Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Einführung eines Bedrohungsmanagements) (Nr. 128/2016) [1. Lesung: 4. November 2016] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 104/2018); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 14: Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei (Einführung eines Bedrohungsmanagements).Diese Vorlage wurde am 4. November 2016 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 104/2018. Wir können mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes durch Artikelaufruf beginnen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Auch hier wird meines Wissens seitens der Vaterländischen Union kein Abänderungsantrag gestellt und ich habe auch sonst keinen Abänderungsantrag schriftlich erhalten. Ich möchte ebenfalls beliebt machen, diese Vorlage per Gesetzesaufruf zu behandeln. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, wir haben hier drei Artikel zu lesen, ich denke, die können wir schon lesen. Ich habe nämlich Fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, über die drei Artikel haben wir sehr schnell abgestimmt. Halten Sie an Ihrem Antrag fest, Herr Abg. Thomas Vogt?Abg. Thomas Vogt
Ich ziehe meinen Antrag selbstverständlich zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit bitte ich, die Lesung per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 25c Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 31 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe hier eine Präzisierungsfrage. Hier sind «Äusserungen eine gegen Dritte gerichtete Gewaltbereitschaft anzunehmen ist». «Anzunehmen ist», hier hätte ich gerne gewusst, ob das gemäss Seite 17 zu verstehen ist. Das heisst, das können dann ebenfalls latente, unterschwellige oder diffuse Drohungen und Beschimpfungen sein, welche nicht Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches sind. Hier möchte ich gerne von der Regierung wissen, ob das dann darunter fällt. Das sind ja dann einfach latente, diffuse Drohungen, so wie das beschrieben ist. Ob dann das bereits unter das Bedrohungsmanagement und unter dessen Regelwerk fällt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe eine gleichlautende Frage - oder sagen wir einmal: Ich möchte grundsätzlich auch wissen, wie das auszulegen ist. «Diffuse Drohungen und Beschimpfungen» - ist das jetzt kumulativ? Oder ist das ein «und», das als «oder» zu verstehen ist? Wenn es kumulativ ist, dann kann ich noch einigermassen einverstanden sein, aber wenn man sagt, Beschimpfungen würden auch darunter fallen, dann habe ich Mühe mit dieser Interpretation. Nach meiner Ansicht muss das kumulativ sein, sonst kann das nicht ein Fall für das Bedrohungsmanagement sein. Sonst wäre es ja so, wenn jemand einmal eine wüste Beschimpfung macht, dann würde bereits das Bedrohungsmanagement alarmiert. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann gerne Bezug nehmen auf Ihre Frage. Hier geht es wirklich darum, dass man die auf Seite 17 ausgeführten Umstände präventiv erfassen kann. Aber ich gehe natürlich einig mit Ihnen. Eine Krisen- oder Bedrohungssituation hat immer einen kumulativen Charakter. Also einmal laut fluchen ist kein Fall, wie Sie das jetzt dargestellt haben, für das Bedrohungsmanagement, sondern es geht hier wirklich darum, dass man den Begriff ausgeweitet hat. Der ist ja in der ersten Vorlage mit «hoher Gewaltbereitschaft» beschrieben worden und man hat das wirklich erweitert, um das auch klarzustellen, dass offenkundig ist, dass es einerseits um eben die präven-tive Möglichkeit geht, wenn kumulativ solche latenten Gegebenheiten vorliegen, und andererseits eben eine klare Gewaltbereitschaft initiiert werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dann habe ich Sie richtig verstanden. Dann sind das ebenfalls latente, unterschwellige oder diffuse Drohungen und Beschimpfungen. Das heisst, es muss eine Drohung und eine Beschimpfung stattfinden. Eine Beschimpfung alleine wird das nicht auslösen. So habe ich Sie jetzt verstanden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich kann ja vielleicht noch erweitert das Verständnis von einem Case Management auch ausführen. Es geht nicht darum, dass man einfach eine pauschale Situation hernimmt in einem Case Management oder Bedrohungsmanagement, sondern dass jeder Fall separat betrachtet wird. Das sind Personen, die die Fälle individuell bewerten und sehr wohl aufgrund ihres Hintergrundes und ihrer Erfahrung Einzelfallbewertungen im Verhältnismässigkeitsprinzip machen werden. Ja, ich teile Ihre Meinung. Es ist nicht nur einfach ein Wort und eine Aussage und dann ist man ein Fall für das Bedrohungsmanagement.