Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWStG) (Nr. 26/2019); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir ziehen jetzt noch Traktandum 31 vor: Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 Mehrwertsteuergesetz).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 26/2016 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Vielen Dank dem zuständigen Ministerium für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Zwischen Liechtenstein und der Schweiz bestehen seit 1995, gestützt auf den Zollvertrag, ein Mehrwertsteuervertrag und eine Mehrwertsteuervereinbarung. Gemäss diesen beiden Dokumenten hat Liechtenstein die materiellen Vorschriften des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts in sein Landesrecht zu übernehmen. Im Rahmen der Schaffung des neuen Bundesgesetzes über das Geldspiel wurde der Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes in folgenden zwei Punkten abgeändert: - Die Begrifflichkeiten «Wetten», «Lotterie» und «sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz» werden neu unter dem Begriff «Geldspiel» zusammengefasst.
- Neu sollen auch Geldspiele von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden, deren Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Geldspielgesetzes verwendet werden.
Dies entspricht einer steuerlichen Erleichterung, hat jedoch gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag nur geringe finanzielle Konsequenzen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll der Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 des Liechtensteiner Mehrwertsteuergesetzes an den geänderten Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes angepasst werden. Wie eingangs bereits erwähnt, hat Liechtenstein aufgrund des Mehrwertsteuervertrags und der Mehrwertsteuervereinbarung die Übernahme der materiellen schweizerischen mehrwertsteuerrechtlichen Bestimmungen diese Änderung in Landesrecht zu übernehmen. Entsprechend besteht auch kein Handlungsspielraum diesbezüglich. Die Änderungen sollen rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden. Eine rückwirkende Gesetzesänderung ist gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag unbedenklich, da es sich, wie erwähnt, um eine Steuererleichterung handelt. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es geht um eine Neuregelung in der Schweiz, unter welchen Bedingungen Umsätze bei Geldspielen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Ausgenommen sollen Geldspiele, Wetten, Lotterien und sonstige Glückspiele mit Geldeinsatz sein, deren Bruttoerträge der Spielbankenabgabe unterliegen oder bei denen damit erzielte Reingewinne vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Wir sind zur Übernahme respektive Anpassung im Sinne des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes verpflichtet. Es lohnt sich also nicht oder kaum darüber nachzudenken, ob dies Sinn macht oder nicht. Einzig: Eher ungewöhnlich ist, dass diese Gesetzesänderung rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft tritt, damit Parallelität mit der Schweiz gegeben ist. Daher könnte man nachfragen, weshalb dies so ist. Aber ich glaube, es ist eigentlich selbsterklärend. Einzig die Frage steht im Raum, warum diese Vorlage erst so spät kommt. Vielleicht gibt es dazu eine Ausführung der Regierung. Wenn dann gleich Antrag auf 2. Lesung gestellt werden sollte, wären wir dem nicht abgeneigt. Wir sind jedenfalls für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, und besten Dank für die wohlwollende Aufnahme der Vorlage. Es ist so, dass die Steuerverwaltung so rasch wie möglich reagiert, sobald entsprechende Anpassungen von der Schweiz bekannt sind. Dies ist auch in diesem Fall so. Deshalb hatten wir keine Gelegenheit, diese Vorlage früher dem Landtag vorzulegen. Zum Zweiten hat die Regierung bereits abschliessende Lesung beantragt, und ich würde auch den Landtag bitten, diesem Antrag zuzustimmen, damit die erwähnte Rückwirkung nicht noch verlängert wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes durch Artikelaufruf vor.Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Vorlage. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einer abschliessenden Behandlung der Gesetzesvorlage einhellig zugestimmt. Wir können die 2. Lesung vornehmen.Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 31 erledigt.-ooOoo-