Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 70/2018) [1. Lesung: 5. Oktober 2018] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 101/2018); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 25: Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 5. Oktober 2018 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 101/2018. Wir können mit der Lesung beginnen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Bereits anlässlich der 1. Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass in Art. 2 Abs. 1 Bst. a die Möglichkeiten, die die EU-Richtlinie vorgibt, nicht ausgeschöpft werden. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie spricht nicht von jenen, die einen Aktien- oder Stimmrechtsanteil von 25% oder mehr an diesen Rechtsträgern haben, sondern von wirtschaftlich Berechtigten, die Stimmrechte von mehr als 25% haben. Genau gesagt, heisst es in der Richtlinie: «Hält eine natürliche Person einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% am Kunden ...» Wir gehen in unserer Vorlage über die Richtlinie hinaus und wir verlangen diese Meldung bereits bei einem Stimmrecht- oder Beteiligungsanteil von 25%. Das ist meines Erachtens ein grosser Unterschied. In der Stellungnahme der Regierung hält sie fest, dass bei der Entscheidung zum Gleichlauf mit den Bestimmungen im SPG es sich um eine Erleichterung für die Rechtsträger beziehungsweise deren Sorgfaltspflichtigen handelt, die ihnen eine einheitliche Berechnung und damit Feststellung der Personen mit Kontrolle ermöglicht. Ich möchte klar sagen, es ist keine Erleichterung für die Sorgfaltspflichtigen. Eine Erleichterung für die Sorgfaltspflichtigen wäre es, die Möglichkeiten der EU-Richtlinie so gut als möglich auszunutzen. Zudem ist festzustellen, dass es für mich ein Widerspruch ist, dass man die Rechtsträger unter lit. a - das sind ja jene, die in der Regel inländische, tätige Rechtsträger sind -, dass man da sagt, da sollte man nicht von der Definition gemäss Sorgfaltspflichtgesetz abweichen. Allerdings hat man das, lobenswerterweise, bei den Rechtsträgern, die unter lit. b subsumiert sind, es sehr wohl getan. Also es macht keinen Sinn, dass man sagt: Bei den unter lit. a subsumierten weichen wir nicht vom SPG ab, weil es dort eine Erleichterung ist, und bei lit. b ist man schon abgewichen. Also ich werde gerne Antrag stellen, dass es unter lit. a Ziff. 1 heisst: «letztlich direkt oder indirekt einen Anteil oder Stimmrechte von mehr als 25% an diesen Rechtsträgern halten oder kontrollieren». Und im nächsten Absatz wäre es dann: «letztlich, direkt oder indirekt mit mehr als 25% am Gewinn dieser Rechtsträger beteiligt sind». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben in der Stellungnahme zur Art. 2 aufgeführt, dass es uns ein Anliegen war, dass wir in dieser Bestimmung eine Vereinfachung oder eine sehr klare Ausgangslage haben, und uns war es vor allem auch wichtig, dass Art. 2 im Einklang mit dem SPG steht. Das haben wir auch mit den Intermediären abgeklärt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Nochmals: In Art. 2 Abs. 1 lit. a meint man, man sollte im Einklang mit den SPG bleiben. In Art. 2 Abs. 1 lit. b ist man, das betone ich, lobenswerterweise, bereits davon abgewichen. Also sollte man doch auch in lit. a abweichen können, umso mehr als es die EU-Richtlinie ja sogar zulässt. Und es ist für mich ein Grundsatz, dass man den Handlungsspielraum, den EU-Richtlinien vorgeben, soweit als möglich ausnutzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir über den Antrag abstimmen, möchte ich fragen, ob es noch Wortmeldungen gibt?Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Ich möchte den Antrag vom Abg. Christoph Wenaweser auch unterstützen. Er hat es bereits treffend und auch ausführlich ausgeführt, insbesondere damit man den Spielraum, welchen die Richtlinie bietet, auch ausnützt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Eine Frage an die zuständige Ministerin, einfach um sicher zu gehen: Wäre dieser Vorschlag konform mit der umzusetzenden Richtlinie?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Wie gesagt, wir haben das Vorbringen von der 1. Lesung eingehend geprüft. Das habe ich nicht persönlich, sondern das haben meine Teams gemacht. Und sie waren der Überzeugung, trotz der Nachfrage, dass es richtig ist, so festzuhalten wie es heute vorgeschlagen ist. Mehr kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt auf die Schnelle nicht sagen. Ich kann jetzt auf die Schnelle einfach nicht prüfen: Wäre das konform oder nicht? Aber unsere Mitarbeiter zusammen mit dem Rechtsdienst haben die Prüfung vorgenommen und schlagen trotz der Voten des Abg. Wenaweser aus der 1. Lesung, die aufgenommen wurden, das Festhalten vor.