ÜBEREINKOMMEN VOM 8. NOVEMBER 1990 ÜBER GELDWÄSCHEREI SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN (NR. 2/2000)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der öffentlichen Landtagssitzung. Wir sind bei Punkt 16 unseres Traktandums angekommen: Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Der Bericht und Antrag Nr. 2/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident. Ich möchte zuerst einige allgemeine einleitende Bemerkungen machen und habe dann zwei, drei Fragen an die Regierung. Liechtenstein sieht sich in den letzten Wochen und Monaten massiven Vorwürfen wegen angeblicher Geldwäscherei, die von der Justiz nicht geahndet würde, ausgesetzt. Dabei werden in deutschen Presseorganen die Vorwürfe auf ein Dossier des Bundesnachrichtendienstes abgestützt, das angeblich Vorwürfe der Geldwäscherei enthalten soll. Gleichzeitig existieren anonyme Papiere, die Persönlichkeiten und Institutionen in Liechtenstein der Korruption und Geldwäscherei beschuldigen. Wie soll man mit solchen Vorwürfen umgehen? Oft habe ich in den letzten Tagen und Wochen auch die Frage gehört: Wie steht es denn mit der Rechtsstaatlichkeit in Liechtenstein? Nicht zum ersten Mal wird unser Gesellschafts- und Steuerrecht sowie das Bankgeheimnis von aussen attackiert. In Verbindung mit dem CDU-Spendenskandal ist die deutsche Öffentlichkeit, vor allem die deutsche Presse sensibilisiert, wenn immer wieder liechtensteinische Gesellschaften in diesem Zusammenhang genannt werden. Wenn auch festzuhalten ist, dass für die Einhaltung der Gesetze in Deutschland nicht der liechtensteinische Staat zuständig ist, so haben doch die Vorwürfe bezüglich angeblich gross angelegter Geldwäscherei, auch wenn bis heute Beweise für diese Vorwürfe fehlen, die Menschen berührt. Sie haben zu Fragen Anlass gegeben. Niemand lässt sich gerne als moralisch verwerflich hinstellen, schon gar nicht ein ganzes Volk. Der aufstrebende Finanzplatz, die Zunahme der Banken und die Verwaltung grosser Vermögensbeträge stellen für Liechtenstein eine grosse Herausforderung dar. Auf der gesetzgeberischen Ebene ist die letzten Jahre mit der Einführung der Strafbestimmungen gegen die Geldwäscherei und der Nebenstrafe der Abschöpfung der Bereicherung sowie mit der Schaffung des Sorgfaltspflichtsgesetzes einiges getan worden, um das organisierte Verbrechen bekämpfen zu können. Grösstes Augenmerk ist auf den Vollzug zu legen. Mittlerweile wird vor allem von einzelnen deutschen Politikern harte Kritik am Finanzplatz Liechtenstein geübt, wenn da die Rede - ich zitiere - von der "Made im Speck" ist, wie der deutsche Finanzminister Eichel erst kürzlich von sich hören liess. Der Ton hat sich verschärft. Liechtenstein wird auf die Agenda der Kommission der EU gesetzt.Es ist richtig, wenn die Regierung in diesem Zusammenhang zur Versachlichung des Dialogs aufruft. Ich glaube auch, dass wir gerade im Moment keine Kraftmeierei, auch nicht verbale Kraftmeierei brauchen, denn wenn wir die Muskelkraft spielen lassen, da sind wir sicher am schwächeren Ende. Es braucht Augenmass. Die Aufgabe der Regierung in dieser schwierigen Situation ist sicher nicht einfach. Die Versuche, Schadensbegrenzung zu betreiben, sind eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und sie gelangen auch nicht immer. So zumindest der Eindruck von aussen - und ich muss sagen, dass hat mich doch berührt - wenn in den deutschen Medien der Eindruck entstand, dass zum Beispiel der Besuch unseres Justizministers in Berlin so dargestellt wird, als ob er sich in der Adresse geirrt hätte und deshalb die gewünschten Auskünfte nicht bekommen konnte. Ich meine schon, dass es auch richtig ist, dass das hier einmal richtig gestellt wird. In dieser Situation ist es ausserordentlich wichtig, dezidiert auf den Rechtsstaat Liechtenstein hinzuweisen und auch klarzustellen, welche gesetzlichen Grundlagen zur Verhinderung und Verfolgung der Geldwäscherei bereits bestehen, wie unser Rechtshilfegesetz ausgestaltet ist, wie oft in der Vergangenheit Rechtshilfegesuche eingegangen sind und wie diese in Behandlung gezogen wurden. Und natürlich müssen in diesem Zusammenhang ungenügende Gesetzesbestimmungen hinterfragt, und wenn nötig, auch angepasst werden.Ich bin auch überzeugt, dass unabhängig vom Druck von aussen die Diskussion um unser Gesellschaftsrecht im Inland geführt werden muss. Wenn ein Grossteil der Bevölkerung nicht weiss, wie das Gesellschaftsrecht ausgestaltet ist, welche gesetzlichen Vorschriften existieren, so bricht die Akzeptanz für diesen für unseren Staatshaushalt so wichtigen Wirtschaftszweig weg. Es ist immer schlecht, wenn die Diskussion von aussen aufgezwungen wird. Je weniger die Menschen im Inland über die Ausgestaltung unseres Gesellschaftswesens wissen, desto anfälliger sind wir natürlich für Kritik. Es muss auch klargestellt werden, dass in Liechtenstein auf dem ordentlichen Weg auch ohne Bestellung eines Sonderstaatsanwaltes, der ja de facto nicht mehr Kompetenzen als die ordentliche Staatsanwaltschaft hat, begründete Vorwürfe in rechtsstaatlich einwandfreier Weise abgeklärt werden und nötigenfalls zu entsprechenden Sanktionen führen. In jeder Rechtsordnung müssen Missbräuche entschlossen bekämpft werden, denn nichts schadet dem Rechtsstaat mehr, als wenn der Eindruck entsteht, als ob er nicht in der Lage wäre, die gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen. Es hat sich in diesem Zusammenhang auch gezeigt, dass die massiven Vorwürfe gegen staatliche Organe, auch wenn sie auf einem anonymen Schreiben beruhen, abgeklärt werden müssen, ansonsten sie immer wieder auftauchen und zur Diskussion kommen.Ich unterstütze die Regierung in der Bemühung, den Finanzplatz Liechtenstein von kriminellen Geldern möglichst sauber zu halten. Entsprechende Massnahmen müssen sorgfältig vorbereitet und beraten werden, damit der anspruchsvolle Weg zwischen der Erhaltung der notwendigen Rahmenbedingungen und der notwendigen Anpassung gesetzlicher Bestimmungen zur Verfolgung von Geldwäschereitatbeständen gelingt. Vor allem ist aber immer wieder darauf hinzuweisen, dass der einwandfreie Vollzug garantiert werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch das vorliegende Abkommen zu betrachten. Ziel des Abkommens ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von deliktisch erworbenen Vermögenswerten. Es soll damit ein wirksamer Zugriff auf die finanzielle Basis des organisierten Verbrechens erreicht werden. Die Fragen, die sich mir stellen, zeigen wohl, dass ich beruflich nicht im Finanzdienstleistungssektor tätig bin, dennoch können Sie für das Verständnis und die Auslegung des Abkommens und dessen Umsetzung klärend wirken. So habe ich eine erste Frage: Gibt es Bestimmungen in diesem Abkommen, die direkt anwendbar sind? Weiter frage ich mich, ob das Bankgeheimnis, so wie es heute in unserer Rechtsordnung verankert ist, durch dieses Abkommen tangiert wird, wenn ich hier z.B. an den Art. 4 denke. Oder ist das bereits heute gültiges Recht, denn wir kennen ja auch heute, wenn ich mich richtig an das Bankengesetz erinnere, nicht ein absolutes Bankgeheimnis. Wie wirkt sich die Bestimmung aus, dass unabhängig davon, ob die Rechtshilfe zu Ermittlungssicherungs- oder Einziehungszwecken gewährt wird, auch legal erworbene bzw. nicht aus Straftaten stammende Vermögenswerte getroffen werden können? Bedarf es hierfür, um diese Bestimmungen umzusetzen, Gesetzesanpassungen?Im Bericht und Antrag wird von einem begleitenden Massnahmenpaket mit Gesetzesanpassungen gesprochen. Vorgestern hat die Regierung die ersten dieser Gesetzesanpassungen in die Vernehmlassung gegeben. Es wird mit der notwendigen Sorgfalt zu prüfen sein, welches die notwendigen Schritte sind, um eine wirkungsvolle Missbrauchsbekämpfung zu ermöglichen. Ich werde dem Abkommen meine Zustimmung geben.Abg. Paul Vogt:
