Beschluss Nr. 18/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (CSDR-Zentralverwahrer) (Nr. 19/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 18/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (CSDR-Zentralverwahrer). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 19/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken. Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bezweckt im Wesentlichen die erstmalige aufsichtsrechtliche Regulierung von Zentralverwahrern zur Schaffung eines offenen Binnenmarktes für Wertpapierlieferungen und -abrechnungen. Die Zentralverwahrer-Dienstleistungen werden aus Gründen des Anlegerschutzes an bestimmte harmonisierte Anforderungen geknüpft. Die Abwicklungseffizienz und -disziplin soll verbessert und die Integrität einer Wertpapieremission gewährleistet werden. Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung hier im Landtag dienen dazu, die nationale Zustimmung in Liechtenstein einzuholen. Auf Seite 13 des Berichts und Antrags wird erwähnt: «Würde sich künftig jedoch ein Zentralverwahrer in Liechtenstein niederlassen, ergäbe sich eine neue Aufsichtstätigkeit mit einem erheblichen personellen Aufwand ...» Hierzu möchte ich den Regierungschef fragen, wie gross die Wahrscheinlichkeit in der Zukunft ist, dass sich ein Zentralverwahrer in Liechtenstein niederlässt, und was dies konkret für einen Überwachungsaufwand mit sich bringen würde. Ich werde dem Beschluss meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Gerne gehe ich kurz auf die Fragen des Abg. Manfred Kaufmann ein. Zur Wahrscheinlichkeit der Ansiedlung eines Zentralverwahrers kann ich derzeit keine Aussagen machen. Es wäre eine reine Spekulation. Zum Arbeitsaufwand bei der FMA im Zusammenhang mit einem neuen Zentralverwahrer kann ich folgende Ausführungen machen: Die FMA hat sich im Vorfeld der Implementierung der Märktethemen und deren zentraler Handhabung intensiv mit diesen Themen auseinandergesetzt. Sie hat die verschiedenen Stufen der Implementierung auch mittels einer sogenannten Impact-Analyse zur Sammlung und Identifizierung der nötigen Prozesse und Funktionen geprüft. Ein Zentralverwahrer nimmt innerhalb der Finanzmarktinfrastruktur eine wichtige Position ein. Im Rahmen der Aufsicht, die erst bei Ansiedlung eines Zentralverwahrers vorzunehmen ist, sind neben dem laufenden Monitoring umfangreiche technische Reportinganforderungen zu implementieren und sicherzustellen. Dies würde im Fall einer Ansiedlung eines Zentralverwahrers zu einem entsprechend hohen Personalaufwand im zuständigen Aufsichtsbereich sowie in der IT der FMA führen. Konkrete Zahlen kann ich Ihnen hierzu aber nicht liefern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit befinden wir über den Antrag der Regierung, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 18/2018 vom 8. Februar 2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-