Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen) (Nr. 41/2018) [1. Lesung: 20. Juni 2018] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 71/2018); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8: Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen). Diese Vorlage wurde am 20. Juni 2018 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 71/2018. Wir können mit der Lesung durch Artikelaufruf beginnen. Art. 71 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Anwesende. Ich stelle hier einen Abänderungsantrag zum Gemeindegesetz, der ausserhalb dieser Vorlage liegt. Sie haben den Antrag auch fristgerecht schriftlich erhalten. Er betrifft den Art. 78 dieses Gesetzes. Der Art. 78 Abs.4 des lautet: «Wahllisten, denen weniger Stimmen zukommen, als die Wahlzahl ausmacht, nehmen an der Mandatszuteilung nicht teil.» Ich stelle den Antrag, diesen Artikel im Rahmen der heutigen 2. Lesung betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes ersatzlos zu streichen. Ich begründe dies folgendermassen: Bei der Umsetzung des Wählerwillens sollen möglichst hohe Demokratiestandards eingehalten werden. Bei der aktuellen politischen Landschaft gefährdet dieser Artikel diesen Demokratiestandard bei Gemeinderatswahlen im hohen Masse. Die faktische Hürde für ein Grundmandat in Gemeinden beträgt je nach Grösse des Gemeinderates mindestens 7,1% bis maximal 12,5% der Stimmen. Mit dem Grundmandatserfordernis gemäss Art. 78 Abs. 4 ist eine weitere Hürde eingebaut. Und diese wirkt wie eine Sperrklausel. Denn sie schliesst eine beträchtliche Gruppe von Wählerinnen und Wählern von einer Mandatszuteilung aus und verunmöglicht ihnen das Erreichen eines Restmandates. Je mehr Parteien, je mehr Wählergruppen sich der Wahl stellen, desto grösser wird die Zahl der Stimmen, die wegen dieser Sperrklausel durch das Raster fallen. Dieser Änderungsantrag ist also eine Massnahme, welche die Demokratie auf Gemeindeebene stärkt. Dabei ist es keine einschneidende oder revolutionäre Massnahme, welche unser Gemeindewahlsystem auf den Kopf stellen würde. Schauen Sie bitte auf der Seite 20/21 des Berichts und Antrags die zwei-te Spalte an: Hier spreche ich übrigens der Frau Innenministerin und ihrem Team den Dank aus für die Aufarbeitung und Bereitstellung der entsprechenden Daten. In der zweiten Spalte sehen Sie den Vorschlag, wenn wie geplant auf der Ebene der Restmandatsverteilung die geltende D'Hondt-Methode durch das Hagenbach-Bischoff-Verfahren ersetzt und damit das «Balzner Problem» gelöst wird und noch zusätzlich das Grundmandatserfordernis fallen gelassen wird - so wie wir es beantragen. Nun vergleichen sie dies mit dem jetzt geltenden System, nämlich der letzten Spalte. Dort sehen Sie die Resultate der Gemeinderatswahlen 2015. Bei 115 Gemeinderatssitzen landesweit führte dies zu einer Veränderung von gerade einmal zwei Sitzen oder 1,7%. Dafür haben alle an der Wahl teilnehmenden Parteien die Chance, ein allfälliges Restmandat zu erreichen und nicht nur jene, die mindestens bereits ein Grundmandat erreicht haben. Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, gestern haben wir eine Besondere Landtagskommission eingesetzt, welche die gesetzlichen Bestimmungen als Folge der veränderten Parteienlandschaft in Bezug auf den Landtag anpassen soll. Der vorliegende Antrag geht in die genau gleiche Richtung. Es ist eine Anpassung des Gemeindegesetzes an die veränderte Parteienlandschaft. Ich meine, es ist eine richtige und wichtige Anpassung. Heute ist der richtige Zeitpunkt, das Mandatserfordernis für die Restmandatszuteilung fallenzulassen und den Art. 78 Abs. 4 ersatzlos zu streichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Das Grundmandatserfordernis war nicht der eigentliche Gegenstand dieser Motion und damit auch nicht das Hauptthema dieser Vorlage und ich appelliere an die Abgeordneten diesen Antrag aus den erwähnten Gründen auch nicht zu unterstützen. Aufgrund der Diskussionen in der Vergangenheit über eine Sperrklausel oder ein Grundmandatserfordernis bei den Landtagswahlen in Liechtenstein können im Wesentlichen zwei sich widersprechende Motive für und wider ein Grundmandat oder eine Sperrklausel identifiziert werden. Auf der einen Seite wird betont, dass möglichst hohe Demokratiestandards bei der Umsetzung des Wählerwillens eingehalten werden sollen. Der Wählerwille soll möglichst unverfälscht zum Ausdruck kommen und die parlamentarische Vertretung möglichst proportional zu den Wähleranteilen