Abkommen vom 17. August 2018 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Jersey zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Nr. 81/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abkommen vom 17. August 2018 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Jersey zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und Steuerumgehung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 81/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Im Juni dieses Jahres fanden seitens der Regierung Verhandlungen mit Jersey betreffend ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung statt. Mit Datum vom 8. Juni 2018 wurde das mit gegenständlichem Bericht dem Landtag zur Behandlung vorgelegte Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert. Das vorliegende Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und der G20-Länder. Liechtenstein trägt diese durch seine Teilnahme am sogenannten Inclusive Framework der OECD mit.Wie aus dem vorliegenden Bericht hervorgeht, wurde das DBA mit Jersey - wie alle liechtensteinischen DBAs - entsprechend dem internationalen Standard zum steuerlichen Informationsaustausch vereinbart. Als Grundlage diente das OECD-Musterabkommen 2014, wobei das Abkommen zwischen Liechtenstein und Guernsey vom 11. Juni 2014 als Referenz herangezogen wurde. In einigen wenigen Punkten weicht das vorliegende Abkommen vom Musterabkommen 2014 ab. Die genannten Abweichungen sind auf der Seite 8 bis 10 transparent ausgewiesen. Für diese vorbildliche Transparenz möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Wie ersichtlich, sind die Abweichungen grösstenteils auf zwischenzeitlich bestehende neue, zusätzliche Standards - wie das OECD-Musterabkommen 2017 - zurückzuführen. Für die internationale Wirtschaftspolitik Liechtensteins stellt der Ausbau des DBA-Netzwerkes einen zentraler Eckpfeiler dar. Der Abschluss des vorliegenden Abkommens steht für mich ausser Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist eines der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen internationalen Wirtschaftspolitik. Mit der Zustimmung zu diesem Abkommen mit Jersey haben wir somit die Möglichkeit dieses Netzwerk weiter auszubauen. Das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey wurde am 17. August 2018 unterzeichnet und entspricht dem internationalen Standard der OECD und berücksichtigt dementsprechend die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD und der G20 Länder. Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und - umgehung. Hervorzuheben sind die für Liechtenstein relevanten Schlüsselthemen, welche alle erfolgreich im Abkommen vereinbart werden konnten. Diese sind: - Keine Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren;
- die Anerkennung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, Vorsorgeeinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen;
- die Anerkennung von liechtensteinischen Fonds;
- das Quellenstaatsprinzip bei Renten
- sowie der Informationsaustausch nach geltendem internationalen Standard.
Das OECD-Musterabkommen sieht lediglich eine Reduktion der zulässigen Quellensteuer vor. Es ist somit positiv zu erwähnen, dass in Abweichung zum OECD-Musterabkommen für Dividenden und Zinsen ein Nullsatz vereinbart werden konnte. Aufgrund meiner positiven Ausführungen werde ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 17. August 2018 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Jersey zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und Steuerumgehung die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 25 abgeschlossen.-ooOoo-