ÜBEREINKOMMEN GEGEN DOPING VOM 16. NOVEMBER 1989 (NR. 1/2000)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zu Punkt 15 unserer Tagesordnung: Übereinkommen gegen Doping vom 16. November 1989. Der Bericht und Antrag Nr. 1/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Marco Ospelt:
Den Bericht betreffend das Übereinkommen gegen Doping vom 16. November 1989 begrüsse ich ausdrücklich. Ich werde dem Antrag der Regierung folgen, diesem Übereinkommen zuzustimmen. Schon bei der Behandlung des Sportgesetzes haben wir uns über die Bedeutung des Sports für die Erhaltung der Gesundheit, die geistige und körperliche Erziehung, die Förderung der internationalen Verständigung und auch für das Image unseres Landes unterhalten. Wir haben auch festgehalten, dass Doping diese positiven Wirkungen des Sports in Frage stellt. Jeder für sich persönlich, die Sportverbände in ihrem Bereich, Staat und Gesellschaft haben alles Interesse, die missbräuchliche Verwendung von leistungssteigernden Substanzen und Methoden zu ächten und zu verhindern. Besonders positiv finde ich die Forderung nach Information und Erziehungsprogrammen, um die Gesundheitsgefahren und die Schädigung der ethischen Werte durch Doping im Sport deutlich zu machen. Die Ratifizierung des Übereinkommens gegen Doping ist geeignet, unseren festen Willen zu untermauern und unsere Bemühungen zu unterstützen. Die internationale Zusammenarbeit, konkreter der Rückgriff auf Ressourcen, die uns im Land nicht zur Verfügung stehen, wird erleichtert. In diesem Zusammenhang hat mich Zweierlei erstaunt. Erstens die mühsamen Diskussionen über die Definition des Begriffes "Doping" anlässlich der Beratung des Sportgesetzes. Ich frage mich, warum die Frau Sportministerin sich so vehement sträubte, überhaupt eine Definition in das Gesetz aufzunehmen. Warum wurde schliesslich die Definition der WHO übernommen, nachdem doch sicher damals schon bekannt war, dass wir in Kürze das vorliegende Übereinkommen ratifizieren werden. Ich halte die Begriffsbestimmung, wie sie in Art. 2 des Übereinkommens vorgenommen wird, für sehr brauchbar. Jetzt haben wir halt zwei Definitionen. Jene der WHO und diese hier. Noch mehr bin ich verwundert darüber, dass die Regierung nicht die betroffenen Sportverbände um ihre Meinung gefragt hat, bevor sie den Landtag aufruft, dem Übereinkommen gegen Doping zuzustimmen. Wir wissen um die Unstimmigkeiten zwischen der Frau Sportministerin und den Verbänden bei der Umsetzung des Sportgesetzes. Ich finde, die Regierung hat hier eine Gelegenheit verpasst, ihren guten Willen zu dokumentieren und die Mitarbeiterverbände zu fördern. Zumal für mich gewisse Formulierungen des Übereinkommens gegen Doping schon die Frage aufkommen lassen, ob diese Bestimmungen für unser Land grössenverträglich seien. Zum Beispiel, wenn wir uns als Vertragspartei nach Art. 5 dazu verpflichten, in unserem Hoheitsgebiet mindestens ein Doping-Kontroll-Laboratorium einzurichten, welches dann noch internationalen Erfordernissen genügen soll. Mich hätte die Meinung der Sportverbände, insbesondere des LOSV, zu diesen Bestimmungen wirklich interessiert. Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, Herren Abgeordnete. In der Präambel zum Übereinkommen gegen Doping kommt deutlich zum Ausdruck, wie wichtig es ist, dass der Sport, sollen seine ethischen Grundsätze und erzieherischen Werte weiterhin hochgehalten werden, auch optimalen Schutz von staatlicher Seite bekommt. Sport soll auch in Zukunft für die Erhaltung der Gesundheit und die geistige und körperliche Erziehung eine gebührende Rolle spielen können. Da Sport, vor allem Spitzensport, immer mehr in Bereiche vorstösst, wo es zum Teil um sehr grosse Geldbeträge geht, ist die Versuchung sehr gross, alles, auch Verbotenes zu unternehmen und zu denjenigen zu gehören, die über den Sport Medienbeachtung und Medienruhm erlangen und so möglicherweise ans grosse Geld kommen. Neben den gesundheitsschädigenden Auswirkungen beeinflusst Doping die Struktur des sportlichen Wettkampfes auf sehr unfaire Art und Weise. Doping liegt nicht im Interesse der Sportlerin und des Sportlers, denn jeder Sieger zieht es vor, ohne Doping zu gewinnen. Trotzdem besteht der Anreiz, zu unerlaubten, leistungssteigernden Mitteln zu greifen, weil viele Sportlerinnen und Sportler lieber mit Doping gewinnen, als ohne Doping verlieren, besonders dann, wenn es um grosse wirtschaftliche Interessen geht. Das Gesundheitsrisiko und die Verletzung des sportlichen Fairplays rechtfertigen eine konsequente Dopingbekämpfung. Sehr häufig wird auf die Vorbildfunktion, besonders des Spitzensportes, hingewiesen. Sporttreibende Jugendliche brauchen Vorbilder, denen sie nacheifern können. Allerdings müssten die Vorbilder ihre Erfolge auf saubere Art erreichen, sonst schlägt diese Vorbildwirkung ins Gegenteil um. Bei Laisser-faire-Haltung gegenüber Doping im Sport wird der sportbegeisterte, manchmal sportgeblendete Jugendliche oft bedenkenlos, nicht auf seine Gesundheit achtend, seine Ziele weiterverfolgen. Das Übereinkommen trägt besonders diesem Aspekt auch Rechnung. Es verlangt in Art. 6, dass Vertragsparteien und Sportorganisationen auch erzieherisch tätig sind, indem sie Erziehungsprogramme und Informationsfeldzüge