Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien (Nr. 55/2018); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 35: Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 55/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Anwesende. Das Thema der Parteienfinanzierung gab in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen. Nun liegt uns der Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien vor. Wurde das entsprechende Postulat der Freien Liste vor ziemlich genau fünf Jahren vom Landtag noch abgelehnt, konnte der GRECO Evaluationsbericht vom März 2016 nicht mehr übergangen werden. Die Fraktion der Freien Liste begrüsst es, dass die Regierung die Empfehlungen, welche im Evaluationsbericht ausformuliert sind, ernst genommen und auf die politischen Verhältnisse Liechtensteins angepasst hat. Dem Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur und den betroffenen Amtsstellen danke ich im Namen der FL-Fraktion für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Liechtensteins politische Landschaft bestand lange Zeit aus nur zwei Parteien, doch mittlerweile sind zwei weitere Parteien ins Parlament eingezogen. Die Parteienlandschaft befindet sich im Umbruch, wir erleben dies ganz aktuell in diesem Hohen Haus. Dies wirft viele Fragen in rechtlicher Hinsicht auf, die es zu klären gibt. Damit verbunden ist aber auch das Thema Transparenz in der Parteienfinanzierung. Liechtenstein gehört zu den wenigen GRECO-Mitgliedern, die über kein System zur Gewährleistung von Transparenz in der Parteienfinanzierung verfügen. Hinzu kommt, dass das Thema Finanzierung angesichts des stärkeren politischen Wettbewerbs voraussichtlich ein immer grösseres Problem sein wird. Aus Sicht der Fraktion der Freien Liste ist es höchste Zeit, - dass alle politischen Parteien über eine geeignete Rechtsform verfügen, welche den Besonderheiten von politischen Parteien Rechnung trägt;
- ihre Einkommensquellen, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten transparent und vergleichbar aufführen;
- diese Unterlagen periodisch der Stabsstelle Finanzen vorlegen;
- sowie Spenden und Beiträge von Dritten offenlegen.
Der vorliegende Bericht und Antrag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer transparenten und einem demokratischen System würdigen Parteienfinanzierung. Der Vernehmlassungsbericht wurde von den Teilnehmenden denn auch grossmehrheitlich begrüsst. Einzig das von der DU-Fraktion im März eingereichte Schreiben bestreitet in jeder Hinsicht, dass bei diesem Thema Handlungsbedarf besteht. Auf den Ton des Schreibens mag ich nicht eingehen. Doch bin ich der Überzeugung, dass gerade diese Partei bei der aktuell herrschenden Trennungs-Situation froh sein sollte, wenn sie auf eine transparente und klare Buchhaltung zurückgreifen kann. Fakten gehören auf den Tisch, auch und vor allem bei der Verwendung von Parteigeldern. Anlässlich der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten das Anliegen vorgebracht, dass die Parteienfinanzierung mit der Beteiligung von Frauen in den Parteien verknüpft wird, dass also ein entsprechendes Anreizsystem geschaffen werden sollte. Diese Stellungnahme wurde im Bericht und Antrag abschlägig beantwortet. Ich bitte die Regierung, dieses Anliegen auf die zweite Lesung noch einmal zu prüfen und, falls ein Einbezug in diesem Gesetz nicht möglich sein sollte, alternative Lösungsvorschläge zum besseren Einbezug von Frauen in politischen Gremien zu machen. Eintreten ist für die Fraktion der Freien Liste unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, meine Damen und Herren, ich finde es beschämend, dass Liechtenstein, ein souveräner Staat, abermals nur um des Kuschens willen eine Gesetzesänderung vornehmen will, welche uns ganz einfach von einer Organisation des Europarats, GRECO, auf das Auge gedrückt wird. In meinen Augen besteht kein Drang und kein Zwang. Es gibt Leute, welche diese Aussage als zornig und verachtend ansehen. Nun, Herr Kollege Georg Kaufmann, ich finde es schon ziemlich anmassend, was Sie vorhin gesagt haben. In Anbetracht dessen, was passiert ist, dass man jetzt die Buchhaltung, die Bücher, alles prüfen soll. Sie unterstellen uns, dass wir da sozusagen grobe Fehler gemacht haben. Sie können zu mir ins Büro kommen, ich zeige Ihnen die Buchhaltung gerne. Für mich erübrigt sich eine lange Diskussion zu dieser Thematik. Ich bin der Ansicht, dass es bei uns nur eine Partei gibt, welche ein Problem mit der Parteienfinanzierung sieht und, wir haben es gehört, es ist die Freie Liste. Haben wir wirklich Probleme in dieser Hinsicht? Wer in diesem Hohen Hause kann nur ansatzweise ein Beispiel zu illegaler Parteienfinanzierung oder nicht transparenter Parteienfinanzierung nennen. Also ich bin da ganz Ohr. Dass nun diese Vorlage sozusagen auch noch als Teppichvorlage zur Einführung einer Frauenquote benützt werden soll, erstaunt mich sehr. Aber da bedanke ich mich bei der Frau Regierungsrätin. Auch Sie hat da abgewunken und ich denke, dass ist wirklich nur ein Umstand, welcher von gewissen Kreisen hergebracht wurde, und ich finde das hat mit Demokratie eigentlich nicht viel zu tun. Nun, ich möchte jetzt nicht noch mehr zum Ausdruck bringen, wie fremd ich diese Vorlage finde. Darum stelle ich ganz einfach den Antrag: nicht eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsiden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Als zentrales Element der GRECO Evaluation wurde die Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien beurteilt. Dies führte schlussendlich zu dieser Überarbeitung mit dem Ziel, mehr Transparenz zu erzeugen, die Jahresrechnungen zu standardisieren, ein Verbot von anonymen Spenden zu erwirken, eine unabhängige Prüfung zu etablieren und bei Verstössen auch Sanktionen zu definieren. Die damit verbundene Gleichbehandlung aller Parteien durch diese Standards ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Element, damit auch die Transparenz bei allen erhöht wird. Die Idee, mit dieser Vorlage die Kürzungen der Parteienfinanzierung wieder auf das alte Niveau anzuheben, kann ich durch die Parteibrille nachvollziehen, aber durch meine Landtagsbrille muss ich dagegen sein. Einige Stellungnahmen bezogen sich auf eine Kopplung der ausgeschütteten Mittel mit der Anzahl Frauen, die in politischen Gremien vertreten sind. Das Ziel, einer grösseren Anzahl Frauen in politischen Gremien unterstütze ich, aber dass sich dieses Verhältnis über finanzielle Anreize korrigieren lässt, kann ich nicht nachvollziehen. Aktuell sind wir in der Ortsgruppe auf der Suche nach Frauen und Männern für die nächsten Gemeinderatswahlen. Eine Kopplung der Verteilung der Finanzen würde nicht dazu führen, dass sich mehr Frauen zur Verfügung stellen. Dies würde als Anreiz oder als Strafe das Ergebnis der Wahl begleiten, aber aus meiner Sicht nicht zu einem Umdenken der Angefragten führen. Ausser diese Prämien würden direkt den Personen auf der Wahlliste zugeführt und dann wären wir dann quasi bei einer Listenprämie. Für mich ein nicht demokratischer Gedanke und darum abzulehnen. Alle im Bericht und Antrag aufgeführten Anpassungen kann ich unterstützen. Das Eintreten auf die Vorlage ist für mich darum unbestritten. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Liechtenstein trat am 1. Januar 2010 der Staatengruppe gegen Korruption, GRECO genannt, bei und beteiligte sich seither an drei Evaluationen. Der letzte Besuch der Kommission fand im Dezember 2015 statt und beinhaltete acht Empfehlungen an Liechtenstein, um die entsprechenden Rechtsgrundlagen an den europäischen Standard anzugleichen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption enthält in Art. 7 Abs. 3 eine Bestimmung, wonach jeder Vertragsstaat in Erwägung ziehen soll, solche Massnahmen zu treffen, um die Finanzierung von Kandidaturen für ein öffentliches Wahlamt und gegebenenfalls die Finanzierung politischer Parteien auch transparenter zu machen. Als Referenz dazu diente das österreichische Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien. Dies wurde insbesondere für die Neuformulierung von Art. 6 beigezogen, aber in einer weit verschärften Spendengrenze ausformuliert. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Einzige Ausnahme: drei Mitglieder der DU-Fraktion, welche die Vorschläge in ihrer Stellungnahme anscheinend rundweg ablehnten. Ich bedanke mich bei der Regierung, auf die zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen auch einzugehen. Dennoch habe ich einige Anmerkungen. Die FBP stellte die Vorschrift in Frage, alle vier Jahre einen Handelsregisterauszug kostenpflichtig bei der Landesverwaltung zu beziehen, um diesen anschliessend bei einer anderer Stelle der Landesverwaltung wieder einzureichen. Die Regierung erachtete diesen Antrag nicht im Einklang mit dem PPFG, dem Parteienfinanzierungsgesetz. Ich rufe die Regierung nochmals explizit auf, dieses Anliegen nochmals zu hinterfragen. Es sollte doch möglich sein, dass nach erstmaligem Einreichen eines solchen Auszuges mittels Handelsregisternummer, dem Eintragsdatum und allenfalls dem Datum des letzten Änderungsnachweises, es für die Stabsstelle Finanzen einfach möglich sein sollte, diesen Eintrag unkompliziert zu überprüfen. Eine digitale und ein einfacher elektronischer Weg wurde in der Ausführung zu Art. 2 Abs. 5 ja auch schon im Bericht und Antrag begrüsst. In Art. 6a Abs. 2 geht es um die Spenden generell. Hierzu hatte die Regierung vorgeschlagen, für die Spenden eine Untergrenze bis zu CHF 100 vorzusehen. CHF 1'000 sei von der GRECO als zu hoch eingestuft worden. Ich bitte das zuständige Ministerium dazu auszuführen, in welchem Rahmen die GRECO diese Vorgabe mitgeteilt hatte. Ich sehe dazu auch im dritten Evaluationsbericht der GRECO vom 18. März 2016 auf jeden Fall nichts dazu ausgeführt. Hier wird einzig unter dem Vorschlag 5 Abs. 2 vorgeschlagen, «Spenden ab einer bestimmten Höhe, gemeinsam mit der Identität der jeweiligen Spender (Abs. 54) offenzulegen». Hierbei gilt es auch speziell zu erwähnen, dass nach meinen Recherchen Österreich eine Untergrenze von EUR 3'500 im Einzelfall in einem Kalenderjahr oder im Einzelfall in der Höhe EUR 50'000 übersteigen, sowie Deutschland mit EUR 10'000 und EUR 50'000 im Einzelfall. Wir weichen also erheblich von diesen in den umliegenden Ländern höher gestalteten Untergrenzen ab und ich bitte die Regierung, sich hier nochmals dazu zu äussern, wieso Liechtenstein hier vorausgaloppieren sollte. Und ich appelliere hier auch die Untergrenze dann auf mindestens CHF 1'000 festzulegen. Die Schweiz, Deutschland und Österreich sind auf dem von Transparency International geführten Korruptionsindex auf dem Rängen 4, 9 und 11 der Liste Westeuropäischer Länder. Ich gehe davon aus, dass sich auch Liechtenstein in diesen Regionen bewegen würde. Das Land des GRECO-Vorsitzenden der Europäischen Union befindet sich am Ende dieser Liste. Sehen wir das vielleicht als positives Zeichen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung und den Menschen, die hinter der Regierung mitarbeiten für diese Vorlage, die ich im Grossen und Ganzen als gelungen betrachte. Es freut mich, dass mit dieser Vorlage Bewegung in Sachen Transparenz der Parteienfinanzierung und vor allem auch bei der Verwendung der Mittel von Parteien kommt. Eine solche Vorlage behandeln und verabschieden zu können, ist seit langer Zeit ein Anliegen der Freien Liste. Ich begrüsse die Vorlage grundsätzlich und spreche mich schon an dieser Stelle für Eintreten aus. Als Mitglied des Europarats seit 1978 und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) seit 2010 verpflichtet sich Liechtenstein, selbst gewisse Mindeststandards in der Korruptionsvorbeugung einzuhalten. Liechtenstein wird nichts, aber auch gar nichts von aussen aufoktroyiert, wie fälschlicherweise vom Überbleibsel der DU in ihrer beschämenden Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung behauptet wird. Es ist eben nicht, wie dies völlig falsch ausgeführt wird, die EU, welche uns hier Druck macht, sondern es sind die Pflichten, die wir uns selbst mit der Mitgliedschaft bei der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), einer Institution des Europarats, auferlegt haben, mit dieser wir uns selbst zu diesem Standard bekennen. Die Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben einer Partei stellen das Zentrale dieser Gesetzesänderungen dar. Man stelle sich nur vor, dass ein öffentliches Unternehmen, z.B. die Liechtensteinische Gasversorgung oder die Post, mit den bis heute geltenden Regelungen für Parteien der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ablegen würde. Das ist schlicht nicht vorstellbar. Es ist nicht vorstellbar, dass ein Jahresbericht oder ein Geschäftsbericht eines öffentlichen Unternehmens nicht im Internet abrufbar ist. Nehmen wir die LIEmobil. Der Staat, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, investieren jährlich CHF 14,5 Mio. in die LIEmobil und darüber muss selbstverständlicherweise auch transparent und leicht verständlich Rechenschaft abgelegt werden. Der Landtag, die gewählten Volksvertreter, fordern bei den öffentlichen Unternehmen völlig richtig Transparenz bis auf den letzten Franken ein, denn es handelt sich eben häufig um öffentliche Gelder, um Steuergelder.Bei der Parteienfinanzierung darf das nicht anders sein. Parteien stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung dar. Sie sind elementare Gremien der Meinungsbildung und der Diskussion, der Informationsbeschaffung und fungieren als Ansprechpartner für jede und jeden. Parteien sind zentral in einer pluralistischen Demokratie und daher ist es auch gerechtfertigt, dass sie zu einem substantiellen Teil mit öffentlichen Geldern finanziert werden, damit sie ihre Aufgabe für die Gesellschaft wahrnehmen können. Das ist für mich absolut unbestritten und deshalb habe ich mich auch immer wieder gegen jegliche sachlich falsche Kürzung der Parteienfinanzierung gewehrt und erachte diese weiterhin als nachhaltig schädlich. Auf der anderen Seite ist es aber unabdingbar, dass die breite Öffentlichkeit weiss, wie diese öffentlichen Gelder verwendet werden. Was und wer eine Partei finanziert und mit wie viel. Die Freie Liste macht das seit vielen Jahren nach bestem Wissen und Gewissen und wir sind damit, glaube ich, nicht schlecht gefahren. Die Vorlage ist im Grundsatz zu begrüssen.Aus meiner Warte gibt es aber einige Dinge, die ich kritisch sehe und deshalb thematisieren möchte: Die Regierung schlägt vor, das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abzukoppeln und vom 1. Juli bis zum 30. Juni zu verlegen. Die Begründung dafür ist, dass dadurch besser nachvollzogen werden könne, wie viel eine Partei für ihren Wahlkampf aufwendet. Nun, das glaube ich nicht und das greift für mich auch zu kurz. Wahlen finden zwar grundsätzlich im Februar (Landtagswahlen) oder März (Gemeinderatswahlen) statt, das ist richtig. Sollten aber einmal, aus welchem Grund auch immer, vorgezogene Landtagswahlen stattfinden, wäre dies nicht der Fall. Ausserdem wird es immer auch andere Effekte geben, wodurch die angestrebte Transparenz kaum mehr hergestellt würde. Ich denke hier zum Beispiel an Referenden und Initiativen, aber auch andere Aktivitäten einer Partei, wie ein Jubiläum, die zusätzliche Aufwände generieren. Kurzum ich halte es für nicht zielführend respektive irreführend, mit der Verlegung des Geschäftsjahres auf Mitte des Jahres Transparenz in die Aufwendungen für einen Wahlkampf zu bringen. Es funktioniert meiner Meinung nach nicht. Wir, die Freie Liste, haben das intern auch schon