Parlamentarische Initiative betreffend dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Herbert Elkuch, Erich Hasler, Johannes Kaiser, Frank Konrad, Thomas Rehak, Daniel Seger, Günter Vogt und Mario Wohlwend vom 5. Dezember 2018 - Vorprüfung durch die Regierung (Nr. 33/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Parlamentarische Initiative betreffend dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Herbert Elkuch, Erich Hasler, Johannes Kaiser, Frank Konrad, Thomas Rehak, Daniel Seger, Günter Vogt und Mario Wohlwend vom 5. Dezember 2018 - Vorprüfung durch die Regierung. Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 33/2019. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung hat der Landtag vorerst festzustellen oder vor weiterer Behandlung festzustellen, ob die parlamentarische Initiative mit der Verfassung und mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Darüber stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und mit den bestehenden Staatsvertragen übereinstimmt, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig festgestellt, dass die Initiative mit den Staatsverträgen und mit der Verfassung übereinstimmt. Damit können wir eine Eintretensdebatte durchführen. Wird das Wort gewünscht?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es geht hier, bei dieser Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern, um eine Einsichtspraxis von Steuerpotenzialen, beziehungsweise von Ertragssteuerbeträgen aller auf deren Gemeindegebiet ansässigen juristischen Personen. Es geht also um die rechtliche Grundlage und Gewährleistung der Gesetzespraxis, die ja bis 2015 bereits bestanden hat. Aus meiner Sicht - und ich weiss, wovon ich spreche - ist diese Information über und die Kenntnis von Ertragssteuerbeträgen von den im jeweiligen Gemeindegebiet ansässigen juristischen Personen für die Gemeindeführungsaufgabe sehr wichtig. Zu diesen verantwortungsvollen Führungsaufgaben eines Gemeindevorstehers zählen zahlreiche Aufgabenstellungen und Entscheidungsvorbereitungen in den Bereichen, wie Wirtschaftsförderungen, Ansiedlung von Unternehmen, Firmen, dann wiederum daraus resultierend, wann und wenn dazu Gemeindevermögen in Form von Immobilen, Boden, Baurechten, Grundstücken zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist dieses Wissen bei raumplanerischen Fragestellungen und daraus resultierend bei Umzonierungen und so weiter. Es geht dabei beziehungsweise es wird dabei stets das Volksvermögen und damit Vermögen der Bürger und Bürgerinnen tangiert. Zum Gesetzesentwurf, zum Wortlaut; da heisst es: «Die Steuerbehörden sind verpflichtet, der Regierung, den Gerichten, den Gemeindevorstehern und den inländischen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten über die Verhältnisse der Steuerpflichtigen Auskunft zu geben, soweit dies für amtliche Zwecke der ersuchenden Stellen notwendig ist.» Es geht also um die Regierung, die Gerichte, die Gemeindevorsteher und die Versicherungsanstalten, die betroffen sind. Dabei kann man eigentlich zwei Gruppen machen, die Regierung und die Gemeindevorsteher sind die eine Gruppe, die Gerichte und die Versicherungsanstalten sind die andere Gruppe. Die Gerichte und die Versicherungsanstalten haben ganz andere amtliche Zwecke, die verfolgt werden müssen. Die Gerichte und Versicherungsanstalten haben einen konkreten Fall vorliegend, über den sie entscheiden müssen. Dann interessiert sie dieser eine Fall und nicht mehr und nicht weniger. Es wäre nicht sinngebend und unverhältnismässig, wie im Bericht und Antrag ausgeführt wird, diesen beiden Institutionen einfach alle Ertragssteuerergebnisse aller Firmen zuzusenden. Somit muss mit dieser Gesetzesbestimmung der Steuerverwaltung in Bezug auf diese zwei Institutionen, also Gerichte und Versicherungen, einfach klar auferlegt sein, dass sie die entsprechenden Daten im konkreten Anlassfall auszuhändigen haben. Ganz anders verhält es sich bei den Gemeinden und eben eigentlich auch bei der Regierung. Die Gemeinden haben eine breite Querschnittsaufgabe, sie haben Wirtschaftsförderung zu machen, sie habe Firmen anzusiedeln, dafür Grundstücke zuzuordnen und so weiter und so fort. Dazu ist eine dauernde und kontinuierliche und somit auch langfristige Beobachtung der Situation nötig. Dies kann nicht mit der Anfrage der Daten eines einzelnen Unternehmens geschehen, sondern nur im dauernden Quervergleich aller genauen Zahlen und deren allfälligen langfristig sich abzeichnenden Tendenzen.Ein Unwissen über die Einschätzung aller zentralen Parameter bei den Aufgaben und Entscheidungen mit enormer zukünftiger Nachhaltigkeit, wenn es um Weichenstellungen in der Raumplanung, bei den Zonierungen, Ansiedlungen von Firmen, Grund und Boden für Unternehmen und so weiter, bei den Forderungen und Anträgen, bei Entwicklungen und so weiter der Wirtschaft geht, kann unter Umständen nachteilige Auswirkungen für die Gemeinde und damit auch für deren Gemeindebewohnerinnen und -bewohner haben. Es geht auch um ein gutes, vertrauensvolles Zusammenwirken der Regierung und der Gemeindevorsteher, indem die gesetzliche Lage und reale Praxis fortgeführt wird, wie sie bis 2015 ja bestanden hat.Die Gemeinden könnten auf einem anderen Weg natürlich auch zu diesen Informationen kommen, nämlich via die Offenlegungspflicht, dem PGR-Artikel 1122. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung kann man die Ertragssteuer ablesen beziehungsweise errechnen. Doch würde sich dann die Frage stellen, ob dies die gewünschte Zusammenarbeit der obersten Behörden, der Führungs- und Gestaltungs- und Entscheidungsschlüsselstellen, ist, denn das wäre eine mühsame Recherchearbeit, um zu diesen wichtigen Informationen zu gelangen. Ich hoffe sehr, dass diese Initiative mit diesem wichtigen Inhalt im Sinne eines verantwortungsvollen Führungsinstruments für die Gemeindevorsteher verstanden wird und eine Mehrheit erhält. Es wird ein Gesetzes- und ein Praxiszustand wiederhergestellt, der sich bis 2015 bestens für die Gemeinden und auch bestens für die Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner bewährt hat. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Um es vorwegzunehmen, mit dieser Gesetzesinitiative soll ein Informationsaustausch zwischen dem Land und den Gemeinden wiederhergestellt werden, wie er über Jahrzehnte gelebte und bewährte Praxis war, nämlich die Gemeindevorsteherinnen und Gemeindevorsteher mit Informationen zu den Ertragssteuereinnahmen juristischer Personen mit Sitz in ihrer Gemeinde zu versorgen. Diese gelebte und bewährte Praxis hat Regierungschef Adrian Hasler vor vier Jahren mit dem Verweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage eingestellt. Dazu führte eine Streichung der zwei Wörter «den Gemeindevorstehern» in Art. 84 Abs. 3 bei der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr 2009. Dadurch wurde den Gemeindevorstehern die Möglichkeit genommen, über die steuerlichen Verhältnisse der Unternehmungen in ihrer Gemeinde informiert zu werden. Ich betone, es geht hier insbesondere um die Ertragssteuern der juristischen Personen, also der Unternehmungen, und nicht um die Vermögens- und Erwerbssteuern der natürlichen Personen. Diese persönlichen Steuerinformationen wurden bisher und werden auch zukünftig den Vorstehern nicht bekannt gegeben. Im Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Steuergesetzes waren die Gemeindevorsteher als amtshilfeberechtigte Stellen noch ausdrücklich aufgeführt. Demzufolge war die Streichung der Gemeindevorsteher als amtshilfeberechtigte Stellen nicht Gegenstand der Vernehmlassung und die Gemeinden hatten keinerlei Veranlassung, der Regierung Gründe darzulegen, weshalb sie auch weiterhin Amtshilfe benötigen. Im damaligen Bericht und Antrag wurden dann die Gemeindevorsteher in Art. 84 Abs. 3 des Steuergesetzes über Nacht gestrichen. Die Gemeinden wurden von dieser Streichung weder in Kenntnis gesetzt noch erhielten sie Gelegenheit, als Direktbetroffene im Zuge einer nochmaligen Vernehmlassung darauf zu reagieren. So ein Vorgehen seitens der Regierung ist schlichtweg unfair. Für eine verantwortungsbewusste Arbeit in den Gemeinden ist es wichtig, dass die Gemeindevorsteher die steuerliche Ertragskraft der bei ihnen ansässigen Unternehmen kennen, sei dies im Rahmen einer zielgerichteten Raum- und Ortsplanung im Allgemeinen oder im Rahmen von geplanten Infrastrukturprojekten, wie Strassen- und Werkleitungsbauten, in Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriezonen im Besonderen. Weshalb sollen die Gemeinden hohe Infrastrukturkosten auf sich nehmen, wenn über den Ertragssteueranteil kein angemessener Rückfluss zu verzeichnen ist? Auch für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Baurecht an Unternehmungen ist es von Vorteil, wenn die Gemeindevorsteher bei den entsprechenden Verhandlungen die Steuerkraft des Gegenübers kennen. Die Regierung, Gerichte, inländische öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten wie die AHV erhalten gemäss Art. 84 Abs. 3 des Steuergesetzes Auskunft über die Verhältnisse von Steuerpflichtigen. Weshalb wird den Gemeindevorsteherinnen und Gemeindevorstehern als Führungsorgane der Gemeinden, die immerhin die zweite Verwaltungsebene im Staat darstellen, diese Auskunft verweigert? Zudem gilt es festzuhalten, dass die Bezeichnungen «Regierung», «Gerichte» und «inländische öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten» in diesem Artikel recht allgemein und pauschal gehalten sind - im Gegensatz zur geforderten konkreten Bezeichnung «Gemeindevorsteher», und nicht etwa allgemein «Gemeinden». Gegenüber den Ausführungen der Regierung in diesem Bericht und Antrag geht es den Gemeinden