veranlassen. Diese Forderung wurde auch in Art. 18 des Sportgesetzes festgeschrieben. Das im letzten Dezember verabschiedete Sportgesetz ist die gesetzliche Basis, das Übereinkommen umzusetzen. Der Teil des Sportgesetzes, der die Massnahmen gegen Doping betrifft, war bei Schaffung des Gesetzes nach meiner Erinnerung unbestritten. Bezüglich Verantwortlichkeit und Durchführung der Massnahmen gegen Doping sehe ich noch eine Diskrepanz zwischen dem Übereinkommen und dem Sportgesetz. Im Sportgesetz werden mit der Umsetzung der Massnahmen gegen Doping nur die Dachorganisation, der LOSV, die Sportverbände und die Trägerschaften von Veranstaltungen betraut. Auf Seite 7 des Berichtes der Regierung werden zur Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens die Sportkommission und die Dienststelle für Sport als zuständig aufgeführt. Zurzeit wird die Verordnung zum Sportgesetz erarbeitet. Ich erwarte in dieser Verordnung, dass sowohl der Dienststelle für Sport als auch der Sportkommission Verantwortung und auch Aufgaben im Dopingbereich übertragen werden. Ich denke hier vor allem an Aufgaben gemäss Art. 6 - Informationskampagnen oder Erziehungsprogramme. Ich bin überzeugt, dass die Dachorganisation LOSV und die Sportverbände trotzdem noch viele und gute Arbeit zu leisten haben und sie auch leisten werden. Ich begrüsse dieses Übereinkommen, habe keine Einwände dazu. Gemäss Landtagsbeschluss tritt das zugehörige Gesetz bereits am 1. April 2000 in Kraft. Danke.Abg. Gebhard Hoch:
Die Ratifizierung dieses Übereinkommens gegen Doping wird im Landtag unbestritten sein. Zu kritisieren ist, dass keine Vernehmlassung stattgefunden hat, dass insbesondere keine Vernehmlassung beim LOSV erfolgte, obwohl im Sportgesetz, in Art. 21 und im vorliegenden Bericht und Antrag der LOSV und die Fachverbände für die Dopingkontrolle als zuständig bezeichnet werden. Ich bin am Freitag letzter Woche mit Spitzenfunktionären aus dem LOSV zusammengekommen und war mehr als überrascht, dass diese am letzten Freitag von der Existenz dieses Übereinkommens gegen Doping nicht Bescheid wussten. Andererseits hat der LOSV die ihm im Sportgesetz zugeordnete Aufgabe, nämlich die Dopingkontrolle, sehr wohl wahrgenommen und hat in letzter Zeit bereits Gespräche mit der zuständigen Dopingkontrolle in der Schweiz aufgenommen, weil die Funktionäre des LOSV den einzig richtigen Weg gehen, nicht versuchen, eine eigene Dopingkontrolle in Liechtenstein aufzuziehen, weil das aus praktischen Gründen unmöglich ist - darauf ist bereits im letzten Dezember-Landtag hingewiesen worden - sondern sie versuchen, mit der schweizerischen Institution eine Kooperation zu erreichen. Und wie ich mir sagen liess, sind diese ersten Verhandlungen sehr erfolgreich verlaufen. Es bestehen durchaus Möglichkeiten, dass so eine Zusammenarbeit möglich werden wird. Ich kann mir schlicht nicht erklären, warum die Regierung den LOSV im Vorfeld der Ratifizierung dieses Übereinkommens vergessen oder übergangen hat. Ich komme auch nicht umhin, bei dieser Gelegenheit auf die Probleme bei der Erarbeitung der Verordnung hinzuweisen. Sie sind ja nicht überrascht, Frau Regierungsrätin, dass dies heute angesprochen wird. Es ist ja auch schon in der Presse angekündigt worden. Mir und auch einigen anderen Abgeordneten ist der Korrespondenzwechsel zwischen der Regierung und dem LOSV bekannt. Auszüge davon sind auch in der Presse erschienen am letzten Samstag. Tatsache ist, dass der LOSV die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Verordnung verlassen hat. Ich muss deshalb auf die Sitzung des Landtages vom Dezember 1999, in welcher das Sportgesetz verabschiedet wurde, zurückblenden.Damals, Frau Regierungsrätin, mussten Sie sich massive Kritik anhören. Kritik deshalb, weil ohne Not dieses Sportgesetz durchgezwängt wurde. Das Sportgesetz, so wie es derzeit ist, muss als "Flickwerk" bezeichnet werden. Flickwerk deshalb, weil das Gesetz in sich nicht stimmig ist. Es sind, insbesondere vom Abg. Peter Sprenger, verschiedene Vorschläge eingebracht worden, Vorschläge, die mehrheitlich vom LOSV selbst stammen. Einzelnen Vorschlägen ist der Landtag gefolgt, anderen - aus mir nicht ohne weiteres erklärlichen Gründen - nicht. Deshalb ist eben das Gesetz in der jetzigen Form in sich nicht stimmig. Sie haben damals in der Sitzung des Landtages vom Dezember 1999 ausgeführt, Frau Regierungsrätin, dass im Grunde genommen die Meinungsdifferenzen zwischen der Regierung und einzelnen Abgeordneten, die sich zum Sportgesetz geäussert haben, gar nicht so weit auseinander liegen. Die Vorschläge, die gemacht wurden aus dem Plenum, sind von Ihnen ausdrücklich begrüsst worden. Sie haben gesagt: "Der Streitpunkt liegt ja eigentlich nur darin: Was kommt ins Gesetz und was kommt in die Verordnung. Aber wir werden das alles selbstverständlich berücksichtigen. Und wenn es jetzt nicht Platz findet im Gesetz, dann wird es halt in der Verordnung enthalten sein". Um Ihr Gedächtnis ein bisschen aufzufrischen und auch dasjenige der Abgeordneten, will ich einige Passagen aus dem Protokoll zitieren: Sie haben damals unter anderem gesagt: "Wir haben nur eine Meinungsverschiedenheit. Und diese besteht darin, was gehört ins Gesetz und was gehört in die