Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Nr. 67/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Notifikation der Partnerstaaten gemäss Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 67/2018 und er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Abend. Bereits mit der sogenannten Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 bekannte sich unser Land zum OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 doppelte Liechtenstein nach und bekräftigte sein Bekenntnis zu den geltenden OECD-Standards zur steuerlichen Zusammenarbeit. Liechtenstein legte ausserdem seine Position zum künftigen internationalen Standard eines automatischen Informationsaustausches und zu möglichen bilateralen Verhandlungen fest. Liechtenstein hat sich beizeiten für eine offensive Strategie entschieden und diese durchgezogen, auch in der Einführung des automatischen Informationsaustausches, bei dem man sich sogar in die Reihe der Early Adopters stellte. Die nationalstaatlichen gesetzlichen Grundlagen sind in Kraft. Der Austausch mit den EU-Staaten ist mit einem Abkommen zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union in globo geregelt worden. Der erste Datenaustausch mit den EU-Staaten erfolgte im September 2017 für die Meldeperiode 2016. Der Austausch mit jedem Staat ausserhalb der EU muss im Rahmen des sogenannten MCAA vom Landtag einzeln genehmigt werden. Dem ist der Landtag im November 2016 erstmals für eine grössere Anzahl von Staaten nachgekommen. Mit diesen Staaten werden im laufenden Jahr für die Meldeperiode 2017 erstmals Daten ausgetauscht. Im November-Landtag 2017 unterbreitete die Regierung dem Landtag eine Liste weiterer Staaten und Jurisdiktionen, welche die Regierung als geeignet für die jeweils bilaterale Aktivierung des AIA ansah. Mit diesen Staaten und Jurisdiktionen werden erstmals im Jahr 2019 für die Meldeperiode 2018 Daten ausgetauscht. Nun liegt die nächste Liste mit 21 weiteren Staaten und Jurisdiktionen zur Beschlussfassung vor, mit denen der automatische Informationsaustausch erstmals im Jahr 2020 für die Meldeperiode 2019 stattfinden soll. Mit Genehmigung der ganzen Länderliste würde sich Liechtenstein zum automatischen Informationsaustausch mit nicht weniger als 108 Staaten bekennen. Gemäss Regierung ist der Druck weiterhin hoch. Ewig grüssen schwarze Listen. Um ein erneutes Listing sicher zu verhindern, muss Liechtenstein drei Dinge tun: - Sich das Prädikat «Largely Compliant» in der zweiten Runde des Länderprüfverfahrens des Global Forum bewahren;
- die Multilaterale Amtshilfekonvention oder ein ausreichend grosses Netzwerk an bilateralen Abkommen für den Informationsaustausch auf Anfrage und den Automatischen Informationsaustausch anwenden und letztlich
- bis Ende 2019 Vereinbarungen zur Umsetzung des AIA mit nahezu allen interessierten und geeigneten Staaten aktivieren.
Mit den sogenannt geeigneten Staaten ist es halt so eine Sache. Ursprünglich hiess es, der automatische Informationsaustausch müsse nur mit Staaten stattfinden, welche über Gesetze und Verwaltungsverfahren verfügen, welche einen sicheren und zweckdienlichen Umgang mit den übermittelten Daten garantieren. Kurz, es ging um hehre Begriffe wie Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit. Nun, eingedenk des jetzt herrschenden quantitativen Drucks auf den Abschluss von Vereinbarungen kann man offenkundig nicht mehr besonders heikel sein. Schon in den letzten Runden wurde der AIA mit Staaten jeweils von einer satten Landtagsmehrheit durchgewinkt, bei welchen Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit bei anderer Gelegenheit jeweils stark in Zweifel gezogen werden. Da wird es doch wohl auch dieses Mal keine Fragen hinsichtlich bestimmter Staaten geben, die auf der jetzt zu beschliessenden Liste stehen. Im Laufe dieser Landtagssitzung werden wir auch noch die Interpellation zur Asylgesetzgebung und die Vorlage der Regierung zu Anpassungen am Asylgesetz erörtern. Dabei werden wir auf den Begriff der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten stossen. In der Verordnung zum Asylgesetz sind diese sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten namentlich erwähnt. Es fällt auf, dass wir ganz offensichtlich bedenkenlos den automatischen Informationsaustausch mit Ländern einführen, die wir im Rahmen des Asylgesetzes nicht als sichere Heimat- und Herkunftsstaaten einstufen. Das entbehrt nicht einer gewissen Doppelmoral. Konsequenterweise müsste die Regierung alle Länder, mit denen wir den automatischen Informationsaustausch einführen, auch in der Verordnung zum Asylgesetz auf die Liste jener Länder setzen, die wir als sichere Heimat- und Herkunftsstaaten einstufen. Um im Rahmen des AIA Finanzdaten über deren Bürger an dortige Behörden zu schicken, erscheinen uns gewisse Staaten dieser Welt rechtsstaatlich und rechtssicher genug, also dürften Bürger aus allen diesen Staaten konsequenterweise auch kein Asyl bei uns