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Ich bin mir nicht sicher, ob wir jetzt aneinander vorbeireden. Die Beschimpfung gehört nur dann dazu, wenn auch eine Drohung dabei ist. Eine Beschimpfung alleine wird diesen Fall nicht auslösen. Oder ist es so, dass eine Beschimpfung oder eine Bedrohung, dass man das je nach Fall auszulegen hat. Ich denke, da müssen wir uns ganz klar sein, was wir hier tun. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Sie haben das vorhin ja selber schon ausgeführt. Sie fragen, ob nur eine Beschimpfung reicht. Ich meine, wenn jemand kumulativ massive Beschimpfungen oder Drohungen macht, wie wir das auch schon erlebt haben, dann kann das durchaus sein, dass das auch zu einer Fallbewertung im Case Management oder im Bedrohungsmanagement führt. Also ich schliesse das nicht aus. Aber was ich definitiv unterstreiche, ist, dass es nicht einfach nur darum geht, wenn jemand einmal ein Beschimpfungswort sagt, dass er dann ein Fall für das Bedrohungsmanagement ist. Aber ich schliesse dauerhafte, kumulative Beschimpfungen, die irgendwann auch zu einem grossen Problem führen können oder zu einer Gewaltbereitschaft, nicht aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich bin eigentlich mit Ihrer Auslegung überhaupt nicht einverstanden. Also auch wiederholte Beschimpfungen können nach meiner Ansicht kein Gegenstand dieses Managements werden. Es braucht immer eine Drohung. Das ist meiner Ansicht nach Voraussetzung, ansonsten kann jeder einfach einmal in diese Mühle hineingeraten. Auch eine wiederholte Beschimpfung ist für mich nie und nimmer ein Fall für dieses Bedrohungsmanagement. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich verstehe ja grundsätzlich Ihre Fragen, aber wir befinden uns einfach in der 2. Lesung und ich finde einfach: Entweder wird jetzt ein konkreter Antrag gestellt oder sonst bin ich wirklich für Abbruch der Diskussion. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich glaube, einen Antrag braucht es hier nicht. Es ist wichtig, dass man das korrekt versteht. Und ich denke, es ist jetzt gut ausgeführt. Das ist auch für mich dann ein Grund, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. Ich habe eine weitere Frage, die auch in diese Richtung zielt, welche den Missbrauch betrifft. Das ist, denke ich, auch wichtig, dass man hier das noch einmal sagt für die Materialien. Wann kann man von einem Missbrauch sprechen? Denn das habe ich auch noch nicht verstanden. Wenn man die Seite 33 in Ihren Ausführungen anschaut: Ganz unten, da sprechen Sie davon, dass, wenn das missbräuchlich verwendet wird, dass missbräuchlich Personen gemeldet werden beim Bedrohungsmanagement, dann die Kosten zu verrechnen sind. Ist das bei einem Fall, bei zwei Fällen? Wann kann man von einem Missbrauch reden? Kann man das ungefähr beziffern oder überlässt man das dem Case Manager? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich möchte nochmals zusammenfassend festhalten. Das Bedrohungsmanagement arbeitet so, dass es Vorfälle sammelt, sodass es über einen Fall ein Gesamtbild erhält und eine Gefahreneinschätzung machen kann und eben nicht, wie Sie ausführen, sondiert einen Tatbestand von einer Beschimpfung hernimmt. Das sind Fachpersonen und ich denke, wenn Fachpersonen diese Einschätzungen auch machen - aufgrund eben nicht einer Tatsache, sondern eines systemischen, eines prozessorientierten Vorfalles -, dann ist auch die Missbräuchlichkeit dementsprechend auszuschliessen, weil es einfach professionell und prozessorientiert angegangen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über Art. 31 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 16 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 32 Sachüberschrift und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Sachüberschrift und 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 16 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-