Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) (Nr. 44/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 44/2019 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Vielen Dank dem zuständigen Ministerium für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Unser Strassenverkehrsrecht orientiert sich stark an der Schweiz. Die letzte grössere Revision war vor ungefähr 13 Jahren, obwohl in der Schweiz zwischenzeitlich mehrere und zum Teil grössere Anpassungen stattgefunden haben. Ziel dieser Vorlage ist es, das Strassenverkehrsgesetz an die Schweizer Rezeptionsgrundlage anzunähern und die Bestimmungen, wo sinnvoll, in das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht zu übernehmen - was ich grundsätzlich aufgrund der engen rechtlichen und administrativen Verflechtung als wichtig erachte. Die gegenständliche Vorlage beinhaltet im Wesentlichen zwei Bereiche. Zum einen soll die Verkehrssicherheit durch die Einführung präventiver Massnahmen erhöht werden und auf der anderen Seite sollen legistische, administrative und praxisbedingte Anpassungen vorgenommen werden.Zu den präventiven Massnahmen: Eine davon ist das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Fahrzeuglenkergruppen. Die Regierung möchte zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit vorsehen, mittels Verordnung ein Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu erlassen. Dies betrifft Fahrzeugführer, denen im Strassenverkehr eine erhöhte Verantwortung zukommt. Namentlich sind dies: Personen, die den konzessionierten oder grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse durchführen; Personen, die berufsmässig Personentransporte oder mit schweren Motorwagen Gütertransporte durchführen oder welche gefährliche Güter transportieren; Fahrlehrer und weitere Personen, die Lernfahrten begleiten; und Inhaber des Lernfahrausweises. Für diese Personengruppen soll neu auch die Möglichkeit bestehen, auch ohne Anzeichen von Alkoholkonsum eine Atemalkoholkontrolle durchzuführen.Die zweite präventive Massnahme betrifft die generelle Verpflichtung von Motorfahrzeugen zum Fahren mit Licht am Tag. Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes soll nun das Fahren mit Licht am Tag verpflichtet werden. Dies ist in der Schweiz bereits seit 2014 der Fall. Hintergrund dieser Massnahme ist, aufgrund der besseren Sichtbarkeit das Unfallrisiko zu senken. In Europa ist dies von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich erachte ich das Fahren mit Licht als sinnvoll, frage mich jedoch, ob dies wirklich per Gesetz geregelt werden muss, da die meisten Fahrzeuge heute sowieso mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Gegner der Lichtpflicht argumentieren auf der anderen Seite, dass durch die vermeintlich bessere Sichtbarkeit am Tag beispielsweise Warnzeichen wie das Bremslicht schlechter wahrgenommen werden und sich somit Unfälle erhöhen. Auch kann es sein, dass zwar die Fahrzeuge nun besser, Fussgänger und Radfahrer dafür weniger gut sichtbar sind. Zudem wird von einem erhöhten Energieverbrauch gesprochen. Gerne würde ich vom Regierungschef-Stellvertreter wissen, ob sich das Ministerium einer Langzeitstudie zu diesem Thema bedient oder die Regelung der Schweiz einfach übernommen hat. Den Bussenkatalog mit der Lichtpflicht zu erweitern, erachte ich nicht als notwendig, lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.Zweitens zu den legistischen, administrativen und praxisbedingten Anpassungen: Im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen über das Führerwesen sprachlich und systematisch überarbeitet, ohne dabei inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Somit sollen rein redaktionelle Anpassungen der Rezeptionsgrundlage übernommen werden. Heute werden die im Strassenverkehrsgesetz verwendeten Begriffe nicht immer konsistent verwendet und zum Teil sind thematisch zusammengehörende Regelungen in unterschiedlichen Bestimmungen normiert.Dann wird ein konkretes Mindestalter für Radfahrer sowie für Fahrer von Tierfuhrwerken eingeführt oder bestimmt. Bei der Einführung eines Mindestalters für Radfahrer war ich erst recht erstaunt. Bei genauerer Betrachtung des Gesetzes ist zu lesen, dass heute Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht auf der Strasse Rad fahren dürfen. In Zukunft soll diese Erlaubnis konkretisiert und an den sechsten Geburtstag geknüpft werden. Hat die Regierung in diesem Zusammenhang auch Überlegungen zur Streichung dieses Mindestalters angestellt? Ich stelle mir Kontrollen und einen allfälligen Gesetzesvollzug schwierig vor. Das Mindestalter zum Führen von Tierfuhrwerken soll auf 14 Jahre angehoben werden.Dann sollen die Regelungen über Verkehrspolizei sowie deren wesentliche Befugnisse auf Gesetzesstufe zusammengeführt werden. Aufgrund der Bedeutung der Verkehrspolizei sollen diese Grundsätze dazu im Gesetz geregelt werden. Die Regelungen über die Verkehrspolizei finden im formellen Sinne derzeit insbesondere auf Verordnungsstufe statt. Die Einführung des Opportunitätsprinzips für geringe Widerhandlungen auf Gesetzesstufe möchte ich besonders hervorheben und begrüssen. Derzeit gilt im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes das Legalitätsprinzip, was zur Folge hat, dass grundsätzlich sämtliche festgestellten Widerhandlungen auch zu ahnden sind. Dies wird weder von der Bevölkerung verstanden noch ist es im Rahmen der Verkehrserziehung erforderlich. Nicht zuletzt auch zum Schutz der Polizeiorgane soll nun eine ausdrückliche Ermächtigung auf Gesetzesstufe geschaffen werden, die bei geringfügigen Widerhandlungen ein Vorgehen nach dem Opportunitätsprinzip zulässt. Im Art. 95 Abs. 1a heisst es neu: «Ist das Verschulden gering und sind die Folgen einer Übertretung unbedeutend, so ist die Tat nicht strafbar. Unter denselben Voraussetzungen können die Landes- und Gemeindepolizei von der Verhängung einer Ordnungsbusse oder von der Erstattung einer Anzeige absehen; sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der geplanten Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes sollen grundsätzlich die schweizerischen Vorgaben übernommen werden, nachdem das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht aus der Schweiz rezipiert wurde. Zudem soll die Gelegenheit genutzt werden, um praxisbedingte Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz vorzunehmen. Vor allem sollen einzelne wichtige Regelungen, die derzeit lediglich auf Verordnungsstufe normiert sind, auf Gesetzesstufe gehoben werden, beispielsweise die Zulässigkeit des Opportunitätsprinzips bei geringfügigen Widerhandlungen oder die Befugnisse der Verkehrspolizei. Bei der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesanpassung haben die vier Gemeinden Vaduz, Schaan, Ruggell und Planken die geplanten Abänderungen des Strassenverkehrsgesetzes zur Kenntnis genommen und eine weitere für die Gemeinden sehr bedeutsame Abänderung dieses Gesetzes vorgeschlagen. Konkret sollte Art. 30 - «Geschwindigkeit» - SVG mit den bisherigen Sätzen, Abs. 1 und 2, um einen weiteren Absatz ergänzt werden, der da lauten sollte: «Innerorts wird auf Antrag und in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde eine allgemeine bezie-hungsweise generelle Höchstgeschwindigkeit von 30, 40 oder 50 km/h festgelegt, welche sowohl für Gemeindestrassen als auch