Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020) (Nr. 56/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020).Wir behandeln die Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 56/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, das vorliegende Gesetz hat eigentlich zwei Schwerpunkte, zum einen ist es dieser Staatsbeitrag an die Finanzmarktaufsicht für die Jahre 2020 bis 2023 sowie die Verwendung der Reserven. Wenn Sie sich die Zusammenfassung ansehen: Bis jetzt war das Maximum der Reserven auf 50% des Aufwandes der letzten drei Jahre begrenzt und neu soll diese Begrenzung auf 25% eingeführt werden. Das bedeutet dann in letzter Konsequenz ganz konkret: Aktuell hat die FMA ein Reservenvolumen von gut CHF 10 Mio. und das soll in etwa um die Hälfte reduziert werden, also konkret um CHF 5 Mio. Für was sind die CHF 5 Mio. Staatsbeitrag zu verwenden? Das sehen wir auf Seite 10, es sind im Prinzip drei Punkte: einmal die fehlenden Skaleneffekte, einmal die Tragfähigkeit des Marktes und noch zusätzlich die Aufwendungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Wir haben es bereits gehört, es gibt Abgeordnete, die haben hier mitunter auch noch etwas zu sagen. Gerade nach dem Studium der letzten GPK-Protokolle könnte es hier noch zu Diskussionen kommen. Ich bin dann einmal gespannt, was hier ausgeführt wird. Dieser 5-Millionen-Reservenabbau soll unter anderem auch über eine Anpassung der Gebührenordnung erfolgen. Sehr interessant finde ich die Ausführungen auf Seite 12 im vorliegenden Bericht und Antrag. Da sehen wir, wie wettbewerbsfähig die aktuellen Gebühren sind. Wenn wir das so betrachten im Bereich der Banken, schreibt die Regierung, dass wir vergleichbare bis tiefere Abgaben in Liechtenstein haben. Im Bereich der Fonds kommt die Regierung ebenfalls zur Erkenntnis, dass man grundsätzlich auf dem Niveau von Irland und Luxemburg, Österreich, Deutschland sei, teilweise sogar auch günstiger. Nur im Bereich der Versicherung hätten wir aktuell zwar höhere Gebühren, das sei aber kaum vergleichbar. Also da gibt es schon einen Punkt, der nach meinem Dafürhalten sehr positiv zu erwähnen ist. Wir sind effektiv mehr als konkurrenzfähig, was ja auch gut ist für unseren Wirtschaftsstandort. Dann die Seite 22: Wie gesagt, wie verteilen wir diese CHF 5 Mio., die es zu verteilen gibt? Da schreibt die Regierung, 35% soll der Staat bekommen, das heisst im Umkehrschluss natürlich, 65% erhalten die Finanzplatzteilnehmer. Da hat es eben schon eine Änderung zur Vernehmlassungsvorlage gegeben. Das sehen Sie im Protokoll der Finanzkommission, beziehungsweise in der Beantwortung der Fragen der Finanzkommission. In der Vernehmlassungsvorlage hätte der Staat noch 65% dieser CHF 5 Mio. bekommen. Neu sind es nur noch 35%, das ist immerhin eine Differenz von CHF 1,8 Mio. Sie merken schon, ich bin eigentlich auch hier nicht bereit, diesen Kampf zu führen. Wir sind ja in der Geberlaune hier drinnen. Auch hier kann man sagen, Geben ist seliger als Nehmen. Aber ich möchte Sie einfach informieren, dass ich das festgestellt habe. Ich denke mir, Eintreten ist unbestritten und, wie gesagt, wir können das sicherlich noch diskutieren, inwiefern diese CHF 5 Mio. Staatsbeitrag effektiv vonnöten sind, gerade nach den Erkenntnissen aus der GPK. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich beim Herrn Regierungschef und bei allen, die bei der Erarbeitung dieser Vorlage involviert waren, recht herzlich für diese Vorlage bedanken. Mein Vorredner, der Abg. Wendelin Lampert, hat meines Erachtens die wesentlichen Punkte dieser Vorlage gut aufgezeigt. Auch ich bin für die Beibehaltung des maximalen Staatsbeitrages auf CHF 5 Mio. Ich erachte diesen Staatsbeitrag in Höhe von maximal CHF 5 Mio. als gerechtfertigt. Dies insbesondere deshalb, weil die FMA nicht nur die Finanzmarktteilnehmer überwacht, sondern auch bei Gesetzgebungsvorhaben aktiv beteiligt ist. Des Weiteren rechtfertigen, wie dies auch der Abg. Wendelin Lampert ausgeführt hat, die niedrigen Skaleneffekte einen Staatsbeitrag. Für mich ist nicht vollständig nachvollziehbar ist, weshalb in einer Phase, in welcher die Reserven der FMA abgebaut werden sollen, die Gebühren der Finanzmarktteilnehmer erhöht werden sollen. Die Gebührenerhöhung könnte meines Erachtens auch erst in einigen Jahren erfolgen, wenn die Reserven auf das gewünschte Niveau abgesunken sind. Mir ist es jedenfalls sehr wichtig, dass die liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer in einem konkurrenzfähigen Umfeld in Liechtenstein arbeiten können. Eine spätere Einführung der Abgabenerhöhung würde die Finanzmarktteilnehmer im Moment weniger belasten und allgemein die Konkurrenzfähigkeit der liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer steigern. Ich ersuche die Regierung jedenfalls, eine spätere Einführung dieser Abgabenerhöhung nochmals zu prüfen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für diesen Bericht und Antrag. Bereits im Jahr 2014 wollte ich die Kosten für die Leistungen erfahren, welche die Finanzmarktaufsicht, die FMA, für die Regierung macht. In diesem Bericht und Antrag sind sie nun aufgeführt, dafür besten Dank. Mit diesem vorliegenden Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird erstens die FMA-Finanzierung neu festgelegt, zweitens die Reserven schrittweise von 50% auf 25% reduziert und drittens werden die Abgaben punktuell erhöht. Ein Blick zurück: Die effektiven Staatsbeiträge stiegen von CHF 2,5 Mio. im Jahr 2014 auf CHF 5 Mio. im Jahr 2018. Die Regierung sieht nun für die nächsten Jahre eine Finanzierung von CHF 5 Mio. vor. Die von der FMA für die Regierung erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen machten rund CHF 1 Mio. aus. Von diesen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der FMA kam ein Teil auch dem Finanzplatz zugute. Damit subventioniert der Staat die FMA bis zu gut CHF 4 Mio. pro Jahr und damit indirekt insbesondere auch die Banken und Wertpapierfirmen. Dazu kommt, dass das Land letztlich zur Deckung einer allfälligen Finanzierungslücke verpflichtet ist und somit letztlich die Haftung für die Finanzierung der FMA trägt.Die Neue Fraktion beantragt in der 2. Lesung, den Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. auf CHF 4,5 Mio. zu senken und gleichzeitig die Aufsichtsgebühren