Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des Fürstentums Liechtenstein und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (Nr. 57/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des Fürstentums Liechtenstein und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 57/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Projekt BEPS sind die OECD und die G20-Staaten gemeinsam gegen die Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung international tätiger Unternehmen zum Schutz der jeweils eigenen Steuerbasis angetreten. Hierfür wurden 15 Massnahmen auf den Verbindlichkeitsstufen Mindeststandard, Common Approach und Best Practice definiert. Mit einer Steuergesetznovelle wurden die Massnahmen 2 und 5 bereits sehr früh in die nationale Rechtsprechung übernommen, mit der ebenso frühen Einführung einer Verrechnungspreisdokumentation auch ein erster Teil von Massnahme 13. Mit der Genehmigung einer multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, dem sogenannten Country-by-Country-Reporting, und mit dem Inkraftsetzen des Gesetzes über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne auf den 1. Januar 2017 erhielt das Country-by-Country-Reporting seine notwendige nationalstaatliche Rechtsgrundlage. Auf dieses CbB-Gesetz stellt nun auch das vorliegende Abkommen ab, das es ermöglichen soll, die Vereinigten Staaten von Amerika auf bilateralem Weg als Partnerstaat für den internationalen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne in die CbC-Verordnung aufzunehmen. Für die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer ist es von Bedeutung, mit möglichst vielen Staaten relevante Informationen auszutauschen, insbesondere um mit einem globalen Reporting ein Auslangen zu finden und nicht über den Zweitmechanismus jeweils länderspezifisch unter Berücksichtigung lokaler Gesetzgebungen berichten zu müssen. Zum Zeitpunkt der Beratung des CbC-Gesetzes im September-Landtag 2016 hatten nebst Liechtenstein 43 weitere Staaten die MCAA-CbC unterzeichnet. Gerne würde ich von der Regierung in Erfahrung bringen, wie viele Staaten es aktuell sind und vor allen Dingen, ob allenfalls für die Mitgliedsunternehmen der LIHK relevante Staaten noch nicht unterzeichnet haben? Des Weiteren gehe ich davon aus, dass sich auch dieses bilaterale Abkommen mit den USA am OECD-Mindeststandard orientiert, was einem bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum CbC-Gesetz von Bankenverband und LIHK vorgetragenen Wunsch entspricht. In diesem Sinne ist die gegenständliche Vorlage sehr begrüssenswert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank für die Vorstellung der Vorlage, Herr Abg. Wenaweser. Sie haben die Frage gestellt, wie viele Staaten aktuell dabei sind. Diese Zahl habe ich jetzt nicht bei mir. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass die Wirtschaft sehr an dieser Vorlage interessiert ist, dass auch mit den USA entsprechend das CbC-Reporting umgesetzt werden kann. Wie auch im Bericht und Antrag ausgeführt ist, orientiert sich das vorliegende CAA an der Vorlage der OECD, dem MCAA-CbC. Es gibt kleine Abweichungen, diese sind im Bericht entsprechend auch ausgeführt in verschiedenen Abschnitten. Aber es sind nur marginale Anpassungen, die insofern keine grossen Konsequenzen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde des Fürstentums Liechtenstein und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen.-ooOoo-