Auch ich begrüsse den Beitritt zu diesem Abkommen. Er ist meines Erachtens überfällig, es geht um die Glaubwürdigkeit unseres Staates. Bereits Anfang der 90er Jahre wurde dieser Beitritt diskutiert, also relativ rasch nach dem Zustandekommen dieses Abkommens. Man hielt ihn damals für grundsätzlich möglich und wünschbar, der Beitritt erfolgte aber nicht. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Gesetzesänderungen vorgenommen, die innerstaatliche gesetzliche Situation wurde verbessert. Es spricht heute nichts mehr gegen den Beitritt zu diesem Abkommen. Die Regierung wurde im letzten Herbst nicht müde zu versichern, dass die liechtensteinische Gesetzgebung europäischem Standard entspricht, wenn es um Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei geht. Meines Erachtens hat die Regierung in der Zwischenzeit ihren Standpunkt etwas revidiert, wird doch eingestanden, dass weitere gesetzliche Schritte nötig sind. Ich schliesse mich dieser Auffassung an. Ich hoffe, dass die Regierung in naher Zukunft eine Revision der Strafbestimmungen vorlegen wird. Ich glaube, es geht einfach nicht an, dass wir wissen, dass es hier schwarze Schafe gibt, dass wir auch wissen, wer diese schwarzen Schafe sind, dass diese schwarzen Schafe aber einfach ungeschoren davonkommen, weil man sie nicht greifen kann aufgrund mangelnder gesetzlicher Bestimmungen. In diesem Sinn verlange ich eine Verschärfung der Strafbestimmungen wie auch eine Verschärfung des Sorgfaltspflichtsgesetzes. Ich denke, die Regierung ist sich dieser Problematik sehr wohl bewusst. Ich denke aber auch - und das sage ich aufgrund von Äusserungen aus Rechtsanwaltskreisen - dass Revisionen im Bereich des PGR notwendig sind. Ich denke hier insbesondere an das Stiftungsrecht. Das Stiftungsrecht ist offenbar heute so weit, dass man mit einer Stiftung mehr oder weniger machen kann, was man will. Vom ursprünglichen Sinn und Zweck einer Familienstiftung ist nicht mehr viel vorhanden. Ich denke, dass man sich darüber wieder klar werden müsste, um dieses Institut im Interesse des Finanzplatzes zu schützen, dass man hier wieder durch gesetzgeberische Massnahmen dafür sorgt, dass dieses seinem ursprünglichen Zweck gerecht wird. Es ist aber nicht nur der Gesetzgeber gefordert, sondern es ist vor allem auch die Regierung gefordert, wenn es um den Vollzug der Gesetze geht. Hier sind offenbar ebenfalls Verhältnisse vorhanden, die nicht befriedigen können. Aus diesem Grund haben wir im letzten Herbst auch eine Interpellation eingereicht, deren Beantwortung ich hier anmahnen möchte.Das einige grundsätzliche Bemerkungen. Nun noch zwei Bemerkungen zu den liechtensteinischen Vorbehalten. Es ist mir klar, dass die Regierung weitgehend einfach die schweizerischen Vorbehalte übernommen hat, auch im Wortlaut. Es sind dieselben Vorbehalte und sie lauten praktisch gleich. Zunächst ein Wort zum Vorbehalt zu Art. 6 Abs. 4, wonach das Abkommen nur Anwendung findet, wenn die Haupttat nach liechtensteinischem Recht ein Verbrechen darstellt. Ich sehe darin zunächst eine starke Einschränkung der Anwendbarkeit des Abkommens, wie das auch in der Schweiz gemacht wurde. Den Ausführungen der Regierung auf Seite 16, die schreibt, dass diese Lösung im internationalen Vergleich eine sehr weitreichende Lösung sei, kann ich allerdings nicht zustimmen. Ich glaube, hier müsste man einen detaillierten Vergleich anstellen, was in anderen Staaten strafbar ist und was nicht, was darunter fällt und was nicht. Dieser Vergleich wird nicht gemacht. Darum kann ich mich dieser Auffassung der Regierung auch nicht anschliessen, dass das eine weitreichende Lösung sei. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in Deutschland die Straftaten, auf die ein Jahr Gefängnis stehen, bereits unter das Abkommen fallen.Dann eine Bemerkung zum Vorbehalt zu Art. 25 Abs. 3, wonach Gesuche und Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden müssen. Ich finde das eine eher kleinliche Lösung und bin der Auffassung und möchte das hier auch zum Ausdruck geben, dass es sehr wohl möglich sein müsste, Gesuche und Unterlagen auch in Englisch einzureichen. Die Landesverwaltung muss heute in der Lage sein, auch englische Gesuche zu bearbeiten. Wie gesagt, das nur einige Randbemerkungen. Ich begrüsse grundsätzlich den Beitritt zum Abkommen.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Erlauben Sie mir nur eine kurze Bemerkung anlässlich dieses Übereinkommens, gegen das ich überhaupt nichts einzuwenden habe und dem ich meine Zustimmung erteilen werde. Was mich stört an der ganzen Diskussion ist jetzt immer, dass selbst von Liechtensteiner Seite aus von vielen Leuten hier immer wieder betont wird: Ja, es gebe schon einige schwarze Schafe unter unseren Treuhändern. Es gebe schon solche, die Geldwäscherei betreiben würden - höchstwahrscheinlich - zumindest gebe es solche. Und dann gibt es noch jene, die dann noch ein Schäufelchen darauf setzen und dazu behaupten: Ja, die seien halt bisher überhaupt nicht verfolgt worden. Also wenn wir so vorgehen, dann ist das eine Vorverurteilung, die eines Rechtsstaates nun wirklich unwürdig ist. Es soll untersucht werden und auch dagegen ist nichts einzuwenden, ob im Bereich des Geldwäschereigesetzes Verfehlungen von einzelnen Personen stattgefunden haben. Aber diese pauschalen Anschuldigungen gegen irgendwen, der halt von bestimmten Kreisen nicht bekannt gegeben werde, die möchte ich doch zurückweisen. Also einfach in die Luft zu setzen, es wird schon irgendwas irgendwo daran sein an diesen Vorwürfen, das ist für mich ein unhaltbarer Vorgang. Ich möchte das mit Entschiedenheit zurückweisen. Wie hier die internationale Berichterstattung, die internationale Presse aus der wir ja zumindest auszugsweise nun auch Berichte gesammelt erhalten und die uns zur Verfügung steht, da werden oft auch Regierungsmitglieder zitiert, eben mit diesem Ausdruck: Es gebe wahrscheinlich schon einige schwarze Schafe. Ich würde schon gerne wissen, was man sich dabei überlegt hat, wenn man solche Äusserungen tätigt. Das kommt einer Vorverurteilung gleich von den Personen, gegen die jetzt Ermittlungen geführt werden. Ich bitte auch da, die rechtsstaatlichen Prinzipien zu wahren, dass eine Verurteilung und eine Bekanntgabe einfach dann stattfindet, wenn es so weit ist und wenn es tatsächlich stattgefunden hat. Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte anschliessen an das Votum meines Fraktionskollegen Gabriel Marxer. Es ist im Moment deprimierend, die Zeitungsausschnitte, die die Abgeordneten wöchentlich bekommen, zu lesen. Wo es früher zehn bis fünfzehn Berichterstattungen über Liechtenstein pro Woche waren, sind es heute unter Umständen fünfzig und mehr. Jede Woche bekommen wir ein dickes Buch und jedes Regionalblatt in weiss ich wo, fühlt sich bemüssigt, in die gleiche Kerbe zu hauen. Auch wir Politiker werden immer wieder um Stellungnahmen und Interviews angefragt. Man kann nun versuchen, im Interesse des Landes Schadensbegrenzung zu machen, oder man kann auch noch Öl ins Feuer schütten. Ich bin der Meinung, dass insbesondere die Regierung sich auch, wie es der Abg. Marxer gesagt hat, eine gewisse Zurückhaltung auferlegen sollte. Man darf jetzt nicht das Kind mit dem Bad ausschütten. Auch Landtagsabgeordnete werden immer wieder in der internationalen Presse zitiert. Manchmal muss man sich schon fragen, ob es noch angeht, dass gewisse Abgeordnete Statements machen, die ganz eindeutig aus meiner Sicht nicht mehr tragbar sind. Ich habe ein Zitat hier mir herausgenommen, und zwar, der Abg. Paul Vogt wird im "Hamburger Abendblatt" zitiert. Ich möchte ihn fragen, ob er diese Aussage so gemacht hat, oder ob es hier verzerrt wiedergegeben wird. Er wird wie folgt zitiert: "Ich bin sicher, dass in Liechtenstein Geld gewaschen wird. Politik und Finanzwelt sind hoffnungslos verfilzt. Das Land muss von aussen geknackt werden". Ich will das jetzt einfach einmal so im Raum stehen lassen und hätte gerne Ihren Kommentar dazu gehört, Herr Kollege Vogt.Abg. Hansjörg Goop:
Herr Präsident. Die Aussagen des Abg. Marxer haben mich jetzt ein bisschen aufgestachelt. Und zwar sagt er, man sollte zurückhaltend sein mit der Vorverurteilung von Personen und spricht auch die Regierung an. Ich möchte ihm nur in Erinnerung rufen: Er hat im Zusammenhang mit dem anonymen Schreiben hier im Dezember im nichtöffentlichen Landtag eine Aussage gemacht und hat dann erwähnt, dass er wisse oder ihm bekannt sei, wer das Schreiben gemacht hat. Mir ist heute auch bekannt, wen er damit gemeint hat. Ich möchte ihn einfach daran erinnern, dann soll er sich da auch zurückhalten und das in der Öffentlichkeit auch nicht durchgeben.Abg. Paul Vogt:
Ich nehme gerne zu dieser Aussage Stellung. Den ersten Satz würde ich vollumfänglich bestätigen. Das habe ich sicher gesagt. Ich bin sicher, dass in Liechtenstein Geld gewaschen wird. Politik und Finanzwelt sind verfilzt. Auch das glaube ich. Den letzten Satz, den dritten Satz habe ich sicher nicht in dieser Form gesagt. Ich habe sicher nicht gesagt, das Land muss von aussen geknackt werden. Das ist nicht meine Ausdrucksweise. Wenn man Erfahrung im Umgang mit Journalisten hat, dann weiss man, dass sie Aussagen auch zuspitzen, umformulieren. Was ich ähnlich formuliert habe oder was ich glaube, formuliert zu haben, ist, dass das Land selber notwendige Reformen nicht durchführen wird, wenn nicht von aussen Druck kommt. Ich hoffe, ich habe in ausreichender Klarheit Stellung bezogen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe auch noch eine Frage in diesem Zusammenhang, auch wieder mit Geldwäscherei. Heute Morgen lese ich in der Zeitung und anscheinend ist auch gestern den ganzen Tag im Radio L gebracht worden, dass der Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer im Radio L gesagt hat, dass ein gutes halbes Dutzend von Personen untersucht wird und dass zwei Richter ebenfalls speziell untersucht werden. Die Namen dieser Richter sind gestern Abend bereits durchs Land gegangen. Ich glaube einfach, dass hier ein Problem besteht, dass niemand weiss, wer überhaupt über was Auskunft gibt. Ich erinnere mich auch an das Amt für Finanzdienstleistungen, dass dort auch gesagt wurde, gegen die und diese Person wird vorgegangen, die wird vorgeladen usw. Es ist dann auch durch die internationale Presse gegangen. Mir scheint, dass hier jede Amtsstelle und jeder Auskunft gegenüber der Presse gibt, und dass es nicht klar geregelt ist, wer nun nach aussen Auskunft gibt. Jede grössere Firma hat einen Pressesprecher oder das Management selbst gibt Auskunft. Hier scheint jeder kompetent zu sein, über jedes Thema Auskunft zu geben. Anschliessend muss man dann eben solche Statements in der Presse lesen. Wenn Sie, Herr Regierungschef, uns gestern noch sagen: Ich kann Ihnen weder eine Zahl noch irgendwas anderes bestätigen und wir am Abend bzw. am nächsten Morgen in Ihrer Zeitung lesen müssen, dass eben Untersuchungen laufen mit Anzahl von Personen usw. Mir scheint das einfach unangebracht und ebenso rufschädigend zu wirken.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Das Thema dieses Übereinkommens und die Problematik, die daraus für Liechtenstein entsteht, wurde in den bisherigen Voten bereits treffend angesprochen. Es ist in meinen Augen im Wesentlichen ein zweifaches Thema. Einerseits geht es um den eigentlichen strafrechtlichen Tatbestand der Geldwäscherei, der eigentlich bis vor gar nicht so vielen Jahren in Kontinentaleuropa als solcher überhaupt noch nicht bekannt war. Das ist als "money laundering" aus den USA und anfänglich ausschliesslich im Zusammenhang mit Drogenhandelsdelikten erst im Laufe der 70er Jahre als Begriff zu uns vorgedrungen. Und wie das so üblich und verständlich ist, ist dann auch erst in anderen europäischen Staaten nach und nach die Notwendigkeit erkannt worden, hiergegen, nämlich gegen die Weiterverwendung, gegen die Verwahrung, gegen die Verheimlichung, gegen die Verschiebung von Verbrechenserlösen und damit im Ergebnis gegen das sogenannte Weisswaschen von Verbrechenserlösen rechtlich, strafrechtlich etwas zu unternehmen. Liechtenstein hat im Jahr 1996 ein entsprechendes Gesetz, eine Ergänzung des Strafgesetzbuches erlassen, die am 24. Mai 1996 in Kraft trat. Etwa ein Jahr vorher, am 29. Juni 1995, hat die Regierung das jetzt zur Behandlung vorliegende Geldwäschereiübereinkommen des Europarates unterzeichnet. Eigentlich würde ich meinen, wären wir ab dem In-Kraft-Treten unserer Strafgesetzbuchänderung im Mai 1996 bereits durchaus in der Lage gewesen, dieses Übereinkommen auch bereits zu ratifizieren. Denn entgegen den Annahmen des Abg. Paul Vogt, wie sie sich aus seinem ersten Votum wohl ziemlich eindeutig ergaben, brauchte es bei uns keineswegs eine Änderung oder Verschärfung des Strafgesetzes, um diesen Inhalten dieses Übereinkommens zu entsprechen. Wir entsprechen in strafrechtlicher Hinsicht diesem Übereinkommen bereits seit vier Jahren vollumfänglich. Das einzige, was bei uns zur Umsetzung dieses Übereinkommens noch ergänzt, erweitert werden muss, das sind die Bestimmungen über die Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Es ist daher meiner Meinung nach auch nicht richtig - und ich muss ehrlich sagen, ich finde es schädlich, um nicht zu sagen landesschädigend - wenn man in einer öffentlichen Landtagssitzung als Landtagsabgeordneter schlankweg behauptet, es seien einschlägige Straftäter aus unserem Lande, die also hier wohnen und wirken in diesem Zusammenhang, bisher nur deshalb nicht bestraft worden, man habe sie nur deshalb nicht bestrafen können, weil die Strafrechtsnormen dafür gefehlt hätten und daher sei es höchste Zeit, da jetzt beizutreten usw. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Seit dem 24. Mai 1996 gibt es diese Strafnormen. Und wenn es bisher in Liechtenstein noch zu keiner Verurteilung eines hier wohnhaften Täters gekommen ist, dann kann man daraus meiner Meinung nach nicht einfach den Kurzschluss ziehen, dass unsere Gesetze nicht greifen oder dass unsere Behörden nichts unternehmen, um die Gesetze auch anzuwenden, sondern, dass es eben keinen nachweisbaren Fall dieser Art bisher gegeben hat. Man könnte das, wenn man etwas gutwillig wäre und nicht alles nur negativ ansehen und auslegen würde, auch durchaus positiv auslegen, indem man sagt: Da sieht man ja - man kann natürlich nicht ausschliessen, dass so etwas vorkommt, wie bei anderen verbotenen Taten auch, wo man auch nicht sagen kann, die kommen nur vor, wenn es auch entsprechende Verurteilungen gibt - aber man kann daraus durchaus auch den Grössenschluss ziehen, dass die Häufigkeit solcher Straftaten nicht gerade gross sein kann, wenn es noch zu keinerlei Verurteilungen gekommen ist. Und meiner Erfahrung nach - und so zumindest am Rande bekomme ich da doch einiges mit aus diesem Metier - meiner Erfahrung nach ist nicht erst, aber insbesondere seit der Erlassung des Sorgfaltspflichtsgesetzes und dem ziemlich gleichzeitigen In-Kraft-Treten dieser Strafgesetzbuchänderung die Vorsicht - und manchmal habe ich den Eindruck geradezu die Angst - der liechtensteinischen Teilnehmer an diesem Finanzplatz Banken, Treuhänder, Rechtsanwälte, die ist sehr gross. Da werden Meldungen erstattet in vielen Fällen an das Amt für Finanzdienstleistungen, die man durchaus auch als übertrieben oder als zu frühzeitig halten könnte, insbesondere unsere alteingesessenen Banken befleissigen sich da aus wirtschaftlich, beruflich, geschäftlich gesehen verständlichen Gründen geradezu einer extremen Vorsicht, indem sie bei jedem Fall, bei dem nur die entfernte Möglichkeit gegeben sein könnte, dass diese Gelder irgendetwas mit unredlichem Erwerb derselben im Hinblick auf das gemeine Strafrecht zu tun haben könnten, indem sie nichts damit zu tun haben wollen. Und wenn sich die Gelder aus irgendwelchen Gründen schon bei ihnen befinden, sehr rasch in vielen Fällen, wie unsere Rechtssprechung zeigt, die sich da