Totalrevision des Datenschutzgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 36/2017) [1. Lesung: 8. Juni 2018] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 69/2018); 2. Lesung - Fortsetzung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir befinden uns in der 2. Lesung des Datenschutzgesetzes. Wir können mit der Lesung weiterfahren. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe einen Änderungsantrag bezüglich Art. 14 Abs. 1. Hier hätte ich gerne, wenn wir «dem Landtag» und «oder eines Gemeinderates einer liechtensteinischen Gemeinde ausüben» oder auch «Gemeindevorstehers» streichen. Ich werde das vorlesen, damit das klar ist. In diesem Artikel ist es so, dass der Leiter einer Datenschutzstelle dem Landtag nicht angehören darf. Er darf auch nicht Gemeindevorsteher sein und auch nicht Gemeinderat. Diese Regelung finde ich nicht optimal, deshalb lautet mein Antrag wie folgt: «Der Leiter der Datenschutzstelle darf weder der Regierung, einem Gericht noch einer Verwaltungsbehörde angehören.» Dann geht das weiter: «Mit seiner Bestellung scheidet er aus solchen Ämtern aus.» Das wäre mein Antrag. Ich denke, Personen welche solche Aufgaben ausüben, es gibt auch andere Personen, die schon heute bereits Stabsstellen der Regierung angehören oder andere hohe Funktionäre von öffentlichen Institutionen sind, solche haben wir heute bereits im Landtag. Im Sinne einer Gleichbehandlung sehe ich hier keinen schlüssigen Grund, diese Ausschlüsse vorzunehmen. Der Leiter der Datenschutzstelle soll sich aus meiner Sicht auch politisch engagieren dürfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Rehak. Ich bin der Ansicht, wir sollten, was das aktive und passive Wahlrecht von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern betrifft, sehr restriktiv vorgehen, was die Einschränkung von aktiven und passiven Wahlrechten betrifft. Deshalb unterstütze ich den Antrag. Das Thema Gemeindevorsteher finde ich sowieso irrelevant. Wenn ein Gemeindevorsteher 100% seinem Amt nachgeht, wird er sicher nicht Leiter einer Datenschutzstelle. Was den Gemeinderat betrifft, geht es mir einfach auch zu weit. Einfach in Bezug auf Art. 29 der Landesverfassung, welcher die politischen Rechte jedem Liechtensteiner ab dem 18. Altersjahr oder Lebensjahr garantiert. Deshalb befürworte ich diesen Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Zuerst einmal schönen guten Morgen, Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir treten in die zweite Runde des grossen Gesetzes heute. Es ist in der Tat so, dass schon seit Jahren Personen, welche Positionen in der Landesverwaltung innehaben, im Landtag Einsitz nehmen können. Das ist grundsätzlich so, das wissen wir, wenn wir in diese Runde schauen. Wir haben allerdings gestern sehr lange über die Unabhängigkeit der Datenschutzstelle diskutiert. Wir sind schon der Meinung, dass diese Unabhängigkeit, über die wir gestern und auch in der 1. Lesung so lange diskutiert haben, ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist zur Bekleidung einer Amtsleiterstelle oder einer Stabsstelle. Ich bin deshalb der Meinung, dass eine politische Tätigkeit eine absolute Unvereinbarkeit mit der Bekleidung der Person des Datenschützers darstellt. Für uns und die Legisten ist das eine sonnenklare Argumentation, dass die Unabhängigkeit so weit geht, dass das nicht möglich ist. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass die Ausgangslage für uns sehr, sehr klar ist bei diesem Artikel. Es gibt eine Unvereinbarkeit, wir haben sehr lange über die Unabhängigkeit diskutiert. Und ich bin der Ansicht, dass Sie diesem Antrag deshalb nicht zustimmen sollten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Eine kurze Replik: Es ist sowieso die Regelung so vorgesehen, wie wir sie bereits verabschiedet haben, dass die Regierung ja einen Vorschlag macht und der Landtag dann aufgrund des Vorschlags der Regierung den Datenschutzleiter ernennt. Aus diesem Grund sehe ich die Problematik nicht ganz so kritisch wie Sie. Wenn Sie dieser Ansicht sind, dann werden Sie sowieso nie einen Gemeinderat vorschlagen. Aber ihn per se auszuschliessen, das geht mir zu weit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte das Votum der Justizministerin explizit unterstützen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abg. Rehak, dann wollen Sie zulassen, dass Landtagsabgeordnete diese Funktion ausüben können. Wenn ich Ihr Votum von gestern höre betreffend die Bestellung, dann ist das für mich ein doppelter Salto rückwärts. Das ist wirklich ein absoluter Witz. Stellen Sie sich einmal vor, wenn es um die Wiederernennung geht, dann sitzt diese Person im Landtag und bestimmt dann mit, dass sie wiederbestellt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Natürlich sehe ich das explizit anders als Sie. Aber das ist Ihre Ansicht. Ich denke, die Regierung macht so oder so den Vorschlag, der Landtag kann das nur noch bestimmen. Wir haben auch schon andere Abgeordnete hier drin erlebt, die dann nicht mitgestimmt haben, wenn sie selber betroffen waren. Da erinnern wir uns gut daran. Natürlich hat er dann die Möglichkeit, mitzubestimmen, sich auch selbst zu wählen, das ist uns allen klar. Gestern hat man gesagt, es ist eine normale Amtsstelle, das war Ihre Argumentation. Wir hatten eine andere. Das ist nichts als konsequent. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich versuche jetzt wirklich nicht mehr, auf die Diskussion von gestern und über die Zuständigkeit des Landtags und der Regierung bei der Bestellung zurückzukommen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass in Art. 52 DSGVO ganz klar geregelt ist, dass das eine unabhängige Person sein muss. Auch wenn Sie in internationale Rechtsprechungen und Materialien hineingehen: Ein politisches Amt auf dieser Ebene ist unvereinbar mit einer unabhängigen Stelle, wie sie der Datenschützer innehaben wird. Ich möchte Sie einfach ausdrücklich darauf hinweisen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich möchte Ihnen jetzt hier schon noch entgegnen. Es gab in diesem Haus schon mehrere Personalentscheide, wo Landtagsabgeordnete tangiert waren. Ich nehme zum Beispiel nur die Bestellung von Ad-hoc-Richtern. Ich mag mich erinnern, dass der damalige Abg. Christian Batliner immer wieder in den Ausstand trat mit der Ankündigung, dass sein Unternehmen davon tangiert sei. Und genau so könnte es dann auch in diesem Fall laufen. Es ist also nicht eine unübliche Massnahme. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Ja, genau, ich möchte das unterstreichen. Und auch in Erinnerung rufen, dass wir ein Milizparlament sind. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass Gemeinderäte auch als Milizpolitiker diese Funktion wahrnehmen und viel weniger noch involviert oder engagiert sind. Engagiert natürlich im gleichen Rahmen wie auch ein Landtagsabgeordneter, das ist klar. Aber vom Aufwand her ist es sicher geringer einzustufen. Für mich ist das keine Unvereinbarkeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir können über den Antrag des Abg. Thomas Rehak abstimmen. Gibt es Unklarheiten bezüglich dieses Antrages? Vielleicht können Sie ihn zur Sicherheit nochmals formulieren.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, ja, wie gesagt, das ist im Abs. 1, das beginnt mit: «Der Leiter der Datenschutzstelle darf weder der Regierung, einem Gericht noch einer Verwaltungsbehörde angehören.» Dann geht es weiter: «Mit seiner Bestellung scheidet er aus solchen Ämtern aus.» Und so weiter. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Wer dem Antrag des Abg. Thomas Rehak stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 14? Wir stimmen über Art. 14 gemäss Regierungsvorlage ab.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich stelle den Antrag, dass Art. 15 Abs. 3 abgeändert wird und folgenden Wortlaut aufweist: «Zur Erfüllung der in Abs. 1 Bst. c genannten Aufgaben kann die Datenschutzstelle zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten stehen, von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an den Landtag oder an eine seiner Kommissionen, an das Richterauswahlgremium, die Regierung, sonstige Einrichtungen und Stellen richten. Auf Ersuchen des Landtages, einer seiner Kommissionen, des Richterauswahlgremiums oder der Regierung geht die Datenschutzstelle ferner Hinweisen auf Angelegenheiten und Vorgänge des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen nach.» Zuerst einmal möchte ich mich kurz entschuldigen, denn beim Tippen des Textes, den ich Ihnen im Vorfeld zukommen lassen habe, ist mir ein Fehler unterlaufen. Nämlich dass ich vergessen habe, den Begriff Regierung niederzuschreiben. Dies ist wirklich nicht absichtlich geschehen. Darum habe ich jetzt hier auch beim Vorlesen die Regierung natürlich wieder aufgenommen. Es ist einfach beim Schreiben passiert. Es wird eben deshalb der Abänderungsantrag auch dahingehend konkretisiert, dass die Regierung aufgenommen ist. Der Artikel beziehungsweise Absatz wird, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, jedoch mit Nennung des Richterauswahlgremiums zur Änderung vorgeschlagen. In Art. 2 Bst. 5 Bst. a Datenschutzgesetz wurden in der Vernehmlassungsvorlage nur die Beratungen im Landtag und in den Kommissionen vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dabei ging das Richterauswahlgremium beziehungsweise dessen Beratungen vergessen. Die Beratungen im Richterauswahlgremium wurden in der Stellungnahme korrekterweise in Art. 2 Abs. 5 Bst. a DSG aufgenommen. Konsequenterweise sollte auch in Art. 15 Abs. 3 Datenschutzgesetz das Richterauswahlgremium zweimal genannt werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen, besten Dank für das Wort. «Die Erfüllung der Aufgaben der Datenschutzstelle ist für die betroffene Personen unentgeltlich.» Dann geht es weiter: «Bei offenkundig unbegründeten oder, insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung» von Anfragen kann die Datenschutzstelle eine Gebühr für den Aufwand verlangen. Dann der letzte Satz: «Die Regierung regelt das Nähere über die Gebühr mit Verordnung.» Weiss man da schon, wie hoch die Gebühren da sind? Geht das pro Stunde? Wie schauen die Gebühren nachher in der Verordnung aus? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich hätte zu diesem Abs. 3 ein, zwei Fragen. Zum einen fällt mir auf, dass die Delegationen nicht erwähnt werden. Ist das bewusst geschehen, dass hier nur von den Kommissionen gesprochen wird, aber nicht von den Delegationen? Dann zweitens, diese Korrektur, auch wenn sie nur legistischer Art ist - einfach für die Materialien, dass Sie hier abgeändert haben, «eine seiner Kommissionen», dass das als unbestimmter Artikel gemeint ist und nicht als Zahlwort. Also nicht nur eine Kommission, sondern es können die gleichen Anfragen an mehrere Kommissionen gestellt werden und nicht nur an eine Kommission. So wie es jetzt abgeändert ist, könnte das zumindest unterschiedlich verstanden werden, rein grammatikalisch. Und das dritte ist: In der Geschäftsordnung des Landtags ist das Landtagspräsidium keine Kommission. Ich wollte Sie fragen, ob unter dem Begriff Landtag auch das Landtagspräsidium inkludiert ist. Denn es würde für mich schon Sinn machen, dass auch das Landtagspräsidium Anfragen an die Datenschutzstelle richten kann. Gemäss Geschäftsordnung ist das Landtagspräsidium eben keine Kommission, zumindest nicht unter diesem Unterpunkt in der Geschäftsordnung subsumiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich den stv. Abg. Alexander Batliner bitte fragen, wo Sie die Einzahl sehen bei den Kommissionen. Es steht ja: «eine seiner Kommissionen». Das können Sie bitte präzisieren für die nächste Wortmeldung, damit wir Ihnen dann hoffentlich auch eine Antwort geben können.Dann möchte ich etwas zum Antrag des Abg. Daniel Seger sagen. Es ging in diesem Art. 15 Abs. 3 nicht vergessen, sondern es wurde bewusst nicht aufgenommen. Deshalb sind auch die Ausführungen des Abg. Daniel Seger nicht richtig. Art. 15 Abs. 3 stellt eine nicht abschliessende, eine beispielhafte Aufzählung der Beratungsmöglichkeit der Datenschutzstelle dar. Die dortige Formulierung, «andere Einrichtungen und Gremien», umfasst eben auch das Richterauswahlgremium. Deshalb ist eine Beratung durch die Datenschutzstelle generell möglich. Es wurde nicht vergessen, sondern wir haben das mit der Legistik genau angeschaut. Und es ist nicht notwendig, hier das Richterauswahlgremium nochmals explizit zu nennen. Wenn wir anfangen, einzelne Gremien explizit zu nennen, dann haben wir schlussendlich ein Auslegungsproblem, weil wir einzelne Gremien explizit erwähnen, andere erwähnen wir nicht. Es ist eine beispielhafte Aufzählung, die das Richterauswahlgremium mitumfasst und deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Dann hat der Abg. Herbert Elkuch gefragt, wie die Gebührenregelung sein wird. Das wird in der Datenschutzverordnung geregelt werden. Es wird eine aufwandorientierte Gebühr sein, so wie wir das in der Landesverwaltung eigentlich in allen Fällen machen. Also dass sie aufwandorientiert ist, dass man schaut, wie gross der Aufwand war und wie viel wir dem Bürger schlussendlich in Rechnung stellen können. Wir gehen davon aus, dass es eine nicht allzu hohe Gebühr sein wird, sondern dass es eher einen Signaleffekt haben soll, dass die Dienstleistung nicht einfach nur gratis ist und deshalb einen geringen oder keinen Wert haben soll. Aber Details kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen, die sind erst in Ausarbeitung.Dann vielleicht noch einmal zurück zur Frage «andere Einrichtungen und Gremien». Die umfassen, Herr Abg. Batliner, auch Delegationen. Wenn wir von «anderen Einrichtungen und Gremien» sprechen, dann sind damit auch Delegationen, das Richterauswahlgremium etc. mitumfasst. Das Landtagspräsidium ist ebenfalls mitumfasst. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Nun, ich bin dankbar für diese Ausführungen, Frau Justizministerin, somit haben wir das auch klar in den Materialien drin, dass eben unter diesen «sonstigen Einrichtungen und Stellen» ausdrücklich, das Richterauswahlgremium, das Landtagspräsidium und die Delegationen zu subsumieren sind. Für mich war es einfach eine Konsequenz, nachdem wir das Richterauswahlgremium in Art. 2 Abs. 5 Bst. e ausdrücklich aufgenommen haben, dass wir dies konsequenterweise, wie ich das in meinem vorigen Votum auch gesagt habe, auch in Art. 15 aufnehmen. Ich werde meinen Antrag trotzdem stehen lassen, werde ihn nicht zurückziehen, weil ich denke, es geht nichts damit verloren. Wie die Justizministerin es auch gesagt hat, es ist eine beispielshafte Aufzählung und keine abschliessende. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Was die Delegationen und das Landtagspräsidium betrifft, passt das für mich und steht somit auch in den Materialien. Wegen der legistischen Frage: Wenn Sie diesen Satz lesen: «Zur Erfüllung der in Abs. 1 Bst. c genannten Aufgabe kann die Datenschutzstelle zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten stehen, von sich aus oder auf Anfrage Stellungnahmen an den Landtag oder eine seiner Kommissionen ...» Für mich ist dieses Wort «eine» doppeldeutig. Es kann ein unbestimmter Artikel sein oder es kann als Zahlwort verwendet, verstanden werden: Und deshalb würde ich gerne beantragen, dieses Wort «eine» in «seine» umzuwandeln. Dann heisst der Satz: «... auf Anfrage Stellungnahmen an den Landtag oder seine Kommissionen ...» Dann ist es auch grammatikalisch gesehen aus meiner Perspektive klar, was gemeint ist. Landtagspräsident Albert Frick
Ich verstehe das als Antrag, es sei denn, die Regierung würde von sich aus dieser Formulierung zustimmen. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben das legistisch genau geprüft. Wir haben einen Rechtsdienst, da sitzen viele Juristen drin. Dieses «eine seiner Kommissionen» - für mich ist es auch leserlich ganz klar: also an den Landtag oder an eine der Kommissionen des Landtags. Also es ist nicht eine enumerative abschliessende Aufzählung. Für mich ist das eine sehr klare Äusserung und die Legistik hat uns gebeten, das so zu erfassen. Deshalb bitte ich Sie, weil die Legistik diesen Vorschlag so unterbreitet hat, das auch so zu übernehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin. Es steht eben nicht «eine der Kommissionen», sondern «eine seiner Kommissionen». Aber wir haben es somit in den Materialien und klargestellt und damit kann ich auf den Antrag verzichten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit steht noch der Antrag des Abg. Daniel Seger, die Aufzählung durch «das Richterauswahlgremium» zu ergänzen. Ich glaube, so kann man das formulieren. Wer dem Antrag des Abg. Daniel Seger zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht zugestimmt. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 15?Wir stimmen über Art. 15 ab.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Wie im Vorfeld angekündigt und Ihnen allen mitgeteilt, beantrage ich die Abänderung dieses Artikels, damit er wie folgt lautet: «Die Datenschutzstelle erstellt einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstösse und der Arten der getroffenen Massnahmen, einschliesslich der verhängten Sanktionen und der Massnahmen nach Art. 58 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679, enthalten kann. Sie übermittelt den Bericht dem Landtag und der Regierung zur Kenntnisnahme und macht ihn der Öffentlichkeit, dem Europäischen Datenschutzausschuss und der EFTA-Überwachungsbehörde zugänglich.»Begründet wird dieser Antrag wie folgt: Der Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle soll gemäss Regierungsvorlage zum Datenschutzgesetz nur noch von der Regierung zur Kenntnis genommen werden. Der Landtag soll ihn nicht mehr erhalten und auch nicht zur Kenntnis nehmen. Der Landtag soll nur noch durch den Rechenschaftsbericht der Landesverwaltung davon Kenntnis erhalten. Gerade der letzte Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle hat sehr wertvolle Informationen enthalten, die für den Landtag interessant waren und für die Kontrolltätigkeit des Landtages notwendig sind. Der Landtag soll deshalb auch in Zukunft den Tätigkeitsbericht erhalten und in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis nehmen. Insbesondere auch deswegen, da wir gestern über dieses zweigliedrige Verfahren abgestimmt haben und, wenn auch mit einer knappen Mehrheit, weiterhin ein zweigliedriges Wahlverfahren oder Anstellungsverfahren haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Keine Wortmeldungen. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Daniel Seger ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier geht es beim Art. 17 um den Abs. 6. Dort heisst es: «Die Datenschutzstelle berät und unterstützt die Datenschutzbeauftragten mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse. Sie kann die Abberufung des Datenschutzbeauftragten verlangen, wenn er die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nicht besitzt oder im Fall des Art. 38 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2016/679 ein schwerwiegender Interessenkonflikt vorliegt.»Hier hätte ich gern, wenn man Folgendes streicht: «Sie kann die Abberufung des Datenschutzbeauftragten verlangen, wenn er die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nicht besitzt oder im Fall des Art. 38 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2016/679 ein schwerwiegender Interessenkonflikt vorliegt.» Mit folgender Begründung: Diese Kompetenzen braucht aus meiner Sicht die Datenschutzstelle nicht. Auf Seite 101 und 102 des Berichts und Antrags ist jedenfalls nicht schlüssig begründet worden, weshalb die Datenschutzstelle einen Datenschutzbeauftragten abberufen können muss. Die Verantwortung liegt sowieso beim Verantwortlichen oder beim Auftragsverarbeiter und kann nicht delegiert werden. Im Artikel 38 Absatz 6 der DSGVO heisst es: «Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.» Die Regelung in der DSGVO Artikel 38 Absatz 6 ist schlüssig und sieht keine Kompetenzen für die Datenschutzstelle vor, bei Interessenkonflikten tätig zu werden. Dies ist eine eindeutige Verpflichtung des Verantwortlichen. Deshalb kann das zumindest aus meiner Sicht gestrichen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Es ist richtig, dass die Verantwortung schlussendlich beim Verantwortlichen oder beim Auftraggeber liegt, dass eine kompetente Person die Verantwortung hat, den Datenschutz zu pflegen oder in einer Firma dafür verantwortlich zu sein. Die Verantwortung nach Art. 17 Abs. 6 der Vorlage geht aber über die Vermeidung von potenziellen Interessenskonflikten im zitierten Artikel 38 Absatz 6 hinaus und umfasst auch die notwendige Fachkunde des Beauftragten. Die Begründung von Ihnen umfasst den Inhalt der Bestimmung deshalb nicht vollumfänglich. Vor allem auch ist der Artikel, den wir vorliegend haben, dieser Abs. 6 auch als Konkretisierung zu Artikel 58 Absatz 2 Bestimmung d zu sehen. Es ist vor allem eine Konkretisierung dieser Bestimmung. Würde man diesen Artikel hier weglassen, hätte man eine weniger konkrete Bestimmung, hätte etwas mehr Raum. Ich empfehle deshalb, die Bestimmung so zu lassen, wie sie ist. Lesen Sie auch den Artikel 58 Absatz 2 Bestimmung d.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr Abg. Rehak, halten Sie an Ihrem Antrag fest? Wenn ja, bitte formulieren Sie ihn noch einmal unter Angabe des Absatzes und der littera. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Das betrifft Art. 17 Abs. 6. Der heisst dann: «Die Datenschutzstelle berät und unterstützt die Datenschutzbeauftragten mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag des Abg. Thomas Rehak gehört, wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 17 als Ganzes ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 15 Stimmen. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme meine expliziten Fragen aus der 1. Lesung zu diesem Artikel nicht konkret, sondern relativ pauschal beantwortet. Den Ausführungen der Regierung kann deshalb auch nicht uneingeschränkt zugestimmt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass es in der Praxis schon verschiedentlich zu Reklamationen gekommen ist. Datenschutz bedeutet, dass ich selbst über meine Daten bestimmen kann. Die Annahme, dass Art. 24 in Verbindung mit Art. 22 dies in allen genannten Fällen ermöglicht, steht diesem Grundsatz entgegen. Auch der Hinweis in der Stellungnahme der Regierung auf das Informationsgesetz ist nicht ganz richtig. Das Informationsgesetz regelt in Art. 1 Abs. 1: «... die Grundsätze und das Verfahren zu Informationen der Bevölkerung über die Tätigkeit der Behörden, so namentlich das Recht auf Information und auf Einsicht in Akten.» Bei den Beispielen geht es nicht um Tätigkeiten der Gemeinden, es geht oft um Informationen, die die Gemeinden erhalten. Ich finde diese Richtigstellung wichtig für die Materialien dieses Gesetzes. An anderer Stelle, zum Beispiel beim AIA-Gesetz oder zum FATCA-Gesetz, wird ausgeführt, dass nach der 1. Lesung Konsultationen mit dem Bankenverband und der Treuhandkammer stattgefunden haben. Was die hier vorliegende Fragestellung betrifft, fanden ebenfalls Konsultationen mit Vertretern der Gemeinden statt. Dabei wurde im Wesentlichen vorgeschlagen, Bestimmungen aus der heute noch bestehenden Datenschutzverordnung in eine neue Verordnung zu übernehmen. Vielleicht kann sich die Regierung dazu äussern. Ich möchte an dieser Stelle betonen, wie wichtig die Übermittlung von Daten an Dritte bei den Gemeinden in der Praxis ist. Oft gehen bei den Gemeinden Fragen ein, wie beispielsweise, wo jemand wohnt, der eine Rechnung nicht bezahlt hat. Es wäre dem Datenschutz nicht wirklich förderlich, wenn die Gemeinden in Zukunft solche Anfragen aus Datenschutzgründen ablehnen müssten. Noch gibt es für viele Fälle eine Gesetzesbestimmung, die eine Bekanntgabe erlaubt. So im bestehenden Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung, die aber mit dem neuen Datenschutzgesetz hinfällig werden. Dies für das Protokoll und die Materialien zu diesem Gesetz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Mir ist es wichtig, zu betonen, dass die Gemeindebehörden von Amtes wegen über Gemeindeangelegenheiten informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Das hält das Informationsgesetz in Art. 29 auch so fest, nämlich dass bei berechtigtem Interesse auch auf Anfrage informiert werden kann. Diese Bestimmungen sind somit eine ausreichende gesetzliche Grundlage für entsprechende Publikationen in den Gemeinden. Es ist richtig, dass nach Verabschiedung der Stellungnahme diverse Gespräche geführt wurden, unter anderem auch mit den Gemeinden, in denen das Anliegen nach einer weiteren Grundlage für die Datenverarbeitung noch einmal eingehend diskutiert wurde. Im Rahmen dieser Besprechung hat sich herausgestellt, dass die vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen auf Gesetzesebene ausreichend sind und dem Anliegen der Gemeinden nach einer detaillierten Regelung für die Offenlegung personenbezogener Daten am besten durch eine neu zu schaffende Verordnung Rechnung getragen werden kann. Diese Verordnung ist offenbar bereits in Bearbeitung. Sie ist auch schon zu einem grossen Teil hergestellt und fast schon fertiggestellt. Dieser Entwurf wird dann mit den Gemeindevertretern diskutiert, sodass diese jedenfalls zeitnah erlassen werden könnte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 24 ab.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Art. 35 - «Recht auf Löschung». Hier, im letzten Satz bitte achten Sie: «Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung ...» Müsste das nicht Absätze heissen? Ich bin hier nicht wirklich schlau geworden als ich die Verordnung angeschaut habe. «Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung ...» - der letzte Satz, ist das korrekt so? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen, bis die Regierung sich diesbezüglich klug gemacht hat? Das ist nicht der Fall.Regierungsrätin Aurelia Frick