der verschiedenen Parteien ausfallen. Jede Stimme soll das gleiche Gewicht haben, somit also den gleichen Erfolgswert. Dies spricht prinzipiell gegen solche Grundmandate oder Sperrklauseln. Auf der anderen Seite steht der Anspruch auf eine möglichst optimale Leistung des politischen Systems. Sachentscheide der politischen Gremien sollen im Interesse der allgemeinen Volkswohlfahrt in hoher Qualität und innert nützlicher Frist getroffen werden. Aus dieser Perspektive wird vor einer Zersplitterung des Parteiensystems, Schwierigkeiten bei der Bildung von stabilen Mehrheiten und dem Aufkommen von ideologisch extremen Kleinparteien oder Regionalparteien auch gewarnt. Eine Sperrklausel soll dies verhindern helfen. Dies sind Aussagen aus einem Bericht aus dem Jahr 2014 des Liechtenstein-Institutes über das Wahlrecht in Liechtenstein. Es existiert bereits eine sehr lange Geschichte in Liechtenstein für Grundmandate und Sperrklauseln und diese auch abzuschaffen. Federführend waren immer wieder Kleinstparteien. Eine Sperrklausel ist nur ein Element unseres Wahlsystems und es gibt weitere Faktoren wie Wahlkreise, Mandatszahlen sowie Mandatszuteilungsverfahren. Gerade solche Grundmandate und Sperrklauseln hatten im Jahr 1939 auch verhindert, dass die Wahlchancen für eine nationalsozialistische Bewegung in Liechtenstein minimiert werden konnte. Seien wir uns also auch bewusst, welche Türen wir hier mit diesem Antrag zu öffnen versuchen. Sperrklauseln gelten also als wirkungsvolles Instrument gegen eine zu starke Parteienzersplitterung im Parlament oder auf Gemeindeebene. Eine weitere Parteienzersplitterung wird vor allem aus mehreren Gründen als gefährlich beziehungsweise unerwünscht angesehen. Wenn ein liberales Wahlrecht zu einer zu starken Parteienzersplitterung führt, können theoretisch Selbstblockaden entstehen. Wenn sehr kleine Parteien in Parlamenten vertreten sind, können diese als Mehrheitsbeschaffer Zünglein an der Waage spielen und so auch gebraucht oder missbraucht werden, können so stark überproportional mehr Einfluss erlangen, als ihnen aufgrund des Wahlergebnisses zustehen würde. Obige Vorgänge spielen auch bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Sperrklausel oder des Grundmandats eine Rolle. Sie können deren Einsatz gegebenenfalls trotz möglicher Grundrechtsverletzungen aber legitimieren. Seien wir uns also bewusst. Grundmandatsbeschränkungen und Sperrklauseln haben eine lange Tradition und Geschichte in Liechtenstein und auch in anderen europäischen Ländern und wir dürfen auch behaupten, dass wir damit mit Blick auf die Geschichte und die Vergangenheit sehr gut gefahren sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich schliesse mich in vielen Punkten dem Landtagsabgeordneten Günter Vogt an und erlaube mir, trotzdem einen zusätzlichen Blickwinkel beizutragen. Werfen wir einen Blick zurück ins Jahr 2015. Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 die Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen an die Regierung überwiesen. Ziel ist es, eine neue Regelung zu verabschieden, mit der die Restmandatsverteilung im Gemeindegesetz verbessert wird. Am 2. August 2015 reichte die Freie Liste eine Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Gemeinderatswahlen ein. Hier wurde das Ziel verfolgt die Abschaffung der Grundmandatserfordernisse zu erzielen. Die Motion wurde am 2. September 2015 mit 10 Stimmen nicht überwiesen. Der Landtag hat 2015 entschieden, welchen Auftrag er an die Regierung zur Umsetzung weiterleitet und klar der Änderung der Grundmandatserfordernis eine Absage erteilt. Nun zur vorliegenden Vorlage: Anlässlich der 1. Lesung vom 20. Juni 2018 haben einige Votanten grundsätzliche Fragen zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gestellt und darum gebeten, diese durch die Regierung für die 2. Lesung zu klären. Zu beachten ist diesbezüglich, dass die Abschaffung nicht Bestandteil der durch den Landtag befürworteten Motion, sondern ein Element der abgelehnten Motion vom 2. August 2015 darstellt. Für den Oktoberlandtag reichte die Freie Liste fristgerecht einen Änderungsantrag zur vorliegenden Motion ein und beantragt anlässlich der 2. Lesung eine Streichung des Art. 78 Abs. 4. Aus meiner Sicht unterlaufen wir hier den normalen Weg des Gesetzgebungsprozesses. Die Regierung überarbeitet einen Gesetzesentwurf, gibt diesen in Vernehmlassung, überarbeitet den Entwurf und legt diesen zur 1. Lesung vor. Der Landtag stimmt über Eintreten