streng an den Gesetzesinhalt hält, sogar zu rasch, Konten blockieren und Meldungen erstatten an Dienststelle und an Staatsanwaltschaft. Also an diesen Voraussetzungen liegt es, glaube ich nicht, dass bei uns bisher angeblich, wie verschiedentlich vermutet wird, Geldwäscherei nicht ausreichend verfolgt worden sei.Das führt mich auch schon zum zweiten Punkt, zum zweiten Aspekt dieses Themas, der in den letzten Wochen und Monaten sehr im Vordergrund gestanden ist, nämlich der Unterstellung - eigentlich ohne grosse faktische Indizien - der Unterstellung: Ja, in Liechtenstein da könne man alles machen, da werde sowieso nichts verfolgt, da sei eine Art rechtsfreier Raum für Schwarzgeld, für unrechtmässig erworbene Gelder, und in Liechtenstein da sei alles so verfilzt, das sei ja weiter kein Wunder. Und da muss ich schon sagen, Herr Abg. Vogt, aus Ihrer Sicht und aus Ihren Kenntnissen, aus Ihren Informationen und wenn man als Insider hier im Land weiss, was Sie meinen und wie Sie es meinen, mag es durchaus verständlich sein, wenn Sie solche Äusserungen machen gegenüber ausländischen Journalisten, wie vom Abg. Gebhard Hoch zitiert worden ist.Wenn man sich aber vorstellt, was das für einen Eindruck macht, bei den Empfängern dieser Mitteilung, dann geht der Eindruck weit über das hinaus, was man hier wirklich vorwerfen kann und was sich hier wirklich abspielt und erweckt den Eindruck nun wirklich eines halbkriminellen Staatswesens, in dem alles so, wie Sie es wörtlich gesagt haben, in verschiedensten Pressepublikationen, eines halbkriminellen Staatswesens, wo die Verfilzung zwischen Politik und Finanzwelt und Justiz und weiss Gott wem, so eng sei, dass ja überhaupt realistischerweise nicht zu erwarten sei, dass da jemals irgendwelche Straftaten aufgeklärt werden. Und dann sind wir eigentlich beim Inhalt des sogenannten BND-Berichtes und bei den anonymen Schreiben, die wir mittlerweile kennen, wobei es nicht auf einzelne Namen ankommt, sondern auf die Tendenz, auf den grossen Bogen, der in diesen Papieren gespannt wird. Und ich bin der Meinung, bei allem Recht auf Kritik, das jeder von uns hat, und bei aller Notwendigkeit der Aufklärung, dort wo wirklich Hinweise auf Unkorrektheiten bestehen: Wir müssen da in unserem kleinen und verletzlichen Staatswesen schon sehr aufpassen, damit wir nicht selbst aus Übereifer oder aus welchen Gründen auch immer im Ausland bei den Medien und dadurch indirekt auch bei wichtigen ausländischen Stellen einen Eindruck hervorrufen, der nun so in dieser Form wirklich nicht stimmt.Denn auch in diesem Land werden Straftäter, seien sie, wer sie mögen, verfolgt, aber man braucht eben Beweise. Es genügt nicht, dass irgendwo gemunkelt wird: Ja der sowieso der wird schon und der hat doch sicher und das kann man sich vorstellen usw. Sondern es braucht konkrete Hinweise, es braucht Anzeigen, es braucht Belege. Man kann nicht von jemandem nur, weil man vielleicht meint, er habe zu viel Geld oder so viel Geld könne man wohl nicht auf redliche Art und Weise verdient haben oder sonst etwas, kann man nicht von vornherein ausgehen, das seien ja sicherlich alles Geldwäscher. Und wenn sie noch nicht verurteilt sind, dann ist die einzige Erklärung, die es dafür gebe, dass eben alle irgendwie unter einer Decke stecken. Also diesem Eindruck, der da verschiedentlich entsteht, auch wenn er von den Verfassern solcher Äusserungen sicher nicht so gemeint ist, diesem Eindruck möchte ich doch an dieser Stelle ganz entschieden entgegentreten.Ich bin jetzt an die 30 Jahre im Rechtsanwaltsgeschäft in diesem Land tätig. Ich habe zwar selbst mit Vermögensverwaltung und Firmengründungen und Verwaltung nichts zu tun, bin aber ganz naturgemäss tagtäglich mit solchen Vorgängen konfrontiert. Und dass es in Einzelfällen aufgrund von Freundschaften, von Seilschaften, wie man hierzulande sagt, immer wieder dazu kommen mag, dass man vielleicht etwas grosszügiger ist als man es gegenüber Leuten wäre, die man nicht kennt, das mag durchaus sein. Das gibt es anderswo auch. Aber dass man gewissermassen vorsätzlich jede Art von Strafverfolgung, jede Art von Überprüfung, von Verfolgung allenfalls rechtswidrigen Tuns unterlässt und dass daher hierzulande überhaupt nicht zu erwarten sei, dass solche Straftaten ausgemistet werden, wenn man nicht gewissermassen von aussen her mit der grossen Mistgabel kommt, um den Augiasstall reinzufegen, diesen Eindruck finde ich also vollkommen falsch. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, dass gerade unsere Justiz - die da leider, muss ich sagen, in der letzten Zeit verschiedentlich vor allem durch diese Medienberichte ins Gerede gekommen ist - dass unsere Justiz für ein so kleines Land, wie wir es sind, sehr gut ausgestaltet ist, personell vor allem sehr gut, zum Grossteil mit sehr guten Leuten und zum Grossteil - es mag sein, nicht in 100% aller Fälle - aber zum Grossteil auch sehr gut arbeitet. Und gerade in Strafsachen - wenn ich mir vor allem die Entwicklung der letzten drei bis fünf Jahre ansehe - dann muss ich sagen, in Strafsachen generell von der Staatsanwaltschaft angefangen bis zu den verschiedenen Instanzen der Strafgerichte muss man meiner Meinung nach unserer Justiz ein durchaus gutes Zeugnis ausstellen. Und ich weiss von Justizvorgängen in anderen wesentlich grösseren nicht allzuweit entfernten Ländern, wo manche Strafsache in verbundenen Strafsachen, die hier auch behandelt wurden, wesentlich langsamer vonstatten gegangen ist mit wesentlich magereren Ergebnissen. Dies zur Einleitung zu diesem Thema, das doch eine sehr unerfreuliche Bedeutung für unser Land in letzter Zeit bekommen hat, wozu man sagen muss, es ist leider so, dass auch zur medialen Beruhigung dieser Situation es unbedingt notwendig war - obwohl ich überzeugt bin, dass die Regierung das auch sonst gemacht hätte - dieses Übereinkommen nunmehr zur Ratifikation vorzulegen.Zum Übereinkommen selbst habe ich eine Anmerkung zu machen. Die Regierung hat verschiedene Vorbehalte vorgenommen, wobei man erläuternd dazu sagen muss, wenn man den Begriff "Vorbehalt" aus anderen internationalen Übereinkommen kennt, dass die Vorbehalte, die man bei diesem Übereinkommen machen kann, eigentlich materiell vom Inhalt her kaum als solche zu bezeichnen sind, weil sie eigentlich - vielleicht mit Ausnahme des Art. 6 Abs. 4 - keine wirklichen Vorbehalte, die in der Regel Einschränkungen oder die Erklärung der Nichtanwendung gewisser Übereinkommensbestandteile beinhalten, sondern es sind im Wesentlichen Erklärungen. Wenn wir uns das ansehen, z.B. das mit der deutschen Sprache. Das mag sein, dass das heutzutage nicht mehr notwendig ist, wie der Abg. Vogt gemeint hat. Aber das sind keine wirklichen Vorbehalte, die die Bedeutung des Übereinkommens in irgendeiner Weise schmälern und es gewissermassen in Liechtenstein zu einem zahnlosen Tiger werden liessen. Das sind sie sicher nicht. Ich hätte ein Anliegen in diesem Zusammenhang, im Zusammenhang mit Art. 14 Abs. 3: Art. 14 Abs. 3 gibt den Vertragsstaaten die Möglichkeit, bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch eine Erklärung mitzuteilen, dass die vorstehende Ziffer 2 nur vorbehältlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung angewandt wird. Die Regierung hält es nicht für nötig, wie wir auf Seite 24 nachlesen können, eine solche Erklärung im Sinne eines Vorbehaltes anzubringen und verweist dazu auf Art. 22 Abs. 2 des Übereinkommens. Das ist meiner Meinung nach ein Missverständnis, denn hier in Art. 14 geht es eigentlich um ganz etwas anderes, nämlich um die grundsätzlich - wenn man eben diese Erklärung nicht abgäbe - um die grundsätzlich vorbehaltlose Anerkennung der tatsächlichen Feststellungen in ausländischen Gerichtsentscheiden, die dann die Basis eines Rechtshilfeersuchens zum Zwecke der Einziehung von Vermögenswerten bilden. Und da scheint es mir nicht unangebracht zu sein, unabhängig davon, ob das jetzt oft angewandt