brauchen. Entweder betrachten wir sämtliche Staaten generell als sicher oder als unsicher. Nur, einmal so und einmal anders geht nicht. Zu guter Letzt nehme ich gerne die Gelegenheit war, meine Genugtuung darüber auszudrücken, dass der Ecofin-Rat vorgestern beschlossen hat, Liechtenstein von der grauen Liste der EU zu nehmen. Damit wurde allerdings nicht mehr und nicht weniger als eine massive Ungerechtigkeit beseitigt, die wir uns mit der einleitend erwähnten und konsequent umgesetzten Finanzplatzstrategie nie und nimmer verdient hätten. Jetzt befinden wir uns auf einer weissen Liste, auch zusammen mit Staaten, welche die vierte EU-Geldwäscherichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben, im Gegensatz zu Liechtenstein mit der nun auf dem Weg befindlichen Schaffung des VwE-Gesetzes, welches wir als Traktandum 13 noch behandeln werden. Nun sollte sich die Regierung mit aller Kraft dafür einsetzen, und das hat der Herr Regierungschef gegenüber den Medien auch schon betont, Doppelbesteuerungsabkommen mit wichtigen europäischen Handelspartnern, wie zum Beispiel Italien, Frankreich oder Spanien, zu vereinbaren. Die Regierung sollte dafür sorgen, unser Land auch von verschiedenen nationalen schwarzen Listen in EU-Staaten wegzubekommen. Zudem wird es Zeit, sich nebst dem Regulieren beispielsweise auch um die international durchgängige Anerkennung der liechtensteinischen Rechtsträger zu kümmern und diesbezüglich Diskriminierungen zu beseitigen, denen der Finanzplatz Liechtenstein nach wie vor unterliegt und worunter dessen Konkurrenzfähigkeit weiterhin leidet. Letztlich werden sich die Verantwortlichen auch an diesen Dingen messen lassen müssen und nicht nur an der zugegebenermassen erfolgreichen Bewältigung der Regulierungsflut, wofür ihnen durchaus Anerkennung zu zollen ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Da diese Vorlage vom Grundsatz her unbestritten ist und eine Ablehnung dieser Länder den erfolgreichen Entscheid der Streichung von der grauen Liste von dieser Woche infrage stellen würde, möchte ich eigentlich nur eine Frage an die Regierung richten. Sie bezeichnen auf Seite 11 des Berichts das Kriterium 2 als sogenanntes «Superkriterium». Mit diesen heute aufgeführten Ländern würden wir dieses Kriterium 2 erfüllen, was sicher für unser Land einen positiven Schritt darstellen würde. Herr Regierungschef, mich würde einfach wundernehmen, welche G20-Staaten haben diese Kriterium, das als sogenanntes «Superkriterium» zu sehen ist, bereits erfüllt? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Abend. Ich kann mich eigentlich zu 100% mit dem Votum meines Vorredners Wenaweser identifizieren. Beim Durchlesen dieser Notifikation ist bei mir auch gleich ein fahler Geschmack zurückgeblieben. Gleichzeitig wollen wir in Länder hochsensible Daten schicken, die aber gleichzeitig nicht für die Sicherheit der eigenen Bürger garantieren können, sodass sie zum Beispiel bei uns um Asyl ansuchen könnten. Das verstehe ich nicht. Gleichzeitig verstehe ich aber den Druck, den wir haben, aufgrund dieser verschiedenen Listen, die ja in der ganzen Welt zirkulieren. Wir von der DU werden da wohl oder übel dieser Notifikation zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für Ihre Voten. Herr Abg. Wenaweser, Sie haben wirklich einige sehr gute Aussagen gemacht, die ich auch unterschreiben kann. Wir müssen uns immer bewusst sein, in welcher Rolle wir uns als Kleinstaat befinden. Es gibt internationalen Druck und hier sind wir oft gezwungen, entsprechende Massnahmen umzusetzen, ob wir nun davon überzeugt sind oder nicht. Und das ist uns, glaube ich, allen bewusst. Sie haben Themen angesprochen bezüglich DBA-Netz-Erweiterung, Beseitigung von nationalen Listen respektive Diskriminierungen und Anerkennung von FL-Rechtsträgern. Das sind Themen, an denen wir permanent in einer speziellen Task-Force arbeiten. Aber ich muss auch immer wieder feststellen, dass es als Kleinstaat recht schwierig ist, hier Fortschritte zu erzielen. Es geht zum Teil so weit, dass gewisse Staaten sogar nicht einmal bereit sind, mit uns zu sprechen. Das sind zum Teil auch EU-Staaten. Und das ist dann doch echt frustrierend. Dennoch lassen wir uns nicht unterkriegen und arbeiten in diesem Thema natürlich kontinuierlich weiter mit dem notwendigen Druck. Dann zum Abg. Alexander Batliner, Sie haben noch eine Frage zum Kriterium 2 gestellt, bezüglich der G20-Staaten. Hier kann ich Ihnen ausführen, dass bei sämtlichen G20-Staaten alle notwendigen nationalen Regelungen in Kraft sind und sie ein Commitment für den Beginn des Informationsaustausches im Jahr 2018 abgegeben haben. Ob dieses Commitment eingehalten ist, kann derzeit noch nicht abschliessend gesagt werden, da nicht sämtliche G20-Staaten Partnerstaaten Liechtensteins für den Austausch 2018 sind. Eine Anmerkung ist dazu im Zusammenhang mit den USA zu machen: Der Austausch mit den USA erfolgt über das sogenannte FATCA-Abkommen, das derzeit