Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) (Nr. 54/2018); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG). Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 54/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mittels gegenständlicher Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlamentes über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden. Die erwähnte Richtlinie ersetzt hierbei die in nationales Recht umgesetzte frühere Richtlinie aus dem Jahr 2013. Die neue EU-Richtlinie enthält insbesondere detailliertere Vorgaben für die Unternehmensführung, wie beispielsweise gesteigerte Anforderungen an die Professionalität, Qualifikation oder die Reputation des Managements, eine Ausweitung der Informationspflichten gegenüber den Versorgungsberechtigten sowie eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit. Ferner erfolgt eine Erweiterung der Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die gegenständliche EU-Richtlinie befindet sich noch im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen. Ich begrüsse es, dass die Entscheidung getroffen wurde, die liechtensteinischen Umsetzungsmassnahmen frühzeitig in Kraft zu setzen, um Nachteile für die Marktteilnehmer zu verhindern. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen konkret das Pensionsfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie das Gesetz über die Verwaltung alternativer Investmentfonds angepasst werden. Wie aus dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ersichtlich, muss das Pensionsfondsgesetz vollständig im Sinne einer Totalrevision angepasst werden. Das FMAG und das AIFMG müssen hingegen lediglich punktuell und somit in wenigen Artikeln angepasst werden. Zu erwähnen ist, dass das Pensionsfondsgesetz auf die betriebliche Personalvorsorge grundsätzlich keine Anwendung findet, da das BPVG als Spezialgesetzgebung diesem vorgeht. Wie aus dem Bericht und Antrag entnommen werden kann, wurde - um die Interessen und Besonderheiten der betroffenen Branche zu berücksichtigen - der Versicherungsverband und die zwei im EWR tätigen liechtensteinischen Pensionsfonds in die Umsetzungsarbeiten einbezogen. Dieses Vorgehen begrüsse ich sehr und dass diese im Rahmen der Ausgestaltung der Pensionsfondsverordnung einbezogen werden sollen. Aufgrund vom Vorgehen ist es nicht verwunderlich, dass im Zuge der Vernehmlassung keine Einwände gegen die Totalrevision des Pensionsfondsgesetz erhoben wurden. Vereinzelt gemachte Anregungen wurden teilweise aufgenommen und flossen in den vorliegenden Bericht und Antrag ein. Eintreten steht für mich ausser Frage. Bei der Lesung werde ich mich mit einer Anregung zu einem Artikel nochmals melden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke Herr Präsident. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen. Mit dem rundum erneuerten Pensionsfondsgesetz auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2341 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge möchte die Regierung ein weiteres Mal eine EU-Richtlinie in Liechtensteinisches Recht überführen, ohne den EWR-Übernahmebeschluss abzuwarten. Die Zeit scheint zu drängen. Die Übernahme der Richtlinie in nationales Recht hat bis zum 13. Januar 2019 zu erfolgen und mit einem längeren Zuwarten befürchtet man Nachteile für die liechtensteinischen Marktteilnehmer. Nun scheint der Markt jener Pensionsfonds allerdings recht überschaubar zu sein. Es scheint genau zwei liechtensteinische Pensionsfonds zu geben, die im Europäischen Wirtschaftsraum tätig sind. Diese haben zusammen mit dem Liechtensteinischen Versicherungsverband eine gemeinsame, befürwortende Stellungnahme abgegeben. Dies unter Anbringung von Anregungen, mit denen gewisse Erleichterungen für spezifische Aufsichtstatbestände in Vorschlag gebracht werden, wie die Regierung schreibt. Die von den Vernehmlassungsteilnehmern eingebrachten Anliegen werden teilweise berücksichtigt, zu einem grösseren Teil bleiben sie aber auf der Strecke, weil die Regierung in diesen Fällen zumeist keinen Handlungsspielraum im Rahmen der EU-Richtlinie ortet. Zugesagt hat die Regierung zu prüfen, die Schweiz im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie mit den EWR-Vertragsstaaten gleichzusetzen. Kann der dossierverantwortliche Herr Regierungschef, Auskunft geben, inwieweit dies inzwischen erfolgt ist, wie die Gleichstellung der Schweiz mit den EWR-Vertragsstaaten bewerkstelligt werden kann und ob die Schweiz überhaupt daran interessiert ist, in diesem Bereich mit Liechtenstein zu kooperieren? Im Wesentlichen bezweckt die Vorlage verschärfte Vorschriften in der finanziellen Ausstattung von unterstellten Vorsorgeeinrichtungen, besonders im Bereich der Bildung und Sicherung versicherungstechnischer Rückstellungen, in den Anlagevorschriften, in der Regelung der grenzüberschreitenden Tätigkeit und in der Auskunftspflicht gegenüber Versorgungsberechtigten. Erheblich ausgedehnt werden auch die Vorgaben in Bezug auf die Etablierung eines