ab. Diskutiert bei der Eintretensdebatte die Grundsätze der Vorlage und so weiter. Ich glaube, Sie kennen den Prozess ausführlich, darum kürze ich hier ab. Schlussendlich könnte man, zumindest so verstehe ich den Gesetzgebungsprozess, hier den Einwand geltend machen, dass die Freie Liste natürlich jetzt genau diesem Antrag oder diesem Vorgehen entspricht und für die 2. Lesung einen Artikel ändern will. Aus meiner Sicht gilt es hier, zwischen dem Prozess und der Entscheidung, ob eine Abschaffung dieses Artikels gut oder schlecht ist, zu unterscheiden. Hier geht es um eine grundsätzliche Fragestellung im Gemeindegesetz und dies hat überhaupt nichts mit dem durch den Landtag erteilten Auftrag, der Neureglung der Restmandatsverteilung, zu tun. Der Gesetzgebungsprozess ist aus meiner Sicht absichtlich in dieser Art gegliedert, damit sich der Landtag zuerst mit dem grundsätzlichen auseinandersetzt, dann die grobe Stossrichtung bespricht, erste Anpassungen vornimmt und dann mit einer weiteren Detaillierung den Feinschliff erstellt. Hier quasi über eine Abkürzung ein bereits abgelehntes Element einzupflanzen, ohne vorab eine breite Diskussion geführt zu haben, erachte ich als Fehler. Und wie wir bereits im letzten Traktandum erlebt haben, gilt es auch hier, den Prozess zu wahren. Grundlegende Änderungen im Gemeindegesetz bedingen eine grundsätzliche Diskussion und diese findet bei der Eingabe einer Motion zum Beispiel statt. Ich will und kann nicht vorwegnehmen, was bei einer Grundsatzdiskussion und der damit verbundenen Neuregelung des Wahlsystems auf Gemeindeebene als Ergebnis herauskommen wird. Die 2. Lesung ist aber definitiv der falsche Zeitpunkt, um dies zu erklären. Aus diesem Grund werde ich dem Antrag der Freien Liste der Streichung des Art. 78 Abs. 4 nicht Folge leisten. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann mich eigentlich sehr kurzfassen: Die vorhergehenden Voten haben wir schon einmal gehört, also es ist nichts Neues. Ich werde hier verzichten, mein Votum vom Juni zu widerholen. Die Meinungen sind gemacht, da müssen wir uns gar nichts vormachen. Ich werde den Antrag der Fraktion der Freien Liste sicherlich unterstützen. Ich hoffe, dass sich vielleicht noch der eine oder andere dazu überwinden kann, dies auch zu tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, als ein Mitglied einer kleinen Oppositionspartei wird man den Antrag des Abg. Georg Kaufmann selbstverständlich unterstützen. Jetzt, da wir daran sind, dieses Gesetz zu ändern, und wo ja alle der Meinung sind, dass den hohen Demokratiestandards Folge geleistet werden soll, ist sicher der richtige Zeitpunkt, auch diesen Punkt der Restmandatsverteilung neu grundlegend zu ordnen und nicht nur in gewissen Nebenaspekten. Heutzutage ist es so, dass ein relativ grosser Anteil an Stimmen und gerade unter den neuen Gegebenheiten unter Umständen durch das Raster fällt. Wir haben gesehen, dass es in Balzers um wenige Stimmen ging. Und die Änderung, die jetzt vorgeschlagen wird, ist effektiv eine Nebensächlichkeit im Vergleich zu den vielen Stimmen, die durch das Raster fallen, wenn man am Grundmandatserfordernis festhält. Ich kann deshalb den Vorschlag der Freien Liste voll unterstützen und ich hoffe, dass sich auch viele Abgeordnete diesem anschliessen werden. Ich denke auch, dass es nicht stimmt, dass der normale Gesetzgebungsprozess damit unterlaufen würde. Wir haben viele Argumente schon in der 1. Lesung ausgetauscht. Ich meine die Wahrheit ist wohl die, dass die Regierungsparteien, die grossen beiden Parteien, ihre Pfründe absichern wollen und auf keinen Fall das Grundmandatserfordernis abschaffen möchten, obwohl es sich angesichts der grossen Zahl an Gemeinderatsmandanten - der Abg. Georg Kaufmann hat es erwähnt, es sind 115 Mandate - um eine marginale Änderung handeln würde. Ich fordere deshalb die Damen und Herren Kollegen Abgeordneten auf, diesem Antrag zuzustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann mich vollumfänglich meinem Vorredner anschliessen und dazu noch ergänzen, dass auch vielen Bürgern nicht bewusst ist, wenn sie an Gemeinderatswahlen abstimmen, dass eine grosse Zahl der Stimmen eben gar nicht zum Zuge kommt. Das habe ich bei Diskussionen, welche ich in der letzten Zeit über dieses Thema geführt habe, erfahren. Es ist den Leuten nicht bewusst, dass es Fälle gibt von kleinen Parteien, wo man rund 1'500 und mehr Stimmen wie in Balzers überhaupt nicht berücksichtigt. Das heisst, die fallen durch das