Beschluss Nr. 21/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge) (Nr. 47/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Beschluss Nr. 21/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 47/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Interbankenentgelteverordnung Nr. 2015/751 ergänzt den bisherigen Rechtsrahmen für elektronische Zahlungen in der EU. Sie steht für mehr Transparenz und Rechtssicherheit und soll den Wettbewerb für Kreditkartenzahlungen verbessern. Die Verordnung regelt abschliessend, unter welchen Voraussetzungen multilaterale Interbankentgelte zwischen Händlern, Acquirern - also Unternehmen, welche Kredit- und Debitkartenzahlungen abwickeln - und Zahlungsdienstleistern eingehoben werden dürfen. Die Verordnung enthält einige Bestimmungen, die in nationales Recht umzusetzen sind, und für die ein eigenes Durchführungsgesetz zu erlassen war. Diese Übernahme in liechtensteinisches Recht erfolgte bereits am 27. Februar 2019, als das entsprechende Durchführungsgesetz hier im Landtag in 2. Lesung behandelt wurde. Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung hier im Landtag dienen dazu, die nationale Zustimmung in Liechtenstein einzuholen. Die Vorlage ist für mich unbestritten und ich werde deshalb dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 21/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Februar 2019 betreffend die Verordnung (EU) 2015/751 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 18 abgeschlossen.-ooOoo-