Abkommen zur Vereinbarung zu einer gemeinsamen Auktionsplattform und das Abkommen zur Vereinbarung zu einer gemeinsamen Auktionsaufsicht (Nr. 84/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abkommen zur Vereinbarung zu einer gemeinsamen Auktionsplattform und das Abkommen zur Vereinbarung zu einer gemeinsamen Auktionsaufsicht. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 84/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Den Titel dieses Berichts und Antrags habe ich mit einer gewissen Vorfreude gelesen, da ich gehofft habe, dass auf der Auktionsplattform schöne Bilder, alte Autos oder feine Weine versteigert werden. Aber nein, weit gefehlt, es geht um Emissionshandel, Emissionsverhinderung und Zertifikate. Das sind sehr wichtige Themen, kein Zweifel, aber die Attraktivität und Sexyness fehlt ihnen. Das Emissionshandelsgesetz und die Festlegung der Anzahl der Zertifikate, die versteigert werden können, sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Richtlinien festgelegt. Wir haben zum Protokoll der APK vom 25. Oktober ein Schreiben der Regierung mit zusätzlichen Informationen erhalten und deshalb verzichte ich auf eine Wiederholung. Ich danke der zuständigen Ministerin für die Erläuterungen, die sehr hilfreich sind und waren. Danke schön. Stösst ein Unternehmen mehr Emissionen aus, als es Zertifikate besitzt, so muss es diese Zertifikate von anderen Unternehmen beziehen oder an einer Versteigerung erwerben. Betriebe, die über eine Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 20 Megawatt verfügen, sind per Gesetz verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. In Liechtenstein sind es zwei Betriebe, ich denke man darf sie nennen, das sind die Hilcona und die Ospelt AG. Auf der Seite 18 steht, dass diese beiden Unternehmen ihre Emissionen dank der Dampfleitung zwischen Buchs und Schaan reduzieren konnten und man damit rechnet, dass ab 2030 keine Zertifikate mehr erworben werden müssen. Im Bericht und Antrag wird mehrmals erwähnt, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die jährlichen Einnahmen aus den Versteigerungen in Liechtenstein zurückgehen werden, und zwar von höheren Beträgen auf die kleineren Beträge zwischen CHF 10'000 und CHF 30'000. Liechtenstein und die anderen EWR/EFTA-Staaten haben beschlossen, keine eigene Auktionsplattform anzumelden, was ich richtig finde. Sie schliessen sich der EU-Plattform an und werden die Versteigerungen über die Europäische Energiebörse EEX (European Energy Exchange AG) abwickeln. Die Regierung empfiehlt auf Seite 40 diesem Bericht und Antrag zuzustimmen, was ich machen werde. Ohne Zustimmung von Liechtenstein könnten auch die anderen EWR/EFTA-Staaten ihre Zertifikate nicht versteigern, was zu grossen finanziellen Einbussen vor allem im Jahr 2019 führen würde. In Liechtenstein rechnet man beispielsweise für das kommende Jahr mit Einnahmen zwischen CHF 250'000 und CHF 1,3 Mio. und in Norwegen rechnet man mit EUR 920 Mio. Damit habe ich geschlossen, ich stimme zu. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für den Bericht und Antrag bedanken. Unternehmen, welche unter das Emissionshandelsgesetz fallen, bekommen jährlich vom Staat eine gewisse Menge Zertifikate als Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Die nicht kostenlos zugeteilten Zertifikate müssen laut der EU-EHS-Richtlinie, welche auch in Liechtenstein aufgrund des EWR anwendbar ist, versteigert werden. Stösst nun ein Unternehmen mehr Emissionen aus, als es Zertifikate besitzt, so muss es diese von anderen Unternehmen oder an einer Versteigerung erwerben. Durch die schrittweise Verknappung der kostenlosen Zertifikate wird erreicht, dass CO2-Emissionen einen Wert haben und somit ein Anreiz zu Emissionsverminderungen geschaffen wird. Eine Teilnahme an der gemeinsamen Auktionsplattform in der EU zur Versteigerung der nicht kostenlos zugeteilten Zertifikate bildet die Voraussetzung, dass auch Liechtenstein seine Zertifikate versteigern kann. Ein Beitritt zur gemeinsamen Auktionsplattform bedingt die Ratifikation zweier Abkommen.- Das Abkommens zur Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Bestellung gemeinsamer Auktionsplattformen sowie
- das Abkommen zur Bestellung einer Auktionsaufsicht.