Verordnung. Aber inhaltlich haben wir ziemlich ähnliche Vorstellungen und Zielsetzungen. Wir haben deshalb auch nicht grosse Gräben zwischen uns, sondern wir müssen heute uns einigen, was tun wir ins Gesetz und was in die Verordnung. Und in diese Verordnung können wir Ihre sehr wertvollen Vorschläge alle einfliessen lassen. Ich versichere Sie, diese Anregungen, diese Spezifizierungen, das wird in der Verordnung geregelt sein. Es wird uns erlauben, Spitzensportler flexibel aufgrund der Verordnung zu fördern". Und weiter, etwas später sagen Sie dann: "Dieses Gesetz bietet uns die Grundlage, zügige Verordnungen auszuarbeiten, die griffig sind, die auch angepasst werden können, wenn sie anpassungsbedürftig sind, die wir auch je nach Verband abstufen können. Jeder Verband hat andere Bedürfnisse. Bitte, glauben Sie uns den guten Willen, wir wollen das sehr gut machen in den Verordnungen und wir denken, wir können das im Gesetz nicht so gut machen. Das ist unser Beweggrund, dass wir hier Ihre Anregungen, die ich noch einmal als sehr wertvoll bezeichne, in die Verordnungen aufnehmen wollen. Es ist die Zielsetzung, dass die Verordnungen bis 1. April 2001 vorliegen. Wenn wir heute das Gesetz verabschieden, ermöglicht uns das, die Verordnungen auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe ist bestimmt und wird in drei Monaten die Verordnungen ausarbeiten".Wenn ich nun Ihre Ausführungen im "Volksblatt"-Interview vom letzten Samstag lese, dann verstehe ich eigentlich nicht mehr, wie Sie noch im Dezember 1999 solche Aussagen machen konnten. Ich nehme nicht an, dass Sie das vergessen hatten bis da her. Aber die Widersprüche, die ich da feststelle, sind eklatant. Der Präsident des LOSV, Josef Eberle, sagt: "Im Laufe der Verhandlungen hat sich herausgestellt, dass es nur um das Geld geht. Unser Vorschlag wurde zur Gänze abgelehnt. Die wichtigsten Punkte wurden gestrichen. Die Ziele, die wir mit dem Spitzensportausschuss erreichen wollten, können mit dieser Verordnung jedoch nicht erreicht werden".Und Sie sagen dann: "Natürlich ist es nicht einfach, eine neue Verordnung auszuarbeiten. Man hat das Gesetz einhalten müssen. Man kann jetzt nicht etwas, was im Widerspruch zum Gesetz steht, in die Verordnung integrieren". Ein klarer Widerspruch von dem, was Sie im Dezember-Landtag gesagt haben. "Wir haben auch ein Sportseminar durchgeführt, an welchem die Grundzüge des Verordnungsentwurfes diskutiert wurden. Man hat alles zum Wohle des Spitzensportes in die Wege geleitet". Von Teilnehmern dieses Sportseminars höre ich, dass es dort ziemlich chaotisch zu und her gegangen sei. Dann: "Jetzt ist der Entwurf in der Vernehmlassung, und ich hoffe auf einige Reaktionen". Der LOSV hat sehr nachdrücklich ersucht, diesen Entwurf jetzt nicht in die Vernehmlassung gehen zu lassen, weil eben kein Konsens bestand und sich der LOSV zurückgezogen hat. Und trotzdem haben Sie jetzt diesen unausgereiften Entwurf der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Und dann, und das ist eigentlich das, was mich positiv stimmt, dann haben Sie gesagt: "Man kann die Inkraftsetzung auch noch verschieben". Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass man jetzt diese Verordnung "durchzwängt" ohne Übereinstimmung mit dem LOSV, dem eben im Sportgesetz eine sehr wesentliche, bedeutende Rolle zukommt. Es muss unter allen Umständen hier ein Konsens mit dem LOSV gefunden werden. Ich möchte nicht auf den Verordnungsentwurf eingehen, das ist nicht Sache des Landtages. Ich möchte aber nur den Appell und die Bitte an Sie richten: Nehmen Sie das Gespräch mit dem LOSV wieder auf, nehmen Sie ihn wieder ins Boot und versuchen Sie - nicht versuchen Sie - es muss gelingen, im Konsens diese Verordnung zu verabschieden.Abg. Alois Beck:
In Art. 5 dieses Übereinkommens sind wie gesagt diese Laboratorien erwähnt. Es heisst ja hier, dass jede Vertragspartei verpflichtet ist, in ihrem Hoheitsgebiet mindestens ein Doping-Kontroll-Laboratorium einzurichten. Es wurde bereits ausgeführt, dass dies wenig praktikabel sei, zumindest dürfte es wirtschaftlich Unsinn machen. Jetzt habe ich aber nicht im Antrag der Regierung gesehen, dass hier irgendwelche Vorbehalte oder andere Ausführungen gemacht werden. Heisst dies nun, dass die Regierung plant, ein solches Laboratorium auf unserem Hoheitsgebiet einzurichten, wonach wir ja gemäss Übereinkommen uns dazu verpflichten?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich möchte dem Abg. Lorenz Heeb vorerst danken für seine sachlichen Ausführungen zum Übereinkommen und auch gleich zuerst seine Frage beantworten, die betroffen hat die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens, die auf Seite 14 erwähnt sind und mit der die Dienststelle für Sport beauftragt werden soll. Da möchte ich einfach klarstellen, dass es darum geht, die aus dem Abkommen resultierenden Berichtspflichten zu übernehmen, die, dem Europarat, dem Sekretariat mitzuteilen, wie Liechtenstein dieses Abkommen eben anwendet. Da geht es um administrative Aufgaben. Und das schliesst nun selbstverständlich nicht aus, dass die Regierung mit der Durchführung der Dopingkontrollen eine auswärtige, eine private Organisation, eben beispielsweise die Dachorganisation beauftragt. Dass die