nicht darum, unaufgefordert und pauschal über sämtliche Steuererträge in ihrer Gemeinde auf Vorrat informiert zu werden. Es geht den Gemeindevorstehern grundsätzlich darum, wie die vorher genannten amtshilfeberechtigten Stellen über die Verhältnisse der bei ihnen ansässigen Unternehmen Auskunft zu erhalten, soweit dies für amtliche Zwecke notwendig ist. Natürlich wäre es wünschenswert und hilfreich, wenn die Gemeindevorstehungen beispielsweise von den zehn oder 20 steuerstärksten Unternehmungen in der Gemeinde die Ertragssteuern ohne Weiteres erhalten würden, weil dies im Sinne der Standortpolitik einer Gemeinde wichtige Informationen sind. Hierzu meine konkrete Frage an den Regierungschef: Wird diesem Anliegen der Gemeindevorstehungen nun mit diesem Vorschlag entsprochen? Ein kurzes Ja seitens des Regierungschefs würde mir schon reichen. Auch im Hinblick auf eine dringend zu verbessernde Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Gemeinden, nicht nur in den Bereichen Raumplanung, Verkehr, Umwelt, Bildung, Aufgabenentflechtung und Finanzausgleich, wäre dieser Informationsaustausch im Steuerbereich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mit dieser Gesetzesinitiative beziehungsweise dieser minimalen Gesetzesanpassung, die sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist und auch in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht, soll in Art. 84 Abs. 3 des Steuergesetzes der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden und die Vorsteherinnen und Vorsteher erhalten neben der Regierung, den Gerichten und der AHV-Anstalt wie früher die für sie notwendigen Steuerdaten der bei ihnen ansässigen Unternehmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Mit der gelebten Praxis der letzten Jahre verkommen sowohl die Gemeindeautonomie als auch das Vorhaben, das Land gemeinsam vorwärtszubringen, zu leeren Worthülsen. Ein Vorsteher sollte nicht bloss ein Grüssaugust sein. Vielmehr sollte der von den Bürgern gewählte Vorsteher ein Geschäftsführer sein, der mit allen Pflichten und den Rechten ausgestattet ist, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Er muss Bescheid wissen, was in seiner Gemeinde läuft. Effektive Zusammenarbeit innerhalb des Landes ist nur möglich, wenn sich die handelnden Akteure gegenseitig Vertrauen entgegenbringen und am gleichen Strick in die gleiche Richtung ziehen. Nur so kann die Vorsteherin oder der Vorsteher zusammen mit dem Gemeinderat zielgerichtet Massnahmen zum Wohle seiner Bürger treffen und muss nicht im Blindflug agieren. Zur Erfüllung einiger Tätigkeiten, die auf der Seite 8 ausgeführt werden, ist die Information bezüglich der Ertragssteuer eines Unternehmens sehr wichtig. Gemäss den Initianten benötigen die Gemeinden die Informationen für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten. Ich verzichte auf die Aufzählung dieser Punkte, weil die Vorredner es schon ausführlich gemacht haben. Es ist unbestritten, dass solche Daten sensibel sind, und ich bin mir sicher, dass sich die vereidigten Vorsteherinnen und Vorsteher dieses Umstands sehr wohl bewusst sind. Mir ist es ein grosses Anliegen, dass der Zugriff auf die Ertragssteuer der Unternehmen verhältnismässig und transparent geregelt ist. Auf Seite 10 schreibt die Regierung, grundsätzlich keine Einwendungen gegen die Aufnahme der Gemeindevorsteher in Art. 84 Abs. 3 im Steuergesetz zu haben, jedoch nur mit dem Inhalt, «den Gemeindevorstehern in begründeten Einzelfällen die Steuerbeträge von juristischen Personen auf ihrem Gemeindegebiet mitzuteilen». Dies scheint mir etwas vage. Vor allem, weil dieses Zugeständnis nicht freiwillig erfolgt ist, sondern erst auf Druck dieses parlamentarischen Vorstosses zähneknirschend eingeräumt wird. Wie sieht diese Einschränkung in der Praxis aus? Werden Gründe, wie sie auf der Seite 8 aufgeführt werden, für eine Auskunft von der Regierung anerkannt? Genügt eine solche Begründung, um Auskunft zum Beispiel von 15 betroffenen Unternehmen zu erhalten? Sollte dies nicht der Fall sein, befürchte ich eine unnötige Bürokratisierung, welche in unnötige Streitereien zwischen den Gemeinden und der Regierung mündet. Kompetenzen sollten generell nach dem Subsidiaritätsprinzip zwischen Staat und Gemeinden aufgeteilt sein. Der Staat sollte nur jene Aufgaben, welche die Kraft der Gemeinden übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Staat bedürfen, übernehmen. Der Staat sollte die Gemeinden mit den benötigten Informationen unterstützen. Die Zusammenarbeit sollte durch gegenseitiges Vertrauen geprägt sein. In den kommenden Jahren ist die Politik gefordert, die vorhandenen Stärken im Land zusammenzuführen und parteiübergreifend verantwortungsvolle Lösungen für die anstehenden Herausforderungen zu finden. Dazu benötigen wir den Beitrag jedes Einzelnen, um tragbare Lösungen zu entwickeln und sie Wirklichkeit werden zu lassen. Deshalb ist es wichtig, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen, sodass die bestmögliche Lösung für die Bevölkerung resultiert. In diesem Sinne stimme ich dieser Initiative zu. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Die vorliegende parlamentarische Initiative über die Abänderung des Steuergesetzes bezweckt, eine jahrzehntelang gelebte und bewährte Praxis wiederherzustellen, nämlich den Gemeinden alljährlich Listen zur Ertragssteuer juristischer Personen mit Sitz in der jeweiligen Gemeinde zuzustellen, welche Detailangaben zum Steuerjahr, den Namen und die jeweiligen Steuersumme enthielten. Diese Praxis wurde im Jahre 2015 von der Regierung gekippt mit der Begründung, dass die Steuerverwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses die Steuerbeträge der einzelnen in einer Gemeinde ansässigen Unternehmen nicht mehr mitteilen könne und es im Steuergesetz hierfür keine gesetzliche Grundlage gebe. Stattdessen erfolgte eine Information in rudimentären Bandbreiten. Je nachdem, in welche Rolle ich mich begebe, also in jene eines Vorstehers oder des Regierungschefs, haben beide Haltungen ihre Berechtigung. Als Abgeordneter betrachte ich vorliegende Thematik aus einer gewissen Distanz: Im Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Steuergesetzes vom September 2009 waren die Gemeindevorsteher noch ausdrücklich als amtshilfeberechtigte Stelle erwähnt. Deshalb hatten die Gemeinden auch keinerlei Veranlassung, der Regierung die Gründe darzulegen, weshalb sie weiterhin Amtshilfe benötigten. In der Phase zwischen Vernehmlassung und Bericht und Antrag strich die Regierung die Vorsteher plötzlich von der Liste der amtshilfeberechtigten Stellen, ohne dieselben hiervor in Kenntnis zu setzen oder sie nochmals in die Vernehmlassung miteinzubeziehen. Verständlicherweise haben sich die Vorsteher vehement zur Wehr gesetzt und sich unter anderem auf die Standards der europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung abgestützt, welche eben diesen Einbezug fordert. Auch ein Rechtsgutachten zeigte auf, dass die rechtliche Grundlage dafür weiterhin bestehe. Es stützte sich dabei auf die Landtagsmaterialien zur Steuergesetzgebung des Jahres 2009/2010. Anlässlich der 1. Lesung des Steuergesetzes war nämlich genau diese Thematik Gegenstand einer Debatte zwischen dem Abg. Wendelin Lampert und dem damaligen Regierungschef Klaus Tschütscher. Dieser bestätigte dem Abgeordneten, dass im Rahmen des Gemeindegesetzes die Vorsteher auch weiterhin zu den gewünschten Informationen kommen könnten. Aber nicht über das Steuergesetz, sondern im Umweg über die jeweiligen Gemeindesteuerkassen und gestützt auf das Gemeindegesetz. Die Gemeinden würden also über die Gemeindesteuerkasse über die Ertragssteuern der juristischen Personen informiert. Mit dieser Antwort gaben sich sowohl der Abg. Lampert als auch die übrigen Abgeordneten zufrieden. Der Streichung des «Gemeindevorstehers» aus dem Art. 84 Abs. 3 wurde einstimmig zugestimmt. Der vom vormaligen Regierungschef Tschütscher vorgeschlagene Weg wurde aber - aus was für Gründen auch immer - nicht gegangen.Grundsätzlich unterstütze ich diese Initiative, denn das Staatswesen Liechtensteins baut stark auf dem kommunalen Gedanken auf. Die Gemeinden sind Partner auf Augenhöhe zum Staat, das Gemeindegesetz gibt ihnen umfassende Rechte und Pflichten und im Steuergesetz ist die Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden geregelt. Die Gemeinden haben also eine hohe Bedeutung, was wiederum mit grosser Verantwortung verbunden ist. Von daher benötigen die Gemeindeverantwortlichen alle Grundlagen, Zahlen und Fakten, welche nötig sind, um ihre Gemeinde auch verantwortungsbewusst zu führen. Ich führe hier ein Beispiel an: Die Ertragssteuern sind für die Vergabe eines Baurechts ein Muss. Heute ist es gemäss Auskunft eines Vorstehers äusserst mühsam, zu diesen Zahlen zu kommen, und mit einem administrativen Mehraufwand für die Gemeinde verbunden. Die vorliegende parlamentarische Initiative möchte den alten Zustand wiederherstellen, indem die Gemeindevorsteher im Art. 84 Abs. 3 wieder aufgeführt werden. Damit würden die Steuerbehörden verpflichtet, neben den anderen aufgeführten Behörden auch den Vorstehern über die Verhältnisse der Steuerpflichtigen Auskunft zu geben, soweit dies für amtliche Zwecke notwendig ist. Die Regierung stützt sich auf eine enge Auslegung dieses Gesetzesartikels und ist gemäss Bericht und Antrag bereit, den Gemeinden im konkreten Fall Auskünfte zu geben.Geschätzte Initianten, hier frage ich Sie: Wie wollen Sie die Umsetzung dieses Gesetzesartikels gelebt haben? Genügt Ihnen das Angebot der Regierung? Aus den vorher genannten Gründen und weil ich grundsätzlich ein Befürworter von mehr Transparenz bei Steuerdaten bin, unterstütze ich den