Für Liechtenstein ist der Beitritt zu den Vereinbarungen über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Bestellung gemeinsamer Auktionsplattformen und zur Bestellung einer Auktionsaufsicht und somit die Versteigerung über eine gemeinsame Auktionsplattform am besten geeignet. Eine eigene Auktionsplattform für Liechtenstein wäre für die geringe Menge zu versteigender Zertifikate unverhältnismässig. In Liechtenstein nehmen zwei Anlagenbetreiber am Emissionshandel teil. Beide Anlagenbetreiber konnten ihre ursprünglichen Emissionen dank der Dampfleitung zwischen Buchs und Schaan so weit reduzieren, dass sie voraussichtlich bis zum Jahre 2030 keine Zertifikate mehr erwerben müssen. Sollte Liechtenstein die beiden Abkommen nicht ratifizieren, könnten weder Liechtenstein noch die anderen EWR/EFTA-Staaten Versteigerungen durchführen. Dies würde für alle EWR/EFTA-Staaten zu einem finanziellen Verlust führen. Zudem würde Liechtenstein die verpflichtende Anwendung der Versteigerungsverordnung nicht einhalten und so eine Klage vor dem EFTA-Gerichtshof riskieren. Ich werde den beiden Abkommen meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte etwas weiter vorne anfangen, und zwar für die Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 musste ja Liechtenstein für CHF 5,78 Mio. Zertifikate einkaufen. Das waren 172'000 Zertifikate für EUR 20 das Stück, das waren Goldstandard Levels und dazu noch für EUR 17,50 weitere Zertifikate. Wenn man jetzt die «Energiestrategie Liechtenstein 2020 Rück- und Ausblick zur Halbzeit» anschaut, dann steht es mit den Treibhausgasen nicht zum Besten. Der erreichte Stand war bei dieser Halbzeit 270'000 Tonnen und bis 2020 müssten 187'000 Tonnen erreicht werden, also da muss noch einiges weniger CO2 ausgestossen werden, damit man das Ziel erreicht. Und ich gehe einmal davon aus, wenn man das Ziel dann nicht erreicht, muss man am Ende dieser Periode, das ist 2020, wieder CO2-Zertifikate kaufen. So war es zumindest einmal im 2012. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Geschäftsbereich Wirtschaft stellt ja im Frühjahr 2017 fest: «Beim Emissionshandel zeigt es sich nach mehr als zehn Jahren, dass dieser nicht die erwünschte Lenkungswirkung aufweist. Das Problem liegt bei den tiefen Kosten für die CO2-Zertifikate als Folge der zu grossen Mengen die in Umlauf gebracht wurden.» Auf europäischer Ebene wurde daher eine Reform beschlossen. Ab dem 1.1.2019 wird eine Marktstabilitätsreserve eingeführt, um die Preise pro Tonne CO2 zu erhöhen. Damit besteht ein verstärkter Anreiz, die Treibhausgasemissionen zu senken. Liechtenstein ist in das europäische Emissionshandelssystem eingebunden. Also wenn dieser Markt stabilisiert wird und wir müssen 2020, weil wir das Ziel 2020 dann nicht erreicht haben, Zertifikate kaufen - und jetzt haben wir zu verkaufen, da blicke ich nicht ganz durch.Dann zu dieser Vorlage: Es gilt, was bereits 1999 treffend für die gesetzgebende EU gesagt wurde. Wir beschliessen etwas, das war ja dieses Gesetz für diesen CO2-Handel von 2012, stellen es dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob etwas passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände - weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde - dann machen wir weiter Schritt für Schritt bis es kein Zurück mehr gibt. Deshalb meine ich, das trifft hier irgendwie auf eine Art zu. Liechtenstein nimmt seit 2012 am europäischen Emissionshandel teil. Seit 2013 besteht in der EU eine gemeinsame Auktionsplattform zur Versteigerung der nicht kostenlos