und andere Leistungen zusätzlich um diese Reduktion, also insgesamt um mindestens CHF 0,5 Mio., zu erhöhen, und begründet dies wie folgt: Die Grossbanken in Liechtenstein leisten vergleichsweise tiefe Abgaben im Vergleich zu Grossbanken in Österreich oder in Luxemburg. Dazu kommt, dass die Banken dank des EK-Zinsabzugs sehr niedrige Ertragssteuern zahlen. Vergleicht man beispielsweise die Gewinnsteuern der LLB mit denjenigen der Schweizer Tochter, der Bank Linth AG, so sieht man, dass die Bank Linth im Verhältnis ein Mehrfaches Steuern auf Gewinn bezahlt. Für Banken in Liechtenstein entfällt die zu entrichtende Abgabe an die Europäische Zentralbank. Der vierte Punkt ist: Im Bereich der Fonds und der Vermögensverwaltung sind die Abgaben und Gebühren in Liechtenstein teilweise günstiger als in Irland, Luxemburg, Österreich und Deutschland. Andere Länder kennen für die Finanzmarktaufsicht überhaupt keinen Staatsbeitrag oder nicht im gleichen Ausmass wie in Liechtenstein. Das Land ist zur Deckung einer allfälligen Finanzierungslücke verpflichtet und trägt somit letztlich die Haftung für die Finanzierung der FMA. Vom geplanten Reservenabbau für den Finanzierungszeitraum von 2020 bis 2023 erfolgt der Reservenabbau nur im Umfang von 35% zugunsten des Staates. Der restliche Reservenabbau kommt damit indirekt den Finanzintermediären zugute. Gemäss Geschäftsbericht 2018 betragen die Reserven CHF 10,3 Mio. und diese sollen bis 2022 auf 25% abgebaut werden. Generell stellt Liechtenstein für den Finanzplatz gute Rahmenbedingungen zur Verfügung. Mit dem neuen Gesetz über Token und VT-Dienstleister wird Liechtenstein zugunsten der Branche eine weitere Exklusivität zur Verfügung stellen. Auch innerbetrieblich kann bei der FMA nicht von Armut gesprochen werden, nur zum Beispiel die Bruttobezüge der sechs Mitglieder der FMA-Geschäftsleitung beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf CHF 1,878 Mio. ohne Sozialaufwand. Das ergibt pro Person mehr als CHF 310'000 Jahresgehalt. Wir bitten die Regierung, in der Stellungnahme für die 2. Lesung die gewünschten Änderungen einzubauen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich wurde ja von Wendelin Lampert angesprochen, ich freue mich darüber, dass er die GPK-Protokolle liest. Die waren jetzt für diesen Monat umfangreich. Er spricht das GPK-Protokoll 4/2019 an und darunter den Agendapunkt 6. Ich empfehle Ihnen, das zu lesen, kann Ihnen aber auch gerne kurz berichten, was Sie darin finden. Die Gehaltsthematik, insbesondere die Löhne der Geschäftsleitung, der FMA sind seit Jahren ein Thema, ebenso sonstige Leistungen für das Personal. Die Finanzkontrolle musste im vergangenen Jahr gegenüber der FMA eine klare rote Linie einziehen. Die ganze Thematik hat ihren Ursprung im Jahr 2011. Weil die Regierung damals im RA 2011/884 entschied, dass die Gehaltsordnung sowie das Personalreglement der FMA nicht als vertragliche Verpflichtung von strategischer Bedeutung gemäss Punkt 4.2 der Eignerstrategie gelten sollen und somit der Regierung nicht zur Kenntnis vorzulegen sind. Dadurch wurde die Basis für klar von der Verwaltung abweichende Regelungen im Lohn- und Personalbereich ohne Mitwirkung der Regierung gelegt. Diese Abweichungen bei einer Behörde im öffentlichen Umfeld sind aus Sicht der Finanzkontrolle, und übrigens auch aus meiner Sicht, nicht tragbar - insbesondere bei den die Regierungslöhne übersteigenden Geschäftsleitungslöhnen sowie bei den sonstigen Leistungen für das Personal. Dies sind zum Beispiel Bonustage, bezahlte Sabbaticals, Ferienkaufregelungen etc. Die Finanzkontrolle vermisst eine diesbezügliche Sensitivität der strategischen FMA-Führung und hat dies anlässlich Einführung der Ferienkaufregelung im September 2018 sowie der Erhöhung von einzelnen Geschäftsleitungsmitgliederlöhnen im 2018 der FMA auch klar zum Ausdruck gebracht. Genützt hat es nichts. Die FMA argumentiert mit einer Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber in Konkurrenz zum Finanzplatz. Dies greift der Finanzkontrolle zu kurz, weil sich die FMA als Behörde und öffentliches Unternehmen im staatlichen Bereich bewegt. Nun, die GPK ist dann tätig geworden, daraufhin hat sie sämtliche Löhne aller Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsratsmitglieder der öffentlichen Unternehmen bei der Regierung bestellt, um diese zu überprüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Herbert Elkuch zurückkommen und möchte einfach an dieser Stelle für das Protokoll festhalten, dass ich mich klar gegen die Senkung des Staatsbeitrages ausspreche. Bei diesem Staatsbeitrag, einfach nochmals zur Konkretisierung, handelt es sich nicht um einen fixen Staatsbeitrag, sondern um einen maximalen Staatsbeitrag. Die effektiven Staatsbeiträge können Sie auf der Seite 9 entnehmen. Hier sehen Sie die effektiven Staatsbeiträge beginnend also vom Jahre 2014 bis zum Jahre 2018. Es wurde ausschliesslich im Jahre 2018 der Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 5 Mio. vollständig ausgeschöpft. Ich denke, wir sollten diesen maximalen Staatsbeitrag auf dieser Höhe belassen. Ich möchte nochmals erwähnen, dieser Staatsbeitrag ist aus den zwei genannten Punkten gerechtfertigt: Die FMA erbringt sehr, sehr viele Arbeiten, die eigentlich ansonsten von der Regierung zu erbringen wären, nämlich die Erarbeitung von Gesetzen. Und es kann meines Erachtens nicht sein, dass die Erarbeitung von Gesetzen auf die Finanzmarktteilnehmer überwälzt wird. Der zweite Punkt sind die fehlenden oder die niedrigen Skaleneffekte, dass wir halt im Land Liechtenstein wenige Finanzmarktteilnehmer haben, jedoch trotzdem die gesamte Infrastruktur für sämtliche Bereiche aufrechterhalten müssen und natürlich aufgrund der wenigen Finanzmarktteilnehmer auch weniger Köpfe haben, auf die wir dann die Gebühren abwälzen können. Also zusammengefasst: Ich bin klar gegen die Senkung des Staatsbeitrages.