Dienststelle und die Sportkommission Aufgaben und Verantwortung übernehmen werden bei der Verwaltung des Abkommens, bei der Umsetzung, das ist uns hier ganz klar.Dann möchte ich gleich die Frage auch vorwegnehmen des Abg. Alois Beck. Er hat sich auf Art. 5 bezogen, wo es um die Laboratorien geht. Wenn Sie den ganzen Art. 5 Abs. 1 gelesen haben, haben die Vertragsparteien die Wahl. Gemäss Bst. a können sie so ein Laboratorium einrichten oder gemäss Bst. b können sie den Sportorganisationen dabei behilflich sein, zu einem solchen Laboratorium im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei Zugang zu erhalten. Hier ist also eine Oder-Bestimmung eingebaut. Wir können entweder im Labor Risch beispielsweise solche Tests durchführen lassen oder, wie das ganz klar hier steht, in der Schweiz, in Österreich, ein Laboratorium benützen oder um die Benützung ersuchen.Dann möchte ich doch einige Ausführungen machen zu den Voten der Abgeordneten Hoch und Ospelt. Vielleicht möchte ich vorausschicken, dass Sie mir die Freude nicht verderben können. Ich freue mich, dass dieses Land ein Sportgesetz erhalten hat. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem Weg zu einem organisierten Sport gut vorankommen. Ich bin überzeugt, dass wir auch für den Spitzensport schlussendlich nach Durchführung aller Verfahren gute Verordnungen haben werden. Und ich bin überzeugt, dass es sowohl dem Sport wie dem Spitzensport, wie den jungen und älteren Sporttreibenden zugute kommen wird. Meine Absichten sind klar. Ich habe einen klaren Weg, ich habe klare Ziele. Ich habe mittlerweile auch Ihre Absichten erkannt und auch Ihre Strategie durchschaut. Aber wie gesagt: Das ficht mich nicht an. Sie können mich nicht aus der Ruhe bringen und Sie können mir die Freude nicht verderben. Vielleicht zuerst zum Thema "Vernehmlassung": Der Vorwurf kam von den Abgeordneten Ospelt und Hoch. Die Regierung hat bisher noch bei keinem Beitritt zu einem internationalen Abkommen eine Vernehmlassung durchgeführt. Es ist mir kein Fall erinnerlich, wo dies geschehen wäre. Die Regierung prüft derzeit, ob sie bei der Sozialcharta allenfalls eine Vernehmlassung durchführen will. Das wäre das erste Mal, weil die Sozialcharta doch sehr viele Wirkungen haben wird auf viele Organisationen und Verbände in diesem Land. Aber sonst entspricht es nicht der Praxis, bei Übereinkommen Vernehmlassungen durchzuführen, weil an einem Übereinkommen, das von verschiedenen Vertragsparteien ja geschlossen worden ist, kann innerstaatlich nichts mehr geändert werden. Innerstaatlich kann es umgesetzt werden und die Umsetzung erfolgt nach dem Beitritt. Das vielleicht kurz zur Vernehmlassung. Also wir beabsichtigen auch in Zukunft nicht, Vernehmlassungen bei Beitritten zu internationalen Abkommen durchzuführen.Dann nur ein kleines Missverständnis, also dass der LOSV von der Existenz dieses Dopingübereinkommens erst an diesem Freitag erfahren haben sollte, lässt darauf schliessen, dass niemand vom LOSV die zwei Berichte und Anträge der Regierung gelesen hat zur Erarbeitung des Sportgesetzes. Das Dopingabkommen war sowohl im Bericht der Regierung vom Sportgesetz, also im ersten Bericht erwähnt, wie auch wieder in der Stellungnahme. Wir haben damals schon Ausführungen gemacht, dass eben nach In-Kraft-Treten des Sportgesetzes das Dopingabkommen kein Problem mehr ist, also dass der Beitritt leicht vollzogen werden kann und aufgrund des Gesetzes dann alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Also wir haben hier niemand vergessen, schon gar nicht jemand übergehen wollen. Und dass hier immer solche Unterstellungen eigentlich gemacht werden, ist mir schon klar wieso. Es kann mich wirklich nicht kränken, weil ich sehe genau die Absichten dahinter. Ich hoffe dann, dass eben bei der Leistungsvereinbarung, die man ja mit dem LOSV abschliessen wird, alle diese Fragen und Missverständnisse auch ausgeräumt werden können. Das betrifft jetzt den Bereich Doping. Nun, nachdem Sie auch aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom Dezember vorgelesen haben und die Verordnung zum Spitzensport ins Feld führen, verschiedene Artikel im "Liechtensteiner Volksblatt" zitieren, muss ich auch hier kurz Ausführungen machen. Es ist ja bezeichnend, dass die Diskussion jetzt über diese Zeitungen laufen muss. Wir sind ja in einem offenen Verfahren, im Vernehmlassungsverfahren. Man kann der Regierung schreiben. Man kann der Regierung aber auch den Wunsch deponieren, dieses Vernehmlassungsverfahren vielleicht miteinander in einer Sitzung durchzuschauen. Ich möchte aber dennoch kurz zu dieser Erarbeitung des Verordnungsentwurfs ein paar Aussagen machen. Dieser Verordnungsentwurf wurde in seinen Grundsätzen in fünf Sitzungen einer Arbeitsgruppe unter Einbindung des LOSV erarbeitet. Es waren also dort zwei Mitglieder des LOSV zugegen. Und in seiner jetzigen Form beruht der Vernehmlassungsentwurf auf einer grossen wertvollen Mitarbeit dieser zwei LOSV-Mitglieder. Der Entwurf wurde dann in verschiedenen Sitzungen durch die einzelnen Mitglieder verändert, verbessert. Idee ist es auch, einen Spitzensportausschuss, bestehend aus Vertretern der Sportkommission, des LOSV, der Aktiven und aus der Wirtschaft einzuberufen, um die fachgerechte