Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) - Vorprüfung durch die Regierung (Nr. 76/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir kommen zu Traktandum 5: Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes der Abg. Johannes Kaiser, Manfred Kaufmann, Wendelin Lampert, Violanda Lanter, Thomas Rehak, Daniel Seger, Thomas Vogt und Christoph Wenaweser vom 3. Juni 2019 - Vorprüfung durch die Regierung. Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 76/2019. Gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung hat der Landtag vor einer weiteren Behandlung festzustellen, ob die parlamentarische Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, der Landtag hat die Zustimmung erteilt. Bevor wir über Eintreten auf die Gesetzesinitiative befinden, führen wir eine Eintretensdebatte durch.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ein Sonderaspekt der Gemeinde Triesenberg ist insbesondere, dass Bürger aus allen Gemeinden Liechtensteins das Alpengebiet, insbesondere Malbun, Steg, aber auch Silum, Gaflei und Masescha als Naherholungs-, Wander- und Skigebiet nutzen. Auch kommt dem Tourismussektor eine grosse Bedeutung zu. Der jährlich ausbezahlte Sonderbeitrag des Landes an die Gemeinde Triesenberg von rund CHF 2,5 Mio. mag die Kosten nicht decken und belastet die finanzielle Situation der Gemeinde stark. Triesenberg wies beispielweise im Jahre 2017 ein Defizit von CHF 630'000 aus. Dies trotz massiver Einsparungen beim betrieblichen Aufwand und grosser Zurückhaltung bei Investitionen. Obwohl der Finanzausgleich seit 2010 um CHF 3 Mio. gesunken ist, macht er noch rund 47% der Einnahmen Triesenbergs aus, weshalb die Gemeinde stark darauf angewiesen ist. Auch ist nachgewiesen, dass Triesenberg als finanzschwache Gemeinde 1,5 Kilometer Strasse pro 100 Einwohner zu unterhalten hat, während beispielsweise Vaduz als finanzstarke Gemeinde auf 0,8 Kilometer pro 100 Einwohner kommt. Dabei müsste ich nicht erwähnen, dass die Strassen in Vaduz sich meist in der Ebene befinden. Der Unterhalt der allgemeinen touristischen Infrastruktur in Malbun, Steg sowie Masescha, Gaflei und Silum kosten viel Geld. Dies sind rund CHF 4 Mio. jährlich, wie eine detaillierte Kostenanalyse über die letzten zehn Jahre beweist. Diese Sonderlast für das Naherholungsgebiet Liechtensteins kann durch den jährlichen Landesbeitrag von CHF 2,5 Mio. und Einnahmen von CHF 0,3 Mio. nicht abgedeckt werden. Diese spezifische Situation mit überproportional hohen Kosten für Leistungen, die in erster Linie der Bevölkerung aus ganz Liechtenstein und der Region zugutekommen, belastet den Gemeindehaushalt stark. Es sind Gebiete von landesweitem Interesse, wo die Gemeinde Triesenberg spezielle Aufgaben erbringt, die auch dementsprechend finanzielle und personelle Ressourcen binden. Des Weiteren ist das Wachstum in diesen Gebieten in den letzten Jahren offensichtlich und wird noch weiter ansteigen. Meines Erachtens gilt es, diese besondere und einmalige Situation in Liechtenstein entsprechend zu entgelten, damit auch bei unserem Naherholungsgebiet Malbun, welches auch unser internationales Aushängeschild für Wandern und Skifahren ist, nicht mehr defizitär gewirtschaftet werden muss. Die Anpassung des Finanzausgleichs an Triesenberg ist somit mittels der vorliegenden Initiative dringend notwendig. Dies auch unter dem Aspekt, dass der Sonderzuschlag nach dem Einwohnergleichwert von 1991 berechnet wird, also auf der Basis vor 28 Jahren. Diese Basis kann nicht mehr stimmen, weshalb die beiden Faktoren in der vorliegenden Initiative realistisch angepasst werden.Ich werde der Initiative meine Zustimmung erteilen, damit die Gemeinde Triesenberg nicht alleine auf den überschiessenden Kosten sitzenbleibt. Ich möchte auch zum Ausdruck bringen, dass ich mich einer generellen Überarbeitung der Finanzzuweisungen nicht verschliesse, und sehe auch hier dringende Notwendigkeit angezeigt, um diese Handhabung und Verteilung gerechter auszugestalten. Derzeit möchte ich aber nicht länger zusehen, wie die Gemeinde Triesenberg defizitär aufgrund von Ausgaben arbeiten muss, da Kosten für Naherholung und Tourismus finanziert werden müssen. Mit der Annahme der Initiative ändert sich an der aktuellen Systematik nichts, da nur zwei Faktoren logisch und einfach angepasst werden, welche der heutigen Realität entsprechen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. In der Landtagssitzung am 7. November 2018 hat der Landtag die Postulatsbeantwortung betreffend die Überprüfung des Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden und der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden mit Bericht und Antrag Nr. 80/2018 behandelt. Die Regierung hat in jener Postulatsbeantwortung sieben Varianten aufgezeigt, wie die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden und insbesondere die Finanzzuweisungen vom Staat an die Gemeinden hätten reduziert werden können. Nur 11 von 24 Anwesenden haben dem Antrag zugestimmt, sodass die Regierung nicht beauftragt werden konnte, eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Variante «Steuerkraftreduktion Mindestfinanzbedarf» zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede der Gemeinden auszuarbeiten. Der Antrag kam nicht zustande und meiner Meinung nach wurde hier eine wahre Chance verpasst. Auch das Postulat der Freien Liste zur Bewertung von Liegenschaften im Oktober 2017 wurde mangels einer Mehrheit hier drin nicht an die Regierung überwiesen. Auch damit hätte die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde Triesenberg zumindest etwas entspannt werden können. Jenes Postulat hatte eine faire und gerechte Besteuerung von sämtlichen Liegenschaften zum Ziel und sollte die Bevorzugung der Eigentümer von Altliegenschaften aufgrund des sehr viel niedrigeren Steuerschätzwertes gegenüber Eigentümern von neuen Liegenschaften beenden. Es gab 11 Stimmen, die sich für das Postulat aussprachen, und folglich wurde das Postulat nicht an die Regierung überwiesen. Mir wäre es persönlich lieber gewesen, wir hätten eine oder beide der oben erwähnten Vorlagen der Regierung überweisen können. Doch das ist nicht geschehen und dass sich diesbezüglich die Meinungen grundsätzlich geändert haben und sich für die eine Vorlage oder sogar beide Vorlagen in der Zwischenzeit eine Mehrheit finden lassen würde, fällt mir schwer zu glauben. Gerne lasse ich mich jedoch vom Gegenteil überzeugen. Dennoch würde ich es sehr begrüssen, wenn der Finanzausgleich neu gestaltet würde oder zumindest dahingehend abgeändert wird, dass die Mittelverteilung gerechter ausgestaltet wird, sodass es nicht zwei Gemeinden gibt, die jährlich ihr Vermögen um einen zweistelligen Millionenbetrag erhöhen können, während andere Gemeinden auf jeden Franken angewiesen sind und teilweise wichtige und notwendige Investitionen verschieben oder sogar unterlassen müssen, weil die notwendigen Mittel schlichtweg nicht vorhanden sind. Mit der vorliegenden Initiative soll nun eine Lösung für die Gemeinde Triesenberg gefunden werden. Dass bei der Gemeinde Triesenberg diesbezüglich der Schuh drückt, zeigt sich unter anderem darin, dass bereits 2016 versucht wurde, hier eine Lösung zu finden. Bisher ohne Ergebnis. Was rechtfertigt nun eine Lösung, die nur Triesenberg betrifft? Triesenberg ist in Liechtenstein nicht nur wegen seiner Topografie einzigartig und entsprechend speziell. Triesenberg weist das tiefste Nettofinanzvermögen pro Kopf Liechtensteins aus. Bezüglich der Gesamtausgaben pro Kopf wird Triesenberg nur von der Gemeinde Planken übertroffen, somit einer Gemeinde, die wesentlich kleiner ist und wesentlich weniger Einwohner hat als die Gemeinde Triesenberg. Von den kleinen Gemeinden Liechtensteins hat Triesenberg die höchste Einwohnerzahl. Der Grund für die höheren Kosten in Triesenberg dürfte hauptsächlich im Infrastrukturbereich zu finden sein. Ich nenne beispielsweise die Strassen, längerer Winterdienst wegen tieferer Temperaturen während einer längeren Zeit, die Leitungsinfrastruktur, aber es gibt auch vieles mehr. Die Einzigartigkeit von Triesenberg, die meines Erachtens diese Initiative rechtfertigt, liegt weiter darin, dass - die Gemeinde Triesenberg über die grösste Ausdehnung verfügt und es viele Siedlungen gibt, die weit voneinander entfernt sind, dies nicht erst seit gestern, sondern seit Entstehung von Triesenberg;
- die Gemeinde Triesenberg hat, wie es der Abg. Manfred Kaufmann vorhin schon erwähnt hat, 1'500 Meter Strasse pro Einwohner zu unterhalten hat, während es beispielsweise in Vaduz wesentlich weniger sind, wobei die finanzielle Situation in Vaduz auch wesentlich anders ausschaut als für die Gemeinde Triesenberg, das wissen wir alle hier drin;
- die Hang- und Höhenlage zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Komplexitäten führen, die mit höheren Kosten verbunden sind;
- die Feuerwehr Triesenberg beispielsweise den Ersteinsatz für das gesamte Alpengebiet leistet, weshalb zwei Depots unterhalten werden müssen;
- es insgesamt vier Abfallsammelstellen gibt, die allesamt unterhalten werden müssen;
- Triesenberg nur über wenig Industrie verfügt und
- viele Einwohner von Triesenberg in einer anderen Gemeinde arbeiten, wo sich ihre Arbeitskraft auswirkt.