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen geschätzte Damen und Herren. Der GPK-Vorsitzende hat das Protokoll der GPK sehr gut zusammengefasst, dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Der Abg. Wendelin Lampert hat seinen Blick im Vorvotum auch schon auf mich gerichtet und ich hatte auch schon zum Thema OKP-Staatsbeitrag die Löhne der Geschäftsleitung angesprochen. Auch ich empfinde das als störend, wenn die Geschäftsleitung einen höheren Lohn bezieht als der Regierungschef, der hier in meiner Nähe sitzt. Und ich empfehle der Regierung dringendst, hier die im Jahr 2011 beschlossene Eignerstrategie anzupassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann dem Votum von Herbert Elkuch einiges abgewinnen, es ist eben kein maximaler Staatsbetrag von CHF 5 Mio. Lesen Sie Art. 30b Abs. 2: Sobald wir eben unter 10% fallen kommt dann eben diese Staatsgarantie dazu, dann muss der Staat nachschiessen. Das sehen Sie auch im vorliegenden Bericht und Antrag, dass wir in der Vergangenheit durchaus schon höhere Staatsbeiträge hatten. Seite 26 - 2009: CHF 11,9 Mio.; 2010: CHF 10,7 Mio.; 2011: CHF 10 Mio. Deshalb kann man eigentlich den Staatsbeitrag auf null senken. Mit diesem Art. 30b Abs. 2 wird der Staat, sobald wir diese 10% Reservenhöhe unterschritten haben, hier einfach nachschiessen müssen. Deshalb denke ich mir, ist das nicht die zentrale Grösse. Eine der zentralen Grössen ist das Verhältnis von Gebühren, die wir erheben, zum Aufwand der FMA. Deshalb hätte ich eigentlich auch begrüsst, wenn die Regierung bei der Vernehmlassungsvorlage geblieben wäre. Denn da hätte der Staat von diesen CHF 5 Mio. CHF 3,6 Mio. erhalten und nicht nur CHF 1,8 Mio. Deshalb habe im ersten Votum gesagt, ich lausche einmal, was hier drinnen gesagt wird. Und jetzt sage ich, was eigentlich meine Meinung ist: Ich wäre bei der Vernehmlassungsvorlage geblieben. Wir haben es ja gesehen, ich habe es im ersten Votum auch bereits gesagt, wir sind sehr wohl konkurrenzfähig - zum Glück übrigens, das begrüsse ich explizit.Aber gerade im Bereich der Banken haben wir vergleichsweise tiefe Abgaben, das schreibt die Regierung selbst auf Seite 12, auch im Bereich der Fonds. Nur bei den Versicherungen anscheinend nicht. Da könne man die Systeme eben nicht vergleichen. Deshalb denke ich mir, muss sich hier die Neue Fraktion schon überlegen, am Staatsbeitrag selbst zu schrauben, wird uns in letzter Konsequenz eigentlich nicht retten. Denn der Staat wird einfach, sobald diese 10% unterschritten sind, zusätzlich nachschiessen müssen. Sie müssen bei den Gebühren etwas unternehmen, das wird eine Grösse sein. Oder dann kommen wir zum Punkt, dass man sagt, der Aufwand ist zu gross, der muss reduziert werden. Aber da muss ich Ihnen schon auch sagen, wer halt Champions League spielen will, braucht auch Champions-League-Spieler auf dem Feld. Die FMA ist hier halt in einem Konkurrenzumfeld. Schauen Sie sich unsere Bank an, die Landesbank, Sie wissen alle ganz genau, dass der Chef der Landesbank auch mehr verdient als der Herr Regierungschef, und zwar einiges mehr. Das ist genau das Konkurrenzumfeld, das wir hier halt haben. Ich habe es schon gelesen, die Finanzkontrolle sagt auch, das kann man nicht eins zu eins vergleichen. Die Faktenlage ist halt so. Wer gute Mitarbeiter will, sprich, wer Champions League spielen will, der wird auch entsprechende Spieler haben müssen. Ansonsten wird es halt schwierig. Ich bin ja gespannt, was der Vergleich mit anderen staatsnahen Betrieben zutage fördern wird. Da, könnte ich mir vorstellen, wird die GPK auch noch ein wenig Bauklötze staunen. Denn schauen Sie sich doch die Jahresberichte an, es ist ja nicht zu komplex, herauszufinden, wie hoch diese Gehälter bei einzelnen Staatsbetrieben sein dürfen. Also wie gesagt, ich hätte schon gerne eine FMA, die auch konkurrenzfähig ist und entsprechend einen guten Job machen kann. Man kann nicht nur Finanzplatz und Wirtschaftsplatz im Bereich der Champions League spielen wollen, dann braucht man auch die entsprechenden Mitarbeiter. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen allerseits. Für mich ist die Gesetzesvorlage, wie sie vorliegt, in dieser Form unbestritten. Auch, so finde ich, konnte mit der vorliegenden Lösung eine ausgewogene zukünftige Finanzierungslösung gefunden werden. Den maximalen Staatsbeitrag zu senken, wie es der Abg. Herbert Elkuch vorschlägt, finde ich nicht richtig. Die FMA erbringt sehr viele Leistungen, wie wir es auch schon gehört haben, die sonst von der Regierung erbracht werden müssten. Es kann nicht sein, dass wir beispielweise die Ausarbeitung von Gesetzen auf die Finanzmarktteilnehmer abwälzen. Bezüglich der angesprochenen Lohnthematik kann ich mich vorbehaltslos den Ausführungen des Abg. Günter Vogt anschliessen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Beim Stichwort «abwälzen», möchte ich gleich ansetzen. Wenn Sie das Protokoll der Finanzkommission vom 24. April 2019 lesen: Unter Punkt 3, Geschäftsbericht 2018 der Finanzmarktaufsicht, wurde die Regierung gefragt, wie hoch eben diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die FMA für die Regierung vollbringt, einzuschätzen sind. Die Regierung sagt, es wären CHF 1,5 Mio., wenn ich das so richtig aus dem Finanzkommissionsprotokoll interpretiere. Also davon, dass hier Kosten auf die Finanzintermediäre oder die Finanzmarktteilnehmer abgewälzt würden, davon kann wohl keine Rede sein. Dann möchte ich auch dort anschliessen, wo der Abg. Wendelin Lampert im Prinzip aufgehört hat. Wie hoch wir den maximalen Staatsbeitrag festlegen - das ist nur ein Element. Viel entscheidender ist, wie die Gebührenordnung ausstaffiert ist. Deshalb ist dringend davon Abstand zu nehmen diese Gebühren jetzt hier so nicht zu erhöhen, wie es mindestens die Regierung in diesem Vorschlag plant. Es gibt durchaus auch Gründe, warum man eben sogar an den Erhöhungen, die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen waren, festhalten sollte. Denn es ist klar, der Staatsbeitrag ist maximal CHF 5 Mio., wenn die Reserven, wie der Abg. Wendelin Lampert es treffend ausgeführt hat, unter 10% sinken, dann sind wir wieder im Soll. Also im Prinzip ist die Festlegung des Staatsbeitrages eine recht dynamische Sache, weil eben entscheidend ist, wie viel die FMA über die Gebühren einnimmt. Das ist meiner Meinung nach das viel stärkere Steuerungselement - die Gebühren. Damit will ich aber jetzt nicht sagen, dass die FMA hier Gebühren erheben soll, die nicht im Verhältnis sind. Das tut sie auch nicht. Das legt der Bericht und Antrag deutlich dar, dass wir eben konkurrenzfähig sind mit anderen Finanzzentren auf dieser Welt oder speziell in Europa und auch mit unseren Nachbarstaaten. Also