Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz (Nr. 43/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 43/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Besten Dank den zuständigen Ministerien für den vorliegenden Bericht und Antrag. 1968 bezog die Liechtensteinische Landesbibliothek den jetzigen Standort, Gerberweg 5 in Vaduz, und der damals als Zwischenlösung angedachte Standort scheint heute, 50 Jahre später, eine fixe Zwischenlösung zu sein. Die Defizite sind akuter Platzmangel, dezentrale Lage mit fehlender Sichtbarkeit, schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr und nur eingeschränkt behinderten- und familiengerecht. Den neuen, geplanten Standort für die Landesbibliothek mitten in Vaduz unterstütze ich voll und ganz. Es ist höchste Zeit, dass die Landesbibliothek einen gut sichtbaren und zugänglichen Standort erhält. Vor einigen Jahren wurde noch bezweifelt, ob Bibliotheken überhaupt eine Zukunft haben. Doch die Ausleihstatistik der Landesbibliothek zeigt allen Skeptikern auf, dass Bibliotheken «in» sind. Seit 2013 sind die Medienausleihen um total 50,4% gestiegen, das sind durchschnittlich 8,5% Zuwachs pro Jahr. 2018 ist das fünfte Rekordjahr in Folge und es wurden so viele gedruckte Bücher ausgeliehen wie noch nie. Bücher und E-Books ergänzen sich also. Im August 2018 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ein neuer Standort für die Landesbibliothek geplant sei, und zwar im Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz. Die Stockwerke vom UG bis zum zweiten OG würden der Landesbibliothek zur Verfügung gestellt werden. Das dritte und vierte OG werde weiterhin von der Landesverwaltung genutzt. Im vorliegenden Bericht und Antrag wird nun ausgeführt, dass die Landesbibliothek das ganze Post- und Verwaltungsgebäude nutzen kann. Dadurch können den Benutzerinnen und Benutzern 70% mehr Medien frei zugänglich gemacht werden. Die rund 70 Landesangestellten werden deshalb in das neue Dienstleistungszentrum übersiedeln. Dass die Landesbibliothek das ganze Post- und Verwaltungsgebäude zu ihrer Nutzung erhält, ist auch eine Anerkennung für die engagierte und tolle Arbeit aller in der Landesbibliothek beschäftigten Personen, was mich sehr freut. Ich bin überzeugt, dass am geplanten Standort im Städtle in Vaduz die Ausleihzahlen weiter steigen werden. Die Sichtbarkeit, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die Tiefgaragenplätze und die Lage mitten in der Fussgängerzone sind wichtige Verbesserungen zum jetzigen Standort. Bereits 2014 wurde ein Sanierungskonzept für das Post- und Verwaltungsgebäude mit Kosten in der Höhe von CHF 17,2 Mio. von der Regierung festgelegt. Vorgesehen sind energetische Sanierungen und ebenfalls vollumfänglich erneuert werden sollen die Fassade, der Innenausbau und die Haustechnik. Diese Kosten würden also so oder so anfallen, egal ob die Landesbibliothek einzieht oder die Landesverwaltung dort sesshaft bleibt. Dieses Jahr, im Februar 2019, wurde eine Machbarkeitsstudie für das Post- und Verwaltungsgebäude erstellt. Durch die Umnutzung für die Landesbibliothek und die Gebäudesanierung belaufen sich die Kosten neu auf CHF 22 Mio. Dazu kommen CHF 2,9 Mio. für statische Massnahmen für die Magazinflächen plus technische Umrüstungen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 25 Mio., wobei die Gemeinde Vaduz dankenswerterweise einen Investitionskostenbeitrag von CHF 3 Mio. beisteuert. Der Gemeinderat unterstützt den Wunsch der Landesbibliothek nach einem Standort im Zentrum. Die Frage, ob CHF 22 Mio. für die Sanierung eines 40-jährigen Gebäudes investiert werden sollen oder ob ein Abbruch und Neubau nicht sinnvoller ist, soll jedoch erlaubt sein. Die Regierung hat dazu Abklärungen getroffen, und die Ausführungen auf den Seiten 30 und 31 betreffend Neubau sind nachvollziehbar. Die hohen Kosten von rund CHF 33,2 Mio., die Verlegung des im dritten UG angesiedelten Rechenzentrums der Landesverwaltung und vor allem die dadurch erwartete Verzögerung des Bezugstermins um rund zwei Jahre sprechen klar für eine Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes. Ebenfalls aus dem Post- und Verwaltungsgebäude ausziehen wird die Poststelle Vaduz mit Beginn der Sanierungsmassnahmen. Laut Bericht und Antrag prüft die Liechtensteinische Post AG einen neuen Standort. Ich hoffe sehr, dass es weiterhin eine Poststelle im Zentrum von Vaduz geben wird. Eine Frage, die ich noch an den Wirtschaftsminister habe, betrifft das öffentliche Protokoll der Gemeinde Vaduz vom 26. März 2019. Dort heisst es, dass im Falle eines allfälligen Raumüberangebotes für die Landesbibliothek im vorgesehenen Postgebäude Vaduz verschiedene Miet- und/oder Nutzungsangebote - insbesondere im EG-Bereich - vertieft abgeklärt werden sollten. Und zwar:- Dislozierung Liechtenstein Center;
- Dislozierung Jugendtreff «Camäleon», was Potenzial für die räumliche Entfaltung für die Universität Liechtenstein ergeben würde;
- museale Nutzungen, welche im Landes- oder Privatinteresse liegen und diesen zentralen Begegnungsort aufwerten könnten;
- Café oder Restaurant auf der Dachterrasse.
Wie stehen Sie zu diesen vorgeschlagenen weiteren Nutzungen nach Sanierung des Postgebäudes, wurden diese Vorschläge schon diskutiert? Ich finde, diese Anregungen seitens des Gemeinderates sollten in die Projektentwicklung miteinbezogen werden. Vielleicht ergeben sich dadurch sinnvolle Synergien. Aufgrund der neuen Ausgangssituation - die Landesbibliothek erhält das ganze Post- und Verwaltungsgebäude zu ihrer Nutzung - ist beim im Juni 2016 genehmigten Dienstleistungszentrum eine Erweiterung für rund 90 Mitarbeiter nötig. Diese soll durch ein drittes OG geschaffen werden, was baulich keine Probleme darstellt. Zusätzlich wird ein zweites UG mit 90 Parkplätzen gebaut. Diese sollen am Wochenende und abends auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, was sinnvoll ist. Die Kosten für diese Erweiterung, drittes OG und zweites UG, belaufen sich auf CHF 14,3 Mio. plus/minus 10%, und die Planungs- und Bauzeit verlängert sich dadurch um ein Jahr. Bezug dürfte im Frühjahr 2024 sein. Der einzige Wermutstropfen ist für mich, dass es Herbst 2026 wird, bis die Landesbibliothek das neu sanierte Post- und Verwaltungsgebäude beziehen kann. Doch ich freue mich jetzt schon auf einen Begegnungs- und Lernort, einen Treffpunkt für Jung und Alt in der neuen Landesbibliothek im Städtle in Vaduz. Deshalb spreche ich mich für den Verpflichtungskredit von CHF 22 Mio. für die Sanierung und Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Landesbibliothek sowie für einen Ergänzungskredit für die Erweiterung des Dienstleistungszentrums von CHF 14,3 Mio. aus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der gegenständliche Bericht und Antrag beinhaltet zwei Verpflichtungskredite zu insgesamt CHF 36,3 Mio. Die beiden damit zu finanzierenden Projekte - zum einen die weitere Verdichtung von Verwaltungsstellen am bereits beschlossenen Standort Giessen für CHF 14,3 Mio., zum anderen die Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Landesbibliothek - sind in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Verlagerung der derzeit im Postgebäude untergebrachten Amtsstellen an den Standort Giessen und die dadurch erforderliche Aufstockung jenes in Planung befindlichen Gebäudes um ein Stockwerk ist eine konsequente Fortsetzung der von der früheren Bautenministerin Marlies Amann-Marxer entwickelten Liegenschaftsstrategie durch ihren Nachfolger Daniel Risch. Die Ämter der Landesverwaltung werden auf eine geringere Zahl grösserer, möglichst im Besitz des Landes befindlicher Gebäude konzentriert. Damit soll nicht nur Effizienz und Kundenfreundlichkeit gesteigert werden, sondern es werden auch Kosten gespart. Wenn der Landtag dieser Kreditvorlage seine Zustimmung erteilt und kein Referendum dagegen ergriffen wird, darf sich die Landesbibliothek über den Bezug neuer Räumlichkeiten in der zweiten Jahreshälfte 2026 freuen. Das heutige Postgebäude wäre ohnehin sanierungsbedürftig und unabhängig von einer Umnutzung zugunsten der Landesbibliothek wären hierfür gemäss Konzept aus dem Jahr 2014 rund CHF 17,2 Mio. aufzuwenden gewesen. Mit Umnutzung zugunsten der Landesbibliothek sind es nun die genannten CHF 22 Mio., die durch den Wegfall von anderweitigen Mietkosten über 30 Jahre nahezu amortisierbar sind. Gerne hätte ich von der Regierung allerdings gewusst, welche Auswirkungen der Bezug dieser neuen Räumlichkeiten auf den künftigen jährlichen Personal- und Sachaufwand der Landesbibliothek im Vergleich zu heute haben könnte. Bedauerlich finde ich es, dass andere Standorte für die Landesbibliothek, wie zum Beispiel der Postplatz in Schaan, im vorliegenden Bericht und Antrag lediglich auf Seite 20 mit einer Randnotiz abgehandelt werden. Das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz zeichne sich im Vergleich dazu mit seiner zentralen Lage aus. Dazu komme die gute Anbindung an den öffentlichen wie auch an den motorisierten Individualverkehr und die bestehende Tiefgarage mit rund 100 Plätzen. Mit etwas Verlaub ist dazu anzumerken, dass der Standort Schaan östlich des bestehenden Post- und Verwaltungsgebäudes diese Kriterien in mindestens gleich hohem Ausmass zu erfüllen imstande wäre. Direkt an der Achse vom Unterland Richtung Vaduz und an der Achse nach Buchs wäre die Anbindung an den Individualverkehr mehr als nur gegeben, mit der unmittelbaren Nachbarschaft zu einem in Zukunft höhere Bedeutung erlangenden Bahnhof und einem grossen Busterminal als landesweitem ÖV-Knotenpunkt ebenfalls und mit sogar 140 unterirdischen Parkplätzen statt den 100 in Vaduz gerade noch einmal. Zudem hätte in Schaan ein massgeschneidertes Bibliotheksgebäude auf einer im Besitz des Landes befindlichen «grünen Wiese» realisiert werden können, ohne wahrscheinlich unumgängliche Kompromisse bei der nun vorgesehenen Umnutzungslösung in Vaduz. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Gemeinde Schaan sich mehr als zehn Jahre immer wieder mit guten Argumenten als Bibliotheksstandort beworben hat. Ebenfalls hat Schaan mehrfach die Bereitschaft signalisiert, sich an den Investitionskosten zu beteiligen, und es gibt eine beachtenswerte Studie der Universität Liechtenstein zu einem Bibliotheksstandort Schaan, auf die es wert wäre, einen Blick zu werfen. Unter Berücksichtigung all dessen legt uns die Regierung hier nun eine meines Erachtens gute Variante vor. Ob es die bestmögliche ist, bin ich mir allerdings nicht so sicher. In jüngerer Zeit war man bei Hochbauprojekten stets nahezu vernarrt in Variantendiskussionen, siehe Schulbauten und Spital. Auch in diesem Falle wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit Varianten vorteilhaft gewesen. Unabhängig von ihrem Standort erfüllt die Landesbibliothek einen Auftrag, der im Gesetz vom 20. November 2009 über die Liechtensteinische Landesbibliothek festgehalten ist. Dieser Auftrag umfasst, das liechtensteinische Schrifttum vollständig zu sammeln, den wissenschaftlich tätigen Einwohnern Liechtensteins die notwendige Fachliteratur und in Liechtenstein das gute Buch für Bildung und Unterhaltung zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich sind nebst dem guten Buch inzwischen auch sämtliche digitalen Datenträger und Medien von diesem Auftrag umfasst. Zudem ist die Landesbibliothek auch die liechtensteinische Landeslehrerbibliothek. Die Landesbibliothek ist ein für jedermann an sechs Tagen pro Woche nahezu unbeschränkt zugänglicher Daten- und Wissensspeicher ungeahnten Ausmasses, daher in erster Linie eine Stätte der Wissensvermittlung und der Bildung und für mich erst in zweiter Linie ein Kulturgut. Aber auf jeden Fall ist die Landesbibliothek ein Bestandteil des staatlichen Selbstverständnisses. Sie, die seit ihrer Gründung im Jahr 1961 immer wieder Herumgeschobene, ist einer definitiven Bleibe an einer zentralen Lage mehr als würdig. Dennoch kann die Landesbibliothek auch nach dem Bezug neuer Räumlichkeiten weiterhin bescheiden Landesbibliothek heissen. Eine Umbenennung in Nationalbibliothek, wie von der Frau Kultusministerin schon medial propagiert, erachte ich als nicht besonders notwendig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Vielen Dank den zuständigen Ministerien für die Ausarbeitung des vorliegenden Verpflichtungskredites beziehungsweise der Verpflichtungskredite. Trotz Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung und der beinahe grenzenlosen Möglichkeiten des Internets wurde das Interesse an der Landesbibliothek nicht geschmälert - ganz im Gegenteil: Die Landesbibliothek hat die technischen Möglichkeiten dahingehend genutzt, um das Angebot noch attraktiver zu machen. Nicht nur die sehr guten Zahlen, sondern auch erneut erzielte Rekorde der Landesbibliothek sind eindrücklich. Mit über 700 Einschreibungen wurde seit 2009 eine neue Höchstzahl erreicht. Ausleihe von 216'000 Medien und davon fünf Sechstel physisch, was einer Steigerung von 9,2% zum Vorjahr entspricht. Und mit 116'000 ausgeliehenen gedruckten Büchern konnte ein weiterer neuer Rekord erzielt werden. Die Landesbibliothek ist jedoch viel mehr als ein reiner Medienverleih. Gemäss Vision in der Bibliotheksstrategie 2025 soll die Bibliothek von der Bevölkerung als Bildungs- und Kulturinstitution wahrgenommen und genutzt werden. Die Bibliothek soll zu einem Ort des Lernens und des gemeinsamen Arbeitens, der Begegnung und des Austausches und der Entspannung sowie Erholung werden.Diese Vision lässt sich jedoch in den heutigen Räumlichkeiten nicht beziehungsweise nur teilweise umsetzen. Die beengten Raumverhältnisse werden weder dem wachsenden Bestand an Medien noch den Besucherzahlen gerecht. Auch die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages einer Nationalbibliothek als wissenschaftliche Bibliothek und als Volksbibliothek ist nur noch eingeschränkt möglich, da heute ein Grossteil der Medien ausgelagert werden muss. Dies führt zudem zu längeren Wartezeiten und Ineffizienz und somit zum Verlust von Synergien. Hinzu kommt die ungenügende Sicherheit bei der Aufbewahrung der Liechtenstein-Publikationen, was einem wichtigen Teil unseres kulturellen Gedächtnisses und Vermächtnisses entspricht.Auch die Lage ausserhalb des Zentrums entspricht nicht der Bedeutung und Vorstellung einer Landesbibliothek. Der Umzug der Bibliothek in das sowieso renovierungsbedürftige Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz, erachte ich als ideal und ist für eine moderne und verbindende Landesbibliothek standesgemäss. So ist der neue Standort zentral inmitten der Fussgängerzone des Hauptortes Vaduz in unmittelbarer Nähe des Landesmuseums und des Kunstmuseums gelegen. Der Standort ist perfekt an den öffentlichen Verkehr angebunden und somit bestens geeignet, zu einem Ort des sozialen Austausches und Treffpunktes zu werden.Hinzu kommt, dass der vorgesehene Standort nicht nur eine Aufwertung unserer Landesbibliothek, sondern auch des Vaduzer Städtles mit sich bringt. Deshalb hat die Gemeinde Vaduz zugesichert, dieses Vorhaben mit CHF 3 Mio. zu unterstützen. Mit dem Umzug können sowohl die Platz- und Standortprobleme gelöst als auch die Magazinflächen an einem einzigen Standort untergebracht werden, was bedeutet, dass circa 70% mehr Medien frei zugänglich gemacht und präsentiert werden können.Somit kann eine noch bessere Dienstleistung gegenüber dem Bürger erbracht und wichtige kulturelle Güter sicher aufbewahrt werden. Für die Landesbibliothek eröffnen sich neue Entwicklungschancen. Unsere Landesbibliothek kann so zu einem attraktiven Lernort, zu einem Begegnungsort mit Veranstaltungen und Ausstellungen und zu einem Aufenthaltsort werden. Ganz nach dem Ziel: eine Bibliothek für die ganze Bevölkerung. Darüber hinaus kann dem Ziel, Mietliegenschaften aufzulösen, mit dieser Massnahme entsprochen werden. Die Kosten für die Sanierung erscheinen mit CHF 25 Mio. auf den ersten Blick hoch. Wie erwähnt, müsste dieses Gebäude jedoch so oder so saniert werden, unabhängig davon, ob es als Verwaltungsgebäude oder als Bibliothek genutzt wird. Für diese Sanierung wären circa CHF 17,2 Mio. angefallen. Hinzu kommt, wie erwähnt, der Zustupf der Gemeinde Vaduz von CHF 3 Mio., wofür ich mich an dieser Stelle bedanken möchte. Ich kann diese Idee des Museums- und Bibliotheksviertels nur begrüssen und freue mich auf die entsprechende Realisierung - nicht nur für mich, sondern insbesondere für die gesamte Bevölkerung und künftige Generationen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Um es vorwegzunehmen: Ich werde dem Verpflichtungskredit für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz für die Liechtensteinische Landesbibliothek und dem Ergänzungskredit für die Erweiterung des Dienstleistungszentrums für die Landesverwaltung zustimmen. Ich teile die Ansicht der Regierung, dass sich mit diesem Standortwechsel neue Chancen für die Landesbibliothek ergeben. Zum einen kann das Problem der beengten Raumverhältnisse auf Jahrzehnte hinaus gelöst werden, zum anderen bietet der neue Standort Möglichkeiten, mit welchen die Bibliotheksnutzung noch weiter gesteigert und das Dienstleistungsangebot attraktiver gestaltet werden kann. Sie bekommt damit die Chance, zu einer zentralen Anlaufstelle in Vaduz zu werden. Somit kann die Landesbibliothek ihre Rolle als Volksbibliothek und ihre Aufgabe als Nationalbibliothek verstärken, was für das kulturelle Verständnis und die Identität zu unserem Land nicht unerheblich ist. Ich unterstützte die Regierung auch in ihrer Standortwahl. Das Post- und Verwaltungsgebäude ist der ideale Standort für die Landesbibliothek. Sie wird im Zentrum von Vaduz ein neues Gesicht bekommen und somit auch neue Bedeutung erlangen. Die Landesbibliothek gehört nach Vaduz. Zum einen ist sie damit zentral gelegen, zum anderen ist sie dann aber auch in jenem Ort beheimatet, an welchem sich die Universität befindet. Ich hoffe, dass der neue Standort auch zu vermehrten Synergien zwischen Universität und Landesbibliothek führen wird, welche beiden Institutionen zum Vorteil gereichen werden.Keine Frage: Es ist ein mutiger Entscheid, den die Regierung gefällt hat und heute dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt. Der Jahresbericht 2018 der Landesbibliothek zeigt, dass dieser Mut gerechtfertigt ist. 116'443 Bücher wurden letztes Jahr ausgeliehen, eine Steigerung um 7,8% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden 216'104 Medien ausgeliehen, was einer Steigerung von knapp 10% gegenüber 2017 gleichkommt. Die Landesbibliothek erfreut sich steigender Beliebtheit. Sie ist akzeptiert, modern ausgerichtet, wird genutzt und in Bezug auf die Digitalisierung auf dem Vormarsch. Die Bibliotheksstrategie 2025 ist nachvollziehbar und setzt meines Erachtens die richtigen Ziele. Die Umsetzung der Strategie ist eng mit dem Bezug von neuen Räumlichkeiten verbunden. Mit dem geplanten Standortwechsel kann diese Strategie mit Leben gefüllt werden und die Bibliothek nachhaltig und zukunftsweisend ausgerichtet werden. Dass diese Grundlagen vorhanden sind und dass es zielführend ist, die Bibliothek mit einem neuen, grösseren Standort im Zentrum von Vaduz zu stärken und zukunftsgerichtet auszugestalten, ist auch der Arbeit des Stiftungsrates um Präsidentin Christina Hilti und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Leiter Wilfried Oehry zu verdanken. Ich glaube nicht, dass wir ohne die positive Arbeit der Verantwortlichen über einen Standortwechsel und eine Stärkung nachdenken würden. Ihre Arbeit und die damit einhergehende Entwicklung der Landesbibliothek bilden das Fundament, dass überhaupt über einen Standortwechsel gesprochen wird, wofür ich mich bei allen herzlich bedanken möchte. Der Bericht und Antrag lässt leider einige Fragen offen. Ich würde mir wünschen, dass bei solchen Investitionsprojekten die Regierung über die Ministerin hinweg denselben Qualitätsstandard ansetzt. Wenn ich an die konkreten Ausführungen in Bezug auf den Bericht zur Infrastruktur Landesspital denke und berücksichtige, dass der Landtag dann trotzdem noch weitere Detailabklärungen von der Regierung wünschte, dann wäre dieser Bericht geradezu prädestiniert, von der Regierung weitere Abklärungen und Detailinformationen zu verlangen. Im Vergleich zum Bericht Landesspital erscheint dieser Bericht sehr oberflächlich. Beispielsweise ist die Regierung von ihrem noch letzten August kommunizierten Konzept der gemeinsamen Nutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Bibliothek und die Landesverwaltung abgerückt. Leider finden sich im Bericht und Antrag keinerlei Angaben, weshalb die Regierung diesen Meinungsumschwung vollzog. Solche Informationen würde ich in einem solchen Bericht eigentlich erwarten. Ich bitte die Regierung, hierzu Angaben zu machen, weshalb sich der heutige Antrag wesentlich vom letzten August vorgestellten Projekt unterscheidet. Worin liegen die Gründe für diese Konzeptänderung? In Bezug auf die Kosten finden sich keine Angaben zur Finanzierung des Umzugs der Landesbibliothek. Weshalb wurden diese nicht in den Finanzbeschluss integriert? Mit welchen Kosten ist für den Umzug zu rechnen? Wird die Landesbibliothek diese Kosten selber tragen können oder wird mittelfristig dem Landtag einen Finanzbeschluss hierzu vorgelegt werden müssen? Auch wenn es sich hierbei vermutlich im Verhältnis zum Gesamtbetrag um eine kleine Position handelt, gehören solche Angaben für mich in einen solchen Bericht. Die Gemeinde Vaduz unterstützt die Dislozierung der Landesbibliothek mit CHF 3 Mio. Im Gemeinderatsprotokoll zur Gemeinderatssitzung vom 26. März 2019 kann jedoch auch nachgelesen werden, dass die Gemeinde wünscht, dass die Regierung hinsichtlich ihres Berichts und Antrags vertieft abklären soll, ob es Miet- und/oder Nutzungsvarianten gäbe für die Dislozierung des Liechtenstein Centers, des Jugendtreffs Camäleon oder hinsichtlich einer musealen Nutzung, wie beispielsweise Uhren- oder Polizeimuseum. Auch in Bezug auf das Dachgeschoss wünscht der Gemeinderat von Vaduz die Prüfung zur Nutzung als Café oder Restaurant mit grosszügiger