Grundmandat und damit sind sie inexistent, auch für eine Restmandatsverteilung. Und ich glaube, das ist den Gemeindebürgern, den Wählern in den Gemeinden, nicht bewusst. Deshalb glaube ich auch, dass wir hier die Gelegenheit nutzen sollten, um diese - auch aus meiner Sicht - Ungerechtigkeit jetzt beizulegen, und dieses Grundmandatserfordernis endlich zu streichen. Heute haben wir die Gelegenheit. Ich denke, das lässt sich auch nicht vergleichen mit Situationen aus dem Jahr 1939. Da hatten wir ganz andere Verhältnisse. Auch eine andere Sperrklausel aus ganz anderen Gründen. Ich befürchte einfach, dass die Grossparteien hier eine Besitzstandswahrung versuchen und nichts anderes. Ich bitte Sie, hier Vernunft walten zu lassen und der Demokratie in Liechtenstein zu einem Schritt nach vorne zu verhelfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, danke, ich möchte nur ganz kurz Antwort auf die Voten des Abg. Günter Vogt und des Abg. Daniel Oehry geben. Das Argument 1 von Ihnen Herr Vogt, es war nicht Auftrag, ja, das ist richtig. Aber das hält uns nicht davon ab, trotzdem einen Abänderungsantrag stellen zu können. Das ist unser Recht und das machen wir auch. Und zum zweiten, geschätzter Kollege Daniel Oehry, es fehlt die Diskussion, haben Sie gesagt, und der Prozess ist zu wahren. Also ich denke, dieses Thema wird nun seit Jahren diskutiert, das wissen Sie auch. Wir haben es während der 1. Lesung diskutiert. Es wurde sicher auch im Jahre 2015, als die entsprechende Motion nicht überwiesen wurde, garantiert in diesem Hohen Hause auch diskutiert. Also hier zu sagen, es wurde nicht diskutiert, finde ich nicht richtig. Dann Ihr zweites Argument, Kollege Vogt: Politische Systeme mit weniger Parteien und grösseren Parteien bieten eine optimalere Leistung, als wenn auch kleinere Parteien dabei sind. Sie sprechen hier von der Zersplitterung. Also wenn ich sehe, was heute und gestern in diesem Hohen Hause abgelaufen ist, wie sich die sogenannten grossen staatstragenden Parteien verhalten haben, dann kann ich diesem Argument nicht viel abgewinnen. Ich glaube, es hängt nicht von der Grösse einer Partei ab, sondern es hängt von Haltung ab, es hängt von einer Diskussionskultur ab. Und ich finde, hier machen die kleinen Parteien - und ich spreche jetzt einmal für uns als Freie Liste - sicher keinen schlechten Job. Auch auf das Jahr 1939 zurückzugreifen, das ist wirklich eine andere Zeit. Ich glaube nicht, dass jemand von uns in dieser Zeit schon geboren war. Und dann zu sagen, Sperrklauseln und Grundmandate haben eine lange Tradition - das mag sein, aber unsere politische Landschaft hat sich verändert und ändert sich extrem schnell. Ich finde, wir sollten nicht nur unsere Geschäftsordnung und unsere Gesetze, die den Landtag betreffen, abändern, sondern wir sollten wirklich auch das Gemeindegesetz auf diese neue Situation anpassen. Von daher bitte ich Sie, sich Gedanken zu machen und unserem Antrag zuzustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte auch noch zwei Punkte erwähnen, die mir jetzt in der Diskussion aufgefallen sind. Also es ist ja so, dass im Moment mit dem Gemeindegesetz, so wie es jetzt ist, aufgrund der bestehenden Mängel im System eine Minderheit regieren kann. Das haben wir festgestellt. Wenn man dann mit Stabilitätsargumenten kommt, Herr Abg. Vogt, dann muss ich sagen, wenn in einer Gemeinde die Situation eintreten wird oder in Zukunft würde - das wird eben immer wahrscheinlicher aufgrund der aktuellen Situation auch mit den verschiedenen Parteien -, dann denke ich, dass die Bürger, die eben zur Wahl gegangen sind, mit dieser Situation wirklich nicht zufrieden wären. Wenn wir einfach in die Parteienlandschaft schauen, so wie sie jetzt ist, dann können wir eigentlich heute diese Situation eben vermeiden helfen und damit eben auch die Stabilität wieder garantieren. Aber es ist eben eine andere Stabilität, als sie eben vielleicht 1939 oder in dieser Zeit eben auch gemeint war. Sondern heute geht es nicht mehr darum, durch möglichst wenige Parteien diese Stabilität zu garantieren, sondern halt eben durch die Vielfalt und auch durch die Äusserungsmöglichkeiten einer diverser gewordenen Bevölkerung. Das ist das eine. Und das andere ist, uns liegt jetzt ja das Protokoll noch nicht vor, von der Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung. Deshalb konnte ich das auch noch nicht nachlesen. Aber dann erwarte ich auch zum Beispiel seitens von Ihnen, Daniel Oehry, keinen Änderungsantrag. Denn