Triesenberg ist die einzige Gemeinde, die ein richtiges Feriengebiet hat, das von einem Grossteil der Liechtensteiner, wobei viele davon nicht in der Gemeinde Triesenberg wohnen, genutzt wird. Dies alles rechtfertigt meines Erachtens die vorliegende Initiative, nachdem der Landtag die zwei oben erwähnten Vorlagen nicht an die Regierung überwies, und führt zu keinem Präjudiz für andere Gemeinden. Die Sonderzulage behandelt gemäss Finanzausgleichsgesetz nur das Naherholungsgebiet Steg-Malbun, doch gibt es daneben auch noch Masescha, Silum und Gaflei. Die Regierung hat im Bericht und Antrag Nr. 86/2007 festgehalten, dass sie diese drei Gemeindegebiete für vernachlässigbar erachte und lediglich Malbun und Steg von einer breiten Schicht der Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt werde. Ich selbst bin sehr oft im Gemeindegebiet Gaflei, oft in Masescha und Silum anzutreffen und ich kann Ihnen allen hier drin im Saal und auch den Zuhörern und Zuschauern versichern, dass gerade bei schönem Wetter oder wenn es im Tal neblig ist, die Gemeindegebiete Masescha, Silum und Gaflei im Frühling, Sommer, Herbst und Winter nicht nur von Einzelpersonen, sondern von grossen Mengen Menschen aufgesucht werden. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass es dann schwierig wird, einen Parkplatz zu finden oder gewisse Automobilisten auf der Strasse parkieren. Meiner Meinung nach würde es durchaus Sinn machen, wenn die Sonderzulage auf die Gemeindegebiete Masescha, Silum und Gaflei ausgedehnt wird und diese Gemeindegebiete im Finanzausgleichsgesetz Erwähnung finden. Diese Naherholungsgebiete erfüllen nicht nur Dienste für die Triesenberger, sondern zu einem grossen, wenn nicht sogar zum grössten Teil, für Personen aus anderen Gemeinden. Es wäre somit unfair und ungerecht, wenn die Bewohner von Triesenberg alleine oder zu einem grossen Teil für die damit verbundenen Ausgaben aufkommen müssten. Das wäre nicht verursachergerecht. Das heisst für mich aber auch, dass bezüglich den Naherholungsgebieten auf Triesenberger Hoheitsgebiet nicht mit der Erhöhung des Gemeindesteuerzuschlags argumentiert werden kann, da dieser nur die Bewohner von Triesenberg trifft. Erwähnen möchte ich auch, dass auf beiden Seiten des Kulms in den letzten Jahren erheblich gebaut wurde und diese Gebiete gewachsen sind, was auch zu entsprechenden steigenden Kosten geführt hat. Bezüglich des Sonderzuschlages geht man von einer Einwohnerzahl von 1'200 aus. Tatsächlich hatte die Gemeinde Triesenberg am 31.12.2018 gemäss Bevölkerungsstatistik 2018 2'636 Einwohner. Beantragt wird mit der Initiative eine Erhöhung der theoretischen Einwohnerzahl von bisher 1'200 auf 1'500. Selbst mit 1'500 Einwohnern ist man immer noch weit entfernt von der tatsächlichen Einwohnerzahl von 2'636. Bisher ist im Finanzausgleichsgesetz ein Zuschlag in Höhe von 99 Rappen ausgewiesen. Dieser soll mit der vorliegenden Initiative auf CHF 1,26 erhöht werden. Dieser Faktor findet sich im Übrigen auch in Art. 7 Abs. 3 Bst. a Finanzausgleichsgesetz. Daraus resultieren mit der vorliegenden Initiative Mehrkosten in Höhe von circa CHF 900'000 pro Jahr. Für mich ist das gut investiertes Geld, das im Land bleibt und von Liechtensteinern und Menschen, die Liechtenstein und seine Bergwelt schätzen, zugutekommen wird. Nachdem die Zeit für Triesenberg drängt und auch schon über eine Erhöhung des Gemeindesteuerzuschlags nachgedacht wird, ist eine einst angedachte Umlage auf Ferienhausbesitzer, die nicht in Triesenberg wohnhaft sind, aufgrund der noch fehlenden gesetzlichen Grundlage für eine kurzfristige Lösung nicht zielführend, da es zu lange dauern würde, bis eine solche gesetzliche Grundlage geschaffen und in Kraft treten würde. Mittel- und langfristig könnte dies jedoch unterstützend wirken. Im Protokoll der Finanzkommission vom 28. August 2019 wird erwähnt, dass ein entsprechender Vernehmlassungsentwurf zur Überarbeitung des Finanzausgleichssystems praktisch vorhanden sei. Ich bin gespannt, wie dieser Lösungsansatz konkret aussieht. Ein Abwarten, bis dieser Vernehmlassungsentwurf tatsächlich vorliegt und die damit zusammenhängenden Änderungen in Kraft treten, ist aufgrund der angespannten Situation in Triesenberg und zeitlichen Dringlichkeit für mich nicht allein zielführend. Ausserdem äussert die Regierung im Bericht und Antrag auf Seite 17 selbst, dass sie sich zusätzlich zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede der Gemeinden vorstellen kann, die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze der Finanzausgleichsstufe 2 sowie für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun zurückzunehmen. Dies würde einem Betrag von circa CHF 600'000 entsprechen. Ich schliesse daraus, dass die Regierung die Forderung der Gemeinde Triesenberg und auch der Initianten zumindest in dieser Höhe anerkennt und für eine Lösung Hand bietet, was ich sehr begrüsse. Einem Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020, wie es die Regierung im Bericht und Antrag vorschlägt, stehe ich offen gegenüber. Dass die Initiative von Abgeordneten von drei Parteien mitunterzeichnet wurde und von der Finanzkommission mit vier zu eins Stimmen zur Überweisung empfohlen wird, erachte ich für ein starkes Signal dafür, dass es hier um Sach- und nicht Parteiinteressen geht. Allerdings muss ich sagen, dass Überschriften wie «Das Ende eines dreijährigen Kampfes naht» und gewisse Aussagen im entsprechenden Zeitungsar-tikel am 30. August 2019 für eine sachliche Diskussion und Lösungsfindung meines Erachtens weder förderlich waren noch sind. Ich bin klar für Eintreten auf die Vorlage. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte vorausschicken, dass ich das Naherholungsgebiet Steg-Malbun selbst ausserordentlich schätze und auch selbst seit Jahrzehnten jeden Winter und jeden Sommer mehrere Tage in Malbun und Steg verbringe. Steg-Malbun ist für mich ohne jeden Zweifel ein Naherholungsgebiet von klar landesweiter Bedeutung. Daher steht für mich auch ausser Frage, dass sich nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Staat angemessen an den ausserordentlichen Kosten dieses wichtigen Naherholungsgebietes beteiligt. Sollten die effektiven Zusatzkosten als Naherholungsgebiet für die Gemeinde tatsächlich deutlich über dem heutigen Sonderbeitrag des Landes von CHF 2,5 Mio. liegen, so kann ich mir neben anderen Massnahmen durchaus auch eine Anpassung dieses Sonderbeitrages vorstellen. Der Staat engagiert sich heute bereits sehr wesentlich in diesem wichtigen Naherholungsgebiet. Einmal über die jährliche Sonderzahlung von CHF 2,5 Mio. an die Gemeinde Triesenberg im Rahmen des Finanzausgleichs und zweitens auf vielfältige Weise, wie zum Beispiel dem Unterhalt und Betrieb der Strassen und Wanderwege, dem Winterdienst auf den Landes- und Gemeindestrassen, der Beteiligung an den Bergbahnen, dem Beitrag an den Alpenverein für den Betrieb der Pfälzerhütte oder etwa der nicht unwesentlichen finanziellen Förderung der Alpwirtschaft. Die Gemeinde behauptet nun, dass die jährliche Sonderzahlung des Landes von CHF 2,5 Mio. nicht ausreiche und ihr tatsächlich Kosten von rund CHF 3,8 Mio. für die Infrastruktur und Unterhaltsarbeiten im gesamten Triesenberger Alpengebiet anfallen würden. Demnach bestehe für die Gemeinde eine sehr belastende Finanzierungslücke von rund CHF 1,3 Mio. jährlich. Im Initiativetext heisst es, die Gemeinde hat der Regierung wie auch den politischen Parteien aufgezeigt, dass das heutige Abgeltungsvolumen die direkten Kosten der Gemeinde für das Naherholungsgebiet nicht abdeckt. Das ist so nicht richtig. Weder den politischen Parteien noch dem hier massgeblichen Landtag liegen bis heute konkrete Zahlen, Daten, Fakten vor, die diese Behauptung nachvollziehbar belegen.Der Regierung dagegen liegen offenbar gewisse Zahlen vor, die aber von dieser stark in Zweifel gezogen werden. So soll etwa bei der Berechnung des Aufwandes von CHF 3,8 Mio. durch die Gemeinde mit falschen Nutzungsdauern für die Infrastruktur gerechnet worden sein, nämlich mit nur zehn statt 40 oder 50 Jahren, wie sie sonst üblich sind, und statt mit einem Grenzkostenansatz über einen Vollkostenansatz beispielsweise 30,6% der gesamten Kosten der Gemeindeverwaltung, der Kulturförderung, der Vereine oder etwa der Kirche, dem Naherholungsgebiet zugerechnet werden. Wenn dies tatsächlich so ist, was ich mangels vorliegender Zahlen nicht überprüfen kann, dann wären diese Zahlen der Gemeinde für mich tatsächlich als zu hoch angesetzt.Tatsache ist, dass dem Landtag diese Zahlen nicht vorliegen und die blosse Aussage der Gemeinde, dass ihr Aufwand tatsächlich CHF 3,8 Mio. betrage, derzeit für den Landtag nur eine reine Behauptung ohne ausreichend nachvollziehbare Begründung mit Zahlen, Daten und Fakten ist. Da wundert es mich schon, dass ich von Vorrednern gehört habe, dass es bewiesen sei, dass die tatsächlichen Kosten CHF 3,8 Mio. seien. Die kennen wir nicht. Es ist zumindest gegenwärtig eine Behauptung, ohne dass uns diese Zahlen vorgelegt wurden. Als Abgeordnete befinden wir uns daher in einem absoluten Blindflug und es entspräche wohl kaum einem verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeldern, wenn auf dieser dünnen Informationsbasis eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit Kostenfolgen von jährlich rund CHF 1 Mio. in die Wege geleitet würde. Es wurde gestern ein Postulat für mehr Transparenz in Jahresrechnungen von öffentlichen Unternehmen eingereicht. Aufgrund einer ersten oberflächlichen Analyse ist das ein Vorstoss, den ich sehr unterstütze. In diesem Postulat wird argumentiert, dass es wichtig ist, dass der Landtag seine Entscheidungen aufgrund verlässlicher Zahlen fällt. Da würde es schon seltsam anmuten, wenn wir in diesem Fall Entscheidungen ohne das Vorliegen verlässlicher Zahlen fällen würden. Wenn die Regierung uns einen Bericht und Antrag für jährliche Mehrausgaben von CHF 1 Mio. vorlegen würde und diese Mehrausgaben so wie hier ohne nachvollziehbare Zahlen, Daten, Fakten argumentieren würde, dann würde der Landtag wohl nie und nimmer auf so eine Vorlage eintreten. Dieses Vorgehen wäre geradezu eine Einladung an andere Gemeinden, ihre Anliegen zum Finanzausgleich mittels weiterer wenig zu begründender Initiativen geltend zu machen. Wir wissen alle, dass Planken moniert, dass die im Finanzausgleichsgesetz stipulierten Einwohnergrenzen infrage zu stellen seien. Wir wissen auch, dass andere Gemeinden, beispielsweise Eschen und Mauren, ihre Weilersituation vorbringen, die zu wesentlichen Mehrkosten führe, die im Rahmen des Finanzausgleichs nicht abgegolten würden. Werden wir bei eigentlich vorprogrammierten Begehren dieser Gemeinden dann auch mit so wenig Zahlen, Daten und Fakten zufrieden sein? Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Geld für den Staat offensichtlich keine Rolle mehr spielt und Subventionsansuchen nicht mehr mit Zahlen zu begründen sind gegenüber dem Landtag. Im Übrigen ist für mich auch das Thema einer verursachergerechten Umlage für Ferienliegenschaftsbesitzer nicht abschliessend geklärt. Angesichts der naheliegenden Vermutung, dass ein wesentlicher Teil der Kosten für das Naherholungsgebiet wohl auf private Ferienliegenschaften zurückzuführen ist, ist es wenig Einsicht, dass die gesamten behaupteten Kosten dem Land angelastet werden sollen. Ich habe in zwei Treffen mit Gemeindevertretern wiederholt gesagt, dass mir hier Fakten respektive Zahlen fehlen und ich auch bereit wäre, eine Interpellation oder ein Postulat mitzuunterzeichnen, womit dann zuerst einmal Zahlen, Daten und Fakten auf den Tisch kämen und dann die Gemeinde als auch die Regierung die Möglichkeit hätten, in einem derartigen Vorstoss zu argumentieren und so dem Landtag eine vernünftige Entscheidungsgrundlage zukommen zu lassen. Ich hatte aber den Eindruck, dass man diese Zahlen nicht abgeben wollte.Auf der Basis einer reinen Behauptung von Kosten von CHF 3,8 Mio. kann und werde ich auf die vorliegende Initiative sicher nicht eintreten und verlange zuerst eine solide Entscheidungsgrundlage, die die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde aus ihrer Sicht und jener der Regierung ausführlich und transparent darlegt. Auch in vermeintlich postfaktischen Zeiten kann sich der Landtag doch nicht erlauben, ohne Zahlen, Daten und Fakten zu entscheiden. Ich bin hier nicht bereit, hier im Blindflug Steuergelder in Millionenhöhe zu verteilen. Im Übrigen finde ich es auch falsch, den Finanzausgleich in diesem einzelnen Punkt isoliert anzugehen. Eine Überprüfung und allfällige Anpassung des Finanzausgleichs sollte nicht punktuell auf Wunsch einer einzelnen Gemeinde, sondern umfassend und auf der Basis von Zahlen, Daten und Fakten erfolgen. Wir wissen alle, dass es hier noch ein paar andere Punkte gibt, die den Gemeinden unter den Nägeln brennen, und auch Punkte, die im Interesse des Staates anzupassen wären. Einer Überprüfung des Finanzausgleichs auf der Basis von Fakten und unter Einbezug des Vorbringens der Gemeinde Triesenberg als auch anderer Gemeinden würde ich mich aber sicher nicht verschliessen. Nein, das würde ich klar unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Besten Dank auch dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen für die Erstellung des Berichts und Antrags. Unser Berggebiet liegt mir sehr am Herzen und ich bezeichne es gerne als meine Heimat. Es trägt wesentlich zur Attrakti-vität unseres Landes bei und ist zugleich Erholungsort für Menschen aus nah und fern. Ich bin mir in diesem Zusammenhang auch der Leistungen der Gemeinde Triesenberg bewusst und sehe die Problematik fehlender beziehungsweise zu geringer Finanzmittel durchaus. Den Wunsch nach Erhöhung der im Finanzgesetz vorgesehenen Sonderstufe Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun kann ich gut nachvollziehen. Trotzdem möchte ich gerne darauf hinweisen, dass eine Zustimmung zur beziehungsweise eine Ablehnung dieser Initiative aus meiner Sicht nichts mit einer Zustimmung zum oder einer Ablehnung des Berggebiets zu tun hat. Eine solch vereinfachte Darstellung dieses Problems ist meiner Meinung nach nicht möglich und auch nicht fair. Dies insbesondere aus den Blickwinkeln der Berechnung der Kosten und der Höhe der Sonderstufe Triesenberg und der gesamtheitlichen Überarbeitung des Finanzausgleichssystems. Mit den vorliegenden Unterlagen war es mir schlichtweg nicht möglich, die Berechnungen nachzuvollziehen, geschweige denn diese selbst herleiten zu können. Hierzu fehlten konkrete Zahlen und Informationen, weshalb ich mich auf die Ausführungen der Gemeinde Triesenberg und der Regierung stützen muss. Der Vergleich zwischen den Berechnungen der Gemeinde Triesenberg und der entsprechenden Beurteilung der Regierung zeigt, dass hier nicht mit gleichen Masseinheiten gerechnet wird. Als Beispiele können die Berechnung zu Voll- oder Grenzkosten, die Abschreibung von Investitionen oder aber auch weitere Leistungen des Landes an das Naherholungsgebiet genannt werden. In diesem Zusammenhang Stellen sich für mich folgende Fragen, welche ich gerne an den Regierungschef richte: - Im Bericht führen Sie aus, dass die berechnete Last aus Sicht der Regierung deutlich geringer ausfallen würde. Was wäre aus Ihrer Sicht ein angemessener Betrag für den Ausgleich dieser Sonderzulage beziehungsweise der Sonderstufe Triesenberg?
