Schaffung eines Gesetzes über die Ausgabe von drei Gold- und zwei Silbermünzen aus Anlass des Jubiläums «300 Jahre Liechtenstein 1719-2019» im Jahre 2019 (Nr. 83/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Die Schaffung eines Gesetzes über die Ausgabe von drei Gold- und zwei Silbermünzen aus Anlass des Jubiläums «300 Jahre Liechtenstein 1719-2019» im Jahre 2019.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 83/2018. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Dieser Bericht und Antrag der Regierung hat leider nicht ausreichend Informationen geliefert, um sich ein Bild machen zu können. Es brauchte weitere Information zur maximalen Auflage und zu weiteren wichtigen Details, wie das finanzielle Risiko, das mit der Prägung von einer grösseren Anzahl Gedenkmünzen verbunden ist, minimiert werden kann. Diese Informationen wurden nicht durch die Regierung, sondern mittels eines Schreibens der Liechtensteinischen Post den Landtagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Dieses Vorgehen ist in meinen Augen eher ungewöhnlich. Das Schreiben der Liechtensteinischen Post AG begrüsse ich in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich. Die Post hat sich an die Landtagsabgeordneten gewandt und beschrieben, wie das Risiko vermieden werden soll, dass die Ausgabe der Jubiläumsgedenkmünzen sich finanziell nachteilig für die Post auswirkt: Zum Beispiel durch Prägung in Chargen, anstatt dass die ganze Auflage auf einmal geprägt wird und dann unter Umständen nicht verkauft werden kann. Weiter schreibt die Liechtensteinische Post, dass auch bei geringer Auflage - also bei wider Erwarten geringen Verkaufszahlen - ein ausreichend positiver Ertrag sichergestellt ist. Die Post erhofft sich durch die Herausgabe Zusatzerlöse im ansonsten sinkenden Philateliemarkt und möchte mit den geplanten fünf verschiedenen Münzen in verschiedenen Preissegmenten drei Zielgruppen, die allgemeine Bevölkerung, Touristen und Sammler gleichermassen ansprechen. Auch ohne dass die Post mit ihren Ausführungen noch mehr in die Tiefe geht, kann ich die Argumente nachvollziehen und fühle mich ausreichend informiert. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, möchte aber die Regierung noch fragen, ob geplant ist, einzelne Münzen zu verschenken, an Gäste, Amtsinhaber und so weiter. Respektive ich möchte mich darüber versichern, dass explizit nicht an liechtensteinische Amtsinhaber, welcher Art auch immer, Münzen verschenkt werden, da ich dieses nicht opportun ansehe. Es muss in diesem Zusammenhang ein möglichst grosser Gewinn für die Post resultieren. Auch möchte ich die Regierung bitten, im Rahmen des Möglichen auszuführen, welchen Ertrag die Post zu erzielen gedenkt. Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ansonsten, wie schon erwähnt, einem Eintreten aus meiner Sicht nichts im Wege steht und auch eine abschliessende Behandlung vertretbar ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, und vielen Dank an das zuständige Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Zum 300-Jahr-Jubiläum vom 23. Januar 2019 hat die Liechtensteinische Post AG drei Gold- und zwei Silbermünzen entworfen und möchte sie als Gedenkmünzensatz herausgeben. Was nach Anfrage beim Eidgenössischen Finanzdepartement durch die Regierung auch in Schweizer Währung gestattet wurde. Diese Jubiläums-Münzausgabe soll ebenfalls auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes erfolgen, wie die vorangegangenen letzten acht Ausgaben von Münzen von 1931 bis zur Ausgabe einer Gold- und Silbermünze im Jahr 2006 zum Jubiläum «200 Jahre Souveränität des Fürstentum Liechtenstein». Durch dieses Gesetz erlangen die Münzen den Status eines staatlichen Zahlungsmittels. Die Vorderseite der Gold- wie auch der Silbermünzen zeigt Fürst Anton Florian von Liechtenstein mit dem Schriftzug «300 Jahre Fürstentum Liechtenstein 1719-2019». Auf der Rückseite ist ein grosses, traditionelles Staatswappen, der jeweilige