zugeteilten Zertifikate. Der Beitritt Liechtensteins zur gemeinsamen Auktionsplattform bedingt die Ratifikation dieser beiden Abkommen mit völkerrechtlichem Charakter. Also wir können es nur nutzen, wenn man dieser gemeinsamen Auktionsplattform beitritt. Hier werden dann aber wieder Bedingungen gestellt, und zwar, meine ich, tiefgreifende. Denn bis heute existiert kein anderer Staatsvertrag, bei welchem Liechtenstein eine mögliche Haftung gegenüber anderen Staaten eingegangen ist. Also das ist der erste Staatsvertrag, den wir abschliessen, bei dem wir eine mögliche Haftung eingehen gegenüber anderen Staaten.
Liechtenstein würde bei einer Nicht-Ratifikation zudem die verpflichtende Anwendung der in das EWR-Abkommen übernommenen Verordnung (EU) 1031/2010 (Versteigerungsverordnung) nicht einhalten und so eine Klage vor dem EFTA-Gerichtshof riskieren. Also einerseits müssen wir da beitreten, sonst gibt es diese Klage. Rechtlich gesehen hat dieser Vertrag einen völkerrechtlichen Charakter und er erfordert eine Kompetenzabgabe an die EU-Kommission. Wir haben beim Lenkungsausschuss zwar Beobachterstatus, aber kein Stimmrecht. Die Gerichtsbarkeit wird an den EuGH übertragen, wenn Streitigkeiten auftreten. Dann besteht eben die Möglichkeit einer Haftung und Schadensansprüche. Dann kommt noch diese Verbindung, wenn Liechtenstein nicht zustimmt, also so habe ich das hier festgestellt oder es ist meine Auslegung, dann kann auch Norwegen nicht zu dieser Auktionsplattform gehen. Personelle Konsequenzen sind keine, aber für die monatliche Kontoführungsgebühren laufen Kosten an, und zwar EUR 300 pro Monat - egal, ob da etwas gemacht wird oder nicht. Somit werden die Kosten für die Vertragsanpassung nach aktuellen Angaben auf der EEX auf EUR 20'000 geschätzt. Ja, also da sind einige Haken, sage ich einmal, bei diesem Vertrag dabei. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich halte mich ganz kurz, wir haben die Frau Kulturministerin für den Bericht und Antrag zum Programm Jugend und Musik gelobt. Ich möchte hier ebenfalls die betroffenen Stellen für diesen Bericht und Antrag loben. Er ist vielleicht nicht sexy, aber er ist sehr interessant. Er hat mir eine neue Welt eröffnet mit dieser Auktionsplattform. Besonders freut es mich und ein besonderes Lob möchte ich aussprechen, dass drei Ministerien hier sehr gut zusammengearbeitet haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, der europäische Emissionshandel ist das primäre Werkzeug der EU, um ihren Emissionsreduktionsverpflichtungen nachzukommen. Es ist somit ein wichtiges, wenn auch - da stimme ich Ihnen zu - komplexes Thema. Seit 2012 ist Liechtenstein in den europäischen Emissionshandel eingebunden, die hierfür massgebliche nationale Emissionshandelsgesetzgebung, EHG, basiert auf der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG. Im europäischen Emissionshandel erhalten Anlagebetreiber eine gewisse Anzahl an Emissionszertifikaten kostenlos vom Staat zugeteilt, der diese wiederum von der Kommission erhält. Diese Anzahl verringert sich von Jahr zu Jahr, was zu einer Verknappung der vorhandenen kostenlosen Zertifikate führt. Hierdurch wird erreicht, dass CO2-Emissionen einen Wert bekommen und einen Anreiz zur Emissionseinsparung geschaffen wird. Der Anlagebetreiber muss dem Staat im Folgejahr für seine tatsächlichen Emissionen Zertifikate zurückgeben. Stösst ein Anlagebetreiber mehr Emissionen aus als er Zertifikate zugeteilt bekommen hat, muss er diese fehlenden Zertifikate über eine Versteigerung oder den Handel erwerben.