- Weiters führen Sie im Bericht und Antrag aus, wie es der Abg. Seger schon gesagt hat, dass sich die Regierung vorstellen könnte, die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze der Finanzausgleichsstufe 2 sowie für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun zurückzunehmen. Was hätte dies für die Gemeinde Triesenberg für finanzielle Konsequenzen?
- Und welche finanziellen Konsequenzen für den Staatshaushalt?
Wie erwähnt liegt ein weiterer Aspekt beziehungsweise ein Lösungsansatz in der Überarbeitung des gesamten Finanzausgleichssystems beziehungsweise des Finanzausgleichsgesetzes. Die Aufgaben des Staates und deren Finanzierung, die Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden und die Finanzflüsse sind komplexe Themen. Ich bin der Ansicht, dass es möglich sein muss, in einem kleinen wohlhabenden Land wie Liechtenstein eine faire, nachhaltige und zukunftsfähige Finanzierung für alle sicherstellen zu können. Diese Thematik ist gesamtheitlich zu betrachten und soll zu einem Miteinander der Gemeinden und nicht zu einer Konkurrenzsituation führen. Für mich stellen sich zusätzlich folgende Fragen: - Ist es absehbar, dass demnächst das Thema Finanzausgleich nochmals angegangen und nach einer gesamtheitlichen und zukunftsfähigen Lösung gesucht wird?
- Gibt es eine Möglichkeit, die Gemeinde Triesenberg für diese Übergangsphase zu unterstützen? Besten Dank
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Obwohl ich den Weg über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes nicht als die überzeugendste Lösung erachte, ist dies wohl die einzige Möglichkeit, welche der Gemeinde Triesenberg in der aktuellen Rechtslage zur Verfügung steht. Eine punktuelle Anpassung des Finanzausgleichssystems zugunsten nur einer Gemeinde ist, wie es auch die Regierung sieht, zwar nicht wirklich zielführend. Bekanntlich aber waren bisherige Diskussionen zum Beispiel bezüglich des Finanzausgleichs bis anhin wenig erfolgreich. Auch die weiteren vonseiten der Gemeinde Triesenberg geprüften Lösungsansätze wie sparsame Haushaltsführung oder grosse Zurückhaltung bei Investitionen haben nicht zum gewünschten Ziel geführt. Triesenberg hat auch begutachten lassen, ob der durch den Finanzausgleich nicht gedeckte Teil der Infrastrukturkosten auf Steuerzahler anderer Gemeinden umgelegt werden könnte, die im Alpengebiet Eigentümer einer Zweitwohnung sind. Und deren gibt es viele. Der Abg. Wendelin Lampert erwähnte in einer der vergangenen Landtagssitzungen, dass etwa 80% Nicht-Triesenberger in Malbun und Steg über Ferienliegenschaften - es sind gemäss dem «Dorfspiegel» Triesenberg an die 731 Ferienhäuser - verfügen. Die Gemeinde Triesenberg hat aber eine derartige Infrastrukturkostenumlage im Alpengebiet rechtlich prüfen lassen und musste zum Schluss kommen, dass das GFHG, das Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz, hierfür derzeit keine entsprechende Grundlage bietet. Somit würde es am Landtag liegen, mittels Einführung einer Steuer auf Zweitwohnungen der Gemeinde Triesenberg eine Lösung darzubieten. Daher meine Frage an den Herrn Regierungschef, ob er allenfalls einen entsprechenden Bericht und Antrag in petto hat. Dennoch ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass Bürger aus allen Gemeinden Liechtensteins die Gemeinde Triesenberg, genauer Malbun und Steg, aber auch Masescha, Gaflei, Silum, Gnalp oder Kulm als Naherholungs-, Wander- und Skigebiet nutzen. Auch das Vorbringen, dass der Sonderbeitrag auf Zahlenmaterial von vor 28 Jahren beruht und seither nie mehr angepasst wurde, zeigt doch, dass eine entsprechende Korrektur notwendig ist. Aus diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass die Gemeinde Triesenberg auf die hier vorgeschlagene Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes angewiesen ist und bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für die Erstellung dieses Berichtes bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Ich kann nachvollziehen, dass jede Gemeinde ihre Einnahmequellen optimiert, denn das Senken der Ausgaben ist nicht populär. Aus diesem Grund ist es auch verständlich, dass Triesenberg wieder den Finanzausgleich haben möchte, welcher vor der Sparrunde ausbezahlt wurde. Damals lag Triesenberg auf rund CHF 12 Mio. und muss aktuell mit CHF 8,56 Mio. auskommen. Aus der Initiative kann ich entnehmen, dass die Gemeinde ihre Aufwendungen anteilsmässig zwischen Triesenberg und Malbun-Steg aufgeteilt hat. Aus Sicht der Regierung ist diese Aufteilung fehlerhaft, teilweise nicht nachvollziehbar. Und darum kommt die Regierung zur Haltung, diese Initiative abzulehnen. Ich kann nicht verstehen, warum keine Berechnungsgrundlagen diesem Vorstoss zuhanden des Landtages beigelegt wurden. Wenn ich den Landtag überzeugen will, dann erwarte ich eine Gegenüberstellung aller Kosten, damit ich dies auch nachvollziehen kann. Dauer der gewählten Abschreibung der Strassen, Zuordnung der Kosten nach Ortsteil, Einnahmen nach Ortsteil. Keine dieser Details liegen vor und dennoch soll der Landtag auf Antrag der Gemeinde Triesenberg sich für eine Erhöhung aussprechen. Ich bin auch ein Fan von Malbun, verbringe viele Tage im Winter in Malbun und nichts wäre einfacher, dies als Begründung für ein Ja heranzuziehen. Leider ist das absolut unseriös, denn ich kann doch nicht ohne Kenntnis dieser Fakten eine Entscheidung fällen. Aus meiner Sicht müssen wir das Finanzzuweisungssystem landesweit hinterfragen und dann Anpassungen vornehmen. Genau diesen Prozess wollte die FBP mit ihrem Postulat zum Finanzausgleich, welches wir am 21. Februar 2018 eingebracht hatten, anstossen. Die Antwort der Regierung beinhaltete sieben verschiedene Varianten. Leider wollte am Ende eine knappe Mehrheit des Landtages nicht einen Teil der Überschüsse der Gemeinden Schaan und Vaduz zugunsten der anderen Gemeinden nutzen. So endete dieser erneute Versuch der Anpassung mit nur 11 Ja-Stimmen. Aus meiner Sicht eine verpasste Chance. Rückblickend nicht nachvollziehbar, denn als Landesvertreter darf ich nicht auf Gemeindeinteressen basiert handeln und die Frage «Wer hat's erfunden?» hat sicher auch eine Rolle gespielt. Aber das ist reine Vergangenheitsbewältigung und darum müssig. Ich bin nicht bereit, eine Anpassung einseitig zugunsten einer Gemeinde vorzunehmen, ohne die anderen zu betrachten oder auch in den Prozess einzubeziehen. Ich erwarte aber auch von der Regierung, dass sie die Überarbeitung der Finanzzuweisung erneut aufnimmt und nochmals einen Vorschlag zur Diskussion bringt. Ich kann aber auch verstehen, dass die Regierung wieder ein klares Signal des Landtages erwartet. Nutzen wir doch diese Chance, genau dieses Signal zu senden. Ich persönlich würde einen erneuten Vorstoss jederzeit unterstützen und wie dies die Voten meiner Vorredner und Vorrednerinnen zeigen, stehe ich damit nicht alleine da. Darum eine Frage an Regierungschef Adrian Hasler. Gemäss Finanzkommissionsprotokoll sind diese in Vorbereitung. Bis wann dürfen wir mit dieser Vorlage rechnen? Nun zurück zum Alleingang Triesenberg. Ich habe keinen FBP-Vorsteher gefunden, der diesen Alleingang unterstützt. Wäre ich in der Rolle der anderen Gemeinden würde ich mir auch Argumente zurechtlegen und einen Mehraufwand berechnen und dann Anpassungen fordern. Sollte jedoch eine Mehrheit diese Initiative unterstützen und sich für Eintreten aussprechen, dann müssen für die 2. Lesung alle fehlenden Fakten auf den Tisch und auch einer Überprüfung unterzogen werden. Behaupten kann man schliesslich vieles, aber für eine Anpassung dieses Systems brauchen wir eine von beiden Seiten akzeptierte Zahlenbasis. Ohne zu wissen, wohin das Geld nun tatsächlich fliesst, kann ich nicht auf Zuruf einfach diese Anpassungen vornehmen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten und allen, die sich für diese Initiative engagiert haben. Ein weiteres Mal darf der Landtag sich mit dem Finanzausgleich beschäftigen. Dieses Mal stehen aber vermeintlich nicht die sehr ertragsstarken Gemeinden Vaduz und Schaan im Fokus, sondern Triesenberg und sein Naherholungsgebiet Steg-Malbun. Wobei es eben nicht das Naherholungsgebiet von Triesenberg, sondern des ganzen Landes ist. Die Gemeinde Triesenberg pflegt, unterhält und bewirtschaftet ein grosses Gemeindegebiet. Der grösste Teil davon wirft keine grossen Einnahmen für die Gemeinde ab. Sie hat aber trotzdem Aufwände, die der Allgemeinheit des ganzen Landes zugutekommen. Dafür wird die Gemeinde Triesenberg bereits heute über das Finanzausgleichssystem zusätzlich entschädigt. Zum einen über die sogenannte Stufe 2, die die Kosten der Kleinheit, im Übrigen auch für andere Gemeinden in Liechtenstein, abgilt. Zum anderen erhält die Gemeinde Triesenberg einen Sonderzuschlag für die Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes für das Berg- respektive Naherholungsgebiet, das Nutzen für die gesamte Bevölkerung stiftet. 2018 erhielt die Gemeinde Triesenberg über den Sonderzuschlag knapp CHF 2,5 Mio. Dieser Betrag wird mit einer theoretischen - sprich fiktiven - Einwohnerzahl von 1'200 multipliziert mit einem Zuschlag von 99 Rappen berechnet. Die vorliegende Initiative will nun diese Formel in folgender Weise abändern: Die angenommene Einwohnerzahl soll auf 1'500 erhöht und der Zuschlagssatz auf CHF 1,26 angehoben werden. Der Sonderzuschlag würde in Konsequenz um CHF 0,9 Mio. auf CHF 3,4 Mio. ansteigen. Damit wäre laut Aussagen der Gemeinde Triesenberg das Problem gelöst, sprich die effektiven Aufwände für das Erholungsgebiet Steg-Malbun einigermassen abgedeckt. So weit präsentiert sich für mich die Ausgangslage. Ich habe Verständnis für das Anliegen von Triesenberg. Ich anerkenne das Problem und möchte auch, dass eine Lösung gefunden wird. Für mich ist unbestritten, dass wir alle vom Naherholungsgebiet Triesenberg, Steg, Malbun profitieren. Jedoch ist es für mich auch unbestritten, dass nicht alle im gleichen Masse profitieren. Daher ist es für mich zu einfach, nun zu sagen, dass lediglich der Sonderzuschlag erhöht werden sollte. Um die Einnahmen nach dem Verursacherprinzip respektive dem Prinzip, wer am meisten profitiert, nachhaltig zu stärken, möchte ich abermals und wiederholt der Regierung ans Herz legen, sich das Postulat der Freien Liste mit dem Titel «steuerliche Bewertung von Liegenschaften» anzuschauen. Dieses Postulat skizziert das Problem, das auch von der Regierung schon anerkannt wurde, dass Altliegenschaften mit einem viel zu geringen Steuerschätzwert in der Steuererklärung