Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) - Vorprüfung durch die Regierung (Nr. 97/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 7: Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes - Vorprüfung durch die Regierung.Die Regierung hat die Vorprüfung der Gesetzesinitiative vorgenommen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 97/2018. Die Regierung kommt zum Ergebnis dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit dem bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Die Initiative steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen allerseits. Mit Datum vom 26. September dieses Jahres wurde die gegenständliche parlamentarische Initiative vorgestellt und zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt. Zwischenzeitlich wurde das Initiativbegehren der unterzeichnenden Abgeordneten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen durch die Regierung auf Übereinstimmung mit den bestehenden Staatsverträgen sowie in legistischer Hinsicht überprüft. Für die wohlwollende Überprüfung danke ich der Regierung im Namen der Initianten herzlich.
Gemäss dem vorliegenden Bericht gelangt die Regierung zum Schluss, dass die gegenständliche Initiative verfassungsrechtlich unbedenklich und mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist sowie in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Im Sinne der Einheitlichkeit schlägt die Regierung noch vor, den bereits im geltenden Recht in Art. 19 Abs. 1 Heimatschriftengesetz verwendeten Begriff «Altersjahr» durch «Lebensjahr» zu ersetzen. Für den Hinweis bedanke ich mich, diese formelle Anpassung werde ich gerne für die 2. Lesung übernehmen.Wie aus der vorliegenden Initiative hervorgeht, ist die Gültigkeitsdauer von Reisepass und Identitätskarte bei Kindern und Jugendlichen von aktuell drei Jahren bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Vergleich zu der Schweiz, Österreich und Deutschland verhältnismässig kurz. So beträgt beispielsweise die Gültigkeitsdauer von Reisepass und Identitätskarte für Kinder und Jugendliche in der Schweiz fünf Jahre. In Österreich werden zudem Ausweisdokumente für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, bereits mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt - bei uns erhält hingegen eine 13-Jährige ein Ausweisdokument mit einer Gültigkeit von lediglich drei Jahren. Ich bin klar der Auffassung, dass die bestehende Gültigkeitsdauer an die Nachbarstaaten anzugleichen ist. Durch eine Angleichung kann auf einfache Art und Weise eine Entlastung unserer Familien in finanzieller sowie aber auch in organisatorischer wie zeitlicher Hinsicht erreicht werden. Konkret wird als Angleichung vorgeschlagen, Art. 19 Abs. 1 Heimatschriftengesetz betreffend den Reisepass sowie Art. 29 Abs. 5 betreffend die Identitätskarte wie folgt abzuändern: Ausweise mit einer Gültigkeitsdauer sollen neu bereits ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr statt dem 15. Lebensjahr - analog Österreich - ausgestellt werden. Des Weiteren sollen Personen, die bei Antragstellung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, neu einen Ausweis mit einer Gültigkeitsdauer - analog der Schweiz - von fünf Jahren ausgestellt bekommen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind überschaubar und die Regierung bestätigt im vorliegenden Bericht, dass diese mit dem ICAO-Standard, das ist der international massgebende Standard für Reisedokumente, im Einklang stehen. Es darf somit festgehalten werden, dass die Festlegung der Gültigkeitsdauern eine nationale Entscheidung darstellt. Die unterschiedlichen nationalen Regelungen zeigen zudem die Vielfalt. Mit der vorgeschlagenen Änderung, welche sich an unsere Nachbarstaaten anlehnt, könnten - falls immer Identitätskarte und Reisepass benötigt werden - theoretisch fast CHF 500 pro Kind gespart werden. Dies mag für einige nach nicht viel Geld klingen, für manche Familien ist es jedoch einiges - speziell bei mehreren Kindern. Zum Schluss eine Anmerkung zur angeregten Anpassung der Gebühren auf Verordnungsstufe, gemäss welcher der reduzierte Betrag von CHF 50 für Reisepässe und CHF 30 für Identitätskarten neu auch für Jugendliche von 15 Jahren bis zur Erreichung der Volljährigkeit gelten soll. Ich bin mir bewusst, und die Regierung führt zu Recht im vorliegenden Bericht aus, dass eine Verordnungsanpassung in die Verordnungskompetenz der Regierung fällt. Trotzdem dürfen Abgeordnete meiner Meinung nach Stellung beziehen und Anregungen tätigen. Die angeregte Anpassung ist für die Umsetzung der Initiative nicht notwendig, trotzdem würde eine Anpassung durch die Regierung unsere Stossrichtung unterstützen. Ich möchte die Regierung fragen, zu wie viel jährlichen Mindereinnahmen eine entsprechende Verordnungsanpassung in Bezug auf Reisepässe und Identitätskarten führen würde und wie sie sich zu einer solchen Anpassung stellt. Für Ihre Unterstützung, werte Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken. Lasst uns gemeinsam etwas bewegen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen miteinander. Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 26. September 2018 wurde die parlamentarische Initiative zu Abänderung des Heimatschriftengesetzes an die Regierung zwecks Vorprüfung übermittelt. Mit der Initiative wird bezweckt, Familien einerseits finanziell, andererseits auch in organisatorischer und zeitlicher Hinsicht zu entlasten. Gemäss dem Gesetz über den Geschäftsverkehrs des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung überprüft die Regierung innert der Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Die Initiative entspricht zudem in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen. Wie bereits vom Abg. Johannes Hasler ausgeführt, wird darauf hingewiesen, dass die Verordnungsanpassung in der Kompetenz der Regierung liegt, selbstverständlich nehmen wir aber dementsprechend ihre Inputs auf. Sie haben betreffend die Auswirkungen auf die Gebühren noch eine Frage gestellt. Hierzu kann ich ausführen, dass, wenn die Initiative gemäss Vorschlag umgesetzt werden soll, liesse sich die Ausstellung von jährlich rund 250 Reisepässen und rund 500 Identitätskarten vermeiden. Dadurch könnte der Verwaltungsaufwand jedoch nur geringfügig verändert und keine Kosten in personeller, finanzieller oder organisatorischer Sicht eingespart werden. Der Gebührenausfall beträgt rund circa CHF 30'000. Darin sind die Gebührenausfälle im Bereich der Daueraufenthaltsbewilligungen noch nicht berücksichtigt. Die müssen aus den diskriminierungsfreien und EWR-rechtskonformen Anpassungen der ausländerrechtlichen Gebührenverordnungen folgen. Die Regierung würde dies dann prüfen und dementsprechend aufnehmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nur kurz bei meiner Fraktion entschuldigen, dass ich anscheinend Nein gestimmt hatte, beim letzten Antrag zum Postulat, das hatte ich nicht absichtlich gemacht. Meiner Ansicht nach hatte ich Ja gestimmt. Aber vielleicht liegt es daran, dass ich keinen roten und grünen Knopf hier vor mir habe, sondern neutrale Knöpfe - oder dass ich gestern beim Augenoptiker war. Entschuldigung dafür. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Erklärung. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes vor. Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, somit haben wir die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Da diese Initiative hier im Plenum keinerlei Kritik ausgelöst hat oder Änderungsvorschläge den Initianten mitgegeben wurden, schlage ich vor oder möchte beantragen, abschliessende Behandlung durchzuführen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich bin schon der Meinung, dass die Regierung auf die 2. Lesung einen Bericht und Antrag mit mindestens den Fragen zu den Kosten darstellen sollte. Und ausserdem hätte ich noch eine Frage an den Herrn Landtagspräsidenten, meiner Meinung nach ist dieser Bericht heute einmal erstens zur Kenntnisnahme hier. Wir waren eigentlich der Ansicht, dass die Initiative inhaltlich jetzt nicht behandelt würde, aber vielleicht können Sie dazu eine Erklärung geben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, das ist der übliche Vorgang, dass die Regierung die Vorprüfung vornimmt und, wenn die Vorlage den legistischen und verfassungsmässigen Ansprüchen genügt, dass dann die 1. Lesung erfolgen kann. Zu Ihrer ersten Anmerkung, die Vorbereitung der 2. Lesung liegt dann nicht bei der Regierung, sondern bei den Initianten. Und die Initianten, nachdem sie keine Rückmeldung bekommen haben, werden wahrscheinlich nichts Neues beizufügen haben. Gibt es hierzu weitere Wortmeldungen? Der Antrag steht, die Initiative abschliessend zu behandeln. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben, damit können wir eine 2. Lesung vornehmen. Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, wie in meinem Eintretensvotum ausgeführt, schlage ich vor, hier das «Altersjahr» durch «Lebensjahr» zu ersetzen, und verweise auch diesbezüglich auf die Stellungnahme der Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 19 Abs. 1 mit der erwähnten Änderung «Altersjahr» durch «Lebensjahr» zu ersetzen jetzt ab. Bitte geben sie ihre Stimme ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen, wir können weiterlesen. Art. 29 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Damit haben wir die 2. Lesung vorgenommen und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über Abänderung des Heimatschriftengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-