ich denke, hier ist doch eine gewisse Balance gefunden worden. Von mir aus ist auch klar, dass, wie wir gestern beim TVTG diskutiert haben, die Gebühren, die die FMA dort erheben wird, immer wieder überarbeitet werden müssen. Ich glaube, dass es auch bei der FMA generell im Bereich der sozusagen normalen Finanzintermediäre der Fall sein wird. Das sehen wir ja auch. Das ist etwa das dritte Mal, dass wir jetzt Anpassungen an den Gebühren vornehmen werden. So weit, finde ich, ist das auch in Ordnung.Dann noch ein kleiner Kommentar zur Lohndiskussion. Ich habe ein gewisses Verständnis, dass die Leute anständig bezahlt werden müssen, das ist für mich ausser Frage. Ich glaube aber doch, dass eine gewisse Mässigung im Bereich der Geschäftsleitung angebracht wäre. Und ich kann da auf verschiedene Voten von unserer Seite in der Vergangenheit verweisen. Gerade mein Fraktionskollege, der Abg. Wolfgang Marxer, hat das die letzten Jahre vermehrt immer wieder bemängelt und hier zur Mässigung aufgerufen. Mir scheint, es ist jetzt ein Punkt erreicht, an dem das System oder der Goodwill ausgereizt ist. Und ich glaube, die Regierung wird dann tätig werden oder sie hat das mindestens mündlich bereits gemacht. Wir werden selbstverständlich die Situation weiter beobachten und die GPK ist ja auch damit beschäftigt. Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir das hier diskutieren. Das hat vielleicht eine kleine präventive Wirkung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich denke, Thomas Lageder hat es jetzt gut ausgeführt. Das Thema ist tatsächlich diese rote Linie, die man bezüglich der Geschäftsleitungslöhne einziehen musste. Ich denke, das ist doch ein wesentlicher Punkt, wo wir jetzt auch als Landtag eine Message zu schicken haben. In erster Linie können wir natürlich die Regierung auffordern und das würde ich eigentlich empfehlen, den RA 2011/884 anzupassen. Weil ich denke, zumindest müsste dann damit auch die FMA ihre Lohn- und Personalstrategie und -richtlinien der Regierung wenigstens zur Kenntnis bringen. Heute ist es ja nicht einmal so, dass die der Regierung zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Regierung weiss das eigentlich nicht einmal. Das wäre aus meiner Sicht der erste Schritt. Der zweite Schritt ist ein klares Zeichen auch gegenüber der FMA, dass diese Löhne jetzt ein Ausmass erreicht haben, an dem sie aus meiner Optik zu kürzen sind. Deshalb kann ich sehr wohl etwas von diesem Antrag von Herbert Elkuch abgewinnen, weil diese Kürzung oder Kosteneinsparung müsste aus meiner Sicht vor allem die Geschäftsleitung tragen und die strategische Führung tragen. Auch sie sollten sich überlegen, ob ihre Bezüge richtig sind. Das ist meine Intention. Ich möchte weder an der Staatsgarantie herumschrauben, noch möchte ich an der Gebührenordnung herumschrauben. Ich denke, das hat man sich gut überlegt, die ist auch akzeptiert und das ist sicher nicht der richtige Ansatz. Aber irgendein Zeichen von hier müssen wir schicken. Was können wir tun? Wir können zum Beispiel diesen Betrag kürzen, damit man wenigstens zu verstehen gibt, dass es so nicht weitergeht. Die Regierung kann den RA 2011/884 anpassen und dann müssen wir schauen. Und sonst, wenn das dann auch nicht geht, dann müssen wir allenfalls, ich weiss nicht, ob das möglich wäre, aber da frage ich jetzt gerade die Regierung, ob wir nicht einen Maximallohnbezug für die Geschäftsleitung in die Eignerstrategie hineinschreiben. Das wäre auch noch eine Möglichkeit. Das ist zwar eine harte Massnahme, aber wenn es halt nicht anders geht, dann müssen wir es halt tun. Ich würde es jetzt auch nicht gerade als erste Massnahme sehen, aber irgendwie müssen wir halt einmal hier drin sagen: Jetzt reichts. Aus meiner Optik reichts, aus der Optik von der Finanzkontrolle reicht es auch. Die FMA ist nämlich eine Behörde und kein öffentliches Unternehmen wie eine Bank. Als Geschäftsleitungsmitglied ist man nicht den gleichen Risiken unterstellt, wie wenn sie bei einer Bank arbeiten. Wenn sie dort die Performance nicht bringen, dann können sie innerhalb des gleichen Tags den Stuhl räumen. Bei einer FMA arbeiten sie bei einer Behörde, das ist bei Weitem nicht das Gleiche. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann den Voten der Abg. Lageder und Lampert grundsätzlich zustimmen, die Ausführungen sind meines Erachtens richtig. Nichtsdestotrotz, die erste Stufe, die wir haben, sind die CHF 5 Mio. als Maximalbetrag. Und erst dann, wenn eine gewisse Reservenuntergrenze unterschritten wird, dann kann sich dieser Beitrag allenfalls noch zusätzlich erhöhen. Aber eben, wie gesagt, wenn ich auf die Seite 9 nochmals verweisen darf, in der Vergangenheit war der Staatsbeitrag doch immer wesentlich tiefer.Dann haben Sie, Herr Abg. Lageder, noch die CHF 1,5 Mio. ins Spiel gebracht. Hier würde ich anschliessend die Regierung bitten, hierzu noch Ausführungen zu machen, wie sich Ihres Erachtens diese CHF 1,5 Mio. zusammensetzen. Dies ist ein Betrag, der für mich so einfach einmal in den Raum gestellt wurde, den ich gerne konkretisiert oder plausibilisiert hätte. Dann ist mir in der Finanzkommissionsitzung leider ein Punkt untergegangen. Dieser ist dann auf der Seite 22 dieses Berichts und Antrags erwähnt, es ist die Budget- und Finanzplanung der FMA für die Jahre 2018 bis 2023. Meines Erachtens benötigten wir diese Unterlagen zumindest auf die 2. Lesung, um wirklich seriös beurteilen zu können, ob die angestrebte Gebührenerhöhung auch angemessen ist oder im Einklang mit dem Budget steht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Finanzplanung entweder zukommen lassen könnten oder allenfalls in die Stellungnahme für die 2. Lesung einbauen könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auf Herrn Wendelin Lampert zurückkommen, und zwar wollen wir ja die CHF 0,5 Mio. Staatsbeitrag reduzieren, aber anderweitig, entweder die Beiträge erhöhen oder die Löhne niedriger, also dass anderweitig ein Gegenpol gemacht wird. Denn sonst wäre es wirklich so, man geht mit dem Staatsbeitrag hinunter und nachher ist diese Deckungsgarantie vom Staat und dann können wir wirklich mit null Millionen genauso operieren. Das ist irgendwie ungut. Wenn der Staatsbeitrag reduziert werden soll, dann müssen auch Gegenmassnahmen getroffen werden, damit das