für Landstrassen gelten kann.» Begründet wurde diese Gesetzesanpassung wie folgt: Die derzeitige Regelung sieht innerorts lediglich zwei Geschwindigkeiten vor, nämlich die übliche Begrenzung auf generell 50 km/h oder die Tempo-30-Zone. Bei letzterer sind verschiedene bauliche Massnahmen vorzusehen, beispielsweise Torsituationen, Bodenwellen, seitliche Verengungen, Auflösung der Zebrastreifen und so weiter. In der Strassensignalisationsverordnung, Art. 98, wird zwar aufgeführt, dass die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten in Abstufungen von 10 km/h herabgesetzt werden können, die in Art. 98 Abs. 2 SSV genannten Voraussetzungen sind jedoch nicht auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung und der Gemeinden abgestimmt. Zudem wird in Art. 98 Abs. 4 SSV ein Gutachten vorgeschrieben. Dieser Weg ist einerseits sehr schwerfällig, da bei einer grossen Gemeinde wie Schaan und Vaduz mehrere Gutachten zu mehreren Strassenzügen oder Quartieren notwendig wären. Zudem liegt die alleinige Entscheidung beim Land, die betroffenen Gemeinden haben lediglich ein Antrags-, jedoch kein Mitspracherecht und können lediglich gegen verfügte Entscheide das Rechtsmittel ergreifen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht einer partnerschaftlichen Beziehung. Eine gemeinsame, zumindest einvernehmliche Beschlussfassung zwischen Land und Gemeinden wäre vorzuziehen. Aus partnerschaftlicher Sicht sollten zukünftig die Gemeinden als Hauptbetroffene nicht mehr Antragsteller, was oft mit Bittsteller gleichgesetzt wird, sein. Die Gemeinden und die Regierung, in deren Vertretung das Amt für Bau- und Infrastruktur, sollen gemeinsam die Tempi auf den Strassen festlegen, ungeachtet, ob Tempo 30, 40 oder 50 innerorts oder 60, 70 oder 80 ausserorts. Die Gemeinden, welche sich für die Sicherheit ihrer Einwohner und die Wohnlichkeit der Quartiere einsetzen, sollen als gleichberechtigte Partner fungieren, nicht zuletzt, da sie auch für die entsprechenden Signalisationskosten aufkommen müssen. In verschiedenen Gemeinden, beispielsweise in Gamprin bei einzelnen Strassen oder in Planken im gesamten Wohngebiet, gab es bislang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h, in Planken sogar generell 40 km/h. Dies ist mit der derzeitigen Gesetzgebung hinfällig beziehungsweise eine Änderung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ist nur mit einer Genehmigung der Regierung möglich und muss bei unterschiedlichen Meinungen erstritten werden, indem aufwendige Gutachten erstellt, Anträge gestellt und allenfalls die Bedürfnisse der Gemeinden auf dem Instanzenzug durchgesetzt werden müssen. Zudem sind in den letzten Jahren in verschiedenen Gemeinden Bestrebungen im Gange, auf den Gemeindestrassen von der Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 generell wegzukommen. Ausschlaggebend dafür waren und sind in erster Linie verkehrsberuhigende und insbesondere sicherheitstechnische Überlegungen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Radfahrer, vor allem jedoch der Kinder und Jugendlichen. Das von der Beratungsstelle für Unfallverhütung bevorzugte Tempo 30 kann aufgrund der heutigen Gesetzgebung nur in bestimmter Form eingeführt werden. Des Weiteren ist es nur für siedlungsorientierte Strassen gedacht und bräuchte zur Einführung auf einer verkehrsorientierten Strasse wiederum eine Ausnahmegenehmigung der Regierung. Der Wunsch der Bevölkerung nach geringeren Tempi als 50 ist vielerorts zu hören. Diese Anliegen werden in erster Linie an die Gemeinden herangetragen und in den Gemeinderäten erörtert. Tempo 30 als Alternative zu Tempo 50 stösst jedoch vielfach nicht auf die notwendige Akzeptanz. Dies ist auch nachvollziehbar, wenn an Strassen gedacht wird, bei welchen Tempo 50 zu hoch ist, Tempo 30 aus praktischer Sicht aber auch nicht sinnvoll erscheint. Hier ist ein Mittelweg zu finden, für welchen sich Tempo 40 geradezu anbietet. Tempo 40 wird akzeptiert. Es ist ein geeigneter Kompromiss zwischen dem zu hohen Tempo 50 und dem als zu tief empfundenen Tempo 30. Es senkt das Unfallrisiko und die Verletzungsgefahr bei Unfällen sowie die Schwere der dabei entstehenden Verletzungen.Es ist mir sehr wohl bewusst, dass mit einer solchen Gesetzesabänderung eine Abweichung zur schweizerischen Gesetzgebung entstünde. Diese wäre jedoch unter Berücksichtigung der liechtensteinischen Verhältnisse aus meiner Sicht durchaus vertretbar. Dass diese mögliche Gesetzesabweichung zur schweizerischen Gesetzgebung gemäss Bericht und Antrag der Regierung zu zusätzlichen administrativen Aufwendungen führen würde, wie namentlich im Bereich der Führerausbildung sowie bei der Ausarbeitung von Richtlinien und Normen, da die schweizerischen Lehrmittel, Studien und Gutachten nicht mehr direkt übernommen werden könnten, betrachte ich als Ausrede der Regierung und nicht als fundierte Begründung zur Zulassung dieser Abweichung. Ausnahmen beziehungsweise die Übernahme des schweizerischen Rechts werden offensichtlich nach Gutdünken der Regierung vorgenommen oder eben nicht. Beispielsweise wird der Vorschlag des Verkehrsclubs Liechtenstein zur Senkung des Alkoholgrenzwerts von derzeit 0,8 Promille auf 0,5 Promille - wie in der Schweiz und Österreich und anderen Ländern - von der Regierung abgelehnt und damit abgetan, dass das Vernehmlassungsergebnis gezeigt habe, dass die Senkung des Alkoholgrenzwertes in der Bevölkerung kein Thema sei, welches hinsichtlich der geltenden Regelung einer Änderung bedarf. Der derzeitige Grenzwert habe sich in der Praxis bewährt, entsprechend sehe die Regierung derzeit keinen Anlass für eine Senkung. Werte Regierung, Tempo 40 generell im gesamten Wohngebiet der Gemeinde Planken hat sich während der letzten 25 Jahren bestens bewährt und würde sich auch in anderen Gemeinden bestens bewähren. Auch hier bestünde somit kein Anlass für eine Abänderung beziehungsweise für eine Aufhebung von Normunterschieden gegenüber der schweizerischen Rezeptionsvorlage. Die Behandlung der Gesetzesinitiative im Landtag vom Dezember 2013 zum selben Thema zeigte, dass sehr wohl einige Gründe dafür sprechen, den Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes mit einem zusätzlichen Absatz zu ergänzen. Die Initiative wurde vom Landtag jedoch nicht zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen und aufgrund dessen von den Initianten zurückgezogen. Ich werde deshalb keinen konkreten Gesetzesantrag stellen nach dem Motto: Versuchen wir es fünf Jahre später halt noch einmal, vielleicht klappt es heute, es sind ja an allen Schaltstellen neue Köpfe. Dennoch bitte ich die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen und die entsprechenden Anpassungen auf Verordnungsebene in die Wege zu leiten: - Ist grundsätzlich jede Landstrasse in Liechtenstein als verkehrsorientierte Strasse zu betrachten?
- Wenn ja, besteht dennoch die Möglichkeit, eine Ausnahme zu sprechen, beispielsweise die Festlegung von Zone 30 oder Tempo 40 auf der Dorfstrasse in Planken, die keinen Durchgangsverkehr kennt? Natürlich in Verbindung dazu, dass vorgängig ein entsprechendes Gutachten vorgelegt wird und dass sämtliche anstossenden Gemeindestrassen mit derselben Höchstgeschwindigkeit versehen werden.
- Wenn nein, was sind die konkreten Gründe für die Zuordnung, was verkehrsorientiert und was siedlungsorientiert ist ?