Nein, das ist richtig, dass die «Sätze 1 und 2» genannt werden, sonst wären es nämlich die ganzen Absätze. Es bezieht sich wirklich nur auf die Sätze. Es ist üblich, dass man teilweise von Sätzen oder Wortfolgen spricht und nicht nur von Absätzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Bitte, aber dann schauen Sie sich unbedingt den Artikel 18 in der Verordnung an. Weil das macht keinen Sinn.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Mitunter bezieht sich diese Formulierung «Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung ...» auch auf diesen Absatz, eben nicht auf die Verordnung. Denn ich denke, wenn man sich diesen Artikel 18 in der Verordnung ansieht, der Satz 1, das ist die Einleitung des Absatz 1 und das würde keinen Sinn ergeben. Ich könnte mir vorstellen, dass sich diese Formulierung der Regierung eben auf diesen Absatz von Art. 35 Abs. 1 bezieht. Aber wenn man es so liest, könnte man durchaus den Link zu Artikel 18 der Verordnung machen. Das müsste man mitunter schon präzisieren. Auf was bezieht sich jetzt diese Formulierung? Bezieht sich das auf die Verordnung oder bezieht sich das auf den vorliegenden Art. 35 Abs. 1?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Es bezieht sich auf Art. 35, den Abs. 1, die ersten zwei Sätze. Sonst müsste es heissen, wenn man sich auf die Verordnung beziehen würde: Die Sätze 1 und 2 der Verordnung finden keine Anwendung ... Und das ist auch legistisch so geprüft, dass der Bezug auf diesen vorliegenden Absatz gemeint ist und nicht auf die Verordnung. Aber ich sehe schon, wie Sie die Verbindung herstellen, weil es gerade das letzte Wort vor dem neuen Satz ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Danke für die Erklärung. Ich denke, es ist klar jetzt, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 35 ab.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Abs. 1 des Art. 38 ist mir ein massiv zu weitreichender Eingriff in die Privatwirtschaft. Der zweite Teil dieses Abs. 1 lautet: «Nach dem Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter innerhalb eines Jahres unzulässig, es sei denn, dass die fristlose Auflösung aus wichtigen gründen zulässig ist.» Das heisst, wenn man jemanden absetzt als Datenschutzbeauftragten, ist es nicht möglich, ihn ein ganzes Jahr lang zu künden. Auch wenn es vielleicht zwischenmenschliche Probleme zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Hinzu kommt eine für solche Positionen übliche Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Das heisst, wir sind hier bei einer Zeitspanne von etwa eineinhalb Jahren, welche das private Unternehmen nicht handeln kann und nicht handlungsfähig ist im Bezug auf eine solche Personalentscheidung.Ich würde den Antrag stellen, dass dieses «innerhalb eines Jahres» auf ein «innerhalb eines halben Jahres» reduziert wird. Wenn man mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten rechnet, ist man immer noch bei rund einem Jahr. Es ist das schon für mich eigentlich zu weitreichend. Eine komplette Streichung dieses zweiten Teils dieses Abs. 1 wäre mir eigentlich lieber, aber das wird vermutlich nicht durchsetzbar sein. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, guten Morgen geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann die Überlegungen des Kollegen Alexander Batliner vollumfänglich nachvollziehen. Die Eingriffe in die unternehmerische Freiheit sind hier sehr, sehr massiv. Es wird auch dadurch erschwert, dass der vorgängige Antrag der Datenschutzstelle, die Abberufung der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen zu belassen, schon ein Eingriff ist. Und hier wird er noch verdoppelt. Man muss sich vorstellen: Der Datenschutzstelle passt der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens aus aus ihrer Sicht nachvollziehbaren Gründen nicht. Sie verlangt die Abberufung und dann muss der abberufen werden und hat dann noch ein ganzes Jahr weiter beschäftigt zu werden, wenn er unter Umständen sogar als Datenschutzbeauftragter eigens eingestellt worden war vorher. Also ich würde auch einen Antrag unterstützen, den ganzen zweiten Teil des Absatzes zu streichen, bin aber auch bei der Reduktion auf ein halbes Jahr dabei.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann gerade nahtlos an die Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser anknüpfen. Auch ich würde es eigentlich vorziehen, diesen zweiten Absatz komplett zu streichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Dann stelle ich den Antrag, den zweiten Teil dieses Abs. 1 zu streichen. Dann würde der Abs. 1 nur noch lauten: «Ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bei nicht-öffentlichen Stellen zwingend vorgeschrieben, so ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur unter den Voraussetzungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen nach § 1173a Art. 53 ABGB zulässig.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung hierzu das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal ist der Antrag, der jetzt gestellt wird, ein relativ vehementer, grosser Antrag. Darüber haben wir in der 1. Lesung nicht debattiert. Das ist für uns relativ anspruchsvoll und ich möchte für Sie in Erinnerung rufen: Es geht hier nicht um «law and order», dass der Datenschützer sagt, der darf jetzt nicht gekündet werden. Sondern versetzen Sie sich in die Position des Datenschützers: Sie sind in einer grossen Firma tätig und machen dort etwas unliebsame Feststellungen, haben das zu rapportieren, haben eine anspruchsvolle Situation, da haben Sie als Mitarbeiter unheimlich viel Druck, wenn Sie das Gefühl haben, deswegen kann mir einfach einmal so gekündigt werden. Also versetzen Sie sich in den Arbeitnehmer, der unliebsame Feststellungen machen muss, der muss irgendwie einen gewissen Schutz haben. Also diese Regelung ist, ich sage jetzt, für den kleinen Mann draussen, für den Arbeitnehmer draussen. Das ist keine Selbstverwirklichung für die Datenschutzstelle. Sondern damit schützen wir den einzelnen Bürger, der die Aufgabe bekommt, für ein Unternehmen diese Arbeit auszufüllen. Ich bitte Sie, wirklich eindringlich, zum Schutz der Arbeitnehmer diesen Absatz nicht einfach wegzustreichen. Ich bitte Sie wirklich eindringlich. Ich meine, da setzen Sie Leute, die diese Arbeit ausführen, einer Gefahr aus. Und das wissen wir alle, das kann unter Umständen relativ anspruchsvoll sein, je nachdem, wie ein Unternehmen aufgestellt ist und wie viel Verständnis von der Führungsetage für den Datenschutz vorhanden ist. Da geben Sie Leute zum Abschuss frei, wenn man diesen Menschen einfach so kündigen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Frau Regierungsrätin, und versetzen Sie sich einmal in die Lage eines Arbeitgebers, der jemanden angestellt hat, mit dem es vielleicht zwischenmenschliche Probleme gibt, der vielleicht im Monat einen Lohn von CHF 6'000, 7'000, 8'000, wenn nicht mehr, verdient und den er ein Jahr lang nicht künden kann - und dann noch eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr -, den er dann eineinhalb Jahre praktisch vollumfänglich zahlen muss, obwohl er nicht mehr bereit ist, mit dem zusammenzuarbeiten. Sie können schon die Sicht der Arbeitnehmer diesbezüglich in den Mittelpunkt rücken. Aber ich bitte Sie, nicht die Sicht der Arbeitgeber in dieser Sache komplett aussen vor zu lassen. Landtagspräsident Albert Frick
Herr stv. Abg. Alexander Batliner, wenn ich Sie richtig verstehe, verzichten Sie auf Ihren ersten, etwas weniger weitgehenden Antrag.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Dadurch, dass der Abg. Christoph Wenaweser und der Abg. Johannes Hasler eigentlich zu verstehen gegeben haben, dass sie den weitreichenden Antrag zur Streichung des zweiten Teils dieses Absatzes befürworten würden, würde ich gerne die Streichung des zweiten Teils beantragen und nicht nur die zeitliche Reduktion. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wenn man in die Stellungnahme der Regierung blickt, auf Seite 127, dort ist halt schon festgehalten, dass dieses Thema eben auch in der 1. Lesung schon debattiert worden ist. Und wenn es um den Arbeitnehmerschutz geht, dafür habe ich jedes grosse Verständnis. Aber wir haben auch viele andere Unternehmensbereiche, wo Mitarbeiter sitzen, die halt in Gottes Namen unliebsame Tätigkeiten ausüben müssen. Im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes haben wir Sorgfaltspflichtbeauftragte, wir haben Untersuchungsbeauftragte, wir haben in den Banken Compliance-Abteilungen, die das Sorgfaltspflichtgesetz zu erfüllen haben, wir haben interne Revisionen bei den Banken. Das sind alles auch Leute, die im Sold des Unternehmens stehen und dazu da sind, unliebsame Feststellungen halt in Gottes Namen zu machen. Aber dafür werden sie ja von den Unternehmen auch geschätzt und gestützt. Ich kann mir kein Unternehmen in der heutigen Zeit vorstellen - ich weiss aus meiner eigenen Praxis auch nicht annähernd solche Fälle, dass Leute, die hier auch das gute und das schlechte Gewissen des Unternehmens darstellen, die die Einhaltung von Gesetzen in Unternehmen sicherstellen, aufgrund ihrer Pflichterfüllung gekündigt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich kann die Voten der Abgeordenten Batliner, Hasler und Wenaweser vollumfänglich unterstützen. Ich denke, wir müssen hier wirklich schauen, dass wir die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und vor allem für die Arbeitgeber nicht massiv verschlechtern. Mit dieser Bestimmung wäre eine Person de facto für lange, lange Zeit unkündbar und vor allem für kleinere Betriebe ist das sicher ein ganz schlechtes Zeichen. Mir ist es wichtig, dass wir hier die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gut erhalten und bin ebenfalls für die Streichung dieser Bestimmung. Der Abg. Wenaweser hat es gesagt, es gibt auch in anderen Bereichen Personen, die Aufgaben zu erfüllen haben, die in einem Unternehmen unliebsam sind. Wie beispielsweise der Sorgfaltspflichtbeauftragte. Der benötigt auch nicht einen solchen Kündigungsschutz wie jetzt hier der Datenschutzbeauftragte. Ich bin jedenfalls für die Streichung dieses zweiten Satzes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, dann möchte ich den Antrag des Abg. Batliner aufnehmen und beantrage, hier anstelle «eines Jahres» «eines halben Jahres» zu setzen. Dies als Kompromissvorschlag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ein Datenschutzbeauftragter hat natürlich auch das Ziel, darum hat er natürlich zwei Positionen, an sich das Unternehmen auch zu schützen. Darum hat er auch die Rolle, darauf hinzuweisen, wenn im Unternehmen Dinge in die falsche Richtung laufen. Wenn wir dann auf Seite 327 schauen, Art. 40, wo man über die Bussen redet, dann erwarte ich explizit von einem Datenschutzbeauftragten einer kleinen und auch einer grossen Firma, dass er darauf hinweist, wenn es aus dem Ruder läuft oder wenn da Dinge geschehen, die nicht ins System passen. Wobei: Diese Aufgaben haben in den Banken und in anderen Betrieben viele andere auch, und darum sehe ich es nicht ein, dass wir da einen besonderen Kündigungsschutz brauchen. Das ist deren Aufgabe. Und wenn sie den Job nicht richtig machen, dann haben wir ein Arbeitsgesetz. Also ich kann das voll und ganz unterstützen, was meine Kollegen da vorgeschlagen haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben also zwei Anträge vorliegen. Der weiter gehende ist die komplette Streichung des zweiten Teils des Absatzes. Ich lasse über diesen Antrag zuerst abstimmen. Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen stattgegeben. Weitere Wortmeldungen zu Art. 38? Wir stimmen über Art. 38 in der nun angepassten Form ab.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zum Art. 40 einige Bemerkungen: Zuerst eine Frage, Frau Regierungsrätin, zum Abs. 2 Bst. a und b, zu den Geldbeträgen, die hier genannt werden. Die sind ja angelehnt an einen Eurokurs von CHF 1,10. Was passiert, wenn der Eurokurs wieder CHF 1,30 betragen sollte. Ist die Höhe der Beträge dann noch datenschutzgrundverordnungskonform oder müsste dann eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet werden, um die Frankenbeträge an einen einiges höheren Eurokurs anzupassen?
Dann zum Abs. 5 - der zweite Satz: «Die Datenschutzstelle kann von der Bestrafung einer natürlichen Person absehen, wenn für denselben Verstoss bereits eine Busse gegen eine juristische Person verhängt wird ...» Ich bin der Ansicht, dass man hier eine Muss-Bestimmung daraus machen sollte. Ansonsten könnte es für den gleichen Fall eine doppelte Bestrafung geben. Damit habe ich Mühe. Ich möchte gerne von Ihnen hören, wieso hier nur eine Kann-Bestimmung steht und einer doppelten Bestrafung die Möglichkeit gegeben wird. Seite 328, drittletzter Satz, Abs. 5 des Art. 40. Dann zum Abs. 6, und wie bereits gestern unter Art. 2 angekündigt, werde ich beantragen, diesen Abs. 6 ersatzlos zu streichen. Sollte dieser Streichungsantrag keine Mehrheit zutage bringen, werde ich den Antrag stellen, hier «die Vereine nach Art. 246 PGR, die im Handelsregister eingetragen sind, werden keine Bussen verhängt», also diesen Abs. 6 dementsprechend zu ergänzen.Weshalb streichen? Mir geht dieser Artikel einiges zu weit. Der Begriff «sonstige öffentliche Stellen», wie es schon mehrfach angetönt wurde, betrifft alle öffentlich-rechtlichen Unternehmen und, so wie ich das auch verstehe, was Körperschaften betrifft, sogar börsenkotierte Unternehmen wie die Liechtensteinische Landesbank. Das hat mit Privatwirtschaft und Gleichheit in der Privatwirtschaft überhaupt nichts zu tun, dass gegen öffentlich-rechtliche Unternehmen, die sich dem Wettbewerb stellen müssen und nun auch stellen, keine Bussen verhängt werden können und Unternehmen, die im gleichen Geschäftsfeld tätig sind, unter Umständen mit sehr hohen Bussen rechnen müssen. Diese Gleichheit in der Privatwirtschaft scheint mir zwingend zu sein, weshalb ich das, so wie es jetzt formuliert ist, nicht unterstützen kann.Dann auch der Begriff «gegen Behörden»: Ich kann Ihre Ausführungen im Bericht und Antrag, Frau Regierungsrätin, zu 100% unterstützen und es macht auf den ersten Blick wirklich keinen Sinn, Bussen gegen Behörden zu verhängen, weil es innerhalb der Landesverwaltung nur von einem Konto zum anderen verschoben wird und unter Umständen sogar ein Nachtragskredit notwendig wird. Von dem her macht das sicher Sinn, was Sie hier beantragen. Doch für mich stellt die präventive Wirkung einen übergeordneten Sinn dar. Wenn Bussen möglich sind, auch im Rahmen der Behörden, dann ist es von mir aus gesehen ein anderes Arbeiten, ein seriöseres Arbeiten, obwohl ich keiner Amtsstelle etwas unterstellen möchte. Aber es ist halt doch eine präventive Wirkung, wenn ich weiss, wenn ich hier nicht gesetzeskonform komplett vorgehe, droht, dass das Thema an die Öffentlichkeit gelangt. Wenn keine Bussen gesprochen werden können gegen Behörden, wird die Öffentlichkeit nie und nimmer etwas davon erfahren und vermutlich nicht einmal das Parlament. Dann ist doch eine gewisse präventive Wirkung vorhanden, dass Behörden sich exakt an dieses Gesetz halten. Es ist nun einmal psychologisch ein Unterschied, ob ich irgendwo eine Busse bekommen würde oder ob ich grundsätzlich ausgeschlossen bin von Bussen. Dann ist auch der Druck, sich eins zu eins dementsprechend an das Gesetz zu halten, einiges kleiner, wenn ich keine Sanktionen erwarten müsste. Aufgrund dieser präventiven Wirkung, sollten Fälle vorkommen, die eine Busse notwendig machen, dass diese dann auch an die Öffentlichkeit kommen, wenn es Behörden betrifft, bin ich der Ansicht, dass auch gegen Behörden Bussen ausgesprochen werden sollten. Deshalb bin ich in erster Linie für die komplette Streichung dieses Abs. 6. Und sollte das keine Mehrheit finden, werde ich den Zusatzantrag dann noch genauer formulieren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, das habe ich auch anlässlich der 1. Lesung thematisiert. Bussen gegen Behörden, das hat mich auch gestört. Es ist jetzt nicht so aufgenommen worden, man hat es versucht, zu begründen. Aber ich würde den Antrag von Herrn Batliner ebenfalls unterstützen. Sollte der keine Mehrheit erlangen, dann würde ich zumindest sehen, dass man gegen sonstige öffentliche Unternehmen, welche am Wettbewerb teilnehmen, trotzdem Bussen erlassen kann. Denn für mich ist das ein extremer Wettbewerbsvorteil dann für solche öffentlichen Unternehmen, welche von Bussen ausgeschlossen sind. Ich habe gestern schon erklärt, was öffentliche Stellen sind. Das sind nämlich diese Stellen, welche man unter dem Staatskalender findet. Da gehört eine Gasversorgung dazu, da gehören die LKW dazu, alles Unternehmen, welche dem öffentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind. Und wenn Sie auf Seite 86 nachlesen, dort gibt es ein Beispiel, das habe ich gestern schon gemacht, aus der Rezeptionsvorlage aus Deutschland, Seite 86 unten, da heisst es nämlich: «In Deutschland unterliegen nach § 9 BDSG alle öffentlichen Stellen des Bundes und die am Wettbewerb teilnehmenden öffentlich rechtlichen Unternehmen der Aufsicht durch den Bundesbeauftragten ...» Die sind von den Bussen dort auch nicht ausgenommen, so wie ich das sehe. Ich bitte Sie, hierzu Ausführungen zu machen und je nachdem, wie das dann ausfällt, bin ich natürlich dafür, dass man den Abs. 6 komplett streicht oder dann zumindest für die, die am Wettbewerb teilnehmenden, dass man die hier aus diesem Abs. 6 ausschliesst.Dann ein Punkt, welchen wir auch an der 1. Lesung behandelt haben, ob es keine Möglichkeit gäbe, Verwarnungen auszusprechen. Ich bin enttäuscht, dass man hier nichts findet bezüglich Verwarnungen. Ich hätte sehr gerne gesehen, wenn man Verwarnungen auszusprechen hätte, bevor man mit Bussen agiert. Das würde dieses Gesetz zumindest in einer Einführungsphase ein bisschen abschwächen. Jetzt ist es so, dass man auch, wenn man nur fahrlässig handelt, direkt mit Bussen konfrontiert ist. Für mich ist das sehr, sehr unbefriedigend. Das ist auch ein Grund, warum ich am Schluss das Gesetz einfach ablehnen muss. Ich kann das nicht akzeptieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ja, diese Bussen sind sehr hoch, das sind ja bis CHF 22 Mio. Die werden zwar je nachdem nicht immer in voller Höhe, aber die Ausgangslage ist zumindest CHF 22 Mio., um die Busse festzulegen. Für kleine Betriebe kann das viel zu hoch sein. Ich denke, da muss schon noch irgendwo eine tiefere Grenze sein. Denn die Geldbussen nach Artikel 83: «Geldbussen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Massnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a bis h und i verhängt.» Bei Verstössen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbussen von bis zu EUR 20 Mio. gesprochen. In diesem Artikel 58 Absatz 2, da sind diese Dinge aufgeführt, die zu Bussen führen können oder zu Bussen führen. Da ist zum Beispiel unter Buchstabe a: «einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter zu warnen», Auftragsverarbeiter ist beim Kleinbetrieb meistens der Inhaber, «dass beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich gegen diese Verordnung verstossen». Also nur wenn verwarnt wird, dass das voraussichtlich gegen diese Verordnung verstösst, kann schon eine Busse fällig werden. Aber es ist ja noch gar nichts passiert.Unter d zum Beispiel: «den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimme Weise und innerhalb eines bestimmtes Zeitraums in Einklang mit dieser Verordnung zu bringen». Jetzt wenn da nur 1 Promille von Busse gesprochen wird, dann sind das CHF 22'000. Für einen kleinen Coiffeursalon oder etwas ist das der Ruin. Ich denke, hier muss schon eine Bussenliste oder etwas sein und nicht nach freiem Ermessen. Verhältnismässig können 2 Promille sein vielleicht, und das sind CHF 44'000. Meiner Ansicht nach ist das zu wenig definiert. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich meinen Vorrednern Alexander Batliner und Thomas Rehak anschliessen und auch ihre Anträge unterstützen. Ich habe mir die Mühe gemacht, nochmals zurückzugehen und anzuschauen, was im Vernehmlassungsbericht zu dieser inhaltlichen Regelung steht, die jetzt in der Stellungnahme in Art. 40 Abs. 6 zu finden ist. In der Vernehmlassung war dies in Art. 36 Abs. 2 zu finden. Dort hiess es: «Soweit sie nicht als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, werden gegen Behörden oder sonstige öffentliche Stellen keine Bussen verhängt. Das war die erste Regelung. Dann im Bericht und Antrag wurde diese Regelung in Art. 40 Abs. 8 aufgenommen. Dort hiess es: «Gegen öffentliche Stellen, die Teil der Landesverwaltung sind, werden keine Bussen verhängt.» Und in der Stellungnahme ist die dritte Variante in Art. 40 Abs. 6, wo es heisst: «Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen werden keine Bussen verhängt.»Nun, ich muss so sagen, wir haben jetzt zum einen drei verschiedene Varianten und mir geht das zu weit, wenn gerade die Unternehmen, die zwar öffentlich-rechtlich sind, aber am Wettbewerb teilnehmen, keine Bussen erhalten sollen. Das ist für mich eine nicht zulässige Wettbewerbserleichterung und hinter dem kann ich nicht stehen. Ich werde die Anträge deshalb auch unterstützen. Zumindest in dem Bereich, beziehungsweise ich werde den Gesamtantrag, dass Art. 40 Abs. 6 gestrichen wird, auch unterstützen. Die Ausführung auf Seite 133 in der Stellungnahme, wo ausgeführt wird, man ist zu der Lösung zurückgekehrt, wie sie ursprünglich im Vernehmlassungsbericht vorgesehen war, stimmt einfach nicht. Denn die Unternehmungen, die am Wettbewerb teilnehmen, wurden in der Vernehmlassung eben ausgenommen. Gegen die hätten Bussen verhängt werden können. Aber in der Version, wie sie jetzt in der Stellungnahme drin ist, über die wir jetzt abzustimmen haben, da sind diese ausgenommen. Und ich unterstreiche hier wirklich die Aussagen auch bezüglich der präventiven Wirkung und auch der Wirkung in der Öffentlichkeit. Wenn es dazu kommt, dass Bussen ausgesprochen werden und diese öffentlich werden, das ist ja gerade auch gewollt. Ich denke, das hat auch eine grosse Wirkung nach aussen und sollte auch ein Anreiz sein. Das ist ja ein Teil dieses nebenstrafrechtlichen Sanktionierungssystems. Ich finde das gut und möchte das auch weiterhin unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zuerst die Regierung loben in zwei Punkten. Sie ist zweier meiner Anregungen hier gefolgt. In der ersten Vorlage gab es noch Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren als Sanktion. Diese Freiheitsstrafen wurden jetzt erfreulicherweise aus dieser Vorlage gestrichen. Diese wären im Übrigen auch nicht von der Richtlinie gefordert gewesen, und es ist mehr als konsequent, dass diese gestrichen wurden. Der zweite Punkt, wieso ich diese Vorlage jetzt besser finde als die im Bericht und Antrag, ist, dass die Zuständigkeiten jetzt klarer geregelt sind. Zuständig ist jetzt die Datenschutzstelle und es gibt nicht mehr diese zwei Zuständigkeiten von Gericht und Datenschutzstelle. Ich denke, auch da liegt jetzt eine Verbesserung in dieser Vorlage vor.Jedoch gibt es einen Wermutstropfen, auch bei dieser Bestimmung wieder, das hat der Abg. Herbert Elkuch bereits angeschnitten und, ich glaube, auch der Abg. Rehak. Was ich nicht verstehe, ist, dass man hier in dieser Bestimmung, keine Abstufungen in Bezug auf die Sanktionen vorgenommen hat. Es ist jetzt nach wie vor so: Der Tennisverein von Triesen, der Tischtennisverein von Balzers und sämtliche Vereine fallen bei einem Verstoss gegen dieses Datenschutzgesetz unter eine Bestimmung mit einer Strafdrohung von CHF 22 Mio. Dies ist für mich einfach unverständlich. Meines Erachtens wäre es hier klar die Aufgabe gewesen, und das war die Intention der 1. Lesung meines Erachtens, dass es hier Abstufungen gibt in Bezug auf die Sanktionen, dass eben bei einem leichten Verstoss oder bei Gesellschaften, die wirklich wenig Kapital haben, solche Strafbestimmungen gelten, die eine weit, weit tiefere Sanktion als die CHF 22 Mio. vorsehen. Dies ist jetzt leider nicht der Fall und jeder dieser Vereine wird einfach mit dieser Strafe bedroht. Sie haben dann an der 1. Lesung ausgeführt, dass es ganz klar die Intention der Regierung ist und auch der Datenschutzstelle und auch des Gesetzes sei, dass die Strafen verhältnismässig anzuwenden seien. Das glaube ich Ihnen auch, und das glaube ich auch der jetzigen Datenschutzstelle beziehungsweise den Personen, die dort angestellt sind. Jedoch ändern sich auch die Personen, die an diesen Schaltstellen tätig sind. Somit wäre es einfach wichtig, wenn es gewisse Abstufungen im Gesetz gäbe, an die sich die Personen auch halten können. Meines Erachtens wäre es wichtig gewesen, hier Abstufungen zu machen. Das wurde jetzt nicht gemacht, allenfalls kommt ja noch von der einen oder anderen Seite ein Abänderungsantrag. Oder gegebenenfalls kommt auch noch ein Abänderungsantrag des Abg. Rehak in Bezug auf die Verwarnungen, dass zumindest fahrlässige Verstösse gegen dieses Gesetz im ersten Fall ausschliesslich mit einer Verwarnung zu sanktionieren sind und nicht umgehend mit einer Geldbusse. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich glaube, wir lassen die restlichen Redner durch und dann kann ich umfassend Stellung dazu beziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Das können wir so machen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Abänderungsantrag zu Abs. 6 hat sicher eine gewisse Sympathie, gerade mit dem Präventionscharakter, aber auch mit diesen wettbewerbsrechtlichen Aspekten, die bereits mehrfach angesprochen wurden. Ich frage mich einfach: Sonst sind wir immer darum bemüht, eine möglichst minimale Umsetzung dieses Bürokratiemonsters zu gewährleisten. Jetzt würden wir hier nach meinem Dafürhalten eine Verschärfung machen. Da frage ich mich schon, wenn man sonst immer sagt: minimale Umsetzung. Und jetzt sind wir plötzlich dabei und sagen: ja, da sind wir nicht mehr dafür, dass man dieses Bürokratiemonster minimal umsetzt, da verschärfen wir diese Vorgaben aus Brüssel noch ein wenig. Das ist für mich irgendwo die Frage.Wenn wir das so machen, sprich, wenn dieser Antrag durchgeht, frage ich mich auch: Würde dann der Landtag auch Bussen erhalten? Das möchte ich von der Regierung wissen. Das wäre dann ja im Endeffekt die Konsequenz, dass wir sagen: Okay, dann wird auch der Landtag gebüsst, wenn er sich nicht an diese Datenschutzgrundverordnung hält. Wie gesagt, von der Regierung möchte ich gerne zusätzlich wissen: Kann man jetzt argumentieren, jawohl, das ist die minimale Umsetzung, wie es die Regierung vorschlägt, und wenn wir diesen Abänderungsantrag mehrheitlich bestätigen, dann ist es eine Verschärfung im Vergleich zu der Datenschutzgrundverordnung? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte dem Herrn Abg. Vogt danken für seine Ausführungen. Auch ich war froh, als die Strafbestimmungen herausgestrichen wurden. Man hat eine Verbesserung jetzt gemacht. Für mich geht die Verbesserung, wie schon angekündigt, viel zu wenig weit. Ich bitte Sie, Ausführungen zu machen, Frau Regierungsrätin Frick, was Sie denn unter «verhältnismässig» verstehen. Ich denke, das ist sehr zentral hier. Was ist verhältnismässig für einen Tischtennisverein mit einem Vereinsvermögen von CHF 3'250? Was ist dort verhältnismässig? Was ist verhältnismässig bei einem Kleinunternehmen mit einem Umsatz von CHF 100'000? Was ist verhältnismässig bei einem mittleren Unternehmen mit einem Umsatz von CHF 5 Mio., welches Verluste macht im Jahr von CHF 100'000? Was ist verhältnismässig? Das ist einfach eine sehr schwierige Frage. Wir haben hier Strafandrohungen, welche über CHF 20 Mio. reichen und wir haben eine Leitung in der Datenschutzstelle, welche dann diese Verhältnismässigkeit für sich selber festlegt und vielleicht von Unternehmertum noch nicht viel versteht im ersten Moment, das mag keine böse Absicht sein. Aber was ist bitteschön verhältnismässig? Ich denke, das ist eine sehr zentrale Frage.Wir sollten Gesetze machen, welche in der Umsetzung und bei der Strafandrohung irgendwo klar sind. Darum bitte ich Sie, selber einen Vorschlag zu machen, wie man den Absatz 1 abändern kann. Denn da steht einfach nur: «Von der Datenschutzstelle wird wegen Übertretung mit Busse nach Abs. 2 bestraft, wer - wenn auch nur fahrlässig - nach Massgabe von Art. 83 ... verstösst.» Da steht nichts von «verhältnismässig», da steht auch nichts, dass eine Verwarnung möglich ist, der bekommt einfach eine Busse. Und zwar er bekommt diese Busse, welche dann einfach von der Datenschutzstelle festgelegt wird. Das ist dann vielleicht aus Sicht des Bestraften willkürlich. Ich finde das ist einfach unbefriedigend und hier müssen wir unbedingt etwas anderes haben. Ich bin absolut nicht zufrieden mit dem Art. 40. Ich bitte Sie, einen Vorschlag zu machen, wie man den anpassen kann, damit die Datenschutzstelle wenigstens in der Lage ist, Verwarnungen auszusprechen, und dass die Bussen verhältnismässig sein müssen. Und dann bitte ich auch um Ausführungen, was verhältnismässig ist. Dann könnte ich mich allenfalls durchringen, dem zuzustimmen. Sonst werde ich mich schwertun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert, minimal ist in diesem Gesetz eigentlich überhaupt nichts. Aber wenn, dann soll wenigstens für alle dasselbe gelten und nicht noch für gewisse ein wenig mehr maximal und andere ein bisschen mehr maximal. Also dann soll wenigstens für alle dasselbe Monster übergestülpt werden. Herr Abg. Vogt, mich würde Ihre Einschätzung schon noch interessieren, was den Abs. 5 betrifft, meine Ausführungen, auch gerade aus Ihrer juristischen Betrachtungsweise, ob Sie hier nicht auch eine doppelte Bestrafung sehen, wenn eine juristische Person und eine natürliche Person zum gleichen Vorfall bestraft werden können. Wie gesagt, ich bin nicht Jurist, aber mir ist einfach aufgefallen, dass man hier für ein und dieselbe Sache zweimal bestraft werden kann. Einmal das Unternehmen und einmal die natürliche Person dieses Unternehmens. Ansonsten, Herr Abg. Rehak, ich bin voll bei Ihnen. Nur, dann sind wir halt wieder wie gestern bei meinem Antrag in Bezug auf die Vereine: Ist es DSGVO-konform oder ist es nicht konform? Ich kann Ihre Ausführungen vollumfänglich unterstützen, ich würde es auch befürworten, diesen Artikel gemäss Ihren Ausführungen abzuändern, würde mich hier auch wieder in den Graubereich begeben, zumal Österreich genau den gleichen Graubereich umgesetzt hat. Wir sind also hier genau auf der Ebene Österreichs. Und ich glaube nicht, dass man hier von unserem Land, auch wenn wir viel kleiner sind und nicht Mitglied der EU sind, gross andere Sachen verlangen kann wie von einem eigenen Mitglied. Ich glaube, so viel Eigenständigkeit dürfen wir auch nach aussen ausstrahlen als souveräner Staat. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einen Kommentar vorweg. Ich habe aus der 1. Lesung den klaren Auftrag mitbekommen, noch einmal zu überprüfen, dass wir Minimalumsetzungen machen. Ich habe diesen Auftrag ernst genommen und wir haben auch noch einmal geschaut, wie wir mit diesem Bussensystem umgehen sollen. Wenn Sie den Antrag gutheissen, dann haben wir keine Minimalumsetzung mehr, sondern eine Verschärfung. Das ist mir wichtig, dass Sie das für die Diskussion oder für Ihren Entscheid mitnehmen. Ich habe kein Problem damit. Aber ich habe die Diskussion anders verstanden und ich habe sie auch so umgesetzt. Dann komme ich zu den einzelnen Fragen. Der Abg. Batliner hat mich ganz zu Beginn dieser Diskussion zu Art. 40 gefragt wegen des Umrechnungskurses. Den haben wir übrigens vor etwa drei oder vier Jahren von CHF 1,30 auf diese CHF 1,10 runtergesetzt, das machen wir in allen Gesetzen immer parallel zueinander. Und nein, wenn sich der Umrechnungskurs etwas ändert, dann müssen wir das Gesetz nicht sofort anpassen. Würde das über Jahre hinweg so sein, könnte es sein, dass wir abgemahnt werden und irgendwann eine Anpassung vornehmen müssten. Aber im Moment ist es nicht so, dass wir das nationale Gesetz deshalb ändern müssten. Dann habe ich eine Bitte an Sie. Lesen Sie bitte zusammen mit mir den Art. 40 mit dem Art. 3. Wenn Sie den Art. 40 zusammen mit dem Art. 3 lesen, dann sehen Sie, dass die öffentlichen Unternehmen und Institutionen nur dann nicht ausgenommen sind von der Vorlage, wenn sie öffentlich-rechtliche Handlungen vornehmen. Wenn also die LKW oder die Landesbank oder die Gasversorgung eine privatwirtschaftliche Handlung vornehmen, also die LKW mir im Geschäft eine neue Lampe verkaufen, dann ist das Datenschutzgesetz trotzdem anwendbar. Also nur in dem Bereich, in dem das Unternehmen eine öffentlich-rechtliche Handlung vornimmt, beispielsweise die LKW den Versorgungsauftrag nach Telefonleitungen, die zu mir in mein Haus gehen beispielsweise, dass ich telefonieren kann, das ist öffentlich-rechtlich geregelt, dass die LKW für uns das machen, nur in diesem Bereich sind sie dann ausgenommen. Das ist mir wichtig, lesen Sie den Art. 40 zusammen mit dem Art. 3. Dann wurde eine Frage zur Verantwortlichkeit gestellt, wie es sich bei juristischen Personen und bei den natürlichen Personen verhält. Die Verantwortlichkeit einer juristischen Person schliesst die Verantwortlichkeit der natürlichen Person nicht einfach per se aus. Das ist übrigens auch in anderen Gesetzen so. Beispielsweise beim UCITS-Gesetz, dort gibt es die analoge Bestimmung, das ist der Art. 143a Abs. 6. Es ist also keine neue Erfindung, die wir für das Datenschutzgesetz gemacht haben, sondern das gibt es in anderen Gesetzen, die auch der Hohe Landtag behandelt hat, ebenfalls. Dann möchte ich Stellung beziehen zu den Ausführungen von Ihnen, Herr Abg. Elkuch. Die Bussen, die jetzt vorgesehen sind, sind Höchstbussen. Gleich wie wir das auch im Strafgesetzbuch machen, hat man innerhalb eines gewissen Bussenrahmens, haben die Richter, wenn es um das Strafgesetzbuch geht, die Möglichkeit oder die Pflicht, die Busse festzulegen. Aber auch dort gibt es entweder keine Busse oder eine Minimalbusse und eine Maximalbusse. Und hier haben wir keine Minimalbusse vorgesehen, weil wir eben den Gesetzgeber oder die Datenschutzstelle nicht einschränken möchten. Es ist das Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen. Also wenn Sie von diesem Coiffeursalon, ich glaube, davon haben Sie gesprochen, reden, der vielleicht nicht einmal einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin hat, der sehr klein ist, dann wird man diesen nicht mit einem Millionenbetrag büssen. Dann stellt man sich zuerst auch die Frage: Ist es die erste Übertretung, die die Person gemacht hat? Haben vorgängig die notwendigen Gespräche stattgefunden, was ist diesem Coiffeursalon überhaupt zuzumuten? Niemand hat ein Interesse, niemand und wirklich niemand hat ein Interesse, irgendeinen Coiffeursalon mit einer Busse zu belasten, die der Coiffeursalon schlussendlich auch nicht tragen kann. Wenn wir jetzt aber eine Minimalbusse hineinschreiben, ich sage, nur schon CHF 10'000, das kann für einen Coiffeursalon einfach viel zu viel sein. Da stimme ich Ihnen völlig zu. Darum ist auch das Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen. Vielleicht spricht man schlussendlich gar keine Busse aus. Aber wir müssen aufgrund der DSGVO eine maximale Bussenhöhe vorsehen, diese haben wir übernommen. Aber bis hinunter auf sehr geringe Bussen von, ich weiss nicht, CHF 10 oder CHF 50 hat man die ganze Bandbreite.Und dann komme ich zum zweiten Teil, die Verwarnung ist vorgesehen, das sieht die DSGVO vor. Also die ist auch bei uns vorgesehen und da haben wir auch in der 1. Lesung sehr lange darüber debattiert. Also die Datenschutzstelle geht nicht einfach hin und büsst, ich weiss nicht, ein kleines KMU mit irgendwie CHF 500'000 einfach so, ohne dass Gespräche stattfinden, ohne dass Verwarnungen ausgesprochen werden. Sondern es ist davon auszugehen, dass im Rahmen dieses Verhältnismässigkeitsprinzips zuerst das Gespräch stattfindet und gegebenenfalls eine Verwarnung ausgesprochen wird. Das Gesetz verfolgt ja keinen Selbstzweck. Auch die Datenschutzstelle hat keinen Selbstzweck, sondern mit diesem Datenschutzgesetz soll das Spannungsverhältnis zwischen den Leuten draussen, die einen Anspruch darauf haben, dass ihre Daten geschützt sind, und den Unternehmen gelöst werden. Da hat niemand ein Interesse daran, Unternehmen einfach zu büssen. Da profitiert auch der Staat nicht davon, sondern wir haben ein Interesse daran, dass einerseits die Bürger geschützt sind, dass die Daten geschützt sind, aber auf der anderen Seite die Unternehmen auch begleitet werden, wie sie diesem Schutz nachkommen können. Das ist der eigentliche Zweck. Und dass wir diese Maximalhöhe hineinschreiben - es ist ein hoher Betrag, da haben Sie schon recht, aber das ist von der DSGVO, also von dieser europäischen Verordnung, so vorgesehen. Daran können wir auch nicht rütteln. Aber innerhalb dieser Spanne bis hin zu den geringsten, allergeringsten Beträgen hat unsere Datenschutzstelle die ganze Bandbreite. Ich möchte noch einmal betonen, wenn wir jetzt versuchen, Abstufungen zu machen, dann kommen wir von einer Minimalumsetzung weg und kommen in eine Umsetzung hinein, wo wir sagen: Ein ganz kleiner Coiffeurbetrieb - CHF 100 müssen das dann schon sein. Und dann schränken wir die Möglichkeiten ein, was meines Erachtens nicht richtig wäre. Meines Erachtens ist es richtig, dass die Datenschutzstelle im Einzelfall hingeht, mit diesem Coiffeursalon, den Sie erwähnt haben, das Gespräch sucht und dann entscheidet: Nein, hier reicht die Verwarnung; oder ich habe eine Verwarnung schon ausgesprochen, aber eine Busse für diesen Einzelfall von CHF 100, das ist ausreichend, das hat eine genügend abschreckende Wirkung. Das ist mir ein Anliegen und deshalb haben wir auch versucht, in der Stellungnahme auszuführen, dass wir von einer Minimalumsetzung nur ausgehen können und eine Grundlage der Minimalumsetzung haben, wenn wir eben nicht detaillierter hineinschreiben, in welchem Fall welche Bussenhöhe zu verhängen ist.Vielleicht noch ein zusätzlicher Gedanke zu diesem Verhältnismässigkeitsprinzip: Das Verhältnismässigkeitsprinzip kennen wir auch in allen anderen Bereichen. Also auch beispielsweise, wenn die Regierung einen Entscheid fällt, der rechtsverbindlich ist, dann müssen wir uns in der Regierung auch immer überlegen: Wie viel Entscheidgebühren legen wir dem Antragsteller oder unserem Gegenüber, dem Beschwerdegegner, auf? Dann entscheiden wir auch, manchmal sind es CHF 500, vielleicht sind es einmal CHF 1'000, aber manchmal sind es auch CHF 50 oder CHF 100. Also dieses Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein Prinzip, das uns in der Regierung tagtäglich begleitet, und es gibt sehr viel Praxis zu diesem Verhältnismässigkeitsprinzip. Das ganze staatliche Handeln hat sich an diesem Prinzip zu orientieren. Wir befinden uns hier keinesfalls in einem rechtsfreien Raum, sondern wir befinden uns in einem Raum, der tagtäglich von der Verwaltung so angewendet wird. Das ganze öffentliche Recht orientiert sich daran. Dann möchte ich noch einmal betonen, ich habe mir das nochmals aufgeschrieben. Die Verwarnung ist möglich, das ist der Art. 58 Abs. 2 der DSGVO, das ist so vorgesehen. Es gibt also die Vorwarnung, bevor die Busse ausgesprochen wird. Das ist so vorgesehen.Was ich noch sagen wollte: Wenn wir im Rahmen der Verhältnismässigkeit prüfen, wie hoch eine Busse sein soll, dann stellt man sich die Frage: Ist es die erste Verletzung, um was für eine Verletzung handelt es sich, ist es eine marginale Verletzung oder ist es eine Verletzung, die die andere Person sehr stark trifft, die man vorsätzlich vorgenommen hat? Dann: Willentlich? Wollte man jemandem schaden bei-spielsweise? Und dann, und das ist ganz wichtig: Die Finanzkraft des Verantwortlichen spielt eine wesentliche Rolle. Wenn Sie zu diesem Coiffeursalon zurückkommen, wenn der sehr liquid ist und sehr viel Profit macht, wird die Busse etwas höher sein. Aber die Busse wird niedrig sein, wenn der Coiffeursalon wenig Umsatz macht und wenig Gewinn erzielen kann. Dann wird eben auch das Verhalten des Betroffenen angeschaut: War das vorsätzlich, ist das einfach einmal passiert? Oder hat er das eben willentlich gemacht, um eine andere Person zu schädigen? Hat die Person sich ein bisschen erkundigt, wie man mit dem Datenschutz umgeht oder nicht? Es werden diese sämtlichen Aspekte geprüft, wenn wir das Verhältnismässigkeitsprinzip anwenden, um schlussendlich sagen zu können, wie hoch eine solche Busse sein soll.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die Wanderungen eindeutig zunehmen, unterbreche ich kurz für eine Pause bis 11 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 11 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor in der 2. Lesung des Datenschutzgesetzes. Wir sind bei Art. 40.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, zu Ihren Ausführungen in Bezug zum Vergleich zu Art. 3. Diese kann ich in keiner Art und Weise nachvollziehen und Ihre Argumentation nicht verstehen. Wenn man den Art. 3 liest, gibt es die Definition von öffentlichen Stellen: «die Organe des Staates, der Gemeinden und von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts». Und Ziff. 2 sogar: «nicht-öffentliche Stellen, soweit sie in Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben tätig sind». So wie ich das verstehe, sind also auch alle privaten Institutionen, die mittels Leistungsvereinbarungen Aufgaben des Staates ausführen, unter der Begriffsbestimmung «öffentliche Stellen» subsumiert. Das sind dann doch einige.
Und in Abs. 6 des Art. 40 heisst es eben auch nur: «Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen ...» Das heisst: Gegen öffentliche Stellen werden keine Bussen verhängt. Und die öffentlichen Stellen sind in Art. 3 klar definiert, wer hier alles darunter zählt. Deshalb gehören für mich die LKW, die Gasversorgung, die Telecom Liechtenstein, der Liechtensteinische Rundfunk zu dieser Bestimmung dazu. In den jeweiligen Gesetzen, ich nehme jetzt hier nur als Beispiel das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung, in Art. 1 heisst es: «Unter der Firma ‹Liechtensteinische Gasversorgung› (LGV) besteht eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ...» Und genau dieser Wortlaut findet sich in Art. 3 Abs. 1 und somit ist für mich das Verständnis so, dass diese öffentlichen Unternehmen diesbezüglich unter diesen Punkt 6 des Art. 40 subsumiert werden. Deshalb möchte ich, dass dieser Artikel gestrichen wird, damit diese von dieser Befreiung nicht profitieren, da es eine zu grosse Ungleichbehandlung gegenüber der Privatwirtschaft darstellt. Zumal umso mehr durch Ziff. 2 des Art. 3 solche nicht-öffentlichen Stellen dazugehören, die mittels Leistungsvereinbarung Aufgaben des Staates ausführen. Dann in Bezug auf die Höhe der Bussen: Wenn Sie sagen die Busse wird niedrig sein, dann bin ich ja froh, dies zu hören. Nur der Begriff «niedrig» ist natürlich ein sehr relativer Begriff. Wenn ich ein Unternehmen habe, das monatlich einen Verlust macht und schaut, dass es über die Runden kommt, und eine Busse von CHF 2'000 bekommt, dann ist das für dieses Unternehmen eben keine niedrige Busse, sondern eine enorm hohe Busse. Deshalb ist «niedrig» hier schon auch in Relation zu setzen. Überrascht bin ich über Ihre Ausführungen, dass die Verwarnung in der DSGVO dementsprechend genannt wird. Dann muss ich sagen, dann hätte ich aber auch gerne, dass das im Art. 40 dementsprechend aufgenommen wird. Sonst wird auch alles in den Gesetzestext des Datenschutzgesetzes integriert, dann sollte hier der Bereich Verwarnung auch explizit aufgeführt werden. Deshalb möchte ich das Votum des Abg. Rehak in dieser Sache explizit unterstützen, der Sie gebeten hat, einen dementsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Dann würde ich hier schon diesbezüglich dies gerne so auch explizit in unserem Gesetzestext lesen. Dann noch abschliessend zum Abs. 5 wegen dieser Kann-Bestimmung: Ihre Ausführungen diesbezüglich, nur weil es anderswo auch so geregelt ist, haben mich eigentlich nicht überzeugt. Ich werde dann den Antrag stellen, diese Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung abzuändern. Dass es dann auch heisst: «Die Datenschutzstelle muss von der Bestrafung einer natürlichen Person absehen, wenn für denselben Verstoss bereits eine Busse gegen die juristische Person verhängt wird und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung entgegenstehen.» Wir reden hier von unter Umständen finanziell sehr, sehr hohen Bussen. Und es kann nicht sein, dass eine juristische Person bestraft wird und dann gleichzeitig, zum gleichen Fall die natürliche Person nochmals eine Strafe zu bezahlen hat oder eine Busse in einer gewissen Höhe, die eben auch hoch sein kann, bezahlen muss. Entweder wird die juristische Person bestraft oder die natürliche Person bestraft. Aber für ein und denselben Fall verschiedene Personen, juristische und natürliche, zu bestrafen, das geht mir in diesem Fall zu weit, weil die Bussen eine Höhe haben können, die, glaube ich, ohne das geprüft zu haben, in anderen Gesetzen nicht in dieser Grössenordnung zu finden sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Herr Abg. Batliner, wenn Sie die DSGVO lesen, dann sehen Sie, dass die Verwarnung in der DSGVO explizit erwähnt ist. Ich weiss nicht, wie deutlich ich es noch sagen muss: Die DSGVO ist bei uns unmittelbar anwendbar. Ich weiss gar nicht, ich finde keine anderen Worte mehr, das in diesem Hohen Haus zu betonen. Es war auch nicht die Absicht, die ganze DSGVO bei uns abzuschreiben. Die DSGVO ist eine Verordnung, wir haben ein monistisches Prinzip und diese ist mit der Übernahme in den EWR unmittelbar bei uns anwendbar. Das Datenschutzgesetz haben wir gemacht, nicht um eine alleinige umfassende Regelung des Datenschutzes zu machen, sondern um zu schauen, wie wir mit den vorgesehenen Öffnungsklauseln, die die DSGVO uns gibt, umgehen möchten. Wir haben den Spielraum genutzt, meines Erachtens sehr gut, in Zusammenarbeit mit den Verbänden. Jetzt verstehe ich, das muss ich Ihnen jetzt ehrlich sagen, Ihre Kritik nicht. Oder ich weiss gar nicht mehr, wie ich darauf antworten soll. Die DSGVO gilt bei uns. Wenn in der DSGVO steht, eine Verwarnung ist auszusprechen, dann gilt das. Dann kann der Datenschützer nicht die Augen zumachen und sagen: Ich büsse jetzt einmal mit CHF 30 Mio. oder nein, maximal CHF 22 Mio. Das funktioniert nicht, weil der Datenschützer dann der DSGVO widersprechen würde. Die DSGVO ist unmittelbar anwendbar, das ist Gesetzesmaterie bei uns in Liechtenstein, sobald der Übernahmebeschluss erfolgt ist. Ich weiss nicht, wie ich mich deutlicher ausdrücken soll, als das in diesem Hohen Haus mit aller Deutlichkeit zu sagen. Wir hätten sonst die ganze DSGVO abschreiben müssen. Aber wir machen das nicht, wir machen das in keiner der EWR-Materien, weil wir ein monistisches Prinzip haben. Andere Länder tun das. Die übernehmen jede einzelne Verordnung und transformieren diese in ihr nationales Gesetz. Aber die haben ein dualistisches System und wir haben ein monistisches System. Das heisst, es gilt unmittelbar, was dort geschrieben ist. Ich bitte Sie wirklich, mir da zuzuhören, sonst entgleitet uns der ganze Gesetzgebungsprozess. Da habe ich jetzt wirklich, und auch der Rechtsdienst ist im Moment mit mir in Kontakt per E-Mail, da haben wir mittlerweile alle grossen Respekt, dass uns der ganze Gesetzgebungsprozess entgleitet, weil schlussendlich unser System nicht mehr aufgeht. Der Hohe Landtag hat diese Entscheidungskompetenz, Sie dürfen Sachen abändern, verstehen Sie mich da nicht falsch. Aber das Grundsystem müssen wir wahren. Da dürfen wir auch meines Erachtens keine falsche Diskussion miteinander führen. Das ist mir wirklich sehr, sehr wichtig.Dann zu diesem Art. 40 im Zusammenhang mit Art. 3. Ich weiss nicht, sollen wir es gemeinsam laut lesen? Wir haben oben in Bst. a: die öffentlichen Stellen. Und dann ist Bst. b: die nicht-öffentlichen Stellen. Und dort sagt man, was nicht-öffentliche Stellen sind. Das sind die öffentlichen Stellen, wenn sie privatwirtschaftlich handeln. Drehen Sie bitte nicht das Wort um. Die LKW sind eine grundsätzlich öffentliche Stelle, wenn sie eine hoheitliche und öffentliche Funktion wahrnehmen. Aber die LKW fallen nicht darunter, wenn sie in ihrem Laden Glühbirnen verkaufen. Das ist wirklich deutlich geschrieben. Drehen Sie mir da jetzt bitte nicht irgendwie das Wort um. Es steht drin so. Also lesen Sie es mit mir gemeinsam oder lesen Sie es leise durch. Aber das ist mir wichtig. Da möchte ich auch nicht, dass in den Materialien nachher irrtümliche oder falsche Sachen drinstehen. Das ist wirklich sehr deutlich geschrieben.Dann ist auch noch dazu zu sagen: Öffentliche Stellen haben grundsätzlich erhöhte datenschutzrechtliche Verpflichtungen. Also eine Regierung oder der Landtag oder andere Institutionen, die öffentlich-rechtlich tätig sind, haben erhöhte Anforderungen an den Datenschutz. Darum gilt hier auch das Argument der Wettbewerbsverzerrung nicht. Denn die öffentlichen Stellen müssen sowieso diesbezüglich noch besser und erhöhte Anforderungen erfüllen. Das ist mir ganz wichtig, dass diese Message rüberkommt. Mit der Wettbewerbsverzerrung können wir nicht argumentieren, nochmals am Bespiel der LKW - entweder sind sie privatwirtschaftlich tätig, dort sind sie in Konkurrenz mit anderen, dann ist das Datenschutzgesetz auf sie anwendbar. Und wenn sie hoheitlich tätig sind, dann gelten sowieso noch höhere Anforderungen an sie. Das sind erhöhte Anforderungen, die an sie gestellt werden. Dann möchte ich auch zu Beginn, es hat ja noch eine kurze Rednerliste, einfach nochmals erwähnen: Der Antrag steht ja immer noch im Raum, dass dieser Abs. 6 zu streichen ist. Dann kommen wir einfach nochmals einen Schritt weg von einer Minimalumsetzung. Ich persönlich habe kein Problem, aber dann fällt der Landtag einfach darunter. Sie müssen selber entscheiden, ob Sie wollen, dass der Landtag unter diese Bestimmung fällt oder nicht. Wir hatten das Gefühl, der Landtag möchte eine Minimalumsetzung. Aber wenn Sie eine Minimalumsetzung wollen, dann dürfen Sie den Abs. 6 nicht streichen. Mich stört es nicht. Denn wir müssen uns in der Regierung, in der Landesverwaltung sowieso daran halten. Und in einem rechtsfreien Raum befinden wir uns sowieso nicht. Denn für den Fall, dass Sie den Abs. 6 streichen sollten, dann gibt es einfach eine Busse. Also dann sagt man: Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten hat dagegen verstossen, die bekommen jetzt eine Busse. Man sagt, die müssten CHF 2 Mio. bezahlen. Es ist sowieso unser Konto, das wir dann hier drin miteinander besprechen. Aber in einem rechtsfreien Raum befindet sich das Amt für Auswärtige Angelegenheiten nicht, nur weil sie keine Busse bezahlen müssen, sondern wir müssen uns aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Gesetze halten. Da gibt es einerseits das Disziplinarrecht, das Strafgesetzbuch und dann hat auch die DSGVO noch andere Abhilfebefugnisse. Die sind beispielsweise in Artikel 58 Absatz 2 DSGVO geregelt. Also nur weil die Geldbussen nicht da sind, heisst es nicht, dass es keine anderen Abhilfebefugnisse gibt, sondern es heisst einfach nur, dass die Datenschutzstelle, wenn ich jetzt das Amt für Auswärtige Angelegenheiten nehme, dem Amt keinen Busszettel schickt und sagt: Bitte überweisen Sie das. Aber sie können trotzdem darauf hinweisen und sagen: Adresslisten sind anders zu führen. Oder: Da hat jemand reklamiert, wie können wir das Problem lösen? Diese Abhilfebefugnisse haben wir trotzdem alle auch. Eine Verwarnung kann trotzdem ausgesprochen werden. Mir ist es einfach nochmals mit diesem Eingangsvotum wichtig, dass wir auf der richtigen Ebene miteinander diskutieren. Die DSGVO hat keinen Selbstzweck. Wir müssen sie übernehmen. Ich glaube, wir tun das relativ gut, wir haben eine gute Gesetzesvorlage vor uns. Die DSGVO, die Verordnung, dieser grüne Teil, ist ohnehin anwendbar. Und jetzt müssen wir einfach heute miteinander diskutieren, wie wir mit den Öffnungsklauseln umgehen. Aber die Verwarnung gilt ohnehin. Wir müssen das auch nicht hineinreklamieren. Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Ebene der Diskussion für heute finden, damit wir schlussendlich heute, hoffentlich am Nachmittag oder am Abend, wann auch immer, ein gutes Gesetz miteinander verabschieden können, hinter dem auch ein Rechtsdienst stehen kann und das wirklich auch zweckdienlich ist für unsere Bürger und für unsere Unternehmen, ein Gesetz, mit dem wir wirklich gut arbeiten können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch der Justizministerin Frick für ihre Ausführungen. Ich denke auch, die Verwarnung ist ohnehin erwähnt, da haben Sie schon recht. Das ist auch das, was Herbert Elkuch ausgeführt hat. Man muss sich nämlich den Artikel 83 Absatz 2 anschauen. Dort drin steht: «Geldbussen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Massnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h und i verhängt.» Also Geldbussen werden je nach Umständen des Einzelfalls zusätzlich oder anstelle, so verstehe ich das, Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a bis h verhängt. Das heisst, dass, wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird, weil die ist in Artikel 58 geregelt, Absatz 2, und das ist dann dort der Buchstabe b, dann werden zusätzlich oder anstelle auch Geldbussen fällig. Das steht so in der Verordnung. Diese Oder-Bestimmung möchte ich jetzt einfach nutzen und sagen: Okay, wir werden zuerst verwarnen, wir arbeiten mit Verwarnungen. Und das können wir doch problemlos in den Art. 40 schreiben, dass wir zum Beispiel bei Übertretungen nach der Verordnung, in Abs. 1 heisst es dann: «Von der Datenschutzstelle wird wegen Übertretung mit Busse», heisst es heute. Also für mich ist das dann in jedem Fall. Wenn es eine Übertretung gibt, dann muss da eine Busse her, so verstehe ich das. Natürlich - in der Verordnung steht das anders, das ist mir auch klar, da kann man sowohl als auch. Da hätte ich einfach gerne, wenn man in diesen Art. 40 Abs. 1 schreibt: Wenn man eine Übertretung macht, eine fahrlässige Übertretung, dass man zu Beginn einmal mit einer Verwarnung zu rechnen hat. Ich sehe das Problem nicht, man kann dann eine Verwarnung oder eine Busse von mir aus noch irgendwie kombinieren, habe ich auch kein grosses Problem damit, das widerspricht aus meiner Sicht diesem Artikel 83 Absatz 2 nicht. Heute ist es einfach so geregelt: Wenn ich das Gesetz lese, dann habe ich das Gefühl, wenn ich eine Übertretung nach der Verordnung begehe, dann werde ich gebüsst - Punkt, basta. So lese ich diesen Abs. 1 und für mich könnte man problemlos hier in diesen Abs. 1 auch hineinschreiben, dass man eine Verwarnung bekommt gemäss Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe b, wenn man fahrlässig handelt. Allenfalls kann man den gleichen Wortlaut nehmen wie aus dem Artikel 83 Absatz 2: anstelle können auch Bussen verhängt werden. So in diese Richtung. Aber für mich, wenn ich das so lese als Nicht-Jurist, habe ich Mühe damit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Sie haben vorhin ausgeführt, dass Ihnen der Gesetzesprozess entgleitet. Ja, das sehe ich auch so. Ich kann Ihnen auch den Grund sagen, wieso das so ist: Sie haben schlichtweg den Landtag nicht ernst genommen. Der Landtag hat klipp und klar in der 1. Lesung gesagt, er hätte gerne, dass bei einem ersten Verstoss, bei einem ersten fahrlässigen Verstoss, ausschliesslich eine Verwarnung ausgesprochen wird und dass dies auch im Gesetz aufgenommen wird. Sie haben insofern recht, dass das ja in der Datenschutz-Grundverordnung steht, aber wir wollten dieser Verwarnung ein Gewicht verleihen. Und ein Gewicht verleihen wir, indem wir das ausdrücklich ins Gesetz schreiben. Sie schreiben ja auch, die Sanktionshöhe von CHF 22 Mio. ins Gesetz. Da hätten Sie auch die Argumentation bringen können: Ich mache einen Verweis auf Artikel 83 und da finden Sie dann die Sanktionshöhe. Nein, der Landtag wollte ganz klar, dass zuerst bei einem fahrlässigen Verstoss eine Verwarnung ausgesprochen wird oder dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass eine Verwarnung ausgesprochen wird. Jetzt ist halt die Situation, wie sie ist, der Landtag versucht jetzt, selbst eine Bestimmung zu schaffen, die der Intention des Landtags auch gerecht wird. Richtig wäre der Prozess so gewesen, dass die Regierung zumindest in den Materialien