erfasst werden, was zur Folge hat, dass über den Sollertrag im Vergleich zu Liegenschaften neueren Datums erheblich zu wenig an indirekter Vermögenssteuer anfällt. Dieses Problem ist ohne jeden Zweifel gerade auch für die Liegenschaften in Steg und Malbun, die vielfach nur als Feriendomizile genutzt werden, relevant. Persönlich habe ich diesen Ansatz auch mit dem Triesenberger Vorsteher diskutiert und bin einigermassen enttäuscht, dass dieser Lösungsansatz keinen Widerhall in der vorliegenden Initiative gefunden hat. Das Postulat wurde im November 2017 nur knapp mit 11 Stimmen nicht überwiesen. Die Regierung hat bekanntermassen alle Vorarbeiten erledigt und es wäre wohl eher einfach, hier anzusetzen. Leider scheint aber der politische Wille zu fehlen. Das ist sehr schade, weil gerade in diesem Bereich landesweit Nachholbedarf besteht und im Speziellen auch Triesenberg davon profitieren würde. Und zwar nicht auf Kosten des Staates - sprich der Allgemeinheit -, sondern nach dem Verursacherprinzip.Hierzu noch ein kurzes Zitat aus der Landtagssitzung vom November 2017, das es für mich nach wie vor auf den Punkt bringt: «Auch im Bereich Liegenschaften sind die systeminhärenten Probleme seit Jahren bekannt. Das jetzige Steuergesetz funktioniert eben nur, das heisst, ist einigermassen angemessen und fair, wenn Altliegenschaften mit einem Steuerschätzwert als Vermögen zu versteuern sind, der irgendwo in der Nähe des Versicherungswertes liegt. Ansonsten werden Neuliegenschaften stärker besteuert als Altliegenschaften. Zudem sind, sollten ältere Liegenschaften vermietet sein, die Mieteinnahmen nicht abgegolten, wenn eben die Bewertung der Liegenschaft viel zu tief ist. Auch dieses Problem ist längst bekannt, jedoch hat die Regierung den Mut verloren, diese offensichtliche Ungleichheit zu adressieren, ja überhaupt Lösungen zu diskutieren.»Weiter stört mich bei der vorliegenden Initiative, dass es sich eben schon um Flickwerk handelt. Ich weiss, die Gemeinde Triesenberg sieht keine andere Lösung und ist auch bis zu einem gewissen Grad verzweifelt, wenn ich das so sagen darf, aber ich würde trotzdem einen umfassenden Ansatz besser finden. Mit umfassend meine ich vor allem auch, dass die Gemeinden Vaduz und Schaan nochmals in den Fokus genommen werden müssen. Mit der vorliegenden Initiative werden nämlich einfach Gelder vom Staat zur Gemeinde Triesenberg transferiert, zum Nachteil des Staates und zum Vorteil der Gemeinde Triesenberg, ohne dass die Einnahmen für den Staat nachhaltig verbessert werden. Ich ersuche den Regierungschef abermals, das Thema Vaduz und Schaan anzugehen. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf, gerade auch deswegen, weil das System des Finanzausgleichs das gesamte finanzielle Risiko beim Staat ansiedelt. Will heissen, sinken die Einnahmen für die Gemeinden und den Staat, dann hat das wegen des Systems des Finanzausgleichs, das sich am Mindestfinanzbedarf der Gemeinden orientiert, lediglich Auswirkungen - negative Auswirkungen - auf den Staat. Die Gemeinden werden schadlos gehalten. Deshalb ist es aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt, bei den sehr ertragsstraken Gemeinden Vaduz und Schaan korrigierend einzugreifen. Und noch ein Aspekt, der mit ein Auslöser ist, dass die Gemeinde Triesenberg über diese parlamentarische Initiative einen - in ihren Augen - Rettungsanker wirft: Im Regierungsprogramm 2017 - 2021 steht geschrieben: Eine Modifizierung des Finanzausgleichssystems zwischen Land und Gemeinden wird geprüft. Und im Koalitionsvertrag heisst es unter «Staatshaushalt» im letzten Punkt: «Überprüfung des heute gültigen Finanzausgleichsystems».Noch amüsant, wenn die Opposition die grosse Koalition daran erinnern muss, worauf sie sich verständigt hat. Und genau dies ist bisher nicht geschehen. Ich weiss, dass die Regierung ihre Vorschläge in Zusammenhang mit einer Postulatsbeantwortung als Lösung ansah. Doch diese scheiterte knapp im Landtag, aber damit ist die Sache eben für mich nicht erledigt. Zudem heisst es im jüngsten Protokoll der Finanzkommission, es wurde bereits zitiert, am 28. August 2019: «Die Regierung sei aber gerne bereit, diesen Vorschlag wieder aufzugreifen. Es müssten aber entsprechende Signale aus den Fraktionen kommen. Ein entsprechender Vernehmlassungsentwurf wäre praktisch schon vorhanden».Herr Regierungschef, ich bitte Sie, gehen Sie diese Sache nochmals an. Ich werde Sie unterstützen. Und gehen Sie auch das Problem der Bewertung von Altliegenschaften nochmals an, handeln Sie jetzt, wenn Zeit ist, und nicht erst später, wenn keine Zeit ist, wenn wir in der Not sind. Was sind nun die Schlussfolgerungen aus meinen Ausführungen? Ich werde auf die Initiative respektive die Gesetzeslesung eintreten, damit der Druck auf die Regierung hoch bleibt, dass zum einen die Sache Vaduz respektive Schaan nochmals angegangen wird und zum anderen auch die Bewertungsgrundlage von Altliegenschaften nicht nur im Sinne von Triesenberg, das würde ganz sicher zu gerechtfertigten Mehreinnahmen durch das Erholungsgebiet Malbun-Steg führen, sondern auch im Sinne unseres Postulats zu mehr zielgerichteter Steuergerechtigkeit mit der Konsequenz, dass auch Mehreinnahmen für das ganze Land resultieren würden, umgesetzt wird. Je nachdem, ob die Regierung dann bis zu einer allfälligen 2. Lesung bessere oder andere Lösungen präsentiert oder nicht, werde ich dann in einer 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage zustimmen oder eben auch nicht. Das wird ganz zentral davon abhängen, ob in den von mir genannten Bereichen und auch für die Gemeinde Triesenberg etwas vorwärtsgegangen ist oder nicht. Auch würde ich es befürworten, wenn die Regierung die auf den Seiten 17 und 18 genannte Zurücknahme der Kürzungen der Zuschlagssätze der Finanzausgleichsstufe 2 sowie für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun diskutiert, die Auswirkungen und Kosten sowie den Sinn oder Unsinn dieser Massnahme darlegt. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen der Finanzkommission geschehen. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob diese Massnahme in Anbetracht der doch allgemein sehr komfortablen Situation der Gemeinden richtig ist oder nicht, aber die Aufarbeitung der Faktenlage würde ich doch als richtig und wichtig einstufen. Daher komme ich entgegen der Empfehlung der Regierung zum Schluss, dass es in der gegenwärtigen Situation wichtig ist, auf diese Initiative respektive die Gesetzeslesung einzutreten, nur schon damit der Druck hoch bleibt und die Regierung sich veranlasst sieht, zu handeln. Wie gesagt, ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Dass durch die Sanierung des Staatshaushaltes und die gesunkenen Finanzausgleichszuweisungen der Druck auf die Gemeinde Triesenberg, aber auch auf andere Gemeinden zugenommen hat, liegt auf der Hand. Immerhin erhielt die Gemeinde Triesenberg im Jahr 2018 CHF 3,9 Mio. weniger an Finanzausgleichszuweisungen als noch im Jahr 2008. Dieser Rückgang ist auf die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs sowie der Zuschlagssätze der Stufe 2 und des Sonderzuschlags im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Staatshaushaltes zurückzuführen. Mit dem Vorschlag der Initianten würde der Sonderbeitrag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun jährlich um CHF 900'000 auf ein Volumen von CHF 3,4 Mio. angehoben werden. Es steht, so glaube ich, ausser Frage, dass die Aufgaben, welche die Gemeinde Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausführt, von Landesinteresse sind. Ich kann auch die Argumentation des Gemeindevorstehers von Triesenberg nachvollziehen, der in seinem Schreiben an die Abgeordneten vom 8. August 2019 von einer Ungerechtigkeit spricht, wenn die Gemeinde für Ausgaben von landesweiter Bedeutung den Gemeindesteuerzuschlag anheben müsste und somit Einwohnerinnen und Einwohner Triesenbergs diese Aufgaben zu tragen hätten. Ich bin der Ansicht, dass das Land diesbezüglich in der Verantwortung steht, weshalb ich dem Inhalt der Initiative grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Ich sehe aber auch einige Punkte skeptisch. Ich unterstütze das Votum meines Fraktionskollegen Elfried Hasler. Auch mir fehlen noch konkrete Daten, Fakten und Zahlen. Die Kritik der Regierung, dass der Kostennachweis der Gemeinde auf einem Vollkostenansatz, bei welchem nicht nur die direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sondern mithilfe von zahlreichen Schlüsseln nichtaufteilbare Kosten auf das Naherholungsgebiet umgelegt werden, kann ich nachvollziehen. Sollte der Landtag heute auf Eintreten auf die Initiative befinden, erwarte ich von den Initianten, dass der Bericht für die 2. Lesung um einiges detaillierter ausfällt und mit konkreten Ausführungen der eigentliche zusätzliche Finanzbedarf für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausgewiesen wird. Probleme macht mir auch der Widerspruch, für welche Gebiete dieser Sonderzuschlag eingesetzt werden darf. In Art. 7 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes wird explizit erwähnt, dass die Gemeinde Triesenberg den Sonderzuschlag für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun erhält. Von Masescha, Gaflei und Silum ist im Gesetz keine Rede. Ich frage mich, ob bei der Berechnung der Gemeinde, dass im Durchschnitt der letzten zehn Jahre rund CHF 4,1 Mio. für das Naherholungsgebiet ausgegeben worden seien, nur die Ausgaben für Steg-Malbun oder auch jene für Masescha, Silum und Gaflei inkludiert sind. Gemäss Regierung wurden nebst den Kosten für das Gebiet Steg-Malbun der Berechnung anteilsmässige Kosten von CHF 600'000 für das talseitige Naherholungsgebiet angerechnet. Diesbezüglich erwarte ich von den Initianten konkretere Ausführungen. Der Sonderbeitrag steht der Gemeinde frei zur Verfügung und somit ist er nicht zweckgebunden. Er wird jedoch nur für Steg-Malbun ausbezahlt und nicht für die anderen Weiler. Im Schreiben des Gemeindevorstehers an die Abgeordneten wird von Kosten für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet gesprochen, welche sich abzüglich der Einnahmen auf jährlich rund CHF 3,8 Mio. belaufen würden. Er schreibt also nicht von Steg-Malbun, sondern vom Alpengebiet. Er schreibt zudem von nicht zu vernachlässigbaren Aufwendungen für Masescha, Gaflei und Silum. Für die Gemeinde sei die ausdrückliche Beschränkung des Sonderbeitrags auf Steg-Malbun nicht nachvollziehbar. Deshalb stelle ich mir die Frage, ob die angegebenen Ausgaben sich überhaupt