Nominalwert und die Schrift «Fürstentum Liechtenstein» abgebildet.Zusätzlich werden die Rückseite der grössten Gold- und der grösseren Silbermünze mit zwei Swarovski-Kristallen versehen. Im vorliegenden Gesetz werden folgende Bestimmungen festgehalten: Die Stückzahlen der einzelnen Münzen, der Nominalwert, die kleinste Goldmünze zu einem Nennwert von CHF 10, die zweitgrösste CHF 25 und die grösste CHF 100. Die kleine Silbermünze zu CHF 5 und die grosse zu CHF 10. Der Feingehalt der Metalle, die Ausführung sowie Motive und Beschriftung, die Zertifizierung, die Münzausgabe durch die Liechtensteinische Post AG sowie die Verkaufsregeln. Wie der Kollege Lageder erwähnt hat, sollen die Auflagen der Münzen mehrheitlich klein gehalten werden, was ich auch für sinnvoll erachte. Gleichzeitig mit der Münzausgabe ist auch eine Jubiläums-Briefmarke geplant. Es soll ein Set mit einer Gold- und Silbermünze in Kombination mit der Jubiläums-Briefmarke gestaltet werden. Für Liechtenstein fallen durch diese Münzausgaben keine Kosten an. Die Liechtensteinische Post AG übernimmt alle Kosten, trägt alle Risiken der Münzausgabe und ist für den Verkauf zuständig. Eine Frage noch: Ist bekannt, wie hoch die Kosten für die Produktion dieser Münzausgabe sind? Ich bin für Eintreten und unterstütze den Antrag der Regierung auf abschliessende Behandlung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium für diesen vorliegenden Bericht und Antrag. Die Liechtensteinische Post präsentiert uns unter der Federführung der Philatelie eine innovative Idee zum 300-Jahr-Jubiläum - die Liechtensteinische Post war ja gerade im jetzigen Landtag wieder Thema: Für die einen ein Muss, für andere nicht nachvollziehbar - wie auch immer. Nun denn, mir scheint es wichtig, beim vorliegenden Bericht und Antrag den Fokus auf das vorgestellte Produkt, die Idee dahinter und den Unternehmergeist zu erkennen und anzuerkennen. Die Philatelie geniesst in unserem Land, ja sogar weltweit, ein grosses Ansehen. In einem Zusatzpapier gibt die Philatelie grosszügig Auskunft über den uns vorliegenden Bericht und Antrag. So wurde grosser Wert auf die Risikovermeidung gelegt und auf die Erfahrung, die die Philatelie im Vertrieb und Verkauf mit Numismatik hat. Es zeigt sich auch, dass dies kein neuer Geschäftszweig der Philatelie ist und diese auf Erfahrungen zurückgreifen kann. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird auch auf Seite 6 auf die Historie verwiesen, die für mich die Ausgabe von drei Gold- und zwei Silbermünzen zum Anlass des 300-Jahr-Jubiläums einen Wert darstellen. Des Weiteren wird diesem Anlass nochmals eine grosse Bedeutung und eine bedeutende Wichtigkeit beigemessen. Der Verkaufswert beläuft sich auf CHF 259'665, wo ich auch, wie die Abg. Susanne Eberle-Strub, an dieser Stelle noch gerne den Herstellungswert bei Ihnen, geschätzter Minister Adrian Hasler, erfragen möchte. Fein finde ich, dass die Münzen zum Nominalwert bei den öffentlichen Kassen oder bei der Post als Zahlungsmittel angenommen werden. Wie oben bereits erwähnt, weise ich aber nochmals auf die Philatelie hin, die hier auch eine Tradition verfolgt und weiterführt, indem sie sich eben mit dieser Idee zum 300-Jahr-Jubiläum einbringt. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass mit der Herausgabe dieser Gedenkmünzen eine bleibende Erinnerung für Sie, für mich, für die Bevölkerung Liechtensteins zum 300-Jahr-Jubiläum geschaffen wird. Gerne bin ich für ein Eintreten mit abschliessender Behandlung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte den Vorvotanten nur noch eine kleine Frage oder zwei Fragen anfügen, und zwar zum Rendite-Risiko-Verhältnis dieses Projektes für die Post. Es wurde erwähnt, dass um die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Münzausgabe für die Post zu beschränken, sollen nicht alle Münzen von Anfang an geprägt werden, sondern schrittweise, in Abhängigkeit der Nachfrage. Die Risiken von Überbeständen oder Edelmetallpreisschwankungen sollen somit möglichst reduziert werden. Hierzu stellen sich für mich noch folgende Fragen: Von welchem maximalen finanziellen Risiko geht die Post in ihren Planrechnungen im Falle einer unerwartet schwachen Münznachfrage aus? Und auf der anderen Seite, wie hoch schätzt die Post im Gegenzug den Nettoertrag aus dieser Münzausgabe ein? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich mich bedanken für die positive Aufnahme dieses Berichtes und Antrages. Vielleicht wundern Sie sich, dass dieser Bericht und Antrag von mir eingebracht wird und nicht vom Wirtschaftsminister, der normalerweise die Post zuständig wäre. Das liegt daran, dass eben die Münzenausgabe und damit dieses Gesetz in meinen Verantwortungsbereich fällt. Dennoch wurde dieser Bericht und Antrag auch gemeinsam besprochen und wir haben auch die Informationen von der Post AG bekommen, die ja Initiant dieser Münzenausgabe ist. Ich möchte ganz kurz noch auf die Fragen eingehen bezüglich finanziellem Risiko, Herstellungskosten usw. Die Festlegung der Erstprägungen wird voraussichtlich Anfang März 2019 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es für die Liechtensteinische Post AG möglich, durch die Bekanntgabe der Münzausgabe den verschiedenen Marketingaktivitäten sowie den Kontakten zu interessierten Kreisen eine relativ verlässliche Menge zu definieren. Gemäss der derzeitigen Planung der Liechtensteinischen Post AG entspricht die Erstprägung etwa einem Drittel der Gesamtauflage. Die Gesamtauflage ist ja in Art. 1 entsprechend aufgeführt. Dies führt zu Präge- und Materialkosten im Bereich von CHF 650'000. Sollte das Interesse an der Münzausgabe bis zum Zeitpunkt der Festlegung der Erstprägung deutlich geringer als erwartet ausfallen, kann die Erstprägung im Umfang weiter reduziert werden. Eine tiefere Festlegung der Prägemengen auf etwa ein Sechstel der Gesamtauflage ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Minimum einer sinnvollen Erstauflage.Damit liegen die Präge- und Materialkosten bei rund CHF 325'000. Wenn aus dieser geringen Auflage keine einzige Münze verkauft würde, entspricht dies dem maximalen finanziellen Risiko. Durch eine Reduktion der Erstauflage unter ein Drittel der Gesamtauflage steigen die Prägekosten pro Stück leicht an. Bei den voraussichtlichen Verkaufspreisen hat dies jedoch eine relativ geringe Auswirkung auf den Nettoertrag. Die Liechtensteinische Post AG verzeichnet schon jetzt, ohne offizielle Bekanntgabe der Münzausgabe und ohne Marketingaktivitäten, ein reges Interesse an den Münzen. Eine höhere Erstprägung, das heisst mehr als ein Drittel der Gesamtauflage, würde nur erfolgen, wenn eine gesicherte Abnahme dieser Mehrmengen vorhanden ist. Der gesamte Nettoertrag der Münzausgabe wird von zwei Faktoren abhängen: Der Preisfestsetzung und den verkauften Mengen. Die Preisfestsetzung wird durch die Regierung auf Vorschlag der Liechtensteinischen Post AG erfolgen. Dabei wird der Marktpreis von ähnlichen Münzen im Sammlermarkt berücksichtigt. Aufgrund der starken Limitierung einzelner Münzen wird der Verkaufspreis teilweise im höheren Segment angesiedelt. Die geplanten Verkaufspreise ergeben eine durchschnittliche Marge im mittleren zweistelligen Bereich. Beim Beispiel einer wahrscheinlichen Erstprägung von rund einem Drittel der Gesamtauflage liegt der Gesamtverkaufspreis bei etwa CHF 1,25 Mio. Daraus ergibt sich ein Nettoertrag von rund CHF 600'000.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung 22 mit Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung abgeschlossen. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Und wir nehmen die 2. Lesung vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die 2. Lesung abgeschlossen und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Ausgabe von drei Gold- und Silbermünzen aus Anlass des Jubiläums «300 Jahre Fürstentum Liechtenstein» die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 abgeschlossen. -ooOoo-