Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) (Nr. 54/2018) [1. Lesung: 6. September 2018] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 86/2018); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 21: Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfondsgesetz; PFG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) und die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG).Diese Vorlage wurde am 6. September 2018 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 86/2018.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir, nur kurz auf diese Vorlage beziehungsweise Stellungnahme einzugehen. In der vorliegenden Stellungnahme werden die wenigen in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen beantwortet. Die der Vorlage zugrunde liegende Richtlinie befindet sich momentan noch im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das EWR-Übernahmeverfahren bis zum Inkrafttreten in den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen sein wird. Um Nachteile für die liechtensteinischen Marktteilnehmer zu verhindern, soll das vorliegende Gesetzespaket gleichzeitig mit dem Inkrafttreten in der EU in Kraft gesetzt werden. Dies begrüsse ich ausserordentlich und möchte die Abgeordneten speziell auf diesen Umstand hinweisen. Nebst einer formellen Korrektur in Art. 15 Abs. 2 erfolgt lediglich - auf meine Anregung zur erneuten Prüfung hin - eine Änderung von Art. 28 Pensionsfondsgesetz. Konkret wird im genannten Artikel im Sinne der Marktteilnehmenden auf die bisherige quantitative Begrenzung verzichtet. Dies, um nicht allenfalls wettbewerbsverzerrenden Vorgaben ...Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Hasler, ich darf Sie darauf aufmerksam machen: Wir sind in einer 2. Lesung - keine Grundsatzdebatte mehr.Abg. Johannes Hasler
Dessen bin ich mir bewusst, ich möchte nur kurz ausführen, dass dieser Artikel wichtig ist. Und ich glaube, das habe ich jetzt eigentlich schon getan. Dann möchte ich einfach noch sagen, dass es inhaltlich komplett unbestritten ist und ich aus diesem Grund hiermit auch beantrage, eine Lesung der gesamten Vorlage mittels Gesetzesaufruf zu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Entschuldigung, jetzt erst habe ich eine Meldung hier.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Die Fakten sind ja eh schon geschaffen. Ich wollte lediglich den Antrag des Kollegen Hasler unterstützen. Ist erledigt.Landtagspräsident Albert Frick
Dann stimmen wir jetzt ab. Wer dem Antrag auf Lesung durch Gesetzesaufruf die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir können mit der Lesung durch Gesetzesaufruf beginnen.
Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Somit können wir die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat auch dieser Vorlage mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 erledigt.-ooOoo-