Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen (EU) 2017/2226 und 2017/2225) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) (Nr. 8/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) (Verordnungen (EU) 2017/2226 und 2017/2225) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 8/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Im Jahr 2011 ist Liechtenstein dem Schengen-Raum beigetreten und hat sich damit zur Übernahme der künftigen Weiterentwicklung des sogenannten Schengen-Besitzstands verpflichtet. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass sich die Assoziierung zu Schengen und Dublin für Liechtenstein klar bewährt hat. Nur exemplarisch erwähne ich hier die Bereiche der Rückübernahme von Asylsuchenden und die verstärkte innere Sicherheit durch die Anbindung an das Schengener Informationssystem. Die mit gegenständlichem Bericht beantragte Zustimmung zum Notenaustausch betreffend die Übernahme der genannten EU-Verordnungen steht für mich somit ausser Frage wie auch Eintreten auf die vorliegende Gesetzesvorlage zur notwendigen Abänderung des Ausländergesetzes. Trotz meiner klaren Haltung möchte ich kurz auf den Inhalt eingehen. Vielfach hält sich bei mir die Begeisterung bei Vorlagen aufgrund unserer Mitgliedschaften in Grenzen. Diese Vorlage ist für mich anders. Mit den gegenständlichen EU-Verordnungen wird dem grossen Anstieg irregulärer Grenzübertritte in den Schengen-Raum - und damit auch zu uns - sowie der steigenden Bedrohung der inneren Sicherheit durch Terroranschläge Rechnung getragen. Das durch die EU-Verordnungen eingeführte Einreise- und Ausreisesystem, kurz EES, schliesst eine bestehende Lücke zum wirksamen Management der gemeinsamen EU-Aussengrenze. Momentan werden lediglich visumspflichtige Drittstaatsangehörige im Rahmen der Visumsbeantragung mit biometrischen Daten im zentralen Visa-Informationssystem, welches auch Liechtenstein nutzt, erfasst. Die visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen werden somit systematisch vor der Einreise überprüft, beispielsweise ob nach ihnen in einem Mitgliedstaat gefahndet wird oder Gründe für die Verwehrung einer Einreise vorliegen. Bei visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen passierte bislang nur in Einzelfällen eine Überprüfung. Mit dem Einreise-/Ausreisesystem EES soll deshalb neu auch endlich der Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise von visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von weniger als 90 Tagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind, erfasst werden. Systeme wie das des EES werden derzeit in vielen Staaten der Welt angewendet. Bislang hinkte die EU beziehungsweise der Schengen-Raum hier hinterher. Ein wichtiger Punkt ist auch der mit der Änderung einhergehende Ausbau der Interoperabilität der Informationssysteme auf EU-Ebene. Auch dieser Vorstoss ist meiner Meinung nach sehr wichtig, da die bestehenden Systeme nicht miteinander kommunizieren und so vorhandene Daten nutzen können. Dies ist inneffizient und führt zu Informationslücken, was letztlich zu einer Gefährdung der Sicherheit führen kann. Es ist also wichtig, dass auch dieser Punkt angegangen wird. Letztlich ermöglichen die Änderungen eine vertiefte Überprüfung von Asyl- und Visaanträgen, bekämpfen den Identitätsbetrug, führen zu einer Verbesserung der Polizeiarbeit und leisten einen massgeblichen Beitrag zur Sicherheit in Europa. Zum Schluss noch betreffend die weiteren Auswirkungen. Durch die EU-Verordnungen und die Anpassungen im nationalen Recht wird es neue Aufgaben beim Ausländer- und Passamt und der Landespolizei geben. Gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen im Bericht wird sich der Aufwand für die neuen, zukünftigen Aufgaben in Grenzen halten und kann mit den bestehenden Ressourcen abdeckt werden. Vergessen werden darf jedoch nicht, dass in der Implementierungsphase meines Erachtens mit einem erhöhten Personalaufwand