nicht wieder geholt werden kann. Dann zu Johannes Hasler: Auf Seite 22 glaubt man ja, dass die FMA sehr viel für den Staat macht und dass das nicht den Finanzintermediären überwälzt werden kann. Aber hier steht: Es kann damit jedenfalls «keine Rede davon sein, dass über die Abgabenerhöhungen die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben der FMA querfinanziert würden, wie vom Liechtensteinischen Bankenverband befürchtet. Im Gegenteil, subventioniert der Staat die Aufsichtsinfrastruktur der FMA und damit insbesondere auch diejenige der Banken und Wertpapierfirmen.» Also es ist so, dass nicht diese Branche den Staat subventioniert, sondern der Staat bringt hier Geld ein. Das ist nicht unbedingt notwendig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ja, Ihr Champions-League-Votum, Herr Abg. Wendelin Lampert, hat mich jetzt inspiriert. Ich frage mich jetzt schon, ob ich das richtig verstanden habe, dass die FMA-Schiedsrichter bereits Champions League spielen. Aber die Exekutive und die Legislative halt eben noch nicht. Und für eine Champions League braucht es halt eben nicht nur Schiedsrichter, sondern mehrere Teams, zumindest eins oder zwei.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Lassen Sie mich kurz auf die Champions-League-Diskussion zurückkommen. Wir hoffen, dass der Finanzplatz Champions-League-würdig ist. Deshalb braucht es dementsprechend eine gut ausgestattete FMA. Grundsätzlich glaube ich, wir vermischen hier verschiedene Themen, die wenig miteinander zu tun haben. Es geht hier um eine, wie es heisst, Neuregelung des Staatsbeitrages. Die Diskussion dreht sich eigentlich um eine Lohnpolitik, um das Lohnsystem. Ich verstehe den Unmut, was die Lohnpolitik der FMA angeht, seit Jahren ein Thema, immer wieder, sei es in der GPK oder auch hier im Landtag. Aber ich glaube, im Moment wird versucht, über den Staatsbeitrag disziplinierend auf die Lohnpolitik einzuwirken. Das hat also wirklich nichts miteinander zu tun. Die mangelnde Sensibilität der FMA, die Zeichen auch schon in der Vergangenheit der GPK und des Landtags aufzunehmen, das hat absolut seine Berechtigung, hier etwas vorzuwerfen. Allerdings hat der Landtag der Regierung eine Motion bezüglich Corporate Governance überreicht. Auch da wurde darum gebeten, solche Punkte neu aufzunehmen. Denn man muss schon wissen, ein Lohnsystem eines Unternehmens ist Sache der Geschäftsleitung beziehungsweise des Verwaltungsrates. Wenn die Oberaufsicht in jedem öffentlich-rechtlichen Unternehmen nachher die Löhne festlegt, das würde die Sache mit der Corporate Governance völlig zurückdrehen und völlig in ein neues Licht stellen. Aber es wäre interessant hierzu, auch zu anderen Themen - das betriebliche Mobilitätsmanagement lässt grüssen - zu hören, wie die Regierung bezüglich öffentlich-rechtlicher Unternehmen ihre Rolle sieht. Der Abg. Rehak bezieht sich immer wieder auf einen Regierungsentscheid. Nur: Der regelt gar nichts. Der regelt nur die FMA-Lohnpolitik, da hat die Regierung entschieden, dass sie nicht zuständig ist. Wenn der Entscheid korrigiert wird, sind alle anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen noch überhaupt nicht geregelt. Deshalb bin ich eigentlich gespannt und warte darauf, dass die Motion bezüglich einer - ich glaube, es heisst - Revision der Oberaufsicht - ich bin nicht mehr ganz sicher, wie der Titel dieser Motion ist - von der Regierung bearbeitet wird. Und da gibt es einen Hemmschuh, auf den die Regierung noch wartet, bis sie das in Angriff nimmt. Aber nochmals, hier werden verschiedene Themen miteinander vermischt und ich hoffe eigentlich, dass wir zur Vorlage zurückkommen. Die anderen Zeichen und Botschaften wurden an die FMA geschickt. Das ist das, was der Landtag im Moment tun kann. Über den Staatsbeitrag darauf Einfluss zu nehmen, ist völlig verkehrt, und der Rest ist dann Sache der Oberaufsicht; und das ist gemäss Corporate Governance die Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich kann mich verschiedenen Voten von Vorrednern anschliessen, ich unterstütze die Voten des Abg. Herbert Elkuch und des Abg. Wendelin Lampert und auch von Günter Vogt. Auch ich sehe, dass hier Handlungsbedarf besteht. Und ich denke, der Landtag muss hier aktiv werden, sonst reden wir noch am Nimmerleinstag über dasselbe Thema. Meiner Ansicht nach ist es auch so, man muss das eine tun und das andere auch nicht lassen. Ich denke, dass man den Staatsbeitrag um CHF 0,5 Mio. kürzt, das finde ich in Ordnung. Denn wenn das Geld nicht reichen sollte, dann hat es trotzdem eine Signalwirkung. Auf der anderen Seite sind die Gebühren, die jetzt momentan erhoben werden, ja keine heilige Kuh. Der Abg. Herbert Elkuch hat drauf hingewiesen, dass ja Banken und Wertpapierfirmen im Vergleich zu anderen Ländern doch relativ tiefe Abgaben leisten. Die Gebührentabelle muss so sein, dass die Eintrittsgebühren nicht abschreckend sind. Also der Eintritt von neuen Firmen oder Neugründungen von Banken, das muss attraktiv bleiben. Aber ansonsten müssen wir eben auch die Gebühren an der Bilanzsumme orientieren, und da besteht auf jeden Fall ein relativ grosser Spielraum. Der Abg. Herbert Elkuch hat ja auch darauf hingewiesen, dass unsere Banken dank des Eigenkapitalzinsabzuges sehr, sehr tiefe Steuern abliefern. Ich denke, da müssen wir halt eben schon auch ein bisschen Gegensteuer machen. Und ich denke, es ist nicht verfehlt, wenn eben bei hohen Bilanzsummen auch höhere Gebühren fällig werden. Ich denke, da braucht man nicht viel an der Stellschraube zu drehen und dann sind die CHF 0,5 Mio., die der Staat respektive, man muss schon sagen, die der Steuerzahler hier an Subventionen für die Finanzbranche spricht, wieder hereingeholt. Das Lohnsystem, ich denke, das haben verschiedene Vorredner angesprochen, hier muss eingeschritten werden. Wenn Leute drohen abzuwandern, also ich persönlich habe auch eine Firma und ich sage mir immer: Wanderer soll man ziehen lassen. Es gibt auch andere, junge motivierte Leute, die gerne für beinahe solche Löhne, solche Jobs ausführen. Und auch diese Herren kochen nur mit Wasser. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte das Votum von Erich Hasler ausdrücklich unterstützen, er hat es gut auf den Punkt gebracht. Dann eine kurze Replik zu Wolfgang Marxer: Ja, schlussendlich ist es halt noch immer so, dass der Staat Eigner von diesen öffentlichen Unternehmen und Institutionen ist. Wenn man dann als Eigner nichts mehr zum Lohnregime von solchen Unternehmen sagen soll - ich sehe das halt anders wie Sie. In einem Unternehmen, wo Sie, Herr Wolfgang Marxer, die Oberaufsicht haben, da kann man sich dann wie die Made im Speck bewegen. Wenn ich die Oberaufsicht über ein Unternehmen habe, dann wird das ein leistungsbezogener Lohn sein, das wird auch ein branchenvergleichbarer Lohn sein. Wenn es eine Behörde ist, wird es auch mit der Behörde vergleichbar sein. Da werde ich sicher auch die Löhne der Regierung herbeiziehen und diese in einen gewissen Vergleich stellen. Auch die Verantwortung, welche in so einem Unternehmen getragen wird, werde ich bemessen und das nicht einfach den Mitteln überlassen, die man gerade zur Verfügung hat, um schön bequem zu verteilen. Weil eine Made im Speck wird dann fett, wenn sie eben genug Speck herum hat. Ob sie etwas leistet oder nicht, das ist für die Made nicht wirklich wichtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für diese doch sehr interessante Diskussion zu diesem Bericht und Antrag betreffend Staatsbeitrag der FMA. Ich möchte gerne zwei Themen kurz ansprechen: auf der einen Seite das Thema Staatsbeitrag und Reservenabbau und auf der anderen Seite die Abgabenerhöhungen. Zum Reserveabbau beziehungsweise Staatsbeitrag: Man muss sich einfach bewusst sein, dass ohne Abgabenerhöhungen für die kommende Finanzierungsperiode die Reservenreduktion der FMA signifikant ausfallen wird. Wir gehen davon aus, dass ohne diese Abgabenerhöhungen die Reserven von über CHF 10 Mio. im Jahr 2018 auf Grössenordnung CHF 2,7 Mio. im Jahr 2023 reduziert werden, und das bei jeweils vollem Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. Die FMA wird in dieser Phase durchschnittlich einen Verlust von über CHF 1 Mio. pro Jahr erzielen. Dessen muss man sich einfach bewusst sein, wenn man hier keine Abgabenerhöhungen macht, und dass sich das dann auswirkt auf die Reserven. Wichtig ist auch, dass der Reservenabbau gemäss der Vorlage, wie wir es vorgeschlagen haben, sowohl dem Staat als auch dem Finanzmarkt zugutekommt. Über den Zeitraum 2018 bis 2023 wird der Reservenabbau von knapp CHF 5 Mio. aufgeteilt auf rund CHF 1,2 Mio. zugunsten des Staates. Das kommt daher, weil in zwei Jahren der Staatsbeitrag nicht voll bezahlt wird. Der Rest geht zugunsten der Finanzmarktteilnehmer. Das ist mir einfach auch wichtig zu sagen.
Zum Thema Abgabenerhöhungen ist es so, dass immer wieder diskutiert wurde, ob man nicht zuerst die Reserven abbaut und dann später die Abgaben entsprechend erhöht. Die vorgeschlagene Lösung, die wir Ihnen hier vorstellen, verhindert bereits weiter gehende Erhöhungen dieser Abgaben und ist somit eben auch wieder ganz klar ein Punkt, der den Finanzintermediären zugutekommt. Ebenfalls wurde ausgeführt, dass der Staat letztlich für die Finanzierung der FMA haftet, weshalb auch er vom Reservenabbau profitieren sollte. Die Staatsbeitragsquote ist relativ hoch, diese CHF 5 Mio., die der Staat leistet, sind nicht selbstverständlich. Es wurde ja ausgeführt, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen Grössenordnung 20% davon betragen. Deshalb kann man klar sagen, wie es auch im Bericht und Antrag ausgeführt ist, dass hier der Staat auch dafür einspringt, dass wir nicht diese Skaleneffekte haben wie grosse Aufsichtsbehörden.Wenn man die ganze Diskussion respektive auch den Bericht und Antrag anschaut, kann man klar festhalten, dass die Regierung hier eine vernünftige Vorlage vorstellt. Sie spricht sich klar dafür aus, bei diesen maximal CHF 5 Mio. zu bleiben. Die Regierung spricht sich klar dafür aus, dass der Reservenabbau in der vorgeschlagenen Variante so umgesetzt wird, und die Regierung spricht sich auch klar dafür aus, dass die Abgaben, wie es vorgeschlagen wurde, erhöht werden. Ich wurde noch gefragt, wie sich dieser Betrag von CHF 1,5 Mio. zusammensetzt. Der grosse Teil betrifft die Regulierungstätigkeit. Wir haben ja bewusst das System gewählt, dass die ganze Finanzmarktregulierung primär durch die FMA vorbereitet wird, das heisst, das Ministerium für Präsidiales und Finanzen gibt der FMA die Aufträge, wenn es um die Übernahme von Rechtsakten geht, die entsprechenden Berichte und Anträge vorzubereiten. Dort sind die Experten, welche diese Berichtsvorlagen vorbereiten, und sie wissen dann auch, was es konkret bedeutet für die Aufsicht. Hier haben wir wirklich grosse Synergien. Dieser Betrag betrifft primär diesen Teil. Dann haben Sie, Herr Abg. Thomas Vogt, gefragt, ob die Finanzplanung der FMA für die Jahre bis 2023 geliefert werden kann. Selbstverständlich können Sie diese Daten haben. Sie können mir sagen, ob wir es bei der Stellungnahme anhängen sollen oder ob es allenfalls für die Finanzkommission relevant ist, dass dort diese Zahlen vorliegen. Für mich ist beides kein Problem. Dann haben wir das zweite Thema, das diskutiert worden ist. Hier geht es um die ganze Thematik der Vergütung. Der Abg. Wolfgang Marxer hat es aus meiner Sicht sehr gut auf den Punkt gebracht, dass hier in der Diskussion zwei verschiedene Themen vermischt werden, dass versucht wird über den Staatsbeitrag auf die Lohnpolitik Einfluss zu nehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich eine ziemlich klare Haltung zu diesem Thema habe. Das können Sie aus dem GPK-Protokoll auch entnehmen. Ich habe diesbezüglich Gespräche mit dem Präsidenten des Aufsichtsrates der FMA geführt und auch klar und deutlich kommuniziert, dass ich mit dem Gebaren bezüglich Geschäftsleitungslöhnen überhaupt nicht einverstanden bin und das auch nicht mittragen kann. Ich habe auch klar gemacht, dass ich prüfen werde, mit welchen Massnahmen hier Einhalt geboten werden kann. Es wurden noch Fragen gestellt im Hinblick auf Anpassung von Eignerstrategie und Aufhebung dieses ehemaligen Regierungsbeschlusses. Das sind alles Themen, die im Moment in Diskussion sind, wie wir hier eben einen grösseren Einfluss auf diese Thematik geltend machen können. Somit komme ich zum Schluss: Ich bitte Sie, dass Sie bei diesem Antrag, den die Regierung hier stellt, auch mitziehen können. Ich habe zu einem Teil mitbekommen, dass dieser maximale Staatsbetrag von CHF 5 Mio. so akzeptiert wird plus Abbau der Reserven plus Abgabenerhöhung, und bin nun gespannt, ob hier noch gewisse konkrete Rückmeldungen bei der 1. Lesung kommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte die Regierung doch bitten, auf die 2. Lesung hin einmal einen Vergleich zu machen bei den Gebühren in Österreich, Luxemburg, der Schweiz für Banken, und wie die Gebührenmodelle insgesamt funktionieren, um zu sehen, welchen Spielraum wir hätten, um auch die Gebühren anzupassen. Ich stelle mir vor, dass diese Gebühren je nach Höhe der verwalteten Vermögen und Bilanzsumme eben anpassbar sind. Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich natürlich dafür, dass die Gebührenordnung so ist, dass der Eintritt von neuen Banken nicht erschwert wird. Er soll attraktiv sein. Aber wie wir ja sehen, subventionieren wir ja diesen Finanzsektor, und die Banken erwirtschaften hohe Gewinne und zahlen wenig Steuern, im Vergleich zum Ausland sehr wenig. Und ich denke, da ist ein Spielraum vorhanden. Ich denke nicht, dass der Steuerzahler hier auch noch immer mehr subventionieren muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Dann würde ich Sie bitten, das Budget beziehungsweise die Finanzplanung der FMA für die Jahre 2018 bis 2023 als Beilage der Stellungnahme anzuhängen. Dann kann ich mich dem Wunsch oder der Aufforderung des Abg. Erich Hasler anschliessen. Also ich würde auch beliebt machen, dass Sie den Punkt «Wettbewerbsfähigkeit» auf der Seite 12 - hier wird ausgeführt, dass wir in gewissen Bereichen wettbewerbsfähig seien, in gewissen Bereichen seien wir dies eher nicht -, diese Ausführungen, hier einfach mit Zahlenmaterial untermauern könnten. Dann sind ja in Bezug auf die Gebührenfestsetzung meines Erachtens vor allem zwei Komponenten relevant: Das ist einerseits, wie es der Abg. Erich Hasler ausgeführt hat, der internationale Kontext, die Wettbewerbsfähigkeit. Der andere Aspekt ist für mich für die Gebührenfestsetzung der lokale Aspekt: Hier ist der FMA-interne Aspekt, das Kostendeckungsprinzip. Da würde mich interessieren, wenn Sie da allenfalls noch mehr Zahlenmaterial liefern könnten in Bezug auf, welche Finanzmarktteilnehmergruppe bei der FMA welche Kosten produziert, und dies mit den eingenommen Gebühren gleichsetzen, sodass wir sehen können allenfalls, welche Bereiche, ich sage jetzt, kostendeckend funktionieren und welche nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, auch ich hätte gerne einen Gebührenvergleich. Ich denke, Erich Hasler hat einen sehr guten Vorschlag gemacht, damit hätten wir dann auch die Entscheidungsgrundlagen, welche wir, so wie ich denke, brauchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich begrüsse diesen Gebührenvergleich durchaus auch, wobei es Seite 12 auf den Punkt bringt: Wenn die Regierung hier die Wahrheit schreibt, und von dem gehe ich jetzt einmal aus, dann wissen wir es im Prinzip bereits. Aber nichtsdestotrotz finde ich es gut, dass man diesen Gebührenvergleich noch auf die 2. Lesung dem Landtag zustellt. Ich habe es bereits gesagt, ich wäre bei der Vernehmlassungsvorlage geblieben, dann hätte der Staat von diesen gut CHF 5 Mio., die abgebaut werden, etwa zwei Drittel bekommen. Deshalb werde ich mich auch im Rahmen der 1. Lesung nicht mehr einbringen. Ich wäre zurück zur Vernehmlassungsvorlage gegangen. Das bedeutet ganz konkret, dass die Gebühren ein wenig mehr erhöht werden, als sie jetzt mit dieser Vorlage erhöht werden. Das ist meine Ansicht dieser Dinge. Aber das wird dann der Landtag mehrheitlich entscheiden müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich begrüsse auch, dass diese Unterlagen geliefert werden, und möchte noch ein weiteres Dokument. Das ist ein einfaches Dokument: Stellen Sie auch noch die Staatsbeiträge der anderen Länder dar. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass Liechtenstein hier mit diesem Staatsbeitrag an die FMA den Finanzintermediären entgegenkommt. Und ich bin auch einverstanden damit, dass das bis zu einem gewissen Grad gemacht wird. Sie haben es treffend ausgeführt, Herr Regierungschef, auch andere Abgeordnete, es geht um die Skaleneffekte und es geht auch um die gemeinwirtschaftlichen Aufträge oder Aufgaben, die der FMA übertragen sind, und es geht auch darum, eine Balance zu finden. Und wir wollen uns ja auch für gute Rahmenbedingungen für die Finanzindustrie und Finanzintermediäre einsetzen. Aber doch einfach, damit wir das nicht aus den Augen verlieren, der Staatsbeitrag ist keine Selbstverständlichkeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, sicherlich bin ich auch für Transparenz und Vergleiche. Nun aber frage ich wirklich: Mit welchem Finanzplatz auf dieser Erde können wir Liechtenstein vergleichen? Das möchte ich schon gerne wissen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich denke, ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen und betonen, dass die Gebührenordnung schon attraktiv sein soll, in dem Sinne, dass der Neueintritt in den Markt möglich sein soll für neue Firmen, die eintreten wollen, und auch attraktiv. Ich meine, da können wir uns effektiv mit anderen internationalen Plätzen vergleichen. Aber es ist eben doch so, wie auch der Abg. Herbert Elkuch hingewiesen hat, dass die Banken in einem gewissen Bereich eben doch tiefere Abgaben zu leisten haben hier im Land als in anderen Ländern. Ich habe bereits mehrfach schon darauf hingewiesen, dass unsere Banken sehr zuvorkommend behandelt werden, was die Steuern angeht, dank des Eigenkapitalzinsabzugs, auch wenn vor Jahren einmal eine Korrektur eingeführt wurde. Aber möglicherweise müssten wir auch an dieser Korrektur schrauben. Das habe ich anno dazumal bereits vorgeschlagen, wurde vom Landtag nicht angenommen. Aber dieses Thema können wir ja wieder bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Herr Abg. Lampert bemängelte, dass von der Vernehmlassungsvorlage abgewichen wurde und eben neu der Reservenabbau mehr zugunsten der Finanzintermediäre als des Staates ausfällt. Meine Frage an den Herrn Regierungschef: Wieso wurde nicht der gut liechtensteinische 50-zu-50-Kompromiss gesucht oder gefunden?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es wird jetzt an mehreren Stellen bemängelt, dass der Reservenabbau eher zugunsten der Finanzmarktteilnehmer gehe. Da würde mich interessieren, wer diese Reserven aufgebaut hat im Verhältnis. War dies der Staat und zu welchem Teil die Finanzmarktteilnehmer?