Abwicklung dieses anspruchsvollen Teils der Sportförderung optimal zu koordinieren. Also das lag dem Konzept der Arbeitsgruppe zugrunde. Nach der 5. Sitzung dann und nach der Abhaltung des Sportseminars - das übrigens nach meinem Eindruck nicht chaotisch war, sondern konstruktiv, wir haben uns dort von 8.30 Uhr morgens bis 22 Uhr abends sehr freundschaftlich, sehr sportlich, sehr fair mit diesen Texten auseinander gesetzt - also nach diesen Sitzungen, nach diesem Sportseminar konnten sich die Vertreter des LOSV dann plötzlich nicht mehr mit der Idee der Verordnung als Ganzem einverstanden erklären. Sie bemängelten die fehlenden Kompetenzen des Ausschusses. Und hier musste sowohl der Vertreter in der Arbeitsgruppe wie dann auch ich sagen, man kann natürlich nicht die Grenzen des Gesetzes verlassen. Also wenn im Gesetz bestimmt ist, welche Kompetenzen die Sportkommission hat gemäss Gesetz, können dieser Sportkommission gemäss Verordnung, die unter dem Gesetz ist, nicht einfach Kompetenzen weggenommen werden und diese etwa diesem Spitzensportausschuss zugesprochen werden. Das wäre klar gesetzwidrig. Und das habe ich ihnen auch in diesem Schreiben zu erklären versucht, dass wir halt im gesetzlichen Rahmen bleiben müssen, dass Sie ebenfalls in Kopie bekommen haben, das Sie aber nicht zitiert haben, weder heute noch bei Ihren Ausführungen im "Volksblatt".Dann war ein Wunsch auch noch dieser zwei LOSV-Vertreter, dass eben dieser Spitzensportausschuss weitere Aufgaben übernehmen sollte. Er sollte zum Beispiel in der Sportmedizin Aufgaben übernehmen. Er sollte Limiten und Beschickungen für Olympische Spiele vornehmen, er sollte Coaching für Verbände machen usw. Also Aufgaben, die heute der LOSV schon wahrnimmt, die bei ihm sehr gut aufgehoben sind und die eben jetzt nicht in dieses staatliche Gremium, welches der Spitzensportausschuss sein wird, hinübergeführt werden sollen. Hier würden personelle Mittel fehlen und hier wäre der Spitzensportausschuss sicherlich auch überfordert. Das einfach zur Erläuterung, welche Punkte so diskutiert worden sind, wie die verschiedenen Auffassungen waren. Wie gesagt: Wenn Sie wirklich am Vernehmlassungsentwurf interessiert sind, können Sie diesen entweder bei mir direkt beziehen oder auch in der Regierungskanzlei. Ich würde es sehr schätzen, wenn Sie sich an der Vernehmlassung beteiligen. Sie ist noch offen bis 22. März. Ich hoffe, dass die anderen Verbände ihre Anregungen und Ergänzungen einbringen. Die Vernehmlassung ist überhaupt noch nicht verabschiedet. Und ich wiederhole noch einmal: Die Zielsetzung war sicherlich 1. April. Wenn wir diesen Zeitpunkt nicht schaffen, ist das absolut kein Unglück, überhaupt nicht. Wenn die Verordnung am 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli in Kraft tritt, können die Gelder einfach rückwirkend fliessen, weil das Gesetz ab 1. April in Kraft ist. Das Jahresbudget ist für das Jahr 2000. Und ob jetzt ein Geld im Mai ausbezahlt wird oder im September, ich glaube, damit werden wir leben können. Das Ziel ist, eine gute Verordnung, eine Verordnung die von den Verbänden unterstützt wird. Diese müssen sie auch umsetzen und nicht eine schnelle Verordnung. Und Herr Abg. Hoch: Sie können mich einfach nicht ins Bockshorn jagen. Vielleicht wünschen Sie das. Aber ich finde es eher grotesk, wie Sie dieses Thema missbrauchen. Ich möchte das wirklich auch wieder auf eine sachliche Ebene bringen. Es ist noch nicht die Zeit, wo das über die Zeitungen polemisch abgehandelt werden muss, weil die Zeit ist noch die, wo wir uns intern koordinieren. Vielen Dank.Abg. Gebhard Hoch:
Frau Regierungsrätin. Ich verwehre mich gegen Ihre letzten Ausführungen. Ich gebrauche nicht das Adjektiv, das angebracht wäre. Niemand will Ihnen die Freude am Sportgesetz vergällen, ich zuallerletzt. Nur, im Moment habe ich Mühe, ich meinerseits, Freude zu zeigen über das Sportgesetz und die Verordnung, die in Ausarbeitung ist. Es nützt überhaupt nichts, wenn Sie einfach so, wie Sie schon grossspurig und blumig im letzten Dezember gesprochen haben: "Alles wird wunderbar, Ihre Vorschläge sind hoch willkommen und wir werden eine Superlösung machen". Und wenn Sie heute sagen, "am Schluss wird auch für die Spitzensportler eine gute Lösung gefunden werden", das hilft weder den Spitzensportlern noch irgendjemand. Da müssen Sie Taten setzen, Sie müssen sich dafür einsetzen, dass es eben zu dieser Lösung kommt. Im Moment stehen die Anzeichen nicht besonders gut. Dann müssen Sie mir schon einmal erklären, nicht einfach so vage Andeutungen machen, dass Sie meine Strategie durchschaut haben. Was für eine Strategie habe ich denn? Sagen Sie es, äussern Sie sich bitte im Anschluss daran. Und die bösen Absichten, die Sie mir unterstellen, da müssen Sie auch ein bisschen konkreter werden, was ich denn für böse Absichten habe. Böse haben Sie nicht gesagt - Absichten - aber ich hab das jetzt hineininterpretiert, das haben Sie wahrscheinlich gemeint. Gut. Ich muss mich nicht, Frau Regierungsrätin, über den Sport profilieren. Ich war über 30 Jahre lang in verschiedensten Funktionen im Sport aktiv und dann auch im Sportmanagement tätig. Das nimmt man mir ab, dass mir der Sport am Herzen liegt. Darum setze ich mich auch für den