einen Vorschlag bringt, wie der Wunsch des Landtags umgesetzt werden kann. Die Regierung kann ja dann immer noch der Ansicht sein: Nein, nach Ansicht der Regierung ist dieser Vorschlag falsch, aber nichtsdestotrotz wird hier dem Landtag ein Alternativvorschlag unterbreitet, der dann nach Ansicht der Regierung legistisch auch tragbar ist. Das ist einfach das, was ich persönlich nicht verstehe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich mache noch einmal eine kurze Auslegeordnung. Wenn wir vom Thema Verwarnung sprechen: Es gibt EWR-rechtlich ein Wiederholungsverbot von Inhalten, die schon in einer EWR-Verordnung geregelt sind. Das kennen Sie alle aus anderen EWR-Verordnungen. Das heisst, man darf eine Verordnung nicht abschreiben. Das ist vor allem auch ein grosses Anliegen von unserem Rechtsdienst, und auch wir in der Regierungsbank oder in der Regierung werden immer wieder auf das hingewiesen. Die Verwarnung, wie es jetzt bereits mehrmals gesagt wurde, ist in Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a und b geregelt. Dann möchte ich darauf hinweisen, dass die Datenschutzstelle gemäss Buchstabe a bei voraussichtlichen Verstössen warnen kann oder nach Buchstabe b verwarnen kann. Das sind Unterschiede. Also man warnt, man stellt etwas in Aussicht oder verwarnt, also man macht schon sozusagen einen Verweis. Das sind Unterschiede. Und dann steht in Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i, dass eine Geldbusse anstelle oder zusätzlich zu einer anderen Massnahme verhängt werden kann. Ich möchte vor allem auch die Juristen hier drin einfach nochmals darauf hinweisen, Sie alle wissen, wenn eine Verordnung unmittelbar anwendbar ist, dann hat das Gesetzes- oder Verordnungsstufe. Das hat den gleichen Stellenwert, wie wenn ich das hier hineinschreibe. Also das ist sicher den Juristen hier drin klar. Ich habe das Anliegen in der 1. Lesung gehört, wir haben es auch eingehend besprochen in der Stellungnahme. Es ist nicht so, dass wir da Tomaten in den Ohren haben. Auch meine Mitarbeiter nicht, wir haben uns Mühe gegeben, aber das wissen wir, wenn es unmittelbar anwendbar ist, dann ist es anwendbar. Dann müssen wir es nicht noch einmal hineinschreiben. Dann möchte ich nochmals etwas sagen zu dieser Unbestimmtheit der Busse. Ich habe es schon vor der Pause ausgeführt, dass es üblich ist, dass ein Bussenrahmen festgelegt ist. Das ist auch in der Finanzge-setzgebung so. Der Bussenrahmen wird in Artikel 83 Absatz 2 DSGVO konkretisiert. Das heisst, der Art. 40 muss immer in Verbindung mit dem Artikel 83 Absatz 2 DSGVO gelesen werden. Ursprünglich waren die Kriterien in der DSG-Vorlage nochmals aufgelistet, aber aufgrund der direkten Anwendbarkeit der DSGVO, das ist mir wichtig, wurde das schlussendlich herausgeschrieben. Das waren auch legistische Anliegen, weil wir eine Verordnung, die unmittelbar anwendbar ist, eben nicht abschreiben, sondern wir lesen das parallel zueinander. Durch die direkte Anwendbarkeit sind die Bussen also nicht zu unbestimmt, sondern wir lesen diese beiden Sachen nebeneinander. Das haben wir in ganz vielen anderen Gesetzen auch so. Vielleicht sind wir es uns teilweise nicht so gewohnt, oder Sie sind sich es nicht so gewohnt, aber die Juristen, die diese Gesetze umsetzen, machen das tagtäglich. Die lesen verschiedene Gesetzestexte nebeneinander und parallel zueinander und wissen, dass die miteinander anwendbar sind.Dann zu Art. 40 Abs. 6 - ein Vorschlag von meiner Seite. Würde es der Klärung beitragen in diesem Hohen Hause, wenn wir schreiben würden in Abs. 6: «Gegen Behörden und, soweit sie hoheitlich tätig sind, sonstige öffentliche Stellen werden keine Bussen verhängt.» Also, «soweit sie hoheitlich tätig sind». Wir haben dann noch einmal eine Wiederholung von Art. 3, aber vielleicht dient das der Klärung hier in diesem Hohen Haus und dass wir hier einen Schritt weiterkommen heute vor der Mittagspause. Dann möchte ich noch eine Ausführung zum Abg. Thomas Vogt machen. Nach der 1. Lesung wurde das ganze Bussenkonzept umgestellt - das haben wir auch in der Stellungnahme so dargestellt - und zur Datenschutzbehörde verlagert. Wir haben schon zugehört, was hier drin diskutiert wurde. Das ganze Konzept, lesen Sie den Gesetzestext für die 1. Lesung, hat man komplett neu gemacht. Damit hat die Datenschutzstelle gemäss den Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetzes strengere Kriterien, als sie das vorher hatte. Wir legen genau fest, wie sie strafen kann und wann sie Verwarnungen aussprechen darf. Also wir sind hier auf die Diskussion in der 1. Lesung vertieft eingegangen, haben eine riesengrosse Umstellung gemacht aufgrund der Diskussion in diesem Hohen Haus und haben Ihnen einen neuen Vorschlag unterbreitet, der den Anliegen der Abgeordneten und der Voten hier drin Rechnung trägt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ein paar Sachen sagen. Bezüglich dieser minimalen Umsetzung, da habe ich schon meine Zweifel. Und ich glaube, die sind auch ziemlich berechtigt. Wenn man immer wieder liest, wir orientieren uns am Datenschutzvorreiter Deutschland. Wenn man sich am Vorreiter, sprich an demjenigen, der das am besten oder am weitestgehenden umsetzt, dann ist es für mich keine Minimalumsetzung, sondern eine maximale Umsetzung. Ich glaube, in diesem Spannungsfeld befinden wir uns auch immer wieder und das sehen wir auch. Wir sehen auch dieses Spannungsfeld, dass das hier eben ein deutsches Gesetz ist, das als Rezeptionsvorlage herangezogen wird, das eben in dieses System, das wir bisher haben, mit Rezeptionsvorlagen aus der Schweiz und aus Österreich so überhaupt nicht reinpasst. Das mag bei den Begrifflichkeiten beginnen und geht mit der Systematik weiter. Das zum einen.Dann zum anderen die Verschärfung, die die Justizministerin angesprochen hat. Ja, für diese öffentlichen Stellen beziehungsweise öffentlichen Unternehmungen würde die Streichung von Art. 40 Abs. 6 zu einer Verschärfung führen. Gleichzeitig würde es aber auch zu einer Gleichbehandlung der übrigen Unternehmen führen. Da muss ich schon sagen, da bin ich für eine Gleichbehandlung.In der 1. Lesung wurde gefordert, und das wurde auch mehrfach vorgebracht, dass eben klar und abschliessend aufgeführt und angeführt werden soll, was konkret - nicht abstrakt - als öffentliche Stelle beziehungsweise nicht-öffentliche Stelle gilt. Dem wurde teilweise nachgekommen, aber eben nur beispielhaft und nicht abschliessend. Frau Justizministerin, Sie schütteln jetzt den Kopf, aber wenn Sie auf Seite 57 lesen: «Eine öffentliche Stelle im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Bst a Ziff. 1 ist in der Regel ...» Das ist nicht abschliessend, das ist beispielhaft. Und wir wollten hier drin für die 2. Lesung Rechtssicherheit, und die Diskussion, die wir jetzt führen, dreht sich eben gerade um solche Dinge, weil es eben nicht abschliessend ist. Die Ausführungen beziehungsweise die Zuordnung sind beziehungsweise ist nicht so klar. Aber das bleibt dann vielleicht den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden überlassen. Ich hätte mir auch für die 2. Lesung gewünscht, dass eine konkrete Auflistung - und zwar abschliessend - aufgenommen worden ist. Ich glaube, die Aussagen, die hier drin heute Morgen gemacht worden sind, bezüglich der öffentlichen Stellen, kann man dahingehend zusammenfassen, dass eben gewollt ist, dass öffentliche Stellen in Zukunft gebüsst werden können. So habe ich das verstanden. Und sonst, bitte korrigieren Sie mich. Dann zu der Verantwortlichkeit von juristischen Personen: Es wurde ins Strafgesetzbuch aufgenommen, in früheren Jahren schon, in Paragraf 74a ff. Dort ist es so, dass eben zuerst grundsätzlich eine natürliche Person bestraft wird, wenn es sich um einen Mitarbeiter handelt, und nur wenn nicht eine natürliche Person identifiziert werden kann, wird die juristische Person dann gebüsst. Das aber auch nur, wenn sie nicht nachweisen kann, alles getan zu haben, um solche und derartige Anlasstaten zu verhindern. Das heisst, dort ist es genau umgekehrt. Dort wird zuerst die natürliche Person verfolgt und erst in einem zweiten Schritt dann die juristische Person, wenn der Mitarbeiter eben nicht ausgemacht werden kann - dies im Sinne einer Organisationshaftung. In dieser Vorlage in Art. 40 Abs. 5 ist es meines Erachtens genau umgekehrt. Und darum würde ich diesem Antrag vom stv. Abg. Alexander Batliner auch zustimmen. Dann noch wegen der Verwarnung. Ja, das Wiederholungsverbot, das kennen wir grundsätzlich. Nur wir haben dieses Verbot gerade in dieser umfassenden Vorlage auch mehrmals schon durchbrochen. Ich glaube, aufgrund dieser stundenlangen Diskussionen in der 1. Lesung, wo es gerade um dieses Thema Verwarnungen ging, würde ich sagen, wäre es sinnvoll, wenn wir hier, weil es so ein zentraler Punkt ist, diese Verwarnung auch als Begriff in das Datenschutzgesetz aufnehmen. Ich glaube, die Erwähnung des Begriffs Verwarnung im Datenschutzgesetz ist noch keine Widerhandlung gegen das Wiederholungsverbot. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich melde mich jetzt gleich noch einmal zu Wort, weil ich einfach nicht möchte, dass hier jetzt Sachen unwidersprochen im Raum stehen bleiben, die vielleicht auch die Diskussion auf eine spezielle Art und Weise beeinflussen. Ich möchte noch einmal betonen, zu irgendeinem Zeitpunkt, das haben wir in der 1. Lesung miteinander eingehend diskutiert, musste man sich entscheiden, welches Gesetz nehmen wir als Anhaltspunkt. Wir haben uns für die deutsche Vorlage entschieden. Wenn Sie jetzt die deutsche Vorlage neben unser DSG, das heute auf dem Tisch liegt, legen, dann sehen Sie, dass von dieser deutschen Gesetzgebung nur noch sehr, sehr wenig übrig ist. Wir haben heute ein massgeschneidertes liechtensteinisches Gesetz. Das ist der Ausfluss von unzähligen Diskussionen, teilweise hier in diesem Hohen Haus, aber auch mit Arbeitsgruppen und Unternehmungen. Das zweite, was ich Ihnen einfach nochmals ans Herz legen möchte. Wir setzen nicht die DSGVO um, sondern wir schwächen sie ab, in den Bereichen, in denen es Öffnungsklauseln gibt. Die DSGVO ist parallel mit unserem eigenen Gesetz zu lesen. Dann noch zum Wiederholungsverbot: Das wurde in der Vorlage nicht durchbrochen. Ich sage es auch nochmals gerne, dass wir sehr dankbar sind, dass der Rechtsdienst hier hervorragende Arbeit geleistet hat. Ein Teil des Gesetzes betrifft Schengen-Richtlinien. Das wissen die Juristen hier in diesem Hohen Hause auch, mit Richtlinien geht man etwas anders um als mit Verordnungen. Das wissen insbesondere die Anwälte, die hier drin sitzen. Mir ist es einfach auch wichtig, dass nicht hängenbleibt, dass man in diesem Gesetzesvorschlag das Wiederholungsverbot teilweise oder ganz durchbrochen hätte. Ich habe Ihnen noch, vielleicht um die Diskussion vor der Mittagspause etwas voranzutreiben, einen Vorschlag zu unterbreiten. Sollte der Hohe Landtag das Gefühl haben, Sie möchten die Verwarnung im Gesetzestext drinhaben, hätte ich einen Vorschlag vom Rechtsdienst. Dann würde der Abs. 6 neu wie folgt lauten: «Die Datenschutzstelle wird den Katalog des Artikels 83 Absatz 2 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679 so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstössen wird die Datenschutzstelle im Einklang mit Artikel 58 der Verordnung (EU) 2016/679 von ihren Abhilfebefugnissen, insbesondere durch Verwarnen, Gebrauch machen.» Und dann ist der sechste Absatz dann neu der siebte Absatz. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass mein Team im Hintergrund und ich Ihre Anliegen zur Kenntnis nehmen. Wir erachten es als falsch, das zu tun, aber ich habe Ihnen jetzt einen Vorschlag unterbreitet und entscheiden Sie, wie Sie das nun handhaben möchten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wir befinden uns schon seit Längerem bei diesem Art. 40 und wir drehen uns um die Verwarnungen und auch die Verhältnismässigkeit. Ich möchte erst einmal auch der Justizministerin danken für ihre Ausführungen. Ich denke, sie hat gut aufgezeigt, dass bezüglich dieser Themen die Verordnung grundsätzlich gilt und anzuwenden ist. Aber ich anerkenne und sehe das auch an den diversen Voten, dass das Ganze hier auch - ich sage jetzt einmal - zweckdienlich für den Bürger ausgestaltet sein sollte, und kann daher nachvollziehen, dass man hier etwas aufnehmen möchte. Dem Vorschlag von der Justizministerin zuvor kann ich einiges abgewinnen. Ich bin auch der Ansicht, man müsste es formaljuristisch vermutlich nicht aufnehmen, aber es ist sicher zweckmässig. Bezüglich Abs. 6, da haben Sie, Frau Justizministerin, vorher noch eine andere Möglichkeit ins Feld oder in die Runde gebracht, und zwar bezüglich der hoheitlich tätigen öffentlichen Stellen. Ich möchte einfach vielleicht darauf hinweisen: Es gibt Amtsstellen, die sind hoheitlich tätig; es gibt Amtsstellen, die sind es nicht. Und es gibt auch Amtsstellen, die sind in gewissen Teilen, bei gewissen Geschäften, hoheitlich tätig - meines Wissens - und bei gewissen nicht. Ich würde persönlich eher von dieser Variante absehen und mit dem Vorschlag, wie er aktuell im Gesetz ist, gehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben es bereits im Rahmen der 1. Lesung gehört, dass man eben diese Datenschutz-Grundverordnung und das nationale Datenschutzgesetz parallel lesen muss, und das ist äusserst komplex. Denn das nationale Gesetz ist schon schwierig zu lesen und die Datenschutz-Grundverordnung ist sicherlich nicht einfacher zu lesen. Zu diesem Punkt der Verwarnung, da gibt es eben auch Ausführungen im vorliegenden Bericht und Antrag auf Seite 145. Anscheinend hat Österreich im Abänderungspaket diese Verwarnung vorgesehen und die Regierung führt dann eben aus, ich zitiere kurz: «Mit Schreiben vom 8. Mai 2018 an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat die EU-Kommissarin Jourová die Bedenken der EU in Hinblick auf die Vereinbarkeit einiger Bestimmungen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 mit der DSGVO zum Ausdruck gebracht.» Jetzt ist natürlich die Gretchenfrage: Steht in diesem Schreiben auch irgendetwas zu dieser Verwarnung, die hier anscheinend Österreich drin hat? Grundsätzlich, denke ich schon auch, sollten wir den Spielraum nützen; und wenn man sich dann eben den Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i betrachtet in dieser Datenschutz-Grundverordnung, da findet man eben dieses «oder» und entsprechend bin ich Ihnen dankbar, Frau Justizministerin, dass Sie jetzt einen Vorschlag betreffend den Art. 40 Abs. 6 eingebracht haben, der nach meinem Dafürhalten in die Richtung der Verwarnung geht. Ansonsten hätte ich mir vorstellen können, dass wir zum Beispiel in Art 40 Abs. 1 sagen: «Von der Datenschutzstelle wird wegen Übertretung verwarnt oder mit Busse ...» Dann hätten wir wenigstens verwarnt oder mit Busse. Aber ich denke mir, Ihr Vorschlag ist legistisch geprüft und der sieht nach meinem Dafürhalten in einer ersten Phase explizit die Verwarnung vor. Und das würde ich schon auch begrüssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Da kann ich nahtlos anknüpfen. Auch wenn man noch einmal dem Artikel 83 Absatz 2 Folge leistet, dort steht auch ein «oder» und somit ist es für mich eben nicht unmöglich, dass man auch Verwarnungen ins Gesetz aufnehmen kann. Natürlich ist das nicht in jedem Fall dann anzuwenden, das ist mir auch bewusst. Somit könnte ich mit Ihrem Vorschlag, welchen Sie gemacht haben, gut leben. Dann möchte ich noch Daniel Seger in Erinnerung rufen, dass er vielleicht auf der Seite 67 nachschaut. Dort ist ganz oben: «Als öffentliche Stellen gelten jedenfalls» - klar, hier steht «jedenfalls» und nicht «abschliessend», vielleicht wäre hier das Wort «abschliessend» das richtige - «die im Staatskalender unter den Rubriken ... angeführten Einrichtungen.» Ich weiss nicht: Ist das abschliessend oder ist das nicht abschliessend? Das wäre vielleicht etwas, was die Justizministerin noch sagen könnte. Für mich ist das abschliessend. Denn sonst müsste man ja nicht den Staatskalender, dann könnte man sagen: «unter anderem», wäre es dann richtig aus meiner Sicht. Aber für mich ist das abschliessend. Deshalb ist das aus meiner Sicht zumindest erledigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Zuerst zu Ihnen, Herr Abg. Thomas Rehak: Also das Wort «jedenfalls» ist für mich eben nicht gleichbedeutend wie «abschliessend», sondern eher wie «insbesondere» auch wieder eine beispielhafte Aufzählung. Das bringt uns eben leider nicht zu dem gewünschten Ergebnis, das ich gerne gehabt hätte. Dann zum Wiederholungsverbot: Ich habe jetzt gerade den Bericht und Antrag nochmals auf dieses Wort «Wiederholung» oder «wiederholen» durchgeschaut und es hat dann doch mehr als fünf Nennungen, wo dann eben auch punktuelle Wiederholungen gemacht werden aus der DSGVO. Und es wird meistens auch damit begründet, dass es dem komplexen System geschuldet ist und aus dem Zusammenspiel zwischen der DSGVO mit anderen Rechtsnormen. Es werden eben doch gewisse Sachen aus der DSGVO wiederholt, und das ist eben, da gebe ich der Regierung auch recht, dem komplexen System dieser ganzen Gesetzesmaterie geschuldet. Darum würde ich es wirklich auch sehr begrüssen, wenn wir das Wort Verwarnung in das Datenschutzgesetz aufnehmen. Ich glaube, dieses einzelne Wort, «Verwarnung», da kann uns auch Europa dann nicht den Vorwurf machen, dass wir hier ein ganzes Gesetz abgeschrieben haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zu dieser abschliessenden Aufzählung: Wir haben «jedenfalls» hineingeschrieben, weil wir ja nicht wissen, ob wir mit einem neuen Gesetz wieder eine neue Behörde oder Kommission schaffen. Dann ist es uns wichtig, dass die Materialien stimmen, dass nicht in den Materialien drinsteht, es sind heute diese 20 öffentlichen Stellen, und nachher kreieren Sie hier im Landtag mit einem neuen Gesetz eine neue Stelle und dann stimmen die Materialien nicht. Insbesondere die Juristen wissen, wie man mit diesem Wort «jedenfalls» umgeht. Wir haben eine Aufzählung gemacht, wie das in der 1. Lesung gewünscht wurde. Aber ich glaube - da sind Sie auch einig mit mir -, wir müssen schon schauen, dass die Materialien schlussendlich stimmen und dass man auf diese auch noch vertrauensvoll zurückgreifen kann in zehn Jahren, wenn Sie vielleicht zwei oder drei neue Behörden kreiert haben in diesem Hohen Haus. Aber das ist ein normaler Gesetzgebungsprozess. Mir ist einfach nochmals ein Anliegen, das zu sagen: Ich meine, die Mitarbeiter, die diese vielen Seiten schreiben, die machen unheimlich sorgfältige Arbeit und da feilt man um jedes Wort, ob man «jedenfalls» oder «abschliessend» hineinschreibt. Die bemühen sich unheimlich und ich finde auch, dass wir diesen heute einen Kranz winden können für diese Arbeit, die sie gemacht haben, weil sie wirklich viel gearbeitet haben und viele politische Diskussionen mitverfolgt haben, um schlussendlich diese Vorlage dem Landtag unterbreiten zu können. Ich möchte einfach davon Abstand nehmen, dass wir, wenn der Landtag eine abschliessende Aufzählung fordert, eine Aufzählung machen, aber dann davon absehen es «abschliessend» zu nennen, weil das eben nicht geschickt ist. Der Staatskalender, diesen machen wir jedes Jahr neu, und dieser ist massgebend, was öffentliche Behörden sind. Dieser kann sich also ändern. Darin finden Sie die verlässliche Aussage, was unter einem solchen öffentlichen Unternehmen zu verstehen ist. Dann, Herr Abg. Seger, Sie als Anwalt wissen, die Schengen-Richtlinien, das sind Richtlinien, hier gilt nicht das monistische System. Und wenn es Wiederholungen gibt, sind diese in Bezug auf die Schengen-Richtlinien. Ich werde mich, wenn Sie nochmals etwas sagen, nicht nochmals zu Wort melden. Wir müssen keinen Kampf miteinander führen, wer das jetzt besser weiss oder nicht. Sie können gern nochmals etwas sagen, aber ich werde mich zu dieser Wiederholung und zu diesem Wiederholungsverbot kein weiteres Mal äussern hier in diesem Hohen Haus. Ich glaube, das langweilt dann auch die Nicht-Juristen, wenn wir ständig über dieses Thema miteinander sprechen. Dann möchte ich Ihnen gerne noch einmal den Vorschlag des Rechtsdienstes vorlesen, dann kommen wir vielleicht auch in der Diskussion nochmals einen Schritt weiter. Der Vorschlag des Rechtsdienstes würde neu lauten - um vielleicht vorwegzunehmen, ich glaube, da habe ich vorhin, als ich ihn vorgelesen habe, einige irritierte Köpfe gesehen: Wir würden einen neuen Abs. 6 einfügen und den Abs. 6 zum Abs. 7 machen. Dann würde neu der Abs. 6 wie folgt lauten: «Die Datenschutzstelle wird den Katalog des Artikels 83 Absatz 2 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679 so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstössen wird die Datenschutzstelle im Einklang mit Artikel 58 der Verordnung (EU) 2016/976 von ihren Abhilfebefugnissen, insbesondere durch Verwarnen, Gebrauch machen.» Und dann wäre neu der heutige Abs. 6 der Abs. 7 und dann würde der Abs. 7 so lauten wie heute der Abs. 6.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte die Regierung das definitiv einbringen? Die Regierung kann immer Vorschläge einbringen und Ihre Vorlage abändern. Oder machen Sie das dem Landtag als Vorschlag, möchten aber eigentlich bei Ihrer ursprünglichen Fassung bleiben?Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke, Herr Präsident, nochmals für das Wort und für diese klärende Frage. Ich habe jetzt relativ lange und relativ vehement dafür gekämpft, dass wir diese Wiederholungen nicht machen. Meine Meinung ist ganz klar, dass wir das nicht so aufnehmen sollten. Aber auf der anderen Seite muss ich hören, was der Landtag will und was der Landtag sagt. Das ist ein Vorschlag, wenn Sie das drin haben wollen. Aber die Meinung der Regierung ist klar, diese Abänderung nicht vorzunehmen - ganz deutlich: nicht vorzunehmen. Das ist auch der Wunsch des Rechtsdienstes. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann müsste jemand konkret den Vorschlag machen, dass der von der Regierung vorgeschlagene neue Abs. 6 aufgenommen wird. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Besten Dank, der Justizministerin, für Ihre Ausführungen - auch für diesen Vorschlag. Ich habe ja eingangs beim Art. 40 das gesehen, dass man diese Verwarnungsmöglichkeit einführt. Deshalb möchte ich das aufgreifen und diesen neuen Abs. 6 als meinen Änderungsantrag oder als den übernommenen Änderungsantrag der Justizministerin aufnehmen und diesen entsprechend einbringen. Ich möchte mich aber auch dem Dank anschliessen, welchen die Justizministerin ausgesprochen hat, für alle die Personen, die an diesem Bericht und Antrag mitgearbeitet haben. Man hat sehr viele Fragen beantwortet, welche aufgeworfen wurden. Das waren wirklich viele. Ich war sehr zufrieden, als ich diesen Bericht und Antrag gelesen habe. Praktisch alle meine Fragen sind beantwortet worden, herzlichen Dank dafür. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Meine Feststellung ist, das zeigt eigentlich die heutige Diskussion deutlich, dass bei EWR-Übernahmen eine 1. und 2. Lesung eingeführt werden sollte. Vorrangig müsste der grüne Teil und nicht der durchwegs gut und blumig ausgestaltete weisse Teil durchgearbeitet werden, der von der Regierung erstellt wird. Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit, einzelne für unser Land nicht passende Passagen in den EU-Richtlinien oder -Verordnungen aufzuzeigen, die man nicht oder abgeändert übernehmen will. In der 2. Lesung könnte man dann definitiv festlegen, welche Artikel eins zu eins übernommen werden und welche nur in abgeänderter Form und welche gar nicht übernommen werden. Die Diskussion, die wir heute führen, müsste eigentlich vor der Übernahme stattfinden, da nach der Übernahme in der Praxis nichts mehr oder fast nichts mehr passend für unser Land machbar ist. Mit einer Übernahme, ohne explizit auf einzelne Detailbestimmungen einzugehen, wird der Gesetzgebungsprozess mehr oder weniger in die Hände eines Parlaments fernab von Liechtenstein gegeben. Hier wird ja nur noch das dann umgesetzt in unsere Form, wie das bei uns üblich ist. Aber wir können eigentlich gar nichts mehr machen. Sobald die Übernahme getätigt ist, ist eigentlich alles festgelegt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Frau Regierungsrätin und Ihren im Hintergrund tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechtsdienstes für diesen Vorschlag. Ich werde diesen Vorschlag ebenfalls unterstützen und da der Abg. Rehak diesen als Antrag übernommen hat, ist es meinerseits nicht notwendig, einen Antrag zu stellen, und werde den Antrag des Abg. Rehak somit unterstützen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde Ihren formulierten Vorschlag ebenfalls unterstützen, Frau Justizministerin, der jetzt vom Abg. Rehak eingebracht wird, und möchte mich ebenfalls bei allen Personen recht herzlich bedanken, die bei der Erarbeitung dieses Berichts und Antrags involviert waren. Es ist wirklich ein sehr guter Bericht, es wurde fast zu allen meinen gestellten Fragen Stellung genommen. Das finde ich wirklich sehr, sehr gut. Die Kritik ging einfach dahingehend, dass in dem Sinn meines Erachtens die Intention oder die Stossrichtung vor allem in Bezug auf die Verwarnung nicht aufgenommen wurde. Aber inhaltlich, sonst, halte ich es wirklich für einen sehr, sehr guten Bericht. Und ich werde eben den Antrag des Abg. Rehak unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich diesen Dankesworten anschliessen, weil es wirklich eine enorme Arbeit ist, die hier im Hintergrund gemacht wurde, vor allem im Vorfeld der 1. Lesung, zwischen der 1. Lesung und der jetzigen, 2. Lesung. Und wenn ich hier jetzt irgendwelche kritischen Worte gesagt habe, dann ist es bitte nicht als destruktive Kritik, sondern als konstruktive Kritik zu verstehen. Aber ich achte und ich schätze die Arbeit, die hier im Hintergrund gemacht wurde, vor allem auch in dieser kurzen Zeit, sehr. Da möchte ich wirklich ausdrücklich meinen Dank auch bei den entsprechenden Personen angekommen wissen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht noch eine Replik zu Ihnen, Herr Abg. Vogt. Wir haben es nicht aufgenommen, weil es nicht EWR-konform ist. Und ich glaube, der Hohe Landtag erwartet von mir als Justizministerin und vor allem von der Regierung, dass wir Ihnen EWR-konforme Vorlagen vorlegen. Wir haben das auch ausgeführt in der Stellungnahme. Die österreichische Vorlage, auch mit diesem Änderungsantrag, an den wir uns anlehnen: Hier hat Österreich, die Regierung, ein Schreiben der EU-Kommission bekommen, dass es nicht EWR-rechtlich korrekt ist, und sie wurden abgemahnt. Wir haben Ihnen diesen Vorschlag jetzt unterbreitet. Mir ist wichtig, dass Sie wissen, dass es nicht EWR-konform ist. Wir haben es Ihnen deshalb auch nicht unterbreitet. Jetzt liegt der Vorschlag auf dem Tisch und ich glaube, das ist die Kompetenz dieses Hohen Hauses, darüber zu entscheiden, ob Sie das möchten oder ob Sie das nicht möchten. Ich glaube auch nicht, dass ich dazu jetzt nochmals allzu viel sagen muss. Das Schreiben übrigens, das die EU-Kommission geschickt hat, ist, glaube ich, auch verlinkt auf der Webseite. Das können Sie sich selber auch anschauen. Dann noch einfach eine ganz kurze Replik zu Ihnen, Herr Abg. Herbert Elkuch. Ich möchte jetzt nicht ganz vertieft eintauchen in die Diskussion der Übernahme von verschiedenen Rechtsakten. Aber was sich, glaube ich, schon zu sagen lohnt: Wir haben hier eine EWR-Kommission des Landtags und diese prüft jeden einzelnen Rechtsakt, bevor dieser übernommen wird. Also diese Kommission gibt es und diese macht hervorragende und sehr viel Arbeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Ja, bezüglich der EWR-Kompatibilität, das werden wir dann in Zukunft sehen, ob diese Lösung, die wir hier hoffentlich in ein paar Minuten beschliessen, EWR-konform ist oder nicht. Jedenfalls ist es so, dass die Richtlinie die Möglichkeit der Verwarnung vorsieht und diese beschliessen wir allenfalls so im Gesetz. Ich denke, falls wir das so beschliessen, wäre das ein sehr gutes Zeichen für unsere Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die redlich heute versuchen, in Vereinen, in kleinen Unternehmen, diese Richtlinie so umzusetzen, die Stunden daran sind, um Checklisten zu erstellen, um Einwilligungserklärungen zu erstellen, dass diese Personen wissen, auch falls sie irgendeinen Fehler gemacht haben, dass sie nicht gleich bestraft werden, sondern dass sie zuerst verwarnt werden und erst, falls der Verstoss gröber ist oder ein vorsätzlicher Verstoss vorliegt, dann allenfalls eine Geldbusse zu erwarten ist. Aber ich denke, das muss heute die Botschaft sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich sehe den Verstoss jetzt auch nicht wirklich. Denn Geldbussen können anstelle von Massnahmen gemäss Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe a bis h und i verhängt werden. Das steht eindeutig so im Artikel 83. Das ist eine Oder-Bestimmung, von dem her sehe ich keine Probleme. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe jetzt den ganz konkreten Antrag des Abg. Thomas Rehak vorliegen, der vorschlägt, den von der Regierung formulierten neuen Abs. 6 zu übernehmen. Im Laufe der Diskussion, die jetzt schon mehr als eine Stunde dauert, zu Art. 40 wurden aber weitere Anträge zumindest angekündigt oder gestellt. Und ich bitte Sie, diese nochmals zu wiederholen, falls weitere Anträge noch aktuell sind.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mein erster Antrag betrifft den Abs. 5, kommt also rein von der Chronologie her zu Beginn. Dort möchte ich beim zweiten Satz eine Muss-Bestimmung einführen, dass der ganze Abs. 5 dann heisst: «Die Verantwortlichkeit der juristischen Person für die Anlasstat und die Strafbarkeit der in Abs. 3 genannten Personen oder von Mitarbeitern nach Abs. 4 wegen derselben Tat schliessen einander nicht aus. Die Datenschutzstelle muss von der Bestrafung einer natürlichen Person absehen, wenn für denselben Verstoss bereits eine Busse gegen die juristische Person verhängt», ich würde das hier in die Vergangenheit setzen, «wurde und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung entgegenstehen.» Wie bereits zuvor schon begründet, bin ich der Ansicht, dass man für ein und dieselbe Anlasstat nicht mehrere Personen, juristische wie natürliche, bestrafen sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Und den Antrag zu Art. 6, halten Sie den aufrecht, Herr Abg. Alexander Batliner? Beziehungsweise neu Art. 7?Stv. Abg. Alexander Batliner