zu rechnen ist. Zukünftig wird Liechtenstein auch einen jährlichen Finanzierungsbeitrag an das EES leisten müssen, wobei gemäss dem Schengener Schlüssel ein Betrag in Höhe von rund EUR 110'000 für die nächsten vier Jahre zu erwarten sei. Kosten werden zudem bei der Implementierung des EES in die bestehende Systeminfrastruktur anfallen. Wie ausgeführt, können diese jedoch teilweise durch ISF-Borders-Fördermittel rückvergütet werden. Für die qualitative Verbesserung der Polizeiarbeit bekommen wir somit sogar Fördermittel. Ich bedanke mich für die Vorlage bei den zuständigen Stellen und dem Ministerium. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung, vor allem auch den im Hintergrund arbeitenden Personen, für diesen Bericht und Antrag. Der vorliegende Bericht und Antrag beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, einerseits durch die Zustimmung des Landtags zur Übernahme zum notwendigen Notenaustausch und andererseits durch Änderungen im Ausländergesetz. Konkret wird mit dieser Vorlage das sogenannte Entry-Exit-System (EES) eingeführt, das die elektronische Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen, die für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum kommen, regelt. Hierbei werden Einreiseverweigerungen erfasst und kontrolliert. Ziel des EES ist die Verbesserung der Migrationssteuerung des Aussengrenzenmanagements und generell der Sicherheit. Zudem soll irreguläre Migration unterbunden werden. Der UN-Migrationspakt lässt ein weiteres Mal grüssen. Das EES stellt aber nur einen Baustein in der umfassenden Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und der damit zusammenhängenden Systeme dar. Es ist geplant, dass bis ungefähr ins Jahr 2023 weitere Systeme hinzukommen und diese sogenannt interoperabel funktionieren. Die Systeme sollen also zusammenarbeiten und die zugrunde liegenden Daten multifunktional genutzt werden. Eine Verbesserung ist dringend angezeigt.Es würde hier zu weit führen, die geplanten Systeme im Detail zu umreissen, die noch dazukommen, es geht aber um die folgenden Themenbereiche:- Reisebewilligungssystem,
- Visa-Informationssystem,
- Asylbewerbungen,
- illegal eingereiste Personen,
- polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit,
- Grenzkontrollen,
- Rückkehr illegal aufenthaltender Drittstaatsangehöriger,
- EU-Agentur für IT-Grosssysteme,
- Strafregister betreffend Drittstaatsangehörige,
- und schliesslich die bereits angesprochene Interoperabilität.
Die Fraktion der Freien Liste wird dem Notenaustausch ihre Zustimmung erteilen und ist für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium der Regierungsrätin Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag. Liechtenstein ist im Jahre 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Damit hat sich Liechtenstein auch zur Übernahme künftiger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands gemäss dem im Assoziierungsprotokoll festgelegten Verfahren verpflichtet. Die Vorlage behandelt insbesondere ein Ein- und Ausreisesystem, also ein Entry-Exit-System, kurz EES, zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten. Das EES dient der elektronischen Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, und der Erfassung von Einreiseverweigerungen. Das System berechnet die effektive Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum, wodurch irreguläre Migration einfacher festgestellt werden kann. Mithilfe von biometrischen Daten, also mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken, können Reisende mit Drittstaatenangehörigkeit bei Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen und im Schengen-Raum einfacher und besser identifiziert werden. Aufgrund des hohen Anstiegs irregulärer Grenzübertritte in die EU und auch aufgrund der steigenden Bedrohung der inneren Sicherheit durch Terroranschläge ist die Einführung des EES meines Erachtens absolut sinnvoll und notwendig. Die Erfassung und Bearbeitung biometrischer Daten wird in den nächsten Jahren an gewaltiger Bedeutung gewinnen. Dies wird insbesondere beim Ausländer- und Passamt und der Landespolizei ein aufwendiges Projekt mit sich ziehen, wofür ich mich jetzt schon bei den involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken möchte. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Danke, Herr Präsident für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für Ihre Voten zu diesem vorliegenden Bericht und Antrag. Erlauben Sie mir diesbezüglich kurz ein paar Ausführungen. Liechtenstein hat sich im Rahmen des Schengen-Assoziierungsprotokolls zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Die vorliegenden Verordnungen der EU sind als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in nationales Recht zu übernehmen. Das sogenannte Entry-Exit-System, kurz genannt EES, ist das Kernstück des EU-Projektes Smart Borders. Das Smart-Borders-Paket der Europäischen Kommission beabsichtigt, die Grenzverwaltung zu modernisieren, die Sicherheit des Schengen-Raumes zu erhöhen, die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum für besondere Personengruppen zu erleichtern und dadurch die Automatisierung zahlreicher Prozesse, die Grenzübertrittskontrolle effizient zu gestalten, um so auch der steigenden Anzahl an Grenzübertritten entgegnen zu können. Das EES dient dabei der elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Angehörigen aus Staaten, welche nicht den EU- oder EFTA-Staaten angehören, sogenannte Drittstaatsangehörige, in den Schengen-Raum. Damit wird die bisherige manuelle Visastempelung durch einen Eintrag in das EES ersetzt. Die zugelassene Aufenthaltsdauer des Reisenden wird automatisch berechnet. Mit dem EES soll die irreguläre Migration einfacher entdeckt und undokumentierte Reisende bei Kontrollen im Schengen-Raum unter anderem mit der Hilfe von biometrischen Daten, wie zum Beispiel dem Gesichtsbild oder Fingerabdrücken, eindeutiger identifiziert werden können. Erfasst werden neben dem Namen des Reisenden, die Art des Reisedokumentes, die biometrischen Daten sowie der Zeitpunkt und der Ort der Ein- und Ausreise. Einreiseverweigerungen, falls diese vorliegen, werden ebenfalls im System erfasst. Dank des internationalen Datenaustausches können die rechtswidrigen Ein-, Aus- oder Durchreisewege, der rechtswidrige Aufenthalt sowie der Identitätsbetrug somit besser bekämpft werden. Das EES soll schengenweit 2021 in Betrieb genommen werden. Wir haben in einigen von Ihren Voten gehört, dass es sich hier um einen sehr komplexen Transformationsprozess im Bereich der Sicherheitstechnologie handelt, und es ist mir deshalb ein Anliegen, dass ich Ihnen als Innenministerin kurz den Stand der Arbeiten in einem bisschen grösseren Kontext, da es sich hier um eines von mehreren Projekten handelt, darlege. Mit der Notifizierung der Schengen-Weiterentwicklung hat Liechtenstein 18 Monate Zeit, diese rechtlich umzusetzen, die Vorlage vom EES soll bis zum 19. Juli umgesetzt sein. Die Einführung des EES wird in Liechtenstein einerseits Anpassungen bei den rechtlichen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie Anpassungen bei der Infrastruktur nach sich ziehen. Was die Infrastruktur betrifft, so wird Liechtenstein ein entsprechendes IT-System einführen und sich an das EES-Zentralsystem anschliessen. Neben dem EES werden weitere verschiedene Informationssysteme, die zum einen bereits umgesetzt sind, wie zum Beispiel das Schengener Informationssystem, Eurodac oder Visa-Informationssystem künftig weiterentwickelt werden. Aber auch neue Systeme, die in Zukunft zur Umsetzung anstehen, wie zum Beispiel ETIAS, das auch dem Landtag vorgelegt werden wird, werden entsprechende Umsetzungsarbeiten nach sich ziehen. Die genannten Informationssysteme stehen in Abhängigkeit zueinander, unterliegen jedoch unterschiedlichen Umsetzungsfristen und werden deshalb in unterschiedlichen Projekten bearbeitet.