werden muss - wenn überhaupt, wird das sehr selten zur Anwendung kommen - aber es scheint mir grundsätzlich empfehlenswert zu sein, hier diese Erklärung nach Abs. 3 abzugeben, damit man - was theoretisch durchaus einmal vorkommen könnte - damit man ein Gerichtsurteil, dessen Sachverhaltsfeststellungen allenfalls auf eine Art und Weise zu Stande gekommen sind im Ausland, die nicht unseren Verfassungsgrundsätzen und den Grundzügen unserer Rechtsordnung entsprechen, damit man das nicht vorbehaltlos akzeptieren muss. Was meine ich damit: Wenn z.B., was je nach Strafprozessordnung der anderen Vertragsstaaten denkbar sein kann, wenn z.B. Urteile in einem Abwesenheitsverfahren oder sonst ohne Beachtung des bei uns verfassungsmässig garantierten Rechts auf rechtliches Gehör, auf den ordentlichen Richter etc. zu Stande gekommen sein sollten, dann wäre man an solche Feststellungen nicht gebunden, wenn man diesen Vorbehalt abgegeben hat. Ich glaube auch hier, dass ein solcher Vorbehalt die Wirksamkeit, die Schlagkräftigkeit dieses Übereinkommens für Liechtenstein in keiner Weise ernsthaft herabmildert und dass man damit gewissermassen nur vorsichtshalber, wie das ein Drittel der Vertragsstaaten auch bereits gemacht haben, sich hier einen Ausweg sichert, wenn einmal so ein Fall auftreten sollte. Im Übrigen gibt es, wie gesagt, zum Übereinkommensinhalt nichts zu bemerken und ist dem Beitritt dazu selbstverständlich zuzustimmen. Ich möchte nur der guten Ordnung halber noch auf eine meiner Meinung nach irreführende Formulierung oder Erläuterung auf Seite 30 im letzten Absatz des Regierungsberichts verweisen. Dort wird unter Hinweis auf Art. 18 des Übereinkommens eine Darstellung abgegeben, die meiner Meinung nach nicht richtig ist. Es heisst dort, dass die ersuchte Partei ein Ersuchen um Zusammenarbeit, welches eine juristische Person betrifft, nicht grundsätzlich ablehnen dürfe. Das steht aber so nicht im Übereinkommen. Im Übereinkommen steht nicht, dass man gegen Ersuchen, die eine juristische Person betreffen, überhaupt nichts einwenden könne. Sondern im Übereinkommen steht, dass man die Tatsache, dass ein Ersuchen eine juristische Person betrifft, nicht für sich allein als Hindernis bei der Durchführung des Rechtshilfeersuchens anführen darf. Und das sollte man hier klarstellen, damit nicht später bei der Anwendung dieses Übereinkommens, wenn man diesen Regierungsbericht liest, diese Erläuterung allenfalls zu einem Missverständnis führt. Abg. Paul Vogt:
Sie werden sicherlich nicht überrascht sein, dass ich noch einmal das Wort wünsche. Ich begreife, dass es hier einigen Leuten darum geht, Dampf abzulassen, nach dem, was sie von mir in der Presse gelesen haben. Ich möchte aber schon sagen, dass auch Sie, Herr Präsident, mir eine ganze Reihe von Äusserungen unterschoben haben, die ich in dieser Art ganz sicher nicht gemacht habe. Wenn Sie etwas Konkretes haben, dann bitte ich Sie, mir die betreffenden Äusserungen, die Sie hier angreifen, vorzulegen. Ich kann mich nicht gegen pauschale Äusserungen in der Art wehren. Wenn Sie sagen, ich hätte mich in der ausländischen Presse in der Art geäussert, dass hier vorsätzlich Straftäter oder Leute geschützt werden, die eben Geldwäscherei betrieben haben, dann habe ich das sicher nicht gesagt. Dafür würde ich meine Hand ins Feuer legen. Was ich gesagt habe, ist, dass wir Mängel im Gesetz haben. Das wissen Sie auch. Bei uns muss gemäss Sorgfaltspflicht Wissentlichkeit und Vorsätzlichkeit gegeben sein, damit es zu einer Verurteilung kommen kann. Das ist eine sehr hohe Hürde, die es praktisch verunmöglicht, dass ein Strafverfahren mit einem Schuldspruch abgeschlossen werden kann. Sie wissen auch, dass bisher etwa 60 Verfahren eingeleitet wurden. Es kam nirgends zu einem Schuldspruch. Das ist, so hat der Regierungschef bei einer anderen Gelegenheit informiert, an sich nichts Ungewöhnliches, weil es auch im Ausland sehr selten zu Verurteilungen kommt. Nur daraus abzuleiten, ich hätte gesagt, dass man das vorsätzlich verhindere und vorsätzlich solche Geldwäscher schütze, das habe ich sicher nicht gesagt. Sie haben mir auch andere Äusserungen unterschoben, die ich nicht gemacht habe. Ich habe sicher nicht gesagt, dass bis jetzt die innerstaatlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien, um diesem Abkommen beitreten zu können. Wenn meine Notizen stimmen, dann habe ich ausdrücklich gesagt, dass die Voraussetzungen schon vorher gegeben gewesen seien, dass ich aber weitere Verschärfungen im Gesetz für notwendig erhalte. Schliesslich einen kleinen Seitenhieb: Sie haben heute Morgen den Abg. Gebhard Hoch darauf aufmerksam gemacht, dass der Präsident gemäss Geschäftsordnung Abgeordneten, die sich zu weit vom Gegenstand des Verhandlungspunktes entfernen, ermahnen könne. Ich glaube, ich hätte jetzt auch Anlass gehabt, eine solche Ermahnung auszusprechen, ging es doch darum, einen Abgeordneten in die Mangel zu nehmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es geht mir nicht darum, Sie in die Mangel zu nehmen, Herr Abg. Vogt, sondern es geht mir darum aufzuzeigen, welche Wirkung solche Äusserungen, die Sie, wie ich annehme nicht nur einmal gegenüber einem Journalisten, sondern mehrmals, wie ich das in diesen Sammlungen, die der Abg. Hoch auch erwähnt hat, mehrmals bereits gelesen habe, offensichtlich gemacht haben. Es sind genau diese Äusserungen, diese Art von Äusserungen, die der Abg. Hoch zitiert hat. Und wenn ich mich richtig erinnere - und das wollte ich eigentlich ausdrücken - führen solche Äusserungen dazu, dass das von den hier nicht über die tatsächlichen Verhältnisse informierten ausländischen Lesern und Hörern so aufgefasst wird, wie ich es gesagt habe. Es ist schon richtig: Sie haben nicht selbst wörtlich gesagt, es würde hier im Land vorsätzlich verhindert, dass Geldwäscher bestraft werden. Aber wenn Sie solche Äusserungen machen, wie z.B., das sei kein Wunder, dass es bei uns noch zu keiner Verurteilung gekommen sei, bei dem totalen Filz zwischen Politik und Bankwesen oder was immer der genaue Wortlaut war, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wie das interpretiert wird. Wir wissen ja, wie heutzutage die Medien gelesen und verstanden werden. Dann heisst es doch bei den Empfängern dieser Nachricht in Hamburg oder sonstwo: Wenn schon ein Parlamentsabgeordneter aus Liechtenstein das so sagt - der drückt sich sicher noch vorsichtig und zurückhaltend aus - dann kann man sich ja vorstellen, wie es wirklich ist. Das ist das, was ich gemeint habe.Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zum Übereinkommen - ich glaube unbestritten. Kurz noch einmal, worum es beim Übereinkommen geht. Es geht darum, in zwei wichtigen Fragen sich zu verpflichten, europäischen Standard zu haben oder wo man den noch nicht hat, diesen anzunehmen, nämlich im Thema Bestrafung Geldwäscherei und Einziehung. Es wurde gesagt: Beim Bereich Geldwäscherei problemlos. Im Bereich Einziehung braucht es ein, zwei Anpassungen. Ich kann aber jetzt schon sagen, dass die Vernehmlassungsvorlage der Regierung weit über das hinausgeht, was notwendig wäre. Ich kann Ihnen versichern: Diesen europäischen Standard zu halten, ist problemlos. Das Abkommen ist auch übrigens nicht self-executing, sondern verpflichtet uns völkerrechtlich verschiedene Anpassungen vorzunehmen. Da dieses Abkommen im Zentrum steht, werde ich zuerst auf die Fragen eingehen, die direkt dieses betreffen und dann vielleicht auch eine kleine Abschweifung vornehmen. Die erste Frage von Ihrer Seite habe ich beantwortet. Es ist nicht self-executing. Die Frage war: Ist das Bankgeheimnis tangiert? Ja und nein. Ja natürlich in dem Sinne, als dann, wenn zur Verfolgung von strafrechtlich relevanten Aspekten das Bankgeheimnis gelockert werden musste, kann es heute schon. Es ist, glaube ich, wichtig zu sagen: Das Bankgeheimnis hat seine Berechtigung als Schutz der Privatsphäre. Und die ist so