Der Abg. Herbert Elkuch hat noch Fragen gestellt, wie damals die Berechnungen zustande gekommen sind. Hier kann ausgeführt werden, dass die Grundlagen zur Berechnung des liechtensteinischen Anteils an Zertifikaten sich im Beschluss Nr. 152/2012 vom 26. Juli 2012 darstellen. Die Mengen basieren auf den in den Jahren 2002 bis 2005 erhobenen Daten und des Durchschnittwertes der Emissionen der Anlagebetreiber. Der erste nationale Zuteilungsplan erfolgte darauf basierend für die Jahre 2008 bis 2012. Das war die zweite Phase des Emissionshandels. Die kostenlose Zuteilung ist darin geregelt. Für die dritte Handelsperiode 2013 bis 2020 gibt es keine nationalen Allokationspläne mehr, stattdessen gibt die europäische Kommission eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vor. Diese wurde im Jahr 2013 mit 2,08 Milliarden Tonnen CO2 festgelegt. Die Menge wurde beginnend mit 2014 jährlich um den festen Wert von 1,74% der durchschnittlich in der zweiten Handelsperiode verausgabten Zertifikate gesenkt. Liechtenstein erhält seinen Anteil basierend auf den historischen Emissionen der Anlagebetreiber und es wird von der EU-Kommission festgelegt, wie viele Zertifikate kostenlos vom Staat an den Anlagebetreiber zugeteilt werden. Die nicht kostenlosen zugeteilten Zertifikate können dann mit dieser neuen Auktionsplattform vom Staat versteigert werden. Die EU hat im Jahr 2013 eine entsprechende Auktionsplattform geschaffen, der sich mit Ausnahme von Deutschland, Polen und dem Vereinigten Königreich alle EU-Mitgliedstaaten angeschlossen haben. Nun möchten sich auch die EWR/EFTA-Staaten an dieser Plattform beteiligen, da der Aufwand für den Aufbau einer eigenen Plattform unverhältnismässig gross wäre. Auch könnten aufgrund der Zertifikatsmenge nur wenige Versteigerungen durchgeführt werden, was sich aufgrund der volatilen Preise für Emissionszertifikate negativ auf den Erlös auswirken könnte. Zudem ist eine gemeinsame Auktionsplattform am ehesten geeignet, um die Einhaltung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Einfachheit sowie den uneingeschränkten, fairen und gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten und das Risiko des Marktmissbrauchs zu minimieren.Sie haben hier angesprochen, dass natürlich bei einem gemeinsamen Bestreben der EWR-Staaten auch eine gemeinsame Verbindlichkeit unter dem EWR-Staaten stattfindet. Es ist wirklich im grossen Interesse Liechtensteins zusammen mit den EWR-Staaten gemeinsam zu diesem Abkommen Ja zu sagen, weil auch andere Staaten, wie zum Beispiel Norwegen, wie Sie aufgeführt haben, natürlich auch vom Entscheid von Liechtenstein abhängig sind. Bei einem Anschluss an die Versteigerungsplattform der EU ist durch den Verkauf der Zertifikate, die wir von den Jahren 2013 bis 2019 angesammelt haben, mit einem Erlös - je nach Preis - zwischen CHF 254'000 bis CHF 1,3 Mio. zu rechnen. Das werden Staatseinnahmen sein. Die Zertifikate für diese Jahre konnten noch nicht versteigert werden, weil wir bis anhin keinen Zugang zu einer Auktionsplattform haben. Ab dem Jahr 2020 ist voraussichtlich von jährlichen Einnahmen zwischen CHF 10'000 bis CHF 30'000 auszugehen.Sie haben die Punkte erwähnt, die mit diesem internationalen Abkommen verbunden sind. Ja, es gibt diese