Beschluss Nr. 92/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Omnibus I) (Nr. 68/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Beschluss Nr. 92/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Omnibus I). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 68/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die EWR-Kommission des Landtags ist gemeinsam mit der Regierung der Auffassung, dass der Beschluss Nr. 92/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 2010/78/EU dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden muss, obwohl diese Richtlinie schon in zahlreichen nationalen Gesetzen umgesetzt wurde. Es handelt sich um einen Staatsvertrag, durch den Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden. Die Richtlinie 2010/78/EU, auch Omnibus I genannt, wurde am 27. April 2018 in das EWR-Abkommen aufgenommen. Um ein reibungslos funktionierendes Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS) zu gewährleisten, sind Änderungen an den Rechtsvorschriften der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) - Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) - notwendig. Die vorliegende Richtlinie 2017/78/EU fasst die Änderungen in einen Rechtsakt zusammen. Liechtenstein nimmt aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft an diesem europäischen System teil, was auch zentral für den EWR-Marktzugang liechtensteinischer Finanzmarktakteure ist, und wird durch die FMA in den verschiedenen ESAs vertreten. Aufgrund des vorliegenden Berichts und Antrags stimme ich dem Beschluss Nr. 92/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie 2010/78/EU zu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 92/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 27. April 2018 betreffend die Richtlinie 2010/78/EU die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 10 abgeschlossen. -ooOoo-