Wunsch, dass die Gemeindevorsteher einfach und ohne mühsamen administrativen Aufwand zu den Steuerdaten der juristischen Personen ihrer Gemeinde kommen. Sie stehen in der Verantwortung, sie entscheiden über die Gemeindeentwicklung und über Infrastrukturprojekte. Dies alles kommt auch den Unternehmen zugute. Im Gegenzug dürfen die Gemeindeverantwortlichen wissen, mit welchen Steuererträgen die Unternehmen ihren Beitrag dazu leisten. Und noch ein gewichtiges Argument: Liechtenstein hat sich zum automatischen Informationsaustausch und damit zu Transparenz auf globaler Ebene verpflichtet und liefert die erforderlichen Daten in alle Welt. Folglich ist der interne Informationsaustausch zwischen Land und Gemeinden für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich werde der parlamentarischen Initiative zustimmen und erwarte aber, dass die konkrete Umsetzung bis zur 2. Lesung im Dialog zwischen Regierung und Gemeinden erarbeitet wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Für mich ist das Steuergeheimnis ein hohes Gut, das nur in gut begründeten Ausnahmefällen gelüftet werden darf. Daher lehne ich eine generelle Lieferung von Daten aller Steuerpflichtigen in einer Gemeinde an die Gemeindevorsteher ab. Auch die heutige Regelung, wonach die Vorsteher mit in Kategorien eingeteilten Steuerdaten zu jedem einzelnen Steuerpflichtigen beliefert werden, geht mir zu weit. Nach heutiger Praxis erhalten die Vorsteher offensichtlich für jeden einzelnen Betrieb die Information, ob er jeweils in einer von sechs Klassen liegt, nämlich konkret in der Klasse CHF 0 bis CHF 1'200 Steuern, CHF 1'200 Steuern bis CHF 10'000, CHF 10'000 bis CHF 50'000, CHF 50'000 bis CHF 100'000 und über CHF 100'000, also sehr detaillierte Zahlen heute zu jeder einzelnen steuerpflichtigen juristischen Person. Und das geht mir persönlich bereits heute zu weit - auch diese Interpretation der heutigen Gesetzeslage. Es ist auch bekannt, dass die Vertraulichkeit dieser Daten in der Vergangenheit eben nicht gewahrt wurde. Mir sind persönlich Fälle bekannt, wo eben dieses Steuergeheimnis in der Vergangenheit nicht gewahrt wurde. Man kann sich auch fragen: Was ist denn nun tatsächlich die Relevanz für die Gemeinde, wieso muss sie wissen, wie viel Steuern eine bestimmte juristische Person bezahlt? Über allem steht für mich ganz klar der Grundsatz, dass alle Bürger und alle Unternehmen in einer Gemeinde gleichzubehandeln sind und eben nicht aufgrund ihrer Steuern, die sie abliefern, bevorzugt werden dürfen. Soll denn tatsächlich eine profitables Treuhandbüro gegenüber einem weniger profitablen Handwerksbetrieb von der Gemeinde bevorzugt werden? Das sehe ich nicht so. Vor der Gemeinde müssen alle Bürger, aber auch alle juristischen Personen gleichbehandelt werden, und zwar egal, wie viel Steuern sie bezahlen. Das darf kein Kriterium sein. Die logische Folge heisst eben, dass dann auch ein gut verdienender Bankangestellter gegenüber einem Fabrikarbeiter bevorzugt werden müsste, wenn er mehr Steuern bezahlt. Das kann es nun wirklich nicht sein, das darf kein Entscheidungskriterium in einer Gemeinde sein oder für einen Gemeindevorsteher.Dennoch kann ich mir sehr gut vorstellen, diese Initiative zu unterstützen, und zwar eben genau, weil ich nicht der Meinung bin, dass die Vorsteher mehr Informationen bekommen sollen - nämlich im Gegenteil, weil ich der Meinung bin, dass die Vorsteher weniger Informationen bekommen sollen als heute. Nämlich dass diese Datenlieferung wie auch gegenüber der Regierung, den Gerichten und den inländischen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen eben nur so weit geliefert werden, soweit dies für amtliche Zwecke der ersuchenden Stellen notwendig ist. Und das ist für mich nicht weit auszulegen, nämlich für mich unter strikter Wahrung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes festzulegen. Eben nur dann dürfen für mich Daten geliefert werden, wenn auch ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Da sind wir wahrscheinlich dann eben beim springenden Punkt, in der Interpretation dieses Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Im entsprechenden Artikel heisst es, wie ich es schon gesagt habe, «soweit dies für amtliche Zwecke der ersuchenden Stellen notwendig ist». Mein Verständnis ist heute so, dass selbst die Regierung nicht einfach ohne Weiteres zu diesen Daten kommt. Nämlich auch die Regierung muss gegenüber der Steuerverwaltung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können und das muss auch genau gleich für die Gemeindevorsteher gelten. Darum würde ich mir hierzu vom Regierungschef auch entsprechende Erläuterungen zur heutigen Praxis erwarten, wie das heute auch gegenüber der Regierung und anderen Stellen bereits gelebt wird und dann auch künftig gegenüber den Gemeindevorstehern gelebt würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hätte