international politisch als äquivalent akzeptiert wird. Um zu beurteilen, ob sämtliche G20-Staaten auf Ende 2019 Vereinbarungen zur Umsetzung mit nahezu allen interessierten und geeigneten Partnerstaaten aktiviert haben, ist es derzeit noch zu früh. In vielen Ländern kann diese Bedingung auch im Jahr 2019 noch erfüllt werden, da diese den sogenannten «wider approach» anwenden. Ich verweise dazu auf die Ausführungen auf Seite 13 des Berichts und Antrags. Ich gehe jedoch davon aus, dass das «level playing field» für alle gilt, auch für sämtliche G20-Staaten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: Der Hohe Landtag wolle den nachfolgenden Notifikationen seine Zustimmung erteilen. Der Antragstext ist für alle Länder identisch und ich werde ihn nicht jeweils wiederholen. Er lautet für alle Länder wie folgt: «Notifikation nach Abschnitt 7 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit ...», an dieser Stelle folgt das jeweilige Land, «der erstmalige Informationsaustausch erfolgt im Jahr 2020 in Bezug auf Informationen des Jahres 2019».Wir stimmen über die Notifikationen mit den verschiedenen Ländern einzeln ab, ich bitte Sie, Ihre Stimme jeweils nach dem Aufruf des einzelnen Landes abzugeben.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur zur Klarstellung darauf hinweisen, dass die Jahreszahlen nicht in allen Anträgen identisch sind. Der Text ist sonst identisch, aber die Jahreszahlen sind zum Teil abweichend. Beispielsweise in Punkt 4, Notifikation Australien, da steht: «erfolgt im Jahr 2019 in Bezug auf Informationen des Jahres 2018». Die anderen Staaten müssten alle identisch sein.Landtagspräsident Albert Frick
Es ist also lediglich Australien.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, Australien. Es wurde auch im Bericht und Antrag separat ausgeführt, einfach dass hier keine Verwirrung entsteht.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, das wurde so verstanden und ich kann trotzdem das einzelne Land einfach aufrufen. Notifikation mit Albanien.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Antigua und Barbuda. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation mit Aserbaidschan.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Australien:Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte hier nur eine Grundsatzfrage, weil wir hier rückwirkend Informationen austauschen auf 2018. Birgt das nicht irgendwelche Gefahren, dass da vor dem Staatsgerichtshof geklagt, dass rückwirkend ein Gesetz oder eine Bestimmung geändert wird. Wir erinnern nur an das Steuergesetz dazumal, das man rückwirkend geändert hat und wieder zurückändern musste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich verweise hier auf Ausführungen auf Seite 21. Dort ist festgehalten, dass mit Australien bereits ein AIA vereinbart wurde, aber weil das Jahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, hat man jetzt dieses Jahr um ein Jahr nach hinten geschoben. Ich kann es kurz vorlesen: «Für Zwecke des AIA stellt Australien ab dem Jahr 2018 jedoch auf das Kalenderjahr um. Die Steuerverwaltung und die zuständige Behörde Australiens haben sich daher darauf geeinigt, AIA-Daten erstmals im September 2019 betreffend der Meldeperiode 2018 auszutauschen und nicht wie ursprünglich vorgesehen schon im September 2018 betreffend der Meldeperiode 2017.» Mit diesem Beschluss wird die erstmalige Anwendung um ein Jahr nach hinten geschoben. Deshalb ist es kein Problem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können abstimmen: Notifikation mit Australien.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Bahamas. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Bahrain. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Brunei Darussalam.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Dominica. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Grenada.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation mit Hong Kong (China).Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation mit Macau (China).Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Notifikation mit den Malediven.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Notifikation mit Nigeria.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Notifikation mit Pakistan. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Notifikation mit Panama. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation mit Peru. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Notifikation mit Qatar. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation mit der Türkei. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 15 Stimmen. Notifikation mit Trinidad und Tobago. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Notifikation mit Vanuatu.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Notifikation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Damit haben wir sämtliche Notifikationen vorgenommen und wir haben Traktandum 9 erledigt.-ooOoo-