- Gemäss Art. 62 der Strassensignalisationsverordnung besteht die Möglichkeit, so wie es beispielsweise in Österreich gang und gäbe ist und sich seit vielen Jahren bewährt hat, ergänzende Angaben zu einem Signal auf einer rechteckigen, weissen Zusatztafel mit schwarzer Schrift unterhalb eines Signals anzubringen. Anweisungen auf einer Zusatztafel sind verbindlich wie Signale. Besteht diese Möglichkeit auch in Verbindung zur räumlichen Begrenzung einer Höchstgeschwindigkeit, beispielsweise für ein ganzes Wohngebiet?
- Wenn ja, wie hätte eine solche Anweisung zu lauten?
- Wenn nein, warum nicht? Und wäre die Regierung bereit, dies einzuführen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Die letzte grosse Revision unseres Strassenverkehrsgesetzes erfolgte vor 13 Jahren. Das Gesetz beruht auf schweizerischem Recht, welches in diesem Zeitraum bereits mehrmals revidiert wurde. Aufgrund der engen rechtlichen und administrativen Verflechtung erachtet die Regierung den Zeitpunkt als richtig, einen grundsätzlichen Nachvollzug der schweizerischen Revisionen vorzunehmen, wo sie es als sinnvoll erachtet. In bestimmten Bereichen besteht zudem Handlungsbedarf, der sich aus der Praxis ergibt. Zum einen geht es um die Einführung von zwei präventiven Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Ein Fahrverbot unter Alkoholeinfluss für bestimmte Fahrzeuglenkergruppen und die generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag. Zum anderen werden einige praxisbedingte Anpassungen vorgeschlagen. Diese wurden von meinen Vorrednern schon genannt, ich verzichte auf eine weitere Aufzählung. Der Vernehmlassungsbericht wurde breit gestreut und es sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Inhaltliche Stellungnahmen wurden von elf Teilnehmern abgegeben, welche die Vorlage grundsätzlich begrüssten. Neben dem Nachvollzug von schweizerischem Recht sollen also die Anpassungen gemäss Regierung vor allem dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es geht also um mehr Sicherheit auf unseren Strassen. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten. Doch habe ich aber noch einige Unklarheiten. Art. 13 - «Fahreignung und Fahrkompetenz»: Während die Schweiz im Bereich des Lern- und Führerausweises diverse Verschärfungen eingeführt hat, namentlich den Führerschein auf Probe und die Einführung eines Kaskadensystems bei Fehlverhalten im Strassenverkehr, wird auf die Übernahme dieser Verschärfungen gänzlich verzichtet und es werden einzig redaktionelle Anpassungen übernommen. Dies erstaunt mich, geht es doch bei dieser Gesetzesanpassung vor allem um die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Geschätzter Herr Regierungschef-Stellvertreter: - Können Sie erläutern, wie die Schweiz diese beiden Verschärfungen - also Führerschein auf Probe und das Kaskadensystem bei Fehlverhalten - in der Praxis anwendet, wie es also konkret funktioniert?
- Können Sie Erfahrungen oder Statistiken aufbringen, die aufzeigen, welche Erfahrungen die Schweiz mit diesen beiden Massnahmen macht? Haben sie das Fahrverhalten der Neulenker beeinflusst?
- Und was sind die Argumente, dass Liechtenstein diese Massnahmen nicht übernehmen möchte, also auf eine Übernahme verzichtet?
In Art.29 soll bestimmten Personengruppen das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten werden, dies auf Empfehlung der EU. Unsere Nachbarstaaten kennen diese Regelung bereits seit Längerem und Liechtenstein möchte den Schweizer Vorschlag umsetzen. Durch diese Änderung soll die aktuell geltende moderate Lösung, welche bisher vor allem die Fahrlehrer betraf, auf andere Berufsgruppen, die im berufsmässigen Personenverkehr tätig sind, ausgeweitet werden. Mit der Einführung von 0,0 Promille auf diese spezifische Personengruppe verspricht sich die Regierung ebenfalls eine höhere Verkehrssicherheit.Von einem Vernehmlassungsteilnehmer wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, den Alkoholgrenzwert für alle Autofahrer von heute 0,8 auf 0,5 Promille zu senken. Die Regierung bemerkt dazu in fünf Zeilen, dass die Senkung des Alkoholgrenzwertes in der Bevölkerung kein Thema sei und es deshalb auch keine Regeländerung brauche. Der derzeitige Grenzwert von 0,8 Promille habe sich in der Praxis bewährt. Nun, auch wenn der Alkoholgrenzwert kein Thema dieser Gesetzesänderung ist, so ist die Behauptung, der Grenzwert habe sich bewährt, für mich ohne entsprechende bestätigende Unterlagen in keiner Weise hinreichend, das Thema auf die Seite zu legen. Wie die Regierung zu Recht schreibt, geht es bei der vorliegenden Gesetzesanpassung um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wenn wir jetzt zum Beispiel die Verpflichtung, auch tagsüber mit Licht zu fahren, übernehmen, weil es einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten kann, möchte ich dieses Thema des Alkoholgrenzwertes schon vertiefter und detaillierter behandelt haben. Die Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Lageder wird hier einen Teil dazu beitragen. Doch erwarte ich auf die 2. Lesung noch weitere Fakten zu diesem Thema. Ich möchte hier festhalten, dass Liechtenstein, Malta und das Vereinigte Königreich (ohne Schottland) noch die einzigen Staaten in Europa sind mit dem Grenzwert von 0,8 Promille. Die meisten Staaten haben ihn inzwischen auf 0,5 Promille gesenkt, darunter auch unsere Nachbarn Schweiz und Österreich, andere sogar noch tiefer. Ich meine, aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten wir unseren derzeit gültigen Alkoholgrenzwert ebenfalls senken. Und wir sollten uns an unseren Nachbarn orientieren und 0,5 Promille vorschreiben. Damit können wir die Verkehrssicherheit sicherlich noch bedeutender verbessern als nur mit der Einführung von 0,0 Promille für bestimmte Berufsgruppen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mit der Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes sollen verschiedene Bestimmungen an den schweizerischen Rechtsbestand angeglichen werden. Hierzu zählen unter anderem die sprachlichen Anpassungen der Bestimmungen über die Erteilung und den Entzug der Führerausweise, die Übernahme eines Alkoholverbots für bestimmte Gruppen von Fahrzeuglenkern oder die Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag. In Bezug auf das Fahren mit Licht am Tag stützt sich die Regierung auf die Einführung in der Schweiz, welche dieses Tagesfahrlicht aufgrund verschiedener Studien eingeführt habe. Dies würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Es ist richtig, dass es Studien gibt, die positive Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagesfahrlicht ableiten. Zum anderen wird aber auch eine erhöhte Gefahr für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, vor allem für Motorradfahrer, für Fahrradfahrer und auch für Fussgänger, befürchtet. Häufig wird nämlich ignoriert, dass die Wahrnehmungsschwelle reduziert wird, wenn Autofahrer sich auf aktives Tagesfahrlicht verlassen. Und deshalb gibt es auch Studien, welche eine Erhöhung der Gefahr für unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer daraus ableiten. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich nach Einführung des Tagfahrlichts im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung laut. 2008 - bereits nach drei Jahren - wurde in Österreich diese Vorschrift wieder aufgehoben. Die Regierung schreibt in einer Fussnote, dass die Abschaffung in Österreich mit der zusätzlichen CO2-Belastung begründet worden sei. Meinen Informationen zufolge hatte die Frage in Bezug auf die Sicherheit zumindest dieselbe Bedeutung für die positive Bewertung der Abschaffung. Studien in Österreich ergaben nämlich, dass die Massnahme «Licht bei Tag» in Summe keinerlei Sicherheitsgewinn erbrachte sowie den CO2-Ausstoss erhöhte. Und übrigens: Eine Erhöhung des CO2-Verbrauchs ist ebenfalls ein Argument, das Tagfahrlicht zumindest kritisch zu hinterfragen. Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht, dass die zum Teil geäusserten Bedenken bezüglich der Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern in den Studien nicht bestätigt worden seien. Aus Sicht der Regierung würden diese sogar dafür sprechen, das Fahren mit Licht am Tag ebenfalls einzuführen. Ich spreche mich nicht zwingend gegen diese Einführung aus, aber ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung diese Thematik in ihrem Bericht objektiver dargestellt und den Landtag transparent über die kritischen Stimmen informiert hätte. Es gibt in Europa nämlich mit Kroatien sogar auch ein Land, welches das Tagesfahrlicht explizit aus Sicherheitsgründen verbietet. So eindeutig scheinen die Wirkungen und Auswirkungen also nicht zu sein, zumindest ist die Wissenschaft gespalten. Zum wiederholten Male erscheint mir ein Bericht dieses Ministeriums als zu oberflächlich und es werden wichtige Informationen nicht transparent wiedergegeben. Es geht hier um Verkehrssicherheit - einen Bereich, der es wert gewesen wäre, transparent Vor- und Nachteile aufzuführen. Abschliessend möchte ich noch auf die Thematik Planken eingehen. Ich habe bereits im Dezember letzten Jahres eine Kleine Anfrage hierzu gestellt. Hierbei antwortete die Regierung, dass das Problem darin liege, dass die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit 40 generell» oder aber die Signalisation «Tempo-40-Zone» gesetzlich nicht mehr vorgesehen und damit rechtlich unzulässig seien. Hierbei gilt es zu betonen, dass die Regierung im Jahr 2012 die Strassensignalisationsverordnung und die Verkehrsregelnverordnung derart abgeändert hat, dass die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit generell 40» abgeschafft wurde. Dies auch mit der Begründung bezüglich der Rechtsanbindung an die Schweizer Gesetzgebung. Diese Rechtsanbindung an die Schweiz scheint mir ein Scheinargument zu sein und nur gerade dort angewendet zu werden, wo es der Regierung zupasskommt. Ansonsten kümmert sich die Regierung auch nicht um diese Rechtsanbindung, Stichwort 0,8- und 0,5-Promillewert, wobei die Erwähnung dieses Beispiels ich nicht als Zustimmung zu einer Senkung verstanden haben möchte. Die Gemeinde Planken hat in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme zu dieser Vorlage eine Gesetzesänderung in Art. 30 vorgeschlagen. Ziel der Gemeinde Planken ist es, auf ihrem Gemeindegebiet generell Tempo 40 vorschreiben zu wollen, und zwar ohne, dass dadurch an jeder Kreuzung eine Beschilderung platziert werden muss. Wenn die Signalisation «40 generell» wieder in die Verordnung aufgenommen würde, wäre dies möglich. Weshalb gibt es die Signalisation «50 generell», aber nicht «40 generell»? Um es deutlich zu sagen: Für mich ist dieser Streit zwischen der Gemeinde Planken und der Regierung Kindergartenniveau. Immer wieder loben wir unser Land für die kurzen Wege, für seinen Pragmatismus, für das Miteinander-reden-Können. Und dann wird in aller Öffentlichkeit ein solcher Streit um eine Signalisation ausgetragen, mit welchem auch schon der VGH beschäftigt wurde. Ich rufe die Regierung auf, diesbezüglich Pragmatismus walten zu lassen. Planken ist in einer speziellen Situation, da es sich um keine Durchfahrtsgemeinde handelt, weshalb eine Ausnahme auch keinem Präjudiz für andere Gemeinden gleichkommt. Ich sehe keinen Grund, weshalb das Strassenverkehrsgesetz nicht gemäss Wunsch abgeändert oder - sofern möglich - ausschliesslich die Verordnung angepasst werden kann und die Signalisation «40 generell» wieder in die Verordnung aufgenommen wird. Aber so, wie dieses Thema momentan gehandhabt wird, ist es unseres Landes meines Erachtens nicht würdig. Kompromissfähigkeit hat noch nie geschadet. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Herr Rainer Beck hat das Thema 40 km/h innerorts schon angeschnitten. Ich möchte ihn unterstützen, weil ich denke: Innerhalb einer Gemeinde, vor allem auch, wenn es Gemeinde-strassen sind, sollte die Gemeinde schon das bestimmen können. Denn Tempo 50 ist an einigen Orten einfach zu schnell und Tempo 30 wird nicht eingehalten. 40 km/h ist etwas, das noch tragbar ist. Es gibt ja auch in Vorarlberg, in der Grenznähe, sehr viele Strassen, die mit 40 km/h signalisiert sind, und ich denke, das ist machbar. Wenn man da die Erklärungen liest, warum das nicht sein soll: «Wenn auf solchen Strassen Tempo 40 km/h signalisiert würde, suggeriert man dem Verkehrsteilnehmer, dass hier 40 km/h gefahren werden kann und soll.» Also ich meine, man muss immer angepasst an die Strassenverhältnisse fahren. Auch wenn 50 km/h signalisiert ist, dann soll man nicht 50 km/h fahren, sondern man soll doch so schnell fahren, wie das die Verhältnisse erlauben. Also dass bei 40 km/h das gefahren werden soll und bei 30 km/h dann ein anderes Verständnis da ist, das glaube ich nicht. Also ich denke, dass 50, 40 und 30 km/h schon Standardrichtlinien oder Standardhöchstgeschwindigkeiten sein könnten - je nachdem, wie die Örtlichkeiten dort sind - und dass die Gemeinden hier auch gewisse Freiheit haben. Also ich unterstütze das Anliegen von Rainer Beck.Auf Seite 43 ist der Art. 50a beschrieben. Mir fehlt aber ein Teil dazu, und zwar Abs. 4: Wenn ein Motorfahrzeugführer «mutwillig vermeidbaren Lärm verursacht, so kann ihm die Landespolizei auf der Stelle den Führerausweis abnehmen». Es ist zwar eine Kann-Bestimmung, also es ist nicht genau festgelegt, wann das ist, aber ich denke, wenn da ein Fussballmatch war oder eine Hochzeit, dann sind da gleich fünf, sechs oder noch mehr Autos, die mutwillig und absichtlich hupen. Und dann? Wenn da kontrolliert wird, haben alle den Führerausweis weg. Muss das nicht etwas genauer definiert sein? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch das Votum von Rainer Beck dahingehend unterstützen, dass die Gemeinden hier gewisse Antragsrechte bekommen, hier generell 40 km/h in dem Sinn einzuführen, und dass man ihnen dies auch erlaubt. Allerdings möchte ich hierbei auch noch ausgeführt haben, dass das nicht nur für Planken allein gelten darf aus meiner Optik. Denn auch in Triesen an der Dorfstrasse haben wir bestimmte Probleme mit verkehrsberuhigenden Massnahmen und mit dem generellen Tempo 50 über die Dorfstrasse. Das ist auch ein Tempo, das in der Dorfstrasse in Triesen nicht zielführend ist und sicherheitsthematische Aspekte mit sich bringt. Die verkehrsberuhigenden Massnahmen, welche dort eingebaut sind, sind auch nicht beliebt. Von dem Sinn her würde ich auch begrüssen, wenn zum Beispiel Triesen die Möglichkeit erhalten könnte - wenn man dann will -, diese Dorfstrasse mit einem anderen Tempo zu belegen. Natürlich wäre 30 km/h auch eine Möglichkeit, aber das ist dann wieder für die Dorfstrasse auch, aus meiner Optik zumindest, nicht optimal. Hier würde ich mir einfach wünschen, wenn der Landtag dafür ist, müsste man halt mutige Schritte gehen. Dann würde ich Rainer Beck einladen, vielleicht sich trotzdem noch einmal zu überlegen, ob man hier vielleicht nicht trotzdem noch einmal etwas unternimmt in diesem Hohen Haus. Denn ich denke, die Unterstützung dürfte in der Zwischenzeit da sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Kollege Rainer Beck hat die Initiative erwähnt, die vor einigen Jahren im Landtag erörtert worden ist. Ich gehörte zu den Initianten dazu - und aus Überzeugung dazu. Die Initiative wurde dann von den Initianten letztlich zurückgezogen, weil sich im damaligen Landtag keine Mehrheit gefunden hatte für dieses Anliegen. Ich sehe nicht ein, warum es in einer liechtensteinischen Gemeinde nicht funktionieren sollte, die ja nicht einmal Durchgangsverkehr hat. Es ist auch in der Schweiz möglich. Sie müssen ja nur über den Rhein rüber, Sie müssen nach Oberschaan rauf und dann fahren Sie von dort über Malans, Fontnas ins Tal. Dort sind Durchgangsstrassen und die sind auch mit 40 km/h ausgeschildert. Es muss also möglich sein. Ich schliesse mich den Ausführungen des Kollegen Alexander Batliner an, auch den anderen des Kollegen Rehak und insbesondere unterstütze ich den Kollegen Rainer Beck, dass man sich das wirklich noch einmal gut überlegt und zu einer pragmatischen Lösung kommt. Das sollte bei uns jetzt also wirklich möglich sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich starte mit den Fragen des stv. Abg. Michael Ospelt zu Fahren mit Licht, ob das auf Gesetzesebene geregelt werden muss und ob die Regierung Langzeitstudien verwendet, und beantworte wahrscheinlich gleichzeitig auch die Frage des stv. Abg. Alexander Batliner, dem wir leider seine Studien offensichtlich jetzt hier nicht berücksichtigt haben. Wir haben sehr wohl Studien berücksichtigt, sie sind auch drin genannt, aber die eine wahrscheinlich nicht, die zum Schluss gekommen ist, was Sie gerne gehabt hätten. Insofern nehme ich diese Kritik an und gebe die dann entsprechend weiter, wobei ich schon sagen muss, dass dieses Thema mit den verschiedenen Studien ein bisschen zu stark beleuchtet ist aus meiner Sicht. Es gibt verschiedene Studien, wir haben einige ausgeführt, die Schweiz hat selbst Studien gemacht. Das Thema mit dem CO2 war bei früheren Lichtanlagen vielleicht noch verstärkt von Bedeutung, heute bei den LED-Lichtern braucht es auch weniger Energie, insofern ist der CO2-Ausstoss kein Thema mehr. Bezüglich der Sicherheit geht man in der Schweiz in den Studien - die die gemacht haben - davon aus, dass es durchaus etwas bringt. Und vor diesem Hintergrund würden wir wahrscheinlich auch unabhängig für Liechtenstein das so vorschlagen. Insbesondere schlagen wir es aber eben auch vor wegen des Rechtsgefälles: Wenn jemand mit dem Auto dann in die Schweiz fahren würde und auf der Rheinbrücke das Licht einschalten müsste, wenn er die Autobahn benutzt, ist das einfach mühsam. Auch die Garagisten haben sich gewünscht, dass man das eben gleichschaltet, weil bei älteren Autos, die eben kein Tagfahrlicht haben, das dann zum Teil zugebaut werden muss. Und so haben wir dann eben nicht dieses Rechtsgefälle beim Fahren mit Licht. Von dem her, denke ich, ist es durchaus sinnvoll, das eben entsprechend der Schweiz zu regeln.Zum Bussenkatalog: Ja, wenn wir es im Gesetz eben regeln und vorschreiben, dass das so sein muss, dann muss es auch im Bussenkatalog vorkommen. Sonst müssen wir es nicht im Gesetz regeln.Dann haben Sie noch gefragt, Herr stv. Abg. Michael Ospelt, zu der Streichung des Mindestalters für Fahrradfahrer, ob man sich das überlegt habe. Ja, aus Gründen der Verkehrssicherheit hat man sich überlegt, dass es ein gewisses Alter braucht. Davor war es der Schuleintritt und man hat gesagt: Weil der Schuleintritt nicht so fix definiert ist, geht man jetzt - wie die Schweiz auch - auf das Mindestalter mit sechs Jahren. Hierzu möchte ich auch ausführen: Es ist ja kein grundsätzliches Fahrradverbot für Kinder, die jünger sind. Aber wir reden hier über die Hauptstrassen, wir reden über das Strassenverkehrsgesetz und nicht das Privatparkplatzgesetz. Also zu Hause können die Kinder natürlich trotzdem Rad fahren, aber halt nicht auf der Hauptstrasse. Und das ist das, worum es hier geht. Deshalb denke ich auch, dass es sehr sinnvoll ist, sowohl bei den Fahrradfahrern als auch bei den Fuhrwerken eben definitive, absolute Zahlen mit hineinzunehmen.Dann möchte ich zum stv. Abg. Rainer Beck und den verschiedenen Voten kommen, die sich um Thema 40 kümmern. Ich werde die konkreten Fragen selbstverständlich auch beantworten, komme aber nicht umhin, einen Kommentar dazu abzugeben, was der Landtag tut, was die Regierung tut und was dann vielleicht auch die Gemeinden tun. Sie haben gesagt: Man sollte das partnerschaftlich regeln und dass es ein bisschen stossend ist, dass die alleinige Entscheidung, welche Signalisation dann angebracht werden darf, beim Land liege. Nun, es ist so, dass diese Entscheidung beim Land liegt, da wir das Gesetz umzusetzen haben und am Ende des Tages nicht jeder anschreiben kann, was er gerne möchte. Insofern ist es schon ein Miteinander. Es gibt den Antrag, es gibt die Wünsche und es muss dann entschieden werden, was eben im Rahmen des Gesetzes möglich ist. Die Gesetze macht aber nicht die Regierung. Die Gesetze macht der Landtag und er hat insofern auch die Kompetenz, uns den Rahmen zu geben. Von dem her ist dieses Gesetz, es wurde auch erwähnt, vor 13 Jahren dann auch entsprechend angepasst worden. Dann gab es gewisse Übergangsfristen. Es gab Gemeinden, die dann eben das «generell 40» aufheben mussten. Es gibt eine Gemeinde, die es noch nicht aufgehoben hat. Und dort steht die Tafel noch immer, aber sie entspricht nicht mehr geltendem Recht. Das ist eigentlich die Situation, die wir heute haben. Von dem her ist eine pragmatische Lösung dann zu finden, wenn eben das Gesetz und der Rahmen ebenso gesetzt wird. Aber der Landtag hat das vor ein paar Jahren anders gesehen, hat bei der Initiative vor wenigen Jahren auch gesagt: Diesen gesetzlichen Rahmen will man nicht geben. Und jetzt sind wir als Regierung halt hier und sagen: Ja, das Gesetz gibt das nicht her. Ich habe grundsätzlich - und das wissen Sie selbst auch - ganz grosses Verständnis, dass man durch Planken nicht mit Tempo 50 fährt. Ich habe ja 20 Jahre da gewohnt und ich fände Tempo 40 oder 30 auch attraktiver. Deshalb kann ich auch auf die Gespräche mit der Gemeinde Planken verweisen, wo wir sämtliche Varianten auch schon durchgespielt haben, wie man Tempo 30 machen kann, wie man Tempo 40 machen kann und wie man Tempo 50 machen kann. Wie man eine Generell-40-Tafel anbringen kann - da ist der Weg eben der, dass man das im Gesetz entsprechend vorsehen würde. Dann gab es die Initiative damals und die wurde nicht überwiesen. Insofern fehlt mir nun einmal einfach die Möglichkeit, das mit «Tempo 40 generell» zu signalisieren. Da haben wir uns auch schon trefflich drüber gestritten - im Sinne von, ob das Gesetz das jetzt hergibt oder nicht. Gemäss unserer Sicht gibt es das halt eben nicht her, aber es gibt andere Möglichkeiten.Zu Ihren konkreten Fragen: Die erste Frage war, ob grundsätzlich jede Landstrasse eine verkehrsorientierte Strasse ist. Da verweise ich gerne auf die Seite 18 im Bericht und Antrag, wo wir ausführen, dass dem eben nicht so ist, sondern dass eben nach verkehrsorientierten und siedlungsorientierten Strassen zu unterscheiden ist und nicht einfach nach Land- oder Gemeindestrasse. Also auch eine Landstrasse kann eine siedlungsorientierte Strasse sein. Und ich gehe einmal davon aus, dass wir uns da einig sind, dass das in Planken der Fall wäre. Dann haben Sie gefragt, ob es möglich wäre, eine Tempo-30-Zone oder Tempo 40 auf der Dorfstrasse in Planken zu bewilligen. Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich, da gibt es die Möglichkeiten. Das gilt übrigens auch für die Dorfstrasse in Triesen, auch da gibt die Möglichkeit, einfach nicht mit einer Generell-40-Tafel, weil es die nicht gibt. Aber mit anderer Signalisation ist das problemlos möglich. Dann zu Ihrer dritten Frage: Das ist auch auf den Seiten 17 und 18 beantwortet.Zu Frage 4 bezüglich Art. 62 der Strassensignalisationsverordnung und mit Zusatztafeln in Weiss, da werden wir gerne auf die 2. Lesung noch Ausführungen dazu machen. Genau das trifft ja dann auch die nächsten zwei Fragen.Insofern, glaube ich, ist vieles dazu gesagt. Der Rahmen ist gesetzt, und ich sehe die verschiedenen Möglichkeiten, wie man hier zum Ziel kommt, und ich bin zuversichtlich, dass wir eine dieser Möglichkeiten in den kommenden zwei Jahren noch finden werden.Zum Abg. Georg Kaufmann: Sie haben ausgeführt zu Art. 13 - «Fahreignung und Fahrkompetenz» -, Führerschein auf Probe, Kaskadensystem und dazu Fragen gestellt zur Praxis in der Schweiz. Da kann ich Ihnen jetzt keine konkreten Ausführungen dazu machen. Das machen wir auf die 2. Lesung. Aus unserer Sicht wollten wir diese Verschärfung eben nicht einführen, weil wir mit dem jetzigen System das Gefühl haben, das ist sehr gut bewährt. Und da kann man vielleicht auch sagen - jetzt in diesem Bereich: Müssen wir da jetzt auf das Schweizer System gehen oder nicht? Da geht es eben nicht darum, da haben wir kein grenzüberschreitendes Thema. Beim Fahren mit Licht haben wir ein grenzüberschreitendes Thema, weil man mit diesen Autos eben in die Schweiz fährt. Bei der Signalisation macht es Sinn, eine Angleichung zu haben. Und bei anderen Sachen macht es eben weniger Sinn. Insofern ist auch der Vorwurf, wir würden hier nach Gutdünken - das war der Vorwurf des Abg. Rainer Beck - Dinge übernehmen oder nicht, zurückzuweisen. Wir überlegen uns jeweils sehr gut, was wir übernehmen und was nicht. Ich denke, wir bringen das auch immer sehr gut in die Berichte und Anträge, damit der Landtag dann entscheiden kann, was man übernimmt oder was man nicht übernimmt. Das können wir ja nicht selbstständig. Dann zur weiteren Frage, zum Alkoholpromillewert: Sie haben ausgeführt, Ihnen reicht nicht, dass sich das bewährt hat. Ich werde morgen ja zur Kleinen Anfrage dann noch weitere Ausführungen machen - gerade auch zu der Unfallstatistik, die aus meiner Sicht auch unterstreicht, dass es sich bewährt hat und dass wir da kein Gefälle zu anderen Ländern haben. Auch die Vernehmlassung hat nicht ergeben, dass wir hier massgeblichen Handlungsbedarf hätten. Mir ist schon auch wichtig, darauf hinzuweisen: Es ist eine Maximalgrenze, ab der dann eben Massnahmen folgen, und nicht ein Zielwert oder gar eine Minimalgrenze. Das ist mir schon auch wichtig bei diesem Wert festzuhalten. Dass die Fahreignung und die Fahrtüchtigkeit auch ein gewisses Mass an Selbstverantwortung bis zu dieser Maximalgrenze erfordert, auch das möchte ich natürlich unterstreichen. Dann zum stv. Abg. Alexander Batliner: Ich denke, das Lichtfahren habe ich bereits beantwortet, und Ihren Aufruf an die Regierung, Pragmatismus walten zu lassen, habe ich gehört. Ich denke, es braucht Pragmatismus auf beiden Seiten, um hier eine Lösung zu finden. Es gibt einen Rahmen, wir sind die Exekutive, wir haben die Gesetze vom Landtag und versuchen, uns in dieser Bandbreite zu bewegen, und das tun wir auch. Dann zum Abg. Herbert Elkuch: Das innerorts habe ich auch gehört, wie ich gesagt habe: Es gibt Möglichkeiten für 40 km/h innerorts. Dann habe ich die Frage nicht ganz verstanden wegen des mutwilligen, absichtlichen Hupens und dann verliert man den Ausweis. Was ich sagen kann, ist, also mutwilligen Lärm gab es schon bisher. Man verliert nicht den Führerausweis in dem beschriebenen Fall, sondern den Fahrzeugausweis, der könnte abgenommen werden, wenn es denn verhältnismässig wäre - was natürlich nicht für Hochzeitsgesellschaften und dergleichen gilt. Es ist auch keine neue Norm, sondern die ist schon seit 1978 in Kraft und es gab damit, habe ich mir sagen lassen, bislang keine Probleme. Dann noch zum Abg. Thomas Rehak, eben zur Dorfstrasse in Triesen: In Triesen gibt es verschiedene Strassenabschnitte, die heute schon mit 40 km/h signalisiert sind - eben so, wie man heute 40 km/h signalisieren muss. Ob es einen Antrag gab, die Dorfstrasse auch entsprechend auszuzeichnen, weiss ich nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem sein sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe, dass die Rednerliste wieder zunimmt. Ich unterbreche daher an dieser Stelle die Eintretensdebatte für eine Mittagspause bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 33: Eintretensdebatte zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Danke den Votanten für Ihre Ausführungen zu Tempo 40. Danke, Herr Verkehrsminister, für Ihre bisherigen Ausführungen. Gerne warte ich die Beantwortung meiner Fragen zu Art. 62 der Strassensignalisationsverordnung ab und behalte mir aufgrund der Wortmeldungen im heutigen Landtag vor, auf die 2. Lesung einen Abänderungsantrag von Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes einzubringen, der dann die Möglichkeit von Tempo 40 ohne grössere Umstände und ohne Schilderwald in einem Wohngebiet ermöglicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz auf das Votum des Abg. Rehak eingehen, auf die Dorfstrasse - nicht auf die Dorfstrasse in Planken, sondern auf die Dorfstrasse in Triesen: Auch ich würde es hier befürworten, wenn hier Tempo 40 zumindest einmal geprüft würde. Es handelt sich um einen Schulweg und teilweise auch um einen sehr unübersichtlichen Weg und ich würde hier Tempo 40 sinnvoll finden. Es wäre rechtlich sicherlich durchaus auch möglich, auf einer bestimmten Strecke, wie hier auf der Dorfstrasse, so eine Beschränkung auf 40 km/h durchzuführen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch besten Dank für die Antwort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter. Nur zur Präzisierung: Mir geht es einfach darum, den Bussenkatalog nicht sinnlos aufzublähen, aufzubauen oder zu überladen. Das Rechtsgefälle, das sie erwähnt haben, erachte ich hier nicht als Problem. Man dürfte ja mit Licht fahren, wenn man das möchte. Sie haben da auch die Selbstverantwortung beim Alkohol angesprochen - das wäre hier ja auch Selbstverantwortung, mit Licht zu fahren. Wir sind bei solchen Themen einfach auf dem besten Weg, alles detailliert gesetzlich zu regeln. Mittlerweile scheint es bereits fast so, dass