Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz-EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG (Nr. 87/2018); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (EWR-Interbankenentgelteverordnung-Durchführungsgesetz-EWR-IBEV-DG) sowie die Abänderung des FMAG.Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage werden die notwendigen technischen Durchführungsbestimmungen erlassen, damit die EU-Verordnung Nr. 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge in Liechtenstein zur Anwendung kommen kann. Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein zur Übernahme dieser Verordnung verpflichtet. Diese in Kurzform IBE genannte Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung und Deckelung von Entgelten ab, welche bei Kreditkartentransaktionen zwischen Händlern, Akquirierern und Zahlungsdienstleistern eingehoben werden dürfen. Also ganz im Sinne des Konsumentenschutzes, was ich sehr begrüsse. Im Namen der Fraktion der Freien Liste bedanke ich mich beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie der FMA für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Die IBE-Verordnung wird in Liechtenstein nach Übernahme in das EWR-Abkommen grösstenteils unmittelbar verbindlich sein. Dies betrifft vor allem die Art. 1 bis 12 sowie den Art. 16. Im vorliegenden Gesetzesentwurf geht es nun darum, die anderen Artikel 13, 14 und 15 der IBE Verordnung für Liechtenstein zu konkretisieren. Dabei geht es: - Um die Nennung der für die Verordnung zuständigen Behörde samt Kompetenzzuordnung,
- um die Festlegung von Strafbestimmungen und
- um Bestimmungen zum aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren.
Als inländische Behörde wird die FMA zuständig sein für die vorgegebenen Aufgaben und Befugnisse. Sie wird die Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Verordnung und unseres Gesetzes überwachen und auch die für den Gesetzesvollzug notwendigen Massnahmen treffen. Dafür erhält die FMA gemäss Art. 4 des neuen Gesetzes alle Befugnisse, um diese Aufgaben erfüllen zu können. Zu personellen und finanziellen Auswirkungen bei der FMA gibt sich der Bericht und Antrag bedeckt. Solche könnten erst gemacht werden, wenn praktische Erfahrungen zum Vollzug des Gesetzes vorliegen würden. Ich meine aber, und lese es auch zwischen den Zeilen, dass die Aufgabe im Rahmen der aktuellen Ressourcen zu bewältigen sein sollte. Die europäische Verordnung verlangt auch «angemessene und wirksame aussergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren», um etwaige Streitigkeiten beizulegen. Die Regierung schlägt hier vor, die Schlichtungsstelle nach der Finanzdienstleitungs-Schlichtungsstellen-Verordnung (FSV) mit dieser Aufgabe zu betrauen, was von der FSV selbst unterstützt wird. Gemäss ihren Angaben sei mit keinem erwähnenswerten Zusatzaufwand zu rechnen. Zu den Strafbestimmungen: Der Sanktionskatalog wurde im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage stark überarbeitet und deutlich reduziert. So sind von ursprünglich 26 Strafbeständen noch drei übriggeblieben. Die anderen wurden gemäss Ausführungen im Bericht und Antrag gestrichen. Geschätzter Herr Regierungschef, können Sie mir dazu noch ein paar Erläuterungen geben? Die Ausführungen habe ich nicht ganz verstanden im Bericht und Antrag. Die eingeladenen und massgeblich betroffenen Vernehmlassungsteilnehmer haben ihre Stellungnahmen eingebracht. Diese sind zu einem guten Teil in die vorliegende Gesetzesvorlage eingeflossen. Nun ist zu hoffen, dass auch die in Liechtenstein tätigen Akquirierer (z.B. Six oder Concardis), die hauptsächlich aus der Schweiz stammen, mit dieser EU-Verordnung, die Liechtenstein ja übernehmen muss, leben können. Abschliessend frage ich den Herrn Regierungschef, bis wann mit der Übernahme der IBE-Verordnung in das EWR Abkommen und damit auch mit Inkrafttreten dieses Gesetzes eventuell zu rechnen sein wird. Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mein Vorredner hat die Vorlage gut zusammengefasst, ich muss das nicht wiederholen. Bleibt vielleicht noch anzumerken, dass es sich hier ja um eine Verordnung handelt und daher direkt anwendbar ist, grundsätzlich. Das heisst, die Auswirkungen dieser Verordnung sind schon seit Jahren sichtbar, da diese Verordnung grösstenteils bereits umgesetzt ist. Es geht ja jetzt nur noch um das Durchführungsgesetz mit den Anpassungen, mit dem Inhalt, wie von meinem Vorredner gesagt. Interessant ist jetzt natürlich, da diese Sache ja schon lange läuft, hat das dann auch tatsächlich etwas gebracht? Da gibt es eine Studie der Universität Regensburg, die sich das eben angeschaut hat im EWR, was denn diese Verordnung hier für Auswirkungen hatte in den letzten Jahren. Und es ist tatsächlich so, dass die Kreditkartenkosten bei den Händlern tatsächlich deutlich gesunken sind im Zuge dieser EU-Verordnung. Allerdings, und das ist der Wehrmutstropfen, sind in der gleichen Zeit die Kreditkartengebühren bei den Karteninhabern tendenziell angestiegen. Dennoch, insgesamt, eine unter dem Strich gesamtwirtschaftlich gesehen positive Entwicklung. Eintreten ist unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Vorlage wurde bereits vom Abg. Georg Kaufmann zusammengefasst. Ich begrüsse, dass dem Anliegen des Bankensektors Rechnung getragen wurde und auf die Wahrnehmung der in der Interbankenentgelteverordnung vorgesehenen Wahlrechte verzichtet worden ist. Damit kann zukünftig von einer einheitlichen und einfachen Handhabung der Interbankenentgelte in der Praxis ausgegangen werden. Weiter möchte ich positiv hervorheben, dass, im Gegensatz zum Vernehmlassungsbericht, die Kompetenz der FMA zur Veröffentlichung von rechtskräftigen Entscheidungen ersatzlos gestrichen worden ist. Nachdem eine solche Kompetenz in der EU-Verordnung nicht vorgesehen ist, hätte diese weitreichende Massnahme zu einer überschiessenden Regelung geführt und wäre keinesfalls gerechtfertigt gewesen. Ebenfalls ist zu begrüssen, dass der Sanktionenkatalog überarbeitet und deutlich reduziert worden ist. Dies vor dem Hintergrund, dass zivil- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche weiterhin im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbar sein sollen und keine zusätzlichen verwaltungsstrafrechtlichen Tatbestände geschaffen werden. Aufgrund meiner Ausführungen spreche ich mich abschliessend für ein Eintreten auf die gegenständliche Gesetzesvorlage aus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hätte eigentlich nur eine Anmerkung zu Seite 12 dieses Berichts und Antrags. Dort wird eben ausgeführt, dass der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) auf eine Stellungnahme verzichtet hätte zu dieser Vorlage und tatsächlich, wenn Sie bei der Regierungskanzlei auf dem Internet nachschauen, hat Radio L eine Stellungnahme abgegeben - eben dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. Das heisst also dass sich Radio L, sprich der ehemalige Geschäftsführer Martin Matter, mit dieser Vorlage beschäftigt hat. Ich glaube, das spricht für sich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Auch hier besten Dank für die positive Aufnahme der Vorlage. Der Abg. Georg Kaufmann hat noch zwei Fragen gestellt. Zuerst zur Frage betreffend weitere Erläuterungen zur Reduktion der Strafbestimmungen. Ich denke, auf Seite 17 ist das ziemlich klar ausgeführt, dass es hier einfach darum geht, dass diese Positionen, bei denen es sich um zivilrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen handelt, eben nicht im Verwaltungsrecht nochmals geahndet werden. Das ist hier so ausgeführt und wenn Sie weitere Antworten bräuchten, könnten wir die vielleicht noch bilateral diskutieren. Aber ich denke, die Ausführungen müssten eigentlich erklärend sein.Dann zum zweiten Punkt: Bis wann kann mit der Übernahme der Verordnung gerechnet werden? Wir gehen davon aus, dass diese Verordnung voraussichtlich im Laufe von 2019 ins EWR-Abkommen übernommen wird. Im Moment ist das noch schwierig zu beurteilen, weil eben auch die anderen Staaten, das heisst Norwegen und Island, hier mit im Boot sind und wir auch in Diskussion sind mit der Kommission. Bei der Kommission sind eben auch zwei unterschiedliche Generaldirektionen zuständig. Einerseits die DG FISMA und andererseits die DG COMP.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Vorlage vor.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir haben die 1. Lesung vorgenommen.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1 Bst. d bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. d bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Angang 1 Abschnitt K Ziff. 2b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Angang 1 Abschnitt K Ziff. 2b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Damit haben wir Traktandum 33 erledigt.
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