Dachterrasse. Im gesamten Bericht und Antrag findet sich kein Wort zu den Ausführungen des Gemeinderates von Vaduz, obwohl dieser wünschte, dass im Zuge des Berichts und Antrags dies vertieft abklärt werden soll. Das Geld nimmt man gerne, aber weitere Prüfungen werden im Bericht und Antrag - obwohl vom Geldgeber gewünscht - komplett negiert. Auf ausschliesslich Abklärungswünsche einer Gemeinde, welche wohlgemerkt CHF 3 Mio. zum Projekt beisteuert, mit keinem Wort einzugehen, ist meines Erachtens nicht die feine Art. Ich bitte die Regierung, zu den Abklärungswünschen des Gemeinderates von Vaduz Ausführungen zu machen. Wurden überhaupt Abklärungen getätigt? Wir haben heute über gesamthaft CHF 36,3 Mio. zu befinden. Keine Frage, ein stolzer Betrag, den es jedoch zu relativieren gilt. CHF 17,2 Mio. hätten für die Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes ohnehin früher oder später aufwenden müssen. Sozusagen netto haben wir über einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund CHF 19 Mio. zu befinden. Zu berücksichtigen gilt, dass mit dem Wegfall der Mietverhältnisse am Gewerbeweg und an der Pflugstrasse jährlich CHF 650'000 eingespart werden können. Dafür bekommen wir zweierlei: Zum einen eine optimale Nutzung der Bauparzelle für das Dienstleistungszentrum der Landesverwaltung. Ich finde es sinnvoll, dass die Regierung sich dazu entschieden hat, die Möglichkeiten dieser Parzelle in Vaduz optimal auszuschöpfen. Besser vor dem Neubau die Planung abändern beziehungsweise anpassen, als in ferner Zukunft feststellen, dass eine Chance verpasst wurde. Eine nachträgliche Aufstockung würde sicher einiges teurer werden. Zum andern bekommen wir eine moderne und stark frequentierte Landesbibliothek, welche den Namen Volksbibliothek zu Recht trägt. Die Regierung zieht in ihrem Bericht einen Vergleich zur Kantonsbibliothek St. Gallen, welche nach der Eröffnung des neuen Standortes einen Anstieg an Ausleih- und Besuchervolumen verzeichnen konnte. Ich bin überzeugt, dass sich eine solche Entwicklung auch in Liechtenstein einstellen wird. Dies würde dem gesamten Land zum Vorteil gereichen. Denn Leistungen der Bibliotheken sind Dienstleistungen, die im Interesse der Allgemeinheit zum Zweck der Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft erbracht werden. Und diese Förderung zu stärken, ist im Interesse des gesamten Landes, weshalb dieser Verpflichtungskredit nicht nur ein Investitionsprojekt darstellt, sondern mit ihm zugleich eine Stärkung des Bildungs-, Ausbildungs- und Wissenschaftsstandortes Liechtenstein einhergeht, welcher man sich nicht verschliessen sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich mich bei den zuständigen Ministerien für den sehr guten und informativen Bericht und Antrag bedanken. Die Liegenschaftsstrategie für Verwaltungsbauten aus dem Jahre 2014 besagt, dass die Unterbringung von Verwaltungsstellen in einem zentralen Dienstleistungszentrum anzustreben ist und die Priorisierung von eigenen Immobilien vor Mietliegenschaften anzustreben ist. Der vorliegende Bericht und Antrag wird somit beiden Forderungen gerecht, indem die Landesbibliothek von einer Mietliegenschaft in ein landeseigenes Gebäude zieht und die Amtsstellen vom Post- und Verwaltungsgebäude ins neue Dienstleistungszentrum verlegt werden. Die Landesbibliothek war die letzten rund 50 Jahre in einer Zwischenlösung untergebracht, weil man bereits damals plante, diese im Zentrum von Vaduz einzugliedern. Wenn man den Zeitstrahl weiterführt, so kann damit gerechnet werden, dass das neue Gebäude der Landesbibliothek mindestens für die nächsten 50 Jahre und mehr standhält. Die Landesbibliothek gehört für mich ins Zentrum von Vaduz. Für mich gibt es keinen besseren Standort als den geplanten. Das Zentrum wird belebt und es wird ein Ort der Begegnung für die Bevölkerung werden. Auch möchte ich erwähnen, dass die Landesbibliothek für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten zugänglich ist. Wir erwähnen oft, dass die Bildung das wertvollste Gut unseres Landes ist, zu welchem wir Sorge tragen müssen. Bei der Landesbibliothek kann sich jede und jeder Bildung leisten und beschaffen. Hat man sich einmal eingeschrieben beispielsweise als Kind, so gilt diese Einschreibung lebenslänglich und es fallen keine weiteren Benutzungsgebühren an. Aber um die Bildungsmöglichkeiten optimal zu nutzen, ist es essenziell, dass man auch einfachen und raschen Zugang zu den Büchern und Medien der Landesbibliothek hat. Dies ist derzeit nur eingeschränkt möglich, weil drei Viertel der ausleihbaren Medien aufgrund von Platzmangel nicht frei zugänglich sind und sich in Magazinen befinden. Die Hälfte des gesamten Medienbestands der Landesbibliothek befindet sich in einem zugemieteten Aussenmagazin. Zu diesem Aussenmagazin muss gesagt werden, dass für die dort gelagerten Medien ein Sicherheitsrisiko besteht, insbesondere wegen möglicher Wasserschäden. Zudem muss ein Benutzer bei der Ausleihe eines Buchs aus dem Aussenmagazin in der Regel etwa zwei Arbeitstage warten, bis er dieses in den Händen hat. Bei einem Umzug der Landesbibliothek ins jetzige Post- und Verwaltungsgebäude könnten diese Gefahren und Nachteile behoben werden, weil dann alle Medien unter einem Dach wären und das Aussenmagazin nicht mehr benötigt würde. Dadurch würden auch das Medienangebot und die Kundenzufriedenheit erhöht werden. Seit vielen Jahren hat die Landesbibliothek beengte Raumverhältnisse, die dem anhaltenden Wachstum des Medienbestandes und den Besucherzahlen nicht mehr gerecht werden. Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags durch die Landesbibliothek ist deshalb auch nur noch eingeschränkt möglich. Ebenfalls kann sich die Landesbibliothek an diesem Standort nicht zu einem Lern- und Begegnungsort entwickeln. In den Jahren von 2013 bis 2018 erhöhten sich die Ausleihen um insgesamt 50%. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg der Ausleihen um 8,5% pro Jahr. Im Jahr 2018 belief sich der Zuwachs der Ausleihen sogar auf 9,2%. Dieses Wachstum rechtfertigt auch den Bedarf an mehr Platz und Raum. Bei einem grösseren Platzangebot innerhalb der Landesbibliothek könnten auch verschiedene Lernzonen eingerichtet werden, zum Beispiel Zonen zum stillen Lernen und Zonen zum Lernen in Gruppen. Es gibt heute in der Landesbibliothek auch keinen separaten Veranstaltungsraum. Bei einer Schulung oder bei Führungen von Schulklassen gibt es keinen zweckmässigen Raum, um zum Beispiel eine Präsentation über die Landesbibliothek zu zeigen oder eine Einführung in die Katalogrecherche zu geben. In solchen Fällen wird immer der normale Bibliotheksbetrieb gestört. Bei diesem grossen Projekt spielen auch die Finanzen eine wichtige Rolle. Selbstverständlich sind der Verpflichtungskredit von CHF 22 Mio. sowie der Ergänzungskredit von CHF 14,3 Mio. hohe Investitionen. Zu berücksichtigen ist, dass die Sanierung des Post- und Verwaltungsgebäudes ohnehin CHF 17,2 Mio. kosten würde. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob das Gebäude wie ursprünglich geplant für die Verwaltung instand gesetzt wird oder für die Landesbibliothek umgenutzt wird. Durch ein eigenes Gebäude sinkt die Abhängigkeit vom Vermieter und das Risiko möglicher Mietzinserhöhungen oder Kündigungen des Mietvertrags. Jedenfalls entfallen die jährlichen Mieten von CHF 650'000. Neben all den aufgezählten anderen Vorteilen machen diese Investitionen aufgrund von langfristigen Überlegungen zahlenmässig auch Sinn. Ein Dank gilt auch dem Gemeinderat Vaduz, welcher mit dem einmaligen Investitionskostenbeitrag von CHF 3 Mio. das Bekenntnis zur Landesbibliothek mit dem Standort in Vaduz bekräftigt hat. Abschliessend möchte ich zusammenfassen, dass hier von der Regierung eine Win-win-Situation geschaffen wird, bei welcher einerseits die Landesverwaltung in einem zentralen Gebäude untergebracht ist und Synergien genutzt werden können. Auch kann Liechtensteins Stärke, nämlich die kurzen Wege zwischen den Ämtern, verbessert werden. Die bessere Lage und das grössere Gebäude stellen für die Landesbiblio-thek und deren Benutzer andererseits einen deutlichen Mehrwert dar. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich den beiden Krediten meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, die Liechtensteinische Landesbibliothek ist ein Erfolgsmodell mit jährlichen Zuwachsraten von durchschnittlich mehr als 8% bei den Medienausleihen in den vergangenen Jahren. Von solchen Steigerungsraten können andere nur träumen. An dieser Stelle gratuliere ich den Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Landesbibliothek für ihr Engagement und ihre tolle Arbeit und natürlich der Bevölkerung, dass sie dieses wertvolle Angebot so rege nutzt. Ja, die Liechtensteinische Landesbibliothek ist eine Erfolgsgeschichte und genau deshalb benötigt sie neue und grössere Räumlichkeiten, damit sie ihre Aufgabe auch in Zukunft bewältigen kann. Die im Bericht und Antrag aufgeführten Argumente sind für mich stichhaltig. Das geplante Vorhaben entspricht auch der Liegenschaftsstrategie, welche eigene Immobilien vor Mietliegenschaften priorisiert. Mit der Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz erhält die Landesbibliothek an zentraler und attraktiver Lage im Zentrum von Vaduz diese Räumlichkeiten, um auch für zukünftige Entwicklungen gerüstet zu sein. Die Amtsstellen, die heute im Post- und Verwaltungsgebäude angesiedelt sind, sollen im neu zu erstellenden Dienstleistungszentrum Giessen ihre Heimat finden. Dazu wird das geplante Zentrum um ein drittes Stockwerk erweitert. Die anfallenden Kosten verteilen sich folgendermassen: Die grundlegende Renovation des Post- und Verwaltungsgebäudes beläuft sich auf CHF 25 Mio., wobei die Gemeinde Vaduz einen Beitrag von CHF 3 Mio. spricht. Für die Erweiterung des DLZ um einen dritten Stock werden noch einmal gut CHF 14 Mio. benötigt. Die finanziellen Aufwendungen sind im Bericht und Antrag nachvollziehbar begründet. Es freut mich, dass die Landesbibliothek, welche auch die Aufgaben einer Nationalbibliothek erfüllt, nach 50 Jahren Provisorium endlich ein eigenes und wirklich attraktives Zuhause erhält. Das wird sich zweifellos noch einmal sehr positiv auf die Besucherzahlen auswirken. Ich finde die CHF 25 Mio. für die Landesbibliothek denn auch eine gute und sinnvolle Investition. Dennoch habe ich einen grossen Vorbehalt, den ich hier ansprechen möchte. Auf der Seite 20 im Bericht und Antrag lese ich: «Ziel und Aufgabe der Regierung ist es, für die Liechtensteinische Landesbibliothek die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann. Hierzu bedarf es eines genügend grossen Raumangebots, eines Standorts im Zentrum und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Regierung hat mögliche Standorte geprüft. Zur Diskussion standen die Varianten Neubau auf der Marktplatzgarage Vaduz und auf dem Postplatz Schaan sowie die Variante Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes Vaduz.» Und hier stellt sich mir eine Frage: Gemäss welchen Kriterien hat sich die