Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2019) (Nr. 53/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8: Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2019). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 53/2019. Wird dazu das Wort gewünscht?Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Gegenstand dieser Vorlage ist ein Nachtragskredit über CHF 220'000 für die Sanierung des sogenannten Chemiweges, um auch inskünftig eine Bestossung der Alpe Garsälli sicherzustellen. Der entscheidende Satz steht in der Zusammenfassung: «Für die weitere Bestossung der Alpe ist jedoch eine umfassendere Sanierung des Weges notwendig.» Und ich hinterfragte schon in der Finanzkommission, ob eine Bestossung genau dieser Alpe, in welche mit diesem neuerlichen Sanierungskredit in den beiden letzten Jahrzehnten beinahe CHF 1 Mio. investiert werden musste - davon über die Hälfte allein in den Chemiweg - und von welcher im Bericht und Antrag selbst keine Kosten-Nutzen-Überlegungen zu finden sind, wirklich notwendig, wirklich die richtige Massnahme ist. Und auch die konkrete Frage, welche Gründe für die Sanierung sprechen, auf welche die Antwort lautete: Dies ist traditionell und historisch begründet.Ich bin sicherlich nicht der Fachmann, was in Sachen Bestossung der Berggebiete wirklich sinnvoll, wirklich nützlich, wirklich zweckmässig ist, habe aber in den letzten Jahren gelernt, dass es Probleme gibt, überhaupt die bestgelegenen Berggebiete zu bestossen, und es deshalb wohl angebracht wäre, bei Gebieten, welche eine Grenzertragslage aufweisen, einmal grundsätzlich zu hinterfragen, ob ein einfaches Weiter-so tatsächlich der richtige Weg ist. Dem Bericht lässt sich entnehmen, dass auch die Experten - die BGS-Fachgruppe in alpwirtschaftlichen Belangen und die Landesalpenkommission - über die Förderung der Infrastrukturen von Alpen in dieser Angelegenheit kein Einvernehmen herstellen konnten und daher die Regierung den Entscheid getroffen hat. Nochmals: Ich bin nicht der Experte, wir alle sind hier wohl nicht die Experten, aber umso mehr vermisse ich im Bericht eine grundsätzliche Auseinandersetzung damit, ob für eine Alpe unter den gegebenen Umständen tatsächlich die Summe aufgeworfen werden soll oder ob sie nicht andernorts besser investiert wäre. Wann, wenn nicht bei einer grösseren Investition wie dieser, sollen, können solche grundsätzlichen Fragen gestellt und beantwortet werden? In solch grundsätzliche Überlegungen würde auch gehören, sich Gedanken zu Gebieten zu machen, die sich selbst überlassen und nicht mehr gepflegt werden, um solchen Wildnisgebieten einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten. Solch unerschlossene Lagen gibt es eben zum Beispiel eben im inneralpinen Haupttal, dem Saminabach entlang in Richtung der österreichischen Ill.Die Nutzung der beiden dazwischenliegenden Liechtensteiner Alpen, des Plankner Garsellis und des Ziegerberges im Saminatal, wurde im 19. und 20. Jahrhundert aufgegeben. Eine dritte Alpe, und genau über diese reden wir heute, das Triesenberger Garsälli, wird nur extensiv durch Rinder genutzt. Es könnte aber auch Teil eines grenzüberschreitenden Wildnisgebietes sein. Doch all dies scheint bei diesem Nachtragskredit keine Berücksichtigung, ja nicht einmal eine Erwähnung gefunden zu haben. Auch die im Nachgang zur Sitzung der Finanzkommission nachgereichten Begründungen - im Kern: dass auf dieser Alpe hinsichtlich der Biodiversität sehr wertvolle Trockenweiden erhalten seien und sie «über einen besonders hohen ökologischen Wert verfügen» - dürfen angezweifelt werden, gerade in Relation zur Kosten-Nutzen-Thematik. Trockenweiden haben wir auf allen anderen Weiden im liechtensteinischen Alpengebiet auch. Aber in einer Gesamtschau für die Biodiversität bietet die erwähnte Zielwildnis insgesamt viel mehr biologische Vielfalt, bedingt durch die beginnende Strukturierung des Gebietes nach Einstellung der Weidewirtschaft und vor allem durch mehr Alt- und Totholz. Das zeigt sich auch anhand von Untersuchungen im unteren Saminatal. Kurz gesagt: «Rewilding» ist aus der Sicht der Biodiversität wesentlich bedeutsamer als die Erhaltung einer Trockenweide. Das entsprechende Postulat müsste lauten «Natur Natur sein lassen» und ist derzeit das wichtigste Ziel bei der Biodiversitätserhaltung. Nochmals zum Kosten-Nutzen-Aspekt: Man kann doch eine Kosten-Nutzen-Betrachtung nicht völlig ausblenden. Auch die Wasserversorgung ist nie gesichert. Mit diesem Kredit wurden in den letzten Jahren bereits rund CHF 1 Mio. im Rahmen der BGS hier investiert, was wohl nur getan werden konnte, weil die Mittel zur Verfügung standen - und dies ist nur der Landesanteil. Wie viel die Gemeinde Triesenberg in all den Jahren zusätzlich investiert hat, ist mir nicht bekannt. Es gibt auch Experten, die meinen: Das Triesenberger Garsälli bleibt wegen der nicht gegebenen Erschliessung