festgestellt und legen daher unseren Mitgliedern eine gesonderte Zusammenstellung der Aufwendungen für einen Wahlkampf vor. Denn es ist absolut richtig und auch wichtig, dass die Menschen über die Aufwendungen für Wahlkämpfe informiert sind. Ich empfehle der Regierung, für die 2. Lesung diesen Weg zu beschreiten und noch ein weiteres Element aufzunehmen. Es ist nämlich genauso wichtig zu wissen, wie viel die Parteien in Abstimmungswahlkämpfe investieren, woher die Mittel kommen und für was sie verwendet werden. Es geht nicht nur um Wahlkämpfe sondern eben auch um Sachabstimmungen. Mit der Verlegung des Geschäftsjahres kann das nicht erreicht werden. Weiter sollte das auch für Initiativkomitees und Referendumskomitees gelten. Stichwort «win-win». Weiter rate ich auch aus organisatorischen Gründen von der Verlegung des Geschäftsjahres ab. Meiner Meinung nach haben die Parteien Anfang Jahr in aller Regel mehr Kapazitäten, sich mit der Jahresrechnung zu beschäftigen als über den Sommer. Ich glaube, dass, wie auch der Stellungnahme der FBP zu entnehmen ist, hier keine Harmonisierung des Geschäftsjahres notwendig ist, aber meiner Meinung nach gesonderte Darstellungen der Aufwände für Wahlen und Abstimmungen normiert werden sollten.Weiter bin ich zwar grundsätzlich der Ansicht, dass eine Revisionsstelle ein wichtiges Element zur Kontrolle einer Jahresrechnung darstellt, auch wenn es nur ein Review ist. Aber, wenn der Landtag die Reviewpflicht für Unternehmen bis zu einer gewissen Grenze aufheben will, dann kann diese Pflicht den Parteien auch nicht aufgebürdet werden. Denn wenn es bei den Unternehmen keinen Zusatznutzen bringt, dann wird es wohl bei den Parteien auch keinen Zusatznutzen darstellen. Die Motion zur Lockerung der Reviewpflicht wurde im Februar/März-Landtag an die Regierung mit einer Mehrheit von 21 Stimmen - ohne meine Stimme - überwiesen, folglich sollte den Parteien diese Pflicht auch nicht auferlegt werden, wenn sie nicht unter diese Kriterien fallen, die dort nominiert werden. Es steht aber den Parteien immer noch frei, ein Review durchzuführen. Bei der Freien Liste ist das zum Beispiel in den Statuten verankert. Aber eine gesetzliche Pflicht nur für die Parteien, nicht aber für kleinere Unternehmen, lehne ich im Lichte der Diskussion zur Lockerung der Reviewpflicht ab. Das Verbot von anonymen Spenden ab einer Höhe von CHF 100 erachte ich als sinnvoll und auch handhabbar. Was für mich fehlt, und das wird Sie nicht weiter verwundern, ist eine öffentliche Offenlegungspflicht für Spenden ab einer gewissen Höhe, wie sie auch die Staatengruppe gegen Korruption, in der Bemerkung 5 meine ich, im dieser Gesetzesvorlage zugrundeliegenden Bericht fordert. Ich benutze hier ganz bewusst einen Pleonasmus (z.B. weisser Schimmel) nämlich öffentliche Offenlegungspflicht, denn alle Spender, kleine und grosse, wären mit diesem Gesetzesvorschlag zwar der Stabsstelle Finanzen bekannt, keine aber der öffentlichen Öffentlichkeit. Ich spreche mich, wie auch schon in der Vergangenheit, dafür aus, dass Spenden ab z.B. CHF 5'000 oder meinetwegen CHF 10'000 im Jahresbericht ausgewiesen werden müssen. Es ist eben für die Öffentlichkeit schon relevant, ob Unternehmer A CHF 50'000 an die FBP überweist oder Unternehmer B CHF 100'000 an die Freie Liste spendet. Diese Abhängigkeitsverhältnisse müssen offengelegt werden, auch zum Schutz der Parteien vor Einflussnahme. Diese meine Meinung wird gegenwärtig wohl noch keine Mehrheit finden, aber als Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) wird das wohl in mittlerer oder fernerer Zukunft in Liechtenstein Standard werden. Abschliessend möchte ich noch bemängeln, dass die Empfehlungen von GRECO diesem Bericht und Antrag nicht beigelegt sind und auch den Parteien nicht zugestellt wurden. Zwar sind sie per Internet zugänglich, da die Parteien aber selbst auch von GRECO befragt wurden, wäre es wohl angebracht gewesen, auch im Sinne der Transparenz, den Bericht den Parteien in Papierform zuzustellen. Alles Weitere bei der 1. Lesung, für die ich Beratung durch Vorlesen beantragen werde. Wie bereits ausgeführt, bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete. Ich begrüsse diese Vorlage, mit welcher die GRECO-Empfehlungen an Liechtenstein im Zusammenhang mit dem Korruptionsstrafrecht und der Parteienfinanzierung umgesetzt werden sollen. Völkerrechtliche Verpflichtungen sind einzuhalten, wobei bei der Umsetzung auf ein grössenverträgliches, vernünftiges und den hiesigen Realitäten entsprechendes Mass zu achten ist. Dies scheint gelungen, nachdem die politischen Parteien die Vorlage mehrheitlich als ausgewogen erachten. Allein die CHF 100-Grenze für anonyme Spenden befremdet und ich unterstütze das Vorbringen des Abg. Günter Vogt. Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens im Vorbereitungsstadium für die Revision des Parteienfinanzierungsgesetzes geprüft werden hätte müssen, ist tatsächlich die Empfehlung des UNO-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau vom 5. April 2011. Auch hier gibt es Verbesserungspotenzial bei Umsetzung eines UNO-Übereinkommens, nämlich der UNO-Frauenrechtskonvention, das aus meiner Sicht für das Land ebenso wichtig wäre anzustreben wie die Transparenz der Parteienfinanzierung. Der Ausschuss spricht in der Empfehlung unter anderem ausdrücklich von finanziellen Anreizen als Massnahme zur Erreichung der materiellen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Politik. Insofern wäre das Parteienfinanzierungsgesetz das richtige Instrument, solche Massnahmen vorzuschlagen. Die diesbezüglichen Stellungnahmen von Frauenorganisationen, die dies angeregt haben, wurden in den Wind geschlagen mit der Argumentation, dass das Thema der Vertretung von Frauen in Parteigremien und/oder auf Kandidatenlisten nicht in dieser Vorlage zu behandeln sei, weil die Zielsetzung dieser Revision eine andere wäre und die rechtliche und politische Komplexität eine eigene Vernehmlassung erfordern würde. Am Rande bemerkt, erinnert mich diese Aussage an die Haltung der Regierung bezüglich familienpolitischen Massnahmen. Auch dort kommt regelmässig das Argument, diese oder jene Vorlage habe eine andere als eine familienpolitische Zielsetzung. Mit dem Resultat, dass es keine klar erkennbare Familienpolitik gibt. Das gleiche Schicksal scheint die Gleichstellungspolitik zu teilen. Dies erstaunt umso mehr, als die für die Vorlage zuständige Aussenministerin bekennende Befürworterin einer Frauenquote ist und der Vorschlag eines finanziellen Anreizes für die Parteien zum Zwecke der Frauenförderung im Verhältnis dazu ein gelinderes Mittel darstellen würde. Gerade der Ruf nach gelinderen Mitteln war es denn auch, der nach dem Frauendebakel bei den Landtagswahlen 2017 von Quotenskeptikern, und dazu zähle ich mich auch, oft gehört wurde. Das Thema ist also nicht neu, sondern wurde bereits diskutiert. Der Politikwissenschaftler Florian Grotz stellte anlässlich einer «Zeit für Liechtenstein»-Veranstaltung am 13. September 2017 Alternativen zu einer Quotenregelung vor. Er sagte zum Grundsatz Nummer eins: Die Parteien müssen sich um Frauen bemühen. Er rückte also die Parteien ins Zentrum für Frauenförderungsmassnahmen. Im Zusammenhang mit dieser Rolle der Parteien äusserte sich anschliessend VU-Präsident Günther Fritz in seinem «Vaterland»-Interview vom 26. September 2017: «Was ich mir eher vorstellen könnte, wäre ein finanzielles Anreizmodell für die Parteien in dem Sinne, dass zum Beispiel jedes Landtagsmandat, das von einer Partei mit einer Frau besetzt werden kann, mit einem zusätzlichen staatlichen Beitrag in der Grössenordnung von CHF 10'000 bis CHF 20'000 honoriert wird. Dieses Geld könnte die Partei zum Beispiel für Massnahmen zur Frauenförderung in der Politik einsetzen.» Ich teile diese