Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke) (Nr. 3/2019) [1. Lesung: 28. Februar 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 24/2019); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Strafgesetzbuches (Reisen für terroristische Zwecke).Diese Vorlage wurde am 28. Februar 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 24/2019. Wir können mit der Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf beginnen.§ 64 Abs. 1 Ziff. 10 Einleitungssatz und Bst. b sowie Ziff. 11 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 64 Abs. 1 Ziff. 10 Einleitungssatz und Bst. b sowie Ziff. 11 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 278b Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. § 278c Abs. 1 Ziff. 2 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278c Abs. 1 Ziff. 2 und 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Eines stelle ich vorweg klar: Terrorismus ist eine der schlimmsten Geiseln der Menschheit und es ist alles zu unternehmen, um ihn zu verhindern. Solange ich im Landtag bin, habe ich jede Gesetzesvorlage bedingungslos unterstützt, welche die Finanzierung von Terrorismus und den Terrorismus selbst verhindert. In diesem Sinn begrüsse ich auch die heute zur Verabschiedung stehende Vorlage insgesamt ausdrücklich. Lediglich bin ich bei der 1. Lesung darüber gestolpert, dass mit dieser aus Österreich übernommenen Vorlage die Möglichkeit geschaffen werden soll, die einfache Körperverletzung nach Paragraf 83 des Strafgesetzbuches in den Rang einer terroristischen Straftat zu erheben. Da die Materialien zu eben dieser österreichischen Rezeptionsvorlage keine Beispiele enthalten, ersuchte ich die Regierung um nachvollziehbare Erläuterungen dazu, in welchen beispielhaften Fallkonstellationen das rechtskräftig verurteilte Verteilen von Ohrfeigen oder ähnliche Formen der einfachen Körperverletzung als terroristische Straftat qualifizieren könnten. Meiner Meinung nach ist das der Regierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht und Antrag nicht griffig gelungen. Sie schreibt ja selbst: Es werde wohl eher selten vorkommen, dass sich terroristische Gruppierungen unbewaffnet auf den Weg machen, um eine längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen. Dennoch sei es denkmöglich, dass diese Gruppen beispielsweise einzelne Personen der Zivilbevölkerung durch Verteilen kräftiger Ohrfeigen misshandeln und dadurch verletzen oder diesen durch Faustschläge, Schläge mit Eisenstangen oder dergleichen Verletzungen zufügen, die nur den Tatbestand der Körperverletzung nach Paragraf 83 des Strafgesetzbuches erfüllen.Ich nehme an, dass es nicht «wohl eher selten», wie die Regierung schreibt, sondern eher nie vorkommen wird, dass sich terroristische Banden unbewaffnet zusammenrotten, um für die Erreichung ihrer Ziele auf kriminelle Weise zu kämpfen. Aus der leidvollen Geschichte des weltweiten Terrorismus ist mir zumindest kein einziger solcher Fall bekannt. Ich fürchte sogar, dass wir den Terrorismus zu verniedlichen beginnen, wenn schon eine Ohrfeige als solcher qualifizieren könnte. Die Regierung weist dankenswerterweise darauf hin, dass die österreichische Rezeptionsvorlage auf einem EU-Rahmenbeschluss fusst, für den mangels EWR-Relevanz für Liechtenstein keine Umsetzungsverpflichtung besteht. Es wird sich auf dieser Welt nicht das geringste verändern, ob Liechtenstein die sogenannt einfache Körperverletzung als terroristische Straftat qualifizieren könnte oder eben nicht. Aber selbst im Kleinsten kann dort, wo keine Übernahmeverpflichtung gegeben ist und die Eintretenswahrscheinlichkeit des zu regelnden Sachverhalts praktisch bei null liegt, der EU-getriebenen Eliminierung des gesunden Menschenverstands aus der Gesetzgebung - oder noch deutlicher formuliert: der schleichenden Verdummung der Gesetzgebung - entgegengetreten werden.Daher stelle ich Antrag, dass die Abänderung des bisherigen Paragrafen 278c Abs. 1 Ziff. 2 aus der Vorlage gestrichen wird. Dabei bliebe es bei der heutigen Regelung, wonach Körperverletzungen nach den Paragrafen 84 bis 87 - nämlich die schwere Körperverletzung, die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und die absichtliche schwere Körperverletzung - nebst allen weiteren in Paragraf 278c aufgeführten Straftraten weiterhin als terroristische Straftaten qualifizieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Morgen. Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch einmal, so wie wir es auch in der Stellungnahme ausgeführt haben, darauf hinweisen, dass wir das Vorbringen des Abg. Christoph Wenaweser intern, auch in der Arbeitsgruppe, eingehend geprüft und diskutiert haben. Wir haben uns lange überlegt, ob wir diese Anregung, die auch schon in der 1. Lesung diskutiert wurde, übernehmen möchten oder nicht. Wir sind eindeutig zur Auffassung gelangt, dass wir in diesem Tatbestand nicht von der Rezeptionsvorlage abweichen möchten, sondern dass wir hier ja keine Lücke entstehen lassen möchten. Ich verstehe Ihr Vorbringen und es war mir auch ein Anliegen, dass wir in der Stellungnahme nicht irgendetwas schönreden, sondern durchaus auch schreiben - wie Sie auch ausgeführt haben, Herr Abg. Christoph Wenaweser -, dass es wahrscheinlich ausserordentlich selten, vielleicht auch nie, vorkommen würde. Aber uns war es ein Anliegen, gerade in diesem Bereich keine Lücke entstehen zu lassen und auch nicht den Anschein entstehen zu lassen, wir wollten etwas nicht sanktionieren, was die Rezeptionsvorlage sanktioniert. Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn die Tathandlung mit einer terroristischen Zielsetzung einhergeht. Also er ist nur dann erfüllt, wenn eine terroristische Zielsetzung da ist und dazu die leichte Körperverletzung dazukommt. Ich möchte die Abgeordneten in diesem Saal heute aufrufen, dem Antrag der Regierung zu folgen, weil wir das wirklich eingehend geprüft haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen und auch besten Dank, Herr Abg. Wenaweser, für Ihren Antrag. Ich bin grundsätzlich auch Ihrer Meinung, Frau Justizministerin, dass man in den meisten Fällen nicht von der Rezeptionsgrundlage abweichen sollte. Jedoch sehe ich jetzt in diesem Fall kein Problem darin, wenn man von der Rezeptionsgrundlage abweicht. Wie Sie selbst ausgeführt haben, kann man sich fast keine Fallkonstellation vorstellen, bei welcher diese Bestimmung so zur Anwendung kommen könnte. Somit produzieren wir de facto fast totes Recht. Ich möchte einfach auch nicht, dass Ohrfeigen mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. Es gibt, soweit Sie hier ausführen, auch keine Umsetzungsverpflichtung und ich werde somit den Antrag des Abg. Wenaweser unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Als Nichtjurist kann ich eigentlich den Ausführungen der Abgeodneten Thomas Vogt und Christoph Wenaweser sehr klar folgen. Also ich weiss eigentlich auch nicht, warum man eine österreichische Rezeptionsvorlage eins zu eins übernehmen sollte. Ich kann das nicht verstehen und ich werde den Antrag von Christoph Wenaweser unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde mich heute Morgen hüten, in ein Pingpong einzutreten, wer jetzt der bessere Jurist ist oder wer es besser verstanden hat. Mir ist es nur ein Anliegen, dass wir zwei Sachen nicht miteinander vermischen. Eine einfache Ohrfeige ist keine terroristische Handlung, sondern nur, wenn diese Tat eine terroristische Zielsetzung aufweist. Ich will nicht, dass man nachher sagt, man hätte es nicht genau ausgedrückt. Also wir reden nicht davon, dass irgendwo auf der Strasse eine Ohrfeige als terroristische Straftat qualifiziert wird. Von dem sprechen wir nicht. Dann nur noch, das kann ich mir jetzt auch nicht verkneifen zu sagen: Warum übernehmen wir österreichisches Recht? Das ist, seit ich Justizministerin bin, und ich weiss nicht, wie viele Justizminister oder Justizministerinnen es vor mir gegeben hat, unsere Praxis, dass wir aus Rezeptionsländern nach Möglichkeit Gesetze und Artikel übernehmen. Das fördert unsere Rechtssicherheit, das tut unserer Rechtsprechung gut und das ist Praxis. Wenn Sie das nicht wollen, dann stimmen Sie Nein. Das ist auch in dem Sinn kein Problem. Aber ich bitte Sie noch einmal: Wir haben das wirklich eingehend geprüft, wir haben das auch in der 1. Lesung eingehend diskutiert, ich werde mich auch nicht nochmals zu Wort melden, aber es ist mir ein Anliegen, dass hier verstanden wird, um was es geht. Wir wollen keine Lücken. Wir wollen um keinen Preis, dass wir irgendwie terroristische Taten auf irgendeine Art und Weise nicht ahnden können, weil wir eine Lücke im Gesetz hätten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Christoph Wenaweser, ich darf Sie dann gerade auch bitten, Ihren Streichungsantrag noch einmal genau zu formulieren. Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Geschätzte Frau Justizministerin. Wir sind in der Zielsetzung wahrscheinlich einig und ich habe es einleitend auch gesagt: Mir liegt alles fern, was im Ansatz dem Terrorismus dienen könnte. Das ist, glaube ich, allen klar. Davon weicht wohl niemand in diesem Raum ab. Sie sagen aber selbst: Diese Ohrfeige kann nur als terroristischer Akt qualifizieren, wenn sie im Zusammenhang mit der Erreichung terroristischer Zielsetzungen verteilt wird. Umso eintretensunwahrscheinlicher wird das Ganze halt einfach. Die leidvolle Geschichte des Terrorismus zeigt uns halt, dass leider nicht mit Ohrfeigen terroristische Ziele erreicht werden, sondern mit bedeutend schlimmeren Mitteln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Als Politiker sollte man nie nie sagen oder man würde sich zu diesem Artikel nicht mehr zu Wort melden. Ich melde mich noch mit einem letzten Argument. Wir übernehmen diese Vorlage ja vor allem auch aufgrund der Evaluationsverfahren, in denen wir drin sind, Moneyval, GRECO, alle diese Evaluationsverfahren. Das ist einer der Punkte, die wir umsetzen müssen, und deshalb übernehmen wir das. Sollten wir jetzt von der 1. auf die 2. Lesung diese Streichung machen, das ist kein grosses Problem. Aber wichtig ist mir, dass Sie wissen: Diese Streichung werden wir begründen müssen. Wenn die nächste Evaluation ansteht - und die kommt, das wissen Sie, über das haben wir schon in diesem Hohen Haus viel diskutiert -, dann werden wir diese Streichung begründen müssen, und zwar klar begründen müssen. Der Abg. Wenaweser hat einige Argumente gebracht, diese sind sicher nicht schlecht. Werden diese genügend sein, um die Evaluatoren wirklich befriedigen zu können? Das weiss ich nicht. Mein Aufruf ist noch einmal: Bitte folgen Sie dem Antrag der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Ohne niemals nie zu sagen, nehme ich auch an, dass ich mich jetzt zum letzten Mal melde. Frau Justizministerin, Sie erwähnen Moneyval. Moneyval wird wahrscheinlich nicht diese Anpassungen in der liechtensteinischen Gesetzgebung überprüfen, sondern eben jene, die die Terrorismusfinanzierung betreffen. Deswegen bedanke ich mich schon im Voraus für die Unterstützung meines Antrages. Ich gehe davon aus, dass er dann korrekt gestellt ist, wenn ich Paragraf 278c Abs. 1 Ziff. 2 so beantrage, dass die Ziff. 2 einfach gestrichen wird. Das würde dann bedeuten, dass es dann bei der bisherigen Vorlage bliebe, wonach die Art. 84 bis 87 - eben die anderen Körperverletzungstatbestände - erhalten bleiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, das ist verständlich. Der Abg. Christoph Wenaweser beantragt, Paragraf 278c Abs. 1 Ziff. 2 zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 15 Stimmen stattgegeben. Damit stimmen wir nun über Paragraf 278c Abs. 1 Ziff. 6 ab.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich fürchte, dass der Rechtsdienst mich befassen wird, weil die Nummerierung nachher nicht mehr stimmt. Und ich glaube, der Abg. Wenaweser hat gesagt, dass die Paragrafen 84 bis 87 nachher nicht enthalten sind. Ich weiss jetzt nicht, ob der Rechtsdienst damit einverstanden ist oder ob er dann noch einmal mit einer präzisen Änderung in den Landtag muss. Unten wird sich dann die Nummerierung ändern, die Ziff. 6 wird dann wahrscheinlich zu Ziff. 5. Aber ich müsste das auch im Gesetzbuch nachlesen, dass nachher die Nummerierung stimmt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Frau Justizministerin, für den Einwand. Ich gehe aber davon aus, dass sich an der Nummerierung nichts verändern wird. Es ist lediglich der Abänderungsantrag zur heute mit Ziff. 2 nummerierten Ziffer abgelehnt. Somit bleibt es einfach bei der bisherigen Ziff. 2. An der Nummerierung wird sich nichts ändern nach meinem Verständnis. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte nur ausführen, dass die Ausführung des Abg. Wenaweser meines Erachtens so richtig ist. Es bleibt einfach bei der alten Ziff. 2, so wie sie jetzt formuliert ist. Landtagspräsident Albert Frick
Das heisst aber, dass wir über Ziff. 6, so wie es im Regierungsvorschlag vorgelegt wird, noch befinden müssen - nachdem wir Ziff. 2 gestrichen haben. Ich lasse jetzt über Paragraf 278c Abs. 1 Ziff. 6 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen.§ 278d Abs. 1 Ziff. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278d Abs. 1 Ziff. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. § 278g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 278g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Damit haben wir Traktandum 23 erledigt.-ooOoo-