für eine nachhaltige Alpwirtschaft im Sinne des Wortes nicht «wirtschaftlich» und kann es mit den gegebenen natürlichen Rahmenbedingungen nie werden. In einer mittelfristigen Betrachtung sind das Bergle, Wang und eben das Triesenberger Garsälli darum für die Alpwirtschaft aufzugeben. Im Fall des Garsälli drängt sich überdies eine andere Zielsetzung auf, die seit dem Europäischen Naturschutzjahr 1970 vertreten wird, also seit beinahe 50 Jahren: Man sprach damals von einem Nationalpark, heute eher von einem Wildnisgebiet mit freier Naturentwicklung. Es ist dies der Reiz Liechtensteins: Die Bandbreite einer einerseits intensivsten Nutzung im Rheintalraum bis andererseits hin zu einer Nicht-Nutzung im alpinen Raum im gleichen Land vertreten zu haben. Auch die LGU und die Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein wiesen in einem Schreiben an den Landtag auf die laufenden Abklärungen und Forschungen dazu - eben genau im Samina- und Galinatal - hin. Die Erkenntnisse, die Ergebnisse davon liegen in Bälde vor. Doch all diese Überlegungen flossen in diesen Nachtragskreditantrag nicht ein und damit wird eine Chance verpasst. Aus all den genannten Gründen kann und werde ich diesem Nachtragskredit nicht zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, bei der vorliegenden Nachtragskreditvorlage geht es, wie gehört, um ein Ausgabenvolumen von CHF 220'000 für das Konto «Landessubvention Berggebietsentwicklung». Am 1. August 2018 wurde der Chemiweg, welcher die einzige Möglichkeit darstellt, die Alpe Garsälli auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Triesenberg mit Vieh zu erreichen, durch ein heftiges Unwetter stark beschädigt. Der Weg wurde anschliessend provisorisch instand gestellt, um den Alpabtrieb sicherzustellen. Für die weitere Bestossung der Alpe ist jedoch gemäss dieser Nachtragskreditvorlage eine umfassende Sanierung des Weges notwendig. Es ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, dass hier erst im Juni-Landtag ein Nachtragskredit gesprochen werden muss, wenn das Ereignis bereits im August 2018 stattgefunden hat. Es wäre nach meinem Dafürhalten ohne Weiteres möglich und richtig gewesen, im ordentlichen Budgetverfahren im Herbst 2018 für das Rechnungsjahr 2019 diesen Aufwand zu veranschlagen. Offensichtlich waren sich jedoch die betroffenen Stellen - das heisst die Gemeinde Triesenberg, die Fachgruppe Berggebietssanierung und die Landesalpenkommission - nicht einig, was hier zu tun ist, weshalb die Regierung im April 2019 entscheiden musste, ob der Weg instand gestellt werden soll oder eben nicht. Die Regierung ist dem Ansinnen der Gemeinde Triesenberg und der Landesalpenkommission gefolgt und hat dem beantragten Nachtragskredit zugestimmt. Man kann sich fragen, ob es noch zeitgemäss ist, dieses Gebiet als Alpe zu pflegen und entsprechend zu bestossen, oder ob man es einfach der Natur überlassen sollte und demzufolge auch keinen finanziellen Aufwand hätte. Dies wäre das Ansinnen der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz, wie dem in diesen Tagen eingegangenen Schreiben zu entnehmen ist. So einfach geht es jedoch nicht: Nur wegen dieser Kreditvorlage gleich eine Alpe schliessen und aufgeben zu wollen, ist zu kurz gegriffen. Sollte wirklich die Absicht bestehen, kurz-, mittel- oder langfristig die Alpwirtschaft auf den liechtensteinischen Alpen einzustellen - sei es nur auf einer Alpe oder im gesamten Alpengebiet -, braucht es mehr als ein Schreiben der LGU. Es braucht vorab eine breit geführte Diskussion und anschliessend ein abgestimmtes und von allen Seiten genehmigtes Konzept, ob und wie es alpwirtschaftlich in Liechtenstein weitergehen soll. So weit sind wir heute jedoch noch lange nicht und solange keine neue Stossrichtung vorliegt, sehe ich uns in der Pflicht, die bisherige Praxis beizubehalten und die Alpen beziehungsweise das Alpengebiet entsprechend zu unterhalten. Wären die geplanten Sanierungsarbeiten beim Chemiweg im letzten Jahr ordentlich budgetiert gewesen, wäre vermutlich keine grosse Diskussion darüber entstanden. Jetzt, wo dafür eigens ein Nachtragskreditantrag vorliegt, bekommt diese Sanierungsmassnahme jedoch eine andere Bedeutung. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielsweise auf Nachtragskreditvorlagen für Reisespesen verweisen. Sollte der Chemiweg nicht wieder hergerichtet werden, um eine Bestossung des Triesenberger Garsällis mit rund 50 Rindern während den Monaten Juni bis September sicherzustellen, droht eine Verwilderung und Verwahrlosung dieser Alpe. In den letzten 20 Jahren wurden immerhin rund CHF 700'000 in die Wasserversorgung, Bodenverbesserungen, den Hüttenumbau und die Instandhaltung des Chemiweges investiert. Soll dies nun vergebene Liebesmüh gewesen sein? Im Sinne der Wertschätzung der bisher getätigten Investitionen, im Sinne der Erhaltung der Naturwerte beziehungsweise der vorhandenen Trittweiden, im Sinne der Erhaltung dieser Flächen als Freihaltegebiet, im Sinne der Erhaltung eines beliebten Wanderweges und im Sinne der Erhaltung der liechtensteinischen Alptradition - die Alpe Garsälli wird immerhin seit über 700 Jahren alpwirtschaftlich genutzt - spreche ich mich für die Sanierung des Chemiweges und somit für eine weitere Alpbestossung des Triesenberger Garsällis aus und befürworte die Genehmigung des gegenständlichen Nachtragskredits und des entsprechenden Finanzbeschlusses. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Zur von Herrn Wolfgang Marxer erwähnten Biodiversität auf Garsälli habe ich einen Nachtrag. Diese ist wahrscheinlich gerade durch die jahrhundertelange Nutzung entstanden und daraus ist der Schluss zu ziehen: Soll diese Biodiversität erhalten werden, muss die Bestossung im bisherigen Rahmen fortgesetzt werden. Das Garsälli wird seit Jahrhunderten als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt. Dazu liegt ein umfassender Bericht der Gemeindevorstehung Triesenberg vor. Der Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat ohne Wenn und Aber oberste Priorität. Es ist schon genug landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gegan-gen und nur mit dem Zukauf von Landwirtschaftsprodukten aus fernen Ländern kann die Versorgung der Bevölkerung in Liechtenstein mit Lebensmitteln aufrechterhalten werden. Von mir aus ein klares Ja - rettet die landwirtschaftlichen Böden für die zukünftige Generation. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann mich der Kritik der am Inhalt des Berichts und Antrags, die der stv. Abg. Marxer geäussert hat, nur anschliessen: Für mich sind die Ausführungen hier bestenfalls lückenhaft. Es muss hier genau herausgelesen werden, dass hier offensichtlich die BGS-Fachgruppe anderer Meinung war als die Landesalpenkommission und die Regierung daher entscheiden musste. Über die Gründe, die Argumente, wird sich jedoch ausgeschwiegen: Es wird nicht ausgeführt, weshalb von der BGS-Fachgruppe argumentiert wurde, dass der Weg nicht zu sanieren sei. Die Kernfrage, ob die Weiterbewirtschaftung der Alpe sinnvoll ist oder nicht, wird überhaupt nicht adressiert. Es ist auch keine neue Frage, die sich erst jetzt stellt. Wenn wir zurückgehen ins Jahr 2015, Bericht und Antrag 32/2015, gibt es eine umfassende Interpellationsbeantwortung betreffend die Alpwirtschaft. Wenn ich aus dieser Interpellationsbeantwortung zitieren darf, wird unter anderem gesagt: «Der aktuelle Mangel an Alpvieh ist strukturbedingt, weshalb mittel- und längerfristig über die Anpassung der eigenen Strukturen nachgedacht werden muss.» Es wird ausgeführt: «Sollen die Alpweiden im bisherigen Ausmass flächendeckend unvermindert gepflegt und bewirtschaftet werden? Dann braucht es dazu ausreichend Alpvieh.» Es wird auch die Frage gestellt: «Sollen gezielt Flächen oder einzelne Alpen aufgelassen werden, da es am nötigen Alpvieh fehlt?» Es wird 2015 auch ein Stadler-Gutachten zitiert: «Falls keine ausreichende Bestossung aller Alpflächen möglich ist, sollen in erster Linie die für die Alpung am besten geeigneten Flächen erhalten werden. Flächen sollen vor allem dort aufgegeben werden, wo dies aus ökologischen Gründen und hinsichtlich der bestehenden Naturgefahren am sinnvollsten ist.» Also diese Fragen stehen seit 2015 im Raum und seit 2015 bleiben diese Fragen unbeantwortet. Daher denke ich, ist es sicher ganz klar zu kritisieren, dass diese Themen hier in diesem Zusammenhang nicht ausgeführt wurden in diesem Bericht und Antrag und auch nicht auf die Argumente der BGS eingegangen wurde. Das ist für mich keine ausreichende Basis, um über eine Viertelmillion Kredit zu befinden. Es ist ja auch bekannt, dass in den letzten 20 Jahren insgesamt offensichtlich CHF 670'000 in diese Alpe investiert wurden. Und jetzt soll eine weitere Viertelmillion investiert werden? Da kann man dann wirklich irgendwann von goldenen Kälbern oder Rindern - vielleicht im Falle einer Alpe - sprechen. Da muss man sich schon diese Grundsatzfrage stellen: Haben wir überhaupt genügend Vieh für die ausreichende Bestossung der Alpen? Das wird schon im 2015 infrage gestellt und ich glaube nicht, dass sich diese Situation seither verbessert hat. Wir hatten zwischenzeitlich das «Glück» - das Glück war das Pech der Unterländer mit ihren Alpen in Österreich, dass sie nämlich eben aufgrund von Seuchengefahr nicht nach Österreich konnten und daher in Liechtenstein die Alpen mit diesem Vieh bestossen konnten. Das wird sich aber akzentuieren oder akzentuiert sich natürlich dann zu dem Zeitpunkt, wenn dann die Bestossung aller Vorarlberger Alpen wieder möglich ist. Also hier haben wir - wie schon im 2015 festgestellt - ein strukturelles Problem: Wir haben zu wenig Alpvieh und darum müssten wir uns auch die Folgefragen stellen. Wir werden diese Alpvieh aber auch nicht aus der Schweiz bekommen, das wissen wir