Ansicht und bin überzeugt, dass die Parteien in ihren Bestrebungen, Frauen für die Politik zu gewinnen, zu belohnen sind. Bestrafungen dagegen, zum Beispiel dafür, dass keine oder wenige Frauen auf Wahllisten zu finden sind, oder Quoten nicht eingehalten werden, lehne ich ab. Die Tatsache, dass es schwierig ist, Frauen auf Listen zu bringen, sagt nämlich nichts über das Bemühen der Partei aus. Kurzum, ich bin der Meinung, dass die Revision des Parteienfinanzierungsgesetzes durchaus der richtige Platz gewesen wäre, befristete frauenfördernde Massnahmen vorzusehen, und auch, dass bei einigem guten Willen der Zeitpunkt hierfür richtig gewesen wäre. Ich gehe aber davon aus, dass ich ziemlich alleine mit dieser Meinung dastehe und verzichte deshalb auf einen konkreten Antrag im Hinblick auf eine 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die zur Beratung anstehende Vorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien erfüllt meiner Meinung nach ein übergeordnetes Hauptanliegen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als darum, die Empfehlungen von GRECO soweit zu erfüllen, damit eine baldige Entlassung aus deren Evaluationsrunde erreicht werden kann. Dazu orientiert sich die Vorlage der Regierung inhaltlich am Vorgehen Österreichs. Unser Nachbar wurde von GRECO bereits im März 2016 aus der Evaluation entlassen. Dasselbe wie Österreich so bald als möglich zu erreichen steht für mich absolut im Vordergrund. Die von Vernehmlassungsteilnehmern eingereichten Vorschläge sozusagen im selben Aufwisch und gerade auch noch das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau beziehungsweise die Empfehlung des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau in die jetzige Revision des Parteienfinanzierungsgesetzes einzubeziehen, lehne ich aus denselben Gründen ab, wie die Regierung es im Bericht und Antrag tut. Ja, selbst die sich öffentlich zu einer Quotenregelung bekennende dossierverantwortliche Frau Regierungsrätin Frick hat hierfür keinen Platz in der gegenständlichen Vorlage gefunden. Verständnis habe ich schon für die Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmer, die Regierung Mechanismen prüfen zu lassen, um über die Parteienfinanzierung die Beteiligung von Frauen in der Politik zu fördern beziehungsweise die staatliche Finanzierung mit der Teilnahme von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen zu verknüpfen. Allein fehlt mir aus eigener, aktueller Erfahrung in der Kandidatinnen-Rekrutierung für die kommenden Gemeindewahlen im Moment der Glaube, dass solche Mechanismen Erfolgsaussichten bergen. Trotz grösster, gezielter Bemühungen, Frauen für eine Gemeinderatskandidatur zu bewegen, bleiben die durchschlagenden Erfolge bisher leider aus. Absagen aus jeweils nachvollziehbaren Gründen sind die Regel. Noch nie habe ich aber gehört, dass eine Frau nicht zu kandidieren bereit ist, weil zum Beispiel eine erhöhte Wahlchance durch undemokratische Quoten fehlt. Und noch weniger werden sich Frauen zu einer Kandidatur bewegen lassen, weil ansonsten die Partei ihrer Sympathie im Wege der Parteienfinanzierung mit einem Malus bestraft würde.Mit dieser Vorlage werden Parteien verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, die Rechnungslegungsvorschriften werden präzisiert, die Publikationspflicht für die aus Bilanz und Erfolgsrechnung bestehende Jahresrechnung wird eingeführt, ebenso die Review-Pflicht und die Pflicht zur Veröffentlichung des Reviews. Und schliesslich werden anonyme Spenden verboten. Die Auffassung der Wirtschaftsprüfer-Vereinigung, wonach die GRECO-Empfehlungen nach Massgabe der liechtensteinischen Gegebenheiten sinnvoll in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen worden sind, teile ich vollumfänglich - und nichts anderes war die Vorgabe für die Erarbeitung der gegenständlichen Gesetzesnovelle. Der Hang zum inländischen Übereifer bei der Erfüllung internationaler Vorgaben hat auch vor dieser Vorlage nicht Halt gemacht. So erachtete die Staatsanwaltschaft beispielsweise das vorgeschlagene Strafmass von CHF 50'000 als zu niedrig, um im Sinne der GRECO-Empfehlung eine wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktion darzustellen. Dies, obwohl GRECO dieses Strafmass bei der Behandlung des ersten Umsetzungsberichtes nicht einmal beanstandet hatte. Gut, dass die Regierung den Überlegungen der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt ist. Letzte Woche veröffentlichte der Schweizerische Bundesrat seine Botschaft zu der von Vertretern aus SP, Grünen und BDP lancierten Transparenz-Initiative und möchte sie von Volk und Räten sogar ohne Gegenvorschlag bachab geschickt haben. Die direkte Demokratie, die Kollegialregierung und das Milizsystem seien Teil eines Gesamtsystems, das durch gegenseitige Kontrollen geprägt sei. Die «Checks and Balances» würden auch ohne Umsetzung der Transparenz-Initiative funktionieren. Was für den Schweizerischen Bundesrat seine Gültigkeit hat, gilt für unser Land in mindestens gleicher Weise. Bei allfälligen, über die gegenständliche Vorlage hinausgehenden Transparenz-Diskussionen wird diese Haltung auch meine Richtschnur sein. Im Gegensatz zum Fraktionssprecher der Freien Liste ist die gegenständliche Vorlage für mich kein erster Schritt in Richtung Transparenz in der Parteienfinanzierung, sondern ein finaler. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, grundsätzlich ist alles gesagt. Auch ich begrüsse die Revision dieses Gesetzes. Allerdings möchte ich auch Günter Vogt unterstützen, welcher hier vor allem den Art. 6a kritisiert hat. Da habe ich doch auch gestaunt. Übernehmen wir doch immer wieder als Rezeptionsvorlage österreichisches Recht, haben wir es genau hier nicht getan. Ich möchte bei der Regierung beliebt machen, dass man hier wirklich den Art. 6 vom Parteiengesetz aus Österreich übernimmt und das entsprechend abändert. Günter Vogt hat es ausgeführt, bei den Österreichern sind zum Beispiel Spenden ab EUR 3'500 meldepflichtig. Was ich auch interessant finde, im österreichischen Recht gibt es auch Ausnahmen. Politische Parteien dürfen keine Spenden annehmen - zum Beispiel von Clubs oder von ausländischen Rechtsträgern und so weiter. Da gibt es viele Ausnahmen und auch ich würde begrüssen, wenn man das spezifiziert. Und auch die Transparenzmachung von Spenden grösserer Summen, dass man die allenfalls auch im Internet veröffentlichen muss. Aber da ist auch eine Summe von EUR 50'000 drin und zumindest die DU hat nie EUR 50'000 erhalten, wir auch noch nicht, von dem Sinn her, denke ich, ist diese Gefahr nicht sehr gross. Aber wenn man sich an die Rezeptionsvorlage von Österreich anlehnt, dann, denke ich, hätte man hier drin weniger Probleme. Dann auch die Strafbestimmung: Mich allein stört schon CHF 50'000. Also gut, die neue Fraktion ist keine Partei, von dem Sinn her müssten wir uns hier ja keine Sorgen machen, wir können ja annehmen, was da kommt. Aber CHF 50'000, das wird eine kleine Gruppierung vermutlich nicht verkraften können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ganz kurz auf das Thema anonyme Spenden eingehen. Ich möchte die Regierung bitten, dann bei Ihrer Stellungnahme nun zu klarifizieren, um welche Empfehlung vom GRECO es da geht. Meiner Meinung nach geht es nämlich um die Empfehlung 4. Bei Empfehlung 5 wird meiner Meinung nach die Offenlegung im Jahresbericht mit Namen der Spender für Grossspender ab einer gewissen Grösse thematisiert. Das ist ein ganz anderes Thema. Ich habe in meinem Votum darauf hingewiesen, dass das eben auch da drin steht, aber der Vorschlag der Regierung hat das nicht aufgenommen, was GRECO meiner Meinung nach auch bemängelt hat. Gerne einfach Ausführungen dazu von der Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Sehr gerne werden wir für die 