nur eine Frage an die Regierung. Es wurde bereits von verschiedenen Vorrednern auch angesprochen, dass sich der Vernehmlassungsbericht gegenüber dem Bericht und Antrag doch entscheidend geändert hat durch die Streichung des Wortes Gemeindevorsteher und deshalb die Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung von einer anderen Grundvoraussetzung ausgingen. Ich wollte die Regierung fragen, ob sie weiss, weshalb diese Streichung vorgenommen wurde, weshalb es zu diesem Wechsel zwischen Vernehmlassungsvorlage und Bericht und Antrag kam. Worin lagen die Gründe für diese Streichung? Oder ergeben sie sich aus gewissen Rückmeldungen auf die Vernehmlassung, also auf Vernehmlassungsstellungsnahmen, Gründe, weshalb diese Streichung vorgenommen wurde? Denn ich muss schon sagen, dass dieses Vorgehen mich auch ein wenig aufgeschreckt hat. Ich finde es gegenüber den Gemeinden kein faires Vorgehen, das diesbezüglich gewählt wurde. Und deshalb wäre ich um weitere Informationen und Begründungen dankbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Für eine Gemeinde ist es vorteilhaft, wenn der Vorsteher über die Vorgänge seiner Gemeinde Bescheid weiss. Dazu gehört in bestimmten Situationen auch die Kenntnis der Ertragssteuern der Betriebe oder von einem Betrieb in seiner Gemeinde. Natürlich ist die Hochhaltung des Steuergeheimnisses wichtig, aber ein Vorsteher sollte eine Vertrauensperson sein, sonst ist er oder sie sowieso falsch am Platz. Im Dualismus zwischen Staat und Gemeinden sollen die Gemeinden ihre Fähigkeiten entwickeln können. Dazu müssen Entscheidungen gefällt werden, die nicht auf Annahmen basieren sollen, wenn reale Werte vorhanden sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zuerst noch eine Frage an die Initianten stellen, die sie dann gerne im Bericht und Antrag für die 2. Lesung ausführen können. Nun ist es ja vorgesehen, dass den Gemeindevorstehern diese Daten allenfalls geliefert werden sollen. Meine Frage hier wäre: Wie ist dies auszulegen? Heisst das wirklich nur: der Vorsteher? Oder wenn es dann entscheidungsrelevante Kriterien sein sollen, hat beispielweise auch der gesamte Gemeinderat, der schliesslich und endlich ja entscheidet, Zugang zu den Daten? Ganz generell, wie wird mit diesen Daten umgegangen, betrifft das dann auch beispielsweise gewisse Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung? Diese Fragen müssten für mich noch geklärt werden. Im Grundsatz habe ich sehr grosses Verständnis für das Anliegen der Gemeinden und speziell der Vorsteher, gerade auch, wenn ich an ein Unternehmen wie die LKW denke. Wir werden ja den Geschäftsbericht dann noch diskutieren und wir wissen, dass der Gewinn der LKW jetzt nicht in einem ausgezeichneten Verhältnis zu den Ertragssteuern steht. Wir wissen auch, warum, nämlich wegen des EK-Zinsabzuges. Und es liegt die Vermutung nahe, dass es noch andere solche Unternehmen geben könnte, um es aus meiner Sicht sehr vorsichtig zu formulieren. Und ich habe doch sehr grosses Verständnis, dass die Gemeinden dann Auskunft haben wollen: Wie ist dieses Unternehmen strukturiert und auf was lassen wir uns ein? Das heisst dann nicht, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gelten soll. Aber ich glaube doch, dass es eine relevante Grösse ist, die die Gemeinde kennen muss, um eben auch planen zu können. Denn wir reden auch immer wieder über Standortförderung und es geht dann sehr schnell um Investitionen auf Gemeindeebene. Da ist es doch wichtig, dass die Gemeinden eben wissen, auf was sie sich einlassen, und dass sie verlässliche Daten haben. Deshalb bin ich für Eintreten auf die Initiative. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat ja, wie Sie dem Bericht und Antrag entnehmen können, diese Initiative des Parlaments geprüft und hat grundsätzlich keine Einwände gegen diese Anpassungen im Steuergesetz. Die Regierung hat aber etwas dagegen, dass generell Steuerdaten aller juristischen Personen übermittelt werden sollen, weil diese Bestimmung, wie sie hier aufgeführt wird, dies schlichtweg nicht hergibt. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir haben entsprechende Ausführungen gemacht, um hier gerade auf Ihren Punkt, Herr Abg. Lageder, kurz einzugehen: Wenn es um Planungen der Gemeinde geht, wenn es um Standortförderung geht, dann sind in der Regel nicht sämtliche Steuerdaten der juristischen Personen der Vergangenheit notwendig, sondern da möchte ich konkret vom jeweiligen betroffenen Unternehmen wissen, wie denn dieses Unternehmen ausschaut, wie die Ertragskraft ist, wie in Zukunft die entsprechenden Steuererträge sein werden. Und die werde ich als Vorsteher von diesem Unternehmen sicher auch in dieser Diskussion bekommen.