Das wäre dann neu der Abs. 7, ich beantrage, diesen Abs. 7, sollte der Antrag des Abg. Rehak eine Mehrheit finden, ersatzlos zu streichen. Und sollte dieser Antrag auf Streichung dieses Absatzes keine Mehrheit finden, werde ich einen Abänderungsantrag stellen, der dann lautet: «Gegen Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Vereine nach Art. 246 des Personen- und Gesellschaftsrechts, welche im Handelsregister eingetragen sind, werden keine Bussen verhängt.» Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Für den Abs. 7 habe ich dann am Schluss, wenn das auch nicht durchgehen würde, hätte ich ebenfalls einen Antrag. Ich weiss, das wird jetzt wieder kompliziert. Und zwar betrifft das die öffentlichen Stellen. Die Frau Justizministerin hat den Vorschlag gemacht: «Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen, soweit sie hoheitlich tätig sind, werden keine Bussen verhängt.» Ich frage mich, «hoheitlich tätig», wir hatten hier schon Voten, die hier gesagt haben: Es sind ja auch nicht alle Amtsstellen und so weiter. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man sagt: «soweit sie nicht am Wettbewerb teilnehmen». Denn dann hätten wir die gleichen Bestimmungen wie auf Seite 86, wie das in Deutschland geregelt ist. Das wäre auch noch eine Möglichkeit. Aber vielleicht kann die Frau Justizministerin etwas dazu sagen, ob wir an Ihrer Formulierung festhalten sollen: «... öffentlichen Stellen, soweit sie hoheitlich tätig sind», oder ob man eher auf eine Formulierung geht: «... welche nicht am Wettbewerb teilnehmen». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wollen Sie dazu unverzüglich Stellung nehmen, Frau Regierungsrätin Frick?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Formulierung «hoheitlich» kommt vom Rechtsdienst, aber sie hat natürlich einen komplett anderen Zweck als «am Wettbewerb teilnehmen». Am Wettbewerb teilnehmen ist viel umfassender als die hoheitliche Tätigkeit. Also da haben wir eine komplette Veränderung des Inhaltes. Wenn Sie etwas hineinformulieren möchten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Formulierung vom Rechtsdienst, die dann auch diese Verbindung mit dem Art. 3 herstellt, spiegeln würden.
Dann möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass die Abänderung im Abs. 5 von «kann» auf «muss» ebenfalls nicht DSGVO-konform wäre. Aber auch hier, ich glaube, muss der Landtag entscheiden. Ehrlich gesagt, wenn ich den Artikel lese, macht er für mich inhaltlich auch keinen Sinn mehr, wenn «muss» dort steht. Dann macht der restliche Teilsatz eigentlich nicht mehr sehr viel Sinn. Aber ich denke, auch hier entscheiden Sie. Ich bekomme jetzt gerade nochmals eine E-Mail vom Rechtsdienst. Ich werde diese lesen und mich dann gerne noch einmal zu Wort melden. Landtagspräsident Albert Frick
Dann unterbreche ich lieber ganz kurz, wenn es um den Art. 5 geht, weil das jetzt die Abstimmung wäre, die ich jetzt vornehmen müsste. Aber wenn es noch einen hilfreichen Hinweis gibt, wollten wir etwas zuwarten. Regierungsrätin Aurelia Frick
Jetzt komme ich zu dem, was ich bereits ausgeführt habe. Der erste Satz in Abs. 5 ist ebenfalls mitzulesen. Der macht dann nämlich keinen Sinn mehr, wenn man aus «kann» ein «muss» macht. Die Verantwortlichkeit einer juristischen Person schliesst die Verantwortlichkeit der natürlichen Person nicht aus. Dies wird auch im Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren so gehandhabt. Ich habe Ihnen vorhin schon den Artikel aus dem UCITS-Gesetz herauszitiert, das kennen wir in anderen Gesetzen. Die Antwort von den Juristen im Hintergrund entspricht meiner Antwort, dass es dann inhaltlich keinen Sinn mehr macht, weil man den ersten Satz mitlesen muss. Wenn man von dieser Kann- zu einer Muss-Bestimmung kommt, dann macht es keinen Sinn mehr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Dann eine Frage, Frau Regierungsrätin, wie muss ich den ersten Satz formulieren, dass es mit einer Muss-Bestimmung Sinn macht? Muss ich einfach das Wort «nicht» streichen? Dann würde es heissen: «schliessen einander aus». Das zum ersten. Und beim zweiten habe ich bei der Stellung des Antrags, sollte der Absatz neu 7, die Streichung, keine Mehrheit finden, einen Einschub des neuen Artikels vergessen. Es müsste dann richtig heissen: «Gegen Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Vereine nach Art. 246 ff. des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen ...» Das habe ich vorhin vergessen zu erwähnen, damit es auch analog zu meinem gestrigen Antrag ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich werde Sie dann bitten, das nochmals genau zu wiederholen, wenn wir zur Abstimmung kommen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Also jetzt einfach aus dem Stegreif einfach eine neue Formulierung machen, nein, das kann ich definitiv nicht. Das kann auch der Rechtsdienst, glaube ich, auf die Schnelle jetzt einfach nicht. Aber vielleicht nützt es nochmals, wenn Sie den Abs. 5 genau lesen. Die Umwandlung, so wie Sie sie vorgeschlagen haben, Herr Abg. Batliner, würde bedeuten, dass die natürliche Person in allen Fällen straffrei ausgehen würde, auch wenn der eigentliche Verstoss der natürlichen Person zuzurechnen wäre. Das ist nicht der Sinn des Gesetzgebers und auch nicht von uns. Also auch, wenn der Verstoss der natürlichen Person zuzuordnen wäre, auch dann wäre sie straffrei. Und zu dieser Strafe von juristischen Personen und natürlichen Personen habe ich in meinen letzten Voten bereits Ausführungen gemacht. Wir kennen das aus anderen Gesetzen, das ist völlig normal, dass das so gehandhabt wird. Ich zitiere nochmals dieses UCITS-Gesetz, den Art. 143a Abs. 6 aus diesem Gesetz, den wir herbeigezogen haben. Dann nochmals zur Befreiung dieser Vereine: Wir können die Vereine zwar schon ausnehmen von den Bussen, aber gebüsst werden sie dann trotzdem, weil die DSGVO trotzdem gilt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Batliner, darf ich Sie bitten, zu Abs. 5 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten oder ob Sie ihn umformulieren wollen. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Was den Abs. 5 betrifft: Ähnliche Situation wie gestern, um hier nicht zu viel Rechtsunsicherheit zu schaffen, werde ich keine Muss-Bestimmung beantragen, sondern eine Sollte-Formulierung. «Sollte» ist doch eher eine Wunschvorstellung an die Datenschutzstelle als das «kann». Zumindest für mich als Kompromiss zwischen «kann» und «muss» wäre «sollte» eine mögliche Variante. Dann würde der Abs. 5 heissen: «Die Verantwortlichkeit der juristischen Person für die Anlasstat und die Strafbarkeit der in Abs. 3 genannten Personen oder von Mitarbeitern nach Abs. 4 wegen derselben Tat schliessen einander nicht aus. Die Datenschutzstelle sollte von der Bestrafung einer natürlichen Person absehen, wenn für denselben Verstoss bereits eine Busse gegen die juristische Person verhängt wird und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem Absehen von der Bestrafung entgegenstehen.» Mit der Sollte-Variante ist ja die Datenschutzstelle immer noch frei, dementsprechend zu handeln, wie sie will. Aber ein Wunsch ist doch formuliert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, ich werde ihn dann nicht mehr wiederholen lassen. Aber es gibt noch Wortmeldungen dazu.Stv. Abg. Helen Konzett
Nur ein kurzes Votum von meiner Seite: Es geht zwar schon auf Mittag zu, aber mir kommt einfach vor, hier wird munter gekocht. Zutaten werden gemischt, es wird wieder umgerührt und ich glaube, dieses Mittagessen würde uns nicht schmecken, wenn wir hier so weiter verfahren. Was hier im Moment passiert, jeder hat einfach noch munter neue Textvorschläge, ich denke, damit werden wir der Sache einfach nicht mehr gerecht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich sitze hier etwas an exponierter Stelle, von rechts und links. Sie, Frau Abg. Helen Konzett, haben gesagt, jetzt wird munter gekocht. Ja, ich ernte da zwischendurch gelegentlich auch einmal heftiges Kopfschütteln und Zwischenrufe, mit denen muss man als Politiker umgehen. Ich möchte nur nicht, dass Sachen unwidersprochen im Raum stehen bleiben. Ich habe so grosses Kopfschütteln und Zwischenrufe geerntet, als ich gesagt habe, dass wir die Vereine nicht einfach so ausnehmen können. Wir können sie nicht schützen, indem wir sie rausnehmen. Lesen Sie bitte den Artikel 83 Absatz 7 der DSGVO. Dort steht eben lediglich die Möglichkeit, dass wir die Behörden und öffentlichen Stellen ausnehmen können. Die Vereine kann man aus der DSGVO schlicht und einfach nicht ausnehmen. Sie können darüber beschliessen, dass Sie sie rausnehmen möchten in diesem Gesetz. Es nützt unseren Vereinen nichts. Wir machen einfach ein Gesetz, das ein Durcheinander bewirkt. Das ist jetzt einfach einmal so, und da können Sie so viel Zwischenrufe machen, wie Sie möchten, und so viel Kopfschütteln, wie Sie möchten, es ist so. Und ich kann das heute nicht ändern. Da können wir bis heute Abend um zwölf Uhr diskutieren. Ich kann und werde es auch nicht ändern, weil die Fakten so auf dem Tisch liegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das erlaubt wieder einmal die Bemerkung, dass Kopfschütteln und Zwischenrufe dieses Hohen Hauses nicht würdig sind und wir sollten uns dies auch nicht zur Gewohnheit machen. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Frau Justizministerin, ich kann Sie so beruhigen, dass wir mit dieser Bestimmung, vor allem mit dem Abs. 2, meines Erachtens sowieso eine verfassungswidrige Bestimmung produzieren. Denn diese Gesetzesbestimmung ist meines Erachtens weit zu unbestimmt und würde vor dem Staatsgerichtshof ohnehin nicht standhalten. Denn wenn man sich die Strafbestimmungen dann näher anschaut von diesem Artikel 83 Absatz 4, ist einem in keinster Weise klar, was überhaupt hier bestraft werden soll. Hier steht dann beispielsweise, nehmen wir jetzt einmal den Verstoss gegen den Art. 40 Abs. 2 Bst. a, der macht einen Verweis auf Artikel 83 Absatz 4. Der Artikel 83 Absatz 4 verweist sodann auf die Artikel 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43. Also im Grunde weiss kein Mensch, welches hier tatsächlich strafbare Handlungen sind. Meines Erachtens hält dies nie und nimmer einem Bestimmtheitsgebot stand. Von dem her, ist es eigentlich auch fast irrelevant, ob noch weitere Bestimmungen dazukommen oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Jetzt fehlen mir ein bisschen die Worte. Aber ich versuche, es jetzt einfach noch einmal zu sagen. Die Vorlage ist vom Rechtsdienst geprüft und vor allem die Juristen hier in diesem Hohen Haus sind es gewohnt, Gesetze nebeneinander zu lesen und mit Querverweisen zu lesen. Das bin ich mir gewohnt, das lernt man im Studium, das lernt man an seinem Arbeitsplatz, wenn man als Anwalt tätig ist. Das ist nicht nur bei uns und auch nicht nur in der vorliegenden Gesetzgebung so, sondern da haben wir ganz viele Gesetze, die man parallel lesen muss, vor allem auch, bei denen man mit Querverweisen umgehen muss. Da haben wir heute wirklich nichts Neues erfunden. Vor allem die Juristen sind sich gewohnt, mit solchen Sachen umzugehen. Dann nochmals zu dieser Verfassungsunüblichkeit - nein, ich habe nicht gesagt, Sie seien kein Jurist. Sondern ich habe gesagt - Sie sehen, hier drin wird munter gekocht, auch für die Zuhörer draussen -, wir sind uns alle gewohnt, parallel und mit Querverweisen zu lesen, und das ist nichts Unübliches, was wir hier vorliegend haben. Dann nochmals zu dieser Unbestimmtheit der Busse: Bei Strafbestimmungen ist es üblich, dass das Strafmass in einem Bussenrahmen festgelegt wird. Das ist auch in der Finanzgesetzgebung so geregelt. Das ist nicht Neues in diesem Gesetz. Wir kennen das aus anderen Gesetzen. Der Bussenrahmen wird in Artikel 83 Absatz 2 DSGVO konkretisiert. Und ich sage es jetzt noch einmal: Wir müssen diese Artikel und Bestimmungen nebeneinander lesen. Das heisst, der Art. 40 muss immer in Verbindung mit dem Artikel 83 Absatz 2 der DSGVO gelesen werden. Ich glaube, ich werde mich jetzt auch nicht mehr zu Wort melden, die Argumente sind ausgetauscht. Mir ist es wichtig, dass nirgends hängenbleibt, wir hätten eine nicht verfassungskonforme Vorlage vor uns. Die Vorlage ist geprüft, sie ist verfassungskonform.Landtagspräsident Albert Frick
Damit können wir zu den Abstimmungen schreiten. Wir stimmen zuerst über den Abs. 5 ab. Ein Antrag des stv. Abg. Alexander Batliner, der beantragt, das Wort «kann» durch «sollte» zu ersetzen. Wer damit einverstanden ist, möge die Stimme abgeben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht stattgegeben.Dann kommen wir zum neuen Abs. 6. gemäss Vorschlag der Regierung, der zu übernehmen wäre. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Abs. 6 hier neu eingefügt wird, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben.Dann kommen wir zum Antrag des stv. Abg. Alexander Batliner, den neuen Abs. 7, den vormaligen Abs. 6, ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 8 Stimmen nicht stattgegeben.Es gibt weitere Anträge zu Abs. 7. Den Antrag des Abg. Thomas Rehak, der lauten würde: «Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen, soweit sie hoheitlich tätig sind, werden keine Bussen verhängt.»Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur noch die konkrete Formulierung meines Abänderungsantrages des neuen Abs. 7. «Gegen Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Vereine nach Art. 246 ff. des Per-sonen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen, werden keine Bussen verhängt.»Landtagspräsident Albert Frick
Das ist für mich jetzt nicht sehr gut nachvollziehbar, welcher Antrag sich weiter von der Regierungsvorlage entfernt. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich würde beliebt machen, dass wir dann gleich vorgehen wie gestern. Dass wir zuerst «Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen», dann kommt mein Einschub «soweit sie hoheitlich tätig sind», nur bis hierhin. Und dann könnte man darüber abstimmen, ob der Zwischensatz des stv. Abg. Batliner noch eingefügt werden kann. Dann hätten wir das vielleicht richtig gemacht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Das scheint mir ein gangbarer Vorschlag zu sein, wenn kein Widerspruch erfolgt. Wer damit einverstanden ist, dem Antrag des Abg. Rehak, ohne den erwähnten Einschub vorerst, zuzustimmen, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen nicht zugestimmt.Somit werden wir nun exklusiv über den Antrag des stv. Abg. Alexander Batliner verfügen und ich bitte Sie, ihn nochmals zu wiederholen, damit wirklich kein Missverständnis entsteht. Stv. Abg. Alexander Batliner
«Gegen Behörden, sonstige öffentliche Stellen und Vereine nach Art. 246 ff. des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), welche im Handelsregister eingetragen sind und weniger als 500 Mitglieder zählen, werden keine Bussen verhängt.»Landtagspräsident Albert Frick
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht zugestimmt.Wir stimmen jetzt über Art. 40 ab, unter Berücksichtigung des neu eingeschobenen Art. 6. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 13:45 Uhr.Mittagspause (12:20 von bis 13:45 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit der 2. Lesung des Datenschutzgesetzes fort. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich wollte Sie nur darauf verweisen, dass auf Seite 339 im obersten Satz die Formulierung «einfache Sprache» verwendet wird. Nach der Stilistik und Germanistik ist das ein sehr eng befasster Begriff, der ganz klare Vorgaben macht in Bezug auf Satzstellung, Lexik, Semantik. Mir hätte es hier besser gefallen, wenn man von einer «einfachen Formulierung» gesprochen hätte. Denn «einfache Sprache», da gibt es einschlägige Literatur dazu, was dies überhaupt ist. Landtagspräsident Albert Frick
In welchem Absatz?Stv. Abg. Alexander Batliner
Art. 51 Abs. 2, auf Seite 339, erste Zeile.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, die Wortfolge hier so zu belassen, wie sie steht. Eine «Formulierung» und eine «Sprache» sind zwei unterschiedliche Dinge. Auch dieser Absatz wurde vom Rechtsdienst geprüft und wahrscheinlich auch übernommen aus dem deutschen Gesetz, das ich diesbezüglich jetzt nicht hier geprüft habe. Aber ich möchte Ihnen ans Herz legen, die Formulierung so zu belassen, wie sie die Regierung vorgeschlagen hat und wie sie auch vom Rechtsdienst geprüft wurde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über Art. 51. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiterArt. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, ich hätte eine Frage zum Bst. b: Kommt das nicht einer Vorverurteilung gleich?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke für das Wort. Ich lese kurz den Artikel. Nein, das kommt keiner Vorverurteilung gleich, weil man nur unter diesen folgenden Kategorien zu unterscheiden hat. Es heisst ja nur, es ist zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu unterscheiden. Und eine Kategorie ist, dass es Menschen gibt, bei denen begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begehen. Das ist keine Vorverurteilung, sondern es ist eine Kategorieeinteilung. Das ist keine Vorverurteilung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über Art. 71.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch hierzu eine Frage: Die Abs. 4 und 5 - irgendwie beissen sich die beiden. Was ist, wenn die Datenschutzstelle ein Protokoll verlangt, das per Ende Jahr bereits gelöscht wurde? Auf der einen Seite wird verlangt: «Die Protokolldaten sind am Ende des auf deren Generierung folgenden Jahres zu löschen.» Aber: «... die Protokolle der Datenschutzstelle auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.» Was ist, wenn die Datenschutzstelle ein Protokoll verlangt, das eigentlich schon gelöscht wurde? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dann kann sie es nicht zur Verfügung stellen, wenn es schon gelöscht wurde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 75 ab.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Datenschutzgesetz unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt.Für die weiteren Vorlagen haben wir Lesung durch Gesetzesaufruf beschlossen. Wir können mit der Lesung der nächsten Vorlage beginnen.Das Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer der Vorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Art. 82 Sachüberschrift und Einleitungssatz - «Verarbeitung personenbezogener Daten». Wir befinden uns hier beim Arbeitslosenversicherungsgesetz. Für mich ist nicht logisch, weshalb man politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten und so weiter in Bezug auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz sammeln soll. Deshalb möchte ich diesen Einschub eigentlich löschen. Dann würde der Art. 82 heissen: «Die mit der Durchführung, Kontrolle oder Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betrauten Organe dürfen personenbezogene Daten, einschliesslich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, verarbeiten oder verarbeiten lassen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist, insbesondere um:» Für mich ist es nicht schlüssig, wieso man auf der Ebene Arbeitslosenversicherungsgesetz Daten zu politischen Meinungen sammeln kann und zu religiösen Überzeugungen. Das hat für mich bei diesem Gesetz überhaupt keine Bewandtnis. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich möchte vielleicht vorabschicken, dass jedes Regierungsmitglied das in seine Zuständigkeit fallende Spezialgesetz vertritt heute in diesem Hohen Haus, wenn es um diese Spezialgesetze geht, die wir heute in der 2. Lesung behandeln. Was ich Ihnen übergeordnet sagen kann, ist, falls eine Notwendigkeit besteht, eine Grundlage explizit in den einzelnen Spezialgesetzen zu schaffen, dann wurde das so vorgenommen, in Absprache mit den jeweilig zuständigen Stellen. Das wurde übrigens auch auf den Seiten 174 ff. detailliert erläutert, wo und warum man das in welchem Bezug gemacht hat. Ich bitte Sie, vielleicht diese Seiten 174 ff. zu lesen und zurate zu ziehen, wenn Sie jetzt über diesen vorliegenden Antrag entscheiden. In den meisten Nebengesetzen wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, in der festgehalten wurde, dass die zuständigen Stellen gewisse Daten, eben im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, verarbeiten dürfen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen wurde auch geprüft, ob auch die Verarbeitung von besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten und von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und strafrechtliche Straftaten notwendig ist. Und wie gesagt, falls eine Notwendigkeit besteht, wurde dies explizit festgehalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann zu dem Antrag schon noch etwas sagen. Vorne ist ja ausgeführt, warum das sinnvoll ist. Wichtig ist, was hier neu hineingekommen ist. Auf der Seite 384: «soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist», das ist dann die Einschränkung, die es dann notwendig macht. Insofern ist eine Streichung der Punkte eben nicht angezeigt, wie es vorne auch beschrieben ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Alexander Batliner, halten Sie an Ihrem Antrag fest? Stv. Abg. Alexander Batliner