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, in Bezug auf die Richtlinienkonformität kann ich vielleicht Folgendes anfügen: Ich habe dieses Anliegen bei der 1. Lesung ja eingebracht, und wäre mein Anliegen nicht richtlinienkonform gewesen, dann wäre es für die Regierung ein Leichtes gewesen, in der Stellungnahme mitzuteilen: Es geht nicht, weil es eben nicht richtlinienkonform ist. Das steht in der Stellungnahme nirgendwo drin. Der Grund, warum die Regierung am Vorschlag festhalten wollte, ist nicht die fehlende Richtlinienkonformität meines Antrages, sondern sie stellt sich auf den Standpunkt: Es ist eine Erleichterung für die Sorgfaltspflichtigen. Und nach meinem Dafürhalten ist es keine Erleichterung. Ich sage nochmals: Erleichterungen für die Sorgfaltspflichtigen sind dann erzielt, wenn man versucht, den Spielraum der Richtlinien möglichst weit auszuloten und auszunutzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe noch den Bericht und Antrag von der 1. Lesung, wo auch die Richtlinie abgedruckt ist. In Art. 3 Ziff. 6 wird eben der wirtschaftliche Eigentümer definiert und unter Bst. a - «Gesellschaften» - steht dann unter anderem auch im zweiten Absatz: «Hält eine natürliche Person einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% am Kunden ...» Also von dem her denke ich, das ist von der Richtlinie so abgedeckt und entspricht sogar dem Wortlaut der Richtlinie. So habe ich Ihren Antrag verstanden, Herr Abg. Wenaweser.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich kann in diesem Sinne meinen Antrag gerne noch einmal wiederholen. Es würde im Art. 2 Abs. 1 lit. a, Ziff. 1 heissen: «letztlich direkt oder indirekt einen Anteil oder Stimmrechte von mehr als 25% an diesen Rechtsträgern halten oder kontrollieren» und in Ziff. 2 «letztlich direkt oder indirekt mit mehr als 25% am Gewinn dieser Rechtsträger beteiligt sind».Landtagspräsident Albert Frick
«Mehr als» - «oder mehr» würde dann gestrichen. Keine weiteren Wortmeldungen? Damit können wir abstimmen. Ich denke, Sie alle haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Stimmen stattgegeben. Wir stimmen über Art. 2 als Gesamtes mit der nun vorgenommenen Änderung ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bezüglich meiner Frage, die ich in der 1. Lesung zu diesem Artikel gestellt habe, habe ich noch eine Folgefrage. In der Stellungnahme wird auf Seite 21 bezüglich der Bezüge der Kommissionsmitglieder auf das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter verwiesen. Für den Vorsitzenden und seine Stellvertreter ist gemäss Art. 3 Abs. 2 dieses Gesetzes festgehalten, dass diese beiden Personen eine von der Regierung festzusetzende Pauschalentschädigung in Höhe von CHF 1'000 und CHF 20'000 erhalten sollen. Hat die Regierung hier bereits eine Vorstellung wie hoch diese Pauschalentschädigung für den Vorsitzenden und seinen Stellvertretenden ausfallen wird? Wenn ja, wie hoch sollen diese Entschädigungen sein? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Im Normalfall wird ein Grossteil der Arbeit durch den Vorsitzenden erledigt und deshalb werden auch Präsidialpauschalen entrichtet. Diese sind je nach Aufwand und Kompetenz des Vorsitzenden unterschiedlich gross. Um genügend Flexibilität zu haben, sieht diesbezüglich auch das Bezügegesetz vor, dass es eine Bandbreite zwischen CHF 1'000 bis CHF 20'000 gibt. Bei der Festlegung der Pauschalen für die einzelnen Präsidenten von Kommissionen soll diese grundsätzlich auch die Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten miteinbeziehen, damit die Entschädigung für zeitintensive Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen muss. Bei der Festlegung werden unterschiedliche Gesichtspunkte herangezogen: Beispielsweise, ob die Kommission eine beratende Funktion hat, hat sie eine begutachtende Funktion, fällt die Kommission rechtsmittelfähige Entscheidungen: Ja oder Nein, ist die Kommission ein Fachgremium, wie ist die zeitliche Beanspruchung, und wie viel Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeit gibt es? Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte beträgt die Präsidialpauschale beispielsweise bei der Medienkommission CHF 6'000 oder bei der Energiemarktaufsicht ebenfalls CHF 6'000, bei der Datenschutzkommission sind es CHF 4'000 oder bei der VBK sind es CHF 6'000 und bei der FMA-Beschwerdekommission sind es CHF 5'000. Wie hoch die Präsidialpauschale bei der VwEG-Kommission sein wird, hat die Regierung noch nicht entschieden, aber sie wird sich voraussichtlich im oben erwähnten Umfang befinden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 13 ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang I wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang I steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang II wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang II steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-