auch. Die Schweiz bezahlt Subventionen nur, wenn die Alpung in der Schweiz stattfindet. Also hier haben wir doch wirklich ein Problem. Seit 2015 ist dieses Problem, wie es mir scheint, offensichtlich liegen geblieben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir alle kennen einen der wohl schönsten Wanderwege in Liechtenstein: den Fürstensteig. Wenn man sich danach nicht noch über das Drei-Schwestern-Massiv kämpfen möchte, ist der Weg nach rechts, das Chemi hinauf zur Alpe Bargälla, eine willkommene Alternative. Genau dieser Weg aber wurde, wie bereits gesagt, im vergangen Jahr Opfer eines heftigen Gewitters und war nur mehr mittels eines Provisoriums begehbar. Nun gilt es für uns zu entscheiden, ob wir den vorstehend beantragten Nachtragskredit für die Sanierung des Chemiwegs sprechen wollen oder nicht - dies in Anbetracht dessen, dass dieser Weg nicht nur ein herrlicher, wenn auch ziemlich steiler Wanderweg ist, sondern für das Vieh die einzige Möglichkeit darstellt, die Alpe Garsälli zu erreichen. Bei der Bewirtschaftung der Alpe Garsälli geht es heute kaum mehr um den rein finanziellen oder volkswirtschaftlichen Nutzen. Es geht um die Erhaltung einer wertvollen Kulturlandschaft, eines Naturgebietes, das durch die jahrhundertelange extensive alpwirtschaftliche Nutzung zu dem geworden ist, was es heute ist: Ein schützenswertes Naturgebiet, das eine biologische Vielfalt aufweist und einen wertvollen Wildlebensraum weit abseits der Schutzwälder darstellt. Jeder, der dort schon gewandert ist - und das werden sicher schon einige von uns gewesen sein -, teilt wohl diese Auffassung. Diese Kulturlandschaft wird seit mehr als 600 Jahren oder - wie mein Vorredner, der stv. Abg. Rainer Beck sagte - sogar 700 Jahren alpwirtschaftlich genutzt und gepflegt. Mit der Entlassung der Alp Garsälli aus der menschlichen Nutzung, wie uns dies die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz und die Botanisch-Zoologische Gesellschaft schmackhaft machen wollen, würde das Gebiet diese Eigenschaften verlieren und wohl in ein paar Jahrzehnten mit Wald zuwachsen. Diesem Vorgehen aber widersprechen einige Konzepte und auch gesetzliche Bestimmungen, auf die ich kurz eingehen möchte: Auf der Grundlage eines Entwicklungs- und Erhaltungskonzept für das Berggebiet wurde im Jahre 2008 die Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes überarbeitet. Dort heisst es unter Art. 1 - Ziel -, dass die Lebensräume der einheimischen Pflanzen und Wildtiere im Berggebiet in ihrer Ausdehnung und Qualität zu erhalten und zu fördern sind und es heisst auch, dass das Berggebiet als Erholungsgebiet der Bevölkerung zu erhalten und zu fördern sei. Auch im Naturschutz- sowie Waldgesetz wird festgehalten, dass die Lebensräume und Lebensbedingung der wildlebenden und einheimischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, Lebensräume für sie zu bewahren, zu fördern und, wenn notwendig, zu verbessern sind sowie natur- und kulturhistorische Zeugnisse zu bewahren. Zu schützen und zu fördern sind gemäss Gesetz naturnahe Natur- und Kulturlandschaften. Natur- und Landschaftsschutz sind verpflichtende Aufgaben für Staat und Gesellschaft. Als wesentliche Teile der natürlichen Lebensgrundlage sind Natur und Landschaft so zu schützen und zu pflegen und zu entwickeln, dass ihre Dynamik, Vielfalt, Eigenart und Schönheit nachhaltig gesichert wird. Ich möchte auch noch kurz auf die Alpenschutzkonvention hinweisen, in welche auch Liechtenstein eingebunden ist. Darin werden die Vertragsparteien aufgefordert, geeignete Massnahmen insbesondere auf folgenden Gebieten zu ergreifen: «Berglandwirtschaft - mit dem Ziel, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgerechte, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern.» Ich werde diesem Finanzbeschluss meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Die Sanierung dieses Chemiweges ist aus meiner Sicht wirklich notwendig, weil es ja - wie gesagt - auch ein Zugang zur Alpe Garsälli ist, aber nicht nur ein Zugang zur Alpe, sondern ist auch ein Übergangsweg vom Fürstensteig herkommend zum Chemi und dann zum Alpspitz oder zu Hellwang. Für mich ist das, wie gesagt, nicht nur ein Weg für die Rinder - nicht nur für diese Viecher, auch für andere, sage ich einmal: für die bergbegeisterte Bevölkerung - und deshalb ist es für mich zentral, dass dieser Weg saniert wird. Er ist wirklich stark erodiert: Wenn man auf diesem Weg unterwegs ist, ist es auch für den normalen Fussgänger und Wanderer zum Teil kaum zumutbar, wie dieser Weg nach einem Gewitter zum Beispiel aussieht. Und wenn sie dann mit Kindern unterwegs sind, dann wünschen sie sich auch, dass dieser Weg saniert werden könnte. Natürlich interessieren mich auch die Bestossungszahlen. Meine Erfahrung ist zwar, dass in den letzten Jahren die Alpen wenig Probleme mit der Viehbestossung hatten. Zumindest kenne ich die Zahlen ein