auf jene Bereiche beziehen, welche gemäss Gesetzeswortlaut mit dem Sonderbeitrag unterstützt werden sollen. Sollten sie sich auf das Alpengebiet, also inklusive Masescha, Silum und Gaflei, beziehen, so erwarte ich auf die mögliche 2. Lesung, dass entweder nur die Kosten für Steg-Malbun klar ausgewiesen werden oder dass die Initianten beantragen, den Gesetzeswortlaut «Steg-Malbun» in «Alpengebiet» abzuändern. Denn gemäss Bericht der Regierung auf Seite 15 kann davon ausgegangen werden, dass die berechnete Sonderlast deutlich geringer als angegeben ausfallen würde und die jährliche Abgeltung nicht als unangemessen betrachtet werden kann. Sollte auf die Initiative eingetreten werden, erwarte ich detaillierte und klare Ausführungen hierzu. Wie gesagt, kann ich inhaltlich dieser Initiative einiges abgewinnen. Wir lösen mit ihr jedoch nicht das grundsätzliche Problem des Finanzausgleichs, welches in diesem Hause in den letzten zwei Jahren immer wieder Anlass für Diskussionen sorgte. Ich frage mich schon, ob es richtig ist, ein punktuelles Finanzausgleichsproblem zu lösen, die gesamtheitliche Lösung jedoch weiter auf die lange Bank zu schieben. Ich glaube, wir wählen den falschen Weg. Bei einer gesamtheitlichen Lösung kann der Inhalt der Initiative ebenfalls umgesetzt werden. Eine punktuelle Problemlösung schürt Erwartungen anderer Gemeinden. Es sind bereits Stimmen zu hören, dass beispielsweise Planken, ebenfalls eine Wohngemeinde, dann weitere Unterstützungen fordern wird. Auch die beiden Weilergemeinden Eschen und Mauren, welche grosse Teile der Infrastruktur doppelt führen müssen, dürften wohl Forderungen stellen. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass gerade diese beiden Gemeinden den höchsten Gemeindesteuerzuschlag ausweisen. Triesenberg, Eschen und Mauren sind jene drei Gemeinden, welchen die höchsten Finanzausgleichszahlungen ausgerichtet werden. Wenn nun Triesenberg ein weiterer Sonderstatus zuerkannt wird, liegt es auf der Hand, dass sich die anderen beiden Gemeinden ebenfalls mit Forderungen zu Wort melden werden. Deshalb erachte ich den Weg der Pflästerlipolitik als falsch. Wir sollten das Problem der Steuerkraftunterschiede gesamtheitlich betrachten und nicht damit beginnen, punktuelle Anpassungen vorzunehmen. Mit solchen werden wir das Problem nicht lösen, sondern eher neue schaffen, weshalb ich nicht auf die Initiative eintreten werde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung erachtet im vorliegenden Bericht und Antrag eine punktuelle Anpassung des Finanzausgleichssystems zugunsten einer Gemeinde, im gegenständlichen Fall der Gemeinde Triesenberg, als nicht zielführend. Hingegen erachtete sie eine punktuelle Anpassung des Finanzausgleichssystems zulasten zweier Gemeinden, nämlich Schaan und Vaduz, bei der Beantwortung des damaligen Postulats der FBP zur Überprüfung des Finanzausgleichssystems, sehr wohl als zielführend. Das ist meiner Ansicht nach inkonsequent. Punktuelle Anpassungen des Finanzausgleichssystems können nicht situativ das eine Mal als zielführend und das andere Mal als nicht zielführend betrachtet werden. Im Rahmen der damaligen Postulatsbeantwortung beabsichtigte die Regierung, sich vom Landtag damit beauftragen zu lassen, Schaan und Vaduz mit einer anteiligen Kürzung der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden Steuerkraft eine Abgeltung von ausserordentlichen Standortvorteilen - ein wesentliches Element des horizontalen Finanzausgleichs - in der Höhe von rund CHF 20 Mio. jährlich abzuzwacken. Allerdings hat sie weder in der Postulatsbeantwortung selbst noch in der Landtagsdebatte zur Postulatsbeantwortung die mehrfach gestellte Frage beantwortet, wofür sie die CHF 20 Mio. aus Schaan und Vaduz einzusetzen gedenke. Am Ausbleiben dieser Antwort ist der damalige Versuch der Regierung wohl gescheitert. In ihrem Bericht und Antrag zur vorliegenden parlamentarischen Initiative macht sie nun jedoch plötzlich den von ihr schon damals geforderten und nicht gelieferten Konnex zwischen einem fairen Ressourcen- und Lastenausgleich, wie diesen ein transparenter horizontaler Finanzausgleich zu schaffen imstande wäre. Nun schlägt die Regierung sozusagen einen Deal vor. Sie möchte auf den ihr bei der damaligen Postulatsbeantwortung nicht erteilten Auftrag zur Kürzung der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden Steuerkraft in Schaan und Vaduz zurückkommen und kann sich nun auf einmal vorstellen, im Gegenzug dazu die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze der Finanzausgleichsstufe 2 zurückzunehmen. Welcher Gemeinde ausser Triesenberg, der die vorliegende Initiative ohnehin gewidmet ist, würde das wirklich etwas bringen? Eine kleine Revision des Finanzausgleichsgesetzes zur Verhinderung der vorliegenden Initiative und um sich damit des leidigen Themas Finanzausgleich für diese Legislatur entledigen zu können? Eine Annahme der Initiative durch den Landtag wäre für die Regierung hingegen vielleicht sogar ein Ansporn, sich trotzdem oder erst recht umfassend mit einer Neuordnung des Finanzausgleichs auseinanderzusetzen. Das kann sie übrigens auch bei einer Ablehnung der Initiative. Meine Unterstützung wäre ihr jedenfalls sicher. Mit einer breiten Vernehmlassung hätten nämlich auch alle Gemeinden einmal die Möglichkeit, sich einzubringen. Nur so kann endlich eine gescheite, weil breit faktenbasierte Diskussion geführt werden. Allerdings scheint die heute mehrfach erwähnte, derzeit im Köcher des Regierungschefs befindliche Vernehmlassungsvorlage noch eine Blackbox zu sein. Die bisherigen parlamentarischen Debatten - jede einzelne davon hat gezeigt, dass eine grosse Landtagsmehrheit Handlungsbedarf ortet, nur ist der Weg nicht klar und auch die mögliche Mittelverwendung. Herr Kollege Lageder, Sie müssen ja nicht die Koalition daran erinnern, dass Handlungsbedarf wäre, das haben Vorstösse von beiden Koalitionären in dieser Legislatur schon genügend gezeigt. Wirklich ein Unding wäre es aber zu guter Letzt, einzelne Anpassungen aus dem Sanierungspaket - ausgerechnet bei den Gemeinden auf Stufe 2 des Finanzausgleichs - wieder rückgängig zu machen. Ich kann nur noch einmal zu guter Letzt bekräftigen, lassen Sie uns doch alle zusammen noch einmal ausführlich über die Neuregelung des Finanzausgleichssystems diskutieren. Die Diskussion haben wir angefangen mit unserer Interpellation zum Thema horizontaler Finanzausgleich. Damals waren die Antworten sehr lustlos und von Konjunktiven gespickt. Wir haben noch ein gutes Jahr in dieser Legislatur, lassen Sie uns doch gemeinsam an dieser Sache nochmals arbeiten, um einen gemeinsamen Weg zu finden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Erlauben Sie mir, zwischendurch auch meine Sicht der Dinge einzubringen. Um es vorwegzunehmen, ich finde das Anliegen der Gemeinde Triesenberg gerechtfertigt. Hier haben wir Korrekturbedarf. Was ich hingegen nicht gerechtfertigt finde, ist ein Alleingang mittels Initiative. Das schreit geradezu nach weiteren isolierten Initiativen. Denn wir wissen es, das Finanzausgleichsgesetz hat zusätzlichen Korrekturbedarf. Mit dieser isolierten Aktion machen wir ein Flickwerk. Durchdachte Politik ist es aber nicht. Ich appelliere an den Landtag, jetzt wirklich für eine Lösung mit Gesamtsicht Hand zu bieten. Eine Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes kann mit etwas gutem politischen Willen in weniger als einem Jahr über die Bühne gehen. So lange kann auch die Gemeinde Triesenberg noch warten. Vergeben wir uns mit einer Hauruckaktion nicht die Chance auf eine sinnvolle Lösung der Finanzausgleichsthematik mit Gesamtsicht. Eine sinnvolle Lösung mit Gesamtsicht, so wie gute Politik aussehen sollte. Ich werde auf die Initiative nicht eintreten. Ich verspreche aber den Triesenbergern, dass ich mich bei der Anpassung des Finanzausgleichsgesetztes für ihr Anliegen einsetzen werde. Besten Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Guten Morgen. Eins vorneweg, ich werde der Initiative zustimmen. Mein Fraktionskollege Thomas Lageder hat schon alles gesagt. Ich bitte die Regierung, sich des Themas Finanzausgleich ganzheitlich anzunehmen und dem Landtag in den nächsten Monaten einen Bericht und Antrag vorzulegen, welcher die Unzulänglichkeiten des heutigen Systems korrigiert. Es kann nicht sein, dass das Land einzelnen Gemeinden mehr finanzielle Mittel zukommen lassen muss und gleichzeitig finanzstarke Gemeinden im Geld schwimmen und nicht wissen, was sie mit diesem vielen Geld tun sollen. Auch ein Bericht und Antrag zur Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden ist überfällig. Diese Aufgabenentflechtung sollte in der Neuordnung des Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Und das Problem der Besteuerung der Altliegenschaften respektive der Zweitwohnungen muss meiner Meinung nach unbedingt angegangen werden, und zwar noch in dieser Mandatsperiode. Wie gesagt, ich werde der Initiative zustimmen, auch wenn sie für mich nur ein Flickwerk im System des Finanzausgleichs ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke Herr Präsident. Ich werde mich ebenso kurz fassen und werde mich auch am Tag des Anstandes hüten, hier etwas Unanständiges zu diesem Thema auszuführen und zum Votum von Elfried Hasler zu sagen. Was ich aber trotzdem sagen möchte, ist, dass, wenn man seitens der Regierung Willens gewesen wäre, hier diese Zahlen zu validieren, dann hätte man das in den vielen Gesprächen mit der Gemeinde Triesenberg schon lange tun können. Die Bemühungen der Gemeinde Triesenberg, eine Erhöhung des im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Sonderbeitrags für die von der Gemeinde Triesenberg erbrachten Leistungen im liechtensteinischen Naherholungsgebiet beidseits des Kulm zu erhalten, gehen immerhin ins Jahr 2016 zurück. Ich unterstütze hier auch die Voten der Abgeordneten Seger, Kaufmann, Lageder und so weiter. Der Finanzausgleich muss endlich einer breit abgestützten Lösung zugeführt werden. Nicht einer Lösung Hasler, sondern einer breit abgestützten Lösung. Ich werde diesen Finanzbeschluss oder das Eintreten auf diese Initiative unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Für mich ist natürlich Eintreten auch unbestritten und ganz klar. Grundsätzlich, es ist schon oft gesagt worden, Triesenberg, Malbun, Steg, Gaflei, Silum ist ein Naherholungsgebiet für das ganze Land. Ein Naherholungsgebiet ist aus meiner Optik wichtig und es gehört auch die richtige Unterstützung dort hin. Es ist auch unbestritten, dass