Unternehmensführungssystems mit integriertem Risikomanagement, interner Revision und Kontrollmechanismen. Beaufsichtigt werden die dem Gesetz unterstehenden Einrichtungen weiterhin von der FMA, die noch nicht abschätzen kann, ob die mit dem neuen Pensionsfondsgesetz einhergehende Mehrarbeit personelle, finanzielle, organisatorische oder räumliche Konsequenzen nach sich zieht. Interessant wäre auch zu erfahren, ob mit der Umsetzung der EU-Richtlinie eine positive Entwicklung des Marktes für Pensionsfonds am Standort Liechtenstein einhergehen könnte. Danke dem Herrn Regierungschef für eine diesbezügliche Einschätzung. Eintreten ist unbestritten, Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Durch die Übernahme der europäischen Richtlinie 2341 des Europäischen Parlamentes und des Rates aus dem Jahre 2016 wird eine Totalrevision des Pensionsfondsgesetzes und eine Abänderung weiterer Gesetze notwendig. Vorerst möchte ich erwähnen, was bleibt: Die FMA bleibt die zuständige Aufsichtsbehörde für die betriebliche Altersversorgung in Liechtenstein. Die zwei Pensionsfonds aus Liechtenstein, welche aktuell im EWR tätig sind, sollen dies auch weiterhin sein können. Zielsetzung dieser Neuerung ist, so schreibt die Regierung, potentiellen Mobilitätsbeschränkungen von Arbeitnehmern durch starre Vorsorgeregelungen entgegenzuwirken. Was ist neu? Auf die FMA kommen zusätzliche Aufgaben zu, da die Anforderungen ans Management von Pensionsfonds inklusive Qualifikationen und Dokumentationspflichten steigen sollen, und weil die Anforderungen an die finanzielle Ausstattung der Fonds erweitert wurden. Daraus resultiert aber auch eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit, was ich als sehr positiv bewerte. Auf die FMA sollen also zusätzliche aufsichtsrechtliche Aufgaben hinzukommen, wozu, wie schon angedeutet, die Aufsicht hinsichtlich Governments, finanzieller Ausstattung, Genehmigung von Bestandsübertragungen und hinsichtlich der Erfüllung der Informations- und Auskunftspflichten gehören sollen. Weitere neue oder erweiterte behördliche Aufgaben der FMA ergeben sich durch die verstärkte Zusammenarbeit im EWR. Zum erwarteten Mehraufwand: In Kapitel 7.1 hat sich die Regierung noch die Mühe gegeben, die neuen und veränderten Kernaufgaben zu beschreiben. Einmal mehr erhält der Landtag aber keine Anhaltspunkte zu personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen bei der FMA. In Kapitel 7.2 des Berichts und Antrags findet sich fast nichts dazu. Das muss ich hier kritisieren. Es wäre im Sinne der betroffenen Behörde und ihren Mitarbeitenden, aber auch im Sinne des Landtags und der Bevölkerung, hier eine Berechnung über die geschätzten Aufwände anzustellen. Es ist jedem Leser klar, dass die Auswirkungen nicht bis ins Detail berechnet werden können. Aber man sollte sich doch wenigstens die Mühe nehmen, es bestmöglichst zu versuchen. So ist bekannt, wie hoch der bisherige Aufwand für die Beaufsichtigung der betrieblichen Altersversorgung bei der FMA war. Dies in Bezug zu den neuen und veränderten Kernaufgaben gesetzt, müsste eine Einschätzung ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass die Akzeptanz und das Verständnis für die vielen behördlichen Arbeiten, welche die FMA als Aufsichtsbehörde zu erledigen hat, steigen, wenn denn diese Arbeiten auch besser beschrieben würden. In diesem Sinne fordere ich die Regierung auf, den Punkt der Auswirkungen bei Berichten und Anträgen an den Landtag künftig gründlicher zu bearbeiten. Ich bin sicher, hier besteht bei allen Ministerien noch Verbesserungspotential. Zum gegenständlichen Bericht und Antrag bitte ich die Regierung auf die 2. Lesung hin, sich noch einmal die Mühe zu nehmen und die erwarteten Auswirkungen zu quantifizieren. Die Freie-Liste-Fraktion spricht sich für die vorgeschlagenen Änderungen aus und ist für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für die Vorstellung der Vorlage und Ihre Bemerkungen dazu. Zum Abg. Georg Kaufmann: Ich nehme diese Kritik gerne auf. Ich kann Ihnen versichern, dass es zum Teil noch recht schwierig ist, wenn neue Regulierungen auf die FMA zukommen, hier verlässliche Zahlen zu nennen. Aber ich denke Sie haben recht, dass man ein bisschen vertieft nachfragen kann und zumindest eine grobe Abschätzung machen kann. Ich werde das entsprechend so gerne mitnehmen. Dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben gefragt, ob diese Vorlage eine positive Entwicklung auf unseren Markt hier haben kann. Ich denke durchaus, dass dies möglich ist. Wie gesagt, schaffen wir mit solchen Gesetzen auch entsprechende Rahmenbedingungen. Diese sollen dann attraktiv sein für Unternehmen, sich hier in Liechtenstein niederzulassen. Ihre zweite Frage betreffend dem Verhältnis zur Schweiz, bitte ich Sie, nochmals zu wiederholen. Da habe ich nicht ganz verstanden, wo der Knackpunkt liegt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe im Bericht und Antrag einfach nachgelesen, dass in der Stellungnahme des Verbandes die Bitte vorgekommen