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zuerst einmal möchte ich mich nochmals bedanken. Ich habe vernommen, dass Sie noch mehr Informationen, mehr Zahlenmaterial in verschiedenen Bereichen möchten. Wir werden Ihnen diese Unterlagen gerne liefern, damit Sie hier die Unterlagen haben, die Sie für die Entscheidung benötigen. Dann wurde ich vom Abg. Wolfgang Marxer gefragt, weshalb nicht dieser 50-zu-50-Kompromiss gefunden wurde. Ich denke, wir sind genau bei diesem Kompromiss, wir haben bewusst die Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet, ohne im Vorfeld mit den Finanzmarktteilnehmern zu sprechen, aus Sicht der FMA und des Ministeriums. Ganz bewusst vor dem Hintergrund, dass sich die Finanzmarktteilnehmer dann im Rahmen der Vernehmlassung auch melden und Stellung beziehen können. Wir haben dann gewisse Anpassungen vorgenommen: Einerseits im Treuhandbereich, da hat es Verschiebungen von Positionen gegeben; insgesamt sind wir hier praktisch auf dem gleichen Betrag geblieben. Das hat für uns absolut Sinn gemacht. Bei den Banken haben wir die Diskussion geführt, ob es gerechtfertigt ist, die Abgabe von CHF 100'000 auf CHF 300'000 zu erhöhen, das heisst Faktor 3, beziehungsweise ob das nicht zu viel ist. Wir haben dann in der Diskussion festgestellt, dass wir auch mit dem Faktor 2, einer Verdoppelung, leben können. Das war so weit die Geschichte, wie wir vom Vernehmlassungsbericht zum Bericht und Antrag gekommen sind. Also von daher ist es eine Lösung, die nach den Gesprächen mit den Finanzmarktteilnehmern so gefunden wurde und einerseits die Interessen des Staates, aber auch die Interessen des Finanzplatzes abbildet.Dann wurde ich noch vom Abg. Thomas Vogt gefragt, wer die Reserven aufgebaut hat. Sie haben ja auch davor schon Fragen betreffend diese Reserven gestellt. Es ist so, dass der Staat natürlich jährlich einen maximalen Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. leistet. Er hat in den vergangenen Jahren nicht immer CHF 5 Mio. geleistet, aber hat auch schon erhebliche Beiträge geleistet. Wenn man auf Seite 9 des Berichts und Antrags sieht, dann sieht man auch, wie die Staatsbeitragsquote ist. Das zeigt dann schon, dass eben auch von staatlicher Seite entsprechend Gelder eingeflossen sind und aus meiner Sicht deshalb auch der Staat einen Anspruch hat, hier wieder Geld zu bekommen. Zudem trägt der Staat die letztendliche Verantwortung. Also wenn die FMA dann Geld braucht und die Reserven unter diese 10-Prozent-Schwelle abrücken, muss der Staat wieder einspringen, das heisst der Steuerzahler. Im Hinblick auf die Frage zum Deckungsbeitrag, wir werden das auch entsprechend ausführen, ist es so, dass die einzelnen Bereiche, soweit mir bekannt, eben nicht kostendeckend sind und deshalb auch der Staatsbeitrag gebraucht wird. Aber wie gesagt, Sie werden diese Informationen dann im Rahmen der Stellungnahme im Detail erhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen, die ich zu 100% teile. Ich wollte nur damit ausdrücken, dass die Reserven, die hier abgebaut werden, auch zu einem sehr grossen Teil von den Finanzmarkteilnehmern aufgebaut wurden - zu einem Teil auch vom Staat und aber zu einem grossen Teil von den Finanzmarktteilnehmern.
Dann noch zum Punkt der Haftung oder zum letztendlichen Risiko: Hier muss man vielleicht einen Blick in die Historie werfen. Der Landtag hatte es früher umgekehrt angedacht, dass das letztendliche Risiko bei den Finanzmarktteilnehmern liegt. Jedoch wurde der Landtag hier von den Gerichten, im Konkreten vom Staatsgerichtshof eingebremst - wohl auch zu Recht -, der gesagt hat, die Gebühren müssen für die Finanzmarktteilnehmer voraussehbar sein. Es muss für den Finanzmarktteilnehmer von vornherein klar sein, wie sich die Gebühren zusammensetzen werden. Aufgrund von dem war dann die Logik oder war es klar, dass man das System umdrehen musste und somit die Abgaben klar definieren musste, diese auch im Gesetz festlegen musste, nicht mehr nur in der Verordnung und dass halt im Ernstfall, falls die Gebühren sonst einbrechen würden oder die Aufgaben sich ungebührlich erhöhen würden, dann halt dieses Risiko vom Staat getragen werden musste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes durch Artikelaufruf vor. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a Abs. 7 Bst. a und c sowie Abs. 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 7 Bst. a und c sowie Abs. 8 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30b Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30b Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 3 Bst. c, Abschnitt B Ziff. 3b, Abschnitt C Ziff. 1 Bst. f Unterbst. qq, Ziff. 2 Bst. c sowie Ziff. 2a Bst. d Unterbst. tt, Abschnitt I Ziff. 5 Bst. h und i, Abschnitt K Ziff. 2 Bst. d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 3 Bst. c, Abschnitt B Ziff. 3b, Abschnitt C Ziff. 1 Bst. f Unterbst. qq, Ziff. 2 Bst. c sowie Ziff. 2a Bst. d Unterbst. tt, Abschnitt I Ziff. 5 Bst. h und i, Abschnitt K Ziff. 2 Bst. d und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Bst. c Einleitungssatz und Unterbst. aa sowie Ziff. 5 Bst. b, Abschnitt B Ziff. 1 Bst. a bis d, Ziff. 2 und 8 sowie Abschnitt F Ziff. 1 Bst. a Einleitungssatz und Bst. b Einleitungssatz, Kapitel III Abschnitt A Ziff. 1, 3 und 6, Kapitel IV Abschnitt B Ziff. 1 und 2, Abschnitt D Ziff. 1 bis 3, Abschnitt E Ziff. 1 und 2, Abschnitt F Ziff. 1 bis 3, Abschnitt G, Abschnitt H Ziff. 1 bis 3, Abschnitt I Ziff. 1 bis 3, Abschnitt K Ziff. 1 bis 3, Abschnitt L Ziff. 1 bis 3 sowie Abschnitt M werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Bst. c Einleitungssatz und Unterbst. aa sowie Ziff. 5 Bst. b, Abschnitt B Ziff. 1 Bst. a bis d, Ziff. 2 und 8 sowie Abschnitt F Ziff. 1 Bst. a Einleitungssatz und Bst. b Einleitungssatz, Kapitel III Abschnitt A Ziff. 1, 3 und 6, Kapitel IV Abschnitt B Ziff. 1 und 2, Abschnitt D Ziff. 1 bis 3, Abschnitt E Ziff. 1 und 2, Abschnitt F Ziff. 1 bis 3, Abschnitt G, Abschnitt H Ziff. 1 bis 3, Abschnitt I Ziff. 1 bis 3, Abschnitt K Ziff. 1 bis 3, Abschnitt L Ziff. 1 bis 3 sowie Abschnitt M stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig haben wir Traktandum 21 erledigt.
-ooOoo-