Variante Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes durchgesetzt, insbesondere im Vergleich zu einem Neubau auf dem Postplatz Schaan? Diese Frage wird meines Erachtens in Bericht und Antrag zu wenig beleuchtet. Ich betone es noch einmal: Ich befürworte den Entscheid, dass die Wahl auf die Umnutzung des Gebäudes Vaduz gefallen ist. Was ich aber kritisiere, ist die mangelnde Begründung. Denn wenn schon eine Prüfung zu drei Varianten in zwei Gemeinden stattgefunden hat, möchte ich dazu gerne detailliertere Informationen. Wenn mir diese fehlen, beginne ich zu spekulieren: Was sprach gegen Schaan? Waren es Kostengründe? Waren es strategische Gründe? Stach das Argument Einbezug der Landesbibliothek in die Kunst- und Kulturmeile Vaduz? Oder die CHF 3 Mio., welche die Gemeinde sprach? Und hier spreche ich nun einen Punkt an, den ich in diesem Zusammenhang äusserst störend finde, nämlich diese CHF 3 Mio. der Gemeinde Vaduz. Aus der Sicht der Gemeinde Vaduz betrachtet, welche die Landesbibliothek natürlich in Vaduz behalten möchte und sich deshalb im Vorhinein finanziell beteiligt, ist dieses Vorgehen vielleicht gut gemeint, aus rechtlichen und Präjudizgründen aber klar abzulehnen. Ich vertrete hier klar eine gegensätzliche Meinung zu den meisten meiner Vorredner. Denn wenn ich die Tatsache des Vaduzer Gemeindebeitrags von CHF 3 Mio. mit dem ungenügend begründeten Standortentscheid zusammen betrachte, dann wundert es mich wirklich nicht, dass die Gemeinde Schaan die Standortentscheidung schlecht nachvollziehen kann und vielleicht sogar den Verdacht hegt, die CHF 3 Mio. hätten mitentschieden. Und hier sind wir nun bei des Pudels Kern: Solche freiwilligen finanziellen Geschenke einer Gemeinde für ein staatliches Bauprojekt haben einen äusserst bitteren Beigeschmack, besonders wenn sich zwei oder mehrere Gemeinden für das Projekt bewerben. Ja, für mich sind sie ein absolutes No-Go, eine Einmischung in einen laufenden Prozess, der auf Landesebene läuft und heute mit der laufenden Landtagsdebatte entschieden wird. Dies darf es meiner Meinung nach in Zukunft nicht mehr geben. Deshalb überlege ich mir, einen Antrag zu stellen auf Erhöhung des Verpflichtungskredits für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes auf CHF 25 Mio. Und hier rufe ich noch einmal die Landtagsdebatte vom vergangenen November in Erinnerung. Damals haben wir über ein Finanzzuweisungssystem diskutiert, welches uns die Regierung im Rahmen einer Postulatsbeantwortung zur Entscheidung vorgelegt hat. Gemeinden mit überproportionalem Steuereinkommen wären damit zugunsten des Landes und damit auch zugunsten der finanzschwächeren Gemeinden zur Kasse gebeten worden. Geschätzte Abgeordnete, dies wäre eine saubere Sache gewesen, weshalb meine Fraktion diesen Antrag auch einstimmig gutgeheissen hat. Leider wurde er mit 12 zu 13 äusserst knapp abgelehnt - in meinen Augen ein Fehlentscheid. Oder finden Sie etwa dieses jetzt an den Tag gelegte Vorgehen besser? Da hätte ich gerne Ihre Meinung dazu gehört. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch der Regierung für die Erstellung dieses Berichts und Antrags. Ungleich der vielen Vorredner habe ich doch einige Kritikpunkte mehr an diesem Bericht und Antrag. Vorab jedoch eine kurze Bemerkung zur Liegenschaftsstrategie der Regierung: Eine Strategie ist normalerweise auf einen etwas längeren Zeitraum ausgerichtet. Vorliegend wird uns ein Bericht und Antrag vorgelegt, wo es neben der Sanierung des jetzigen Postgebäudes auch um die Erweiterung des geplanten Dienstleistungszentrums (DLZ) Giessen geht. Für das Dienstleistungszentrum hat der Landtag erst im letzten Jahr einen Kredit gesprochen, und zwar in der Höhe von CHF 28 Mio. Jetzt, wenige Monate später, geht es bereits um eine Erweiterung des Dienstleistungszentrums. Ich frage mich nun, worin die Liegenschaftsstrategie des Landes besteht. Mir kommt eher vor, dass alles mehr oder weniger ein Zufallsprodukt ist. Offenbar hat man sich mit der Sanierung des Postgebäudes beschäftigt und dann ist man daraufgekommen, dass man da ja sehr gut die Landesbibliothek unterbringen könnte, da diese an ihrem jetzigen Standort ja aus allen Nähten platzt. Dies dürfte aber wohl schon seit Längerem bekannt sein. Mit einer mittel- oder langfristigen Planung, was eine Strategie normalerweise ist, hat das also wirklich überhaupt nichts zu tun.Beim vorliegenden Bericht und Antrag habe ich einfach das Gefühl, dass man auf die Schnelle - so kommt es mir vor - ein paar schöne Zahlen vorlegt und dann erwartet, dass der Landtag den Kredit durchwinkt. Mir persönlich geht das alles viel zu schnell, vor allem deswegen, weil der vorliegende Bericht und Antrag viele Fragen offenlässt. In anderen Worten: Der Detaillierungsgrad des vorliegenden Berichts und Antrags reicht mir nicht aus, um auf Basis der verfügbaren Informationen eine Entscheidung für oder gegen diesen Finanzkredit zu treffen. Ich möchte jetzt auf einige Punkte eingehen, die mir beim Durchlesen des Berichts und Antrags aufgefallen sind und die mich veranlassen, einige Fragen zu stellen:Auf Seite 13 geht es um den künftigen Flächenbedarf. Ist dieser nachhaltig errechnet? Aktuell verfügt die Landesbibliothek über 2'000 Quadratmeter, das können wir auf Seite 16 nachlesen. Neu geplant sind 3'400 Quadratmeter, davon 1'080 Quadratmeter für Publikumsbereiche. Das entspricht einer Steigerung von 70%. Hier stellt sich die Frage, ob sich die Digitalisierung nicht auch auf eine Veränderung des Ausleihverhaltens der Bibliotheksnutzer auswirken wird. Das heisst, wird die Landesbibliothek zukünftig nicht eher Ausleiher von Lesenutzerrechten sein? Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Landesbibliothek bereits heute 18% der Bücher rein elektronisch ausleiht. Dazu kommen noch 16% Hörbücher und 9% Filme, also alles Inhalte, die grundsätzlich via Internet ausgeliehen werden könnten. Auf Seite 17 des Berichts und Antrags begegnen wir wiederum dem Argument der Einsparung von Mietausgaben. Diese belaufen sich aktuell, ich nehme an, für das ganze AHV-Gebäude, wobei im jetzigen AHV-Gebäude ja das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss nicht von der Landesbibliothek besetzt sind, auf CHF 560'000 plus CHF 90'000 für das Magazin. Hier muss man natürlich schon berücksichtigen, dass beim Umzug es auch zu einem Einnahmenverlust bei der AHV kommen wird, was ebenfalls eine staatsnahe Institution ist. Nach meiner Auffassung handelt es sich also nicht wirklich um Mieteinsparungen. Hier hätte man sich auch fragen können, ob ehrlicherweise nicht die AHV in die Modernisierung der freien Flächen investieren müsste, um entsprechende Mieterträge zu generieren. Hat die Regierung mit der AHV abgeklärt, was mit dem Gebäude geschehen soll respektive ob es der AHV möglich sein wird, das Gebäude später extern im freien Markt zu vermieten? Das Argument, dass man Mieten sparen könnte, stimmt auch deswegen nicht, weil die Investition von CHF 25 Mio., die in die Sanierung des Postgebäudes fliessen wird, ja auch über die Zeit abgeschrieben werden muss. Wenn wir nur von einem Wert von 2% der Bausumme ausgehen, dann sind das auch Kosten von CHF 500'000 pro Jahr. Aber das stimmt ja auch nur dann, wenn das Gebäude mindestens 40 Jahre genutzt wird. Wie wir bereits mehrfach erlebt haben, liegt insbesondere bei öffentlichen Bauten die Lebensdauer oftmals weit darunter. Auch beim Landtagsgebäude wird man nicht mit 2% der Bausumme auskommen werden.Dann zu den Neubauvarianten: Hier hätte ich gerne von der Regierung gewusst, ob sie Synergien, die durch die Integration der Landesbibliothek in das neu geplante DLZ möglich gewesen wären, auch geprüft hat? Gemäss Kostenermittlung sind für den Neubau des Dienstleistungszentrum Giessen pro Quadratmeter 2'886 berechnet worden. Das ist gerade einmal 3% mehr als für die veranschlagten CHF 2'802 pro Quadratmeter Geschossfläche für das Umbauprojekt des Postgebäudes. Dann hätte ich ebenfalls gerne gewusst, wie intensiv die Regierung den Standort Postplatz Schaan evaluiert hat? Der Abg. Christoph Wenaweser hat bereits darauf hingewiesen, dass der Standort Postplatz Schaan im Bericht und Antrag nur gerade einmal mit einer Randnotiz abgetan wird. Nach meiner Auffassung hätte sich die Regierung hierzu viel detaillierter äussern müssen. Für die Unterländer wäre der Standort Schaan auf jeden Fall weit besser als der Standort Vaduz. Zu berücksichtigen ist auch, dass Schaan ein eigentlicher Verkehrsknoten ist und alle Vorteile, die der Standort Postgebäude Vaduz bietet, auch hat.
Die sowieso anfallenden Kosten für die Sanierung des Postgebäudes werden auf CHF 17,2 Mio. geschätzt. Worin ist die Differenz von CHF 7,8 Mio. begründet ist. Und warum gibt es dazu keine Detailangaben beziehungsweise Berechnungen im Bericht und Antrag? Dann zu Seite 28 und zu den Kosten: Wie errechnen sich beziehungsweise wo lassen sich die Kostenkennwerte, nämlich die CHF 2'802 pro Quadratmeter Geschossfläche und respektive CHF 767 pro Kubikmeter, ableiten? Bei der Kostenermittlung für den Umbau wird von einer Unsicherheit von plus/minus 10% ausgegangen: Wie seriös ist diese Aussage im Vergleich zu den Kostenangaben für einen Neubau Dienstleistungszentrum Giessen? Wird das Risiko einer Umbaumassnahme eines über 40 Jahre alten Gebäudes nicht deutlich unterschätzt? Konkret stellt sich die Frage, ob die Unsicherheit nicht eher bei plus/minus 20% oder eventuell sogar plus/minus 25% liegen müsste. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Kostenermittlung beim Umbau des Gebäudes die Unsicherheit gleich hoch liegen sollen wie bei einem Neubau. Nach meiner Auffassung ist diese Unsicherheitsangabe nicht wirklich seriös. Und das lässt sich unter anderem auch wie folgt begründen:- Zum Beispiel mit der Schadensgeschichte des Postgebäudes: Da gab es nämlich schon verschiedene Sanierungen wegen Wassereindringung in die Untergeschosse.
- Dann zum Thema Erdbebensicherheit: Werden die Kosten für die Nachrüstung des Objektes zur Erreichung der Erdbebensicherheit nach heutigen Normen richtig eingeschätzt? Oder sollen an der Erdbebensicherheit Abstriche gemacht werden? Wurde dieses Problem vertieft analysiert und, wenn ja, durch wen? Warum gibt es dazu im vorliegenden Bericht und Antrag keine Angaben?
- Dann zur statischen Ertüchtigung: Wurde der Aufwand für die zusätzliche statische Ertüchtigung des Gebäudes, damit meine ich die Lastabtragung der zusätzlichen Lasten - zum Beispiel verursacht durch Kompaktusanlagen und den erhöhten Lastanfall auf Decken und Stützen durch die Lagerung von Büchern - richtig eingeschätzt? Warum haben wir dazu keine näheren Ausführungen im Bericht und Antrag?
- Bekannterweise wurde bis Anfang der 90er-Jahre in verschiedenen Baustoffen, wie zum Beispiel in Verputzen, Fugenmörteln und Bauplatten und dergleichen, Asbest mitverarbeitet. Meine Frage daher an den zuständigen Minister: Ist bei einem Umbau mit einer Asbestbelastung der Bauarbeiter zu rechnen? Oder andersrum gefragt: Wurde eine Asbestuntersuchung vorab durchgeführt oder nicht?