bisschen von der Alpe Sücka und da hatte man diese Probleme zumindest nicht. Aber das kann sich durchaus akzentuieren - diese Problematik - in der Zukunft. Hierzu bitte ich auch die Regierung, vielleicht die eine oder andere Ausführung zu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich bin für diesen Nachtragskredit, eine weitere Bestossung der Alpe Garsälli und vor allem auch für gut unterhaltene und sichere Wanderwege. Gemäss Bericht und Antrag ist - und nicht war - der Chemiweg immer noch steil, schmal und stark erodiert, also in einem schlechten Zustand. Beim Chemiweg handelt es sich um einen Teil des einen Wanderweges in Liechtenstein, nämlich die Drei-Schwestern-Wanderung, wobei der Chemiweg eine Alternative zum Fürstensteig darstellt. Ich will mit meiner Stimme für diesen Nachtragskredit dazu beitragen, dass wir weiterhin sehr gute und vor allem sichere Wanderwege haben, dies auch deswegen, weil ich es nicht mitverantworten kann und will, wenn Wanderer auf schlechten oder schlecht präparierten Wanderwegen umkommen oder sich verletzen. Tragische Unfälle, manche auch mit Todesfolgen, hatten wir in den liechtensteinischen Bergen in den letzten Jahren nämlich mehr als nur einmal. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe in meinem Votum mehrfach erwähnt, dass ich nicht Experte bin für Berg-, Alpsanierungen etc. und komme insofern jetzt in eine komische, in eine merkwürdige Rolle - auch für mich. Ich möchte kurz die Ausführungen, die von den einzelnen Votanten gemacht wurden - ich sage einmal -, interpretieren. Der stv. Abg. Rainer Beck hat unter anderem erwähnt: Nur so, wegen einem Schreiben der LGU, werden hier drinnen noch keine Entscheide getroffen. Ich hoffe, er hat den Inhalt auch gelesen. Denn die LGU schreibt nicht einfach so, sondern sie beruft sich darauf, dass Forschungsaufträge erteilt worden sind auch vom Land, dass Expertenberichte und so weiter vorliegen und dass deren Auswertung derzeit läuft. Das ist die Grundlage für die Empfehlung der LGU. Der zweite Punkt oder die zweite Irrnis, der er unterliegt: Verwilderung ist gleich Verwahrlosung. Das ist ein merkwürdiges Verständnis. Der Abg. Elkuch hat erwähnt: Einerseits hat er gesagt, es dürfen keine Alpen aufgegeben werden. Nachbaralpen des Triesenberger Garsälli, ich hatte es in meinem Votum erwähnt, wurden im 19. und 20. Jahrhundert ganz bewusst aufgegeben. Und er hat die Losung ausgegeben: Rettet die landwirtschaftlichen Böden. Dann sage ich: Dann sollten wir vielleicht nicht bei der Alpe Garsälli damit beginnen, sondern es gäbe hier unten im Tal genügend Gelegenheiten, landwirtschaftliche Böden zu retten. Der Abg. Elfried Hasler hat meine Kritik eigentlich nicht nur wiederholt, sondern vertieft. Er erwähnt insbesondere das Stadler-Gutachten, in dem es unter anderem heisst, nur die am besten geeigneten Alpweiden zu bestossen. Wenn man allein die Kostenthematik bei dieser Alpe sieht, dann kann es nicht eine der bestgeeigneten Alpen sein. Auf die Viehmenge und so weiter gehe ich nicht ein.Die letzten drei Votanten, Frau Gunilla Marxer-Kranz, Herr Rehak und der Abg. Daniel Seger sprechen eigentlich von einem Intakthalten der Wanderwege und so weiter: Ich sage, für einen Wanderweg braucht es keine Sanierung für eine Viertelmillion, das kann mit wesentlich weniger Mitteln getätigt werden. Die Abg. Marxer-Kranz ging dann noch weiters darauf ein und berief sich auf die Alpenschutzkonvention. Das war ein Artikel, der in der Zeitung veröffentlicht wurde. Ich hoffe, sie hat die Stellungnahme in Bezug auf die Alpenkonvention, die mittlerweile von der LGU eingelangt ist, auch gelesen, dann hätte sie ihre Ausführungen dazu in dieser Form nicht gemacht. Auch wenn Alpwirtschaft und Alpen erhalten werden müssen - die Frage bleibt immer auch: Zu welchem Preis? Und hier kennen wir den Preis von rund einer Million, die vonseiten des Landes investiert wurde oder mit dieser Viertelmillion würde. Wir kennen nicht den Geldbetrag, den die Gemeinde Triesenberg in all den letzten Jahren aufgeworfen hat. Irgendjemand hat von goldenen Kühen beziehungsweise goldenen Rindern gesprochen: Das ist wahrscheinlich nicht ganz so falsch in diesem Zusammenhang. Aber damit hat sich meine Argumentation zu diesem Thema sicherlich erledigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte noch mit einer Frage anschliessen. Es wurde die Bedeutung des Wanderweges, des Chemiweges, eben auch für das Wanderwegnetz in Liechtenstein auch erwähnt und das kann ich nur bestätigen. Und gerade darum ist für mich eine ganz wesentliche Frage für die Beurteilung dieses Nachtragskredites, was denn die Kostenfolgen sind a) wenn hier nur für einen Wanderweg ausgebaut wird, oder b) was dann eben die Zusatzkosten sind. Wie viel dieser rund Viertelmillion entsteht dadurch, dass der Wanderweg eben ausgebaut werden muss für einen Alperschliessungsweg? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte Herrn Marxer mitteilen: Also «Rettet die landwirtschaftlichen Böden» bezieht sich natürlich nicht nur auf Alpen, in erster Linie auf fruchtbare Ackerfläche im Talgebiet, weil das der wertvollste Grund ist. Das ermöglicht überhaupt den Bauern, etwas zu machen. Dann zu der Ökologie: Da gibt es verschiedene Meinungen von Experten. Eine Meinung ist: «Die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung von Bergmähdern und Almen erzeugt eine hohe Artenvielfalt, wogegen sowohl Intensivierung als auch Auflassen eine starke Reduktion der Artenvielfalt bedingt. Das wirkt sich auf viele ökologische Funktionen aus, wie zum Beispiel auf die Bodenfruchtbarkeit, oder auch auf Fragen des Risikopotentials. Wir wissen zum Beispiel aus unseren Forschungen, dass während des Auflassens sehr instabile Phasen entstehen können, wo eine höhere Gefahr an Gleitschneelawinenbildungen oder auch Erosionsphänomene auftreten.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Vielleicht eine kurze Replik an Elfried Hasler: Ich empfehle Ihnen dann einfach einen Besuch vom Chemiweg, sobald dieser Weg saniert wurde. Ich denke, dann sieht man dann relativ eindeutig oder Sie können eindeutig erkennen, dass diese Sanierung tatsächlich notwendig war und dass die Differenz einer Sanierung von einem Bergwanderweg den heutigen Ansprüchen an die Sicherheit zu dem genügt, was es dann zusätzlich - und das ist praktisch nichts - noch braucht, damit Sie mit Rindern diesen Weg begehen können. Dann werden Sie erstaunt sein, dass es kein grosser Differenzbetrag ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf das Votum des stv. Abg. Marxer eingehen: Wir sind uns da - glaube ich - nicht ganz einig was die Alpenkonvention anbelangt. Das Schreiben, das Sie von der LGU erwähnen, das kurz vor der heutigen Landtagssitzung bei mir eingetroffen ist - da wird einfach festgehalten: «... die Erstellung von Konzepten, Programmen oder Plänen für den Schutz und die Förderung von Natur- und Kulturlandschaften sowie der Biodiversität und für die systematische Beobachtung und Forschung beinhalten.» Ich zitiere aber etwas anderes aus der Alpenkonvention, und zwar die Berglandwirtschaft, und da heisst es: «mit dem Ziel, im Interesse der Allgemeinheit die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortortgerechte, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern». Nur dass Sie wissen, von was ich in meinem Votum gesprochen habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur eine kurze Replik an den Abg. Rehak: Ich kenne diese Weg sehr gut, ich bin dort auch hinaufgegangen. Also ich weiss, wie die Situation ist. Ich rede hier nicht von Dingen, die ich nicht kenne. In der Regel versuche ich das zu vermeiden - da bin ich mir nicht immer bei allen so sicher. Also ich kenne das sehr wohl. Ob Sie jetzt diese Zusatzkosten kennen oder nicht, weiss ich nicht, da bin ich jetzt einfach gespannt dann auf die Ausführungen von der Regierungsbank. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt für die Beurteilung dieses Nachtragskredites, wie hoch diese Zusatzkosten für den Ausbau als Alperschliessungsweg ausfallen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit ist die Regierung am Zug.Regierungsrätin Dominique Hasler
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, am 1. August 2019 wurde der Chemiweg durch ein heftiges lokales Gewitter schwer beschädigt. Der Bergwanderweg stellt bislang die einzige Möglichkeit dar, die Alp Garsälli mit Vieh zu erreichen. Für den Alpbetrieb im letzten Jahr wurde der Weg von der Gemeinde und dem Land provisorisch instand gesetzt. Danach wurde gemeinsam von der Gemeinde und der Fachgruppe BGS eine Lagebeurteilung vorgenommen. Die Gemeinde Triesenberg bekräftigte dabei, dass der Triebweg saniert werden müsse, da ohne diesen eine Bewirtschaftung des Garsälli nicht möglich sei. Die Fachgruppe BGS veranschlagte die Sanierung des bestehenden Weges mit CHF 250'000, wobei eine genaue Kostenschätzung aufgrund der vielen Unwägbarkeiten nicht möglich ist. Grundlage für die Kostenschätzung bildeten dabei die notwendigen, aufwendigen technischen Massnahmen, die Passierbarkeit für Vieh und die Erfahrungen aus der letzten Sanierung 1991/1992. Die hohen Kosten entstehen teilweise auch durch die notwendigen Helikopterflüge für den Materialtransport, da ein Transport per Strasse aufgrund der Lage der Baustelle nicht möglich ist. Die Fachgruppe Berggebietsanierung ist gemäss Art. 10 BGS-Verordnung zuständig für die Integralmelioration, also die Entwicklung im Alpengebiet. Im vorliegenden Fall ist sie gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. c dazu angehalten, die Alpbetriebe durch «die Erstellung, Sanierung oder Erweiterung von Einrichtungen, Anlagen und Gebäuden zur Sicherstellung eines rationellen und zeitgemässen Alpbetriebes» zu erhalten und zu fördern. Die Fachgruppe BGS