wenn Sie das Prozedere beschreiben, dann kann man ja dementsprechend auch nicht, wenn eine Motion eingereicht wurde und vom Landtag mehrheitlich überwiesen wurde - zwar mit vielen Fragen und Änderungswünschen, man gibt das auch der Ministerin auf den Weg und wünscht sich, dass sie dann noch Änderungen einbaut -, die Frist bei Heirat hinaufsetzen, selektiv Staaten Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen, anderen nicht und so weiter. Also dann erwarte ich aber auch, dass die Ministerin ganz schnell, postwendend mit der 2. Lesung wieder in den Landtag kommt und sagt, ich würde ja vielleicht gerne, aber es war ja eine Motion und deshalb kann ich das auch nicht aufnehmen. Also dann schauen wir einmal, wie es da herauskommt, so das war der zweite Punkt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Wie wir bereits gehört haben, gibt es einen Gesetzgebungsprozess, wir reden hier vom Gemeindegesetz. Und da erwarte ich, dass die Gemeinden, als direkt Betroffene in einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren miteinbezogen werden und dass so eine Gesetzesänderung nicht durch die Hintertüre gemacht wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Auch ich möchte gerne eine kurze Replik auf die Aussagen von Günter Vogt geben betreffend: Wenn wir jetzt Tür und Tor öffnen und eine Zersplitterung der Parteilandschaften in den Gemeinderäten zulassen, dann würden weniger Sachentscheide in den Gemeinderäten gefällt werden. Das sehe ich ein bisschen anders. Wenn jetzt kleinere Parteien Einzug in den Gemeinderat halten würden und sie Zünglein an der Waage sind, ist es dann ein Sachentscheid oder eine parteipolitische Entscheidung? Also wenn jetzt ein Gleichstand - wo war das, in Eschen oder Balzers? - momentan herrschen würde, mit dem Fall des Grundmandates und da wäre jetzt noch eine Freie-Liste-Gemeinderätin drin, dann könnten «Rot» und «Schwarz» keine Parteipolitik mehr machen vielleicht, sage ich, eher Sachentscheide fällen müssen, weil sie wissen, die Freie-Liste-Gemeinderätin würde sich für die eine oder andere Seite entscheiden, also was sie entscheidet, was besser ist. Also das sehe ich dann schon gar nicht, dass aufgrund der parteimässigen Zersplitterung der Gemeinderäte keine Sachentscheide mehr möglich sind, sondern nur noch Parteipolitik gemacht würde. Also diese Aussage begreife ich gar nicht. Und ja, wenn dann eben die Kleinparteien in den Gemeinderat Einzug halten, kann es sein, dass man Zünglein an der Waage ist. Aber in den meisten Fällen, wenn man hier die Liste durchgeht, wie die letzten Wahlen ausgegangen wären, würde sich der Gemeinderat oder die Gemeinderätin der kleinen Partei immer auf eine der beiden Seiten schlagen müssen, aber würde keinen Ausschlag für die Sachentscheide geben, sage ich einmal, wenn parteitreu abgestimmt wird in den Gemeinderäten. Aber es ist ja nicht so der Fall, sondern es wird ja Sachpolitik gemacht. Zu Daniel Oehry, Unterlaufen des normales Gesetzgebungsprozesses. Es ist ja in unserer Geschäftsordnung oder vom Landtag so vorgesehen, dass man Änderungsanträge einbringen darf. Wir haben es auch fristgerecht acht Tage davor gemacht, sogar ein bisschen mehr. Und wir haben es bei der 1. Lesung schon angekündigt, dass wir das wünschen. Aber es wurde abgeblockt oder halt gesagt, es war nicht Teil des Auftrages der Motion. Aber die Frau Ministerin hat es schön im Bericht und Antrag aufgeführt, was wäre, wenn das abgeschafft würde. Dafür bedanke ich mich recht herzlich. Ich denke auch, dass die Gemeinden hier hätten Stellung nehmen können, also zumindest die Vorsteher. Sie treffen sich ja regelmässig zu ihrer Vorsteherkonferenz. Sie haben ja alle Kollegen in den Grossparteien, um eine Rückmeldung zu geben und zu sagen, so geht das nicht. Und grundlegende Diskussionen hatten wir ausreichend, also wirklich viele schon hier drinnen über das Grundmandat. Nicht nur über das Grundmandat in den Gemeinderäten, auch hier die Sperrklausel im Landtag selbst, diese 8%, die wir momentan haben. Generell, je mehr Parteien in einem Gemeinderat drinsitzen, desto mehr Meinungen sind darin vertreten, mehr Möglichkeiten sind gegeben, dass man einen Sachverhalt auch einmal von einer anderen Seite betrachtet und sagt: Nein, halt einmal, so können wir das nicht machen, es wäre vielleicht doch angebracht, nochmals darüber nachzudenken, dass man es vielleicht von einer anderen Seite angeht. Es öffnet auch Horizonte, wenn man mehr Meinungen hat, anstatt stur zu sagen, so haben wir es die letzten 100 Jahre gemacht, da machen wir so weiter. Also für mich, ich sehe da überhaupt keinen Hinderungsgrund, jetzt diesem Antrag stattzugeben und nachzukommen und zu sagen, wir schaffen das Grundmandat auf Gemeindegesetzebene ab. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Der Antrag der Freien Liste zur Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes hat einiges für sich. Ich anerkenne, dass mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit besteht. Die faktische Sperrklausel für ein Grundmandat in den Gemeinden von mindestens 7,1% bis maximal 12,5% der Stimmen ist auch mir zumindest beim maximalen Wert zu hoch. Im Rahmen der Debatte zur Motion der Freien Liste im Jahr 2015 wurde von verschiedenen Votanten das Wahlergebnis in Balzers herangezogen. Das überrascht nicht, war es doch in Balzers, wo landesweit in Bezug auf die Restmandatsverteilung das extremste Resultat zustande kam: 16% Wählerstimmen blieben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt, ein hoher - für mich ein zu hoher - Wert. Vergleichbar sind diesbezüglich nur noch Triesenberg und Vaduz. Da nur dort sowohl die Freie Liste wie auch die Unabhängigen zur Wahl antraten und beide keinen Sitz gewinnen konnten. In Triesenberg fielen so 10,9% in Vaduz 13,3% der Stimmen durch das Raster. In allen anderen Gemeinden traten entweder nicht beide Oppositionsparteien zur Gemeindewahl an oder aber sie konnten mindestens einen Sitz erobern. Diese Zahlen mit über 10% Wählerstimmen ohne Sitzgewinn belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragt, zumindest seine Berechtigung hat, genauer unter die Lupe genommen zu werden. Auch den Ausführungen des Abg. Thomas Lageder, dass solche Demokratiedefizite möglichst zu vermeiden seien, wie er im Rahmen der Landtagsdebatte 2015 sagte, kann ich sehr viel abgewinnen. Schliesslich geht es mit diesem Antrag nicht darum, das Grundmandatserfordernis infrage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein, zumal es für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleichkommt. Starke direktdemokratische Strukturen entsprechen nicht nur meiner persönlichen grundlegenden Auffassung von Demokratie, sondern ich bin auch davon überzeugt, dass sie in erheblichem Masse mitverantwortlich für den Erfolg jener beiden Länder sind, welche die stärksten direktdemokratische Mittel weltweit kennen: Liechtenstein und die Schweiz. Deshalb stösst der Antrag bei mir zumindest inhaltlich auf Zustimmung.Doch nun komme ich zum formellen Vorgehen der Freien Liste: Ist es wirklich richtig, einen solch gewichtigen Antrag und eine solch weitreichende Gemeindegesetzänderung, welche die Volksrechte zum Inhalt hat, im Rahmen einer 2. Lesung mittels Zusatzantrag zu beschliessen? Ich weiss, Sie wollten es 2015 anders. Sie reichten zu diesem Ansinnen eine Motion ein, welche mit 10 Stimmen nicht überwiesen wurde. Deshalb hat die Regierung Ihr Ansinnen nicht in die Gesetzesänderung integriert. Dies wurde übrigens im Rahmen der Debatte 2015 auch so thematisiert. Ich zitiere: «Wenn das nicht durchkommen sollte, wird die Regierung dann nicht mit Inbrunst daran arbeiten, das ist natürlich so. Denn der Landtag hat dann ein klares Signal gesetzt ...» Das sagte beispielsweise der damalige Abg. Alois Beck. Und deshalb habe ich Mühe mit Ihrem Vorgehen, der Landtag wollte 2015 nicht, dass Ihre Motion mit jener der FBP verbunden wird. Er hat, wie Alois Beck sagte, dieses klare Signal gesetzt. Die FBP-Motion fand eine Mehrheit, jene der Freien Liste nicht. Und nun kommen Sie mit diesem Antrag und möchten die gesetzliche Umsetzung der FBP-Motion mit dem Inhalt ihrem abgelehnten Motion kombinieren, obwohl der Landtag 2015 genau das Gegenteil hierzu beschloss. Sie wollen eine abgelehnte Motion durch die Hintertüre einführen und den 2015 vom Landtag gefassten Beschluss mittels Zusatzantrag aushebeln. Geschätzte Damen und Herren der Freien Liste, das geht so nicht. Ich bin inhaltlich mit Ihnen vollständig einig. Ich kann der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung auf Gemeindeebene sehr viel abgewinnen. Ich bin mit Ihnen einig, dass wir mit der heute gültigen Regelung ein Demokratiedefizit haben. Aber ich kann ihrem Antrag, so wie Sie ihn im Rahmen einer 2. Lesung eingebracht haben, wegen Ihres formellen Vorgehens nicht zustimmen. Aber ich rufe Sie dazu auf, nochmals den üblichen gesetzgeberischen Weg zu gehen. Bringen Sie nochmals eine Motion ein oder sogar