Dann noch etwas zur grauen Energie durch Abbruch beziehungsweise Wiederaufbau: Beton als wiederverwertbarer Baustoff, also Recyclingbeton, ist sehr geschätzt wegen der sehr geringen Durchmischung mit Fremdmaterial. Recyclingbeton kann daher vielfältig wiederverwendet werden. Betongranulat besteht zu mindestens 95% aus reinem Betonbruch. Recyclingbeton, der mit diesem Material hergestellt wurde, stellt den hochwertigsten Beton unter den Recyclingbetonen dar und wird auch im konstruktiven Betonbau eingesetzt. Besonders in der Schweiz hat sich die Verwendung dieses Betons im Baugewerbe etabliert. Insofern muss das Argument, dass bei einem Abbruch beziehungsweise Wiederaufbau von Betonkonstruktionen eine hohe Menge an grauer Energie anfällt, relativiert werden. Dann zu den Kosten für einen Neubau an gleicher Stelle: Worauf begründet die oberflächliche Aussage, dass die Kosten für einen Neubau CHF 39 Mio. betragen würden? Warum gibt es dazu keine Detailaufstellung analog der Kostenermittlung auf Seite 36 mit Flächen, Volumen und Einzelpreisen? Warum wurde keine genaue Gegenüberstellung zur Variante Umbau und Sanierung im Bericht und Antrag aufgeführt? Es ist begrüssenswert, dass die Gemeinde Vaduz sich mit CHF 3 Mio. an den Kosten beteiligen möchte. Ich habe aber ebenfalls analoge Bedenken wie bereits der Abg. Georg Kaufmann, ob hier nicht eine Entscheidung zugunsten eines Standorts provoziert worden ist. Dann kann man sich die Frage stellen, warum die Möglichkeiten einer Erweiterung beziehungsweise die Notwendigkeit einer Erweiterung des Dienstleistungszentrums Giessen nicht korrekt, vor der Wettbewerbsausschreibung für das Dienstleistungszentrum, durchgeführt wurde. Hier wird durch die nachträgliche Erweiterung des Dienstleistungszentrums das ganze ursprüngliche Ausschreibungsverfahren infrage gestellt. Es ist ausserdem davon auszugehen, dass der Finanzbedarf von CHF 14,3 Mio. plus/minus 10% - als Obergrenze realistischerweise CHF 15,7 Mio. - den Rahmen des ÖAWG, das heisst also das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, sprengt. Müsste bei Beachtung des ÖAWG aufgrund der veränderten Voraussetzungen die Wettbewerbsausschreibung nicht nochmals durchgeführt werden? Ich verweise beispielsweise auf Art. 62 lit. b ÖAWG, wonach bei einer wesentlichen Änderung eines Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist. Alles in allem meine ich, dass dieser Bericht und Antrag mehr Fragen offen lässt, als er beantwortet. Ich denke, es ist unbestritten, dass wir alle auch in Zukunft eine attraktive Landesbibliothek wollen. Allerdings kann es nicht angehen, dass man jetzt schnell etwas übers Knie bricht. Ich stelle daher den Antrag, dass dieser Bericht und Antrag zwecks Überarbeitung und Beantwortung der vielen offenen Fragen und wahrscheinlich auch noch nötigen Abklärungen an die Regierung zurückgewiesen wird und dass sich der Landtag dann später nochmals mit diesem Finanzkredit befasst. Sollte der Landtag diesen Bericht und Antrag nicht an die Regierung zurückweisen wollen und diesem Finanzkredit zustimmen, dann werde ich beantragen, dass dieser Finanzkredit angesichts der Höhe dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich nahtlos an das Votum von Erich Hasler anschliessen, auch ich möchte mich bei der Regierung herzlich für diesen Bericht und Antrag bedanken. Begründet wird der vorliegende Antrag mit der Priorisierung eigener Immobilien sowie der sowieso geplanten Reduktion von Mietliegenschaften. Ausserdem sei das Postgebäude in Vaduz bereits 40 Jahre alt und damit auch sanierungsbedürftig. Damit will die Regierung wohl zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die maximale Lebensdauer von staatseigenen Immobilien beträgt dem Anschein nach maximal 40 Jahre. Dieser Schluss lässt die Argumentation für die Totalsanierung des Postgebäudes in Vaduz und auch die zur Neige gehende Lebensdauer des Landesspitals zu. Ursprünglich sollte das Postgebäude erst nach der Fertigstellung des DLZ saniert werden. Nun scheint die Möglichkeit, dieses als Bibliothek nutzen zu können, gelegen gekommen zu sein. Jedenfalls könnte dieser Eindruck beim Lesen des Berichts und Antrags entstehen. Die Notwendigkeit für eine Erweiterung der Landesbibliothek begründet sich gemäss Bericht und Antrag in beengten Raumverhältnissen und in den derzeit ausgelagerten Magazinen und Lagern. Dies sind natürlich keine optimalen Bedingungen, die unbestritten einer Verbesserung bedürfen. Heute stehen der Landesbibliothek rund 2'000 Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Ich bitte den Regierungschef-Stellvertreter darum, uns die verfügbaren Flächen am Gerberweg 5 mitzuteilen, wenn das ganze Gebäude als Bibliothek genutzt werden würde. Im neuen Postgebäude sollen der Landesbibliothek neu rund 3'400 Quadratmeter Fläche zur Verfügung gestellt werden. Hier stellt sich die Frage, ob zuerst der Bedarf für die Landesbibliothek ermittelt wurde oder die Opportunität den Bedarf quasi ergeben hat. Die Hauptfaktoren für einen Umzug in ein neues Gebäude seien Platzmangel, Ineffizienz und ungenügende Sicherheit bei der Aufbewahrung von Publikationen. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass sich die Raumprobleme am bestehenden Standort nicht lösen lassen. Das Gebäude sei zu klein. Zudem meint die Regierung, dass am bestehenden Standort Potenzial verloren gehe. Ich habe mich gefragt, welches Potenzial denn verloren geht. Sind das Kunden, was bei den steigenden Ausleihzahlen kaum vorstellbar ist? Oder ist es die Effizienz, das heisst, ist es der Betrieb am bestehenden Standort im Vergleich zur Post Vaduz? Auch das glaube ich nicht. Es wird wohl eher umgekehrt sein. Das einzig Negative, was ich am bestehenden Standort gefunden habe, ist die Notwendigkeit der Aufteilung des Publikationsbereiches auf fünf Geschosse. Wobei sich das auch als attraktiv verkaufen liesse. Denn in einer Bibliothek sollte Ruhe vorherrschen, was eher mit einem aufgeteilten Publikumsbereich erreicht werden kann. Leider hat die Regierung die Nutzung des Gerberwegs 5 nicht weiter untersucht. Dies muss aus meiner Sicht unbedingt nachgeholt werden. Zudem gibt es noch weitere offene Fragen, welche mir eine Entscheidung am heutigen Tag nicht ermöglichen. Darauf komme ich aber noch.Gemäss Regierung soll die Sanierung des Postgebäudes mit den notwendigen Einbauten für die Landesbibliothek CHF 25 Mio. kosten. Ich möchte gerne von der Regierung wissen, weshalb die Gemeinde Vaduz 12% dieser Kosten trägt und wie dieser Schlüssel zustande kam. Die Mietkosten für den Gerberweg 5 belaufen sich derzeit auf CHF 560'000 pro Jahr, wobei das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss vom Amt für Umwelt genutzt werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass neue oder komplett sanierte Gebäude geringere Kosten für den Unterhalt erzeugen. Im vorliegenden Fall ist es jedoch nicht nachgewiesen. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten sind nur rudimentär berechnet worden. Die Regierung geht von 2% des investierten Kapitals aus. Damit würden die jährlichen Kosten rund CHF 500'000 betragen und damit fällt das Argument der besseren Wirtschaftlichkeit dieser Lösung aber dahin. Des Weiteren ruft der Umzug der Landesbibliothek eine allfällige Erweiterung des Dienstleistungszentrums Giessen hervor, wofür weitere CHF 14,3 Mio. benötigt werden. Mit dieser Erweiterung soll Platz für zusätzlich 90 Personen im DLZ geschaffen werden. Damit würden 290 Verwaltungsarbeitsplätze am Standort Giessen entstehen - für insgesamt CHF 42,8 Mio. Interessant sind die Kosten pro Arbeitsplatz: Beim bewilligten Projekt kostet ein Arbeitsplatz nämlich CHF 142'000 - kurioserweise kostet ein Arbeitsplatz im Erweiterungsprojekt CHF 158'000. Auffällig ist dabei, dass das zweite Untergeschoss mit CHF 6,9 Mio. sehr teuer zu stehen kommen soll. Dies liegt wohl an einer viel aufwendigeren Baugrube. Hierzu möchte ich gerne vom Regierungschef-Stellvertreter wissen, ob man allenfalls auf dieses zweite Untergeschoss verzichten kann, da dort sowieso nur Parkplätze gebaut werden sollen. Schliesslich braucht nicht jeder Mitarbeiter einen eigenen Parkplatz. Zudem bringt eine 100-prozentige Verfügbarkeit von Parkplätzen keine Anreize für Verwaltungsangestellte, auf den öffentlichen oder Langsamverkehr umzusteigen. Sollte der Platz trotzdem benötigt werden, wäre zu prüfen, ob allenfalls auch in die Höhe gebaut werden kann, was erheblich kostengünstiger wäre. Für mich entstand der Eindruck, dass allfällige Alternativen nicht in genügender Tiefe geprüft worden sind. Deshalb beantrage auch ich die Zurückweisung dieses Berichts und Antrags an die Regierung zur erneuten Bearbeitung. Des Weiteren frage ich mich auch nach den gestern veröffentlichten Investitionsplänen im Rahmen der Schulbauten, ob wir hier drin noch beim Volk sind. Folgende Investitionen stehen seit gestern im Raum: SZU II: CHF 52,6 Mio.; Schulerweiterung Mühleholz: CHF 44 Mio.; Spitalneubau: circa CHF 70 Mio.; S-Bahn FL.A.CH: circa CHF 50 Mio. Dazu kommen die bereits bewilligten Projekte vom DLZ von CHF 28,5 Mio. und das Provisorium vom Giessen von CHF 2,6 Mio. Zusammen mit dem nun vorliegenden Projekt von insgesamt CHF 36 Mio. reden wir von einer Summe von über CHF 280 Mio. So wie sich dieses Projekt heute präsentiert, werde ich dem Finanzbeschluss nicht zustimmen. Denn um diese Gelder sprechen zu können, müsste die Regierung einen entsprechenden Zeitplan vorlegen, um die Investitionen entsprechend besser verteilen zu können. Auch um damit das Baugewerbe nicht in eine Überhitzung zu treiben. Einen neue Landesbibliothek hat für mich derzeit keine Priorität. Für mich muss zuerst die Priorisierung der Projekte erfolgen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Vertreter der Neuen Fraktion, in Bezug auf ihren Antrag, eine Volksabstimmung zu beantragen, möchte ich schon nachfragen: Soll jetzt jedes Investitionsprojekt der nächsten Monate vom Landtag aus einer Volksabstimmung zugeführt werden? Dann werden wir im Juni über Schulbautenvolksabstimmungen sprechen. Irgendwo haben wir doch im Haus auch eine Verantwortung, die wir übernommen haben mit unserer Zurverfügungstellung für dieses Amt. Der Landtag selbst ist ja auch die Vertretung des Volkes und es besteht ja auch immer die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen. Ich hätte hier schon klare konkrete Ausführungen, wie Sie gedenken, mit diesem Thema Volksabstimmung bei weiteren Investitionen, die in der nächsten Zeit in diesem Haus behandelt werden, umzugehen. Man kann auch immer alles schlechtreden, ich habe in meinem Votum auch gesagt, dass der Bericht sicher nicht den Detailierungsgrad aufweist wie beispielsweise jener zum Landesspital. Aber ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn man vielleicht eine Kletterhalle in diese Bibliothek integriert hätte, wie es dann von Ihrer Seite getönt hätte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. In erster Linie geht es uns hier ja darum, diesen Bericht und Antrag zur erneuten Bearbeitung an die Regierung zurückzuüberweisen. Dem können Sie zustimmen, dann braucht es auch keine Volksabstimmung. Dann kann man nämlich eine Priorisierung vornehmen, man kann all diese Fragen, die wir gestellt haben in den neuen Bericht und Antrag integrieren. Wenn es dann für mich auch klar ist, in welchen zeitlichen Abständen diese rund CHF 280 Mio. investiert werden sollen, welche Priorisierung gilt, ob wirklich die Landesbibliothek an erster Stelle steht oder allenfalls ein Landesspital oder die Schulbauten, dann kann auch ich für bestimmte Sachen Ja sagen. Und für mich ist einfach auch nicht geklärt, das habe genau ausgeführt, ob man nicht allenfalls auch am Gerberweg 5 die Landesbibliothek bestehen lassen kann. Auch das wäre eine Möglichkeit, die aus meiner Optik zu wenig geprüft wurde. Und ich möchte genau wissen, ob nicht für weniger Geld eine genauso attraktive Landesbibliothek möglich ist. Das ist für uns einfach zu wenig nachgewiesen, deshalb beantragen wir diese Zurückweisung an die Regierung, damit sie hier diese Fragen beantworten kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Die Regierung legt mit diesem Bericht dem Landtag den Verpflichtungskredit für die Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Liechtensteinische Landesverwaltung in Höhe von CHF 22 Mio. und den Ergänzungskredit für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrum der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz in Höhe von CHF 14,3 Mio. vor. Diesbezüglich gilt es, die erwähnte Liegenschaftenstrategie für Verwaltungsbauten der Regierung zu erwähnen, welche die Regierung im Jahr 2014 verabschiedet hat. Die Liegenschaftenstrategie dient als Grundlage für eine nachhaltige Verwaltung der Räumlichkeiten und Bauten der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Ein Grundsatz der Liegenschaftenstrategie ist die Unterbringung von Verwaltungsstellen in grösseren, zentralen und landeseigenen Verwaltungseinheiten. In diesem Sinn hat der Landtag auch schon 2016 einen Verpflichtungskredit für das Dienstleistungszentrum der Liechtensteinischen Landesverwaltung gesprochen. Um nun aber die seit Jahren bestehenden beengten Raumverhältnisse der Landesbibliothek zu lösen, hat die Regierung im letzten Herbst entschieden, das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz für Zwecke der Liechtensteinischen Landesbibliothek sanieren zu wollen. Hierfür sind CHF 25 Mio. notwendig. Da die Gemeinde Vaduz einen Investitionskostenbeitrag in der Höhe von CHF 3 Mio. für die Integration in das Post- und Verwaltungsgebäude befürwortet hat, beantragt die Regierung die Genehmigung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von CHF 22 Mio. Der Umzug der Landesbibliothek hat aber zur Folge, dass für die im Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz tätigen Mitarbeitenden der Landesverwaltung neue Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Diese Mitarbeitenden sollen neu Platz in dem aus diesem Grund zu erweiternden Dienstleistungszentrum der Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten. Die Erweiterung der ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums verursacht Kosten in Höhe von CHF 14,3 Mio. Die Regierung beantragt daher beim Landtag einen entsprechenden Ergänzungskredit für die Erweiterung der ersten Bauetappe des im Jahr 2016 vom Landtag mit einem Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 28,5 Mio. genehmigten Bau des Dienstleistungszentrums.Der Entscheid der Regierung zur Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäude für Zwecke des Liechtensteinischen Landesbibliothek hat also zwei Auswirkungen. Die ursprünglich vorgesehene Sanierung