Abänderung des Bankengesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2399) (Nr. 53/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Bankengesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2399). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2018. Er steht zur Diskussion. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mit der gegenständlichen Vorlage zur Abänderung des Bankengesetzes sowie des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes sollen die EU-Richtlinie 2017/2399 sowie die EU-Verordnung 2017/2395 im liechtensteinischen Recht umgesetzt werden. Auf Grundlage der erwähnten EU-Richtlinie soll eine neue Kategorie von Bankanleihen, die sogenannten «nicht bevorrechtigten vorrangigen Schuldtitel» geschaffen werden. Diese neue Anleihenskategorie soll im Konkursfall nach dem Eigenkapital und nachrangigen Anleihen, aber vor normalen Anleihen zur Verlustdeckung herangezogen werden. Die Einführung dieser neuen Anleihenskategorie soll im Falle einer Sanierung, Abwicklung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit einer Bank einen sogenannten Bail-in, das heisst die Beteiligung der Anleihensgläubiger an den Verlusten, erleichtern. Damit können letztlich die Kunden der Bank als auch die öffentliche Hand im Anlassfall besser geschützt werden. In den EU-Staaten ist diese Richtlinie bereits seit März 2018 in Kraft. Es ist im Interesse Liechtensteins sowie seiner Banken, dass diese Richtlinie möglichst rasch auch im liechtensteinischen Recht umgesetzt wird. Ich werde daher, falls sich in der Debatte keine wesentlichen Einwände ergeben, den Antrag auch hier auf abschliessende Behandlung stellen. Weiters soll mit der gegenständlichen Vorlage die an sich direkt anwendbare EU-Verordnung 2017/2395 im liechtensteinischen Recht umgesetzt werden. Mit dieser Verordnung reagiert die EU mit einer Übergangslösung bis 2022 auf einen möglichen deutlichen Tier-1-Eigenkapital-Rückgang durch die Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9. Das mit IFRS 9 einzuführende Expected-Credit-Loss-Modell kann die Eigenkapitalsituation von Banken spürbar belasten. Um den Erstanwendungseffekt etwas abzumildern hat die EU mit dieser Verordnung eine Übergangslösung geschaffen. Weil der Übernahmezeitpunkt dieser Verordnung ins EWR-Abkommen aber noch nicht absehbar ist und damit auch die liechtensteinischen Banken, gleich wie die EU-Banken, von dieser Übergangslösung Gebrauch machen können, soll die Verordnung als Übergangslösung zu liechtensteinischem Recht erklärt werden. Gerade für grössere liechtensteinische Banken ist das von wesentlicher Bedeutung. Eintreten ist für mich unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kollegeninnen und Kollegen. Mit dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen, dem sogenannten Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde ein Regulativ von anspruchsvoller Komplexität geschaffen, um im Falle absehbarer oder eingetre-tener Krisen bei dem Gesetz unterstellten Finanzinstituten behördlicherseits frühzeitig und geordnet intervenieren zu können. Die mit der EU Richtlinie 2017/2399 nun erforderliche Abänderung des Bankengesetzes sowie des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes zur Neuregelung des Umgangs mit unbesicherten Schuldtiteln in der Insolvenzrangfolge ist relevant für unsere Banken und deren Rechtssicherheit, schreibt die Regierung. Deshalb hat sie sich nicht zum ersten Mal dazu entschlossen, nicht auf die Übernahme in das EWR-Abkommen zu warten, sondern die EU-Richtlinie unmittelbar in nationales Recht zu überführen, und geht weiterhin von der Verfassungskonformität eines solchen Vorgehens aus. Nun, dann soll es denn Bedürfnissen des Marktes gehorchend ein weiteres Mal so sein. Meine Fragen beziehen sich daher nicht auf die gegenständliche Vorlage, sondern auf die Auswirkungen des vom Landtag Ende 2016 erlassenen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Haben die hierzu verpflichteten Banken die vorgeschriebenen Sanierungs- und Abwicklungspläne bereits erstellt bzw. bis wann sind diese zu erstellen? Ist die mit dem Vollzug des Gesetzes zu betrauende, bei der Finanzmarktaufsicht anzusiedelnde Abwicklungsbehörde bereits geschaffen und besetzt worden und mit welchen personellen Kapazitäten ist diese ausgestattet? Im damaligen Bericht und Antrag war die Rede von 1,5 bis zwei zusätzlichen Vollzeitstellen. Und letztlich noch: Musste die mit der Schaffung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes angekündigte, zusätzliche Vollzeitstelle in der Bankenaufsicht inzwischen tatsächlich geschaffen und besetzt werden? Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten und ich sehe es wie mein Kollege Elfried Hasler, dass je nach Debattenverlauf Antrag auf abschliessende Behandlung gestellt werden könnte. Diesbezüglich habe ich auch bei der FMA noch nachgefragt, ob das auch in deren Sinne sei. Die FMA hat auch zur Auskunft gegeben, dass es hier vor allem um die drei Grossbanken geht, die sich eine schnelle Anpassung wünschen, um Emissionen unter EU-kompatiblen Bedingungen vornehmen zu können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank, Herr Vorsitzender. Meine beiden Vorredner haben die Vorlage umfassend und in allen Details vorgestellt - keine Ergänzungen hierzu. Der Abg. Hasler hat auf die Übernahme der Verordnung (EU) 2017/2395 hingewiesen, dass die als Übergangslösung in unser Recht übernommen werden soll, weil eine EWR-Übernahme derzeit nicht konkret absehbar ist. Meine einzige Frage ist: Was sind die Gründe hierfür? Es ist ja nicht dermassen ein Eingriff in ein staatliches Recht und deshalb die Frage, weshalb dauert der EWR-Übernahmeprozess so lange oder wo klemmt es? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beginne gerade bei der letzten Frage vom Abg. Wolfgang Marxer. Wie Sie ja wissen, das haben wir schon mehrfach ausgeführt, hat es einen Übernahmestau gegeben, was diese ganzen Finanzmarktrechtsakte anbelangt. Alle Staaten, das heisst Norwegen, Island und Liechtenstein sind daran interessiert, möglichst rasch diese Beschlüsse gemeinsam mit der EU zu fassen und dann diese Rechtsakte ins EWR-Abkommen zu übernehmen. Das braucht seine Zeit. Aber wir arbeiten intensiv an diesem Thema. Zu den Fragen des Abg. Christoph Wenaweser, da müsste ich, um die Fragen genau beantworten zu können, bei der FMA nachfragen. Meines Wissens ist es so, dass die Banken an den Sanierungsplänen arbeiten. Ich weiss aber nicht, ob alle schon fertig erstellt sind. Die Abwicklungsbehörde bei der FMA müsste eigentlich, soweit ich weiss, installiert sein und ich vermute, dass auch die Vollzeitstelle bei der Bankenaufsicht schon rekrutiert worden ist. Aber ich müsste das nochmals bei der FMA verifizieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Ja-Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Bankengesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes.Art. 65 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nachdem die Vorlage völlig unbestritten war und hier ein gewisser Zeitdruck vorherrscht, mindestens der Wunsch vom Markt her, möchte ich den Antrag stellen auf abschliessende Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag auf abschliessende Lesung der Gesetzesvorlagen gestellt. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir nehmen die 2. Lesung vor: Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.Art. 1 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes.Art. 65 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 31 abgeschlossen.-ooOoo-