Ja, ich halte am Antrag fest.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer dem Antrag des Abg. Alexander Batliner zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen nicht stattgegeben. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gasmarktgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Teilzeitnutzungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Teilzeitnutzungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Konsumkreditgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Konsumkreditgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Dienstleistungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Dienstleistungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Geldspielgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Vizeregierungschef, könnten Sie mir bitte erklären, wieso eine Spielbank Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen, sammeln darf? Ich sehe hier überhaupt keinen Zusammenhang und kann Ihre Argumentation auf Seite 184 des Berichts eigentlich auch nicht teilen. Dann schreiben Sie ja selbst, auf der Seite 184/185: «Die WHO anerkennt Spiel- und Wettsucht als Krankheit.» Das kann ich nachvollziehen. Nur, für mich ist damit noch nicht schlüssig, dass eine Spielbank alle Gesundheitsdaten sammeln darf. Deshalb würde ich gerne beantragen, dass bei Art. 26 Abs. 1 Bst. c ergänzt wird: «Gesundheitsdaten, jedoch nur sofern sie sich auf Spiel- und Wettsucht beschränken». Wenn die WHO schon explizit Spiel- und Wettsucht als Krankheit betitelt, könnte man auch die Sammlung von Gesundheitsdaten bewusst auf diese Krankheit reduzieren. Sollte das eine Mehrheit finden, wäre in der Folge Art. 82a gleichlautend anzupassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sie haben gesagt, Sie können das nicht nachvollziehen. Sie müssten mir vielleicht sagen, was genau Sie nicht nachvollziehen können auf der Seite 184/185. Für mich war die Ausführung eigentlich so weit klar. Die Einschränkung auf die Gesundheitsbilder, die Sie jetzt beschrieben haben, macht allenfalls inhaltlich Sinn. Sie sind natürlich aber auch erfasst, so wie wir es jetzt beschrieben haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich verstehe Ihre Argumentation zum Bst. a nicht: «Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen», dass diese von einer Spielbank gesammelt werden dürfen, wie Sie auf Seite 184 auf der zweiten Zeile dies begründen, weshalb dies in das Gesetz aufgenommen wurde. Ich beantrage hiermit, Art. 26 Abs. 1 Bst. c zu ergänzen: «Gesundheitsdaten,» und dann der Einschub, «jedoch nur, soweit sie sich auf Spiel- und Wettsucht beschränken». Und in der Folge den Art. 82a Abs. 1 Bst. c: «Gesundheitsdaten, jedoch nur soweit sich auf Spiel- und Wettsucht beschränken». Und dann beantrage ich bei beiden Artikeln, also Art. 26 Abs. 1 den Bst. a ersatzlos zu löschen, dasselbe bei Art. 82a Abs. 1 Bst. a ebenfalls. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zu den Gesundheitsdaten vielleicht nochmals: Die Einschränkung, die Sie hier vorschlagen, ergibt sich bereits aus dem Gesetz, da es ja eben heisst: «Soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist ...» Insofern ist das nicht notwendig. Sie haben jetzt nochmals darauf angesprochen, dass Sie das nicht nachvollziehen können wegen der politischen Meinungen. Ich weiss nach wie vor nicht, was man auf Seite 184 nicht nachvollziehen kann. Es wird da ja ausgeführt: «Eine politische Tätigkeit umfasst somit insbesondere auch die Wahrnehmung öffentlicher Ämter, weil damit in der Regel ein gewisser Einfluss verbunden ist.» Insofern glaube ich, sind die Formulierungen, wenigstens die Sätze, verständlich, man kann aber die Meinung natürlich nicht teilen, das geht schon. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, die Ausführung im Gesetzestext unter Bst. a geht eben nicht um politische Tätigkeiten, sondern Meinungen. Und es ist ein Unterschied, ob ich ein politisches Amt innehabe und das bekannt ist, oder welche Meinung ich zu einem politischen Thema vertrete. Da im Gesetzestext von Meinungen die Rede ist, hat das nichts mit Aufgaben zu tun, die ich, in welcher Form auch immer, als Amt oder als politische Tätigkeit übernommen habe. Mir geht es eigentlich um das Wort Meinungen. Für mich hat eine Spielbank keine Daten zu führen zu politischen Meinungen, die ich habe. Deshalb werde ich, sollten Sie mit Ihrer Wortmeldung, die Sie jetzt angekündigt haben, mich nicht wirklich vom Gegenteil überzeugen, betreffend die Streichung von Bst. a den Antrag stehen lassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte Sie jetzt nicht von Ihrer Meinung, weder von der politischen noch von der zu diesem Artikel abbringen. Ich möchte auch vermeiden, dass wir hier nochmals den ganzen Bericht und Antrag vorlesen. Es wird ausgeführt, dass gemäss Art. 9 Abs. 1 der DSGVO eben «politische Meinung» breit auszulegen ist. Insofern glaube ich, dass alles, was dazu zu sagen ist, geschrieben ist und der Antrag dann eben so wahrscheinlich von Ihnen gestellt wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können abstimmen. Der stv. Abg. Alexander Batliner beantragt, bei Art. 26 Abs. 1 den Bst. a ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben. Des Weiteren beantragt er bei Art. 26 Abs. 1 Bst. c den Zusatz, den Sie gehört haben. Wollen Sie ihn wiederholen?Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, ich kann ihn nochmals wiederholen. Dann würde Bst. c, der jetzt natürlich neu zum Bst. b wird - da wir den a gestrichen haben - lauten: «Gesundheitsdaten, jedoch nur soweit sie sich auf Spiel- und Wettsucht beschränken». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zu Art. 82. Können Sie Ihren Antrag zu Art. 82 nochmals wiederholen, Herr stv. Abg. Alexander Batliner?Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank. Um formell richtig vorzugehen, müssen natürlich die beiden genehmigten Abänderungsanträge auch im Art. 82a umgesetzt werden. Das bedeutet, Abs. 1 Bst. a ersatzlos zu löschen und beim Abs. 1 Bst. c wieder den Einschub zu machen: «Gesundheitsdaten, jedoch nur soweit sie sich auf Spiel- und Wettsucht beschränken». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über die beiden Anträge getrennt abstimmen. Wer mit dem Antrag zu Bst. a einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 16 Stimmen stattgegeben. Wir stimmen über den Antrag zu Bst. c ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Stimmen zugestimmt. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Geldspielgesetz? Das ist nicht der Fall. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Art. 46a: In sehr vielen Spezialgesetzen möchte die Regierung die Gesundheitsdaten sammeln. Und hier, wo es um das Personenbeförderungsgesetz geht, wo Personen Personen befördern, sollen die Gesundheitsdaten auf einmal keine Relevanz haben. Deshalb habe ich mir zumindest Gedanken darüber gemacht, ob man hier in Art. 46a nicht die Gesundheitsdaten einfügen sollte. Denn ich erachte das schon noch als relevant, ob bei irgendwelchen Buschauffeuren oder Ähnlichen, die Personen befördern, zumindest der Arbeitgeber weiss, ob diese Person auch gesund ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie führen aus, dass wir diese Daten sammeln wollen. Das ist natürlich nicht so, sondern wir versuchen, hier eine Lösung zu finden, damit eben gearbeitet werden kann. Und nein, hier braucht es die Gesundheitsdaten nicht, sonst wäre es ja entsprechend eingeflossen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des FIU-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des FIU-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Pensionsfondsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Pensionsfondsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Art. 14: Ich stelle einen Antrag zur Abänderung und Ergänzung des Art. 14 Abs. 4 Bankengesetz, der wie folgt lauten soll: «Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 geht den Rechten und Pflichten nach Art. 14, 15 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 vor. Für deren Ausübung ist das Vertragsverhältnis massgebend.» Begründung: Hintergrund des gegenständlichen Antrags ist der sehr weite Begriff der betroffenen Person nach DSGVO und das bis anhin nicht hinreichend geklärte Verhältnis der Betroffenenrechte nach der DSGVO zum Bankgeheimnis im Falle dritter Personen, insbesondere wirtschaftlich Berechtigter, die in keinem unmittelbaren Vertragsverhältnis zur Bank stehen. Nach der DSGVO kann die betroffene Person gegenüber jedem Verantwortlichen, der Daten verarbeitet, seine Rechte aus der DSGVO wahrnehmen. Ein wirtschaftlich Berechtigter könnte also insbesondere von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch machen, welches die Bank aufgrund von Art. 14 Bankengesetz, der eine Information oder Auskunft an Dritte untersagt, nicht erfüllen kann. Dritte können ihre Rechte nach der DSGVO über den Vertragspartner geltend machen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine explizite Regelung in Art. 14 Bankengesetz notwendig, damit diese Bestimmung im Verhältnis zur DSGVO gleichrangig neben anderen Spezialgesetzen, wie beispielsweise das AIA-Gesetz oder FATCA-Gesetz, als Spezialnorm gilt. Eine Regelung auf gesetzlicher Stufe ist für den Bankensektor von grundlegender Bedeutung.Ich bin mir bewusst, dass dieser Abänderungsantrag grundsätzlich zu spät eingereicht wird. Überraschend kommt er jedoch nicht. Der Abg. Manfred Kaufmann hat im Juni-Landtag einen entsprechenden Antrag bereits vorgebracht. Art. 14 Abs. 4 Bankengesetz wurde von der Regierung jedoch nicht für die vorliegende Stellungnahme ergänzt und auch nicht in der Gesetzesvorlage angefügt. Da ich für das Rechtsanwaltsgesetz fristwahrend einen praktisch gleichlautenden Antrag eingereicht habe und auch für die Treuhänder noch eine entsprechende Änderung vorliegt, ersuche ich Sie, diesen verspäteten Änderungsantrag zu entschuldigen, aber dennoch zu unterstützen. Es ist nämlich offensichtlich, dass die Unsicherheit bezüglich des Bankgeheimnisses, des Treuhändergeheimnisses und des Rechtanwaltsgeheimnisses mit der vorliegenden Stellungnahme nicht ausgeräumt werden konnten. Vielmehr besteht ohne Annahme dieser Abänderungsanträge die Gefahr, dass diese Geheimnisse eine Lücke erfahren. Aus genereller Vorsicht, aber auch aus anwaltlicher Vorsicht ist es mir lieber, dass diese wichtigen Geheimnisse doppelt gesichert werden, als dass diesbezüglich eine Lücke besteht. Ich ersuche Sie deshalb, mein Anliegen oder meinen Abänderungsantrag zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Kollege Daniel Seger hat fristgerecht gemäss Geschäftsordnung vor gut einer Woche einen Abänderungsantrag zum Rechtsanwaltsgesetz eingereicht. Nun liegen ein weiterer von Kollege Seger eingebrachter Abänderungsantrag zum Bankengesetz sowie ein von mir eingebrachter Abänderungsantrag zum Treuhändergesetz vor. Dem fristgerecht und den beiden nun zusätzlich vorliegenden Abänderungsanträgen ist gemeinsam, dass sie in dem für Banken, Treuhänder und Rechtsanwälte im Geschäftsverkehr mit ihrer nationalen und internationalen Klientschaft enorm bedeutenden Berufsgeheimnis Rechtssicherheit dokumentieren. Seit die EU-DSGVO in aller Munde ist, sehen sich diese drei Berufsgruppen mit der häufigen Frage ihrer Klienten konfrontiert, in welchem Verhältnis ihr Berufsgeheimnis denn nun zur EU-Datenschutz-Grundverordnung stehe. Diese Frage könnte zugegebenermassen auch ohne Übernahme der vorliegenden Abänderungsanträge zum Bankengesetz, zum Treuhändergesetz und zum Rechtsanwaltsgesetz so beantwortet werden, dass das Berufsgeheimnis über der EU-DSGVO stehe. Wenn der Klient allerdings danach fragt, wo das geschrieben sei, muss man ihm zur Auskunft geben: Das lässt sich aus Artikel 30 des Datenschutzgesetzes und den Materialien dazu ableiten und man muss die Gesetze nebeneinander lesen. Mit Annahme der vorliegenden Abänderungsanträge könnte die Antwort des Bankiers jedoch lauten: Es steht im Bankengesetz. Der Treuhänder und der Rechtsanwalt könnten sagen: Es steht im Rechtsanwaltsgesetz, beziehungsweise: Es steht im Treuhändergesetz. Es ist wohl unschwer zu erkennen, welche Antwort der Vertreter seines Berufes lieber gäbe und mit welcher Antwort sein Klient letztlich mehr anfangen könnte. Mit dem allen drei Abänderungsanträgen gemeinsamen Anliegen konnten sich die Abgeordneten anhand des fristgerecht eingelangten Antrags des Kollegen Seger zum Rechtsanwaltsgesetz vertraut machen. Des Weiteren führen alle drei Abänderungsanträge zu keinen anspruchsvollen materiellen Veränderungen, die zu Weiterungen oder Verunsicherungen führen würden, weder am Datenschutzgesetz noch an den jeweiligen Spezialgesetzen, sondern dokumentieren lediglich Rechtssicherheit in einer für die betroffenen Berufsgruppen und deren Klienten überaus wichtigen, auch wettbewerbsrelevanten Frage. Letztlich ist auch die inhaltliche Komplexität der Anträge sehr überblickbar. Aus diesem Grund ersuche ich die geschätzten Kolleginnen und Kollegen, in Bezug auf die nicht eingehaltene Frist hinsichtlich der Anträge zum Bankengesetz und zum Treuhändergesetz Milde walten zu lassen und sämtlichen drei Anträgen Ihre Zustimmung zu erteilen. Wir schaffen damit ein Stück klar dokumentierte Rechtssicherheit für drei Berufsgruppen, die von unbestritten grosser Bedeutung für unsere Volkswirtschaft sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann es kurz machen, ich schliesse mich meinen Vorrednern bezüglich deren umfangreichen Ausführungen an. Ich werde diese Anträge, den vorliegenden hier und auch die Anträge in den weiteren zwei Spezialgesetzen, die identisch sind, ebenfalls stützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Bemerkungen, einerseits formell und einerseits materiell. Formell: Gemäss Art. 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages sind Abänderungs-, Zusatz- oder Streichungsanträge, die Artikel oder Absätze betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, spätestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung, an welcher die zweite Beratung stattfindet, beim Parlamentsdienst einzubringen. Die Eingabefrist endet einen Tag vorher, am Mittag. Die Abänderungsanträge wurden erst gestern und somit nicht fristgerecht eingereicht. Das ist in der Geschäftsordnung so festgelegt.Materiell: Die Frage der Berufsgeheimnisse und deren Zusammenspiel mit der DSGVO wurde mehrfach geprüft und mit den betroffenen Verbänden wiederholt ausführlich diskutiert. Diese Diskussionen wurden bereits seit Beginn der Arbeiten an der gegenständlichen Vorlage geführt. Die Anliegen der Verbände wurden im Rahmen des Möglichen in der Vorlage berücksichtigt, insbesondere durch Art. 30 DSG. Ich spreche mich daher ausdrücklich dagegen aus, dass nun im Rahmen der 2. Lesung dieser Vorlage ein Änderungsantrag eingebracht wird, der in seiner Konsequenz nicht vollends abgeschätzt werden kann. Der Landtag muss sich bewusst sein, dass er hier materiell in die Vorlage eingreift und bewusst in Kauf nimmt, dass dadurch zahlreiche Fragen beziehungsweise Widersprüche zu Spezialgesetzen entstehen können, die in ihrer Konsequenz derzeit nicht abschätzbar sind. Ob dies sachgerecht und im Sinne der Rechtsanwender ist, muss bezweifelt werden. Aus diesem Grund möchte ich hier darauf plädieren, dass sich der Landtag, so wie dies eigentlich auch in diesem Projekt vorgesehen war, auf notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO beschränkt und nicht weitergehend materiell in Nebenvorlagen eingreift. Auch möchte ich nochmals betonen, dass den Bedenken der Verbände im Zusammenhang mit den Berufsgeheimnisen bei der Umsetzung insbesondere durch Art. 30 DSG Rechnung getragen wurde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu diesem Vorbringen von Ihnen, Herr Regierungschef, auch eine kurze Replik von meiner Seite. Formell: Ja, Sie haben vollkommen recht, sie sind nicht rechtzeitig eingebracht worden. Nur hier möchte ich einfach auch in diesem Hohen Hause sagen, es gab auch schon Regierungsvorlagen, Berichte und Anträge, die verspätet eingereicht worden sind, und die wurden dann trotzdem in Behandlung gezogen, ohne weitere Konsequenzen oder Sanktionen. Dasselbe auch bei Interpellationsbeantwortungen - hier werden wir regelmässig mit Briefen von der Regierung konfrontiert, wo ausgeführt wird, dass aufgrund verschiedener Gründe die Frist nicht eingehalten wurde. Wir drücken hier auf der Seite der Regierung immer wieder ein Auge zu, und ich denke, wir dürfen das auch für uns einmal machen. Ich ersuche Sie deshalb, auch hier pragmatisch vorzugehen und auch gegenüber dem Landtag ein bisschen nachsichtig zu sein. Denn ansonsten stehen wir vor der seltsamen Situation, dass die Abänderung zum Rechtsanwaltsgesetz fristwahrend eingereicht worden ist und die beiden anderen Anträge, das ist dann eben von der Treuhändervereinigung beziehungsweise vom Bankenverband, verspätet. Das würde dann wahrscheinlich darin enden, dass bezüglich dieser beiden Gesetze eine Gesetzesinitiative demnächst eingereicht werden würde.Dann bezüglich der materiellen Aussage: Ja, es hat sicherlich viele Gespräche gegeben. Nur, die Unsicherheiten bestehen leider weiterhin fort. Das habe ich im Kontakt mit den Verbänden immer wieder zu hören bekommen: Wir sind uns eben nicht sicher, dass es wirklich verhält. Ich denke mir einfach, es sind drei ganz gewichtige Verbände, drei wichtige Verbände im Bereich des Finanzplatzes Liechtenstein, dass man hier lieber eine doppelte Sicherheit, einen doppelten Boden hat, als gar keinen, als dass irgendwo eine Lücke besteht. Ich denke, die Konsequenzen, der Kollege Manfred Kaufmann hat den Antrag in der 1. Lesung bereits gestellt, ich habe ihn für das Rechtsanwaltsgesetz gestellt, ich glaube, die können gar nicht so gravierend sein und sind deshalb zu relativieren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte einfach meinerseits klarstellen, dass ich diesen Antrag nicht zulassen kann. Der Landtag müsste dann beschliessen, dass er bereit ist, die Geschäftsordnung in diesem Falle zu missachten. Meinerseits kann ich den Antrag nicht zulassen, weil ich mich an die Geschäftsordnung zu halten habe. Wenn der Landtag aber, der ja bekanntlich alles kann, der Ansicht ist, dass dieser Antrag trotzdem zuzulassen ist, so muss er das mehrheitlich beschliessen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zu meinen materiellen Ausführungen möchte ich festhalten, dass dies mit den Experten intensivst über Monate diskutiert worden ist. Und jetzt einfach so schnell vom Hocker weg zu behaupten, die Auswirkungen werden nicht so gravierend sein, das finde ich sehr gefährlich. Wir haben in der ganzen Finanzmarktgesetzgebung diverse Gesetze, ich denke hier auch an die Gesetze über den automatischen Informationsaustausch, FATCA und so weiter und so fort, und hier haben wir das Ganze austariert. Jetzt einfach einseitig einzugreifen, um es doppelt zu nageln, finde ich gefährlich. Ich warne davor, und wenn es anschliessend dann doch so kommen sollte, habe ich es zumindest deutlich gesagt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Gestern Abend noch war ich eigentlich überzeugt, dass ich diesem Antrag zustimmen werde. Das werde ich heute aber sicherlich nicht tun. Die Argumente des Regierungschefs haben mich sicherlich überzeugt. Es wurde so getan, als ob die Verbände diesen Antrag wollten, als ob die Verbände diese Änderung wollten, und das scheint für mich jetzt nicht klar durchzukommen. Wenn das über Monate mit den Verbänden, mit den Verantwortlichen diskutiert wurde, dann muss ich annehmen, dass irgendwo irgendetwas gar nicht stimmt. Ich bin jetzt der Ansicht, der Regierungschef hat das klar und deutlich gesagt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Bezüglich der Verbände kann ich nur so sagen, dass ich mit der Rechtsanwaltskammer sehr eng im Kontakt war, eben darum auch den Antrag entsprechend dann eingereicht habe und dies fristwahrend. Als dann aber der Bankenverband dann auch davon erfahren hat, und das ist erst gestern Vormittag oder Nachmittag geschehen, hat er gesagt: Ja, dann möchten wir auch diesen Antrag stellen; nicht, dass wir dann als einziger Berufsverband diese Sicherung nicht im Gesetz drin haben. Das ist der Stand, was ich zum Bankensektor und zu der Rechtsanwaltskammer sagen kann. Vielleicht können Sie, Herr Kollege Wenaweser, etwas zu der Treuhändervereinigung dazu äussern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich kann bestätigen, dass dieser Antrag für das Treuhändergesetz auch mit der Geschäftsstelle der Treuhandkammer abgesprochen ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Nachdem ich diesen Antrag hier eingereicht habe, wird es wohl auch an mir sein, den Antrag zu stellen, dass ich beim Hohen Landtag beantrage, hier vom Fristerfordernis abzusehen, damit dieser Antrag in Behandlung gezogen werden kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer damit einverstanden ist, beim vorliegenden Antrag die Geschäftsordnung zu missachten, möge bitte die Stimme abgeben.Stv. Abg. Helen Konzett
Bitte entschuldigen Sie, dass ich noch gedrückt habe, aber ich erinnere mich, als wir einmal einen ähnlichen Fall vorliegen hatten, da konnten wir nicht darüber abstimmen, Herr Landtagspräsident. Da war mein Kollege Wolfgang Marxer und Sie haben den Antrag einfach zurückgewiesen mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung; und damit war das Thema erledigt. Und ich bitte doch, das hier gleich zu halten. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist vollkommen richtig, ich kann dem nur beipflichten. Ich wiederhole es nochmals, meinerseits kann ich den Antrag schlicht und einfach nicht zulassen. Damit ist die Geschichte erledigt. Wir stimmen über die Abänderung des Bankengesetzes ab. Wer der Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Stimmen nicht zugestimmt. Regierungschef Adrian Hasler
Geschätzte Damen und Herren, ich frage mich schon, in welchem Film wir heute sind. Wir haben, um die DSGVO umzusetzen, diese Nebenvorlagen vorbereitet, und dass jetzt der Landtag diesem Abänderungsantrag im Bankengesetz nicht zustimmt, ist für mich schlichtweg ein Skandal. Landtagspräsident Albert Frick
Was bedeutet das für die gesamte Datenschutzvorlage? Regierungschef Adrian Hasler
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass das Bankengesetz nicht datenschutzkonform ausgestaltet ist. Und damit haben die Banken wahrscheinlich ein grosses Problem. Aber das, wie gesagt, darf dann der Landtag ausbaden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Für das DSG bedeutet es nichts, das Datenschutzgesetz haben wir vorher abgeschlossen. Aber ich möchte Sie einfach auch für die nachfolgende Diskussion darauf hinweisen, es hat ja nicht mehr wahnsinnig viele Spezialgesetze, die mich betreffen. Aber jetzt richten wir hier ein Chaos an, und zwar wirklich. Wir haben ein Datenschutzgesetz, wir haben eine DSGVO, für die Banken ist das immanent wichtig. Ich kann mich jetzt fast nicht mehr halten: Nachher kommen Gesetze, die dann unsere grossen Industriebetriebe betreffen - wir müssen schon langsam vorsichtig sein, was wir hier drin tun. Wenn die Banken nicht datenschutzkonform handeln, dann hat Liechtenstein ein Problem. Und in diesem Problem möchte ich nicht sitzen. Ich meine, stellen Sie uns die Fragen, machen Sie eine Unterbrechung - aber jetzt richten wir eine Suppe an, die hier drin, glaube ich, niemand tatsächlich essen will. Das passiert jetzt einfach einmal so. Ich glaube nicht, dass sich jemand das überlegt hat beim Abstimmen, was jetzt vor sich geht. Ich kann mich jetzt fast nicht mehr halten. Ich meine, da hatten wir jetzt über ein Jahr eine riesengrosse Vorlage vorbereitet, zig Sitzungen mit dem Bankenverband und allen gemachten. Und da richten wir jetzt etwas an, ich weiss echt nicht, was der Bankenverband dazu sagt. Ich kann ihn höchstens zu Ihnen schicken für die Diskussion. Ich weiss nicht, Herr Regierungschef, aber ich kann denen jetzt nicht mehr helfen. Ich konnte denen helfen und schauen, dass wir eine datenschutzkonforme Vorlage haben, mich mit denen zigmal treffen und schauen, dass wir eine Vorlage haben, mit der alle leben können. Aber was wir jetzt tun, das ist wirklich nicht im Sinne von unserem Land. Das ist nicht im Sinne von Ihnen, glaube ich, und das ist definitiv nicht im Sinne vom Land und das ist nicht im Sinn von unserem Bankenplatz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben es ja gehört beim Antrag des Abg. Daniel Seger: Er hat selbst gesagt, gerade die Banken, die Treuhänder, die Rechtsanwälte, das sind wichtige Wirtschaftszweige für unser Land. Und jetzt schauen Sie sich dieses Abstimmungsergebnis an, das haben die 13 Damen und Herren zu verantworten, die hier jetzt Nein gesagt haben. Und jetzt würde ich diesen 13 dringend empfehlen, einen Rückkommensantrag zu stellen. Ich werde ihn nicht stellen, das haben Sie zu verantworten. Und ich glaube, die Banken haben mit dieser Vorlage beziehungsweise mit diesem nicht bewilligten Gesetz ein riesiges Problem. Aber wie gesagt, wer A sagt muss auch B sagen. Die 13 Damen und Herren tragen hier die Verantwortung. Ich werde diese sicher nicht übernehmen und ich kann hier die Regierung nur unterstützen. Langsam würde ich ein wenig zur Vernunft zurückkehren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, das ist eine Situation, in der wir eine Denkpause brauchen. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Vielleicht kann sich jemand dazu durchringen, einen Rückkommensantrag zu stellen, um die Ehre des Landtags wiederherzustellen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15 Uhr bis 15:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der Beratung der Abänderung des Bankengesetzes.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank. Ich stelle hier nun einen Rückkommensantrag bezüglich der Schlussabstimmung zum Bankengesetz beziehungsweise ich ersuche um Wiederholung der Schlussabstimmung. Mir ging es vorhin darum, Art. 14 Abs. 4 Bankengesetz einzubauen, jedoch nicht darum, das Bankengesetz als Ganzes nicht zu genehmigen. Dies ging eventuell anderen Abgeordneten auch so. Deshalb möchte ich darum ersuchen beziehungsweise beantragen, die Schlussabstimmung zu wiederholen, im Sinne eines Rückkommensantrags. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte, bevor Sie noch einmal zu einer Abstimmung schreiten, an Ihre Verantwortung appellieren. Und ich möchte Ihnen nochmals einige Hintergründe geben, wie diese Vorlage zustande gekommen ist. Der Regierungschef hat mehrmals ausgeführt, dass monatelang mit diversen Verbänden Gespräche geführt wurden. Explizit in Bezug auf das Bankengesetz wurde mit den Banken und dem Bankenverband sehr vertieft diskutiert und es war der explizite Wunsch der Banken und des Bankenverbandes, dass das DSG zusammen mit den entsprechenden Spezialgesetzen angepasst wurde. Das war auch mit ein Grund, das haben wir in der 1. Lesung eingehend miteinander besprochen, dass wir die einzelnen Spezialgesetze auch in die Vorlage aufgenommen haben. Eine zeitliche Verzögerung von der Anpassung des Bankengesetzes wird als höchst problematisch von der Bankenseite angesehen. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Vorlage zum Bankengesetz auf ausdrücklichen Wunsch des LBV eingefügt wurde, und ich bitte Sie, Ihre Verantwortung wahrzunehmen und auch diesen Wünschen nachzukommen. Wir haben uns bemüht, eine ausgewogene Vorlage herzustellen, wir haben sämtliche Spezialgesetze berücksichtigt. Lassen Sie uns jetzt einen konstruktiven Weg in dieser grossen Datenschutzvorlage gemeinsam weitergehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über den Rückkommensantrag des Abg. Daniel Seger abstimmen. Wer mit dem Rückkommensantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Rückkommensantrag wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt.Somit wiederhole ich die Schlussabstimmung über die Abänderung des Bankengesetzes. Wer der Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zunächst möchte ich dem Kollegen Seger für sein Vorgehen meinen Respekt aussprechen. Es ist nicht selbstverständlich in so einer Situation auf ein Abstimmungsergebnis zurückkommen zu wollen. Ich denke, es ist für den Moment eine gute Entscheidung des Landtags gewesen. Ich habe daraus gelernt, dass ich den von mir angekündigten Antrag für das Treuhändergesetz dann nicht stellen werde. Wir werden über dieses Thema dann beim Rechtsanwaltsgesetz ein weiteres Mal diskutieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes wird aufgerufen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes wird aufgerufen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Zentrale Personenregister wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Zentrale Personenregister steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Informationsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Informationsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Art. 13 Abs. 3, ich hätte hier einen Abänderungsantrag, weil so, wie das momentan formuliert ist, verstehe ich das so, dass die Finanzkontrolle gegenüber der Geschäftsprüfungskommission des Landtags wie auch gegenüber Parlamentarischen Untersuchungskommissionen nicht auskunftsberechtigt ist. «Sie unterliegt der gleichen Geheimhaltungspflicht wie die geprüfte Stelle.» Gerade die Geschäftsprüfungskommission arbeitet sehr eng mit der Finanzkontrolle zusammen und ich möchte hier schon gewährleisten, dass sowohl die Geschäftsprüfungskommission als auch etwaige Parlamentarische Untersuchungskommissionen volle Auskunft bekommen, die sie wünschen. Deshalb möchte ich diesen Abs. 3 gerne folgendermassen abändern, mit einem Einschub: «Die Finanzkontrolle hat das Recht, bei der geprüften Stelle die für die Wahrnehmung der Finanzaufsicht notwendigen Daten, einschliesslich personenbezogener Daten, anzufordern oder sich den Zugriff auf die entsprechenden Dateisysteme einräumen zu lassen. Sie unterliegt der gleichen Geheimhaltungspflicht wie die geprüfte Stelle, ist jedoch gegenüber der Geschäftsprüfungskommission und einer Parlamentarischen Untersuchungskommission des Landtags auskunftsberechtigt. Soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, erstreckt sich das Zugriffsrecht auch auf besondere Kategorien von personenbezogenen Daten.» Mir geht es einzig und allein darum, dass die Geschäftsprüfungskommission und mögliche Parlamentarische Untersuchungskommissionen Informationen bekommen von der Finanzkontrolle, falls die gewünscht werden, und nicht auf dieses Gesetz verwiesen wird, dass sie nicht auskunftsberechtigt sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte Alexander Batliner unterstützen. Mich würde auch die Antwort interessieren, ob die Finanzkontrolle auskunftsberechtigt ist mit der heutigen Regelung oder ob es hier diesen Zusatz braucht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, die Finanzkontrolle ist ja nicht ein Gebiet, das in meiner Zuständigkeit liegt. Aber ich denke, man muss schon aufpassen, dass man nicht plötzlich andere Gesetzesbestimmungen in dieses Gesetz hineinmischt. Es gibt im Finanzkontrollgesetz ganz klare Bestimmungen, was die Aufgabe der Finanzkontrolle ist. Und diese arbeitet natürlich für die Geschäftsprüfungskommission und so weiter und so fort. Das ist dort geregelt. Hier, im Art. 13, geht es um die entsprechende Datenbearbeitung. Ich finde es schon gefährlich, wenn man jetzt hier so ad hoc einfach gewisse Bestimmungen anpasst und neue Aufgaben einfügt oder irgendwelche Voraussetzungen schafft, die nicht abgestimmt sind. Es gibt ein Finanzkontrollgesetz und dort ist in Art. 2 geregelt - «Stellung der Finanzkontrolle»: «Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Sie unterstützt: den Landtag beziehungsweise die Geschäftsprüfungskommission ...» Ich denke, das ist alles dort geregelt. Das muss ja nicht in diesem Artikel nochmals aufgeführt werden. Ich finde es gefährlich, bei solchen Bestimmungen jetzt, wenn es um Datenschutz geht, plötzlich andere Themen hineinzuspielen. Ich würde auch hier davor warnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Aber Sie können mir, Herr Regierungschef, momentan nicht sagen, ob die Geschäftsprüfungskommission oder eine etwaige Parlamentarische Untersuchungskommission von der Finanzkontrolle die notwendigen Daten, um gewisse Dinge vielleicht zu untersuchen, auch erhält. Und hier steht nun einmal der Satz drin: «Sie unterliegt der gleichen Geheimhaltungspflicht wie die geprüfte Stelle.» Das heisst, dass die geprüfte Stelle einer Geheimhaltungspflicht unterliegt, macht ja Sinn. Aber wenn sie schon von der Finanzkontrolle geprüft wird und die Finanzkontrolle eng mit der GPK zusammenarbeitet, aber keine Auskunft bekommt, wird sie in ihrer Arbeit behindert. Und ich bin schon der Ansicht, dass die beiden wichtigsten Kommissionen, die mit Untersuchungen oder Kontrollen zu tun haben, sprich die Geschäftsprüfungskommission, der Name sagt es ja schon, wie die Parlamentarische Untersuchungskommission zumindest explizit Gewähr haben sollte, dass sie notwendige Daten bekommt, wenn sie diese wünscht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich mache hier eine etwas allgemeinere Bemerkung und nicht explizit zu Ihrer Frage. Aber der Art. 13 Abs. 3 besteht seit langer Zeit und man hat hier nur begriffliche Anpassungen vorgenommen. Wovor ich warnen möchte, ist, dass wir jetzt in die materiellen Dinge hineingehen und ohne materielle Beilagen inhaltliche Dinge ändern und am Gesetz herumbasteln. Ich glaube, dazu braucht es eine saubere Vorlage. Noch etwas: Der Abs. 3 ist zusammen mit dem Abs. 1 zu lesen. Dort sind diese Fragen, die Sie stellen, meines Erachtens geregelt. Lesen Sie den Abs. 3 zusammen mit dem Abs. 1 und dann wäre meines Erachtens Ihre Frage beantwortet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Schade, dass Sie sie nicht gerade selber beantwortet haben, weil wir den Abs. 1 hier nicht vorliegen haben. Aber ich gehe davon aus, wenn das nur begriffliche Anpassungen sind, dass hier keine Hindernisse und Hürden im Weg stehen, einer GPK und einer allfälligen PUK Informationen zukommen zu lassen. Das war eigentlich die Frage. Braucht es so eine Anpassung, braucht es keine? Ich habe die Regierung so verstanden, dass es so eine Anpassung nicht braucht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank. Ich habe das auch so verstanden, dann kann ich den Antrag zurückziehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen zum Finanzkontrollgesetz. Damit nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Strafvollzugsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Bewährungshilfegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bewährungshilfegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich beantrage die Anpassung des Rechtsanwaltsgesetzes mit einem Art. 15 Abs. 3a. Dieser soll lauten wie folgt: «Die Pflicht und das Recht des Rechtsanwaltes auf Verschwiegenheit nach Abs. 1 bis 3 gehen den Rechten der betroffenen Person nach der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Datenschutzgesetz (DSG) vor.» Begründung: Während der 1. Lesung habe ich einen Antrag gestellt, Art. 15 RAG um einen Abs. 3a zu ergänzen. Diesem Antrag ist die Regierung in der Stellungnahme nicht gefolgt und begründete dies damit, dass es eine solche Spezialbestimmung im RAG nicht benötige, da Art. 30 Abs. 1 DSG-Vorlage ausdrücklich regle, dass die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten - dazu zähle auch das Rechtsanwaltsgeheimnis - der Informationspflicht, dem Auskunftsrecht sowie auch der Benachrichtigungspflicht vorgehen würden. Art. 30 Abs. 3 DSG-Vorlage regle somit, dass Berufsgeheimnisse der in Paragraf 121 StGB genannten Berufsgruppen, worunter auch Rechtsanwälte fallen würden, den Rechten der betroffenen Person auf Information und Auskunft sowie der Pflicht zur Benachrichtigung vorgehen.Die beantragte Änderung stützt sich auf Artikel 23 Absatz 1 DSGVO, insbesondere auf die Buchstaben g, aber auch i und j. Die Beschränkung ist notwendig, um das Rechtsanwaltsgeheimnis, das auch ein Datengeheimnis ist und darüber hinaus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren dient, umfassend, das heisst absolut, zu schützen. Ein nicht gänzlicher Schutz des in Liechtenstein absoluten Rechtsanwaltsgeheimnisses würde nicht nur dem Grundrecht des Mandanten auf ein faires Verfahren, sondern auch dem Recht des Rechtsanwalts auf Strafffreiheit widersprechen. Denn die Verletzung des Rechtsanwaltsgeheimnisses steht unter Strafe (Paragraf 121 Abs. 1 Ziff. 2 StGB). Dieses Gebot der anwaltlichen Verschwiegenheit ist die tragende Säule des Rechtsanwaltsberufes und dieses gilt es absolut und umfassend zu schützen. Die beantragte Anpassung entspricht der Änderung in der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (BGBl. I Nr. 136/2017), wobei zu erwähnen ist, dass die österreichische Rechtsanwaltsordnung auch die Rezeptionsvorlage für das liechtensteinische Rechtsanwaltsgesetz ist. In Österreich wurde Paragraf 9 der Rechtsanwaltsordnung ebenfalls im Zuge der Anpassungen des Datenschutzgesetzes analog diesem Vorschlag angepasst. Auch wenn Art. 30 Datenschutzgesetz nach Ansicht der Regierung im Sinne des absoluten Berufsgeheimnisschutzes formuliert wird, ist die Anpassung in Art. 15, jedenfalls im Anwendungsbereich der DSGVO, notwendig, da die DSGVO Berufsgeheimnisse nicht abschliessend regelt. Damit das Anwaltsgeheimnis dem Datenschutzgesetz beziehungsweise der DSGVO vorgeht, soll der beantragte Abs. 3a in Art. 15 Rechtsanwaltsgesetz eingefügt werden, um sämtliche Unsicherheiten auszumerzen und zu verhindern, dass hier beim Schutz des Rechtsanwaltsgeheimnisses eine Lücke entsteht. Eine solche Gefahr besteht nämlich insbesondere in Fällen, in denen die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht liechtensteinischem Recht unterliegt; sei es, dass das Mandatsverhältnis einem anderen Recht untersteht oder ein solches gewählt wurde, sei es, dass seine Funktion unter ein anderes Recht fällt, zum Beispiel Organfunktion in einer ausländischen Gesellschaft. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass zum Beispiel ein Prozessgegner in einer Streitigkeit im Wege des Informations- und Auskunftsrechts direkt gestützt auf die DSGVO, welche als EU-Grundverordnung direkt anwendbar ist, Auskünfte aus den Akten des Rechtsanwaltes verlangen könnte. Ausserdem gilt es zu beachten, dass Art. 30 DSG nur die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Verschwiegenheit im Auge hat, nicht aber das in Art. 15 RAG postulierte Recht des Rechtsanwaltes auf Verschwiegenheit. Wird diese Anpassung nicht vorgenommen, wird das Rechtsanwaltsgeheimnis gerade nicht absolut geschützt, sondern es entsteht eine Lücke und Rechtsunsicherheit. Diese Anpassung ist deshalb zum Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit, deren Schutzobjekt die Parteiinteressen des Mandanten sind, erforderlich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Antrag des Abg. Seger ausdrücklich unterstützen. Aus formeller Sicht ist es so, dass dieser Antrag meines Wissens Anfang letzte Woche beim Parlamentsdienst eingereicht wurde und somit aus formeller Sicht nichts zu beanstanden ist. Aus materieller Sicht möchte ich einfach auch nochmals betonen, dass es sich bei der Verschwiegenheitspflicht des Anwalts um einen der elementarsten Eckpfeiler des Rechtsstaates handelt. Ansonsten möchte ich mich den sehr guten Ausführungen des Abg. Seger anschliessen und werde diesem Antrag zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung teilt die Ansicht und die Ausführungen des Abg. Seger nicht, weil die Regierung der Ansicht ist, dass das Rechtsanwaltsgeheimnis durch die bestehenden Regelungen bereits umfassend geschützt ist. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung nicht notwendig, eine Spezialbestimmung im RAG aufzunehmen. In der Stellungnahme haben wir das ausgiebig erläutert. Unter anderem steht dort drin, dass Art. 30 Abs. 1 DSG-Vorlage ausdrücklich regelt, dass die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten, worunter natürlich auch das Rechtsanwaltsgeheimnis zu subsumieren ist, der Informationspflicht, dem Auskunftsrecht sowie auch der Benachrichtigungspflicht vorgehen. Art. 30 Abs. 1 DSG-Vorlage regelt somit, dass insbesondere die Berufsgeheimnisse der in Paragraf 121 StGB genannten Berufsgruppen, und darunter fallen eben auch die Rechtsanwälte, den Rechten der betroffenen Person auf Information und Auskunft sowie der Pflicht zur Benachrichtigung vorgehen. Einer diesbezüglichen Spezialbestimmung, das möchte ich nochmals erwähnen, im RAG bedarf es deshalb nicht.Es ist zwar durchaus richtig, dass in Österreich im Nachgang die Rechtsanwaltsordnung ergänzt wurde. In Österreich haben wir aber einen etwas anders gelagerten Fall. Es war deshalb in Österreich notwendig, weil das Datenschutzgesetz durch das Datenschutzanpassungsgesetz abgeändert wurde und es keine vergleichbare Bestimmung zu unserem Art. 30 Abs. 1 gibt. Deshalb war es notwendig, weil es dort keine vergleichbare Bestimmung zu unserem Art. 30 Abs. 1 gibt. Ergänzend zu den Ausführungen in der Stellungnahme kann auch festgehalten werden, dass anhand der Erläuterungen zu Paragraf 9 Abs. 3a der österreichischen Rechtsanwaltsordnung dieser Absatz aufgenommen wurde, um die Gefahr abzuwenden, dass beispielsweise der Prozessgegner einer zivilrechtlichen Streitigkeit aufgrund der Auskunfts- und Informationsrechte der DSGVO Auskunft aus Unterlagen und Akten der gegnerischen Partei erhalten könnte. Das würde natürlich den Interessen der vertretenen Partei immanent entgegenstehen. Genau diesem Anliegen haben wir mit dem Art. 30 der DSG-Vorlage Rechnung getragen. Wir haben die Rechte der betroffenen Person dahingehend eingeschränkt, dass sie dann nicht geltend gemacht werden können, wenn dadurch Informationen offenbart würden, die entweder einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen oder ihrem Wesen nach insbesondere wegen überwiegenden Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen. Ich möchte noch einmal dafür plädieren, dass wir jetzt nicht in den einzelnen Spezialgesetzen Artikel hineinformulieren. Wir sind in einem monatelangen Kontakt mit der Rechtsanwaltskammer, insbesondere über diesen Punkt. Ich habe auch nochmals ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer gerichtet mit den Ausführungen, die ich Ihnen plus/minus versucht habe zusammenzufassen. Wir sind ganz klar und die Legistik ist auch ganz klar der Überzeugung, dass es hier keinen rechtsfreien Raum gibt, sondern dass sehr eindeutig und klar geregelt ist, was unter diesen Art. 30 der DSG-Vorlage fällt, und dass eine Anpassung des RAG nicht notwendig ist.Nichtsdestotrotz möchte ich Sie darauf hinweisen, sollten Sie das Gefühl haben, Sie möchten hier trotzdem eine Anpassung vornehmen, was die Regierung als nicht richtig erachten würde, dass wir dann gerne einen abgeänderten Vorschlag unterbreiten würden, der legistisch geprüft wäre. Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht notwendig ist und dass wir grundsätzlich davon absehen sollten, einfach nochmals aus Sicherheitsgründen etwas, was bereits geregelt ist, noch einmal zu regeln, weil die Sachlage hier sehr klar ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nun, ich war mit der Rechtsanwaltskammer in diesem Bereich auch sehr stark im Gespräch, und die Rechtsanwaltskammer, die sich nur aus Anwälten zusammensetzt, teilt die Meinung der Regierung nicht. Und sie teilt auch nicht die Meinung, die die Regierung im Schreiben an die Rechtsanwaltskammer mitgeteilt hat. Ich glaube, hier liegen einfach Bedenken vor und diese Bedenken sollte man ausmerzen, wenn man sie ausmerzen kann. Das geht mit diesem vorgeschlagenen Abänderungsantrag sehr einfach. Zu bedenken möchte ich einfach auch geben, dass auch zwei andere Verbände, die heute auch schon genannt wurden, die Treuhändervereinigung wie auch der Bankenverband, in ihren Bereichen eben auch Unsicherheiten sehen. Deshalb denke ich mir, diese Bedenken sind, da es sich gerade um sehr grosse und auch wichtige Berufsverbände handelt, ernst zu nehmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe in meiner letzten Ausführung gesagt, dass die Regierung einen legistisch geprüften Absatz hätte, der unseres Erachtens das Anliegen des Abg. Daniel Seger umfassen würde. Wir hatten vorhin die Diskussion - oder das war gestern oder heute Morgen -, dass das nicht gewünscht ist. Ich will einfach darauf hinweisen, dass wir das legistisch geprüft haben, der Antrag war fristgerecht eingereicht worden, und dass die Regierung oder der Rechtsdienst insbesondere mit der vorliegenden Formulierung nicht oder schwer leben könnte. Nein, leben können wir natürlich, aber dass das legistisch nicht korrekt und nicht passend wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Darf ich Sie kurz ersuchen, diesen Antrag, wie er vom Rechtsdienst der Regierung vorbereitet wurde, kurz zu erwähnen oder auch darzulegen. Mir liegt er bisher nicht vor, ich kann bisher nichts dazu sagen. Dieser Antrag, den ich jetzt hier eingebracht habe, wurde in der 1. Lesung vorgebracht und in der Stellungnahme wurde nichts darüber gesagt, dass er legistisch nicht standhalten würde. Aber ich bin gespannt auf Ihren Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich werde den Vorschlag für den neuen Art. 3a jetzt vorlesen: «Soweit dies das Recht des Rechtsanwaltes auf Verschwiegenheit zur Sicherstellung des Schutzes der Partei oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erfordert, kann sich die betroffene Person nicht auf die Rechte der Art. 12 bis 22 und Art. 34 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die Rechte nach dem Datenschutzgesetz berufen.» Ich erlaube mir einfach, jetzt zuletzt in meiner Wortmeldung noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Rechtsanwaltskammer dieses Anliegen eingebracht hat, dass wir mit ihnen diverse Gespräche geführt haben und dass es doch etwas sonderbar wäre, jetzt isoliert im Rechtsanwaltsgesetz einen solchen Paragrafen einzufügen. In den anderen Gesetzen hätte es das nicht drin. Es ist unseres Erachten definitiv nicht notwendig, und auslegungsbedürftig ist es dann schon, wenn es in einem Gesetz drin ist und in anderen Gesetzen dann nicht enthalten ist. Deshalb war auch der grosse Wunsch der Regierung, dass eine einheitliche Regelung besteht, und diese Regelung ist in Art. 30 abschliessend, richtig und gut und umfassend gemacht, und dass wir nicht in einzelnen Spezialgesetzen etwas hineinreklamieren. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, das wissen Sie alle auch, weil Sie im Landtag ja gesetzgebend tätig sind, aber man legt auch Gesetze aus, indem man prüft, was in anderen Gesetzen drinsteht. Und steht nachher etwas in einem Gesetz drin, in anderen Gesetzen nicht, hat das auch eine Konsequenz. Wenn wir einfach Dinge hineinreklamieren, hat das schlussendlich teilweise grössere Konsequenzen als nur jetzt im Rechtsanwaltsgesetz. Ich wollte Sie einfach auf das noch einmal hinweisen und ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass dieser Vorschlag, den ich jetzt vorgelesen habe, dem österreichischen Gesetz entspricht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Vielen Dank, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Antrag des Kollegen Seger ist mit den acht Tagen Frist rechtzeitig eingegangen. Mit diesem Antrag konnte man sich auseinandersetzen. Die Regierung hat sich aus formellen Gründen womöglich zu Recht gewehrt gegen die nicht fristgerecht eingegangenen Anträge. Damit hätte man sich dann nicht auseinandersetzen können. Nun kommt ein Gegenvorschlag zu einem fristgerecht eingereichten Antrag und die Regierung ist nicht imstande, dem Landtag diesen Gegenvorschlag rechtzeitig schriftlich zu unterbreiten. Ich hätte schon erwartet, dass dieser Vorschlag, den Sie nun unterbreiten, Frau Regierungsrätin, wenigstens auf dem Pult der Abgeordneten liegen würde - genauso wie der rechtzeitig eingegangene Antrag des Kollegen Seger. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Ich wäre dankbar, wenn wir eine kurze Pause machen könnten und wenn Sie, Frau Justizministerin, vielleicht mir diese schriftliche Version übergeben könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Besten Dank für das Wort. Jetzt möchte ich noch etwas zum Votum des Abg. Christoph Wenaweser sagen. Also bis jetzt war es doch nicht üblich, dass die Regierung, wenn Anträge kommen seitens der Parlamentarier, dann noch Gegenanträge veröffentlichen muss. Das hatten wir doch noch nie, Herr Abg. Wenaweser. Ich meine, es steht ja dem Landtag frei oder den Landtagsabgeordneten, fristgerecht Anträge zu stellen, aber deswegen ist das doch noch lange keine Aufforderung an die Regierung dann andere Vorschläge zu portieren. Das wäre jetzt völlig neu und steht auch nirgendwo geschrieben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Wir sollten das auch nicht zu weit ausdehnen, aber es liegt ein ausformulierter Vorschlag eines Abgeordneten vor, der rechtzeitig eingegangen ist. Und es liegt ein von der Regierungsrätin Frick verlesener Vorschlag vor. Und es wäre halt einfach schon wünschenswert, vielleicht wäre es auch eine Dienstleistung der Regierung gewesen, wenn man diesen Vorschlag, der offensichtlich vorliegt, wenigstens schriftlich gehabt hätte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das ist eben nicht der Antrag der Regierung, das ist ein legistisch geprüfter Vorschlag zum Antrag des Abg. Daniel Seger. Ich denke mir, die Regierung hält an ihrer Vorlage fest. Deshalb muss sie ja grundsätzlich auch keine anderen Anträge legistisch prüfen, sie hat jedoch den Antrag des Abg. Daniel Seger geprüft, anscheinend legistisch. Aber wie gesagt, dabei handelt es sich nicht um den Antrag der Regierung, das ist der Antrag des Abg. Daniel Seger, der lediglich legistisch geprüft wurde durch die Regierung. Also entsprechend, denke ich mir, ist diese Vorgehensweise hier schon korrekt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte schon das Votum des Abg. Wenaweser unterstützen. Personen oder Abgeordnete hier im Landtag stellen Anträge, setzen sich mit der Materie auseinander, wir haben die vier Wochen Zeit, um uns mit diesen 1'000 Seiten hier auseinanderzusetzen. Und dann wäre es schon auch meine Erwartungshaltung an die Regierung, dass die Anträge, die innerhalb der Frist eingereicht werden, geprüft werden - auch wenn sie möglicherweise nicht im Sinne der Regierung sind, einfach damit sie dann legistisch auch passen. Und dann wäre natürlich meine Erwartungshaltung, dass das nicht ganz, ganz am Schluss der Debatte geschieht, sondern ein wenig mit Vorlauf, damit sich jetzt in diesem Fall der Abg. Seger mit dem anscheinend legistisch angepassten Antrag hätte auseinandersetzen können. Ich gehe schwer davon aus, dass er allenfalls den Antrag dann, so wie Sie ihn legistisch anscheinend richtig formuliert haben, auch übernommen hätte. Da wäre ich Ihnen das nächste Mal wirklich dankbar, wenn das so geschehen würde. Denn genau die gleiche Situation hatten wir auch bei der ZPO, auch da habe ich Ihnen - das war ein Antrag, der nicht sieben Tage vorher eingereicht werden musste, weil er einen Artikel betraf, der bereits in der Vorlage war -, aber da habe ich Ihnen, den Antrag auch bereits fünf Tage vorher zur legistischen Prüfung übergeben, da es sich einfach um eine sehr wichtige Bestimmung handelte. Und auch da habe ich keine Rückmeldung erhalten. Also das nächste Mal würde ich mir wirklich erwarten, dass das geprüft wird und dann den Abgeordneten, zumindest den Antragsstellern, auch nochmals eine Rückmeldung gegeben wird, ob das aus legistischer Sicht in Ordnung ist oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Jetzt einmal der Reihe nach: Erstens hat der Landtag - und dies ist die Kompetenz des Hohen Landtags - einen Antrag, den Sie fristgerecht einreichen. Darüber entscheiden Sie. Das ist Ihre Zuständigkeit, da gibt es nichts an die Regierung rüberzuschieben. Wir können als Dienstleistung Ihre Anträge prüfen und sagen, der Rechtsdienst findet das gut oder der Rechtsdienst findet das nicht gut. Aber da gibt es nichts der Regierung rüberzuschieben und zu sagen: Sie hätten sollen oder können. Und dann frage ich mich ehrlich gesagt: Ich meine, gestern wollte man über den Antrag der Regierung nicht abstimmen, da hat es geheissen, wir haben einen Antrag hier vorliegen, wir stimmen nur über das ab, was der Landtag bringt. Heute wollen Sie es anders. Ich kann ja grundsätzlich gut damit leben, aber jetzt versetzen Sie sich einmal in die Situation von mir. Meine Leute und ich arbeiten - ich meine, ich lege das auch nicht unter mein Kopfkissen, schlafe zweimal darüber und hab das erledigt. Da steckt wahnsinnig viel Arbeit dahinter. Da sind Leute monateweise absorbiert. Und heute stimmen wir einfach über Sachen ab, wir machen einmal ein bisschen Bankengesetz, da ein bisschen einen Abänderungsantrag und dort. Und heute sagt man mir, ich müsse noch Gegenanträge dem Landtag unterbreiten. Es ist Ihre Kompetenz, über Ihre eigenen Anträge zu entscheiden. Ich habe aus der ZPO-Diskussion hier drin gelernt, dass Sie wünschen, dass ich die Anträge legistisch geprüft habe und Ihnen dazu eine abschliessende Meinung zu unterbreiten habe. Und das haben wir gemacht. Aber die Legistik, die haben zehn Wochen Arbeitsauslastung. Wenn wir in der Regierung einen Antrag an die Legistik schicken, eine Gesetzesvorlage, haben die zehn Wochen. Und wenn wir sie nett bitten, dann setzt die Legistik die Frist auf sechs Wochen runter. Wenn da quer hinein eine Anzahl Anträge kommt, die schauen sich das nicht zehn Minuten an und sagen: Es stimmt schon. Die legen grosse Gesetzesvorlagen beiseite, damit wir hier fristgerecht im Landtag darüber diskutieren können und ich Ihnen eine Meinung der Legistik abgeben kann.Ich weiss nicht, was ich sonst noch tun soll. Ich weiss auch nicht, bin ich heute der Papierkorb für sämtliche Emotionen, die irgendwo im Landtag heute vorherrschen. Dann schütten Sie sie aus, ich nehme die schon entgegen. Aber ich möchte, dass wir eine saubere Diskussion über unsere Gesetzesthematik führen, für die eine Anzahl von Mitarbeitern Tag und Nacht gearbeitet und diskutiert hat. Bitte nehmen Sie das jetzt einfach so mit. Ich kann Ihnen den Antrag nochmals vorlesen, ich habe ihn dem Abg. Seger weitergeleitet, aber grundsätzlich stimmen Sie darüber ab, was Sie möchten. Der Antrag vom Abg. Seger liegt vor. Sie können darüber abstimmen oder Sie können über einen Änderungsvorschlag abstimmen, der unseres Erachtens inhaltlich dasselbe sagt, aber legistisch geprüft ist. Aber das ist Ihre Zuständigkeit. Das müssen Sie entscheiden. Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, es macht durchaus Sinn, wenn wir jetzt eine kurze Pause machen, damit der Abg. Seger sich mit dem legistisch geprüften Vorschlag der Regierung auseinandersetzen kann und allenfalls seinen Antrag durch denjenigen der Regierung ersetzen kann, sofern er das als sinnvoll erachten würde. Ich denke, das würde uns aus dieser etwas wirren Situation helfen. Wir machen zehn Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 16 Uhr bis 16:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zum Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes fort.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe die Justizministerin auch gefragt, was vom Rechtsdienst der Regierung als problematisch angesehen wurde. Da konnte man mir keine Auskunft dazu geben. Dieser Änderungsantrag wurde von Rechtsanwälten, von mehreren Rechtsanwälten, ausgearbeitet beziehungsweise auch begutachtet und wurde für gut befunden. Ich werde an meinem Antrag festhalten. Es ist zum einen schwierig so schnell das durchgehend zu prüfen, dennoch habe ich inhaltliche Unterschiede festgestellt zwischen dem Antrag des Rechtsdienstes der Regierung wie auch dem Antrag, den ich hier eingereicht habe. Zum einen ist es den Rechtsanwälten und mir wichtig, dass eben von Rechten und Pflichten zur Verschwiegenheit gesprochen wird, und dass es eben nicht zu einer Einschränkung kommt bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche. Darum werde ich an meinem Antrag festhalten, so wie ich ihn eingereicht habe, wie er Ihnen schriftlich vorliegt, und denke, wir können darüber abstimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir nehmen diese Abstimmung vor. Wie schon erwähnt, liegt Ihnen der Antrag betreffend Art. 15 Abs. 3a schriftlich vor. Wer diesem Antrag des Abg. Daniel Seger die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht zugestimmt. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes? Das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf Art. 18 Abs. 1 dieses Gesetzes, wo hier zu lesen ist: «Zu statistischen Zwecken gesammelte Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen geschützt werden.» Die technischen und organisatorischen Massnahmen, die Formulierung - über die ganzen Spezialgesetze hinweg finden Sie vier verschiedene Formulierungen hierzu. Die stärkste Formulierung befindet sich auf Seite 574 beim Wohnbauförderungsgesetz, wo beim Abs. 3 steht: «Das Amt für Bau und Infrastruktur trifft alle technischen und organisatorischen Massnahmen, welche notwendig sind, um personenbezogene Daten zu schützen.» Also hier spricht man von allen technischen und organisatorischen Massnahmen, während man beim Statistikgesetz von «angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen» spricht. Grundsätzlich habe ich darauf verzichtet, bei allen Vorlagen, wo es unterschiedliche Formulierungen gegenüber dem Wohnbauförderungsgesetz gibt, einen Abänderungsantrag zu stellen. Doch bei den wichtigsten Gesetzen werde ich nun in der Folge beantragen, die Formulierung von Seite 574, sprich «alle technischen und organisatorischen Massnahmen», zu übernehmen. Beim Statistikgesetz, wo es doch um sehr hochsensible Daten geht, um statistische Auswertungen zu machen, finde ich das für mich gerechtfertigt. Deshalb möchte ich bei Art. 18 Abs. 1 den Antrag stellen, diesen folgendermassen abzuändern: «Zu statistischen Zwecken gesammelte Personendaten müssen durch alle technischen und organisatorischen Massnahmen geschützt werden.» Analog zum Wohnbauförderungsgesetz. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich ersuche Sie, hier dem Regierungsantrag zu folgen. Es wurde darauf geschaut, dass man diese notwendigen Datenschutzbestimmungen in die einzelnen Gesetze überführt. Wir sind der Meinung, dass diese Formulierung hier ausreichend und gut ist und so auch beschlossen werden sollte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner ab, der zu Art. 18 Abs. 1 beantragt, das Wort «angemessene» durch «alle» zu ersetzen. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben.Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Statistikgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir lesen weiter.Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beziehe mich hier auf den Paragrafen 22a. Bereits in der 1. Lesung haben wir bei diesem Gesetz beanstandet, dass die Frage nach der sexuellen Orientierung nicht notwendig ist. Nun steht es aber dennoch in diesem Paragrafen 22a des Bürgerrechtsgesetzes und die Begründung der Regierung lautet, dass dieser Passus notwendig ist beziehungsweise so belassen werden muss, damit der Umstand, ob jemand in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, erfasst werden kann. Diese Antwort erhält man meiner Meinung nach auch, wenn man einfach nach dem Zivilstand fragt. Daher ist dies für mich dann ausreichend. Ich stelle daher den Antrag, «Daten zum Zivilstand» anstelle von «Daten zur sexuellen Orientierung» einzufügen. Unter die Definition von sexueller Orientierung fallen unter anderem auch bisexuelle oder asexuelle Orientierungen, ich glaube nicht, dass die Behörden, welche das Bürgerrechtsgesetz anwenden, sich dafür interessieren beziehungsweise sie für ihre Aufgabenerfüllung diese Information benötigen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin. Ich kann Ihrem Antrag nur voll und ganz zustimmen, werde den auch unterstützen. In meinem Änderungsantrag hätte ich genau dasselbe gefordert. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Das Bürgerrechtsgesetz ist nicht ein Gesetz, das grundsätzlich ich zu vertreten habe, aber ich kann Ihnen eine Antwort dazu geben. Die in der Gesetzesvorlage enthaltene Terminologie entspricht den Vorgaben der DSGVO, welche in Artikel 9 Absatz 1 DSGVO explizit von Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung spricht. Lesen Sie also bitte Artikel 9 DSGVO. Ferner ist nochmals festzuhalten, dass eine Rechtsgrundlage alle denkbaren Fallkonstellationen abdecken sollte. Das bedeutet aber in der Praxis nicht, dass in jedem Fall alle dort aufgelisteten Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden. Massgeblich und in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Daten zur Erreichung des Zwecks notwendig sind. Es ist explizit darauf hinzuweisen, dass das Gesetz selbst die Datenverarbeitung ausdrücklich dahingehend einschränkt - und jetzt bitte genau zuhören -, dass nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Daten verarbeitet werden dürfen. Also dass nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Daten verarbeitet werden. Es ergibt sich somit bereits aus dem Gesetz selbst, welche unter den Oberbegriff der Daten zur sexuellen Orientierung fallenden Daten im Rahmen des Bürgerrechtsgesetzes verarbeitet werden dürfen. Eine Abänderung des Paragrafen 22 Abs. 1 ist nach Ansicht der Regierung deshalb auch aus Gründen der Datensparsamkeit nicht notwendig. Wir haben übrigens auch Ausführungen zu diesem Artikel auf der Seite 229 des Berichts und Antrags gemacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Darf ich noch einen Nachtrag machen, Herr Präsident? Was mir noch wichtig ist zu erwähnen, ist, dass durch die Abänderung die Einheitlichkeit bei den Gesetzen nicht gewahrt werden würde. Das wurde von einigen Abgeordneten in der 1. Lesung durchaus als sehr, sehr wichtig erachtet. Das wollte ich noch nachschieben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Wenn ich mich recht erinnere, wurden bei allen anderen Gesetzen, bis auf das Bürgerrechtsgesetz, die sexuelle Orientierung und die Daten zum Sexualleben herausgenommen - was ich sehr, sehr begrüsse. Ich möchte einfach noch einmal nachhaken beziehungsweise ergänzen zu dem, was die Landtagsvizepräsidentin gesagt hat: Der Regierung geht es - nach ihrer Antwort in der Stellungnahme - um den Zivilstand. Dies ist für mich auch verständlich und deshalb habe ich in der 1. Lesung meine entsprechende Frage gestellt. Darüber hinausgehende Informationen zur sexuellen Orientierung sind somit nicht notwendig und würden eben genau diesem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datensparsamkeit widersprechen, da mehr Informationen gesammelt werden beziehungsweise gesammelt werden können, als notwendig ist. Eine solche Datensammlung auf Vorrat ist im Sinne der Datensparsamkeit und Datenvermeidung unzulässig. Und dann führe ich halt doch noch kurz aus: Eine Ehe kann nicht nur von zwei heterosexuellen gemischtgeschlechtlichen Menschen eingegangen werden beziehungsweise eine eingetragene Partnerschaft nicht nur von zwei homosexuellen gleichgeschlechtlichen Menschen. Es gibt beispielsweise auch bisexuelle oder multisexuelle Menschen, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Zu denken ist auch an andere sexuelle Ausrichtungen, wie aromantisch, asexuell, pansexuell, poliamourös etc. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Antrag der Landtagsvizepräsidentin, dass auch im Bürgerrechtsgesetz «Daten zum Sexualleben» oder der sexuellen Orientierung abgeändert werden beziehungsweise ersetzt werden durch den Begriff «Daten zum Zivilstand».Landtagspräsident Albert Frick
Wir können über den Antrag der Frau Landtagsvizepräsidentin abstimmen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich würde dann gerne von der Regierung noch wissen, wieso es zum Beispiel beim Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bei Art. 82 Sachüberschrift und Einleitungssatz, wo es in der 1. Lesung noch hiess: «Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung», diese Bezeichnung da herausgenommen werden konnte, hier es aber nun nicht mehr möglich sein soll. Was ist der Unterschied, dass es bei diesem Gesetz möglich war und bei dem uns hier vorliegenden nicht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Ich möchte auch noch eine Frage anbringen, und zwar ist es ja so, dass der Zivilstand noch nicht hinreichend Auskunft gibt über die sexuelle Orientierung. Wir haben es ja schon gehört. Aber auch zum Beispiel ein Ledigenstatus sagt ja gar nichts aus über die sexuelle Orientierung. Wir haben ja auch viele Erwachsene mit einem Ledigenstatus. Aber meine Frage geht eigentlich in eine andere Richtung: Ich habe immer noch nicht verstanden, warum wir diese sexuelle Orientierung überhaupt in irgendeinem Zusammenhang hier bei diesem Gesetz erfragen müssen oder warum das notwendig ist, das zu erfassen. Denn vielleicht gibt es diese Gründe, und das möchte ich gerne erfahren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Diese Gründe liegen in Artikel 9 Absatz 1 DSGVO und dort steht explizit, dass diese Angaben enthalten sein müssen. Deshalb wurde es auch so in den vorliegenden Gesetzen vorgesehen. Noch zur Antwort an die Landtagsvizepräsidentin: Die sexuelle Orientierung wurde dort gestrichen, wo man festgestellt hat, dass man sie nicht benötigt. Also überall dort, wo man sie nicht benötigt, hat man sie gestrichen. Darum ist sie in einzelnen Gesetzen draussen und jetzt in diesem vorliegenden Gesetz ist sie drin. In diesem Fall ist sie existenziell wegen Artikel 9 Absatz 1 DSGVO, hier brauchen wir das. Also unter der DSGVO ist der Zivilstand die sexuelle Orientierung. Das versteh ich schon, dass das für uns hier zu Hause etwas verwirrlich ist, ich musste mich da auch zuerst orientieren, aber wenn Sie die DSGVO etwas detaillierter lesen, versteht man, um was es geht, und auch, wenn man die Ausführungen zu den einzelnen Artikeln studiert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Besten Dank, für diese Antwort, das hat mir sehr geholfen. Ich möchte nur etwas beifügen. Ich kann mir eben auch durchaus einen Sinn darunter vorstellen, dass es eben Erhebungen zur sexuellen Orientierung der Bevölkerung geben soll. Ich finde das auch sehr hilfreich, gerade auch bei Argumentationen eben hinsichtlich der absoluten Abschaffung jeglicher Diskriminierung, wenn wir einfach statistische Daten haben. Aber eben, es ist mir wichtig, dass diese natürlich nicht gegen diese Personen verwendet werden. Und in dem Fall ist es für mich klar, dass ich beim Regierungsvorschlag eben auch zustimmend drücken werde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung, die eben neben dem Bürgerrechtsgesetz heranzuziehen ist und auch zu konsultieren ist, besagt nur, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer na-türlichen Person hervorgehen, untersagt ist. Aber mir hat sich immer noch nicht der Grund erschlossen und die Notwendigkeit, warum die sexuelle Orientierung und Daten zum Sexualleben im Bürgerrechtsgesetz verarbeitet werden müssen. Daten zum Zivilstand sehr wohl, aber die sexuelle Orientierung und Daten zum Sexualleben, also ich glaube, das ist irgendwie einfach wesensfremd. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ja, mir geht es genau gleich wie dem Herrn Abg. Daniel Seger. Ich verstehe auch nicht, warum es jetzt für das Bürgerrechtsgesetz notwendig ist, dass das Sexualleben - oder der Zivilstand in diesem Fall - bekannt ist. Und wenn die DSGVO, Artikel 9, herangezogen wird, dann hätte man bei allen anderen Gesetzen, wo man die sexuelle Orientierung rausgestrichen hat, die auch drinlassen müssen, weil ja die DSGVO das so fordert. Oder habe ich das komplett falsch verstanden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Danke für das Wort. Ich möchte noch einmal explizit darauf hinweisen, dass das Gesetz selbst die Datenverarbeitung dahingehend einschränkt, dass nur die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Daten verarbeitet werden dürfen. Das heisst, dass das in einzelnen Gesetzen eben etwas weiter und in anderen etwas enger ausgelegt wird. Und in jedem Einzelfall wurde auch, basierend auf der 1. Lesung, im Gesetz geprüft, ob die sexuelle Orientierung jetzt hier erfasst werden muss oder nicht. Vielleicht können Sie auch in der Stellungnahme auf der Seite 227 nochmals lesen, dort steht: Unter «Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung» zählt auch der Umstand, ob jemand in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. «‹Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung› erfassen somit auch den Zivilstand. Von einer expliziten Nennung des Zivilstandes wurde deshalb abgesehen.» Es ist nicht mein Gesetz und da agiere ich jetzt in einem etwas wesensfremden Bereich von mir, da bin ich nicht zuständig gemäss Regierungsorganisationsverordnung. Aber ich habe jetzt versucht, Ihnen die Erläuterungen und den Hintergrund dazu zu geben. Und dann, denke ich, müssen Sie über den Antrag abstimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke, Herr Präsident, dass ich mich nochmals kurz zu Wort melden kann. Wir haben ja den Antrag im Vorfeld bekommen und jetzt habe ich schon gelernt, dass die legistischen Änderungen nicht unbedingt gewünscht sind im Hohen Haus, aber vielleicht können wir es grammatikalisch zumindest richtig machen. Und dann heisst es nicht «personenbezogenen Daten», sondern «personenbezogener Daten», dann haben wir das zumindest richtig im Gesetzestext drin erfasst, wenn Sie allenfalls wünschen, den Antrag anzupassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es geht ja wesentlich nur darum, «Daten zur sexuellen Orientierung» durch «Daten zum Zivilstand» zu ersetzen, alles andere bliebe gleich. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen zugestimmt.Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hätte eine Frage an Frau Regierungsrätin Gantenbein, welche nicht nur dieses Gesetz betrifft, sondern auch die weiteren fünf Spezialgesetze. Mir ist aufgefallen, dass Sie in Ihren Ausführungen im Gesetzestext die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen herausgelassen haben. Diese sind in verschiedenen anderen Spezialgesetzen explizit auch aufgeführt. Und ich finde es schon wichtig, dass zumindest bei diesen Gesetzen, wo es auch um Bildung geht, man auch weiss, wie gewisse Lehrpersonen oder auch Schüler dementsprechend denken, und dass diesbezüglich auch Möglichkeiten bestehen, Daten in diese Richtung zu sammeln. Ich wollte Sie fragen: Gibt es hier einen speziellen Grund, dass Sie das bewusst weggelassen haben, ansonsten würde ich eventuell beliebt machen, dies ins Gesetz aufzunehmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann Ihnen diesbezüglich folgende Rückmeldung geben, dass wir davon ausgehen, dass, wenn von besonderen Kategorien personenbezogener Daten die Rede ist, auch Daten, aus denen die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung hervorgeht, mitumfasst sind. Das ist nicht ein Streichen, sondern ein Mitinkludieren. Da die im Gesetzestext genannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten bereits Daten, aus denen die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung hervorgeht, beinhalten, ist nicht zu befürworten, dass ein besonderer Passus geschaffen wird, weil es - wie gesagt - eine Verdoppelung wäre. Also dort, wo die verantwortliche Person, wie wir es mehrfach gehört haben, abschätzen muss, was für Angaben sie braucht, kann sie diese auf der Grundlage der Spezialgesetze, sei das im Asylgesetz oder hier im Lehrergesetz, erheben. Das ist subsumiert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weitere Wortmeldung? Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir lesen weiter.Das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Sportgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Sportgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Heilmittelgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Heilmittelgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Familienzulagengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Bevor ich zu meinem Votum komme, möchte ich einfach feststellen, Herr Präsident, dass Frau Regierungsrätin Frick zu Beginn der Behandlung der Spezialgesetze explizit gesagt hat, dass jedes Regierungsmitglied selbst seine Vorlagen hier auch vertrete. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter glänzt heute Nachmittag durch Abwesenheit. Und in Bezug auf das Kommunikationsgesetz hätte ich einige Fragen an ihn direkt zu richten. Ich werde nun aber trotzdem mit dem Votum fortfahren. Ich beantrage, Art. 52b Abs. 1 Bst. e des Kommunikationsgesetzes abzuändern. Der Bst. e soll neu lauten: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die beim Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind; und».Ich begründe meinen Antrag folgendermassen: Letzten November behandelte der Landtag das Kommunikationsgesetz in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung in 2. Lesung. Im Rahmen dieser Lesung beantragte ich, bei Art. 52b Abs. 1 Bst. e des Kommunikationsgesetzes den Einschub «die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben» ins Gesetz aufzunehmen. Der Landtag folgte diesem Antrag mit 22 Stimmen. Somit lautet dieser Bst. e gemäss heutiger Gesetzgebung: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind; und». Dieser Abänderungsantrag vom November 2017 findet sowohl im Bericht und Antrag zur 1. Lesung der Totalrevision des Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze als auch in der Vorlage, die wir heute behandeln, keinerlei Erwähnung. Im Bericht und Antrag zur 1. Lesung wird in Bezug auf die Abänderungen im Kommunikationsgesetz ausgeführt, dass die neue E-Privacy-Verordnung auf EU-Ebene noch nicht in der finalen Fassung verabschiedet worden sei und man die Revision des Kommunikationsgesetzes erst durchführe, wenn diese definitiv vorliege. Deshalb habe es lediglich redaktionelle Anpassungen gegeben. Über die Gründe, weshalb Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, diesen vom Landtag bewilligten Abänderungsantrag - zu dem Sie übrigens sagten: «Ja, diese Ergänzung kann man sicher machen» - unerwähnt liessen, kann ich nur spekulieren. Falsch ist es meines Erachtens in jedem Fall, da wichtige Informationen unterschlagen wurden. Die Streichung des im letzten November genehmigten Einschubs ist nämlich mehr als nur eine redaktionelle Anpassung. Sie löscht bewusst einen vom Landtag explizit genehmigten Einschub, mit welchem die Daten nicht nur im EWR-Raum im Allgemeinen gespeichert werden dürfen, sondern es muss ein vergleichbares Datenschutzniveau vorliegen. Nun ist es so, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung im gesamten EWR-Raum ein vergleichbares Datenschutzniveau eingeführt wird. Diesbezüglich kann ich nachvollziehen, dass die Regierung vorschlägt, diesen Einschub wieder ersatzlos zu streichen. Trotzdem beantrage ich, diesen Einschub in leicht abgeänderter Form wieder ins Gesetz zu integrieren. Für mich stand schon letztes Jahr das technisch Machbare im Mittelpunkt meines Abänderungsantrages. Auch wenn es nun eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung gibt, so bin ich überzeugt, dass die technischen Gegebenheiten auch innerhalb der EU unterschiedliche Standards haben. Ich bin sicher, dass beispielsweise die technischen Vorgaben zwischen Bulgarien und Rumänien einerseits und Deutschland beziehungsweise Frankreich andererseits unterschiedlich sind. Wir reden in Bezug auf diesen Absatz immer noch von der Vorratsdatenspeicherung, also von hochsensiblen persönlichen Daten, welche den technisch höchsten Schutz geniessen sollten.Und deshalb beantrage ich, in Anlehnung an den Abänderungsantrag von November 2017 und den neuen Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung den Bst. e in folgenden Wortlaut abzuändern: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die beim Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind; und». Damit übernehme ich den Antrag des letzten Jahres, ergänze ihn jedoch mit dem Einschub «beim Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet». Die Formulierung «beim Stand der Technik» ist an mehreren Orten ebenfalls zu finden, wie beispielsweise bei Art. 21 des Datenschutzgesetzes oder in Artikel 25 Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist also nicht wesensfremd. Dieselbe Formulierung findet sich auch in Bst. c dieses Artikels des Kommunikationsgesetzes, der nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Dieser lautet in seiner Gesamtheit: «Solche Massnahmen umfassen insbesondere: die Speicherung unter Berücksichtigung des erhöhten Schutzbedarfes und des Standes der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet». Somit bezweckt mein Antrag also nichts anderes, als die gesetzlichen Vorgaben über den Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet auch für Speicherungen im EWR-Gebiet zu gelten haben. Da wir auf den Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet in anderen Ländern keine Einflussmöglichkeiten haben, soll wenigstens die Datenspeicherung im Ausland denselben technischen Standard haben, als wenn sie in Liechtenstein gespeichert werden. Somit müssen jene Vorschriften aus Bst. c nicht nur auf Speicherungen im Inland angewandt werden, sondern auch auf Speicherungen im EWR-Raum und der Schweiz. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann Ihnen gerne ein paar Ausführungen zu Ihrem Votum machen, das ich selbstverständlich gehört habe. Die Begründung für diese Änderungen ist, dass in Art. 52 Abs. 1 in der geltenden Fassung die Sicherstellung der Daten durch die technischen und organisatorischen Massnahmen geregelt ist. Als eine solche Massnahme wurde in Bst. e die Speicherung im Inland festgehalten, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind. Das haben wir ja vorhin auch schon gehört. Bereits im Bericht und Antrag wurde Bestimmung e dahingehend abgeändert, dass der Passus «die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben» gestrichen wurde. Da die DSGVO durch den Übernahmebeschluss ins EWR-Abkommen für sämtliche EWR-Mitgliedstaaten gilt, haben sämtliche EWR-Mitgliedstaaten ein vergleichbares Datenschutzniveau, weshalb die Präzisierung «die ein vergleichbares Datenschutzniveau haben» in Bestimmung e obsolet wurde. Inhaltlich ändert sich durch diese Streichung nichts, und ich bin auch hier, wie schon vorhin der Meinung, dass die Vorlage der Regierung eigentlich alles beinhaltet, was sie beinhalten muss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr stv. Abg. Batliner, Sie halten an Ihrem Antrag fest?Stv. Abg. Alexander Batliner
Ja, ich halte an meinem Antrag fest.Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir über diesen Antrag befinden. Wollen Sie ihn im Wortlaut noch einmal vortragen? Bitte.Stv. Abg. Alexander Batliner
Gerne, Herr Präsident. Ich beantrage, Art. 52b Abs. 1 Bst. e folgendermassen abzuändern: «die Speicherung im Inland, wobei die EWR-Mitgliedstaaten, die beim Stand der Technik vor dem Zugriff aus dem Internet ein vergleichbares Datenschutzniveau haben, und die Schweiz dem Inland gleichgestellt sind; und».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht zugestimmt.Wir können die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kommunikationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 19 Stimmen. Wir können weiterlesen.Das Gesetz über die Abänderung des Tierschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Tierschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Tierseuchenpolizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Tierseuchenpolizeigesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Tiergesundheitsberufegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Tiergesundheitsberufegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Tabakpräventionsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Tabakpräventionsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Organismengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Organismengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Art. 121a Abs. 3 des Gemeindegesetzes stelle ich einen konkreten Antrag und beginne mit der Begründung. Wie bereits bei der 1. Lesung ausgeführt, sieht dieser Artikel in Abs. 1 lediglich vor, dass die zuständigen Gemeindebehörden, insbesondere die Einwohnerkontrollen, befugt sind, die Personendaten, einschliesslich der benötigten Personenprofile, zu bearbeiten, um die ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Es ist unbestritten, dass insbesondere die Einwohnerkontrollen, aber auch andere Bereiche der Gemeindeverwaltung, sehr viele Daten für ihre tägliche Arbeit benötigen. Dies erfolgt auch im Rahmen eines Informationssystems, was nach Abs. 2 dieses Artikels möglich ist. Nach dem bisherigen Abs. 3 regelt die Regierung die Einzelheiten mit Verordnung. Dieser Bestimmung aus dem Jahr 2009 ist die Regierung jedoch bis heute nicht nachgekommen. Dies stellt nach wie vor ein Problem in der Praxis dar. Da alleine die Einwohnerkontrollen eine Vielzahl von Personendaten verarbeiten, sollte dies unbedingt umschrieben werden. Auch das in Abs. 2 genannte Informationssystem besteht bereits seit vielen Jahren. Es wäre im Sinne der Gemeinden, aber auch der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden, wenn diese Verordnung nun endlich erlassen werden würde. Der nun vorliegende Wortlaut der Regierungsvorlage sieht vor, diese bisherige Muss-Bestimmung in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln. Dies habe ich bereits bei der 1. Lesung bemängelt. Eine Kann-Bestimmung ist jedoch entschieden abzulehnen und würde einen Rückschritt gegenüber der heute gültigen Bestimmung darstellen. Vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung muss diese Aufgabe nun dringend angegangen werden und nicht in eine Kann-Bestimmung umformuliert werden. Denn die DSGVO betont in etlichen Bestimmungen die Notwendigkeit gesetzlicher Grundlagen, die auch genügend bestimmt sind. Damit sowohl die Gemeinden als auch die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner wissen, was gilt. Die Gemeindebehörden dürfen alle Personendaten bearbeiten, die sie benötigen. Was dies genau bedeutet, ist bis heute nicht klar. In diesem Sinne sollte der Blick in die bestehende Praxis geworfen werden, um zu sehen, was heute für Personendaten bei den Einwohnerkontrollen verarbeitet werden. Das ist im gemeinsamen System der Gemeinden festgelegt. Hierzu fehlt allerdings der rechtliche Rahmen.In diesem Sinne stelle ich, wie bereits bei der 1. Lesung den Antrag, die vorgesehene Kann-Bestimmung nicht zu genehmigen und die bisherige Formulierung von Art. 121a Abs. 3 beizubehalten, die da lautet: «Die Regierung regelt die Einzelheiten mit Verordnung.» Und wenn die Regierung nun hierzu ausführt, dass eine diesbezügliche Verordnung in Bearbeitung oder Vorbereitung ist, spricht erst recht nichts gegen die Beibehaltung der bisherigen, verpflichtenden Bestimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann diesem Antrag zustimmen, wir regeln das gerne für Sie und dementsprechend stütze ich Ihren Antrag mit der Formulierung. «Die Regierung regelt die Einzelheiten mit Verordnung.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bringt die Regierung diese Änderung von sich aus ein? Dann müssen wir nicht darüber abstimmen. Ansonsten können wir über den Antrag abstimmen. Sie sagen, dass Sie damit einverstanden sind, dann stimme ich darüber ab. Der stv. Abg. Rainer Beck beantragt, Art. 121a Abs. 3 wie folgt umzuformulieren: «Die Regierung regelt die Einzelheiten mit Verordnung.» Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir können die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen.Das Gesetz über die Abänderung des Patientenverfügungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Patientenverfügungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung der Exekutionsordnung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Arbeitsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Zulassung von Dolmetschern und Übersetzern vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Zulassung von Dolmetschern und Übersetzern vor liechtensteinischen Gerichten und Verwaltungsbehörden steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Strassentransportgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Strassentransportgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Entsendegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Geoinformationsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Geoinformationsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Kernenergie-Güterkontroll-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kernenergie-Güterkontroll-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des AIA-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des AIA-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des FATCA-Gesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstschule Liechtenstein» wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstschule Liechtenstein» steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt.Damit sind wir am Ende von Traktandum 7 angelangt. Ich gratuliere der Regierung, ich gratuliere dem Landtag zur Bewältigung dieser Marathonaufgabe. Wir gönnen uns jetzt eine Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:15 Uhr bis 17:45 Uhr).
-ooOoo-