und Instandsetzung des Post- und Verwaltungsgebäudes erfolgt neu für Zwecke der Liechtensteinischen Landesbibliothek und die Liegenschaftenstrategie muss hinsichtlich der Unterbringung weiterer Mitarbeitender im Dienstleistungszentrum angepasst werden. Der gegenständliche Finanzbeschluss, welcher also den Verpflichtungskredit für die Umnutzung für die Liechtensteinische Landesbibliothek und den Ergänzungskredit für die Erweiterung der laufenden ersten Bauetappe des Dienstleistungszentrums umfasst, soll es möglich machen, dass die Landesbibliothek aus ihrem seit mehr als 50 Jahren als Zwischenlösung gedachten Gebäude am Gerberweg 5 umziehen kann. Umziehen in ein Gebäude, in welchem genügend Raum an einem einzigen zentralen Standort vorhanden ist und Entwicklungschancen für die Landesbibliothek als Lern- und Begegnungsort gegeben sein werden. Dies auch ganz im Sinne der Liechtensteinischen Landesbibliothek und deren Stiftungsrat. Ich möchte mich an dieser Stelle den Voten anschliessen und den Dank an alle involvierten Stellen auch weitergeben. Es waren viele Amtsstellen involviert, es waren drei Ministerien involviert, es war vor allem auch die Landesbibliothek involviert und es wird nicht schwierig sein, auch die aufgeworfenen Fragen der Neuen Fraktion hier zu beantworten. So vertiefend, dass man das jetzt nicht behandeln könnte, erscheinen sie mir nicht. Ich starte aber mit der Abg. Susanne Eberle-Strub. Sie haben die Frage nach den Wünschen der Gemeinde gestellt, die dann am 26. März an das Ministerium übermittelt wurden. Sie wissen, zeitlich war das so: am 26. März der Entscheid der Gemeinde, am 27. März der Brief ans Ministerium, Anfang April die Vorlage des Berichts und Antrags. Wir hatten uns aber natürlich im Vorfeld mit der Gemeinde Vaduz beziehungsweise dem Bürgermeister auch ausgetauscht und haben gesagt, bei einem allfälligen Raumüberangebot insbesondere auch im Erdgeschoss, das Dachgeschoss wurde auch schon thematisiert, können solche Sachen natürlich in enger Abstimmung mit der Landesbibliothek geprüft werden. Es ist aber na-türlich so, dass gerade die Flächen im Erdgeschoss auch von der Landesbibliothek natürlich genutzt werden wollen, weil das die attraktivsten Flächen sind. Aber da muss man mit der Landesbibliothek sicher schauen, welche Nutzungen da noch möglich sind. Dann komme ich zum Abg. Christoph Wenaweser, auch zum Abg. Georg Kaufmann und noch jemand hat es erwähnt von wegen der Variantenauswahl und des Standorts Schaan. Wir hatten vertiefte Auseinandersetzungen bezüglich der Varianten und haben dann im letzten Herbst auch diesen Variantenentscheid in der Regierung getroffen und er wurde auch seitens der Kulturministerin dann noch im Herbst kommuniziert. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich grundsätzlich grosse Sympathie zum Standort Schaan habe - auch für eine Bibliothek. Aber unter Abwägung aller Kriterien ist der Standort Vaduz aus Sicht der Regierung und vor allem auch aus Sicht des Stiftungsrates der Landesbibliothek die ideale und damit für die Landesbibliothek als Landes-, als Nationalbibliothek auch in dieser Kulturmeile die beste Wahl. Dahinter kann ich auch zu 100 Prozent stehen. Dann haben Sie zu allfälligen Auswirkungen auf den Sach- und Personalaufwand bei der Landesbibliothek gefragt. Meines Wissens wird heute nicht mit höheren Personal- oder Sachaufwänden gerechnet. Da kann aber vielleicht die Kulturministerin noch weitere Ausführungen machen.Dann komme ich zum stv. Abg. Alexander Batliner: Sie haben gesagt, wir mögen doch in der Regierung den Qualitätsstandard über die Ministerien hinweg auf gleichem Niveau halten. Mindestens drei Ministerien waren bei diesem Bericht und Antrag involviert. Ich möchte einfach darauf hinweisen, wir sprechen hier nicht von einem Varianten-Bericht-und-Antrag, dann müsste man vielleicht den Landesspital-Bericht-und-Antrag eher mit der Schulbautenstrategie vergleichen, sondern wir sprechen hier über einen Verpflichtungskredit, und der wird für das Landesspital ja dann voraussichtlich auch noch in diesem Jahr hier behandelt werden. Dann haben Sie ausgeführt, dass die Regierung vom Entscheid im Herbst abgerückt sei. Das kann ich nicht bestätigen. Wir haben den Detaillierungsgrad natürlich erhöht, es war auch schon im Herbst diskutiert, das ganze Gebäude zu nutzen oder vielleicht die oberen Stockwerke doch noch anderen Nutzungen zuzuführen. Aber auch die ganze Nutzung war diskutiert. Und in Abstimmung dann auch mit dem Bedarf anmeldenden Ministerium und der Landesbibliothek wurde dann eben an der Detaillierung dieses Projektes weitergearbeitet. Ich sehe also keine grossen Abweichungen zum Herbst. Was natürlich ist: Der Detaillierungsgrad wurde erhöht, die Kostenungenauigkeit dafür reduziert. Im Herbst sind wir noch in einer Bandbreite von 15% gelaufen, jetzt sind wir auf 10%, weil eben alles weiter ausgearbeitet wurde.
Dann haben Sie die Frage zu den Kosten des Umzugs der Landesbibliothek gestellt und warum diese nicht im Bericht und Antrag aufscheinen. Da ist es so, Mobiliar- und die Neuausstattung sind natürlich im Kredit enthalten. Die Umzugskosten sind nicht in den Investitionen berücksichtigt, sondern werden über das laufende Budget budgetiert. Und diese beschränken sich auf logistische Themen, weil eben die Neuausstattung hier drinnen ist. Es wird also Personalaufwand für das Ein- und Ausräumen und allenfalls eine Zügelfirma dann geben und da wird es über das laufende Budget der Landesbibliothek laufen. Dann noch zur Gemeinde Vaduz: Eben wurde auf diese Abklärungen eingegangen. Uns waren diese Wünsche oder diese «Ideen» der Gemeinde Vaduz natürlich im Vorfeld auch bekannt und sie wurden besprochen. Man hat aber auch gesagt, es ist keine Bedingung der Gemeinde Vaduz für diese Kostenübernahme, sondern es ist ein Wunsch. Und auf diese Wünsche müsste dann eben auch in Abstimmung mit der Landesbibliothek eingegangen werden.Zum Abg. Georg Kaufmann: Zum Standort Schaan, da verweise ich auf meine Antworten zum Abg. Wenaweser. Es war die Summe der Argumente, wie Sie auf Seite 20 sehen, und deshalb wurde dann auch der Standort Vaduz favorisiert. Was ich Ihnen aber auch sagen kann und vielleicht verweise ich da auf das Protokoll der Finanzkommission, wo Ihr Fraktionskollege Wolfgang Marxer auch schon in diese Richtung argumentiert hat: Auch die Gemeinde Schaan hätte einen Beitrag in Aussicht gestellt. Also es war nicht so, dass man jetzt hier aufgrund von einem Kostenbeitrag sich in eine Richtung entschieden hätte. Es ist mir auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, also die Regierung legt das ja in diesem Bericht und Antrag auch klar offen, was der Beitrag der Gemeinde wäre. Ihnen, dem Landtag, steht es frei, dieses Angebot auch anzunehmen oder eben nicht. Also von dem her ist mir hier die Transparenz natürlich sehr, sehr wichtig. Dann zum Abg. Erich Hasler: Sie haben zuerst angefügt, dass eine Strategie einen langfristigen Fokus haben sollte. Die Liegenschaftenstrategie der Regierung hat eben einen langfristigen Fokus. Und dieser langfristige Fokus ist eben, von Mietliegenschaften wegzukommen und in der Region Schaan/Vaduz dann eben auch die Verwaltungsbauten zu konzentrieren und in eigene Gebäude hineinzugehen. Sie haben auch jedes Jahr im Rahmen des Hochbautenberichts die Möglichkeit, zu sehen, wie wir mit der Liegenschaftenstrategie auf dem Weg sind. Und wenn sich neue Entwicklungen ergeben, dann ist es die ureigenste Aufgabe von uns, dann eben die Strategie allenfalls zu optimieren. Auch transparent zu informieren, wo wir sie jetzt eben anpassen würden, und das ist hier der Fall. Also wir haben taktische, operative Massnahmen jetzt gesetzt, weil wir das Ziel immer noch vor Augen haben und dorthin kommen wollen. Von dem her, denke ich, bleiben wir auf dem Pfad und haben hier gewisse Anpassungen vorzunehmen. Dann haben Sie zum Flächenbedarf auf Seite 13 angeführt, ob man, und da kann ich auch gleich schon zum Abg. Thomas Rehak kommen, denn jetzt einfach einmal auf Opportunität gesetzt hat oder ob man vorgängig geschaut hat, welcher Bedarf wäre dann gegeben und welche Flächen wären für die Bibliothek geeignet. Da hat man schon in früheren Jahren, der letzte Stand, den ich hier jetzt habe, ist aus dem Jahr 2017, gesagt: Was ist eigentlich heute der Ist-Stand? Was wäre ein Soll-Stand-Minimum, was wäre ein Soll-Stand-Optimum? Wir haben den Ist-Stand von 2'000 Quadratmetern gehabt, ein Minimum von 2'600 Quadratmetern, ein Optimum von 3'700 Quadratmetern Geschossfläche. Man hätte in Schaan oder Vaduz, wenn man neu gebaut hätte, dann die 2'600 bis 2'700 Quadratmeter gebaut und nimmt jetzt beim Postgebäude Vaduz eben das, was da ist, hat noch ein bisschen mehr Raum, weil man es natürlich nicht künstlich verkleinert. Aber natürlich ist man zuerst hingegangen und hat gesagt, was ein optimaler Raumbedarf ist und was die Landesbibliothek in Zukunft braucht.Dann haben Sie zu den Mietausgaben von CHF 560'000 ausgeführt. Ja, das betrifft das ganze Gebäude. Es wäre ja dann auch geplant, das Amt für Umwelt allenfalls ins Dienstleistungszentrum mitzunehmen. Da gibt es erste Vorabklärungen. Es ist natürlich auch so, die AHV besitzt dieses Gebäude seit 50 Jahren, also das gehört ihnen, und wir mieten uns da ein. Die AHV ist auch staatsnah, das ist natürlich klar. Und ja, wir haben mit der AHV gesprochen. Sie sagen, wir werden das Gebäude dann entsprechend instand setzen und weiter nutzen. Wie genau die Nutzung dann ausschauen wird, kann man natürlich jetzt für das Jahr 2026 schlecht sagen. Aber die Gespräche wurden geführt. Viel mehr kann man dazu aus meiner Sicht nicht sagen.Dann hatte ich das Gefühl bei Ihnen und auch beim Abg. Thomas Rehak: Dieser Eins-zu-eins-Vergleich zwischen mieten und investieren - was ist jetzt teurer oder günstiger? Ja, dieser Eins-zu-eins-Vergleich funktioniert eben aus meiner Sicht so nicht. Und ich denke durchaus, dass die Investitionen in die Zukunft, die hier jetzt anstehen, zu rechtfertigen sind und hier auch gut gerechtfertigt werden. Dann haben Sie eine Frage gestellt, die ich nicht nachvollziehen konnte. Vielleicht können Sie diese wiederholen? Da ging es um die Prüfung von Synergien der Landesbibliothek mit dem Dienstleistungszentrum. Ist es da darum gegangen, dass wir allenfalls die Landesbibliothek ins Dienstleistungszentrum integrieren könnten. War das die Frage? Ja, diese käme ja quasi einem Neubau der Landesbibliothek gleich. Von dem her hat man das jetzt nicht noch einmal separat geprüft. Das wäre dann definitiv, Sie haben vorhin ausgeführt, eine Erweiterung, die auch ÖAWG-rechtlich dann sicher hätte neu ausgeschrieben werden müssen. Aber zu Ihrer Frage dazu komme ich dann gleich noch.Dann ging es um die Ohnehinkosten und worin die Differenz zwischen den CHF 17,2 Mio., die man damals für die Sanierung als Verwaltungsbau aufgeworfen hat, und den CHF 25 Mio. für die Landesbibliothek besteht. Einige Themen haben Sie schon selbst angefügt. Natürlich ist es aufgrund der anderen Nutzung, dass auch statische Massnahmen noch intensiviert werden müssten, die sonst nicht geplant wären. Aber natürlich auch die ganze Ausstattung, die andere Nutzung, die man hier dann für die Landesbibliothek eben auch nutzt. Umgekehrt möchte ich einfach auch das anführen: Wir sind im letzten Herbst, die Bandbreiten sind dann halt noch ein bisschen grösser, davon ausgegangen, dass wir für das Dienstleistungszentrum CHF 17 Mio. brauchen würden. Dort sind die Kosten jetzt nach unten reduziert worden über die Detaillierung. Dort sind wir bei diesen CHF 14,3 Mio. Also es hat eine gewisse Bewegung bei der Ausdetaillierung dieser Projekte gegeben. Dann haben Sie gefragt, wie seriös sind denn diese plus/minus 10%? Es wäre ja eben nicht ein Neubau, sondern es ginge um eine Umnutzung. Und da es sich um eine Umnutzung des bestehenden Gebäudes handelt, ist es so, dass wir nicht wie üblich auf Kubik- und Quadratmeterkennwerte ermitteln, sondern die Kostenberechnung auf der Elementmethode mit Grobelementen erfolgt. Das heisst, die effektiven Masse wurden bei den Bauteilkennwerten dann entsprechend hinterlegt, weil man hier schon viel mehr Details dann auch hat. Die Experten, sowohl die internen wie die externen, sagen, dass bei dieser Berechnungsmethode das mit diesen plus/minus 10% sehr seriös ist.Dann haben Sie zu Asbest ausgeführt, ob es da Untersuchungen gab. Dazu kann ich Ihnen ausführen, dass es bei der Erstellung der Zustandsanalyse im Jahr 2015 untersucht wurde, nicht nur Asbest, sondern die häufigsten Schadstoffe. Bei Asbest ist es so, dass bei festgebundenen Produkten keine Gefahr ausgeht. Bei der Sanierung werden diese Materialien sorgfältig ausgebaut und entsorgt. Schwachgebundene Asbestprodukte, die ein Gesundheitsrisiko darstellen würden, wurden bei der Begehung des Gebäudes und der Prüfung nicht festgestellt. Aber da wird natürlich bei den Sanierungsarbeiten entsprechend auch darauf zu achten sein. Dann haben Sie über die CHF 39 Mio. für den Neubau gesprochen und warum wir keine genaue Gegenüberstellung gemacht haben. Die Begründung, warum wir von diesem Neubau absehen, ich glaube, die haben wir entsprechend angeführt. Diese sollte auch nachvollziehbar sein, ich kann Ihnen aber noch ein paar Details mehr geben. Es ist so, dass wir natürlich auch diese Schätzungen mit der Bau-Data dann auch gemacht haben. Und man kommt hier auf CHF 25,3 Mio. Kosten für Neubau Bibliothek und Magazine; CHF 6,2 Mio. Kosten Neubau Tiefgarage; CHF 4,5 Mio. Kosten für Abbruch, Schadstoffentsorgung und Massnahmen für Absicherung und temporäre Strassenerschliessungen der benachbarten Bauten; und CHF 3 Mio. Kosten für Wettbewerb- und Bauherrenreserve. So kommen wir dann auf die CHF 39 Mio. Gesamtkosten für den fiktiven Neubau inklusive der Tiefgarage. Dann haben Sie noch ausgeführt, und das ist eine wichtige Frage, die wir natürlich intensivst geprüft haben, zum Dienstleistungszentrum und zum ÖAWG und auch zur Kostenermittlung. Da kann ich Ihnen sagen, bei den Kennwerten der Anlagekosten des bisher geplanten Dienstleistungsgebäudes wird das Mittel zwischen einem Untergeschoss und drei Bürogeschossen gebildet; in diesen Anlagekosten sind unter anderem natürlich die Umgebungskosten enthalten. Die Kostenermittlung für die Erweiterung des Dienstleistungszentrums basiert auf den bestehenden und vom Landtag im Juni 2016 zur Kenntnis genommenen Einheitskosten für Quadrat- und Kubikmeter und betrifft ein zusätzliches Untergeschoss und ein zusätzliches Bürogeschoss. Dabei wird das Mittel zwischen diesen beiden Geschossen gebildet, und darin sind dann natürlich, weil es auf diesen Stockwerken keine Umgebungskosten gibt, auch keine Umgebungskosten enthalten.