lehnte die Sanierung des Chemiweges schlussendlich aufgrund der hohen Kosten und der fraglichen Dauerhaftigkeit der Massnahme aus wirtschaftlichen Gründen ab.Die Landesalpenkommission hingegen, die für die Alpbewirtschaftung und Förderleistung im Zusammenhang mit dieser zuständig ist, sprach sich aufgrund der alpwirtschaftlichen Nutzung des Garsälli für die Sanierung des Chemiweges aus. So werde das Garsälli schon seit vielen hundert Jahren alpwirtschaftlich genutzt, stelle Futter für 60 bis 70 Rinder bereit, habe neben dem schönen Landschaftsbild auch einen besonders hohen ökologischen Wert, der ohne alpwirtschaftliche Nutzung verloren ginge. Wenn die Fachgruppe BGS und die Landesalpenkommission in alpwirtschaftlichen Belangen kein Einvernehmen herstellen können, so entscheidet gemäss Art. 10 Abs. 3 BGS-Verordnung die Regierung. Es ist mir an dieser Stelle sehr wichtig, auszuführen, dass gerade dieser Prozess, diese differenzierten Abwägungen, dieses Betrachten der verschiedenen Aspekte, Zeit benötigte und genau deshalb der normale Antrag über den Budgetweg zeitlich nicht möglich war. Wir haben uns also - entgegen den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer - sehr lange und sehr differenziert mit der Abwägung der verschiedenen Aspekte auseinandergesetzt. Ich nehme Ihre Rückmeldung zur Kenntnis, dass in diesen für den Nachtragskredit vorgesehenen Unterlagen diese breiten Darlegungen nicht Einzug gefunden haben. Das ist in diesen Vorlagen nicht vorgesehen, wir hätten diese alle gehabt. Ich nehme das aber zur Kenntnis. Wir werden das beim nächsten Mal, beim nächsten Weg, anders machen, weil wir hätten alle Unterlagen gehabt. Es wurden ja auch die Fragen, die dann im Anschluss bei der Finanzkommission gestellt wurden, alle auch schriftlich beantwortet.Eben wie gesagt: Im Vorfeld der Regierungsentscheidung fanden Gespräche zwischen Vertretern des zuständigen Ministeriums, der Fachgruppe BGS, der Landesalpenkommission sowie der Gemeinde Triesenberg an einem Tisch statt. Dabei wurde ersichtlich, dass die Fachgruppe BGS und die Landesalpenkommission keinen Dissens im eigentlichen Sinne haben. Die Fachgruppe BGS zeigte sich für eine Finanzierung mit zusätzlichen Mitteln, also per Nachtragskredit, durchaus offen, wies aber auch auf die fragliche Nachhaltigkeit der Investition hin. Auf Grundlage der Empfehlungen der Fachgruppe BGS, der Landesalpenkommission und der Anhörung der Gemeinde Triesenberg hat die Regierung nach sorgfältiger Güterabwägung entschieden, dass die Vorteile einer Sanierung des Chemiweges die wirtschaftlichen Risiken rechtfertigen - dies aufgrund der Bedeutung, der jahrzehntelangen Bedeutung des Garsälli für die Alpwirtschaft und der damit einhergehenden jahrhundertalten Tradition, des Erhalts des einzigartigen Landschaftsbildes an einem beliebten Bergwanderweg für den Tourismus, der Bedeutung für die Land- und Alpwirtschaft sowie ökologischer Kriterien. Bei Letzteren fiel der Umstand stark ins Gewicht, dass mehr als 85% des produktiven Weidegebietes der Alp Garsälli als Trockenweiden kartiert sind und daher über einen besonders hohen ökologischen Wert verfügen. Diese Trockenweiden leisten auch einen wertvollen Beitrag an die Biodiversität unseres Landes und ermöglichen ein attraktives Landschaftsbild. Ohne weitere Bewirtschaftung im bisherigen Stil würden diese offenen Flächen voraussichtlich langsam verbuschen und mittel- bis langfristig in einen waldähnlichen Zustand übergehen.In einigen von Ihren Voten wurde die Stellungnahme der LGU und der BZG erwähnt: Ich möchte hier festhalten, dass die eingebrachten Aspekte der Zulassung von Wildnis unter ökologischer Betrachtungsweise natürlich ebenfalls gerechtfertigt sind. Eine objektive Abschätzung, ob die Zulassung ungestörter natürlicher Prozesse höher zu gewichten ist als der Erhalt der ökologisch wertvollen Trockenweiden, ist nur schwer möglich. Wie gesagt hat sich die Regierung unter Mitberücksichtigung aller Aspekte in einer sorgfältigen Güterabwägung schlussendlich für den Erhalt des Chemiweges und damit für die weitere Bewirtschaftung der Alp Garsälli ausgesprochen. Diese wurde übrigens - wie es auch gefragt wurde vom Abg. Elfried Hasler - auch im Jahr 2018 bei diesem erstellten Gutachten nicht infrage gestellt.Dann gehe ich gerne noch auf die einzelnen Fragen ein. Einige Abgeordnete haben sich nach der Bestossungssituation erkundigt: Hier kann festgehalten werden, dass in den vergangenen fünf Jahren, zwischen 2014 und 2018, die Inlandalpen durchschnittlich zu 95% bestossen waren. Dies stellt einen sehr guten Wert dar. 2018 lag dieser Wert bei einem Höchstwert von 96%. Diese hohe Bestossung der Inlandalpen kann natürlich, wie auch ausgeführt, unter anderem auf die TBC-Situation in Vorarlberg zurückgeführt werden, welche die FL-Landwirte daran hindert, Tiere auf FL-Alpen zu sömmern. Die FL-Alpen in Vorarlberg waren in den