die Gemeinde Triesenberg höhere Aufwände hat, um ihre Infrastruktur zu unterhalten. Das haben wir auch schon zur Genüge gehört. Aber was noch aus meiner Sicht zu wenig herausgekommen ist, ist der erste Vorschlag der Gemeinde Triesenberg. Sie hat sich auch überlegt, ob man eine Art Umlage für die Ferienhausbesitzer einführen kann. Denn ich denke, die profitieren ganz besonders von dieser Infrastruktur. Hier würde ich schon begrüssen, wenn die Regierung auch in dieser Hinsicht tätig werden würde. Weil jetzt nur das Finanzausgleichsgesetz anzupassen, natürlich jetzt für die Gemeinde Triesenberg, wir müssen das Mögliche tun und deshalb bin ich auch dafür, dass wir das sofort an die Hand nehmen. Aber auf der anderen Seite ist eben auch zu prüfen, ob man nicht eine Umlage einführen kann und was es dazu benötigt, eine entsprechende Umlage bei den Ferienhausbesitzern einzuführen. Natürlich nicht nur für diejenigen, die nicht in der Gemeinde Triesenberg wohnen, sondern dann eben für alle, sonst würde das dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen - das zumindest aus meiner Sicht. Demnach sehe ich jetzt die Dringlichkeit, das Finanzzuweisungsgesetz nachher noch anzupassen, nicht so dringend. Ich würde auf der anderen Seite, wie gesagt, eben auch schauen, ob man eine Art Umlage einführen kann. Dann könnte man diese Gesetzesanpassung, welche wir jetzt hier für Triesenberg machen, dann auch wieder in die andere Richtung anpassen. Das wäre aus meiner Optik möglich. Dann möchte ich Günter Vogt unterstützen. Ja, seit 2016 ist die Gemeinde Triesenberg vorstellig bei der Regierung und hätte man wirklich Interesse gehabt, hier die entsprechenden Daten, Zahlen und Fakten zu erfahren, dann bezweifle ich, dass die Gemeinde Triesenberg das hier nicht hätte zur Verfügung stellen wollen. Das glaube ich dann auch wieder nicht. Klar, der Landtag kann immer noch mehr wissen, aber die Gemeinde Triesenberg war sehr informativ. Man hat, wenn man nachgefragt hat, die Informationen erhalten. Es liegt natürlich auch ein bisschen am einzelnen Abgeordneten, vielleicht einmal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und dann nachzufragen. Jedenfalls habe ich die Informationen erhalten, ich habe genügend Informationen, für mich ist das unbestritten. Die Gemeinde Triesenberg hat Aufwände, die dem ganzen Land einen Nutzen bringen. Ich denke, wir müssen hier heute tun, was wir können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die wohlwollende Aufnahme der Initiative, welche natürlich aus Triesenberger Sicht zu begrüssen ist. Selbstverständlich haben wir hier drinnen regelmässig zwei Hüte an. Ich denke, das hat man auch sehr gut beim Votum des Abg. Christoph Wenaweser gemerkt. Er hat auch einen Schaaner Hut an, wenn er hier die Regierung beim Finanzzuweisungssystem kritisiert. Ich habe einen Triesenberger Hut an. Aber grundsätzlich heissen wir eben Landtagsabgeordnete und nicht Gemeindeabgeordnete. Da staune ich dann doch ein wenig, wenn ich uns acht Initianten so betrachte. Von diesen acht Initianten sind zwar alle für mehr Ausgaben, aber fünf waren nicht für mehr Einnahmen. Da kommen wir zum Punkt Finanzausgleichssystemanpassung. Ich denke mir einfach, wer auf diesem Niveau Staat spielt, lebt mittel- bis langfristig sehr, sehr gefährlich. Wir können hier selbstverständlich mehr Ausgaben beschliessen, wie gesagt, Eintreten ist aus meiner Sicht unbestritten. Aber als Landtagsabgeordnete müssen wir zusehen, dass das Land langfristig seine Ausgaben finanzieren kann. Da wäre eben diese Anpassung des Finanzzuweisungssystems dringend vonnöten gewesen. Es wären CHF 20 Mio. gewesen, diese CHF 0,9 Mio. von Triesenberg wären locker 20 und mehr Jahre bezahlt gewesen. Mit einmal im Jahr das umschichten hätten wir das Triesenberger Problem für 20 und mehr Jahre gelöst gehabt. Also da muss ich Ihnen, Mitinitianten, schon sagen, da staune ich ein wenig Bauklötze. Dann wurde auch bei der ganzen Finanzzuweisungsdebatte immer wieder die Aufgabenentflechtungen ins Feld geführt, das scheint jetzt anscheinend kein Thema mehr zu sein. Auch war von diversen Damen und Herren immer wieder das Votum zuhören: Sparen, Ausgaben senken. Das ist jetzt auch kein Thema mehr. Also zumindest aus Sicht des Herrn Finanzministers, er kann sich da jetzt ruhig zurücklehnen, anscheinend ist Sparen, Ausgaben reduzieren kein Thema mehr. Ja, man kann weitere Ausgaben beschlies-sen, da findet er im Landtag, nehme ich jetzt einmal an, locker eine Mehrheit. Da müssen Sie einfach auch noch beim Finanzzuweisungssystem berücksichtigen, das konjunkturelle Risiko trägt das Land. Wenn die Wirtschaft nicht mehr läuft, die Steuereinnahmen einbrechen, dann sind die Finanzzuweisungsgemeinden grundsätzlich schadlos gehalten. Das Land aber nicht, sprich, dann wird der Landtag hier wieder einmal sparen müssen. Ich denke mir, privat werden Sie doch auch zuerst die Einnahmenseite anschauen, dass die funktioniert, bevor Sie die Ausgaben erhöhen. Also eine andere Vorgehensweise kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Dementsprechend bin ich auch dem Abg. Thomas Lageder dankbar, dass er die grosse Koalition an die Koalitionsvereinbarung erinnert. Ich denke mir, beim nächsten Treffen der grossen Koalition sollte ein Traktandum auf der Tagesordnung stehen, und zwar nur eines und das ist die Anpassung des Finanzzuweisungssystems. Denn wie gesagt, man kann einfach nicht mehr Geld ausgeben, als man einnimmt, das ist nun einmal so. Wie gesagt, das Votum des Abg. Christoph Wenaweser ist, denke ich mir, durch seine Heimatgemeinde begründet. Da habe ich auch Verständnis, dass man als Vaduzer und Schaaner keine Freude mit dieser Umschichtung hat. Aber wie gesagt, von Balzers bis Ruggell, der restliche Landtag sollte sich hier drinnen zumindest einig sein, zumal wir noch etliche Gemeinden haben, die keinen Gemeindesteuerzuschlag von 150% haben. Ich frage mich schon, was diese Bürgerinnen und Bürger von ihren Abgeordneten hier drinnen denken, die zusehen, wie gewisse Gemeinden im Geld ertrinken, die Negativsteuern bezahlen müssen, die sich Fächer in Banken mieten müssen, damit sie ihre Negativzinsen verhindern können, und in anderen Gemeinden ist der Gemeindesteuerzuschlag grösser als 150%.Ich wüsste zumindest, was ich mit meinen Triesenberger Abgeordneten machen würde, wenn wir in Triesenberg keinen Gemeindesteuerzuschlag von 150% hätten. Wie gesagt, ich bin für Eintreten. Ich denke mir, dieses Geld ist in Malbun gut investiert. Es verhindert mitunter auch, dass der Landtag weitere unnötige Investitionen beschliesst, wie es in der Vergangenheit passiert ist. Mitunter schiebt dies dann einen Riegel. Aber mein Anliegen ist klar, zuerst würde ich dringend empfehlen, die Einnahmenseite zu korrigieren. Und da den Ball der Regierung zuzuspielen, das finde ich dann doch sehr unglaubwürdig, um es noch diplomatisch zu sagen. Da hat einfach der Landtag ein kleineres Time-out genommen, zumindest gewisse Damen und Herren haben sich da nicht wirklich im Sinne kommender Generationen verhalten. Davon bin ich überzeugt. Wenn man da sagt, die Regierung hätte da auch nur einzelne Gemeinden zur Kasse ziehen wollen, da muss ich Ihnen einfach sagen, diese Verhältnisse sind dermassen extrem. Da habe ich volles Verständnis für die Regierung, dass sie gesagt hat, wir werden nun diesen Finanzausgleich anpassen müssen. Aber eine Mehrheit hier drinnen hat es anders gesehen. Wie gesagt, das ist Demokratie. Ich bin nicht länger bereit, hier dann immer wieder an das Sparen und an die Reduktion der Ausgaben zu erinnern. Dann geben wir jetzt halt auch Geld aus, ich habe es bereits beim OKP-Staatsbeitrag bewiesen. Es ist natürlich wesentlich angenehmer, Gelder auszugeben als einzunehmen. Und solange hier drinnen tatsächlich eine Mehrheit denkt, wir müssen diese CHF 20 Mio. von Schaan und Vaduz nicht zum Land transferieren, kann ich hier locker noch diese CHF 20 Mio. ausgeben. OKP-Staatsbeitrag CHF 4 Mio., da noch CHF 0,9 Mio. das gibt dann CHF 4,9 Mio. also habe ich noch CHF 15,1 Mio. auszugeben. Ich bin nicht bereit, die Zeche zu zahlen, dass ich hier sagen muss, ich muss diese CHF 20 Mio. sparen. Das müssen diejenigen Damen und Herren verantworten, die die Regierung dabei nicht unterstützt haben. Ich war es nicht, andere waren es. Wie gesagt, ich spiele hier nicht mehr auf das Thema Sparen. Wie gesagt aus Sicht der Regierung, ich würde es positiv sehen: Sparen ist kein Thema, Geld hat man genug, Sie können also ruhig mit weiteren Anträgen kommen. Ich denke mir, Sie werden hier drinnen eine Mehrheit finden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde mich kurz halten. Ich schätze ebenfalls das Naherholungsgebiet Malbun-Steg sehr und ich halte mich dort auch sehr oft auf. Ich verstehe auch das Anliegen der Gemeinde Triesenberg. Doch wie schon einige Vorredner erwähnt haben, fehlen konkrete Zahlen. Es kann nicht sein, dass wir eine einzelne Gemeinde mit mehr finanziellen Leistungen bevorzugen und die anderen finanzschwächeren Gemeinden, die auch auf Finanzausgleichszahlungen angewiesen sind, ausklammern. Dieses Vorgehen könnte zu weiteren Forderungen von Gemeinden führen. Werden wir dann diese auch erfüllen? Es braucht eine Gesamtlösung für das ganze Land, für alle Gemeinden. Deshalb werde ich auf die Initiative nicht eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich ebenfalls kurz halten. Ich möchte mich als Initiant doch für den grossen Zuspruch zu dieser Initiative bedanken. Was ich nicht teilen kann, ist die Ansicht, dass es sich bei dieser Initiative um ein Flickwerk handelt. Dieser Ansicht bin ich nicht. Es handelt sich hier um einen bereits bestehenden Artikel, bei dem die Bemessungsgrundlage abgeändert werden soll. Es ist also nicht eine neue Sonderzuweisung, die hier eingeführt wird, sondern es ist eine bestehende Sonderzuweisung, die hier in einem gewissen Rahmen - um diese CHF 900'000 - angepasst werden soll. Ich bin der Ansicht, dass diese CHF 900'000 in unserem Naherholungsgebiet, in Triesenberg, sehr, sehr gut investiert sind, und ich bin jedenfalls für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Von einem Blindflug, wie in einem Votum erwähnt wurde, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Die Gemeinde Triesenberg hat topografisch wohl das schwierigste Gelände aller Gemeinden. Die Siedlungen liegen weit auseinander - und das kostet. Zudem ist ein grosses Gebiet der Gemeinde Triesenberg Naherholungszone für alle Einwohner. Von einem Präzedenzfall kann meiner