lange schützenswert, als dadurch nicht Straftaten geschützt werden. Das ist die Philosophie, die nicht nur Liechtenstein schon seit Jahrzehnten hat. Und bei der bleiben wir. An dieser Philosophie wird nichts geändert. Also Bankgeheimnis als Schutz der Privatsphäre, aber nicht als Schutz, wenn man kriminelle Machenschaften verdecken will.Sie haben gefragt, ob gewährleistet ist, dass bei der Einziehung nicht legal erworbenes Vermögen tangiert wird. Das Beispiel der sogenannten Unterkontos bei Treuhändern, das ist gewährleistet, das ist gesichert, das kann man auch in der Vernehmlassungsvorlage überprüfen. Einen Aspekt muss ich noch bekennen: Offenbar ist das Paket noch nicht zugeschickt worden an die Abgeordneten. Das Ressort Justiz hatte den Auftrag. Vielleicht, dass das in den letzten Tagen untergegangen ist. Ich werde persönlich dafür besorgt sein, dass das noch nachgeholt wird, dass man sich, soweit Interesse vorhanden ist, frühzeitig damit beschäftigen kann. Zu den beiden Fragen betreffend Vorbehalt wird sich nachher noch Andrea Willi äussern.Konkret zum derzeit vieles überlappenden Thema Vorwürfe aus dem Ausland und Reaktionen im Inland. Vielleicht zum Verhalten der Regierung: Die Regierung war von allem Anfang an sehr offensiv, weil wir uns gesagt haben: So kann man das nicht stehen lassen. Vor allem auch nicht, weil die drei Buchstaben BND immer als Legitimation herangezogen wurden. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die pauschalen Vorwürfe in dieser Art nicht stimmen können und auch nicht stimmen, dazu stehen wir nach wie vor. Wir haben aber auch gesagt, dass es selbstverständlich auch bei uns Geldwäscherei gibt, wie es bei uns auch Diebstahl gibt, wie es bei uns auch Betrug gibt, wie bei uns auch im Strassenverkehr Leute zu schnell fahren. Etwas anderes zu glauben, wäre naiv. Ich glaube auch, dass ein deutscher Minister oder ein österreichischer oder ein schweizerischer oder ein andorranischer, ein luxemburgerischer genau das Gleiche sagen müsste. Sonst lügt er, der gute Herr. Selbstverständlich gibt es bei uns Geldwäscherei. Das Gegenteil zu behaupten würde entweder wissentlicher Lüge oder doch einer schon fast peinlichen Naivität gleichkommen. Und nichts anderes haben wir gesagt. Wir haben aber auch gesagt, dass wir europäisches Niveau haben, das haben wir. Ich bin versucht zu sagen "verdammt nochmal". Das hat auch die ESA, die EFTA Surveillance Authoritiy oder auf deutsch die EFTA-Überwachungsbehörde bestätigt. Wir haben aber festgestellt, dass wir Verbesserungsbedarf haben, einerseits im Bereich der Rechtshilfe, wo es zum Teil aus gesetzlichen Gründen, zum Teil auch im Vollzug zu langsam gegangen ist. Dann im Bereich des Sorgfaltspflichtsgesetzes, dass sich übrigens sehen lassen kann, auch im europäischen Vergleich. Aber auch dort haben wir einige Verbesserungen vor, vor allem auch im Bereich der materiellen Kontrolle. Und dann schliesslich auch beim Strafgesetzbuch, insbesondere betreffend den Einziehungstatbestand "sharing agreements" aber auch eine Verschärfung des Geldwäscheartikels. Wir sind der Ansicht, dass dabei aber nicht übersehen werden sollte, dass verschiedene andere Bestimmungen bei uns gelten, die auch dafür besorgt sind, dass eine Sorgfalt an den Tag gelegt wird, beispielsweise das Niveau, das Finanzintermediäre an den Tag legen müssen, beispielsweise der Beruf des Treuhänders. Ein Treuhänder muss heute faktisch eine akademische Ausbildung haben, drei Jahre Praxis, eine Prüfung ablegen, untersteht dann der entsprechenden Aufsicht mit Versicherungen, mit Mitgliedschaft Treuhändervereinigung und Aufsicht durch das Obergericht. Dies als eine Ergänzung. Es entspricht aber sehr der Strategie, dass wir einen liberalen Platz halten möchten mit vielen Produkten, tiefen Steuern, Bankgeheimnis etc. Aber es braucht gleichzeitig auf der anderen Seite einen hohen Sorgfaltsstandard und eine energische Bekämpfung der Geldwäsche. Im Bereich Geldwäsche darf das aufgenommen werden, was der Landtagspräsident gesagt hat. Es ist in Europa ein junges Delikt, und das bereitet natürlich Probleme. Man führt einen Artikel ein und weiss noch nicht richtig: Wie holt man das ab? Wie überprüft man das? Das ist ein Punkt. Ein zweiter Punkt ist, dass Geldwäsche sehr, sehr schwierig zu ermitteln ist, vielleicht ein Beleg. Was vermuten Sie, wie viel Verurteilungen wegen Geldwäsche gibt es in Deutschland pro Jahr, tausend, zweitausend? Es gibt weniger als zehn. Das muss man sich vorstellen, das sind zwei, drei Leute da in Deutschland oben. Und die Verurteilungen hängen mit Vortaten zusammen, die in Deutschland begangen wurden. Es ist einfach heute noch festzustellen, dass die Geldwäsche sehr, sehr schwierig zu fassen ist. Das ist auch ein Grund, dass man an Grenzen stösst. Kritisiert wurde auch, dass jetzt Informationen hinausgegangen sind betreffend Ermittlungsmassnahmen des Sonderstaatsanwaltes. Fakt ist, dass aus irgendeiner Quelle - wir wissen nicht woher - an das Radio L die Information hinaus ist und Herr Dr. Spitzer dann reagieren musste, um das etwas in die Grenzen zu bringen. Es wird heute auch noch eine Pressemitteilung hinausgehen, die kurz zusammengefasst bestätigen wird, dass in der Tat Untersuchungen stattfinden gegen zwei Richter. Die Zahl deswegen, um Spekulationen, dass da vielleicht doch etwas daran sein sollte, dass da alle drinhängen, vorgenommen werden, bei diesen wegen Amtsmissbrauch. Amtsmissbrauch liegt auch vor, wenn man etwas nicht macht. Es geht um Vorwurf und Verdacht des Amtsmissbrauches, nicht etwa Bestechung oder so etwas. Das ist auch zu betonen, und dass auch nach meiner Information gegen zwei Treuhänder konkreter ermittelt werde. Namen können aus ermittlungstechnischen Gründen nicht hinausgegeben werden. Sie hier im Hohen Haus kennen die Namen der beiden Richter. Das vielleicht zur Erinnerung, Herr Abg. Lampert. Die habe ich Ihnen genannt, aber nicht diejenigen der betroffenen Treuhänder. Festzuhalten ist auch, dass dies die Aussagen, die wir gemacht haben von Anfang an bestätigen. Die pauschalen Vorwürfe stimmen nicht, dazu stehen wir nach wie vor. Aber klar ist, dass man Einzelvorwürfen nachgehen muss, wenn man denn Informationen erhält. Und damit kann ich bei einer Aussage von Otmar Hasler, dem Landtags-Vizepräsidenten, anknüpfen. Es war ein recht dornenvoller Weg, von deutscher Seite Informationen zu erhalten. Wenn man bedenkt, dass wir im November sofort nachgefasst haben und gesagt haben: Wenn ihr etwas habt, dann gebt es uns. Dass lange nichts passiert ist. Mittlerweile kriegen wir von bestimmten Stellen Informationen, die von unterschiedlicher Qualität sind. Aber immerhin: Es zeichnet sich so etwas wie eine vernünftige Zusammenarbeit ab, die aber nach wie vor genau das bestätigt, was wir von allem Anfang an gesagt haben. Dieses pauschale in den Abfall schmeissen eines ganzen Landes, dieser pauschale Vorwurf, dass Politik, Gerichte etc. alles miteinander ein Sumpfhaufen sei, das ist grottenfalsch, um vielleicht einmal derb zu reden. Vielleicht hört man dann auch zu. Das passt also nicht. Und wenn der Vorwurf kam - und ich bin dankbar, dass Sie das erwähnt haben, Herr Abg. Hasler - eben dass man da die Idee hatte, dass Heinz Frommelt bei der Justizministerin bei der falschen Adresse war. Ja, wir haben selbstverständlich gewusst, dass das Bundeskanzleramt zuständig ist für den BND. Doch es hat dort Schwierigkeiten gegeben, dass Herr Dr. Spitz nachgefasst hat. Wir haben versucht, das auf eine normale Ebene zu bringen, nämlich auf die Ebene Rechtshilfe. Und mit Verlaub: Rechtshilfe hängt am Justizministerium. Es hat dort auch Vorbesprechungen gegeben. Also wenn da der Eindruck vermittelt wurde, als ob Heinz Frommelt da einfach eine Reise nach Berlin gemacht hat, ohne zu wissen wohin, das stimmt nicht. Er hat sehr wohl gewusst, was er macht, es war sehr wohl entsprechend vorbereitet und hat auch Erfolge gebracht. Dann waren