Beschluss Nr. 78/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (MiFID II) (Nr. 35/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Beschluss Nr. 78/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (MiFID II).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 35/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung die Zustimmung zum Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, die Richtlinie 2014/65/EU und die Richtlinie (EU) 2016/1034 in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Diese EU-Richtlinien betreffen beide die sogenannte Markets in Financial Instruments Directive II oder kurz MiFID II. MiFID II bildet zusammen mit der sogenannten MiFIR-Verordnung den Rechtsrahmen für die Anforderungen, die an Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienste und Drittlandfirmen, die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten in der Europäischen Union erbringen beziehungsweise ausüben, gestellt werden. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Finanzplatz Liechtenstein wurde MiFID II in nationales Recht vorab umgesetzt. Ebenso wurde die nach Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbare Verordnung MiFIR bereits vorab zu nationalem Recht erklärt. Das Gesetzespaket trat bereits am 3. Januar 2018 in Kraft. Auch diese EU-Rechtsakte haben bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einem erheblichen Zusatzaufwand geführt und daher mussten hier auch für diese Rechtsakte zwei zusätzliche Stellen geschaffen werden. Unabhängig von der bereits erfolgten Umsetzung bedarf der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt. Auch hier ist Zustimmung meines Erachtens selbstverständlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 78/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. März 2019 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU und der Richtlinie (EU) 2016/1034 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 28 abgeschlossen.-ooOoo-