Kompetenzübertragung an die EU-Kommission, im Rahmen der Vereinbarung der Rechtsakte zu erlassen. Das ist mit diesem Entscheid hier verbunden. Diese Bedingungen sind für alle Parteien bindend: Das gemeinsame Vergabeverfahren durchzuführen, den resultierenden Vertrag zu verwalten und im Klagefall die Interessen der Mitgliedstaaten zu verteidigen. Der Beobachterstatus im Lenkungsausschuss ohne Abstimmungsrecht, den Sie auch benannt haben, gilt analog anderen Verträgen - wir haben dies zum Beispiel auch im Status von Schengen-Dublin. Die Akzeptanz der ausschliesslichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes über eine Nichtbeachtung der Vereinbarung oder eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung und Anwendung der Vereinbarungen ist ebenfalls Teil dieses Vertragswerkes, wird aber als machbar eingestuft. Die ausservertragliche Haftung bei Schäden, die Behörden des betreffenden Staates oder dessen Staatsangestellte verursachen, ist ebenfalls Teil, wie Sie ausgeführt haben. Und es ist richtig, dass eine solche Haftung gegenüber anderen Staaten Liechtenstein bislang noch nicht eingegangen ist. Die Regierung erachtet dies aber in diesem speziellen Fall als vertretbar, da liechtensteinische Staatsangestellte ohnehin dem Amtsgeheimnis unterstehen, Liechtenstein ein entsprechendes Recht auf Schadenersatz durch andere Staaten erhält und Liechtenstein Insidergeschäfte auf dem Zertifikatemarkt vermeiden möchte, um Staatseinnahmen nicht zu vermindern. Sollte, wie bereits vorher ausgeführt, Liechtenstein die beiden Abkommen nicht ratifizieren, könnten wie gesagt, die anderen EWR/EFTA-Staaten auch keine Versteigerung durchführen. Was hiermit nochmals zum Ausdruck gebracht wird, ist die wirklich internationale Bedeutung dieses Abkommens und auch im Rahmen unser gutnachbarschaftlichen Beziehungen, die Wichtigkeit dessen. Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie immer wieder von den unterschiedlichen Zielen und von den unterschiedlichen Zertifikaten gesprochen haben. Hier ist es wichtig, wie im Bericht und Antrag auf Seite 10 erwähnt, «darf der europäische Emissionshandel nicht mit dem internationalen verwechselt werden.» Europäische Emissionshandelszertifikate können nicht für die Verpflichtung im Rahmen des Kyoto-Protokolls verwendet werden. Für diese Verpflichtungen mussten internationale Zertifikate, wie Sie es ausgeführt haben, erworben werden. 2018 hat Liechtenstein sein Kyoto-Ziel erstmals im Inland erreicht und es mussten keine Zertifikate erworben werden. Sollten die Emissionen weiter steigen, muss Liechtenstein wieder internationale Zertifikate erwerben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte wird geschätzt, dass in diesem Fall für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt mit Kosten von maximal CHF 250'000 zu rechnen ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen gemäss Art. 4 Abs. 6 zur Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Bestellung gemeinsamer Auktionsplattformen und dem Abkommen gemäss Art. 4 Abs. 6 zur Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Bestellung einer Auktionsaufsicht seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 27 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:45 bis 11:05 Uhr).
-ooOoo-