Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht) (Nr. 76/2018); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 76/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Als eine von verschiedenen Reaktionen auf die letzte globale Finanzkrise wurde mit der EU-Verordnung Nr. 1092/2010 eine für den gesamten EU- beziehungsweise EWR-Raum verbindliche Verordnung über die Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken in Kraft gesetzt. Dieser so geschaffene europaweite Ausschuss soll einen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von Systemrisiken im Finanzsystem leisten. Mitglieder dieses Ausschusses sind alle EU- und EWR-Länder sowie die europäischen Finanzaufsichtsbehörden. Somit ist auch Liechtenstein im Verwaltungsrat und im beratenden Fachausschuss als EWR-Staat, allerdings ohne Stimmrecht, vertreten. Der Europäische Ausschuss ist befugt, den Mitgliedstaaten Empfehlungen für Abhilfemassnahmen zu erkannten Risiken abzugeben. Diese Empfehlungen sind jeweils formalrechtlich nicht bindend. Allerdings muss eine Nichtumsetzung einer Empfehlung in Sinne eines Comply-or-explain-Mechanismus begründet werden. In seiner Empfehlung 2011/3 geht es dem Europäischen Ausschuss darum, dass die Mitgliedstaaten eine nationale Behörde benennen, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll dieser Empfehlung nachgekommen werden. Neu soll in Liechtenstein ein sogenannter «Ausschuss für Finanzmarktstabilität» geschaffen werden. Dieser soll aus je zwei Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen und der FMA bestehen. Dabei soll das Ministerium den Vorsitz übernehmen. Dieser neu geschaffene liechtensteinische Ausschuss soll mindestens quartalsweise Tagen und unter anderem für die Finanzmarktstabilität wichtige Sachverhalte erörtern, Warnungen und Empfehlungen des gesamteuropäischen Ausschusses behandeln, Empfehlungen zu Handen der Regierung oder der FMA unterbreiten sowie selbst Warnungen und Empfehlungen aussprechen können. Im jährlichen Rechenschaftsbericht soll der Ausschuss den Landtag über seine Tätigkeit informieren. Da sich der Ausschuss auf bestehendes Personal und eine bestehende Infrastruktur stützt, erfolgt die Schaffung dieses Ausschusses weitestgehend kostenneutral. Die Schaffung dieses Ausschusses wurde in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen und wurde sowohl aus reputativer als auch wirtschaftlicher Sicht zu Recht als strategisch wichtig bezeichnet. Eintreten ist für mich unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort. Ich muss gestehen, als ich das erste Mal «makroprudenzielle Politik» las, hatte ich keine Ahnung, was das ist, und der Bericht und Antrag beantwortete mir diese Frage auch nicht. Daher musste ich zuerst nachschlagen, um nachzulesen, um was es hier geht. Laut meinen Recherchen handelt sich bei makroprudenzieller Politik - korrigieren Sie mich, wenn ich es falsch recherchiert habe - um «politische Massnahmen mit dem Ziel, die Stabilität das Finanzsystems zu überwachen und zu sichern». Vielleicht könnte in Zukunft in der Zusammenfassung kurz erläutert werden, was mit solch kryptischen Fachbegriffen gemeint ist. Wie schon ausgeführt, mit der Umsetzung der Empfehlung sollen nun die gesetzlichen Grundlagen für einen Ausschuss für Finanzmarktstabilität geschaffen werden. Dieser Ausschuss soll mit dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie der Finanzmarktaufsicht besetzt sein. Laut Bericht und Antrag traf auf die Vernehmlassungsvorlage von drei Verbänden eine Stellungnahme ein. Die Vorlage wurde positiv aufgenommen und ausdrücklich begrüsst. Die Freie Liste ist für Eintreten auf die Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit der gegenständlichen Vorlage beabsichtigt die Regierung, eine Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken ESRB umzusetzen. Diese wiederum ist ein Ausfluss aus einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken. Nachdem diese EU-Verordnung bereits am 30. September 2016 in das EWR-Abkommen übernommen worden ist, ist ohnehin verbindlich, was nun noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dies geschieht mit einer Anpassung des Finanzmarktaufsichtgesetzes und im Wesentlichen geht es dabei um die Schaffung eines Ausschusses für Finanzmarktstabilität. Zudem erhält die Zusammenarbeit, die Kommunikation und der Informationsaustausch mit den relevanten Europäischen Aufsichtsbehörden und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken eine gesetzliche Grundlage. Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität soll aus Vertretern des für Finanzplatzfragen zuständigen Ministeriums für Präsidiales und Finanzen sowie der FMA beziehungsweise der dort angesiedelten Abwicklungsbehörde gemäss Sanierungs- und Abwicklungsgesetz bestehen. Der Ausschuss kann Warnungen und Empfehlungen an Adressaten wie die Regierung, die FMA und weitere inländische Behörden abgeben, sobald er Anzeichen einer Beeinträchtigung der Finanzmarkstabilität erkennt oder um Gefahren für die Finanzmarkstabilität abzuwehren. Allerdings sind Empfehlungen des Ausschusses formalrechtlich nicht bindend, eine Nichtbefolgung soll von den jeweiligen Adressaten jedoch begründet werden. Bemerkenswert ist, dass dieser auf relativ hoher Flughöhe agierende Ausschuss nicht ausschliesslich im Verborgenen tätig ist, sondern von ihm ausgesprochene Warnungen und Empfehlungen auch veröffentlichen kann. Dies, obwohl die Beratungen des Ausschusses vertraulich zu sein haben. Diesen tatsächlichen oder vielleicht vermeintlichen Widerspruch gilt es meines Erachtens noch aufzulösen. Die Finanzmarktakteure scheinen diese Vorlage als unproblematisch zu erachten. Von 14 eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmern haben lediglich drei eine Stellungnahme abgegeben. Eine ging von der FMA und eine von der bei ihr angesiedelten Abwicklungsbehörde ein. Vom Bankenverband gab es für die Übernahme dieses weiteren EU-Regelwerks den obligatorischen Applaus. Eintreten ist aus meiner Sicht unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieser Vorlage und zum Abg. Patrick Risch: Wir nehmen uns Ihr Anliegen gerne zu Herzen. Manchmal ist man auch betriebsblind, wenn man in diesen Themen arbeitet und muss sich immer wieder vor Augen führen, dass man das eben auch für den normalen Leser so formulieren soll, dass es verstanden wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 5 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 33b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 33b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33b steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe es in meinem Eintretensvotum erwähnt, dass ich da einen tatsächlichen oder mitunter vermeintlichen Widerspruch sehe. In Abs. 7 von Art. 33b ist festgehalten, dass die Beratungen des Ausschusses für Finanzmarktstabilität vertraulich sind. Wenn man aber dann in Art. 33c den Abs. 5 anschaut, da heisst es: «Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität kann die Warnungen und Empfehlungen veröffentlichen.» Mitunter muss das auch nicht spontan beantwortet werden und bitte gerne auf die 2. Lesung hin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 33c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir die 1. Lesung abgeschlossen und wir haben Traktandum 31 erledigt.
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