alles, was nicht verboten ist, automatisch auch gut ist. Mein Votum ging in diese Richtung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Herr Regierungschef-Stellvertreter, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich kann auch Ihre Argumentation in Bezug auf das Tempo 40 in Planken vollumfänglich auch nachvollziehen: Da der Landtag vor einigen Jahren einen dementsprechenden Vorstoss abgelehnt hat, ist natürlich Ihre Argumentation diesbezüglich stimmig. Ich möchte nur darauf verweisen, dass wir gerade in dieser Landtagssession mit der Motion der Freien Liste zum Bürgerrecht wie auch mit der Motion der DPL oder der Neuen Fraktion zur Mutterschaft, auch zwei Vorlagen behandelt haben, die nicht zum ersten Mal in diesem Landtag diskutiert wurden und die auch schon keine Mehrheit gefunden haben und dieses Mal eine Mehrheit haben. Wobei ich natürlich den Unterschied auch sehe, dass diese beiden Motionen als parlamentarische Vorstösse und nicht als Bericht und Antrag der Regierung eingereicht wurden.Zum Thema Studien und zu meinen Ausführungen in Bezug auf Oberflächlichkeit: Ich möchte Ihnen das einfach noch konkret an einem Beispiel genauer erläutern, was ich diesbezüglich gemeint habe. Auf Seite 37 in Ihrem Bericht und Antrag steht der Satz: «Die zum Teil geäusserten Bedenken bezüglich der Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern würden in den Studien nicht bestätigt.» Wenn ich so einen Satz lese von «zum Teil geäusserten Bedenken», dann frage ich mich: Was sind das für Bedenken? Was steckt dahinter? Wo gibt es hier vielleicht kritische Punkte? Und wenn ich dann im Bericht und Antrag nichts dazu finde, dann versuche ich, über gewisse Recherchen hier weitere Informationen zu bekommen. Und dann bin ich auf die Informationen gestossen, die ich in meinem Votum auch angesprochen habe. Ich würde mir einfach wünschen: Wenn schon solche Vermerke gemacht werden, wie «die zum Teil geäusserten Bedenken», dass das dann auch genauer erklärt wird, genauer ausgeführt wird, dass es hier auch Studien gibt, die zwar eine andere Meinung vertreten, aber die Regierung aus diesen und diesen Gründen diese Meinung vielleicht weniger teilt oder andere Ansichten mehr gewichtet oder als wichtiger erachtet als gewisse Bedenken, die in Studien geäussert werden. Das ist einfach der Punkt, den ich angesprochen habe, wo ich einfach wünsche, dass in Zukunft auch weitere Informationen abgegeben werden - auch wenn der Bericht und Antrag dann vielleicht ein paar Seiten umfangreicher wird. Aber ich finde schon, wir sollten bei solchen Themen, wenn es schon angesprochen wird, auch transparent über solche Verweise und Inhalte auch informiert werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch einen kurzen Beitrag zum Thema Sicherheit beifügen. Wir haben in diesen drei Tagen sehr viel über Sicherheit gesprochen: Anlässlich der Tunneldebatte, aber auch heute mit Tempo 40, Sicherheit für Kinder und so weiter. Ich habe hier vor mir den bfu-Sicherheitstipp vom Januar 2019. Die bfu ist die Beratungsstelle für Unfallverhütung. Ich lese wirklich nicht den ganzen vor, sondern nur zwei Sätze. Unter dem Titel «Wer trinkt, fährt nicht» steht: Ab 0,25 Milligramm pro Liter, das ist 0,5 Promille, verdoppelt sich das Risiko tödlicher Unfälle. Zudem sind Alkoholunfälle rund doppelt so schwerwiegend wie andere Unfälle. Und weiter unten: Rund ein Fünftel aller Ausweisentzüge geht auf das Konto von Fahren in angetrunkenem Zustand. Also mich erstaunt schon, wie locker hier über dieses Thema 0,8 Promille hinweggegangen wird. Für mich ist es ein wichtiges Thema, es geht um Sicherheit im Strassenverkehr, und das möchte ich hier betont haben. Ich freue mich auch, wenn der Regierungschef-Stellvertreter zur 2. Lesung noch weitere Fakten zu diesem Thema beibringen kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zum Abg. Thomas Vogt wegen Tempo 40 auf der Dorfstrasse in Triesen: Hier kommt jetzt natürlich genau diese Zusammenarbeit, die gute Zusammenarbeit, zwischen den Gemeinden und dem Land. Also wenn die Gemeinde Triesen das gerne geprüft hätte und auch vorsehen würde, dann auf der Dorfstrasse das zu tun, dann sind wir natürlich gerne bereit, das mit der Gemeinde dann auch anzuschauen. Aber da müsste aber der erste Schritt von der Gemeinde kommen. Dann zum stv. Abg. Michael Ospelt, zum Bussenkatalog: Ja, da habe ich eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen. Sie haben gesagt, dass alles, was nicht verboten ist, gut ist. Das sehe ich auch so: Dass wir alles, was nicht verboten ist, tun sollten. Das war die Quintessenz am Schluss. Aber ich glaube, es überbordet hier in dem Sinne nicht, wenn wir diese Angleichung dann auch machen. Das ist jedenfalls meine Meinung. Dann zum stv. Abg. Alexander Batliner: Da bedanke ich mich für die einleitenden Worte. Es ist wirklich ein bisschen eine spezielle Situation auf der Regierungsbank: Wenn man quasi ein Gesetz, das der Landtag verabschiedet hat, und dann eine Initiative, die er nicht überwiesen hat, das versucht, einzuhalten, und dann einem gesagt wird: Jetzt seien Sie einmal pragmatisch. Insofern: Wir suchen schon nach pragmatischen Lösungen und ich bin zuversichtlich, dass wir auf die 2. Lesung dann die eine oder andere Lösung - und eine Dritte haben Sie dann auch noch vorgeschlagen, die Sie selber einbringen könnten - dann auch finden werden.Zu den Studien: Auch da werden wir gerne dann auf die 2. Lesung noch die eine oder andere Studie anführen, gerade auch die aus der Schweiz, die dann eben auch zeigt, dass es in unseren Breitengraden dann eben sinnvoll ist. Und zum Abg. Georg Kaufmann, zum bfu-Bericht: Wie gesagt, es gibt noch die Kleine Anfrage für morgen und da wird man auch sehen: Glücklicherweise hatten wir keine Verkehrstoten in besagtem Zeitraum der Kleinen Anfrage mit Alkoholeinfluss und wir sehen auch, obwohl wir ein unterschiedliches Regime als die Schweiz haben, dass wir nicht signifikant andere Unfallzahlen hätten. Aber da werde ich morgen darauf eingehen. Auch auf die 2. Lesung können wir da vielleicht noch etwas beibringen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, Verkehrstote durch Unfälle mit Alkoholeinfluss: Wenn man Statistiken anschaut, gehen die über die letzten Jahre drastisch herunter. Die Verkehrsunfälle mit tödlichen Ausgängen, die drastisch nach oben gehen, sind Radfahrer mit Elektrobikes. Das müssen Sie sich überlegen. Vielleicht sollten Sie da anfangen, Restriktionen zu machen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldung. Somit stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 2 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 1bis, 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 1bis, 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 3 Bst. f und g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 3 Bst. f und g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 2a und 2b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2a und 2b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es wurde bereits in der Eintretensdebatte von mehreren Vorrednern angesprochen, dieses Thema mit dem Tagfahrlicht. Ich staune da schon ein wenig über die Ausführungen auf der Seite 37 des vorliegenden Berichts und Antrags, dass hier für