2. Lesung diesbezüglich nochmals eingehendere Ausführungen machen. Das machen wir sehr, sehr gerne. Ich beginne gleich mit diesen Spenden. Die Bestimmung von CHF 1'000, wie das ursprünglich vorgesehen und geplant war von uns, ist für GRECO als grundsätzliches Verbot von Spenden unbekannter Spender als unzureichend eingestuft worden oder kann auch nicht als angemessene Geringfügigkeitsklausel zu diesem grundsätzlichen Verbot gelten. Kurz gesagt geht es also darum, dass für GRECO die Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot von anonymen Spenden bei CHF 1'000 zu weit gefasst ist. Und dazu kann man auch den Konformitätsbericht über Liechtenstein anschauen, der wurde verabschiedet von GRECO an der 79. Vollversammlung, dazu können Sie die Punkte 77 und 79 konsultieren, aus diesen ist das ersichtlich. Aus GRECO-Sicht ist eine Beschränkung von über CHF 300 wahrscheinlich problematisch. Wir haben die grossen Parteien konsultiert bezüglich der Herabsetzung dieses Betrages. Ich selber bin davon ausgegangen, dass das relativ problematisch ist. Die Konsultation hat aber ergeben, dass das für die Parteien, für die grossen Parteien, kein Problem ist. Wir haben hier die Parteipräsidenten konsultiert und deshalb auch diesen Vorschlag von CHF 100 aufgenommen. Ganz allgemein ist zu sagen, und da haben Sie Herr Abg. Thomas Lageder recht, wir setzen ja nicht alle Empfehlungen um, aber wir haben versucht einen Weg zu finden, mit dem wir in ein «Compliant», also nicht in ein «Non-Compliant» hineinfallen, der aber trotzdem für die Parteien gangbar und tragbar ist, und mit dem wir eine Zustimmung hoffentlich dieses Hohen Hauses erhalten werden. Da haben wir uns Mühe gegeben und der vorliegende Vorschlag ist ein Kompromiss von verschiedenen Bereichen. Vielleicht noch kurz zu Österreich, das wurde ja von mehreren Abgeordneten auch ausgeführt. In Österreich wurde übrigens das Gesetz zur Parteifinanzierung früher verabschiedet und seither hat GRECO diese Limite massiv heruntergesetzt. Dann möchte ich noch kurz zu dieser Einreichung der Handelsregisterauszüge eine Ausführung machen. Grundsätzlich ist das Einreichen dieser Handelsregisterauszüge eine offizielle Erklärung der politischen Parteien gegenüber den Behörden. Dass die Behörden zu diesem Zeitpunkt von sich aus aktiv werden und sagen, wir rufen diese Handelsregisterauszüge ab, also damit die Behörden die nötigen Unterlagen haben, das steht überhaupt nicht im Einklang mit der Stossrichtung des PPFG. Also stellen Sie sich einmal vor, es geht um eine Gewerbebewilligung, wenn also eine Person eine Gewerbebewilligung erhalten möchte, dann muss er nicht nur das amtliche Formular ausfüllen, sondern unter anderem muss ja auch der Strafregister- und Pfändungsregisterauszug eingereicht werden, dann der Grundbuchauszug unter Umständen, wenn er das Gewerbe von zu Hause aus betreibt. Auch in diesen Fälle hätte ja theoretisch der Staat Zugriff auf diese Informationen. Und jetzt hat man sich aber entschieden mit dem PPFG, dass das die einreichende Instanz selber organisieren muss. Da die politischen Parteien komplett anders zu behandeln, erschiene mir wirklich nicht in Einklang mit dem PPFG zu stehen.Dann habe ich sehr aufmerksam den Ausführungen zum Geschäftsjahr gelauscht. Es war ein besonderes Anliegen von GRECO, wie Sie auch ausgeführt haben Herr Abg. Thomas Lageder, die gesamten Aufwendungen für Wahlkampagnen transparent zu machen, und diese Ausgabeposten in Liechtenstein sind aufgrund von Art. 47 Landesverfassung ja in der Regel wechselnd in dem Kalenderjahr drin. Weil man diese Ausgabeposten transparent erfassen wollte, ist es ein Anliegen für GRECO, dass wir das in Einklang mit diesen Posten haben. Unseres Erachtens war das ein Bereich, in dem wir einen Schritt in Richtung GRECO machen können, ohne grosse Probleme zu verursachen. Wir werden aber Ihr Anliegen, Sie haben ja detaillierte Ausführungen dazu gemacht, warum Sie das als kritisch erachten, auf die 2. Lesung noch einmal prüfen und gerne auch mit den Parteien noch einmal konsultieren, dass wir hier eine gute Lösung finden.Landtagspräsident Albert Frick
Weitere Ausführungen? Nein.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Meine Frage ist noch nicht beantwortet worden, warum man dann nicht die österreichischen Regelungen als Rezeptionsvorlage genommen hat. Denn dort drin gibt es eben auch Regelungen, welche politischen Parteien Spenden verbieten. Und da denke ich schon auch, dass es bei uns - ob die dann transparent gemacht werden oder auch nicht - zum Beispiel ausländische natürliche oder juristische Personen dürfen keine Spenden an politische Parteien machen, sofern der Betrag EUR 2'500 übersteigt. Das ist einfach ein Punkt. Aber es gibt da elf Punkte, die da aufgeführt sind. Österreichische Parteien dürfen auch keine Spenden annehmen von Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand beteiligt ist, und so weiter. Ich denke, das sind relevante Regelungen und das interessiert mich eigentlich mehr, als wenn irgendein Anonymer CHF 300 oder CHF 700 oder CHF 297 überweist. Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte und die fehlen mir. Ehrlich gesagt, CHF 100, ich finde das lächerlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich hier den Ausführungen von Thomas Rehak an. Sie hatten erwähnt, dass die Untergrenze von GRECO in Österreich massiv heruntergesetzt wurde, aber die ist immer noch wesentlich höher als CHF 100. Ich verstehe jetzt nicht, wieso GRECO sogar die CHF 1'000 im Bericht kritisiert hatte. Und dass der sogenannte Handelsregisterauszug einmal einzureichen ist, ist mir eigentlich klar. Aber dass der dann alle vier Jahre eingereicht werden soll, dann viel Erfolg für digitales Liechtenstein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Einfach noch einmal zur Klärung. Bei Österreich hat GRECO das gesamte Gesetz angeschaut und wenn Sie das österreichische Gesetz anschauen, sehen Sie auch, dass Österreich in einigen Bereichen sehr viel weiter geht, als wir das tun. Ich möchte einfach noch einmal betonen - ich meine, mir selber spielt es wirklich keine Rolle ob wir CHF 1'000 oder CHF 100 hineinschreiben, mir ist das wirklich - darf ich das im Hohen Haus sagen? - wurst. Aber was ich glaube, was nicht im Interesse von Liechtenstein sein kann, wenn wir in ein Compliance-Verfahren hineinlaufen. Ich habe das auch ausgeführt in der aussenpolitischen Kommission. Ein Compliance-Verfahren, das heisst, dass unsere Mitarbeiter, anstatt sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, in einem ständigen Reporting-Mechanismus drinstecken. Da können wir einen Teil der Landesverwaltung nur für diese Compliance-Verfahren beschäftigen. Wir haben uns in Absprache mit den Parteien bemüht, eine sehr ausgewogene Vorlage dem Hohen Haus zu unterbreiten. Es war uns auch in diesen Vorgesprächen bewusst, dass man hier nicht weiter gehen möchte, als das notwendig ist. Ich habe auch gehört, dass es hier drin Abgeordnete hat, die weiter gehen möchten, das war mir auch bewusst in der Vorbereitung dieser Vorlage, damit war auch zu rechnen. Aber ich möchte Ihnen einfach - dieses Hohe Haus kann uns den Auftrag geben und sagen: Schreiben Sie CHF 3'000 oder CHF 300 hinein, wir machen das. Ich möchte nur später nicht den Vorwurf riskieren, Sie hätten das nicht deutlich gewusst. Wir haben hier jetzt wirklich versucht, etwas Ausgewogenes zu machen und ich glaube, wir haben die Bereiche herausgepickt, die für die Parteien machbar und tragbar sind, und auch deshalb haben wir uns eng mit den grossen Parteien konsultiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung in diesem Zusammenhang bitten, einfach im Bericht und Antrag für die 2. Lesung die österreichische Gesetzesversion darzustellen, wie die Österreicher das machen, dann können