ist zu prüfen, die Schweiz im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie mit den EWR-Vertragsstaaten gleichzusetzen. Und dazu würde es irgendwelcher wahrscheinlich bilateraler Verhandlungen, Gespräche oder letztendlich eines Staatsvertrages bedürfen. Die Frage war nur: Ist das inzwischen erfolgt? In welcher Weise kann diese Gleichstellung der Schweiz mit den EWR-Staaten bewerkstelligt werden respektive, ob man Indizien dafür hat, dass die Schweiz Interesse an einer Kooperation diesbezüglich zeigt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, besten Dank auch für die Konkretisierung. So wie ich die Vorlage verstanden habe, geht es ja primär darum, dass auch Vermögensverwalter aus der Schweiz einbezogen werden dürfen. Und hierzu braucht es aus meiner Sicht keine spezielle Vereinbarung mit der Schweiz oder einen Staatsvertrag. Es geht darum, dass die Versicherung, die hier tätig ist, auf entsprechende Anbieter in der Schweiz zugreifen kann. Ich spreche hier konkret Art. 46 an, da finden Sie entsprechende Ausführungen als Beispiel. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Nein, es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, vermutlich habe ich jetzt zu früh gedrückt, aber ich glaube, ich kann den Antrag auch schon jetzt stellen. Da bezüglich der Eintretensdebatte keine Anmerkungen zu einzelnen Artikeln gemacht wurden, möchte ich Lesung durch Gesetzesaufruf beantragen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Es wurde Antrag gestellt auf Lesung durch Gesetzesaufruf. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt, wir nehmen die 1. Lesung durch Gesetzesaufruf vor.
Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mir geht es konkret um Art. 28 Abs. 2. Mit Abs. 2 werden die Anlagen in bestimmte Kategorien quantitativ begrenzt. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen öffentlicher Schuldverschreibungen sind Aktien und Industrieobligationen zunehmend jedoch wichtige Anlageklassen geworden. Insbesondere Industrieobligationen mit einem Rating «Investment Grade» stellen kein substanziell erhöhtes Risiko als öffentliche Schuldverschreibungen dar. Es stellt sich sohin die Frage, ob eine quantitative Begrenzung tatsächlich sinnvoll ist. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Deutschland anscheinend, wie mir Marktteilnehmer mitgeteilt haben, die vorliegenden quantitativen Begrenzungen nicht umsetzt, da eine Vielzahl von qualitativen Anlagevorschriften nach Ansicht der BAFIN im Endeffekt eine gleichartige Wirkung hätten. Zudem: Gemäss einem Bericht vom 23. August dieses Jahres im Magazin «Institutional Money» verzichtet Österreich aus heutiger Sicht künftig ebenfalls auf eine quantitative Begrenzung. Im Hinblick auf eine mögliche Schlechterstellung und Streichung einer quantitativen Begrenzung möchte ich die Regierung bitten, auf die 2. Lesung entsprechende vertiefte Abklärungen bei der Finanzmarktaufsicht in Deutschland und Österreich zu tätigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In Art. 13 wird erklärt, dass Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung über ein Mindestkapital verfügen müssen, damit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der Einrichtung gewährleistet ist. Die FMA bestimmt das erforderliche Mindestkapital im Einzelfall mit Rücksicht auf die zu deckenden Risiken und die Qualität des Risikomanagements. Gerne hätte ich gewusst, wie hoch der Betrag des Mindestkapitals sein muss. Und dann zu Art. 15: das ist nur ein kleiner Hinweis. In Abs. 2 ist ein Schreibfehler beim Wort «Grundsätze». Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank für diese Wortmeldungen. Zum Abg. Johannes Hasler: Die Regierung wird sicher die aktuellen Entwicklungen und den Stand in anderen Jurisdiktionen nochmals vertieft prüfen und dann gegebenenfalls auch für die 2. Lesung eine Anpassung vorschlagen. Wir haben das schon diskutiert und denkbar wäre durchaus, dass man diese Industrieobligationen von den Begrenzungen zum Beispiel ausnimmt, wie das in der Vernehmlassung auch gewünscht wurde. Wir orientieren uns natürlich auch an den Entwicklungen vor allem auch in Deutschland und Österreich, wie Sie das entsprechend auch vorgeschlagen haben. Dann zur Abg. Susanne Eberle-Strub: Wie Sie im Art. 13 auch sehen, gibt es kein betragsmässiges Mindestkapital. Sondern das wird wirklich im Einzelfall von der FMA entsprechend festgelegt. Und Art. 15, da bin ich dankbar für Ihren Input betreffend den Schreibfehler, den werden wir sicher auf die 2. Lesung entsprechend korrigieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen. Wir lesen die nächste Vorlage.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes abgeschlossen. Wir lesen die nächste Vorlage.
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch die 1. Lesung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds abgeschlossen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:20 bis 15:45 Uhr).
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