Die Kostenermittlung leitet sich nicht aus den Ausschreibungskriterien gemäss ÖAWG ab, was vorstehend eben jetzt gerade erörtert wurde. Es ist jedoch festzustellen, dass auch im Falle einer Projekterweiterung keine erneute Wettbewerbsausschreibung für das Projekt gemäss den Bestimmungen des ÖAWG erforderlich ist. Gemäss Art. 47c Abs. 2 Bst. b des ÖAWG ist die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn «zusätzliche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprüng-lichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers», in diesem Fall der Gewinner des vom Preisgericht beurteilten Architekturwettbewerbs, «aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ... nicht erfolgen kann». Dazu gehört dann noch Art. 47c Abs. 3 ÖAWG. Da darf in Fällen von Abs. 2 Bst. b der Preis, in diesem Fall die Honorare der von der Regierung zu beauftragenden und Planenden, um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht werden. Dieser Wert wird auf der Grundlage der neu zu berechnenden honorarberechtigten Baukosten nicht überschritten. Und was hier auch noch ganz wichtig zu erwähnen ist, ist, dass das Projekt von Anfang an so ausgeschrieben wurde, dass es erweiterbar sein muss, sowohl vertikal als auch horizontal als auch zeitlich. Das war in der Ausschreibung immer schon genauso vorgesehen.Dann komme ich zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben aus dem Bericht und Antrag hergeleitet, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Lebensdauer eines öffentlichen Gebäudes sowieso nicht mehr als 40 Jahre sein würde. Das kann man so eben nicht herleiten. Gerade im Falle des Post- und Verwaltungsgebäudes sehen wir ja, wir wollen eben die Lebensdauer verlängern. Und das Ziel von öffentlichen Gebäuden ist durchaus, diese auch bis zu 80 Jahren und mehr zu nutzen, beim Regierungsgebäude haben wir schon bald 120 Jahre, dass wir eher in diese Richtung vielleicht laufen. Dann haben Sie zu den Terminen gesagt, ursprünglich wollte man das Post- und Verwaltungsgebäude erst nach dem Bezug des Dienstleistungszentrums sanieren. Ja, da kann ich Ihnen bestätigen, das bleibt so. Also erst wenn die Leute dort ausgezogen sind, dann soll das Gebäude saniert werden. Ich verweise diesbezüglich auch gerne auf die Seite 38, wo der Terminplan dann zu finden ist. Dann haben Sie noch bezüglich der verfügbaren Flächen am Gerberweg gefragt. Dort ist es so, die total verfügbaren Flächen im Gerberweg sind 1'420 Quadratmeter, die heute bereits da sind. Im EG wären noch 330 Quadratmeter im ersten OG zusätzlich 440 Quadratmeter, total also rund 2'200 Quadratmeter; und im Postgebäude eben die 3'400 Quadratmeter.Dann hatten Sie die Frage, ob wir den Bedarf ermittelt oder einfach auf Opportunitäten gesetzt hätten. Die habe ich schon beantwortet. Dann haben Sie gefragt, wie der Schlüssel mit der Gemeinde Vaduz zustande kam. Da gab es keinen Schlüssel, da gab es das Angebot der Gemeinde Vaduz, CHF 3 Mio. zu übernehmen. Dieses Angebot haben wir hier transparent ausgeführt. Aber da wurde nichts geschlüsselt oder auch nichts verhandelt. Dann haben Sie zu den Kosten pro Arbeitsplatz ausgeführt, dass die neu jetzt teurer sind. Sie haben auch genau den richtigen Grund angenommen. Es ging nämlich da um das zweite Untergeschoss, das eben teurer ist. Sie haben gefragt, ob man auf dieses verzichten kann, weil ja nicht für jeden Arbeitsplatz ein Parkplatz verfügbar sein müsste. Das ist jetzt auch nicht so. Also wir reden hier von zwei Mal 90 Parkplätzen und von rund 300 oder 280 bis 300 Mitarbeitenden. Also es ist nicht so, dass für jeden ein Parkplatz zur Verfügung steht. Ich kann vielleicht auch so weit ausführen, dass es auch beim anderen Projekt geplant gewesen wäre, also das war schon so ausgeschrieben, zwei Untergeschosse zu bauen. Es war nur so, dass die Gemeinde Vaduz das Interesse angemeldet hat, dieses zweite UG zu nutzen. Jetzt, da die Nutzung eben durch das Land selbst erfolgt, geht es nicht darum, dieses jetzt zusätzlich zu bauen, sondern wer dieses bezahlt, und deshalb ist es jetzt hier aufseiten des Landes enthalten. Dann haben Sie die Rechnung angestellt betreffend die Summe der Investitionen und auch ausgeführt, dass man hier natürlich einen entsprechenden Zeitplan bräuchte. Dieser Zeitplan ist natürlich auch aus Sicht des Baugewerbes wichtig. Dieser Zeitplan ist auch wichtig aus Sicht der Planenden, gerade wenn wir Wettbewerbe machen, sollte das ja auch gestaffelt erfolgen. Er ist ja auch wichtig aus Sicht des Infrastrukturministeriums und des Amtes für Bau- und Infrastruktur, weil wir ja die ganzen Gebäude, die ganzen Projekte auch durchbekommen müssen. Sie werden sehen, dass sowohl hier in diesem Bericht und Antrag als auch in den Berichten und Anträgen zu den Schulbauten natürlich genau diese Überlegungen auch mitschwingen. Nochmals auf Seite 38 verwiesen, sehen Sie eben auch, Sie haben gesagt: Ist denn die Landesbibliothek jetzt das Wichtigste oder das Erste? Es ist insofern wichtig, weil wir heute die Vorlage jetzt besprechen können. Es ist wichtig, dass wir den Entscheid haben, erweitern wir das Dienstleistungszentrum jetzt, weil wir da in der Planung sind. Diesen Entscheid müssen wir relativ schnell haben, sonst bauen wir ein kleineres und sonst ein grösseres. Aber die Bibliothek selbst wird ab dem Jahr 2024 bis ins Jahr 2026 gebaut und auch die Kosten fallen natürlich dann an.Zu den Gesamtkosten oder zu den Investitionen kann der Finanzminister dann vielleicht noch ein paar Ausführungen machen. Aber ich denke, es wurde in den letzten Jahren eher weniger investiert. Es ist im Moment so, dass wir jetzt einige Projekte vor uns haben und diese auch aus meiner Sicht angegangen werden sollten. Ich glaube, ich habe damit die meisten Fragen beantwortet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. In Bezug auf Ihre Aussage zur Gemeinde Vaduz, es ist natürlich schon richtig, wenn Sie sagen, es war keine Bedingung für diese CHF 3 Mio., das zu prüfen. Aber wenn im Gemeinderatsprotokoll nachzulesen ist, im Zuge des anstehenden Berichts und Antrags diese Fragen beim allfälligen Raumüberangebot genauer zu erläutern und abzuklären, ich glaube, dann gebührt es auch der Respekt gegenüber einem Geldgeber von CHF 3 Mio., dass man diesem Wunsch dementsprechend auch Rechnung trägt und diesem Wunsch ist im Bericht und Antrag nun einmal nicht Rechnung getragen worden. Deshalb meine Ausführungen in meinem ersten Votum. Ihre Ausführungen zur Konzeptänderung kann ich jetzt nun überhaupt nicht nachvollziehen, wenn Sie hier sagen, dass keine Konzeptänderung oder keine grössere Konzeptänderung vorgenommen worden sei. Ich zitiere aus der Medienmitteilung der Regierung vom 21. August, hier kann nachgelesen werden: «Im Zug der Gesamtsanierung dieses Gebäudes ergibt sich die Möglichkeit der Umnutzung für die Landesbibliothek, wie eine von der Regierung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zeigt. Die Landesbibliothek soll zukünftig die Stockwerke vom Untergeschoss bis zum zweiten Obergeschoss erhalten, während das dritte und vierte Obergeschoss weiterhin von der Landesverwaltung genutzt werden sollen.» Diese Nutzung durch die Landesverwaltung für das dritte und vierte Obergeschoss, die ist ja heute kein Thema mehr. Heute soll ja das ganze Gebäude, was ich auch richtig finde, für die Landesbibliothek zur Verfügung stehen. Aber es ist für mich natürlich schon eine Konzeptänderung, wenn ich nun ein ganzes Gebäude für die Landesbibliothek zur Verfügung stellen möchte als nur das halbe, wie es noch im August vorgesehen war. Also das ist für mich eine grundlegende Abänderung des Konzeptes. Ich wollte einfach wissen: Worin liegen die Gründe, ich kann es auch anders formulieren, dass die Regierung davon abgekommen ist, das dritte und vierte Obergeschoss weiterhin der Landesverwaltung zur Verfügung zu stellen und nun das ganze Gebäude für die Landesbibliothek sozusagen zu reservieren? Diese Gründe für diese Änderung vom letzten August zum Bericht und Antrag, würden mich schon wundernehmen, diese noch zu erfahren. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich einmal oder nochmals von meiner Seite ein Dankeschön aussprechen für die grundsätzlich zahlreiche Würdigung für diesen Schritt für unsere Landesbibliothek. Ich glaube, es ist ein sinnvolles Investment für unsere Familien, für uns Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, für die Bevölkerung hier, aber auch vor allem auch für unsere Jugend. Der Abg. Christoph Wenaweser hat mir etwas sportlich den Wunsch in den Mund gelegt, ich wünschte mir eine Namensänderung. Falls Sie Wünsche oder Gedanken von mir lesen können, in diesem Fall muss ich Sie leider enttäuschen. Sie liegen da total falsch. Diesen Wunsch habe ich auch nie geäussert. Unsere Landesbibliothek ist bereits heute eine Nationalbibliothek. Das steht zwar nicht bei uns im Gesetz, aber das steht in der Eignerstrategie von unserer Bibliothek drin. Und eine Nationalbibliothek zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie den Auftrag hat, Liechtensteinensia zu sammeln, diese systematisch zu sammeln, auch aufzubewahren. Und da kommt unserer Landesbibliothek, die tatsächlich auch so heisst, diese Aufgabe zu und deshalb ist sie auch eine Nationalbibliothek.Dann wurde noch die Frage gestellt, wie es zukünftig mit Sach- und Personalaufwand aussieht. Hier möchte ich sehr ehrlich mit Ihnen sein, unsere Landesbibliothek geht davon aus, dass es grundsätzlich möglich ist, mit dem bestehenden Personalbestand, auch diese neue Landesbibliothek dann dort drüben bespielen zu können. Von dem können wir ausgehen und das hat uns die Landesbibliothek grundsätzlich auch zugesagt oder zugesichert. Ich persönlich finde aber, dass wir auch realistisch sein sollen. Die Landesbibliothek ist sehr personalintensiv, ich glaube, wir müssen uns überlegen: Was wollen wir im Jahr 2026 für eine Bibliothek? Wie sollen die Öffnungszeiten aussehen, wie soll das Nutzungsreglement aussehen? Soll es sehr attraktiv sein, sollen die Besuchszeiten und Öffnungszeiten sehr weit ausgedehnt sein? Oder möchten wir uns etwas restriktiv an die Rahmenbedingungen halten, die wir heute zur Verfügung haben? Bis ins Jahr 2026 läuft noch relativ viel Wasser den Rhein hinunter. Ich glaube, 2026, also in sieben Jahren von jetzt, werden wir entscheiden müssen, wie viel Geld wir der Landesbibliothek zur Verfügung stellen möchten. Mit dem gleichen Betrag kann die Bibliothek das neue Gebäude bespielen, aber ich denke, eine Diskussion wird sich in dem Zeitpunkt, also im Zeitpunkt vor 2026, vor der Neueröffnung, sicher lohnen. Aber heute können wir sagen, es ist möglich, mit dem bestehenden Personal- und