Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke) (Nr. 3/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 3/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Nachdem der Landtag bereits im vergangenen Herbst das liechtensteinische Recht an das 2015 umfassend reformierte österreichische Strafgesetzbuch angepasst hat, sollen mit dieser Vorlage weitere Strafbestimmungen übernommen werden, welche Österreich im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung eingeführt hat. Mit diesen Gesetzesübernahmen unterstreicht Liechtenstein die Bedeutung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung. Ebenso wird eine bestehende Strafbarkeitslücke in Bezug auf Reisen zum Zweck des Terrorismus geschlossen. Mit der Einführung dieses neuen Tatbestands des Reisens für terroristische Zwecke werden zudem die Voraussetzungen geschaffen, damit Liechtenstein einerseits das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus unterzeichnen und ratifizieren kann, andererseits der Umsetzungsverpflichtung der 5. Geldwäscherichtlinie nachkommt und eine Änderung des FATF-Standards übernehmen kann. Die Einhaltung des FATF-Standards wird von Moneyval voraussichtlich im kommenden Jahr wieder geprüft. Im Rahmen eines breiten Vernehmlassungsverfahrens wurden mehr als 30 Institutionen und Stellen zu einer Stellungnahme eingeladen. Es sind keine Änderungsvorschläge zur gegenständlichen Vorlage eingegangen, sodass von einer grossen und breiten Zustimmung gesprochen werden kann. Für die Fraktion der Freien Liste ist Eintreten deshalb unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit der gegenständlichen Abänderung des Strafgesetzbuches wird unter anderem der neue Tatbestand des Reisens für terroristische Zwecke geschaffen. Zudem werden die Kataloge der terroristischen und der finanzierungstauglichen Straftaten sowie die inländische Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus erweitert. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus ratifizieren zu können. Das zugrunde liegende Übereinkommen ist bereits im November 2016 ratifiziert worden und am 1. März 2017 in Kraft getreten. Auch der UN-Sicherheitsratsresolution 2178 aus dem Jahr 2014 soll mit dem neuen Straftatbestand zur Umsetzung verholfen werden. Und schliesslich verlangen auch die FATF-Standards, dass das Reisen für terroristische Zwecke vom Strafrecht erfasst wird. Die Einhaltung dessen, so der vorliegende Bericht und Antrag, wird durch Moneyval voraussichtlich im Jahr 2020 geprüft. Und siehe da, auch schon sind wir mit dieser Strafrechtsnovelle beim Umsetzungsbeginn der 5. EU-Geldwäscherichtlinie angelangt. Die Vernehmlassung verlief vollkommen unspektakulär, von den Üblichen gab es den üblichen Applaus für die Übernahme internationaler Vorgaben. Änderungsvorschläge sind bei der Regierung keine eingetroffen, die Verfassungsmässigkeit ist laut Bericht und Antrag gegeben, allenfalls entstehende Mehraufwendungen bei Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft werden nach keinen zusätzlichen personellen Ressourcen rufen. Bemerkenswert erscheint mir im Rahmen der Ausweitung des Katalogs der terroristischen Straftaten die Möglichkeit zur Erhebung der einfachen Körperverletzung nach Paragraf 83 des Strafgesetzbuches in den Rang einer terroristischen Straftat. Da auch die Materialien zur österreichischen Rezeptionsvorlage keine Beispiele enthalten, ersuche ich die Regierung um nachvollziehbare Erläuterungen dazu, in welchen beispielhaften Fallkonstellationen das rechtskräftige Verurteilen von Ohrfeigen oder ähnliche Formen der einfachen Körperverletzung als terroristische Straftat qualifizieren könnten. Sollte das der Regierung nicht griffig gelingen, wäre ich dann doch eher dafür, die sogenannte einfache Körperverletzung gemäss Paragraf 83 des Strafgesetzbuches weiterhin nicht im Katalog der terroristischen Straftaten zu führen. Eintreten ist unbestritten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort, bevor wir über Eintreten befinden?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Abend, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst bedanke ich mich für die wohlwollenden Äusserungen zur gegenständlichen Vorlage. Zu den Äusserungen des Abg. Christoph Wenaweser werden wir für die 2. Lesung gerne schriftliche Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Eintreten wurde mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strafgesetzbuches durch Artikelaufruf vor.§ 64 Abs. 1 Ziff. 10 Einleitungssatz und Bst. b sowie Ziff. 11 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 10 Einleitungssatz und Bst. b sowie Ziff. 11 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 278b Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 278c Abs. 1 Ziff. 2 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278c Abs. 1 Ziff. 2 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 278d Abs. 1 Ziff. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278d Abs. 1 Ziff. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Nachfrage zu Paragraf 278c, ob unter «Computersystemen» auch andere Systeme verstanden werden, wie Pads oder Handys. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Auch dazu werde ich gerne für die 2. Lesung Ausführungen machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.§ 278g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig haben wir Traktandum 29 erledigt.
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