Ansicht nach nicht gesprochen werden, da keine Gemeinde mit Triesenberg vergleichbar ist. Die vorgelegten Zahlen seien nicht korrekt. Ja, das mag sein, wie man das ansieht. Aber wie diese Summe entstanden ist, ist ersichtlich oder man konnte bei Unklarheiten direkt beim Gemeindevorsteher nachfragen und man bekam alle gewünschten Auskünfte. Zahlen kann man richten, wie sie gebraucht werden. Zum Beispiel könnten auch Werte für Naherholungsraum und weitere im ideellen Sinne in einer finanziellen Grösse ausgedrückt und dazugerechnet werden. Diese zusätzliche Zahlung an Triesenberg ist eine Investition in unser Land. Wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen kann Triesenberg keine Kostenumlage im Alpengebiet für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen verlangen. Ich werde diese Initiative unterstützen, weil, bis das Finanzausgleichsgesetz überarbeitet ist, es noch lange dauern kann. Mit einem überarbeiteten Finanzausgleichsgesetz wäre aber die Möglichkeit gegeben, die Ausgaben des Staates an Triesenberg problemlos wieder wettzumachen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, vielleicht eine kleine Replik an Wendelin Lampert, der hier schwarzmalen will. Ich mag ihn aber daran erinnern, im Jahr 2014 bis 2018 konnten wir durch jährliche Gewinne in der Erfolgsrechnung unser Eigenkapital um rund CHF 419 Mio. aufstocken. Also ich weiss nicht, von was Sie reden, wir haben dieses Geld, wir können das verteilen, das ist überhaupt kein Problem. Für die Gemeinde Triesenberg muss ich sagen, das ist mir dann noch viel wichtiger, der Gemeinde hier CHF 900'000 mehr pro Jahr zukommen zu lassen. Viel wichtiger, als CHF 4 Mio. in einen Staatsbeitrag in die OKP zu stecken, welcher überhaupt keinen Einfluss hat und überhaupt nichts nützt. Das sind auch jährliche Ausgaben. Oder CHF 3,5 Mio. für eine Turnhalle auszugeben in Ruggell, die niemand will. Einfach so zur Erinnerung. Von dem Sinne her, muss ich sagen, ist das sehr gut investiertes Geld. Ich hoffe, dass wir hierfür auch Unterstützung erhalten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Zuhören ist eine wahre Kunst. Der Landtagsabgeordnete Wendelin Lampert hat in einer Landtagssitzung despektierlich gesagt, einige Landtagsabgeordnete würden nur lauschen. Auch lauschen muss gelernt sein. Hinzu kommt, wenn einer spricht, ist der Rest wohl oder übel zum Zuhören verdonnert. Wiederholt wird die Abstimmung nach der Postulatsbeantwortung Finanzzuweisungssystem, welche mit 11 zu 14 ausfiel, als verpasste Chance erwähnt. Dem stimme ich zu. Allerdings zeigt sich hier das Demokratieverständnis der Minderheit, welche, so wie es aussieht, den Mehrheitsentscheid nicht akzeptiert. Vor allem blendet die Minderheit die während Stunden diskutierten Voten aus, welche mehrheitlich dahin gingen, dass der Finanzausgleich mehr als ein Mechanismus sein sollte, mit dem Geld verteilt wird. Es geht um die Aufteilung von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden oder auch um den wichtigen Aspekt, wie sich Gemeinden ganz grundsätzlich finanzieren sowie entwickeln und somit die richtigen Dinge richtig tun. Auch blieb die Frage des Finanzministers unbeantwortet, was mit dem Geld der Gemeinden geschieht, wie es der Landtagsabgeordnete Christoph Wenaweser bereits ausführlich ausgeführt hat. Ich bin kein Schaaner, Vaduzer und müsste gemäss dem Landtagsabgeordneten Wendelin Lampert klar für einen neuen Finanzausgleich sein, wenn ich denn den Hut des Ruggellers anhätte. Allerdings bin ich nicht für irgendeinen Finanzausgleich, ich habe mich aus meiner Sicht wie auch andere Landtagskolleginnen und Kollegen bereits bei der Interpellationsbeantwortung und bei der Postulatsbeantwortung unmissverständlich ausgedrückt. Auch ich hätte eine Gesamtlösung gegenüber einer Einzellösung für den Finanzausgleich bevorzugt. Gute Stossrichtungen wurden von der Stiftung Zukunft.li bereits aufskizziert. In der aktuellen Situation sehe ich mich gezwungen, auf diese Vorlage einzutreten, weil es im Moment die einzige Lösung ist, welche vorliegt und welche in naher Zukunft umgesetzt werden kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich ganz kurz halten. Ich habe heute das Zitat des Jahres gehört: Zahlen kann man richten, wie sie gebraucht werden. Herr Finanzminister, viel Glück damit, Sie haben es gehört. Und dann natürlich, was der Herr Wendelin Lampert zum Besten gab, wenn die Gemeinden Vaduz und Schaan einen Steuerzuschlag von 150% haben, weil sie im Geld schwimmen, dann gilt das natürlich auch für die Gemeinde Triesenberg, die kein Geld hat. Nun erklären Sie mir diese Logik einmal. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, vielleicht zuerst eines nach dem anderen. Zum Abg. Thomas Rehak: Er verweist auf die Überschüsse in der Landesrechnung. Ihnen ist aber schon bekannt, dass wir massive Sparpakete die letzten Jahre durchgezogen haben. Diese Überschüsse, ein schöner Teil resultiert aus diesen Aktionen. Also da wurde der Bürger sehr wohl zur Kasse gezogen. OKP-Staatsbeitrag war einmal fast bei CHF 60 Mio., jetzt sind wir Dank einer Mehrheit hier drinnen bei CHF 33 Mio. angelangt, zum Beispiel AHV-Staatsbeitrag, und so könnte man das jetzt weitererzählen. Es sind Hunderte von Millionen, das sollten Sie bei Ihren Aussagen schon berücksichtigen. Wo ich Sie unterstützen möchte, ist das erste Votum, wo Sie sagen: Wie sieht es mit dieser Umlagesteuer aus? Da würde mich schon auch interessieren: Bietet hier die Regierung gegenüber der Gemeinde Triesenberg die Hand? Könnte man hier etwas unternehmen, um hier effektiv verursachergerechte Gebühren zu erheben? Dann zum Abg. Mario Wohlwend, ja wenn Sie glücklich sind als Ruggeller und gerne einen höheren Gemeindesteuerzuschlag als 150% haben, dann finde ich das ja löblich. Ich hätte keine Freude als Ruggeller Steuerzahler mit solchen Landtagsabgeordneten. Aber wie gesagt, das muss jeder selbst wissen in Ruggell, ob er das unterstützen kann. Sie sagen explizit, lieber habe ich in Vaduz CHF 600 Mio. Eigenkapital und bezahle in Ruggell einen höheren Gemeindesteuerzuschlag. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, ich wünsche viel Vergnügen in Ruggell bei dieser Debatte. Es ist einfach peinlich.Dann zum Abg. Harry Quaderer: Die Gemeinde Triesenberg hat es anscheinend geschafft, die letzten Jahre irgendwo die Einnahmen zu optimieren, damit man diesen Gemeindesteuerzuschlag entsprechend umsetzen kann. Das war übrigens ein längerer Kampf, das kann ich Ihnen sagen. Das brauchte diverse Mails und Überzeugungsarbeit auch im Gemeinderat. Und ich hoffe natürlich, dieser Gemeindesteuerzuschlag in Triesenberg bleibt so. Aber ich hätte ihn gerne von Balzers bis Ruggell. Ich würde gerne auch den Unterländern helfen. Aber anscheinend wollen die das gar nicht, wie es der Abg. Mario Wohlwend ausführt. Zumindest auch sein Abstimmungsverhalten zeigt es deutlich auf, sonst müsste man schon längstens diese Umverteilung von Schaan, Vaduz zum Land unterstützen. Wie gesagt, aus Schaaner, Vaduzer Sicht habe ich Verständnis, da würde ich es mir auch zwei Mal überlegen. Aber aus Sicht zumindest eines Ruggellers sollte diese Entscheidung relativ trivial sein. Sonst können wir das gerne noch einmal besprechen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ein grosses Kompliment an den Landtagsabgeordneten Wendelin Lampert. Wie man so gezielt weghören kann oder nicht zuhören kann, ist schon ein grosses Kino. Sie können gerne meine Voten, die brauchen allerdings einiges an Zeit, weil sie nicht gerade kurz sind, nachlesen. Ich bin dort sehr ausführlich darauf eingegangen, was ich mir vorstelle. Es geht in die gleiche Richtung wie die Stossrichtung von der Stiftung Zukunft.li. Und wenn Sie dann nochmals sagen, ich wäre nicht für einen Finanzausgleich, also dann ist die Distanz zu gross oder die Akustik zu schlecht oder es ist schlicht und einfach eine Ignoration von anderen Meinungen vorhanden. Also mehr kann ich zu diesem Punkt im besten Willen nicht sagen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Abgeordneten werden eben nicht nach Voten und nach Anzahl Worten gemessen, die sie hier drinnen vollbringen, sondern gemäss den Taten. Die Taten - das ist dieser grüne Knopf hier vorne, das sind die Abstimmungen. Da kommen wir halt wieder zum Punkt: Die Regierung hat einen Vorschlag gemacht, da hätte man CHF 20 Mio. zugunsten des Landes verschoben. Mitunter hätte dann eben auch Ruggell etwas bekommen, so wird Ruggell wohl kaum etwas bekommen. Und da haben Sie halt falsch gedrückt. Ich weiss nicht, wieso. Sie haben es jetzt zwar begründet. Aber wie gesagt, schöne Worte, lange Voten, die nützen den Ruggellern gar nichts. Ihre Taten sind gefordert, Abg. Wohlwend. Das ist Sache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich auch noch zu dieser Vorlage äussern. Die Erfolgsrechnung der Gemeinde Triesenberg schloss seit 2008 in sieben von elf Jahren mit einem Gewinn ab. Im Zeitraum von 2008 bis 2018 zeigt der Deckungsüberschuss, das heisst der Stand der Re-serven, bei Triesenberg eine stabile Entwicklung. Sie sehen die Grafik auf Seite 12 des Berichtes. Dennoch zeigen die Zahlen, dass die Gemeinde Triesenberg gegenüber 2008 deutlich geringere Finanzausgleichszahlungen erhalten hat. Das ist unbestritten. Dieser Rückgang ist einerseits auf die Massnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Staatshaushalts zurückzuführen. Andererseits hat die Steuerkraft pro Kopf in Triesenberg deutlich zugenommen, und dies führt automatisch zu tieferen Finanzausgleichszahlungen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Gemeinde Triesenberg einen Gemeindesteuerzuschlag von 150% anwendet. Damit verzichtet die Gemeinde im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie auf entsprechende Mehreinnahmen. Die zentrale Frage ist nun, ob die Gemeinde Triesenberg generell mehr Geld benötigt oder ob die Gemeinde Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun mehr Geld benötigt.Die Argumentation von Triesenberg ist diesbezüglich intransparent und nicht stimmig. Ich gehe hier kurz auf die wichtigsten Punkte ein. - Der Kostennachweis der Gemeinde Triesenberg basiert nicht auf den effektiven Kosten, welche die Gemeinde für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun aufwendet, sondern auf einem Vollkostenansatz. Das bedeutet, dass nicht nur die direkt zurechenbaren Kosten berücksichtigt werden, sondern viele Kostenpositionen der Gemeinde Triesenberg mit Schlüsseln auf das Naherholungsgebiet umgelegt werden.
