Beschluss Nr. 249/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (4. Geldwäschereirichtlinie) (Nr. 18/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Beschluss Nr. 249/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (4. Geldwäschereirichtlinie). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 18/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den Bericht und Antrag. Die 4. Geldwäschereirichtlinie sieht eine weitere Verschärfung des Regimes zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vor. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung für den Finanzplatz Liechtenstein wurde die 4. Geldwäschereirichtlinie zum Teil bereits vor Übernahme in das EWR-Abkommen in den liechtensteinischen Rechtsbestand umgesetzt. Dies im Sorgfaltspflichtgesetz, der Sorgfaltspflichtverordnung sowie in weiteren Gesetzen und der Schaffung eines Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger sowie einer Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Unabhängig von der bereits erfolgten Umsetzung bedarf der Beschluss Nr. 249/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Dezember 2018 zur Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt, durch welchen Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden. Es betrifft nicht die gegenständliche Vorlage, aber es ist mir allgemein wichtig zu erwähnen, dass bei weiteren zu übernehmenden Vorlagen darauf geachtet wird, die sich bietenden Spielräume bei der Umsetzung in lokales Recht auszunützen und nicht Verschärfungen aufzunehmen, welche nicht gefordert werden. Ich werde dem vorliegenden Beschluss meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bereits jetzt schon haben Unternehmen, welche Bargeld von mehr als EUR 15'000 annehmen, umfassende Prüfungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Mit der 4. Geldwäschereirichtlinie soll dies nun nochmals verschärft werden, indem der Schwellenwert auf EUR 10'000 gesenkt werden soll. So heisst es in der Richtlinie, der Grund hierfür sei, dass hohe Bargeldzahlungen sehr leicht für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können. Um mit solchen Barzahlungen verbundene Risiken zu mindern, soll daher der Schwellwert erneut gesenkt werden, um so die Zügel bei der Geldwäschereibekämpfung nochmals weiter anziehen zu können. In der Richtlinie heisst es weiter, dass die Mitgliedstaaten noch niedrigere Stellenwerte, zusätzliche generelle Barzahlungsbeschränkungen und weitere noch strengere Vorschriften erlassen können. Ob dieses Vorgehen wirklich zielführend ist, um der Geldwäscherei Herr zu werden, sei dahingestellt. Der Aufwand, der dafür in der Praxis für kleinere Unternehmungen aufgewendet werden muss, führt zu erheblichen organisatorischen und allenfalls auch finanziellen Belastungen.Mit den genannten Anforderungen des Gesetzgebers sind viele Betroffene schlichtweg überfordert. Auch ist es auch nicht wirklich kundenfreundlich und förderlich für die Kundenbeziehung, wenn die Identität des Kunden erfasst, überprüft und im Verdachtsfall den zuständigen Behörden gemeldet werden muss, wenn Barzahlungen von mehr als EUR 10'000 angenommen werden. Somit wird die Überwachung wieder verschärft, die Kontrollen immer strenger und der zusätzliche bürokratische Aufwand steigt noch mehr an. Unbestritten ist der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung Einhalt zu gebieten. Ob dies aber mit einer erneuten Herabsetzung des Schwellenwertes erreicht werden kann, ist für mich fraglich. Daher ist zu hoffen, dass dies die letzte Schwellwertsenkung war, ansonsten sich meines Erachtens die Frage stellt, ob das Ziel langfristig sein soll, Bargeld als Zahlungsmittel im Wirtschaftsverkehr abzuschaffen, um so jegliche Privatsphäre und Anonymität der totalen Kontrolle zu opfern. Letztlich bleibt es den Unternehmen zwar selbst überlassen, in welchem Umfang sie Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren wollen und sich somit den entsprechenden Sorgfaltspflichten unterstellen. Dennoch sind diese Pflichten nicht kundenorientiert und es ist stark zu hoffen, dass mit der nächsten, der fünften, oder dann bereits der 6. Geldwäschereirichtlinie nicht noch weitere Einschränkungen in diese Richtung auf uns zukommen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Seiten 15 und 16, der Abg. Manfred Kaufmann hat schon gesagt, dass es sich auch hier um eine Vorabumsetzung handelt, also die Gesetze wurden schon abgeändert. Deshalb können wir jetzt eigentlich schon auf zwei Jahre Erfahrung zurückblicken. Ich hätte gerne eine Auskunft des Regierungschefs, wie sich denn diese zusätzlichen Aufwendungen auf personeller und finanzieller Ebene ausgewirkt haben. Da hätte ich gerne ein paar Auskünfte dazu. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Gerne kann ich kurz Stellung nehmen zu Ihrer Frage, Herr Abg. Eugen Nägele. Hinsichtlich der FMA ergibt sich vor allem eine erhebliche Zunahme des Aufsichtsaufwands, da das bisherige Aufsichtssystem grundlegend geändert wurde. Die vollumfängliche Implementierung und Umsetzung der risikobasierten Aufsicht stellt einen zentralen Schwerpunkt dar. Aufgrund dessen wurde ein elektronisches SPG-Meldewesen eingeführt, mit welchem die Sorgfaltspflichtigen ihren Meldepflichten nachkommen und jährlich Daten an die FMA melden müssen.Des Weiteren wurde ein Risikobewertungssystem entwickelt, welches unter anderem auf Basis der gemeldeten Daten die Erstellung eines Risikoprofils für jeden Sorgfaltspflichtigen ermöglicht, ein sogenanntes RAS. Aufbauend auf der jeweiligen Risikokategorisierung, welche mindestens jährlich aktualisiert wird, nimmt die FMA die risikobasierte Aufsicht wahr und führt Sorgfaltspflichtkontrollen durch, welche sich in der Häufigkeit und Intensität am jeweiligen Risiko des Sorgfaltspflichtigen orientieren. Die neuen Aufgaben und Ressourcen sind bereits mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzung, das heisst seit Dezember 2017, angefallen. Diese sind zum Teil wiederkehrend, zum Teil werden die vollen Auswirkungen erst jetzt schlagend. Auf personeller Ebene beläuft sich der Aufwand für die Umsetzung des Projekts «risikobasierte Aufsicht» auf zwei Personen. Um den zukünftigen Mehraufwand hinsichtlich eigenständiger Vorortkontrollen sowie Ausübung der Sanktionsbefugnisse decken zu können, bedurfte es zusätzlich einer weiteren Person. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Moneyval Assessment von Liechtenstein im Jahr 2020 sowie aufgrund der verstärkten Aktivitäten der europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, neu mit der 5. Geldwäschereirichtlinie, wird noch mit einem weiteren Mehraufwand zu rechnen sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 249/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Dezember 2018 betreffend die Richtlinie (EU) 2015/849 (4. Geldwäschereirichtlinie) seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 15 abgeschlossen. -ooOoo-