22 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 22 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterlesen.II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können über II. abstimmen.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 33 erledigt.-ooOoo-