Abänderung des Treuhändergesetzes (Nr. 52/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Treuhändergesetzes.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 52/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mit gegenständlicher Vorlage soll Art. 7 - Ausbildungsnachweis - im Treuhändergesetz angepasst werden. Konkret sollen hierbei die Anforderungen an die Ausbildung deutlich kenntlicher gemacht sowie die bisher bestehende Zweiteilung der Kompetenzen an nur noch eine Stelle übertragen werden. Hierdurch soll das entsprechende Verfahren transparenter und einfacher werden. Die Ausübung des Treuhänderberufes setzt eine vorgängig erteilte Bewilligung zur Geschäftstätigkeit durch die FMA voraus. Zu den Bewilligungsvoraussetzungen zählt unter anderem die Erbringung eines Ausbildungsnachweises. Art. 7 TrHG legt fest, dass neben dem erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studien auch ein von der Regierung anerkannter Ausbildungsnachweis gilt. Die Voraussetzungen an einen solchen Ausbildungsnachweis werden in Art. 7 Bst. b gesetzlich festgelegt. Wie die Regierung im gegenständlichen Bericht und Antrag ausführt, hätten sich in der Praxis immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Ausbildungsnachweises ergeben. Eine Schwierigkeit rührt daher, dass es mittlerweile eine grosse Anzahl an infrage kommender Ausbildungsnachweise gibt, welche im Einzelfall zu prüfen sind. Bei dieser Einzelfallbeurteilung werden die Inhalte der Ausbildung bis zu einer gewissen Tiefe überprüft und beurteilt, ob die geforderte Präsenzlektionenzahl absolviert wurde. Dass dies in der Praxis, gerade bei Ausbildungen, welche in der Vergangenheit absolviert wurden und heute nicht mehr angeboten werden, zu Schwierigkeiten führt, ist für mich nachvollziehbar. Dazu kommt, dass die aktuellen Kriterien für die Anerkennung in einigen Punkten interpretationsbedürftig sind und auf unterschiedliche Art ausgelegt werden können. Mit der gegenständlichen Vorlage soll nun vom System der Präsenzlektionen abgegangen und auf das international übliche System der ECTS Punkte übergegangen werden. Des Weiteren soll die Kompetenz zur Prüfung des Ausbildungsnachweises der FMA übertragen werden, wodurch die bestehende Kompetenzteilung zwischen der Regierung und der FMA aufgehoben wird. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht, begrüssen die Universität Liechtenstein, die Liechtensteinische Treuhandkammer und die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die Vernehmlassungsvorlage ausdrücklich. Ich schliesse mich dieser Meinung an. Eintreten steht für mich ausser Frage, falls keine grosse inhaltliche Diskussion stattfinden wird, werde ich Antrag auf abschliessende Behandlung stellen.Eine Anmerkung und zugleich Frage habe ich in Bezug auf Bst. b. Gemäss dem gültigen Gesetz gelten als Ausbildungsnachweis die entsprechenden Abschlüsse an einer Universität oder Hochschule. In der Regierungsvorlage gelten nunmehr jedoch nur noch entsprechende Abschlüsse an Universitäten als Nachweis. Ich bitte um entsprechende Ausführungen der Regierung zu diesem Punkt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Genauso wie die sich an der Vernehmlassung beteiligende Treuhandkammer, die Universität Liechtenstein und die Finanzmarktaufsicht begrüsse ich die gegenständliche Vorlage ausdrücklich. Sie definiert die für die Berufszulassung als Treuhänder vorauszusetzenden Formen des Ausbildungsnachweises klarer als bisher, bündelt Kompetenzen und beschleunigt die entsprechenden Verfahren. Auf die von der FMA im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagene noch weitere Straffung der Ausbildungsvoraussetzungen für die Zulassung zum Treuhänderberuf ist die Regierung nicht eingetreten. Mit dem Vorschlag der FMA würde der Zugang zum Treuhänderberuf auf berufsbegleitendem, nicht akademischem Ausbildungsweg nach Ansicht der Regierung in unverhältnismässiger Weise eingeschränkt. Diese Haltung der Regierung teile ich vollumfänglich, da es, wie im Bericht und Antrag richtigerweise festgehalten, durchaus auch berufsbegleitende Ausbildungen gibt, welche den Absolventen die für eine kompetente Ausübung des Treuhänderberufs notwendigen, vertieften Kenntnisse vermitteln. Auf die Notwendigkeit des Nachweises der Einschlägigkeit nichtakademischer Ausbildungswege für die Zulassung zum Treuhänderberuf ist von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern zu Recht hingewiesen und von der Regierung aufgenommen worden. Die Verantwortung für den Nachweis der Einschlägigkeit ist in der Vorlage behandelt und somit zuhanden der Materialien festgehalten. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten und ich schliesse mich meinem Vorrednerkollege Johannes Hasler an, je nach Verlauf der Debatte abschliessende Behandlung ins Auge zu fassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Bei dieser Vorlage geht es zum einen um die deutlichere Kenntlichmachung der Anforderungen an die Ausbildung zum Treuhänder, und zum anderen soll nur noch die FMA über die Erfüllung der Anforderungen an die Ausbildung entscheiden und nicht mehr die Regierung, welche bis anhin die von der FMA geprüften Gesuche formell zu genehmigen hatte. Nicht stimmig ist heute, dass zwar die Anerkennung der Ausbildung bis anhin durch die Regierung zu erfolgen hat, aber die FMA für die Zulassung zur Treuhänderprüfung und weiters auch für die Erteilung einer Treuhänderbewilligung zuständig ist. Die Regierung schreibt, dass das Gesetz durch die vorgeschlagenen Änderungen einfacher und transparenter wird. Ich begrüsse es, dass auch in Zukunft zwei Wege zum Treuhänderberuf möglich bleiben, der akademische und zum anderen der berufsbegleitende. Die Regierung schlägt weiters in Art. 7 die Umstellung vom Kriterium der Mindestlektionenzahl auf das international vergleichbare System der ECTS-Punkte vor, um die Ausbildungen hinsichtlich ihrer Aufwände und der daraus resultierenden Leistungen besser miteinander vergleichbar zu machen. Aus meiner Sicht haben die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch den positiven Effekt, dass Interessenten und Absolventen der Ausbildung sicher wissen, ob ihre Ausbildung anerkannt werden wird. Vorher war dies nicht immer der Fall. Ich unterstütze die vorgeschlagenen Änderungen und bin ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese positive Aufnahme der Vorlage. Ich möchte ganz kurz auf die Fragen des Abg. Johannes Hasler eingehen. Wir haben im Anschluss an die Verabschiedung des Berichts und Antrags auch festgestellt, dass dieser Textteil «oder Hochschule» irgendwo zwischen Stuhl und Bank gefallen ist. Es geht nicht darum, die Ausbildung an einer Hochschule herauszunehmen und deshalb würde ich diesen Textbestandteil nochmals einfügen. Das heisst Bst. a würde dann lauten: «der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studien an einer Universität oder Hochschule». Das macht für mich absolut Sinn und entspricht auch der bisherigen Regelung, die wir im Treuhändergesetz gehabt haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Treuhändergesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wie ich bereits vorhin erwähnt habe, möchte ich den Bst. a entsprechend ergänzen, dass der Passus «oder Hochschule» aufgenommen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen, damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Treuhändergesetzes abgeschlossen.
Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, die Vorlage war auch schon in der Vernehmlassung, wie ich gesagt habe, unbestritten wie jetzt auch im Landtag und die Änderung, die jetzt noch eingebracht wurde, ist ja auch Bestandteil der jetzigen Änderung und aus diesem Grund stelle ich Antrag auf abschliessende Behandlung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag auf abschliessende Lesung gestellt. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir können mit der 2. Lesung durch Artikelaufruf beginnen. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Der Form halber bringe ich jetzt diesen Antrag nochmals ein. Art. 7 Abs. a soll lauten wie folgt: «der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studien an einer Universität oder Hochschule».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Präzisierung. Wir stimmen über Art. 7 ab, bitte geben sie ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.-ooOoo-