vergangen fünf Jahren trotz dieses Umstandes mit über 100% sehr gut bestossen. Aktuell kann also davon ausgegangen werden, dass wir aufgrund der bereits umgesetzten Massnahmen - und wir haben hier im Bereich der Alpwirtschaft diverse Massnahmen umgesetzt, worauf ich nachher noch eingehen kann - weiterhin eine sehr gute Situation in Bezug auf die Bestossung der Alpen haben werden. Dies auch, zumal es uns sehr wichtig ist, dieser wichtigen Tradition Sorge zu tragen. Dann komme ich noch zu Ihrer Frage, was der Wanderweg alleine kostet. Hierzu möchte ich Ausführungen machen: Wer das Gelände kennt, weiss dass es ein anspruchsvolles Gelände ist. Wenn man jetzt einfach rein den Wanderweg sanieren würde, geht man von Kostenschätzungen zwischen CHF 30'000 und CHF 50'000 aus. Man muss aber sagen, dass der Weg mit diesen Kosten dann ein rudimentärer Wanderweg ist. Das sind Kostenschätzungen vom Amt, einige von Ihnen schütteln den Kopf. Wenn aber Vieh darüber geht, wenn ein Viehweg, ein Alpweg gemacht wird, dann ist er natürlich grundsätzlich stabiler und breiter, sodass er auch von Familien oder auch Menschen, die vielleicht nicht so gut zu Berge sind - wie einige hier Anwesende - besser begehbar ist. Dann hat der stv. Abg. Wolfgang Marxer noch das im Schreiben von der LGU und BZG benannte Projekt, diesen Forschungsauftrag, benannt: Das ist richtig, dass sich hier das Land Liechtenstein beteiligt hat. Es ist ein wertvolles Projekt. Es ist aber wichtig, auch zu wissen: Dieser Forschungsauftrag bedeutet, es ist ein viel grösseres Gebiet, ein viel grösserer Perimeter als nur die Alp Garsälli und er wurde damals auch in Auftrag gegeben, wo die weitere Bestossung der Alp Garsälli nicht infrage gestellt wurde. Jetzt hoffe ich, dass ich jetzt alle Fragen beantwortet habe, sonst kommen Sie bitte nochmals auf mich zu. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, Sie sagen CHF 30'000 bis CHF 50'000, wenn kein Vieh darüber gehen muss. Das glaube ich Ihnen schon, aber das sind CHF 30'000 bis CHF 50'000 nach jedem Gewitter. Das müssen Sie dann auch so korrekt sagen. Wenn Sie das sanieren wollen, dass es ein bisschen Bestand hat, dann kommen Sie mit dem Geld nirgends hin, weil beim Untergrund im Chemiweg - wer diesen kennt - können Sie mit CHF 30'000 bis CHF 50'000 nichts ausrichten. Das ist ja eben gerade auch das Problem von diesem Weg: Der Untergrund ist sehr schlecht, deshalb kostet es auch ein bisschen etwas, wenn man den anständig sanieren will. Und wenn man das nur so rudimentär macht, dann ist es zwar vielleicht für dieses Jahr gut, aber nächstes Jahr wird es wieder gleich viel kosten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Danke für Ihre Ausführungen, Frau Ministerin. Ich habe eine Anschlussfrage: Sie haben erwähnt, dass die BGS-Fachgruppe das abgelehnt hat mit der Begründung der Nachhaltigkeit der Investition. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie damit die Erosion des Weges meinen? Und wenn Sie die meinen, wäre die Anschlussfrage: Weiss man oder kann man annehmen, in welchen Zeitabständen wieder Investitionen notwendig wären? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Nur ein Satz, eine kurze Replik an den Abg. Rehak: Ich würde die Zahlen, die die Frau Ministerin bezüglich der Wanderwegsanierung und der Rinderwegsanierung genannt hat, jetzt einfach nicht infrage stellen und mich als Experten outen, was ein Wanderweg diesbezüglich kostet. Es ist selbstverständlich so, dass beim nächsten heftigen Gewitter wieder eine Sanierung stattfinden muss, entweder wiederum CHF 30'000 bis CHF 50'000 in die Hand genommen werden müssen oder wiederum eine Viertelmillion. Das sind die Punkte, die einander gegenüber gestellt werden müssen. Die Zahlen kommentiere ich sicherlich nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen?Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann gerne noch auf die Zusatzfragen eingehen. Zu der Zusatzfrage des Abg. Johannes Hasler: Es ist natürlich so, dass dieser Weg - unabhängig ob Wanderweg oder Vieh- und Wanderweg - aufgrund der Erosionssituation in diesem Gebiet, wenn ein Unwetter kommt, Folgekosten verursachen kann. Also das sind Naturgewalten, die nicht ausgeschlossen werden können. Wenn Sie mich nach der Statistik fragen: Er hat jetzt über mehrere Jahrzehnte gehalten. Ich kann Ihnen das nicht in validen Zahlen sagen. Das Risiko besteht und es ist auch Aufgabe der BGS - das ist ihre gesetzliche Aufgabe -, hier eine realistische Abschätzung zu machen. Natürlich, wenn nächstes Jahr wieder ein Unwetter passiert und diese Kosten wieder anfallen, ist es ja dann auch wichtig, dass man das transparent darlegt, dass man dann wieder mit Folgekosten rechnen muss. Das gehört in so einem unwegsamen Gebiet im Zusammenhang mit Naturgewalten dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten I/2019 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-