eine parlamentarische Gesetzesinitiative. Ich werde Sie unterstützen, da ich inhaltlich Ihrem Ansinnen zustimmend gegenüberstehe. Aber so, mit einem Schuss aus der Hüfte und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses 2015, kann ich nicht zustimmen. Das würde auch der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik zu verschiedenen Aussagen. Ja, ich freue mich schon, dass der Abg. Patrick Risch hier manifestiert hat, dass in den Parteien oder in den Gemeinden grossmehrheitlich Sachpolitik betrieben wird. Davon gehe ich auch schwer aus, auch in Balzers. Frau Konzett hat hier etwas übertrieben, Sie hat gesagt, dass Minderheiten regieren würden. Genau diesen Fehler in der Berechnungsmethode beheben wir jetzt mit dieser Motion. Das war die konkrete Problematik in der Sitzverteilung. Und zu einer weiteren Aussage betreffend die Diskussion heute Nachmittag, man kann das auch im Umkehrschluss dann argumentieren. Wir hatten eben keine stabile Mehrheit, weil wir neun Mitglieder von Kleinstparteien haben; und fünf haben gegen den Antrag gestimmt und vier haben dafür gestimmt. Also man kann im Umkehrschluss eigentlich genau gleich argumentieren, dass wir keine stabile Mehrheit heute Nachmittag hatten, genau wegen der Kleinstparteien. Aber da werden wir uns wahrscheinlich heute nicht mehr einig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, Herr Batliner, ich freue mich eigentlich, dass Sie dem Grundsatz zustimmen. Allerdings teile ich Ihre Argumentation nicht, wenn es bezüglich des Formalismus geht. Ich muss schon sagen, dass ist kein Schuss aus der Hüfte der Freien Liste, absolut nicht. Wir haben in der 1. Lesung bezüglich des Grundmandats eine ausführliche Diskussion hier drin geführt. Auch ich habe von der Ministerin Dominique Gantenbein gefordert, dass sie dieses Erfordernis in die 2. Lesung mitaufnehmen soll. Damals schon hat man dem widersprochen, auch die Ministerin hat sich nicht bereit erklärt, das zu tun. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Freie Liste jetzt mit diesem Antrag hier aufscheint. Ich denke, das hat formalistisch überhaupt keine Probleme, sondern das ist der normale gesetzgeberische Prozess. Wir haben auch sehr viele Informationen im Bericht und Antrag der 1. Lesung über das Grundmandat gefunden. Wir haben hier wieder Informationen zum Grundmandat. Von dem her, das ist absolut genügend Information, um hier eine Entscheidung zu treffen. Also bitte ich Sie, wenn Sie schon davon überzeugt sind, hier und jetzt Ja zu sagen und das nicht zu vertagen. Denn das macht aus meiner Sicht absolut keinen Sinn. Auch was Helen Konzett gesagt hat, kann ich unterstützen: Hier soll es auf einmal ein Problem sein, wenn man in eine Motion andere Erfordernisse miteinbringt, und bei einer anderen Motion, bei der doppelten Staatsbürgerschaft, soll es auf einmal keine Probleme darstellen. Ich gehöre selbst dazu, weil ich bei der doppelten Staatsbürgerschaft gerne weitere Erfordernisse dabei hätte auf die 2. Lesung. Ich denke, das ist ein normaler Prozess und wir sollten uns hier drin nicht selber auf den Füssen stehen, sondern wenn wir schon von etwas überzeugt sind, dann sollen wir Ja dazu sagen, und wenn wir es nicht gut finden, dann dürfen wir auch Nein dazu sagen. Für mich ist es eine Besitzstandswahrung, welche Sie hier verteidigen, nicht mit sehr guten Argumenten, aus meiner Sicht. Aber Sie entscheiden selber. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Ich fasse mich auch kurz. Also ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Es ist so, dass dieser Antrag, diese Thematik, gewisse Sympathien für einen Demokratieprozess aufzeigt. Aber das Anliegen beinhaltet für mich zu viele Beteiligte, die hier einfach nicht Stellung beziehen können. Daher schliesse ich mich kurz und einfach den Voten von meinen Kollegen Rainer Beck und Alexander Batliner an. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik, Herr Rehak, Sie vermischen hier schon zwei Dinge miteinander. Der Landtag sagte Nein zu einer solchen Gemeindegesetzänderung. Er hat eine Motion 2015 angelehnt. Sie können diesen Antrag schon stellen, formell ist es schon richtig. Aber ich möchte, dass für eine so weitreichende Gemeindegesetzänderung, die die Volksrechte betrifft, der übliche parlamentarische Weg gegangen wird. Ich möchte auch den Abg. Rainer Beck explizit unterstützen, wenn er sagt, ohne Einbezug der Gemeinden kann man ein solche Änderung nicht vornehmen. Machen Sie nochmals eine Motion oder machen Sie eine Initiative. Dann kann man die Gemeinden miteinbeziehen und es geht alles den normalen gesetzgeberischen Weg und vielleicht finden Sie eine Mehrheit in diesem Haus. Dann läuft es normal, wie es normal laufen soll. Aber das ist aus der Hüfte geschossen. Wir können doch nicht einen Beschluss des Landtages 2015 einfach negieren und sagen: Ja, uns ist es eigentlich egal, der Landtag hat es zwar abgelehnt, aber wir machen es trotzdem, wir wollen das jetzt einfach, und schauen, was dann passiert. - Ohne Bericht und Antrag zu dieser Thematik, ohne vielleicht eine Vernehmlassung, ohne Einbezug der Gemeinden. Das ist nicht seriös.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Nur ganz kurz. Ja, so ist es eben normal, wie es läuft, wenn über Legislaturen hinweg an Gesetzesentwürfen gearbeitet wird, das ist einfach so. Es ist eben auch schon geschehen, wie bei der doppelten Staatsbürgerschaft. Dort wurden seitens aller oder fast aller hier drin vertretenen Parteien Wünsche geäussert, die eben dem auch entgegenstehen, was in der letzten Legislatur beschlossen wurde. Aber wir werden es dann ja noch sehen, was dann dabei herauskommt. Aber es ist einfach eine andere Legislatur und das bringt mit sich, dass viele neue Abgeordnete hier drinsitzen. Erstens fühlen sie sich nicht unbedingt alten oder älteren Landtagsbeschlüssen verpflichtet und irgendwo kann ich das auch verstehen: Sie waren nicht dabei. Und es ist einfach dann nicht verboten, im Rahmen einer 2. Lesung eben substanzielle Änderungsanträge zu bringen. Wir haben es ja heute beim Datenschutzgesetz auch ausprobiert. Klar, da war ein anderer Prozess, da gebe ich Ihnen recht, aber dennoch: Es ist einfach nicht verboten, also ist es erlaubt und es ist auch normal. Also wir haben das schon öfters erlebt, dass sich Änderungen ergeben haben über die Legislaturen hinweg. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ganz genau, wir haben eine neue Legislatur, es sind andere Personen hier. Ich meine, das hat es schon oft gegeben, dass der Landtag zu einem Thema Nein gesagt hat oder auch Ja - ich erinnere an das SZU II - und gemacht wurde es trotzdem nie und so weiter. Das hatten wir auch in anderen Fällen schon. Wir haben heute hier die Chance, eine Entscheidung zu treffen. Ich denke, die Meinungen sind gemacht, wir können abstimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Nur eine kurze Replik. Ja, es sind neue Abgeordnete in diesem Hause und genau deshalb bitte ich Sie, einen neuen gesetzgeberischen Prozess zu starten, dass auch die neuen Abgeordneten sich dementsprechend zu diesem Thema eine Meinung bilden können, einen Weg aufgleisen können, den dieses Thema auch rechtfertigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ja, können wir gerne machen. Aber ich denke, wenn wir jetzt einen neuen gesetzgeberischen Prozess starten, indem wir eine Motion oder eine parlamentarische Initiative einreichen, bei der Initiative nicht, aber bei einer Motion werden wir es in der jetzigen Konstellation hier im Landtag nicht mehr erleben, dass wir darüber abstimmen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, Herr Batliner, Sie müssen sich dann vielleicht in Zukunft auch einmal den Formalismus entgegenhalten lassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ganz zum Schluss denke ich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Fakten liegen auf dem Tisch. Der Bericht und Antrag ist gut, es wird dort drin alles darüber ausgesagt. Die Auswirkungen sind bekannt. Vor zwei Jahren wären es 1,7% gewesen. Wenn in einer Gemeinderatswahl in jeder Gemeinde das Restmandat auf eine Kleinpartei fallen würde, dann wären das 9,5%. Die Risiken für Sie als Grossparteien sind minimal, das kann ich Ihnen sagen, weil ja sehr häufig das Restmandat auch an Sie geht. Den Gewinn an Demokratie allerdings finde ich sehr gross. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab, wer mit dem Antrag der Freien Liste, Art. 78 Abs. 4 ersatzlos zu streichen einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Genau das, was ich befürchtet habe. Sie kennen das Prozedere, in dem Moment zählt die Stimme des Landtagspräsidenten doppelt. Ich habe nicht zugestimmt, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 79 Abs. 2 bis 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 Abs. 2 bis 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über Abänderung des Gemeindegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 erledigt. -ooOoo-