Beschluss Nr. 79/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (CRD IV) (Nr. 34/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Beschluss Nr. 79/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 34/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung die Zustimmung zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, die Richtlinie 2013/36/EU sowie die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Diese EU-Richtlinie, die sogenannte Capital Requirements Directive IV oder kurz CRD IV, enthält umfangreiche Bestimmungen zur Verbesserung der Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung, zur bankinternen Kapitalpolitik, zur Corporate Governance und zur Aufsichtskooperation. Die dazugehörende EU-Verordnung, die sogenannte Capital Requirements Regulation oder kurz CRR, umfasst umfangreiche Anforderungen für Banken und Wertpapierfirmen zur Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung. Die CRD IV und soweit erforderlich die CRR werden durch Revisionen des Bankengesetzes und der Bankenverordnung sowie weiterer Gesetze vorab umgesetzt und waren daher bereits Gegenstand von Beratungen im Landtag. Diese Umsetzungsmassnahmen sind grösstenteils bereits am 1. Februar 2015 und vereinzelt am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und haben seither zu einem erheblichen Zusatzaufwand bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) geführt. So mussten in den Jahren 2013 bis 2017 allein hierfür drei zusätzliche Stellen geschaffen werden. Unabhängig von der bereits erfolgten Umsetzung bedarf der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hier um einen Staatsvertrag handelt. Zustimmung ist für mich selbstverständlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 79/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. März 2019 betreffend die Richtlinie 2013/36/EU sowie die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen. -ooOoo-