Rainer Beck hat es ziemlich gut auf den Punkt gebracht. Er hat auch ausgeführt, dass die Informationen fliessen sollten, soweit dies für amtliche Zwecke der ersuchenden Stellen notwendig ist, hat dann die Frage gestellt, wie es denn zum Beispiel mit den zehn grössten Steuerzahlern ausschaut. Hier wäre ich von meiner Seite absolut bereit, diese Informationen zu geben, weil ich auch der Meinung bin, dass der Vorsteher natürlich gewisse Informationen haben muss. Aber es kann nicht sein, dass, wenn man bei uns im Land von 4'500 juristischen Personen spricht, die tätig sind, dann alle jene, die unter CHF 1'200 oder CHF 1'200 bezahlen, auch entsprechend gemeldet werden müssten. Aber die relevanten Informationen über die ganz grossen wichtigen Unternehmen, bin ich der Meinung, können über diese Bestimmung ohne Weiteres in der Praxis so gegeben werden. Der Abg. Elfried Hasler hat noch nachgefragt, wie denn die Praxis bei der Regierung ist. Es so, dass die Regierung als Gremium respektive die einzelnen Regierungsmitglieder keinen Zugriff auf diese Steuerdaten haben. Selbst wenn ich als Finanzminister gewisse Informationen brauche, muss ich auch bei der Steuerverwaltung im konkreten Anlassfall nachfragen. Ich bekomme keine Liste jedes Jahr von allen steuerpflichtigen Unternehmen. Diese Liste, diese Zahlen, habe ich nicht. Dann hat der Abg. Alexander Batliner noch nachgefragt betreffend die Situation im 2009 zwischen Vernehmlassungsbericht und Bericht und Antrag. Wie gesagt das war vor rund zehn Jahren. Ich weiss nicht, weshalb diese Passage damals im Bericht und Antrag gestrichen worden ist. Man hat in der Folge diese Daten weiterhin geliefert, also von daher gehe ich nicht davon aus, dass diese Streichung bewusst gemacht wurde. Man hätte schon damals mit dieser Datenlieferung aufhören müssen. Im 2015 wurde ich von der Steuerverwaltung aufmerksam gemacht, dass wir hier ein Problem haben, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. In der Folge haben wir dann mit den Vorstehern diskutiert und ihnen angeboten, die Daten in diesen Kategorien, die der Abg. Elfried Hasler vorhin erwähnt hat, zu liefern. Anscheinend sind diese Informationen für die Vorsteher nutzlos, wie man ja aus dem Initiativtext herauslesen kann. Auch die weiteren Kategorien, die wir angeboten haben, das heisst nach oben noch weiter zu kategorisieren, wurden als nutzlos taxiert. So weit zu meinen Ausführungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe den Eindruck, dass die Parteien gar nicht so weit auseinander liegen. Kollege Rainer Beck hat ja in seinem Votum gesagt, es geht nicht um eine Lieferung von Steuerinformationen auf Vorrat. Das kann ich eigentlich aus dem zur Diskussion stehenden Gesetzesartikel auch nicht herauslesen. Dort heisst jetzt natürlich die Einschränkung: «für amtliche Zwecke der ersuchenden Stelle». Und das heisst für mich also nicht, alle Daten auf Vorrat, wie die Regierung auf Seite 8 ausführt. Das lese ich einfach aus dem Initiativtext nicht heraus, es sind ja auch die Gerichte oder die öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten dort drinnen. Auch denen wird auch heute schon nur in begründeten Fällen geliefert. Dann habe ich eine Frage zu dem, dass die Regierung schon sagt, sie könne sich vorstellen, in begründeten Einzelfällen die Steuerbeträge von juristischen Personen auf dem Gemeindegebiet mitzuteilen. Ich bin auch der Meinung, dass es sich schon auf die juristischen Personen beschränken soll und dass nicht die natürlichen Personen von dieser Auskunftspflicht oder vom Auskunftsrecht der Vorsteher umfasst sein sollten. Aber dann hätte ich gerne gewusst, wie man den begründeten Einzelfall umschreibt. Ist es dann die Frage: Wie viel Steuern entrichtet die Firma X? Ist das der begründete Einzelfall? Ich kann mich nämlich aus meiner Zeit im Schaaner Gemeinderat erinnern, damals hat man auch Risk Assessments gemacht und hat versucht herauszufinden, welche Risiken man dann bei den ertragssteuerseitigen Einnahmen fährt, wenn welche Unternehmen oder welche Branchen irgendwann einmal wegfallen oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Müsste man da fast wie eine «fishing expedition» dahintergehen und 300 Einzelfälle abfragen? Oder ist der begründete Einzelfall im Zusammenhang mit einem Anliegen zu sehen - wenn eine Gemeinde sagt, wir wollen Risk Assessments machen, gebt uns bitte die Steuerdaten der 20 steuerstärksten juristischen Personen? Das wäre für mich schon eine Frage, darüber muss man schon diskutieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Meine Frage geht wahrscheinlich in die gleiche Richtung, wie die Fragen des Abg. Christoph Wenaweser. Für mich ist jetzt nicht ganz klar geworden, wie diese Formulierung - «soweit dies für amtliche Zwecke notwendig ist» - zu interpretieren ist. Ich könnte ja sagen, es ist mir eigentlich egal, weil ich ja im Landtag bin, ich bin nicht im Gemeinderat, bin auch nicht Vorsteher. Aber für die gelebte Praxis scheint mir das schon noch wichtig zu sein, dass wir hier ein bisschen genauer wissen, was es bedeutet. Sind es jetzt diese Kriterien, die da erwähnt werden, oder geht es über diese Kriterien hinaus? Also ich weiss nicht, vielleicht habe ich auch etwas verpasst, aber es ist mir jetzt in der Diskussion nicht klar geworden. Und wenn hier noch etwas Präzision geliefert werden könnte, wäre ich sehr froh. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, diese Frage müssten Sie dann vielleicht den Initianten stellen. Zum Abg. Christoph Wenaweser, wir sind hier eben schon relativ weit auseinander, wenn man die Anliegen der Vorsteher im ganzen Schriftverkehr und das Angebot der Regierung anschaut. Die Regierung hat kein Problem, wie es hier ausgeführt worden ist, in begründeten Einzelfällen diese Daten bekannt zu geben. Das ist kein Thema. Die Vorsteher verlangen aber, dass sie diese Listen jährlich bekommen, und zwar von allen juristischen Personen auf ihrem Gemeindegebiet. Das war die Forderung der Vorsteher, wie sie es in der Vergangenheit bekommen haben. Mit dieser Forderung konnten wir uns nicht mehr einverstanden erklären. Hierzu hat die gesetzliche Grundlage gefehlt. Wir haben dann in der Folge diese Kategorien angeboten, damit die Vorsteher auch wissen, in welcher Kategorie diese einzelnen Unterneh-men Steuern bezahlen. Ich denke, mit dem Verständnis, das wir heute gewonnen haben, auch mit den Ausführungen des Abg. Rainer Beck sind wir nahe beieinander. Hier sehe ich auch kein Problem. Und wie gesagt, ich bin auch bereit, in der Praxis hier auf die Steuerverwaltung entsprechend einzuwirken, dass gewisse relevante Informationen auch erteilt werden und nicht unnötig hohe Hürden aufgebaut werden. Das ist für mich schon wichtig. Schlussendlich geht es darum, dass das Auskunftsrecht nur soweit gilt, als dies für amtliche Zwecke notwendig ist.Ein weiterer Punkt betrifft noch die Unterscheidung zwischen juristischen und natürlichen Personen. Es ist natürlich so, dass die Steuerdaten der natürlichen Personen bei den einzelnen Gemeinden bekannt sind. Hier haben die Kassiere die Informationen, weil die Steuererklärungen auch dort abgegeben werden. Die Veranlagung der juristischen Personen erfolgt hingegen beim Land. Hier gibt es eine entsprechende Steueraufteilung und die Gemeinden bekommen ihren Anteil an den Steuereinnahmen der juristischen Personen überwiesen, der aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben resultiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Eine Präzisierung, es ist hier wohl richtig, dass die Vorsteher verlangt haben, sämtliche Steuerdaten zu bekommen, weil das gelebte und bewährte Praxis war. Aber ich denke, hier drinnen müssten wir uns heute auf den Initiativtext beschränken, der heisst: nur beim berechtigten Interesse, soweit notwendig. Dass man diese Daten bekommt, ich denke, das ist heute hier wichtig. Und vielleicht noch eine Ergänzung: Auch als Vorsteher bekommt man in der Gemeinde keine Auskünfte zu den Steuerbetreffnissen der natürlichen Personen, sprich zur Vermögens- und Erwerbssteuer der Einwohnerinnen und Einwohner. Das ist so. Wir haben keine Kenntnisse.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, mit diesem Votum, Herr Abg. Rainer Beck, sind wir auf einer Linie, denke ich. Und somit, wie gesagt, hat die Regierung auch überhaupt keine Probleme, dieser Initiative entsprechend zuzustimmen und auch in Zukunft eine vernünftige Praxis zu etablieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte eigentlich die Initianten fragen, wie sie diesen Artikel auslegen. Denn ich stelle mir vor, der Vorsteher sollte diese Unternehmung «Gemeinde» führen, er sollte wissen, woher seine Steuereinnahmen kommen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass man zumindest die grösseren Steuerzahler kennen sollte, um diese Unternehmung auch in eine gute Zukunft zu führen. Ich weiss jetzt nicht, habe ich die Herren Beck und Hasler richtig verstanden? Gehen Sie auch davon aus, dass man sagt, doch hier kann man diese Zahlen einfordern, ich sage jetzt einmal, die zehn grössten Steuerzahler pro Gemeinde erhält dann der Vorsteher, damit er diese Unternehmung auch in eine gute Zukunft führen kann?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Steuergesetzes vor. Art. 84 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte hier bei den Initianten beliebt machen, dass das Inkrafttreten entsprechend abgeändert wird, wie es im Bericht und Antrag ausgeführt wurde. Das Gesetz soll nicht per 1. Mai 2019 in Kraft treten, das wäre ja rückwirkend, sondern die Bestimmung sollte lauten: «Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.» Damit wären wir legistisch sauber unterwegs.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen und gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-