- So werden beispielsweise knapp 31% der Kosten der Gemeindeverwaltung, der Kulturförderung und der Kirche dem Naherholungsgebiet Steg-Malbun zugerechnet. Diese drei Positionen führen bereits zu einer Kostenumlage von CHF 650'000.
- Für die Kostenzurechnung wurden die durchschnittlichen Kosten der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Nebst dem Aufwand der Erfolgsrechnung wurde dieser Ansatz auch für die getätigten Investitionen angewendet. Dies ist nicht zulässig und auch nicht seriös. Bei einem grossen Anteil der Investitionen ist von deutlich längeren Nutzungsdauern auszugehen. So werden Gemeindestrassen beispielsweise über 40 Jahre, Schutzbauten und Gewässerbauten über 50 Jahre abgeschrieben. Mit der von Triesenberg angewandten Methodik werden die Kosten damit künstlich um Faktoren erhöht.
- Die Gemeinde Triesenberg macht nicht nur die Kosten für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun geltend, sondern rechnet auch noch CHF 600'000 für das talseitige Naherholungsgebiet hinzu. Hier möchte ich klar und unmissverständlich festhalten, dass sich der Sonderzuschlag auf das Naherholungsgebiet Steg-Malbun bezieht und nicht auf das talseitige Feriengebiet.
Aufgrund der vorliegenden Zahlen und der gemachten Ausführungen darf mit recht angezweifelt werden, ob die Gemeinde Triesenberg für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun wirklich so viel Geld ausgegeben hat, wie erwähnt. Die Initianten haben eine Initiative vorgelegt, die einer seriösen Prüfung nicht standhält. Allein die Aussage, dass Triesenberg mehr Geld benötigt, kann doch kein Grund sein, auf eine solche Initiative einzutreten. Die Begründung im Zusammenhang mit dem Naherholungsgebiet Steg-Malbun ist absolut ungenügend. Es fehlen, wie auch schon ausgeführt worden ist von Abgeordneten, nachvollziehbare und akzeptierte Zahlen, Daten und Fakten. Wenn der Landtag unter diesen Prämissen der Gemeinde Triesenberg pro Jahr fast CHF 1 Mio. mehr zugesteht, ist das aus meiner Sicht nicht seriös. Es wurde mehrfach das Thema Anpassungsbedarf im Finanzzuweisungssystem angesprochen. Mit der Interpellation vom September 2016 wurde die Regierung gebeten, zu diversen Fragen zum Finanzausgleich Stellung zu nehmen. Im Rahmen der Beantwortung zeigte die Regierung auf, dass die mit der Neufassung des Finanzzuweisungssystems im Jahr 2007 gesetzten Ziele realisiert wurden. Die Regierung führte aber auch aus, dass das bestehende Finanzzuweisungssystem dort an seine Grenzen stösst, wo die Steuerkraft einiger Gemeinden so hoch ist, dass trotz geringstem Gemeindesteuerzuschlag hohe Reserven gebildet werden können. Die Regierung vertrat die Ansicht, dass im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichssystems Massnahmen zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden geprüft werden sollten. In weiterer Folge wurde die Regierung mit dem Postulat vom Februar 2018 eingeladen zu prüfen, mit welchen Massnahmen innerhalb des bestehenden Finanzzuweisungssystems die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden reduziert werden könnten. In der Postulatsbeantwortung hat die Regierung anhand von sieben konkreten Massnahmen aufgezeigt, wie dies erfolgen könnte, und hat vorgeschlagen, eine anteilsmässige Kürzung der Steuerkraft einer Gemeinde einzuführen, wenn diese den Mindestfinanzbedarf übersteigt. Leider hat sich der Landtag knapp dagegen ausgesprochen, die Regierung mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zu beauftragen. In der vorliegenden inhaltlichen Stellungnahme hat die Regierung ausgeführt, dass sie sich zusätzlich zu dieser Massnahme vorstellen kann, die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze der Finanzausgleichsstufe 2 sowie für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun zurückzunehmen. Nebst der Reduktion der Steuerkraft der finanzstärksten Gemeinden könnten die finanzschwächeren Gemeinden von einer solchen Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes profitieren. Für die Gemeinde Triesenberg würde dies zu jährlichen Mehreinnahmen von rund CHF 500'000 führen. Im Gegensatz dazu erachtet die Regierung die punktuelle Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes zugunsten einer einzelnen Gemeinde, wie von den Initianten vorgeschlagen, als nicht zielführend. Ich gehe noch ganz kurz auf die Fragen, die gestellt worden sind, ein. Der Abg. Michael Ospelt hat die Frage gestellt, was ein angemessener Betrag für Steg-Malbun wäre. Aufgrund der vorliegenden Kalkulationen gehe ich davon aus, dass diese CHF 2,5 Mio. für das Naherholungsgebiet Steg-Malbun ausreichend sind. Sie haben angesprochen, wie die Auswirkungen für Triesenberg wären, wenn man die Massnahmen aus der Sanierung zurücknehmen würde. Das macht rund CHF 500'000, die Triesenberg dann mehr bekommen würde. Weiters fragen Sie, ob es absehbar ist, dass das Thema Finanzausgleich nochmals angegangen wird. Ich bin klar der Überzeugung, dass dieses Thema angegangen werden sollte. Wir haben im Rahmen der Postulatsbeantwortung sieben konkrete Vorschläge im Rahmen des bestehenden Finanzzuweisungssystems gemacht und haben dort auch dem Landtag vorgelegt, welche Massnahme wir schlussendlich umsetzten möchten. Für mich ist diese Variante nach wie vor eine gute Lösung und wir diskutieren intern, ob wir mit dieser Vernehmlassung in nächster Zeit starten oder nicht. Der Vernehmlassungsbericht liegt im Entwurf vor. Dann haben Sie gefragt, ob es Möglichkeiten gibt, Triesenberg für die Übergangszeit zu unterstützen. Nein, ich sehe hier keine Möglichkeit für eine Übergangslösung. Wenn man die Zahlen anschaut, besteht aus meiner Sicht kein dringender Handlungsbedarf.Dann hatte die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz die Frage gestellt, ob ich einen Bericht und Antrag in petto hätte, um Steuern für Zweitwohnungen einzuführen. Nein, die Zweitwohnungen werden ja analog den übrigen Liegenschaften besteuert. Wenn man hier eine separate Steuer einführen würde, müsste man das genau anschauen, damit das Ganze dann nicht quer in der Landschaft liegt zum bestehenden Steuergesetz.
Dann hat der Abg. Christoph Wenaweser verschiedene Kritikpunkte angesprochen. Ich habe einiges schon ausgeführt. Sie haben auch erwähnt, dass die Regierung nicht beantwortet hat, wofür sie CHF 20 Mio. einsetzten würde. Das ist richtig, das haben wir damals nicht ausgeführt. Aber wenn ich mir die aktuellen Landtagssitzungen anschaue: zusätzliche CHF 4 Mio. OKP-Staatsbeitrag, bei den folgenden Traktanden rechnen wir mit zusätzlichen CHF 7,3 Mio. für Prämienverbilligung, das sind in Summe bereits CHF 11,3 Mio. Also das Geld wird sehr schnell ausgegeben, da habe ich überhaupt keine Bedenken. Dann hat der Abg. Günter Vogt gesagt, die Regierung hätte die Zahlen validieren können. Ich weiss nicht genau, was Sie damit meinen. Wir haben mit der Gemeinde Triesenberg intensive Diskussionen geführt, haben diese Zahlen auch verlangt und haben die Zahlen validiert. Und haben dann gesehen, dass ein Vollkostenansatz verwendet wird und nicht die konkreten Kosten für Steg-Malbun ausgewiesen werden. Hier haben wir einfach komplett unterschiedliche Ansichten, was richtig und was falsch ist. Aber die Zahlen wurden von unserer Seite validiert und deshalb auch die inhaltliche Stellungnahme zu dieser Vorlage von unserer Seite. Dann haben Sie gesagt, der Finanzausgleich muss einer breit abgestützten Lösung zugeführt werden - nicht einer Lösung Hasler. Ich finde das schon eine saftige Unterstellung. Es geht hier nicht um eine Lösung Hasler. Die Regierung hat sich ganz konkret mit sieben Varianten auseinandergesetzt. Die Stabsstelle Finanzen hat viel Arbeit investiert und hat diese Vorschläge im Detail ausgearbeitet mit allen Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden. Dann so zu tun, als ob ich hier meine Lösung durchsetzen möchte, ist einfach nicht richtig. Zudem lautete der Auftrag im Postulat ganz klar, eine Lösung zu finden zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede im Rahmen des bestehenden Finanzzuweisungssystems. Noch als letzte Bemerkung diesbezüglich: Die Variante der Stiftung Zukunft.li kommt vom Ergebnis her praktisch zum gleichen Resultat wie unser Vorschlag. Die Frage ist dann schon, ob man die Wirksamkeit und das Resultat anschaut und sagt, ja wir wollen eine Lösung in diese Richtung, oder ob man sagt: Nein, mir passt der Lösungsweg nicht, auch wenn es zum gleichen Resultat führt. Und ja der Höhepunkt, da kann ich dem Abg. Harry Quaderer beipflichten, war die Aussage von Herbert Elkuch: Zahlen kann man richten, wie man sie braucht. Da haben Sie vollkommen recht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Art. 7 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen, gleichzeitig haben wir Traktandum 5 erledigt.
Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14 Uhr)
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