Die EU verfolgt das Ziel, dass die Informationen in diesen Systemen besser genutzt werden können und die Interoperabilität dieser Systeme sichergestellt wird. Das heisst, diese Systeme sollen miteinander kommunizieren können, um damit den Nutzen dieser Systeme zu verbessern, Informationslücken zu schliessen und das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung und somit letztlich auch die Sicherheit zu verbessern. Dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Umsetzung des EES werden in den kommenden Monaten somit weitere Vorlagen folgen. Was die technische und organisatorische Umsetzung betrifft, wurde unter Einbezug der betroffenen Amtsstellen ein nationales Umsetzungsprojekt initialisiert. Davon erfasst sind auch die einzelnen Unterprojekte, wie zum Beispiel das vorliegende System EES, ETIAS, SIS, Eurodac sowie Interoperabilität. Im Rahmen der einzelnen Unterprojekte sind jeweils der notwendige gesetzgeberische Handlungsbedarf wie auch der technische und organisatorische Handlungsbedarf im Detail zu evaluieren. In den einzelnen Berichten und Anträgen zu diesen Projekten werden die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der jeweiligen Schengen-Weiterentwicklung entsprechend darzulegen sein. Die Teilnahme an beziehungsweise Umsetzung von EES wie auch der übrigen Projekte ist zweifellos mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, den die involvierten Stellen derzeit im Rahmen ihrer begrenzten Ressourcen zu vollziehen haben. Im Hinblick auf die weiteren EU-IT-Projekte, wie ich sie bereits ausgeführt habe, welche Teil der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes sind und die Grundlage für die Mitgliedschaft bilden, muss aber bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass zukünftig ein erhöhter Personalaufwand nicht voll ausgeschlossen werden kann. Dies gilt einerseits für die Umsetzung der einzelnen Projekte sowie für die darauffolgende Anwendung der Systeme in der Praxis. Dies wird wie bereits ausgeführt, im Rahmen der einzelnen Projekte beziehungsweise Weiterentwicklungen zu prüfen und dem Landtag darzulegen sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen und wir können mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Ausländergesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 71b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71e steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn ich mir diesen Artikel so vor Augen führe, stellt man fest, dass es anscheinend EU-Mitgliedstaaten gibt, bei denen diese Verordnung nicht in Kraft getreten ist beziehungsweise nicht gilt. Diese können dann trotzdem entsprechende Anfragen an unsere Behörden gemäss Art. 71c Abs. 1 und 2 stellen, sprich Ausländer und Passamt sowie die Landespolizei. Da würde mich interessieren: Welche Staaten sind dies, wo diese Verordnung noch nicht in Kraft getreten ist beziehungsweise wo diese anscheinend gar nicht gilt? Hier wird ja unterschieden. Anscheinend gibt es Staaten, da wird diese Verordnung dann irgendwann einmal in Kraft treten, in anderen nicht. Ich frage mich einfach: Ist das korrekt, dass man sagt, bei diesen Staaten gilt diese Verordnung nicht, diese können trotzdem Anträge an unsere Behörden stellen? Müsste hier nicht Gegenseitigkeit bestehen, sprich auch umgekehrt? Oder unterliege hier einem Irrtum? Ich habe auch noch die Ausführungen auf der Seite 34 gelesen im vorliegenden Bericht und Antrag, aber ich habe hierzu keine näheren Angaben gefunden. Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie hierzu Ausführungen machen könnte, und sonst bitte auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde Ihnen das differenziert auf die 2. Lesung ausführen. Ich kann Ihnen die Länder jetzt nicht auswendig sagen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Die Länder, das ist das eine, das andere ist: Ganz konkret diese Länder, bei denen diese Verordnung nicht gilt, können unsere Behörden anfragen. Aber umgekehrt, ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Verordnung nicht überall in der EU gelten soll. Ist das mitunter auf den Schengen-Raum begrenzt? Einfach, dass man dann auch sagen kann, doch, das ist klar, wer bei uns Auskunft will, der gewährt auf der anderen Seite auch unseren Behörden gegenüber Auskunft, also wenn wir konkret im Ausland Anfragen stellen. Da wäre ich Ihnen dankbar um Ausführungen auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 71f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir haben die 1. Lesung damit abgeschlossen und wir haben Traktandum 21 erledigt.
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