verschiedene andere Fragen noch betreffend das Stiftungsrecht beispielsweise. Auch beim Stiftungsrecht überlegen wir uns derzeit Anpassungen, weil zum Teil mit Stiftungen Geschäfte getätigt werden, Vorgehensweisen an den Tag gelegt werden, bei denen es fraglich ist, ob das wirklich noch mit dem Stiftungsgedanken übereinstimmt. Derzeit laufen Überprüfungen. Die Frage war auch, wann die Interpellationsbeantwortung erfolgen wird. Das kann ich Ihnen gerne sagen. Die Regierung wird dies zusammen mit der Postulatsbeantwortung des Postulates der FBPL bringen. Geplant ist Mai. Schlimmstenfalls - das muss ich sagen - Juni. Aber geplant ist an sich Mai. Dann hab ich mir aufgeschrieben Seite 35. Jetzt weiss ich nicht, was das soll. Ah, der Vorbehalt wegen Art. 6 Abs. 4. Dazu wird Andrea Willi sich äussern, aber den sollte man wirklich aufrecht erhalten. Die Frage war dann schliesslich noch wegen den Informationen, die rausgehen. Herr Abg. Lampert: Zuständig für die Informationen im Zusammenhang mit den Untersuchungen ist natürlich die Staatsanwaltschaft. Diese führt die Untersuchungen, hat auch im Rahmen der Gesetze nota bene Pleinpouvoir. Sie soll das untersuchen, was notwendig ist. Und wenn da offenbar aus welchen Quellen auch immer Informationen hinausgehen, dann muss auch der Sonderstaatsanwalt geeignet reagieren. Den anderen Fall, den Sie angesprochen haben: Da ging es um einen Treuhänder, der öffentlich ein Interview gegeben hatte, das verschiedene Fragen aufgeworfen hat. Und da wurde nachgefasst bei der Amtsstelle, ob es da Schritte gebe, was bestätigt wurde. Mehr wurde nicht gesagt. Und was dann an Schlagzeilen daraus entsteht, das ist ausserhalb des Machtbereiches. Das hängt übrigens auch mit dem Informationsgesetz zusammen. Es gilt das Prinzip, dass grundsätzlich informiert wird, es sei denn, dass überwiegende private oder öffentliche Interessen dagegen sprechen. Aber bei einem öffentlichen Interview wird man schwer argumentieren können, dass man nicht sagt, ob etwas passiert oder nicht. Davon zu unterscheiden sind ganz klar die normalen Meldungen und Mitteilungen, die gemacht werden, die selbstverständlich in der Öffentlichkeit nichts verloren haben. Ich freue mich aber jedenfalls, dass dieses Übereinkommen ganz offensichtlich sehr gut angenommen werden wird in diesem Hohen Haus. Herzlichen Dank. Regierungsrätin Andrea Willi:
Es freut mich auch ganz besonders, dass wir diesem Abkommen beitreten werden. Es wird ein wichtiges Signal sein für unsere Nachbarn, für die Schweiz aber auch für die übrigen europäischen Länder. Ein Signal auch und eine Botschaft, die wir bitter nötig haben, die wir brauchen können. Es waren konkret drei Fragen zu verschiedenen Vorbehalten. Der Vorschlag des Präsidenten, dass wir zu Art. 14 Abs. 2 des Abkommens ebenfalls einen Vorbehalt anbringen, kann aus der Sicht der Regierung begrüsst werden. Ich werde nachher auch einen Vorschlag für die Formulierung bringen. Einfach noch kurz eine Erläuterung, wieso wir davon ausgegangen sind, dass es nicht unbedingt notwendig ist. Aber sicher schadet es auch nicht. Also wir haben uns bei der Prüfung an die Ausgangslage in der Schweiz und in Österreich gehalten. Beide Staaten geben keinen Vorbehalt ab, und zwar aus denselben Gründen. Die beiden Staaten wollen nämlich vermeiden, dass Sachverhalte, die die zuständigen Gerichte eines Staates beurteilt haben, von den Gerichten eines anderen Staates erneut überprüft werden. Vorbehaltlich allerdings notwendiger Beweisaufnahmen bei neuen Tatsachen. Aber wie gesagt: Gerne schlagen wir eine diesbezügliche Formulierung vor und beantragen dann, noch diesen zusätzlichen Vorbehalt aufzunehmen. Er würde lauten: "Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens findet nur vorbehaltlich der Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge der Rechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein Anwendung". Dann war noch der Vorbehalt zu Art. 6 Abs. 1 Grund einer Anfrage. Diesen Vorbehalt brauchen wir einfach, weil eben nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen genau definiert ist. Das kann variieren von Land zu Land. Bei uns ist, glaube ich, die niedrigste Strafe drei Jahre, und wir möchten nicht unter diese Freiheitsstrafe gehen müssen. Deswegen die Notwendigkeit dieses Vorbehalts. Dann der Vorbehalt zu Art. 25 Abs. 3, nämlich dass wir die Unterlagen in deutscher Übersetzung möchten. Der ist aus Sicht der Regierung unbedingt notwendig. Das Abkommen hat 27 Vertragsparteien. Wir können nicht jede Sprache noch übersetzen. Ich glaube, die meisten Vertragsparteien wünschen die Lieferung in ihrer Sprache. Das waren, glaube ich, die Fragen zu den drei Vorbehalten. Ich bestätige auch die Anmerkung des Präsidenten, dass auf der Seite 30 falsch formuliert worden ist und dass es eben zu formulieren ist, wie Sie gesagt haben. Vielen Dank.Abg. Rudolf Lampert:
Wenn man das Votum des Herrn Regierungschefs zusammenfasst, das in der deutschen Presse dann liest, dann steht da drinnen: Der liechtensteinische Regierungschef sagt vor dem Parlament aus, dass er es für selbstverständlich anschaut, dass es in Liechtenstein Geldwäscherei gibt. So ungefähr entstehen die Schlagzeilen, die dem Abg. Vogt vorhin vorgeworfen wurden. Sie haben nämlich wortwörtlich gesagt: "Selbstverständlich gibt es bei uns Geldwäscherei". Und diesen Satz aus dem Zusammenhang gerissen kommt eben dann so heraus. Ich möchte Ihnen damit nur sagen, dass eben genau solche Aussagen auf Sie zurückfallen können, wie sie auf den Abg. Vogt eben auch zurückfallen können. Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich dem Abg. Lampert leider 100%ig Recht geben. Abg. Gebhard Hoch:
Im Zusammenhang mit der CDU-Parteispendenaffaire haben sich drei Regierungsmitglieder in Presseinterviews geäussert, konkret der Regierungsschef, die Frau Aussenministerin und der Justizminister. Sie haben sinngemäss gesagt: Wenn von Deutschland her nur ein Rechtshilfeersuchen gestellt würde, könne man wohl davon ausgehen, dass Auskünfte erteilt und Konten gesperrt würden. Im einen oder anderen Falle - ich kann mich jetzt nicht mehr genau erinnern - ist dann auch noch ein Hinweis darauf, dass das aber selbstverständlich Sache der Justizbehörden sei. Nun ist es aber doch so, dass eine unerlaubte Parteispende nach dem deutschen Parteiengesetz in Liechtenstein kein kriminelles Delikt darstellt. Und wenn Rechtshilfe gewährt wird, muss ja - das ist auch jedem juristischen Laien klar - muss die gegenseitige Strafbarkeit gegeben sein. Auch hier bin ich der Meinung, wäre es angezeigt, wenn man sich in solchen Äusserungen eine gewissen Zurückhaltung auferlegen würde, weil sonst Erwartungen geweckt werden. Und wenn dann tatsächlich ein Rechtshilfeersuchen kommt und es wird abgelehnt von uns aus, weil eben die Strafbarkeit hier in Liechtenstein nicht gegeben ist, wird das wieder einen Riesenauflauf und Wehklagen in der internationalen - sprich konkret deutschen Presse - geben. Möglicherweise haben Sie auch gesagt, dass die Parteienfinanzierung im Zusammenhang mit einem auch nach liechtensteinischem Recht als strafbar einzustufenden Ereignis sein muss, Untreue, weiss ich was. Nur, vielfach werden eben solche Presseerklärungen verkürzt wiedergegeben. Und es steht dann eben so in der Zeitung und kann falsch interpretiert werden. Auch würde mich eigentlich interessieren, wie diese Aussagen der Regierung da bei den betreffenden Interviews konkret gelautet haben. Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht etwas Grundsätzliches. Wie kann man umgehen, wenn die Vorwürfe da sind? Variante 1: Schweigen, kein Wort sagen, ein paar Allgemeinplätze ausdrücken und sich verabschieden. Das nützt uns nicht, das hilft uns nicht, wirklich nicht. Oder, dass man offensiv argumentiert. Und wir haben die letzten Wochen und Monate auch die Artikel analysieren lassen. Und es ist klar, dass mittlerweile sehr viel differenzierter Bericht erstattet wird. Wir wissen auch wieso. Weil wir auch glaubwürdig argumentieren. Wenn wir gefragt werden: Gibt es in Liechtenstein Fälle von Geldwäscherei? Und ich würde sagen: Nein. Also mit Verlaub. Das ist nicht ehrlich, das wäre nicht ehrlich. Selbstverständlich wird es bei uns auch Fälle geben, dass irgendein Treuhänder das einmal gemacht hat oder tut. Ich kann doch nicht behaupten, dass bei uns keine Geldwäscherei vorhanden wäre. Das ist einfach nicht wahr. Die Aussage kann man machen und man darf darauf hinweisen, dass es in anderen Staaten genau gleich ist wie mit anderen Delikten. Nichts anderes ist passiert. Und wenn ein Journalist gewalttätig Negatives zitieren will, könnte man natürlich auch sagen: Uns ist keine einziger Fall von Geldwäsche bekannt. Dann kommt die Frage: Ja, schliessen Sie es aus? Ja, was sagen Sie dann? Also das finde ich schon etwas müssig. Es ist ein recht qualitativer Unterschied, Selbstverständliches zu bestätigen, als dass man sich da unglaubwürdig macht und etwas anderes sagt. Was die CDU-Aspekte anbelangt haben wir sehr klar gesagt, dass die liechtensteinischen Behörden nicht dazu da sind, das deutsche Parteien-Finanzierungsgesetz durchzusetzen, ganz klar. Wenn es sich herausstellen sollte, dass diese Parteispenden eben keine Spenden sind, sondern bezahlt wurden für Bestechungen oder Betrug oder irgendetwas, dann müssten entsprechende Rechtshilfeersuchen gestellt werden. Es lägen aber keine vor, weswegen wir auch keinen weiteren Handlungsbedarf haben. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es etwas müssig ist, ein innerdeutsches Problem nach Liechtenstein transportieren zu wollen. Ob das Parteienfinanzierungsgesetz richtig oder unrichtig gehandhabt wurde von der CDU ist zutiefst ein deutsches Problem und nicht ein liechtensteinisches. Und da sollte man nicht versuchen, auf andere Plätze abzulenken. Das ist die Diktion, die die Regierung diesbezüglich geübt hat. Und nochmals: Eine Gesamtbewertung der Medienerzeugnisse der letzten Wochen und Monate zeigt, dass schon sehr viel differenzierter Bericht erstattet wird über Liechtenstein als es noch vor zwei, drei Monaten war. Und das hängt auch mit Information und das hängt auch mit Ehrlichkeit zusammen. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte dem Regierungschef in dieser Angelegenheit ein Kompliment machen. Ich glaube, es ist ihm gelungen bei den ausländischen Journalisten glaubwürdig zu vermitteln, dass Liechtenstein ernsthaft darangeht, auch beim Problem Geldwäscherei etwas zu tun, also dass man es nicht nur bei Lippenbekenntnissen belässt. Das ist jedenfalls die Reaktion, die ich von ausländischen Journalisten bekommen habe. Und man macht es sich einfach etwas einfach, wenn man diejenigen als Nestbeschmutzer bezeichnet und bestrafen will, die sagen: "Es gibt so etwas bei uns", und nicht diejenigen, die Geldwäsche betreiben. Also wer ist eigentlich verantwortlich für den schlechten Ruf dieses Landes? Beantworten Sie sich diese Frage selber. Dann zu den Vorbehalten möchte ich mich nochmals kurz melden. Frau Regierungsrätin Wille, Sie sind an meinem Anliegen eigentlich vorbeigegangen. Ich habe gesagt: Der Vorbehalt zu Art. 25 Abs. 3 sollte so lauten, dass man eine deutsche Eingabe verlangt oder eine englische. Wenn man hinten schaut, was andere Länder für Vorbehalte gemacht haben, dann ist es fast durchgehend so, dass sie verlangen, dass die Eingaben in einer der offiziellen Sprachen des Europarats oder in Englisch oder in der Amtssprache des Landes gemacht werden. Also ich möchte einfach, dass man sowohl deutsche als auch englische Eingaben machen kann. Zu Art. 6 Abs. 1 möchte ich mich nicht mehr äussern. Abg. Gabriel Marxer:
Ich bin dem Abg. Goop noch eine kleine Entgegnung schuldig. Also soweit es mir erinnerlich ist, Herr Abg. Goop, habe ich von einem Verdacht gesprochen, der mir mitgeteilt worden ist von jemandem, der das wissen will. Ich habe nie eine Vorverurteilung selbst vorgenommen, eben weil ich genau ein Anhänger davon bin, dass solchen Anschuldigungen zuerst nachgegangen werden soll. Da können Sie sich festbeissen wie Sie wollen. Zu Formulierungen, wie Sie sie verwenden, Herr Regierungschef: Ich wäre einfach schon froh, ich sage nicht - dass man nicht sagen darf, dass es bei der Fülle von Transaktionen und Händeln, die hier in Liechtenstein stattfinden - ich sage nicht, dass man da nicht die Vermutung haben kann, dass das eine oder das andere Geschäft nicht dem Gesetz entsprechend ist -, aber, davon zu sprechen, dass es Geldwäscherei gibt, wenn wir bis jetzt keine Verurteilung wegen Geldwäscherei haben, das ist nach meinem Empfinden einfach eine unglückliche Formulierung, die man besser machen könnte. Ich sage ja auch nicht zu jedem, den ich sehe, dass er ein Glas Wein trinkt oder ein Bier trinkt: Du bist grundsätzlich betrunken oder ein Trinker. Das geht einfach zu weit. Ich glaube, diesen Unterschied sollte man sehr wohl erkennen. Ich anerkenne im Übrigen schon Ihre Bemühungen. Das war nicht einmal so sehr auf Sie gemünzt. Ich anerkenne die Bemühungen der Regierung, dieses Bild, das da im Ausland erschienen ist, dass das korrigiert werden soll. Aber ich möchte einfach noch einmal anregen, dass der Sprachgebrauch hier besser überlegt wird. Weil nach meinem Empfinden geht es zu weit, hier zu sagen: Natürlich gibt es Geldwäsche und natürlich kommt das vor. So wie unser Gesellschaftswesen - den Rang, den es hier hat - da kann man selbstverständlich davon ausgehen, dass solche Fälle geschehen können. Deshalb haben wir ja diese gesetzlichen Vorschriften geschaffen, zum Zeichen, dass es eben unerwünscht ist und dass es nicht vorkommen soll. Natürlich kann man nicht versprechen auf die Zukunft hin, dass sich alle in diesem Bereich tätigen Leute an diese Vorschriften halten werden. Aber von vornherein festzustellen, das gibt es und das ist so, wo keine Verurteilung stattgefunden hat, das geht doch auch etwas zu weit. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Ich habe jetzt die Ausführungen der Frau Regierungsrätin Willi so verstanden, dass die Regierung ihren Antrag in Buchstabe "b" mit dem von mir formulierten Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 3 ergänzt, ja. Der Antrag lautet: "Der Landtag wolle: a) Dem Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten seine Zustimmung erteilen. b) Der Anbringung folgender Vorbehalte zum Übereinkommen seine Zustimmung erteilen: Zu Art. 6 Abs. 4: Art 6 Abs. 1 des Übereinkommens findet ausschliesslich Anwendung, wenn die Haupttat nach liechtensteinischem Recht ein Verbrechen darstellt - § 17 des Strafgesetzbuches. Zu Art. 14 Abs. 3: Art. 14 Abs. 2 des Übereinkommens findet nur vorbehaltlich der Verfassungsgrundsätze und der Grundsätze der Rechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein Anwendung. Zu Art. 21 Abs. 2: Die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken an Personen im Fürstentum Liechtenstein hat durch Vermittlung der zuständigen liechtensteinischen Behörden - Rechtsdienst der Regierung - zu erfolgen. Zu Art. 25 Abs. 3: Ersuchen und ihre Unterlagen sind, soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, mit einer Übersetzung in diese Sprache zu versehen. Übersetzungen müssen amtlich als richtig bescheinigt sein. Zu Art. 32 Abs. 2: Die vom Fürstentum Liechtenstein in Anwendung dieses Übereinkommens beigebrachten Informationen oder Beweismittel dürfen von der ersuchenden Partei ohne vorgängige Zustimmung des Rechtsdienstes der Regierung - Zentralstelle - zu keinen anderen als den im Ersuchen genannten Ermittlungs- oder Verfahrenszwecken verwendet oder übermittelt werden". Weiter beinhaltet der Antrag die Ermächtigung des Landtages an die Regierung, die erwähnten Vorbehalte zurückzunehmen, falls sie gegenstandslos werden. Wer diesem Antrag der Regierung seine Zustimmung erteilt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 16 behandelt.-ooOoo-