Fussgänger und Radfahrer kein zusätzliches Risiko entstehen soll. Ich kann das persönlich fast nicht glauben. Es gibt eben einen grossen Unterschied: Der Autofahrer hat eine Knautschzone, die schwächeren Verkehrsteilnehmer haben eben keine. Da geht es dann gleich an die Knochen. Was ich mich auch frage, ist: Motorradfahrer, bei denen ist es ja auch üblich, dass sie mit Licht herumfahren - auch am Tag. Für die bedeutet das auch ein zusätzliches Risiko in Sachen Sicherheit. Denn jetzt fallen diese sicher mehr auf, als sie zukünftig auffallen werden. Zu dem Thema sehe ich gar nichts auf Seite 37. Da möchte ich die Regierung doch noch bitten, auf die 2. Lesung das Thema Motorradfahrer auch ein wenig zu erläutern. Ich denke, der stv. Abg. Batliner hat es auch bereits erwähnt, es wäre schon interessant zu wissen, welche Studien dies hier sind, die behaupten, dass das für schwächere Verkehrsteilnehmer kein zusätzliches Risiko darstellt. Ich kann das persönlich auch nicht nachvollziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich wäre einfach froh, wenn Sie vielleicht auf die 2. Lesung auch für die Materialien vielleicht noch genauer definieren könnten, was unter schlechten Sichtverhältnissen zu verstehen ist. Gibt es hier eine offizielle Definition? Nur dass auch dieser vage Begriff ein wenig klarer umschrieben wird. Und was den Abs. 2 betrifft, stelle ich mir schon die Frage: Abgestellte Motorfahrzeuge müssen beleuchtet sein, «ausser auf Parkplätzen oder im Bereich einer genügenden Strassenbeleuchtung.» Also normalerweise werden Motorfahrzeuge auf Parkplätzen abgestellt, aber das wird schon von der Schweizer Rezeptionsvorlage so übernommen werden - ja, rein verständnishalber.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, der Abs. 2 ist schon nicht ganz ohne, Herr Kollege Alexander Batliner. Mir geht es aber um einen anderen Punkt und da wären wir wieder beim kleinen gallischen Dorf oberhalb von Schaan, weil die nachts um halb eins die Strassenlampen ausschalten. Wenn dort am Strassenrand Autos parkiert sind und das Licht ausgeht, muss dann der Automobilist oder Fahrzeuginhaber nachts nochmals auf und den Warnblinker anschalten? Oder muss er ein Triopan mit einer Baustellenlampe zum Auto stellen? Oder ist dann gar die Gemeinde Schuld, wenn etwas passiert, weil der Vorsteher das Licht ausmacht um halb eins? Vielleicht könnte man dem auch noch nachgehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Anliegen der Abgeordneten Lampert und Batliner zum ersten Absatz werden wir gerne dann noch entsprechende Ausführungen machen - wie ich schon angekündigt habe.Zum Abs. 2 möchte ich auf Seite 38 des Berichts und Antrags verweisen. Dieser Absatz ist nicht neu, sondern den gibt es schon. Das gilt eigentlich heute schon. Und es ist so, dass man die Fahrzeuge auch auf der Strasse abstellen kann. Und wenn man ein Fahrzeug auf der Strasse abstellt, dann ist man selbst dafür verantwortlich, dass es eben gesehen wird. Wenn einer dann reindonnert, ja, dann hätte man sonst ein Problem. Und zum Problem, das der Abg. Christoph Wenaweser aufgebracht hat: Das werden wir gerne ausführen auf die 2. Lesung. Das ist natürlich ein theoretisch wirklich kniffliger Fall, den wir dann noch ausführen werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Art. 47 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 1a und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1a und 2 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In Art. 51 Abs. 2 wird ausgeführt, dass eine Blutprobe angeordnet werden muss, wenn «Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorliegen; Anzeichen vorliegen, dass Fahrzeugführer nach Art. 29 Abs. 2a das Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren, missachten». Im Bericht und Antrag auf Seite 47 wird unter der Fussnote mit der Nummer 93 ausgeführt, dass in Österreich und in der Schweiz zur Feststellung der Fahrunfähigkeit wegen Angetrunkenheit grundsätzlich die beweissichere Atemalkoholprobe eingesetzt und die Blutprobe nur noch ausnahmsweise als Beweismittel angeordnet werde. Ziel dieser Vorgehensweise sei es, nebst Kostenersparnissen, insbesondere auf Eingriffe in die körperliche Integrität des Betroffenen zu verzichten. Vor allem aber soll damit die Bearbeitungszeit einer solchen Widerhandlung durch die Polizei verkürzt und Bürokratie abgebaut werden. Ist es nicht möglich, mit den heute technischen Hilfsmitteln sprich mit modernen Atemalkoholgeräten, wie in der Schweiz bereits seit 2016 möglich, auf die Blutprobe zu verzichten und somit Kosten und Zeit einzusparen? Aus welchem Grund gehen wir hier einen Schritt weiter?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zur Frage des stv. Abg. Michael Ospelt können wir sicher auch auf die 2. Lesung noch ein paar Ausführungen machen. Grundsätzlich ist es so, dass das auch mit der Polizei so abgesprochen ist, auch topografische Gründe dafür sprechen, dass wir relativ schnell diese Blutproben auch nehmen können. Und die wirklich sicheren - oder soll ich sagen? - Atemalkoholkontrollgeräte, die dann eben so geeicht sind, dass sie auch wirklich verlässliche Werte abgeben, dazu ist ja ausgeführt in der Fussnote, was die kosten. Aber wir werden das gerne nochmals prüfen und Ihnen dann auf die 2. Lesung das auch entsprechend einbauen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Bei Art. 86 heisst es unter Abs. 2: «Wegen Übertretung mit einer Busse bis zu 20'000 Franken, im Nichteinbringlichkeitsfalle mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, wird bestraft, wer», und dann werden die Gründe aufgezählt, was ich jetzt nicht machen werde. Dieser Absatz, im selben Wortlaut, steht ebenfalls bei den Art. 90, 91, 93 und 94. Da stellt sich mir die Frage: Wird die Höhe der Busse einkommensabhängig berechnet? Oder welches sind die Parameter, die auf die Festlegung der Höhe der Busse oder sogar auf eine Freiheitsstrafe Einfluss nehmen? Ich nehme an, dass nicht jeder bei einer Übertretung sofort CHF 20'000 zu bezahlen hat?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nein, es kommt auf die Schwere an und die CHF 20'000 sind ja der maximale Betrag. Deshalb heisst es in all diesen Bestimmungen: «bis zu 20'000 Franken». Wirtschaftliche und persönliche Gründe sind möglich, aber das müssen wir im Strafgesetzbuch dann entsprechend abgleichen. Ich werde Ihnen auf die 2. Lesung entsprechende Ausführungen machen. Die Verordnung regelt dann noch das Nähere. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 90 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 90 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 92 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 Abs. 1, 1a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95 Abs. 1, 1a und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 97 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 Abs. 5, 7, 9 und 10 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 Abs. 5, 7, 9 und 10 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99c Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99c Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99d Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99d Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 33 erledigt.
-ooOoo-