Sachaufwand das zu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben gesagt, die Landesbibliothek würde einen Minimumflächenbedarf von 2'600 bis 2'700 Quadratmeter haben. Ich habe Sie noch gefragt, wie gross denn der Gerberweg 5 nun wäre. Sind diese 2'600 Quadratmeter am Gerberweg 5 nicht vorhanden? So schreiben Sie es jedenfalls im Bericht und Antrag. Ich hätte gerne gewusst, wie viele Quadratmeter dieser Gerberweg 5 zur Verfügung hätte, würde man denn dieses Gebäude nutzen wollen. Dann ist mir auch aufgefallen, wir haben es schon angetönt, der Gerberweg 5 gehört der AHV. Die AHV bekommt diese CHF 560'000 pro Jahr für diese Mieterträge. Ich erinnere Sie einfach daran, wir hatten auch einmal dieses Thema bei der FMA: Die FMA hat auch ein Gebäude gemietet. Wer hat es am Schluss gekauft, die AHV. Dann waren wir zufrieden mit diesen Mietbeiträgen. Und hier auf einmal schwenken wir - das kann es doch einfach nicht sein. Wir müssen ja froh sein, wenn die AHV ihre Gebäude vermietet hat. Es ist eben nicht so, dass die AHV in die gleiche Strategie einfliessen kann wie ansonsten unser langfristiger Fokus «weg von Mietliegenschaften». Da gehört aus meiner Optik die AHV eben nicht dazu. Ich weiss nicht, wie Sie es sehen, aber für mich geht diese Strategie so nicht auf. Dann möchte ich natürlich auch gerne wissen, weshalb die zwei Obergeschosse im Postgebäude Vaduz nicht mehr zur Disposition stehen, warum diese die Landesbibliothek auf einmal benötigt? Auch das verstehe ich nicht. Dann vielleicht noch eine Frage der Dringlichkeit: Ich denke, dann wäre ja eigentlich nur die Geschichte dringlich, dass wir die Erweiterung des DLZ beschliessen. Die Landesbibliothek ist nicht dringlich. Dafür hätten wir einfach Zeit. Ich habe das Gefühl, dass wir hier die falschen Messages hinausgeben und ich wäre dann doch sehr dafür, dass man sagt, okay, machen wir das, was wir müssen. Und diese CHF 22 Mio. für die Landesbibliothek müssten wir heute nicht entscheiden. Es kommt sowieso erst in ein paar Jahren, das braucht es heute nicht. Wir müssen eine Entscheidung fällen, ob wir das DLZ erweitern, das wäre dann mein Ansatz, mit welchem ich mich noch halbwegs zufrieden geben könnte. Dann haben Sie meine Frage auch nicht beantwortet, ob man allenfalls anstatt eines Stockwerks in die Tiefe, was rund CHF 7 Mio. kostet, nicht ein Stockwerk oben hinaufsetzen könnte, was aus meiner Warte günstiger zu haben wäre. Müssen wir unbedingt das zweite Untergeschoss bauen? Lassen wir es doch die Gemeinde Vaduz bauen, wenn die das unbedingt will. Bauen wir einen Stock oben drauf, welcher aus meiner Warte viel günstiger zu haben wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Rehak, befürworte ich ganz klar dieses Projekt, wie es jetzt auf dem Tisch ist. Ich befürworte den Standort Postplatz Vaduz und ich sage Ihnen, ich hätte auch zu CHF 25 Mio. Ja gesagt. Doch ich frage mich jetzt ernsthaft, wie wäre die Debatte heute gelaufen, wenn dieses Angebot von Vaduz nicht da gewesen wäre. Wäre es auch so locker vom Hocker durchgegangen? Oder haben wir uns vielleicht doch etwas blenden lassen? Wie schon gesagt und ich sage es auch jetzt noch, für mich geht das nicht: Freiwillige finanzielle Geschenke einer Gemeinde für ein staatliches Bauprojekt haben einen äusserst schalen Beigeschmack, wenn sich zwei oder mehr Gemeinden dafür bewerben. Ich finde das auch rechtlich nicht ganz in Ordnung. Aber die CHF 3 Mio. sind jetzt auf dem Tisch, ich kann sie nicht mehr wegzaubern. Von daher verzichte ich auf meinen Antrag, aber ich hoffe, dass die Meldung durchgekommen ist, dass sich die Regierung in Zukunft da bei solchen Bauaufträgen Gedanken macht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich denke, Herr Kollege Kaufmann, dieses freiwillige Geschenk wäre von der Gemeinde Schaan auch gemacht worden. Natürlich finde ich es als Schaaner schade, dass die Bibliothek nicht im Dreh- und Angelpunkt des Universums ist, in Schaan. Aber ich kann auch damit leben, dass es in Vaduz ist. Wir gönnen den Vaduzern ja auch etwas. Ich denke wirklich, die Investition in die Bibliothek ist eine gute Investition, eine Investition für alle Leute dieses Landes. Also für mich, ich werde diesen Kredit vorbehaltlos unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, Herr Quaderer, auch das Angebot von Schaan finde ich nicht in Ordnung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Kaufmann, ich habe mir dieselben Gedanken wie Sie auch gemacht. Doch es gibt einen zentralen Unterschied, dass der Standort der Regierung gewählt wurde, wie er jetzt gewählt wurde, hat nichts mit diesen CHF 3 Mio. zu tun. Die Regierung ist aus anderen Gründen zur Überzeugung gelangt, dass der Umbau des Post- und Verwaltungsgebäudes der ideale Standort für die Landesbibliothek ist. Ich würde mit Ihnen komplett einig gehen, wenn diese CHF 3 Mio. den Ausschlag für dieses Projekt gegeben hätten. Wenn der Standort Marktplatzgarage, der ja auch zur Diskussion stand, oder der Standort Postplatz Mauren oder Schaan oder irgendein anderer, der könnte ja auch noch zur Diskussion stehen, oder irgendein anderer Standort im Lande gewesen wäre, aber durch diese CHF 3 Mio. die Regierung entschieden hätte, diese Landesbibliothek in das Post- und Verwaltungsgebäude zu integrieren, dann wäre ich bei Ihnen gewesen. Aber das war nicht der entscheidende Ausschlag und das ist für mich der entscheidende Punkt in dieser Frage. Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich habe noch ein, zwei offene Punkte, die ich noch gerne beantworten würde. Zum stv. Abg. Alexander Batliner: Ja, ich möchte mit Ihnen hier jetzt keine Wortklauberei machen, ich habe Sie so verstanden, dass Sie gesagt haben, die Regierung wäre von ihrem ursprünglichen Entscheid abgerückt. Das war so, wie ich es im Ohr hatte. Ein Abrücken konnte ich jetzt im letzten Dreivierteljahr nicht erkennen, sondern eine weitere Detaillierung. Ich habe auch ausgeführt, wir haben damals schon darüber gesprochen, allenfalls das ganze Gebäude zu nutzen. Auch vor diesem Hintergrund, weil wir über eine innere Verdichtung gesprochen haben, also nicht mehr 70 Leute, die jetzt rausgehen, sondern wir haben über 90 bis 100 gesprochen, wollten auch das DLZ um diese rund 100 erweitern. Also das war schon der Gedanke, dort die Leute dann alle unterzubringen. In den Gesprächen, auch zwischen den Ministerien, auch mit der Landesbibliothek, hat sich dann herausgestellt, dass dieser zusätzliche Raum dann eben sinnvoll genutzt werden könnte, und so wurde das Projekt weiter ausdetailliert. Im Endergebnis sind wir uns ja auch einig, dass das sinnvoll ist. Gerade dort anschliessend zum Abg. Thomas Rehak, nochmals eben zum Flächenbedarf: Vielleicht war ich davor ein bisschen schnell im Nennen der Zahlen, deshalb wiederhole ich es und versuche mich ein bisschen langsamer zu halten: Die Ist-Situation ist so, dass es eben 2'000 Quadratmeter sind - oder wir müssen vielleicht bei den Nettoflächen anfangen. Bei den Nettoflächen ist so, dass die Ist-Situation die ist, dass wir rund 1'400 Quadratmeter am Gerberweg haben. Und wenn wir das dazu nehmen würden, was ich vorhin ausgeführt habe, dann wären es 2'200 Quadratmeter. Also wir reden jetzt von den Nettoflächen nicht von den Bruttogeschossflächen. Der Sollzustand im Minimum wären 1'900 Quadratmeter Nettofläche, der Sollzustand im Optimum 2'760 Quadratmeter. Das war die Bandbreite, die man sich gewünscht hat. Man hätte beim Marktplatz in Vaduz oder beim Postplatz in Schaan 1'915 Quadratmeter gebaut. Auf die Geschossfläche hochgerechnet wären das 2'600 Quadratmeter. Aber wir bleiben wieder bei den Nettoflächen. Und jetzt im Postgebäude stehen die 2'400 Quadratmeter Nettofläche oder die 3'200 und irgendetwas Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Kurz und knapp: Am Gerberweg gibt es verschiedene Einschränkungen, dass es eben keinen Sinn macht, dort zu bleiben. Es gibt auch weitere Ausführungen, die wir, glaube ich, auch gemacht haben im Sinne der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit, der Behindertengerechtigkeit, weshalb eben der Entscheid nicht darauf gefallen ist, im Gebäude der AHV eingemietet zu bleiben.
Dann haben Sie noch zur Landesbibliothek ausgeführt, dass die ja nicht dringlich wäre, dafür hätten wir ja Zeit. Ja, in der Tat ist es so, bauen tun wir dieses Gebäude erst später, aber den Entscheid zu fällen, hat eben eine direkte Abhängigkeit, weil wir ja sonst, wenn wir die Landesbibliothek nicht ins Post- und Verwaltungsgebäude hineinnehmen würden, und dieses Gebäude uns ja gehört, wir das anders nutzen würden, eben allenfalls für Mitarbeitende. Und deshalb ist es eben wichtig, diese beiden Entscheide heute hier und jetzt gemeinsam auch zu fällen.Dann haben Sie noch die Frage gestellt, ob man nicht einfach oben einen Stock draufsetzen könnte. Ja, das Thema ist halt das: Wenn wir quasi diese Parkplätze haben wollen, dann macht es aus meiner Sicht schon Sinn, diese in den Boden hineinzugeben. Sonst haben wir entweder im Erdgeschoss, wo wir eigentlich die Kundenflächen hätten, dann Fahrzeuge und müssen einen Stock hoch. Oder wir machen das Modell Pizolpark Sargans und bauen oben aufs Dach noch Parkplätze und so eine Rondelle. Ich glaube, das kann sich hier jetzt niemand so richtig vorstellen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir zu den Entscheidungen kommen. Wir werden zuerst über den Antrag des Abg. Erich Hasler auf Rückweisung befinden. Je nach Ausgang dieser Abstimmung werden wir dann über den Finanzbeschluss befinden können. Und je nach Ausgang dieser Abstimmung werden wir danach darüber befinden können, ob der Finanzbeschluss einer Volksabstimmung zu unterbreiten ist. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Erich Hasler abstimmen. Er beantragt Rückweisung des Berichts und Antrags an die Regierung zur Überarbeitung aufgrund der geäusserten offenen Fragen. Habe ich das richtig wiedergegeben?Abg. Elfried Hasler
Ja. Sie haben das richtig wiedergegeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir darüber abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Erich Hasler auf Rückweisung des Berichts und Antrags stattgeben will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Damit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden, ich bitte den Parlamentsdienst, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir werden jetzt über den weiteren Antrag des Abg. Erich Hasler befinden. Er beantragt den Finanzbeschluss einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben. Damit haben wir Traktandum 14 erledigt und machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:40 bis 16:05 Uhr).
-ooOoo-