wir das wunderbar vergleichen und beurteilen, wie streng Liechtenstein ist, wie streng Österreich ist. Dann haben wir einen schönen Vergleich und da ja Österreich auch die Rezeptionsgrundlage darstellt, grundsätzlich, so wie ich das verstanden habe, würde ich das als angemessen erachten.Dann einfach nochmal zu dem Thema Spenden. Ich meine, es besteht hier eine gewisse Verwirrung, was eine anonyme Spende ist und was nicht. Eine anonyme Spende im Sinne von Art. 6a ist, wenn Ihnen jemand CHF 100 in ein Spendenkässeli hineinwirft. Da weiss niemand, also wenn Sie zuschauen, wissen Sie es, aber wenn Sie es nicht gesehen haben, weiss niemand wer die CHF 100 in das Kässeli geworfen hat. Jetzt, wenn Sie CHF 200 überwiesen bekommen, dann müssen Sie das der Öffentlichkeit auch nicht mitteilen. Aber die Stabsstelle Finanzen wird dann sehen: Spender X hat CHF 200 überwiesen. Und wie gesagt, Empfehlung 5 im GRECO-Bericht, da geht es eben nicht um das. Da geht es darum, dass eine Spende zum Beispiel - fiktive Grenze, ich sage CHF 10'000, Spender X: CHF 10'000 - dann muss das auf dem Internet stehen: Spender X hat CHF 10'000 gespendet. Also das sind zwei Dinge, die einfach meiner Meinung nach grundsätzlich unterschiedlich sind. Für mich CHF 100 in ein Kässeli bar spenden, ich finde das praktikabel, aber wenn es CHF 200 sind, finde ich es auch nicht schlimm. Das ist für mich jetzt nicht der grosse Knackpunkt dieser Vorlage, muss ich sagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann schliesse ich mich kurz dem Beispiel des Abg. Lageder zu dem Spendenkässeli an. Sie wissen ja, wie gross die höchste Schweizerfranken-Note ist und wenn es dann vielleicht zehn sind oder elf in dem Kässeli, dann haben Sie dann halt vielleicht trotzdem ein Problem. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Genau deshalb, Herr Lageder, wäre es sinnvoll, wenn man die österreichischen Regelungen übernimmt als Rezeptionsvorlage, weil da ist das genau geregelt, ab wann man eine Spende öffentlich machen muss. Das ist eben der Punkt - auch bar spenden über das ganze Jahr. In Österreich sind es halt EUR 3'500 pro Spender über das ganze Jahr verteilt. Auch wenn er Ihnen fünf Mal einen Betrag gibt. Wenn das dann EUR 3'501 gibt, dann muss man das unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders eben ausweisen. Aber wenn er Ihnen CHF 1'000 in ein Kässeli wirft, dann eben nicht, weil vielleicht wissen Sie es dann einfach nicht. Gut, auf der anderen Seite, das kommt leider sehr wenig vor. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich bedanke mich, dass mich der Abg. Lageder darauf aufmerksam macht, dass offenbar ein Missverständnis besteht. Ich kann das Missverständnis nicht verstehen, weil wir das so derart detailliert in diesem Bericht ausgeführt haben. Aber danke, dass Sie mich darauf hinweisen. Der Abg. Lageder hat richtig ausgeführt, es geht um diese Art von Hutspende. Also Sie haben am Abend einen Parteianlass und dann stellen Sie diesen Hut oder dieses Kässeli hin, und dann tun die Leute CHF 100 oder CHF 20 hinein. Wenn Sie sagen, wir möchten jetzt hier päpstlich sein, dann stellen Sie jemanden von der Partei hin und der kontrolliert, dass niemand zweimal vorbeikommt und CHF 100 hineintut. Ich weiss nicht, wie deutlich ich das noch sagen muss, aber da haben wir jetzt einfach eine praktikable Lösung gefunden. Ich kann mich nicht deutlicher ausdrücken. Es ist einfach eine einfache, pragmatische Liechtensteiner Lösung, die wir gefunden haben und die meines Erachtens wirklich kein Problem sein sollte. Einfach noch einmal: Wir könnten in anderen Bereichen strenger sein und hier ein bisschen weniger streng. Sie können mir den Auftrag erteilen und sagen: Tun Sie in anderen Bereichen die Limite ein bisschen mehr hinauf und tun Sie sie hier runter. Ich glaube wirklich, dass wir einen so pragmatischen Ansatz gefunden haben. Bei GRECO ist das ja immer ein bisschen eine Balance-Übung. Sie schauen das gesamte Paket an, das wir haben, und dann nachher schauen sie, ja so und soviel Punkte gibt man da, da ist man in einem Bereich ein bisschen darunter, dafür hat man in einem anderen Bereich mehr. Diese Balance-Übung haben wir intern mit unseren Experten und mit den Leuten, die sich mit GRECO unterhalten, sehr sorgfältig gemacht und wir glauben, dass wir mit dieser Balance-Übung richtig unterwegs sind, aber nirgends übertrieben haben. Wenn der Hohe Landtag wünscht, dass wir an einem anderen Ort die Schraube ein bisschen mehr andrehen, an einem anderen Ort vielleicht ein bisschen heruntergehen, dann geben Sie uns bitte diesen Auftrag mit. Ich glaube, dass wir hier extrem pragmatisch unterwegs sind und sehr zielführend unterwegs sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall, stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit wurde Eintreten beschlossen.Nehmen wir die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Wie gesagt, ich habe eigentlich schon beantragt, dass ich eine Lesung durch Vorlesen beantragen werde, dass ich das gerne hätte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde Antrag auf Lesen gestellt. Wer diesem Antrag folgen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 13 Stimmen stattgegeben. Wir lesen die Vorlage.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Einige Ausführungen habe ich schon in meinem Eintretensvotum gemacht und andere sind neu. Im Art. 2 möchte ich zuerst zum Bst. a, zum Handelsregister: Ich möchte einfach, dass die Regierung auf die 2. Lesung ausführt, was die effektiven Vorteile eines Handelsregistereintrages sind in diesem Zusammenhang. Das ist mir noch nicht ganz einsichtig, was der Nutzen da ist. Dann in Bezug auf die Daten, die hier in Abs. 2, 30. September, und Abs. 4, 30. April, wie gesagt, das hängt jetzt zusammen mit dem Geschäftsjahr. Da müssen Sie mich dann schon felsenfest überzeugen, dass wir da Transparenz herstellen können. Weil ich glaube es nicht. Weil ich kann es nicht in meiner Rechnung. Es kennt niemand unsere Rechnung so gut wie ich. Aber ich kann es nicht. Wenn es dann die nicht informierte Öffentlichkeit nur mit der Durchsicht der Jahresrechnung können soll - vielleicht sind Sie besser informiert und gescheiter als ich, das kann man nicht ausschliessen, aber ich glaube es nicht.Dann zum Abs. 3 bezüglich des Reviews, das hier auch schon drin ist. Wie gesagt, ich finde das komplett inkonsequent, dass man den Unternehmen bis zu einer gewissen Grösse erlaubt oder sie freistellt von einer Reviewpflicht und es den politischen Parteien aufbürdet. Das ist einfach inkonsequent. Wie gesagt, ich bin grundsätzlich ein Anhänger von Reviews, aber wer A sagt, muss auch B sagen. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich meine auch, dass GRECO das versteht, wenn es die normalen Unternehmen nicht tun müssen, dann muss es die Partei auch nicht. Das ist einfach inkonsequent. Das geht nicht meiner Meinung nach. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Beim Art. 2 bei Abs. 3 unterstütze ich die Haltung der Freien Liste, die der Meinung ist, dass eine Einführung der Reviewpflicht als Auflage für politische Parteien bei gleichzeitiger Lockerung der Reviewpflichten für Kleinunternehmen inkonsequent wäre. Meiner Ansicht nach braucht es kein Review der Jahresrechnung von den politischen Parteien. Ein Review ist kein Qualitätsmerkmal. Deshalb ist auch der Bst. b zu streichen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich nehme diese beiden Anliegen sehr gerne mit und werde auch gerne mit Ihnen konsultieren im Vorfeld. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Einfach zu Abs. 4, ich hätte da von der Regierung gerne Ausführungen, wie sie es begründen kann, dass, wenn die Regierung eine zusätzliche Prüfung anordnet, aber nichts findet, dann die Partei die Kosten zu tragen hat. Das finde ich komisch. Wenn man schuldhaft ist, etwas falsch gemacht hat, okay, das verstehe ich. Wenn aber die Prüfung angeordnet wird und alles in Ordnung ist, dann sollten die Kosten meiner Meinung nach vom Staat getragen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Bei Abs. 2 sollte das Datum für die Bezahlung der Halbjahresraten wohl eher auf den 15. Mai oder auf den 1. Juni abgeändert werden, denn gemäss Art. 2 Abs. 4 sind die erforderlichen Dokumente bis zum 30. April der Stabsstelle Finanzen einzureichen. Der Stabsstelle Finanzen sollte genügend Zeit für die Prüfung der Unterlagen sowie allfällige Nachfragen eingeräumt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden Ausführungen für die 2. Lesung zu diesen beiden Themen machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Eine Verständnisfrage zu Abs. 5 Bst. h - «Einnahmen in Form kostenlos oder ohne entsprechende Vergütung zur Verfügung gestellten Personals». Können Sie hierzu Erläuterungen machen, was ist da genau damit gemeint. Sind das irgendwelche Freiwilligen, die irgendwo an einem Stand Bratwürste verkaufen - keine Ahnung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ja genau, die Meinung ist genau, dass Personen von beispielsweise einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das wäre jetzt - ich weiss nicht - ein Catering-Unternehmen, das sagt, wir leisten an die Partei keinen Beitrag, stattdessen servieren wir am Abend gratis, und das stellen wir nicht in Rechnung, sondern - ich weiss nicht - man muss halt dann für die Wurst einfach CHF 5 bezahlen. Aber der Rest wird dann nicht in Rechnung gestellt, wenn das Personal sozusagen beispielsweise von einem Unternehmen gratis zur Verfügung gestellt wird. Aber gemeint ist nicht irgendwie die Freiwilligenarbeit, das heisst, wenn ich an einer Parteiveranstaltung das Bier ausschenke, dann ist das nicht gemeint, dass man meine Arbeit irgendwie rechnerisch aufarbeiten muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für diese Ausführungen, jetzt ist es klar, Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen.Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe hier eine Anmerkung zu Abs. 2, zu den anonymen Spenden und bitte hier abzuklären, die Untergrenze so zu formulieren, sofern die Spende im Einzelfall mehr als CHF 1'000 beträgt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Mir geht es noch um den Abs. 1 des Art. 6a, Spendenreglement. Ich möchte, dass die Regierung auf die 2. Lesung ausführt, was sie obligatorisch da drin haben will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich komme nochmal zurück auf das, was ich in meinem Eintretensvotum gesagt habe. Mir geht es auch darum, dass man die Ausschlüsse definiert. Was eben nicht erlaubt ist, woher man Spenden entgegennehmen darf. Ein Beispiel hatte ich genannt, ausländische natürliche oder juristische Personen, welche Spenden in der Höhe von, und so weiter. Da frage ich mich, ob man das überhaupt zulassen will, dass man sich diese Gedanken gemacht hat. Wenn man die österreichische Vorlage liest, dann kann man da ja einige Ideen dazu finden. Dann auch, wie gesagt, diese CHF 100, das sehe ich absolut nicht so, da gehören für mich unbedingt CHF 1'000 hin, weil ich denke, sonst ist das einfach nicht praktikabel. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Auch ich befürworte bei Art. 6a beim Abs. 2 die CHF 1'000 und auch die Wörter «mehr als» - also der Satz müsste dann zum Schluss heissen: «..., sofern die Spende im Einzelfall mehr als CHF 1'000 beträgt.» Und nicht «oder mehr beträgt». Das ist aus praktikablen Gründen - CHF 1'000, die Tausendernote gibt es, oder die Hunderternote, wenn denn da CHF 100 stehen sollte, dann ist das für mich zwar ein kleines Detail, aber es gehört dann so geschrieben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Den letzten Hinweis werden wir gerne mit der Legistik anschauen, das nehme ich mit. Auch die anderen Hinweise nehme ich mit und wir werden gerne Ausführungen zu diesen diversen Themen machen. Als Antwort aber auf diese jetzt im Raum stehenden CHF 1'000, ich kann Ihnen nicht mehr sagen, als ich vorhin gesagt habe. GRECO erachtet das als zu hoch. Wir sind der Meinung, dass man vielleicht von diesen CHF 100 auf CHF 200 oder CHF 300 hinaufgehen kann, aber alles, was darüber hinausgeht, könnte uns in ein Non-Compliant-Verfahren katapultieren und wir würden dann Massnahmen in anderen Bereichen prüfen müssen. Wir glauben, dass wir mit dem Vorschlag, den wir hier jetzt vorliegen haben, einen guten Vorschlag haben, der auch liechtensteinspezifisch ist. Wir haben die österreichische Rezeptionsvorlage als Vorlage genommen, haben liechtensteinspezifische Anpassungen gemacht. Ich weiss nicht, darf ich Sie einfach auch ein bisschen um ein Stimmungsbild bitten. Wenn Sie wollen, dass wir komplett andere Massnahmen prüfen, ich mache das gerne. Das einzige, was ich verhindern möchte, ist, dass wir in der nächsten Lesung in eine Abstimmung hineingehen und dann setzen wir das auf CHF 1'000 hinauf, dann sind wir in einem Non-Compliance-Verfahren, ohne dass wir ernsthaft darüber diskutiert haben. Wenn wir das riskieren möchten, ich glaube, das ist Entscheid, den man auch fällen kann. Darüber haben wir übrigens in der Regierung eingehend diskutiert. Wie weit möchten wir gehen? Wieviel Risiko möchten wir in Kauf nehmen? Das waren eingehende, lange Diskussionen in der Regierung und darum sage ich heute auch so häufig, dass wir einen ausgewogenen Vorschlag gemacht haben. Aber geben Sie mir auch bitte Hinweise, wenn Sie das Gefühl haben, Sie möchten an einem anderen Ort etwas machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich möchte hier schon die Idee vom Abg. Frank Konrad aufnehmen und anstelle von «CHF 100 oder mehr» die Formulierung «... mehr als CHF 100» wählen. Dann wäre CHF 100 noch möglich, eine Hunderternote, aber wenn es darüber ist nicht mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Frau Regierungsrätin, bei aller Liebe, begründen Sie einfach Ihren Standpunkt auf die 2. Lesung ausführlich und ich empfehle Ihnen einfach nochmal: Hängen Sie den GRECO-Bericht an. Der gehört einfach zu diesem Bericht dazu, und zwar schon für die 1. Lesung eigentlich. Aber mindestens für die 2. Lesung muss er da sein. Ich und einige andere Abgeordnete haben ihn sich offensichtlich besorgt, das ist sehr löblich. Aber ich glaube nicht, dass ihn alle gelesen haben. Das muss einfach so sein, er gehört hier auch in die Materialien. Das ist für mich völlig klar. Begründen Sie ausführlich und in Tiefe, und wenn Ihnen der Landtag nicht folgt, ja, was wollen Sie dann noch tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann meinen Vorredner unterstützen. Wenn der Landtag dann das Gefühl hat, er müsse aus diesen CHF 100 CHF 1'000 machen oder CHF 5'000, dann kann er es ja tun. Wenn Sie das begründen, warum diese CHF 100 eben nicht höher sein dürfen, dann glaube ich, wird Ihnen vielleicht der Landtag auch folgen - wenn das verständlich präsentiert wird. Aber vermutlich werden Sie mit einem Antrag konfrontiert werden, der diesen Betrag erhöhen wird. Hoffe ich, danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, ich möchte Ihnen hier nochmals die österreichische Rezeptur kurz erklären. Hier steht im Paragraf 6 Abs. 6: «8. anonymen Spendern, sofern die Spende im Einzelfall mehr als EUR 1'000 beträgt.» Unsere Lösung wäre eigentlich darunter, wenn man den Wechselkurs mitrechnet. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Bei der österreichischen Lösung stellt sich mir einfach die Frage: Hat Österreich nicht ein Non-Compliance-Verfahren am Halse, das wäre mitunter von Interesse bei diesen EUR 1'000. Und dann, ich denke mir auch, der Abg. Lageder hat es aufgezeigt, zeigen Sie dem Landtag, was die Konsequenzen sind, wenn wir so ein Non-Compliance-Verfahren von GRECO haben. Was bedeutet das im Sinne des effizienten Einsatzes von Personalressourcen. Welche zusätzlichen Aufwendungen stehen da ins Haus. Mitunter muss man hier ein wenig diese Fakten präsentieren. Wie gesagt, ich frage mich schon auch, da müsste GRECO im Prinzip bei Österreich auch sagen: Das geht nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Angst vor dem Non-Compliance-Verfahren, die muss man ohnehin haben. Ich meine, Empfehlung 5 wird zu hundert Prozent nicht umgesetzt. Dort heisst es: Spenden ab einer gewissen Höhe müssen öffentlich ausgewiesen werden. Und das, wie gesagt, ich stehe voll hinter dieser Forderung von GRECO, aber das wird hier drin sehr wahrscheinlich keine Mehrheit finden. Ich verweise dazu auf den Vernehmlassungsbericht der VU beispielsweise. Aber wie gesagt, die Gefahr eines Non-Compliance-Verfahrens, die ist ohnehin real. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Jetzt sage ich nochmals, was ich vorhin gesagt habe. Zur österreichischen Rezeptionsvorlage habe ich bereits ausgeführt, dass GRECO das ganze Gesetz als Paket anschaut. Und dann schauen sie als gesamtes Paket, wie weit geht ein Staat in welchen Bereichen. Dann schaut sie nicht den einzelnen Artikel an und sagt: Das hat man erfüllt oder nicht erfüllt oder gut erfüllt und dann gibt es compliant oder nicht compliant. Es ist ein Zusammenspiel von allen Bestimmungen, die diesbezüglich ergriffen werden, von allen Umsetzungsmassnahmen, die diesbezüglich ergriffen werden und dann entscheidet GRECO, ob man in ein Compliance-Verfahren kommt oder in ein Nicht-Compliance-Verfahren kommt. Ich weiss nicht, wie ich mich anders ausdrücken soll. Ich kann auch auf die nächste Lesung - diesbezüglich gibt es nicht mehr zu sagen. Wir wissen aber, weil unsere Leute auch in einem Kontakt und Austausch stehen mit den entsprechenden Behörden, wie die einzelnen Bestimmungen eingestuft werden. Beispielsweise diese Bestimmung mit diesen CHF 100, das ist eine Bestimmung, die grosses Gewicht geniesst. Das ist für GRECO sehr wichtig. Ich habe bereits einmal ausgeführt, es gibt diesen Konformitätsbericht über Liechtenstein, der wurde verabschiedet von GRECO an der 79. Vollversammlung, habe ich vorhin bereits gesagt. Dann konsultiert man die Punkte 77 und 79 und dann sieht man, dass diese CHF 1'000 als zu hoch eingestuft werden. Also es ist nicht irgendetwas, was jetzt irgendwo an den Haaren herbeigezogen wird, sondern GRECO hat das in diesem Bericht, den sie verabschiedet hat, bestimmt. Es ist auch relativ schwierig, in einem solchen Prozess drin einen guten Bericht und Antrag zu machen. Wir werden die Ausführungen für die 2. Lesung machen und wir nehmen alle Fragen auf. Aber das ist ein Bereich, der in einem Prozess drin ist. Wir machen einen Vorschlag, man spricht mit GRECO, dann kommen Antworten, wir passen unsere Vorschläge an, versuchen wieder in Konsultation mit den Parteien zu gehen und dann eine abgerundete Vorlage zu machen. Das ist der Prozess, viel mehr kann ich dazu dann auch auf die 2. Lesung nicht machen. Wir werden auf die 2. Lesung diesen Bericht anhängen, wir werden zu diesem Konformitätsbericht etwas schreiben, aber schlussendlich müssen wir einfach diese Prozesse dieser internationalen Organisationen akzeptieren und schlussendlich für uns als Land einen Entscheid fällen: Wie möchten wir als Partner mit dem umgehen. Das entscheidet schlussendlich der Landtag. Ich werde Ihnen noch einmal einen Vorschlag unterbreiten, ich werde diesen auch gerne noch einmal begründen und dann haben Sie die Chance, selber zu entscheiden. Und vielleicht noch: Österreich ist aus dem Verfahren draussen, sie haben die dritte Evaluationsrunde abgeschlossen, aber schauen Sie das österreichische Gesetz an, das geht in einigen Bereichen um einiges weiter, als es unser Vorschlag tut.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ein Gesetz sollte so gestaltet sein, dass es auch umgesetzt werden kann, also ohne grössere Probleme. Und wenn da CHF 100 die Obergrenze ist, dann besteht die Gefahr, dass das irgendwie gebogen wird. Und es besteht auch die Gefahr, dass das gar nicht dann eingetragen wird, sondern sonst irgendwie - oder geteilt wird. Also ich denke, dieser Betrag ist eindeutig zu niedrig, weil das ist nicht handlebar in der Praxis. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich verspreche es Ihnen, ich belasse es bei dieser letzten Wortmeldung zu diesem Artikel. Ich möchte nur noch einmal etwas dazu ausführen. Ich habe jetzt in den Raum gestellt, CHF 100 erachten wir als gut, CHF 300 - das sind die Hinweise, die wir bekommen -, das wäre ein Maximalbetrag, den GRECO unseres Erachtens gemäss Gesprächen akzeptieren würde. Ich möchte einfach noch einmal sagen: Wir haben mit den grossen Parteien konsultiert, da sind diesbezüglich keine Bedenken aufgetaucht. Ich nehme das von Ihnen, Herr Abg. Herbert Elkuch, gerne auch so noch einmal entgegen. Aber für die grossen Parteien schien das überhaupt kein Problem zu sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur kurz, Sie haben ausgeführt, Österreich ist anscheinend compliant. Die haben keine Probleme mehr mit dem Europarat sprich mit GRECO. Dann ist einfach die konkrete Frage auf die 2. Lesung: Wenn wir in diesem Punkt Österreich folgen würden, wo müssten wir noch folgen. Das haben Sie auch gesagt, dann muss man eben in anderen Bereichen, um das Gesamtpaket dann abzurunden, im Sinne von GRECO Zugeständnisse machen. Da muss man mitunter dem Landtag aufzeigen: Wir können hier schon auf diese CHF 1'000 oder noch höher gehen, aber dann sind in anderen Bereichen Zugeständnisse anscheinend vonnöten, damit man bei GRECO wieder compliant ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte der Regierung nochmal ans Herz legen, dass sie einfach die österreichische Lösung im Detail präsentiert. Weil wie gesagt, da hat es dann ein paar andere Ansätze, die wären mir nicht so fern. Dann können wir die Schraube hier noch ein bisschen mehr lösen und dann einfach die Grossspender ausweisen, das würde ich begrüssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte einfach nochmal darauf hinweisen, was der Herr Abg. Frank Konrad schon an anderer Stelle gemacht hat. Dass mit dem 30. April und 1. Mai, das geht offensichtlich nicht auf. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Es geht auf, aber ich kann Ihnen nicht mehr genau sagen, wie wir das gerechnet haben. Wir machen Ihnen eine Ausführung für die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Die Unterlagen sind bis zum 30. April 2019 einzureichen und am 1. Mai wäre dann die Auszahlung - das sind Abs. 1 und Abs. 2. Und dabei habe ich gesagt, bei Art. 2 Abs. 4 ist es das Gleiche: bis zum 30. April einreichen und am 1. Mai auszahlen, dann müsste man der Stabsstelle Finanzen mehr Zeit einräumen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Frau Regierungsrätin, wenn Sie das Gefühl haben, es geht auf, mir ist es im Prinzip wurst, da muss die Stabsstelle Finanzen dann einfach die Nacht durcharbeiten, ich weiss nicht. Aber ich will nur, dass da kein Problem bei der Stabsstelle entsteht, aber von meiner Seite her besteht grundsätzlich kein Problem. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich danke für den Hinweis, wir werden mit der Stabsstelle diesbezüglich nochmal reden. Wir haben gerechnet, dass der Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen bis zum 30. September zu stellen ist und dann folgt die Prüfung bis zur Auszahlung am 1. November. Und am 30. April sind nur die Statuten und ein Handelsregisterauszug einzureichen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien abgeschlossen und haben gleichzeitig Traktandum 35 erledigt.-ooOoo-