Sport ein. Der Spitzensportausschuss: Da geht es ja um die Kompetenzen. Der LOSV hat diesbezüglich ganz klare Vorstellungen, welche Kompetenzen der Spitzensportausschuss haben muss. Es gibt auch im Sportbeirat sehr grossen Sachverstand, aber ganz klar auch im LOSV. Da muss man sich eben zusammensetzen. Und auch wenn es relativ lange dauert, muss man zu einer guten Lösung kommen. Wenn Sie heute sagen, dass man sich selbstverständlich an die Grenzen des Gesetzes halten muss, dass man nicht neue Sachen in die Verordnung hineingeben kann. Ja was glauben Sie denn? So naiv sind wir ja auch nicht. Wir wissen, dass eine Verordnung abgestützt sein muss auf das Gesetz. Darum haben eben Ihre Ausführungen im Dezember keinen Sinn gemacht, damals, wo Sie sagten, alle Ihre guten Vorschläge, wenn sie jetzt halt nicht ins Gesetz kommen, kommen sie in die Verordnung hinein. Das wusste man damals schon, dass das nicht möglich war. Den Vernehmlassungsentwurf habe ich sehr wohl. Es ist aber nicht meine Aufgabe, hier eine Lösung zu finden. Da gibt es Leute mit sehr viel Sachverstand, eben im Sportbeirat, im LOSV. Und was ich bis jetzt immer vermisse: Ich habe einen Appell an Sie gerichtet, Sie sollen den LOSV wieder ins Boot holen. Und da möchte ich, dass Sie das tun. Und nur in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Gremien muss eine Lösung gefunden werden. Und nochmals: Das einzige Positive ist, dass Sie jetzt von diesem 1. April abrücken und sagen: "So grosse Eile ist jetzt nicht mehr geboten". Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte schon darauf hinweisen, Herr Abg. Hoch. Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie und alle Angehörigen Ihrer Fraktion wissen, dass Verordnungen nur im Rahmen der Gesetze erlassen werden können. Aber der LOSV - wenn ich so Ihren Ausführungen folge, und nachdem was ich in der Zeitung gelesen habe - der scheint das nicht zu wissen, denn der scheint im Rahmen der Verordnung dem sog. Spitzensportausschuss, von dem man im Gesetz nichts findet, Kompetenzen zumessen zu wollen, die er eben vom Gesetzgeber nicht erhalten hat. Das geht eben nicht. Wenn dann ein Vernehmlassungsteilnehmer wie der LOSV beleidigt sich zurückzieht und sagt: Dann machen wir überhaupt nicht mehr mit, dann ist es meiner Meinung nach ganz generell, ganz gleich, um was für ein Thema es geht, keine Lösung, hier im Landtag zu sagen: Das, was der LOSV will, das muss einfach umgesetzt werden, und der Spitzensportausschuss muss einfach die Kompetenzen haben, die der LOSV als Gremium, als Institution mit dem entsprechenden Fach- und Sachverstand ausgearbeitet hat oder vorschlägt. Das geht eben nicht. Wir haben eben einen Art. 92 Abs. 1 der Verfassung, wonach Verordnungen nur im Rahmen der Gesetze erlassen werden dürfen. Das ist eine relativ strenge formalistische Vorschrift, wesentlich strenger als in der Schweiz z.B., aber an die hat sich die Regierung zu halten. Und wenn dann ein Fachverband, ganz gleich auf welchem Gebiet, noch so sehr drängt und noch so sehr stürmt, und entsprechende Lobbyisten hier im Landtag immer wieder so tun, als ob es ohne 100%ige Erfüllung von deren Wünschen einfach nicht ginge, das nützt nichts. Über die Entscheidung des Gesetzgebers werden wir uns - auch wir - solange das Gesetz nicht geändert ist, nicht hinwegsetzen können.Abg. Marco Ospelt:
Nach meiner Erkenntnis war das genau der Grund der Auseinandersetzung während der Beratung des Sportgesetzes, nämlich, dass man die Wünsche eigentlich des LOSV damals gekannt hat und dass die Aussage, das werde dann in den Verordnungen umgesetzt, ja eigentlich damals die Schwierigkeiten erkennen liess, die diese Umsetzung, diese Anregungen, die ja Anregungen aus den Reihen des LOSV waren, die Schwierigkeiten, die diese Umsetzungen dann bringen würde. Irgendwie sind wir hier fast in einer Diskussionsgrundlage wie Verfassungskommission und Fürst. Und ich denke, es ich auch hier wichtig, dass dieser LOSV wieder ins Boot kommt. Das war ja auch die Intention eigentlich unserer Intervention, nämlich den Sachverstand, der hier im LOSV vorhanden ist, nicht brachliegen zu lassen. Sie hatten angemerkt, Frau Sportministerin, dass in der Sozialcharta überlegt werde eine Vernehmlassung zu machen, weil da viele Verbände betroffen seien, viele Institutionen betroffen seien. Wir finden, auch bei diesem Sportgesetz oder bei der Umsetzung dieses Dopingübereinkommens sind viele - viele ist ein relativer Begriff - sind Verbände betroffen. Und es wäre eine Gelegenheit gewesen für Sie als Vertreterin der Regierung, hier diese Verbände wieder in Ihr Boot zu holen. Es ist eigentlich schade, dass Sie das verpasst haben. Es ist auch schade, dass Sie das jetzt persönlich nehmen. Es war nicht persönlich gemeint, es war eigentlich mehr als Hilfe gemeint. Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber es geht doch um ganz etwas anderes, Herr Abg. Marco Ospelt, bei dieser Frage: Vernehmlassung - ja oder nein. Die Frau Regierungsrätin hat sehr richtig auf eines hingewiesen. Es ist von der Regierung noch nie, noch überhaupt nie, bei keinem einzigen internationalen, multilateralen Übereinkommen, dem man irgendwann, Jahre, nachdem es vereinbart wurde von anderen Staaten, beigetreten ist, ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Warum wohl nicht? Weil es gar nichts mehr zu ändern gibt. Ein Vernehmlassungsverfahren führt man doch dort durch, wo die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmer einfliessen können in eine Überarbeitung, in eine Neufassung einzelner Bestimmungen oder des ganzen Übereinkommens. Das hat bei internationalen Verträgen nur dann einen Sinn, wenn ein Übereinkommen, wenn ein Vertrag erst in Ausarbeitung ist, so wie es zum Beispiel im Vorfeld der Unterzeichnung des EWR-Abkommens war, wo jahrelang Verhandlungen stattgefunden haben vor dem 2. Mai 1992. Dort war das natürlich sinnvoll, mit den Verbänden zu reden und zu sagen: Jetzt sind die Vorschläge so und so. Was meint ihr? Was sollen wir sagen? Auf was sollen wir hinarbeiten? Wenn Sie aber wie hier ein Übereinkommen haben, das vor elf Jahren unterzeichnet worden ist von den Gründerstaaten, von Liechtenstein selbst auch schon vor einigen Jahren unterzeichnet worden ist, und es geht jetzt nurmehr darum: Sagt der Landtag Ja oder Nein zur Ratifikation. Wir können nicht, wie von einem Votanten gesagt wurde - ich glaube, es waren ohnehin Sie, Herr Abg. Ospelt, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher - zu einzelnen Artikeln Vorbehalte anbringen, weil das gar nicht vorgesehen ist in diesem Übereinkommen. Vorbehalte als einen Beitritt mit der Anbringung von Vorbehalten können Sie nur machen, wenn es im Übereinkommen selbst ausdrücklich vorgesehen ist. Das ist hier nicht der Fall. Darum hat ein Vernehmlassungsverfahren in der Regel bei solchen multilateralen internationalen Übereinkommen, bei denen man in einem späteren Zeitpunkt irgendwann beitritt, relativ wenig Sinn, ausser man wollte den Sinn darin sehen, dass es um die Frage geht: Sollen wir überhaupt beitreten, oder sollen wir das lassen?Bei der Sozialcharta ist der Unterschied zu diesem Übereinkommen und zu den meisten anderen internationalen Übereinkommen der, dass man dort gewisse Ausnahmen sich ausbitten kann. Man kann von - soweit ich es im Kopf habe - von fünf wichtigen kritischen Punkten, kann man, glaube ich, bei zwei oder bei drei sagen: Die wollen wir nicht übernehmen. Da kann man also noch was beitragen, auch daher Rückmeldungen von Vernehmlassungteilnehmern in solche Erklärungen einfliessen lassen. Hier ist das nicht der Fall. Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Es liegt mir daran, zu vermeiden oder alles zu tun, was Legendenbildungen nun entstehen lassen könnte. Darum zwei Klarstellungen: Der LOSV ist jederzeit herzlich willkommen, in dieser Arbeitsgruppe wieder mitzuarbeiten. Er hat uns geschrieben: "In diesem Sinn sehen wir unsere Mitarbeit nicht mehr". Aber wenn er wieder kommt, ist er herzlich willkommen, weil es gibt noch weitere Arbeiten in dieser Arbeitsgruppe. Das Boot ist ihm jederzeit offen und wir haben ihn nie vom Boot gestossen. Also nur damit hier nicht der Eindruck erweckt wird, als ob wir nicht gerne bereit sind, wieder mit ihm zusammenzuarbeiten. "Er" hat uns oder die Arbeitsgruppe verlassen. Und dann nun noch zur zweiten Legendenbildung, die sich abzeichnet. Ich muss noch einmal das Zustandekommen des Sportgesetzes jetzt hier rekapitulieren und bitte, nehmen Sie das jetzt mit, damit es nicht immer heisst, der LOSV war nie involviert. Der ist seit 1998, das ganze Jahr und das ganze 1999 100% involviert. Im Jahr 1998 haben wir eine Arbeitsgruppe installiert, die mit dem Entwurf zum Vernehmlassungsbericht beschäftigt war. Da waren mindestens zwei oder drei Mitglieder des LOSV immer anwesend. Dann haben wir anfangs Januar 1999 den Vernehmlassungsbericht hinausgeschickt. Vernehmlassungsteilnehmer waren die Verbände, selbstverständlich auch der LOSV. Im August 1999 hat die Regierung den Bericht zuhanden des Landtages verabschiedet. Im September war er dann in der 1. Lesung im Landtag. Von der 1. bis zur 2. Lesung verstrichen drei Monate. Im Dezember war die 2. Lesung. In diesen drei Monaten kam aber nicht eine Zeile vom LOSV, weder an mich noch an Sie. Am Abend vorher, vor der Lesung, bekam der Abg. Sprenger ein paar Zeilen, die er dann hier vorgetragen hat. Es ist demokratisch hier beschlossen worden, was in das Gesetz noch ergänzt wird und was nicht. Ich glaube, jetzt ist das Gesetz demokratisch zustande gekommen. Ich möchte jetzt, dass alle dieses Gesetz als Mittelpunkt nehmen und als Ausgangslage. Wir haben uns an dieses Gesetz zu halten. Es hat keinen Sinn, jetzt zu lamentieren. Wir sind zwei Jahre in diesem Prozess gewesen, und es war ein sehr demokratischer Prozess. Ich bestehe darauf, dass wir jetzt ein gutes Sportgesetz haben. Es wäre gerade so gut gewesen, ohne die Zusätze die noch hineingekommen sind, aber ich bin eine Demokratin, ich befolge die Gesetze. In diesem Sinne werden wir auch die Verordnungen ausarbeiten.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte zwei Sachen richtig stellen. Zunächst: Ich hatte keinen Vorbehalt empfohlen, sondern ich hatte mich nach der Grössenverträglichkeit gefragt. Das ist nicht dasselbe. Ich weiss, dass es hier keine Vorbehalte anzugeben bringt. Ich hatte vorgeschlagen, den LOSV zuzuziehen, eben um eine Unterstützung zu erhalten in Bezug auf die Beurteilung dieses Dopingübereinkommens. Auch weil ich das atmosphärische Problem kenne. Und es ist ja offensichtlich ein atmosphärisches Problem, das da herrscht. Und unser Bestreben muss ja doch sein, dieses atmosphärische Problem aus dem Weg zu räumen. Abg. Gebhard Hoch:
Man sollte jetzt nicht vom Hauptthema ablenken. Die Vernehmlassung ist keine wichtige Sache. Und wenn es tatsächlich so ist, dass solche Abkommen nie in eine Vernehmlassung gehen oder gegangen sind, gut, dann nehme ich das zur Kenntnis. Es ist dann aber nicht einsichtig, warum die Regierung in ihrem Bericht und Antrag auf Seite 13 ausdrücklich ein Kapitel "Vernehmlassung" macht und dort feststellt, dass sie auf eine Vernehmlassung zu diesem Übereinkommen verzichtet hat. Dann macht es auch keinen Sinn, jetzt einfach diesen Bereich Spitzensportausschuss herauszupicken. Das war sehr wohl ein Diskussionspunkt im Dezember-Landtag, oder es war enthalten in den Vorschlägen des LOSV. Aber es geht jetzt einfach darum: Wenn das nicht möglich ist in dieser Form, wie es der LOSV wünscht, dass man eben eine andere Lösung findet. Es geht einfach darum, dass man den Dialog wieder sucht und den LOSV eben wieder begrüsst. Es ist ein bisschen trotzig, wenn die Frau Regierungsrätin sagt: "Es ist der LOSV, der sich abgemeldet hat. Und wenn er Lust hat, soll er wieder kommen". Nein, Sie sollten die Initiative ergreifen und wieder auf den LOSV zugehen und ihn wieder zurückholen. Darum geht es doch.Wie das abgelaufen ist im Dezember, ist auch nicht ganz richtig, wie Sie das schildern. Das mag sein, dass der LOSV Zeit im November, anfangs Dezember verstreichen liess, aber er hat rechtzeitig mit dem Abg. Peter Sprenger und meines Wissens auch mit dem Abg. Otto Büchel und mit mir Kontakt aufgenommen. Peter Sprenger und ich waren uns eigentlich einig: Man sollte den Traktandenpunkt "Sportgesetz" absetzen. Wir haben Ihnen informell den Vorschlag gemacht, dass wir in der Zeit von Dezember bis zum März-Landtag einen optimalen Entwurf für ein Sportgesetz unter Einbezug aller Beteiligten präsentiert hätten, auf dem Teller präsentiert hätten. Nein, das haben Sie nicht gewollt. Sie haben es eben durchgeboxt, um in der Sportlersprache zu bleiben. Schuldig geblieben sind Sie mir auch die Antwort auf Ihre Vorwürfe oder Ihre Feststellung, Sie hätten meine Strategie durchschaut. Natürlich, Sie können ja auch nichts dazu sagen, weil ich keine Strategie habe und keine bösen Absichten, sondern nur gute. Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie haben auf jeden Fall die Absicht, Herr Abg. Hoch, bei diesem Thema nicht über das Dopingübereinkommen, sondern über ganz was anderes zu reden. Darum hat mich Ihre einleitende Bemerkung bei Ihrem jetzt letzten Votum - man sollte nicht vom Thema abweichen - hat mich schon ein bisschen schmunzeln gemacht, denn Sie sprechen in Ihren Voten zu diesem Geschäft - Übereinkommen gegen Doping - zu mehr als 90% über ganz etwas anderes, nämlich über die offenbar in Ausarbeitung befindliche Verordnung zum Sportgesetz und ihre Vorgeschichte. Gerade bei Ihrem ersten Votum in so ausgedehnter Form, dass ich mir schon überlegt habe, ob ich Sie gemäss Art. 22 Abs. 1 der Geschäftsordnung ermahnen soll, bei der Sache zu bleiben. Aber wohl wissend, dass solche Interventionen nur die Gemüter erregen und die Debatte verlängern, habe ich es nicht gemacht. Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Das wäre ja einmal eine Abwechslung gewesen, wenn Sie mich da ermahnt hätten. Immerhin geht es bei diesem Übereinkommen über Doping sehr wohl um Sport, und alles hat den Zusammenhang mit dem Sportgesetz und auch die Verordnung dazu. Ich glaube nicht, dass ich mich vom Thema entfernt habe.Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich mache noch eine letzte Klarstellung: Die Stimmung zwischen mir und den Verbänden ist sehr gut. Wir haben regelmässige Sitzungen. Die Stimmung mit Sportbeirat und der Regierung ist sehr gut. Auch mit dem LOSV war alles gut. Ich bedauere nur, dass der LOSV eigentlich in den Sitzungen da immer schön mitmacht und die angeblichen Missverständnisse werden dann ausserhalb ausgetragen. Das ist natürlich dann wieder hinderlich einem Fortkommen. Aber es ist nicht so, wie der Abg. Marco Ospelt meint, dass da ein atmosphärisches Problem ist. Wir haben mit den Verbänden ausgezeichnet zusammengearbeitet. Wir hoffen auch auf Reaktionen jetzt aufgrund der Vernehmlassung. Es ist nach wie vor unser Ziel, eine gute Vernehmlassung auszuarbeiten. Und wir haben bei der Arbeitsgruppe aktive Sportler dabeigehabt, die das begrüssen, die dahinter stehen. Es geht einfach darum, jetzt einen Konsens zu finden, und den werden wir finden. Es ist völlig unnötig, dass das immer so politisiert wird. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir ab. Wer dem Übereinkommen gegen Doping vom 16. November 1989 gemäss Antrag der Regierung die Zustimmung erteilt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 15 behandelt. Wir machen jetzt eine Mittagspause, aber bitte nur bis 14.00 Uhr. Wir fangen um Punkt 14.00 Uhr wieder an und hoffen, unsere Traktanden im Laufe des Tages, abends und allenfalls der Nacht zu erledigen. MITTAGSPAUSE (UM 12.25 UHR)
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